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Blickpunkt / Marktplatz - AEM-Media Center

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Barbara Herker-Orthaus<br />

Beratungsstellenleiterin des<br />

Lohnsteuerhilfevereins<br />

AKTUELL e.V. in<br />

Bielefeld-Jöllenbeck<br />

BS - 10<br />

Wer die Steuererklärung zu spät<br />

abgibt, den bestraft das Finanzamt<br />

Abgabetermin: 31.05. oder 30.09.<br />

Abgabetermin für die jährliche Einkommensteuererklärung<br />

ist grundsätzlich der 31.05.<br />

des Folgejahres, informiert der AKTUELL<br />

Lohnsteuerhilfeverein e.V.<br />

Fristverlängerung 30.09.<br />

Bis zum 30.09. kann die Frist zur Abgabe<br />

der Steuererklärung in den meisten Fällen<br />

per Antrag verlängert werden. Das Finanzamt<br />

kann jedoch sofern besondere Gründe vorliegen<br />

(z.B. hohe Nachzahlung im Vorjahr), die<br />

Steuererklärung schon vorher anfordern. Eine weitere Fristverlängerung<br />

ist dann nur noch in Ausnahmefällen möglich. Ab diesen Zeitpunkt<br />

wird dann ein Verspätungszuschlag erhoben.<br />

Automatische Fristverlängerung bis 31.12.<br />

Wer sich von einem Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder einem<br />

Anzeige<br />

<strong>Blickpunkt</strong> / <strong>Marktplatz</strong><br />

anderen steuerlichen Vertreter helfen lässt, kann sich länger Zeit lassen.<br />

In diesen Fällen endet die Frist zur Abgabe der Erklärung 2012<br />

erst am 31.12.2013. Doch auch diese Frist ist nicht die letzte. Wer nicht<br />

zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet ist, kann sich sogar vier Jahre<br />

Zeit lassen.<br />

Verspätungszugschlag<br />

Die Finanzbehörde darf einen Verspätungszuschlag nicht festsetzen,<br />

wenn die fehlende bzw. verspätete Abgabe der Steuererklärung entschuldbar<br />

erscheint. Jedoch hat das Finanzamt für die Erhebung des<br />

Verspätungszuschlags einen Ermessensspielraum. Nicht entschuldbar<br />

ist, wenn die Steuererklärung wiederholt nicht oder wiederholt nicht<br />

fristgemäß abgegeben wurde oder wenn Fristen nicht eingehalten<br />

wurden.<br />

Wer sicher sein will, reicht seine Steuererklärung bis zum 31.05. beim<br />

Finanzamt ein. Der Verspätungszuschlag darf bis zu 10 % der festgesetzten<br />

Steuer, maximal 25.000 € betragen. In der Praxis reichen meist<br />

Steuerbürger, die eine Nachzahlung erwarten, die Steuererklärung<br />

verspätet ein. Aber auch für Steuerbürger, welche eine Erstattung erwarten,<br />

kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festlegen.<br />

Vor allem bei Wiederholungstäter schöpft der Gesetzgeber seinen<br />

Ermessenspielraum aus. Frau Barbara Herker-Orthaus. rät daher allen,<br />

die sich unsicher sind, ob sie eine Erklärung abgeben müssen oder<br />

nicht, sich zu informieren.<br />

Eine Steuererklärung lohnt sich!<br />

Denn nach Recherchen der Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest<br />

(02/11) beträgt die durchschnittliche Erstattung 823 €. „Leicht verdientes<br />

Geld“ – könnte man meinen. Doch die wenigsten kennen sich<br />

im Steuerdschungel aus. Gut beraten ist, wer sich kompetente Hilfe<br />

holt.<br />

Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.<br />

Beratungsstellenleiterin Barbara Herker-Orthaus<br />

Vilsendorfer Straße 87, 33739 Bielefeld<br />

Tel.: 05206-9183282 • Gratis:0800-0966669-9182

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