E_1936_Zeitung_Nr.033
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N° 33 — DIENSTAG, 21. APRIL <strong>1936</strong> AUTOMOBIL-REVUE II<br />
Aus dem Gerichtssaal.<br />
Besser Linksausweichen<br />
als ein Unfall!<br />
Ein Entscheid des Bundesgerichtes.<br />
Ein Automobilst sah sich beim Durchfahren<br />
der Centralstrasse in Wohlen (Aargau)<br />
plötzlich auf kurze Entfernung einer Radfahrerin<br />
gegenüber, die ihm aus der zu seiner<br />
Rechten einmündenden Bünzstrasse entgegenfuhr<br />
und sich beim Einbiegen nach links in<br />
die Centralstrasse nicht an die auf der Strasseneinmündung<br />
angebrachte Mittelinie hielt,<br />
sondern die Linkskurve in regelwidriger<br />
Weise schnitt. Die Unvorsichtige war in ihrer<br />
Bewegungsfreiheit zudem dadurch behindert,<br />
dass sie vor sich auf dem Rade einen Koffer<br />
hatte und mit aufgespanntem Regenschirm<br />
fuhr. Der Autofahrer, der vorher korrekt die<br />
rechte Strassenseite eingehalten hatte, suchte<br />
den Zusammenstoss durch rasches Abschwenken<br />
nach links zu vermeiden, kam aber nicht<br />
mehr an der Radfahrerin vorbei, weil sich<br />
diese nun gleichfalls auf das Rechtsfahren<br />
besann und scharf nach rechts abbog. Bei<br />
dem nun unvermeidlichen Zusammenstoss<br />
wurde die Radfahrerin leicht verletzt und<br />
einiger Sachschaden verursacht.<br />
Das Bezirksgericht Bremgarten verurteilte<br />
die Radfahrerin wegen übersetzter Geschwindigkeit<br />
und Schneidens der Kurve zu 28 Fr.<br />
Busse, den Autofahrer wegen übersetzter Geschwindigkeit,<br />
vorschriftswidrigem Linksausweichen<br />
und Missachtung des Vortrittsrechtes,<br />
sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung<br />
zu 40 Fr. Busse. Diese letztere<br />
Busse wurde vom aargauischen Obergericht<br />
auf 20 Fr. herabgesetzt, wobei der Vorwurf<br />
der übersetzten Geschwindigkeit nicht mehr<br />
aufrechterhalten wurde.<br />
Auf die Nichtigkeitsbeschwerde des Autofahrers<br />
hat der Kassationshof des Bundesgerichts<br />
entschieden, dass dessen Linksausweichen<br />
unter den obwaltenden Umständen<br />
keine Verletzung von Fahrvorschriften bedeute.<br />
Das in Art. 26 Abs. 1 des eidg. Automobilgesetzes<br />
(MFG) vorgeschriebene Rechtsausweichen<br />
soll nicht zur starren, unabänderlichen<br />
Regel werden, sondern ein Linksausweichen<br />
ist statthaft, wenn damit Unfälle vermieden<br />
werden können. Vergegenwärtigt man<br />
sich, dass der Autofahrer die durch den Koffer<br />
und Regenschirm in ihrer Beweglichkeit<br />
gehemmte Velofahrerin auf seiner Strassenseite<br />
urplötzlich entgegenkommen sah, so<br />
erschien der rasche Entschluss des Linksabschwenkens<br />
in diesem kritischen Augenblick<br />
als das geeignetste Mittel zur Verhütung eines<br />
Zusammenstosses; zu einem Ausbiegen nach<br />
der äussersten Rechten war auf der Centralstrasse<br />
.wegen des vorschriftswidrigen<br />
Verhaltens des Velos kaum noch Raum und<br />
ein Abschwenken nach der Seitenstrasse war<br />
dem Fahrer nicht zuzumuten, hätte zudem<br />
auch kein Rechtsausweichen im Sinne des<br />
Gesetzes bedeutet. Es tut dieser Rechtfertigung<br />
des Linksausweichens keinen Eintrag,<br />
dass es den Zusammenstoss dann doch nicht<br />
zu verhüten vermochte, denn die plötzliche<br />
Rechtsschwenkung der Radfahrerin im letzten<br />
Augenblick war nicht vorauszusehen; das<br />
