Bericht der Bundesheerreformkommission - Österreichs Bundesheer
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BERICHT <strong>der</strong><br />
BUNDESHEERREFORMKOMMISSION<br />
3.1.2. Verteidigungspolitik<br />
Die nachstehenden Punkte dieses Abschnittes beziehen sich auf die europäischen und globalen<br />
Aspekte <strong>der</strong> österreichischen Verteidigungspolitik. Die innerstaatlichen Aspekte sind in<br />
den Abschnitten 3.1.1. „Die neuen Aufgaben“ und 3.2.1. „Streitkräftestruktur und operationelle<br />
Fähigkeiten“ und den dort ausgesprochenen Empfehlungen mitberücksichtigt.<br />
3.1.2.1. Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)<br />
Die Kommission ist <strong>der</strong> Auffassung, dass sich die ESVP als Instrument <strong>der</strong> Gemeinsamen<br />
Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) für Konfliktprävention und Krisenmanagement entwickelt,<br />
einer Stärkung <strong>der</strong> sicherheitspolitischen Handlungsautonomie Europas dienen soll<br />
und jeden Einsatz und das Vorhandensein von Massenvernichtungswaffen ausschließt. Auf<br />
dieser Grundlage und im Sinne <strong>der</strong> schon <strong>der</strong>zeit bestehenden und von Österreich im Rahmen<br />
<strong>der</strong> geltenden Verfassungslage (insbeson<strong>der</strong>e Neutralitäts-BVG, Artikel 23f B-VG,<br />
KSE-BVG) voll mitgetragenen Beschlusslage im Rahmen <strong>der</strong> EU mit Bezug auf die GASP<br />
und ESVP, empfiehlt die Kommission,<br />
� die Schaffung <strong>der</strong> Voraussetzungen für eine militärische Beteiligung <strong>Österreichs</strong> an<br />
Operationen <strong>der</strong> multinationalen Konfliktprävention und des Krisenmanagements, wobei<br />
die internationalen Aufgaben des <strong>Bundesheer</strong>es durch die Teilnahme an UN- o<strong>der</strong><br />
OSZE-mandatierten Einsätzen und an den zunehmend anspruchsvoller werdenden<br />
Einsätzen des EU-Krisenmanagements bestimmt werden. Diese sind durch die Petersberg-Aufgaben<br />
6 in ihrer Gesamtheit festgelegt. Die möglichen Weiterentwicklungen in<br />
<strong>der</strong> ESVP, etwa auch im Rahmen einer künftigen EU-Verfassung, wären auf Basis eines<br />
breiten politischen Konsenses zu berücksichtigen;<br />
� in diesem Zusammenhang Vorsorge zu treffen damit sich Österreich an allfälligen Hilfeleistungen<br />
auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Erklärung des Europäischen Rates vom 25.03.2004<br />
über „Solidarität gegen den Terrorismus“ beteiligen kann;<br />
� die notwendigen Ressourcen für eine im Sinne <strong>der</strong> nachfolgenden Empfehlungen angemessene<br />
österreichische Beteiligung am „EU Headline Goal“ 7 (z.B. „Helsinki Force<br />
Catalogue“) sicher zu stellen;<br />
� die Sicherstellung des Zuganges zu rüstungspolitisch relevanter Information sowie die<br />
laufende Beurteilung <strong>der</strong> möglichen Mitwirkung an europäischen Rüstungsprojekten;<br />
6<br />
Im erweiterten Petersberg-Spektrum, werden die bisher möglichen militärischen Aufgaben (Humanitäre Aufgaben<br />
und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei <strong>der</strong> Krisenbewältigung einschließlich<br />
friedensschaffen<strong>der</strong> Maßnahmen) um die Aspekte Abrüstung, Beratung und Unterstützung, Konfliktverhütung sowie<br />
Stabilisierungsoperationen ergänzt. Solche Handlungsoptionen können auch zur Bekämpfung des Terrorismus<br />
beitragen und umfassen darüber hinaus die Möglichkeit <strong>der</strong> Unterstützung von Drittstaaten auf ihrem Hoheitsgebiet<br />
zum Zwecke <strong>der</strong> Terrorismusbekämpfung.<br />
7<br />
Die Mitgliedsstaaten <strong>der</strong> EU müssen im Rahmen des „Helsinki Headline Goal“ bis 2003 die Fähigkeit aufweisen<br />
50.000 bis 60.000 Soldaten und Soldatinnen mit einer Durchhaltefähigkeit von bis zu einem Jahr innerhalb von 60<br />
Tagen in einen Einsatzraum zu verlegen und Aufgaben im gesamten Petersberg-Spektrum wahrzunehmen.<br />
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