24.05.2018 Aufrufe

AssCompact Sonderedition Rechtsschutzversicherung 2018

AssCompact Sonderedition Rechtsschutzversicherung 2018

AssCompact Sonderedition Rechtsschutzversicherung 2018

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Sonderedition</strong>:<br />

<strong>Rechtsschutzversicherung</strong><br />

© Alexander Limbach – Fotolia.com<br />

05 | <strong>2018</strong>


EDITORIAL<br />

Positionieren Sie sich als Lösungsgeber!<br />

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,<br />

laut „Streitatlas 2017“, der von Advocard herausgegeben wurde, war<br />

jeder vierte Bundesbürger im Jahr 2016 in eine Streitsache verwickelt.<br />

Auch wenn hier nicht jeder statistische Fall auch vor Gericht landete,<br />

ließ die Auswertung des Streitalmanachs eine Tendenz klar erkennen:<br />

Der Deutsche an sich streitet gerne und viel.<br />

Und Streitpotenzial lauert überall – angefangen beim familiären über<br />

das berufliche bis hin zum unternehmerischen Umfeld. Die Bedürfnisse<br />

der Deutschen in Sachen Rechtsschutz haben sich gewandelt, denn<br />

die professionellen, aber auch die privaten Lebensläufe sind heute<br />

komplexer als noch vor 15 Jahren und mit ihnen auch die – oft<br />

finanziellen – Risiken, denen sich der Bundesbürger stellen muss.<br />

Ein Rechtsschutz hingegen bietet das Sicherheitsempfinden, auf<br />

Konflikte und Ungerechtigkeiten reagieren zu können, ohne Angst<br />

vor Anwalts- und Gerichtskosten zu haben.<br />

Denn kommt es aufgrund einer Auseinandersetzung zu einem<br />

Rechtsstreit, kann dies schnell teuer werden. Dabei gilt: Je höher der<br />

Streitwert, desto höher die Anwaltskosten. Diese richten sich nach<br />

dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Vor Gericht wird es dabei<br />

grundsätzlich teurer als beim Schlichter. Vertritt ein Anwalt seinen<br />

Mandanten außergerichtlich, so beträgt sein Honorar bei einem Streitwert<br />

von 5.000 Euro in der Regel rund 10%, also 500 Euro. Bei einer<br />

gerichtlichen Verhandlung jedoch kann ein Honorar von 925,22 Euro<br />

in Rechnung gestellt werden. Hinzu kommen eventuell noch Aufwandsentschädigungen,<br />

zum Beispiel für Abwesenheitszeiten, Fahrtkosten<br />

oder Fotokopien.<br />

Wer keine <strong>Rechtsschutzversicherung</strong> besitzt, muss die teilweise<br />

immensen Prozess- und Anwaltsgebühren aus eigener Tasche bezahlen.<br />

Gute Argumente für eine <strong>Rechtsschutzversicherung</strong> also. So lohnt es<br />

sich, die <strong>Rechtsschutzversicherung</strong> in die Beratung aufzunehmen.<br />

Vermittler positionieren sich so einmal mehr als Helfer in der Not,<br />

als Lösungsgeber bei überwältigenden Problemen.<br />

Die vorliegende <strong>Sonderedition</strong> ist in Zusammenarbeit mit Anbietern<br />

entstanden, die hierin ihre Leistungen und Produkte vorstellen. Darüber<br />

hinaus erklären die Experten von Franke und Bornberg, welche<br />

Entwicklung die <strong>Rechtsschutzversicherung</strong> durchlaufen hat,<br />

und geben einen kleinen Überblick über den Markt.<br />

Viel Spaß beim Lesen wünscht<br />

Ihr <strong>AssCompact</strong> Team<br />

<strong>Sonderedition</strong><br />

3


INHALT<br />

© niroworld – Fotolia.com<br />

6<br />

<strong>Rechtsschutzversicherung</strong>en –<br />

Ein positiver Trend<br />

<strong>Rechtsschutzversicherung</strong><br />

6 <strong>Rechtsschutzversicherung</strong>en – Ein positiver Trend<br />

› von Michael Franke, Franke und Bornberg<br />

10 Innovative Impulse in der <strong>Rechtsschutzversicherung</strong><br />

› Interview mit Dr. Matthias Maslaton, ARAG<br />

12 Keine BU ohne Rechtsschutz<br />

› von Klaus Hellwig, KS/AUXILIA Rechtsschutz<br />

14 Cyberrisiken – Durchaus auch ein Rechtsschutz-Thema<br />

› Interview mit Dr. Wolfgang Hofbauer, DMB Rechtsschutz<br />

16 Die D&O-Versicherung allein reicht nicht aus<br />

› von Alice Woithe und Joachim Schabacker, ROLAND Rechtsschutz<br />

18 Impressum<br />

4 <strong>Sonderedition</strong>


SONDEREDITIONEN <strong>2018</strong><br />

Gewerbeversicherung<br />

in der Ausgabe 03 / <strong>2018</strong><br />

<strong>Rechtsschutzversicherung</strong><br />

in der Ausgabe 05 / <strong>2018</strong><br />

Download über<br />

folgenden QR-Code:<br />

Download über<br />

folgenden QR-Code:<br />

Kommende <strong>Sonderedition</strong>: Betriebliche Versorgung in der Ausgabe 07/<strong>2018</strong><br />

Alle <strong>Sonderedition</strong>en sind im Ausgabenarchiv unter www.asscompact.de zu finden.<br />

Anzeige


RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG<br />

© niroworld – Fotolia.com<br />

<strong>Rechtsschutzversicherung</strong>en –<br />

Ein positiver Trend<br />

Der Trend für <strong>Rechtsschutzversicherung</strong>en geht nach oben – insgesamt stieg das<br />

Beitragsvolumen in den letzten zehn Jahren um rund ein Viertel. Die positive Entwicklung<br />