Verhalten des Autofahrers muss nach derjenigen<br />
Lage beurteilt werden, die sich bot,<br />
als die Radfahrerin unvermutet auf der falschen<br />
Strassenseite auftauchte.<br />
Dem Autofahrer ist auch keine Verletzung<br />
des Vortrittsrechtes vorzuwerfen. Gewiss<br />
hatte die Radfahrerin, weil von rechts kommend,<br />
das Vortrittsrecht, so dass der Automobilist,<br />
um dieses einzuräumen, nötigenfalls<br />
hätte anhalten müssen (Art. 27 Abs. 1 MFG).<br />
Dazu hat aber die Velofahrerin dem Beschwerdeführer<br />
gar keine Zeit gelassen, weil<br />
sie die Kurve schnitt.<br />
Die Beschwerde wurde gutgeheissen und<br />
das Bussenurteil aufgehoben, weil kein Verstoss<br />
gegen das MFG vorliegt. Da eine solche<br />
Widerhandlung die Vorfrage zu dem nach<br />
kantonalem Rechte zu beurteilenden Vergehen<br />
der fahrlässigen Körperverletzung bildet,<br />
wurde die Angelegenheit zur Freisprechung<br />
des Beschwerdeführers an das kantonale Gericht<br />
zurückgewiesen. \ Wp.<br />
;d»e<br />
Zur Gründung der Via Vita.<br />
Unter dem Namen VIA VITA wurde, wie<br />
die «A. - R.» in ihrer Nummer 31 meldete,<br />
am 7. April <strong>1936</strong> in Bern, unter dem<br />
Patronat der nationalen Verkehrsverbände,<br />
durch die am Strassenverkehr interessierten<br />
Handels-, Industrie- und Gewerbekreise eine<br />
«Schweizerische Zentralstelle für Erhebungen<br />
und Studien zur Förderung und Rationalisierung<br />
des Strassenverkehrs» gegründet.<br />
Die VIA VITA erstrebt, unter Ausschluss<br />
jeglicher Erwerbszwecke, den Zusammenschluss<br />
aller an der Förderung und Rationalisierung<br />
des Strassenverkehrs interessierten<br />
Kreise. Sie erblickt ihr Ziel in der Verfolgung<br />
und dem Studium der mit dem Strassemverkehr<br />
zusammenhängenden wirtschaftlichen<br />
und technischen Fragen sowie in der<br />
Beschaffung und Auswertung aller mit der<br />
Verkehrswirtschaft zusammenhängenden Unterlagen<br />
des In- und Auslandes. Als eigentliche<br />
Dokumentierungs- und Studienstelle<br />
erblickt sie ihre Aufgabe darin, die berechtigten<br />
Interessen aller mit dem Strassenverkehr<br />
verbundenen Wirtschaftszweige zu fördern.<br />
Neben ihrer rein internen Tätigkeit wird<br />
die VIA VITA bestrebt sein, die Ergebnisse<br />
ihrer Studien und Erhebungen — sei es in<br />
Form von Berichten, Anregungen oder durch<br />
Behandlung aktueller wirtschaftlicher und<br />
technischer Fragen der schweizerischen Verkehrswirtschaft<br />
— der Oeffentlichkeit in<br />
weitgehendem Masse zugänglich zu machen.<br />
Zur Leitung der Geschäfte der VIA VITA,<br />
die in Bern, Schanzenstrasse l.eine ständige<br />
Geschäftsstelle unterhält, wurde durch die<br />
interessierten Kreise ein spezieller Direktions-Ausschuss<br />
gebildet, dem, unter dem<br />
Präsidium von Herrn Chs. Dechevrens, Präsident<br />
des Internationalen Automobil-Salons<br />
in Genf, je ein — durch die betr. Gruppen<br />
dieser Tage selbst zu bezeichnender — Vertreter<br />
des Handels, der Industrie, des Gewerbes,<br />
des Tourismus und des Strassenwesens<br />
angehören werden.<br />
Nach einem einstimmigen Beschluss der<br />
Gründungsversammlung werden sowohl die<br />
Mitglieder des leitertden Ausschusses, wie<br />
auch Vorstand, Fachkommissionen und Kontrollstelle<br />
die mit ihrem Amt verbundenen<br />
