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A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis

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Anwesende:<br />

V e r h a n d l u n g s s c h r i f t<br />

aufgenommen bei der<br />

am Donnerstag, dem 05. Juli 2012, um 18.30 Uhr<br />

<strong>im</strong> Sitzungssaale des Rathauses abgehaltenen<br />

14. Öffentlichen Sitzung<br />

des<br />

G e m e i n d e r a t e s<br />

A) Bürgermeister: Albert Ortig, als Vorsitzender<br />

B) <strong>Die</strong> Mitglieder des Stadtrates<br />

Vizebürgermeister Dr. Thomas Brückl<br />

Vizebürgermeister Michael Steffan<br />

Vizebürgermeister Mag. Ernst Reiter<br />

Stadträtin Dr. Claudia Schoßleitner<br />

Stadträtin Gabriele Luschner<br />

Stadtrat Michael Großbötzl<br />

Stadtrat Erich Rohrauer<br />

Stadtrat Max Gramberger


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 2<br />

C) <strong>Die</strong> Mitglieder des Gemeinderates:<br />

Nicole Mahr<br />

Franz Kaufmann<br />

Josef Heißbauer<br />

Marianne Kraxberger<br />

Mag. Josef W<strong>im</strong>mer<br />

Barbara Koller<br />

Christoph Zauner<br />

DI Paul Fischer<br />

Maria Perndorfer<br />

Sabine Steffan<br />

Sabine Strassl<br />

Yasha Kahrer<br />

Rudolf Holzinger<br />

Maria Kirchmayr<br />

Helga Brandstätter<br />

Thomas D<strong>im</strong><br />

KR Franz D<strong>im</strong><br />

Angelika Podgorschek<br />

Dr. Heinz Lughofer<br />

Christian Bangerl<br />

Ingrid Oberwagner<br />

Dr. Christoph Bleckenwegner<br />

Thomas Brachtl<br />

Entschuldigt fehlen: Anwesende Ersatzmitglieder:<br />

Josef Fuchs Peter Straßer<br />

Clemens Mader Nicolas Schoßleitner<br />

Mag. Yvonne Aigner Josef Spitzer<br />

Ing. Andreas Puschmann<br />

Elmar Podgorschek<br />

Der Stadtamtsdirektor:<br />

Ing. MMag. Peter Eckkrammer<br />

<strong>Die</strong> Schriftführerin:<br />

Sabine Haury<br />

Christoph Regl<br />

Georg Seidenbusch<br />

Der Gemeinderat zählt 37 Mitglieder. Hievon sind einschließlich der Ersatzmitglieder 37 an-<br />

wesend. Er ist daher gemäß § 50 der OÖ. GemO 1990 beschlussfähig.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 3<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Grundangelegenheiten ......................................................................................................... 9<br />

1.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen ............................... 9<br />

1.1.1 Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich Waldmüllerstraße 3 – Ansuchen Herr<br />

Thomas Enichlmayr ........................................................................................................ 9<br />

1.1.2 Ansuchen um Widmungsänderung <strong>im</strong> Bereich der Parz. 1056 (Brauerei <strong>Ried</strong>)<br />

und 1055/1 (Stadtgemeinde) und Optionsvertrag Fa. Fellner ....................................... 11<br />

1.1.3 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/62 und Bebauungsplanänderung Nr. 2/136<br />

SES (Kastner & Öhler) ................................................................................................. 12<br />

1.1.4 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung sowie Änderung des Örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes für XXXLutz und Möbelix .................................................... 14<br />

1.1.5 Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich der Parz. 434, .578, 435, 436/3, 775/2 (St.<br />

Anna) – Ansuchen Herr Rudolf Gehnböck ................................................................... 15<br />

1.2.1 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/60 und Bebauungsplanänderung Nr. 2/129<br />

– Möslinger, Wildfellnerstraße ..................................................................................... 16<br />

1.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen ....................... 18<br />

1.2.2 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/61 – Spange II, L 509 Eingemeindung ... 18<br />

1.2.3 Bebauungsplanänderung Nr. 2/132 – Fa. Strabag, Finkenweg ............................ 19<br />

1.2.4 Bebauungsplanänderung Nr. 2/133 – Wohnanlage Billingerweg, Ansuchen ISG22<br />

1.2.5 Bebauungsplanänderung Nr. 2/134 – Kränzlstraße – Bahnhofstraße, Fa. Schmidt24<br />

1.2.6 Bebauungsplanänderung Nr. 2/135 – Meindlstr./<strong>Die</strong>tmarstr./Roseggerstr. ......... 25<br />

1.3 Wohnprojekt ISG <strong>Ried</strong>auer Straße .............................................................................. 30<br />

1.3.1 Baurechtsvertrag .................................................................................................. 30<br />

1.3.2 Tauschvertrag ....................................................................................................... 31<br />

1.3.3 <strong>Die</strong>nstbarkeit (Zufahrt Fischergründe) ................................................................ 32<br />

1.4 Nachtrag Pachtvertrag Redemptoristinnen-Kloster St. Anna und Baurecht (Zubau SV<br />

Josko <strong>Ried</strong>) ........................................................................................................................ 33<br />

1.5 Grundankauf aus Parz. 1679/1 (Redemptoristinnen) – Ansuchen Fam. Herbert und<br />

Sabine Bertich .................................................................................................................... 34<br />

1.6 Oberachgasse – Ansuchen Fr. Sköld um Ankauf öffentl. Gut .................................... 35<br />

1.7 Löschung Pfandrechte in EZ 2450 Margret-Bilger-Straße – Manfred und Aloisia Eder37<br />

2. Bauangelegenheiten ............................................................................................................ 38<br />

2.1 Kostenbeitrag KV Schärdinger Straße......................................................................... 38<br />

2.2 Ortskanal – BA 19 ....................................................................................................... 41<br />

2.2.1 Vergabe Erd- und Baumeisterarbeiten ................................................................. 41<br />

2.2.2 Förderungsansuchen ............................................................................................ 43<br />

2.3 Ortskanal – BA 20 ....................................................................................................... 44<br />

2.3.1 Vergabe Erd- und Baumeisterarbeiten ................................................................. 44<br />

2.3.2 Förderungsansuchen ............................................................................................ 46<br />

2.4 Verkehrswegeprogramm 2012 .................................................................................... 47<br />

2.5 VS II – Diverse Auftragsvergaben .............................................................................. 49<br />

2.6 Photovoltaikanlagen Objekt FF <strong>Ried</strong>, Objekt HS 1 .................................................... 59<br />

2.7 Projekt RIFA – Betreuung der Grünschnittannahme sowie Durchführung<br />

abfallwirtschaftlicher <strong>Die</strong>nstleistungen am Bauhof der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong>, Stundensatz62<br />

3. Verkehrsangelegenheiten ................................................................................................... 63<br />

3.1 Fr.-Thurner-Straße – Verordnung eines Parkverbotes be<strong>im</strong> Neubau Haus Nr. 9 ........ 63<br />

3.2 Rabenberger Weg - Parksituation ................................................................................ 64<br />

3.3 Kapuzinerberg – Ansuchen um Errichtung von 2 Behindertenparkplätzen vor der<br />

Kapuzinerkirchen ............................................................................................................... 66<br />

3.4 Anpassung der Übertragungsverordnung der örtlichen Straßenpolizei ....................... 67


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 4<br />

3.5 Aufhebung gebührenpflichtige Kurzparkzone (Fa. Fussl) .......................................... 68<br />

3.6 Ufergasse – verkehrssicherheitstechnische Änderungen ............................................. 69<br />

3.7 Radfahren Innenstadt ................................................................................................... 71<br />

4. Umwelt-, Park- und Friedhofsangelegenheiten ............................................................... 74<br />

4.1 Atomstrom-Importverbot – Appell an Bundesregierung ............................................. 74<br />

5. Angelegenheiten Rechts- und Baurechtsausschuss ......................................................... 76<br />

5.1 Winterdienst Eisenbahnkreuzung Bad <strong>Ried</strong> ................................................................ 76<br />

6. Soziale Angelegenheiten ..................................................................................................... 77<br />

6.1 Subventionen ............................................................................................................... 77<br />

6.1.1 M.u.T. – Ansuchen um Subvention ..................................................................... 77<br />

6.1.2 BH <strong>Ried</strong> i.I. – Subventionsansuchen Verein Tagesmütter Innviertel 2012 ......... 78<br />

6.2 Standortverlegung Krabbelstube ................................................................................. 79<br />

6.3 Standortverlegung Kindergarten Kränzlstraße ............................................................ 85<br />

6.4 Entwicklung integratives Zentrum Kränzlstraße ......................................................... 86<br />

6.6 Änderung Kindergartentarifordnung ........................................................................... 94<br />

6.7 Änderung Krabbelstubenordnung ................................................................................ 98<br />

7. Bildung, Schule, Horte ..................................................................................................... 107<br />

7.1 Resolution – Vorsteuerabzug für Schulen ................................................................. 107<br />

8. Sportangelegenheiten ....................................................................................................... 109<br />

8.1 Subventionen ............................................................................................................. 109<br />

8.1.1 OÖ. Fußballverband - LAZ ................................................................................ 109<br />

9. Wohnungsangelegenheiten .............................................................................................. 110<br />

9.1 Wohnungsvergaben ................................................................................................... 110<br />

9.2 Verzicht Einweisungsrechte – Neuregelung Vergabe ............................................... 114<br />

10. Kulturangelegenheiten ................................................................................................... 121<br />

10.1 Subventionen ........................................................................................................... 121<br />

10.1.1 Kloster St. Anna / Wohnhaussanierung ........................................................... 121<br />

10.1.2 Konviktgemeinde: Subventionsansuchen für 2012 ......................................... 123<br />

10.2 Ehrungen .................................................................................................................. 124<br />

10.3 Straßenbenennung Wegleiten „Tattenbachstraße“ .................................................. 126<br />

10.4 Straßenbenennung „Wilhelm-Soukup-Weg“........................................................... 127<br />

10.5 Widmung Itzingerstraße an Josef Itzinger ............................................................... 129<br />

11. Finanzangelegenheiten ................................................................................................... 131<br />

11.1 Bezirkswarnstelle – Entschädigung für das Jahr 2012 ............................................ 131<br />

11.2 ARGE Stadtmarketing <strong>Ried</strong> - Vertragsänderung .................................................... 132<br />

11.3 Notanordnungen des Frauenhuberfonds .................................................................. 133<br />

11.4 Anbau Unterstand Wildfellnerstraße ....................................................................... 134<br />

11.5 Schulliegenschaft - Benützungsgebühren ................................................................ 136<br />

11.6 Anschaffungen Schulen – Außerordentlicher Haushalt .......................................... 137<br />

11.7 Essenspreise städt. Einrichtungen ............................................................................ 139<br />

11.8 Einstellung Mahnklagen .......................................................................................... 140<br />

12. Personalangelegenheiten ................................................................................................ 141<br />

12.1 Frauenförderprogramm ............................................................................................ 141<br />

13. Mitteilungen .................................................................................................................... 142<br />

14. Allfälliges ......................................................................................................................... 143<br />

15. Dringlichkeitsanträge gemäß § 46 (3) der OÖ GemO 1990 ....................................... 144<br />

15.1 Kostenaufstellung Einbau Duschen Eislaufhalle ..................................................... 144


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 5<br />

15.2 Änderung Hortordnung ............................................................................................ 145<br />

15.3 Änderung Horttarifordnung ..................................................................................... 150<br />

15.4 Verlegung Trafogebäude und Straßenbauarbeiten <strong>Ried</strong>auer Straße ........................ 154<br />

15.5 Bebauungsplanänderung Grenzgasse <strong>im</strong> Bereich der Parz. 461/8, 475/2, 475/4,<br />

461/14 und 461/15 ........................................................................................................... 155<br />

15.6 Potentialanalyse Shared Space ................................................................................ 156


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 6<br />

Ich eröffne die 14. öffentliche Sitzung des Gemeinderates und begrüße die Herrn Vizebürgermeister,<br />

die Damen und Herren Stadträte sowie die Damen und Herren Gemeinderäte<br />

recht herzlich. Ich begrüße die <strong>Ried</strong>erinnen und <strong>Ried</strong>er, die sich die Zeit nehmen, der<br />

heutigen Gemeinderatssitzung zuzuhören, und die Vertreter der Presse.<br />

Der Termin der Sitzung wurde am 20.10.2011 gemäß den Best<strong>im</strong>mungen der Oö. Gemeindeordnung<br />

1990 festgesetzt. <strong>Die</strong> Tagesordnung wurde allen Gemeinderatsmitgliedern<br />

innerhalb der 7-Tage-Frist gemäß § 45 Abs. 3 der Oö. GemO 1990 idgF. zugestellt.<br />

<strong>Die</strong> Abhaltung der Sitzung war überdies durch Anschlag an der öffentlichen Gemeindeamtstafel<br />

kundgemacht.<br />

Damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.<br />

Das Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates vom 22. März 2012 wurde bereits zugestellt<br />

und liegt auch während der heutigen Sitzung auf. Wenn keine Einwendungen erhoben<br />

werden, gilt dieses als genehmigt.<br />

Es sind an der heutigen Sitzung einige Mitglieder des Gemeinderates verhindert, wofür<br />

folgende Ersatzmitglieder eingeladen wurden, die ich hiermit begrüßen darf:<br />

Von der ÖVP:<br />

Christoph Regl für Ing. Andreas Puschmann<br />

Nicolas Schoßleitner für Clemens Mader<br />

Peter Straßer für Josef Fuchs<br />

Josef Spitzer für Mag. Yvonne Aigner<br />

Von der FPÖ<br />

Georg Seidenbusch für Elmar Podgorschek<br />

Damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.<br />

Ich ersuche alle Anwesenden, sich von den Plätzen zu erheben und dem verstorbenen<br />

Herrn Günter Mühlbacher zu gedenken. Er war seit November 1997 bis Juni 2011 Gemeinderats-Ersatzmitglied<br />

der SPÖ und in den Ausschüssen Umwelt-, Park- und Friedhofsangelegenheiten,<br />

Personalbeirat, Wohnungsausschuss und Stadtentwicklungsausschuss<br />

tätig. Das Begräbnis fand heute Nachmittag statt.<br />

Gemäß § 46 Abs. 3 bringe ich den Inhalt der vorliegenden Dringlichkeitsanträge zur<br />

Kenntnis und es ist sodann über die Aufnahme in die Tagesordnung abzust<strong>im</strong>men:<br />

Kostenaufstellung Einbau Duschen Eislaufhalle<br />

Ein Beschluss des Gemeinderates <strong>im</strong> Oktober 2012 käme für die Saison 2012/13 zu spät.<br />

Wegen der Kreditüberschreitung muss ein Bedeckungsbeschluss gefasst werden.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 7<br />

<strong>Die</strong>ser Dringlichkeitsa<strong>ntrag</strong> wurde kurz vor Beginn der Sitzung zurückgezogen und wird<br />

nicht behandelt.<br />

Änderung Hortordnung<br />

Der Punkt wurde irrtümlich nicht auf die Tagesordnung genommen. Eine Beschlussfassung<br />

ist nur formell notwendig.<br />

A<strong>ntrag</strong>:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der dringlichen Behandlung des Tages-<br />

ordnungspunktes „Änderung Hortordnung“<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

Änderung Horttarifordnung<br />

Der Punkt wurde irrtümlich nicht auf die Tagesordnung genommen. Eine Beschlussfassung<br />

ist nur formell notwendig.<br />

A<strong>ntrag</strong>:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der dringlichen Behandlung des Tages-<br />

ordnungspunktes „Änderung Horttarifordnung“<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

Einst<strong>im</strong>mig.<br />

Verlegung Trafogebäude und Straßenbauarbeiten <strong>Ried</strong>auer Straße<br />

<strong>Die</strong> Verlegung der Trafostation ist bis Jahresende vertraglich notwendig.<br />

A<strong>ntrag</strong>:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der dringlichen Behandlung des Tages-<br />

ordnungspunktes „Verlegung Trafogebäude und Straßenbauarbeiten <strong>Ried</strong>auer Straße“<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

Einst<strong>im</strong>mig.<br />

Bebauungsplanänderung Grenzgasse <strong>im</strong> Bereich der Parz. 461/8, 475/2, 475/4,<br />

461/14 und 461/15<br />

Aufgrund eines dringenden Anrainer-Bauprojektes ist hier eine rasche Erklärung erforderlich.<br />

A<strong>ntrag</strong>:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der dringlichen Behandlung des Tages-<br />

ordnungspunktes „Bebauungsplanänderung Grenzgasse <strong>im</strong> Bereich der Parz. 461/8,<br />

475/2, 475/4, 461/14 und 461/15“<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 8<br />

die Hand erheben.<br />

Einst<strong>im</strong>mig.<br />

Potentialanalyse Shared Space<br />

<strong>Die</strong> Dringlichkeit ist durch das Projekt EKZ Kastner & Öhler gegeben. Ein Bedeckungsbeschluss<br />

muss gefasst werden.<br />

A<strong>ntrag</strong>:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der dringlichen Behandlung des Tages-<br />

ordnungspunktes „Potentialanalyse Shared Space“<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

Einst<strong>im</strong>mig.<br />

Nachstehende Tagesordnungpunkte wurden abgesetzt:<br />

Tagesordnungspunkt 1.1.2 Ansuchen um Widmungsänderung <strong>im</strong> Bereich der Parz. 1056<br />

(Brauerei <strong>Ried</strong>) und 1055/1 (Stadtgemeinde) und Optionsvertrag Fa. Fellner<br />

Begründung: <strong>Die</strong> Kreuzungslösung <strong>Ried</strong>auer Straße/Gutenbergstraße konnte noch nicht<br />

ausreichend geprüft werden.<br />

Tagesordnungspunkt 1.3.2 Wohnprojekt ISG <strong>Ried</strong>auer Straße - Tauschvertrag<br />

Begründung: Da nur ein Tausch zwischen ISG und DI Dr. Fischer stattfindet, die Stadtgemeinde<br />

das getauschte Grundstück bereits erworben hat und eine Zust<strong>im</strong>mung zum<br />

Tauschvertrag daher nicht erforderlich ist.<br />

Tagesordnungspunkt 3.4 Anpassung der Übertragungsverordnung der örtlichen Straßenpolizei<br />

Begründung: Eine genauere Prüfung hat ergeben, dass eine Adaptierung der Verordnung<br />

nicht erforderlich ist.<br />

<strong>Die</strong> Tagesordnung enthält 15 Punkte.<br />

Wir kommen somit zum Punkt 1. der Tagesordnung, Grundangelegenheiten.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 9<br />

1. Grundangelegenheiten<br />

1.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />

1.1.1 Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich Waldmüllerstraße 3 – Ansuchen Herr<br />

Thomas Enichlmayr<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong>ser Punkt wurde zuletzt <strong>im</strong> Stadtrat am 18. März 2010 behandelt. Damals suchte Hr.<br />

Enichlmayr mit Schreiben vom 24.02.2012 um Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich seines<br />

Grundstückes Parz. 659/19 an.<br />

Hr. Enichlmayr schreibt, dass auf seinem Grundstück Parz. 659/19 zum Nachbargrundstück<br />

665/5 (Fam. Seidenbusch) ein Abstand entsprechend der Oö. BauO H 1/3 von mindestens<br />

3 m einzuhalten seien, auf der Seite der Parz. 665/5 jedoch die Baufluchtlinie bis<br />

zu 90 cm an die gemeinsame Grundgrenze reicht.<br />

Unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der bestehenden Möglichkeit<br />

des Baus einer Garage bis an die Grundgrenze, ersucht Hr. Enichlmayr die Baufluchtlinie<br />

auf den kürzest möglichen Abstand zu verringern.<br />

Damals wurde <strong>im</strong> Stadtrat in der Diskussion auf die Problematik des Widmungskonfliktes<br />

eindrücklich hingewiesen. Vor der Behandlung <strong>im</strong> Gemeinderat sollte noch ein Termin<br />

mit Hr. Enichlmayr stattfinden um die Einzelheiten des Projektes noch genauer abzuklären<br />

(Ortsbild etc.).<br />

Mit Schreiben vom 16.April 2012 wurde von Hr. Thomas Enichlmayr neuerlich ein A<strong>ntrag</strong><br />

um Änderung des Bebauungsplanes in diesem Bereich eingebracht.<br />

Hr. Enichlmayr schreibt, verschiedene Umstände ermöglichen ihm erst jetzt das Ansuchen<br />

vom 24.02.2010 weiter zu verfolgen.<br />

Hr. Enichlmayr möchte einen Raum an das bestehende Reihenhaus bauen.<br />

Somit ersucht er<br />

a) um Verlegung der Baufluchtlinie zwischen seinem Grundstück und dem Grundstück<br />

Waldmüllerstraße 1 (Helmut und Walter Seidenbusch)<br />

b) einen Ausstellungs-/Verkaufsraum bauen zu dürfen<br />

c) am Standort Waldmüllerstraße 3 seine Gewerbeberechtigung (Friedhofs-)Gärtner verbunden<br />

mit Blumenbinder ausüben zu dürfen.<br />

Bei der Prüfung seines Anliegens ersucht er die besondere Lage seines Grundstückes zu<br />

berücksichtigen. <strong>Die</strong> benötigte Grundfläche grenzt an den Werkstättenbereich der<br />

Schneiderei Koller und an eine Bushaltestelle. <strong>Die</strong> Waldmüllerstraße ist eine breite<br />

Durchzugsstraße (Zufahrt zum Tennisplatz, LKW-Transporte zur Fa. Weiermann, Volksschule<br />

…).<br />

<strong>Die</strong> Arbeit <strong>im</strong> Rahmen eines kleinen Blumengeschäftes verursacht seiner Meinung nach<br />

keine Lärmbelästigung oder Störung des Gartenbereiches der Reihenhausanlage. <strong>Die</strong> ISG<br />

hat keine Einwendungen zu seinem Vorhaben.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 10<br />

Hr. Enichlmayr ersucht um Änderung wie beschrieben.<br />

In einem Ergänzungsblatt hat Hr. Enichlmayr angeführt, dass<br />

a) der Abstand zur Grundgrenze zur Waldmüllerstraße 1 zukünftig 1 m bis 1,20 m betragen<br />

wird<br />

b) den Anbau eines Erdgeschoßraumes benötige er für Ausstellungs- und Verkaufszwecke<br />

Optik: Quaderform, barrierefrei, Außenwände Holz, weiß lasiert bzw. Lärche natur mit<br />

Kletterpflanzen an den Wänden<br />

Bauart: Fundament mit Aufbau in Holzriegelbauweise<br />

Maße: 1 Raum ca. 3,20 m breit, ca. 8,20 m lang und max<strong>im</strong>al 4 m hoch an der Vorderseite<br />

(Waldmüllerstraße)<br />

mit Vordach (überdachtem Abstellraum) ca. 3,20 m breit und 1,80 m tief<br />

und Anlehngewächshaus an der Rückseite (Gartenseite) 3,19 m breit, 1,45 m tief, vordere<br />

Höhe 1,96 m Firsthöhe 2,40 m.<br />

Dach: flach, max. 7° Neigung<br />

Fenster: soweit für opt<strong>im</strong>ales Pflanzenwachstum erforderlich<br />

Heizung: Infrarotpaneel und Kachelofen<br />

c) geplanter Tätigkeitsbereich <strong>im</strong> Rahmen seiner Gewerbeberechtigung<br />

Be- und Verarbeitung, Verkauf von dekorativen und essbaren Pflanzen, Blumen, Blüten,<br />

Zubehör (Töpfe, Vasen…) Erde, Dünger, Kerzen … für den Wohn- und Gartenbereich<br />

Trauerfloristik – Anfertigen von Kränzen, Gestecke für Begräbnisse, Grabbepflanzungen<br />

und Grabpflege am Städt. Friedhof <strong>Ried</strong>, Anfertigung von floralen Werkstücken und Dekorationen<br />

(Konzertbühne, Feiern …), Bepflanzung von Gefäßen, Anfertigung von Blumensträußen,<br />

allgemeine Kundenberatung. Es findet keine Produktion von Blumen und<br />

Pflanzen statt.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung am 08.05.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Einleitung der Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Beschlussfassung vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Einleitung der Bebauungsplanänderung – wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 11<br />

1. Grundangelegenheiten<br />

1.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />

1.1.2 Ansuchen um Widmungsänderung <strong>im</strong> Bereich der Parz. 1056 (Brauerei <strong>Ried</strong>)<br />

und 1055/1 (Stadtgemeinde) und Optionsvertrag Fa. Fellner<br />

<strong>Die</strong>ser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 12<br />

1. Grundangelegenheiten<br />

1.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />

1.1.3 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/62 und Bebauungsplanänderung Nr.<br />

2/136 SES (Kastner & Öhler)<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Bebauungsplanänderung:<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i. I. beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplanes <strong>im</strong> Bereich<br />

östlich der Dr. Franz Berger-Straße, nördlich der Grenzgasse mit dem weiterführenden<br />

Fuß-und Radweg, und südlich des südseitigen Blockes in der Eislaufgasse. Den Abschluss<br />

nach Osten bildet die lockere durch Baumbestand geprägte „Hinterhofverbauung“<br />

der Bahnhofstraße.<br />

Städtebauliche Leitidee:<br />

Zentraler Entwurfsgedanke ist die Städtebauliche Struktur der <strong>Ried</strong>er Innenstadt. <strong>Die</strong><br />

Stadt <strong>Ried</strong> ist in Ihrem Zentrum geprägt durch ein belebtes und funktionierendes System<br />

aus Gassen und Plätzen. <strong>Die</strong>se Abfolge von Stadträumen soll in die neue Baumasse übernommen<br />

werden.<br />

Als Verbindung der Altstadt zum Planungsgebiet dienen Hoher Markt, Rainer Straße und<br />

Eislaufgasse. Wie die restliche Innenstadt auch, sind diese Straßen geprägt von der typischen<br />

Giebelständigkeit der Häuser, wie sie für Städte entlang von Inn und Salzach üblich<br />

sind.<br />

Entlang der Dr. Franz-Berger-Straße wird dieses Motiv aufgegriffen. Gegenüber dem<br />

Planungsgebiet befindet sich eine geschlossene Häuserzeile, die durch die zukünftige Bebauung<br />

ein Gegenüber erhalten soll.<br />

Baukörper:<br />

<strong>Die</strong> Straßenfassade entlang der Dr. Franz Berger-Straße interpretiert die geschlossenen<br />

Häuserzeilen der Innenstadt. Sie erhält eine starke Strukturierung mit Vor- und Rücksprüngen<br />

und variiert in der Traufenhöhe.<br />

Mit dieser kleinteiligen Struktur, der Gliederung des Baukörpers und der abgestuften Höhenentwicklung<br />

der Straßenfassade soll eine starke Verzahnung mit der Stadt erreicht<br />

werden.<br />

Für die Traufenhöhe entlang der Dr. Franz Berger-Straße wird ein Mittelwert von 13,2m<br />

(+/- 10%) bezogen auf die absolute Höhenangabe von 436.55 vorgegeben. Für den weiterführenden<br />

Traufenhöhenverlauf nach Süden, entlang der Grenzgasse, Richtung Osten<br />

und nach Norden bis zur gekuppelten (anbaupflichtigen) Bauweise wird eine Höhe von<br />

12,5m (+/- 10%) fixiert. Aufgrund der Geschoßhöhe von größer als 5 m wird die Fixierung<br />

der Baumassenzahl BMZ (Verhältnis von oberirdisch umbautem Raum zur Grundstücksfläche)<br />

festgelegt. <strong>Die</strong>se beträgt für das Planungsgebiet 11,0 und entspricht der innerstädtischen<br />

Baumasse.<br />

<strong>Die</strong> „Häuserzeile“ in der Dr. Franz Berger-Straße wird von einem östlich dahinter situierten<br />

modernen Baukörper umschlossen. <strong>Die</strong> Mall (Einkaufsstraße) liegt dazwischen. Von<br />

der Dr. Franz-Berger-Straße aus wird das Einkaufszentrum über drei Eingänge erschlossen.<br />

Der Baukörper soll in seiner D<strong>im</strong>ension <strong>im</strong> Straßenbild nicht zur Geltung kommen.<br />

(<strong>Die</strong> zum Block nach “Innen“ orientierte Nord- bzw. Ostfassade wird als Übergang zum<br />

bestehenden Grünbereich mit Sträuchern, Bäumen und Kletterpflanzen gestaltet.)<br />

Ersetzt durch:


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 13<br />

Im Osten und <strong>im</strong> Norden, angrenzend zu den Gebäuden der Eislaufgasse, soll das Gebäude<br />

ohne scharfe Übergänge in den Grünbereich übergehen. Das soll durch eine Begrünung<br />

durch Sträucher, Bäume und Kletterpflanzen erfolgen.<br />

Verkehr:<br />

Das größere Verkehrsaufkommen durch das Einkaufszentrum wird hauptsächlich über<br />

die Kreuzung Braunauer-Straße - Dr. Franz Berger-Straße erfolgen. <strong>Die</strong>se Kreuzung wird<br />

durch eine Kreisverkehrslösung erheblich vereinfacht. <strong>Die</strong> Ein- und Ausfahrten zur Tiefgarage<br />

erfolgen parallel zur Dr. Franz-Berger-Straße mittels Rampen und sind in beiden<br />

Fahrtrichtungen möglich.<br />

So werden durch die vorgeschlagene Verkehrslösung Kreuzungen zwischen den Fuß-<br />

bzw. Radwegen und dem Straßenverkehr vermieden.<br />

<strong>Die</strong> Zu- und Abfahrt des Anlieferverkehrs erfolgt gesondert <strong>im</strong> Bereich des neuen Kreisverkehrs.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Flächenwidmungsplanänderung:<br />

Weiters beabsichtigt die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> Bereich des bestehenden Standortes<br />

Kastner & Öhler das best. „Gebiet für Geschäftsbauten“ (G1) an die neuen Planungsüberlegungen<br />

der Projektgruppe SES (Spar European Shopping Centers) anzupassen.<br />

Neben der städtebaulichen Anbindung an die innerstädtische Bebauung mit für <strong>Ried</strong> typische<br />

Häuserzeilen entlang der Dr.-Franz-Berger-Straße wird auch ein Augenmerk auf die<br />

Verkehrslösung gelegt.<br />

Um dem zu erwartendem Verkehrsaufkommen gerecht zu werden, wird <strong>im</strong> Kreuzungsbereich<br />

zwischen Dr.-Franz-Berger-Straße und Braunauer Straße ein Kreisverkehr errichtet.<br />

<strong>Die</strong> Ein -und Ausfahrten zur Tiefgarage erfolgen parallel zur Dr.-Franz-Berger-Straße<br />

und sind in beiden Fahrtrichtungen möglich.<br />

<strong>Die</strong> Widmungsänderung bezieht sich somit auf die Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen<br />

der Parz.Nr. 461/1, 461/6, 461/7, 461/10, 461/12, 461/13, 462/4, 462/5,.425,.426/1,<br />

.426/2,.428, .429, .430, .431, .432, .433, .434, 463/1, 463/2, 464, 465, 466, 467, 468, 469,<br />

470, 471/2 alle KG <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> Innreis, in der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> mit einer<br />

Grundstücksfläche von ca. 20.000 m2 als Gebiet für Geschäftsbauten.<br />

<strong>Die</strong> Gesamtverkaufsfläche wird mit 20.000 m² festgelegt. Innerhalb dieses Gesamtrahmens<br />

ist die Verkaufsfläche für Handelsbetriebe die Lebens- und Genussmittel der<br />

Grundversorgung anbieten, auf 2.500 m² zu beschränken.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 12.06.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Einleitung der Flächenwidmungsplanänderung und die Einleitung der Bebauungsplanänderung<br />

wie vorgetragen zur Beschlussfassung vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Einleitung der Flächenwidmungs-und Bebauungsplanänderung<br />

– wie vom Berichterstatter vorgetragen<br />

– einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 14<br />

1. Grundangelegenheiten<br />

1.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />

1.1.4 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung sowie Änderung des Örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes für XXXLutz und Möbelix<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Der Gemeinderat der Stadtgemeinde hat sich in seiner Sitzung vom 14.06.2010 mit dem<br />

A<strong>ntrag</strong> auf Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung, Erweiterung der Geschäftsbaugebietsfläche<br />

Möbel Lutz Grundstück Nr. 1941/4, 1941/8 und 1941/12 beschäftigt<br />

und beschlossen:<br />

1. Das OEK soll dahingehend geändert werden, das dieses Gebiet für die Errichtung von<br />

Geschäftsbauten gem. § 14 Oö.ROG gewidmet wird.<br />

2. <strong>Die</strong> Erlassung eines Raumordnungsprogrammes für Geschäftsbauten durch das Amt<br />

der Oö. Landesregierung befürwortet wird.<br />

3. <strong>Die</strong> Widmung der Geschäftsfläche <strong>im</strong> Flächenwidmungsplan soll auf 20.000 m² erhöht<br />

werden.<br />

<strong>Die</strong> Fa. Lutz GesmbH. hat bei der Stadtgemeinde neue Pläne eingereicht und möchte auf<br />

den gegenüberliegenden Parz. 1941/7 und 1941/12 ihr Möbelhaus erweitern. <strong>Die</strong> Erweiterung<br />

soll mit dem Haupthaus über das öffentliche Gut verbunden werden.<br />

Bis zum Gemeinderat werden die Anträge und entsprechenden Pläne vorgelegt. Eine Geschäftsgebietserweiterung<br />

erfolgt nicht. <strong>Die</strong> gesamt Geschäftsfläche <strong>im</strong> Ausmaß von<br />

20.000 m² wird auf die beiden Flächen aufgeteilt.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 12.06.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Einleitung der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung sowie die Änderung<br />

des Örtlichen Entwicklungskonzeptes wie vorgetragen zur Beschlussfassung vor.<br />

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21.06.2012 diesem Vorschlag einst<strong>im</strong>mig zugest<strong>im</strong>mt<br />

und hat in der Diskussion auch angeregt, neben den Gehsteigüberlegungen zur<br />

fußläufigen Anbindung an die Stadt auch eine Anbindung mittels Brücke über den <strong>Ried</strong>er<br />

Bach an den Antiesenradweg zu überlegen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Einleitung der Flächenwidmungsplan- und Bebauungsplanänderung<br />

sowie der Änderung des Örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes – wie vom Berichterstatter vorgetragen<br />

– einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 15<br />

1. Grundangelegenheiten<br />

1.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />

1.1.5 Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich der Parz. 434, .578, 435, 436/3, 775/2 (St.<br />

Anna) – Ansuchen Herr Rudolf Gehnböck<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Das Baubüro Gehnböck ersucht um Änderung des Bebauungsplanes <strong>im</strong> Bereich St. Anna<br />

entlang der Oberach auf den Grundstücken 434, .578, 435, 436/3 und 775/2. <strong>Die</strong> derzeit<br />

2-geschossige Widmung soll auf 2-geschossig plus Dachgeschoß abgeändert werden.<br />

Es ist geplant, ein Objekt mit 8 – 10 Wohneinheiten und eine Tiefgarage für 20 PKW-<br />

Abstellplätze zu errichten. Östl. und westl. anschließend sind bereits Gebiete mit 3geschossiger<br />

Bauweise <strong>im</strong> Bebauungsplan ausgewiesen. <strong>Die</strong> Häuserzeile, die unmittelbar<br />

<strong>im</strong> Norden vor dieser Liegenschaft liegt, hat <strong>im</strong> Bebauungsplan eine 2-geschossige Bauweise<br />

ausgewiesen. <strong>Die</strong>se Häuserzeile wurde in einem der letzten Bauausschusssitzungen<br />

behandelt und es sollte diese Häuserzeile <strong>im</strong> Zuge der Errichtung des Einkaufszentrums<br />

Kastner & Öhler mitgehandelt werden.<br />

Herr Gehnböck ersucht seine Liegenschaft nicht mit diesem Änderungsverfahren zu verbinden<br />

sondern aus Zeitgründen diese Änderung vorweg zu behandeln.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 12.06.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Einleitung der Änderung des Bebauungsplanes wie vorgetragen zur Beschlussfassung<br />

vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte und erkundigt sich, ob auf die Hochwasserlinie<br />

geachtet worden ist.<br />

Stadtrat Michael Großbötzl antwortet, dass das Bauvorhaben außerhalb des<br />

Hochwassergebiets liegen wird.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Einleitung der Bebauungsplanänderung – wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 16<br />

1. Grundangelegenheiten<br />

1.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen<br />

1.2.1 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/60 und Bebauungsplanänderung Nr.<br />

2/129 – Möslinger, Wildfellnerstraße<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. beabsichtigt die Änderung des genannten rechtskräftigen<br />

Bebauungsplanes hinsichtlich Geschoßzahl, Geschoßflächenzahl und Bauweise <strong>im</strong> Bereich<br />

zwischen Brucknerstraße <strong>im</strong> Westen und Wildfellnerstraße <strong>im</strong> Osten sowie zwischen<br />

F.-Thurnerstraße <strong>im</strong> Norden und W.-Trägerstraße <strong>im</strong> Süden.<br />

Der Änderungsbereich befindet sich <strong>im</strong> Untersuchungsgebiet der „Stadtteilentwicklung<br />

Johannesgasse-Brucknerstraße-Wildfellnerstraße-Ufergasse“.<br />

Der nördliche von der Änderung betroffene Bereich hat sich auf Grund der Nähe zum<br />

Stadtzentrum in den letzten Jahren als <strong>Die</strong>nstleistungsquartier (Kanzleien, Praxen, Laboren)<br />

etabliert.<br />

Der mit Wohn- und Kerngebietsflächen durchzogene nördliche Teil des Untersuchungsgebietes<br />

soll einheitlich als Kerngebiet mit offener Bauweise ausgewiesen werden. Ein<br />

weiteres Augenmerk gilt dem Ausbau der West-Ost-Verbindungsachse zum Stadtkern<br />

Zusätzlich soll auf die Gestaltung des öffentlichen Raumes durch die Einbeziehung von<br />

Grünflächen und die Neugestaltung der Verkehrsflächen ein Augenmerk gelegt werden.<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong>/<strong>Innkreis</strong> beabsichtigt in diesem Viertel die Widmung und Nutzungsschablone<br />

an die neuen städtebaulichen Erfordernisse mit einer höheren Dichte anzupassen<br />

(Nachverdichtung beispielsweise durch Aufstockung) wobei die Funktion der<br />

bestehenden Grünflächen gewahrt bleiben muss (offene Bauweise).<br />

Um der zukünftigen zentrumsnahen Entwicklung Rechnung zu tragen sind einheitlich 3<br />

Geschoße und eine Geschoßflächenzahl von 1,0 vorgesehen.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss und Stadtrat hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />

vom 22.03.2012 die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />

Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />

25.04.2012 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />

Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 25.04.2012 verständigt.<br />

<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endete mit 29.05.2012 bzw. 25.06.2012.<br />

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Energie <strong>Ried</strong> – Kein Einwand<br />

Wirtschaftskammer Oberösterreich – Kein Einwand<br />

Land Oberösterreich, UA. Örtliche Raumordnung – Kein Einwand<br />

Stellungnahme zu Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/60 Josef und Mathilde Toni:


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 17<br />

Trotz Erläuterung der geplanten Umwidmung durch Hr. Baudir. DI Muhr sind Herr und<br />

Frau Toni der Ansicht, dass die Erhaltung des bestehenden Wohngebietes <strong>im</strong> Stadtbereich<br />

eine Bereicherung des Stadtbildes darstellt.<br />

Darüber hinaus ist die Begrenzung der geplanten Umwidmung (z.B. Enklaven <strong>im</strong> Kerngebiet)<br />

nicht nachvollziehbar.<br />

<strong>Die</strong> Ehegatten Toni sind der Ansicht dass eine punktuelle Umwidmung (sofern entsprechende<br />

Grundstücke zur Verfügung stehen) als ausreichend zu werten ist.<br />

<strong>Die</strong>s wäre sicher auch <strong>im</strong> Interesse der Bewohner des betreffenden Gebietes da bei einer<br />

der geplanten Umwidmung <strong>im</strong> Kerngebiet naturgemäß mit einer erhöhten Emissionsbelastung<br />

gerechnet werden muss.<br />

Da zur Zeit viel über Emissionsbelastungen der Bevölkerung geredet und geschrieben<br />

wird, ersuchen sie auch diesen und besonders diesen Aspekt bei der geplanten Umwidmung<br />

<strong>im</strong> Interesse der betroffenen Bürger mit zu beachten.<br />

Bei einer Umwidmung nach Bedarf wäre sicher allen Wünschen Rechnung getragen.<br />

Das Änderungsverfahren wurde aufgrund des Quartiersentwicklungsprojektes 2010 „Johannesgasse-Brucknerstraße-Wildfellnerstraße-Ufergasse“<br />

ausgearbeitet. <strong>Die</strong> Änderung<br />

umfasst dieses Gebiet. <strong>Die</strong> Flächenwidmungsplanänderung umfasst das noch bestehende<br />

isolierte Wohngebiet.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 12.06.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Genehmigung der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung wie vorgetragen<br />

zur Beschlussfassung vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte und fragt an, ob die Ergebnisse aus dem<br />

Quartiersmanagement berücksichtigt worden sind.<br />

Stadtrat Michael Großbötzl bejaht dies.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Genehmigung der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung<br />

– wie vom Berichterstatter vorgetragen<br />

– einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 18<br />

1. Grundangelegenheiten<br />

1.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen<br />

1.2.2 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/61 – Spange II, L 509 Eingemeindung<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> beabsichtigt den rechtskräftigen Flächenwidmungsplan<br />

