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Auktion162-Internationale-Flug-&Zeppelinpost

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Allgemeine Versteigerungsbedingungen<br />

Die auch ohne schriftliche Anerkennung bei Abgabe persönlicher<br />

oder schriftlicher Gebote ausschließlich maßgebend sind.<br />

1. Der Versteigerer handelt im eigenen Namen für<br />

Rechnung seiner Auftraggeber, die unbenannt<br />

bleiben, als Kommissionär.<br />

2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor,<br />

während der Versteigerung Nummern des Kataloges<br />

zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge<br />

auszubieten oder zurückzuziehen.<br />

3. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können<br />

vor der Auktion besichtigt werden. Die nach bestem<br />

Wissen und Gewissen vorgenommenen<br />

Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im<br />

Sinne des Kaufrechts. Das Auktionshaus übernimmt<br />

keine Haftung für Mängel, soweit es die ihm<br />

obliegenden Sorgfaltspflichten eingehalten hat.<br />

Außer bei Sammlungen verpflichtet sich das<br />

Auktionshaus jedoch, wegen begründeter<br />

Mängelrügen, die ihm bis spätestens eine Woche<br />

nach Empfang der Sachen anzuzeigen sind, innerhalb<br />

der Verjährungsfrist von einem Jahr seine<br />

Gewährleistungsansprüche gegenüber dem<br />

Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher<br />

Inanspruchnahme des Einlieferers wird der gezahlte<br />

Kaufpreis einschließlich des Aufgeldes erstattet; ein<br />

darüber hinausgehender Anspruch – auch auf<br />

Erstattung von Kosten der Reklamation wie Porti,<br />

Prüfgebühren u.a. – ist ausgeschlossen.<br />

4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an<br />

den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann in<br />

begründeten Fällen den Zuschlag verweigern oder<br />

unter Vorbehalt erteilen. Er kann den Zuschlag<br />

zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn<br />

ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen<br />

worden ist, oder wenn der Höchstbietende sein<br />

Gebot nicht gelten lassen will oder sonstige Zweifel<br />

über den Zuschlag bestehen. Bei gleichhohen<br />

Geboten hat ein schriftliches Gebot Vorrang vor<br />

Geboten im Saal. Telefonische Gebote bedürfen<br />

nachfolgender Bestätigung in Schriftform, wie auch<br />

der Versteigerer grundsätzlich keinerlei Haftung für<br />

das Zustandekommen der Telefonverbindung und der<br />

Übermittlung bzw. des Empfangs der – auch der per<br />

Email oder über das Internet abgegebenen – Gebote<br />

übernimmt. Bei Vorbehaltszuschlägen ist der Bieter<br />

bis zur Klärung mit dem Einlieferer an sein Gebot<br />

gebunden, mindestens jedoch sechs Wochen; das<br />

gleiche gilt bei Abgabe von Untergeboten und<br />

Nachverkauf. Gebote wie „bestens“ steigern bis zum<br />

zehnfachen Ausrufpreis mit.<br />

5. Die Teilnahme über das Internet („Live-Bidding“)<br />

und die Nutzung der dafür vom Auktionshaus bereit<br />

gehaltenen Systeme ist beschränkt auf den Stand der<br />

aktuellen technischen Ausstattung des<br />

Auktionshauses. Das Auktionshaus behält sich vor,<br />

entsprechende Änderungen zu implementieren. Die<br />

Teilnehmer akzeptieren, dass technische Störungen<br />

auftreten können und sind gehalten, das<br />

Auktionshaus entsprechend zu informieren.<br />

Auktionshaus und Auktionator haften nicht für<br />

Störungen der Online-Verbindung, ebenso nicht für<br />

die Kompatibilität der verwendeten Hard- und<br />

Software. Verkäufer und Bieter haben keine<br />

Ansprüche gegen Auktionshaus und Auktionator,<br />

wenn ein Gebot bzw. Zuschlag nicht bzw. nicht<br />

rechtzeitig zustande kommt.<br />

6. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für<br />

nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen<br />

auf den Erwerber über. Das Eigentum an der<br />

ersteigerten Sache wird erst mit vollständigem<br />

Zahlungseingang beim Auktionshaus auf den<br />

Erwerber übertragen.<br />

7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Sachen<br />

sind sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen.<br />

Falls im Inland der Erwerber Versendung wünscht,<br />

geht sie auf seine Kosten und, soweit er selbst<br />

Unternehmer ist, auch auf seine Gefahr.<br />

8. Die zu versteigernden Lose werden<br />

differenzbesteuert verkauft. Die Berechnungsgrundlage<br />

für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld<br />

bildet der Zuschlagspreis.<br />

Pro Auktionslos wird eine Gebühr von € 2,- erhoben.<br />

