KREIHA INFO 3/2018
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Editorial<br />
Reizthema Datenschutz<br />
Ruckzuck<br />
ist einfach.<br />
Weil man Geld schnell und<br />
leicht per Handy senden<br />
kann. Mit Kwitt, einer Funktion<br />
unserer App.*<br />
Ein Ladenhüter ist nach Definition „ein<br />
Verkaufsartikel, der schlecht oder überhaupt<br />
nicht absetzbar ist“. Auch beim<br />
Export-Weltmeister Deutschland gibt es<br />
einen Ladenhüter, der wahrlich noch nie<br />
ein Exportschlager war und auch nicht das<br />
Zeug dazu hatte: das seit über 40 Jahren<br />
existierende und mehrfach novellierte<br />
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).<br />
Zur Erinnerung: Wir befinden uns im Zeitalter<br />
der Digitalisierung, unsere Kunden<br />
und auch unsere Handwerker kommunizieren<br />
zunehmend digital, Daten werden<br />
erfasst, weiterbearbeitet und versendet.<br />
Ja, es gibt Datenkraken, die personenbezogene<br />
Daten sammeln, dann auswerten<br />
und mit Hilfe dieser Erkenntnisse das Kaufverhalten<br />
und sogar politische Wahlen<br />
entscheidend beeinflussen können. Diese<br />
Großdatenverwerter sollten ursprünglich<br />
vom Nachfolger des BDSG, der ab dem<br />
25.05.<strong>2018</strong> scharfgeschalteten Europäischen<br />
Datenschutzgrundverordnung (EU-<br />
DSGVO), reglementiert werden.<br />
Der ursprüngliche Plan hat sich jedoch<br />
mittlerweile so verselbständigt, dass sich<br />
vor allen Dingen großartige neue Geschäftsfelder<br />
auftun. Die EU-DSGVO ist<br />
so komplex und betrifft so direkt jeden<br />
Handwerksbetrieb, dass Beratungsunternehmen<br />
für die rechtskonforme Umsetzung<br />
und Abmahn-Anwälte wegen der<br />
massiv drohenden Strafen viele schöne<br />
neue Business-Cases schreiben dürfen.<br />
Wir haben uns daran gewöhnt, mit den<br />
kleinen digitalen Helfern unsere tägliche<br />
Arbeit zu bestreiten. Die neuen datenschutzrechtlichen<br />
Probleme sind vielfältig.<br />
Handwerker verwenden beispielsweise<br />
„WhatsApp“ als Kommunikationsmittel<br />
auf der Baustelle sowie oft auch dafür,<br />
sich von Kunden Fotos von Stellen in der<br />
Wohnung schicken zu lassen, die repariert<br />
werden sollen. Problem dabei ist die<br />
Kommunikation mit Kunden über die<br />
Anwendung „WhatsApp“. „Da ‚Whats-<br />
App’ Zugriff auf dieses Bild erhält, handelt<br />
es sich hierbei um eine Datenübertragung<br />
an ‚WhatsApp’, für die der betroffene<br />
Kunde jedoch keine Einwilligung erteilt<br />
hat“, sagte ein ZDH-Datenschutzexperte<br />
im Interview mit der Zeitung „Die Welt“.<br />
Oder aber der Friseur, der zur Freude<br />
seiner Kunden seit dem 25. Mai seine<br />
Kundschaft ungefragt aufklärt, wie lange<br />
er gedenkt, Namen und Adressen in seiner<br />
Kartei und den eben vereinbarten Fassonschnitt<br />
im Terminkalender zu belassen.<br />
Spätestens wenn der Kunde im Rahmen<br />
dieses überschaubaren Auftrags für die<br />
Datenspeicherung auch noch eine datenschutzrechtliche<br />
Einwilligungserklärung<br />
abgeben soll, wird dessen Blick schon eher<br />
befremdlich sein.<br />
Ein kleiner Hoffnungsschimmer ist, dass<br />
die Nöte des Handwerks jetzt doch auch<br />
die Bundesregierung erreicht haben. Als<br />
Reaktion auf massive Kritik aus Wirtschaft<br />
und Verbänden, unter anderem<br />
des Handwerks, sagte Bundeskanzlerin<br />
Angela Merkel bereits Mitte Mai auf einer<br />
Kreisvorsitzendenkonferenz ihrer Partei in<br />
Berlin, die vorgesehene Umsetzung der<br />
EU-Verordnung in Deutschland lasse Probleme<br />
entstehen: „Manches ist wirklich eine<br />
Überforderung.“ In anderen Ländern, wie<br />
etwa Österreich, werde die EU-Vorschrift<br />
anders realisiert. In Folge ist es nun Anfang<br />
Juni zu einem Vorstoß der CDU/CSU-<br />
Bundestagsfraktion gekommen, mit einer<br />
kurzfristigen gesetzlichen Regelung unseriösen<br />
Abmahnungen bei Datenschutzverstößen<br />
rasch einen Riegel vorschieben zu<br />
wollen. Im Mittelpunkt der Debatte steht<br />
aktuell, in welchen Zusammenhang der<br />
Datenschutz mit wettbewerbsrechtlichen<br />
Tatbeständen gebracht werden kann.<br />
Warten wir es ab und hoffen, dass der<br />
Pragmatismus im Sinne des Handwerks<br />
und der Verbraucher siegen wird.<br />
Es grüßt Sie herzlich<br />
Ihr Kreishandwerksmeister<br />
Frank Mund<br />
* Gilt nur zwischen deutschen Girokonten.<br />
Impressum<br />
Die <strong>KREIHA</strong> <strong>INFO</strong> ist das Mitteilungsmagazin der Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach<br />
(Herausgeber). Verantwortlich für den Inhalt zeichnet Kreishandwerksmeister Frank Mund.<br />
Das Magazin erscheint alle zwei Monate in einer Auflage von 3.500 Stück, das nächste Mal<br />
am 15. August <strong>2018</strong>. Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Beitrag enthalten.<br />
Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach<br />
Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />
Platz des Handwerks 1 . 41065 Mönchengladbach<br />
Olympiasieger Michael Hilgers und<br />
Tel.: 02161 4915-0 . Kammerpräsident Andreas Ehlert,<br />
Fax: 02161 4915-50<br />
portraitiert von Detlef Ilgner<br />
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