Niederschrift über die Gemeinderatssitzung am ... - Gemeinde Aldrans
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<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> <strong>am</strong> 30.07.2007 Nr. 5<br />
Ort: <strong>Gemeinde</strong><strong>am</strong>t <strong>Aldrans</strong><br />
Beginn: 20.00 Uhr<br />
Anwesend: Vorsitzender: Bürgermeister Adolf Donnemiller<br />
<strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong>räte: DI Christine Allmaier-Flögel, Peter Brunner, Birgit Eder,<br />
Ing. Gerhard Eisenführer, Franz Gapp, Ing. Mag. Christoph Niederkofler,<br />
Christian Otter, Hubert Rösch, Manfred Span, Gerhard Sprenger,<br />
Hannes Strobl, Josef Wagner<br />
entschuldigt: Vizebgm. Dr. Andreas Brugger, GR Elisabeth Stolz, GR Waltraud Frischhut<br />
Tagesordnung:<br />
1. Genehmigung des Protokolls;<br />
2. Raumordnung:<br />
2.1. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich<br />
des Gst. 1061/1 (Teilfläche), Eigentümer Franz Nössing, KG. <strong>Aldrans</strong>;<br />
2.2. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich<br />
des Gst. 1061/2 (Teilfläche), Eigentümer Arch. DI Wainig, sowie der Gst. 1060/5<br />
und 1060/6, Eigentümer Mag. Wolfgang Wainig, Dr. Elisabeth Weinek und Arch. DI<br />
Wainig, KG. <strong>Aldrans</strong>;<br />
2.3. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich<br />
des Gst. 1059, Eigentümerin Elisabeth Stolz, KG. <strong>Aldrans</strong>;<br />
2.4. Beratung und Beschlussfassung zur Erlassung eines Allgemeinen Bebauungsplanes<br />
im Bereich der Gst. 1061/1, 1061/2, 1060/2, 1060/4, 1060/5, 1060/6, 1060/1, 1060/3,<br />
1320/2 sowie 1059, Eigentümer Franz Nössing, Mag. Wolfgang Wainig, Dr. Elisabeth<br />
Weinek, Arch. DI Wainig und Elisabeth Stolz, KG. <strong>Aldrans</strong>, für <strong>die</strong> Errichtung einer<br />
Verkehrserschließung im Bereich Aste s<strong>am</strong>t Ausweisung eines Fußweges zur Landesstraße;<br />
2.5. Beratung und Beschlussfassung zur Erlassung eines Ergänzenden Bebauungsplanes<br />
für das neu gebildete Gst. 1061/2 sowie <strong>die</strong> Gst. 1060/2 und 1060/4, Eigentümer Arch.<br />
DI Wainig, KG. <strong>Aldrans</strong>;<br />
3. Beschluss Hort;<br />
4. Straßenbeleuchtung Fußgänger<strong>über</strong>gänge – Bärhof, Jagglerhof, Mpreis, Wiesenhof;<br />
5. Bericht und Beschlussfassung für das Straßenprojekt „Erschließung der Grundfläche <strong>am</strong><br />
Riggerweg – <strong>Gemeinde</strong>/Tourismusverband“ – Vergabe;<br />
6. Anträge, Anfragen und Allfälliges.<br />
Der Bürgermeister begrüßt <strong>die</strong> anwesenden <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder, den Raumplaner Dr.<br />
Georg Cernusca, <strong>die</strong> anwesenden Zuhörer und entschuldigt Vizebgm. Dr. Andreas Brugger,<br />
GR Elisabeth Stolz (Befangenheit) und GR Waltraud Frischhut.<br />
zu 1: Das Protokoll der letzten <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> wird mit 5 Stimmenenthaltungen wegen<br />
Nichtanwesenheit genehmigt und ordnungsgemäß unterfertigt.
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zu 2.: Der Raumplaner Dr. Georg Cernusca berichtet <strong>über</strong> <strong>die</strong> letzten Sitzung des Raumordnungsausschusses,<br />
in den <strong>die</strong> heutigen fünf Tagesordnungspunkte diskutiert worden sind. In<br />
<strong>die</strong>ser Sitzung wurde <strong>die</strong> Ges<strong>am</strong>terschließung Aste mit allfälligen Neuwidmungen besprochen.<br />
Bekanntlicherweise sind Teilflächen im Bereich Aste im Rahmen des Raumordnungskonzeptes<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aldrans</strong> unter der Bedingung freigegeben worden, dass für <strong>die</strong>ses<br />
Gebiet eine ges<strong>am</strong>theitliche Erschließung errichtet wird. Im ersten Schritt ist eine verkehrsmäßige<br />
Erschließung von der Landesstraße entlang des Schreyerbaches vorgesehen gewesen.<br />
Dieses Projekt wurde zwischenzeitlich naturschutz- und wasserrechtlich genehmigt. In weiterer<br />
Folge ist man drauf gekommen, dass <strong>die</strong>se Erschließung sehr kostenintensiv ist. Wenn<br />
eine entsprechende Straßenverbreiterung auf 5 m stattfindet und <strong>die</strong>se Erschließungsstraße<br />
auch zweispurig ausgebildet werden würde, dann ist <strong>die</strong>s eine Verbesserung des Ges<strong>am</strong>tprojektes<br />
und bedarf zusätzlich weniger Flächen. Beim Allgemeinen Bebauungsplan ist <strong>die</strong>se<br />
Straßenführung beinhaltet. Der Plan wird im Herbst aufgrund der derzeit laufenden Straßenplanungsarbeiten<br />
noch abgeändert. Diese Erschließung hat den Vorteil, dass <strong>die</strong> Längsneigung<br />
der Erschließungsstraße reduziert, und auf eine zweite ehemalig vorgesehene Anbindung<br />
an <strong>die</strong> Landesstraße verzichtet werden kann. Diese Lösung bedeutet in Rücksprache mit<br />
