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E_1936_Zeitung_Nr.033

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N° 33 — DIENSTAG, 21. APRIL <strong>1936</strong> AUTOMOBIL-REVUE II<br />

Aus dem Gerichtssaal.<br />

Besser Linksausweichen<br />

als ein Unfall!<br />

Ein Entscheid des Bundesgerichtes.<br />

Ein Automobilst sah sich beim Durchfahren<br />

der Centralstrasse in Wohlen (Aargau)<br />

plötzlich auf kurze Entfernung einer Radfahrerin<br />

gegenüber, die ihm aus der zu seiner<br />

Rechten einmündenden Bünzstrasse entgegenfuhr<br />

und sich beim Einbiegen nach links in<br />

die Centralstrasse nicht an die auf der Strasseneinmündung<br />

angebrachte Mittelinie hielt,<br />

sondern die Linkskurve in regelwidriger<br />

Weise schnitt. Die Unvorsichtige war in ihrer<br />

Bewegungsfreiheit zudem dadurch behindert,<br />

dass sie vor sich auf dem Rade einen Koffer<br />

hatte und mit aufgespanntem Regenschirm<br />

fuhr. Der Autofahrer, der vorher korrekt die<br />

rechte Strassenseite eingehalten hatte, suchte<br />

den Zusammenstoss durch rasches Abschwenken<br />

nach links zu vermeiden, kam aber nicht<br />

mehr an der Radfahrerin vorbei, weil sich<br />

diese nun gleichfalls auf das Rechtsfahren<br />

besann und scharf nach rechts abbog. Bei<br />

dem nun unvermeidlichen Zusammenstoss<br />

wurde die Radfahrerin leicht verletzt und<br />

einiger Sachschaden verursacht.<br />

Das Bezirksgericht Bremgarten verurteilte<br />

die Radfahrerin wegen übersetzter Geschwindigkeit<br />

und Schneidens der Kurve zu 28 Fr.<br />

Busse, den Autofahrer wegen übersetzter Geschwindigkeit,<br />

vorschriftswidrigem Linksausweichen<br />

und Missachtung des Vortrittsrechtes,<br />

sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung<br />

zu 40 Fr. Busse. Diese letztere<br />

Busse wurde vom aargauischen Obergericht<br />

auf 20 Fr. herabgesetzt, wobei der Vorwurf<br />

der übersetzten Geschwindigkeit nicht mehr<br />

aufrechterhalten wurde.<br />

Auf die Nichtigkeitsbeschwerde des Autofahrers<br />

hat der Kassationshof des Bundesgerichts<br />

entschieden, dass dessen Linksausweichen<br />

unter den obwaltenden Umständen<br />

keine Verletzung von Fahrvorschriften bedeute.<br />

Das in Art. 26 Abs. 1 des eidg. Automobilgesetzes<br />

(MFG) vorgeschriebene Rechtsausweichen<br />

soll nicht zur starren, unabänderlichen<br />

Regel werden, sondern ein Linksausweichen<br />

ist statthaft, wenn damit Unfälle vermieden<br />

werden können. Vergegenwärtigt man<br />

sich, dass der Autofahrer die durch den Koffer<br />

und Regenschirm in ihrer Beweglichkeit<br />

gehemmte Velofahrerin auf seiner Strassenseite<br />

urplötzlich entgegenkommen sah, so<br />

erschien der rasche Entschluss des Linksabschwenkens<br />

in diesem kritischen Augenblick<br />

als das geeignetste Mittel zur Verhütung eines<br />

Zusammenstosses; zu einem Ausbiegen nach<br />

der äussersten Rechten war auf der Centralstrasse<br />

.wegen des vorschriftswidrigen<br />

Verhaltens des Velos kaum noch Raum und<br />

ein Abschwenken nach der Seitenstrasse war<br />

dem Fahrer nicht zuzumuten, hätte zudem<br />

auch kein Rechtsausweichen im Sinne des<br />

Gesetzes bedeutet. Es tut dieser Rechtfertigung<br />

des Linksausweichens keinen Eintrag,<br />

dass es den Zusammenstoss dann doch nicht<br />

zu verhüten vermochte, denn die plötzliche<br />

Rechtsschwenkung der Radfahrerin im letzten<br />

