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EEG 2009 - Fachverband Biogas e.V.

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Anlagenbegriff <strong>EEG</strong> 2004<br />

Der Begriff der Anlage ist im <strong>EEG</strong> 2004 in § 3 Abs. 2<br />

wie folgt bestimmt:<br />

§ 3 Abs. 2 S. 1: Anlage ist jede selbstständige technische Einrichtung zur<br />

Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder<br />

Grubengas<br />

§ 3 Abs. 2 S. 2 Mehrere Anlagen zur Erzeugung von Strom aus gleichartigen<br />

Erneuerbaren Energien und aus Grubengas, die im Geltungsbereich<br />

des Gesetzes errichtet und mit gemeinsamen für den<br />

Betrieb technisch erforderlichen Einrichtungen oder<br />

baulichen Anlagen unmittelbar verbunden sind, gelten als<br />

eine Anlage, soweit sich nicht aus den §§ 6 bis 12 etwas<br />

anderes ergibt; nicht für den Betrieb technisch erforderlich sind<br />

insbesondere nächste Richter, Wege, Netzanschluss wird,<br />

Mess-, Verwaltungs- und Überwachungseinrichtungen.<br />

<strong>Fachverband</strong><br />

<strong>Biogas</strong> e.V.<br />

German <strong>Biogas</strong> Association • Asociación Alemana de <strong>Biogas</strong> • Société Allemande du Biogaz

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