<strong>im</strong> Bereich der Spange II.<br />

Im Zuge der Errichtung der Spange II ( Landesstraße 509 ) sind Grundstücke der Gemeinde<br />

Neuhofen von <strong>Ried</strong> eingemeindet worden.<br />

<strong>Die</strong>se „neuen“ Flächen müssen eine entsprechende Widmung aufweisen.<br />

Auf Grund der naturräumlichen Gegebenheiten (Bachlauf der Oberach mit den dargestellten<br />

Überflutungsgrenzen) werden die außerhalb der Verkehrsflächen (L 509, bzw. L<br />

509A) liegenden Grundstücke als Grünzug gewidmet.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss und Stadtrat hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />

vom 22.03.2012 die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />

Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />

25.04.2012 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />

Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 25.04.2012 verständigt.<br />

<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endete mit 29.05.2012 bzw. 25.06.2012.<br />

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Wirtschaftskammer Oberösterreich – Kein Einwand<br />

Land Oberösterreich, UA. Örtliche Raumordnung – Kein Einwand<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 12.06.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Genehmigung der Flächenwidmungsplanänderung wie vorgetragen zur Beschlussfassung<br />

vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Genehmigung der Flächenwidmungsplanänderung<br />

– wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 19<br />

1. Grundangelegenheiten<br />

1.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen<br />

1.2.3 Bebauungsplanänderung Nr. 2/132 – Fa. Strabag, Finkenweg<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. beabsichtigt die Änderung des genannten rechtskräftigen<br />

Bebauungsplanes nordöstlich des Finkenweges.<br />

Entlang des Finkenweges und südlich der geplanten Straße entlang der Freileitung (38<br />

KV) ist ein 10 m breiter Grünzug (Straßenbegleitgrün) vorgesehen. Durch die Erhöhung<br />

der Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,8 auf 1,0 bis zu einer Tiefe von rd. 70,00 m wird<br />

diesem Umstand dahingehend Rechnung getragen, dass unter Einbeziehung des Grünstreifens<br />

die Bebauungsdichte über die gesamte Fläche gleichmäßig ist.<br />

Im südlichen Teil des Änderungsbereiches wird in Anlehnung an die westlich anschließende<br />

bestehende Bebauung die Geschoßzahl (GZ) von II auf II+D und die Geschoßflächenzahl<br />

(GFZ) von 0,4 auf 0,7 erhöht.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss und Stadtrat hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />

vom 22.03.2012 die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />

Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />

25.04.2012 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />

Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 25.04.2012 verständigt.<br />

<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endete mit 29.05.2012 bzw. 25.06.2012.<br />

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Energie <strong>Ried</strong> – Kein Einwand<br />

Wirtschaftskammer Oberösterreich – Kein Einwand<br />

Land Oberösterreich, UA. Örtliche Raumordnung – Kein Einwand<br />

Gemeinde Hohenzell – Kein Einwand<br />

Hermann Erlbacher, Amselweg 5:<br />

Gemäß eines persönlichen Gespräches mit Hr. DI Muhr vom 08.05.2012 übermittle ich<br />

Ihnen als Eigentümer der Liegenschaft Finkenweg 17 (Grundstück-Nr.: 1048/2) und somit<br />

direkter Anrainer zum geplanten Bebauungsgebiet die folgenden u. a. Vorschläge.<br />

Zunächst möchte ich klarstellen, dass mir natürlich bewusst ist, dass die weitere Bebauung<br />

der weitläufigen Grünflächen eine Notwendigkeit darstellt und wahrscheinlich keinerorts<br />

besondere Freude bei den bestehenden Anrainern hervorruft. Allerdings bin ich der<br />

Überzeugung, dass gerade Wohnungsbauten mit ihren besonderen Gebäudegrößen und –<br />

höhen sorgfältig in das bestehende Landschaftsbild integriert werden sollen. Als ich daher<br />

vom geplanten Grünstreifen gelesen habe, war ich einigermaßen zuversichtlich, dass<br />

dies hier der Fall sein wird. Umso mehr überraschte mich jedoch die Darstellung, dass die


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 20<br />

Grünfläche voraussichtlich nicht – wie am vorgefertigten Modell ersichtlich – mit Bäumen<br />

und Sträuchern ausgestattet sein wird, sondern für Besucher-Parkplätze genutzt werden<br />

soll. Noch dazu, wo der Amsel- und Finkenweg bereits jetzt einerseits als Parkfläche<br />

für die Angestellten und Besucher des Krankenhauses missbraucht wird und sich andererseits<br />

aus diesem Grund einer erhebliches Verkehrsaufkommen entwickelt hat.<br />

Besonderen Unmut rief jedoch die Ankündigung hervor, dass der wunderschöne, uralte<br />

Eichenbaum (direkt gegenüber meiner Liegenschaft – siehe beiliegende Fotos), der Straßenverbreiterung<br />

weichen müsste, sobald die nächsten Bauetappen beginnen. <strong>Die</strong>ser<br />

Baum ist sogar als Punkt in den Land-/Stadtkarten von <strong>Ried</strong> eingezeichnet und kann von<br />

den oberen Stockwerken des Krankenhauses betrachtet werden. In einem Gespräch mit<br />

der Vorbesitzerin der zu Bebauung vorgesehenen Liegenschaft, Frau Ullmann, habe ich<br />

erfahren, dass der Erhalt dieses Baumes eine Grundbedingung für den Grundstückverkauf<br />

war, die sogar <strong>im</strong> Vertrag mit der Fa. Strabag festgehalten wurden! (grundbücherlich lässt<br />

sich derartiges lt. Aussage von Frau Ullmann leider nicht ei<strong>ntrag</strong>en).<br />

Auch wenn die mögliche Entfernung des Baumes je nach Baufortschritt erst zu einem<br />

späteren Zeitpunkt spruchreif werden könnte, möchte ich bereits jetzt aus den oben genannten<br />

Gründen meine Einwände übermitteln und dazu beitragen, dass eine praktikable,<br />

faire und umweltschonende Lösung gefunden wird.<br />

Daher darf ich – insbesondere zur Lösung der bestehenden und zukünftigen Verkehrsproblematik<br />

– die folgenden meiner Ansicht nach sehr konstruktiven Vorschläge unterbreiten:<br />

- Grünstreifen-Bepflanzung wie <strong>im</strong> angefertigten Modell vorgesehen – am besten mit<br />

einem bewachsenen Erdwall als zusätzliche beidseitige Lärmdämmung – und Integration<br />

der Besucherparkplätze direkt in das geplante Bebauungsgebiet (war laut Frau Ullmann<br />

ebenfalls zugesagt) – was passiert, wenn Wohnhaus-Besucherparkplätze auf einem Grünstreifen<br />

direkt neben der Straße angelegt werden, kann man auf dem beiliegenden Foto<br />

vom Amselweg (unmittelbar vor den Wohnblöcken aufgenommen) erkennen.<br />

- Eindeutige Kennzeichnung des Amsel- und Finkenweges als „Wohnstraße“ nicht nur<br />

mit Beschilderungen sondern vor allem mit wirksamen verkehrsberuhigenden Maßnahmen,<br />

wie z.B. Straßenschwellen und Fahrgassenversätze (Fahrbahneinbuchtungen wie<br />

z.B. in der Goethestraße) – dies würde den Straßenlärm und die Gefährdung der hier lebenden<br />

Kinder erheblich mindern und zusätzlich, wie psychologisch erwiesen, viele<br />

„Parksünder“ vom Parken <strong>im</strong> Wohngebiet abhalten.<br />

- Erhaltung des Eichenbaumes auf der dem Grundstück 1048/2 gegenüberliegenden<br />

Straßenseite; falls eine Straßenverbreiterung des Finkenweges notwendig ist, kann dieser<br />

Baum sicher sehr gut in eine Fahrbahneinbuchtung integriert werden.<br />

Georg, Franziska, Elisabeth und Felix Fruhstrofer:<br />

<strong>Die</strong> Problematik ist uns allen bekannt. Ein hoher Grundstückpreis kann nur durch eine<br />

dichtere Verbauung kompensiert werden. Eine dichtere Verbauung bedeutet unter anderem<br />

mehr Wohnungen. Mehr Wohnungen erfordern einen höheren Parkplatzbedarf für<br />

die Bewohner bzw. deren Besucher.<br />

Nach dem das gegenständliche Gebiet durch die <strong>Die</strong>nstnehmer und Besucher des Krankenhauses<br />

ständig als günstiges Parkplatzareal genützt wird (Besserung ist durch Parkhaus<br />

be<strong>im</strong> KH kaum zu erwarten) und aus der Erfahrung als Bewohner des Finkenweges<br />

(wo pro Haushalt <strong>im</strong>mer zwei PKW vorhanden sind), ist in eine Abänderung des Bebauungsplans<br />

– wie von Ihnen übermittelt – eine über den gesetzlichen Vorgaben liegende,<br />

höhere Anzahl an PKW-Abstellplätzen aufzunehmen.<br />

Wir ersuchen um positive Bearbeitung der gegenständlichen Anregung.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 21<br />

Zur Stellungnahme des Herrn Hermann Erlbacher :<br />

In den der Gemeinde zur Verfügung stehenden Plänen ist der ausgewiesene Grünstreifen<br />

nicht als Parkplatz geplant. In dem ausgewiesen Grünstreifen ist eine Bewilligung von<br />

Parkplätzen nicht möglich.<br />

<strong>Die</strong> Eiche ist auch für die Stadtgemeinde ein wertvoller Baum. Bei der Straßenplanung ist<br />

diese zu berücksichtigen.<br />

<strong>Die</strong> Verkehrsberuhigungsmaßnahmen möge der Verkehrsausschuss in einer seiner Sitzungen<br />

behandeln.<br />

Zur Stellungnahme Georg, Franziska, Elisabeth und Felix Fruhstorfer:<br />

Durch die Erhöhung der Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,8 auf 1,0 bis zu einer Tiefe<br />

von rd. 70,00 m wird dem Umstand dahingehend Rechnung getragen, dass unter Einbeziehung<br />

des Grünstreifens die Bebauungsdichte über die gesamte Fläche bis zur Gemeindegrenze<br />

zu Hohenzell gleichmäßig ist.<br />

Eine über den gesetzlichen Vorgaben ( 1 Stellplatz je Wohneinheit ) wäre durch einen<br />

Gemeinderatsbeschluss in dem Bebauungsplan aufzunehmen.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 12.06.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Genehmigung der Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Beschlussfassung<br />

vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Genehmigung der Bebauungsplanänderung – wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 22<br />

1. Grundangelegenheiten<br />

1.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen<br />

1.2.4 Bebauungsplanänderung Nr. 2/133 – Wohnanlage Billingerweg, Ansuchen ISG<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i. I. beabsichtigt <strong>im</strong> Bereich der Grundstücke 966/9, 966/24-<br />

966/28 und 966/30 den Bebauungsplan zu ändern.<br />

<strong>Die</strong> Gruppenbauweise wird auf offene Bauweise abgeändert.<br />

<strong>Die</strong> östliche Baufluchtlinie zur ÖBB-Trasse wird in einem Abstand von 12 m zur Mitte<br />

der Gleisachse (ÖBB Neumarkt-Kallham-Braunau) neu fixiert<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss und Stadtrat hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />

vom 22.03.2012 die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />

Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />

25.04.2012 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />

Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 25.04.2012 verständigt.<br />

<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endete mit 29.05.2012 bzw. 25.06.2012.<br />

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Energie <strong>Ried</strong> – Kein Einwand<br />

Wirtschaftskammer Oberösterreich – Kein Einwand<br />

Land Oberösterreich, UA. Örtliche Raumordnung:<br />

Es wird auf die fehlerhafte Plandarstellung hangabwärts aufmerksam gemacht, wonach<br />

das Garagenobjekt zur Liegenschaft Schönauerweg 43 nicht <strong>im</strong> Bauland gelegen ist.<br />

Auch der <strong>im</strong> Plan dargestellte Fußweg parallel zur ÖBB-Trasse steht in teilweisem Widerspruch<br />

zur Planungsabsicht bzw. auch zur Realität.<br />

<strong>Die</strong> in der Stellungnahme des Landes Oö angesprochenen Punkte werden bei der nächsten<br />

Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes in diesem Bereich berücksichtigt.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 12.06.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Genehmigung der Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Beschlussfassung<br />

vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 23<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Genehmigung der Bebauungsplan-änderung – wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 24<br />

1. Grundangelegenheiten<br />

1.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen<br />

1.2.5 Bebauungsplanänderung Nr. 2/134 – Kränzlstraße – Bahnhofstraße, Fa.<br />

Schmidt<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> beabsichtigt <strong>im</strong> Bereich der Bahnhofstraße die Änderung<br />

des genannten rechtskräftigen Bebauungsplanes.<br />

Im Bereich der Bahnhofstraße wird von der Schw<strong>im</strong>mbadstraße bis zur Josef-Kränzl-<br />

Straße die westseitige Baufluchtlinie an die Straßenfluchtlinie gerückt.<br />

Mit dieser Maßnahme wird ein geschlossener Straßenraum und damit eine städtebauliche<br />

Verdichtung in diesem Bereich erreicht. <strong>Die</strong>ses Quartier wird dadurch aufgewertet.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss und Stadtrat hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />

vom 22.03.2012 die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />

Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />

25.04.2012 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />

Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 25.04.2012 verständigt.<br />

<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endete mit 29.05.2012 bzw. 25.06.2012.<br />

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Energie <strong>Ried</strong> – Kein Einwand<br />

Wirtschaftskammer Oberösterreich – Kein Einwand<br />

Land Oberösterreich, UA. Örtliche Raumordnung – Kein Einwand<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 12.06.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Genehmigung der Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Beschlussfassung<br />

vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Genehmigung der Bebauungsplanänderung<br />

– wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 25<br />

1. Grundangelegenheiten<br />

1.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen<br />

1.2.6 Bebauungsplanänderung Nr. 2/135 – Meindlstr./<strong>Die</strong>tmarstr./Roseggerstr.<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i. I. beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplanes <strong>im</strong> Bereich<br />

zwischen Konrad-Meindl-Straße, Peter-Rosegger-Straße und <strong>Die</strong>tmarstraße, anschließend<br />

an das entlang der Bahnhofstraße anschließende Kern- und Wohngebiet, die<br />

Geschoßflächenzahl von 0,4 auf 0,5 zu erhöhen.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss und Stadtrat hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />

vom 22.03.2012 die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />

Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />

25.04.2012 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />

Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 25.04.2012 verständigt.<br />

<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endete mit 29.05.2012 bzw. 25.06.2012.<br />

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Energie <strong>Ried</strong> – Kein Einwand<br />

Wirtschaftskammer Oberösterreich – Kein Einwand<br />

Land Oberösterreich, UA. Örtliche Raumordnung – Kein Einwand<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung 12.06.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat die<br />

Genehmigung der Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Beschlussfassung vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Genehmigung der Bebauungsplanänderung<br />

– wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 26<br />

1. Grundangelegenheiten<br />

1.2 Prekariumsvertrag Lebenshilfe<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Lebenshilfe <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> hat per E-Mail vom 04. Mai 2012 ersucht, die gesamte<br />

Parzelle 1516/7 prekaristisch nutzen zu dürfen. Bisher wurde der Lebenshilfe eine Fläche <strong>im</strong><br />

Ausmaß von 713 m² prekaristisch überlassen. Da beabsichtigt ist, aufgrund der vorhandenen<br />

Leitungen den Rettenbrunner Weg wieder in Richtung Hohenzell durchgehen zu lassen, wird<br />

vorgeschlagen, diese an das öffentliche Gut wieder abzutretende Fläche aus dem Prekarium<br />

herauszunehmen, da bei einer allfälligen Straßenerrichtung Einbauten und Zäune sonst eventuell<br />

vor Ablauf des Prekariums wieder abgebrochen werden müssten.<br />

Seitens der Bauabteilung wird ersucht, hier auch gleich den Grundsatzbeschluss zur Einleitung<br />

der diesbezüglichen Flächenwidmungsplanänderung - Wiederherstellung des <strong>im</strong> Flächenwidmungsplan<br />

ausgewiesenen öffentlichen Gutes Rettenbrunner Weg – vorzunehmen.<br />

<strong>Die</strong> Parzellen 1516/5 u. 1516/7 waren in einem früheren Bebauungsplan durch ein öffentliches<br />

Gut getrennnt. <strong>Die</strong>s war die Verbindungsstraße Rettenbrunnerweg zum Wohngebiet<br />

Neuhofen. <strong>Die</strong>ses geplante öffentliche Gut wurde dann aus dem Bebauungsplan genommen,<br />

da eine gemeinsame Verwertung der Parzellen 1516/5 und 1516/7 geplant war.<br />

Nun sollen diese Grundstücke wieder getrennt bebaut werden. Daher wird für die geordnete<br />

Aufschließung der o.a. Grundstücke dieser Straßenabschnitt benötigt. Dem Gemeinderat wird<br />

vorgeschlagen den Rettenbrunnerweg über diese Grundstücke in der geplanten Breite von<br />

8,00 m zu planen. <strong>Die</strong> Baufluchtlinien werden in einem Abstand von 5,00 m vorgesehen. Ein<br />

Planungsvorschlag liegt bei.<br />

Von der Lebenshilfe liegt nachstehender Entwurf für den Prekariumsvertrag-Nachtrag vor:<br />

Prekariumsvertrag-Nachtrag<br />

welcher zwischen der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, vertreten durch deren Bürgermeister,<br />

als Leihgeber einerseits und dem Verein Lebenshilfe Oberösterreich, Dürnauerstraße 94, 4840<br />

Vöcklabruck, als Leihnehmer andererseits, zu dem am 22.12.2008 in der Sitzung des Gemeinderates<br />

der Stadt <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> beschlossenen Prekariumsvertrag, vereinbart und abgeschlossen<br />

wurde, wie folgt:<br />

Mit dem vorbezeichneten Prekariumsvertrag wurde von der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />

als grundbücherliche Eigentümerin des Grundstückes 1516/7, EZ 2754, Grundbuch 46149<br />

<strong>Ried</strong>, ein Teil dieses Grundstückes <strong>im</strong> Ausmaß von 713 m² der Lebenshilfe Oberösterreich<br />

unentgeltlich überlassen.<br />

I.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 27<br />

II.<br />

<strong>Die</strong> Vertragsparteien kommen nunmehr überein, dass die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> der<br />

Lebenshilfe Oberösterreich nunmehr das gesamte Grundstück 1516/7 der EZ 2754 Grundbuch<br />

46149, beginnend mit 01. August 2012 zur unentgeltlichen Nutzung überlässt, mit Ausnahme<br />

der Flächen, die wieder an das öffentliche Gut abgetreten werden sollen. <strong>Die</strong>se Fläche ist in<br />

der Lageplanskizze (GZ 5808/09 vom 14.12.2009) mit der Ziffer 1 bezeichnet.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 28


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 29<br />

III.<br />

Sämtliche übrigen Best<strong>im</strong>mungen des am 22.12.2008 in der Sitzung des Gemeinderates der<br />

Stadt <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> beschlossenen Prekariumsvertrages, bleiben in ihrem gesamten Inhalt<br />

uneingeschränkt aufrecht und finden somit nunmehr für das gesamte Grundstück 1516/7 der<br />

EZ 2754 Grundbuch <strong>Ried</strong> Anwendung.<br />

<strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, 05.07.2012<br />

Für die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>: Für die Lebenshilfe Oö.:<br />

………………………….. …………… ……………………………….<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 21.06.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat vor,<br />

1. der Lebenshilfe die Parzelle 1516/7 mit Ausnahme der noch an das öffentliche Gut abzutretenden<br />

Flächen prekaristisch zu überlassen, und<br />

2. die Änderungsverfahren Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan zur Rückführung der<br />

restlichen Teilflächen <strong>im</strong> Ausmaß von 440 m² an das öffentliche Gut einzuleiten.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit dem Nachtrag Prekariumsvertrag und der<br />

Einleitung der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung<br />

– wie vom Berichterstatter vorgetragen<br />

– einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 30<br />

1. Grundangelegenheiten<br />

1.3 Wohnprojekt ISG <strong>Ried</strong>auer Straße<br />

1.3.1 Baurechtsvertrag<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Von der ISG liegt ein Baurechtsvertragsentwurf zur Bebauung der Liegenschaft 1017/2,<br />

KG <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, <strong>im</strong> Ausmaß von 2.272 m² vor. <strong>Die</strong>ser Baurechtsvertrag wurde<br />

grundsätzlich analog dem Baurechtsvertrag für den Bauteil 4, Gyristraße, erstellt.<br />

Folgende Forderungen der Stadtgemeinde sind eingeflossen:<br />

- Laufzeit max. 60 Jahre<br />

- keine Übernahme von Leerstehungskosten<br />

- Haftung für Altlasten eingeschränkt auf Haftungsausmaß des Grundverkäufers Dr. Fischer<br />

Der ursprüngliche Entwurf wurde diesbezüglich von der ISG abgeändert.<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 21.06.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat vor,<br />

den Baurechtsvertrag für die Parzelle 1017/2 gem. beiliegendem Entwurf zu beschließen.<br />

Der Baurechtsvertrag wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der Originalverhandlungsschrift<br />

als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit dem Baurechtsvertrag – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum<br />

Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 31<br />

1. Grundangelegenheiten<br />

1.3 Wohnprojekt ISG <strong>Ried</strong>auer Straße<br />

1.3.2 Tauschvertrag<br />

<strong>Die</strong>ser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt, da nur ein Tausch zwischen ISG und DI Dr.<br />

Fischer stattfindet, die Stadtgemeinde das getauschte Grundstück bereits erworben hat und<br />

eine Zust<strong>im</strong>mung zum Tauschvertrag daher nicht erforderlich ist.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 32<br />

1. Grundangelegenheiten<br />

1.3 Wohnprojekt ISG <strong>Ried</strong>auer Straße<br />

1.3.3 <strong>Die</strong>nstbarkeit (Zufahrt Fischergründe)<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Im Zusammenhang mit dem Baurechtsvertrag wird noch festgestellt, dass es aufgrund der<br />

derzeitigen Planungen erforderlich ist, der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> bzw. dem Baurechtsträger<br />

eine <strong>Die</strong>nstbarkeit für die Liegenschaft 1017/2 über das Grundstück 1017/1 einzuräumen,<br />

da hier die Stellplätze der neuen Wohnanlage auf Parzelle 1017/2 nicht über die<br />

<strong>Ried</strong>auer Straße sondern über das neue öffentliche Gut (Verbindungsstraße zur Gutenbergstraße)<br />

erschlossen werden sollen.<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 21.06.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat vor, der<br />

Einrichtung von <strong>Die</strong>nstbarkeiten für die Parzelle 1017/2 (lt. Planskizze) <strong>im</strong> Sinne des Amtsvortrages<br />

zuzust<strong>im</strong>men.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Einrichtung von <strong>Die</strong>nstbarkeiten für die<br />

Parzelle 1017/2 – wie vom Berichterstatter vorgetragen<br />

– einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 33<br />

1. Grundangelegenheiten<br />

1.4 Nachtrag Pachtvertrag Redemptoristinnen-Kloster St. Anna und Baurecht<br />

(Zubau SV Josko <strong>Ried</strong>)<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Der SV Josko <strong>Ried</strong> errichtet einen Erweiterungsbau für den VIP-Raum über dem bestehenden<br />

Parkplatz auf dem Grundstück 538/2. Für diesen Zubau hat sich der SV Josko<br />

<strong>Ried</strong> bzw. die SVR Stadionerrichtungs- und Betriebs-GmbH & Co KEG eine Erweiterung<br />

des bestehenden Baurechtes durch den Grundeigentümer, den Orden vom Heiligsten<br />

Erlöser in <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> (Redemptoristinnen-Kloster St. Anna), Braunauer Straße 6-8,<br />

4910 <strong>Ried</strong> i.I., einräumen lassen.<br />

Da <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Errichtung des Fußballstadions der Sportvereinigung <strong>Ried</strong><br />

ein erhöhtes Pachtentgelt für die bebaute Pachtfläche vereinbart wurde, die von der<br />

Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> zu zahlen ist, hat die erweiterte Bebauung der bebauten<br />

Fläche auch Auswirkung auf das Pachtverhältnis der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> mit dem Kloster<br />

St. Anna. Durch die Erweiterung der bebauten Fläche erhöht sich das ursprünglich mit<br />

€ 0,51/m²/ Jahr zuzüglich Umsatzsteuer vereinbarte Pachtentgelt um die zusätzlich bebaute<br />

Fläche ab 01.06.2013 entsprechend.<br />

Zum Zwecke der Gebührenbemessung wird vertraglich festgestellt, dass die beurkundete<br />

jährliche Pachtzinserhöhung 186 Euro beträgt (das ist der derzeitige indexangepasste<br />

Wert).<br />

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21.06.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat vorgeschlagen,<br />

der Erweiterung des Baurechtes zuzust<strong>im</strong>men und den Nachtrag zum Pachtvertrag<br />

gemäß beiliegendem Entwurf von Dr. Brückl zu beschließen.<br />

Der Vertrag wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der Originalverhandlungsschrift<br />

als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Zust<strong>im</strong>mung zur Erweiterung des Baurechtes<br />

und dem Nachtrag zum Pachtvertrag – wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 34<br />

1. Grundangelegenheiten<br />

1.5 Grundankauf aus Parz. 1679/1 (Redemptoristinnen) – Ansuchen Fam. Herbert<br />

und Sabine Bertich<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Redemptoristinnen – Orden v. Heiligsten Erlöser – Kloster St. Anna, haben mit<br />

Schreiben vom 05.06.2012 mitgeteilt, dass sie beabsichtigen, einen Teil der Kreuzhuberwiese<br />

an der Gartenstraße, Grundstück Nr. 1679/1 <strong>im</strong> Ausmaß von 202 m² an die<br />

Anrainer Fam. Herbert und Sabine Bertich zu verkaufen. <strong>Die</strong>se Wiese ist von der Stadtgemeinde<br />

<strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> als landwirtschaftliche Nutzfläche mit GR-Beschluss vom<br />

06.07.2000 indexgesichert zum April 2000 VPI 1996 um ATS 5.500 pro ha angepachtet<br />

worden. Es wären auf m² umgelegt € 0,055/m² (für 202 m² € 111,10 jährlich wertgesichert).<br />

Das Pachtverhältnis läuft grundsätzlich bis 31.08.2019. Das heißt, dass hier die<br />

Stadtgemeinde ausdrücklich zust<strong>im</strong>men muss, entgegen den vertraglichen Verhältnissen<br />

auf diese Pachtfläche zu verzichten. <strong>Die</strong> gesamte Wiese Parz. 1679/1 wurde wiederum an<br />

die Messe subverpachtet um € 200,00 /Jahr.<br />

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 12. Juni 2012 einst<strong>im</strong>mig vorgeschlagen, auf<br />

das Pachtrecht der 202 m² zu verzichten. Das Pachtentgelt soll entsprechend der Fläche<br />

verringert werden. Unter der Voraussetzung, dass das Pachtentgelt entsprechend verringert<br />

wird, wird dem Gemeinderat vorgeschlagen der Abänderung des Pachtverhältnisses<br />

zuzust<strong>im</strong>men. Das Pachtentgelt gegenüber der Messe soll in der bisherigen Höhe beibehalten<br />

werden.<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 21.06.2012 einst<strong>im</strong>mig die Abänderung des<br />

Pachtverhältnisses vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Abänderung des Pachtverhältnisses – wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 35<br />

1. Grundangelegenheiten<br />

1.6 Oberachgasse – Ansuchen Fr. Sköld um Ankauf öffentl. Gut<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong>ser Punkt wurde zuletzt <strong>im</strong> Bauausschuss am 28. Februar 2012 behandelt. Damals<br />

wurde berichtet, dass Frau Sköld um Änderung des Bebauungsplanes <strong>im</strong> Bereich der<br />

Einmündung der Oberachgasse in die Schärdinger Straße ersucht. Das betrifft die Häuser<br />

Oberachgasse 1 und 1a. Sie ersucht um eine Verschmälerung des öffentl. Gutes auf die<br />

jetzt tatsächlich ausgebaute Fahrbahnbreite.<br />

<strong>Die</strong>ser Punkt wurde bereits <strong>im</strong> Bauausschuss am 07.09.2010 behandelt. Auch hat sich der<br />

Verkehrsausschuss in seiner Sitzung vom 23.08.2010 mit dieser Angelegenheit befasst<br />

und festgestellt, dass die Fahrbahn dort zur Zeit ca. 6 m beträgt und eine Verschmälerung<br />

des öffentlichen Gutes auf 6 m als durchaus möglich erscheint.<br />

Im Bauausschuss vom 07.09.2010 wurde vorgeschlagen, da die Oberachgasse eine wichtige<br />

Geh- und Radverbindung zu den Wohngebieten Lughofergründe und Stöcklgras und<br />

den dort befindlichen Schulen darstellt, einen Verkehrsplaner mit der Planung der Einbindung<br />

der Oberachgasse in die Schärdinger Straße zu beauftragen. Für die Rückgabe<br />

der nicht benötigten Flächen sollte dieser Plan die Grundlage sein. Damals wurde vom<br />

Bauausschuss der Beschluss gefasst, das Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes<br />

zurückzustellen. Zum Änderungsansuchen sollen auch Überlegungen zum Radfahrverkehr<br />

in der Schärdinger Straße angestellt werden. Ebenfalls soll die Gestaltung der Allee<br />

in den Änderungswunsch miteingebunden werden. Damals wurde diese Angelegenheit<br />

zur Abklärung, wie vorgetragen zurückgestellt.<br />

Vom Büro DI Wagneder wurde ein Teilungsentwurf für den Bereich Oberachgasse ausgearbeitet.<br />

<strong>Die</strong>ser sieht Straßenbreiten von 5 bis 7,11 m vor. Im Bebauungsplan ist an der<br />

engsten Stelle eine Straßenbreite von 4,90 m eingetragen.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 08.05.2012 einst<strong>im</strong>mig vor, dass die<br />

Änderung des Bebauungsplanes lt. Plan DI Wagneder zur Beschlussfassung vorgeschlagen<br />

wird.<br />

Grundstücke werden zum Verkauf vorgeschlagen. Bis zur nächsten Bauausschusssitzung<br />

mögen die Grundpreise und Quadratmeterflächen bekannt gegeben werden.<br />

Der Grundpreis wird mit € 200,00/m² mit den Betroffenen vereinbart.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 12. Juni 2012 einst<strong>im</strong>mig vor, dem Gemeinderat<br />

den Verkauf des öffentl. Gutes wie <strong>im</strong> Teilungsentwurf des DI Wagneder vorgetragen<br />

zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Der Grundpreis wird mit € 200,00/m² vorgeschlagen.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 21.06.2012 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Auf Anfrage von Stadtrat Gramberger ergänzt Stadtrat Michael Großbötzl noch, dass es sich<br />

um eine Fläche von ca. 59 m² handelt.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 36<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit dem Verkauf des öffentl. Gutes wie <strong>im</strong> Teilungsplan<br />

des DI Wagneder und dem Grundpreis<br />

von € 200,00/m² – wie vom Berichterstatter vorgetragen<br />

– einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 37<br />

1. Grundangelegenheiten<br />

1.7 Löschung Pfandrechte in EZ 2450 Margret-Bilger-Straße – Manfred und<br />

Aloisia Eder<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Von der Rechtsanwaltskanzlei Puttinger, Vogl & Partner wurde für Herrn Manfred Eder,<br />

geb. 23.02.1969, und Frau Aloisia Eder, geb. 24.12.1961, um Löschung der Pfandrechte<br />

der Wohnungseigentumsanteile an der EZ 2450, Grundbuch 46149 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, angesucht.<br />

<strong>Die</strong> Wohnungskäufer haben sämtliche Grundanteile inklusive Index bezahlt.<br />

Es wird daher dem Gemeinderat vorgeschlagen, der Löschung der Pfandrechte auf EZ<br />

2450 zuzust<strong>im</strong>men. <strong>Die</strong> Löschungserklärung liegt dem Protokoll bei und wird vom Berichterstatter<br />

vollinhaltlich verlesen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Löschung der Pfandrechte an der EZ<br />

2450 <strong>im</strong> Sinne der Löschungserklärung – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 38<br />

2. Bauangelegenheiten<br />

2.1 Kostenbeitrag KV Schärdinger Straße<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Vom Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr wurde nachstehende<br />

Finanzierungsbestätigung betreffend „KV <strong>Ried</strong> Messegelände“ zur Unterfertigung<br />

übermittelt.<br />

B E S T Ä T I G U N G<br />

der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> betreffend die Finanzierung des Umbaues der bestehenden<br />

Kreisverkehrsanlage an der B143 Hausruck Straße, von km 13,800+80 bis km<br />

14,000+50.<br />

<strong>Die</strong> Gesamtkosten der Baumaßnahme werden auf 550.000,00 Euro geschätzt.<br />

Der Gemeindeanteil beträgt 225.000 Euro (Der von der Gemeinde zu leistende Anteil ist<br />

ein Fixbeitrag, dieser ist unabhängig von den tatsächlichen Baukosten).<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass ev. anfallende Finanzierungskosten für den Gemeindebeitrag<br />

von der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> zu tragen sind.<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> bestätigt durch ihre Zeichnung gemäß Oö. Gemeindeordnung<br />

1990, dass die Zust<strong>im</strong>mung der Gemeindeaufsicht zum gegenständlichen Projekt<br />

vorliegt, die Finanzierung gesichert ist und somit mit den Bauarbeiten begonnen<br />

werden kann.<br />

<strong>Die</strong> Finanzierung ist aus Straßenbaumitteln des Budgets 2012 (Anteilsbeträge) vordringlich<br />

vorzunehmen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Stadtrat Max Gramberger möchte einen Zusatza<strong>ntrag</strong> stellen für die Errichtung von Schutzwegen<br />

auf allen fünf Zufahrtsstraßen des Kreisverkehrs.<br />

Vizebürgermeister Michael Steffan versichert, dass zwar sämtliche Fraktionen für das Anlegen<br />

von Schutzwegen sind, dies jedoch von den Sachverständigen des Landes bisher <strong>im</strong>mer<br />

mit Hinweis auf die Verkehrsflüssigkeit abgelehnt worden ist. Er fordert ein Zurück an<br />

den Start, um andere Möglichkeiten und Verbesserungen des derzeitigen Provisoriums zu<br />

prüfen.<br />

Vizebürgermeister OSR. Mag. Ernst Reiter hegt starke Zweifel an der Sinnhaftigkeit des<br />

Kreis-<br />

verkehrsumbaus und resümiert, dass sich nach dem mehrmonatigen Provisoriumbetrieb<br />

weder die Sicherheit noch die Flüssigkeit des Verkehrs verbessert haben. Im Gegenteil:


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 39<br />

Es ergeben sich vermehrt Staulängen vor allem in der Schärdinger Straße Richtung<br />

Aurolzmünster und die Fußgänger sind ob der fehlenden Schutzwege stark verunsichert.<br />

<strong>Die</strong> Beschleunigungsspuren gefährden die Sicherheit massiv und ohne ein angrenzendes<br />

Konzept für die Nachbarstraßen erscheint ihm das Ganze noch weniger sinnvoll. Positiv<br />

findet er, dass die Bauarbeiten gleichzeitig mit den Grabungsarbeiten für die Geothermie<br />

durchgeführt werden und auch der Versuch, noch Anregungen und Verbesserungen aus<br />

dem Gespräch vor drei Wochen einzuarbeiten, sei ehrenwert. Ein Bypass auch nur für<br />

vier Autos wäre günstig gewesen. Generell sei es aber schade um das Geld, die finanziellen<br />

Mittel für den Kreisverkehr wären woanders besser eingesetzt.<br />

Bürgermeister Albert Ortig kann die Sicht auf die Probleme durchaus nachvollziehen. Auch<br />

die<br />

Kritik über den Umgang der Vertreter des Landes mit den Beteiligten ist verständlich.<br />

Man muss sich darüber <strong>im</strong> Klaren sein, dass ein Anlegen von Schutzwegen zu einer weiteren<br />

Verlangsamung des Verkehrs führt. Er verweist darauf, dass bei Zurück an den Start<br />

sämtliche bisher angefallenen Kosten der Stadt angelastet würden. Er betont, dass sich<br />

die Situation für die Radfahrer verbessert hat und sich seit Beginn des Provisoriums kein<br />

Unfall mehr, nicht einmal ein Blechschaden, ereignet hat.<br />

Vizebürgermeister Michael Steffan sieht die Sicherheit der Fußgänger, vor allem die der älteren<br />

Personen und der vielen Schüler gefährdet und beobachtet ebenfalls eine starke Verunsicherung.<br />

Bei einem Beschluss dieses Tagesordnungspunktes würde man sozusagen<br />

die Quadratur des Kreisverkehrs beschließen. <strong>Die</strong> Errichtung von Schutzwegen<br />

würde das Stauaufkommen noch mehr erhöhen. Der Kreisverkehr ist ein neuralgischer<br />

Punkt an der hochbelasteten B 143. Hier sollte man sich Gedanken über eine Entlastung<br />

machen; z.B. Einbindung der B 143 in die B 141, damit könnte man zumindest<br />

den Durchzugsverkehr wegbringen. Es sollten noch andere Varianten geprüft werden,<br />

die sowohl die Sicherheit als auch die Flüssigkeit des Verkehrs ermöglichen. Er bemängelt<br />

weiters, dass es sich nicht nur um 225.000 Euro handelt, die vom Steuerzahler<br />

für diese nicht zufriedenstellende Lösung zu berappen sind, sondern 550.000 Euro, da<br />

ja auch die Landesmittel aus dem Steuertopf beglichen werden. Von den Experten<br />

wurde außerdem vor einem halben Jahr versprochen, sollte sich das Provisorium nicht<br />

bewähren, dass andere Möglichkeiten geprüft werden.<br />

Stadtrat Max Gramberger schlägt vor, die Beleuchtungen und Querungen so auszuführen,<br />

dass<br />

Schutzwege jederzeit möglich sind. Er berichtet von einem Gespräch mit Dr. Obermair,<br />

der vorschlägt, die Querungen als Signalwirkung an die Autofahrer rot einzufärben und<br />

nach einem Jahr zu evaluieren, ob diese Maßnahme zu einer Erhöhung der Sicherheit für<br />

die Fußgänger beiträgt. Schutzwege sind ein zweischneidiges Schwert, da Fußgänger sich<br />

oft auf ihr vermeintliches Vorrangrecht verlassen und ohne auf den herannahenden Verkehr<br />

zu achten, die Straße betreten. Dadurch ist es vielerorts gerade auf Schutzwegen zu<br />

einer Unfallhäufung gekommen. Für die Radfahrer hat sich die Situation verbessert, obwohl<br />

ein separater Radfahrstreifen laut Ing. Lehner vom Land nicht möglich ist. Er verweist<br />

darauf, dass Sicherheit und Verkehrsflüssigkeit zwei Parameter sind, die sich gegenseitig<br />

ausschließen.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 40<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Finanzierungsbestätigung und der Finanzierung<br />

– wie vom Berichterstatter vorgetragen –<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

Z u s a t z a n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Errichtung von Schutzwegen auf allen<br />

Querungen be<strong>im</strong> Kreisverkehr Schärdinger Straße<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehr-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

15 Gegenst<strong>im</strong>men (8 SPÖ, 7 FPÖ).<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 41<br />

2. Bauangelegenheiten<br />

2.2 Ortskanal – BA 19<br />

2.2.1 Vergabe Erd- und Baumeisterarbeiten<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Erd- und Baumeisterarbeiten für den BA 19 wurden als nicht offenes Verfahren<br />

(Unterschwellenbereich) ausgeschrieben. <strong>Die</strong> sechs eingeladenen Firmen haben rechtzeitig<br />

ordnungsgemäß verschlossene Angebote abgegeben. <strong>Die</strong> Angebotseröffnung fand am<br />

24.05.2012 statt. <strong>Die</strong> Angebotseröffnung ergab folgende Reihung.<br />

1. Fa. Strabag AG, Pinsdorf € 883.857,38<br />

2. Fa. Alpine, Taufkirchen € 944.383,18<br />

3. Fa. Held & Francke, Eferding € 986.386,94<br />

4. Fa. Braumann, Antiesenhofen € 990.851,83<br />

5. Fa. Leithäusl, Mehrnbach € 990.956,57<br />

6. Fa. Swietelsky, Linz € 1.085.815,28<br />

Es werden gemäß Bundesvergabegesetz nur die für die Zuschlagserteilung in Betracht<br />

kommenden drei Billigstbieter einer rechnerischen und sachlichen Prüfung unterzogen.<br />

<strong>Die</strong>s sind die Angebote der Firmen Strabag, Alpine und Held & Francke.<br />

<strong>Die</strong> Überprüfung der Angebote ergab keine Mängel, welche zu einer Ausscheidung aus<br />

dem Vergabeverfahren führen würde. <strong>Die</strong> Kalkulation ist auf die Materialpositionen aufgebaut.<br />

Dadurch sind viele andere Positionen mit sehr niedrigen Einheits-preisen (€<br />

0,02) angeboten. Für den Bauherrn besteht bei der Vergabe an eine der drei Firmen kein<br />

erhöhtes Risiko für Kostenerhöhungen. Nur wenn mehr Laufmeter Kanal gebaut werden,<br />

dann steigen auch die Gesamtkosten <strong>im</strong> gleichen Ausmaß.<br />

Kostenübereinst<strong>im</strong>mung: <strong>im</strong> Katalog BA 19 sind (inkl. Unvorhergesehenes und Rundungen)<br />

