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Fürstentum Liechtenstein - Niederlassung - Landesverwaltung ...

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Reichsunmittelbarkeit<br />

FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN - NIEDERLASSUNG Skriptum<br />

Reichsunmittelbar waren im Heiligen Römischen Reich bis 1806 Gebiete<br />

und Personen, die direkt dem Kaiser und dem Reich unterstanden und<br />

somit keinem anderen Landesherrn. Diese Sonderstellung beinhaltete<br />

auch die Verpflichtung, dem Kaiser mit "Rat und Tat" zur Seite zu<br />

stehen.<br />

Saisonnier-Saisonarbeit Als Saisonniers bezeichnete man Arbeitskräfte, die in <strong>Liechtenstein</strong> nur<br />

befristet beschäftigt werden durften.<br />

Selbstbestimmungsrecht Nach dem Grundsatz des Völkerrechts besitzt ein Volk oder eine Nation<br />

das Recht, unabhängig von anderen Staaten über seinen politischen<br />

Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche,<br />

soziale und kulturelle Entwicklung selber und frei zu entscheiden.<br />

(siehe: Charta der Vereinten Nationen)<br />

Souveränität<br />

Staatsgewalt<br />

UNO<br />

Das Wort „Souveränität bedeutet so viel wie "Unabhängigkeit". Die<br />

Souveränität eines Staates besteht darin, dass er selbst entscheiden<br />

kann, was im Staat nach innen sowie in den Beziehungen zu anderen<br />

Staaten geschehen soll.<br />

Ein souveräner Staat bestimmt seine Gesetze und seine Regierungsform<br />

selbst.<br />

Mit Staatsgewalt meint man allgemein die Hoheitsrechte jedes Staates.<br />

Diese Hoheitsrechte übt ein Staat innerhalb seines Staatsgebietes durch<br />

die drei Staatsgewalten aus: durch die Regierung (Exekutive:<br />

Verwaltung, Beamte, Polizei), den Landtag (Legislative) und durch die<br />

Gerichte (Judikative) in Form von Hoheitsakten.<br />

Die Vereinten Nationen (UNO) wurden nach dem Zweiten Weltkrieg am<br />

24. Oktober 1945 gegründet. Die wichtigsten Aufgaben der Organisation<br />

sind die Sicherung des Weltfriedens, die Einhaltung des Völkerrechts,<br />

der Schutz der Menschenrechte und die Förderung der internationalen.<br />

<strong>Liechtenstein</strong> trat der UNO am 18. September 1990 bei.<br />

Verfassung Eine Verfassung regelt den grundlegenden Aufbau eines Staates, die<br />

territoriale Gliederung des Staates, die Beziehung zu anderen Staaten<br />

sowie das Verhältnis zu seinen Normunterworfenen und deren<br />

wichtigste Rechte und Pflichten. Die auf diese Weise konstituierten<br />

Staatsgewalten sind an die Verfassung als oberste Norm gebunden. Die<br />

verfassungsgebende Gewalt geht in <strong>Liechtenstein</strong> vom Fürsten und vom<br />

Volke aus.<br />

Wahlbezirk<br />

WTO<br />

In <strong>Liechtenstein</strong> bilden das Oberland und Unterland je einen Wahlbezirk.<br />

Von den 25 Landtags-Abgeordneten werden 15 im Oberland und 10 im<br />

Unterland gewählt. (vgl. LV Art 46)<br />

Die 1995 ins Leben gerufene Welthandelsorganisation mit Sitz in Genf<br />

strebt eine weltweite Liberalisierung des Welthandels an.<br />

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