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E_1934_Zeitung_Nr.098

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N° 98 — <strong>1934</strong> AUTOMOBIL-PEVUE<br />

Schweizerische Rundschau<br />

Der Steuervogt geht um!<br />

In den Kantonen ist man zur Zeit mit der<br />

Bereinigung der Budgets für das kommende<br />

Jahr beschäftigt. Ueberall wird wegen krisenhaftem<br />

Rückgang der Einnahmen und gleichzeitigem<br />

Anschwellen der Ansprüche an die<br />

Staatskasse nach neuen Einnahmequellen gefahndet.<br />

Da erinnert man sich mit Vorliebe<br />

des Umstandes, dass die Verkehrsabgaben<br />

bisher recht ergiebig waren und glaubt nun,<br />

der Finanzmisere am einfachsten dadurch abhelfen<br />

zu können, dass auch die Motorfahrzeugsteuern<br />

und -gebühren wieder einmal erhöht<br />

würden. In einzelnen Kantonen versucht<br />

man es gar nicht einmal, die in Aussicht genommene<br />

Massnahme irgendwie beschönigen<br />

zu wollen. Andernorts wieder will man die<br />

bittere Pille entweder mit der Versicherung<br />

versüssen, es handle sich um eine « bescheidene<br />

» Erhöhung, oder dann glaubt man die<br />

Interessenten mit dem Hinweis trösten zu<br />

können, dass der betreffende Kanton noch<br />

lange nicht die höchsten Steuern in der Eidgenossenschaft<br />

habe.<br />

In St. Gallen wurde der Reigen im Grossen<br />

Rat bei der Behandlung der Staatsrechnung<br />

eröffnet. Bern folgte mit seinem Finanzprogramm,<br />

das ebenfalls eine Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern<br />

vorsieht. In Graubünden<br />

möchte man zur Verzinsung der noch zu konsolidierenden<br />

Strassenbauschuld die Verkehrsabgaben<br />

hinaufsetzen. Nun kommt auch<br />

Genf und schlägt eine Revision der jetzigen<br />

Besteuerung von Motorfahrzeugen vor. Ueberall<br />

errechnet man eine entsprechende Mehreinnahme<br />

für den Staat. Aber schon der<br />

Rückgang des Motorfahrzeugbestandes in den<br />

letzten beiden Jahren, der geringere Ertrag<br />

des Benzinzolles ,die immer mehr um sich<br />

greifende Betriebseinstellung von Automobilen<br />

in der toten Saison sollten wahrlich genügend<br />

Anzeichen dafür sein, dass die vorerwähnte<br />

Rechnung doch einen Fehler enthalten<br />

muss.<br />

Die fiskalische Belastung des Motorfahrzeuges<br />

hat eben seine obere Grenze fast<br />

durchwegs erreicht. Wird sie überschritten,<br />

so ist für viele Hunderte von Fahrzeughaltern<br />

der Betrieb einfach zu teuer, und es bleibt<br />

ihnen nurmehr die Stillegung des Wagens<br />

oder dann noch dessen beschränkte Benützung<br />

während weniger Monate übrig. Dass<br />

auf diese Weise der Fiskus selbst bei erhöhten<br />

Ansätzen kein besseres Geschäft macht,<br />

Sind die<br />

mechanischen Bremsen<br />

hart betroffenen einheimischen Lastwagenfndustrie<br />

neue Arbeitsgelegenheiten zu vernicht<br />

ganz in Ordnung, dann besser<br />

nicht zuwarten, bis ein Unfall da<br />

ist. Lassen Sie uns einfach Ihren<br />

Wagen jetzt durchsehen! Vielleicht<br />

fehlt's an der mangelhaften Einstellung<br />

der Bremsen, vielleicht<br />

muss der abgenützte Bremsbelag<br />

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ist gewiss. Dazu kommt die Schädigung des<br />