Kosten von € 790.000,-- vorgesehen. Im Angebot der Fa. Strabag ist ein „nicht förderfähiger<br />

Straßenbau“ <strong>im</strong> Ausmaß von € 105.000,-- enthalten. <strong>Die</strong>ser An-teil ergibt sich<br />

aus den zusätzlich zu errichtenden Straßen bzw. Oberflächen, die zwar <strong>im</strong> Zuge des Kanalbaues<br />

errichtet werden können, aber nicht einer Förderung <strong>im</strong> Siedlungswasserbau<br />

zugrunde liegen (z.B. neue Aufschließungen oder Mehrbreiten zur Wiederherstellung der<br />

gesamten Straßenoberfläche. <strong>Die</strong>s wurde zuletzt <strong>im</strong> BA 18 von der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong><br />

selbst und auch von der Oö. Straßenverwaltung verlangt. Laut Gestattungsvertrag (BA<br />

18) ist z. B. bei Straßenquerungen die Asphaltbeton-Deckschicht in einer Länge von<br />

mind. 8 m über die gesamte Fahrbahn-breite mit einem Asphaltfertiger herzustellen, oder<br />

(BA 17) Reststreifenbreiten bis 1,0 m sind gänzlich abzutragen und zu erneuern).<br />

Vergabevorschlag: Aufgrund der rechnerischen, sachlichen sowie der vertieften Überprüfung<br />

der Angebote scheint die Fa. Strabag als Best- und Billigstbieter auf. Aus diesem<br />

Grund wird vorgeschlagen, die Erd- und Baumeisterarbeiten für den BA 19, Baulos 1,<br />

vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung des Amtes der Oö. Landesregierung, an die Fa. Strabag<br />

AG, Vöcklabrucker Straße 39, 4812 Pinsdorf, zum Nettoangebots-preis von € 883.857,38<br />

entsprechend dem Hauptanbot vom 24.05.2012 zu vergeben.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 42<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 12. Juni.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

vor, den Auftrag über Erd- und Baumeisterarbeiten in (voller) Höhe von €<br />

883.857,38, vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung des Amtes der Oö. Landesregierung, an die<br />

Fa. Strabag AG, Pinsdorf, zu vergeben.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 21.06.2012 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit dem Auftrag über Erd- und Baumeisterarbeiten<br />

in (voller) Höhe von € 883.857,38 (Grundsatzbeschluss;<br />

Vergabe iS Finanzierungsplan) – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 43<br />

2. Bauangelegenheiten<br />

2.2 Ortskanal – BA 19<br />

2.2.2 Förderungsansuchen<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Das Förderungsansuchen zum BA 19 liegt vor. Bea<strong>ntrag</strong>t werden förderfähige Gesamtkosten<br />

von voraussichtlich € 882.000,00. Der Fördersatz wird mit 8 % (Basis Fördersatz)<br />

bea<strong>ntrag</strong>t. Der Gesamtförderbarwert beträgt voraussichtlich<br />

€ 70.560,00. Vorgesehen ist die Sanierung (Sanierung durch Neubau) von<br />

2.523 m Kanal.<br />

Finanzierung:<br />

Eigenmittel 10 % € 88.200,00<br />

Anschlussgebühren 0 % € 0,00<br />

Darlehen 90 % € 793.800,00<br />

Förderfähige Gesamtkosten € 882.000,00<br />

<strong>Die</strong> nicht förderfähigen Straßenbauarbeiten <strong>im</strong> Ausmaß von rd. € 105.000,00 zuzügl.<br />

USt. sind derzeit nicht <strong>im</strong> Haushalt vorgesehen und können erst nach Bedeckung der<br />

Straßenbaukonten beauftragt werden.<br />

Änderungen zum Katalog (GR 22.03.2012, Gesamtherstellungskosten € 820.000,00):<br />

Der Kanal am Gustav-Schwaiger-Weg wurde dem BA 20 zugeteilt. Hinzugekommen<br />

sind Kosten für Hausanschlüsse und Prüfmaßnahmen.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 12. Juni 2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

das Förderungsansuchen und den Finanzierungsplan in der vorliegenden Form zur<br />

Beschlussfassung vor. <strong>Die</strong> nicht förderfähigen Straßenbauarbeiten werden erst nach Bedeckung<br />

der Straßenbaukonten beauftragt.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 21.06.2012 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />

Das Förderungsansuchen wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der<br />

Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit dem Förderungsansuchen und dem Finanzierungsplan<br />

– wie vom Berichterstatter vorgetragen –<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 44<br />

2. Bauangelegenheiten<br />

2.3 Ortskanal – BA 20<br />

2.3.1 Vergabe Erd- und Baumeisterarbeiten<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Erd- und Baumeisterarbeiten für den BA 20 wurden als nicht offenes Verfahren<br />

(Unterschwellenbereich) ausgeschrieben. <strong>Die</strong> sechs eingeladenen Firmen haben rechtzeitig<br />

ordnungsgemäß verschlossene Angebote abgegeben. <strong>Die</strong> Angebotseröffnung fand am<br />

24.05.2012 statt. <strong>Die</strong> Angebotseröffnung ergab folgende Reihung.<br />

1. Fa. Strabag AG, Pinsdorf € 913.399,46<br />

2. Fa. Held & Francke, Eferding € 973.292,76<br />

3. Fa. Alpine, Taufkirchen € 975.179,19<br />

4. Fa. Leithäusl, Mehrnbach € 1.004.831,32<br />

5. Fa. Braumann, Antiesenhofen € 1.041.731,52<br />

6. Fa. Swietelsky, Linz € 1.090.277,08<br />

Es werden gemäß Bundesvergabegesetz nur die für die Zuschlagserteilung in Betracht<br />

kommenden drei Billigstbieter einer rechnerischen und sachlichen Prüfung unterzogen.<br />

<strong>Die</strong>s sind die Angebote der Firmen Strabag, Held & Francke und Alpine.<br />

<strong>Die</strong> Überprüfung der Angebote ergab keine Mängel, welche zu einer Ausscheidung aus<br />

dem Vergabeverfahren führen würde. <strong>Die</strong> Kalkulation ist auf die Materialpositionen aufgebaut.<br />

Dadurch sind viele andere Positionen mit sehr niedrigen Einheitspreisen (€ 0,02)<br />

angeboten. Für den Bauherrn besteht bei der Vergabe an eine der drei Firmen kein erhöhtes<br />

Risiko für Kostenerhöhungen. Nur wenn mehr Laufmeter Kanal gebaut werden, dann<br />

steigen auch die Gesamtkosten <strong>im</strong> gleichen Ausmaß.<br />

Kostenübereinst<strong>im</strong>mung: <strong>im</strong> Katalog BA 20 sind (inkl. Unvorhergesehenes und Rundungen)<br />

Kosten von € 860.000,-- vorgesehen. Im Angebot der Fa. Strabag ist ein „nicht förderfähiger<br />

Straßenbau“ <strong>im</strong> Ausmaß von € 65.000,-- enthalten. <strong>Die</strong>ser Anteil ergibt sich<br />

aus den zusätzlich zu errichtenden Straßen bzw. Oberflächen, die zwar <strong>im</strong> Zuge des Kanalbaues<br />

errichtet werden können, aber nicht einer Förderung <strong>im</strong> Siedlungswasserbau<br />

zugrunde liegen (z.B. neue Aufschließungen oder Mehrbreiten zur Wiederherstellung der<br />

gesamten Straßenoberfläche. <strong>Die</strong>s wurde zuletzt <strong>im</strong> BA 18 von der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong><br />

selbst und auch von der Oö. Straßenverwaltung verlangt. Laut Gestattungsvertrag (BA<br />

18) ist z. B. bei Straßenquerungen die Asphaltbeton-Deckschicht in einer Länge von<br />

mind. 8 m über die gesamte Fahrbahn-breite mit einem Asphaltfertiger herzustellen, oder<br />

(BA 17) Reststreifenbreiten bis 1,0 m sind gänzlich abzutragen und zu erneuern ).<br />

Vergabevorschlag: Aufgrund der rechnerischen, sachlichen sowie der vertieften Überprüfung<br />

der Angebote scheint die Fa. Strabag als Best- und Billigstbieter auf. Aus diesem<br />

Grund wird vorgeschlagen, die Erd- und Baumeisterarbeiten für den BA 20, Baulos 1,<br />

vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung des Amtes der Oö. Landesregierung an die Fa. Strabag<br />

AG, Vöcklabrucker Straße 39, 4812 Pinsdorf, zum Nettoangebots-preis von € 913.399,46<br />

entsprechend dem Hauptanbot vom 24.05.2012 zu vergeben.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 12.06.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

vor, den Auftrag über Erd- und Baumeisterarbeiten in (voller) Höhe von € 913.399,46,


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 45<br />

vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung des Amtes der Oö. Landesregierung, an die Fa. Strabag<br />

AG, Pinsdorf, zu vergeben.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 21.06.2012 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit dem Auftrag über Erd- und Baumeisterarbeiten<br />

in (voller) Höhe von € 913.399,46 (Grundsatzbeschluss;<br />

Vergabe iS Finanzierungsplan) – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 46<br />

2. Bauangelegenheiten<br />

2.3 Ortskanal – BA 20<br />

2.3.2 Förderungsansuchen<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Das Förderungsansuchen zum BA 20 liegt vor. Bea<strong>ntrag</strong>t werden förderfähige Gesamtkosten<br />

von voraussichtlich € 960.000,00. Der Fördersatz wird mit 8 % Sockelförderung<br />

bea<strong>ntrag</strong>t. Sockelförderung und Pauschalförderungen ergeben zusammen einen Gesamtförderbarwert<br />

von € 108.768,00.<br />

Vorgesehen ist die Errichtung und Sanierung von 1.839 m Kanal.<br />

Finanzierung:<br />

Eigenmittel 10 % € 96.000,00<br />

Anschlussgebühren € 60.000,00<br />

Darlehen 84 % € 804.000,00<br />

Förderfähige Gesamtkosten € 960.000,00<br />

<strong>Die</strong> nicht förderfähigen Straßenbauarbeiten <strong>im</strong> Ausmaß von rd. € 65.000,00 zuzügl. USt.<br />

sind derzeit nicht <strong>im</strong> Haushalt vorgesehen und können erst nach Bedeckung der Straßenbaukonten<br />

beauftragt werden.<br />

Änderungen zum Katalog (GR 22.03.2012, Gesamtherstellungskosten € 850.000,00):<br />

Hinzugekommen sind der Kanal am Gustav-Schwaiger-Weg, Verlängerung Kanal Rabenbergerweg<br />

und die Kosten für Hausanschlüsse und Prüfmaßnahmen.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 12.06.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

das Förderungsansuchen und den Finanzierungsplan in der vorliegenden Form zur Beschlussfassung<br />

vor. <strong>Die</strong> nicht förderfähigen Straßenbauarbeiten werden erst nach Bedeckung<br />

der Straßenbaukonten beauftragt.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 21.06.2012 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />

Das Förderungsansuchen wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der<br />

Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit dem Förderungsansuchen und dem Finanzierungsplan<br />

– wie vom Berichterstatter vorgetragen –<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 47<br />

2. Bauangelegenheiten<br />

2.4 Verkehrswegeprogramm 2012<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Vom Bauamt wurde das erforderliche Verkehrswegeprogramm 2011 bis 2013 übermittelt.<br />

6126 - Verkehrswegeprogramm 2010 - 2012<br />

05.07.2012<br />

EINNAHMEN<br />

KONTO BEZEICHNUNG PLAN IST KONTO BEZEICHNUNG PLAN IST AUFTRAG SUMME PLAN IST<br />

5/612600-002200 Molkereistraße BFI Unterbau 56.118<br />

SUMME EINNAHMEN 2010 0 221.398 SUMME AUSGABEN 2010 0 56.118 165.280<br />

SUMME EINNAHMEN 2011 0 1.048.251 SUMME AUSGABEN 2011 0 299.311 748.940<br />

5/612600+002100 Planung und Bauleitung 40.000<br />

5/612600+002200 <strong>Ried</strong>berg Platzgestaltung 92.646 92.646<br />

Ahamerweg 84.400 84.400<br />

Ahamerweg (Rest) 128.000 128.000<br />

Mikrobelag 60.000 60.000<br />

Aufschließungskosten 30.000 30.000<br />

Bushaltestelle Ski Fischer 2.500 2.500<br />

Grundankauf Försterstraße 10.000 10.000<br />

Unwetterschaden Schrebergartenstraße 22.500 22.500<br />

Wegleiten Ernestine-Grüner -Straße 18.500 18.500<br />

Geothermie:<br />

Braunauerstraße 26.500<br />

Gartenstraße 25.800<br />

Gehsteig Rosenweg-Pernöderweg 9.000<br />

<strong>Ried</strong>bergstraße 100.000<br />

Grillparzerstraße 56.400<br />

Summe: 217.700 217.700<br />

5/612600+002200/2 Brücken - Gutenbergstrasse 33.423 33.423<br />

5/612600+002200/2 Kreisverkehr 225.000 225.000<br />

SUMME EINNAHMEN 2012 748.940 0 SUMME AUSGABEN 2012 601.700 126.068 196.900 964.668 -215.729<br />

5/612600+002100 Planung und Bauleitung 40.000 40.000<br />

5/612600+002200 <strong>Ried</strong>berg Platzgestaltung (Rest) 31.200 31.200 31.200<br />

5/612600+002200/2<br />

5/612600+002200/2<br />

Am Pfarrgrund verschoben auf 2013 61.200 61.200 61.200<br />

Mikrobelag 60.000 60.000 60.000<br />

Aufschließungskosten 30.000 30.000 30.000<br />

Geothermie:<br />

AUSGABEN<br />

Schärdingerstraße Gehsteigabsenkungen, Allee 50.500<br />

Kanal Nebenarbeiten BA19 126.000 126.000<br />

Kanal Nebenarbeiten BA20 78.000 78.000<br />

SUMME EINNAHMEN 2012 0 0 SUMME AUSGABEN 2013 0 426.400 -426.400<br />

SOLL- ÜBERSCHUSS<br />

SOLL-FEHLBETRAG<br />

Für 2012 ergibt sich nach derzeitigem Stand eine Unterdeckung durch das Budget von €<br />

215.729,--. <strong>Die</strong>se Kreditüberschreitung kann derzeit noch durch Mehreinnahmen abgedeckt<br />

werden (Zuführung v. Anteilsbeträgen an den a.o. Haushalt).<br />

Es wird amtswegig darauf hingewiesen, dass die <strong>im</strong> Kanalbauprogramm BA19 , BA20 erforderlichen<br />

Kanalnebenarbeiten <strong>im</strong> Straßenbau derzeit noch nicht beauftragt werden können<br />

und hier eine vordringliche Bedeckung entweder <strong>im</strong> Nachtragsvoranschlag 2012 bzw. <strong>im</strong><br />

Rechnungsabschluss 2012 oder Budget 2013 zu bedecken sind.<br />

<strong>Die</strong> Maßnahmen sind durch Anteilsbeträge <strong>im</strong> a.o. Haushalt bedeckt.“


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 48<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit dem Straßenbauprogramm 2012 und dessen<br />

Finanzierung <strong>im</strong> a.o. Haushalt – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum<br />

Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 49<br />

2. Bauangelegenheiten<br />

2.5 VS II – Diverse Auftragsvergaben<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Von der Fa. pm1 projektmanagement liegen folgende Vergabevorschläge vor:<br />

Gewerk: Planung Photovoltaikanlage<br />

Hier wird festgestellt, dass diese Planung <strong>im</strong> Pauschalhonorar enthalten sein muss, da<br />

die Gesamtbausumme nicht überschritten wird.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 50<br />

Gewerk: Schulmöbel – mobil<br />

Folgeauftrag: Aufzahlung hochwertigere Stühle in den Klassen<br />

Hier wird angemerkt, warum diese höhenverstellbaren Stühle nicht sofort bestellt<br />

wurden, bzw. nicht von Beginn an höhenverstellbar waren. Hier soll eine Überprüfung<br />

der Ausschreibung erfolgen.<br />

<strong>Die</strong> Überprüfung der Ausschreibung hat ergeben, dass die höhenverstellbare Variante<br />

bereits in der Ausschreibung enthalten war.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 51<br />

Gewerk: Photovoltaikanlage<br />

Folgeauftrag: Anzeige Stromerzeugung


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 52<br />

Gewerk: Mülltonnen


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 53<br />

Von der Fa. pm1 projektmanagement wurde der Soll-Ist-Vergleiche pro Kostenstelle<br />

zur Information und Kenntnisnahme übermittelt.<br />

Gegenüber dem genehmigten Budget (Errichtungskosten ohne Einrichtung) in Höhe<br />

von netto EUR 2.837.043,- ergibt sich eine aktuelle Zahlungsprognose in Höhe von<br />

netto EUR 2.616.542,- und damit eine Reserve in Höhe von netto EUR 220.501,-.<br />

Das genehmigte Budget für die Einrichtung und Ausstattung beläuft sich auf netto<br />

EUR 203.803,00 bzw. brutto EUR 244.564,-. <strong>Die</strong> Kostenprognose beläuft sich nach<br />

derzeitigem Stand auf netto EUR 306.902,- bzw. brutto EUR 368.282,-. <strong>Die</strong> derzeitige<br />

Überschreitung für das Einrichtungs- und Ausstattungsbudget beläuft sich somit<br />

auf netto EUR 103.099,- bzw. brutto EUR 123.718,-.<br />

Es muss angemerkt werden, dass aufgrund der Vorgabe der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong><br />

Umbuchungen vom Bauprojekt zum Einrichtungsprojekt in Höhe von netto EUR<br />

128.883,- durchgeführt wurden, die jedoch in der aktuellen Kostenschätzung bzw.<br />

bei den genehmigten Budgets für das Bauprojekt und das Einrichtungsprojekt noch<br />

nicht freigegeben sind. D.h. in weiterer Folge soll das Budget für das Bauprojekt um<br />

netto EUR 128.883,- verringert und das Budget für das Einrichtungsprojekt um denselben<br />

Betrag erhöht werden.<br />

In Summe betrachtet ergeben sich derzeit Gesamtreserven (Netto-Reserven minus<br />

Brutto-Einrichtungsreserven) in Höhe von netto EUR 220.501,- minus brutto EUR<br />

123.718,- ergibt EUR 96.783,-.<br />

Der Abzug der vertraglich vereinbarten Gegenforderungen von 2,5% der Abrechnungssummen<br />

ist enthalten!


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 54<br />

Weiters liegen von pm1 projektmanagement folgende Vergabevorschläge vor:<br />

1. Gewerk: Flügeltürschränke, Ablageregale, Aussensitzbänke<br />

2. Gewerk: Werkzeugleisten, Hakenleisten


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 55<br />

3. Gewerk: Basketballkörbe für Freianlage<br />

4. Gewerk: Bilderbücherschütten


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 56<br />

5. Gewerk: Schulmöbel – mobil<br />

Folgeauftrag: Zusätzliche Tische<br />

6. Gewerk: Trockenwagen für Zeichnungen


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 57<br />

7. Gewerk: Möbeltischler – mobil-2<br />

Folgeauftrag: Zusätzl. Pinnwände, Flyer Eingang, Tisch Schulwart<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 08.05.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Auftragsvergaben wie vorgetragen zur Beschlussfassung vor.<br />

1. Planung Photovoltaikanlage DI Werner Bauböck € 1.200,00<br />

abgelehnt<br />

2. Schulmöbel – mobil<br />

Folgeauftrag: Aufzahlung hochwertigere<br />

Stühle in den Klassen<br />

Beschluss <strong>im</strong> Sinne des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

3. Photovoltaikanlage<br />

Folgeauftrag: Anzeige Stromerzeugung<br />

Beschluss <strong>im</strong> Sinne des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

Mayr Schulmöbel € 3.383,88<br />

Energie <strong>Ried</strong> € 460,00<br />

4. Mülltonnen AE Robust Entsorgungssysteme<br />

Beschluss <strong>im</strong> Sinne des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

€ 376,85<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 10.05.2012 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 58<br />

Weiters schlägt der der Bauausschuss in seiner Sitzung vom 12.06.2012 dem Gemeinderat<br />

weitere Auftragsvergaben wie vorgetragen zur Beschlussfassung vor.<br />

1. Flügeltürschränke, Ablageregale,<br />

Aussensitzbänke<br />

Ziegler Außenanlagen € 4.468,70<br />

2. Werkzeugleisten, Hakenleisten Hellweg € 200,00<br />

3. Basketballkörbe für Freianlage Sporthaus Höss € 510,00<br />

4. Bilderbücherschütten Arnulf Betzold GmbH. € 238,00<br />

5. Schulmöbel – mobil, Folgeauftrag:<br />

Zusätzl. Tische<br />

Mayr Schulmöbel € 945,77<br />

6. Trockenwagen für Zeichnungen Lauer-Direkt GmbH. € 174,00<br />

7. Möbeltischler – mobil-2,<br />

Folgeauftrag: Zusätzl Pinnwände,<br />

Flyer Eingang, Tisch Schulwart<br />

Gruber Tischlerei € 1.718,88“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit den Auftragsvergaben VS II – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 59<br />

2. Bauangelegenheiten<br />

2.6 Photovoltaikanlagen Objekt FF <strong>Ried</strong>, Objekt HS 1<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Energie <strong>Ried</strong> GmbH beabsichtigt auf den Dächern der Objekte HS1 und Feuerwehr<br />

<strong>Ried</strong> eine Photovoltaikanlage von 5 kWp (Kilowatt-Peak) bis zu max. 20 kWp<br />

zu errichten und zu betreiben.<br />

Für die Benutzung der Dächer wird ein Überlassungsvertrag vorgelegt.<br />

<strong>Die</strong> Energie <strong>Ried</strong> GmbH erhält als Errichter und Betreiber die Förderung lt. geltendem<br />

Ökostromgesetz.<br />

Nach 13 Jahren geht die Anlage in den Besitz der Liegenschaftseigentümer über. <strong>Die</strong>se<br />

erhalten von der Energie <strong>Ried</strong> GmbH nach Ablauf des Vertrages eine weitere Leistungsgarantie<br />

lt. Datenblatt der Modulhersteller (bis zu 25 Jahre ab Inbetriebnahme).<br />

Voraussetzungen:<br />

damit die Photovoltaikanlage über das Contractingmodell errichtet werden kann sind:<br />

1. Dachneigung: 20° bis 40<br />

Falls die Neigung nicht passt kann eine Aufständerung gegen Mehrpreis (vom<br />

Kunden zu bezahlen) vorgenommen werden.<br />

2. Abweichung vom Süden max. 25°<br />

3. Keine Abschattung<br />

4. Gesamtlänge unter 30 m<br />

a) für größere Entfernungen wird ein Aufpreis verrechnet (höherer Leitungs-<br />

querschnitt)<br />

b) Leitungsweg muss vorhanden sein; falls dies nicht der Fall ist, kann dieser<br />

gegen Aufpreis hergestellt werden.<br />

5. Zwei freie Messplätze müssen vorhanden sein und Messverteiler muss auf dem ak-<br />

tuellen Stand der Technik (keine Eternittafeln!) sein<br />

6. Genehmigung Netzbetreiber (Ansuchen durch Energie <strong>Ried</strong> GmbH)<br />

7. Bewilligung der Ökostromförderung durch Land OÖ und ÖMAG (Ansuchen<br />

durch Energie <strong>Ried</strong> GmbH)<br />

8. Übermittlung des Überlassungsvertrages<br />

9. Unterzeichnung des Überlassungsvertrages<br />

10. Durchführung der Energiebuchhaltung mittels Mailverkehr.<br />

Abwicklung:<br />

1. Anmeldung zur Klärung der Machbarkeit<br />

2. Feststellung der technischen Machbarkeit


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 60<br />

3. Unterzeichnung der Willenserklärung<br />

4. Ansuchen an den Netzbetreiber<br />

5. Ansuchen an Land und ÖMAG<br />

6. Bei positiver Rückmeldung – Unterfertigung des Überlassungsvertrages<br />

7. Errichtung der Anlage<br />

8. Versicherung der Anlage durch Energie <strong>Ried</strong><br />

9. Ablesung der Erträge monatlich und Übermittlung der Daten<br />

10. Nach Ablauf des Fördervertrages. Übergang der Anlage in das Eigentum der<br />

Liegenschaftseigentümer<br />

Von der Energie <strong>Ried</strong> liegen die Überlassungsverträge für die Dächer zum Zwecke der<br />

Installation und des Betriebes einer Photovoltaik-Anlage vor.<br />

Unter § 11 – Abbau der Anlage bei Dachreparatur, bauliche Maßnahme ist unter Abs.<br />

2 folgendes angeführt:<br />

Im Fall der Notwendigkeit von Arbeiten gemäß § 11 Absatz 1 wird die Photovoltaikanlage<br />

für die Dauer der Bauarbeiten entfernt und sofort nach Fertigstellung wieder<br />

montiert und in Betrieb genommen. <strong>Die</strong> anfallenden Kosten werden mit einem Fixpreis<br />

von€ 300,00/kWp exkl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer festgelegt und bei<br />

tatsächlicher Inanspruchnahme inkl. der anfallenden Indexanpassung abgerechnet.<br />

Als Index bzw. Indexerhöhung gilt die bis zur Abrechnung erfolgte Erhöhung des Kollektivvertrages<br />

der Elektro-und Elektronikindustrie Österreichs. Basis ist der Monat<br />

des Vertragsabschlusses.<br />

Unter Abs. 3 ist angeführt:<br />

Sollte ein Abriss des Gebäudes und Neuaufbau des Gebäudes durch die Grundstückseigentümer<br />

und/oder die Eigentümer des Gebäudes /z.B. Superädifikat) erfolgen, so<br />

gestattet der Partner die Neuinstallation der Photovoltaikanlage.<br />

- Der Stadt dürfen bei allfälligen Reparaturen des Daches bzw. der Dachkon-<br />

struktion durch den Aufbau der Photovoltaikanlage keine Mehrkosten entste-<br />

hen.<br />

- Bei Abbruch und Verwertung der Liegenschaft wird versucht einen Ersatz-<br />

standort (gemeindeeigenes Gebäude) einvernehmlich zu finden, jedoch be-<br />

steht kein Anspruch darauf.<br />

- Seitens der Stadtgemeinde wird für diese Anlage kein Risiko übernommen.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung in seiner Sitzung vom 28.02.2012 einst<strong>im</strong>mig<br />

vor, den Tagesordnungspunkt zur Behandlung in den Fraktionen zurückzustellen.<br />

Für den nächsten Bauausschuss wird Hr. W<strong>im</strong>plinger von der Energie <strong>Ried</strong> als<br />

Projektleiter eingeladen, die Angelegenheit zu erläutern.<br />

Hr. Ing. W<strong>im</strong>plinger war bei diesem Tagesordnungspunkt anwesend und erläutert das<br />

Projekt wie bereits berichtet.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 61<br />

Lebensdauer dieser Anlage wird mit 30 bis 40 Jahre angegeben. Nach 25 Jahren soll<br />

diese Anlage <strong>im</strong>merhin noch 80 % der Nennleistung abgeben. Man kann mit einem linearen<br />

Abfall der Leistung bis zum Lebensende rechnen.<br />

Interessant ist bei dieser Anlage der Eigenverbrauch. Dadurch ergibt sich eine größere<br />

monetäre Ersparnis.<br />

Jährlicher Stromverbrauch in der HS I.<br />

<strong>Die</strong> Anlage wird von der Energie <strong>Ried</strong> versichert.<br />

Ing. W<strong>im</strong>plinger erläutert, dass die Energie <strong>Ried</strong> auf die o.a. Punkte nicht eingehen<br />

wird. D.h. dass die Stadt bei allfälligen Reparaturen des Daches keine Mehrkosten hat<br />

und bei Abbruch und Verwertung der Liegenschaft kein Ersatzstandort angeboten<br />

wird, denn dann wäre dieses Projekt nicht finanzierbar.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 08.05.2012 einst<strong>im</strong>mig das Contracting<br />

Modell wie vorgetragen zur Beschlussfassung vor. Der Vertrag, wie von der<br />

Energie <strong>Ried</strong> vorgelegt, wird zur Beschlussfassung vorgeschlagen.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2012 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />

Der Überlassungsvertrag wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt<br />

der Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit dem Contracting Modell und dem Vertrag –<br />

wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 62<br />

2. Bauangelegenheiten<br />

2.7 Projekt RIFA – Betreuung der Grünschnittannahme sowie Durchführung<br />

abfallwirtschaftlicher <strong>Die</strong>nstleistungen am Bauhof der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong>,<br />

Stundensatz<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Wie in den Vorjahren wird Herr Baumkirchner auch heuer wieder für die Grünschnittannahme<br />

sowie die Durchführung abfallwirtschaftlicher <strong>Die</strong>nstleistungen am<br />

Bauhof der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> zur Verfügung gestellt.<br />

<strong>Die</strong>se <strong>Die</strong>nstleistungen werden ab Anfang April bis Ende Oktober, an den Tagen<br />

Montag, Mittwoch, Donnerstag von 13.00 – 19.00 und an den Samstagen von 08.00 –<br />

12.00 Uhr <strong>im</strong> Ausmaß von insgesamt 22 Wochenstunden erbracht.<br />

Der Tarif je Stunde beträgt für 2012 € 19,63.<br />

Für Arbeitsstunden an Samstagen wird wie bisher ein 50 %iger Zuschlag verrechnet.<br />

Der Vorjahresstundensatz wurde unter Berücksichtigung der diesjährigen Vorrückung<br />

und der jährlichen Gehaltsanpassung gemäß BAGS-Kollektivvertrag um 3,4 % angehoben.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 08.05.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Betreuung der Grünschnittannahme wie vorgetragen zur Beschlussfassung<br />

vor.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 10.05.2012 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Betreuung der Grünschnittannahme –<br />

wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 63<br />

3. Verkehrsangelegenheiten<br />

3.1 Fr.-Thurner-Straße – Verordnung eines Parkverbotes be<strong>im</strong> Neubau Haus Nr.<br />

9<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Verkehrsausschusses,<br />

Herrn Stadtrat Max Gramberger, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Im Zuge des Neubaus des Hauses Fr.-Thurner-Straße Nr. 9 wurde <strong>im</strong> Vorjahr bereits die<br />

Erweiterung der gebührenfreien Kurzparkzone in diesem Bereich beschlossen. Im Erdgeschoß<br />

des Neubaus ist die Errichtung einer Bankfiliale mit SB-Bereich geplant. Um hier<br />

das Halten für die Durchführung von kurzen Bankgeschäften zu ermöglichen, sollen hier<br />

2 Stellplätze mit einem Parkverbot versehen werden, sodass das Halten (bis zu einer<br />

Dauer von 10 Minuten) ermöglicht wird.<br />

Der Verkehrsausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 12. April 2012 einst<strong>im</strong>mig vor, auf<br />

den ersten beiden Parkplätzen an der südlichen Grundstückszufahrt zum Haus Fr.-<br />

Thurner-Straße 9 ein Parkverbot zu verordnen.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2012 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.<br />

<strong>Die</strong> Verordnung wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der Originalverhandlungsschrift<br />

als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Verordnung eines Parkverbotes auf den<br />

ersten beiden Parkplätzen an der südlichen Grundstückszufahrt<br />

zum Haus Fr.-Thurner-Straße 9 – wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 64<br />

3. Verkehrsangelegenheiten<br />

3.2 Rabenberger Weg - Parksituation<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Verkehrsausschusses,<br />

Herrn Stadtrat Max Gramberger, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Hier wird vorgebracht, dass am Rabenberger Weg zum Teil so geparkt wird, dass ein<br />

Befahren beinahe unmöglich ist. So kommt es <strong>im</strong> Bereich der Franziskanerinnen-Schule<br />

durch teilweise beidseitig abgestellte Fahrzeuge zu Situationen, dass ein Durchfahren<br />

unmöglich ist. Ebenfalls <strong>im</strong> weiteren Verlauf des Rabenberger Weges werden <strong>im</strong> unbefestigten<br />

Teil des öffentlichen Gutes Fahrzeuge abgestellt, sodass hier speziell bei feuchter<br />

Witterung Spurrinnen <strong>im</strong> Erdreich entstehen.<br />

Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung vom 12. April 2012 vorgeschlagen, diesen<br />

Punkt in der nächsten Sitzung Verkehrsausschuss <strong>im</strong> Zuge eines Lokalaugenscheines<br />

noch einmal zu behandeln.<br />

In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 12. April 2012 wurde die Parksituation <strong>im</strong><br />

Rabenberger Weg als teilweise unzumutbar beschrieben. Es kommt hier einerseits durch<br />

Besucher bzw. Beschäftigte des Krankenhauses, andererseits durch Eltern, welche Kinder<br />

aus dem Hort abholen oft zu einer Verparkung des Rabenberger Weges, sodass eine Befahrbarkeit<br />

oft nicht gegeben ist. Aus diesem Grund wurde hier die Verlängerung des<br />

Parkverbotes auf der Seite der Schule bzw. die Einrichtung eines Halte- und Parkverbotes<br />

ab der Kreuzung mit dem Josef-Mohr-Weg angeregt.<br />

Das Ende des angeregten Halte- und Parkverbotes sollte an der Südostseite, <strong>im</strong> Bereich<br />

der Liegenschaft Rabenbergerweg 16 (unmittelbar vor Einmündung des Teich-weges),<br />

und an der Nordwestseite bis zur Einmündung der Zufahrt zur Liegenschaft Rabenberger<br />

Weg 23 (Krempke) verordnet werden. Dadurch sollte auch einer Verparkung des derzeit<br />

unbefestigten Wiesenstreifens entlang des Rabenberger Weges Einhalt geboten werden.<br />

Der Verkehrsausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 24. Mai 2012 einst<strong>im</strong>mig vor, am<br />

Rabenberger Weg, in Richtung stadtauswärts, soll, beginnend bei der Parkplatzzufahrt<br />

zur Schule der Franziskanerinnen, bis zur Einmündung des Teichweges, ein Halte- und<br />

Parkverbot verordnet werden. In der Gegenrichtung soll, beginnend bei der Zufahrt zur<br />

Liegenschaft Rabenberger Weg 23 (Krempke) bis zur Einmündung des Josef-Mohr-<br />

Weges ein Halte- und Parkverbot verordnet werden.<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 21.06.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat vor,<br />

am Rabenberger Weg, in Richtung stadtauswärts, beginnend bei der Parkplatzzufahrt zur<br />

Schule der Franziskanerinnen bis zur Einmündung des Teichweges, ein Halte- und Parkverbot<br />

zu verordnen. In der Gegenrichtung soll, beginnend bei der Zufahrt zur Liegenschaft<br />

Rabenberger Weg 23 (Krempke) bis zur Einmündung des Josef-Mohr-Weges, ein<br />

Halte- und Parkverbot verordnet werden.<br />

<strong>Die</strong> Verordnung wird vom Berichterstatter verlesen und liegt der Originalverhandlungsschrift<br />

als wesentlicher Bestandteil bei.“


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 65<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Verordnung eines Halte- und Parkverbotes<br />

am Rabenberger Weg, in Richtung stadtauswärts,<br />

beginnend bei der Parkplatzzufahrt zur Schule der<br />

Franziskanerinnen bis zur Einmündung des Teichweges<br />

und bei der Zufahrt zur Liegenschaft Rabenberger<br />

Weg 23 (Krempke) bis zur Einmündung des<br />

Josef-Mohr-Weges – wie vom Berichterstatter vorgetragen<br />

–<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 66<br />

3. Verkehrsangelegenheiten<br />

3.3 Kapuzinerberg – Ansuchen um Errichtung von 2 Behindertenparkplätzen<br />

vor der Kapuzinerkirchen<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Verkehrsausschusses,<br />

Herrn Stadtrat Max Gramberger, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Vom Obmann des Vereines zur Förderung des Klosters am Kapuzinerberg, Herrn LAbg.<br />

Alfred Frauscher, wurde um Bewilligung von zwei Behindertenparkplätzen auf dem Areal<br />

vor der Kapuzinerkirche angesucht. Begründet wird dies damit, dass gehbehinderte Besucher<br />

des Gottesdienstes möglichst in der Nähe des Einganges parken können.<br />

Be<strong>im</strong> Lokalaugenschein kann auf Grund der örtlichen Gegebenheit (der Parkplatz ist derzeit<br />

nicht befestigt) ein sinnvoller Standort nicht gefunden werden. Grundsätzlich besteht<br />

Verständnis für das Anbringen und es soll hier in Absprache mit dem Verein zur Förderung<br />

des Klosters am Kapuzinerberg ein Standort für die beiden Behindertenparkplätze<br />

gefunden werden.<br />

Der Verkehrsausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 24. Mai 2012 einst<strong>im</strong>mig vor, am<br />

Parkplatz vor der Kapuzinerkirche zwei Behindertenparkplätze zu verordnen. Der genaue<br />

Standort ist mit dem Verein der Freunde des Klosters am Kapuzinerberg bis zur nächsten<br />

Gemeinderatssitzung abzuklären.<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 21.06.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat vor,<br />

am Parkplatz vor der Kapuzinerkirche zwei Behindertenparkplätze zu verordnen. Der genaue<br />

Standort ist mit dem Verein der Freunde des Klosters am Kapuzinerberg bis zur<br />

nächsten Gemeinderatssitzung abzuklären.“<br />

<strong>Die</strong> Verordnung wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der Originalverhandlungsschrift<br />

als wesentlicher Bestandteil bei.<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der der Verordnung von zwei Behindertenparkplätzen<br />

am Parkplatz vor der Kapuzinerkirche –<br />

wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 67<br />

3. Verkehrsangelegenheiten<br />

3.4 Anpassung der Übertragungsverordnung der örtlichen Straßenpolizei<br />

<strong>Die</strong>ser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt. Eine genauere Prüfung hat ergeben, dass eine<br />

Adaptierung der Verordnung nicht erforderlich ist.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 68<br />

3. Verkehrsangelegenheiten<br />

3.5 Aufhebung gebührenpflichtige Kurzparkzone (Fa. Fussl)<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Verkehrsausschusses,<br />

Herrn Stadtrat Max Gramberger, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„In der Sitzung des Gemeinderates vom 22.03.2012 wurde einst<strong>im</strong>mig die Änderung der<br />

gebührenpflichtigen Parkplatzregelung in der Dr.-Thomas-Senn-Straße bis auf jederzeitigen<br />

Widerruf beschlossen: Verwaltung von 8 Parkplätzen, beginnend vom Imbissstand in<br />

Richtung Wohlmayrgasse, durch die Firma Fussl, und Belassung von 4 Parkplätzen als<br />

normale gebührenpflichtige Kurzparkzonenplätze.<br />

<strong>Die</strong> Verordnung der Kurzparkzonenplätze ist für die acht von der Firma Fussl verwalteten<br />

Stellplätze formell aufzuheben.“<br />

Der entsprechende Verordnungsentwurf liegt vor und wird vollinhaltlich verlesen.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Aufhebung der gebührenpflichtigen<br />

Kurzparkzone bis auf jederzeitigen Widerruf für 8<br />

Stellplätze in der Dr.-Th.-Senn-Straße – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 69<br />

3. Verkehrsangelegenheiten<br />

3.6 Ufergasse – verkehrssicherheitstechnische Änderungen<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Verkehrsausschusses,<br />

Herrn Stadtrat Max Gramberger, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„In der Sitzung des Stadtrates vom 10.05.2012 wurde einst<strong>im</strong>mig beschlossen, dass sich<br />

der Verkehrsausschuss wegen Behinderung der Einsatzfahrzeuge die Parkplatzeinteilung<br />

in der Ufergasse auseinander zu setzen hat. Es wurde hier vorgeschlagen, eine nur mehr<br />

einseitige Verparkung in der Ufergasse zur Sicherstellung der nötigen Fahrbahnbreite für<br />

Einsatzfahrzeuge zu diskutieren. <strong>Die</strong>sbezüglich liegen mittlerweile auch Stellungnahmen<br />

der Feuerwehr der Stadt <strong>Ried</strong> sowie der Städtischen Sicherheitswache vor, welche den<br />

Mitgliedern des Verkehrsausschusses zur Kenntnis gebracht wurden und dem Protokoll<br />

beiliegen. In beiden Stellungnahmen wird festgehalten, dass ein Befahren der Ufergasse<br />

mit der derzeitigen Parkaufstellung für größere Fahrzeuge (z.B. Müllabfuhr, Winterdienst,<br />

Feuerwehr, Reisebusse aber auch Fahrzeuge mit Anhänger) nur sehr schwer bzw.<br />

bei schlampig abgestellten Fahrzeugen den Straßenzug gar nicht passieren können. Es<br />

kommt ja auch <strong>im</strong>mer wieder zu Beschädigungen an dort abgestellten Fahrzeugen. Solche<br />

Beschädigungen an parkenden Fahrzeugen sind für den Besitzer des abgestellten<br />

Fahrzeuges meist sehr ärgerlich, da ein Großteil der Verursacher Fahrerflucht begeht und<br />

nicht ausgeforscht werden kann. Es gibt hier bereits eine erhebliche Anzahl an Anzeigen<br />

gegen Unbekannt wegen solcher Unfälle.<br />

Ein weiterer Punkt ist hier, die von der C<strong>im</strong>a durchgeführte Studie zum Quartiersmanagement.<br />

Auch hier sind entsprechende Maßnahmen zur Erhebung der Lebensqualität vorgesehen.<br />