schlägt sich auch in den Produkten nieder. Diese zeichnen sich immer<br />

mehr durch Transparenz sowie Unterstützung der Kunden im Streitfall aus.<br />

Vor Gericht und auf hoher See ist man in<br />

Gottes Hand, so lautet ein bekanntes<br />

Sprichwort. Viele Verbraucher wollen<br />

jedoch zumindest bei Rechtsstreitigkeiten<br />

nicht gleich auf die höchste Instanz zurückgreifen.<br />

<strong>Rechtsschutzversicherung</strong>en haben<br />

sich daher zu einem wichtigen Bestandteil der<br />

Versicherungslandschaft entwickelt. Für Ende<br />

2016 weist der GDV rund 22 Millionen Verträge<br />

mit einem gebuchten Bruttobeitrag von<br />

knapp 3,83 Mrd. Euro aus – eine Steigerung<br />

innerhalb der letzten zehn Jahre um fast 25%.<br />

Auch aus Verbrauchersicht gewinnt Rechtsschutz<br />

an Bedeutung, denn der Bedarf ist offen -<br />

sichtlich: Auf je 100 Einwohner kamen 2016<br />

immerhin rund 25 Streitfälle und schon bei<br />

niedrigen Streitwerten liegen die Prozesskosten<br />

schnell in der Höhe eines Monatsgehaltes und<br />

darüber hinaus. Sein Recht zu erstreiten, kann<br />

also ziemlich teuer werden.<br />

Von Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter<br />

der Franke und Bornberg GmbH<br />

Eine <strong>Rechtsschutzversicherung</strong> bewahrt vor<br />

unkalkulierbaren finanziellen Belastungen.<br />

Sie zahlt alle Kosten des Rechtsstreits, ob für<br />

Anwalt, Gericht oder Gutachter – sofern man<br />

den richtigen Tarif erwischt hat. Die Frage ist<br />

nur: Wie erkennt man einen leistungsstarken<br />

Tarif? Seit mehr als 20 Jahren begleitet Franke<br />

und Bornberg Vermittler und Verbraucher<br />

durch die komplexe Welt der Versicherungen.<br />

Private <strong>Rechtsschutzversicherung</strong>en haben die<br />

Analysten vor gut einem Jahr erstmals unter<br />

die Lupe genommen. Ganz aktuell liegt nun<br />

das Folgerating vor.<br />

Nur schwarz auf weiß zählt<br />

Wie schon beim Erstrating konzentriert<br />

sich das Ratingverfahren von Franke und<br />

Bornberg auf Tarife mit Versicherungsschutz<br />

für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Verkehr<br />

und Wohnen. Herangezogen wurden 78 Unter -<br />

suchungskriterien, die entsprechend ihrer Bedeutung<br />

unterschiedlich gewichtet wurden.<br />

Bewertet werden vor allem Merkmale, die für<br />

die Mehrheit der Versicherten wichtig sind.<br />

6 <strong>Sonderedition</strong>


Dafür wurden die Versicherungsbedingungen<br />

Wort für Wort analysiert. Denn nur auf<br />

das, was schwarz auf weiß vereinbart ist,<br />

kann sich der Versicherungsnehmer tatsächlich<br />

verlassen. Wie bei den Untersuchungen<br />

von Franke und Bornberg üblich spielen sogenannte<br />

Leistungsaussagen der Versicherer<br />

keine Rolle. Schließlich können Versicherer<br />

die Stellschrauben für ihre Schadenbearbeitung<br />

jederzeit neu justieren. Der vertragliche<br />

Anspruch auf Leistungen bietet demgegenüber<br />

dauerhafte Sicherheit.<br />

Fortschritt durch Transparenz<br />

Das Leistungsniveau bei der Mehrzahl der untersuchten<br />

Tarife ist hoch und seit der Erstveröffentlichung<br />

des Ratingverfahrens im letzten<br />

Jahr weiter gestiegen. Das zeigt einmal mehr,<br />

dass eine fundierte, detaillierte und damit<br />

Transparenz schaffende Analyse der Be -<br />

dingungswerke zu mehr Wettbewerb und<br />

Fortschritt bei der Produktentwicklung führt.<br />

Franke und Bornberg konnte viele Top-Bewertungen<br />

vergeben, was nicht zuletzt auch an<br />

der vielfach modularen Struktur der Produkte<br />

liegt. Viele Versicherer bieten entweder mehrstufige<br />

Produktlinien an, deren bestes Produkt<br />

meist umfassende Leistungen enthält. Alternativ<br />

setzen sie auf einen Basisschutz, der mit<br />

Bausteinen erweitert werden kann. Die Entwicklungsschritte<br />

der letzten Jahre sind an vielen<br />

Für Ende 2016 weist der GDV rund 22 Millionen<br />

Verträge mit einem gebuchten Bruttobeitrag von knapp<br />

3,83 Mrd. Euro aus – eine Steigerung innerhalb der<br />

letzten zehn Jahre um fast 25%.<br />

Stellen erkennbar, insbesondere was die Beratung<br />

und Unterstützung der Kunden im Streitfall<br />

angeht. Telefonische Rechtsberatung und<br />

Mediationsverfahren sind mittlerweile Marktstandard.<br />

Gerade die Ersteinschätzung per<br />

Telefon bietet Versicherten den Vorteil, dass<br />

sie in der Regel kostenlos ist und somit keine<br />

Selbstbeteiligung fällig wird. Online-Beratung<br />

setzt sich ebenfalls durch.<br />

Viel Licht …<br />

Wodurch sind die Spitzentarife am Markt darüber<br />

hinaus gekennzeichnet? Kosten, die O<br />

Anzeige


RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG<br />

vor Gericht entstehen, übernehmen alle Tarife.<br />

Aber manchmal könnte ein Streit auch ohne<br />

Gericht beigelegt werden. Top-Tarife kommen<br />

daher auch für außergerichtliche Anwalts -<br />

tätigkeiten auf, beispielsweise bei Steuer-,<br />

Sozial- und Verwaltungsstreitigkeiten. Hier ist<br />

häufig ein behördliches Einspruchsverfahren<br />

vorgeschaltet. Geht es um Schadensersatz<br />

oder Vertrags- und Sachenrecht, fallen<br />

rasch hohe Anwaltskosten an. An denen<br />

könnte eine außergerichtliche Einigung im<br />

schlimmsten Fall sogar scheitern, wenn kein<br />

Versicherungsschutz besteht.<br />

Manchmal könnte ein Streit auch ohne Gericht<br />

beigelegt werden. Top-Tarife kommen daher auch für<br />

außergerichtliche Anwaltstätigkeiten auf, beispielsweise<br />

bei Steuer-, Sozial- und Verwaltungsstreitigkeiten.<br />

Grundsätzlich umfasst der Rechtsschutz im<br />

Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht<br />

den Rat oder die Auskunft eines in<br />

Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts.<br />

Top-Tarife tragen darüber hinaus die Kosten<br />

für außergerichtliche Tätigkeiten wie zum<br />

Beispiel einen Schriftsatz. Eine gute <strong>Rechtsschutzversicherung</strong><br />

bezahlt zudem die rechtliche<br />

Vertretung in Betreuungsangelegenheiten<br />

(§§ 1896 ff. BGB) oder das Abfassen einer<br />

Patienten- und Vorsorgeverfügung.<br />

Im Arbeitsrecht trägt jede Seite ihre Anwaltskosten<br />

in der ersten Instanz selbst – unabhängig<br />

vom Ausgang des Verfahrens. Der Leistungsfall<br />

tritt im Arbeitsrechtsschutz erst ein, wenn<br />

ein Beteiligter gegen Rechtspflichten oder<br />

Rechtsvorschriften verstößt oder ihm ein Verstoß<br />

vorgeworfen wird, beispielsweise bei einer<br />

vermeintlich ungerechtfertigten Kündigung.<br />

Bietet der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag<br />

an, ohne dass der Versicherungsfall<br />

eingetreten ist, übernehmen leistungsstarke<br />

Tarife trotzdem die Anwaltskosten für eine<br />

Aufhebungsvereinbarung.<br />

Längst überfällig sind Weiterentwicklungen<br />

des Leistungskataloges beim Thema Internet.<br />

Hier bieten mittlerweile mehr Tarife Versicherungsschutz<br />

für private Internetnutzer, die<br />

wegen vermeintlicher Urheberrechtsver -<br />

letzungen belangt werden. Zudem sind die<br />

Erstattungsgrenzen gestiegen, bleiben aber<br />

weiterhin ausbaufähig, wie die aktuellen Zahlen<br />

zeigen. Oft beginnt die Leistung mit den<br />

Kosten für eine Erstberatung und endet bei<br />

höchstens 1.000 Euro pro Kalenderjahr. In<br />

vielen Fällen wird dieser Betrag jedoch nicht<br />

ausreichen, um die Anwaltskosten zu decken.<br />

Nur eine einzige Gesellschaft geht bisher mit<br />

10.000 Euro je Versicherungsfall deutlich darüber<br />

hinaus. Ebenfalls zugelegt hat die Anzahl<br />

der Tarife, die Versicherte unterstützen, falls<br />

deren Online-Reputation von Dritten geschädigt<br />

wurde. Der Schutz erstreckt sich in diesen<br />

Fällen darauf, Schadensersatz- und Unter -<br />

lassungsansprüche geltend zu machen.<br />

… aber auch Schatten<br />

Bei allem Fortschritt gibt es auch Schatten -<br />

seiten, denn manche Verträge erscheinen nur<br />

auf den ersten Blick attraktiv. So werben nahezu<br />

alle Tarife mit weltweitem Versicherungsschutz.<br />

Doch die Deckungssummen unterscheiden<br />

Rating Rechtsschutz: KomplettRS Familie<br />

Analyse von 134 Tarifen; Lesebeispiel: 36,57% der analysierten Tarife für die Zielgruppe Familie erhielten die Bestnote FFF (Vorjahr 30,56%).<br />