der Aufsichtsbehörde, dass eine fußläufige Verbindung entlang des Schreyerbaches zur Bushaltestelle<br />
wünschenswert wäre. Der betroffene Grundeigentümer ist prinzipiell d<strong>am</strong>it einverstanden<br />
weshalb <strong>die</strong>s im Bebauungsplan mit aufgenommen wurde. Diese Lösung hat insges<strong>am</strong>t<br />
den Vorteil, dass <strong>die</strong> Grundablöse im Westen den Grundeigentümer Franz Nössing nicht<br />
mehr belastet würde, da der Privatweg erhalten bleibt und weiters mit <strong>die</strong>ser Realisierung<br />
gewährleistet wird, dass sämtliche im örtlichen Raumordnungskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aldrans</strong><br />
ausgewiesenen Flächen auch erschlossen werden. Dies betrifft auch <strong>die</strong> im Süden befindlichen<br />
Grundstücke. Dieser Weg wird nach Fertigstellung in <strong>Gemeinde</strong>eigentum <strong>über</strong>tragen.<br />
Dieser Vorgangsweise wurde seitens des Amtes der Tiroler Landesregierung – Abteilung<br />
Bau- und Raumordnung – zugestimmt. Die <strong>Gemeinde</strong> muss ihrerseits 50% der Errichtungskosten<br />
tragen.<br />
zu Punkt 2.1.:<br />
Es gibt vertragliche Vereinbarungen zwischen Herrn Nössing Franz und Herrn Wainig Clemens,<br />
der 1061/2 (Österle) käuflich erworben hat, hinsichtlich eines Kaufes einer Teilfläche<br />
aus der 1061/1 (Franz Nössing) um <strong>die</strong> verkehrsmäßige Erschließung geradlinig von NO nach<br />
SW führen zu können. Diese Teilfläche ist von derzeit Sonderfläche Hofstelle in landwirtschaftliches<br />
Mischgebiet zu widmen.<br />
zu Punkt 2.2.:<br />
Weiters verzichtet Herr Nössing auf das Bauverbot auf der 1061/1 (Österle), sodass <strong>die</strong>se Fläche<br />
ebenso als landwirtschaftliches Mischgebiet gewidmet werden kann. Weiters hat Herr<br />
Wainig den Antrag um Widmung der beiden Grundstücke 1060/5 und 1060/6 KG <strong>Aldrans</strong><br />
gestellt.<br />
zu Punkt 2.3.:<br />
Die im Örtlichen Raumordnungskonzept vorgesehene Widmung der Gp. 1059 (Stolz Elisabeth)<br />
ist nunmehr aufgrund der vorliegenden Erschließung in landwirtschaftliches Mischgebiet<br />
möglich. In <strong>die</strong>sem Zus<strong>am</strong>menhang berichtet der Raumplaner, dass zukünftig, wenn <strong>die</strong>se<br />
verkehrsmäßigen Erschließung umgesetzt wird, auch <strong>die</strong> Flächen im Süden gewidmet werden<br />
können.<br />
zu Punkt 2.4.:<br />
Die Festlegungen des Allgemeinen Bebauungsplanes hinsichtlich der verkehrsmäßigen Erschließung,<br />
Straßenfluchtlinien und <strong>die</strong> Mindestbebauungsdichte von 0,15. Man will vermeiden,<br />
dass kleine Objekte, <strong>die</strong> nicht ständigen Wohnzwecken <strong>die</strong>nen, errichtet werden können<br />
(Freizeitwohnsitze, Wochenendhäuser).
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zu Punkt 2.5.:<br />
Dieser Tagesordnungspunkt beinhaltet <strong>die</strong> Festlegungen eines Ergänzenden Bebauungsplanes<br />
für <strong>die</strong> Grundstücke Wainig. Der Plan beinhaltet eine Begrenzung zum Straßenrand beiderseitig<br />
mit 3 m (Baufluchtlinie); Bebauungsdichte mindest mit 15 %; Baumassendichte höchst mit<br />
1,35; offene Bauweise; maximal zwei oberirdische Geschoße; talseitige Wandhöhe mit 9 m;<br />
höchster Gebäudepunkt mit 10,50 m.<br />
Heute soll <strong>die</strong> Auflage <strong>die</strong>ser Planunterlagen beschlossen werden. Diese Pläne liegen vier<br />
Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme auf und binnen einer weiteren Woche können schriftliche<br />
Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind im <strong>Gemeinde</strong>rat zu behandeln und <strong>die</strong><br />
Pläne entweder nochmals abzuändern bzw. zu genehmigen. Grundvoraussetzung für <strong>die</strong> heutige<br />
Auflage war das ges<strong>am</strong>theitliche Erschließungskonzept <strong>die</strong>ses Gebietes. Diese Planunterlagen<br />
wurden in Absprache mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt, so dass nunmehr im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Planunterlagen vorliegen, <strong>die</strong> seitens des Landes Tirol genehmigt werden können.<br />
GR Ing. Gerhard Eisenführer als Planer der neuen Erschließungsstraße berichtet <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />
durchgeführten Änderungen seit der letzten Präsentation. Die ursprüngliche Einbahnregelung<br />
entlang der Zufahrtsstraße Gp. 1059 KG <strong>Aldrans</strong> wurde als Gegenfahrbahn umgeplant und an<br />
<strong>die</strong> Ostseite des Grundstückes verlegt. Der ursprünglich im Norden vorgesehene Kreuzungsbereich<br />
entfällt, da keine Einbahnregelungen mehr vorgesehen sind. Vizebgm. Dr. Andreas<br />
Brugger hat in einem Gespräch mit Herrn Nössing erreicht, dass <strong>die</strong> private Zufahrtsstraße bis<br />
zum Grundstück „Österle“ nun der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aldrans</strong> zum Kauf angeboten werden kann.<br />
