Spielzeitheft - Theater Augsburg
Spielzeitheft - Theater Augsburg
Spielzeitheft - Theater Augsburg
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Besucherservice<br />
Besucherservice<br />
in der Kassenhalle des <strong>Theater</strong>s <strong>Augsburg</strong><br />
Öffnungszeiten<br />
Montag bis Freitag 9:00 bis 8:30 Uhr<br />
Samstag 0:00 bis 6:00 Uhr<br />
Der Vorverkauf ist an Sonn- und Feiertagen<br />
geschlossen.<br />
Kartentelefon 082 / 324 49 00<br />
Fax 082 / 324 45 7<br />
theater@augsburg.de<br />
theater.augsburg.de<br />
Abendkasse:<br />
Die Abendkassen sind in der Regel eine Stunde vor<br />
Vorstellungsbeginn geöffnet.<br />
Im Hoffmann-Keller beginnt die Abendkasse eine<br />
halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn.<br />
An der Abendkasse ist der Vorverkauf für andere Veranstaltungen<br />
nicht möglich.<br />
Der Vorverkauf beginnt ab September 2007. Abweichende<br />
Regelungen bleiben vorbehalten.<br />
Freilichtbühne 2008<br />
Um Ihnen frühzeitig einen entspannten Kartenerwerb<br />
für die Freilichtbühne zu ermöglichen, startet der<br />
Vorverkauf im Herbst 2007. Wir schicken Ihnen Ihre<br />
Karten gerne zu. Als Zahlungsweise empfehlen wir das<br />
Lastschrifteinzugsverfahren. Das hat für Sie den Vorteil,<br />
dass der Kartenpreis erst nach Durchführung der<br />
Vorstellung abgebucht wird und Sie sich nicht um die<br />
Erstattung bei Vorstellungsausfall kümmern müssen.<br />
Am Vorstellungstag informiert Sie unser Wettertelefon<br />
ab 7 Uhr, ob die Veranstaltung stattfinden kann:<br />
Telefon 082 / 324 9-84 /-85 /-86<br />
Ermäßigungen<br />
Ermäßigungsberechtigte Personen erhalten die Karten<br />
im Vorverkauf mit 30 % Ermäßigung, der Mindestpreis<br />
beträgt jedoch 8,- Euro.<br />
An der Abendkasse erhalten ermäßigungsberechtigte<br />
Personen Karten ab 5 Minuten vor der Vorstellung<br />
zum Einheitspreis von 8,- Euro, soweit die Nachfrage<br />
dies zulässt. Inhaber des »Bayern-Tickets« erhalten bei<br />
den Vorstellungen 0 % Ermäßigung.<br />
Ermäßigungsberechtigte Personen<br />
Schüler und Studenten, Azubis, Wehr- und Zivildienstleistende<br />
bis einschließlich 27 Jahren, Arbeitslose,<br />
Sozialhilfeempfänger und Schwerbehinderte (ab 50 %)<br />
gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises.<br />
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