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casanostra 145 - April 2018

Das ganz persönliche Naturparadies: Wie Sie Ihren Garten zum Biotop machen | Verschleppte Lärmsanierungen: Kantonen und Gemeinden droht eine Klagewelle | Finanzfalle Rentenalter: Wenn die Hypothek zur Hypothek wird | Holzpellets-Angebot für Mitglieder: Erneuerbare Energie und Lagerreinigung zum Jubiläumspreis

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extra__Lärm_11<br />

Die Schweiz ist<br />

bei der Lärm bekämpfung<br />

im Verzug<br />

Seit 31. März sollten die Kantonsund<br />

Gemeindestrassen in der<br />

Schweiz lärmsaniert sein. Allerdings:<br />

die Frist ist an vielen<br />

Orten ungenutzt verstrichen.<br />

Jetzt droht der öffentlichen Hand<br />

eine Welle von teuren Klagen.<br />

Foto_Pixelio/Paul-Georg Meister<br />

Lärmbelastung<br />

__Die Schweizer Bevölkerung ist vor Lärm<br />

zu schützen. Das steht im Bundesgesetz.<br />

Bloss ist es mit der Umsetzung hinsichtlich<br />

Strassenlärm nicht weit her: Die Kantone<br />

und Gemeinden hatten bis Ende<br />

März Zeit zum Nachbessern, sind jedoch<br />

bei weitem nicht à jour: «Es gibt keinen<br />

Kanton und nur wenige Gemeinden, die<br />

ihre Hausaufgaben vollständig gemacht<br />

haben», zieht Anwalt Peter Ettler, Präsident<br />

der Lärmliga Schweiz, Bilanz. Hunderte<br />

Kilometer Strasse in der ganzen<br />

Schweiz überschritten die gesetzlichen<br />

Grenzwerte noch immer, sagt er. «Und<br />

dies obwohl die Gemeinden und Kantone<br />

über dreissig Jahre Zeit hatten, und<br />

obwohl 2002 die Frist auf das jetzige Datum<br />

verlängert worden ist.»<br />

Lärm ist eine diffuse Angelegenheit.<br />

Anders als bei einer Unfall- oder Kriminalstatistik<br />

sind Opferzahlen schwieriger zu<br />

bestimmen. Kommt hinzu: nicht alle verstehen<br />

dasselbe unter Lärm. Dabei ist<br />

Lärm ein Krankmacher und ein ernsthaftes<br />

Gesundheitsrisiko, wie das zuständige<br />

Bundesamt für Umwelt Bafu schreibt:<br />

«Anhaltende Lärmbelastungen können<br />

Schlafstörungen verursachen, die Erholung<br />

beeinträchtigen, zu Kommunikationsstörungen<br />

führen oder die Lern- und<br />

Leistungsfähigkeit reduzieren.» Ausserdem<br />

verursache Lärm viel Kosten: Etwa<br />

Gesundheitskosten für Medikamente,<br />

Arztbesuche und Kuraufenthalte. In<br />

Wohngebieten mit übermässigem Lärm<br />

verlören die Liegenschaften an Wert:<br />

«Die Mieteinnahmen bleiben tiefer als anderswo.»<br />

Die Kosten des Lärms trügen<br />

ausserdem nicht dessen Verursacher, sondern<br />

die Betroffenen sowie die Allgemeinheit,<br />

heisst es beim Bafu.<br />

Vom Strassenlärm betroffen sind gemäss<br />

Bund auch heute noch über eine<br />

Million Menschen. In den Städten und<br />

Agglomerationen etwas häufiger – aber<br />

durchaus auch in ländlichen Gebieten.<br />

Dabei gäbe es durchaus Massnahmen:<br />

kleinere Autos würden den Pegel senken,<br />

moderne Strassenbeläge sind leiser<br />

als herkömmliche Teerpisten, und auch<br />

Tempo beschränkungen wären wirksam.<br />

Doch: die Behörden sprächen den Massnahmen<br />

häufig die Verhältnismässigkeit<br />

ab, sagt Peter Ettler. «Oft um Temporeduktionen<br />

mit dem fadenscheinigen Argument<br />

zu verhindern, sie behinderten<br />

den Verkehrsfluss. Dies obwohl Studien<br />

belegen, dass der Verkehr innerorts durch<br />

Temporeduktion kaum oder gar nicht gebremst,<br />

allenfalls gar verflüssigt wird.»<br />

Lärmliga Schweiz lanciert<br />

einen Klage pool<br />

Der öffentlichen Hand will Anwalt Ettler<br />

nun Beine machen: Vom Strassenlärm<br />

betroffene Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer<br />

– aber auch Mieterinnen und<br />

Mieter – können seit Anfang <strong>April</strong> eine<br />

verplemperte Sanierung einklagen. Die<br />

Lärmliga sieht darin ein Mittel, den Druck<br />

zu erhöhen: «Wir hoffen, eine Klagewelle<br />

Sind auch Sie betroffen?<br />

Wenn Ihre Liegenschaft an einer mangelhaft<br />

oder nicht sanierten Strasse<br />

liegt, sind Sie seit 1. <strong>April</strong> unter gewissen<br />

Bedingungen klageberechtigt.<br />

Am von der Lärmliga Schweiz vorbereiteten<br />

Klagepool können sich alle<br />

Betroffenen beteiligen. Lärmliga-Mitglieder<br />

legen dazu 850 Franken ein,<br />

Nicht­ Mitglieder 1000 Franken. Damit<br />

der Klagepool wirtschaftlich selbsttragend<br />

wird, sind gemäss Schätzungen<br />

der Lärmliga mindestens 300 Klagewillige<br />

nötig.<br />

Weitere Informationen unter<br />

www.laermliga.ch<br />

Krachmacher Strassenverkehr: Die Lärmbelastung<br />

überschreitet die gesetzlichen<br />

Grenzwerte vielerorts.<br />

auszulösen und den Leuten eine Möglichkeit<br />

des wirksamen Protestes gegen den<br />

Behördenschlaf zu öffnen.» Indes: nicht<br />

alle EigentümerInnen sind klageberechtigt.<br />

Der Lärmgrenzwert muss wirklich<br />

überschritten sein, damit eine Klage überhaupt<br />

Sinn ergibt.<br />

Auch wird enttäuscht, wer in einer<br />

Lärmklage ein lukratives Geschäft wittert.<br />

«Pro Million Marktwert einer Liegenschaft<br />

erwarten wir etwa 2000 bis 3000<br />

Franken pro Jahr.» Also im besten Fall<br />

drei Promille des Liegenschaftswerts. Sei<br />

die Sanierung dereinst abgeschlossen,<br />

würde eine gesprochene Entschädigung<br />

wieder wegfallen.<br />

Peter Ettler geht es beim angestrebten<br />

Klagepool auch nicht ums Geld. «Es geht<br />

vielmehr darum, den Druck auf Kantone<br />

und Gemeinden so weit zu erhöhen, dass<br />

das Problem der Belastung durch Strassenlärm<br />

nicht länger verschleppt wird.»<br />

Für die öffentliche Hand allerdings wären<br />

die finanziellen Folgen einer erfolgreichen<br />

Klagewelle in der Tat erheblich.__<br />

Text_Andreas Käsermann<br />

<strong>casanostra</strong>_<strong>145</strong> / <strong>2018</strong>

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