Flächennutzungsplan 5. Änderung - Dipl.-Ing. Thomas Bünz ...
Flächennutzungsplan 5. Änderung - Dipl.-Ing. Thomas Bünz ...
Flächennutzungsplan 5. Änderung - Dipl.-Ing. Thomas Bünz ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Flächennutzungsplan</strong> der Gemeinde Oeversee, <strong>5.</strong> <strong>Änderung</strong> / Begründung<br />
Teilbereich 6:<br />
Nördlich des Vorfluters 9, westlich „Barderup-Petersholm“, südlich<br />
Vorfluter 9a und östlich der Autobahn;<br />
Teilbereich 7:<br />
Nördlich „Am Oeverseering“, westlich „Am Oeverseering“ 6 und Forellenteich,<br />
südlich in einem Abstand von ca 150 m südlich des Siedlungsbereichs<br />
Barderup-Ost, östlich der Autobahn.<br />
Die Planfläche für die Gewerbefläche (Bereich 2) liegt im Ortsteil<br />
Oeversee südlich dem Ortskern, östlich der Bundesstraße 76 und<br />
wird begrenzt wie folgt:<br />
nördlich "Krokamp" und nördlich davon in einer Tiefe von ca. 140 m,<br />
östlich der "Bundesstraße" (L 317) und östlich davon in einer Tiefe<br />
von ca. 60 m.<br />
1.2 Bisherige Planinhalte in den Geltungsbereichen der <strong>5.</strong><br />
Planänderung<br />
Der noch rechtsgültige <strong>Flächennutzungsplan</strong> für den Bereich 1 wurde<br />
von der Gemeinde Sankelmark am 4.07.1975 bekannt gemacht.<br />
Im Ortsteil Barderup hat es hiernach<br />
eine 1. <strong>Änderung</strong> im <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />
gegeben, die<br />
am 28. Februar 1980 genehmigt<br />
wurde.<br />
Der ursprüngliche FNP zeigt die Vorhabenflächen ausnahmslos als<br />
Flächen für die Landwirtschaft. Zusätzlich eingetragen ist ein “Bauschutzbereich”<br />
entlang der als “geplant” dargestellten Bundes-Autobahn.<br />
Zwischen Barderup und Barderup-Nord ist eine elektrische<br />
Freileitung dargestellt.<br />
Die 1. <strong>Änderung</strong> im <strong>Flächennutzungsplan</strong> betrifft den Siedlungsbereich<br />
von Barderup. Dort wurden zwei Bauflächen zusätzlich ausgewiesen<br />
und eine bisherige Baufläche zu “Fläche für die Landwirtschaft”<br />
geändert. Die 2., 3. und 4. <strong>Änderung</strong> im FNP betreffen nicht<br />
Bereiche, die von dieser <strong>Änderung</strong> tangiert werden.<br />
Abb 4: 1. <strong>Änderung</strong> (1980 / Aussch.) Für den Bereich 2 zeigt der FNP der alten Gemeinde Oeversee von<br />
2001 die bisherige Planung, in der parallel zur Straße “Bundesstraße”<br />
eine kleine Waldparzelle dargestellt war. Dieser Wald erforderte gemäß Waldgesetz einen Waldschutzstreifen<br />
von 30 m Breite, der<br />
als “Fläche für die Landwirtschaft” dargestellt war.<br />
1.3 Anlass zur <strong>5.</strong> Planänderung<br />
Bereich 1: Solarfelder sind bauliche Anlagen, deren Zulässigkeit<br />
eine entsprechende Bauleitplanung voraussetzt. Auch um das nach<br />
BauGB erforderliche Beteiligungsverfahren in der Entwicklung von<br />
Solarfeldern einfließen zu lassen, schreibt das EEG als Bedingung<br />
die Aufstellung von Bebauungsplänen vor.<br />
Der bestehende <strong>Flächennutzungsplan</strong> weist die Vorhabenflächen<br />
ausnahmslos als Flächen für die Landwirtschaft aus. Da Bebauungspläne<br />
aus dem <strong>Flächennutzungsplan</strong> zu entwickeln sind, ist hier eine<br />
entsprechende <strong>Änderung</strong> erforderlich.<br />
Abb 5: FNP von 1975 (Ausschnitt)<br />
Abb 6: FNP Oeversee (2001)<br />
Seite 11<br />
<strong>Dipl</strong>.-<strong>Ing</strong>. <strong>Thomas</strong> <strong>Bünz</strong> Freier Landschaftsarchitekt BDLA oe-fnp-begründung_110623_2.wpd 23. Juni 2011