So wurde angeregt, <strong>im</strong> Kreuzungsbereich Ufergasse/Griesgasse/Johannesgasse/Lubergasse<br />

einen entsprechenden Verweilplatz in Form einer<br />

Grüninsel mit Bepflanzung sowie zur Erreichung einer Torwirkung <strong>im</strong> Einfahrtsbereich<br />

zur Ufergasse ebenfalls eine Bepflanzung vorzusehen.<br />

Abschließend wird in der Diskussion festgehalten, dass es hier am sinnvollsten erscheint,<br />

wenn sich ein entsprechend befugter Verkehrsplaner mit diesem Straßenzug auseinander<br />

setzt und auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungen der C<strong>im</strong>a sowie der Stellungnahmen<br />

der Städtischen Sicherheitswache und der Feuerwehr sowie auch <strong>im</strong> Hinblick auf<br />

die Einhaltung der höchst zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/Stunde einen Vorschlag<br />

zur Gestaltung der Parkflächen bzw. eventuellen Errichtung von Grüninseln erarbeiten<br />

soll. Entsprechende Honoraranbote sollen hier eingeholt werden.<br />

Der Verkehrsausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 24. Mai 2012 mehrst<strong>im</strong>mig vor, einen<br />

Verkehrsplaner mit der Gestaltung der Ufergasse unter Zugrundelegung der C<strong>im</strong>a-<br />

Studie, der Stellungnahme von Sicherheitswache und Feuerwehr sowie <strong>im</strong> Hinblick auf<br />

die Einhaltung einer langsamen Geschwindigkeit zu beauftragen.<br />

In der Diskussion wird darauf hingewiesen, dass es nicht ausreichend sein wird, hier nur<br />

den Kreuzungspunkt mit Asphalt aufzudoppeln.<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 21.06.2012 mehrst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

vor, die Mäandrierung <strong>im</strong> Bereich Ufergasse von der Kreuzung


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 70<br />

Lubergasse/Johannesgasse bis zur Kurve Brücke Marktplatz aufzuheben und die Parkplätze<br />

nur mehr auf der rechten Seite stadtauswärts und auf der anderen Straßenseite ein<br />

Halte- und Parkverbot zu verordnen. Der Kreuzungsbereich Ufergasse, Johannesgasse,<br />

Lubergasse soll mit Asphalt „aufgedoppelt“ werden, um für alle Straßen eine Geschwindigkeitsreduktion<br />

zu erzwingen.“<br />

<strong>Die</strong> Verordnung wird vom Berichterstatter verlesen und liegt der Originalverhandlungsschrift<br />

als wesentlicher Bestandteil bei.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Stadtrat Max Gramberger verweist darauf, dass die Maßnahme <strong>im</strong> Stadtrat mehrst<strong>im</strong>mig<br />

beschlossen wurde und seiner Meinung nach die „Aufdoppelung“ zu wenig sei, um eine<br />

Geschwindigkeitserhöhung in der Ufergasse zu vermeiden. Er schlägt vor, einen Verkehrsplaner<br />

zu beauftragen, um Alternativen zu erarbeiten.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, schlägt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, vor, über nachstehenden A<strong>ntrag</strong> gehe<strong>im</strong> abzust<strong>im</strong>men.<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit einer gehe<strong>im</strong>en Abst<strong>im</strong>mung zu diesem Tagesordnungspunkt<br />

einverstanden sind, wollen zum<br />

Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren, die mit der Aufhebung<br />

der Mäandrierung <strong>im</strong> Bereich Ufergasse von<br />

der Kreuzung Lubergasse/ Johannesgasse bis zur<br />

Kurve Brücke Marktplatz, der Verordnung der Parkplätze<br />

nur mehr auf der rechten Seite stadtauswärts,<br />

der Verordnung eines Halte- und Parkverbotes auf<br />

der anderen Straßenseite sowie der Aufdoppelung<br />

des Kreuzungsbereiches Ufergasse, Johannesgasse,<br />

Lubergasse mit Asphalt – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung das „Ja“ auf ihrem St<strong>im</strong>mzettel<br />

ankreuzen.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehr-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

30 Ja-St<strong>im</strong>men,<br />

6 Nein-St<strong>im</strong>men, 1 St<strong>im</strong>menthaltung


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 71<br />

3. Verkehrsangelegenheiten<br />

3.7 Radfahren Innenstadt<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Verkehrsausschusses,<br />

Herrn Stadtrat Max Gramberger, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong>ser Punkt wurde zuletzt <strong>im</strong> Gemeinderat am 22. März 2012 behandelt und mehrst<strong>im</strong>mig<br />

die Umsetzung der Maßnahmen abgelehnt.<br />

Infolgedessen wurde von der Initiative „Fahr Rad <strong>Ried</strong>“ das Projekt noch einmal allen<br />

Fraktionen eingehend erläutert und eine neuerliche Behandlung <strong>im</strong> Gemeinderat zugesichert.<br />

Von der Initiative FahrRad in <strong>Ried</strong>, speziell Herrn Helmut Schachinger, wurden Vorschläge<br />

zur Verbesserung der Befahrbarkeit der <strong>Ried</strong>er Innenstadt mit dem Fahrrad erarbeitet.<br />

Zu diesem Punkt wurden auch Vergleiche mit anderen Städten, wie Wels und<br />

Kirchdorf, durchgeführt. So gibt es z.B. in Kirchdorf schon seit Jahren ein Rad fahren<br />

gegen die Einbahn in der Innenstadt, wo die Situation sehr ähnlich ist, wie sie sich am<br />

<strong>Ried</strong>er Hauptplatz darstellt. Auch dort befinden sich Schrägparkplätze <strong>im</strong> Anschluss an<br />

den Radfahrstreifen gegen die Einbahn. Ähnliche Situationen gibt es auch in Wels, wo<br />

das Rad fahren gegen die Einbahn grundsätzlich sehr großzügig gehandhabt wird.<br />

Auch bezugnehmend auf die jüngste Literatur zur Gestaltung von Radfahrstreifen in städtischen<br />

Bereichen ist hier festzuhalten, dass die Errichtung von Radfahrstreifen gegen die<br />

Einbahn bzw. gegen die Hauptfahrrichtung der Fahrzeuge (Hauptplatz und<br />

Stelzhamerplatz sind derzeit nicht als Einbahnen verordnet) möglich ist. Grundsätzlich ist<br />

hier die Abmarkierung eines Sicherheitsstreifens in der Breite von 0,75 m und anschließend<br />

eines Radfahrstreifens mit einer Breite von 1,0 m notwendig. Ebenfalls erscheint es<br />

unumgänglich, eine der Parkflächen in entsprechender Weise zu markieren, sodass das<br />

Ende der Parkplätze bzw. der Beginn des Sicherheitsstreifens in der Natur auch gut erkennbar<br />

ist. Im Detail sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:<br />

- Das Verkehrszeichen zwischen <strong>Die</strong>tmarbrunnen und Firma Ammering soll soweit versetzt<br />

werden, dass auch bei einer Belegung des unmittelbar an-schließenden Behindertenparkplatzes<br />

ein Durchfahren mit dem Fahrrad zwischen den Stiegen des <strong>Die</strong>tmarbrunnens<br />

und dem Verkehrszeichen möglich ist.<br />

- Am oberen Hauptplatz soll vom gepflasterten Rathaus-Vorplatz nach oben ein Radfahrstreifen,<br />

ein Sicherheitsstreifen wie vor beschrieben, auf Seite der Post abmarkiert<br />

werden. Der Radfahrstreifen soll so nahe als möglich bis zum D<strong>im</strong>-Eck geführt werden,<br />

und in weiterer Folge dann am Stelzhamerplatz bis auf Höhe des Braunauer Tores. Weiters<br />

soll der Radfahrstreifen auch in die Gebhartgasse bis zur Kreuzung mit dem<br />

Roßmarkt, auf Seite der Volksbank, geführt werden.<br />

- Stelzhamerplatz<br />

Hier soll der Radstreifen entlang der Ladezone vorm ehemaligen Geschäft Wiesner, bis<br />

auf Höhe des Braunauer Tores geführt werden. Auf Grund der gegebenen Breiten ist es<br />

hier grundsätzlich möglich, lediglich <strong>im</strong> Bereich des Stelzhamer-Denkmals müsste der <strong>im</strong><br />

Sommer dort aufgebaute Schanigarten des Eissalons um ca. 0,5 m in Richtung des Gehsteiges<br />

verschoben werden. <strong>Die</strong>s soll auf jeden Fall noch vor Aufstellung des Schanigartens<br />

den Betreibern mitgeteilt werden.<br />

- Gebhartgasse


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 72<br />

Grundsätzlich wäre das Fahren gegen die Einbahn <strong>im</strong> Bereich der Gebhartgasse möglich.<br />

Ein Problempunkt besteht jedoch bei der Ausfahrt aus der Gebhartgasse in Richtung<br />

Roßmarkt, da hier die Radfahrer unmittelbar am Gebäude der Volksbank entlang fahren<br />

und dadurch keine Sicht auf die ankommenden Fußgänger, welche ebenfalls unmittelbar<br />

entlang des Gebäudes gehen, gegeben ist. Hier entsteht ein Konflikt zwischen Radfahrern<br />

und Fußgängern. Eine Möglichkeit um hier entsprechende Sichtverhältnisse herzustellen,<br />

wäre, den Baum in diesem Kreuzungsbereich zu entfernen, diese Fläche zu pflastern und<br />

die Fußgänger und auch die Radfahrer durch geeignete Maßnahmen (Blumentröge,<br />

Schutzbügeln, Fahrradständer o.ä.) von der Häuserfront so weit wegzudrücken, dass eine<br />

entsprechende Sichtverbindung zwischen Radfahrern und Fußgängern entsteht.<br />

- Roßmarkt<br />

Das Rad fahren gegen die Einbahn am Roßmarkt wurde bereits in einer gutachterlichen<br />

Stellungnahme von Ing. Lehner für möglich empfunden. Hier soll jedoch ebenfalls ein<br />

Sicherheitsstreifen und ein Radfahrstreifen gegen die Einbahn abmarkiert werden, wobei<br />

<strong>im</strong> oberen Roßmarkt der Sicherheitsstreifen nicht mehr notwendig ist, da dort keine Parkflächen<br />

mehr vorhanden sind bzw. in diesem Bereich dann auch der Radfahrstreifen nicht<br />

mehr notwendig erscheint. Festgehalten wird hier nochmals, dass ein Ausfahren gegen<br />

die Einbahn bis zum Einbahnring auf Grund der vorhandenen Fahrbahnbreiten und Sichtverhältnisse<br />

als nicht möglich erscheint.<br />

Von Dr. Obermair wird in diesem Zusammenhang nochmals betont, dass ein Rad fahren<br />

gegen die Hauptfahrrichtungen bzw. gegen die Einbahnen nur möglich ist, wenn die o.a.<br />

Bodenmarkierungen umgesetzt werden. Ohne Bodenmarkierungen ist aus seiner Sicht<br />

das Rad fahren gegen die Einbahnen nicht möglich.<br />

Weiter sollen zusätzlich zu den o.a. technischen Maßnahmen, und damit verbundenen<br />

rechtlichen Maßnahmen (Verkehrszeichen) auch bewusstseinsbildende Maßnahmen in<br />

den Medien durchgeführt werden (Zeitungsberichte, Informationen auf der Homepage,<br />

ev. Flugblätter usw.)<br />

<strong>Die</strong> o.a. technischen Maßnahmen wurden bereits in einem Lageplan dargestellt. In diesem<br />

Lageplan sind noch folgende Detailpunkte genau auszuarbeiten und eventuell auch<br />

vor Ort zu begehen:<br />

- Ecke Gebhartgasse/Roßmarkt:<br />

Ausarbeitung von den erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Kreuzungssichtweiten.<br />

- Exakte Linienführung be<strong>im</strong> D<strong>im</strong>-Eck:<br />

<strong>Die</strong> Linienführung des Radfahrstreifens vom Hauptplatz kommend, ist so herzustellen,<br />

dass eine Sichtbeziehung zwischen Radfahrern und Fußgängern, welche entlang des Hauses<br />

Leeb-Hummer vom Stelzhamerplatz kommen, besteht. Eventuell soll hier auch ein<br />

Hinweis auf „Schritttempo“ oder „Radfahrer absitzen“ angebracht werden.<br />

- Stelzhamerplatz, <strong>im</strong> Bereich des Stelzhamer-Denkmals<br />

Der Verkehrsausschuss empfiehlt in seiner Sitzung vom 05.03.2012 mehrst<strong>im</strong>mig dem<br />

Gemeinderat die o.a. Maßnahmen umzusetzen. <strong>Die</strong> noch offenen Detailpunkte sind unter<br />

Miteinbeziehung des verkehrstechnischen Amtssachverständigen abzuklären. Herr Dr.<br />

Obermair von der BH <strong>Ried</strong> i.I. hat die Maßnahmen <strong>im</strong> Stadtrat am 8.3 erläutert und festgestellt,<br />

dass unter diesen Aspekten und Durchführung der geplanten Maßnahmen aus<br />

verkehrssicherheitstechnischer Sicht keine Bedenken bestehen<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 08.03.2012 mehrst<strong>im</strong>mig hinsichtlich<br />

D<strong>im</strong>-Eck und Gebhartgasse, sonst einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 73<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Vizebürgermeister OSR. Mag. Ernst Reiter findet, dass sich an den Argumenten gegen das<br />

Radfahren gegen die Einbahn nichts geändert hat und verweist auf die daraus resultierende<br />

mehrheitliche Ablehnung in der letzten Sitzung des Gemeinderates. Er ärgert sich über<br />

die Vorgangsweise und konstatiert hier ein eigenartiges Demokratieverständnis, wenn<br />

über etwas so lange abgest<strong>im</strong>mt wird, bis ein genehmes Ergebnis herauskommt.<br />

Gemeinderat Dr. Heinz Lughofer weist darauf hin, dass Shared Space be<strong>im</strong> D<strong>im</strong>-Eck bereits<br />

funktioniert und in der Innenstadt – Hauptplatz, Stelzhamerplatz – ohnehin schon ständig<br />

gegen die Einbahn gefahren wird. Einen Fahrradstreifen hält er für nicht sinnvoll und<br />

nicht sicher, da die Radfahrer von den ausparkenden Autolenkern leicht übersehen werden<br />

können. Er plädiert für eine einfache Lösung, indem man das Einbahnschild entfernt,<br />

aber das Schild „Einfahrt verboten“ belässt. Dadurch ergibt sich automatisch Shared Space.<br />

Stadträtin Gabriele Luschner bedauert, dass die äußerst interessante Präsentation von Shared<br />

Space mit vielen innovativen Aspekten für <strong>Ried</strong> am <strong>Die</strong>nstag, 03. Juli, schlecht besucht<br />

war. Sie hofft, dass bei der Behandlung des Dringlichkeitsa<strong>ntrag</strong>es „Potentialanalyse<br />

Shared Space“ noch ausführlicher darüber diskutiert wird.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Verbesserung der Radfahrmöglichkeiten<br />

in der Innenstadt – wie vom Berichterstatter vorgetragen<br />

– einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehrst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

8 Gegenst<strong>im</strong>men (7 FPÖ, 1 SPÖ – GR Sabine Straßl)


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 74<br />

4. Umwelt-, Park- und Friedhofsangelegenheiten<br />

4.1 Atomstrom-Importverbot – Appell an Bundesregierung<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Umwelt- und Parkausschusses,<br />

Herrn Vizebürgermeister OSR. Mag. Ernst Reiter, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Der Obmann legt eine mögliche Erklärung des Gemeinderates vor. <strong>Die</strong> GemeinderätInnen<br />

sollen überzeugt sein, dass mit einem österreichischen Atomstrom-Importverbot den<br />

Atomplänen an Österreichs Grenzen eine entscheidende Absage signalisiert wird. Atomstrom<br />

soll in Österreich keinen Absatzmarkt mehr haben. Deshalb soll an die Bunderegierung<br />

ein Appell erfolgen, dass umgehend ein wasserdichtes österreichisches Atomstrom-<br />

Importverbot erlassen wird.<br />

Der Umwelt- und Parkausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 24. April 2012 einst<strong>im</strong>mig<br />

vor, die Erklärung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2012 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />

<strong>Die</strong> Erklärung wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der Originalverhandlungsschrift<br />

als wesentlicher Bestandteil bei.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Stadtrat Max Gramberger weist bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass ein Energiekonzept für<br />

<strong>Ried</strong> entwickelt werden sollte, mit Schwerpunkt Energieeinsparung und Energieeffizienz.<br />

Vizebürgermeister OSR. Mag. Ernst Reiter antwortet, dass <strong>Ried</strong> mit der Geothermie ohnehin<br />

eine Jahrhundertprojekt initiiert habe, das seinesgleichen suche und <strong>Ried</strong> damit in der<br />

einzigartigen Lage sei, ca. ab dem Jahr 2020 zu 100 % mit erneuerbarer Energie zu<br />

heizen. Er räumt aber ein, dass es wie überall auch hier durchaus noch Verbesserungspotential<br />

gäbe. Man dürfe auch nicht außer Acht lassen, dass ein Energiekonzept, ähnlich<br />

jenem, das Braunau ausgearbeitet hat, ca. 70.000 Euro kosten würde. Er sei für<br />

Diskussionen darüber <strong>im</strong> Umweltausschuss offen. Photovoltaikanlagen sollten weiterhin<br />

und vermehrt forciert werden.<br />

Bürgermeister Albert Ortig lobt die exzellente Arbeit <strong>im</strong> Umweltausschuss. Es soll mit allen<br />

Fraktionen über eine Energiekonzeptplanung gesprochen und Förderungsmöglichkeiten<br />

durch Bund und Land evaluiert werden.<br />

Vizebürgermeister OSR. Mag. Ernst Reiter gibt bekannt, dass <strong>im</strong> Herbst ein<br />

Energieberatungstag mit Experten des Energiesparverbandes in <strong>Ried</strong> stattfindet, wo sich<br />

jeder Interessierte über Energiesparmaßnahmen und Fördermöglichkeiten erkundigen<br />

kann.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 75<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Erklärung – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen auf jederzeitigen Widerruf – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 76<br />

5. Angelegenheiten Rechts- und Baurechtsausschuss<br />

5.1 Winterdienst Eisenbahnkreuzung Bad <strong>Ried</strong><br />

Bürgermeister Albert Ortig ersucht den Obmann des Rechts- und Baurechtsausschusses,<br />

Herrn Gemeinderat Dr. Heinz Lughofer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Das Landesgericht <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> hat mit Urteil vom 14. Juni 2012 das Klagebegehren<br />

Hans Pixner auf Haftung der ÖBB für sämtliche künftigen und derzeit nicht bekannten<br />

Schäden aus dem Sturz vom 07.01.2011 auf dem Gehsteig der Liegenschaft Grundstück<br />

Nr. 1054 ob EZ 4442, Grundbuch 02001 Eisenbahnbuch, abgewiesen (Unfall Bad<br />

<strong>Ried</strong>).<br />

Im Wesentlichen wurde in der Begründung festgestellt, dass nicht die ÖBB sondern die<br />

Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> gemäß § 1319a ABGB als Wegeerhalterin haftet. Der<br />

Einwand der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> als Nebenintervenientin, dass sie hier mangelnde<br />

Verfügungsmacht habe, wurde mit Hinweis auf die A<strong>ntrag</strong>slegit<strong>im</strong>ation der Trägerin<br />

der Straßenbaulast abgewiesen.<br />

Aufgrund des Interesses des Mandanten Hans Pixner an einer gesundheitsbedingten raschen<br />

Erledigung wurde die Haftpflichtversicherung der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />

ersucht, ob sie das Urteil in erster Instanz rechtlich akzeptieren würde. Grundsätzlich<br />

wird von der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> der Wunsch nach einer raschen Erledigung<br />

des vom Unfall Betroffenen unterstützt. Es wird in diesem Zusammenhang jedoch darauf<br />

hingewiesen, dass bis dato sämtliche Eisenbahnkreuzungen <strong>im</strong> Gehsteigbereich nicht von<br />

der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> geräumt wurden und mit der Akzeptanz dieses Urteils<br />

auch eine Räumpflicht der Gehsteige angenommen werden müsste. In diesem Zusammenhang<br />

wird noch darauf hingewiesen, dass durch die <strong>im</strong> Vorfeld durchgeführten<br />

Erhebungen von kompetenten Stellen die Auskunft gekommen ist, dass hier eine Räumpflicht<br />

der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> nicht gegeben ist und auch de facto nicht vorgenommen<br />

wurde.<br />

Da in der Praxis der Räumaufwand <strong>im</strong> Hinblick auf die anderen Räumungsverpflichtungen<br />

nicht als übermäßig angesehen wird, wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, auf eine<br />

Fortführung des Verfahrens nicht zu bestehen und eine Einigung mit dem Geschädigten<br />

über die Haftpflichtversicherung herbeizuführen, ohne <strong>im</strong> Vorfeld eine Verschuldensfrage<br />

präjudiziell herstellen zu wollen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit keiner weiteren Bekämpfung des Urteils –<br />

wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 77<br />

6. Soziale Angelegenheiten<br />

6.1 Subventionen<br />

6.1.1 M.u.T. – Ansuchen um Subvention<br />

Bürgermeister Albert Ortig ersucht den Obmann des Ausschusses für Familie, Generationen<br />

und soziale Angelegenheiten, Herrn Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„M.u.T. (Herr Gansinger Gottfried, <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>) ersucht mit Schreiben vom<br />

24.10.2011 um Gewährung einer Subvention in der Höhe von € 2.500,--. (wurde <strong>im</strong> Kulturausschuss<br />

am 13.02.2012 behandelt und zuständigkeitshalber an den Sozialausschuss<br />

weitergeleitet)<br />

Der Sozialausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 03.05.2012 mehrst<strong>im</strong>mig vor, dem<br />

Verein M.u.T. eine Subvention in der Höhe von € 2.500,-- zu gewähren, wobei der Ausschuss<br />

festhält, dass dafür auch die finanzielle Ausgestaltung des Haushaltsansatzes erforderlich<br />

ist. Es wird vorgeschlagen, die Subvention aus den Verstärkungsmitteln zu finanzieren.<br />

Nur für den Fall, dass dies nicht möglich ist, wird vorgeschlagen aus HHS<br />

1/4291-7570 <strong>im</strong> 1. Halbjahr € 1.000,-- zu bezahlen über den Rest würde Ende des Jahres<br />

entschieden.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Gewährung einer Subvention in der<br />

Höhe von € 2.500,-- an den Verein M.u.T. – wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehr-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

7 St<strong>im</strong>menthaltungen (FPÖ)


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 78<br />

6. Soziale Angelegenheiten<br />

6.1 Subventionen<br />

6.1.2 BH <strong>Ried</strong> i.I. – Subventionsansuchen Verein Tagesmütter Innviertel 2012<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Ausschusses für Familie,<br />

Generationen und soziale Angelegenheiten, Herrn Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Bei der Bürgermeisterkonferenz am 29.03.2012 wurde einst<strong>im</strong>mig beschlossen, die bisherige<br />

Förderung des Vereins der Tagesmütter Innviertel auf weitere zwei Jahre zu verlängern.<br />

Für die Fortführung der Subvention in Höhe von € 45,-- pro betreutem Kind und Monat<br />

wird ersucht, damit weiterhin eine geordnete Finanzierung dieser notwendigen Einrichtung<br />

ermöglicht wird.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates die mit der<br />

Fortführung der Subvention in Höhe von € 45,-- pro betreutem<br />

Kind und Monat – wie vom Berichterstatter vorgetragen<br />

– einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 79<br />

6. Soziale Angelegenheiten<br />

6.2 Standortverlegung Krabbelstube<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Ausschusses für Familie,<br />

Generationen und soziale Angelegenheiten, Herrn Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Aufgrund dringenden Raumbedarfs von Frau Vilsecker, Stifterschule, hat der Stadtrat<br />

in seiner Sitzung vom 10. Mai 2012 einst<strong>im</strong>mig vorgeschlagen, den Kindergarten<br />

Kränzlstraße bereits mit Herbst 2013 in den Kindergarten <strong>Ried</strong>berg zu verlegen, da<br />

dieser Standort aufgrund der geringen Gartenfläche und der kompakten Außenanlage<br />

der geeignetste ist und durch die Gesamtstruktur des Gebäudes die Möglichkeit für die<br />

Zusammenfassung der Krabbelkinder der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> gegeben ist.<br />

Zum Umbau der Krabbelstube liegt eine Stellungnahme gemäß Niederschrift vom 4.<br />

Juni 2012 vor.<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

über die am heutigen Tage, über Ersuchen der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, in Absprache<br />

mit der Direktion Bildung und Gesellschaft durchgeführte Besprechung samt<br />

Ortsaugenschein, betreffend den Einbau von zwei Krabbelstubengruppen in das bestehende,<br />

ursprüngliche Kindergartengebäude, <strong>Ried</strong>bergstraße 3, woran folgende Personen<br />

teilnahmen:<br />

vom Amt der Oö. Landesregierung: T.OAR. Leo Buchwiser<br />

Von der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>: Stadtamtsl. Mag. Peter Eckkrammer,<br />

Ing. <strong>Die</strong>tmar Springer,<br />

Krabbelstubenleiterin Manuela<br />

Gurtner<br />

SITUATION : Derzeit werden 2 Krabbelstubengruppen (eine Ganztags- und eine<br />

Halbtagsgruppe) am Standort Kränzelstraße 33 geführt. Nunmehr sollen diese beiden<br />

Gruppen in das o.a. Gebäude <strong>Ried</strong>bergstraße 3 verlegt werden.<br />

Entsprechend der bereits erfolgten Vorüberlegungen (s. Planskizze) soll <strong>im</strong> östlichen<br />

und westlichen Bereich je ein Krabbelstubenraum situiert werden. Der mittlere Bereich<br />

bleibt bestehen.<br />

Folgendes wird dazu angemerkt:<br />

Es wird empfohlen die in der Skizze angeführten m²- Angaben durch konkrete Aufmaße<br />

zu überprüfen.<br />

Der Ruhe- und Rückzugsraum be<strong>im</strong> Krabbelstubenraum 1 muss 12 – 15 m² umfassen.<br />

Es wird vorgeschlagen, das zu kleine Büro (Leitung) dem Rückzugsraum zuzuschla-


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 80<br />

gen.<br />

Der Krabbelstubenraum 2 sollte ca. 38 m² umfassen.<br />

<strong>Die</strong> Garderobenplätze (3 lfm Garderobenbanklänge pro Gruppe können großteils in<br />

den vorhandenen Nischen angeordnet werden.<br />

Wenn <strong>im</strong> nordwestseitig gelegenen Personalraum auch eine Küchenzeile eingebaut<br />

wird, kann die dzt. Küche als Leiterinnenz<strong>im</strong>mer (Büro) Verwendung finden.<br />

Im der bestehenden (größeren Sanitäranlage werden die vorhandenen WC-Kabinen<br />

entfernt. <strong>Die</strong> beiden vorhandenen WC-Sitze werden gegen Kleinkindersitze (Sitzhöhe<br />

ca. 27 cm) ausgetauscht. Dazwischen wird eine ca. 130 cm hohe und 110 cm tiefe<br />

Trennwand angeordnet.<br />

Um die beiden bereits vorhandenen Wickeltische (mit Aufstiegshilfen) aufstellen zu<br />

können, wird der neben dem (zu großen) Handwaschbecken liegende Mauervorsprung<br />

abgetragen. <strong>Die</strong> beiden Waschbecken werden gegen deutlich kleinere ausgetauscht<br />

und so montiert, das die Beckenrandhöhe ca. 60 cm beträgt.<br />

Im 2. Sanitärraum werden die WC-Sitze samt Kabinen entfernt und dieser Bereich für<br />

die Reinigung verwendet (Abschluss mittels vorhandener WC-Kabinentüre).<br />

Der verbleibende Bereich wird als Nassspielbereich ausgebildet.<br />

Der nicht abgeschlossene mittlere Bereich wird bis zur Decke abgeschlossen.<br />

Ein entsprechendes Einrichtungs-, Ausstattungs- und Nutzungskonzept ist mit der pädagogischen<br />

Sachverständigen der Direktion Bildung und Gesellschaft abzuklären.<br />

Neu zu errichtende Zugangstüren sind so anzubringen, dass sie in Fluchtrichtung (nach<br />

außen) aufschlagen.<br />

T.OAR. Buchwiser Stadtal. Mag. Eckkrammer Ing. Springer Krabb.leit. Gurtner<br />

Das heißt <strong>im</strong> Konkreten folgende wesentlichen Maßnahmen zu setzen:<br />

Errichtung eines entsprechenden Rückzugsraum für Gruppenraum 1 durch Zusammenlegung<br />

des Büros mit dem dortigen Nebenraum<br />

Integration der bisherigen Gangbereichnische in den Gruppenraum 2 durch Abbruch<br />

der Zwischenwände und Schaffung eines Rückzugsraumes 2 mit Schaffung eines einheitlichen<br />

Bodenbelages<br />

Umgestaltung der bisherigen Küche als Leiterinnenbüro und Verlegung eines Küchenblockes<br />

in den Personalraum<br />

Adaptierung des Sanitärraumes durch Entfernung der bisherigen Zwischenwände für<br />

zwei Wickeltische<br />

Ergänzung und Sanierung des Gartenbereiches inklusive Einfriedung durch Mitverwendung<br />

der bisherigen Geräte <strong>im</strong> KG Kränzlstraße<br />

Derzeit aus Kostengründen nicht ausgeführt werden kann der Wunsch der Kindergartenleiterin,<br />

in dem vorhandenen Bewegungsraum einen Schlafraum von 15 m² abzuteilen<br />

und diesen gesamten Bereich einzuhausen unter Abbruch der abgerundeten Ecken<br />

und Entfernung der Sitzbänke.<br />

Grundsätzlich sieht das pädagogische Konzept des Landes vor, dass in den Rückzugsräumen<br />

geschlafen wird. <strong>Die</strong>s erscheint aber aufgrund aller bisherigen gemachten Erfahrungen<br />

und auch dem dazu erforderlichem Aufwand (Betten müssen jedesmal neu<br />

hergerichtet werden) als nicht zweckmäßig. Es ist daher auf jeden Fall in einem 2.<br />

Schritt eine Lösung zu finden, <strong>im</strong> Bewegungsraum entsprechende dauernde Schlafplätze<br />

für die zehn Nachmittagskinder zu schaffen.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 81<br />

Lt. Stellungnahme des Bauamtes vom 14.5.2012 würden die erforderlichen Kosten mit<br />

mehr als € 50.000,-- geschätzt. Da die Arbeiten aber umgehend durchgeführt werden<br />

sollen, wird vorgeschlagen, den Bürgermeister zu ermächtigen, die entsprechenden<br />

Aufträge zu erteilen. Eine entsprechende Bedeckung ist noch nicht gegeben. <strong>Die</strong>se ist<br />

durch Beschluss des Gemeinderates vorzusehen. Bis zum Gemeinderat sollen die Kosten<br />

noch weiter durch das Bauamt präzisiert werden.<br />

Nach Präzisierung der Kosten liegt folgende Aufstellung vor:<br />

Kostenaufstellung Umbauarbeiten Krabbelstube <strong>Ried</strong>berg<br />

Z<strong>im</strong>mererarbeiten (Bauhof):<br />

Küchen abbauen und abtransportieren 16 Std. FA 30 € 480,00<br />

12 Std. HA 27 € 324,00<br />

Büro abbauen und abtransportieren 16 Std. FA 30 € 480,00<br />

12 Std. HA 27 € 324,00<br />

Wandverkleidungen abmontieren 10 Std. FA 30 € 300,00<br />

Abtransport Wandverkleidung u. Einrichtung 20 Std. HA 27 € 540,00<br />

Holzfassade:<br />

Gerüst aufstellen und vorhalten 4 WO 300 m2 5 € 1500,00<br />

Ausbesserungsarbeiten Fassade 132 Std. 30 € 3960,00<br />

40 Std. 27 € 1080,00<br />

20 m² Sichtschalung 1 PA 180 € 180,00<br />

10 m² Rauhschalung 24mm 1 PA 60 € 60,00<br />

10 m² Rauhschalung 30mm 1 PA 80 € 80,00<br />

20 lfm 5/8 Staffel 1 PA 30 € 30,00<br />

Malerarbeiten Holzschalung<br />

Holzschalung schleifen u. Streichen 100 Std. 30 € 3000,00<br />

60l Farbe Vario 1 PA 1050 € 1050,00<br />

Deponie Sperrmüll 1 PA 450 € 450,00<br />

LKW 6 Std. 50 € 300,00<br />

Gesamtsumme Z<strong>im</strong>merer (ohne MwSt.) 14138,00<br />

Maurerarbeiten (Bauhof):<br />

10 m² Fliesen abstemmen 10 Std. 30 € 300,00<br />

28 m² Mauern abbrechen 36 Std. 30 € 1080,00<br />

Entsorgung Bauschutt 12 m³ 20 € 240,00<br />

Diverses Baumaterial 1 PA 800 € 800,00<br />

Abdeckmaterial 1 PA 300 € 300,00<br />

Arbeitstunden für diverse Mauer u. Verputzarbeiten 240 Std. 30 € 7200,00<br />

Aussenanlagen:<br />

Waschbetonplatten neu verlegen bzw. alte Platten reinigen und nachlegen 80 Std. 30 € 2400,00<br />

Splitt 4/8 1 PA 400 € 400,00<br />

Schlosserarbeiten:<br />

Abgehängte Decken ergänzen (Metallkonstruktion) 30 Std. 30 € 900,00<br />

Gesamtsumme Maurer u. Schlosser (ohne MwSt.) 13620,00


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 82<br />

Sanitärinstallationsarbeiten:<br />

Demontagen von Einrichtungsgegenstände Kränzlstrasse u. 1 PA 650 € 650,00<br />

Transport zum <strong>Ried</strong>berg sowie Demontage von nicht mehr<br />

benötigten Einrichtungsgegenstände u. Anschlüsse<br />

Neuinstallation:<br />

Sanitärinstallation bei Küche in Gruppenraum 1 montieren 1 PA 320 € 320,00<br />

Sanitärinstallation bei Krabbelküche in Gruppenraum 2 montieren 1 PA 270 € 270,00<br />

Nasszelle, 2WC zu-u. Abläufe verschliessen 2 ST 60 € 120,00<br />

1 Niro Ausgussbecken mit Untertischanschluss samt Zubehör 1 ST 680 € 680,00<br />

2 Krabbel WC von Kränzlstrasse montieren inkl. Änderung der Leitungen 2 ST 345 € 690,00<br />

2 Waschtischanlagen auf OK 60cm versetzen, einschl. Waschbecken samt Zubehör 2 ST 570 € 1140,00<br />

Küchenanschluss ändern inkl. Stemmarbeiten 1 PA 340 € 340,00<br />

Dunstabzug inkl. Kernbohrung 1 ST 470 € 470,00<br />

Bestehende Küchenanschlüsse demontieren und Anschlüsse verschliessen 1 ST 140 € 140,00<br />

Gesamtsumme Sanitärinstallation (ohne MwSt.) 4820,00<br />

Elektroinstallationsarbeiten:<br />

Demontage Schalter u. Steckdosen <strong>im</strong> Gruppenraum 2 u. Installation wieder herstellen 1 PA 480 € 480,00<br />

Zusätzliche Installationsarbeiten (Büro, Küche, usw.)<br />

Material 1 PA 650 € 650,00<br />

Arbeit 1 PA 2300 € 2300,00<br />

Gesamtsumme Elektroinstallationsarbeiten (ohne MwSt.) 3430,00<br />

Tischlerarbeiten:<br />

Gruppenraum 1:<br />

Boden schleifen u. neu versiegeln 1 PA 1180 € 1180,00<br />

Kinderküche in Kränzlstrasse abbauen und neu aufbauen 1 PA 790 € 790,00<br />

Gruppenraum 2:<br />

Trennwand in der Kränzlstrasse abbauen, ergänzen u. neu montieren 1 PA 1450 € 1450,00<br />

Parkettboden neu verlegen <strong>im</strong> Gruppenraum2 bzw. Rückzugsraum 2 (ca. 53m²) 1 PA 2660 € 2660,00<br />

Rigipswand aufbauen <strong>im</strong> Rückzugsraum 1 1 PA 690 € 690,00<br />

Parkettboden neu verlegen <strong>im</strong> Rückzugsraum 1 (ca. 15m²) 1 PA 950 € 950,00<br />

Küche Boden abschleifen u. neu versiegeln (ca. 20m²) 1 PA 790 € 790,00<br />

bestehende Wand <strong>im</strong> WC abbauen u. als Trennwand zum AR aufstellen 1 PA 740 € 740,00<br />

Trennwand zwischen WC <strong>im</strong> Sanitärraum herstellen 1 PA 450 € 450,00<br />

Glaslichten in bestehende Tür einschneiden inkl. ESG Glas 4 ST 280 € 1120,00<br />

Neue Türdrücker liefern u. montieren 12 ST 50 € 600,00<br />

Küche in Personalraum inkl. E-Geräte u. Montage 1 PA 9995 € 9995,00<br />

Gesamtsumme Tischlerarbeiten (ohne MwSt.) 21415,00<br />

Malerarbeiten:<br />

Türzargen schleifen, reinigen u. 2x lackieren 12 ST 38 € 456,00<br />

Heizkörper schleifen , reinigen u. 2x lackieren 17 St 50 € 850,00<br />

Decken + Wandanstrich 886 m² 3,5 € 3101,00<br />

Abdeckarbeiten (Boden u. Möbel) 1 PA 400 € 400,00<br />

Regiearbeiten ( Putzschäden spachteln sowie Löcher u. Risse sanieren) 25 Std. 46 €<br />

€<br />

1150,00<br />

Aussenfassade mit Hochdruckreiniger abwaschen u. reinigen 240 m² 1,3 € 312,00<br />

Aussenfassade mit Fassadensilikonharzfarbe 2x malen, inkl. kleinere Putzschäden verputzen 240 m² 11,8 € 2832,00<br />

Gesamtsumme Malerarbeiten (ohneMwSt.) 9101,00


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 83<br />

Fliesenlegerarbeiten:<br />

Wandfliesen 30/60 weiß matt 18 m² 26 € 468,00<br />

Bodenfliesen 30/60 grau Ton 13 m² 29 € 377,00<br />

Nichtsaugende grundierung 12 Lt. 6,5 € 78,00<br />

Flexkleber 125 kg 1,96 € 245,00<br />

Fugenmasse weiß 15 kg 3 € 45,00<br />

Silikon weiß 6 ST 13 € 78,00<br />

PVC Kantenschutz weiß 6 lfm 6,5 € 39,00<br />

Fahrtkostenpauschale 1 PA 45 € 45,00<br />

Arbeitszeit 36 Std. 45 € 1620,00<br />

Gesamtsumme Fliesenlegerarbeiten (ohne MwSt.) 2995,00<br />

Einrichtungsgegenstände:<br />

Aktenschrank 3 ST 231 € 694,02<br />

Schreibtisch rechteckig 1 ST 419 € 418,66<br />

Rollcontainer 1 ST 295 € 295,34<br />

Drehsessel schwarz 1 ST 74,3 € 74,25<br />

Bistrotisch 1 ST 245 € 245,34<br />

Stühle 4 ST 90,7 € 362,68<br />

Wandgarderobe 1 ST 70,2 € 70,20<br />

Gesamtsumme Einrichtungsgegenstände (ohne MwSt.) 2160,49<br />

Gärtnerarbeiten (Bauhof):<br />

Hecke Carpinus Betulus (Hainbuche), Höhe 125/150cm 100 ST 21 € 2100,00<br />

Diverse Pflanzen für Garten 1 PA 800 € 800,00<br />

Rasensamen 1 PA 200 € 200,00<br />

Arbeitszeit 80 Std. 30 € 2400,00<br />

Minibagger 8 Std. 50 € 400,00<br />

Gesamtsumme Gärtnerarbeiten (ohne MwSt.) 5900,00<br />

Einfriedung:<br />

Demontage u. Entsorgung der bestehenden Einfriedung 37 lfm 12 € 444,00<br />

Einfriedung Doppelstabmatten verzinkt, H= 1,5m inkl. Montage 37 lfm 80 € 2960,00<br />

2-flügiges Tor verzinkt, Größe 3,0x1,5m inkl. Montage 1 ST 1560 € 1560,00<br />

Gesamtsumme Einfriedung (ohne MwSt.) 4964,00<br />

Umbauten bei Bewegungsraum Variante 1:<br />

Bestehende Mauerrundung soll erhalten bleiben. Der Bewegungsraum wird mit einer<br />

Rigipswand geschlossen und es werden 2 Türen eingebaut.<br />

Bei der Elektrik bzw. Fußboden müsste nichts geändert werden.<br />

Ergänzung Rigipswand 32 m² 60 € 1920<br />

Liefern u. montieren von 2 Türen 2 ST 220 € 440<br />

Wände spachteln und färbeln inkl. Material 1 PA 700 € 700<br />

Türzargen lackieren 2 ST 38 € 76<br />

Liefern u. montieren von Türen 2 ST 600 € 1200<br />

Gesamtsumme Umbauarbeiten Bewegungsraum Var. 1: (ohne MwSt.) 4336


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 84<br />

Umbauten bei Bewegungsraum Variante 2:<br />

Abbruch der bestehenden Mauerrundung, Demontage der Elektroleitungen u. Neuinstallation.<br />