Augenblick war nicht vorauszusehen; das<br />

Verhalten des Autofahrers muss nach derjenigen<br />

Lage beurteilt werden, die sich bot,<br />

als die Radfahrerin unvermutet auf der falschen<br />

Strassenseite auftauchte.<br />

Dem Autofahrer ist auch keine Verletzung<br />

des Vortrittsrechtes vorzuwerfen. Gewiss<br />

hatte die Radfahrerin, weil von rechts kommend,<br />

das Vortrittsrecht, so dass der Automobilist,<br />

um dieses einzuräumen, nötigenfalls<br />

hätte anhalten müssen (Art. 27 Abs. 1 MFG).<br />

Dazu hat aber die Velofahrerin dem Beschwerdeführer<br />

gar keine Zeit gelassen, weil<br />

sie die Kurve schnitt.<br />

Die Beschwerde wurde gutgeheissen und<br />

das Bussenurteil aufgehoben, weil kein Verstoss<br />

gegen das MFG vorliegt. Da eine solche<br />

Widerhandlung die Vorfrage zu dem nach<br />

kantonalem Rechte zu beurteilenden Vergehen<br />

der fahrlässigen Körperverletzung bildet,<br />

wurde die Angelegenheit zur Freisprechung<br />

des Beschwerdeführers an das kantonale Gericht<br />

zurückgewiesen. \ Wp.<br />

;d»e<br />

Zur Gründung der Via Vita.<br />

Unter dem Namen VIA VITA wurde, wie<br />

die «A. - R.» in ihrer Nummer 31 meldete,<br />

am 7. April <strong>1936</strong> in Bern, unter dem<br />

Patronat der nationalen Verkehrsverbände,<br />

durch die am Strassenverkehr interessierten<br />

Handels-, Industrie- und Gewerbekreise eine<br />

«Schweizerische Zentralstelle für Erhebungen<br />

und Studien zur Förderung und Rationalisierung<br />

des Strassenverkehrs» gegründet.<br />

Die VIA VITA erstrebt, unter Ausschluss<br />

jeglicher Erwerbszwecke, den Zusammenschluss<br />

aller an der Förderung und Rationalisierung<br />

des Strassenverkehrs interessierten<br />

Kreise. Sie erblickt ihr Ziel in der Verfolgung<br />

und dem Studium der mit dem Strassemverkehr<br />

zusammenhängenden wirtschaftlichen<br />

und technischen Fragen sowie in der<br />

Beschaffung und Auswertung aller mit der<br />

Verkehrswirtschaft zusammenhängenden Unterlagen<br />

des In- und Auslandes. Als eigentliche<br />

Dokumentierungs- und Studienstelle<br />

erblickt sie ihre Aufgabe darin, die berechtigten<br />

Interessen aller mit dem Strassenverkehr<br />

verbundenen Wirtschaftszweige zu fördern.<br />

Neben ihrer rein internen Tätigkeit wird<br />

die VIA VITA bestrebt sein, die Ergebnisse<br />

ihrer Studien und Erhebungen — sei es in<br />

Form von Berichten, Anregungen oder durch<br />

Behandlung aktueller wirtschaftlicher und<br />

technischer Fragen der schweizerischen Verkehrswirtschaft<br />

— der Oeffentlichkeit in<br />

weitgehendem Masse zugänglich zu machen.<br />

Zur Leitung der Geschäfte der VIA VITA,<br />

die in Bern, Schanzenstrasse l.eine ständige<br />

Geschäftsstelle unterhält, wurde durch die<br />

interessierten Kreise ein spezieller Direktions-Ausschuss<br />

gebildet, dem, unter dem<br />

Präsidium von Herrn Chs. Dechevrens, Präsident<br />

des Internationalen Automobil-Salons<br />

in Genf, je ein — durch die betr. Gruppen<br />

dieser Tage selbst zu bezeichnender — Vertreter<br />

des Handels, der Industrie, des Gewerbes,<br />

des Tourismus und des Strassenwesens<br />

angehören werden.<br />

Nach einem einstimmigen Beschluss der<br />

Gründungsversammlung werden sowohl die<br />

Mitglieder des leitertden Ausschusses, wie<br />

auch Vorstand, Fachkommissionen und Kontrollstelle<br />

