EEG 2009 - Fachverband Biogas e.V.
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Allgemeine Vergütungsvoraussetzungen<br />
Werden die folgenden allgemeinen Vergütungsvoraussetzungen<br />
nicht eingehalten bestehen grundsätzlich keinerlei Vergütungsansprüche<br />
1. Anlagenregister:<br />
Soweit Anlagenregister eingerichtet ist, muss der Strom nur vergütet<br />
werden, soweit Eintragung der Anlage in das Anlagenregister<br />
beantragt wurde.<br />
2. Eigenvermarktungsklausel I<br />
Anlagenbetreiber sind verpflichtet, den gesamten Strom, für den<br />
dem Grunde nach ein Vergütungsanspruch besteht und der nicht<br />
von ihnen selbst oder von Dritten verbraucht wird, die unmittelbar<br />
an ein Netz des Anlagenbetreibers angeschlossen sind, dass kein<br />
Netz der Allgemeinversorgung ist, in das Netz einzuspeisen und<br />
dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen<br />
<strong>Fachverband</strong><br />
<strong>Biogas</strong> e.V.<br />
German <strong>Biogas</strong> Association • Asociación Alemana de <strong>Biogas</strong> • Société Allemande du Biogaz