Quelle: Franke und Bornberg <strong>2018</strong>, Folgerating Rechtsschutz<br />

8 <strong>Sonderedition</strong>


sich deutlich. Während weniger gute Tarife<br />

international maximal 25.000 Euro Deckung<br />

anbieten, kommen leistungsstarke Verträge<br />

ohne Begrenzung aus oder bieten zumindest<br />

angemessenen Schutz. Der versicherte Zeitraum<br />

variiert ebenfalls stark – von drei Wochen bis<br />

unbegrenzt. Das gleiche Bild zeigt sich im<br />

Erb- und Familienrecht sowie im Lebenspartnerschaftsrecht:<br />

Während einige Tarife nur für<br />

Beratung aufkommen, zahlen andere auch für<br />

zusätzliche Leistungen – mal spärliche 250<br />

Euro, mal immerhin 3.500 oder 5.000 Euro.<br />

Die Ergebnisse<br />

Von 134 Tarifen der Kategorie Familie erhielten<br />

49 die Höchstnote FFF (37%). Im Vorjahr<br />

erreichten nur 31% der untersuchten Tarife<br />

ein FFF. Von 122 Tarifen der Kategorie Single<br />

wurden 43 mit der Höchstnote ausgezeichnet<br />

(35%; Vorjahr 30%). Alle Rating ergebnisse<br />

sowie die Bewertungsrichtlinien stehen im<br />

Internet unter https://www.franke-bornberg.de<br />

/ratings/sachversicherung/rechtsschutzversicherung<br />

kostenlos bereit. Die Bewertungen<br />

im Detail sind darüber hinaus Bestandteil<br />

des Analyse- und Beratungstools fb>xpert,<br />

fb>data sowie fb>vertragscheck.<br />

Fazit<br />

<strong>Rechtsschutzversicherung</strong>en entwickeln sich<br />

positiv. Mehr Tarife als in den letzten Jahren<br />

erreichen Top-Niveau und durch das Angebot<br />

verschiedener, qualitativ abgestufter Tarif linien<br />

<strong>Rechtsschutzversicherung</strong>en entwickeln sich positiv.<br />

Mehr Tarife als in den letzten Jahren erreichen<br />

Top-Niveau und durch das Angebot verschiedener,<br />

qualitativ abgestufter Tariflinien können unterschiedliche<br />

Kundengruppen bedient werden.<br />

können unterschiedliche Kundengruppen<br />

bedient werden. Leistungshöchstsätze werden<br />

angehoben und immer mehr Lebensbereiche<br />

sinnvoll abgedeckt. Potenzial für Verbesserungen<br />

besteht jedoch weiterhin. Gerade der Schutz<br />

der Kunden vor Risiken in der digitalen Welt<br />

verlangt nach weiteren Innovationen der<br />

Anbieter. Und auch Vermittler sind gefragt.<br />

Das Angebot wird breiter, die Materie ist<br />

komplex, ohne eine qualifizierte Beratung<br />

wird es den Kunden schwerfallen, die Spreu<br />

der weniger guten Produkte vom Weizen der<br />

Top-Tarife zu trennen.<br />

W<br />

Anzeige


RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG<br />

Innovative Impulse in<br />

der <strong>Rechtsschutzversicherung</strong><br />

Interview mit Dr. Matthias Maslaton, Konzernvorstand Vertrieb,<br />

Produkt und Innovation der ARAG SE<br />

Die Bedürfnisse der Rechtsschutzkunden haben sich in den letzten Jahren<br />

stark gewandelt – der Rechtsschutzmarkt hat reagiert. So auch die ARAG SE,<br />

die ihr Produktportfolio kontinuierlich mit Blick auf die neuen Entwicklungen<br />

bedarfsgerecht ausbaut.<br />

Herr Dr. Maslaton, die Notwendigkeit von<br />

Rechtsschutz wird teils unterschiedlich bewertet.<br />

Warum ist diese Versicherung wichtig?<br />

Rechtliche Risiken rund um die Bereiche Arbeit,<br />

Wohnen, Familie, Verkehr oder auch Internet<br />

nehmen zu. Zudem werden die rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen immer komplexer. Die<br />