die mit ihrem Amt verbundenen<br />

Arbeiten und Auslagen ehrenamtlich übernehmen.<br />

Wie wir zu dieser Gründung ferner vernehmen,<br />

wird die VIA VITA als Mitglieder<br />

in der Folge nicht nur die Verbände der am<br />

Strassenverkehr interessierten Handels-, Gewerbe-<br />

und Industriekreise, sondern auch<br />

zahlreiche Einzelfirmen umfassen.<br />

A.C.S.<br />

SEKTION BERN. Beslchttouna der General<br />

Motors in Blei. Für die am 3Q. April stattfindende<br />

gemeinsame Besichtigung der Bieler Niederlassung<br />

der General Motors liegen bereits Anmeldungen<br />

vor. Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass<br />

selbst bei starkem Andränge niemand zu kurz<br />

kommt, indem die Besichtigung in Gruppen von<br />

20 bis höchstens 30 Personen unter kundiger Führung<br />

durchgeführt wird. Das Programm sieht die<br />

Besammlung der Teilnehmer im Fabri'k-Ausstellungslokal<br />

um 14.30 Uhr vor. Bei starkem Andränge<br />

würde der Rendez-vous-Ort in ein nah gelegenes<br />

Restaurationslokal verlegt, wovon die An- ä<br />

gemeldeten rechtzeitig verständigt würden. Anmelr,<br />

düngen werden vom Sekretariat entgegengenommen.<br />

Am 23. Mai steht die traditionelle Ausfahrt mit den<br />

Anstaltsinsaesen Gottesgnad bei Ittigen auf dem<br />

Programm und für den 4.—6. Juli haben sich die<br />

Tourenfahrer zum Zentralfest nach St. Moritz ver-<br />

Die IV. Geschickllchkeitspröfuna findet programmeemäss<br />

am 10. Mai in Bern oder Umgebung<br />

statt. Die Sportkommission wird in ihrer morgen<br />

stattfindenden Sitzung die Wahl des Ortes treffen<br />

und den endgültigen Hindernisplan aufstell-achfällen<br />

und Aareschlucht statt, Fahrpreis Fr. 12.50.<br />

Anmeldungen sind rechtzeitig an den Präsidenten<br />

zu richten. Alles Nähere folgt später. Auskunft<br />

wird jeden Donnerstagabend ab 20 Uhr am<br />

Stammtisch im Zeughauskeller erteüt.<br />

Liebe Kollegen, erscheint stete an jeder Versammlung<br />

und an jedem Anlass, vergesst eure Rechte<br />

und Pflichten nicht. Mit kameradschaftlichem<br />

Chauffeurgrass: Die Vereinsleitung.<br />

Schweizerischer Autostrassenverein. Am letzten<br />

Samstag, den 18. April, hielt der Schweizerische<br />

Autostrassenverein (S. A. V) unter dem Vorsitz<br />

seines Präsidenten, Regierungsrat Wenk, seine<br />

diesjährige Hauptversammlung im Verwaltungsgebäude<br />

«Walcheturm» in Zürich ab. Jahresbericht,<br />

Jahresrechnung pro 1935 und das Budget pro <strong>1936</strong><br />

wurden genehmigt, ebenso die vom Vorstand vorgeschlagene<br />

Statutenänderung, die eine Vermehrung<br />

der Mitgliederzahl des geschäftsleitenden<br />

Ausschusses und eine Herabsetzung' des Mitgliederbeitrages<br />

für die Verbände und öffentlichrechtlichen<br />

Korporationen bezweckt Vorgesehen<br />

sind je ein Vertreter des T. C. S. und des A. C. S.<br />

sowie ein solcher der Zentralschweiz (Luzern) in<br />

den geschäftsleitenden Ausschüsse an Stelle des<br />

bisherigen Vertreters des Standes Bern, Herrn Regierungsrat<br />

Dr. B&siger, Bern, der infolge des Austritts<br />

des Kantons Bern aus dem S. A. V. aus dem<br />

Vorstande ausgeschieden ist, wird Herr Stadtpräsident<br />

Lindt, Bern, bezeichnet. Im übrigen erfolgen<br />

die Vorstandswahlen im Sinne der Bestätigung.<br />

Einer eingehenden Diskussion rief das Traktandum<br />

betr. Verhältnis des S. A. V. zu der<br />

Vereinigung der Schweizerischen<br />

