Zwergerl_Magazin Juli/August 2018
Das Familienmagazin in der Metropolregion München
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s20-29_red_jul18_Layout-zm 22.06.<strong>2018</strong> 09:00 Seite 24<br />
Der bayerische Weg<br />
Kabinett beschließt milliardenschweres Programm für Familien<br />
Bayerns Ministerpräsident Söder reformiert die Familienförderung im<br />
Freistaat: Statt Betreuungsgelds und des Landeserziehungsgelds sollen<br />
Eltern von ein- bis zweijährigen Kindern künftig ein Familiengeld bekommen<br />
– egal, wie ihre Kinder betreut werden. Kindergärten bleiben<br />
dafür gebührenpflichtig.<br />
Gebündelte Hilfe für Familie<br />
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Die Entscheidung, ob Kinder in den ersten Lebensjahren in der Kita<br />
oder privat (z. B. durch Eltern oder Großeltern) betreut werden, soll<br />
nicht vom Geld abhängen. Das bayerische Familiengeld soll die Wahlfreiheit<br />
erhöhen, denn alle Eltern erhalten diese Leistung, unabhängig<br />
davon, ob das Kind eine Krippe besucht oder nicht. Mit dem neuen Gesetz<br />
sollen Familienentwürfe nicht gegeneinander ausgespielt werden,<br />
sondern alle Eltern eine bessere Unterstützung, vor allem für Erziehung<br />
und Bildung, egal wie sie ihr Leben und die Kinderbetreuung gestalten<br />
wollen, erhalten. Denn Eltern wissen meist selbst am besten, ob sie<br />
das Geld für den Elternbeitrag in der Kita oder andere Förderangebote<br />
für ihr Kind ausgeben wollen.<br />
98 Prozent der Eltern sind berechtigt<br />
Beide Leistungen, Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld<br />
,sollen ab 1. September durch das Familiengeld gebündelt und aufgestockt<br />
werden. Eltern von ein- und zweijährigen Kindern können 250<br />
Euro pro Monat und Kind vom Freistaat bekommen, ab dem dritten Kind<br />
sind es dann 300 Euro pro Monat. Das Familiengeld soll das bisherige<br />
bayerische Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld ablösen. Es<br />
soll unabhängig vom Einkommen gezahlt werden und auch unabhängig<br />
davon, ob das Kind eine Krippe besucht oder nicht. Insgesamt soll die<br />
Leistung rund 250.000 Kindern zugutekommen. Selbst einen Antrag<br />
stellen müssen die wenigsten Eltern, liegt nämlich ein bewilligter Antrag<br />
auf Elterngeld vor, sollen sie automatisch auch das Familiengeld<br />
bekommen. Für 98 Prozent der Eltern ist damit kein weiteres Tätigwerden<br />
erforderlich. Bei der Auszahlung des Familiengeldes soll z.B. die<br />
Nationalität keine Rolle spielen, auch anerkannte Flüchtlinge sind so<br />
antragsberechtigt.<br />
Infotelefon für Interessierte<br />
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) hat dazu ein Servicetelefon<br />
eingerichtet, um Fragen rund um das Familiengeld zu beantworten.<br />
Sie erreichen das Servicetelefon unter 0931 32090929 von<br />
Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.<br />
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