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E_1940_Zeitung_Nr.039

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N° 39 — DIENSTAG, 24. SEPTEMBER <strong>1940</strong> AUTOMOBIL-REVUE<br />

}iuto<br />

und<br />

skus<br />

um die Neuregelung der bernischen<br />

Verkehrssteuern<br />

Nächsten Freitag: Konferenz des kantonalen<br />

Polizeidirektors mit den Verkehrsverbänden.<br />

Wie in der letzten Nummer der tA.-R.» gemeldet,<br />

hatte die Polizeidirektion des Kantons Bern<br />

auf die Eingabe hin, welche die A.C.S. und T.C.S.-<br />

Sektion im August dem Regierungsrat unterbreitet<br />

und worin sie für die Dauer der Treibstoffrationierung<br />

die Steuererhebung nach Massgabe des<br />

Benzinverbrauchs vorgeschlagen, eine Konferenz<br />

mit den Strassenverkehre-Organisationen ins Auge<br />

gefasst, um die Angelegenheit mit ihnen zu erörtern.<br />

Allerdings wurde dabei die Geduld der Automobilisten<br />

auf eine etwas harte Probe gestellt, denn bis<br />

zur letzten Woche warteten sie vergeblich auf die<br />

Festsetzung des Sitzungstermins. Dieser Tage nun<br />

ist, wie wir erfahren, die Einladung endlich ergangen:<br />

am kommenden Freitag, den 27. September,<br />

werden sich die Vertreter der Strassenverkehrsverbände<br />

mit Regierungsrat Seematter an den Konferenztisch<br />

setzen.<br />

In den Kreisen der bernisehen Automobilisten<br />

sieht man der Aussprache hoffnungsvoll entgegen,<br />

denn eine Abklärung über die Frage der Einführung-<br />

der Benzinsteuer ist im Hinblick auf den<br />

6. Oktober, da das Volk zur Abstimmung über das<br />

Gesetz betreffend die Strassenpolizei und die Motorfahrzeugbesteuerung<br />

schreiten wird, dringend erwünscht.<br />

Von der Stellungnahme der Regierung<br />

zu den Forderungen von A.C.S. und T.C.S. hängt<br />

selbstredend auch jene der Motorfahrzeugbesitzer<br />

zur Gesetzesvorlage ab, wobei matt an die Erklärungen<br />

erinnern darf, welche Bundesrat Celio Anfang<br />

August der «Automobil-Revue> gegenüber abgab.<br />

Danach hat die Landesregierung ein Programm<br />

in petto, das u. a. «verhindern soll, dass die Kantone<br />

während der gegenwärtigen schwierigen Zeiten<br />

die vor dem Krieg geltenden Steueransätze noch<br />

erhöhen, wie es für den Kanton Bern zutrifft».<br />

Teilweise Steuerrückvergütungen Im<br />

Kanton Neuenbure.<br />

Nach einer Mitteilung der zuständigen neuenburgischen<br />

Behörden steht den Haltern von Motorfahrzeugen,<br />

welche in den Kategorien C und D<br />

eingeteilt sind und die vom 1. September an keinen<br />

Treibstoff mehr zugeteilt erhalten, der Anspruch<br />

auf eine teilweise Steuerrückvergütung zu, sofern<br />

sie ihre Nummernschilder und die Verkehrsbewilligung<br />

hinterlegen. Ein Entscheid über das Ausmass<br />

der Rückvergütungen erfolgt jedoch erst auf Ende<br />

des Jahres.<br />

Baselstadt gewährt monatliche Berechnung<br />

der Steuerrückerstattung für die Kategorien<br />

C und D.<br />

Rund 2O0O Fahrzeuge werden in der Stadt<br />

Basel von der Streichung der Treibstoffzuteilung<br />

an die Kategorien G und D betroffen. Sind die<br />

für deren Betrieb eventuell angelegten Reserven verbraucht,<br />

dann bleibt dem Halter, sofern er sich<br />

nicht für die Umstellung auf Ersatztreibstoffe entscheidet,<br />

lediglich noch die Stillegung übrig. Angesichts<br />

dieser Sachlage, bei der Motorfahrzeuge<br />

durch eidgenössische Bestimmungen lahmgelegt<br />

