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Pharmaceutical Tribune 05/2018

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<strong>Pharmaceutical</strong> <strong>Tribune</strong> | Nr. 5 | 21. März <strong>2018</strong> AKTUELL | POLITIK | WIRTSCHAFT 7<br />

die uns besuchen“<br />

die Marke ist. In puncto<br />

Menschen zuhören.<br />

Umsatzsteuerfreie Lieferungen<br />

STEUERTIPP ■<br />

Steuerrechtliche Besonderheiten<br />

von Lieferungen ins Ausland.<br />

etwas mehr in Richtung Planung.<br />

Und die Mitarbeiter – wie stehen<br />

die ihren Marketingmaßnahmen<br />

gegenüber, wurden sie mit einbezogen?<br />

„Natürlich gab es spezielle<br />

Schulungen.“ Und irgendwie ist die<br />

Marke Marien Apotheke mittlerweile<br />

zu etwas geworden, auf das<br />

die Mitarbeiter stolz sind – die<br />

Marke ist „identitätsstiftend“, wie<br />

die Chefin es ausdrückt.<br />

Xundheitspackerl<br />

Was nicht weiter verwundert, denn<br />

in erster Linie „geht es um die<br />

Menschen, die uns besuchen“, weshalb<br />

auch die meisten Aktionen<br />

und Maßnahmen vor Ort in der<br />

Apotheke stattfinden. So wie etwa<br />

das „Xundheitspackerl“, das jeden<br />

Monat den Kundinnen und Kunden<br />

‚verabreicht‘ wird: „Ich habe<br />

jahrelang eine Kundenzeitung gemacht,<br />

und irgendwann habe ich<br />

mir gedacht, es muss doch etwas<br />

anderes geben. Ich habe nach etwas<br />

gesucht, das gleich viel kostet<br />

und den Kunden eine Freude<br />

macht,“ erzählt die Apothekerin.<br />

Am Ende kam ein kleines Packerl<br />

heraus, das ein Geschenk und eine<br />

pharmazeutische Information enthält.<br />

Im Februar etwa gab es eine<br />

sibirische Handcreme, als Pflegeutensil<br />

in der Grippezeit, in der<br />

Alte Liebe rostet nicht<br />

man sich ja öfter die Hände waschen<br />

soll. 1.000 Stück des Packerls<br />

liegen jeden Ersten des Monats auf.<br />

Wenn „es aus ist, dann ist es aus“.<br />

Auch auf Facebook ist die Marien<br />

Apotheke präsent und hat dort mittlerweile<br />

mehr als 1.800 Fans um sich<br />

geschart. Warum Facebook? „Ich<br />

habe meine Mitarbeiter gefragt und<br />

die meinten, Facebook muss man<br />

bespielen. Vor allem auch, um Aktionen<br />

unters Publikum zu bringen.<br />

Man darf sich allerdings nichts vormachen.<br />

Facebook zu bespielen ist<br />

eine Menge Arbeit, das geht nicht<br />

nur so nebenbei.“ Außerdem „muss<br />

da ja eh schon jeder sein“, wenngleich<br />

sie selbst auf ihrer privaten<br />

Seite nur mehr selten zu finden ist,<br />

wie die Apothekerin eingesteht. „Jedem<br />

das Seine“, ergänzt sie.<br />

Und Kundenbefragungen? Die<br />

werden eher anlassbezogen eingesetzt.<br />

Denn auch die kosten Zeit<br />

und natürlich Geld.<br />

Conclusio: Marketing muss in<br />

der Praxis nicht immer einem strategischen<br />

Masterplan folgen.<br />

Wichtig ist vor allem eines: „Wenn<br />

man sich an eine bestimmte Zielgruppe<br />

wendet, dann fragt man<br />

am besten zuerst, was die Menschen<br />

brauchen“, wie es Simonitsch<br />

formuliert. ■<br />

www.marienapo.eu<br />

Am 14. Jänner 2000 bestätigten die<br />

beiden Firmen schließlich, dass sie<br />

wieder Fusionsgespräche aufgenommen<br />

hätten. Von da an ging alles<br />

sehr schnell: Bereits drei Tage<br />

nach der Ankündigung verlautbarten<br />

Glaxo und SmithKline ihren<br />

Zusammenschluss zum weltgrößten<br />

Pharmakonzern. Gemeinsam<br />

konnte der neue Riese einen<br />

Marktwert von damals 183 Milliarden<br />

Euro in die Waagschale werfen.<br />

Im Dezember 2000 war es<br />

dann endgültig so weit. Nach dem<br />

Sanktus der Wettbewerbshüter in<br />

der EU und den USA (unter Auflagen)<br />

entstand der neue Weltmarktführer<br />

in der Pharmaindustrie mit<br />

einem Marktanteil von damals 7,3<br />

Prozent.<br />

2016 erzielte GlaxoSmithKline<br />

einen Gesamtumsatz von 27,9 Milliarden<br />

Pfund. 58 Prozent davon<br />

stammten aus dem reinen Pharmageschäft,<br />

weitere 16 Prozent<br />

stammen aus dem Geschäft mit<br />

Impfstoffen und 26 Prozent des<br />

Umsatzes wurde mit Consumer<br />

Healthcare Artikeln (u.a. Sensodyne<br />

