Flächennutzungsplan 5. Änderung - Dipl.-Ing. Thomas Bünz ...
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<strong>Flächennutzungsplan</strong> der Gemeinde Oeversee, <strong>5.</strong> <strong>Änderung</strong> / Begründung<br />
Eisenbahnrechtliche Zulassungsverfahren, die erkennbare Auswirkungen<br />
auf die Plangebiete haben könnten, sind beim Eisenbahn-Bundesamt<br />
nicht anhängig.<br />
DB Services Immobilien GmbH<br />
Durch die Planungen dürfen der OB Netz AG keine Schäden oder<br />
nachteilige Auswirkungen entstehen.<br />
AG-29<br />
In der vorliegenden Planung kommt es zudem zu erheblichen<br />
Überschreitungen der förderfähigen Flächenstreifen, da mit einem<br />
zukünftigen wirtschaftlichen Betrieb ohne Förderung gerechnet<br />
wird.<br />
Die Zerschneidung der Landschaft betrifft migrierende Tierarten<br />
durch unüberwindliche Umzäunungen. Hierbei ist zu bemerken,<br />
dass die Minimierung des Eingriffs unzureichend wirksam ist, da<br />
der 10 cm hohe Durchschlupf schnell zuwächst und ohnehin nur<br />
Kleintieren zu gute kommen kann. Für größere Tiere werden jedoch<br />
unüberwindliche Barrieren errichtet, die die Populationen<br />
gefährden können (Flucht- Ausweichverhalten, Trennung und Isolierung,<br />
genetische Veränderungen, Senkung der Fitness).<br />
Verlust von Offenland-Lebensräumen beeinträchtigt Offenland<br />
Vogelarten. Die Lebensraumverluste betrafen in jüngster Zeit besonders<br />
Wiesenvögel, was dramatische Bestandseinbussen<br />
auch in Verbindung mit dem Flächenanspruch durch den Energiepflanzenanbau<br />
hervorrief.<br />
Die biologische Wertigkeit des Grünlands unter den Modulen ist<br />
darzulegen, da sich das Grünland keinem natürlich vorkommenden<br />
Biotop ähnelt. Die Pflege durch Beweidung ist angesichts der<br />
Vielzahl der neu entstandenen Fotovoltaikflächen schwer durchführbar<br />
und in seinen Auswirkungen noch nicht überprüft.<br />
Die Veränderungen im Landschaftsbild stören das Naturempfinden<br />
und Erleben, da weite Landschaftsräume technisch überprägt<br />
werden.<br />
Besonders die Solarfelder 1 und 2 der Planung werden kritisch<br />
beurteilt, hier wird teilweise Grünland überplant, was von der<br />
AG-29 abgelehnt wird (siehe Grundsatzpapier 2010).<br />
Im Zentrum des TB1 befindet sich ein Gewässer, hier können<br />
weitere artenschutzrechtlich relevante Tiergruppen wie Amphibien<br />
und Libellen von der Planung betroffen sein. Die Größe von 25<br />
ha und der Zuschnitt gehen weit über das förderfähige Maß hinaus,<br />
die Landschaftsbild Veränderung ist als erheblich zu bewerten.<br />
Teilbereich 2a schließt zudem unmittelbar an Wohnbebauung<br />
an, was den Anwohnern nicht zuzumuten ist.<br />
Der anzufertigende Umweltbericht muss die dargelegten Kriterien<br />
berücksichtigen. Der Ausgleich ist entsprechend den Grundsätzen<br />
des Beratungserlasses von 2006 zu leisten, da die erheblichen<br />
Versiegelungen durch Bebauung und neue Zuwegung bisher<br />
unzerschnittener Lebensräume entsprechende Ausgleichserfordernisse<br />
bedingen.<br />
Entsprechender Hinweis wird im<br />
Bebauungsplan ergänzt.<br />
Weil es auch Abnehmer nicht geförderten<br />
Stromes gibt, ist es landschaftsschonender<br />
und sinnvoll,<br />
einen bereits bestehenden Standort<br />
auszudehnen.<br />
Die Zerschneidung der Landschaft<br />
ist hier mit Bahn und Autobahn bereits<br />
vorhanden.<br />
10 cm Bodenfreiheit erlaubt allen<br />
Tieren außer den Großsäugern die<br />
Durchgängigkeit. Ein Zuwachsen ist<br />
bei Schafbeweidung und zusätzlicher<br />
Pflege auszuschließen.<br />
Mit etwa 85 % werden Ackerflächen<br />
bebaut, die zuvor für den<br />
Energiepflanzenanbau verwendet<br />
wurden. Näheres im Umweltbericht.<br />
Näheres im Umweltbericht.<br />
Diese Landschaftsräume sind mit<br />
Eisenbahn und Autobahn bereits<br />
überprägt.<br />
Solarfeld 1 ist ca. 3/5 Acker und<br />
wurde deutlich reduziert. Solarfeld 2<br />
ist zur Hälfte Acker und erheblich<br />
durch die Autobahn geprägt.<br />
TB 1 wurde erheblich reduziert, der<br />
Angelteich ist jetzt nur noch an einer<br />
Seite tangiert. Amphibien und<br />
Libellen sind von der Planung nicht<br />
betroffen.<br />
TB 2 hält Abstand zu den ohnehin<br />
dicht abgegrenzten Gärten.<br />
Näheres im Umweltbericht.<br />
Seite 16<br />
<strong>Dipl</strong>.-<strong>Ing</strong>. <strong>Thomas</strong> <strong>Bünz</strong> Freier Landschaftsarchitekt BDLA oe-fnp-begründung_110623_2.wpd 23. Juni 2011