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Flächennutzungsplan 5. Änderung - Dipl.-Ing. Thomas Bünz ...

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<strong>Flächennutzungsplan</strong> der Gemeinde Oeversee, <strong>5.</strong> <strong>Änderung</strong> / Begründung<br />

Eisenbahnrechtliche Zulassungsverfahren, die erkennbare Auswirkungen<br />

auf die Plangebiete haben könnten, sind beim Eisenbahn-Bundesamt<br />

nicht anhängig.<br />

DB Services Immobilien GmbH<br />

Durch die Planungen dürfen der OB Netz AG keine Schäden oder<br />

nachteilige Auswirkungen entstehen.<br />

AG-29<br />

In der vorliegenden Planung kommt es zudem zu erheblichen<br />

Überschreitungen der förderfähigen Flächenstreifen, da mit einem<br />

zukünftigen wirtschaftlichen Betrieb ohne Förderung gerechnet<br />

wird.<br />

Die Zerschneidung der Landschaft betrifft migrierende Tierarten<br />

durch unüberwindliche Umzäunungen. Hierbei ist zu bemerken,<br />

dass die Minimierung des Eingriffs unzureichend wirksam ist, da<br />

der 10 cm hohe Durchschlupf schnell zuwächst und ohnehin nur<br />

Kleintieren zu gute kommen kann. Für größere Tiere werden jedoch<br />

unüberwindliche Barrieren errichtet, die die Populationen<br />

gefährden können (Flucht- Ausweichverhalten, Trennung und Isolierung,<br />

genetische Veränderungen, Senkung der Fitness).<br />

Verlust von Offenland-Lebensräumen beeinträchtigt Offenland<br />

Vogelarten. Die Lebensraumverluste betrafen in jüngster Zeit besonders<br />

Wiesenvögel, was dramatische Bestandseinbussen<br />

auch in Verbindung mit dem Flächenanspruch durch den Energiepflanzenanbau<br />

hervorrief.<br />

Die biologische Wertigkeit des Grünlands unter den Modulen ist<br />

darzulegen, da sich das Grünland keinem natürlich vorkommenden<br />

Biotop ähnelt. Die Pflege durch Beweidung ist angesichts der<br />

Vielzahl der neu entstandenen Fotovoltaikflächen schwer durchführbar<br />

und in seinen Auswirkungen noch nicht überprüft.<br />

Die Veränderungen im Landschaftsbild stören das Naturempfinden<br />

und Erleben, da weite Landschaftsräume technisch überprägt<br />

werden.<br />

Besonders die Solarfelder 1 und 2 der Planung werden kritisch<br />

beurteilt, hier wird teilweise Grünland überplant, was von der<br />

AG-29 abgelehnt wird (siehe Grundsatzpapier 2010).<br />

Im Zentrum des TB1 befindet sich ein Gewässer, hier können<br />

weitere artenschutzrechtlich relevante Tiergruppen wie Amphibien<br />

und Libellen von der Planung betroffen sein. Die Größe von 25<br />

ha und der Zuschnitt gehen weit über das förderfähige Maß hinaus,<br />

die Landschaftsbild Veränderung ist als erheblich zu bewerten.<br />

Teilbereich 2a schließt zudem unmittelbar an Wohnbebauung<br />

an, was den Anwohnern nicht zuzumuten ist.<br />

Der anzufertigende Umweltbericht muss die dargelegten Kriterien<br />

berücksichtigen. Der Ausgleich ist entsprechend den Grundsätzen<br />

des Beratungserlasses von 2006 zu leisten, da die erheblichen<br />

Versiegelungen durch Bebauung und neue Zuwegung bisher<br />

unzerschnittener Lebensräume entsprechende Ausgleichserfordernisse<br />

bedingen.<br />

Entsprechender Hinweis wird im<br />

Bebauungsplan ergänzt.<br />

Weil es auch Abnehmer nicht geförderten<br />

Stromes gibt, ist es landschaftsschonender<br />

und sinnvoll,<br />

einen bereits bestehenden Standort<br />

auszudehnen.<br />

Die Zerschneidung der Landschaft<br />

ist hier mit Bahn und Autobahn bereits<br />

vorhanden.<br />

10 cm Bodenfreiheit erlaubt allen<br />

Tieren außer den Großsäugern die<br />

Durchgängigkeit. Ein Zuwachsen ist<br />

bei Schafbeweidung und zusätzlicher<br />

Pflege auszuschließen.<br />

Mit etwa 85 % werden Ackerflächen<br />

bebaut, die zuvor für den<br />

Energiepflanzenanbau verwendet<br />

wurden. Näheres im Umweltbericht.<br />

Näheres im Umweltbericht.<br />

Diese Landschaftsräume sind mit<br />

Eisenbahn und Autobahn bereits<br />

überprägt.<br />

Solarfeld 1 ist ca. 3/5 Acker und<br />

wurde deutlich reduziert. Solarfeld 2<br />

ist zur Hälfte Acker und erheblich<br />

durch die Autobahn geprägt.<br />

TB 1 wurde erheblich reduziert, der<br />

Angelteich ist jetzt nur noch an einer<br />

Seite tangiert. Amphibien und<br />

Libellen sind von der Planung nicht<br />

betroffen.<br />

TB 2 hält Abstand zu den ohnehin<br />

dicht abgegrenzten Gärten.<br />

Näheres im Umweltbericht.<br />

Seite 16<br />

<strong>Dipl</strong>.-<strong>Ing</strong>. <strong>Thomas</strong> <strong>Bünz</strong> Freier Landschaftsarchitekt BDLA oe-fnp-begründung_110623_2.wpd 23. Juni 2011

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