Zahncreme) erzielt. Im Jahr<br />

2016 belegte GlaxoSmithKline<br />

Platz 8 in der Rangliste der weltweit<br />

größten Pharmakonzerne. ■<br />

Mag. Gerd<br />

Medlin<br />

Steuer- & Unternehmensberater<br />

mit Schwerpunkt<br />

Apothekenberatung<br />

bei<br />

LBG Österreich<br />

www.lbg.at<br />

Apotheken können im Fall des<br />

Touristenexportes oder bei Großhandelsumsätzen<br />

inkl. der Lieferung<br />

von Spezialitäten ins Ausland<br />

mit steuerbefreiten Umsätzen zu<br />

tun haben. Was ist zu beachten?<br />

Touristenexport<br />

Dieser liegt vor, wenn der Wareneinkauf<br />

für private Zwecke erfolgt<br />

und der Abnehmer die Waren im<br />

persönlichen Reisegepäck über die<br />

EU-Grenze ausführt und er keinen<br />

Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt<br />

in der EU hat. Weiters muss<br />

die Ware vor Ablauf des dritten Kalendermonats,<br />

der auf den Monat<br />

der Lieferung folgt, ausgeführt werden<br />

und der Gesamtbetrag der<br />

Rechnung größer als 75 Euro sein.<br />

Tipp: Die Abwicklung über spezialisierte<br />

Dienstleister oder mittels<br />

des amtlichen Formulars U34 ist zu<br />

empfehlen. Falls der Ausfuhrnachweis<br />

durch eine zollamtlich bestätigte<br />

Rechnung erbracht wird, muss<br />

die Ausgangszollstelle nicht nur die<br />

Ausfuhr bestätigen, sondern auch<br />

die Tatsache, dass die Angaben über<br />

den Abnehmer in der Rechnung<br />

und im Grenzübertrittsdokument<br />

übereinstimmen. Eine ursprünglich<br />

mit Umsatzsteuer (USt) ausgestellte<br />

Rechnung wird im Original vom<br />

ausländischen Kunden zurückgefordert.<br />

Alle Unterlagen müssen<br />

entsprechend aufbewahrt werden.<br />

Lieferungen an Unternehmen<br />

Bei einer Lieferung an andere Unternehmen<br />

erfolgt keine Berechnung<br />

der USt, wenn u.a. die betrieblich<br />

genutzten Waren nachweislich<br />

von einem Mitgliedstaat in den anderen<br />

gelangen und der unternehmerische<br />

Abnehmer in der EU seine<br />

gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />

verwendet.<br />

Tipp: Vor dem Eingehen der Geschäftsbeziehung<br />

muss der Kunde<br />

durch die Apotheke gemäß der<br />

Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes<br />

geprüft werden (kein<br />

Scheinunternehmen bzw. keine<br />

Briefkastenfirma) und es muss auch<br />

die UID-Nummer regelmäßig abgefragt<br />

werden. Diese Überprüfungen<br />

sind zu dokumentieren. Falls der<br />

Lieferant hätte wissen müssen, dass<br />

der Umsatz beim Kunden steuerlich<br />

nicht ordnungsgemäß behandelt<br />

wird, kann das Recht der liefernden<br />

Apotheke auf Vorsteuerabzug beim<br />

Einkauf der Ware entfallen und der<br />

Umsatz wird nicht als steuerfrei behandelt<br />

werden dürfen. Ein dadurch<br />

erhoffter positiver Deckungsbeitrag<br />

würde negativ werden.<br />

EU: Lieferungen an Private<br />

In diesem Fall liegt keine umsatzsteuerfreie<br />

Lieferung vor; die Lieferung<br />

ist dort zu versteuern, wo die<br />

Beförderung oder Versendung beginnt<br />

(also in Österreich), außer die<br />

Lieferungen überschreiten pro Jahr<br />

die sogenannte Lieferschwelle.<br />

Dann kommt der Umsatzsteuersatz<br />

des Ziellandes zur Anwendung.<br />

Tipp: Ob ein Kunde mit UID-Nummer<br />

eine steuerfrei gelieferte Ware<br />

privat verwendet (ohne die Waren<br />

einer entsprechenden Erwerbsbesteuerung<br />

im Zielland zu unterziehen),<br />

kann im Regelfall nicht einfach<br />

geprüft werden. Der Kunde<br />

gibt durch Angabe seiner UID-<br />

Nummer grundsätzlich die betriebliche<br />

Verwendung bekannt. Wenn<br />

die Apotheke unrichtige Angaben<br />

des Käufers erkennen hätte müssen,<br />

wird die Steuerfreiheit versagt werden.<br />

Kunden, die nicht zur Weiterveräußerung<br />

der Waren berechtigt<br />

sind und bei denen es auch sonst<br />

keinen nachweisbaren Grund für<br />

eine betriebliche Nutzung von Apothekenware<br />

gibt, sollten genau<br />

überprüft und bei Unklarheiten als<br />

Privatkunden (Verrechnung mit<br />

USt) behandelt werden. ■

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