EEG 2009 - Fachverband Biogas e.V.
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Anlagenbegriff <strong>EEG</strong> 2004<br />
Der Begriff der Anlage ist im <strong>EEG</strong> 2004 in § 3 Abs. 2<br />
wie folgt bestimmt:<br />
§ 3 Abs. 2 S. 1: Anlage ist jede selbstständige technische Einrichtung zur<br />
Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder<br />
Grubengas<br />
§ 3 Abs. 2 S. 2 Mehrere Anlagen zur Erzeugung von Strom aus gleichartigen<br />
Erneuerbaren Energien und aus Grubengas, die im Geltungsbereich<br />
des Gesetzes errichtet und mit gemeinsamen für den<br />
Betrieb technisch erforderlichen Einrichtungen oder<br />
baulichen Anlagen unmittelbar verbunden sind, gelten als<br />
eine Anlage, soweit sich nicht aus den §§ 6 bis 12 etwas<br />
anderes ergibt; nicht für den Betrieb technisch erforderlich sind<br />
insbesondere nächste Richter, Wege, Netzanschluss wird,<br />
Mess-, Verwaltungs- und Überwachungseinrichtungen.<br />
<strong>Fachverband</strong><br />
<strong>Biogas</strong> e.V.<br />
German <strong>Biogas</strong> Association • Asociación Alemana de <strong>Biogas</strong> • Société Allemande du Biogaz