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<strong>Blickpunkt</strong> / Recht<br />

Schenken und Vererben mit Sinn und Verstand<br />

von Jörg-Christian Linkenbach, Rechtsanwalt und Notar,<br />

Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bielefeld<br />

Folge 70: Muster einer Vorsorgevollmacht – Teil 1<br />

In der letzten Folge hatte ich die Errichtung einer<br />

notariellen Vorsorgevollmacht empfohlen und darauf<br />

hingewiesen, dass das ein Akt der Selbstbestimmung<br />

und gleichzeitig der sicherste Weg sei, im<br />

Falle eigener Handlungsunfähigkeit die gerichtliche<br />

Bestellung eines Betreuers zu vermeiden.<br />

Ich möchte Ihnen jetzt und auch in den nächsten<br />

Folgen ein Muster einer solchen Vollmacht vorstellen,<br />

welches ich seit Mai 2012 in meinem Notariat<br />

verwende. Es entspricht der aktuellen Rechtslage,<br />

insbesondere dem Betreuungsrechtsänderungsgesetz<br />

(„Patientenverfügungsgesetz“), welches am<br />

01.09.2009 in Kraft getreten ist. Zugegebenermaßen<br />

sind zahlreiche Muster derartiger Vollmachten<br />

im Umlauf, so beispielsweise Muster des Justizministeriums,<br />

diverser Krankenhäuser, der<br />

Verbraucherberatung etc.. Diese Muster sind inhaltlich<br />

relativ ähnlich, in einzelnen Passagen sogar<br />

wortgleich. Auch ich möchte nicht für mich in Anspruch<br />

nehmen, ich hätte „das Rad neu erfunden“.<br />

Mein Muster basiert u.a. auf den Empfehlungen des<br />

Notarkollegen Dr. Thomas Renner, Erfurt, der auch<br />

in den gesetzgebenden Ausschüssen des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes<br />