Neuerichtung mittels Rigipswände ohne Rundung.<br />

Fußboden muss ergänzt werden.<br />

Abbruch Ziegelmauerwerk 100 Std. 30 € 3000,00<br />

Entsorgung Bauschutt 8 m³ 20 € 160,00<br />

LKW 4 Std. 60 € 240,00<br />

Demontage Schalter u. Steckdosen <strong>im</strong> Bewegungsraum u. Installation wieder herstellen 1 PA 600 € 600,00<br />

0,00<br />

Neuerrichtung Rigipswand (raumhoch) 50 m² 60 € 3000,00<br />

Liefern u. montieren von 2 Türen 2 ST 220 € 440,00<br />

Wände spachteln u. färbeln inkl. Material 1 PA 1100 € 1100,00<br />

Türzargen lackieren 2 ST 38 € 76,00<br />

Fußboden ergänzen 1 PA 400 € 400,00<br />

Gesamtsumme Umbauarbeiten Bewegungsraum Var. 2: (ohne MwSt.) 9016,00<br />

Gesamtsumme ohne MwSt (ohne Umbauarbeiten Bewegungsraum) € 82543,49<br />

20% MwSt. € 16508,70<br />

Gesamtsumme inkl. MwSt. (ohne Umbauarbeiten Bewegungsraum) € 99052,19<br />

In der Diskussion wird festgestellt, dass die Schlafbereiche hier nicht aus den Augen<br />

zu verlieren sind und eine entsprechende Lösung gefunden werden muss.<br />

Aus betrieblichen Gründen ist nach neuerlicher Intervention der Krabbelstubenmitarbeiterinnen<br />

eine ordentliche Schlaflösung ab Herbst 2012 unbedingt erforderlich.<br />

<strong>Die</strong>se Kosten belaufen sich bei Ausführung nach Wunsch der Mitarbeiterinnen auf ca.<br />

€ 9.000,--, bei reiner Hausung des Bewegungsraumes auf ca. € 4.400,--.<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 21.06.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

vor, die entsprechende Bedeckung <strong>im</strong> Budget 2012 sicherzustellen und die Arbeiten<br />

durchführen zu lassen.<br />

Eine Bedeckung kann derzeit nur durch Umschichtung von Mitteln aus den veranschlagten<br />

Kosten für den Abbruch Linzer Haus (€ 81.000,--) erfolgen.<br />

Der erforderliche Schlafraum mit zusätzlichen Kosten iHv ca. € 9.000,-- soll ausgeführt<br />

werden. <strong>Die</strong> Bedeckung dieser Maßnahmen ist sicherzustellen (Umschichtung<br />

oder Bedeckung NVA).<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Standortverlegung der Krabbelstube, der<br />

Sicherstellung der Bedeckung durch Umschichtung<br />

von € 81.000,-- (Linzer Haus) <strong>im</strong> Budget 2012 bzw.<br />

zusätzlicher erforderlicher Bedeckung NVA 2012<br />

und Durchführung der Arbeiten (inkl. Ruheraum) –<br />

wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 85<br />

6. Soziale Angelegenheiten<br />

6.3 Standortverlegung Kindergarten Kränzlstraße<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Ausschusses für Familie,<br />

Generationen und soziale Angelegenheiten, Herrn Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Aufgrund dringenden Raumbedarfs von Frau Vilsecker, Stifterschule, und dem Ansuchen<br />

des Schmetterlingskindergartens Tumeltsham in den Montessoribereich der Stifterschule<br />

integriert zu werden, bestehen Überlegungen, bereits <strong>im</strong> Herbst 2012 die den Kindergarten<br />

J.-Kränzl-Straße durch Aufteilung der Gruppen auf den Kindergarten Peter-<br />

Rosegger-Straße bzw. den Kindergarten Ra<strong>im</strong>undstraße aufzulösen.<br />

Auf Grund organisatorischer Notwendigkeiten des erhobenen Bedarfs und personeller<br />

Überlegungen hat sich der Stadtrat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2012 mehrst<strong>im</strong>mig auf<br />

das Kindergartenzentrum Peter-Rosegger-Straße (Zusammenlegung vom KG Peter-<br />

Rosegger-Straße und KG J.-Kränzl-Straße am Standort Peter-Rosegger-Straße ganztägig<br />

mit Mittagessen) ab Herbst 2013 festgelegt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates die mit der<br />

Zusammenlegung KG Peter-Rosegger-Straße und KG J.-<br />

Kränzl-Straße am Standort Peter-Rosegger-Straße ab Herbst<br />

2013 – wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 86<br />

6. Soziale Angelegenheiten<br />

6.4 Entwicklung integratives Zentrum Kränzlstraße<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Ausschusses für Familie,<br />

Generationen und soziale Angelegenheiten, Herrn Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2012 mehrst<strong>im</strong>mig vorgeschlagen, eine<br />

Kindergartengruppe und eine Krabbelstuben-Gruppe der Kinderwerkstatt Schmetterling<br />

in einem Montessori-Zentrum ab Beginn des Kindergartenjahres 2013 (Herbst) auf dem<br />

Areal der Stifterschule unterzubringen.<br />

<strong>Die</strong> Kinderwerkstatt Schmetterling (eine Umbenennung wird allerdings ins Auge gefasst)<br />

wird keinen Regelkindergarten führen, sondern bietet Kinderbetreuung auf den Grundlagen<br />

der Pädagogik nach Montessori (Kindergarten) sowie nach Pikler (Krabbelstube) an.<br />

Unter diesen Voraussetzungen behält die Kinderwerkstatt Schmetterling ihre Selbständigkeit.<br />

<strong>Die</strong> Räumlichkeiten in der Kränzlstraße sollen bis Herbst 2013 für einen möglichen Baubeginn<br />

und damit mögliche Fertigstellung 2014 freigespielt werden.“<br />

Stadtrat Erich Rohrauer betont ausdrücklich, dass er es präferieren würde, in Zukunft derart<br />

wichtige Anliegen vor Beschlussfassung <strong>im</strong> Gemeinderat oder Stadtrat <strong>im</strong> Sozialausschuss<br />

zu behandeln. Er und die Mitglieder des Sozialausschuss sind sehr verärgert über<br />

diesen Zeitdruck und die gewählte Vorgangsweise.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Vizebürgermeister Michael Steffan bemängelt, dass man hier eine strategische Entscheidung<br />

ohne die erforderlichen Informationen treffen soll. <strong>Die</strong> Stifterschule wird seit 15 – 20<br />

Jahren als Schulversuch geführt. Sie sollte eigentlich eine Landeseinrichtung sein und in<br />

den Regelbetrieb übergeführt werden. Zusagen des Landes in finanzieller und baulicher<br />

Hinsicht fehlen. <strong>Die</strong> Stifterschule ist in einem katastrophalen baulichen Zustand. Er hält<br />

es für unseriös, hier Einwilligungen für eine Zurverfügungstellung von Infrastruktur abzugeben,<br />

wenn weder die Kosten bekannt sind noch Förderungszusagen des Landes vorliegen.<br />

Er fordert die Zurückstellung des Tagesordnungspunktes an den Sozialausschuss.<br />

Bürgermeister Albert Ortig betont die Wichtigkeit eines integrativen Zentrums gerade für die<br />

Schulstadt <strong>Ried</strong> mit einem Angebot an verschiedenen pädagogischen Richtungen, wie<br />

Montessori oder Pikler. Da man hier einen Zeithorizont bis 2013 hat, ist eine Vorbehandlung<br />

<strong>im</strong> Sozialausschuss zur Erarbeitung von Hintergrundinformationen sinnvoll. Weiters<br />

soll mit dem Land Fühlung aufgenommen werden. Es ist leider trotz vieler Kontakte mit<br />

der Schulbehörde und der Sozialabteilung des Landes nicht gelungen, den Schulversuch<br />

in einen Regelbetrieb umzuwandeln.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 87<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates die mit<br />

Zurückstellung des Tagesordnungspunktes und Behandlung<br />

<strong>im</strong> Sozialausschuss einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 88<br />

6. Soziale Angelegenheiten<br />

6.5 Änderung Kindergartenordnung<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Ausschusses für Familie,<br />

Generationen und soziale Angelegenheiten, Herrn Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Zur Absicherung des pädagogischen Personals bei Veranstaltungen und Festen wurde in<br />

den jeweiligen Ordnungen unter Pflichten der Eltern der Satz „Bei Veranstaltungen und<br />

Festen liegt die Aufsichtspflicht über die Kinder bei den Eltern“ ergänzt.<br />

K i n d e r g a r t e n o r d n u n g<br />

des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> vom 05.07.2012<br />

I. Betrieb eines Kindergartens<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> betreibt drei Kindergärten nach den Best<strong>im</strong>mungen<br />

des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes 2007, idF LGBl Nr.59/2010 u. 102/2010 der Oö Elternbeitragsverordnung<br />

2011, in den verschiedenen Stadtteilen des Gemeindegebietes<br />

<strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>:<br />

Kindergarten Kränzlstraße, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, Josef-Kränzl-Straße 33<br />

Kindergarten Roseggerstraße, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, Peter-Rosegger-Straße 41b<br />

Kindergarten Ra<strong>im</strong>undstraße, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, Ra<strong>im</strong>undstraße 22<br />

II. Arbeitsjahr und Ferien<br />

(1) Das Arbeitsjahr des Kindergartens beginnt am ersten Montag <strong>im</strong> September und dauert<br />

bis zum Beginn des nächsten Arbeitsjahres.<br />

(2) <strong>Die</strong> Hauptferien dauern 5 Wochen und enden mit Beginn des nächsten Arbeitsjahres.<br />

Bei Bedarf wird ein ein-gruppiger Sommerkindergarten in der Ra<strong>im</strong>undstraße 22 geführt.<br />

(3) <strong>Die</strong> Weihnachtsferien sind von 24.12. bis einschließlich 01.01.; bei Bedarf wird ab<br />

dem 02.01. der Kindergarten Ra<strong>im</strong>undstraße geöffnet.<br />

(4) <strong>Die</strong> Osterferien sind von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag.<br />

(5) Geringfügige Änderungen werden vom Bürgermeister entsprechend den örtlichen Bedürfnissen<br />

festgesetzt.<br />

III. Öffnungszeit<br />

(1) <strong>Die</strong> Öffnungszeiten der städtischen Kindergärten Kränzl- und Ra<strong>im</strong>undstraße sind<br />

Montag bis Freitag von 06.45 bis 17.15 Uhr, mit Mittagsbetrieb.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 89<br />

<strong>Die</strong> Öffnungszeit des städtischen Kindergartens Roseggerstraße ist<br />

Montag bis Freitag von 06.45 bis 12.30 ohne Mittagsbetrieb<br />

(2) An Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen bleiben die Kindergärten geschlossen.<br />

(3) Bei Bedarf kann der Bürgermeister kürzere oder längere Öffnungszeiten verfügen.<br />

IV. Aufnahme in den Kindergarten<br />

Der Kindergarten ist nach Maßgabe der Best<strong>im</strong>mungen des Oö. KBG für Kinder vom<br />

vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung allgemein zugänglich. Eine Verweigerung<br />

der Aufnahme kann nur <strong>im</strong> Sinne des § 12 Oö. KBG erfolgen.<br />

Bei Bedarf werden in jeweils festzulegenden Kindergärten alterserweiterte Kindergartengruppen<br />

und/oder Integrationsgruppen geführt.<br />

Der Besuch des Kindergartens für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahre ist freiwillig.<br />

<strong>Die</strong> Rechtsbeziehung zum Kindergartenerhalter (Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>) ist<br />

gemäß § 27 Abs. 5 KBG privatrechtlicher Natur.<br />

Für die Aufnahme in den Kindergarten ist eine Anmeldung des Kindes durch die Eltern<br />

erforderlich. <strong>Die</strong> Anmeldung hat persönlich bis spätestens Mitte März eines jeden Jahres<br />

in der Bürgerservicestelle der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> zu erfolgen. Das genaue<br />

Datum wird jährlich festgelegt. Bei der Anmeldung ist eine Aufnahmevereinbarung auszufüllen.<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> entscheidet bis Anfang Mai eines jeden Jahres über<br />

die Aufnahme in den jeweiligen Kindergarten und teilt diese den Eltern schriftlich mit.<br />

<strong>Die</strong> Aufnahme eines Kindes während des Kindergartenjahres ist nach Maßgabe freier<br />

Plätze jederzeit möglich.<br />

Über die Anknüpfung an den Hauptwohnsitz des Kindes hinaus sollen bei der Aufnahme<br />

in den Kindergarten folgende Aspekte Berücksichtigung finden:<br />

- Bei der Aufnahme wird sichergestellt, dass kindergartenpflichtige Kinder einen Platz<br />

erhalten, ohne dass jüngere Kinder, die bereits den Kindergarten besuchen, abgemeldet<br />

werden müssen.<br />

- Alter der Kinder und erzieherische und/oder soziale Gründe für den Besuch eines Kindergartens.<br />

Sofern genügend freie Kindergartenplätze zur Verfügung stehen, können auch Kinder mit<br />

dem Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde, befristet für 1 Jahr, aufgenommen werden.<br />

Bis Anfang Mai eines jeden Jahres wird vom Rechtsträger geprüft, ob der Kindergartenplatz<br />

für ein weiteres Jahr zur Verfügung steht.<br />

<strong>Die</strong>se Aufnahme wird von der Zust<strong>im</strong>mung zur Leistung des Gastbeitrages, in Höhe von<br />

€ 103,-- für jeden Monat den das gemeindefremde Kind einen Kindergarten der Stadtgemeinde<br />

<strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> besucht, durch die Hauptwohnsitzgemeinde abhängig gemacht.<br />

Wird der Hauptwohnsitz nach Aufnahme eines Kindes in einer anderen Gemeinde angemeldet,<br />

ist eine weitere Betreuung nur dann möglich, wenn diese Gemeinde bereit ist, den


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 90<br />

in der Kindergartenordnung festgesetzten Gastbeitrag zu entrichten, ansonsten wird das<br />

Kind mit Ende des Arbeitsjahres abgemeldet.<br />

V. Beitragsfreiheit<br />

Der Kindergarten ist nach Maßgabe der Best<strong>im</strong>mungen der Novelle zum Oö. Kinderbetreuungsgesetz<br />

2009 für Kinder vom vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt<br />

beitragsfrei.<br />

Für Kinder in alterserweiterten Gruppen, die jünger sind als 30 Monate,<br />

für Kinder in alterserweiterten Gruppen, die Volksschüler sind, und<br />

für Kinder, die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen, ist ein Elternbeitrag<br />

gemäß der Oö. Kindergärten- und Horte- Elternbeitragsverordnung LGBl. 102/2010<br />

zu leisten.<br />

VI. Kindergartenpflicht<br />

a) Der Besuch des Kindergartens ist für Kinder ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, <strong>im</strong><br />

Jahr vor dem Schuleintritt verpflichtend.<br />

b) Für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und für Kinder, die gemäß § 15 Schulpflichtgesetz<br />

vom Schulbesuch befreit sind, ist der Besuch des Kindergartens freiwillig.<br />

c) Ein kindergartenpflichtiges Kind muss den Kindergarten <strong>im</strong> Jahr vor dem Schuleintritt<br />

an 5 Werktagen insgesamt mindestens 20 Wochenstunden regelmäßig besuchen.<br />

d) <strong>Die</strong> gerechtfertigte Verhinderung des regelmäßigen Besuchs ist durch die El-tern<br />

nachzuweisen, (z.B. Erkrankung, außergewöhnliche Ereignisse) und durch eine schriftliche<br />

Entschuldigung - oder durch telefonische Verständigung - oder ein ärztli-ches Attest<br />

zu belegen.<br />

e) Gerechtfertigtes Fernbleiben über die Gründe der lit. d hinaus, ist analog zum Schuljahr<br />

mit den Haupt- Weihnachts- und Osterferien und mit max<strong>im</strong>al 3 Wochen zusätzlichen<br />

Fernbleibens (z.B. gemeinsamer Urlaub mit den Eltern) begrenzt.<br />

f) <strong>Die</strong> häusliche Betreuung und Förderung eines kindergartenpflichtigen Kindes ist analog<br />

zu § 11 Schulpflichtgesetz (häuslicher Unterricht) zulässig.<br />

VII. Abmeldung<br />

<strong>Die</strong> Abmeldung eines Kindes vom Besuch des Kindergartens (außer bei kindergartenpflichtigen<br />

Kindern) ist nur zum Ersten eines jeden Monats unter Einhaltung einer<br />

zweiwöchigen Abmeldefrist möglich und hat bei der Kindergartenleitung oder in der<br />

Bürgerservicestelle der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> schriftlich zu erfolgen.<br />

VIII. Widerruf der Aufnahme<br />

<strong>Die</strong> Aufnahme eines Kindes darf nur widerrufen werden, wenn<br />

- die Eltern eine ihnen obliegende Verpflichtung trotz vorheriger schriftlicher Mahnung<br />

nicht erfüllen;<br />

- -nachweislich eine andere Form der Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege den<br />

Bedürfnissen des Kindes besser gerecht wird;<br />

- der Besuch eines angemeldeten Kindes nicht regelmäßig entsprechend der Anmeldung<br />

erfolgt. (Kindergartentarifordnung § 6);


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 91<br />

- während der Betreuungszeit ein Wohnortwechsel (Anmeldung HWS) in eine andere<br />

Gemeinde erfolgt und diese Gemeinde nicht bereit ist, den in der Kindergartenordnung<br />

festgesetzten Gastbeitrag, zu entrichten. In diesem Fall mit Ende des Arbeitsjahres.<br />

IX. Zusammenarbeit mit den Eltern<br />

(1) <strong>Die</strong> pädagogischen Fachkräfte stellen <strong>im</strong> Hinblick auf die pädagogischen Aufgaben<br />

des Kindergartens einen regelmäßigen Austausch mit den Eltern sicher.<br />

(2) <strong>Die</strong> Eltern haben das Recht, bei der Festlegung der Öffnungszeiten, der Ferien-zeiten<br />

und in sonstigen organisatorischen Fragen ihre Vorstellungen einzubringen. Zu diesem<br />

Zweck lädt die Kindergartenleitung des jeweiligen Kindergartens innerhalb eines Monats<br />

nach Beginn eines Arbeitsjahres zu einer Elternversammlung ein.<br />

Zur Festlegung der Öffnungszeiten erfolgt eine schriftliche Bedarfserhebung<br />

(=Aufnahmevereinbarung) bei der Anmeldung eines Kindes für den Besuch des Kindergartens.<br />

(3) <strong>Die</strong> Eltern haben das Recht, bei einem A<strong>ntrag</strong> von mindestens einem Viertel der Eltern<br />

einer Gruppe die Einberufung einer Elternversammlung binnen 14 Tagen zu bea<strong>ntrag</strong>en.<br />

(4) <strong>Die</strong> Wahl einer Elternvertreterin oder eines Elternvertreters in Form eines Beirates<br />

oder die Gründung eines Elternvereins zur Wahrnehmung der Anliegen der Eltern gegenüber<br />

dem Rechtsträger ist zulässig.<br />

X. Pflichten der Eltern<br />

(1) <strong>Die</strong> Eltern sind verpflichtet, den festgesetzten Elternbeitrag für Kinder bis zu 2,5 Jahren<br />

sowie die Beiträge der verabreichten Verpflegung termingerecht zu bezahlen.<br />

(2) <strong>Die</strong> Eltern haben mit dem Rechtsträger und den pädagogischen Fachkräften zusammen<br />

zu arbeiten.<br />

(3) <strong>Die</strong> Eltern haben dafür zu sorgen, dass die Kinder den Kindergarten körperlich gepflegt<br />

sowie ausreichend und zweckmäßig gekleidet besuchen und dass die vereinbarten<br />

Besuchszeiten eingehalten werden.<br />

(4) <strong>Die</strong> Kinder sollen am Vormittag spätestens bis 08.45 Uhr <strong>im</strong> Kindergarten anwesend<br />

sein und frühestens ab 11.15 Uhr vom Kindergarten abgeholt werden. <strong>Die</strong> Kin-der müssen<br />

bis spätestens am Ende des vereinbarten Betreuungszeitraumes abgeholt werden.<br />

Kindergartenpflichtige Kinder müssen zur Erfüllung des Bildungsauftrages an mindestens<br />

fünf Tagen in der Woche jeweils mindestens vier Stunden anwesend sein. Bei wiederholter<br />

Verletzung der Kindergartenpflicht ohne begründete Entschuldigung wird die<br />

Aufsichtsbehörde verständigt.<br />

(5) <strong>Die</strong> Eltern haben die Kindergartenleitung von erkannten Infektionskrankheiten des<br />

Kindes unverzüglich zu verständigen. Gegebenenfalls ist das Kind so lange vom Besuch<br />

des Kindergartens fernzuhalten, bis die Gefahr einer Ansteckung anderer Kinder und des<br />

Kindergartenpersonals nicht mehr besteht. Bevor das Kind den Kindergarten wieder besucht,<br />

ist eine ärztliche Bestätigung darüber vorzulegen, dass eine Ansteckungsgefahr<br />

nicht mehr gegeben ist. Im Kindergarten können den Kindern grundsätzlich keine Medikamente<br />

verabreicht werden.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 92<br />

(6) <strong>Die</strong> Eltern haben dafür zu sorgen, dass das Kind den Kindergarten regelmäßig besucht.<br />

Kindergartenpflichtige Kinder müssen den Kindergarten <strong>im</strong> Jahr vor dem Schuleintritt<br />

regelmäßig an 5 Werktagen insgesamt mindestens 20 Wochenstunden besuchen.<br />

Ist ein Kind voraussichtlich länger als 3 Tage verhindert, den Kindergarten zu besuchen,<br />

so haben die Eltern die Kindergartenleitung unter Angabe des Grundes davon zu benachrichtigen.<br />

(7) <strong>Die</strong> Eltern erklären hiermit, dass ihr Kind insgesamt mindestens fünf Wochen pro Arbeitsjahr,<br />

davon mindestens zwei Wochen durchgehend, Ferien außerhalb des Kindergartens<br />

verbringt.<br />

(8) <strong>Die</strong> Kinder sind von den Eltern oder deren Beauftragten, in den Kindergarten zu bringen<br />

und von diesen wieder abzuholen. Dem Personal des Kindergartens obliegt die<br />

Pflicht zur Beaufsichtigung der Kinder während des Besuchs des Kindergartens. <strong>Die</strong><br />

Aufsichtspflicht <strong>im</strong> Kindergarten beginnt mit der Übernahme des Kindes; sie endet mit<br />

dem Zeitpunkt, in dem die Kinder den Eltern oder deren Beauftragten über-geben werden.<br />

Außerhalb des Kindergartens besteht die Aufsichtspflicht nur während der Teilnahme<br />

an Veranstaltungen <strong>im</strong> Rahmen des Kindergartenbesuches, wie z.B. Spaziergänge und<br />

Ausflüge.<br />

Bei Veranstaltungen und Festen liegt die Aufsichtspflicht über die Kinder bei den Eltern.<br />

(9) <strong>Die</strong> Kinder sind jährlich einmal zu untersuchen. Es werden Bestätigungen über amts-,<br />

haus-, oder kinderärztliche Untersuchungen als ausreichender Nachweis anerkannt, sofern<br />

diese bei Beginn des jeweiligen Arbeitsjahres nicht älter als 3 Monate sind.<br />

XI. Rechtswirksamkeit<br />

<strong>Die</strong>se Kindergartenordnung tritt mit 01. September 2012 in Kraft.<br />

Mit dem Inkrafttreten dieser Kindergartenordnung treten alle früheren Kindergartenordnungen<br />

außer Kraft.<br />

angeschlagen am:<br />

abgenommen am:<br />

Der Bürgermeister<br />

Albert Ortig<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 21.06.2012 einst<strong>im</strong>mig die abgeänderte Kindergartenordnung<br />

dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 93<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates die mit<br />

Neufassung der Kindergartenordnung – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 94<br />

6. Soziale Angelegenheiten<br />

6.6 Änderung Kindergartentarifordnung<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Ausschusses für Familie,<br />

Generationen und soziale Angelegenheiten, Herrn Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Das Land übermittelt mit Schreiben vom 11.05.2012 eine Information zur Indexanpassung<br />

ab dem Arbeitsjahr 2012/2013.<br />

<strong>Die</strong> Information, dass die Indexanpassung <strong>im</strong> Sinne des § 7 der Elternbeitragsverordnung<br />

2011 jeweils zum Beginn des neuen Arbeitsjahres erfolgt, somit erstmals<br />

2012/13 ist in den jeweiligen Tarifordnungen bereits vorhanden. Aufgrund dessen<br />

wurden in den einzelnen Verordnungen die Beiträge angepasst.<br />

T a r i f o r d n u n g<br />

des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> vom 05.07.2012 über die<br />

Festlegung von Elternbeiträgen für die Leistungen der Kindergärten der Stadtgemeinde<br />

<strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>:<br />

Kindergarten-Tarifordnung 2012<br />

Gemäß §§ 27 Abs1 des Kinderbetreuungsgesetzes 2007 idF 2009, LGBl Nr. 59/2009<br />

i. V. m. den Best<strong>im</strong>mungen der Oö. Elternbeitragsverordnung 2011, LGBl. Nr.<br />

102/2010 wird verordnet:<br />

Präambel<br />

Der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ist für Kinder<br />

vor dem vollendeten 30. Lebensmonat,<br />

ab dem Schuleintritt,<br />

die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen,<br />

kostenpflichtig.<br />

§ 1 - Bewertung des Einkommens<br />

(1) Der von den Eltern zu leistende Kostenbeitrag bemisst sich nach der Höhe des<br />

Bruttofamilieneinkommens pro Monat.<br />

(2) Für die Berechnung des Bruttofamilieneinkommens sind die Einkünfte der <strong>im</strong><br />

selben Haushalt mit dem betreffenden Kind lebenden Eltern und deren Lebensgefährten<br />

und allfällige Einkünfte des Kindes des dem Kindergartenbesuchsjahr vorangegangenen<br />

Jahres nachzuweisen.<br />

(3) <strong>Die</strong> auf Grund des § 1 der Elternbeitragsverordnung ermittelte Bemessungsgrundlage<br />

bildet die Grundlage für die Berechnung des Elternbeitrages für das jeweilige<br />

Arbeitsjahr. Wenn sich das Bruttofamilieneinkommen wesentlich verändert kann


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 95<br />

in der Bürgerservicestelle eine Neuberechnung des Elternbeitrages bea<strong>ntrag</strong>t werden.<br />

(4) Bei (Krisen-) Pflegeeltern bemisst sich der Elternbeitrag ausschließlich nach der<br />

Höhe des Pflegegeldes gem. § 27 Oö. JWG 1991, sofern nicht das Gericht den (Krisen-)<br />

Pflegeeltern das Erziehungsrecht übertragen hat.<br />

(5) Unterhaltsleistungen gemäß §§ 94 sowie 140 ff ABGB bzw. §§ 66 ff Ehegesetz<br />

an haushaltsfremde Personen sind vom Einkommen abzuziehen<br />

(6) Weisen Eltern ihr Familieneinkommen nicht bis zum Beginn eines Arbeitsjahres<br />

nach, ist der gem. § 5 dieser Tarifordnung festgesetzte maßgebliche Höchstbeitrag zu<br />

leisten.<br />

§ 2 - Elternbeitrag<br />

(1) Mit dem monatlich zu leistenden Kostenbeitrag der Eltern (Elternbeitrag) sind alle<br />

Leistungen des Kindergartens abgedeckt, nicht jedoch die Verpflegungskosten,<br />

angemessene Materialbeiträge (Werkbeiträge) sowie Veranstaltungsbeiträge gem. §<br />

12 Oö Elternbeitragsverordnung 2011 und ein möglicher Kostenbeitrag für die Begleitperson<br />

be<strong>im</strong> Kindergartentransport.<br />

(2) Der Elternbeitrag wird für 11 geöffnete Monate berechnet und versteht sich inklusive<br />

Umsatzsteuer.<br />

(3) Der Elternbeitrag wird mittels Bankeinzug 11 Mal pro Jahr eingehoben.<br />

(4) Ist ein Kind mehr als 2 Wochen durchgehend wegen nachgewiesener Erkrankung<br />

am Kindergartenbesuch verhindert, so wird der Elternbeitrag zur Hälfte, höchstens<br />

jedoch bis zum Mindestbeitrag <strong>im</strong> darauf folgenden Monat, ermäßigt.<br />

(5) Der Mindest- und der Höchstbeitrag sind indexgesichert; eine Indexanpassung <strong>im</strong><br />

Sinne des § 7 der Elternbeitragsverordnung erfolgt jeweils zu Beginn des neuen Arbeitsjahres,<br />

damit erstmals 2012/13.<br />

§ 3 - Mindestbeitrag<br />

(1) Der Mindestbeitrag in den Kindergärten beträgt 39 Euro. Der Mindestbeitrag für<br />

unter 3-jährige Kinder in alterserweiterten Kindergartengruppen beträgt 46 Euro (für<br />

Kinder vor dem vollendeten 30. Lebensmonat).<br />

(2) Der Mindestbeitrag kann auf A<strong>ntrag</strong> aus besonders berücksichtigungswürdigen<br />

sozialen Gründen unterschritten oder gänzlich nachgesehen werden, wobei auf die<br />

Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse Bedacht zu nehmen ist.<br />

§ 4 - Abschläge<br />

Besuchen mehrere Kinder einer Familie beitragspflichtig eine Kinderbetreuungseinrichtung,<br />

ist für das zweite Kind ein Abschlag von 50 % und für jedes weitere Kind<br />

in einer Kinderbetreuungseinrichtung ein Abschlag von 100 % festgesetzt. (Nur gültig<br />

für den Besuch der Krabbelstube für Kinder vor dem vollendeten 30. Lebensmonat)


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 96<br />

§ 5 - Berechnung des Elternbeitrages<br />

Der Elternbeitrag beträgt für<br />

(1) eine Betreuungszeit bis max<strong>im</strong>al 30 Wochenstunden (3 % der Berechnungsgrundlage),<br />

jedoch mindestens 39 Euro,<br />

(2) eine Betreuungszeit ab 31 Wochenstunden (4 % der Berechnungsgrundlage), jedoch<br />

mindestens 39 Euro,<br />

(3) eine Betreuungszeit bis max<strong>im</strong>al 30 Wochenstunden (3,6 % der Berechnungsgrundlage)<br />

für unter 3-jährige Kinder in alterserweiterten Kindergartengruppen, jedoch<br />

mindestens 46 Euro,<br />

(4) eine Betreuungszeit ab 31 Wochenstunden (4,8 der Berechnungsgrundlage) für<br />

unter 3-jährige Kinder in alterserweiterten Kindergartengruppen, jedoch mindestens<br />

46 Euro.<br />

Der Höchstbeitrag für die Betreuung bis max<strong>im</strong>al 30 Wochenstunden beträgt 103 Euro.<br />

Der Höchstbeitrag für die Betreuung ab 31 Wochenstunden beträgt 137 Euro.<br />

Der Höchstbeitrag für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in alterserweiterten<br />

Kindergartengruppen bis max<strong>im</strong>al 30 Wochenstunden 165 Euro.<br />

Der Höchstbeitrag für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in alterserweiterten<br />

Kindergartengruppen ab 31 Wochenstunden beträgt 220 Euro.<br />

§ 6 - Angemessener Kostenbeitrag bei nicht regelmäßigem Besuch<br />

(1) Wenn der beitragsfreie Besuch des Kindergartens (ohne Rechtfertigungsgrund)<br />

nicht regelmäßig entsprechend der Anmeldung erfolgt, wird monatlich der Mindestbeitrag<br />

(gem. § 3 Kindergartentarifordnung) eingehoben. Der Betrag wird <strong>im</strong> Nachhinein<br />

für den jeweiligen Monat eingehoben, in dem der Kindergarten nicht regelmäßig<br />

besucht wurde.<br />

(2) Der Besuch des Kindergartens ist jedenfalls dann nicht regelmäßig, wenn die vereinbarte<br />

monatliche Besuchszeit um mehr als 20 % unterschritten wird. Ein Rechtfertigungsgrund<br />

für die Unterschreitung der der monatlichen Besuchszeit liegt jedenfalls<br />

vor bei<br />

Erkrankung des Kindes oder der Eltern<br />

außergewöhnliche Ereignisse (z.B. Naturkatastrophen, Todesfall in der Familie, unverschuldeter<br />

Verlust des Arbeitsplatzes)<br />

urlaubsbedingter Abwesenheit von höchstens 3 Wochen pro Arbeitsjahr<br />

(3) <strong>Die</strong> Eltern haben die Leitung der Kinderbetreuungseinrichtung von jeder Verhinderung<br />

unverzüglich zu benachrichtigen.<br />

(4) Für den verpflichtenden Kindergartenbesuch gemäß § 3 a Abs. 1 Oö. Kinderbetreuungsgesetz<br />

darf kein Kostenbeitrag eingehoben werden.<br />

§ 7 - Materialbeiträge (Werkbeiträge) und Veranstaltungsbeiträge


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 97<br />

(1) Für Werkarbeiten, wird vom Kindergarten je nach Aufwand der Werkarbeiten ein<br />

Materialbeitrag eingehoben. <strong>Die</strong>ser darf pro Arbeitsjahr max<strong>im</strong>al € 103,-- betragen<br />

(inklusive einer allenfalls zu zahlenden Umsatzsteuer).<br />

(2) N<strong>im</strong>mt ein Kind an einer Veranstaltung (<strong>im</strong> Rahmen des Kindergartenbesuchs)<br />

teil, so wird ein anlassbezogen angemessener Veranstaltungsbeitrag von der Kinderbetreuungseinrichtung<br />

auf Grund der Anmeldung des Kindes zum Besuch der Veranstaltung,<br />

eingehoben.<br />

(3) Der Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Materialbeiträge<br />

(Werkbeiträge) und Veranstaltungsbeiträge kann nach Terminvereinbarung <strong>im</strong> städtischen<br />

Kindergarten eingesehen werden<br />

§ 8 - Sonstige Beiträge<br />

Für die Mittagsverpflegung wird der vom jeweiligen Vertragspartner für die Essensbereitstellung<br />

festgesetzte Preis pro Essensportion verrechnet.<br />

§ 9 - Fälligkeit<br />

<strong>Die</strong> Beiträge gem. §§ 5,6 und 8 werden mit dem 7. des Folgemonats fällig.<br />

§ 10 - Inkrafttreten<br />

<strong>Die</strong>se Tarifordnung tritt mit 01. September 2012 in Kraft.<br />

Mit Inkrafttreten dieser Tarifordnung treten alle früheren Tarifordnungen außer<br />

Kraft.<br />

angeschlagen am:<br />

abgenommen am:<br />

Der Bürgermeister<br />

Albert Ortig<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 21.06.2012 einst<strong>im</strong>mig die abgeänderte Kindergartentarifordnung<br />

dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates die mit<br />

abgeänderten Kindergartentarifordnung – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 98<br />

6. Soziale Angelegenheiten<br />

6.7 Änderung Krabbelstubenordnung<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Ausschusses für Familie,<br />

Generationen und soziale Angelegenheiten, Herrn Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Zur Absicherung des pädagogischen Personals bei Veranstaltungen und Festen wurde<br />

in den jeweiligen Ordnungen unter Pflichten der Eltern der Satz „Bei Veranstaltungen<br />

und Festen liegt die Aufsichtspflicht über die Kinder bei den Eltern“ ergänzt.<br />

K r a b b e l s t u b e n o r d n u n g<br />

des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> vom 05.07.2012<br />

I. Betrieb einer Krabbelstube<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> betreibt eine Krabbelstube nach den Best<strong>im</strong>mungen<br />

des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes 2007, idF der Oö. Kinderbetreuungsgesetz-Novelle<br />

2009, LGBl. idF Nr. 59/2010 u. 102/2010 der Oö Elternbeitragsverordnung<br />

2011 in der Josef-Kränzl-Straße 33, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> (ab Herbst 2012<br />

<strong>Ried</strong>bergstraße 3):<br />

II. Arbeitsjahr und Ferien<br />

(1) Das Arbeitsjahr der Krabbelstube beginnt am ersten Montag <strong>im</strong> September und<br />

dauert bis zum Beginn des nächsten Arbeitsjahres.<br />

(2) <strong>Die</strong> Hauptferien dauern 5 Wochen und enden mit Beginn des nächsten Arbeitsjahres.<br />

(3) <strong>Die</strong> Weihnachtsferien sind von 24.12. bis einschließlich 01.01.; bei Bedarf wird<br />

die Krabbelstube ab dem 02.01. geöffnet.<br />

(4) <strong>Die</strong> Osterferien sind von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag.<br />

(5) Geringfügige Änderungen werden vom Bürgermeister entsprechend den örtlichen<br />

Bedürfnissen festgesetzt.<br />

III. Öffnungszeit<br />

(1) <strong>Die</strong> Öffnungszeit der städtischen Krabbelstube Josef-Kränzl-Straße (<strong>Ried</strong>bergstraße<br />

3 ab Herbst 2012) ist<br />

Montag bis Freitag von 06:45 bis 15:00 (1 Gruppe)<br />

Montag bis Freitag von 06:45 bis 12:00 (1 Gruppe)<br />

(2) An Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen bleibt die Krabbelstube geschlossen.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 99<br />

(3) <strong>Die</strong> Krabbelstube wird mit Mittagsbetrieb geführt (1 Gruppe)<br />

(4) Bei Bedarf kann der Bürgermeister kürzere oder längere Öffnungszeiten verfügen.<br />

IV. Aufnahme in die Krabbelstube<br />

<strong>Die</strong> Krabbelstube ist nach Maßgabe der Best<strong>im</strong>mungen des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes<br />

2007 in der geltenden Fassung, für Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis<br />

zum 3. Lebensjahr allgemein zugänglich. Eine Verweigerung der Aufnahme kann<br />

nur <strong>im</strong> Sinne des § 12 Oö. KBG 2007 in der geltenden Fassung erfolgen.<br />

Kinder, die zu Beginn des Arbeitsjahres das 3. Lebensjahr bereits vollendet haben,<br />

dürfen in einzelnen Ausnahmefällen die Krabbelstube bis zum vollendeten 4. Lebensjahr<br />

weiter besuchen, wenn für das Kind kein Kindergartenplatz zur Verfügung<br />

steht oder dadurch kein unter 3-jähriges Kind abgewiesen werden muss.<br />

Der Besuch der Krabbelstube ist freiwillig. <strong>Die</strong> Rechtsbeziehung zum<br />

Kindergartenerhalter (Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>) ist gemäß § 27 Abs. 5 Oö.<br />

KBG privatrechtlicher Natur.<br />

Für die Aufnahme in die Krabbelstube ist eine Anmeldung des Kindes durch die Eltern<br />

erforderlich. <strong>Die</strong> Anmeldung hat persönlich bis spätestens Mitte März eines jeden<br />

Jahres in der Bürgerservicestelle der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> zu erfolgen.<br />

Das genaue Datum wird jährlich festgelegt. Bei der Anmeldung ist eine Aufnahmevereinbarung<br />

auszufüllen.<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> entscheidet bis Anfang Mai eines jeden Jahres<br />

über die Aufnahme in die Krabbelstube und teilt diese den Eltern schriftlich mit.<br />

<strong>Die</strong> Aufnahme eines Kindes während des Jahres ist nach Maßgabe freier Plätze jederzeit<br />

möglich.<br />

Über die Anknüpfung an den Hauptwohnsitz des Kindes hinaus sollen bei der Aufnahme<br />

in die Krabbelstube folgende Aspekte Berücksichtigung finden:<br />

Bedarf der Eltern (berufstätig, Arbeit suchend oder in Ausbildung<br />

soziale Gründe für den Besuch der Krabbelstube<br />

Sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen, können auch Kinder mit dem<br />

Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde, befristet für 1 Jahr, aufgenommen werden.<br />

Bis Anfang Mai eines jeden Jahres wird vom Rechtsträger geprüft, ob der Krabbelstubenplatz<br />

für ein weiteres Jahr zur Verfügung steht.<br />

<strong>Die</strong>se Aufnahme wird von der Zust<strong>im</strong>mung zur Leistung des Gastbeitrages, in Höhe<br />

von € 247,50 für jeden Monat den das gemeindefremde Kind die Krabbelstube der<br />

Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> besucht, durch die Hauptwohnsitzgemeinde abhängig<br />

gemacht.<br />

Wird der Hauptwohnsitz nach Aufnahme eines Kindes in einer anderen Gemeinde<br />

angemeldet, ist eine weitere Betreuung nur dann möglich, wenn diese Gemeinde be-


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 100<br />

reit ist, den in der Krabbelstubenordnung festgesetzten Gastbeitrag zu entrichten, ansonsten<br />

wird das Kind mit Ende des Arbeitsjahres bzw. mit Vollendung des 3. Lebensjahres<br />

abgemeldet.<br />

V. Abmeldung<br />

<strong>Die</strong> Abmeldung eines Kindes vom Besuch der Krabbelstube ist nur zum Ersten eines<br />

jeden Monats unter Einhaltung einer zweiwöchigen Abmeldefrist möglich und hat<br />

bei der Krabbelstubenleitung oder in der Bürgerservicestelle der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> schriftlich zu erfolgen.<br />

VI. Widerruf der Aufnahme<br />

<strong>Die</strong> Aufnahme eines Kindes darf nur widerrufen werden, wenn<br />

die Eltern eine ihnen obliegende Verpflichtung trotz vorheriger schriftlicher Mahnung<br />

nicht erfüllen.<br />

nachweislich eine andere Form der Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege den<br />

Bedürfnissen des Kindes besser gerecht wird.<br />

der Besuch eines angemeldeten Kindes, nicht regelmäßig entsprechend der Anmeldung<br />

erfolgt. (gem. § 7 Tarifordnung)<br />

während der Betreuungszeit ein Wohnortwechsel (Anmeldung HWS) in eine andere<br />