Diese Straße wird ebenso auf 4,50 m mit Ausweiche von einer Breite von 5,50 m ausgebaut.<br />
Durch <strong>die</strong>se Umgestaltung der Erschließung wird Herr Nössing durch weiteren Siedlungsbau<br />
verkehrsmäßig nicht mehr belastet.<br />
Auf Anfrage von GR Josef Wagner betreffend der Finanzierung berichtet GR Ing. Gerhard<br />
Eisenführer wie folgt:<br />
Folgende Längen und Breiten lagen <strong>die</strong>ser Kostenschätzung zugrunde:<br />
Gemeindstraße: lg = 98,5 m; b = 4,50 m und 1 Ausweiche mit b=5,50 m<br />
Erschließungsstraße Westen – Osten: lg = 69 m; b = 4,50 m<br />
lg = 78 m; b = 5,00 m<br />
Erschließungsstraße Norden - Süden : lg = 123 m; b = 4,00 m<br />
Durch <strong>die</strong> Verschiebung der Erschließungsstraße Nord/Süd Richtung Osten ergeben sich folgende<br />
Längen und Kosten:<br />
Durchlass <strong>Gemeinde</strong>straße € 6.300,--<br />
Grundablöse Franz Nössing € 24.000,--<br />
Baukosten <strong>Gemeinde</strong>straße: € 64.000,--<br />
Erschließungsstraße West/Ost: lg = 174 m, b = 5 m € 125.000,-- davon 50 % Gde.<br />
Erschließungsstraße Nord/Süd: lg = 114 m, b = 5 m € 82.000,-- davon 50 % Gde.<br />
Es können eventuell erforderliche Gartenmauern an den Grundgrenzen dazukommen. Ges<strong>am</strong>t<br />
würde <strong>die</strong> Erschließungsstraße <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aldrans</strong> mit € 198.000,-- belasten. Weiters wird<br />
bemerkt, dass keine Grundkosten im Bereich der Gründe Wainig und Stolz anfallen, da <strong>die</strong>se<br />
den Grund zur Verfügung stellen. GR Josef Wagner bemerkt, dass sich <strong>die</strong> zukünftigen<br />
Grunderwerber südlich der Straße (Ambacher, Nössing, Klingenschmid und Stolz) anteilsmäßig<br />
an den Straßenerrichtungskosten beteiligen sollten. Der Bürgermeister berichtet, dass <strong>die</strong>s<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat zu beschließen hat.
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GR Ing. Mag. Christoph Niederkofler berichtet, dass in der letzten Raumordnungssitzung<br />
<strong>die</strong>ses Projekt sehr gut ausdiskutiert wurde und findet das Erschließungsprojekt gut. Es werden<br />
einige Leute durch <strong>die</strong>se Erschließung be<strong>die</strong>nt. In der vergangenen Woche sind jedoch<br />
weitere Fragen aufgetaucht <strong>die</strong> noch geklärt werden müssen. Weiters liegen ja auch noch keinerlei<br />
schriftliche Verträge dem <strong>Gemeinde</strong>rat vor. GR Ing. Mag. Christoph Niederkofler regt<br />
an, dass wir mit dem ges<strong>am</strong>ten Auflage- und Widmungsverfahren warten sollten, bis sämtliche<br />
Unterlagen vorliegen und sodann den ges<strong>am</strong>ten Bereich – auch südlich der Straße (Ambacher,<br />
Nössing, Klingenschmid und Stolz) – zu widmen. Eine verkürzte Auflage ist jedenfalls<br />
noch durchzuführen. Es wird eigentlich keine Zeit dadurch vergeudet. Der Bürgermeister<br />
bemerkt, dass <strong>die</strong>ses Projekt mittlerweile so weit vorangetrieben wurde, dass nunmehr <strong>die</strong><br />
Auflage beschlossen werden soll. Die Widmung der südlichen Parzellen kann unmittelbar in<br />
der Herbstsitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates erfolgen. Grund für <strong>die</strong> Widmung im Herbst ist der,<br />
dass zuerst <strong>die</strong> Erschließung und <strong>die</strong> Zufahrt sichergestellt werden muss. Durch das Auflageverfahren<br />
der heute anstehenden Raumordnungsplanunterlagen könnten Stellungnahmen, <strong>die</strong><br />
eine Abänderung der Pläne bedeuten, einlangen. Sollte das Auflageverfahren positiv abgeschlossen<br />
werden, so steht einer Widmungserweiterung im südlichen Bereich nichts im Wege.<br />
GR Ing. Mag. Christoph Niederkofler sieht den Bereich Aste als Ges<strong>am</strong>tprojekt, in dem auch<br />
<strong>die</strong> Bauern des Prockenhofes inklu<strong>die</strong>rt sind. GR Manfred Span bemerkt, dass <strong>die</strong> Verlegung<br />
des im südlichen Bereich befindlichen Waldweges (von Osten nach Westen verlaufend) auch<br />
noch nicht geklärt ist. Der vorliegende Servitutsvertrag wurde bis heute nur von einer Partei<br />
unterzeichnet. Insbesondere wird festgestellt, dass Herr Nössing, der der Verlegung des<br />
Waldweges zustimmen müsste, auch nicht unterschrieben hat. Der Bürgermeister berichtet,<br />
dass im Forstgesetz <strong>die</strong> Holzbringung <strong>über</strong> fremde Waldgrundstücke geregelt ist, jedoch muss<br />
<strong>über</strong> einen bestehenden Privatweg des Herrn Nössing zugefahren werden. Diesbezüglich ist<br />
das Einvernehmen herzustellen. GR Birgit Eder meint, dass man <strong>die</strong>se beiden Verfahren parallel<br />
laufen lassen kann und dass zwischenzeitlich <strong>die</strong> Verträge eingeholt werden können.<br />