Arbeiten und Auslagen ehrenamtlich übernehmen.<br />
Wie wir zu dieser Gründung ferner vernehmen,<br />
wird die VIA VITA als Mitglieder<br />
in der Folge nicht nur die Verbände der am<br />
Strassenverkehr interessierten Handels-, Gewerbe-<br />
und Industriekreise, sondern auch<br />
zahlreiche Einzelfirmen umfassen.<br />
A.C.S.<br />
SEKTION BERN. Beslchttouna der General<br />
Motors in Blei. Für die am 3Q. April stattfindende<br />
gemeinsame Besichtigung der Bieler Niederlassung<br />
der General Motors liegen bereits Anmeldungen<br />
vor. Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass<br />
selbst bei starkem Andränge niemand zu kurz<br />
kommt, indem die Besichtigung in Gruppen von<br />
20 bis höchstens 30 Personen unter kundiger Führung<br />
durchgeführt wird. Das Programm sieht die<br />
Besammlung der Teilnehmer im Fabri'k-Ausstellungslokal<br />
um 14.30 Uhr vor. Bei starkem Andränge<br />
würde der Rendez-vous-Ort in ein nah gelegenes<br />
Restaurationslokal verlegt, wovon die An- ä<br />
gemeldeten rechtzeitig verständigt würden. Anmelr,<br />
düngen werden vom Sekretariat entgegengenommen.<br />
Am 23. Mai steht die traditionelle Ausfahrt mit den<br />
Anstaltsinsaesen Gottesgnad bei Ittigen auf dem<br />
Programm und für den 4.—6. Juli haben sich die<br />
Tourenfahrer zum Zentralfest nach St. Moritz ver-<br />
Die IV. Geschickllchkeitspröfuna findet programmeemäss<br />
am 10. Mai in Bern oder Umgebung<br />
statt. Die Sportkommission wird in ihrer morgen<br />
stattfindenden Sitzung die Wahl des Ortes treffen<br />
und den endgültigen Hindernisplan aufstell-achfällen<br />
und Aareschlucht statt, Fahrpreis Fr. 12.50.<br />
Anmeldungen sind rechtzeitig an den Präsidenten<br />
zu richten. Alles Nähere folgt später. Auskunft<br />
wird jeden Donnerstagabend ab 20 Uhr am<br />
Stammtisch im Zeughauskeller erteüt.<br />
Liebe Kollegen, erscheint stete an jeder Versammlung<br />
und an jedem Anlass, vergesst eure Rechte<br />
und Pflichten nicht. Mit kameradschaftlichem<br />
Chauffeurgrass: Die Vereinsleitung.<br />
Schweizerischer Autostrassenverein. Am letzten<br />
Samstag, den 18. April, hielt der Schweizerische<br />
Autostrassenverein (S. A. V) unter dem Vorsitz<br />
seines Präsidenten, Regierungsrat Wenk, seine<br />
diesjährige Hauptversammlung im Verwaltungsgebäude<br />
«Walcheturm» in Zürich ab. Jahresbericht,<br />
Jahresrechnung pro 1935 und das Budget pro <strong>1936</strong><br />
wurden genehmigt, ebenso die vom Vorstand vorgeschlagene<br />
Statutenänderung, die eine Vermehrung<br />
der Mitgliederzahl des geschäftsleitenden<br />
Ausschusses und eine Herabsetzung' des Mitgliederbeitrages<br />
für die Verbände und öffentlichrechtlichen<br />
Korporationen bezweckt Vorgesehen<br />
sind je ein Vertreter des T. C. S. und des A. C. S.<br />
sowie ein solcher der Zentralschweiz (Luzern) in<br />
den geschäftsleitenden Ausschüsse an Stelle des<br />
bisherigen Vertreters des Standes Bern, Herrn Regierungsrat<br />
Dr. B&siger, Bern, der infolge des Austritts<br />
des Kantons Bern aus dem S. A. V. aus dem<br />
Vorstande ausgeschieden ist, wird Herr Stadtpräsident<br />
Lindt, Bern, bezeichnet. Im übrigen erfolgen<br />
die Vorstandswahlen im Sinne der Bestätigung.<br />
Einer eingehenden Diskussion rief das Traktandum<br />
betr. Verhältnis des S. A. V. zu der<br />
Vereinigung der Schweizerischen<br />
