Flächennutzungsplan 5. Änderung - Dipl.-Ing. Thomas Bünz ...
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<strong>Flächennutzungsplan</strong> der Gemeinde Oeversee, <strong>5.</strong> <strong>Änderung</strong> / Begründung<br />
Ein Monitoring sollte abschließend festgesetzt werden, um die<br />
Populationsentwicklung der von der Planung betroffenen Arten zu<br />
dokumentieren.<br />
Kreis Schleswig-Flensburg<br />
FD Wasserwirtschaft<br />
Im Bereich der Solarfelder 2, 3, 4 und 6 ist der Verlauf der örtlichen<br />
Verbandsgewässer nicht oder falsch dargestellt worden.<br />
Die satzungsgemäßen Schutzabstände des verantwortlichen<br />
Wasser- und Bodenverbandes Obere Treene sind hinsichtlich der<br />
offenen und verrohrten Gewässer zu berücksichtigen. In mehreren<br />
Fällen verlaufen die Gewässer und die Grenzen der Solarfelder<br />
parallel. Die gesetzlichen Beschränkungen des Grundeigentums<br />
durch das Wasserverbandsrecht sind bei der Festsetzung<br />
der Solarfeldgrenzen und bei der Herstellung der Einfriedigung<br />
zu beachten. Im textlichen Teil und in den Plänen der Antragsunterlagen<br />
sind die Gewässer und die damit verbundenen<br />
Auflagen darzustellen.<br />
FD Kreisentwicklung<br />
Die Eignungsflächenuntersuchung von pro regione ist dem Umweltbericht<br />
als Alternativenprüfung beizulegen. Im Rahmen des<br />
Bauleitplanverfahrens ist darüber eine Abstimmung herbei zu führen.<br />
Die Aussagen zum Landschaftsplan differieren zwischen B- und<br />
F-Plan.<br />
FD Bauaufsicht<br />
Im Sinne des § 2(1) LBO ist die Photovoltaikanlage eine bauliche<br />
Anlage. Somit liegt gemäß § 29 (1) BauGB ein Vorhaben vor und<br />
die §§ 30 bis 37 des BauGB sind anwendbar.<br />
2 Umweltbericht<br />
Näheres im Umweltbericht.<br />
Die Belange der Wasserverbände<br />
werden im Bebauungsplan berücksichtigt.<br />
Das Gutachten über die Eignungsflächen<br />
ist in Kap. 2.1 zusammengefasst<br />
dargestellt und ergänzend<br />
erläutert.<br />
Die <strong>5.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s dient der Ausweisung von Sonderbauflächen für Solarfelder<br />
auf einer Fläche von insgesamt ca. 90 ha. Auf den Solarfeldern sollen Photovoltaik-Freiflächenanlagen<br />
mit reihig aufgestellten Solarmodulen errichtet werden, mit denen aus solarer Strahlung gewandelter elektrischer<br />
Strom in das überörtliche Stromnetz eingespeist werden soll.<br />
Das Vorhaben erhält gegenwärtig seine Wirtschaftlichkeit aus den Garantien, die mit dem Erneuerbare-<br />
Energien-Gesetz (EEG) für Solarfelder hinsichtlich der vorrangigen Einspeisung und der garantierten Vergütungssätze<br />
gegeben werden, wenn die Flächen sich randlich bis zu einer Entfernung von 110 m neben<br />
Autobahnen oder Schienenwegen befinden.<br />
Bundespolitische Entscheidungen hinsichtlich der Förderung erneuerbarer Energien in Folge des Reaktorunfalls<br />
in Fukushima (Japan, 11. März 2011) lassen auch einen zunehmenden Bedarf an Solarstrom erwarten.<br />
Hieraus wird abgeleitet, dass in naher Zukunft eine Ausweitung der Förderung in der Randzone zu<br />
Seite 17<br />
<strong>Dipl</strong>.-<strong>Ing</strong>. <strong>Thomas</strong> <strong>Bünz</strong> Freier Landschaftsarchitekt BDLA oe-fnp-begründung_110623_2.wpd 23. Juni 2011