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BDF-Aktuell - Bund Deutscher Forstleute (BDF)

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18<br />

Landesnachrichten<br />

Bayerischer Frauenförderpreis 2008<br />

Erfolgsmodelle einer familiengerechten Arbeitswelt<br />

Zum achten Mal soll dieser Preis - in Höhe<br />

von insgesamt 10.000 Euro - an Un -<br />

ternehmen vergeben werden, die mit Engagement,<br />

Kreativität und Ideenreichtum<br />

die Chancengleichheit von Frauen und<br />

Männern als wichtigen Bestandteil ihrer<br />

Personalpolitik umsetzen.<br />

Mit dem Bayerischen Frauenförderpreis<br />

werden Unterneh men ausgezeichnet, die<br />

innovative Maßnahmen der Chancengleichheit<br />

von Frauen und Männern und<br />

deren gerechte Teilhabe am Arbeitsleben<br />

ergreifen, ausbauen und nachhaltig<br />

sichern. Diese Maßnahmen können in<br />

verschiedenen Handlungsfeldern liegen,<br />

wie<br />

Chronologie eines Sommertraumas<br />

Herr D ist Forstbeamter. Eines Tages erfährt<br />

er von guten Freunden, dass in seiner<br />

Dienststelle befördert werden soll. In<br />

seiner Dienststelle sind für seine Besoldungsgruppe<br />

ca. 7 Beförderungsfälle<br />

vorgesehen, insgesamt gibt es ca. 27 BeamtInnen<br />

in seiner Besoldungsgruppe.<br />

Alle für eine Beförderung vorgesehenen<br />

BeamtInnen sind schlechter beurteilt als<br />

er selbst, das weiß Herr D.<br />

Arbeitszeit<br />

Arbeitsorganisation<br />

mobiler Arbeitsort<br />

Personalbeschaffung und -entwicklung,<br />

Weiterbildung<br />

Unternehmens- und Führungskultur<br />

Unternehmenskommunikation<br />

Unterstützung der Beschäftigten durch<br />

z. B. betriebliche Kindergärten<br />

Analyse von Daten und Informationen<br />

Teilnehmen können rechtlich selbstständige<br />

Betriebe und Unternehmen jeder<br />

Größe sowie Angehörige freier Berufe, die<br />

ihren Sitz in Bayern haben. Wettbewerbsunterlagen<br />

erhält man beim Bayer. Staats-<br />

Was heißt hier beförderungsreif?<br />

24. KW:<br />

Herr D fragt in der Personalstelle nach,<br />

ob er befördert werden soll, dieses wird<br />

verneint. Er informiert sich weiter im zuständigen<br />

Arbeitsbereich für das Beamtenrecht<br />

im Innenministerium, wie die<br />

Beförderung nach Leistungskriterien im<br />

Land umgesetzt wird. Dabei erfährt Herr D,<br />

dass solches in den Ressorts des Landes<br />

unterschiedlich gehandhabt wird. Im<br />

Ressort für den Forstbereich sei aber eine<br />

gekappte Beamtenlaufbahn die Regel und<br />

die Beurteilung erfolge bisher nach einer<br />

analytischen Einzeldienstpostenbewer -<br />

tung („dem Angestelltenmodus“) auf der<br />

Grundlage von Stellenbewertungen.<br />

Hierfür sei eine Dienstvereinbarung zu<br />

Grundsätzen der Dienstpostenbewertung<br />

und Beförderung geschlossen worden, die<br />

vom geltenden Beamtenrecht stark abweiche.<br />

Das gehöre schon lange geändert,<br />

weil dieses in den anderen Ressorts des<br />

Landes anders gehandhabt würde. Dort<br />

erfolge die Beförderung besoldungsgruppenbezogen<br />

auf Grund einer Besten-<br />

<strong>BDF</strong><br />

ministerium für Arbeit und Sozialordnung,<br />

Familie und Frauen unter:<br />

www.stmas.bayern.de/frauen. Einsendeschluss<br />

ist der 4. April 2008. Die Bewertung<br />

erfolgt durch eine unabhängige Jury. Der<br />

Bayerische Frauenförderpreis wird zur<br />

Nachahmung in anderen <strong>Bund</strong>esländern<br />

empfohlen.<br />

Ihre <strong>BDF</strong>-Frauenvertretung<br />

Landesvorsitzender<br />

Gunther Hahner<br />

Fon 0 97 20/7 43 p<br />

Mail <strong>BDF</strong>.Bayern@t-online.de<br />

BERLIN BRANDENBURG<br />

auslese gemäß Beurteilung und die<br />

Dienstposten unterlägen einer lauf bahn -<br />

bezogenen Bandbreitenbewertung (gD<br />

A9-A13g und hD A13-A15). Herr D schließt<br />

daraus, es muss im Land unterschiedliche<br />

BeamtInnen geben, weil das Landesbeamtenrecht<br />

nicht in allen Ressorts<br />

gleich angewandt wird.<br />

25. KW<br />

Herr D holt fachjuristischen Rat ein, der<br />

ihn darin bestärkt, dass hier wohl nicht<br />

nach Beamtenrecht gehandelt wird. Herr<br />

D stellt anschließend einen Antrag auf Beförderung<br />

in die nächste Besoldungsgruppe<br />

und begründet dieses mit dem<br />

Leistungskriterium.<br />

26. KW<br />

Ein Bescheid zum Beförderungsantrag<br />

ist bisher nicht ergangen, die Beförderung<br />

der anderen BeamtInnen steht aber unmittelbar<br />

bevor, deshalb rät der Rechtsanwalt<br />

Herrn D, ein Rechtsschutzersuchen<br />

in Form eines Antrages auf Erlass einer

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