Strassenfachmänner (V. S. S.). Der Vorsitzende<br />
beantragte namens des Vorstandes, die<br />
Vereinigungsbestrebungen aufzugeben und diese<br />
Frage ein für allemal aus Abschied und Traktandum<br />
zu setzen, während Herr Fürsprech A. Baumgartner<br />
in Bern, als Vertreter des T. C. S. und Vorstandsmitglied<br />
des S. A. V. den Gegenantrag<br />
stellte, es sei auf die Frage einzutreten und ein<br />
dreigliedriger Ausschuss einzusetzen, der die Verhandlungen<br />
mit der V. S. S. weiterzuführen, ein<br />
Vereinigungsstatut auszuarbeiten und zu gegebener<br />
Zeit seine Anträge einer spätem Hauptversammlung<br />
zu unterbreiten hätte. Herr Baumgartner<br />
begründete seinen Antrag damit, dass nach<br />
dem Verzicht darauf, eigentliche Autostrassen in<br />
der Schweiz zu bauen, Zweck und Ziel des S.A.V.<br />
im wesentlichen zu den nämlichen geworden seien<br />
wie diejenigen der V. S. S. Die eigentliche positive<br />
Arbeit, die der S. A. V. bis heute geleistet hätte,<br />
sei diejenige seiner technischen Kommission und<br />
der von ihr beauftragten Ingenieure, welche die<br />
verschiedenen Projektstudien und die Normalien<br />
für die Hauptdurchgangsstrassen der Schweiz bearbeitet<br />
hätten; genau dasselbe bestrebe die V.S.S.,<br />
nur mit dem Unterschied, dass deren Arbeit von<br />
der massgebenden Baudirektoren-Konferenz gewürdigt<br />
und akzeptiert, während diejenige des<br />
S. A.V. bis heute nicht anerkannt worden sei. Alles<br />
weise auf, einen Zusammenschluss hin, der sich<br />
hier geradezu aufdränge. Diesen Tatsachen gegenüber,<br />
die eigentlich von niemand bestritten wurden,<br />
hoben die Votanten des Vorstandes hervor, dass es<br />
einen Verein geben müsse, der unabhängig und interkantonal<br />
wirken und propagandistisch tätig<br />
sein könne. Zu der Auffassung des Herrn Baumgartner,<br />
dass auch der neuzusammengelegte Verein<br />
die gleiche unabhängige und propagandistische<br />
Tätigkeit vertreten könnte und dass praktisch nach<br />
dieser Richtung keine Schwierigkeiten bestehen,<br />
vermochten die Herren vom Vorstande kein Vertrauen<br />
zu fassen. Die Versammlung entschied sich<br />
denn auch mit grosser Mehrheit, bei einigen Enthaltungen,<br />
zugunsten des Antrages des Vorstandes,<br />
rder .gewissermassen als Vertrauensfrage<br />
gestellt<br />
war. •>..-. "".,<br />
Wie alljährlich wurde auch für das Jahr <strong>1936</strong><br />
eine 91 u d i cnreiee vorgesehen, diesmal in das<br />
Gebiet der französischen Alpen, südlich des Gen«<br />
fersees. Nach Erledigung der Jahresgeechäfte<br />
hielt Herr Regierungsrat Kobelt aus St. Gallen ein<br />
glänzendes Referat über den Stand des Projektes<br />
der Wallenseestrasee. An der Diskussion beteiligten<br />
sich die Herren Regierungsrat Hefti (Glarus)<br />
Ständerat Dr. Klöti (Zürich) und Regierungsrat<br />
Maurer (Zürich). Ein Beschluss wurde nicht gefas6t,<br />
aber die Votanten gaben .sich der Hoffnung<br />
hin, dass eine Lösung im Einvernehmen mit den<br />
glarnerischen Behörden gefunden werden könne.<br />
b.<br />
Kantonalt Strassenverkehrsliga Zürich. Die<br />
unter dem Vorsitz von Herrn X. Marzohl (Zürich)<br />
(S.R.B.), abgehaltene, sehr zahlreich von Vertretern<br />
von 21 Verbänden beschickte ordentliche Delegierten<br />
Versammlung in c Hotel St. Gotthard » in Zürich<br />
vom 9. April <strong>1936</strong> befasste sich mit wichtigen Fragen<br />
