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Spielzeitheft - Theater Augsburg

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Besucherservice<br />

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in der Kassenhalle des <strong>Theater</strong>s <strong>Augsburg</strong><br />

Öffnungszeiten<br />

Montag bis Freitag 9:00 bis 8:30 Uhr<br />

Samstag 0:00 bis 6:00 Uhr<br />

Der Vorverkauf ist an Sonn- und Feiertagen<br />

geschlossen.<br />

Kartentelefon 082 / 324 49 00<br />

Fax 082 / 324 45 7<br />

theater@augsburg.de<br />

theater.augsburg.de<br />

Abendkasse:<br />

Die Abendkassen sind in der Regel eine Stunde vor<br />

Vorstellungsbeginn geöffnet.<br />

Im Hoffmann-Keller beginnt die Abendkasse eine<br />

halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn.<br />

An der Abendkasse ist der Vorverkauf für andere Veranstaltungen<br />

nicht möglich.<br />

Der Vorverkauf beginnt ab September 2007. Abweichende<br />

Regelungen bleiben vorbehalten.<br />

Freilichtbühne 2008<br />

Um Ihnen frühzeitig einen entspannten Kartenerwerb<br />

für die Freilichtbühne zu ermöglichen, startet der<br />

Vorverkauf im Herbst 2007. Wir schicken Ihnen Ihre<br />

Karten gerne zu. Als Zahlungsweise empfehlen wir das<br />

Lastschrifteinzugsverfahren. Das hat für Sie den Vorteil,<br />

dass der Kartenpreis erst nach Durchführung der<br />

Vorstellung abgebucht wird und Sie sich nicht um die<br />

Erstattung bei Vorstellungsausfall kümmern müssen.<br />

Am Vorstellungstag informiert Sie unser Wettertelefon<br />

ab 7 Uhr, ob die Veranstaltung stattfinden kann:<br />

Telefon 082 / 324 9-84 /-85 /-86<br />

Ermäßigungen<br />

Ermäßigungsberechtigte Personen erhalten die Karten<br />

im Vorverkauf mit 30 % Ermäßigung, der Mindestpreis<br />

beträgt jedoch 8,- Euro.<br />

An der Abendkasse erhalten ermäßigungsberechtigte<br />

Personen Karten ab 5 Minuten vor der Vorstellung<br />

zum Einheitspreis von 8,- Euro, soweit die Nachfrage<br />

dies zulässt. Inhaber des »Bayern-Tickets« erhalten bei<br />

den Vorstellungen 0 % Ermäßigung.<br />

Ermäßigungsberechtigte Personen<br />

Schüler und Studenten, Azubis, Wehr- und Zivildienstleistende<br />

bis einschließlich 27 Jahren, Arbeitslose,<br />

Sozialhilfeempfänger und Schwerbehinderte (ab 50 %)<br />

gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises.<br />

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