Erfahrung rund um die Rechtsschutzfälle,<br />

die wir täglich bearbeiten, zeigt, dass sich<br />

Verbraucher und Gewerbetreibende in verschiedenen<br />

Fällen häufig auf rechtlich dünnem<br />

Eis bewegen. Ohne passenden Rechtsschutz<br />

würden sie schnell vor hohen Kosten stehen.<br />

Deshalb ist eine solche Absicherung bedeutend<br />

wichtiger und notwendiger, als viele denken –<br />

was auch die Ergebnisse der Studie des ivw Köln<br />

und der Universität Erlangen-Nürnberg zu Alltagsrisiken<br />

unterstreicht. Der ARAG Konzern<br />

unterstützt seit über 80 Jahren seine Kunden<br />

dabei, zu ihrem Recht zu kommen.<br />

„Ziel ist es immer, dem Rechtsschutzkunden ein<br />

möglichst passgenaues Leistungspaket zu schnüren,<br />

das ihn in seiner Situation bestmöglich unterstützt.“<br />

Auf diesem Gedanken basiert die damalige<br />

Idee des Gründers Heinrich Faßbender. Seither<br />

macht sich das Familienunternehmen mit<br />

seinem Geschäftsmodell für Chancengerechtigkeit<br />

und Chancengleichheit stark. Dieser<br />

Leitidee folgend, steht der Konzern als unabhängiger<br />

Qualitätsversicherer seinen Kunden<br />

zur Seite mit dem Anspruch, ihnen bestmögliche<br />

Lösungen zu bieten.<br />

Was bedeutet das konkret für das Thema<br />

Rechtsschutz?<br />

Die ARAG hat eine klare Rechtsschutz-Expertise,<br />

gestaltet seit Jahrzehnten diesen Markt<br />

entscheidend mit und verfügt über ein um -<br />

fassendes, passgenaues und modernes Produktportfolio.<br />

Keine Frage – Anforderungen<br />

und Kundenbedürfnisse wandeln sich heute<br />

stärker denn je. Deshalb setzt die ARAG<br />

immer wieder innovative Akzente. So hat<br />

der Konzern beispielsweise schon 2012 mit<br />

ARAG web@ktiv als erster deutscher Ver -<br />

sicherer einen speziellen Rechtsschutz für<br />

Internetnutzer am Markt etabliert – inklusive<br />

Beratungsrechtsschutz bei angeblichen Urheberrechtsverstößen<br />

sowie Löschdienst bei<br />

rufschädigenden Inhalten. 2015 haben wir<br />

dieses erfolgreiche Zielgruppenprodukt durch<br />

ARAG web@ktiv Plus weiter ausgebaut. Dieses<br />

sichert nun nicht mehr ausschließlich rechtliche<br />

Streitigkeiten ab, sondern leistet auch Schadensersatz<br />

bei Daten- und Identitätsdiebstahl.<br />

Dabei verbinden wir innerhalb einer Police<br />

schlüssig Leistungen aus den Segmenten<br />

Rechtsschutz und Komposit. Insgesamt werden<br />

jeden Monat mehrere hundert neue Policen<br />

unserer ARAG web@ktiv-Produktfamilie abgeschlossen<br />

– von Privatkunden, aber auch<br />

von Gewerbekunden. Aber unsere innovative<br />

Produktpalette beschränkt sich natürlich nicht<br />

nur auf Cyberlife.<br />

Auf welche weiteren Bereiche beziehen Sie<br />

sich hier speziell?<br />

Beispiele gibt es viele – etwa den bis heute<br />

einzigartigen Ehe-Rechtsschutz sowie den<br />

Unterhalts-Rechtsschutz. Beide sind schon<br />

seit vielen Jahren Teil unseres Angebots und<br />

immer noch besondere Produkte. Innovativer<br />

Vorreiter im Markt war die ARAG zuletzt mit<br />

dem Verkehrs-Rechtsschutz Sofort sowie dem<br />

Miet-Rechtsschutz Sofort: In über 5.000 Fällen<br />

haben wir bei ausgewählten Rechtskonstellationen<br />

die Anwaltskosten übernommen, auch<br />

wenn der Betroffene zum Zeitpunkt des<br />

Schadenfalls noch gar nicht bei uns versichert<br />

10 <strong>Sonderedition</strong>


war. Eine weitere Besonderheit ist, dass wir<br />

Leistungen übernehmen, die im Markt bis<br />

dato als klassische Ausschlüsse galten. So ist<br />

im ARAG Aktiv-Rechtsschutz Premium seit<br />

2015 ein Erb-Rechtsschutz integriert. Dieser<br />

greift etwa bei Streitigkeiten mit weiteren Erben<br />

oder auch bei Testamentsanfechtungen – und<br />

das auch vor Gericht. Ein Jahr zuvor haben<br />

wir den neuen ARAG Immobilien-Rechtsschutz<br />

Premium eingeführt, der einen Bauherren-Rechtsschutz<br />

enthält. Damit deckt die<br />

ARAG Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang<br />

mit dem Bau oder dem Kauf von Immobilien<br />

ab. Abgesichert sind Anwaltsberatung, Anwaltsschreiben<br />

und Prozesskosten bis zu<br />

10.000 Euro. Aber auch die Basis- und Komfort-Varianten<br />

bieten Bauherren viele nützliche<br />

Vorteile – und natürlich die ARAG-typischen<br />

Services und Präventivleistungen.<br />

Also geht es hier um weitaus mehr als um<br />

reine Kostenerstattung?<br />

Definitiv! Der Kunde hat ein Problem und<br />

erwartet, dass ihm dabei geholfen wird. Der<br />

Kostenschutz ist und bleibt natürlich ein<br />

wichtiger Bestandteil. Aber dem Kunden<br />

nützen auch andere Services und Dienstleistungen<br />

– etwa im präventiven Bereich. Der<br />

Bogen spannt sich bei der ARAG vom ARAG<br />

Online-Rechts-Service mit hunderten rechtlich<br />

geprüften Dokumenten und Musterverträgen<br />

über die telefonische Anwaltsberatung bis hin<br />

zur Mediation. Zudem ist es wichtig, über<br />

Spartengrenzen hinaus zu denken. So können<br />

sich Vermieter mit dem Immobilien-Rechtsschutz<br />

Premium beispielsweise auch professionelle<br />

Übergabeprotokolle erstellen lassen oder<br />

sich optional gegen Mietausfälle absichern –<br />

hierfür erfolgt die Deckung über unseren<br />

Kompositversicherer ARAG Allgemeine.<br />

Ziel ist es immer, dem Rechtsschutzkunden<br />

ein möglichst passgenaues Leistungspaket<br />

zu schnüren, das ihn in seiner Situation<br />

bestmöglich unterstützt. Dass die ARAG in<br />

diesem Bemühen erfolgreich ist, zeigen<br />

nicht zuletzt die erfreulichen Produktionszuwächse<br />

im Rechtsschutz-Neugeschäft –<br />

sowohl im Makler geschäft als auch in allen<br />

anderen Vertriebskanälen – und zugleich auch<br />

die zahlreichen hervorragenden Bewertungen<br />

unabhängiger Analyseinstitute.<br />

sie möglichst schon im<br />

Vorfeld abzusehen und<br />

schnell und agil entsprechende<br />

Produkt lösungen<br />

zu erarbeiten und umzusetzen.<br />

Treiber der starken<br />

Veränderungen ist die Digitalisierung.<br />

Deshalb ist es<br />

für die Rechtsschutzversicherer<br />

wichtig, neben der<br />

reinen Produktwelt auch<br />

das Serviceangebot entsprechend<br />

bedarfsgerecht<br />

und modern auszubauen.<br />

Für die ARAG gehören Dr. Matthias Maslaton<br />

daher längst eine moderne,<br />

responsive Internetpräsenz, Kunden-Chats<br />

inklusive Co-Browsing oder auch unser Online-<br />

Schaden-Tracking zum festen Bestandteil.<br />

All das macht deutlich: Die ARAG nimmt<br />

auch im Bereich Digitalisierung ihre Rolle<br />

als Innovator sehr ernst. Das gilt ebenso auf<br />

den internationalen Märkten, wo der Konzern<br />

seit über fünf Jahrzehnten ebenfalls äußerst<br />

erfolgreich passgenaue Rechtsschutzprodukte<br />

entwickelt und verkauft – heute in insgesamt<br />

16 Ländern außerhalb Deutschlands.<br />

Der Know-how-Transfer und Austausch innovativer<br />

Produktideen sowie neuer Services<br />

wird grenzüberschreitend gelebt. Davon profitieren<br />

ganz klar auch die deutschen Kunden.<br />

Die ARAG hat ihre Kernkompetenz im<br />

Rechtsschutz – das ist und bleibt am deutschen<br />

Markt neben der Krankenversicherung eine<br />

große Stärke. Es ist zu erwarten, dass Rechtsschutz<br />

künftig immer mehr zum Thema für<br />

Experten wird. Gerade aus Maklersicht ist es<br />

wichtig, mit einem Versicherer zusammenzuarbeiten,<br />

der über eine gewisse Größe verfügt<br />

und Stabilität, Sicherheit sowie eine professionelle,<br />

reibungslose Schadenbearbeitung<br />

gewährleistet. Die ARAG ist hierfür durch ihre<br />

Kernkompetenz optimal aufgestellt und ein<br />

starker sowie verlässlicher Partner – mit einer<br />

professionellen Organisationsstruktur, die bis<br />

hin zum breit aufgestellten Rechtsanwaltsnetzwerk<br />

reicht.<br />

W<br />

Wie geht es in Sachen Rechtsschutz weiter?<br />

Die Kunden mit ihren Bedürfnissen – und damit<br />

der gesamte Rechtsschutzmarkt – wandeln<br />

sich immer stärker und schneller. Deshalb gilt<br />

es, mit diesen Entwicklungen Schritt zu halten,<br />

<strong>Sonderedition</strong><br />

11


RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG<br />

© C. Schüßler – Fotolia.com<br />

Keine BU ohne Rechtsschutz<br />

Die Vermittlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist besonders wichtig – dabei<br />