der Besteuerung der Motorfahrzeuge. Nach<br />
Genehmigung des Protokolls der letzten Delegiertenversammlunig<br />
wurde der vom Präsidenten vorgelegte<br />
Jahresbericht pro <strong>1936</strong>- diskussionslos gutgeheissen.<br />
Derselbe zeigt, dass die letztes Jahr vollzogene<br />
Reorganjsation der Lisa gute Früchte zeitigte.<br />
Als Haupterfolg konnte die Verwerfung des<br />
kantonalen Verkehrsgesetzes gebucht werden.<br />
Als erstes Haupttraktandum folgte ein Referat<br />
von Herrn Nationalrat Walter, Ölten, über sein<br />
im Nationalrat eingereichtes Postulat betreffend<br />
Einführung einer eidgenössischen Brennstoffsteiler.<br />
Der Referent bezeichnete die heutige, aus den<br />
Jahren 1900 bis 1903 stammende Steuerformel als<br />
veraltet und durch die starke Motorisierung des<br />
Verkehrs längst überholt Durch eine Brennstoffsteuer<br />
unter Wegfall der kantonalen Steuern dürfte,<br />
das Automobilwesen und speziell das Autogewerbe<br />
eine starke Belebung erfahren, wie ausländische'<br />
Beispiele deutlich zeigen. Dabei verschloss sich<br />
der Referent keineswegs den sich bietenden<br />
Schwierigkeiten: Finanzhoheit der Kantone. Gegensätze<br />
zwischen Gebirgs-und Städtekantonen. Interessen<br />
der Xastwegenbesitzer etc. Nationalrat Walter<br />
glaubt aber, dass eine befriedigende Lösung gefunden<br />
werden kann, wobei es selbstverständlich ohne<br />
Kompromiss nicht abgehen dürfte. Die heutige<br />
Steuerformel schädigt den Staat (Rückgang der<br />
Verkehrsteuern und der Automobil- und Benzinzölle),<br />
das Autogewrbe (Arbeitslosigkeit) und die<br />
Privaten (starke Entwertung der alten Wagen etc.).<br />
Die vom Referenten genannten Vorschläge zeigten<br />
drei verschiedene Varianten, die alle vorsehen, dass<br />
den Kantonen das nämliche Steuerbetreffnis wie im<br />
Jahre 1934, d. h. 28 Mill. Fr., von Seiten des Bundes<br />
zukommen. Dabei stellen die Vorschläge teilweise<br />
auf eine vollständige Beseitigung der bisherigen<br />
kantonalen Verkehrssteuern, teilweise auf einen<br />
stark reduzierten, einheitlichen kantonalen Steueransatz<br />
für Personen- und Lastwagen ab. Wie Nationalrat<br />
Walter ausführte, hat die Kommission<br />
für das Bundesfinanzprogramm sein Postulat zum<br />
ihrigen gemacht.<br />
Die Aussprache ergab, dass der tanze Fragenkomplex<br />
heute zweifellos noch zu wenig abgeklärt<br />
ist, um definitiv pro oder kontra Stellung zu beziehen,<br />
und dass die gemachten Vorschläge nicht<br />
diejenige befriedigende Lösung 1 darstellen dürften,<br />
die angestrebt werden muss. Dass auf die Lastwagenbesitzer<br />
gebührenden Rücksicht genommen<br />
werden muss, dürfte wohl ausser Frage stehen,<br />
wobei aber erwartet werden darf, dass gerade von<br />
dieser Seite pus geeignete Vorschläge gemacht werden,<br />
wie dies Herr Nation^aJrat Walter in seinem<br />
Schlusvotum anregte»<br />
Das zweite Haupttraktandum des Tages befasste<br />
sich mit dem neuen Vorschlag der Sektion Zürich<br />
des A. C.S. für die Schaffuna einer neuen Besteuerungsberechriunq<br />
auf kantonalem Boden. Der<br />
von Herrn Brüderlin begründete Vorschlag fand<br />
grundsätzliche Zustimmung. Eine auf Vorschlag<br />
von Herrn W. Baumgartner bestellte Spezialko.nmission<br />
ynri nun die Vorlage eingehend prüfen<br />
und eventuelle Abähderungs- resp. Verbesserungsvorschläge<br />