maßgeblich mitgewirkt<br />

hat.<br />

Zugegebenermaßen sind manche Mandanten von<br />

dem äußeren Umfang des Vollmachttextes zunächst<br />

einmal „erschlagen“. Der Umfang ergibt sich u.a.<br />

dadurch, dass ich quasi die „Bedienungsanleitung“,<br />

also zahlreiche Erläuterungen von Anfang an mit in<br />

den Text der Vollmacht aufgenommen habe. Nur so<br />

scheint es mir möglich, dass sowohl die Vollmachtgeber<br />

als auch die Bevollmächtigten bei der praktischen<br />

Nutzung der Vollmacht und der Patientenverfügung<br />

auch Jahre nach der Beurkundung noch<br />

wissen, was die Vollmacht im Einzelnen beinhalten<br />

soll.<br />

Für Änderungs- und Ergänzungsvorschläge bin ich<br />

selbstverständlich dankbar und würde mich über<br />

Anregungen auf dem Postweg oder über E-Mail<br />

kanzlei@linkenbach.com freuen.<br />

Jetzt aber zum Mustertext, der selbstverständlich in<br />

allen Punkten geändert und ergänzt werden kann,<br />

sodass daraus für den jeweiligen Vollmachtgeber<br />

ein regelrechter „Maßanzug“ wird:<br />

V e r h a n d e l t<br />

zu Bielefeld, am 03. Dezember 2012<br />

Vor mir, dem unterzeichneten Notar<br />

Jörg-Christian Linkenbach<br />

im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Hamm<br />

mit dem Amtssitz zu Bielefeld,<br />

erschienen heute:<br />

1. Herr Gerhard Mustermann,<br />

geb. am 13.07.1949 in Münster,<br />

wohnhaft Lange Str. 122, 33604 Bielefeld,<br />

2. dessen Ehefrau,<br />

Frau Anneliese Mustermann, geb. Lustig,<br />

geb. am 01.02.1950 in Bielefeld,<br />

wohnhaft Lange Str. 122, 33604 Bielefeld.<br />

Die Erschienenen wiesen sich dem Notar aus durch<br />

BS - 4<br />

Vorlage ihrer Bundespersonalausweise.<br />

Die Erschienenen verneinten die Frage nach einer<br />

Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 7<br />

BeurkG und baten um die Beurkundung der nachfolgenden<br />

Generalvollmachten und Altersvorsorgevollmachten<br />

und erklären:<br />

I.<br />

Vorbemerkung<br />

Wir möchten unsere Lebensverhältnisse im Alter<br />

und bei Krankheit selbstbestimmt und würdevoll<br />

gestalten. Wir möchten in jedem Fall ein gerichtliches<br />

Betreuungsverfahren vermeiden und wollen<br />

bereits heute festlegen, wer gegebenenfalls notwendige<br />

Entscheidungen in unserem Namen treffen<br />

darf. Soweit das mit unserem Gesundheitszustand<br />

vereinbar ist, wünschen wir eine Betreuung und<br />

Versorgung in unserer eigenen Wohnung. Sollte der<br />

medizinische Zustand aussichtslos sein, so wünschen<br />

wir keine endlose Apparatemedizin. In diesem<br />

Fall soll die von uns benannte Vertrauensperson<br />

dazu berechtigt sein, den Abbruch der medizinischen<br />

Behandlung anzuordnen und uns so ein<br />

würdevolles Sterben zu ermöglichen. Vor diesem<br />

Hintergrund erteilen wir die nachfolgenden Generalvollmachten<br />

und Altersvorsorgevollmachten. Sollte<br />

ausnahmsweise dennoch ein Betreuer bestellt werden,<br />

so soll auch dieser an die nachfolgenden Anordnungen<br />

gebunden sein.<br />

II.<br />

Bevollmächtigung<br />

Ich, der Erschienene zu 1, Gerhard Mustermann,<br />

bevollmächtige hiermit<br />

meine Ehefrau, die Erschienene zu 2,<br />

Frau Anneliese Mustermann, geb. Lustig,<br />

geb. am 01.02.1950 in Bielefeld,<br />

wohnhaft Lange Str. 122, 33604 Bielefeld,<br />

Tel. , Handy-Nr.<br />

sowie meinen Sohn,<br />

Herrn Uwe Mustermann,<br />

geb. am 15.10.1970 in Bielefeld,<br />

wohnhaft Breite Str. 6, 33604 Bielefeld,<br />

Tel. , Handy-Nr.<br />

sowie meine Tochter,<br />

Frau Bärbel Honig, geb. Mustermann,<br />

geb. am 09.04.1973 in Bielefeld,<br />

wohnhaft Schmale Str. 10, 33604 Bielefeld,<br />

Tel. , Handy-Nr.<br />

und zwar jeden für sich alleine,<br />

mich in allen gesetzlich zulässigen Fällen gerichtlich<br />

und außergerichtlich zu vertreten.<br />

Ich, die Erschienene zu 2, Anneliese Mustermann,<br />

geb. Lustig, bevollmächtige hiermit<br />

meinen Ehemann, den Erschienenen zu 1,<br />

Herrn Gerhard Mustermann,<br />

geb. am 13.07.1949 in Münster,<br />

wohnhaft Lange Str. 122, 33604 Bielefeld,<br />

Tel. , Handy-Nr.<br />

sowie meinen Sohn,<br />

Herrn Uwe Mustermann,<br />

geb. am 15.10.1970 in Bielefeld,<br />

wohnhaft Breite Str. 6, 33604 Bielefeld,<br />

Tel. , Handy-Nr.<br />

sowie meine Tochter,<br />

Frau Bärbel Honig, geb. Mustermann,<br />

geb. am 09.04.1973 in Bielefeld,<br />

wohnhaft Schmale Str. 10, 33604 Bielefeld,<br />

Tel. , Handy-Nr.<br />

und zwar jeden für sich alleine,<br />

mich in allen gesetzlich zulässigen Fällen gerichtlich<br />

und außergerichtlich zu vertreten.<br />

Alle Vollmachten gelten über den Tod hinaus.<br />

Die Vollmachten sind jederzeit widerruflich, wobei<br />

der Widerruf auch mündlich erfolgen kann.<br />

III.<br />

Umfang der Vollmachten<br />

a) Vollmacht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten:<br />

Die Vollmacht soll als Generalvollmacht im Umfang<br />

unbeschränkt sein. Sie beinhaltet das Recht,<br />

den Vollmachtgeber in allen vermögensrechtlichen<br />

Angelegenheiten in jeder rechtlich zulässigen Weise<br />

gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Der<br />

Bevollmächtigte ist befugt, mit sich selbst im eigenen<br />

Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte<br />

vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB).<br />

Der Bevollmächtigte ist auch berechtigt, allgemein<br />

oder für einzelne von ihm zu bestimmende Rechtsgeschäfte<br />

Untervollmacht zu erteilen.<br />

b) Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten:<br />

Der Bevollmächtigte ist auch bevollmächtigt, uns in<br />

allen persönlichen Angelegenheiten und sonstigen<br />

nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten zu<br />

vertreten, soweit dieses rechtlich zulässig ist.<br />

Die Erteilung von Untervollmacht ist in persönlichen<br />

Angelegenheiten nicht gestattet.<br />

c) Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht<br />

Wir entbinden die uns behandelnden Ärzte gegenüber<br />

der bevollmächtigten Person von der Schweigepflicht.<br />

Die bevollmächtigte Person ist berechtigt<br />

und verpflichtet, von den uns behandelnden Ärzten<br />

eine Aufklärung über die Art unserer Erkrankung,<br />

unseren Zustand sowie die Prognose sowie die<br />

Möglichkeiten der Behandlung zu verlangen. Die<br />

bevollmächtigte Person darf auch Krankenunterlagen<br />

einsehen und in deren Herausgabe an Dritte<br />

einwilligen.<br />

d) Postvollmacht<br />

Der Bevollmächtigte hat das Recht, alle für den<br />

Vollmachtgeber bestimmten Postsendungen in<br />

Empfang zu nehmen und gegebenenfalls beim<br />

zuständigen Postamt und der zuständigen Poststelle<br />

abzuholen (insbesondere Briefe, Einschreiben,<br />

Einschreiben mit Rückschein, Einwurf-Einschreiben,<br />

Nachnahmesendungen, Postpakete, Warensendungen,<br />

Zahlungsanweisungen etc.).<br />

Die Fortsetzung des Mustertextes folgt in der nächsten<br />

Ausgabe.<br />

Anmerkung: Ich wünsche meinen Lesern eine<br />

besinnliche Advents- und Weihnachtszeit. Über<br />

Fragen und Anregungen zu dem Text der Vorsorgevollmacht<br />

würde ich mich sehr freuen.<br />

Jörg-Christian Linkenbach<br />

www.linkenbach.com<br />

kanlzei@linkenbach.com<br />

Tel. 05206/9155-0

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