Strassenfachmänner (V. S. S.). Der Vorsitzende<br />

beantragte namens des Vorstandes, die<br />

Vereinigungsbestrebungen aufzugeben und diese<br />

Frage ein für allemal aus Abschied und Traktandum<br />

zu setzen, während Herr Fürsprech A. Baumgartner<br />

in Bern, als Vertreter des T. C. S. und Vorstandsmitglied<br />

des S. A. V. den Gegenantrag<br />

stellte, es sei auf die Frage einzutreten und ein<br />

dreigliedriger Ausschuss einzusetzen, der die Verhandlungen<br />

mit der V. S. S. weiterzuführen, ein<br />

Vereinigungsstatut auszuarbeiten und zu gegebener<br />

Zeit seine Anträge einer spätem Hauptversammlung<br />

zu unterbreiten hätte. Herr Baumgartner<br />

begründete seinen Antrag damit, dass nach<br />

dem Verzicht darauf, eigentliche Autostrassen in<br />

der Schweiz zu bauen, Zweck und Ziel des S.A.V.<br />

im wesentlichen zu den nämlichen geworden seien<br />

wie diejenigen der V. S. S. Die eigentliche positive<br />

Arbeit, die der S. A. V. bis heute geleistet hätte,<br />

sei diejenige seiner technischen Kommission und<br />

der von ihr beauftragten Ingenieure, welche die<br />

verschiedenen Projektstudien und die Normalien<br />

für die Hauptdurchgangsstrassen der Schweiz bearbeitet<br />

hätten; genau dasselbe bestrebe die V.S.S.,<br />

nur mit dem Unterschied, dass deren Arbeit von<br />

der massgebenden Baudirektoren-Konferenz gewürdigt<br />

und akzeptiert, während diejenige des<br />

S. A.V. bis heute nicht anerkannt worden sei. Alles<br />

weise auf, einen Zusammenschluss hin, der sich<br />

hier geradezu aufdränge. Diesen Tatsachen gegenüber,<br />

die eigentlich von niemand bestritten wurden,<br />

hoben die Votanten des Vorstandes hervor, dass es<br />

einen Verein geben müsse, der unabhängig und interkantonal<br />

wirken und propagandistisch tätig<br />

sein könne. Zu der Auffassung des Herrn Baumgartner,<br />

dass auch der neuzusammengelegte Verein<br />

die gleiche unabhängige und propagandistische<br />

Tätigkeit vertreten könnte und dass praktisch nach<br />

dieser Richtung keine Schwierigkeiten bestehen,<br />

vermochten die Herren vom Vorstande kein Vertrauen<br />

zu fassen. Die Versammlung entschied sich<br />

denn auch mit grosser Mehrheit, bei einigen Enthaltungen,<br />

zugunsten des Antrages des Vorstandes,<br />

rder .gewissermassen als Vertrauensfrage<br />

gestellt<br />

war. •>..-. "".,<br />

Wie alljährlich wurde auch für das Jahr <strong>1936</strong><br />

eine 91 u d i cnreiee vorgesehen, diesmal in das<br />

Gebiet der französischen Alpen, südlich des Gen«<br />

fersees. Nach Erledigung der Jahresgeechäfte<br />

hielt Herr Regierungsrat Kobelt aus St. Gallen ein<br />

glänzendes Referat über den Stand des Projektes<br />

der Wallenseestrasee. An der Diskussion beteiligten<br />

sich die Herren Regierungsrat Hefti (Glarus)<br />

Ständerat Dr. Klöti (Zürich) und Regierungsrat<br />

Maurer (Zürich). Ein Beschluss wurde nicht gefas6t,<br />

aber die Votanten gaben .sich der Hoffnung<br />

hin, dass eine Lösung im Einvernehmen mit den<br />

glarnerischen Behörden gefunden werden könne.<br />

b.<br />

Kantonalt Strassenverkehrsliga Zürich. Die<br />

unter dem Vorsitz von Herrn X. Marzohl (Zürich)<br />

(S.R.B.), abgehaltene, sehr zahlreich von Vertretern<br />

von 21 Verbänden beschickte ordentliche Delegierten<br />

Versammlung in c Hotel St. Gotthard » in Zürich<br />