werden, erachtet es der Basler Regierungsrat als<br />

ein Gebot der Gerechtigkeit, dass der Staat durch<br />

Rückvergütung der vorausbezahlten Steuern auf<br />

seinen Steueranspruch verzichte. Dabei soll die<br />

Rückerstattung in dem Sinn erfolgen, dass für<br />

jeden Kalendermonat ein Zwölftel des Jahressteuerbetrages<br />

zurückbezahlt wird. Im Interesse der<br />

Arbeitsbeschaffung für das Autogewerbe hat die<br />

Regierung ausserdem den Entschluss gefasst, von<br />

den mit Ersatzstoffen betriebenen Fahrzeugen an<br />

Stelle der gesetzlichen Steuer eine nach Fahrzeug-<br />

Kategorien variierende jährliche Verkehrsgebühr zu<br />

erheben. Gestützt auf ihre Vollmachten hat die Regierung<br />

die hier erwähnten Massnahmen bereits<br />

getroffen und bringt sie nun dem Grossen Rat offiziell<br />

zur Kenntnis.<br />

Zur Herabsetzung der Verkehrssteuern<br />

im Kanton Thurgau.<br />

rWie an dieser Stelle bereits gemeldet, hat der<br />

thurgauische Regierungsrat am 14. August den Beschluss<br />

gefasst, die Motorfahrzeugsteuern für die<br />

Dauer der Treibstoffrationierung zu ermässigen. In<br />

einer Botschaft an den Grossen Rat gibt er nun<br />

eine Begründung dieser Massnahme, wobei er ausführt,<br />

dass die Benzinrationierung eine Lage herbeigeführt<br />

habe, der sich alle Kantone anpassen<br />

müssten. Auch der Thurgau könne sich dieser<br />

Pflicht nicht entziehen. Zwei Methoden kennzeichnen<br />

in der Hauptsache die Vorkehrungen der Kantone<br />

zur Anpassung ihrer Steuern an die außerordentlichen<br />

Verhältnisse: die Einführung der<br />

Benzinsteuer einerseits und die Reduktion der<br />

Steueransätze für die Zeit der Rationierung anderseits,<br />

wobei eine Abstufung nach Massgabe der<br />

Dringlichkeitskategorien erfolge. Um eine erhebliche<br />

Mehrbelastung der Automobilkontrolle zu vermeiden,<br />

habe der Thurgau den letzterwähnten Weg<br />

eingeschlagen. Danach müsse der Kanton an etwa<br />

2000 Personenwagenbesitzer Rückvergütungen im<br />

AusfHTass von 10—60% gewähren, womit man die<br />

Vermeidung allzu zahlreicher Stillegungen und<br />

eines allzu grossen Einnahmenausfalls für den<br />

Kanton zu erreichen hoffe. Weil indessen seit der<br />

im August vorgenommenen Steuerherabsetzung die<br />

Treibstoffeuteilung bereits eine weitere Kürzung<br />

erfahren habe, verlangt nun die Regierung vom<br />

Parlament Vollmachten, um hinsichtlich der Regelung<br />

der Steuerfrage allfälligen künftigen Aenderungen<br />

der Lage folgen können, ohne einen umständlichen<br />

Apparat in Bewegung zu setzen.<br />

Bekanntmachung<br />

an die Motorfahrzeugbesitzer des Kantons<br />

St. Gallen.<br />

Die st. gallische Zentralstelle für Motortriebstoffe<br />

teilt mit :<br />

Im Interesse einer geregelten Zustellung der<br />

Rationierungsscheine für Motorfahrzeuge werden<br />

diejenigen Halter von Personenwagen, Lieferwagen<br />

und Motorräder, welche die Rationierungsscheine<br />

künftighin durch die Post zugestellt zu erhalten<br />

wünschen, hiedurch ersucht, ihre Legitimationskarten<br />

unverzüglich, spätestens aber bis 24. September<br />

a. c. bei unserer Amtsstelle zu deponieren.<br />

Die Zustellung der Rationierungsscheine erfolgt sodann<br />

auf Grund dieser Neuordnung automatisch jeweils<br />

auf Beginn einer neuen Periode. Die Porto-<br />

Verrechnung findet der Einfachheit halber auf<br />

Jahresende statt.<br />

Die Besitzer von Lastwagen und Industrietraktoren,<br />

