Fürstentum Liechtenstein - Niederlassung - Landesverwaltung ...
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Reichsunmittelbarkeit<br />
FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN - NIEDERLASSUNG Skriptum<br />
Reichsunmittelbar waren im Heiligen Römischen Reich bis 1806 Gebiete<br />
und Personen, die direkt dem Kaiser und dem Reich unterstanden und<br />
somit keinem anderen Landesherrn. Diese Sonderstellung beinhaltete<br />
auch die Verpflichtung, dem Kaiser mit "Rat und Tat" zur Seite zu<br />
stehen.<br />
Saisonnier-Saisonarbeit Als Saisonniers bezeichnete man Arbeitskräfte, die in <strong>Liechtenstein</strong> nur<br />
befristet beschäftigt werden durften.<br />
Selbstbestimmungsrecht Nach dem Grundsatz des Völkerrechts besitzt ein Volk oder eine Nation<br />
das Recht, unabhängig von anderen Staaten über seinen politischen<br />
Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche,<br />
soziale und kulturelle Entwicklung selber und frei zu entscheiden.<br />
(siehe: Charta der Vereinten Nationen)<br />
Souveränität<br />
Staatsgewalt<br />
UNO<br />
Das Wort „Souveränität bedeutet so viel wie "Unabhängigkeit". Die<br />
Souveränität eines Staates besteht darin, dass er selbst entscheiden<br />
kann, was im Staat nach innen sowie in den Beziehungen zu anderen<br />
Staaten geschehen soll.<br />
Ein souveräner Staat bestimmt seine Gesetze und seine Regierungsform<br />
selbst.<br />
Mit Staatsgewalt meint man allgemein die Hoheitsrechte jedes Staates.<br />
Diese Hoheitsrechte übt ein Staat innerhalb seines Staatsgebietes durch<br />
die drei Staatsgewalten aus: durch die Regierung (Exekutive:<br />
Verwaltung, Beamte, Polizei), den Landtag (Legislative) und durch die<br />
Gerichte (Judikative) in Form von Hoheitsakten.<br />
Die Vereinten Nationen (UNO) wurden nach dem Zweiten Weltkrieg am<br />
24. Oktober 1945 gegründet. Die wichtigsten Aufgaben der Organisation<br />
sind die Sicherung des Weltfriedens, die Einhaltung des Völkerrechts,<br />
der Schutz der Menschenrechte und die Förderung der internationalen.<br />
<strong>Liechtenstein</strong> trat der UNO am 18. September 1990 bei.<br />
Verfassung Eine Verfassung regelt den grundlegenden Aufbau eines Staates, die<br />
territoriale Gliederung des Staates, die Beziehung zu anderen Staaten<br />
sowie das Verhältnis zu seinen Normunterworfenen und deren<br />
wichtigste Rechte und Pflichten. Die auf diese Weise konstituierten<br />
Staatsgewalten sind an die Verfassung als oberste Norm gebunden. Die<br />
verfassungsgebende Gewalt geht in <strong>Liechtenstein</strong> vom Fürsten und vom<br />
Volke aus.<br />
Wahlbezirk<br />
WTO<br />
In <strong>Liechtenstein</strong> bilden das Oberland und Unterland je einen Wahlbezirk.<br />
Von den 25 Landtags-Abgeordneten werden 15 im Oberland und 10 im<br />
Unterland gewählt. (vgl. LV Art 46)<br />
Die 1995 ins Leben gerufene Welthandelsorganisation mit Sitz in Genf<br />
strebt eine weltweite Liberalisierung des Welthandels an.<br />
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