Das Auflageverfahren <strong>die</strong>nt auch dazu, dass wir als <strong>Gemeinde</strong>rat der Öffentlichkeit unseren<br />
Willen (Erschließung, Widmung) kundtun. Weiters glaubt GR Birgit Eder, dass der südliche<br />
Bereich nicht unmittelbar in Zus<strong>am</strong>menhang mit dem nördlichen Bereich gesehen werden<br />
kann. Der südliche Bereich ist detaillierter zu behandeln. Da es sich heute auch nur um <strong>die</strong><br />
Auflage handelt, muss der <strong>Gemeinde</strong>rat noch einmal eine definitive Entscheidung hinsichtlich<br />
der Raumordnungsmaßnahmen treffen.<br />
GR Peter Brunner ist grundsätzlich ebenso für <strong>die</strong> geplanten Umwidmungen im Bereich Aste.<br />
Es ist unbedingt <strong>die</strong> Holzbringung und <strong>die</strong> Fahrt für landwirtschaftliche Bringung (Span) im<br />
südlichen Bereich noch zu regeln. Weiters fragt GR Peter Brunner den Bürgermeister wie es<br />
mit den Bauern im Prockenhof hinsichtlich eines Baugrundes weiter geht.<br />
GR Franz Gapp berichtet <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Niederschrift</strong> der <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> vom 19.6.2002 wo<br />
beschossen wurde, zu welchen Bedingungen eine Widmung im Bereich Aste erfolgen kann<br />
und besteht auf <strong>die</strong> seinerzeitigen Zusagen der Grundeigentümer. Alle Grundeigentümer sind<br />
gleich zu behandeln. Es gibt ein Projekt Aste wo das Land nur deshalb zugestimmt hat, wenn<br />
<strong>die</strong> Bauern <strong>am</strong> Prockenhofweg durch <strong>die</strong>se Grundstücke be<strong>die</strong>nt werden. Erst wenn klar daraus<br />
hervorgeht, welche Grundstücksteile seitens der Prockenhofbauern erworben werden<br />
können, können wir <strong>über</strong> weitere Maßnahmen (Widmungen) diskutieren.<br />
GR DI Christine Allmaier-Flögel berichtet, dass Sie zu der Zeit, als <strong>die</strong> Entscheidungen zur<br />
Aufnahme <strong>die</strong>ser Flächen ins örtliche Raumordnungskonzept getroffen wurde, noch nicht<br />
Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rates war. Aufgrund der vielen Diskussionen im <strong>Gemeinde</strong>rat in den<br />
vergangenen Jahren und des Berichtes von Vizebürgermeister Dr. Andreas Brugger gibt es<br />
Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes, dass solche Vereinbarungen – wenn <strong>über</strong>haupt –<br />
einer Erpressung gleichen und für <strong>die</strong> raumordnerischen Entscheidungen eines <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
nicht relevant und sogar gesetzeswidrig sind. Aus <strong>die</strong>sem Grund ist es schwierig zu sagen,<br />
dass <strong>die</strong> Grundeigentümerin <strong>die</strong>se Grundstücke zur Verfügung stellen muss. Das Projekt ist in<br />
Ordnung, und sollte heute zumindest in der Auflage beschlossen werden. Auch in einem heu-
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tigen Telefonat mit Vizebürgermeister Dr. Andrea Brugger hat <strong>die</strong>ser bestätigt, dass wir keinesfalls<br />
eine Widmungsentscheidung in Abhängigkeit einer Grund<strong>über</strong>lassung treffen dürfen.<br />
In einer der nächsten Raumordnungssitzung ist eine Lösung seitens des <strong>Gemeinde</strong>rates für <strong>die</strong><br />
Prockenhofbauern zu suchen.<br />
GR Josef Wagner bemerkt, dass es in <strong>die</strong>sem Fall eine moralische Verpflichtung seitens der<br />
Grundeigentümerin zur Überlassung der zugesagten 3 Grundstücke (á ca. 500 m²) um ATS<br />
300,-- je m² an <strong>die</strong> Prockenhofbauern gibt.<br />
GR Franz Gapp fragt an, wo <strong>die</strong>ser Baugrund für <strong>die</strong> Prockenhofbauern gefunden werden soll,<br />
da ja seinerzeit keine widmungsfähigen Grundstücke im Bereich des Prockenhofes gesichtet<br />
werden konnten. GR Birgit Eder berichtet, dass d<strong>am</strong>als seitens des Landes Tirol im Bereich<br />
des Prockenhofes eine Grünzone ausgewiesen wurde, d.h., es wurde eine gesetzliche Grundlage<br />
verändert. Diese Änderung war Landessache, wo <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aldrans</strong> nicht einmal ein<br />
Mitspracherecht hatte. Wenn sich gesetzliche Grundlagen ändern, ob Bund oder Land, dann<br />
haben sich <strong>Gemeinde</strong>n einfach daran zu halten und in weiterer Folge haben wir das zu akzeptieren.<br />
Es gibt auch andere Bereich <strong>die</strong> in den Alltag massiv eingreifen (Pensionsreform, …),<br />
und <strong>die</strong> unsererseits akzeptiert werden müssen. Durch <strong>die</strong>se Grünzone sind <strong>die</strong> Bauern <strong>am</strong><br />
Prockenhof derzeit um ihre widmungsfähigen Grundstücke gekommen. Es wurde seitens der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>über</strong>legt, wie man eine halbwegs gerechte Entschädigung kommen kann. Es ist<br />
aber keinesfalls eine Aufgabe des <strong>Gemeinde</strong>rates, <strong>über</strong>all dort wo eine Grünzone entsteht, in<br />
