Niederschrift über die Gemeinderatssitzung am ... - Gemeinde Aldrans
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zu 2.: Der Raumplaner Dr. Georg Cernusca berichtet <strong>über</strong> <strong>die</strong> letzten Sitzung des Raumordnungsausschusses,<br />
in den <strong>die</strong> heutigen fünf Tagesordnungspunkte diskutiert worden sind. In<br />
<strong>die</strong>ser Sitzung wurde <strong>die</strong> Ges<strong>am</strong>terschließung Aste mit allfälligen Neuwidmungen besprochen.<br />
Bekanntlicherweise sind Teilflächen im Bereich Aste im Rahmen des Raumordnungskonzeptes<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aldrans</strong> unter der Bedingung freigegeben worden, dass für <strong>die</strong>ses<br />
Gebiet eine ges<strong>am</strong>theitliche Erschließung errichtet wird. Im ersten Schritt ist eine verkehrsmäßige<br />
Erschließung von der Landesstraße entlang des Schreyerbaches vorgesehen gewesen.<br />
Dieses Projekt wurde zwischenzeitlich naturschutz- und wasserrechtlich genehmigt. In weiterer<br />
Folge ist man drauf gekommen, dass <strong>die</strong>se Erschließung sehr kostenintensiv ist. Wenn<br />
eine entsprechende Straßenverbreiterung auf 5 m stattfindet und <strong>die</strong>se Erschließungsstraße<br />
auch zweispurig ausgebildet werden würde, dann ist <strong>die</strong>s eine Verbesserung des Ges<strong>am</strong>tprojektes<br />
und bedarf zusätzlich weniger Flächen. Beim Allgemeinen Bebauungsplan ist <strong>die</strong>se<br />
Straßenführung beinhaltet. Der Plan wird im Herbst aufgrund der derzeit laufenden Straßenplanungsarbeiten<br />
noch abgeändert. Diese Erschließung hat den Vorteil, dass <strong>die</strong> Längsneigung<br />
der Erschließungsstraße reduziert, und auf eine zweite ehemalig vorgesehene Anbindung<br />
an <strong>die</strong> Landesstraße verzichtet werden kann. Diese Lösung bedeutet in Rücksprache mit<br />
der Aufsichtsbehörde, dass eine fußläufige Verbindung entlang des Schreyerbaches zur Bushaltestelle<br />
wünschenswert wäre. Der betroffene Grundeigentümer ist prinzipiell d<strong>am</strong>it einverstanden<br />
weshalb <strong>die</strong>s im Bebauungsplan mit aufgenommen wurde. Diese Lösung hat insges<strong>am</strong>t<br />
den Vorteil, dass <strong>die</strong> Grundablöse im Westen den Grundeigentümer Franz Nössing nicht<br />
mehr belastet würde, da der Privatweg erhalten bleibt und weiters mit <strong>die</strong>ser Realisierung<br />
gewährleistet wird, dass sämtliche im örtlichen Raumordnungskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aldrans</strong><br />
ausgewiesenen Flächen auch erschlossen werden. Dies betrifft auch <strong>die</strong> im Süden befindlichen<br />
Grundstücke. Dieser Weg wird nach Fertigstellung in <strong>Gemeinde</strong>eigentum <strong>über</strong>tragen.<br />
Dieser Vorgangsweise wurde seitens des Amtes der Tiroler Landesregierung – Abteilung<br />
Bau- und Raumordnung – zugestimmt. Die <strong>Gemeinde</strong> muss ihrerseits 50% der Errichtungskosten<br />
tragen.<br />
zu Punkt 2.1.:<br />
Es gibt vertragliche Vereinbarungen zwischen Herrn Nössing Franz und Herrn Wainig Clemens,<br />
der 1061/2 (Österle) käuflich erworben hat, hinsichtlich eines Kaufes einer Teilfläche<br />
aus der 1061/1 (Franz Nössing) um <strong>die</strong> verkehrsmäßige Erschließung geradlinig von NO nach<br />
SW führen zu können. Diese Teilfläche ist von derzeit Sonderfläche Hofstelle in landwirtschaftliches<br />
Mischgebiet zu widmen.<br />
zu Punkt 2.2.:<br />
Weiters verzichtet Herr Nössing auf das Bauverbot auf der 1061/1 (Österle), sodass <strong>die</strong>se Fläche<br />
ebenso als landwirtschaftliches Mischgebiet gewidmet werden kann. Weiters hat Herr<br />
Wainig den Antrag um Widmung der beiden Grundstücke 1060/5 und 1060/6 KG <strong>Aldrans</strong><br />
gestellt.<br />
zu Punkt 2.3.:<br />
Die im Örtlichen Raumordnungskonzept vorgesehene Widmung der Gp. 1059 (Stolz Elisabeth)<br />
ist nunmehr aufgrund der vorliegenden Erschließung in landwirtschaftliches Mischgebiet<br />
möglich. In <strong>die</strong>sem Zus<strong>am</strong>menhang berichtet der Raumplaner, dass zukünftig, wenn <strong>die</strong>se<br />
verkehrsmäßigen Erschließung umgesetzt wird, auch <strong>die</strong> Flächen im Süden gewidmet werden<br />
können.<br />
zu Punkt 2.4.:<br />
Die Festlegungen des Allgemeinen Bebauungsplanes hinsichtlich der verkehrsmäßigen Erschließung,<br />
Straßenfluchtlinien und <strong>die</strong> Mindestbebauungsdichte von 0,15. Man will vermeiden,<br />
dass kleine Objekte, <strong>die</strong> nicht ständigen Wohnzwecken <strong>die</strong>nen, errichtet werden können<br />
(Freizeitwohnsitze, Wochenendhäuser).