die sich dieser Regelung anschliessen wollen,<br />

haben uns, in Ermangelung einer Legitimationskarte,<br />

erstmals den Fahrzeugausweis zur Vormerknahme<br />

einzusenden.<br />

Die Zusatzgesuche sind nach wie vor auf dem<br />

vorgeschriebenen Formular von Fall zu Fall einzureichen.<br />

Zusatzkarten für Personenwagen, Lieferwagen<br />

und Motorräder werden nicht vor dem<br />

10. eines jeden Monats ausgegeben. Zusatzgesuche<br />

für diese Moforfahrzeugkatcgorien, die nach dem<br />

15. eines Monats eingereicht werden, können nicht<br />

mehr berücksichtigt werden. Hinsichtlich der Zusatzgesuche<br />

für Lastwagen und Industrietraktoren<br />

tritt keine Acnderung ein.<br />

St. Gallen, den 10. September <strong>1940</strong>.<br />

Treibstoff-Ersafzwirtsciiaff in Frankreich<br />

Aus dem unbesetzten Frankreich schreibt man<br />

uns:<br />

Bekanntlich hat der Mangel an Benzin, Benzol<br />

und Schweröl die Regierung Petain schon gleich<br />

nach dem Waffenstillstand gezwungen, den privaten<br />

Autoverkehr auf ein Minimum zu beschränken.<br />

Last- wie Personenwagen sind in Frankreich<br />

ab 15. September nur noch für militärische und<br />

lebenswichtige zivile Zwecke zugelassen, währenddem<br />

Privatwagen schon jetzt praktisch von Stadtund<br />

Landsirassen verschwunden sind.<br />

Um die Umstellung auf Ersatztreibstoffe zu för-<br />

Pafls im Zeichen der Benzinnot: Velo-Taxi gefällig? In normalen Zeiten ist der Klein-Taxi der Beherrscher<br />

der Pariser Strassen und Boulevards. Aber jetzt sind diese kleinen, beweglichen und immer<br />

ungeduldig hupenden Vehikel aus dem Strassenbild der französischen Metropole verschwunden.<br />

Das neueste Verkehrsmittel ist jetzt der Velo-Taxi, der, genau wie in besseren Tagen die Klein-Automobile,<br />

bereitsteht.<br />

Hervorragende Strassenhaltung und Fahrsicherheit<br />

Grösste Bequemlichkeit und hohe Spitzengeschwindigkeit<br />

Sparsamkeit im Betrieb<br />

Unabhängige Vorderradabfederung, Lockheed-Qeldruckbremsen<br />

Motor in V-Form mit bemerkenswerter Leistungskurve<br />

Benzinverbrauch nur 6 bis 7 Liter auf 100 Kilometer<br />

der ideale<br />

Ersatzwagen<br />

Möglichkeiten und Grenzen.<br />

Der ideale Ersatzwagen<br />

Wer seine Benzinration durch die Anschaffung eines<br />

sparsamen zweiten Wagens zu strecken gedenkt, braucht<br />

keineswegs auf die Annehmlichkeiten zu verzichten, um<br />

derentwillen er bis heute dem hochpferdigen Fahrzeug den Vorzug gegeben hat.<br />

Im LANCIA-ARDEA findet er das Modell mit allen, jenen Eigenschaften, welche<br />

die LANCIA-Erzeugnisse zu Prototypen des Qualitätswagens gemacht haben:<br />

eine grosse Zahl technischer Vorzüge, wie:<br />

ARDEA<br />

Die Automobil-Revue<br />

stellte am 7.Mai fest:<br />

Unsere Brennstoffverbrauchs<br />

- Prüfung<br />

lieferte ganz erstaunlich<br />

günstige Resultate:<br />

4,8 Lit./lOO km<br />

bei 30 km/Std.<br />

5,8 Lit./lOO km<br />

bei 50 kmlStd.<br />

Verlangen Sie alle weiteren Auskünfte bei den Lancia-Vertretungen:<br />

C. DIETHELM, Plalzgarage AMRISW1L LAVAGO A.-G., Badenerstrasse 330 ZÜRICH<br />

E. EPPER, Horwerstrasse 81 LUZERN MONTREUX-TRANSPORTS, A.-G., 106, Grand'Rue<br />

R. FROH LICHER& Co., Hauptbahnhof SOLOTHURN<br />

MONTREUX<br />

H. GRÜNENFELDER, Adlergasse 10 ST. GALLEN M. MUELHAUPT, Steinenring 49 BASEL<br />

LANCIA-AUTOMOBILES, Länggaßstrasse 95 BERN E. NUSSBAUMER, S. A., Garage des Trois Rois<br />

