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Flächennutzungsplan 5. Änderung - Dipl.-Ing. Thomas Bünz ...

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<strong>Flächennutzungsplan</strong> der Gemeinde Oeversee, <strong>5.</strong> <strong>Änderung</strong> / Begründung<br />

Teilbereich 6:<br />

Nördlich des Vorfluters 9, westlich „Barderup-Petersholm“, südlich<br />

Vorfluter 9a und östlich der Autobahn;<br />

Teilbereich 7:<br />

Nördlich „Am Oeverseering“, westlich „Am Oeverseering“ 6 und Forellenteich,<br />

südlich in einem Abstand von ca 150 m südlich des Siedlungsbereichs<br />

Barderup-Ost, östlich der Autobahn.<br />

Die Planfläche für die Gewerbefläche (Bereich 2) liegt im Ortsteil<br />

Oeversee südlich dem Ortskern, östlich der Bundesstraße 76 und<br />

wird begrenzt wie folgt:<br />

nördlich "Krokamp" und nördlich davon in einer Tiefe von ca. 140 m,<br />

östlich der "Bundesstraße" (L 317) und östlich davon in einer Tiefe<br />

von ca. 60 m.<br />

1.2 Bisherige Planinhalte in den Geltungsbereichen der <strong>5.</strong><br />

Planänderung<br />

Der noch rechtsgültige <strong>Flächennutzungsplan</strong> für den Bereich 1 wurde<br />

von der Gemeinde Sankelmark am 4.07.1975 bekannt gemacht.<br />

Im Ortsteil Barderup hat es hiernach<br />

eine 1. <strong>Änderung</strong> im <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

gegeben, die<br />

am 28. Februar 1980 genehmigt<br />

wurde.<br />

Der ursprüngliche FNP zeigt die Vorhabenflächen ausnahmslos als<br />

Flächen für die Landwirtschaft. Zusätzlich eingetragen ist ein “Bauschutzbereich”<br />

entlang der als “geplant” dargestellten Bundes-Autobahn.<br />

Zwischen Barderup und Barderup-Nord ist eine elektrische<br />

Freileitung dargestellt.<br />

Die 1. <strong>Änderung</strong> im <strong>Flächennutzungsplan</strong> betrifft den Siedlungsbereich<br />

von Barderup. Dort wurden zwei Bauflächen zusätzlich ausgewiesen<br />

und eine bisherige Baufläche zu “Fläche für die Landwirtschaft”<br />

geändert. Die 2., 3. und 4. <strong>Änderung</strong> im FNP betreffen nicht<br />

Bereiche, die von dieser <strong>Änderung</strong> tangiert werden.<br />

Abb 4: 1. <strong>Änderung</strong> (1980 / Aussch.) Für den Bereich 2 zeigt der FNP der alten Gemeinde Oeversee von<br />

2001 die bisherige Planung, in der parallel zur Straße “Bundesstraße”<br />

eine kleine Waldparzelle dargestellt war. Dieser Wald erforderte gemäß Waldgesetz einen Waldschutzstreifen<br />

von 30 m Breite, der<br />

als “Fläche für die Landwirtschaft” dargestellt war.<br />

1.3 Anlass zur <strong>5.</strong> Planänderung<br />

Bereich 1: Solarfelder sind bauliche Anlagen, deren Zulässigkeit<br />

eine entsprechende Bauleitplanung voraussetzt. Auch um das nach<br />

BauGB erforderliche Beteiligungsverfahren in der Entwicklung von<br />

Solarfeldern einfließen zu lassen, schreibt das EEG als Bedingung<br />

die Aufstellung von Bebauungsplänen vor.<br />

Der bestehende <strong>Flächennutzungsplan</strong> weist die Vorhabenflächen<br />

ausnahmslos als Flächen für die Landwirtschaft aus. Da Bebauungspläne<br />

aus dem <strong>Flächennutzungsplan</strong> zu entwickeln sind, ist hier eine<br />

entsprechende <strong>Änderung</strong> erforderlich.<br />

Abb 5: FNP von 1975 (Ausschnitt)<br />

Abb 6: FNP Oeversee (2001)<br />

Seite 11<br />

<strong>Dipl</strong>.-<strong>Ing</strong>. <strong>Thomas</strong> <strong>Bünz</strong> Freier Landschaftsarchitekt BDLA oe-fnp-begründung_110623_2.wpd 23. Juni 2011

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