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Bericht der Bundesheerreformkommission - Österreichs Bundesheer

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BERICHT <strong>der</strong><br />

BUNDESHEERREFORMKOMMISSION<br />

3.1.2. Verteidigungspolitik<br />

Die nachstehenden Punkte dieses Abschnittes beziehen sich auf die europäischen und globalen<br />

Aspekte <strong>der</strong> österreichischen Verteidigungspolitik. Die innerstaatlichen Aspekte sind in<br />

den Abschnitten 3.1.1. „Die neuen Aufgaben“ und 3.2.1. „Streitkräftestruktur und operationelle<br />

Fähigkeiten“ und den dort ausgesprochenen Empfehlungen mitberücksichtigt.<br />

3.1.2.1. Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)<br />

Die Kommission ist <strong>der</strong> Auffassung, dass sich die ESVP als Instrument <strong>der</strong> Gemeinsamen<br />

Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) für Konfliktprävention und Krisenmanagement entwickelt,<br />

einer Stärkung <strong>der</strong> sicherheitspolitischen Handlungsautonomie Europas dienen soll<br />

und jeden Einsatz und das Vorhandensein von Massenvernichtungswaffen ausschließt. Auf<br />

dieser Grundlage und im Sinne <strong>der</strong> schon <strong>der</strong>zeit bestehenden und von Österreich im Rahmen<br />

<strong>der</strong> geltenden Verfassungslage (insbeson<strong>der</strong>e Neutralitäts-BVG, Artikel 23f B-VG,<br />

KSE-BVG) voll mitgetragenen Beschlusslage im Rahmen <strong>der</strong> EU mit Bezug auf die GASP<br />

und ESVP, empfiehlt die Kommission,<br />

� die Schaffung <strong>der</strong> Voraussetzungen für eine militärische Beteiligung <strong>Österreichs</strong> an<br />

Operationen <strong>der</strong> multinationalen Konfliktprävention und des Krisenmanagements, wobei<br />

die internationalen Aufgaben des <strong>Bundesheer</strong>es durch die Teilnahme an UN- o<strong>der</strong><br />

OSZE-mandatierten Einsätzen und an den zunehmend anspruchsvoller werdenden<br />

Einsätzen des EU-Krisenmanagements bestimmt werden. Diese sind durch die Petersberg-Aufgaben<br />

6 in ihrer Gesamtheit festgelegt. Die möglichen Weiterentwicklungen in<br />

<strong>der</strong> ESVP, etwa auch im Rahmen einer künftigen EU-Verfassung, wären auf Basis eines<br />

breiten politischen Konsenses zu berücksichtigen;<br />

� in diesem Zusammenhang Vorsorge zu treffen damit sich Österreich an allfälligen Hilfeleistungen<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Erklärung des Europäischen Rates vom 25.03.2004<br />

über „Solidarität gegen den Terrorismus“ beteiligen kann;<br />

� die notwendigen Ressourcen für eine im Sinne <strong>der</strong> nachfolgenden Empfehlungen angemessene<br />

österreichische Beteiligung am „EU Headline Goal“ 7 (z.B. „Helsinki Force<br />

Catalogue“) sicher zu stellen;<br />

� die Sicherstellung des Zuganges zu rüstungspolitisch relevanter Information sowie die<br />

laufende Beurteilung <strong>der</strong> möglichen Mitwirkung an europäischen Rüstungsprojekten;<br />

6<br />

Im erweiterten Petersberg-Spektrum, werden die bisher möglichen militärischen Aufgaben (Humanitäre Aufgaben<br />

und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei <strong>der</strong> Krisenbewältigung einschließlich<br />

friedensschaffen<strong>der</strong> Maßnahmen) um die Aspekte Abrüstung, Beratung und Unterstützung, Konfliktverhütung sowie<br />

Stabilisierungsoperationen ergänzt. Solche Handlungsoptionen können auch zur Bekämpfung des Terrorismus<br />

beitragen und umfassen darüber hinaus die Möglichkeit <strong>der</strong> Unterstützung von Drittstaaten auf ihrem Hoheitsgebiet<br />

zum Zwecke <strong>der</strong> Terrorismusbekämpfung.<br />

7<br />

Die Mitgliedsstaaten <strong>der</strong> EU müssen im Rahmen des „Helsinki Headline Goal“ bis 2003 die Fähigkeit aufweisen<br />

50.000 bis 60.000 Soldaten und Soldatinnen mit einer Durchhaltefähigkeit von bis zu einem Jahr innerhalb von 60<br />

Tagen in einen Einsatzraum zu verlegen und Aufgaben im gesamten Petersberg-Spektrum wahrzunehmen.<br />

Seite 48

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