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East Germany Yearbook - 1981_ocr

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284 XVIII. Bildungawcscn unü Kultur<br />

Erwachsenenqualifizierung<br />

A u sb ild u n g — Qualifizierungsmaßnahmen, die mit einen» staatlichen Abschluß in einer bestimmten Qualifikationsstufe enden und<br />

mit der Berechtigung, eine entsprechende lierufsbezoichmmg zu führen.<br />

W e ite rb ild u n g — Organisierte Maßnahmen zur Erweiterung, Vervollkommnung und Vertiefung von Kenntnissen. Fähigkeiten<br />

und Fertigkeiten sowie zur Aktualisierung des vorhandenen Wissens und zur weiterführenden Spezialisierung. Nicht zur Weiterbildung<br />

zählen Bildungsmaßnahmen, die zu einer Qualifikationsstufe führen.<br />

T e iln e h m e r an L e h rg än g e n d er V o lk sh o c h sch u len - Teilnehmende Personen zu Beginn des Lehrgangs.<br />

G e sam tle h rg ä n g e mi t A b se h lu ß an V o lk sh o c h sch u len — Dazu gehören die Lehrgänge, die in allen Fächern bis zum Abschluß<br />

der Stufe 8 bzw. 10 der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule bzw. zum Abschluß der erweiterten Oberschule (Abitur) führen<br />

oder auf eine Ilochschulsondcrrcife oder Fachschulsonderrcifc vorbereiten.<br />

E in z c lle h rg ä n g e an V o lk sh o c h sch u len - Sie führen nur in einem einzelnen Fach zu einem Abschluß der allgemeinbildenden<br />

Schule oder vermitteln das Wissen eines Faches ohne Ablegung eines staatlichen Abschlusses.<br />

S y ste m a tis c h e A llg em ein b ild u n g - Lehrgänge an den Volkshochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die zum<br />

Abschluß der 8., 10. bzw. 12. Klasse führen. Vorbereitungslchrgänge zur Fachschulsonderrcifc bzw. Ilochschulsondcrrcife und Einzel»<br />

lehrgänge auf verschiedenen Gebieten der Allgemeinbildung.<br />

Fach- und Hochschulen<br />

Die Angaben enthalten alle DDR-Bürger, die an Universitäten, Hochschulen bzw. Fachschulen der DDR und des sozialistischen<br />

Auslands In Studienfonnen studieren, die zu einem vollen ilochschul- bzw. Fachschulabschluß führen.<br />

Die Angaben nach Wissenschaftszweigen und Fachrichtungsgruppeil sind auf der Grundlage der Anordnung über die Führung der<br />

Nomenklatur der Hoch- und Fachschulausbildung vom 7. Mai 1073 (GBI.-Sondcrdruck Nr. 757 vom 20. Juni 1073) und der Ergänzungen<br />

ausgewiesen.<br />

Seit 1974 erfolgt die Ausbildung für den Überwiegenden Teil der mittleren medizinischen Berufe im Rahmen der Fachschulausbildung<br />

an medizinischen Fachschulen (GBl. Teil I, Nr. 27 vom 10. Juli 1974).<br />

N eu zu lassu n g e n - Erstmalig zum Studium immatrikulierte Studierende. Nicht als Neuzulassung zählen Zugänge von anderen<br />

Fach- oder Hochschulen oder Studierende, die nach längerer Unterbrechung das Studium fortsetzen.<br />

A b so lv e n te n - Studierende, die das Studium m it Erfolg beendet haben. Nicht einbezogen sind Absolventen des externen Studiums,<br />

Zuerkennungen und die Nachholung des Staatsexamens bzw. der Abschlußprüfung.<br />

F e rn - und A b e n d stu d iu m - Durchführung des Studiums ohne wesentliche Unterbrechung der Berufsarbeit. Während das Fernstudium<br />

im wesentlichen als ein durch periodische Lehrveranstaltungen geleitetes und kontrolliertes Selbststudium durchgeführt wird,<br />

stützt sich im Abendstudium der Bildungsprozeß in entscheidendem Maße auf die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im<br />

Rahmen der Lehrveranstaltungen.<br />

K u ltu r<br />

T h e a te r - Für die Erfassung der Zahl der Theater Ist ausschlaggebend, wieviel Spiclstätten zur Verfügung stehen. Besitzt ein Theater<br />

mehrere Spiclstätten, so werden diese als mehrere Theater gezählt (z. B. Podiumbühnen, Studiobühnen, Foyertheater).<br />

Freilichtbühnen werden nicht als Theater gezählt.<br />

AlsBesuchcrzahl in Theatern gilt die Zahl der ausgegebenen Kartcn( freier Kartenverkauf. Verkauf für Betriebs- bzw. Gruppcnanrrcht.<br />

Einzelanrecht, für sonstige Ermäßigung sowie Frei- und Dienstkarten). Es werden alle Vorstellungen und deren Besucher ausgewiesen,<br />

die von den Theatern In Ihrem eigenen Haus sowie ln Gastsplclortcn Innerhalb der DDR durchgeführt werden.<br />

Vorstellungen und Besucher in Gastspielorten innerhalb der DDR werden entsprechend dem O rt (Bezirk) der Vorstellung ausgewiesen,<br />

unabhängig davon, ln welchem Bezirk das Theater seinen festen Sitz hat.<br />

Vorstellungen und Besucher bei gelegentlichen Gastspielen von ausländischen Theatern in der DDR werden gesondert ausgewiesen.<br />

F ilm v o rs te llu n g e n und d eren B e su ch er - Vorstellungen und Besucher der stationären Filmtheater und Vorstellungen in .Spiel*<br />

stellen und sonstigen Institutionen sowie deren Besucher.<br />

M useen - Alle musealen Einrichtungen, wie Kunst-, Ilcim at- und wissenschaftliche Museen und Gedenkstätten, Nationale Mahn*<br />

und Gedenkstätten, wissenschaftliche Sammlungen verschiedener Institute, sofern slo dem Publikum zur Besichtigung zugänglich sind*<br />

M u sik sch u le n - Staatliche Schulen (Einrichtungen, die der Abteilung Kultur bei den Räten der Bezirke, Kreise und Städte unter*<br />

stellt sind), die als Teil des sozialistischen Blldungswcscns außerhalb des Unterrichts der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule<br />

interessierte und begabte Schüler, Kinder Jm Vorschulalter sowie Werktätige zu hohen musikalischen Leistungen führen.

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