Gemeinde erfolgt und diese Gemeinde nicht bereit ist, den in der Krabbelstubenordnung<br />

festgesetzten Gastbeitrag, zu entrichten. In diesem Fall mit Ende des Arbeitsjahres<br />

bzw. Vollendung des 3. Lebensjahres.<br />

VII. Zusammenarbeit mit den Eltern<br />

(1) <strong>Die</strong> pädagogischen Fachkräfte stellen <strong>im</strong> Hinblick auf die pädagogischen Aufgaben<br />

der Krabbelstube einen regelmäßigen Austausch mit den Eltern sicher.<br />

(2) <strong>Die</strong> Eltern haben das Recht, bei der Festlegung der Öffnungszeiten, der Ferienzeiten<br />

und in sonstigen organisatorischen Fragen ihre Vorstellungen einzubringen.<br />

Zu diesem Zweck lädt die Krabbelstubenleitung innerhalb eines Monats nach Beginn<br />

eines Arbeitsjahres zu einer Elternversammlung ein.<br />

Zur Festlegung der Öffnungszeiten erfolgt eine schriftliche Bedarfserhebung (= Aufnahmevereinbarung)<br />

bei der Anmeldung eines Kindes für den Besuch der Krabbelstube.<br />

(3) <strong>Die</strong> Eltern haben das Recht, bei einem A<strong>ntrag</strong> von mindestens einem Viertel der<br />

Eltern einer Gruppe die Einberufung einer Elternversammlung binnen 14 Tagen zu<br />

bea<strong>ntrag</strong>en.<br />

(4) <strong>Die</strong> Wahl einer Elternvertreterin oder eines Elternvertreters in Form eines Beirates<br />

oder die Gründung eines Elternvereins zur Wahrnehmung der Anliegen der Eltern<br />

gegenüber dem Rechtsträger ist zulässig.<br />

VIII. Pflichten der Eltern<br />

(1) <strong>Die</strong> Eltern sind verpflichtet, den festgesetzten Elternbeitrag für sowie die Beiträge<br />

der verabreichten Verpflegung termingerecht zu bezahlen.<br />

(2) <strong>Die</strong> Eltern haben mit dem Rechtsträger und den pädagogischen Fachkräften zu-


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 101<br />

sammen zu arbeiten.<br />

(3) <strong>Die</strong> Eltern haben dafür zu sorgen, dass die Kinder die Krabbelstube körperlich<br />

gepflegt sowie ausreichend und zweckmäßig gekleidet besuchen und dass die vereinbarten<br />

Besuchszeiten eingehalten werden.<br />

(4) <strong>Die</strong> Eltern haben die Krabbelstubenleitung von erkannten Infektionskrankheiten<br />

des Kindes unverzüglich zu verständigen. Gegebenenfalls ist das Kind so lange vom<br />

Besuch der Krabbelstube fernzuhalten, bis die Gefahr einer Ansteckung anderer Kinder<br />

und des Kindergartenpersonals nicht mehr besteht. Bevor das Kind die Krabbelstube<br />

wieder besucht, ist eine ärztliche Bestätigung darüber vorzulegen, dass eine<br />

Ansteckungsgefahr nicht mehr gegeben ist. In der Krabbelstube können den Kindern<br />

grundsätzlich keine Medikamente verabreicht werden.<br />

(5) <strong>Die</strong> Aufenthaltsdauer in Krabbelstuben soll in der Regel sechs Stunden täglich,<br />

einschließlich der Mittagsruhe höchstens acht Stunden täglich nicht überschreiten.<br />

(6) Ist ein Kind voraussichtlich länger als 3 Tage verhindert, die Krabbelstube zu besuchen,<br />

so haben die Eltern die Krabbelstubenleitung unter Angabe des Grundes davon<br />

zu benachrichtigen.<br />

(7) <strong>Die</strong> Eltern erklären hiermit, dass ihr Kind insgesamt mindestens fünf Wochen pro<br />

Arbeitsjahr, davon mindestens zwei Wochen durchgehend, Ferien außerhalb der<br />

Krabbelstube verbringt.<br />

(8) <strong>Die</strong> Kinder sind von den Eltern oder deren Beauftragten, in die Krabbelstube zu<br />

bringen und von dieser wieder abzuholen. Dem Personal der Krabbelstube obliegt<br />

die Pflicht zur Beaufsichtigung der Kinder während des Besuchs der Krabbelstube.<br />

<strong>Die</strong> Aufsichtspflicht in der Krabbelstube beginnt mit der Übernahme des Kindes; sie<br />

endet mit dem Zeitpunkt, in dem die Kinder den Eltern oder deren Beauftragten<br />

übergeben werden.<br />

Bei Veranstaltungen und Festen liegt die Aufsichtspflicht über die Kinder bei<br />

den Eltern.<br />

(9) <strong>Die</strong> Kinder sind jährlich einmal zu untersuchen. Es werden Bestätigungen über<br />

amts-, haus-, oder kinderärztliche Untersuchungen als ausreichender Nachweis anerkannt,<br />

sofern diese bei Beginn des jeweiligen Arbeitsjahres nicht älter als 3 Monate<br />

sind.<br />

IX. Rechtswirksamkeit<br />

<strong>Die</strong>se Krabbelstubenordnung tritt mit 01. September 2012 in Kraft.<br />

Mit Inkrafttreten dieser Krabbelstubenordnung treten alle früheren Krabbelstubenordnungen<br />

außer Kraft.<br />

Der Bürgermeister<br />

Albert Ortig


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 102<br />

angeschlagen am:<br />

abgenommen am:<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 21.06.2012 einst<strong>im</strong>mig die abgeänderte Krabbelstubenordnung<br />

dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates die mit der<br />

abgeänderten Krabbelstubenordnung – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 103<br />

6. Soziale Angelegenheiten<br />

6.8 Änderung Krabbelstubentariforndung<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Ausschusses für Familie,<br />

Generationen und soziale Angelegenheiten, Herrn Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Das Land übermittelt mit Schreiben vom 11.05.2012 eine Information zur Indexanpassung<br />

ab dem Arbeitsjahr 2012/2013.<br />

<strong>Die</strong> Information, dass die Indexanpassung <strong>im</strong> Sinne des § 7 der Elternbeitragsverordnung<br />

2011 jeweils zum Beginn des neuen Arbeitsjahres erfolgt, somit erstmals<br />

2012/13 ist in den jeweiligen Tarifordnungen bereits vorhanden. Aufgrund dessen<br />

wurden in den einzelnen Verordnungen die Beiträge angepasst.<br />

Aufgrund der Verordnungsprüfung sollte in der Krabbelstubentarifordnung noch der<br />

Mindestbeitrag für Kind über drei Jahre ergänzt werden.<br />

T a r i f o r d n u n g<br />

des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> vom 05.07.2012 über die<br />

Festlegung von Elternbeiträgen für die Leistungen der Krabbelstube der Stadtgemeinde<br />

<strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>,<br />

Krabbelstuben-Tarifordnung 2012<br />

Gemäß §§ 27 Abs. 1 des Kinderbetreuungsgesetzes 2007 idF 2009, LGBl Nr.<br />

59/2009 i. V. m. den Best<strong>im</strong>mungen der Oö. Elternbeitragsverordnung 2011, LGBl.<br />

Nr. 102/2010 wird verordnet:<br />

Präambel<br />

Der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ist für Kinder<br />

vor dem vollendeten 30. Lebensmonat,<br />

ab dem Schuleintritt,<br />

die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen,<br />

kostenpflichtig.<br />

§ 1 - Bewertung des Einkommens<br />

Der von den Eltern für Leistungen der Krabbelstube zu erbringende Kostenbeitrag<br />

bemisst sich nach der Höhe des Familieneinkommens pro Monat. Das Familieneinkommen<br />

setzt sich aus allen Einkünften der <strong>im</strong> selben Haushalt mit dem betreffenden<br />

Kind lebenden Eltern <strong>im</strong> Sinn des § 2 Abs. 1 Z. 9 Oö. Kinderbetreuungsgesetz und<br />

deren Ehegattinnen und Ehegatten, Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten oder<br />

eingetragenen Partnerinnen und Partnern und allfälligen Einkünften des Kindes (z.B.<br />

Waisenrente) zusammen.<br />

Für die Berechnungen des Bruttoeinkommens gemäß § 2 Abs. 3 Oö. Elternbeitragsverordnung<br />

2011 sind die Einkünfte eines Jahres (z. B. bei Einkünften aus nichtselb-


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 104<br />

ständiger Arbeit durch einen Jahreslohnzettel) nachzuweisen.<br />

<strong>Die</strong> gemäß § 2 der zitierten Verordnung ermittelte Berechnungsgrundlage bildet die<br />

Grundlage für die Berechnung des Elternbeitrages für das jeweilige Arbeitsjahr. Veränderungen<br />

der Einkommenssituation während des Arbeitsjahres sind dem Rechtsträger<br />

bekannt zu geben und finden jeweils <strong>im</strong> darauf folgenden Monat Berücksichtigung.<br />

Weisen die Eltern ihr Familieneinkommen nicht bis zum Beginn eines Arbeitsjahres<br />

nach, ist der Höchstbeitrag zu leisten.<br />

§ 2 - Elternbeitrag<br />

(1) Mit dem monatlich zu leistenden Kostenbeitrag der Eltern (Elternbeitrag) sind<br />

alle Leistungen der Krabbelstube abgedeckt. Der Elternbeitrag umfasst nicht die allenfalls<br />

verabreichte Verpflegung angemessene Materialbeiträge (Werkbeiträge) sowie<br />

Veranstaltungsbeiträge gem. § 12 Oö Elternbeitragsverordnung 2011 und einen<br />

möglichen Kostenbeitrag für die Begleitperson be<strong>im</strong> Transport des Kindes zur bzw.<br />

von der Krabbelstube.<br />

(2) Der Elternbeitrag wird für 11 geöffnete Monate berechnet und versteht sich inklusive<br />

Umsatzsteuer.<br />

(3) Der Elternbeitrag wird mittels Bankeinzug 11 Mal pro Jahr eingehoben.<br />

(4) Ist ein Kind mehr als 2 Wochen durchgehend wegen nachgewiesener Erkrankung<br />

am Krabbelstubenbesuch verhindert, so wird der Elternbeitrag zur Hälfte, höchstens<br />

jedoch bis zum Mindestbeitrag <strong>im</strong> darauf folgenden Monat, ermäßigt.<br />

§ 3 - Mindestbeitrag<br />

(1) Der Mindestbeitrag in der Krabbelstube beträgt 46 Euro für Kinder unter 3 Jahren<br />

und 39 Euro für Kinder über 3 Jahren.<br />

(2) Der Mindestbeitrag kann auf A<strong>ntrag</strong> aus besonders berücksichtigungswürdigen<br />

sozialen Umständen ermäßigt oder zur Gänze nachgesehen werden, wobei auf die<br />

Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse der Eltern Bedacht zu nehmen<br />

ist.<br />

§ 4 - Berechnung des Elternbeitrags<br />

Der monatliche Elternbeitrag für die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung<br />

beträgt von der Berechnungsgrundlage für Kinder unter 3 Jahren<br />

1. 3,6 % für die Betreuungszeit von max<strong>im</strong>al 30 Wochenstunden (mindestens 165 Euro),<br />

oder<br />

2. mindestens 4,8 % für darüber hinausgehende Inanspruchnahme, max<strong>im</strong>al 220 Euro.<br />

Der Elternbeitrag für die Krabbelstube umfasst fünf Besuchstage pro Woche.<br />

Wird die Krabbelstube an 1-2 Tagen/Woche besucht: 50 % des 5-Tages-Tarif, mindestens<br />

aber € 46,-- für Kinder unter 3 Jahren und 39 Euro für Kinder über 3 Jahren<br />

Wird die Krabbelstube an 3 Tagen/Woche besucht: 70 % des 5-Tages-Tarif, mindestens<br />

aber € 46,-- für Kinder unter 3 Jahren und 39 Euro für Kinder über 3 Jahren<br />

Wird die Krabbelstube an 4-5 Tagen/Woche besucht: voller Elternbeitrag.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 105<br />

§ 5 - Geschwisterabschlag<br />

Besuchen mehrere Kinder einer Familie beitragspflichtig eine Kinderbetreuungseinrichtung,<br />

ist für das zweite Kind ein Abschlag von 50 % und für jedes weitere Kind<br />

in einer Kinderbetreuungseinrichtung ein Abschlag von 100 % festgesetzt. (Nur gültig<br />

für den Besuch der Krabbelstube für Kinder vor dem vollendeten 30. Lebensmonat)<br />

§ 6 - Index<br />

Der Mindest- und der Höchstbeitrag gemäß §§ 3 und 4 ändern sich jeweils zu Beginn<br />

des nächstfolgenden Arbeitsjahres entsprechend der Änderung des von der Statistik<br />

Austria kundgemachten Verbraucherpreisindex 2005 oder eines an seine Stelle tretenden<br />

Index gegenüber dem durchschnittlichen Index des Jahres. Eine Indexanpassung<br />

erfolgt jeweils zu Beginn des neuen Arbeitsjahres, damit erstmals 2012/13, dabei<br />

ist nach mathematischen Rundungsregeln auf volle Eurobeträge zu runden.<br />

§ 7 - Angemessener Kostenbeitrag bei nicht regelmäßigem Besuch<br />

(1) Wenn der beitragsfreie Besuch der Krabbelstube (ohne Rechtfertigungsgrund)<br />

nicht regelmäßig entsprechend der Anmeldung erfolgt, wird monatlich der Mindestbeitrag<br />

(gem. § 3 Krabbelstubentarifordnung) eingehoben. Der Beitrag wird <strong>im</strong><br />

Nachhinein für den jeweiligen Monat eingehoben, in dem die Krabbelstube nicht regelmäßig<br />

besucht wurde.<br />

(2) Der Besuch der Krabbelstube ist jedenfalls dann nicht regelmäßig, wenn die vereinbarte<br />

monatliche Besuchszeit um mehr als 20 % unterschritten wird. Ein Rechtfertigungsgrund<br />

für die Unterschreitung der der monatlichen Besuchszeit liegt jedenfalls<br />

vor bei<br />

Erkrankung des Kindes oder der Eltern<br />

außergewöhnliche Ereignisse (z.B. Naturkatastrophen, Todesfall in der Familie, unverschuldeter<br />

Verlust des Arbeitsplatzes)<br />

urlaubsbedingter Abwesenheit von höchstens 3 Wochen pro Arbeitsjahr<br />

(3) <strong>Die</strong> Eltern haben die Leitung der Kinderbetreuungseinrichtung von jeder Verhinderung<br />

unverzüglich zu benachrichtigen.<br />

(4) Für den verpflichtenden Kindergartenbesuch gemäß § 3 a Abs. 1 Oö. Kinderbetreuungsgesetz<br />

darf kein Kostenbeitrag eingehoben werden.<br />

§ 8 - Materialbeiträge (Werkbeiträge) und Veranstaltungsbeiträge<br />

(1) Für Werkarbeiten, wird von der Krabbelstube je nach Aufwand der Werkarbeiten<br />

ein Materialbeitrag eingehoben. <strong>Die</strong>ser darf pro Arbeitsjahr max<strong>im</strong>al € 103,-- betragen.<br />

(inklusive einer allenfalls zu zahlenden Umsatzsteuer).<br />

(2) N<strong>im</strong>mt ein Kind an einer Veranstaltung (<strong>im</strong> Rahmen des Krabbelstubenbesuchs)<br />

teil, so wird ein anlassbezogen angemessener Veranstaltungsbeitrag von der Krabbelstubeneinrichtung<br />

auf Grund der Anmeldung des Kindes zum Besuch der Veranstaltung,<br />

eingehoben.<br />

(3) Der Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Materialbeiträge<br />

(Werkbeiträge) und Veranstaltungsbeiträge kann nach Terminvereinbarung <strong>im</strong> städti-


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 106<br />

schen Kindergarten eingesehen werden<br />

§ 9 - Sonstige Beiträge<br />

Für die Mittagsverpflegung wird der vom jeweiligen Vertragspartner für die Essensbereitstellung<br />

festgesetzte Preis pro Essensportion verrechnet.<br />

§ 10 - Fälligkeit<br />

<strong>Die</strong> Beiträge gem. §§ 5 und 6 werden mit dem 7. des Folgemonats fällig.<br />

§ 11 - Inkrafttreten<br />

<strong>Die</strong>se Tarifordnung tritt mit 01. September 2012 in Kraft.<br />

Mit Inkrafttreten dieser Tarifordnung treten alle früheren Tarifordnungen außer<br />

Kraft.<br />

angeschlagen am:<br />

abgenommen am:<br />

Der Bürgermeister<br />

Albert Ortig<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 21.06.2012 einst<strong>im</strong>mig die abgeänderte<br />

Krabbelstubentarifordnung dem Gemeinderat zu Beschlussfassung vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates die mit der<br />

abgeänderten Krabbelstubentarifordnung – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 107<br />

7. Bildung, Schule, Horte<br />

7.1 Resolution – Vorsteuerabzug für Schulen<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obfrau des Ausschusses für Bildung,<br />

Schule, Horte, Frau Stadträtin Gabriele Luschner, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>se führt aus:<br />

„Vom Österreichischen Städtebund wurde mit Schreiben vom 18. April 2012 ein Resolutionsentwurf<br />

zur Vorsteuerungsregelung an die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> übermittelt.<br />

Dazu wurde ausgeführt:<br />

‚Im Rahmen des Stabilitätsgesetzes 2012 wurden zahlreiche Maßnahmen beschlossen,<br />

die teils einen massiven Eingriff in den bestehenden Finanzausgleich darstellen.<br />

Neben der Immobilienertragssteuer bei Veräußerungen von Grundstücken und Gebäuden<br />

und anderen Maßnahmen führen insbesondere die Einschränkungen <strong>im</strong> Bereich der Vorsteuer<br />

zu enormen finanziellen Mehrbelastungen für Städte und Gemeinden.<br />

Zwar konnte ein späteres Inkrafttreten des Wegfalls des Vorsteuerabzugs (1. September<br />

2012) durchgesetzt werden. <strong>Die</strong>s ändert aber nichts daran, dass diese Maßnahme bei zukünftigen<br />

Immobilienprojekten der Gemeinden mit einer 20%igen Verteuerung einhergeht.<br />

Besonders evident wird diese Verteuerung <strong>im</strong> Bereich des Schulwesens. Gleich ob be<strong>im</strong><br />

Ausbau der ganztägigen Schulangebote, der Überführung aller Hauptschulen in Neue<br />

Mittelschulen und anderen Bildungsoffensiven der letzten Jahre, als Erhalter der Pflichtschulen<br />

müssen Städte und Gemeinden zukünftig massive Investitionen in Bildungseinrichtungen<br />

tätigen. <strong>Die</strong>se Investitionen werden aber durch die Streichung des Vorsteuerabzugs<br />

nunmehr in Frage gestellt.<br />

Der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund fordern daher ein<br />

Lösung für Investitionen in Bildungseinrichtungen um die Errichtung, den Ausbau und<br />

die Sanierung der Schulinfrastruktur nicht zu gefährden.‘<br />

RESOLUTION<br />

DES GEMEINDERATES DER STADTGEMEINDE RIED IM INNKREIS<br />

Vorsteuerabzug für Schulen – Investitionen in Bildung dürfen nicht verteuert werden!<br />

<strong>Die</strong> Städte und Gemeinden werden durch die Bundesverfassung bzw. durch die zuständigen<br />

Materiengesetzgeber mit zahlreichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung betraut.<br />

Das betrifft besonders das Schulwesen, wo die Kommunen Schulerhalter der Pflichtschulen<br />

sind und 100 % der Kosten tragen.<br />

Prominent in der Präambel zum aktuellen Regierungsprogramm wird die Bedeutung der<br />

Bildung für die Zukunft des Wohlstandes unseres Landes mit dem Hinweis auf „massive<br />

Investitionen“ unterstrichen. Folgerichtig sind Maßnahmen, die solche Investitionen erschweren,<br />

diametral zu den Zielen unserer Bundesregierung. Gerade <strong>im</strong> Hinblick auf die<br />

Offensive <strong>im</strong> Bereich des Ganztagesbetreuung sind etliche Projekte durch die 20%ige<br />

Verteuerung in Folge der Streichung des Vorsteuerabzugs nunmehr in Frage gestellt. <strong>Die</strong><br />

Fristerstreckung bis September 2012 ändert ja nichts an der generellen Verteuerung.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 108<br />

Mit Berufung auf das Regierungsprogramm fordert der Gemeinderat der Stadtgemeinde<br />

<strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> die Beibehaltung des Vorsteuerabzugs für Schulen. Auch Investitionen<br />

in damit verbundene Bildungseinrichtungen wie den Bildungscampus (eine Kombination<br />

von Schule, Kindergarten, Hort, Bibliothek) sollten darin inbegriffen sein, um die Errichtung,<br />

den Ausbau und die Sanierung dieser wichtigen Bildungseinrichtungen nicht zu gefährden.<br />

<strong>Die</strong>s könnte durch eine zusätzliche Aufnahme einer Ausnahmeregelung <strong>im</strong> Umsatzsteuergesetz<br />

(analog wie bei GSBG-Beihilfenbezieher) erfolgen.<br />

<strong>Die</strong> Städte und Gemeinden sind <strong>im</strong> Interesse der gesamtstaatlichen Konsolidierung weiterhin<br />

zu offenen Gesprächen mit den Partner in Bund und Ländern bereit.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Resolution zum Vorsteuerabzug für<br />

Schulen - wie von der Berichterstatterin vorgetragen<br />

– einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 109<br />

8. Sportangelegenheiten<br />

8.1 Subventionen<br />

8.1.1 OÖ. Fußballverband - LAZ<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Sportausschusses,<br />

Herrn Vizebürgermeister Michael Steffan, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Der Sportdirektor des OÖ. Fußballverbandes, Helmut Prellinger, ersucht mit Schreiben<br />

vom 23. Februar 2012 wieder um Gewährung einer Subvention für das LAZ <strong>Ried</strong> i.I. in<br />

der bisherigen Höhe für das Betriebsjahr 2011/2012.<br />

Dem OÖ. Fußballverband wurde für das Jahr 2010/2011 eine Subvention in der Höhe<br />

von 5.760,00 (unter Berücksichtigung der 20%-Kreditsperre) gewährt.<br />

Der Sportausschuss befürwortet in seiner Sitzung vom 7.5.2012 einst<strong>im</strong>mig eine Subvention<br />

in Höhe von € 5.760,--.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Gewährung einer Subvention in Höhe<br />

von € 5.750,-- an den OÖ Fußballverband – LAZ –<br />

wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 110<br />

9. Wohnungsangelegenheiten<br />

9.1 Wohnungsvergaben<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Wohnungsausschusses,<br />

Herrn Gemeinderat Franz Kaufmann, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Folgende Wohnungsvergaben wurden in den Sitzungen des Wohnungsausschusses<br />

vom 14.03.2012, 18.04.2012, 14.05.2012 und 13.06.2012 einst<strong>im</strong>mig zur Beschlussfassung<br />

vorgeschlagen:<br />

1. Vergabe der Wohnung nach Doris Stummer, Försterstraße 30b/5,<br />

62,86 m², Miete € 424,62, Kaution € 1.274,00 per 1.6.2012<br />

Blum Mario, Froschaugasse 19/1<br />

2. Vergabe der Wohnung nach Waltraud Reiter, <strong>Ried</strong>auer Straße 46/7,<br />

82,46 m², Miete € 594,99, Baukostenbeitrag € 1.311,72 per 1.6.2012<br />

Yusuf Toramann, Schillerstraße 35/16<br />

3. Vergabe der Wohnung nach Hermann Kaltseis, Hans-Leitgeb-Straße 1/13,<br />

83,47 m², Miete € 514,99, Kaution € 1.550,-- per 1.6.2012<br />

Urbanek Romana, Antiesenweg 28/9, 4971 Aurolzmünster<br />

4. Vergabe der Wohnung nach Olga Mrazek, <strong>Ried</strong>auer Straße 44/13,<br />

99,02 m², Miete € 710,54, Baukostenbeitrag € 1.545,17 per 1.6.2012<br />

Dursun Nadiye, Schw<strong>im</strong>mbadstraße 20/14<br />

5. Vergabe der Wohnung nach Sabine Kreuzhuber, <strong>Ried</strong>auer Straße 42/1,<br />

99,02 m², Miete € 733,71, Baukostenbeitrag € 1.578,98 per 1.5.2012<br />

Öz Yusuf, <strong>Ried</strong>auer Straße 36/9<br />

6. Vergabe der Wohnung nach Rosina Stelzhammer, <strong>Ried</strong>auer Straße 46/4,<br />

82,46 m², Miete € 584,64, Kaution € 1.280,74 per 1.6.2012<br />

Onur Zenki, <strong>Ried</strong>auer Straße 38/7


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 111<br />

7. Vergabe der Wohnung nach Gerlinde Machner, Försterstraße 28/7,<br />

82,16 m², Miete € 647,26, Eigenmittel € 1.028,95 per 1.5.2012<br />

Baser Veyis, Ra<strong>im</strong>undstraße 19/27<br />

8. Vergabe der Wohnung nach Sieglinde Volgger, <strong>Ried</strong>auer Straße 46/9,<br />

82,27 m², Miete € 593,66, Baukostenbeitrag € 2.251,66 per 1.6.2012<br />

Ascioglu Bülent, Schw<strong>im</strong>mbadstraße 20/13<br />

9. Vergabe der Wohnung nach Monika Winter, Südtiroler Straße 20/3,<br />

73,34 m², Miete € 457,28, Baukostenbeitrag € 1.878,07 per 1.6.2012<br />

Maria Hulbar-Sandu, Südtiroler Straße 33a/8<br />

10. Vergabe der Wohnung nach Maria Melanie Traubenek, Lubergasse 31/37<br />

80,94 m², Miete € 652,48, Baukostenbeitrag € 1.481,76<br />

<strong>Die</strong>se Wohnung wurde direkt von der ISG vergeben.<br />

11. Vergabe der Wohnung nach Sigrid Sattlegger, Gyristraße 8/13,<br />

63 m², Miete € 435,59, Kaution € 1.307,-- per 1.6.2012<br />

Visnja Fellner, Goethestraße 32/11<br />

12. Vergabe der Wohnung nach Mag. Martin Reiter, Südtiroler Straße 20/2,<br />

59,96 m², Miete € 371,66, Baukostenbeitrag € 1.524,00 per 1.7.2012<br />

Patricia Zarbl, Rennerstraße 6<br />

13. Vergabe der Wohnung nach Richard Binder, Hans-Leitgeb-Straße 5/2,<br />

48,92 m², Miete 267,41, Kaution € 800,-- für Absiedler per 1.5.2012<br />

Yildir<strong>im</strong> Arefe, <strong>Ried</strong>auer Straße 36/4<br />

14. Vergabe der Wohnung nach Samet Arifi, Südtiroler Straße 33a/6,<br />

41,62 m², Miete € 276,02, Kaution € 828,00 per 1.4.2012<br />

Brian Roland Mayr, <strong>Ried</strong>bergstraße 22/5<br />

15. Vergabe der Wohnung nach Wolfgang Volk, Hans-Leitgeb-Straße 3/24<br />

82,42 m², Miete € 535,48, Kaution € 1.600,-- per 1.6.2012<br />

Cemile u. Necdet Sev<strong>im</strong>, <strong>Ried</strong>auer Straße 36a<br />

16. Vergabe der Wohnung nach Andrea Santo, A.-Stifter-Straße 6/22,<br />

64,72 m², Miete € 502,92, Baukostenbeitrag € 1.172,47 ab 1.6.2012<br />

Herbert Regl, Hochholz 62, 4912 Neuhofen i.I.<br />

17. Vergabe der Wohnung nach Jörg Sellitsch, Hans-Leitgeb-Straße 3/28,


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 112<br />

82,42 m², Miete € 512,44, Kaution € 1.500,-- per 1.6.2012<br />

Julia Volk, Hauptplatz 3/7<br />

18. Vergabe der Wohnung nach Judith Fedrigotti, Försterstraße 30b/8,<br />

62,86 m², Miete € 424,62, Kaution € 1.274,00 per 1.7.2012<br />

Johann Mühlberger, H.-Leitgeb-Straße 6/7<br />

19. Vergabe der Wohnung nach Mehmet-Ali Sagirogullari, Kasernstraße 43a/11,<br />

103,84 m², Miete € 725,09, Kaution € 2.180,-- per 1.8.2012<br />

Marcin Szarek, Kasernstraße 8/5<br />

20. Vergabe der Wohnung nach Franziska Pecile, H.-Leitgeb-Straße 2/1,<br />

68,20 m², Miete € 439,41, Kaution € 1.320,-- per 1.8.2012<br />

Remzi Gür, J.-G.-Hartwagner-Straße 1/7<br />

21. Vergabe der Wohnung nach Hildegard Helml, Lubergasse 33/29,<br />

61,97 m², Miete € 479,74, Baukostenbeitrag € 1.120,97 per 1.9.2012<br />

Ante Cikoja, Goethestraße 30/9<br />

22. Vergabe der Wohnung nach Christian Fedrigotti, Kasernstraße 35/14,<br />

48,70 m², Miete € 453,82, Kaution € 1.360,-- per 1.7.2012<br />

Vanja Hadziomerovic, Bahnhofstraße 45c/2<br />

23. Vergabe der Wohnung nach Laurentiu Florin Carbune, Schillerstraße 25/10,<br />

43,4 m², Miete € 295,44, Kaution € 886,-- per 1.6.2012<br />

Abulakif Erol, <strong>Ried</strong>auer Straße 36a/16<br />

24. Vergabe der Wohnung nach Edgar Bürbaumer, Schillerstraße 27/6,<br />

43,23 m², Miete € 297,67, Kaution € 893,-- per 1.8.2012<br />

Johann Nagl, Kasernstraße 35/19<br />

25. Vergabe der Wohnung nach Hermine Zarbl, Kasernstraße 37/31,<br />

61,47 m², Miete € 556,22, Kaution € 1.670,-- per 1.7.2012<br />

Hamzic Fadil, Froschaugasse 21/2.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit den Wohnungsvergaben – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 113<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 114<br />

9. Wohnungsangelegenheiten<br />

9.2 Verzicht Einweisungsrechte – Neuregelung Vergabe<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Wohnungsausschusses,<br />

Herrn Gemeinderat Franz Kaufmann, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Im Wohnungsausschuss wurde der Verzicht auf die Einweisungsrechte und die Neuregelung<br />

der Vergaberichtlinien eingehend debattiert. Nachdem aber in der Sitzung des Stadtrates<br />

weitergehende Regelungen, als mir bekannt sind, beschlossen worden sind, ersuche<br />

ich den Stadtamtsdirektor MMag. Peter Eckkrammer um Berichterstattung.“<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Bericht des Stadtrates vom 08. März 2012:<br />

Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Wohnungsvergaberichtlinien muss Folgendes<br />

festgestellt werden:<br />

Das Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 idgF LGBl. 82/2009 sieht grundsätzlich auch<br />

für Mietwohnungen best<strong>im</strong>mte Kriterien vor, die maßgeblich für den Erhalt einer Förderung<br />

sind.<br />

Gemäß § 6 Abs 9 sind Förderungen nach diesem Landesgesetz österreichischen Staatsbürgern<br />

sowie Staatsbürgern eines EWR-Staates zu gewähren. Sonstigen Personen, denen<br />

nicht aufgrund eines Staatsvertrages, insbesondere <strong>im</strong> Rahmen der europäischen Integration,<br />

eine Förderung wie Inländern zu gewähren ist, darf eine Förderung nur gewährt<br />

werden, wenn diese<br />

1. ununterbrochen und rechtmäßig mehr als fünf Jahre in Österreich ihren Hauptwohnsitz<br />

haben und<br />

2. Einkünfte beziehen, die der Einkommenssteuer unterliegen oder aufgrund der Ausübung<br />

einer Erwerbstätigkeit Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich<br />

entrichtet haben und nunmehr Leistungen aus dieser enthalten.<br />

Nach § 7 Abs 2 Oö. Wohnbauförderungsgesetz darf gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen<br />

und Gemeinden eine Förderung für die Errichtung von Mietwohnungen nur dann<br />

gewährt werden, wenn sie bei der Vergabe dieser Wohnungen auf soziale Kriterien, wie<br />

insbesondere die bisherige Wartezeit auf eine Wohnung, die Haushaltsgröße und die Höhe<br />

des Einkommens der zukünftigen Mieter Bedacht nehmen.<br />

Um eine einheitliche Vergabe nach diesen Kriterien sicher zu stellen hat der Österreichische<br />

Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen/Revisionsverband Landes-gruppe Oberösterreich<br />

nach Anhörung des Oö. Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes,<br />

Landesgruppe Oberösterreich, Vergaberichtlinien festgelegt. Sie bedürfen zu ihrer<br />

Wirksamkeit der Genehmigung durch das Land und sind danach in der Amtlichen Linzer<br />

Zeitung zu veröffentlichen. Das heißt, grundsätzlich hat jede Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft<br />

die Verpflichtung, eine entsprechende Vergabe nach diesen Vergaberichtlinien<br />

festzusetzen. <strong>Die</strong>se Vergaberichtlinien sind grundsätzlich in das derzeitige Wohnungsvergabeprogramm<br />

eingeflossen.<br />

Gemäß § 3 Wohnungsvergaberichtlinien ist unter den sozialen Kriterien darauf Bedacht<br />

zu nehmen, dass:<br />

a) die derzeitige Wohnsituation des künftigen Mieters zu berücksichtigen ist, so z.B.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 115<br />

- eine krasses Missverhältnis der Haushaltsgröße (Anzahl der Familienmitglieder) zur<br />

Wohnnutzfläche und Raumanzahl der derzeitigen Wohnung,<br />

- mangelnde Behindertengerechtheit der derzeitigen Wohnung bei Vorliegen einer körperlichen<br />

Behinderung des künftigen Mieters<br />

- Gesundheitsschädlichkeit der derzeitigen Wohnung<br />

- Wohnungsverlust auf Grund eines behördlichen Benützungsverbotes<br />

- Wohnungsverlust auf Grund des bescheidmäßig angeordneten Abbruches<br />

- Wohnungsverlust auf Grund drohender, unverschuldeter Delogierung<br />

- Überbelag einer Wohnung, die vom künftigen Mieter derzeit als Mitbewohner genutzt<br />

wird,<br />

- erste Hausstandsgründung einer Jungfamilie<br />

- Wohnungsverlust infolge einer Ehescheidung<br />

- und dergleichen<br />

b) die Haushaltsgröße (Anzahl der Familienmitglieder) des künftigen Mieters in einem<br />

angemessenen Verhältnis zur Wohnnutzfläche und Raumanzahl der zu vergebenden Wohnung<br />

steht,<br />

c) das Haushaltseinkommen des künftigen Mieters in einem angemessenen Verhältnis zu<br />

den für die zu vergebende Wohnung zu leistenden Eigenmittel und zum künftigen Mietzins<br />

steht,<br />

d) einem künftigen Mieter mit einer längeren Wartezeit der Vorzug gegenüber künftigen<br />

Mietern mit kürzeren Wartezeiten zu geben ist, wenn die sonstigen Voraus-setzungen annähernd<br />

gleich sind.<br />

Gem. § 4 Abs. 1 Wohnungsvergaberichtlinien hat jede Gemeinnützige Bauvereinigung<br />

und Gemeinde einen Wohnungsvergabeausschuss einzurichten, um die Beachtung der<br />

genannten sozialen Kriterien zu gewährleisten. <strong>Die</strong>ser Wohnungsvergabeausschuss hat<br />

aus mindestens drei Personen zu bestehen. <strong>Die</strong> Entscheidungen des Wohnungsvergabeausschusses<br />

sind endgültig und unterliegen keiner Anfechtungs-möglichkeit. Der Wohnungsvergabeausschuss<br />

hat darauf zu achten, dass Mietwohnungen, die behindertengerecht<br />

ausgestattet sind, vorrangig behinderten Wohnungs-interessenten angeboten werden<br />

sollen.<br />

<strong>Die</strong> Überprüfung, ob die Vergabe auch den Vergaberichtlinien entspricht, liegt grundsätzlich<br />

bei den Wohnungsgenossenschaften, die insbesondere die Einhaltung dieser Vergaberichtlinien<br />

zu prüfen haben. <strong>Die</strong>se Überprüfung wird derzeit zur Gänze von der Stadtgemeinde<br />

<strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> wahrgenommen, obwohl sie diese Pflicht nur treffen würde,<br />

wenn sie selbst als Errichter von gemeinnützigen Wohnungen auftritt.<br />

Hinsichtlich der konkreten Vertragsgestaltung mit den Wohnungsgenossenschaften ISG<br />

und LAWOG lässt sich für die LAWOG kein best<strong>im</strong>mtes Vertragsverhältnis feststellen.<br />

Nach Rücksprache mit Dr. Prammer, Vorstand der LAWOG, wurde mitgeteilt, dass diese<br />

Einweisungsrechte für die Wohnungen, die sich <strong>im</strong> gänzlichen Eigentum der LAWOG<br />

befinden, in der Vergangenheit entstanden sind. <strong>Die</strong> Gemeinde hat durch Zeichnung von<br />

Anteilen in den jeweiligen Wohnungsgenossenschaften diese Einweisungsrechte erworben.<br />

Durch die Einbringung von Gebäuden, Grundstücken etc. wurden Anteile eingebracht,<br />

die aber nicht dividendenfähig sind, da sie zur Gänze für die Sicherung einer<br />

günstigen Wohnung verwendet wurden.<br />

Bei der ISG stellt sich das Einweisungsrecht in verschiedenen Formen dar.<br />

Variante A:


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 116<br />

Grundsätzliche Situation wie bei der LAWOG. Auch hier dürften in der Vergangenheit<br />

Gesellschaftsanteile gezeichnet worden sein und damit gewisse Einweisungsrechte erworben<br />

worden sein; siehe zB Fischerblöcke in der Kasernstraße.<br />

Variante B:<br />

Vertragliche Regelung über einen Verwaltungsvertrag.<br />

Mit GR-Beschluss vom 15. März 1989 wurde zwischen der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Innkreis</strong> und der ISG ein Verwaltungsvertrag, ausgehend für das Objekt Gyristraße 7, abgeschlossen,<br />

in dem sich die Stadtgemeine <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> unter Punkt 4a ausdrücklich<br />

das Recht vorbehält, <strong>im</strong> Falle einer Neuvermietung den neuen Mieter namhaft zu machen.<br />

<strong>Die</strong>ser Verwaltungsvertrag wurde dann auf sämtliche Gemeindewohnungen ausgedehnt,<br />

wobei in diesem Vertrag nur die Försterstraße 32 ausgewiesen wird, die derzeit<br />

nicht mehr belegt wird; die Altenrieder Straße 10, die als Objekt Tannbergerstraße 5 neu<br />

gebaut wurde; die Braunauer Straße 18 (altes Bürgerspital), welches bereits abgebrochen<br />

wurde; die Kellergasse 1a und die Kellergasse 3, welche neu gebaut wurden; die Dr.-<br />

Franz-Berger-Straße 23 (abgebrochen); das Schärdinger Tor 2, welches nicht mehr vermietet<br />

wird und Marktplatz 4, welches abgebrochen wurde, ausgewiesen. Von diesem<br />

Verwaltungsvertrag ist also zum jetzigen Zeitpunkt nur mehr die Försterstraße 32 nachvollziehbar<br />

er-fasst.<br />

Im Stadtrat vom 05.11.1992 wurden dann auch die Objekte Südtiroler Straße 18 und 20 in<br />

den Vertrag übernommen, für die aber später dann ein Baurecht eingerichtet wurde, und<br />

die Volksfeststraße 15 (be<strong>im</strong> Bauhof), der derzeit ebenfalls nicht mehr vermietet wird.<br />

<strong>Die</strong>ses vertragliche Einweisungsrecht ist in der Regel totes Recht – mit Ausnahme der<br />

Försterstraße 32.<br />

Variante C:<br />

Zusicherung der Einweisung <strong>im</strong> Baurechtsvertrag.<br />

<strong>Die</strong> Einweisungsrechte gestalten sich allerdings nicht einheitlich.<br />

C 1<br />

Das Einweisungsrecht für die Lubergasse 31, 33, 35, 37 und 39 sowie das Einweisungsrecht<br />

für die Tannbergerstraße 5 (früher Altenrieder Straße 10) sieht vor, dass die Gemeinde<br />

das alleinige Einweisungsrecht hat. Für den Fall, dass die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong><br />

vom Einweisungsrecht binnen drei Monaten nach Verständigung vom Freiwerden einer<br />

Wohnung keinen Gebrauch macht, ist die ISG berechtigt, Wohnungen selbst zu vergeben.<br />

C2<br />

Für die Südtiroler Straße 18 und 20, Bauetappe I, erhält die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> das alleinige<br />

Vorschlagsrecht der zukünftigen Mieter (kein Einweisungsrecht). Für den Fall,<br />

dass die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> vom Vorschlagsrecht binnen zwei Monaten nach Verständigung<br />

vom Freiwerden einer Wohnung keinen Gebrauch macht, ist die ISG berechtigt, die<br />

Wohnung selbst zu vergeben.<br />

C3<br />

Für die Gyristraße 1,3, 5, 2, 4, 6 und 7 sowie für die Südtiroler Straße 14 und 16 er-hält<br />

die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> das alleinige Vorschlagsrecht der zukünftigen Mieter.<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> kann dieses Einweisungsrecht nach Belieben an<br />

