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EEG 2009 - Fachverband Biogas e.V.

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Allgemeine Vergütungsvoraussetzungen<br />

Werden die folgenden allgemeinen Vergütungsvoraussetzungen<br />

nicht eingehalten bestehen grundsätzlich keinerlei Vergütungsansprüche<br />

1. Anlagenregister:<br />

Soweit Anlagenregister eingerichtet ist, muss der Strom nur vergütet<br />

werden, soweit Eintragung der Anlage in das Anlagenregister<br />

beantragt wurde.<br />

2. Eigenvermarktungsklausel I<br />

Anlagenbetreiber sind verpflichtet, den gesamten Strom, für den<br />

dem Grunde nach ein Vergütungsanspruch besteht und der nicht<br />

von ihnen selbst oder von Dritten verbraucht wird, die unmittelbar<br />

an ein Netz des Anlagenbetreibers angeschlossen sind, dass kein<br />

Netz der Allgemeinversorgung ist, in das Netz einzuspeisen und<br />

dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen<br />

<strong>Fachverband</strong><br />

<strong>Biogas</strong> e.V.<br />

German <strong>Biogas</strong> Association • Asociación Alemana de <strong>Biogas</strong> • Société Allemande du Biogaz

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