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Zwergerl_Magazin Juli/August 2018

Das Familienmagazin in der Metropolregion München

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s20-29_red_jul18_Layout-zm 22.06.<strong>2018</strong> 09:00 Seite 24<br />

Der bayerische Weg<br />

Kabinett beschließt milliardenschweres Programm für Familien<br />

Bayerns Ministerpräsident Söder reformiert die Familienförderung im<br />

Freistaat: Statt Betreuungsgelds und des Landeserziehungsgelds sollen<br />

Eltern von ein- bis zweijährigen Kindern künftig ein Familiengeld bekommen<br />

– egal, wie ihre Kinder betreut werden. Kindergärten bleiben<br />

dafür gebührenpflichtig.<br />

Gebündelte Hilfe für Familie<br />

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Die Entscheidung, ob Kinder in den ersten Lebensjahren in der Kita<br />

oder privat (z. B. durch Eltern oder Großeltern) betreut werden, soll<br />

nicht vom Geld abhängen. Das bayerische Familiengeld soll die Wahlfreiheit<br />

erhöhen, denn alle Eltern erhalten diese Leistung, unabhängig<br />

davon, ob das Kind eine Krippe besucht oder nicht. Mit dem neuen Gesetz<br />

sollen Familienentwürfe nicht gegeneinander ausgespielt werden,<br />

sondern alle Eltern eine bessere Unterstützung, vor allem für Erziehung<br />

und Bildung, egal wie sie ihr Leben und die Kinderbetreuung gestalten<br />

wollen, erhalten. Denn Eltern wissen meist selbst am besten, ob sie<br />

das Geld für den Elternbeitrag in der Kita oder andere Förderangebote<br />

für ihr Kind ausgeben wollen.<br />

98 Prozent der Eltern sind berechtigt<br />

Beide Leistungen, Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld<br />

,sollen ab 1. September durch das Familiengeld gebündelt und aufgestockt<br />

werden. Eltern von ein- und zweijährigen Kindern können 250<br />

Euro pro Monat und Kind vom Freistaat bekommen, ab dem dritten Kind<br />

sind es dann 300 Euro pro Monat. Das Familiengeld soll das bisherige<br />

bayerische Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld ablösen. Es<br />

soll unabhängig vom Einkommen gezahlt werden und auch unabhängig<br />

davon, ob das Kind eine Krippe besucht oder nicht. Insgesamt soll die<br />

Leistung rund 250.000 Kindern zugutekommen. Selbst einen Antrag<br />

stellen müssen die wenigsten Eltern, liegt nämlich ein bewilligter Antrag<br />

auf Elterngeld vor, sollen sie automatisch auch das Familiengeld<br />

bekommen. Für 98 Prozent der Eltern ist damit kein weiteres Tätigwerden<br />

erforderlich. Bei der Auszahlung des Familiengeldes soll z.B. die<br />

Nationalität keine Rolle spielen, auch anerkannte Flüchtlinge sind so<br />

antragsberechtigt.<br />

Infotelefon für Interessierte<br />

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) hat dazu ein Servicetelefon<br />

eingerichtet, um Fragen rund um das Familiengeld zu beantworten.<br />

Sie erreichen das Servicetelefon unter 0931 32090929 von<br />

Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.<br />

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