Bei differenzbesteuerter Ware wird keine<br />

Mehrwertsteuer ausgewiesen.<br />

Für Käufer aus Ländern der Europäischen Union gilt:<br />

Verbraucher zahlen einheitlich ein Aufgeld von<br />

23,8 % zuzüglich Losgebühr, Porto und Versicherung.<br />

Für Gewerbetreibende im Sinne des UStG zahlen bei<br />

differenzbesteuerter Ware 23,8 % Aufgeld<br />

(im Aufgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von<br />

19% enthalten) zuzüglich Losgebühr, Porto und<br />

Versicherung. Für Händler wird bei regelbesteuerter<br />

Ware ein Aufgeld von 20 % zuzüglich 19 % MwSt. auf<br />

die Summe aus Zuschlag, Aufgeld, Losgebühr und<br />

Porto/Versicherung erhoben. Der innereuropäische<br />

Warenverkehr kann gemäß den gesetzlichen<br />

Bestimmungen von der Umsatzsteuer befreit werden.<br />

Für Käufer mit Wohnsitz in Drittländern (außerhalb<br />

der EU) gilt: Käufer zahlen 20 % Aufgeld zuzüglich<br />

Losgebühr, Porto und Versicherung. Führt das<br />

Auktionshaus Ulrich Felzmann GmbH & Co. KG die<br />

Ware selbst in Drittländer aus, wird die Rechnung<br />

ohne gesetzliche Umsatzsteuer erstellt. Wird die<br />

Ware vom Käufer selbst oder durch Dritte ins<br />

Drittland ausgeführt, wird die gesetzliche<br />

Umsatzsteuer berechnet, bei Vorlage der<br />

notwendigen Ausfuhrnachweise erstattet.<br />

Im Drittland anfallende Importsteuern oder Zölle<br />

trägt der Käufer in jedem Fall selbst.<br />

Für Goldmünzen, die umsatzsteuerbefreit sind, gilt<br />

ein Aufgeld von 20 %.<br />

9. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig<br />

und zahlbar in bar oder durch bankbestätigten<br />

Scheck. Zahlungen auswärtiger Erwerber, die<br />

schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind<br />

binnen einer Woche nach Rechnungsdatum fällig. Bei<br />

Kauf für einen Dritten haftet der Bieter mit diesem<br />

als Gesamtschuldner.<br />

10. Bei Zahlungsverzug oder Abnahmeverweigerung<br />

der zugeschlagenen Lose verliert der Käufer seine<br />

Rechte aus dem Zuschlag. Als Verzugsschaden<br />

werden 1,5 % Zinsen pro Monat berechnet. Im<br />

Übrigen kann das Auktionshaus wahlweise Erfüllung<br />

oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen<br />

Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann<br />

dabei auch so berechnet werden, dass die Sache in<br />

einer weiteren Auktion nochmals versteigert wird und<br />

der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber<br />

der früheren Versteigerung und die besonderen<br />

Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich<br />

der Gebühren des Versteigerers aufzukommen hat.<br />

Bei der endgültigen Nichtabnahme zugeschlagener<br />

Lose, spätestens jedoch drei Monate nach dem<br />

ursprünglichen Versteigerungstermin, stellt der<br />

Versteigerer dem Schuldner mindestens die<br />

ausgefallenen Versteigerungsprovisionen als<br />

Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Rechnung.<br />

Dem Schuldner bleibt vorbehalten nachzuweisen,<br />

dass dem Versteigerer ein Schaden überhaupt nicht<br />

oder in wesentlich geringerer Höhe als diese<br />

Pauschale entstanden ist.<br />

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den<br />

kaufmännischen Verkehr ist Düsseldorf. Es gilt<br />

deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge<br />

des internationalen Warenkaufs findet keine<br />

Anwendung.<br />

12. Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß auch<br />

für den Nachverkauf. Der Nachverkauf unverkaufter<br />

Lose findet für einen begrenzten Zeitraum statt. Die<br />

über einen Onlinekatalog oder eine Onlineplattform<br />

erteilten Zuschläge oder Zusagen über einen<br />

Zuschlag per Email, Telefon oder sonstige Art, gelten<br />

erst ab Zugang der Rechnung als verbindlich. Zu den<br />

Zuschlagsbeträgen werden die Aufgelder gemäß<br />

Punkt 8 dieser Bedingungen berechnet.<br />

13. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz<br />

oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit<br />

der übrigen davon unberührt. Bei fremdsprachiger<br />

Losbeschreibung ist stets die deutsche Fassung<br />

maßgeblich.<br />

Stand: April 2018<br />

Der Versteigerer<br />

Mit der Abgabe von Geboten für Lose aus der NS-Zeit, die mit NS-Emblemen und/oder NS-Symbolen oder ähnlichem versehen sind, verpflichtet sich der Bieter<br />

dazu, diese lediglich für historisch-wissenschaftliche Sammelzwecke zu erwerben und in keiner Weise propagandistisch im Sinne des § 86, 86a StGB zu benutzen.

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