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Flächennutzungsplan 5. Änderung - Dipl.-Ing. Thomas Bünz ...

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<strong>Flächennutzungsplan</strong> der Gemeinde Oeversee, <strong>5.</strong> <strong>Änderung</strong> / Begründung<br />

Ein Monitoring sollte abschließend festgesetzt werden, um die<br />

Populationsentwicklung der von der Planung betroffenen Arten zu<br />

dokumentieren.<br />

Kreis Schleswig-Flensburg<br />

FD Wasserwirtschaft<br />

Im Bereich der Solarfelder 2, 3, 4 und 6 ist der Verlauf der örtlichen<br />

Verbandsgewässer nicht oder falsch dargestellt worden.<br />

Die satzungsgemäßen Schutzabstände des verantwortlichen<br />

Wasser- und Bodenverbandes Obere Treene sind hinsichtlich der<br />

offenen und verrohrten Gewässer zu berücksichtigen. In mehreren<br />

Fällen verlaufen die Gewässer und die Grenzen der Solarfelder<br />

parallel. Die gesetzlichen Beschränkungen des Grundeigentums<br />

durch das Wasserverbandsrecht sind bei der Festsetzung<br />

der Solarfeldgrenzen und bei der Herstellung der Einfriedigung<br />

zu beachten. Im textlichen Teil und in den Plänen der Antragsunterlagen<br />

sind die Gewässer und die damit verbundenen<br />

Auflagen darzustellen.<br />

FD Kreisentwicklung<br />

Die Eignungsflächenuntersuchung von pro regione ist dem Umweltbericht<br />

als Alternativenprüfung beizulegen. Im Rahmen des<br />

Bauleitplanverfahrens ist darüber eine Abstimmung herbei zu führen.<br />

Die Aussagen zum Landschaftsplan differieren zwischen B- und<br />

F-Plan.<br />

FD Bauaufsicht<br />

Im Sinne des § 2(1) LBO ist die Photovoltaikanlage eine bauliche<br />

Anlage. Somit liegt gemäß § 29 (1) BauGB ein Vorhaben vor und<br />

die §§ 30 bis 37 des BauGB sind anwendbar.<br />

2 Umweltbericht<br />

Näheres im Umweltbericht.<br />

Die Belange der Wasserverbände<br />

werden im Bebauungsplan berücksichtigt.<br />

Das Gutachten über die Eignungsflächen<br />

ist in Kap. 2.1 zusammengefasst<br />

dargestellt und ergänzend<br />

erläutert.<br />

Die <strong>5.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s dient der Ausweisung von Sonderbauflächen für Solarfelder<br />

auf einer Fläche von insgesamt ca. 90 ha. Auf den Solarfeldern sollen Photovoltaik-Freiflächenanlagen<br />

mit reihig aufgestellten Solarmodulen errichtet werden, mit denen aus solarer Strahlung gewandelter elektrischer<br />

Strom in das überörtliche Stromnetz eingespeist werden soll.<br />

Das Vorhaben erhält gegenwärtig seine Wirtschaftlichkeit aus den Garantien, die mit dem Erneuerbare-<br />

Energien-Gesetz (EEG) für Solarfelder hinsichtlich der vorrangigen Einspeisung und der garantierten Vergütungssätze<br />

gegeben werden, wenn die Flächen sich randlich bis zu einer Entfernung von 110 m neben<br />

Autobahnen oder Schienenwegen befinden.<br />

Bundespolitische Entscheidungen hinsichtlich der Förderung erneuerbarer Energien in Folge des Reaktorunfalls<br />

in Fukushima (Japan, 11. März 2011) lassen auch einen zunehmenden Bedarf an Solarstrom erwarten.<br />

Hieraus wird abgeleitet, dass in naher Zukunft eine Ausweitung der Förderung in der Randzone zu<br />

Seite 17<br />

<strong>Dipl</strong>.-<strong>Ing</strong>. <strong>Thomas</strong> <strong>Bünz</strong> Freier Landschaftsarchitekt BDLA oe-fnp-begründung_110623_2.wpd 23. Juni 2011

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