sollte aber den Kunden in jedem Fall auch Rechtsschutz angeboten werden.<br />

Gründe dafür erläutert Klaus Hellwig vom Rechtsschutzspezialisten AUXILIA.<br />

Wenn ein BU-Kunde aufgrund einer<br />

Erkrankung oder eines Unfalls seinen<br />

Lebensunterhalt mit der bisherigen<br />

Tätigkeit nicht mehr verdienen kann, glaubt<br />

er, – zumindest bei Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />

– hierfür abgesichert zu sein. Zahlt der<br />

BU-Versicherer aber nicht, ist die finanzielle<br />

Existenz des Kunden stark gefährdet. Ablehnungen<br />

und Streitfälle sind in der BU-Sparte<br />

kein Einzelfall.<br />

Juristische Hilfe oft vonnöten<br />

Die Leistungspflicht der BU-Versicherer tritt<br />

im Rahmen eines ärztlichen Nachweises in der<br />

Regel bei einer mindestens 50%igen Berufs -<br />

unfähigkeit des zuletzt ausgeübten Berufes<br />

ein. Gerade bei psychischen oder psychosomatischen<br />

Krankheitsbildern (z. B. Depression)<br />

sowie Allergien ist aber genau dies schwierig<br />

nachzuweisen. Es steht oft das vom Hausoder<br />

Facharzt erstellte Attest oder Privatgutachten<br />

gegen das anderslautende Ergebnis des<br />

Gutachtens des BU-Versicherers. Somit bleibt<br />

für den Kunden meist nur die Möglichkeit,<br />

anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein<br />

erhebliches Streitpotenzial ergibt sich, wenn<br />

der Versicherer feststellt, dass bei der seinerzeitigen<br />

Beantragung der BU-Versicherung<br />

Beschwerden oder Krankheiten nicht angegeben<br />

wurden. Damit begründet er nicht nur die<br />

Leistungsfreiheit, sondern ficht außerdem<br />

noch den Versicherungsvertrag an.<br />

Ärger kann auch entstehen, wenn der Krankentagegeldversicherer<br />

während einer Arbeitsunfähigkeit<br />

seine Leistungen einstellt – mit der<br />

Begründung, dass aus seiner Sicht keine gesundheitliche<br />

Besserung zu erwarten ist und<br />

somit Berufsunfähigkeit vorliegt. Es ist keine<br />

Selbstverständlichkeit, dass der BU-Versicherer<br />

dies genauso sieht. Dann steht der Kunde<br />

zwischen den Fronten zweier Versicherer.<br />

Ohne schnelle anwaltliche Hilfe entsteht hier<br />

eine bedrohliche Situation.<br />

Selbst wenn die BU vom Versicherer anerkannt<br />

wird, muss noch längst nicht alles glattgehen.<br />

Den BU-Versicherern steht bekanntlich bedingungsgemäß<br />

ein Nachprüfungsrecht zu.<br />

Kommen die beauftragten Gutachter zu dem<br />

Ergebnis, dass ein Versicherter seine bisher<br />

ausgeübte Tätigkeit wieder aufnehmen kann,<br />

ist auch in diesen Fällen eine professionelle<br />

anwaltliche Hilfe notwendig.<br />

Fast jede zweite BU-Klage endet in<br />

einem Vergleich<br />

Alle dargestellten Situationen belegen das Erfordernis<br />

einer <strong>Rechtsschutzversicherung</strong>. Gemessen<br />

an dem Streitpotenzial ist sie eine sehr<br />

12 <strong>Sonderedition</strong>


günstige Existenzabsicherung. Wichtig: Fast jede<br />

zweite BU-Klage endet vor Gericht in einem<br />

Vergleich. Das bedeutet für den nicht rechtsschutzversicherten<br />

Kunden, dass er reduzierte<br />

BU-Leistungen erhält und zusätzlich seine Anwalts-<br />

und Gerichtskosten tragen muss.<br />

Welcher Rechtsschutz ist der richtige?<br />

Die Streitigkeiten aus personenbezogenen<br />

Versicherungsverträgen sind bei AUXILIA<br />

im Produktbaustein Privat-Rechtsschutz<br />

abgesichert. Dieser ist zum Beispiel im Standardprodukt<br />

Privat-, Berufs- und Verkehrs-<br />

Rechtsschutz immer enthalten. Auch die<br />

Streitigkeiten eines BU-Falles, der durch einen<br />

Unfall während der Ausübung einer selbstständigen<br />

Tätigkeit passiert, zum Beispiel<br />

Dachdecker fällt vom Dach, sind dem Privat-<br />

Rechtsschutz zuzuordnen. Denn der BU-Vertrag<br />

des Selbstständigen dient seiner privaten<br />

Existenzsicherung. Das bestätigte auch<br />

das Landgericht Düsseldorf in einem Urteil<br />

vom 14.08.2017 (9 O 30/17).<br />

Bei Klagen gegen Versicherer, speziell gegen<br />

BU-Anbieter, fühlen sich Kunde und Vermittler<br />

häufig besser, wenn der Rechtsschutzversicherer<br />

nicht zum gleichen Konzern gehört wie der<br />

Versicherer, gegen den der Kunde rechtlich<br />

vorgehen will. Dies sollte der Vermittler bei<br />

der Auswahl des Rechtsschutzversicherers<br />

berücksichtigen.<br />

Im Rahmen des Kapitalanlageausschlusses<br />

durch die Rechtsschutzversicherer kann es<br />

passieren, dass der Rechtsschutzversicherer<br />

die Eintrittspflicht beim BU-Fall eines Kunden<br />

ablehnt, weil die BU-Versorgung im<br />

Rahmen einer Zusatzversicherung zu einer<br />

beispielsweise fondsgebundenen Lebensversicherung<br />

abgeschlossen wurde. Diese Rechtsschutzversicherer<br />

begründen die Ablehnung<br />

mit dem Kapitalanlageausschluss bei bestimmten<br />

Formen der Lebensversicherungen<br />

inklusive der Zusatzversicherungen. Bei der<br />

Wahl des Rechtsschutzversicherers für einen<br />

Kunden sollen Vermittler also darauf achten,<br />

dass BUZ-Streitigkeiten unabhängig vom<br />

Kapitalanlageausschluss gedeckt sind.<br />

Beispiel für hohes Kostenrisiko<br />

Übersicht Kostenrisiko<br />

Vereinbarte monatliche Rente<br />

Aufgelaufene Rückstände<br />

seit Eintritt der BU<br />

Kostenrisiko für ein<br />

gerichtliches Verfahren<br />

Gutachterkosten<br />

Gesamtkostenrisiko<br />

In der Regulierungspraxis stellt sich heraus,<br />

dass für die betroffenen Kunden bei Ablehnung<br />

der BU-Leistungen weitere rechtliche und<br />

finanzielle Situationen entstehen: Verlust des<br />

Arbeitsplatzes, Mietrückstände, weitere<br />

Zahlungsschwierigkeiten. Auch diese Folgeerscheinungen<br />

sollten rechtlich abgesichert<br />

sein – umso wichtiger erscheint das Vorhandensein<br />

einer umfassenden und leistungsstarken<br />

<strong>Rechtsschutzversicherung</strong>. Dies sehen<br />

mittlerweile auch relevante Medien und<br />

Verbraucherschützer so. Der ehemalige<br />

Chefredakteur von Finanztest, Hermann-Josef<br />

Tenhagen, schreibt auf seiner Webpräsenz<br />

finanztip.de, dass mit einer BU eine <strong>Rechtsschutzversicherung</strong><br />

