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RATGEBER | RECHTSRATGEBER<br />
TlERSCHUTZ<br />
Verbesserungen auch auf Landesebene möglich<br />
Obschon <strong>Tier</strong>schutz grundsätzlich auf bundesweiter Ebene und<br />
insbesondere im <strong>Tier</strong>schutzgesetz verankert ist, können auch die<br />
einzelnen Bundesländer durch ihre Gesetzgebung zum <strong>Tier</strong>schutz<br />
beitragen. So wurden beispielsweise im November 2<strong>01</strong>7 im Wiener<br />
Landtag Neuerungen des Wiener <strong>Tier</strong>haltegesetzes vorgestellt, mit<br />
welchen der Schutz von <strong>Tier</strong>en verstärkt werden soll. Das Wiener<br />
<strong>Tier</strong>haltegesetz wird verschärft und sieht nun neben strengeren<br />
Strafen auch eine raschere Vermittlung von abgenommenen <strong>Tier</strong>en<br />
vor. Beschlossen wurde unter anderem eine Mindeststrafe von 1.000<br />
Euro, wenn jemand gegen das <strong>Tier</strong>halteverbot verstößt. Dieses kann<br />
ausgesprochen werden, wenn schwerwiegende oder wiederholte Verstöße<br />
begangen wurden, wozu etwa ein Verstoß gegen behördliche<br />
Aufträge wie vorgeschriebene Leinen- und Beißkorbpflicht zählt,<br />
oder wenn ein <strong>Tier</strong>halter sein <strong>Tier</strong> so hält, dass Gefahr <strong>für</strong> Mensch<br />
oder <strong>Tier</strong> ausgeht. Auch bei sogenannten „Animal hoarding“-Fällen<br />
kann es zur Anwendung kommen. Gleiches gilt, wenn jemand züchtet,<br />
um <strong>Tier</strong>e „scharf“ abzurichten, oder gefährliche Wildtiere hält.<br />
Mag. Rainer Radlinger<br />
Rechtsanwalt<br />
Fressnapf-Rechtsberater<br />
Darüber hinaus wurde <strong>für</strong> die zuständige Behörde die Möglichkeit<br />
geschaffen, <strong>Tier</strong>haltern <strong>Tier</strong>e abzunehmen, wenn ein besonderes Gefährdungspotenzial<br />
vorliegt oder rechtliche Vorgaben nicht beachtet<br />
werden. Bisher mussten langwierige Strafverfahren abgewartet werden,<br />
bis dem gesetzeswidrig handelnden <strong>Tier</strong>halter das <strong>Tier</strong> abgenommen<br />
und an einen neuen Besitzer weitervermittelt werden konnte.<br />
Künftig soll in schwerwiegenden Fällen eine Rückgabe des <strong>Tier</strong>es an<br />
den Halter nicht mehr möglich sein, das <strong>Tier</strong> rechtlich sofort als „verfallen“<br />
erklärt und damit rasch weitervermittelt werden. Auch eine in<br />
der Vergangenheit viel diskutierte Frage erfährt Klarstellung. Betroffen<br />
ist die Maulkorbpflicht von Hunden bei „größeren Menschenansammlungen“.<br />
Hier ist es zukünftig erforderlich, zwischen Besucherhunden<br />
und aktiv an der Veranstaltung teilnehmenden Hunden zu<br />
unterscheiden. Diese wirken bei Präsentationen oder Shownummern<br />
mit und müssen keinen Maulkorb tragen. Sobald die aktive Teilnahme<br />
beendet ist, gelten sie als „normale“ Besucherhunde und<br />
müssen wie alle anderen Hunde einen Maulkorb tragen.<br />
SPÄTE HElMKEHR<br />
Der Wolf kehrt zurück, geben Sie ihm eine Chance.<br />
V<br />
or etwa 150 Jahren wurde der Wolf in Österreich ausgerottet,<br />
jetzt kommt er wieder zurück. Österreich<br />
ist das letzte Alpenland, das der Wolf wiederbesiedelt,<br />
und hat eine wichtige Rolle <strong>für</strong> die Vernetzung<br />
der europäischen Wolfspopulationen inne. Doch was<br />
die einen freut, bedingt bei anderen Aufregung<br />
und Ängste, bisweilen sogar Ablehnung. Der Naturschutzbund<br />
bekennt sich zum Schutz der großen Beutegreifer<br />
als Teil der natürlichen Artenausstattung<br />
Österreichs. Gleichzeitig setzt er sich da<strong>für</strong> ein, dass betroffene<br />
Personen und Gruppierungen, allen voran die Almbauern und<br />
-bäuerinnen, Unterstützung bekommen. Es braucht Lösungen,<br />
von Präventionsmaßnahmen bis hin zu Entschädigungszahlungen,<br />
die eine Koexistenz von Mensch und Wolf ermöglichen, damit<br />
das Gleichgewicht der Natur wiederhergestellt werden kann.<br />
In einer Petition des Naturschutzbundes kann nun jeder Einzelne<br />
den Wolf unterstützen und ihm eine Chance geben:<br />
http://naturschutzbund.at/wolfspetition.html<br />
© shutterstock/Holly Kuchera<br />
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