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Niederschrift über die Gemeinderatssitzung am ... - Gemeinde Aldrans

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zu 2.: Der Raumplaner Dr. Georg Cernusca berichtet <strong>über</strong> <strong>die</strong> letzten Sitzung des Raumordnungsausschusses,<br />

in den <strong>die</strong> heutigen fünf Tagesordnungspunkte diskutiert worden sind. In<br />

<strong>die</strong>ser Sitzung wurde <strong>die</strong> Ges<strong>am</strong>terschließung Aste mit allfälligen Neuwidmungen besprochen.<br />

Bekanntlicherweise sind Teilflächen im Bereich Aste im Rahmen des Raumordnungskonzeptes<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aldrans</strong> unter der Bedingung freigegeben worden, dass für <strong>die</strong>ses<br />

Gebiet eine ges<strong>am</strong>theitliche Erschließung errichtet wird. Im ersten Schritt ist eine verkehrsmäßige<br />

Erschließung von der Landesstraße entlang des Schreyerbaches vorgesehen gewesen.<br />

Dieses Projekt wurde zwischenzeitlich naturschutz- und wasserrechtlich genehmigt. In weiterer<br />

Folge ist man drauf gekommen, dass <strong>die</strong>se Erschließung sehr kostenintensiv ist. Wenn<br />

eine entsprechende Straßenverbreiterung auf 5 m stattfindet und <strong>die</strong>se Erschließungsstraße<br />

auch zweispurig ausgebildet werden würde, dann ist <strong>die</strong>s eine Verbesserung des Ges<strong>am</strong>tprojektes<br />

und bedarf zusätzlich weniger Flächen. Beim Allgemeinen Bebauungsplan ist <strong>die</strong>se<br />

Straßenführung beinhaltet. Der Plan wird im Herbst aufgrund der derzeit laufenden Straßenplanungsarbeiten<br />

noch abgeändert. Diese Erschließung hat den Vorteil, dass <strong>die</strong> Längsneigung<br />

der Erschließungsstraße reduziert, und auf eine zweite ehemalig vorgesehene Anbindung<br />

an <strong>die</strong> Landesstraße verzichtet werden kann. Diese Lösung bedeutet in Rücksprache mit<br />

der Aufsichtsbehörde, dass eine fußläufige Verbindung entlang des Schreyerbaches zur Bushaltestelle<br />

wünschenswert wäre. Der betroffene Grundeigentümer ist prinzipiell d<strong>am</strong>it einverstanden<br />

weshalb <strong>die</strong>s im Bebauungsplan mit aufgenommen wurde. Diese Lösung hat insges<strong>am</strong>t<br />

den Vorteil, dass <strong>die</strong> Grundablöse im Westen den Grundeigentümer Franz Nössing nicht<br />

mehr belastet würde, da der Privatweg erhalten bleibt und weiters mit <strong>die</strong>ser Realisierung<br />

gewährleistet wird, dass sämtliche im örtlichen Raumordnungskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aldrans</strong><br />

ausgewiesenen Flächen auch erschlossen werden. Dies betrifft auch <strong>die</strong> im Süden befindlichen<br />

Grundstücke. Dieser Weg wird nach Fertigstellung in <strong>Gemeinde</strong>eigentum <strong>über</strong>tragen.<br />

Dieser Vorgangsweise wurde seitens des Amtes der Tiroler Landesregierung – Abteilung<br />

Bau- und Raumordnung – zugestimmt. Die <strong>Gemeinde</strong> muss ihrerseits 50% der Errichtungskosten<br />

tragen.<br />

zu Punkt 2.1.:<br />

Es gibt vertragliche Vereinbarungen zwischen Herrn Nössing Franz und Herrn Wainig Clemens,<br />

der 1061/2 (Österle) käuflich erworben hat, hinsichtlich eines Kaufes einer Teilfläche<br />

aus der 1061/1 (Franz Nössing) um <strong>die</strong> verkehrsmäßige Erschließung geradlinig von NO nach<br />

SW führen zu können. Diese Teilfläche ist von derzeit Sonderfläche Hofstelle in landwirtschaftliches<br />

Mischgebiet zu widmen.<br />

zu Punkt 2.2.:<br />

Weiters verzichtet Herr Nössing auf das Bauverbot auf der 1061/1 (Österle), sodass <strong>die</strong>se Fläche<br />

ebenso als landwirtschaftliches Mischgebiet gewidmet werden kann. Weiters hat Herr<br />

Wainig den Antrag um Widmung der beiden Grundstücke 1060/5 und 1060/6 KG <strong>Aldrans</strong><br />

gestellt.<br />

zu Punkt 2.3.:<br />

Die im Örtlichen Raumordnungskonzept vorgesehene Widmung der Gp. 1059 (Stolz Elisabeth)<br />

ist nunmehr aufgrund der vorliegenden Erschließung in landwirtschaftliches Mischgebiet<br />

möglich. In <strong>die</strong>sem Zus<strong>am</strong>menhang berichtet der Raumplaner, dass zukünftig, wenn <strong>die</strong>se<br />

verkehrsmäßigen Erschließung umgesetzt wird, auch <strong>die</strong> Flächen im Süden gewidmet werden<br />

können.<br />

zu Punkt 2.4.:<br />

Die Festlegungen des Allgemeinen Bebauungsplanes hinsichtlich der verkehrsmäßigen Erschließung,<br />

Straßenfluchtlinien und <strong>die</strong> Mindestbebauungsdichte von 0,15. Man will vermeiden,<br />

dass kleine Objekte, <strong>die</strong> nicht ständigen Wohnzwecken <strong>die</strong>nen, errichtet werden können<br />

(Freizeitwohnsitze, Wochenendhäuser).

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