der Verände entgegennehmen.<br />
Ueber die bisherigen Vorarbeiten der Gesetzgebungskommission<br />
betreffend das kantonale Verkehrsgesetz<br />
referierten die Herren Badertscher und<br />
Dr. Meyer-Wild. Die Diskussion befasste sich vor<br />
allem mit dei; Frage, welcher Weg für das weitere<br />
Vorgehen einzuschlagen sei, d. h. ob nur kantonales<br />
Einführungsgesetz oder Rahmengesetz und Vollziehungsverordnung,<br />
wobei in die letztere alle<br />
finanziellen Bestimmungen (Steuern und Gebühren)<br />
sowie die weniger wichtigen oder eher revisionsbedürftigen<br />
Vorschriften aufzunehmen wären.<br />
Wenn auch die Meinungen hierüber noch etwas<br />
geteilt waren und von «iner Seite wesentliche Befürchtungen<br />
hinsichtlich des zweiten Vorschlages<br />
geltend gemacht wurden, beschloss man schliesslich<br />
doch, Verhandlungen t mit den Regierungsbehörden<br />
aufzunehmen.<br />
Schliesslich konnte Herr Marzohl noch, den Beitritt<br />
.von zwei neuen Verbänden melden, so dass die<br />
Kantonale Strassenverkehrs-Liga nun total 25 Verbände<br />
umfasst mit einem Mitgliederbestand von<br />
über 50,000.<br />
Sp»f<br />
und<br />
Benzin<br />
Betriebstechnisches zur Frage der Splritusbeimlschung<br />
zum Benzin. Die durch das 21-Millionen-<br />
Defizit der Alkoholverwaltung und die Übergrossen<br />
bei dieser Verwaltung lagernden Branntweinvorräte<br />
für unser Land plötzlich so aktuell gewordene Frage<br />
der Beimischung von Spiritus zum Benzin mag einige<br />
Worte über die Eignung eines solchen Brennstoffgemisches.<br />
vom betriebstechnischen Standpunkt<br />
aua rechtfertigen.<br />
Einen Explosionsmotor mit Spiritus zu betreiben,<br />
ist längst kein Problem mehr. Heute können<br />
ohne weiteres Motoren gebaut werden, welche die<br />
Eigenschaften des Spiritus voll ausnützen. Ein solcher,<br />
rein für den Spiritusbetrieb konstruierter Motor<br />
leistet sogar 20% mehr als ein moderner Benzinmotor<br />
mit gleichem Zylinderinhalt Entsprechend<br />
der geringeren Verbrennungswärme des Spiritus<br />
6400 WE gegen 10.000 WE für Benzin) ist aber der<br />
Brennstoffverbrauch des Spiritusmotors rund 50 °/»<br />
höher als derjenige des Benzinmotors.<br />
Was die Konstruktion des Spiritusmotors anbetrifft,<br />
so kann zusammenfassend gesagt werden,<br />
dass der Alkohol als Betriebsstoff ein ungefähr<br />
doppelt so grosses Kompressionsverhältnis als Benzin<br />
verlangt und zudem eine vom Benzinvergaser<br />
gänzlich' verschiedene Vergaserbauart bedingt. Wie<br />
sehr für den Alkohol der spezifische Brennstoffverbrauch<br />
vom Kompressionsverhältnis abhängt, zeigen<br />
die Zahlen von Ricardo, wonach der Brennstoffverbrauch<br />
eines ah Stelle von Benzin mit Spiritus betriebenen<br />
Benzinmotors um 25 */• steigt. Man sieht<br />
also, wie unwirtschaftlich es ist, einen Motor mit<br />
einem Brennstoff zu betreiben, für den er nicht gebaut<br />
ist. Wie steht es nun, wenn in einem Benzin-»<br />
ttiptor a ' s Brenn8 | tqff < ,Mischungen von Benzin und<br />
Spiritus verwendet .werden?<br />
Bei kleinen Spritzusätzen treten die Nachteile<br />
des; Betriebes mit einem dem Brennstoff nicht angepassten<br />
Motor nur in leichtem Masse in Erscheinung.<br />
Sie steigern sich jedoch mit dem steigenden<br />
Spiritusgehalt des Brennstoffes.<br />
Wasserhaltiger Sprit mischt sich von einem bestimmten<br />
