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Niederschrift über die Gemeinderatssitzung am ... - Gemeinde Aldrans

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GR Ing. Mag. Christoph Niederkofler berichtet, dass in der letzten Raumordnungssitzung<br />

<strong>die</strong>ses Projekt sehr gut ausdiskutiert wurde und findet das Erschließungsprojekt gut. Es werden<br />

einige Leute durch <strong>die</strong>se Erschließung be<strong>die</strong>nt. In der vergangenen Woche sind jedoch<br />

weitere Fragen aufgetaucht <strong>die</strong> noch geklärt werden müssen. Weiters liegen ja auch noch keinerlei<br />

schriftliche Verträge dem <strong>Gemeinde</strong>rat vor. GR Ing. Mag. Christoph Niederkofler regt<br />

an, dass wir mit dem ges<strong>am</strong>ten Auflage- und Widmungsverfahren warten sollten, bis sämtliche<br />

Unterlagen vorliegen und sodann den ges<strong>am</strong>ten Bereich – auch südlich der Straße (Ambacher,<br />

Nössing, Klingenschmid und Stolz) – zu widmen. Eine verkürzte Auflage ist jedenfalls<br />

noch durchzuführen. Es wird eigentlich keine Zeit dadurch vergeudet. Der Bürgermeister<br />

bemerkt, dass <strong>die</strong>ses Projekt mittlerweile so weit vorangetrieben wurde, dass nunmehr <strong>die</strong><br />

Auflage beschlossen werden soll. Die Widmung der südlichen Parzellen kann unmittelbar in<br />

der Herbstsitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates erfolgen. Grund für <strong>die</strong> Widmung im Herbst ist der,<br />

dass zuerst <strong>die</strong> Erschließung und <strong>die</strong> Zufahrt sichergestellt werden muss. Durch das Auflageverfahren<br />

der heute anstehenden Raumordnungsplanunterlagen könnten Stellungnahmen, <strong>die</strong><br />

eine Abänderung der Pläne bedeuten, einlangen. Sollte das Auflageverfahren positiv abgeschlossen<br />

werden, so steht einer Widmungserweiterung im südlichen Bereich nichts im Wege.<br />

GR Ing. Mag. Christoph Niederkofler sieht den Bereich Aste als Ges<strong>am</strong>tprojekt, in dem auch<br />

<strong>die</strong> Bauern des Prockenhofes inklu<strong>die</strong>rt sind. GR Manfred Span bemerkt, dass <strong>die</strong> Verlegung<br />

des im südlichen Bereich befindlichen Waldweges (von Osten nach Westen verlaufend) auch<br />

noch nicht geklärt ist. Der vorliegende Servitutsvertrag wurde bis heute nur von einer Partei<br />

unterzeichnet. Insbesondere wird festgestellt, dass Herr Nössing, der der Verlegung des<br />

Waldweges zustimmen müsste, auch nicht unterschrieben hat. Der Bürgermeister berichtet,<br />

dass im Forstgesetz <strong>die</strong> Holzbringung <strong>über</strong> fremde Waldgrundstücke geregelt ist, jedoch muss<br />

<strong>über</strong> einen bestehenden Privatweg des Herrn Nössing zugefahren werden. Diesbezüglich ist<br />

das Einvernehmen herzustellen. GR Birgit Eder meint, dass man <strong>die</strong>se beiden Verfahren parallel<br />

laufen lassen kann und dass zwischenzeitlich <strong>die</strong> Verträge eingeholt werden können.<br />

Das Auflageverfahren <strong>die</strong>nt auch dazu, dass wir als <strong>Gemeinde</strong>rat der Öffentlichkeit unseren<br />

Willen (Erschließung, Widmung) kundtun. Weiters glaubt GR Birgit Eder, dass der südliche<br />

Bereich nicht unmittelbar in Zus<strong>am</strong>menhang mit dem nördlichen Bereich gesehen werden<br />

kann. Der südliche Bereich ist detaillierter zu behandeln. Da es sich heute auch nur um <strong>die</strong><br />

Auflage handelt, muss der <strong>Gemeinde</strong>rat noch einmal eine definitive Entscheidung hinsichtlich<br />

der Raumordnungsmaßnahmen treffen.<br />

GR Peter Brunner ist grundsätzlich ebenso für <strong>die</strong> geplanten Umwidmungen im Bereich Aste.<br />

Es ist unbedingt <strong>die</strong> Holzbringung und <strong>die</strong> Fahrt für landwirtschaftliche Bringung (Span) im<br />

südlichen Bereich noch zu regeln. Weiters fragt GR Peter Brunner den Bürgermeister wie es<br />

mit den Bauern im Prockenhof hinsichtlich eines Baugrundes weiter geht.<br />

GR Franz Gapp berichtet <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Niederschrift</strong> der <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> vom 19.6.2002 wo<br />

beschossen wurde, zu welchen Bedingungen eine Widmung im Bereich Aste erfolgen kann<br />

und besteht auf <strong>die</strong> seinerzeitigen Zusagen der Grundeigentümer. Alle Grundeigentümer sind<br />

gleich zu behandeln. Es gibt ein Projekt Aste wo das Land nur deshalb zugestimmt hat, wenn<br />

<strong>die</strong> Bauern <strong>am</strong> Prockenhofweg durch <strong>die</strong>se Grundstücke be<strong>die</strong>nt werden. Erst wenn klar daraus<br />

hervorgeht, welche Grundstücksteile seitens der Prockenhofbauern erworben werden<br />

können, können wir <strong>über</strong> weitere Maßnahmen (Widmungen) diskutieren.<br />

GR DI Christine Allmaier-Flögel berichtet, dass Sie zu der Zeit, als <strong>die</strong> Entscheidungen zur<br />

Aufnahme <strong>die</strong>ser Flächen ins örtliche Raumordnungskonzept getroffen wurde, noch nicht<br />

Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rates war. Aufgrund der vielen Diskussionen im <strong>Gemeinde</strong>rat in den<br />

vergangenen Jahren und des Berichtes von Vizebürgermeister Dr. Andreas Brugger gibt es<br />

Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes, dass solche Vereinbarungen – wenn <strong>über</strong>haupt –<br />

einer Erpressung gleichen und für <strong>die</strong> raumordnerischen Entscheidungen eines <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

nicht relevant und sogar gesetzeswidrig sind. Aus <strong>die</strong>sem Grund ist es schwierig zu sagen,<br />

dass <strong>die</strong> Grundeigentümerin <strong>die</strong>se Grundstücke zur Verfügung stellen muss. Das Projekt ist in<br />

Ordnung, und sollte heute zumindest in der Auflage beschlossen werden. Auch in einem heu-

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