Autogewerbes, der Minderertrag des Benzinzolles<br />

wegen geringerem Brennstoffkonsum<br />

und was derlei unerfreuliche Nebenerscheinungen<br />

noch mehr sind.<br />

Wir scheinen in der Schweiz genau den<br />

gleichen Weg einschlagen zu wollen, den<br />

man bis zum politischen Umschwung in<br />

Deutschland beschritt. In der Meinung, dass<br />

das Automobil ein Steuerobjekt sei, das immer<br />

wieder eine neue Drehung der Steuerschraube<br />

ertrage und am leichtesten ertrage,<br />

türmten sich die Steuern und Abgaben aller<br />

Art bis ein geradezu katastrophaler Rückgang<br />

der zum Verkehr angemeldeten Fahrzeuge<br />

eintrat, dafür aber sich die ausser Betrieb<br />

gesetzten Wagen in Garagen und Remisen<br />

häuften und der Neuankauf überhaupt<br />

praktisch aufhörte. Die staatlichen Einkünfte<br />

aus dem Kraftverkehr sanken zusehends,<br />

die einheimische Industrie wurde geschwächt,<br />

die Arbeitslosigkeit in der Branche<br />

nahm zu und der Steuervogt musste dem<br />

Betreibungsbeamten Platz machen, aber Geld<br />

floss deshalb nicht mehr in die Staatskasse.<br />

Das neue Regime hat mit diesem wirtschaftlichen<br />

und fiskalischen Unsinn aufgeräumt.<br />

Steuererleichterungen aller Art, Unterstützung<br />

von Automobil-Industrie und Gewerbe,<br />

zweckmässige Aenderung der Verkehrsvorschriften<br />

usw. haben Deutschland nun einen<br />

geradezu amerikanisch anmutenden Aufschwung<br />

des Motorfahrzeugwesens gebracht.<br />

Dabei macht der Staat ein besseres Geschäft<br />

als früher. Müssen wir in der Schweiz<br />

nun wirklich zuerst den nämlichen Leidensweg<br />

gehen, bevor unsere Politiker und Behörden<br />

einsehen, dass sie mit weiteren Steuern<br />

nur die Quellen selbst verstopfen, die<br />

dem Fiskus die so notwendigen Einnahmen<br />

zufliessen Hessen.<br />

Freilich wird sich das Volk da und dort<br />

selbst zur Wehr setzen, bevor es so weit ist.<br />

St. Gallen hat dies erfahren, als die geplanten<br />

Mehrsteuern mit überwältigendem Mehr<br />

abgelehnt wurden, die Genfer Finanzkünstler<br />

haben kürzlich eine ähnliche Schlappe<br />

erlitten. Verkehr, Handel und Gewerbe sind<br />

mit Steuern nachgerade tibersättigt.<br />

Es muss der Finanzausgleich der Ausgabenseite<br />

durch konsequente Angleichung der<br />

Ausgaben an die voraussichtlichen Einnahmen<br />

erfolgen. Was im allgemeinen für die Steuern<br />

überhaupt gilt, trifft im speziellen auch<br />

für die Sonderausgaben aus dem Motorfahrzeugverkehr<br />

zu. Dort liegen die Verhältnisse<br />

für den Staat aber noch um so günstiger,<br />

als bei einer Besteuerung, die sich in wirtschaftlich<br />

tragbaren Rahmen hält, selbst<br />

heute noch sogar mit einer Steigerung der<br />

Erträgnisse gerechnet werden kann. Darum<br />

Schluss mit dieser kurzsichtigen Politik. Sie<br />

schadet mehr als sie auch nur im entferntesten<br />

dem Fiskus nützen kann. ß<br />

Neue Arbeitsbeschaffung durch<br />

Automobilmontage.<br />

Es ist in dieser Richtung bereits ein grundlegender<br />

Vorstoss unternommen und ein<br />

recht erfreuliches Resultat durch die bekannte<br />

Montage von Dodge- und Chrysler-<br />

Automobilen in den- Werkstätten der Ad.<br />

Saurer A.G. in Arbon erzielt worden. Im<br />

dortigen Betriebe selbst konnten mehr als<br />

hundert Mann dauernde Beschäftigung finden.<br />

Im Zusammenhang damit hat auch die<br />

Zubehörindustrie eine willkommene Belebung<br />

erfahren.<br />

Seitdem haben mehrere ausländische Automobilfabriken<br />

mit bedeutenderem Absatz in<br />

der Schweiz die Möglichkeiten einer Montage<br />

in unserem Lande geprüft. Diese waren<br />

zum vorneherein recht beschränkt, indem<br />

der Bundesratsbeschluss vom 26. Januar<br />

<strong>1934</strong> betreffend Förderung der Automobilmontage<br />

die zu gewährenden Erleichterungen<br />

davon abhängig machte, dass die Montage<br />

in einer bereits bestehenden Fabrik oder<br />

Konstruktionswerkstätte stattfinde, wie dies<br />

aus dem nachfolgenden Text des vorerwähnten<br />

Beschlusses hervorgeht:<br />

1. Zwecks Beschaffung von Arbeit wird die Zollverwaltung<br />

ermächtigt, 30—50% des Einfuhrzolles<br />