Dritte übertragen. Insbesondere kann die Übertragung des Einweisungsrechts für einzelne<br />

best<strong>im</strong>mte Wohnungen, für best<strong>im</strong>mte Kontingente von Wohnungen oder auch für alle<br />

Wohnungen, sowohl auf Dauer als auch zeitlich befristet, entgeltlich oder unentgeltlich<br />

erfolgen. Für den Fall, dass die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> oder der sonst Einweisungsberechtigte<br />

vom Vorschlagsrecht binnen zwei Monaten nach Verständigung vom


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 117<br />

Freiwerden einer Wohnung keinen Gebrauch macht bzw. gegen die Mieter sachlich begründete<br />

Einwendungen bestehen, ist die ISG berechtigt, die Wohnungen selbst zu vergeben.<br />

In diesem Fall übern<strong>im</strong>mt der Einweisungsberechtigte die Leerstehungskosten<br />

(Miet- und Betriebskosten).<br />

Im dritten Fall und der letzten Regelung ist zwar eine Übertragungsmöglichkeit an Dritte<br />

gegeben, allerdings zu dem Nachteil, dass die Leerstehungskosten den Einweisungsberechtigten,<br />

in dem Fall der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, in Rechnung gestellt werden<br />

können.<br />

Da grundsätzlich alle Regelungen einen formlosen Ausstieg der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Innkreis</strong> (Gemeinderatsbeschluss und Mitteilung) ermöglichen, da sie de facto bewirken,<br />

dass mit der Mitteilung des Verzichtes die Wohnungsgenossenschaften ihre Wohnungen<br />

sofort nach den entsprechenden Vergaberichtlinien zu vergeben haben, ist ein Ausstieg<br />

unproblematisch mittels GR-Beschluss möglich. Im Rahmen dieses Verzichts könnte natürlich<br />

grundsätzlich ein Einweisungsrecht für besondere Sozialfälle bzw. Fälle <strong>im</strong> „öffentlichen<br />

Interesse“ vorbehalten werden. <strong>Die</strong> Verwaltung und derzeit intensive Handhabung<br />

der Wohnungsvergaben (rund 827 Wohnungen) ist so für die Gemeinde gesetzlich<br />

nicht verpflichtend vorgesehen. Interessant ist, dass auf soziale Kriterien nach § 7 Abs 2<br />

Oö. Wohnbauförderungsgesetz, insbesondere die bisherige Wartezeit auf eine Wohnung,<br />

die Haushaltsgröße und die Höhe des Ein-kommens der zukünftigen Mieter, Bedacht zu<br />

nehmen ist. Andere Kriterien, wie ein öffentliches Interesse, soziale Integration, gesundheitliche<br />

Aspekte, werden vom Gesetz her nicht ausgewiesen, finden sich aber z.T. in den<br />

Wohnungsvergaberichtlinien wieder.<br />

Amtswegig wird grundsätzlich ein Ausstieg aus den Wohnungsvergaben angestrebt.<br />

1) Es gibt keine vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung, die Wohnungen zu vergeben.<br />

Es ist ein Recht, das sich die Gemeinde ausbedungen hat mit der Errichtung von Wohnungen<br />

auf ihren Grundstücken bzw. mit dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen.<br />

2) Gemeinden wie Traun und Linz vergeben die Wohnungen nicht mehr.<br />

3) <strong>Die</strong> Vorteile des Einweisungsrechtes, Personen nach öffentlichem oder sozialem Interesse<br />

eine Wohnung zu vergeben, kann durch generelle Richtlinien für die Genossenschaften<br />

und durch die Beibehaltung eines Ausschusses oder Beirates sichergestellt werden.<br />

Da die ISG eine vehemente Ablehnung der Übernahme der Vergabe erkennen hat lassen,<br />

wird dies gegebenenfalls kurzfristig nicht durchsetzbar sein. Hier sollte das bestehende<br />

System geändert werden, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und ein einfacheres<br />

Handling zu gewährleisten:<br />

1) Das Punktesystem soll aufgelassen werden. Gerade bei Entscheidungen von öffentlichem<br />

Interesse (Wohnstrukturen mit nicht zu hohem Migrationsanteil, Vorreihungen<br />

Auswärtiger aus wirtschaftlichen Überlegungen etc.) ist dies objektiv nicht zu kommunizieren<br />

und stellt eine wesentliche Belastung des Mitarbeiters/in der Verwaltung dar (zB<br />

Schärding, Braunau, Leonding, haben kein Punktesystem mehr). <strong>Die</strong> Feststellung tatsächlicher<br />

Dringlichkeiten kann auch zB in Sprechtagen (mit politischer Präsenz) evident gehalten<br />

und gewertet werden.<br />

2) Eine jährliche Meldung zur Aufrechterhaltung der Evidenz ist ausreichend. <strong>Die</strong> Quartalsmeldungen<br />

sind ein beträchtlicher Verwaltungsaufwand, führen <strong>im</strong>mer wieder zu Folgegesprächen,<br />

die Zeit benötigen und die kaum objektivierbar sind (Informationsweitergabe).<br />

Ein entsprechender Entwurf für Mitteilung und Rückmeldung seitens der Bürgerservicestelle<br />

liegt dem Protokoll bei.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 118<br />

3) Bei einem solchen System könnte auch die Zahl der Ausschüsse wesentlich reduziert<br />

werden (zB Braunau und Schärding max. 6 Sitzungen). <strong>Die</strong> Leerstandsprob-lematik ist<br />

nicht mehr so gegeben, da nur bei den eigenen und den neuen <strong>Ried</strong>berg-Wohnungen die<br />

Kosten dafür zu tragen sind, die sich mit Entfall der <strong>Ried</strong>auer Straße auf die wenigen bewohnten<br />

Wohnungen in der Försterstr. 32 (Tögelmühle) reduzieren. Für die <strong>Ried</strong>bergwohnungen<br />

müsste man sich von dieser Leerstandskostenpflicht befreien.<br />

4) <strong>Die</strong> Wohnungsgenossenschaften erhalten nur mehr die beschlossenen Wohnungswerber<br />

und haben dann nur mehr mitzuteilen, ob der Bewerber (nur ein Bewerber) oder welcher<br />

der gereihten Bewerber angenommen hat. Bisher lief dies alles über die Wohnungsabteilung<br />

und die Wohnungsgenossenschaft wurde nur dann verständigt, wenn angenommen<br />

wurde.<br />

5) Mit der Aufnahme von Personen ohne <strong>Ried</strong>bezug hat sich der Personenkreis wesentlich<br />

vergrößert. Alle befragten Gemeinden fordern grundsätzlich einen Bezug zur He<strong>im</strong>atgemeinde<br />

ein (Arbeit, Wohnsitz). <strong>Die</strong>ses öffentliche Interesse ist <strong>im</strong> Einzelfall auch<br />

schwer zu erklären und erhöht den Verwaltungsaufwand (Auswärtige werden einhe<strong>im</strong>ischen<br />

Bürgern vorgezogen).<br />

6) <strong>Die</strong> ISG geht be<strong>im</strong> Projekt <strong>Ried</strong>auer Straße auch davon aus, dass die Gemeinde in die<br />

Wohnungen auf den Kellerbräu-Gründen einweist, womit weitere ca. 100 Wohnungen<br />

mehr (zu den bestehenden 827) zu vergeben wären, obwohl nicht einmal mehr der Grund<br />

der Gemeinde gehört. <strong>Die</strong>se Wohnungen sind aus Sicht des Amtes jedenfalls von der ISG<br />

selbst zu vergeben.<br />

Amtswegig wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, dass<br />

1. grundsätzlich eine Wohnungsvergabe durch die Wohnungsgenossenschaften angestrebt<br />

werden soll und ein Ausstieg bis spätestens zur nächsten Gemeinderatswahl 2015 erfolgen<br />

soll und<br />

2. die Vereinfachungsvorschläge:<br />

- Verzicht auf Quartalsmeldung zugunsten einer jährlichen Meldung,<br />

- Auflassung des Punktesystems und<br />

- Abarbeitung der Vergabevorschläge durch die Wohnungsgenossenschaften inkl. Prüfung<br />

der Einkommensverhältnisse durch die Wohnungsgenossenschaften<br />

sofort umgesetzt werden sollen.<br />

Der Wohnungsausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 15.02.2012 einst<strong>im</strong>mig vor, dass<br />

grundsätzlich eine Vereinfachung der Vergabe erfolgen soll. Der gänzliche Aus-stieg und<br />

allfälliges Vereinfachen sollen aber vor einer allfälligen Behandlung <strong>im</strong> Gemeinderat<br />

noch <strong>im</strong> Stadtrat vorberaten werden.<br />

Mit Beschluss des Stadtrates vom 08. März 2012 wurde der Bericht zur Behandlung,<br />

Diskussion in den Fraktionen und neuerlichen Behandlung <strong>im</strong> Juni-Stadtrat 2012 zurückgestellt.<br />

Zudem sollte noch erhoben werden, wie hoch die Geschäftsanteile an den Wohnungsgenossenschaften<br />

ISG und LAWOG sind.<br />

<strong>Die</strong> Geschäftsanteile an der ISG belaufen sich mit 31.12.2011 auf € 195.490,98, die Geschäftsanteile<br />

an der LAWOG auf € 26.816,28. Über die Rückzahlung der Geschäftsanteile<br />

der LAWOG ist in den Akten keine Vereinbarung enthalten. <strong>Die</strong> zum Stichtag offenen<br />

Genossenschaftsanteile sind von der ISG zu überweisen (Ausnahme der allgemeinen<br />

nicht rückzahlbaren Geschäftsanteile <strong>im</strong> Ausmaß von € 363,36).<br />

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 08.09.1964 bleibt der Baukostenbeitrag Wohn-block<br />

Gemeindebedienstete <strong>im</strong> Eigentumsanteil der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. in der damaligen<br />

Höhe von ATS 128.760,--.<br />

<strong>Die</strong> Geschäftsanteile der ISG laufen bis längstens 2047.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 119<br />

Für die Geschäftsanteile der LAWOG gibt es keine Vereinbarungen.<br />

Ergänzend zum Amtsvortrag 08. März 2012 kann aufgrund der gesammelten Erfahrungen<br />

noch folgendes festgestellt werden.<br />

Von den rd. ca. 300 gemeldeten Wohnungssuchenden bleiben pro Quartal max. 10 – 15<br />

wirklich dringend zu versorgende Fälle (mit Ausnahme der Absiedler) über. Das bedeutet<br />

pro Jahr 40 – 60 mit dringendem Wohnungsbedarf. <strong>Die</strong> restlichen Wohnungswerber<br />

sammeln in vielen Fällen nur Punkte, um bei einem allfälligen Bedarf rascher zum Zug<br />

kommen zu können oder suchen einfach eine gleichwertigere günstigere Wohnung. <strong>Die</strong>s<br />

hat zur Folge, dass ein entsprechender Run auf Neubauwohnungen besteht, da diese aufgrund<br />

der höheren Zinsstützung in den Anfangsjahren geringere Mietkosten haben wie<br />

vergleichbare ältere geförderte Wohnungen, sodass zum Vorteil einer neuen Wohnung<br />

auch noch die günstigere Miete kommt, wodurch aber die Altbauwohnungen ab einer entsprechenden<br />

Größe fast nicht mehr vermietbar sind.<br />

Das Punktesystem wird durch die Wohnungssammler in vielen Fällen ad absurdum geführt,<br />

da in vielen Fällen die Personen mit den meisten Punkten reine Sammler sind und<br />

keinen akuten Wohnungsbedarf haben.<br />

<strong>Die</strong> Rückgabe der Wohnungen an „BRW“ und „Neue He<strong>im</strong>at“ war unproblematisch. Es<br />

wurde nur ersucht, entsprechende Bewerber bekanntzugeben oder auf die Wohnung zu<br />

verweisen, da bis dato ja keine Vormerkung von Wohnungssuchenden durch die Wohnungsgenossenschaft<br />

erfolgt ist, da dies ausschließlich die Gemeinde vorgenommen hat.<br />

Aus Sicht der Amtsleitung wäre es vollkommen ausreichend, sollte man unbedingt ein<br />

Mitspracherecht bei den Wohnungsvergaben beibehalten wollen, dass man sich pro Quartal<br />

mit Ausschussbeschluss auf 10 dringende Fälle beschränkt und hier entsprechende<br />

Dringlichkeitslisten mit einer allfälligen Wertung an die Wohnungsgenossenschaften weiter<br />

gibt. <strong>Die</strong>se können in ihre Vergaberichtlinien diese dringliche Bewertung als Bewertungskriterium<br />

mithineinnehmen, womit einerseits sozialen Aspekten aber auch dringlichen<br />

Interessen der Stadtgemeinde genauso gut, wenn nicht sogar besser, Rechnung getragen<br />

werden kann. <strong>Die</strong>se dringliche Reihung könnte auf-grund eines standardisierten<br />

Verfahrens (Sprechtag oder Aufnahme besonders drin-gender Fälle) durch die Bürgerserviceabteilung<br />

vorgenommen werden und dann durch einen vierteljährlich abzuhaltenden<br />

Wohnungsausschuss abgehandelt werden. Bei 80 % der vorgemerkten Wohnungssuchenden<br />

besteht keine Dringlichkeit und es kann eine Vergabe nach den Vergaberichtlinien für<br />

gemeinnützige Wohnungsgenossenschaften problemlos auch durch die Wohnungsgenossenschaften<br />

erfolgen. <strong>Die</strong> Wohnungsgenossenschaften sind dann auch verpflichtet,<br />

entsprechende Vergabeausschüsse einzurichten.<br />

In der Diskussion wird festgestellt, dass auch den Wohnungsgenossenschaften ein mittelfristiger<br />

Übergang ermöglicht werden soll und allfällige Mitsprachemöglichkeiten –<br />

soferne erwünscht – von den Mitgliedern des Gemeinderates nach der nächsten Wahl<br />

festgelegt werden sollen.<br />

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21.06.2012 einst<strong>im</strong>mig beschlossen, dem Gemeinderat<br />

vorzuschlagen, dass<br />

1. die Wohnungsvergabe durch die Wohnungsgenossenschaften ab der letzten Sitzung<br />

vor der nächsten Gemeinderatswahl (GR Juli 2015) erfolgen soll und ab diesem Zeitpunkt<br />

auf Einweisungsrechte durch die Stadtgemeinde verzichtet werden soll;<br />

2. ab sofort folgende Vereinfachungsvorschläge der Wohnungsvergabe umgesetzt werden<br />

sollen:<br />

- Verzicht auf Quartalsmeldung zugunsten einer jährlichen Meldung,<br />

- Auflassung des Punktesystems und


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 120<br />

- Abarbeitung der Vergabevorschläge durch die Wohnungsgenossenschaften inkl. Prüfung<br />

der Einkommensverhältnisse durch die Wohnungsgenossenschaften.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Für Stadtrat Max Gramberger ergibt sich ein Widerspruch aus dem letzten Absatz des Berichts,<br />

in dem allfällige Mitsprachemöglichkeiten von den Mitgliedern des Gemeinderates<br />

nach der nächsten Wahl festgelegt werden können und dem A<strong>ntrag</strong>, in dem auf die<br />

Wohnungseinweisungsrechte ab Juli 2015 verzichtet werden soll. Er befürchtet, dass<br />

man nach einem Verzicht nicht hinterher noch Mitsprachemöglichkeiten einfordern<br />

kann.<br />

Bürgermeister Albert Ortig erläutert, dass die Wohnungsgenossenschaften nun vorinformiert<br />

werden. <strong>Die</strong> für die Stadtgemeinde doch sehr beträchtlichen Kosten und der hohe Verwaltungs-<br />

und Arbeitsaufwand sollen nun an die Genossenschaften abgegeben werden.<br />

<strong>Die</strong> Mitglieder des Gemeinderates nach der Wahl 2015 werden sich mit der Thematik<br />

noch einmal auseinander setzen, dann sei auch eine Evaluation möglich.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g 1:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit dem Verzicht auf die Wohnungseinweisungsrechte<br />

durch die Stadtgemeinde ab Juli 2015 –<br />

wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehrst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

5 Gegenst<strong>im</strong>men (4 x GRÜNE, 1 x SPÖ: GR Helga Brandstätter)<br />

1 St<strong>im</strong>menthaltung (SPÖ: Sabine Straßl)<br />

A n t r a g 2:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit den Vereinfachungsvorschlägen zur Wohnungsvergabe<br />

ab sofort – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

Bürgermeister Albert Ortig bedankt sich bei allen Mitgliedern des Wohnungsausschusses sowie<br />

bei den Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen für ihre hervorragende Arbeit.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 121<br />

10. Kulturangelegenheiten<br />

10.1 Subventionen<br />

10.1.1 Kloster St. Anna / Wohnhaussanierung<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obfrau des Kulturausschusses, Frau<br />

Stadträtin Dr. in Claudia Schoßleitner, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>se führt aus:<br />

„Im Aktenvermerk von Frau Rosemarie Humer/Finanzverwaltung vom 14.3.2012 betreffend<br />

Subvention Kloster St. Anna Wohnhaussanierung heißt es:<br />

Der Beschluss des Stadtrates vom 13.11.2008 lautet: A<strong>ntrag</strong>: „Subvention von<br />

€ 18.591,00 wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgeschlagen. (Vorbehaltlich<br />

eines positiven Verhandlungsergebnisses)“<br />

Laut Durchsicht der Gemeinderatsprotokolle in diesem Zeitraum und Rückfrage in der<br />

Amtsleitung und in der Kulturabteilung liegt kein Gemeinderatsbeschluss vor.<br />

Mit Schreiben vom 14.4.2009, Zahl K 351-2009/Dr.F./g wurde dem Redemptoristinnen<br />

Kloster St. Anna mitgeteilt, dass der Gemeinderat beschlossen hat „dem Kloster St. Anna<br />

für die Sanierung des Klostergebäudes eine Subvention von 10% der Sanierungskosten in<br />

der Höhe von € 18.591 zu gewähren. Der genehmigte Betrag wird in Jahresraten ausbezahlt.<br />

Für das Jahr 2009 ist der Betrag in Höhe von € 6.000,00 vorgesehen. Aufgrund der<br />

wirtschaftlichen Lage kann bis zum Nachtragsvoranschlag der Stadtgemeinde nur 80%<br />

ausbezahlt werden. In den nächsten Tagen werden 50%- das sind<br />

€ 3.000,00 überwiesen, Anfang Oktober werden 30% des Betrages fällig, der Rest von<br />

20% kann nur <strong>im</strong> Falle eines entsprechenden Nachtragsvoranschlages überwiesen werden.“<br />

Frau Dr. Frohmann hat damals das Kloster St. Anna informiert, dass eine Auszahlung<br />

vorerst nicht erfolgt. Laut Dr. Brückl wurde das Kloster St. Anna auch in der Besprechung<br />

am 16.12.2008 informiert.<br />

Es erfolgten in der Zwischenzeit auch keine weiteren Anfragen seitens des Klosters St.<br />

Anna hinsichtlich einer Auszahlung.<br />

Von der Kulturabteilung wurde in den Folgejahren 2010 und 2011 die Subvention als offen<br />

geführt, <strong>im</strong> Voranschlag jedoch nicht vorgesehen, da auf Rückfragen mitgeteilt wurde,<br />

dass <strong>im</strong> Rahmen der Grundverhandlungen das Ansuchen besprochen wird. Bei Vertragsabschluss<br />

wurden die gesamten Vertragserrichtungskosten (€ 19.607,16) von der<br />

Stadtgemeinde übernommen.<br />

<strong>Die</strong> Auszahlung der Subvention laut StR-Beschluss vom 13.11.2008 konnte nicht erfolgen,<br />

da kein Gemeinderatsbeschluss vorliegt, Subventionen über<br />

€ 2.000 aber in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen.<br />

Sollte nach Abschluss der Verträge nunmehr dennoch eine Subvention gewährt werden,<br />

ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Eine Bedeckung ist <strong>im</strong> Voranschlag 2012<br />

nicht gegeben (ggf. aus Verstärkungsmitteln)<br />

Der Kulturausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 07.05.2012 einst<strong>im</strong>mig vor, angesichts<br />

der langen Wartezeit und des erfolgreich abgeschlossenen Grundtauschs sowie der<br />

anstehenden Verhandlungen den Betrag von<br />

€ 18.591,00 ausnahmsweise in voller Höhe auszubezahlen. Da der Betrag <strong>im</strong> Kulturbudget<br />

nicht gedeckt ist, sollte die Bedeckung aus Verstärkungsmitteln erfolgen. <strong>Die</strong> Auszah-


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 122<br />

lungsmodalitäten wären nach Maßgabe der Möglichkeiten vom Finanzausschuss zu beschließen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Auszahlung der Subvention an das Kloster<br />

St. Anna / Wohnhaussanierung in Höhe von<br />

18.591,00 Euro - wie von der Berichterstatterin vorgetragen<br />

- einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 123<br />

10. Kulturangelegenheiten<br />

10.1 Subventionen<br />

10.1.2 Konviktgemeinde: Subventionsansuchen für 2012<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obfrau des Kulturausschusses, Frau<br />

Stadträtin Dr. in Claudia Schoßleitner, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>se führt aus:<br />

„Im Namen der Konviktgemeinde St. Josef ersucht Herr Mag. Christoph Wiesner um eine<br />

Subvention für die Aktivitäten der Konviktgemeinde für das Jahr 2012 in der Höhe<br />

von € 3.500,--.<br />

<strong>Die</strong> Konviktgemeinde feiert jeden Sonntag Gottesdienst in der Kapelle. Dafür fallen u.a.<br />

Kosten für Miete, Strom usw. an. <strong>Die</strong> Gottesdienste werden wöchentlich mindestens von<br />

50-70 Personen besucht. Zu den christlichen Hochfesten ist die Kapelle <strong>im</strong>mer voll – bis<br />

zu 200 Personen nehmen dann an den Feiern teil. Auch die oftmalige Einbindung von<br />

SchülerInnen und LehrerInnen der Musikschule in die Gottesdienste bereitet den Menschen<br />

große Freude.<br />

Der Kulturausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 07.05.2012 einst<strong>im</strong>mig vor, dass der<br />

Konviktgemeinde für das Jahr 2012 der Betrag von € 3.500,00 als Subvention gewährt<br />

werden soll.<br />

Der Betrag ist <strong>im</strong> Kulturbudget 1/3900-7570 gedeckt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Gewährung einer Subvention für das Jahr<br />

2012 von € 3.500,-- an die Konviktgemeinde - wie<br />

von der Berichterstatterin vorgetragen - einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 124<br />

10. Kulturangelegenheiten<br />

10.2 Ehrungen<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die anwesenden Vertreter der Presse,<br />

diesem Tagesordnungspunkt nicht zu berichten, und sodann die Obfrau des Kulturausschusses,<br />

Frau Stadträtin Dr. in Claudia Schoßleitner, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>se führt aus:<br />

„Anneliese Walchetseder (Liedertafel <strong>Ried</strong> 1846)<br />

Frau Anneliese Walchetseder leitete seit 2007 den Chor der Liedertafel <strong>Ried</strong> 1846. Da sie<br />

in den Sommermonaten nach Wien übersiedeln wird, hat sie diese Aufgabe zurückgelegt.<br />

Frau Walchetseder hat das musikalische Leben in <strong>Ried</strong> stark mitgeprägt. Schon mit 18<br />

Jahren war sie Sängerin der Mathis Combo, die von ihren Bruder, Johann Mathis, ins Leben<br />

gerufen wurde. Mit ihrem ebenso musikalischen Ehegatten, Otto Walchetseder,<br />

gründete sie 1974 die Band Diabolos, die bis 1996 bestand und viele Veranstaltungen in<br />

<strong>Ried</strong> und Umgebung musikalisch umrahmte und sich großer Beliebtheit erfreute.<br />

20 Jahre lang nahm sie die Aufgabe als Chorleiterin der Singgemeinschaft in der <strong>Ried</strong>bergkirche<br />

wahr, die sie – wie auch den <strong>Ried</strong>er Dreigesang (dieser besteht ebenso seit 20<br />

Jahren) – selber gründete.<br />

Im Kirchenchor der <strong>Ried</strong>bergkirche ist Frau Walchetseder seit 40 Jahren Mitglied, 9 Jahre<br />

wurde der kleine Chor von ihr geleitet. 2004 gründete sie einen Singkreis von 9 Frauen,<br />

um Volkslieder vor der Vergessenheit zu bewahren.<br />

Herbert Etzlinger (Schrebergarten-Verein)<br />

Herbert Etzlinger ist seit 1992 Mitglied des Schrebergartenvereins, war 1994 und 1995<br />

als Schriftführer-Stellvertreter <strong>im</strong> Ausschuss tätig und war 15 Jahre lang (von 1996-2011)<br />

dessen Obmann. Seit 2012 ist er als Obmann-Stellvertreter aktiv.<br />

Seit 2002 ist Herbert Etzlinger Mitglied des oö. Rasse-Meerschweinchen-Züchtervereins<br />

und seit 2010 Obmann-Stellvertreter. Herbert Etzlinger ist weiters Mitglied des Oö. Kameradschaftsbundes<br />

(2008 Verleihung der Medaille 40 Jahre OÖBK), des Trachtenvereins<br />

und der Ortsgruppe <strong>Ried</strong> des Österreichischen Pensionistenverbandes (Beitritt 2009,<br />

seit 2010 Vorsitzender-Stellvertreter).<br />

Der Kulturausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 11.06.2012 einst<strong>im</strong>mig vor, dass Frau<br />

Anneliese Walchetseder das Goldene Ehrenzeichen verliehen werden soll. Weiter schlägt<br />

der Kulturausschuss in seiner Sitzung vom 11.06.2012 mehrst<strong>im</strong>mig vor, Herrn Herbert<br />

Etzlinger ebenfalls das Goldene Ehrenzeichen zu verleihen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 125<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Verleihung des Goldenen Ehrenzeichens<br />

an Frau Anneliese Walchetseder und an Herrn Herbert<br />

Etzlinger – wie von der Berichterstatterin vorgetragen<br />

– einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 126<br />

10. Kulturangelegenheiten<br />

10.3 Straßenbenennung Wegleiten „Tattenbachstraße“<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obfrau des Kulturausschusses, Frau<br />

Stadträtin Dr. in Claudia Schoßleitner, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>se führt aus:<br />

„Im Bereich der Dr.-Franz-Fruhstorfer-Straße westlich der Fa. Schenker und östlich der<br />

Bebauung Max-Schlager-Weg ist <strong>im</strong> Bebauungsplan eine Aufschließungsstraße für das<br />

Grundstück 1247 vorgesehen, die auch Teile der Wohnbebauung Max-Schlager-Weg<br />

aufschließt. <strong>Die</strong> Bebauung Max-Schlager-Weg wird <strong>im</strong> Westen fortgesetzt und daher ist<br />

diese Straße bereits notwendig.<br />

Es wurde <strong>im</strong> Kulturausschuss vom 05. März 2012 vorgeschlagen, die Straße in Wegleiten<br />

mit „Tattenbachstraße“ zu benennen.<br />

<strong>Die</strong> Tattenbachs stammten aus Eggenfelden in Bayern. <strong>Die</strong> erste Linie erbte 1589 die Hofmark Eberschwang<br />

mit Schloss Mairhof und dem Sitz Mühring. Durch die Heirat Veit II. von Tattenbach mit Maria<br />

von Trennbach, der Schwester des Bischofs Urban von Passau, kam die Hofmark Utzenaich als Mitgift<br />

hinzu. Sein Sohn Hans Ardolph bekam 1606 die Innviertler Besitzungen der Trennbach: Schloss und Hofmark<br />

St. Martin mit dem Sitz Schwendt, die Hofmark Raab mit dem Sitz Einburg und die Hofmark Münzkirchen.<br />

Außerdem erwarb er noch den Sitz Zell an der Pram und das Schloss Obereitzing (1629). 1610-<br />

1647 verwaltete Hans Ardolph während des Dreißigjährigen Krieges als Pfleger den kurfürstlichen Markt<br />

<strong>Ried</strong>. Für seine Verdienste <strong>im</strong> Kampf gegen die Reformation und die aufständischen Böhmen erhob ihn<br />

Kaiser Ferdinand II. 1623 in den Reichsfreiherrenstand.<br />

Von der Familie Magerl übernahm die Familie Tattenbach <strong>im</strong> 18. Jh. das Schloss Wegleiten, das bis zur<br />

Abtragung Ende des 18. Jhs. in deren Besitz blieb.<br />

Der Vorschlag für die Straßenbenennung wurde zur Prüfung in den Fraktionen vorgelegt.<br />

Der Kulturausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 07.05.2012 einst<strong>im</strong>mig vor, dass die<br />

Aufschließungsstraße für das Grundstück 1247, die auch Teile der Wohnbebauung Max-<br />

Schlager-Weg aufschließt, mit „Tattenbachstraße“ benannt werden soll.<br />

Der Stadtrat ist seiner Sitzung vom 10. Mai 2012 einst<strong>im</strong>mig dem Vorschlag gefolgt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Benennung der Aufschließungsstraße für<br />

das Grundstück 1247, die auch Teile der Wohnbebauung<br />

Max-Schlager-Weg aufschließt, mit<br />

„Tattenbachstraße“ – wie von der Berichterstatterin<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 127<br />

10. Kulturangelegenheiten<br />

10.4 Straßenbenennung „Wilhelm-Soukup-Weg“<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obfrau des Kulturausschusses, Frau<br />

Stadträtin Dr. in Claudia Schoßleitner, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>se führt aus:<br />

„In der Sitzung des Bauausschusses vom 06.09.2011 wurde einst<strong>im</strong>mig beschlossen, den<br />

Ahamerweg als Ahamerweg zu belassen und für die Fortsetzung der Gutenbergstraße von<br />

der Haager Straße Richtung Süden (Parz. 1055/1) einen neuen Namen vorzusehen. Im<br />

Gemeinderat wurde für diesen Straßenabschnitt der Name „Berta-Brader-Weg“ beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> Aufschließung für das Projekt der AREV auf der Parz. 1053/3 erfordert auch eine<br />

Namensgebung für die Verbindungsstraße <strong>Ried</strong>er Hochstraße bis Ahamerweg / Berta-<br />

Brader-Weg (Parz. 1046/19 – 1114/6).<br />

Es wurde <strong>im</strong> Kulturausschuss vom 05. März 2012 vorgeschlagen, die betreffende Straße<br />

mit „Wilhelm-Soukup-Weg“ zu benennen.<br />

Wilhelm Soukup (geb. 25. Mai 1899, + 18. Juli 1986), Leiter der Volkskreditbank. Da der Vorkriegsbürgermeister<br />

Rudolf Wilflingseder es aus gesundheitlichen Gründen ablehnte wieder in das Amt zurückzukehren,<br />

wurde Wilhelm Soukup, der der christlich-sozialen Seite nahestand, auf Vorschlag des Kaufmannes<br />

Rudolf Freyer für dieses Amt nominiert. Am 8. Mai 1945 wurde er vom amerikanischen Bezirkskommandanten<br />

Captain Clyde M. Mead zum Bürgermeister ernannt. Ihm zur Seite stand der „Siebener Ausschusses“,<br />

dem außer Soukup Rudolf Enzenberger und Johann Samhaber, Oktavian Baumgartner, Hans Fischer<br />

und Alois Maier angehörten. Den Vorsitz führte Dr. Christian Broda, der aber kein St<strong>im</strong>mrecht hatte. In absolut<br />

unzureichenden Räumen (sogar das Bürgermeisterz<strong>im</strong>mer war von der Militärregierung besetzt) begann<br />

die Wiederaufbauarbeit. <strong>Die</strong> Gruppe „Freies Österreich“ formulierte und beschloss das „Sofortprogramm<br />

für den Wiederaufbau“, das von Dr. Broda ins Englische übersetzt und Captain Mead <strong>im</strong> Rathaus<br />

übergeben wurde. (Am 16. Mai 1945 in der „Innviertler Volkszeitung“ publiziert) <strong>Die</strong> erste Gemeinderatssitzung<br />

unter der Leitung von Wilhelm Soukup fand am 19. Juli 1945 statt. 25.000 Menschen hielten sich<br />

damals in <strong>Ried</strong> auf – die Versorgung musste gesichert und die Sicherheit aufrechterhalten werden. Da Soukup<br />

für Plünderungen und Ausquartierungen durch die Amerikaner verantwortlich gemacht wurde, legte er<br />

nach wenigen Wochen sein Amt zurück. Am 1. September 1945 wurde er von Bürgermeister Adolf<br />

Matulik abgelöst.<br />

Mit Berta Brader gründete Wilhelm Soukup aus Passion für das Lesen <strong>im</strong> Oktober 1945 <strong>im</strong> Haus Bahnhofstraße<br />

Nr. 20 eine Buchhandlung.<br />

Der Vorschlag für die Straßenbenennung wurde zur Prüfung in den Fraktionen vorgelegt.<br />

Der Kulturausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 07.05.2012 einst<strong>im</strong>mig vor, dass die<br />

Verbindungsstraße <strong>Ried</strong>er Hochstraße bis Ahamerweg / Berta-Brader-Weg (Parz.<br />

1046/19 – 1114/6) „Wilhelm-Soukup-Weg“ benannt werden soll.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2012 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 128<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Benennung der Verbindungsstraße <strong>Ried</strong>er<br />

Hochstraße bis Ahamerweg / Berta-Brader-Weg<br />

(Parz. 1046/19 – 1114/6) mit dem Namen „Wilhelm-<br />

Soukup-Weg“– wie von der Berichterstatterin vorgetragen<br />

– einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 129<br />

10. Kulturangelegenheiten<br />

10.5 Widmung Itzingerstraße an Josef Itzinger<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obfrau des Kulturausschusses, Frau<br />

Stadträtin Dr. in Claudia Schoßleitner, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>se führt aus:<br />

„Per E-Mail hat Kons. Gottfried Gansinger, Sprecher der Plattform M.u.T. folgenden<br />

Vorschlag eingebracht: Da die Straße „Itzingerstraße“ und nicht „Karl-Itzinger-Straße“<br />

heißt, hat bei der Informationsveranstaltung zu Karl Itzinger am 13. Oktober 2011 ein<br />

Bewohner vorgeschlagen, einen Namensgleichen zu suchen, dem die Straße gewidmet<br />

werden könnte. Nun ist ein verdienstvoller Mann mit dem Namen Josef Itzinger gestorben<br />

(† 28. Februar 2012). Er wurde in Pattigham am 17. November 1918 geboren, hat das<br />

Gymnasium <strong>Ried</strong> absolviert und war auch als Gemeindesekretär seiner He<strong>im</strong>atgemeinde<br />

intensiv mit <strong>Ried</strong> verbunden. Nach dem Theologiestudium hat er als verwitweter Mann<br />

die Priesterweihe empfangen und als Kranken- und Altenseelsorger in Linz gewirkt.<br />

Indirekt hat Josef Itzinger auch Verdienste um die „Österreichische Freiheitsbewegung“,<br />

die in <strong>Ried</strong> so schnell und wirksam wie kaum in einem anderen Bezirk mithelfen konnte,<br />

den Übergang vom Chaos des untergegangenen NS-Reiches in eine neue, demokratische<br />

Ordnung zu schaffen. Dadurch konnten Ausschreitungen verhindert, Plünderungen eingedämmt,<br />

die Kriegsgefangenen am „Lughofergrund“ unterstützt, Seuchen sowie Wasser-<br />

und Hungersnot verhindert werden. In <strong>Ried</strong> wurde am 9. Juni 1945 von dieser Gruppe<br />

ein „Mindestprogramm für die Landesregierung formuliert und einen Tag später ein<br />

Treffen der „Österreichischen Freiheitsbewegungen organisiert“. Ohne Josef Itzingers<br />

Hintergrundwirken wäre das in dieser Qualität sicher nicht geschehen, schreibt Gottfried<br />

Gansinger.<br />

Eine ähnliche Vorgangsweise gab es kürzlich in Wien als der Schlesingerplatz dem bekennenden<br />

Antisemiten Josef Schlesinger aberkannt und der Frauenrechtlerin Therese<br />

Schlesinger zuerkannt wurde.<br />

Der Kulturausschus schlägt in seiner Sitzung vom 07.05.2012 einst<strong>im</strong>mig nachstehendes<br />

vor:<br />

Der Vorschlag die Itzingerstraße Josef Itzinger zu widmen, wird positiv aufgenommen.<br />

Vor einer definitiven Beschlussfassung soll Kons. Gottfried Gansinger ersucht werden,<br />

mit den Angehörigen Kontakt aufzunehmen und zu befragen, ob die Straßenwidmung an<br />

Josef Itzinger erwünscht ist. Wenn das Ergebnis positiv ist, soll die Straße nach Josef<br />

Itzinger benannt werden. <strong>Die</strong> Hintergrundinformation, wie es zur Umwidmung gekommen<br />

ist, soll mit Hilfe moderner Medien (direkt am Straßenschild) abrufbar sein.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2012 vorbehaltlich eines<br />

positiven Ergebnisses der Befragung der Angehörigen einst<strong>im</strong>mig gefolgt.<br />

Sowohl von der Diözese Linz (weil als Priester geweiht) als auch von den Angehörigen<br />

bestehen keine Einwände gegen die Widmung.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 130<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Widmung der Itzingerstraße an Josef<br />

Itzinger – wie von der Berichterstatterin vorgetragen<br />

– einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehr-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

7 St<strong>im</strong>menthaltungen (FPÖ)


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 131<br />

11. Finanzangelegenheiten<br />

11.1 Bezirkswarnstelle – Entschädigung für das Jahr 2012<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Mit Schreiben vom 09.01.2012 ersucht die Freiwillige Feuerwehr um Entschädigung für<br />

die Bezirkswarnstelle für das Jahr 2012 wie folgt:<br />

Sehr geehrter Herr Mag. Mattes!<br />

Anbei übersenden wir Ihnen die Kostenaufstellung für das Jahr 2012:<br />

Kostenrechnung über die Aufwandsentschädigung zur Besetzung der Bezirkswarnstelle<br />

<strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> für das Jahr 2012 lt. Aufstellung:<br />

52 Wochen – Werktage + Wochenende € 10.800,00-<br />

Zzgl. Zuschlag für Feiertage und Hl. Abend € 500,00-<br />

Zwischensumme € 11.300,00-<br />

Zuschuss Bezirkshauptmannschaft <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> € 1.500,00-<br />

Anteil Stadtamt <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> € 9.800,00-<br />

Wir ersuchen Sie, den offenen Betrag umgehend auf unser Konto Nummer 8235 bei der<br />

Sparkasse <strong>Ried</strong> – Haag BLZ 20333 zu überweisen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

AW Lederbauer Peter<br />

Kassier<br />

Der Finanzausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 27.02.2012 einst<strong>im</strong>mig vor, den Anteil<br />

der Stadtgemeinde am Aufwand der Bezirkswarnstelle in der Höhe von € 9.800,-- der<br />

Freiwilligen Feuerwehr zu überweisen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Überweisung des Anteiles der Stadtgemeinde<br />

am Aufwand der Bezirkswarnstelle in der Höhe von 9.800,--<br />

Euro – wie vom Berichterstatter vorgetragen –<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 132<br />

11. Finanzangelegenheiten<br />

11.2 ARGE Stadtmarketing <strong>Ried</strong> - Vertragsänderung<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und<br />

ländliche Entwicklung hat mit Schreiben vom 12. April 2012 aus gesetzlichen Gründen<br />

um eine Vertragsanpassung bzw. folgende Ergänzung (kursiv dargestellt) unter Punkt<br />

4.1.3 Tourismusverband ersucht:<br />

‚4.1.3 Tourismusverband<br />

Alle vom Land Oberösterreich aufgrund des Oö. Tourismusgesetzes ausbezahlten Interessentenbeiträge,<br />

abzüglich eines jährlichen Fixbetrages von € 50.000,-- und abzüglich<br />

der Kosten allfälliger Mitarbeiter, die vom TVB bezahlt, jedoch der ARGE Stadtmarketing<br />

oder deren Geschäftsführer zw. Erfüllung der Agenden der ARGE Stadtmarketing<br />

beigestellt werden.<br />

<strong>Die</strong> ARGE Stadtmarketing <strong>Ried</strong> hat den jährlichen Plan über den Finanzbedarf anhand<br />

der Maßnahmen des kommenden Jahres dem Tourismusverband (Vorstand und Kommission)<br />

vorzulegen und muss mit der Umsetzung bis zur Beschlussfassung des Voranschlages<br />

durch den Tourismusverband zuwarten.‘<br />

<strong>Die</strong>se Klausel ist formell erforderlich, um den Vorgaben des Tourismusabgabegesetzes<br />

hinsichtlich der Budgetbeschlüsse durch die zuständigen Gremien Rechnung zu tragen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die mit<br />

der Ergänzung des Stadtmarketingvertrages – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 133<br />

11. Finanzangelegenheiten<br />

11.3 Notanordnungen des Frauenhuberfonds<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.03.2012 den Grundsatzbeschluss einst<strong>im</strong>mig<br />

beschlossen, dass die Teilveranlagung des Frauenhuberfonds in Höhe von €<br />

60.000,-- kurzfristig (1 Jahr) in Form von Festgeld und alternativ in Form eines fix verzinsten<br />

