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EEG 2009 - Fachverband Biogas e.V.

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Anlagenbegriff <strong>EEG</strong> 2004 vs. <strong>EEG</strong> <strong>2009</strong><br />

Nach der bisherigen gesetzlichen Regelung sind drei Voraussetzungen notwendig,<br />

um zwei Biomasseanlagen zu einer gemeinsamen Anlage zu verbinden:<br />

1. Es müssen gemeinsame Einrichtungen oder bauliche Anlagen vorhanden<br />

sein.<br />

2. Diese müssen betriebsnotwendig sein.<br />

3. Die Anlagen müssen mit den Einrichtungen unmittelbar verbunden sein.<br />

§ 19 Regierungsentwurf-<strong>EEG</strong> enthält dagegen für Strom aus Biomasseanlagen<br />

nur noch zwei Voraussetzungen, um diese vergütungstechnisch zu einer Anlage<br />

zusammenzufassen:<br />

1. Ein räumlicher Zusammenhang und<br />

2. die Inbetriebnahme der Generatoren innerhalb von zwölf aufeinander<br />

folgenden Kalendermonaten<br />

<strong>Fachverband</strong><br />

<strong>Biogas</strong> e.V.<br />

German <strong>Biogas</strong> Association • Asociación Alemana de <strong>Biogas</strong> • Société Allemande du Biogaz

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