von zerlegt eingeführten Chassis für Personenautomobile<br />

an bestehende Automobilkonstruktionswerkstätten<br />

oder Maschinenfabriken rückzuvergüten, welche<br />

die Montage und die Karossierung ganz oder<br />

teilweise unter Verwendung von Zubehörteilen<br />

schweizerischer Fabrikation besorgen. Der Satz der<br />

Rückvergütung wird von der Oberzolldirektion im<br />

Verhältnis zur geleisteten Schweizerarbeit und zu<br />

den eingebauten Teilen schweizerischer Herkunft bestimmt.<br />

Von der Rückvergütung sind Chassis für Lastwagen,<br />

Cars und Omnibusse ausgeschlossen; ebenso<br />

werden keine Rückvergütungen bewilligt an neu zu<br />

gründende Montagewerkstätten.<br />

2. Die zur Montage und Teilfabrikation von'Personenautomobilen<br />

(Tourenwagen) eingeführten fertigen<br />

Chassis- und Karosseridbestandteile werden<br />

zum Ansatz des fahrbereiten karossierten Wagens<br />

zugelassen.<br />

3. Dieser Beschluss gilt bis Ende 1936.<br />

Die Idee war an und für sich richtig, durch<br />

die Montage bereits bestehenden Betrieben<br />

und vorab der durch die Krise besonders<br />

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schaffen. Nun spielt aber für die Aufnahme<br />

einer grössern Fabrikation oder Montage die<br />

Standortfrage eine ausschlaggebende Rolle,<br />

indem Transportspesen, Arbeitslöhne und<br />

Lebenskosten selbst innerhalb eines kleinen<br />

Landes recht unterschiedlich sind und die<br />

Gestehungskosten entscheidend beeinflussen<br />

können. Im fernem schien es ratsam, besonders<br />

auch auf die durch die Krise am meisten<br />

in Mitleidenschaft gezogenen Gebiete<br />

Rücksicht zu nehmen und diesen die Ansied-<br />

Iung neuer Industrien zu erleichtern. Die ursprünglich<br />

gemachte Einschränkung in Bezug<br />

auf die Automobilmontage wurde daher<br />

fallen gelassen und ein neuer Bundesratsbeschluss<br />

vom 29. November <strong>1934</strong> zur Regelung<br />

der Materie mit folgendem Wortlaut<br />

gefasst :<br />

1. Zwecks Beschaffung von Arbeit wird die Zollverwaltung<br />

ermächtigt, 30—50% des Einfuhrzolles<br />

von zerlegt eingeführten Chassis für Personenautomobile<br />

an Firmen rückzuvergüten, welche die Montage<br />

und die Karossierung ganz oder teilweise unter<br />

Verwendung von Zubehörteilen schweizerischer<br />

Fabrikation besorgen. Der Säte der Rückvergütung<br />

wird von der Oberzolldirektion im Verhältnis zur<br />

geleisteten Schweizerarbeit und den eingebauten<br />

Teilen schweizerischer Herkunft bestimmt. Die Kontrolle<br />

durch die Oberzolldirektion bleibt ausdrücklich<br />

vorbehalten.<br />

Von der Rückvergütung sind besonders Chassis<br />

für Lastwagen, Lieferungswagen, Cars und Omnibusse<br />

ausgeschlossen.<br />

Die Montage von Lastwagen, Lieferungswagen<br />

usw mit aus dem Auslande eingeführten Teilen ist<br />

während der Dauer dieses Beschlusses untersagt.<br />

Auch im Falle des Verzichtes auf die Zollrückvergütung<br />

darf ohne Zustimmung des Bundesrates dia<br />

Fabrikation von Lastwagen nicht aufgenommen werden.<br />

2. Die zur Montage und Teilfabrikation der unter<br />

Ziffer 1 genannten Personenautomobile eingeführten<br />

fertigen Chassis- und Karosseriabestandteils<br />

werden zum Ansätze des fahrbereiten karossierten<br />

Wagens zugelassen.<br />

3. Die Zollrückvergütung kann, pro montierende<br />

Firma, auf eine bestimmte Mindest- oder Höchstzahl<br />

zu montierender Automobile beschränkt werden.<br />

4. Die Vorschriften über die Beschränkung der<br />

Einfuhr bleiben vorbehalten.<br />

5. Dieser Beschluss gilt bis Ende 1939 und tritt<br />

an die Stelle des Beschlusses vom 26. Januar <strong>1934</strong>.<br />

Wie nun in der Zwischenzeit bekannt<br />

wurde, ist das Projekt der General Motors<br />

der eine Anzahl Marken wie Chevrolet,<br />

Buick, Oldsmobile angehören, eine grosse<br />

Montageabteilung in der Schweiz aufzunehmen,<br />

am weitesten gediehen. Bereits fanden<br />

Verhandlungen mit einer Reihe bestehender<br />

Fabriken statt, die aber bisher zu keinem<br />

Abschluss führten.<br />

(Fortsetzung Seite 11.)<br />

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