abgeschlossen werden<br />

sollte. Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale<br />

Rheinland-Pfalz stellte zum Thema<br />

„Anerkennung von Leistungsansprüchen bei<br />

der BU“ (VersicherungsJournal 07.09.2011)<br />

schon vor einigen Jahren fest: „Für diese<br />

Streitigkeiten ist angesichts des Kostenrisikos<br />

sicherlich der Abschluss einer <strong>Rechtsschutzversicherung</strong><br />

zu empfehlen.“ Auch der Versicherungsombudsmann<br />

Prof. Dr. Hirsch wird<br />

im Versicherungsmagazin 11/2015 zitiert:<br />

„Inzwischen sind viele Lebensbereiche in einem<br />

Maße verrechtlicht, dass niemand ausschließen<br />

kann, aktiv oder passiv in Rechtsstreitigkeiten<br />

verwickelt zu werden. Das damit zusammenhängende,<br />

mitunter durchaus existenzbedrohende<br />

Kostenrisiko zu versichern, halte ich<br />

im Grundsatz für vernünftig.“<br />

Fazit<br />

Vermittler und ihre Kunden sollten auch im<br />

Bereich Berufsunfähigkeit immer an den<br />

Abschluss einer <strong>Rechtsschutzversicherung</strong><br />

denken.<br />

W<br />

3.500,– €<br />

12 Monate<br />

1. Instanz: 17.300,– €<br />

2. Instanz: 20.500,– €<br />

Die Kostenberechnung erfolgt aus einem Streitwert von bis zu 200.000 Euro.<br />

4.000,– €<br />

41.800,– €<br />

Quelle: KS/AUXILIA<br />

Absicherung des Kostenrisikos wichtig<br />

Von Klaus Hellwig,<br />

Direktor Vertrieb bei der KS/AUXILIA<br />

<strong>Sonderedition</strong><br />

13


RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG<br />

Cyberrisiken – Durchaus auch ein<br />

Rechtsschutz-Thema<br />

Interview mit Dr. Wolfgang Hofbauer, Vorstand der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG<br />

Das Internet und die digitale Welt sind fester Bestandteil unseres Alltags. Die Cyberabsicherung<br />

wie die der DMB Rechtsschutz schützt vor Gefahren aus dem Netz.<br />

Dabei eröffnen leistungsstarker rechtlicher Schutz sowie die wertvolle Soforthilfe<br />