vom 9. April <strong>1936</strong> befasste sich mit wichtigen Fragen<br />

der Besteuerung der Motorfahrzeuge. Nach<br />

Genehmigung des Protokolls der letzten Delegiertenversammlunig<br />

wurde der vom Präsidenten vorgelegte<br />

Jahresbericht pro <strong>1936</strong>- diskussionslos gutgeheissen.<br />

Derselbe zeigt, dass die letztes Jahr vollzogene<br />

Reorganjsation der Lisa gute Früchte zeitigte.<br />

Als Haupterfolg konnte die Verwerfung des<br />

kantonalen Verkehrsgesetzes gebucht werden.<br />

Als erstes Haupttraktandum folgte ein Referat<br />

von Herrn Nationalrat Walter, Ölten, über sein<br />

im Nationalrat eingereichtes Postulat betreffend<br />

Einführung einer eidgenössischen Brennstoffsteiler.<br />

Der Referent bezeichnete die heutige, aus den<br />

Jahren 1900 bis 1903 stammende Steuerformel als<br />

veraltet und durch die starke Motorisierung des<br />

Verkehrs längst überholt Durch eine Brennstoffsteuer<br />

unter Wegfall der kantonalen Steuern dürfte,<br />

das Automobilwesen und speziell das Autogewerbe<br />

eine starke Belebung erfahren, wie ausländische'<br />

Beispiele deutlich zeigen. Dabei verschloss sich<br />

der Referent keineswegs den sich bietenden<br />

Schwierigkeiten: Finanzhoheit der Kantone. Gegensätze<br />

zwischen Gebirgs-und Städtekantonen. Interessen<br />

der Xastwegenbesitzer etc. Nationalrat Walter<br />

glaubt aber, dass eine befriedigende Lösung gefunden<br />

werden kann, wobei es selbstverständlich ohne<br />

Kompromiss nicht abgehen dürfte. Die heutige<br />

Steuerformel schädigt den Staat (Rückgang der<br />

Verkehrsteuern und der Automobil- und Benzinzölle),<br />

das Autogewrbe (Arbeitslosigkeit) und die<br />

Privaten (starke Entwertung der alten Wagen etc.).<br />

Die vom Referenten genannten Vorschläge zeigten<br />

drei verschiedene Varianten, die alle vorsehen, dass<br />

den Kantonen das nämliche Steuerbetreffnis wie im<br />

Jahre 1934, d. h. 28 Mill. Fr., von Seiten des Bundes<br />

zukommen. Dabei stellen die Vorschläge teilweise<br />

auf eine vollständige Beseitigung der bisherigen<br />

kantonalen Verkehrssteuern, teilweise auf einen<br />

stark reduzierten, einheitlichen kantonalen Steueransatz<br />

für Personen- und Lastwagen ab. Wie Nationalrat<br />

Walter ausführte, hat die Kommission<br />

für das Bundesfinanzprogramm sein Postulat zum<br />

ihrigen gemacht.<br />

Die Aussprache ergab, dass der tanze Fragenkomplex<br />

heute zweifellos noch zu wenig abgeklärt<br />

ist, um definitiv pro oder kontra Stellung zu beziehen,<br />

und dass die gemachten Vorschläge nicht<br />

diejenige befriedigende Lösung 1 darstellen dürften,<br />

die angestrebt werden muss. Dass auf die Lastwagenbesitzer<br />

gebührenden Rücksicht genommen<br />

werden muss, dürfte wohl ausser Frage stehen,<br />

wobei aber erwartet werden darf, dass gerade von<br />

dieser Seite pus geeignete Vorschläge gemacht werden,<br />

wie dies Herr Nation^aJrat Walter in seinem<br />

Schlusvotum anregte»<br />

Das zweite Haupttraktandum des Tages befasste<br />

sich mit dem neuen Vorschlag der Sektion Zürich<br />

des A. C.S. für die Schaffuna einer neuen Besteuerungsberechriunq<br />

auf kantonalem Boden. Der<br />

von Herrn Brüderlin begründete Vorschlag fand<br />

grundsätzliche Zustimmung. Eine auf Vorschlag<br />

von Herrn W. Baumgartner bestellte Spezialko.nmission<br />

ynri nun die Vorlage eingehend prüfen<br />