Kapitalsparbuches zu veranlagen ist. <strong>Die</strong>sbezügliche Anbote sollen eingeholt<br />

werden. Vergabe an den Bestbieter.<br />

Da die Festgeldveranlagung in Höhe von € 60.000,- -ausgelaufen ist, wurden die Banken<br />

zu einer Anbotslegung (Abgabetermin 24.04.2012) eingeladen. <strong>Die</strong> Einholung der Anbote<br />

ergab als Bestbieter ist die Hypo Tirol zu folgenden Konditionen:<br />

Veranlagungsbetrag : € 60.000,-<br />

Laufzeit: 02.05.2012 – 30.04.2013<br />

Zinssatz: 2,000 %<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.03.2012 den Grundsatzbeschluss einst<strong>im</strong>mig<br />

beschlossen, dass die Teilveranlagung des Frauenhuberfonds in Höhe von €<br />

100.000,-- kurzfristig (1 Jahr) in Form von Festgeld und alternativ in Form eines fix verzinsten<br />

Kapitalsparbuches zu veranlagen ist. <strong>Die</strong>sbezügliche Anbote sollen eingeholt<br />

werden. Vergabe an den Bestbieter.<br />

Da die Festgeldveranlagung in Höhe von € 100.000,-- ausgelaufen ist, wurden die Banken<br />

zu einer Anbotslegung (Abgabetermin 25.06.2012) eingeladen. <strong>Die</strong> Einholung der<br />

Anbote ergab als Bestbieter die Hypo Tirol zu folgenden Konditionen:<br />

Veranlagungsbetrag : € 100.000,-<br />

Laufzeit: 02.07.2012 – 30.06.2013<br />

Zinssatz: 1,75 %<br />

<strong>Die</strong> Finanzverwaltung wurde mittels Notanordnungen angewiesen, die beiden Veranlagungen<br />

be<strong>im</strong> jeweiligen Bestbieter, das ist die Hypo Tirol, zu o.a. Konditionen vorzunehmen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Teilveranlagung Frauenhuberfonds - wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 134<br />

11. Finanzangelegenheiten<br />

11.4 Anbau Unterstand Wildfellnerstraße<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„<strong>Die</strong>se Angelegenheit wurde zuletzt in der Sitzung des Stadtrates vom 10.05.2012 wie<br />

folgt behandelt:<br />

<strong>Die</strong>ser Punkt wurde zuletzt <strong>im</strong> STR am 08.03.2012 behandelt.<br />

Der STR bea<strong>ntrag</strong>te, dass die Finanzierung und Notwendigkeit des Vorhabens vorerst<br />

abgeklärt werden soll.<br />

Der Feuerwehrkommandant der Feuerwehr der Stadt <strong>Ried</strong> schreibt an die Stadt <strong>Ried</strong>,<br />

dass bereits seit fast zehn Jahren Überlegungen und Diskussionen über einen Anbau<br />

be<strong>im</strong> Feuerwehrhaus geführt werden, er ersucht höflichst diese wieder aufzunehmen.<br />

Der Wunsch der FF <strong>Ried</strong> wäre einen Unterstand in Richtung Wildfellnerparkplatz zu errichten.<br />

Gründe für die Errichtung:<br />

• Um diese Wechselladecontainer und Anhänger vor den Wettereinflüssen zu schützen<br />

und dadurch das Reparaturbudget so gering wie möglich zu belasten.<br />

• Um in den Wintermonaten mit den Containern und Anhängern auf den öffentlichen<br />

Straßen fahren zu dürfen ist es notwendig diese von Schnee und Eis zu befreien (bis jetzt<br />

längere Ausrückzeit).<br />

• Um das bestehende aber sehr kleine Katastrophen-Lager (Lager für Sandsäcke usw.)<br />

in der Fahrzeughalle hinter den Fahrzeugen (Platzmangel) weg zu bringen, und dieses<br />

<strong>im</strong> neuen Unterstand vernünftig einzulagern.<br />

Nach Besichtigung und positiver Zust<strong>im</strong>mung durch den Verkehrsausschuss gingen sie<br />

einen Schritt weiter und haben von ihrem Feuerwehrkameraden Herrn Radlinger Josef<br />

(Baufirma Fellner) eine Kostenschätzung über das gesamte Bauprojekt in der Höhe von €<br />

85.000,- erhalten.<br />

Sollte die Stadtgemeinde dem Bauprojekt positiv zust<strong>im</strong>men kann sich das Kommando<br />

der Feuerwehr <strong>Ried</strong> vorstellen einen Zuschuss von € 45.000,- aus der Feuerwehrkasse<br />

beizusteuern.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 08.05.2012 einst<strong>im</strong>mig vor, dass dieser<br />

Punkt bezüglich der Finanzierung an den Finanzausschuss übermittelt werden soll.<br />

Grundsätzlich wird das Projekt, wenn es finanziell abgesichert ist, befürwortet. <strong>Die</strong> Zufahrt<br />

zu diesen überdachten Abstellplätzen ist ausschließlich über das Grundstück der<br />

Feuerwehr zu organisieren. Der Stadtrat st<strong>im</strong>mte dem Vorschlag des Bauausschusses<br />

einst<strong>im</strong>mig zu.<br />

Der Finanzausschuss befürwortet in seiner Sitzung vom 11. Juni 2012 einst<strong>im</strong>mig dieses<br />

Vorhaben aufgrund der Notwendigkeit und schlägt vor, dass sich die Stadtgemeinde mit<br />

max<strong>im</strong>al € 40.000,-- beteiligt. Darüber hinausgehende Kosten werden von der Stadtgemeinde<br />

nicht abgedeckt.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 135<br />

Momentan stehen keine Mittel zur Verfügung. Eine Bereitstellung des Betrages kann daher<br />

– falls möglich - frühestens <strong>im</strong> Nachtragsvoranschlag 2012 erfolgen.<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 21.06.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat vor,<br />

iSd Finanzausschusses vorzugehen (Genehmigung der Errichtung und Bereitstellung von<br />

max<strong>im</strong>al 40.000 Euro <strong>im</strong> Nachtragsvoranschlag 2012).“<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Genehmigung der Errichtung und Bereitstellung<br />

von max<strong>im</strong>al 40.000 Euro <strong>im</strong> Nachtragsvoranschlag<br />

2012 – wie vom Berichterstatter vorgetragen<br />

– einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 136<br />

11. Finanzangelegenheiten<br />

11.5 Schulliegenschaft - Benützungsgebühren<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Der Erlass des Landes gültig ab 1.7.2012 liegt seit 14. Mai 2012 vor (IKD(Gem)-<br />

200020/38-2012-Shü). Änderungen lediglich bei Schulwartkostensätze.<br />

Der Finanzausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 11. Juni 2012 vor, die Änderung der<br />

Schulwartkostensätze gem. Erlass des Landes vom 14. Mai 2012 dem Gemeinderat zur<br />

Beschlussfassung vorzulegen.<br />

Der Erlass wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der Originalverhandlungsschrift<br />

als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Änderung der Schulwartkostensätze gem.<br />

Erlass des Landes vom 14. Mai 2012 – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 137<br />

11. Finanzangelegenheiten<br />

11.6 Anschaffungen Schulen – Außerordentlicher Haushalt<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obfrau des Ausschusses für Bildung,<br />

Schule, Horte, Frau Stadträtin Gabriele Luschner, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>se führt aus:<br />

„Wünsche an den A.O. Haushalt für 2011/2012:<br />

Volksschule 1:<br />

2009<br />

2010 900,00<br />

2011 0,00<br />

2012: 2.000,00 (Computer/Monitore/Drucker für Konferenzz<strong>im</strong>mer)<br />

Volksschule 2:<br />

2009<br />

2010 1.300,00<br />

2011 7.983,40<br />

1.016,60/7983,40 (9.000,00 waren zugesagt) Budget 2012<br />

2012: Bücherei (<strong>Die</strong> Entscheidung des Landes OÖ muss abgewartet<br />

werden)<br />

Volksschule 3:<br />

2009 12.984,55<br />

2010 3.438,98<br />

2011 2.600,00 + nachträglich 2.287,65 (4 Schülercomp./2Drucker)<br />

2012: 2.052,60 (Turnbank-Regalwagen, Ständerbohrmaschine,<br />

Kasten)<br />

HS 1:<br />

2009 3.145,43<br />

2010 14.400,12<br />

2011 2.786,40<br />

2012: 9.600,00 (Klassenausstattung mit Beamer, 16 Klassen á<br />

ca. 600,--)<br />

HS 2:<br />

2009 8.385,80<br />

2010 8.357,66<br />

2011 8.094,89<br />

2012: 15.680,00 ( Fertigstellung Schülerlernraum. 3. Teil, 20<br />

PCS inkl. Monitore und Software<br />

Polytechnische Schule:<br />

2009<br />

2010 16.005,18<br />

2011 13.670,32<br />

2012: Laut Mitteilung von Dir. Bachinger ist Beschattung abgeschlossen.<br />

ASO – Stifterschule:<br />

2009 30.628,70<br />

2010 4.900,45


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 138<br />

2011 8.000,00<br />

2012 8.000,00 (Ergänzung bei den Schulmöbeln, da Schülerzahl gestiegen ist, Klasseneinrichtung<br />

für 2 Kleinklassen)<br />

Zur Verfügung stehen: 43.983,40<br />

Summe der Wünsche: 37.332,60<br />

<strong>Die</strong> Obfrau, Stadträtin Luschner eröffnet die Diskussion:<br />

In der anschließenden Diskussion best<strong>im</strong>mten die Ausschussmitglieder, dass für die<br />

HS 1 die 16 Beamer komplett angeschafft werden sollen.<br />

Im Herbst 2012 soll überprüft werden, ob noch Mittel für die Anschaffung von Laptops<br />

zur opt<strong>im</strong>alen Nutzung der Beamer vorhanden sind.<br />

Der Ausschuss Bildung, Schule, Horte hat in seiner Sitzung vom 03.05.2012 einst<strong>im</strong>mig<br />

vorgeschlagen, dass die Aufteilung wie besprochen vorgenommen werden soll.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 10.05.2012 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.<br />

Dazu wird noch angemerkt, dass die Anbotslegung der 16 Beamer für die<br />

HS 1einen höheren Betrag ergeben hat. <strong>Die</strong>ser lautet auf € 10.732,80 (16 Klassenbeamer<br />

à € 670,80).“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Aufteilung (außerordentlicher Haushalt)<br />

– wie von der Berichterstatterin vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 139<br />

11. Finanzangelegenheiten<br />

11.7 Essenspreise städt. Einrichtungen<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Der Oö. He<strong>im</strong>bauverein – Internat <strong>Ried</strong> teilt mit 20.06.2012 per Fax folgende Essenspreise<br />

(inkl. Saft), gültig für das Schuljahr 2012/13 mit:<br />

Kindergärten € 3,40/Portion zzgl. 10 % Ust. (alt € 3,30 zzgl. 10 % Ust.)<br />

Schüler € 4,10/Portion zzgl. 10 % Ust. (alt € 4,00 zzgl. 10 % Ust.)<br />

Erwachsene € 5,10/Portion zzgl. 10 % Ust. (alt € 5,00 zzgl. 10 % Ust.).<br />

<strong>Die</strong> Preise vom Kulinario sind vertraglich indexangepasst. Für Herbst wurde eine Indexanpassung<br />

von 2,7 % avisiert. Der Essenspreis wird in der Verrechnung an den Einzelpreis<br />

des Hortes der Franziskanerinnen angepasst (ab Herbst € 4,10 inkl. Ust; alt € 4,00<br />

inkl. Ust.).<br />

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21. Juni 2012 die Essenspreise zust<strong>im</strong>mend zur<br />

Kenntnis genommen und die Belieferung der städtischen Einrichtungen wie bisher durch<br />

das Mädcheninternat bzw. Kulinario einst<strong>im</strong>mig beschlossen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Einhebung der Essenspreise – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 140<br />

11. Finanzangelegenheiten<br />

11.8 Einstellung Mahnklagen<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Herr Wolfgang Freyer hat mit 05. April 2012 mitgeteilt, dass er die Grundkosten noch<br />

einmal zahlen und die Gerichts- und Anwaltskosten tragen wird, wenn die Stadtgemeinde<br />

<strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> ihre Rechtsanwaltskosten selbst trägt.<br />

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2012 diesem Vergleich zugest<strong>im</strong>mt und es<br />

wurden zur nächsten Verhandlung keine Vertreter mehr entsendet. Das Mahnklageverfahren<br />

wurde somit rechtsgültig abgeschlossen.<br />

Da die Durchführung eines Mahnklageverfahrens in die Zuständigkeit des Gemeinderates<br />

fällt, ist die Beendigung des Verfahrens auch von diesem offiziell zu beschließen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Beendigung des Mahnklageverfahrens –<br />

wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 141<br />

12. Personalangelegenheiten<br />

12.1 Frauenförderprogramm<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Personalbeirates,<br />

Herrn Mag. Josef W<strong>im</strong>mer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Das mit GR-Beschluss vom 09.November 2006 für einen Zeitraum von sechs Jahren beschlossene<br />

Frauenförderprogramm ist gemäß § 34 Abs 2 Oö. Gemeinde-<br />

Gleichbehandlungsgesetz, LGBl. Nr. 63/1999 idgF, neu zu erstellen oder fortzuschreiben.<br />

Der Frauenanteil beträgt gemäß Anlage zum Frauenförderprogramm derzeit 65,29 %<br />

(Vergleich 01.07.2009: 65,70 %). Auf Vorschlag der Personalvertretung wurde mit Beschluss<br />

des Gemeinderates vom 08.07.2010 wurde Frau Mag.a Magdalena Einböck gemäß<br />

§ 30 Abs 2 Oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz für einen Zeitraum von sechs<br />

Jahren zur Frauenkoordinatorin bzw. Gleichbehandlungsbeauftragten bestellt. <strong>Die</strong>se<br />

Funktionsdauer läuft daher noch bis Juli 2016 und es ist keine Neubestellung erforderlich.<br />

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21.06.2012 einst<strong>im</strong>mig beschlossen, dem Gemeinderat<br />

die Fortschreibung des mit Beschluss des Gemeinderates vom 05.07.2001 erstellten<br />

Frauenförderprogramms für weitere sechs Jahre vorzuschlagen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Fortschreibung des mit Beschluss des<br />

Gemeinderates vom 05.07.2001 erstellten Frauenförderprogramms<br />

für weitere sechs Jahre – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 142<br />

13. Mitteilungen<br />

<strong>Die</strong>ser Tagesordnungspunkt entfällt.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 143<br />

14. Allfälliges<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, eröffnet zum Punkt Allfälliges das Wort:<br />

Es erfolgen keine Wortmeldungen.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 144<br />

15. Dringlichkeitsanträge gemäß § 46 (3) der OÖ GemO 1990<br />

15.1 Kostenaufstellung Einbau Duschen Eislaufhalle<br />

<strong>Die</strong>ser Dringlichkeitsa<strong>ntrag</strong> wurde kurz vor Beginn der Sitzung zurückgezogen und nicht behandelt.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 145<br />

15. Dringlichkeitsanträge gemäß § 46 (3) der OÖ GemO 1990<br />

15.2 Änderung Hortordnung<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Zur Absicherung des pädagogischen Personals bei Veranstaltungen und Festen<br />

wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 21.06.2012 beschlossen, die Hortordnung<br />

zu ändern. <strong>Die</strong> Ordnung wird unter „Pflichten der Eltern“ um den Satz „Bei Veranstaltungen<br />

und Festen liegt die Aufsichtspflicht über die Kinder bei den Eltern“ ergänzt.<br />

H o r t o r d n u n g 2012<br />

des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> vom 05.07.2012.<br />

I. Betrieb eines Hortes<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> betreibt einen öffentlichen Hort nach den Best<strong>im</strong>mungen<br />

des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes 2007, idF LGBl Nr. 59/2010 u.<br />

102/2010 der Oö Elternbeitragsverordnung 2011 mit dem Sitz in 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Innkreis</strong>, Kapuzinerberg 19.<br />

II. Arbeitsjahr und Ferien<br />

(1) Das Arbeitsjahr des Hortes beginnt am ersten Montag <strong>im</strong> September und dauert<br />

bis zum Beginn des nächsten Arbeitsjahres.<br />

(2) <strong>Die</strong> Hauptferien beginnen mit den Schulferien und enden eine Woche vor Schulbeginn.<br />

Bei Bedarf wird ein eingruppiger Sommerhort geführt.<br />

(3) <strong>Die</strong> Weihnachtsferien sind vom 24.12. bis einschließlich 01.01.; bei Bedarf wird<br />

ab dem 02.01. eine Gruppe geöffnet.<br />

(4) <strong>Die</strong> Osterferien sind von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag.<br />

(5) Geringfügige Änderungen werden vom Bürgermeister entsprechend den örtlichen<br />

Bedürfnissen festgesetzt.<br />

III. Öffnungszeit<br />

(1) <strong>Die</strong> Öffnungszeiten des Hortes sind<br />

Montag bis Freitag von 11:00 bis 17:15 Uhr (5 Gruppen)<br />

Montag bis Freitag von 11:00 bis 18:15 Uhr (1 Gruppe)<br />

(2) An schulfreien Tagen ist der Hort von<br />

Montag bis Freitag von 06:45 bis 17:15 Uhr geöffnet. (je nach Bedarf)


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 146<br />

Montag bis Freitag von 06:45 bis 18:15 Uhr geöffnet. (je nach Bedarf)<br />

(3) An Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen bleibt der Hort geschlossen.<br />

(4) Der Hort wird mit Mittagsbetrieb geführt.<br />

IV. Aufnahme in den Hort<br />

(1) Der Hort ist nach Maßgabe der Best<strong>im</strong>mungen des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes<br />

2007 für Kinder <strong>im</strong> schulpflichtigen Alter allgemein zugänglich. Eine Verweigerung<br />

der Aufnahme kann nur <strong>im</strong> Sinne des § 12 Oö. KBG erfolgen.<br />

(2) Der Besuch des Hortes ist freiwillig und erfolgt gegen eine angemessene Kostenbeteiligung<br />

der Eltern, die durch die geltende Tarifordnung der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> festgesetzt ist. <strong>Die</strong> Rechtsbeziehung zum Horterhalter (Stadtgemeinde<br />

<strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>) ist gemäß § 27 Abs. 5 des OÖ. Kinderbetreuungsgesetzes privatrechtlicher<br />

Natur.<br />

(3) Für die Aufnahme in den Hort ist eine Anmeldung des Kindes durch die Eltern<br />

erforderlich. <strong>Die</strong> Anmeldung hat persönlich jeweils bis spätestens Mitte März in der<br />

Bürgerservicestelle der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> zu erfolgen. Das genaue Datum<br />

wird jährlich festgelegt. Bei der Anmeldung ist eine Aufnahmevereinbarung<br />

auszufüllen.<br />

(4) <strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> entscheidet bis Anfang Mai eines jeden Jahres<br />

über die Aufnahme in den Hort und teilt diese den Eltern schriftlich mit.<br />

(5) <strong>Die</strong> Aufnahme eines Kindes während des Hortjahres ist nach Maßgabe freier<br />

Plätze jederzeit möglich.<br />

(6) Über die Anknüpfung an den Hauptwohnsitz des Kindes hinaus sollen bei der<br />

Aufnahme in den Hort folgende Aspekte Berücksichtigung finden:<br />

Alter der Kinder<br />

erzieherische und/oder soziale Gründe für den Besuch eines Hortes<br />

(7) Sofern genügend freie Hortplätze zur Verfügung stehen, können auch Kinder mit<br />

dem Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde, befristet für 1 Jahr, aufgenommen<br />

werden. Bis Anfang Mai eines jeden Jahres wird vom Rechtsträger geprüft, ob der<br />

Hortplatz für ein weiteres Jahr zur Verfügung steht.<br />

(8) <strong>Die</strong>se Aufnahme wird von der Zust<strong>im</strong>mung zur Leistung des Gastbeitrages, in<br />

Höhe von € 90,-- für jeden Monat, den das gemeindefremde Kind einen Hort der<br />

Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> besucht, durch die Hauptwohnsitzgemeinde abhängig<br />

gemacht.<br />

(9) Wird der Hauptwohnsitz nach Aufnahme eines Kindes in einer anderen Gemeinde<br />

angemeldet, ist eine weitere Betreuung nur dann möglich, wenn diese Gemeinde<br />

bereit ist, den in der Hortordnung festgesetzten Gastbeitrag zu entrichten, ansonsten<br />

wird das Kind mit Ende des Arbeitsjahres abgemeldet.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 147<br />

V. Abmeldung<br />

<strong>Die</strong> Abmeldung eines Kindes vom Besuch des Hortes ist nur zum Ersten eines jeden<br />

Monats unter Einhaltung einer zweiwöchigen Abmeldefrist möglich und hat bei der<br />

Hortleitung oder in der Bürgerservicestelle der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />

schriftlich zu erfolgen.<br />

VI. Widerruf der Aufnahme:<br />

<strong>Die</strong> Aufnahme eines Kindes darf nur widerrufen werden, wenn<br />

die Eltern eine ihnen obliegende Verpflichtung trotz vorheriger schriftlicher Mahnung<br />

nicht erfüllen (z.B. ein Beitragsrückstand von 2 Monaten)<br />

nachweislich eine andere Form der Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege den<br />

Bedürfnissen des Kindes besser gerecht wird.<br />

der Besuch eines angemeldeten Kindes, nicht regelmäßig entsprechend der Anmeldung<br />

erfolgt. (gem. § 10 Abs. 2 Oö Elternbeitragsverordnung 2011)<br />

während der Betreuungszeit ein Wohnortwechsel (Anmeldung HWS) in eine andere<br />

Gemeinde erfolgt und diese Gemeinde nicht bereit ist, den in der Hortordnung festgesetzten<br />

Gastbeitrag zu entrichten. In diesem Fall mit Ende des Arbeitsjahres.<br />

VII. Zusammenarbeit mit den Eltern<br />

(1) <strong>Die</strong> pädagogischen Fachkräfte stellen <strong>im</strong> Hinblick auf die pädagogischen Aufgaben<br />

des Hortes einen regelmäßigen Austausch mit den Eltern sicher.<br />

(2) <strong>Die</strong> Eltern haben das Recht, bei der Festlegung der Öffnungszeiten, der Ferienzeiten<br />

und in sonstigen organisatorischen Fragen ihre Vorstellungen einzubringen.<br />

Zu diesem Zweck lädt die Hortleitung innerhalb eines Monats nach Beginn eines Arbeitsjahres<br />

zu einer Elternversammlung ein.<br />

Zur Festlegung der Öffnungszeiten erfolgt eine schriftliche Bedarfserhebung<br />

(=Aufnahmevereinbarung) bei der Anmeldung eines Kindes für den Besuch des Hortes.<br />

(3) <strong>Die</strong> Eltern haben das Recht, bei einem A<strong>ntrag</strong> von mindestens einem Viertel der<br />

Eltern einer Gruppe die Einberufung einer Elternversammlung binnen 14 Tagen zu<br />

bea<strong>ntrag</strong>en.<br />

(4) <strong>Die</strong> Wahl einer Elternvertreterin oder eines Elternvertreters in Form eines Beirates<br />

oder die Gründung eines Elternvereins zur Wahrnehmung der Anliegen der Eltern<br />

gegenüber dem Rechtsträger ist zulässig.<br />

VIII. Pflichten der Eltern<br />

(1) <strong>Die</strong> Eltern sind verpflichtet, den festgesetzten Elternbeitrag zur Erhaltung des öffentlichen<br />

Hortes sowie die Beiträge der verabreichten Verpflegung termingerecht zu


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 148<br />

bezahlen.<br />

(2) <strong>Die</strong> Eltern haben mit dem Rechtsträger und den pädagogischen Fachkräften zusammen<br />

zu arbeiten.<br />

(3) <strong>Die</strong> Eltern haben dafür zu sorgen, dass die Kinder den Hort körperlich gepflegt<br />

sowie ausreichend und zweckmäßig gekleidet besuchen und dass die vereinbarten<br />

Besuchszeiten eingehalten werden.<br />

(4) <strong>Die</strong> Kinder sollen unmittelbar nach Unterrichtsschluss in den Hort kommen.<br />

(5) <strong>Die</strong> Eltern haben die Hortleitung von erkannten Infektionskrankheiten des Kindes<br />

unverzüglich zu verständigen. Gegebenenfalls ist das Kind so lange vom Besuch des<br />

Hortes fernzuhalten, bis die Gefahr einer Ansteckung anderer Kinder und des Hortpersonals<br />

nicht mehr besteht. Bevor das Kind den Hort wieder besucht, ist eine ärztliche<br />

Bestätigung darüber vorzulegen, dass eine Ansteckungsgefahr nicht mehr gegeben<br />

ist. Im Hort können den Kindern grundsätzlich keine Medikamente verabreicht<br />

werden.<br />

(6) <strong>Die</strong> Eltern haben dafür zu sorgen, dass das Kind den Hort regelmäßig besucht. Ist<br />

ein Kind voraussichtlich länger als 3 Tage verhindert, den Hort zu besuchen, so haben<br />

die Eltern die Hortleitung unter Angabe des Grundes davon zu benachrichtigen.<br />

(7) <strong>Die</strong> Eltern erklären hiermit, dass ihr Kind insgesamt mindestens fünf Wochen pro<br />

Arbeitsjahr, davon mindestens zwei Wochen durchgehend, Ferien außerhalb des<br />

Hortes verbringt.<br />

(8) Den Eltern obliegt die Aufsicht über ihr Kind außerhalb der Besuchszeit des Hortes.<br />

Dem Personal des Hortes obliegt die Pflicht zur Beaufsichtigung der Kinder<br />

während des Besuchs des Hortes. <strong>Die</strong> Aufsichtspflicht <strong>im</strong> Hort beginnt mit dem Einlass<br />

der Kinder in den Hort und endet mit dem Verlassen des Hortes. Außerhalb des<br />

Hortes besteht die Aufsichtspflicht nur während der Teilnahme an Veranstaltungen<br />

<strong>im</strong> Rahmen des Hortbesuches, wie z.B. Spaziergänge und Ausflüge.<br />

<strong>Die</strong> Kinder können jederzeit vom Hort weggehen, wenn sie eine schriftliche Bestätigung<br />

der Eltern beibringen (z.B. Besuch der Musikschule), damit endet die Aufsichtspflicht<br />

<strong>im</strong> Hort.<br />

Bei Veranstaltungen und Festen liegt die Aufsichtspflicht über die Kinder bei den Eltern.<br />

(9) <strong>Die</strong> Kinder sind jährlich einmal zu untersuchen. Es werden Bestätigungen über<br />

amts-, haus-, oder kinderärztliche Untersuchungen als ausreichender Nachweis anerkannt,<br />

sofern diese bei Beginn des jeweiligen Arbeitsjahres nicht älter als 3 Monate<br />

sind.<br />

IX. Rechtswirksamkeit<br />

<strong>Die</strong>se Hortordnung tritt mit 01. September 2012 in Kraft.<br />

Mit dem Inkrafttreten dieser Hortordnung treten alle früheren Hortordnungen außer<br />

Kraft.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 149<br />

angeschlagen am:<br />

abgenommen am:<br />

Der Bürgermeister<br />

Albert Ortig<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 21.06.2012 einst<strong>im</strong>mig die abgeänderte Hortordnung<br />

dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Änderung der Hortordnung – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 150<br />

15. Dringlichkeitsanträge gemäß § 46 (3) der OÖ GemO 1990<br />

15.3 Änderung Horttarifordnung<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Das Land übermittelt mit Schreiben vom 11.05.2012 eine Information zur Indexanpassung<br />

ab dem Arbeitsjahr 2012/2013.<br />

<strong>Die</strong> Information, dass die Indexanpassung <strong>im</strong> Sinne des § 7 der Elternbeitragsverordnung<br />

2011 jeweils zum Beginn des neuen Arbeitsjahres erfolgt, somit erstmals<br />

2012/13 ist in den jeweiligen Tarifordnungen bereits vorhanden. Aufgrund dessen<br />

wurden in den einzelnen Verordnungen die Beiträge angepasst.<br />

T a r i f o r d n u n g<br />

des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> vom 05.07.2012 über<br />

die Festlegung von Elternbeiträgen für die Leistungen des<br />

Hortes der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />

Gemäß § 27 Abs1 des Kinderbetreuungsgesetzes 2007 idF 2009, LGBl Nr. 59/2009<br />

i. V. m. den Best<strong>im</strong>mungen der Oö. Elternbeitragsverordnung 2011, LGBl. Nr.<br />

102/2010 wird verordnet:<br />

Präambel<br />

Der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ist für Kinder<br />

vor dem vollendeten 30. Lebensmonat,<br />

ab dem Schuleintritt,<br />

die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen,<br />

kostenpflichtig.<br />

§ 1 Bewertung des Einkommens<br />

(1) Der von den Eltern zu leistende Kostenbeitrag bemisst sich nach der Höhe des<br />

Bruttofamilieneinkommens pro Monat.<br />

(2) Für die Berechnung des Bruttofamilieneinkommens sind die Einkünfte der <strong>im</strong><br />

selben Haushalt mit dem betreffenden Kind lebenden Eltern und deren Lebensgefährten<br />

und allfällige Einkünfte des Kindes des dem Hortbesuchsjahr vorangegangenen<br />

Jahres nachzuweisen.<br />

(3) <strong>Die</strong> auf Grund des § 1 der Elternbeitragsverordnung ermittelte Bemessungsgrundlage<br />

bildet die Grundlage für die Berechnung des Elternbeitrages für das jeweilige<br />

Arbeitsjahr. Wenn sich das Bruttofamilieneinkommen wesentlich verändert kann<br />

in der Bürgerservicestelle eine Neuberechnung des Elternbeitrages bea<strong>ntrag</strong>t werden.<br />

(4) Bei (Krisen-) Pflegeeltern bemisst sich der Elternbeitrag ausschließlich nach der<br />

Höhe des Pflegegeldes gem. § 27 Oö. JWG 1991, sofern nicht das Gericht den (Krisen-)<br />

Pflegeeltern das Erziehungsrecht übertragen hat.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 151<br />

(5) Unterhaltsleistungen gemäß §§ 94 sowie 140 ff ABGB bzw. §§ 66 ff Ehegesetz<br />

an haushaltsfremde Personen sind vom Einkommen abzuziehen<br />

(6) Weisen Eltern ihr Familieneinkommen nicht bis zum Beginn eines Arbeitsjahres<br />

nach, ist der gem. § 5 dieser Tarifordnung festgesetzte maßgebliche Höchstbeitrag zu<br />

leisten.<br />

§ 2 Elternbeitrag<br />

(1) Mit dem monatlich zu leistenden Kostenbeitrag der Eltern (Elternbeitrag) sind alle<br />

Leistungen der Horteinrichtung abgedeckt, nicht jedoch die Verpflegkosten, angemessene<br />

Materialbeiträge (Werkbeiträge) sowie Veranstaltungsbeiträge gem. § 12<br />

Oö Elternbeitragsverordnung 2011.<br />

(2) Der Elternbeitrag wird für 10 geöffnete Monate berechnet und versteht sich inklusive<br />

Umsatzsteuer.<br />

(3) Der Elternbeitrag wird mittels Bankeinzug10 Mal pro Jahr eingehoben.<br />

(4) Ist ein Kind mehr als 2 Wochen durchgehend wegen nachgewiesener Erkrankung<br />

am Hortbesuch verhindert, so wird der Elternbeitrag zur Hälfte, höchstens jedoch bis<br />

zum Mindestbeitrag <strong>im</strong> darauf folgenden Monat, ermäßigt.<br />

(5) Der Mindest- und der Höchstbeitrag sind indexgesichert; eine Indexanpassung <strong>im</strong><br />

Sinne des § 7 der Elternbeitragsverordnung 2011 erfolgt jeweils zu Beginn des neuen<br />

Arbeitsjahres, somit erstmals 2012/13.<br />

§ 3 Mindestbeitrag<br />

(1) Der Mindestbeitrag in den Horten beträgt 39 Euro.<br />

(2) Der Mindestbeitrag kann auf A<strong>ntrag</strong> aus besonders berücksichtigungswürdigen<br />

sozialen Gründen unterschritten oder gänzlich nachgesehen werden, wobei auf die<br />

Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse Bedacht zu nehmen ist.<br />

§ 4 Abschläge<br />

Besuchen mehrere Kinder einer Familie beitragspflichtig eine Kinderbetreuungseinrichtung,<br />

ist für das zweite Kind ein Abschlag von 50 % und für jedes weitere Kind<br />

in einer Kinderbetreuungseinrichtung ein Abschlag von 100 % festgesetzt.<br />

§ 5 Berechnung des Elternbeitrages<br />

Der monatliche Elternbeitrag für die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung<br />

beträgt von der Berechnungsgrundlage für Kinder über 3 Jahren<br />

1. 3 % für die Betreuungszeit von max<strong>im</strong>al 25 Wochenstunden bei Schulkindern,<br />

max<strong>im</strong>al 119, oder<br />

2. mindestens 4 % für darüber hinausgehender Inanspruchnahme, max<strong>im</strong>al 137<br />

Euro


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 152<br />

Wird der Hort an 2 Tagen/Woche besucht: 60 % des 5-Tages-Tarifes, mindestens<br />

aber € 39,--<br />

Wird der Hort an 3 Tagen/Woche besucht: 75 % des 5-Tages-Tarifes, mindestens<br />

aber € 39,--.<br />

Wird der Hort an 4-5 Tagen/Woche besucht: voller Elternbeitrag.<br />

(3) Es besteht die Möglichkeit, dass Kinder, die an diesen Tagen nicht angemeldet<br />

sind, bei Bedarf die Betreuung in Anspruch nehmen<br />

§ 6 Materialbeiträge (Werkbeiträge) und Veranstaltungsbeiträge<br />

(1) Für Werkarbeiten, wird vom Hort je nach Aufwand der Werkarbeiten ein Materialbeitrag<br />

eingehoben. <strong>Die</strong>ser darf pro Arbeitsjahr max<strong>im</strong>al € 103,-- betragen.<br />

(2) N<strong>im</strong>mt ein Kind an einer Veranstaltung (<strong>im</strong> Rahmen des Hortbesuchs) teil, so<br />

wird ein anlassbezogen angemessener Veranstaltungsbeitrag von der Kinderbetreuungseinrichtung<br />

auf Grund der Anmeldung des Kindes zum Besuch der Veranstaltung,<br />

eingehoben.<br />

(3) Der Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Materialbeiträge<br />

(Werkbeiträge) und Veranstaltungsbeiträge kann nach Terminvereinbarung <strong>im</strong> städtischen<br />

Hort eingesehen werden<br />

§ 7 Sonstige Beiträge<br />

Für die Mittagsverpflegung wird der von den Franziskanerinnen festgesetzte Einzelpreis<br />

pro Essensportion verrechnet.<br />

§ 8 Fälligkeit<br />

<strong>Die</strong> Beiträge gem. §§ 5, 6 und 7 werden mit dem 7. des Folgemonats fällig.<br />

§ 9 Inkrafttreten<br />

<strong>Die</strong>se Tarifordnung tritt mit 01.09.2012 in Kraft.<br />

Mit Inkrafttreten dieser Tarifordnung treten alle früheren Tarifordnungen außer<br />

Kraft.<br />

angeschlagen am:<br />

abgenommen am:<br />

Der Bürgermeister<br />

Albert Ortig<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 21.06.2012 einst<strong>im</strong>mig die abgeänderte Horttarifordnung<br />

dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor.“


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 153<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Änderung der Horttarifordnung – wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 154<br />

15. Dringlichkeitsanträge gemäß § 46 (3) der OÖ GemO 1990<br />

15.4 Verlegung Trafogebäude und Straßenbauarbeiten <strong>Ried</strong>auer Straße<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Be<strong>im</strong> Verkauf des Grundstückes 1016/1, .1030/20, .1321, ISG <strong>Ried</strong> i.I. hat sich die<br />

Stadtgemeinde vertraglich verpflichtet, für eine Lastenfreiheit des Grundstückes zu sorgen.<br />

Darunter fällt auch die Verlegung des dortigen Trafogebäudes mit den bestehenden<br />

Zuleitungen.<br />

Gemäß nun vorliegenden Angeboten der Energie <strong>Ried</strong> i.I. an die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I.<br />

betragen die Kosten für die Verlegung und Neuerrichtung des Trafogebäudes inkl.<br />

MWSt. € 116.259,56 und die Verlegung der Straßenbeleuchtung samt Steuerkasten €<br />

6.378,68.<br />

Da die grundsätzliche Verpflichtung besteht, bis Jahresende das Grundstück lastenfrei zu<br />

stellen und für ein energierechtliches Verfahren und die erforderlichen Arbeiten ein halbes<br />

Jahr anzusetzen sind, ist es erforderlich, grundsätzlich die Verlegungskosten zu beschließen,<br />

damit ein entsprechender Auftrag an die Energie <strong>Ried</strong> i.I. erteilt werden kann.<br />

<strong>Die</strong> Bedeckung der Kosten erfolgt aus den Ankaufserlösen des Grundstückes.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die damit einverstanden sind, dass grundsätzlich ein<br />

Auftrag an die Energie <strong>Ried</strong> i.I. für die<br />

Trafoverlegung und Straßenbauarbeiten (inkl. Straßenbeleuchtung)<br />

iHv rund 123.000 Euro, Bedeckung<br />

aus Verkaufserlösen a.o. Haushalt, erteilt<br />

werden kann – wie vom Berichterstatter vorgetragen<br />

– einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 155<br />

15. Dringlichkeitsanträge gemäß § 46 (3) der OÖ GemO 1990<br />

15.5 Bebauungsplanänderung Grenzgasse <strong>im</strong> Bereich der Parz. 461/8, 475/2,<br />

475/4, 461/14 und 461/15<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Grenzgasse ist <strong>im</strong> Bebauungsplan von der Bahnhofstraße bis zur Claudistraße geplant.<br />

Zur Claudistraße gelangt derzeit über die Franz-Hönig-Straße. <strong>Die</strong> Grenzgasse ist<br />

noch nicht durchgehend ausgebaut. Von der Claudistraße aus sind derzeit drei Parzellen<br />

aufgeschlossen, wobei die Durchfahrt noch nicht ausgeführt wurde. Be<strong>im</strong> derzeitigen<br />

Ausbaugrad der Grenzgasse sind alle Parzellen aufgeschlossen, sodass der noch fehlende<br />

Abschnitt für die Erschließung der bebaubaren Parzellen nicht mehr erforderlich ist. Dem<br />

Gemeinderat wird daher vorgeschlagen, diesen nocht nicht errichteten und auch noch<br />

nicht abgetretenen Teil der Grenzgasse <strong>im</strong> Bebauungsplan aufzulassen und bei der Ausfahrt<br />

zur Claudistraße die Straßenfluchtlinie dem Bestand anzupassen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der der Einleitung der Änderung des Bebauungsplanes<br />

in der Grenzgasse – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 156<br />

15. Dringlichkeitsanträge gemäß § 46 (3) der OÖ GemO 1990<br />

15.6 Potentialanalyse Shared Space<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21. Juni 2012 beschlossen, dass hinsichtlich der<br />

Umfeldplanung EKZ <strong>Ried</strong> Angebote eingeholt werden sollen. Aufgrund der auch <strong>im</strong> selben<br />

Stadtrat beschlossenen Shared-Space-Veranstaltung wurde ein Angebot der Firma<br />

FGM Forschungsgesellschaft für Mobilität zur Erstellung einer Potentialanalyse mit Bürgerbeteiligung<br />

zur Schaffung einer attraktiven Anbindung des EKZ an die Innenstadt<br />

vorgelegt. Begutachtet sollen in erster Linie der Bereich Rainerstraße, Bayrhammergasse,<br />

Hoher Markt, Dr.-Franz-Berger-Straße, Braunauer Tor, aber auch andere sensible Bereiche<br />

des Einbahnrings werden (Lughoferkreuzung, Marktplatz - Froschaugasse, Roßmarkt,<br />

Bayrhammergasse - Promenade).<br />

Dazu liegt ein Angebot der Firma FGM vor: Kostenpunkt von € 23.298,-- Euro inkl. 10<br />

% Ust. <strong>Die</strong>s umfasst Grundlagenermittlung inkl. Workshop, Analysen vor Ort inkl. Dokumentation,<br />

Studienerstellung (Raumgliederung, Einzelanalysen, Elemente für den Masterplan,<br />

Textierung und Layout), Präsentationen (vor politischen Gremien und vor Bürgern),<br />

Reisekostenpauschale.<br />

Eine Bedeckung ist <strong>im</strong> Budget 2012 derzeit nicht vorgesehen. Aus Verstärkungsmitteln<br />

sind noch rund ca. 19.000 Euro vorhanden, aus dem Bereich Raumordnung könnten ein<br />

Drittel der Kosten bedeckt werden.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Beauftragung der Firma FGM zur Erstellung<br />

einer Potentialanalyse Shared Space mit Kosten<br />

iHv 23.298 Euro und der Bedeckung aus Verstärkungsmitteln<br />

sowie Raumordnung – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14. GR. vom 05.07.2012 Seite 157<br />

Ende der Sitzung: 20.47 Uhr<br />

Der Leiter des Stadtamtes: Der Vorsitzende:<br />

MMag. Peter Eckkrammer Albert Ortig<br />

Stadtamtsdirektor Bürgermeister<br />

Für die ÖVP: Für die FPÖ: Für die SPÖ:<br />

Clemens Mader Thomas D<strong>im</strong> Sabine Steffan<br />

Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderätin<br />

F.d.R.d.A.<br />

<strong>Die</strong> Schriftführerin:<br />

Sabine Haury<br />

Gemeindebedienstete<br />

Für die GRÜNEN<br />

Max Gramberger<br />

Stadtrat

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