Papenteich Dezember 2017
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
6<br />
SeniorenWohnwelt Meine<br />
... ... aktiv wohnen mit Herz und Verstand<br />
Wohnungs Wohnungs -- Infos Infos<br />
Jetzt Jetzt anfordern!<br />
anfordern!<br />
05304 05304 -- 932320 932320<br />
SeniorenWohnwelt Meine • Zuckerallee 23 23 - - 33 33 • 38527 Meine<br />
Telefon: 0 53 5304 04 -- 93 9323 2320 20 • Mobil: 01 0173 73 -- 4 44 4416 1614<br />
14<br />
Weitere Informationen finden Sie Sie unter:<br />
www.seniorenwohnwelt-meine.de • info@seniorenwohnwelt-meine.de<br />
Dirk Voltmer<br />
Elektronikhandel e.K.<br />
Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit,<br />
Ihr Vertrauen<br />
und Ihre Treue.<br />
Wir wünschen Ihnen eine besinnliche<br />
Weihnachtszeit und<br />
ein erfolgreiches Neues Jahr.<br />
Ihr Team Voltmer<br />
Dirk Voltmer<br />
Elektronikhandel e.K.<br />
An der Waage 2<br />
38527 Meine<br />
info@voltmer-elektronik.de<br />
www.voltmer-elektronik.de 05304. 901448<br />
48<br />
Neues aus dem Rathaus<br />
Mitglied im<br />
Gewerbeverein<br />
Meine<br />
Sprechstunden<br />
der Samtgemeindebürgermeisterin<br />
Samtgemeindebürgermeisterin Ines Kielhorn<br />
steht Ihnen während der Sprechzeiten<br />
des Rathauses gerne für persönliche<br />
Gespräche zur Verfügung. Wir empfehlen<br />
Ihnen, mit Frau Hübner oder Frau Müller<br />
unter der Rufnummer 05304 502-62 einen<br />
Termin zu vereinbaren.<br />
Ohne Terminvereinbarung können Sie die<br />
Bürgermeistersprechstunde an jedem Donnerstag<br />
zwischen 17.00 Uhr und 18.00 Uhr<br />
nutzen, wobei wir Sie um Verständnis für<br />
mögliche Wartezeiten bitten.<br />
G V<br />
M<br />
Die Samtgemeinde <strong>Papenteich</strong> sucht eine/n<br />
zuverlässige/n Zusteller/in<br />
(möglichst ab vollendetem 14. Lebensjahr)<br />
für den Ortsteil Didderse ab Januar 2018 für die Verteilung der<br />
„<strong>Papenteich</strong>er Nachrichten“ (Mitteilungsblatt der Samtgemeinde<br />
<strong>Papenteich</strong>).<br />
Die „<strong>Papenteich</strong>er Nachrichten“ erscheinen 1x monatlich am<br />
2. Samstag des Monats. Im genannten Ortsteil kommen zurzeit 595<br />
Exemplare zur Verteilung. Die Zustellerpauschale beträgt 54,– €<br />
monatlich.<br />
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:<br />
Samtgemeinde <strong>Papenteich</strong>, Frau Hübner, Hauptstraße 15, 38527<br />
Meine, Tel. 05304 502-62.<br />
Gegen Höchstgebot abzugeben!<br />
Steine (Feldsteine / Findlinge / Naturstein) auf ausgewiesener Fläche<br />
gegen Höchstgebot zur Selbstabholung abzugeben. Gebote richten Sie<br />
bitte bis zum 3. 1. 2018, 11.00 Uhr an die Samtgemeinde <strong>Papenteich</strong> /<br />
Bauamt, mit Namen, Anschrift und Angebotssumme. Die markierte Fläche<br />
kann jederzeit in der Hauptstraße 15, 38527 Meine in Augenschein<br />
genommen werden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Kuhfuß,<br />
Tel. 05304 50254.<br />
Sicherheitshinweise<br />
beim Abbrennen von Silvesterfeuerwerk<br />
Damit die Begrüßung des neuen Jahres für so manchen nicht in einem<br />
Fiasko endet, wird darauf hingewiesen, dass das Abbrennen pyrotechnischer<br />
Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen,<br />
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern<br />
grundsätzlich verboten ist. Besondere Rücksichtnahme ist in der<br />
Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können,<br />
Altenheimen, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten.<br />
Beim Feuerwerk gilt auch immer die Grundregel: Wer knallt, haftet für<br />
entstandene Schäden. Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im<br />
Krankenhaus endet, weist der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund<br />
(NSGB) zudem darauf hin, dass nur Feuerwerkskörper verwendet<br />
werden sollten, die eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer<br />
einer in der Europäischen Union ansässigen „Benannten Stelle“<br />
und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben. Legales Feuerwerk<br />
ist leicht an der Registriernummer sowie dem CE-Zeichen in Verbindung<br />
mit der Kennnummer der Prüfstelle zu erkennen. Der Gebrauch<br />
illegaler Feuerwerkskörper kann nach dem Sprengstoffgesetz mit einer<br />
Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.<br />
Zudem ist in Niedersachsen die Verwendung von Himmelslaternen aus<br />
Brandschutzgründen generell verboten. Kommt es beim Abbrennen einer<br />
Himmelslaterne zu einem Brandunglück, so kann dies zumindest als fahrlässige<br />
Brandstiftung geahndet werden.<br />
Zudem gelten folgende Bedingungen für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk:<br />
1. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. <strong>Dezember</strong><br />
sowie am 1. Januar erlaubt.<br />
2. Feuerwerk der Kategorie F 2 darf nur von Personen abgebrannt werden,<br />
welche das 18. Lebensjahr vollendet haben.<br />
3. Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche<br />
Zulassungs nummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache<br />
haben.<br />
4. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand<br />
einzuhalten.<br />
5. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen<br />
Umfallen gesichert werden.<br />
6. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern<br />
zünden oder herunterwerfen.<br />
7. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.<br />
8. „Blindgänger“ nicht erneut zünden.<br />
9. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr / den<br />
Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.<br />
10. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und<br />
Terrassen sollten entfernt werden, damit Irrläufer keinen Brandschaden<br />
verursachen können. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.<br />
11. Halten Sie genügend Abstand zu Reetdächern ein.<br />
12. Wer knallt, sollte seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und<br />
nicht auf der Straße liegen lassen.