und eventuelle Abähderungs- resp. Verbesserungsvorschläge<br />

der Verände entgegennehmen.<br />

Ueber die bisherigen Vorarbeiten der Gesetzgebungskommission<br />

betreffend das kantonale Verkehrsgesetz<br />

referierten die Herren Badertscher und<br />

Dr. Meyer-Wild. Die Diskussion befasste sich vor<br />

allem mit dei; Frage, welcher Weg für das weitere<br />

Vorgehen einzuschlagen sei, d. h. ob nur kantonales<br />

Einführungsgesetz oder Rahmengesetz und Vollziehungsverordnung,<br />

wobei in die letztere alle<br />

finanziellen Bestimmungen (Steuern und Gebühren)<br />

sowie die weniger wichtigen oder eher revisionsbedürftigen<br />

Vorschriften aufzunehmen wären.<br />

Wenn auch die Meinungen hierüber noch etwas<br />

geteilt waren und von «iner Seite wesentliche Befürchtungen<br />

hinsichtlich des zweiten Vorschlages<br />

geltend gemacht wurden, beschloss man schliesslich<br />

doch, Verhandlungen t mit den Regierungsbehörden<br />

aufzunehmen.<br />

Schliesslich konnte Herr Marzohl noch, den Beitritt<br />

.von zwei neuen Verbänden melden, so dass die<br />

Kantonale Strassenverkehrs-Liga nun total 25 Verbände<br />

umfasst mit einem Mitgliederbestand von<br />

über 50,000.<br />

Sp»f<br />

und<br />

Benzin<br />

Betriebstechnisches zur Frage der Splritusbeimlschung<br />

zum Benzin. Die durch das 21-Millionen-<br />

Defizit der Alkoholverwaltung und die Übergrossen<br />

bei dieser Verwaltung lagernden Branntweinvorräte<br />

für unser Land plötzlich so aktuell gewordene Frage<br />

der Beimischung von Spiritus zum Benzin mag einige<br />

Worte über die Eignung eines solchen Brennstoffgemisches.<br />

vom betriebstechnischen Standpunkt<br />

aua rechtfertigen.<br />

Einen Explosionsmotor mit Spiritus zu betreiben,<br />

ist längst kein Problem mehr. Heute können<br />

ohne weiteres Motoren gebaut werden, welche die<br />

Eigenschaften des Spiritus voll ausnützen. Ein solcher,<br />

rein für den Spiritusbetrieb konstruierter Motor<br />

leistet sogar 20% mehr als ein moderner Benzinmotor<br />

mit gleichem Zylinderinhalt Entsprechend<br />

der geringeren Verbrennungswärme des Spiritus<br />

6400 WE gegen 10.000 WE für Benzin) ist aber der<br />

Brennstoffverbrauch des Spiritusmotors rund 50 °/»<br />

höher als derjenige des Benzinmotors.<br />

Was die Konstruktion des Spiritusmotors anbetrifft,<br />

so kann zusammenfassend gesagt werden,<br />

dass der Alkohol als Betriebsstoff ein ungefähr<br />

doppelt so grosses Kompressionsverhältnis als Benzin<br />

verlangt und zudem eine vom Benzinvergaser<br />

gänzlich' verschiedene Vergaserbauart bedingt. Wie<br />

sehr für den Alkohol der spezifische Brennstoffverbrauch<br />

vom Kompressionsverhältnis abhängt, zeigen<br />

die Zahlen von Ricardo, wonach der Brennstoffverbrauch<br />

eines ah Stelle von Benzin mit Spiritus betriebenen<br />

Benzinmotors um 25 */• steigt. Man sieht<br />

also, wie unwirtschaftlich es ist, einen Motor mit<br />

einem Brennstoff zu betreiben, für den er nicht gebaut<br />

ist. Wie steht es nun, wenn in einem Benzin-»<br />

ttiptor a ' s Brenn8 | tqff < ,Mischungen von Benzin und<br />

Spiritus verwendet .werden?<br />

Bei kleinen Spritzusätzen treten die Nachteile<br />

des; Betriebes mit einem dem Brennstoff nicht angepassten<br />

Motor nur in leichtem Masse in Erscheinung.<br />

Sie steigern sich jedoch mit dem steigenden<br />

Spiritusgehalt des Brennstoffes.<br />