anderen Bereichen eine Lösung zu suchen. Es handelte sich um eine Initiative der <strong>Gemeinde</strong><br />
auf <strong>die</strong> es keinen rechtlichen Anspruch gibt. Es war ein Entgegenkommen und eine Absichtserklärung.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> hat sich <strong>die</strong>ser Aufgabe deshalb angenommen, da <strong>die</strong> Bauern untereinander<br />
nicht einig werden. Dass sich der <strong>Gemeinde</strong>rat in private Angelegenheiten einmischt<br />
war in <strong>die</strong>sem Fall eine Vermittlungsabsicht zwischen den Bauern und sollte zukünftig nicht<br />
mehr erfolgen.<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass <strong>die</strong> Verknüpfung einer Widmung mit der Grundzurverfügungstellung<br />
rechtlich nicht gedeckt ist. Weiters berichtet der Bürgermeister, dass <strong>die</strong> Grundbesitzerin<br />
aufgrund eines Gespräches seinerseits mit ihr bereit ist, <strong>die</strong> Grundfläche südlich des<br />
Weges im Ausmaß von 1.172 m² den drei Bauern <strong>am</strong> Prockenhof zum Preis von ATS 300,--<br />
je m² zur Verfügung stellt. Jetzt handelt es sich um 368 m² anstelle der 500 m², daher müssen<br />
<strong>die</strong>se sich bei der Wegerschließung auch nicht beteiligen. Die Grundbesitzerin Stolz Elisabeth<br />
muss <strong>die</strong> Wegerrichtungskosten, <strong>die</strong> ursprünglich auf <strong>die</strong> Parzellen umgelegt worden wären,<br />
selbst bezahlen. Dieses südliche Grundstück stellt in etwa für jeden Bauern <strong>am</strong> Prockenhof<br />
einen Gegenwert von ca. € 100.000,-- dar. Der Bürgermeister glaubt nicht, dass mit <strong>die</strong>ser<br />
Entscheidung für <strong>die</strong> Prockenhofbauern nichts getan worden ist. Im nächsten Schritt sind dann<br />
auch <strong>die</strong> Grundeigentümer Ambacher, Klingenschmid, Nössing beteiligt, deren Grundstücke<br />
nach Vorlage eines Antrages umgewidmet werden können.<br />
GR Franz Gapp gibt zu Bedenken, dass bei der Erstellung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
seitens der <strong>Gemeinde</strong> für jeden Bauern 2 Parzellen und für jedes weichende Kind eine<br />
Parzelle zu je 500 m² zugesagt worden sind. Sich auf <strong>die</strong> Grünzone herauszureden ist nicht<br />
fair.<br />
GR Manfred Span bemerkt, dass wir als <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig auftreten sollten um im Bereich<br />
des Prockenhofes doch Grundstücke zu widmen. Der Prockenhof ist durch <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
in den 90er Jahren mit erheblichen Kosten voll erschlossen worden. Warum dort eine<br />
Grünzone ausgewiesen wurde ist für den <strong>Gemeinde</strong>rat nicht verständlich. GR Birgt Eder berichtet,<br />
dass d<strong>am</strong>als geschlossen seitens des <strong>Gemeinde</strong>rates gegen <strong>die</strong>se Grünzonenausweisung<br />
aufgetreten jedoch <strong>die</strong>se abgewiesen wurde.
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GR Ing. Mag. Christop Niederkofler bemerkt dazu, dass eine Widmungserweiterung aufgrund<br />
des Projektes Aste nicht mehr weiter verfolgt wurde. Er glaubt, dass das Ges<strong>am</strong>tprojekt Aste<br />
nur in Verbindung mit den Prockenhofbauern seitens des Landes ins örtlichen Raumordnungskonzept<br />
genehmigt wurde.<br />
GR Birgit Eder sagt, dass wir d<strong>am</strong>als unsere zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft<br />
haben. Weiters wird nochmals erwähnt, dass es sich heute nicht um eine Widmung, sondern<br />
um <strong>die</strong> Auflage der Widmung handelt. Es spricht nichts gegen den heutigen Auflagebeschluss,<br />
da endgültig der <strong>Gemeinde</strong>rat im Herbst noch <strong>über</strong> <strong>die</strong> heutige Widmung abstimmen<br />
muss.<br />
GR Franz Gapp möchte, dass zuerst eine Rücksprache mit dem Land geführt wird, ob einer<br />
derartigen Widmung entgegen den ursprünglichen Zusagen zugestimmt wird. Jetzt hängen wir<br />
mit den Landwirten <strong>am</strong> Prockenhof, bis auf <strong>die</strong> heutige Zusage von Frau Stolz, in der Luft.<br />
Der Bürgermeister entgegnet, dass sich <strong>die</strong> gesetzlichen Voraussetzungen geändert haben und<br />
Widmungsverknüpfungen nicht mehr getroffen werden dürfen. Der Bürgermeister verweist<br />
auf den ausführlichen Schriftverkehr von Vizebürgermeister Dr. Andreas Brugger. Wenn wir<br />
<strong>die</strong>sen ersten Schritt, der Grundvoraussetzung für <strong>die</strong> Erschließungsstraße ist, gesetzt haben,<br />
kann <strong>über</strong> weitere Schritte (Umwidmung der südlichen Parzellen) entschieden werden.<br />
GR Ing. Mag. Christoph Niederkofler stimmt generell dem Projekt zu, jedoch sind vorher <strong>die</strong><br />
Verträge einzuholen. Auch das Land weiß mittlerweile, dass derartige Verknüpfungen, <strong>die</strong><br />