Vermittlern ein großes Vertriebspotenzial.<br />

Wie wichtig ist die Cyberabsicherung? Warum<br />

haben Sie sich als Rechtsschutzversicherer des<br />

Themas Cyberschutz angenommen?<br />

Die Nutzung des Internets, Online-Käufe mit<br />

Kreditkarte und Mobile-Banking sind inzwischen<br />

für jeden selbstverständlich geworden.<br />

Die Gefahren werden jedoch häufig unterschätzt.<br />

Fast jeder zweite Internetnutzer war<br />

schon Opfer von Cyberkriminalität, jeder fünfte<br />

„Fast jeder zweite Internetnutzer war schon<br />

Opfer von Cyberkriminalität, jeder fünfte wurde bei<br />

Online-Transaktionen betrogen.“<br />

wurde bei Online-Transaktionen betrogen.<br />

Bei 45% hatte dies auch finanzielle Folgen.<br />

Und ganz und gar nicht zu unterschätzen ist<br />

Cybermobbing. 7% der Jugendlichen wurden<br />

schon einmal öffentlich bloßgestellt durch<br />

Beleidigungen in Chatrooms oder mit peinlichen<br />

Videos auf Facebook oder YouTube. Einen<br />

Cyberrechtsschutz anzubieten, war daher für<br />

uns naheliegend.<br />

Welche Ziele verfolgen Sie bei der Cyber-<br />

Absicherung konkret?<br />

Unser Ziel war es, die speziellen Risiken bei der<br />

privaten Internetnutzung rechtlich abzusichern,<br />

aber vor allem schnelle Soforthilfe anzubieten.<br />

Bei Datendiebstahl, Identitätsmissbrauch oder<br />

Cybermobbing können neben finanziellen<br />

Schäden ernsthafte persönliche Probleme<br />

entstehen. Schwere seelische, aber auch körperliche<br />

Folgen sind denkbar. Da sind schnelles<br />

Handeln und professionelle Hilfe gefragt.<br />

Besonderes Augenmerk haben wir daher auf<br />

die psychologische Soforthilfe nach Cybermobbing<br />

und den vorbeugenden Schutz<br />

persönlicher Daten gelegt.<br />

Welche Serviceleistungen bieten Sie in diesem<br />

Bereich an?<br />

Klageverfahren dauern lange und helfen oft<br />

nur mittelbar. Unsere professionellen Serviceleistungen<br />

setzen dort an, wo schnelle Hilfe<br />

vonnöten ist. Wie bei der umfassenden Soforthilfe<br />

nach Cybermobbing. Die Opfer sind hohen<br />

Belastungen ausgesetzt. Wichtig ist, dass<br />

sie schnell psychologische Beratung bekommen<br />

und professionell aufgefangen werden.<br />

Ergibt sich aus der Beratung die Notwendigkeit<br />

weiterer Hilfe, werden spezialisierte Psychologen<br />

oder auch zuständige Polizei -<br />

behörden vor Ort benannt und Anleitung gegeben,<br />

wie man sich aktiv zur Wehr setzen<br />

kann. Erschreckend: Jeder Vierte der 14- bis<br />

16-Jährigen wurde schon einmal Opfer von<br />

Mobbing im Netz. Hierin liegt auch ein wesentlicher<br />

Ansatz für die Beratung.<br />

Gegen manche Gefahren im Internet kann<br />

man sich im Vorfeld schützen. Beim vorbeugenden<br />

Monitoring persönlicher Daten erfolgt<br />

die Online-Überwachung auch auf illegalen<br />

Internet-Handelsplätzen rund um die Uhr.<br />

Bei Echtzeit-Alarm hilft die professionelle<br />

Beratung beim Kooperationspartner mit<br />

konkreten Vorschlägen, einen Identitätsmissbrauch<br />

zu verhindern.<br />

Welche Komponenten umfasst der rechtliche<br />

Cyberschutz im Einzelnen?<br />

Der Cyberrechtsschutz schützt beim Vorwurf<br />

privater Urheberrechtsverstöße im Internet,<br />

zum Beispiel beim Musik-Download. Beim<br />

Missbrauch von Kreditkarten oder IP-Adressen<br />

können Betroffene ihre Ansprüche geltend<br />

machen. Ebenso wenn der Ruf durch Beleidigung<br />

oder Verleumdung geschädigt wird.<br />

Zudem wurde ein ganz spezieller Straf-rechtsschutz<br />

konzipiert für Fälle, in denen man dem<br />

14 <strong>Sonderedition</strong>


Vorwurf ausgesetzt ist, jemanden im Internet<br />

beleidigt, bei Online-Bestellungen betrogen<br />

oder urheberrechtlich geschützte Werke verwendet<br />

zu haben.<br />

Solvency II, IDD – die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

haben sich in letzter Zeit stark<br />

verändert. Wie erleben Sie diese Branchenentwicklung?<br />

Die Anforderungen von Solvency II verur -<br />

sachen für kleinere Gesellschaften einen<br />

überproportional hohen administrativen Aufwand.<br />

Anders als von den Regulierern konstatiert,<br />

hält sich der Nutzen für die Unternehmen<br />

jedoch in engen Grenzen. Unklarheiten<br />

rund um das IDD-Umsetzungsgesetz führen<br />

zu großer Unsicherheit. Wie manche Regelungen<br />

anzuwenden sind, wird unterschiedlich<br />

interpretiert. Das entstehende Durcheinander<br />

macht es den Versicherungsmaklern noch<br />

schwerer. Als Gründungsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

zur Förderung der Versicherungsmakler<br />

setzen wir uns vehement für<br />

den Berufsstand der Makler ein und unterstützen<br />

aktiv deren Tätigkeit und Rechtsstellung.<br />

Welche Trends sehen Sie darüber hinaus am<br />

Rechtsschutzmarkt?<br />

Die geänderte Rechtsprechung – wie bei der<br />

Definition des Rechtsschutzfalles – stellt die<br />

Branche vor neue Herausforderungen. Die<br />

Dieselaffäre und fehlerhafte Widerrufsbelehrungen<br />

in Kredit- oder Lebensversicherungsverträgen<br />

kommen hinzu. Auch erwarten wir<br />

Streitigkeiten wegen angeblich unrechtmäßig<br />

erhöhter Prämien in der PKV. Verschärft werden<br />

diese Entwicklungen durch die Geschäfts -<br />

modelle einiger Anwaltskanzleien. Deren<br />

Vorgehensweise, im Internet über standardisierte<br />

Verfahren nach potenziellen Klägern<br />

zu suchen, wurde bereits vom Versicherungsombudsmann<br />

gerügt. Denn hier stehen in<br />

vielen Fällen keineswegs die individuellen<br />

Interessen der Kunden im Vordergrund.<br />

Viel Verständnis habe ich für die Forderung<br />

nach der Musterfeststellungsklage. Durch<br />

gebündelte Verfahren könnten die Rechte<br />

unserer Kunden effektiv durchgesetzt und<br />

Prozesskosten gesenkt werden.<br />

sichere, innovative Produkte<br />

mit herausragendem<br />

Preis-Leistungs-Verhältnis<br />

der Garant für den Erfolg.<br />

Aktuell konzentriert sich<br />

die DMB Rechtsschutz auf<br />

die Weiterentwicklung der<br />

Vernetzung mit Vertriebspartnern,<br />

den standardi-<br />

Dr. Wolfgang Hofbauer<br />

sierten Datenaustausch<br />

über Schnittstellen wie Bi-<br />

PRO sowie die Automatisierung<br />

der Geschäftsprozesse.<br />

Mit unserem Maklerportal<br />

haben wir bereits vor<br />

Jahren die Prozesse im Vertrieb<br />

deutlich vereinfacht. Wir erhalten seit Jahren<br />

rund 95% der Anträge online. Trotz aller<br />

Technik besitzt für uns die persönliche Beratung<br />

und Betreuung unserer Vertriebspartner nach<br />

wie vor höchste Bedeutung.<br />

Die DMB Rechtsschutz konnte ihre Beitrags -<br />

einnahmen in den vergangenen Jahren jeweils<br />

steigern. Hat dieser Trend 2017 angehalten?<br />

Die DMB Rechtsschutz ist mit fast 10% wieder<br />

stark im Maklermarkt gewachsen. Die<br />

Prämieneinnahmen entwickelten sich auch<br />

insgesamt erfreulich und sind um 3,2% gestiegen.<br />

Zum ersten Mal in der Unternehmensgeschichte<br />

wurde die Schwelle von 30<br />

Mio. Euro überschritten. Weiterhin setzen wir<br />

vertrauensvoll auf unsere Vertriebspartner<br />

und unterstützen sie umfassend mit unseren<br />

„Die geänderte Rechtsprechung – wie bei der<br />

Definition des Rechtsschutzfalles – stellt die Branche<br />

vor neue Herausforderungen.“<br />

beliebten Online-Schulungen, der persönlichen<br />

Beratung und Betreuung vor Ort und<br />

unserer Makler-Hotline. Wir informieren<br />

laufend über neue Vertriebsansätze und liefern<br />

innovative Verkaufshilfen mit Schadenbeispielen.<br />

Unseren Vertriebspartnern wollen<br />

wir den entscheidenden Mehrwert bieten, der<br />

zu langfristigem Erfolg führt.<br />

W<br />

Wie unterstützt die DMB Rechtsschutz Makler<br />

konkret, welche Neuerungen gibt es?<br />

Die DMB Rechtsschutz ist konzernunabhängig.<br />

Dies garantiert Vertriebspartnern und Kunden,<br />

dass Interessenkonflikte mit anderen Sparten<br />

ausgeschlossen sind. Für uns sind haftungs -<br />

<strong>Sonderedition</strong><br />

15


RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG<br />

© sdecoret – Fotolia.com<br />

Die D&O-Versicherung allein<br />

reicht nicht aus<br />

Mit einer D&O-Versicherung allein sind die strafrechtlichen Kostenfolgen für<br />

Unternehmen im Falle eines Rechtsstreits häufig nicht abgedeckt. Zusätzlich<br />