Wasserhaltiger Sprit mischt sich von einem bestimmten<br />

Wassergehalt an nicht mehr mit Benzin,<br />

während wasserfreier Spiritus in jedem Verhältnis<br />

mit Benzin mischbar ist. In diesem gegenseitigen<br />

Löslichkeitsverhältnis liegt denn auch eine grosse Gefahr<br />

der Spiritus-Benzin-Mischungen, nämlich die<br />

leichte Entmischbarkeit. Benzin ist im Wasser<br />

praktisch nicht löslich, so wenig wie Wasser im<br />

Benzin. Gelangt nun eine bestimmte Menge Wasser<br />

in eine Spiritus-Benzin-Mischurig, so findet ein»<br />

Scheidung des Brennstoffgemisches in zwei Schichten<br />

statt. Die untere enthält den spezifisch schweren<br />

Spiritus, vermischt mit dem, bisschen Wasser,<br />

das seine Ausfällung bewirkte und darauf schwimmt,<br />

scharf von ihr getrennt, wie Oel auf Wasser, die<br />

Schicht des reinen spritfreien Benzins.<br />

Ohne nur den wichtigsten Faktor für die Bestimmung,<br />

der Wirtschaftlichkeit, d. h. das Preisverhältnis<br />

von 1% Rappen für den Liter Benzia<br />

(Preis franko Schweizergrenze, unverzollt) und 200<br />

Rappen für den Liter entwässerten Spiritus (Selbstkostenpreis<br />

der .Alkoholverwaltung) näher zu berühren,<br />

zeigen allein schon die technischen Betrachtungen,<br />

dass durch die Beimischung von<br />

Spiritus zum Benzin die Wirtschaftlichkeit<br />

des Motorbetriebes geschmälert<br />

w i r d. Es wäre daher — falls überhaupt der<br />

Bundesrat oder die Bundesversammlung die Verantwortung<br />

für die äusserst weittragenden*Auswirkungen<br />

der Spritbeimischung übernehmen kann und<br />

will — vom Wirtschaftlichkeitsstandpunkt aus eine<br />

Lösung, bei welcher der reine Spiritus einer bestimmten<br />

Motorkategorie vorbehalten bliebe, welche<br />

die Vorteile des Spiritus als Motorenbrennstoff voll<br />

ausnützen könnte, der allgemeinen Spiritusbeimischung<br />

vorzuziehen. Da nur militärische Erwägungen<br />

eine teilweise Verarbeitung unserer Branntweinvorräte<br />

in Motorbrennstoff rechtfertigen lassen,<br />

liegt der Gedanke um so näher, dass Armee und<br />

Post, die zudem als Bezüger von zollfreiem Benzin<br />

nicht einen Zollausfall von 23 Rappen für jeden<br />

Liter Benzin, der durch Spiritus ersetzt wird, verursachen<br />

würden, gegebenenfalls ihren Wagenpark<br />

weitgehend auf den reinen Spiritusbetrieb<br />

umstellen sollten.<br />

Neben der Verwirklichung erhöhter militärischer<br />

Bereitschaft wäre dadurch wenigstens die Möglichkeit<br />

gegeben, die Vorräte .der Alkoholverwaltung<br />

nach und nach abzubauen und rationell zu verwerten,<br />

ohne durch eine erwiesenermassen unwirtschaftliche<br />

allgemeine Spritbejmischung eine weitere<br />

Einschränkung des Tourismus und Strassenverkehrs<br />

herbeizuführen und somit das allmählich»<br />

Versiegen bedeutender Finanziellen.<br />

Letzte Sportnachrichten<br />

3. Schweizerisches Aüto-Ski-Meeting in Gletsch.<br />

Zu unserer auf Seite 8 des heutigen Blattes gebrachten<br />

Meldung erfahren wir kurz vor Drucklegung<br />

der Nummer, dass die Sektion St Gallen-<br />

Appenzell. des A.C.S. mit dem Datum dieses Anlasses<br />

(27./28. Juni) nicht einverstanden ist, weil<br />

das Rheineck-Walzenhausen-Rennen auf den gleichen<br />

Tag fällt Sie verlangt'unter allen Umständen<br />

die Verschiebung der Veranstaltung der Walliser<br />

Sektion auf einen andern Zeitpunkt<br />

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