Blickpunkt / Marktplatz - AEM-Media Center
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Barbara Herker-Orthaus<br />
Beratungsstellenleiterin des<br />
Lohnsteuerhilfevereins<br />
AKTUELL e.V. in<br />
Bielefeld-Jöllenbeck<br />
BS - 10<br />
Wer die Steuererklärung zu spät<br />
abgibt, den bestraft das Finanzamt<br />
Abgabetermin: 31.05. oder 30.09.<br />
Abgabetermin für die jährliche Einkommensteuererklärung<br />
ist grundsätzlich der 31.05.<br />
des Folgejahres, informiert der AKTUELL<br />
Lohnsteuerhilfeverein e.V.<br />
Fristverlängerung 30.09.<br />
Bis zum 30.09. kann die Frist zur Abgabe<br />
der Steuererklärung in den meisten Fällen<br />
per Antrag verlängert werden. Das Finanzamt<br />
kann jedoch sofern besondere Gründe vorliegen<br />
(z.B. hohe Nachzahlung im Vorjahr), die<br />
Steuererklärung schon vorher anfordern. Eine weitere Fristverlängerung<br />
ist dann nur noch in Ausnahmefällen möglich. Ab diesen Zeitpunkt<br />
wird dann ein Verspätungszuschlag erhoben.<br />
Automatische Fristverlängerung bis 31.12.<br />
Wer sich von einem Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder einem<br />
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<strong>Blickpunkt</strong> / <strong>Marktplatz</strong><br />
anderen steuerlichen Vertreter helfen lässt, kann sich länger Zeit lassen.<br />
In diesen Fällen endet die Frist zur Abgabe der Erklärung 2012<br />
erst am 31.12.2013. Doch auch diese Frist ist nicht die letzte. Wer nicht<br />
zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet ist, kann sich sogar vier Jahre<br />
Zeit lassen.<br />
Verspätungszugschlag<br />
Die Finanzbehörde darf einen Verspätungszuschlag nicht festsetzen,<br />
wenn die fehlende bzw. verspätete Abgabe der Steuererklärung entschuldbar<br />
erscheint. Jedoch hat das Finanzamt für die Erhebung des<br />
Verspätungszuschlags einen Ermessensspielraum. Nicht entschuldbar<br />
ist, wenn die Steuererklärung wiederholt nicht oder wiederholt nicht<br />
fristgemäß abgegeben wurde oder wenn Fristen nicht eingehalten<br />
wurden.<br />
Wer sicher sein will, reicht seine Steuererklärung bis zum 31.05. beim<br />
Finanzamt ein. Der Verspätungszuschlag darf bis zu 10 % der festgesetzten<br />
Steuer, maximal 25.000 € betragen. In der Praxis reichen meist<br />
Steuerbürger, die eine Nachzahlung erwarten, die Steuererklärung<br />
verspätet ein. Aber auch für Steuerbürger, welche eine Erstattung erwarten,<br />
kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festlegen.<br />
Vor allem bei Wiederholungstäter schöpft der Gesetzgeber seinen<br />
Ermessenspielraum aus. Frau Barbara Herker-Orthaus. rät daher allen,<br />
die sich unsicher sind, ob sie eine Erklärung abgeben müssen oder<br />
nicht, sich zu informieren.<br />
Eine Steuererklärung lohnt sich!<br />
Denn nach Recherchen der Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest<br />
(02/11) beträgt die durchschnittliche Erstattung 823 €. „Leicht verdientes<br />
Geld“ – könnte man meinen. Doch die wenigsten kennen sich<br />
im Steuerdschungel aus. Gut beraten ist, wer sich kompetente Hilfe<br />
holt.<br />
Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.<br />
Beratungsstellenleiterin Barbara Herker-Orthaus<br />
Vilsendorfer Straße 87, 33739 Bielefeld<br />
Tel.: 05206-9183282 • Gratis:0800-0966669-9182