unerlässlich ist ein Manager- und Unternehmens-Straf-Rechtsschutz,wie ihn<br />

ROLAND Rechtsschutz anbietet, um existenzbedrohliche Risiken abzusichern.<br />

Das Risiko, in eine strafrechtliche Ermittlung<br />

zu geraten, ist für Unternehmen<br />

heute größer denn je. Immer mehr<br />

Gesetze und Vorschriften – beispielsweise im<br />

Hinblick auf Datenschutz, IT, Steuer- oder<br />

Kapitalmarktrecht – machen es Firmen zunehmend<br />

schwer, den Überblick zu behalten.<br />

Das zeigt sich auch daran, dass die Zahl der<br />

D&O-Schadenfälle in den vergangenen Jahren<br />

stark zugenommen hat. Und: Eine Vielzahl<br />

dieser Schadenfälle geht inzwischen mit<br />

staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren einher.<br />

Die Folgeschäden solcher Ermittlungen sind<br />

häufig immens: Durchsuchungen, Beschlagnahmungen,<br />

rufschädigende Schlagzeilen in<br />

der Presse, ein Strafrechtsprozess, unter<br />

Umständen sogar eine Haftstrafe. Selbst<br />

wenn die Vorwürfe nicht stimmen, droht oft<br />

ein erheblicher finanzieller Schaden.<br />

Unternehmenskunden benötigen<br />

360-Grad-Absicherung<br />

Von Alice Woithe, Leiterin Geschäftsfeld Industrie, und<br />

Joachim Schabacker, Leiter Vertrieb Deutschland,<br />

bei der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG<br />

Unternehmen benötigen also sowohl zivil- als<br />

auch strafrechtlichen Schutz. Dabei muss beachtet<br />

werden, dass der strafrechtliche Teil einer<br />

D&O-Versicherung in der Regel nicht aus -<br />

reichend ist, um dieses Unternehmensrisiko<br />

ebenfalls wirksam abzusichern. Denn der strafrechtliche<br />

Teil der D&O-Versicherung berücksichtigt<br />

nur Ermittlungsverfahren im (mög -<br />

lichen) Zusammenhang mit einem D&O-Fall.<br />

Eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren spielt<br />

sich jedoch außerhalb dieses Rahmens ab. Daher<br />

bedarf es einer speziellen Straf-Rechtsschutz-<br />

Versicherung mit umfassender Abdeckung.<br />

Kooperationen mit Markel und AIG<br />

Vor diesem Hintergrund haben die D&O-<br />

Spezialisten AIG und Markel gemeinsam<br />

mit dem Rechtsschutz-Experten ROLAND<br />

Rechtsschutz neue Versicherungspakete geschnürt.<br />

Die aufeinander abgestimmten Angebote<br />

aus Manager-Haftpflicht (D&O) und<br />

Straf-Rechtsschutz ermöglichen es Maklern,<br />

ihren Unternehmenskunden eine 360-Grad-<br />

Absicherung aus einer Hand anzubieten und<br />

Deckungslücken zu schließen. Die Makler selbst<br />

gewinnen dabei wichtige Haftungssicherheit.<br />

Vollständige Absicherung für Manager<br />

Bereits im September 2017 ist die Kooperation<br />

von Markel und ROLAND gestartet. Das<br />

Ergebnis ist eine Kombination aus Manager-<br />

16 <strong>Sonderedition</strong>


Haftpflicht und Manager-Straf-Rechtsschutz.<br />

Die Bedingungen beider Komponenten sind optimal<br />

aufeinander abgestimmt. Sie gelten für alle<br />

Vorstände, Aufsichtsräte, leitende Angestellte,<br />

Prokuristen und Daten- oder Compliance -<br />

beauftragte aller versicherten Unternehmen,<br />

inklusive der inländischen Tochter- und Betei -<br />

ligungsunternehmen. Durch den Kombiantrag<br />

können Makler den Manager-Straf-Rechtsschutz<br />

mit einem Klick im Antragsmodell hinzufügen.<br />

Da die Versicherungen die gleichen Tarifierungs -<br />

merkmale verwenden, muss beim Kunden für<br />

die Tarifierung nur die „Umsatzsumme“ abgefragt<br />

werden – und nicht zusätzlich die sonst bei<br />

Strafrechtsschutz üblichen „Mitarbeiter“. Die<br />

Schadenmeldung erfolgt zentral über einen<br />

Ansprechpartner, sodass sich auch hier der Eindruck<br />

der Leistung „aus einer Hand“ fortsetzt.<br />

D&O plus Allround-Straf-Rechtsschutz<br />

Zum Jahresbeginn <strong>2018</strong> haben zudem AIG<br />

und ROLAND eine Kooperationsvereinbarung<br />

geschlossen. Die beiden Anbieter haben ein<br />

Leistungspaket mit besonders weitreichendem<br />

Deckungsschutz entwickelt. So wurde<br />

der zivil rechtliche Schutz für Manager von<br />

AIG mit dem Universal-Straf-Rechtsschutz von<br />

ROLAND kombiniert. Letzterer sichert nicht<br />

nur das Management, sondern alle Mitarbeiter<br />

des Unternehmens ab. Schließlich kann<br />

theoretisch jeder Mitarbeiter im beruflichen<br />

Kontext einer Straftat verdächtigt werden.<br />

Mit dem Paket von AIG und ROLAND können<br />

fast alle denkbaren strafrechtlichen Ermittlungen<br />

gegen Personen des Unternehmens<br />

versichert werden – inklusive inländischer<br />

Tochter- und Beteili gungs un ternehmen. Zudem<br />

greifen die weitgehenden Rechtsschutzbe -<br />

dingungen von ROLAND, auch wenn kein<br />

D&O-Ver sicherungsfall vorliegt.<br />

Zivil- und strafrechtlicher Schutz für<br />

Unternehmen immens wichtig<br />

Fazit: Angesichts von immer mehr Gesetzen<br />

und Vorschriften haben Unternehmen ein<br />

zunehmendes Unsicherheitsempfinden. Makler<br />

können ihren Unternehmenskunden einen<br />

umfassenden zivilrechtlichen und strafrechtlichen<br />

Schutz aus einer Hand anbieten – mit<br />

abgestimmten Leistungspaketen aus der D&Ound<br />

Straf-Rechtsschutz-Versicherung. W<br />

Anzeige


IMPRESSUM<br />

Verlag & Herausgeber:<br />

bbg Betriebsberatungs GmbH<br />

Postfach 10 02 52<br />

95402 Bayreuth<br />

Tel. 0921 757580<br />

Fax 0921 7575820<br />

E-Mail info@bbg-gruppe.de, info@asscompact.de<br />

Web www.bbg-gruppe.de, www.asscompact.de<br />

Beiträge<br />

Michael Franke<br />

Franke und Bornberg GmbH<br />

Prinzenstraße 16<br />

30159 Hannover<br />

Tel. 0511 357717 00<br />

www.franke-bornberg.de<br />

info@franke-bornberg.de<br />

Geschäftsführer:<br />

Dieter Knörrer,<br />

Jürgen Neumann,<br />

Konrad Schmidt<br />

Chefredaktion:<br />

Brigitte Horn<br />

Redaktion:<br />

Adele Dietl, Sabine Greiner, Michael Herrmann,<br />

Kathleen Keßler, Tina Kirchner, Stefanie Seeger,<br />

Toni Verena Seibert<br />

Anzeigenleitung:<br />

Sven Jeron<br />

Grafik:<br />

Simone Heinrich, Nina Melzner, Andrea Olbert,<br />

Angela Völker<br />

Mediadaten: www.asscompact.de<br />

Pressemitteilungen an: redaktion@asscompact.de<br />

Schlusskorrektorat:<br />

correctus e. K.<br />

Bernd Gössel<br />

Flößaustraße 130<br />

90763 Fürth<br />

Klaus Hellwig<br />

AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG<br />

Uhlandstraße 7<br />

80336 München<br />

Tel. 089 53981 0<br />

www.ks-auxilia.de<br />

Dr. Wolfgang Hofbauer<br />

DMB Rechtsschutz-Versicherung AG<br />

Bonner Straße 323<br />

50968 Köln<br />

Tel. 0221 37638 0<br />

www.dmb-rechtsschutz.de<br />

Dr. Matthias Maslaton<br />

ARAG SE<br />

ARAG Platz 1<br />

40472 Düsseldorf<br />

Tel. 0211 98 700 700<br />

www.arag.de<br />

zentrale@ks-auxilia.de<br />

info@dmb-rechtsschutz.de<br />

service@arag.de<br />

Alice Woithe<br />

Joachim Schabacker<br />

ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG<br />

Deutz-Kalker Straße 46<br />

50679 Köln<br />

Tel. 0221 8277 500<br />

www.roland-rechtsschutz.de service@roland-rechtsschutz.de<br />

Tel. 0911 5209560<br />

Fax 0911 5209561<br />

E-Mail: info@correctus.de<br />

Druck & Verarbeitung:<br />

westermann druck GmbH<br />

Georg-Westermann-Allee 66<br />

38104 Braunschweig<br />

Tel. 0531 708501<br />

Fax 0531 708599<br />

E-Mail: westermann_druck@westermann.de<br />

Bilder: www.fotolia.com<br />

<strong>Sonderedition</strong> <strong>Rechtsschutzversicherung</strong><br />

Die dargelegten Informationen unterliegen einer besonderen<br />

Dynamik. Aus diesem Grund können weder Verlag noch Redaktion<br />

eine Haftung für die Richtigkeit des Inhaltes übernehmen, es sei<br />

denn, es besteht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Namentlich<br />

gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers<br />

wieder. Für den Inhalt ist der Verlag nicht verantwortlich. Der Inhalt<br />

dient lediglich der Unterrichtung und ist keine Aufforderung zum<br />

Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Der Verlag haftet nicht für<br />

unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Illustrationen.<br />

Alle Urhe ber- und Verlagsrechte, insbesondere im Hinblick auf jede<br />

Art der Vervielfältigung, bleiben vorbehalten. Nachdruck nur mit<br />

schriftlicher Genehmigung des Verlages. Das gilt auch für die Aufnahme<br />

in elektronische Datenbanken und Vervielfältigungen auf<br />

CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern.<br />

18 <strong>Sonderedition</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!