Wassergehalt an nicht mehr mit Benzin,<br />
während wasserfreier Spiritus in jedem Verhältnis<br />
mit Benzin mischbar ist. In diesem gegenseitigen<br />
Löslichkeitsverhältnis liegt denn auch eine grosse Gefahr<br />
der Spiritus-Benzin-Mischungen, nämlich die<br />
leichte Entmischbarkeit. Benzin ist im Wasser<br />
praktisch nicht löslich, so wenig wie Wasser im<br />
Benzin. Gelangt nun eine bestimmte Menge Wasser<br />
in eine Spiritus-Benzin-Mischurig, so findet ein»<br />
Scheidung des Brennstoffgemisches in zwei Schichten<br />
statt. Die untere enthält den spezifisch schweren<br />
Spiritus, vermischt mit dem, bisschen Wasser,<br />
das seine Ausfällung bewirkte und darauf schwimmt,<br />
scharf von ihr getrennt, wie Oel auf Wasser, die<br />
Schicht des reinen spritfreien Benzins.<br />
Ohne nur den wichtigsten Faktor für die Bestimmung,<br />
der Wirtschaftlichkeit, d. h. das Preisverhältnis<br />
von 1% Rappen für den Liter Benzia<br />
(Preis franko Schweizergrenze, unverzollt) und 200<br />
Rappen für den Liter entwässerten Spiritus (Selbstkostenpreis<br />
der .Alkoholverwaltung) näher zu berühren,<br />
zeigen allein schon die technischen Betrachtungen,<br />
dass durch die Beimischung von<br />
Spiritus zum Benzin die Wirtschaftlichkeit<br />
des Motorbetriebes geschmälert<br />
w i r d. Es wäre daher — falls überhaupt der<br />
Bundesrat oder die Bundesversammlung die Verantwortung<br />
für die äusserst weittragenden*Auswirkungen<br />
der Spritbeimischung übernehmen kann und<br />
will — vom Wirtschaftlichkeitsstandpunkt aus eine<br />
Lösung, bei welcher der reine Spiritus einer bestimmten<br />
Motorkategorie vorbehalten bliebe, welche<br />
die Vorteile des Spiritus als Motorenbrennstoff voll<br />
ausnützen könnte, der allgemeinen Spiritusbeimischung<br />
vorzuziehen. Da nur militärische Erwägungen<br />
eine teilweise Verarbeitung unserer Branntweinvorräte<br />
in Motorbrennstoff rechtfertigen lassen,<br />
liegt der Gedanke um so näher, dass Armee und<br />
Post, die zudem als Bezüger von zollfreiem Benzin<br />
nicht einen Zollausfall von 23 Rappen für jeden<br />
Liter Benzin, der durch Spiritus ersetzt wird, verursachen<br />
würden, gegebenenfalls ihren Wagenpark<br />
weitgehend auf den reinen Spiritusbetrieb<br />
umstellen sollten.<br />
Neben der Verwirklichung erhöhter militärischer<br />
Bereitschaft wäre dadurch wenigstens die Möglichkeit<br />
gegeben, die Vorräte .der Alkoholverwaltung<br />
nach und nach abzubauen und rationell zu verwerten,<br />
ohne durch eine erwiesenermassen unwirtschaftliche<br />
allgemeine Spritbejmischung eine weitere<br />
Einschränkung des Tourismus und Strassenverkehrs<br />
herbeizuführen und somit das allmählich»<br />
Versiegen bedeutender Finanziellen.<br />
Letzte Sportnachrichten<br />
3. Schweizerisches Aüto-Ski-Meeting in Gletsch.<br />
Zu unserer auf Seite 8 des heutigen Blattes gebrachten<br />
Meldung erfahren wir kurz vor Drucklegung<br />
der Nummer, dass die Sektion St Gallen-<br />
Appenzell. des A.C.S. mit dem Datum dieses Anlasses<br />
(27./28. Juni) nicht einverstanden ist, weil<br />
das Rheineck-Walzenhausen-Rennen auf den gleichen<br />
Tag fällt Sie verlangt'unter allen Umständen<br />
die Verschiebung der Veranstaltung der Walliser<br />
Sektion auf einen andern Zeitpunkt<br />
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