nahe einer Erpressung gleich kommen, seitens des <strong>Gemeinde</strong>rates nicht praktiziert werden<br />
dürfen. Wenn Frau Stolz <strong>die</strong> Grundstücke nicht aus freiem Willen zur Verfügung stellt, so<br />
haben wir als <strong>Gemeinde</strong>rat keine Möglichkeit <strong>die</strong>s zu erwirken, wir dürfen sogar auch nicht<br />
gegen eine Widmung ihrer Parzelle sein, da <strong>die</strong>se durch das vorliegende Erschließungsprojekt<br />
voll erschlossen wurde und <strong>die</strong>ses Grundstück im Raumordnungskonzept als Bauland vorgesehen<br />
ist.<br />
GR Franz Gapp erkundigt sich, ob generell <strong>die</strong>se Widmungen für <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> als Gut befunden<br />
werden. Es sind ca. € 180.000,-- für <strong>die</strong> Wegerrichtung seitens der <strong>Gemeinde</strong> zu tragen.<br />
Weiters ist <strong>die</strong>se neue Straße im Winter von Schnee zu befreien. Weiters müssen <strong>die</strong><br />
Kindern mit einem extra Bus zur Schule gebracht werden. Bauland für Frau Stolz im Bereich<br />
des Mühlweges ist aufgrund des Projektes Aste herausgenommen worden. Frau Stolz hätte<br />
auch im Bereich des Mühlweges widmungsfähige Grundstücke. Der Bürgermeister bemerkt,<br />
dass es sich um ein Ges<strong>am</strong>tprojekt von mehreren betroffenen Bauern handelt (Ambacher,<br />
Klingenschmid, Nössing, Viertl, Haselwanter, Nairz, Stolz). Wenn <strong>die</strong>ses Projekt fallen gelassen<br />
wird, so werden auch <strong>die</strong>se Bauern nicht mit Baugrund be<strong>die</strong>nt, natürlich hätte dann auch<br />
<strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> keine Kosten. Das Projekt ist gut, <strong>die</strong> Bauern <strong>am</strong> Prockenhof bekommen zwar<br />
nicht das was ursprünglich zugesagt wurde, jedoch auch einen beträchtlichen Betrag. Die Entscheidung<br />
einer Widmung oder Nichtwidmung entscheidet ein <strong>Gemeinde</strong>rat und sonst niemand.<br />
Für das ist der <strong>Gemeinde</strong>rat gewählt worden.<br />
GR Ing. Mag. Christoph Niederkofler sagt nochmals, dass wir ja von allen betroffenen Bauern<br />
reden, sodass eine sofortige Ges<strong>am</strong>twidmung incl. der südlichen Parzellen ausgesprochen<br />
werden soll. Der Bürgermeister bemerkt dazu nochmals, dass zuerst <strong>die</strong> Zufahrt, <strong>die</strong> von der<br />
heutigen Widmung abhängt, und sodann weitere Widmungen im <strong>Gemeinde</strong>rat beraten werden<br />
sollen.<br />
GR Josef Wagner möchte <strong>die</strong> anwesenden Bauern vom Prockenhofweg fragen, ob sie mit der<br />
heutigen Entscheidung hinsichtlich ihres Grundstückes einverstanden sind. Weiters möchte er<br />
wissen, wenn <strong>die</strong> ursprünglichen Vereinbarungen nicht mehr halten, ob dann <strong>die</strong> heutige Zusage<br />
von Frau Stolz rechtlich hält.
- 7 -<br />
Andreas Viertl als betroffener Landwirt des Prockenhofes nimmt zum Sachverhalt Stellung.<br />
Wir betroffenen Bauern vom Prockenhof sind mit <strong>die</strong>ser nunmehr vorliegenden Lösung nicht<br />
ganz einverstanden, da es noch viele offene Fragen gibt. Bei den südlichen Parzellen geht ein<br />
Weg quer durch, der nicht nur zur Holzbringung sondern auch zur Heubringung genutzt wird.<br />
Bevor <strong>die</strong>s nicht geklärt ist, kann man sicher <strong>die</strong>sen Bereich nicht umwidmen. Herr Viertl gibt<br />
weiters zu bedenken, dass, wenn jetzt der nördliche Bereich gewidmet wird und im Herbst der<br />
südliche Bereich nicht gewidmet werden kann (Weg), <strong>die</strong> Prockenhofbauern wieder ohne<br />
Baugrund dastehen. Weiters berichtet Herr Viertl, dass der vorgesehene Widmungsbereich<br />
nur aufgrund der Widmungsproblematik <strong>am</strong> Prockenhof durch eine Grünzonenaufhebung in<br />
Bereich Aste durch das Land ermöglicht wurde.<br />
GR Christian Otter bemerkt, dass selbstverständlich Frau Stolz einen Vorteil durch <strong>die</strong>se Erschließung<br />
und der Nicht<strong>über</strong>lassung von Grundstücken an Dritte hat.<br />
Klaus Ambacher, ebenso ein Betroffener des Widmungsbereiches, ersucht den <strong>Gemeinde</strong>rat,<br />
sofort den ges<strong>am</strong>ten Bereich zu widmen und schließt sich den Ausführungen von GR Ing.<br />
Mag. Christoph Niederkofler an. Der Bürgermeister bemerkt dazu, dass sämtliche angesprochenen<br />
Flächen – auch Ambacher – im Raumordnungskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aldrans</strong> als<br />
Bauland ausgewiesen sind. Diese Flächen können jedoch erst nach Vorlage einer entsprechenden<br />
Erschließung gewidmet werden. Sollte <strong>die</strong> Auflage der heute vorliegen Pläne, <strong>die</strong> ja<br />
vor allem auch <strong>die</strong> Verkehrserschließung beinhaltet, genehmigt werden, steht, wie bereits<br />
