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EEG 2009 - Fachverband Biogas e.V.

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Anlagenbegriff <strong>EEG</strong> <strong>2009</strong> §§ 3 Ziffer 1, 19<br />

Nach § 19 des <strong>EEG</strong> <strong>2009</strong> werden mehrere Anlagen zum Zweck der<br />

Vergütungsbestimmung für den jeweils zu letzt in Betrieb genommenen Generator<br />

zu einer Anlage zusammengefasst, wenn<br />

1. sie sich auf dem selben Grundstück oder sonst in unmittelbarer<br />

räumlicher Nähe befinden,<br />

2. sie Strom aus gleichartigen erneuerbaren Energien erzeugen,<br />

3. der in ihnen erzeugte Strom nach den Regelungen dieses Gesetzes<br />

in Abhängigkeit von der Leistung der Anlage vergütet wird und<br />

4. sie innerhalb von zwölf aufeinander folgenden Kalendermonaten<br />

in Betrieb gesetzt worden sind.“<br />

<strong>Fachverband</strong><br />

<strong>Biogas</strong> e.V.<br />

German <strong>Biogas</strong> Association • Asociación Alemana de <strong>Biogas</strong> • Société Allemande du Biogaz

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