LANCIA-AUTOMOBILES, 1-3, Avenue de la Gare<br />

LE LOCLE et CHAUX-DE-FONDS<br />

LAUSANNE A. STUCKY, 1, Avenue du Midi FRIBOURG<br />

General-Vertretung für die Schweiz:<br />

W.RAMSEIER, 12-14, rue Jean-Jaquet, GENF<br />

dem, gewähren die einschränkenden Dekrete jedem<br />

nicht mit Benzin oder Benzingemisch betriebenen<br />

Fahrzeug auch in Zukunft grundsätzlich das Recht<br />

zu unbeschränktem Verkehr. Somit schien vom Inkrafttreten<br />

der neuen Bestimmung an die Umstellung<br />

möglichst vieler Fahrzeuge auf Ersatztreibstoffe<br />

für die französische Wirtschaft das Gegebene,<br />

um eo mehr, als die Zuteilung rationierten<br />

Treibstoffs nur nach Massgabe der durch die Intendanturen<br />

beschlagnahmten Bestände an Schweröl<br />

und Benzin erfolgen und also eines Tages, falla<br />

überseeische oder koloniale Zufuhren<br />

praktisch versagen kann.<br />

ausbleiben,<br />

Die technisch-organisatorischen Schwierigkeiten,<br />

die sich der dringend notwendigen und daher in<br />

beschleunigtem Tempo durchzuführenden Umstellung<br />

des motorischen Strassenverkehrs auf die<br />

neuen Möglichkeiten entgegenstellen, wurzeln in<br />

Frankreich vor allem in der Tatsache, dass die<br />

Trennung des nationalen Territoriums in ein verkehrstechnisch<br />

und industriell noch freies Gebiet<br />

und eine unter fremder Militärkontrolle stehende,<br />

ja teilweise noch in die Kriegshandlungen einbezogene<br />

«besetzte Zone» jede generelle Organisierung<br />

einer Ersatztreibstoffwirtschaft schwer, wenn<br />

nicht unmöglich machen. Der Verbreiterung der<br />

Erzeugungsbasen sowohl für Treibgase (Leuchtgas,<br />

Butan, Propan usw.) als auch für Holzkohle sind<br />

aue den gleichen Gründen Grenzen gesetzt, und die<br />

Errichtung Ton Verteilungsstellen<br />

für marktgängige Ersatzstoffe, die eine der unerlässlichen<br />

Vorbedingungen für eine sofortige und<br />

unbeschränkte Aufnahme eines Strassen-Güterverkehrs<br />

bildet, ist wohl auch aus Mangel an geschultem<br />

Personal und technischen Hilfsmitteln zur Zeit<br />

noch nicht möglich.<br />

Die Streckung flüssigen Treibstoffs mit Alkohol<br />

(der jetzt aus einer reichlichen Traubenernte<br />

gesteigert produziert werden soll) oder mit einer<br />

der anderen vielfach in Presse und Rundfunk angepriesenen<br />

synthetischen Substanzen, z. B. der<br />

vielgerühmten « Essence de Savoie », würde den Bedarf<br />

an Benzin zwar um 50% verringern, aber den<br />

Verbrauch dieses Importgutes keineswegs entbehrlich<br />

machen. Dass die Benzol- ebenso wie die Koksproduktion<br />

in Frankreich nicht genügt, um den<br />

eigenen Bedarf zu decken, darf ala bekannt vorausgesetzt<br />

werden. Anthrazit, das an sich, dank<br />

seines hohen Kohlenstoffgehaltes, ate Brennstoff<br />

für Gasmotoren in Frage kommt, findet sich nur<br />

vereinzelt in einigen Departementen des Südens und<br />

Südostens und fällt fürs erste als allgemein ver»<br />

wendbarer Grundstoff ausser Betracht. Auch synthetisches<br />

Benzin kann Frankreich, das<br />

bisher 40 %> seines Steinkohlenbedarfs einführen<br />

musste, nicht in nennenswertem Umfang produzieren.<br />

Die Einrichtung von Leucht- und anderen Gasdepots<br />

zu veikehrs wirtschaftliehen Zwecken ist<br />

zwar, ebenso wie die Umstellung von Autobus-und<br />

Lastwagenverkehr auf elektrischen<br />

Betrieb (Trolleybus und Aku-Wagen),<br />

lokal möglich, aber generell — ohne grosszügigen<br />

Ausbau des Elektrizitätsnetzes und ohne<br />

eine wesentliche Verbreiterung der Produktionsbasis<br />

für Fahrzeuge dieser Art — kaum durchführbar.<br />

Als Notmassnahme provisorischer Art bleibt also,<br />

praktisch genommen, auch für Frankreich nur die<br />

Umstellung seines Motorfahrzeugwesens<br />

auf Holzgas- oder Holzkohlengasantrieb.<br />

als billigster und relativ leichtester Ausweg aus<br />

den derzeitigen Schwierigkeiten. Das Schlagwort<br />

« Gazogene» wurde denn auch von der Presse mit<br />

einer nicht immer durch Sachkenntnis getrübten<br />

Begeisterung aufgenommen, doch zeigte sich alsbald,<br />

dass auch hier leider nur mit Wasser gekocht,<br />

will sagen: nur mit dem Treibstoff gefahrea<br />

werden kann, der sofort und überall greifbar ist.<br />

Nach einem jahrelang systematisch betriebenen<br />

Raubbau am französischen Wald und angesichts<br />

des Fehlens jeder technischen Basis<br />

(Kohlenbrennerei) ist die Beschaffung von Holzkohle<br />

fürs erste noch schwierig, um so mehr, als<br />

auch die nötigen Transportmittel fehlen, um die an<br />

Ort und Stelle gebrannte Kohle oder das verkleinerte<br />

Trockenholz für Holzgasantrieb zu den Verteilungsstellen<br />

und damit in den Verkehr zu bringen.<br />

Auch die alsbald in Angriff genommene industrielle<br />

Herstellung transportabler Kohlenmeiler für<br />

Selbsterzeuger vermag keine Abhilfe zu schaffen, so<br />

lange nicht eine regelmässige Verteilung des Holzes,<br />

zum mindesten im gesamten unbesetzten Gebiet,<br />

gewährleistet werden kann. Eine forcierte<br />

Umstellung der vorhandenen und eine unbeschränkte<br />

Fabrikation neuer Fahrzeuge mit Holzkohlenantrieb<br />

würde daher automatisch einen Mangel<br />

an Betriebsstoffen nach sich ziehen und also<br />

das Problem der Wiederingangsetzung des motorischen<br />

Verkehrs nur komplizieren. Deswegen haben<br />

die Behörden die Umstellung und Neuerstellung<br />

vorläufig auf bestimmte Kategorien von Lastwagen<br />

sowie auf landwirtschaftliche Traktoren beschränkt.<br />

In diesem Rahmen beginnt nun die handwerklich-individuelle<br />

und industriell-serienmässige Herstellung<br />

von Holzgas-Automobilen und von Holzkohlegas-Apparaturen,<br />

so z. B. bei den Dewoitine-<br />

Flugzeugwerken in Toulouse, welche die Erzeugung<br />

dreier verschiedener Apparaturen-Typen für Holzkohlen-Antrieb<br />

sowie eines neuen 1,8-Tonnen-Gasgenerator-Lastwagens<br />

zu intensivieren versuchen.<br />

Die Erfahrungen, die man im Laufe der letzten<br />

vier Wochen in Frankreich mit Holzkohilenantriob<br />

gesammelt, genügen natürlich nicht, um sich ein<br />

a'bschliessendes Urteil über die Durchführbarkeit<br />

des Umstellungsprogramms zu bilden. Die überaW<br />

gemachten Beobachtungen — Leistungsausfall von<br />

20—25 °/o im Vergleich zum Benzin, Notwendigkeit<br />

der Auffüllung von Betriebsstoff bei Fahrten über<br />

100 km, umständlliche und schmutzige Arbeit des<br />

Zerkleinerns nicht betriebsfertig gelieferter Holzkohle,<br />

Ausbildung von Spezialführern für Gasgeneratorwagen<br />

— finden sich jetzt schon bestätigt.<br />

Die ästhetischenjijängel der neuen Systeme halten<br />

naturgemäss viele Besitzer schnittiger, an sich<br />

umbaufähiger, starker Personenwagen davon ab,<br />

Gasgeneratoren einbauen zu lassen. Rein psychologisch<br />

ist diese Unlust in einem Lande, in dem<br />

das Auto auf dem besten Wege war, Gemeingut des<br />

gesamten Volkes zu werden und in dem beinahe<br />

jedes Haus einer Provinzstadt seine eigene Garage<br />

besitzt, durchaus verständlich. Viele Autobesitzer<br />

ziehen es vor, ihre Wagen diesen Winter über stillzuliegen,<br />

anstatt die Investierung von Kapital und<br />

Arbeit zu riskieren, die notwendigerweise in dem<br />

Augenblick ihren Sinn verliert, da die französische<br />

Oel- oder Benzineinfuhr aus Uefcersee oder aus dem<br />

nahen Osten wieder einsetzt. Zahlreiche Besitzer<br />

bieten auch ihre Wagen zum Verkauf an und es<br />

verlautet, dass die deutschen Militärbehörden im<br />

besetzten Gebiet bereitwillig alle grossen Fahrzeuge<br />

abnehmen, deren sich die Eigentümer, aus<br />

(Mangel en Treibstoff, zu entledigen •wünschen.

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