mehrmals erwähnt, einer Erweiterungswidmung, wie im ROK vorgesehen nichts im Wege.<br />
GR Ing. Gerhard Eisenführer berichtet, dass <strong>die</strong> verkehrsmäßige Erschließung durch das vorliegende<br />
Projekt nunmehr gegeben ist, und wenn seitens der Bevölkerung keine Stellungnahmen<br />
zu den Raumordnungsplänen einlangen, <strong>die</strong>se Widmung und auch in Folge <strong>die</strong> Widmung<br />
der südlichen Parzellen vorgenommen werden kann.<br />
GR Ing. Mag. Christoph Niederkofler sagt abschließend, dass aufgrund des zeitlichen Rahmens<br />
einer sofortigen Widmung des ges<strong>am</strong>ten Bereiches nichts im Wege stehen kann, da der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat ja ohnehin <strong>die</strong> Absicht hat, <strong>die</strong>se südlichen Parzellen im Herbst zu widmen.<br />
GR Ing. Mag. Christoph Niederkofler spricht sich generell für <strong>die</strong> Erschließung des Projektes<br />
Aste aus stellt den Antrag, <strong>die</strong> Tagesordnungspunkte 2.1 bis 2.5 auf <strong>die</strong> Herbstsitzung zu vertagen,<br />
sodass <strong>die</strong> restlichen Fragen noch geklärt werden können und sodann auch den südlichen<br />
Bereich mitbeschließen. Der Antrag wird mit 5 : 8 abgelehnt.<br />
Beschlussanträge:<br />
zu Pkt. 2.1: Der Bürgermeister stellt den Antrag zur Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
Nr. FWP/46/07 vom 18.07.2007, ausgefertigt vom Raumplaner Arch. Dr. Georg Cernusca, im<br />
Bereich der Teilfläche des Gst. 1061/1, KG. <strong>Aldrans</strong>, (Eigentümer Franz Nössing), von derzeit<br />
Sonderfläche Hofstelle in Bauland mit der Nutzungskategorie landwirtschaftliches<br />
Mischgebiet gem. § 40 Abs. 5 TROG 2006 zur Auflage gem. § 64 TROG 2006 zu beschließen.<br />
zu Pkt. 2.2: Der Bürgermeister stellt den Antrag zur Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
Nr. FWP/47/07, ausgefertigt vom Raumplaner Arch. Dr. Georg Cernusca, im Bereich der Gst.<br />
1060/5 und 1060/6 sowie der Teilfläche des Gst. 1061/2, KG. <strong>Aldrans</strong>, (Eigentümer Mag.<br />
Wolfgang Wainig, Dr. Elisabeth Weinek und Arch. DI Clemens Wainig), von derzeit Freiland<br />
in Bauland mit der Nutzungskategorie landwirtschaftliches Mischgebiet gem. § 40 Abs. 5<br />
TROG 2006 zur Auflage gem. § 64 TROG 2006 zu beschließen.
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zu Pkt. 2.3: Der Bürgermeister stellt den Antrag zur Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
Nr. FWP/48/07 vom 20.07.2007, ausgefertigt vom Raumplaner Arch. Dr. Georg Cernusca, im<br />
Bereich des Gst. 1059, KG. <strong>Aldrans</strong>, (Eigentümerin Elisabeth Stolz), von derzeit Freiland<br />
Wald in Bauland mit der Nutzungskategorie landwirtschaftliches Mischgebiet gem. § 40 Abs.<br />
5 TROG 2006 zur Auflage gem. § 64 TROG 2006 zu beschließen.<br />
zu Pkt. 2.4: Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Erlassung eines Allgemeinen Bebauungsplanes<br />
Nr. ABP/43/07 vom 23.07.2007, ausgefertigt vom Raumplaner Arch. Dr. Georg<br />
Cernusca, im Bereich der Gst. 1059, 1060/2, 1060/3, 1060/4, 1060/5, 1060/6, 1061/1, 1061/2<br />
und 1320/2 (Teilflächen), KG. <strong>Aldrans</strong>, (Eigentümer Franz Nössing, Mag. Wolfgang Wainig,<br />
Dr. Elisabeth Weinek, Arch. DI Clemens Wainig und Elisabeth Stolz), zur Auflage gem. § 65<br />
Abs. 1 TROG 2006 zu beschließen.<br />
zu Pkt. 2.5: Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Erlassung eines Ergänzenden Bebauungsplanes<br />
Nr. EBP/44/07 vom 25.07.2007, ausgefertigt vom Raumplaner Arch. Dr. Georg<br />
Cernusca, im Bereich der Gst. 1060/2 und 1060/4 sowie 1061/1 und 1061/2 (Teilflächen),<br />
KG. <strong>Aldrans</strong>, (Eigentümer Arch. DI Clemens Wainig), zur Auflage gem. § 65 Abs. 1 TROG<br />
2006 zu beschließen.<br />
Die Anträge werden mit 3 Stimmenenthaltungen genehmigt.<br />
zu 3.: Das Amt der Tiroler Landesregierung hat uns mitgeteilt, dass <strong>die</strong> Gründung des privaten<br />
Hortes durch den Verein des Kinderspielgruppe Flohhupfer mit den dazugehörenden<br />
Räumlichkeiten im Wohn- und Pflegeheim St. Martin genehmigt wurde. Großer Dank wird<br />
dem Heimleiter Ing. Andreas Kastner ausgesprochen, der kurzfristig <strong>die</strong>se Räumlichkeiten zur<br />
Verfügung stellte. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hatte in der letzten Sitzung beschlossen, dass der 3. Kindergartengruppenraum<br />
dem Verein zur Durchführung des Hortbetriebes zur Verfügung gestellt<br />
wird. Da <strong>die</strong>ser Raum nun nicht mehr benötigt wird, stellt der Bürgermeister den Antrag,<br />
den <strong>die</strong>sbezüglichen Beschluss der letzten <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> aufzuheben. Der Antrag wird<br />
einstimmig angenommen.<br />
zu 4.: Der Bürgermeister berichtet, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat ein ges<strong>am</strong>tes Verkehrskonzept, welches<br />
