Fürstentum Liechtenstein - Niederlassung - Landesverwaltung ...
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Die vier Prinzipien der Verfassung<br />
Die Verfassung von 1921 (Stand 2003) beruht<br />
nach dem Willen der Begründer auf vier<br />
Prinzipien (=Grundsätzen), die in den<br />
wesentlichen Punkten kurz erläutert werden.<br />
Karikatur von Nico: Die Verfassung des <strong>Fürstentum</strong>s<br />
<strong>Liechtenstein</strong> beruht auf vier Säulen.<br />
FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN - NIEDERLASSUNG Skriptum<br />
Das monarchische Prinzip ist in der Verfassung besonders hervorgehoben. Im Fürstenhaus<br />
<strong>Liechtenstein</strong> wird der Nachfolger durch die erbliche männliche Thronfolge bestimmt.<br />
Der Landesfürst ist das Oberhaupt des Staates.<br />
Nach den Bestimmungen der Verfassung stehen<br />
dem Landesfürst weitgehende Rechte gegenüber<br />
der Exekutive, Legislative und Judikative zu. Nach<br />
der Verfassung kann der Landesfürst seine<br />
Hoheitsrechte auch dem volljährigen Erbprinzen<br />
(als seinem Stellvertreter zur Vorbereitung für die<br />
Thronfolge) übertragen. Seit 2004 nimmt Erbprinz<br />
Alois sowohl national als auch international die<br />
Aufgaben des Staatsoberhauptes des <strong>Fürstentum</strong>s<br />
<strong>Liechtenstein</strong> wahr.<br />
Bild: Fürst Hans-Adam und Erbprinz Alois von und zu <strong>Liechtenstein</strong><br />
Das demokratische Prinzip garantiert dem Volk das Recht, die Politik aktiv mitzugestalten.<br />
Gemäss der Verfassung kann das Volk seine Rechte direkt durch Wahlen und Abstimmungen oder<br />
auch indirekt durch seine Abgeordneten im Landtag (= das Parlament) wahrnehmen.<br />
Parteienvielfalt ist dabei auch ein Kennzeichen einer Demokratie, ebenso wie das Akzeptieren von<br />
Mehrheitsentscheidungen durch die in einem politischen Prozess unterlegene Minderheit. Wahl- und<br />
stimmberechtigt sind alle Landesangehörigen (d.h. Landesbürgerinnen und Landesbürger), die das<br />
18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in <strong>Liechtenstein</strong> haben.<br />
Weitere direkte demokratische Rechte sind das Initiativ- und Referendumsbegehren auf Gesetzes-<br />
wie auch auf Verfassungsebene. Als Initiativrecht bezeichnet man das Recht, den Erlass, die<br />
Abänderung oder die Aufhebung eines Gesetzes zu verlangen. Ein Referendum ist eine<br />
Volksabstimmung, bei der das Volk über einen Landtagsentscheid im Nachhinein befindet und ihn<br />
dabei entweder annehmen oder verwerfen kann. Die direkte Demokratie in <strong>Liechtenstein</strong> ist eine<br />
wichtige Säule im historisch gewachsenen System des Dualismus von Monarchie und Volk und ist Teil<br />
der liechtensteinischen Identität.<br />
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