auch <strong>die</strong> bereits verordnete 30 km/h – Beschränkung im Dorfzentrum beinhaltete, in<br />
Auftrag gegeben hatte. Weitere Inhalte <strong>die</strong>ses Konzeptes sind <strong>die</strong> Schaffung weiterer Gehsteige<br />
und <strong>die</strong> Beleuchtung der Schutzwege. Dieses Verkehrskonzept sollte schrittweise umgesetzt<br />
werden. Der Bürgermeister schlägt vor, <strong>die</strong> Schutzwege im Bereich Bärhof,<br />
Jagglerhof, MPreis und Wiesenhof mit einer Beleuchtung, <strong>die</strong> den neuesten Standart entsprechen,<br />
auszustatten. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. € 15.000,--. GR Ing. Mag. Christoph<br />
Niederkofler ersucht den Bürgermeister, <strong>die</strong> Beleuchtung nicht direkt vor seiner Haustüre<br />
sondern mindestens dort wo derzeit <strong>die</strong> Schutzwegtafel ist, anzubringen. GR Gerhard<br />
Sprenger erkundigt sich beim Bürgermeister hinsichtlich der Gelbhinterlegung der Schutzweg<strong>über</strong>gangstafeln.<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass <strong>die</strong> Umrüstung einer einzigen Tafel<br />
ca. € 100,-- beträgt. Es werden weitere Angebote eingeholt. Der Antrag des Bürgermeisters,<br />
<strong>die</strong> vier oben erwähnten Schutzwege zu beleuchten sowie <strong>die</strong> erforderlichen Schutzweg<strong>über</strong>gangstafeln<br />
anzuschaffen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
zu 5: In der letzten <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> wurde <strong>die</strong> Auftragsvergabe für <strong>die</strong> Straßenbauarbeiten<br />
der neuen Erschließungsstraße der Dr.-Karl-Ott-Straße an den <strong>Gemeinde</strong>vorstand delegiert,<br />
da für Juli/August keine <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> vorgesehen war. Vergangenen Freitag<br />
erfolgte <strong>die</strong> Angebotsöffnung hinsichtlich der Straßen- und Wasserbauarbeiten der neuen Erschließungsstraße<br />
Tourismus/<strong>Gemeinde</strong>. Bestbieter ist <strong>die</strong> Firma Fröschl AG mit einer Nettoauftragssumme<br />
von € 141.340,06 und liegt ca. € 60.000,-- unter der Kostenschätzung des Ingenieurbüros<br />
IFS. Die Finanzierung ist durch <strong>die</strong> Grundverkäufe (€ 90.725,--) sowie durch
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den Ansatz im Budget 2007 (€ 150.000,--) gedeckt. Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig<br />
<strong>die</strong> Vergabe an <strong>die</strong> Firma Fröschl AG. Die Vergabesumme reduziert sich jedoch um den Betrag<br />
für <strong>die</strong> Asphaltierung, da <strong>die</strong>se erst nach Bautätigkeit der neuen Grundeigentümer durchgeführt<br />
werden soll. Bauaufsicht hat ebenso das Büro IFS.<br />
zu 6.:<br />
Die Kinderspielgruppe Flohhüpfer haben um eine Vorfinanzierung von € 7.000,-- zur<br />
Gründung des Hortes in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aldrans</strong> angesucht. Dieses Geld wird nach Einlangen<br />
der Subventionen (Land) der <strong>Gemeinde</strong> refun<strong>die</strong>rt.<br />
GR Peter Brunner ersucht den Bürgermeister ein Geschwindigkeitsmessgerät anzuschaffen,<br />
d<strong>am</strong>it <strong>die</strong> Einhaltung der Geschwindigkeit auch in anderen <strong>Gemeinde</strong>straßen<br />
<strong>über</strong>wacht werden könnte.<br />
GR Peter Brunner ladet alle Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates herzlich zur 110 Jahr-Feier<br />
der Musikkapelle <strong>Aldrans</strong> ein. Das Fest beginnt bereits <strong>am</strong> Freitag mit einem Festakt<br />
im <strong>Gemeinde</strong>saal, wo sämtliche Kapellmeister der Musikkapelle dirigieren werden.<br />
GR Franz Gapp ersucht den Bürgermeister den Grubenweg ab Haus Wolf Richtung<br />
Zimmermann auszubessern (ausgewaschen, …).<br />
GR Ing. Gerhard Eisenführer erkundigt sich beim Bürgermeister hinsichtlich der Einnahmen<br />
von Strafgeldern bei Verkehrsvergehen. Der Bürgermeister berichtet, dass<br />
sämtliche Gelder, <strong>die</strong> bei Vergehen an <strong>Gemeinde</strong>straßen eingenommen werden, der<br />
<strong>Gemeinde</strong> gehören.<br />
GR Hubert Rösch bedankt sich für <strong>die</strong> rege Teilnahme beim Schützenfest anlässlich<br />
der 50-Jahrfeier.<br />
GR Franz Gapp möchte nochmals zu Protokoll geben, dass er nicht gegen das Projekt<br />
Aste ist, sondern dass seinerzeit getroffene Vereinbarungen einzuhalten sind. Dem<br />
schließt sich GR Josef Wagner an. Weiters bemerkt GR Gapp, dass man immer von<br />
Verkehrsentlastung spricht, und im Gegenzug in entlegenen Weilern weiteres Bauland<br />
ausweist. Generell gehört das Verkehrskonzept <strong>über</strong>dacht.<br />
Da keine Wortmeldungen mehr erfolgen, schließt der Bürgermeister <strong>die</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong><br />
um 22.00 Uhr.<br />
Schriftführer: Bürgermeister: <strong>Gemeinde</strong>räte: