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A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis

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12. GR. vom 15.12.2011 Seite 1<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Nachwahlen................................................................................................................................5<br />

1.1 Mandatsverzicht Christoph Ewerth.....................................................................................5<br />

1.2 Nachwahlen Aufsichtsrat Energie <strong>Ried</strong> ..............................................................................6<br />

1.3 Mandatsverzicht Sebastian Miesenbeck ............................................................................8<br />

2. Grundangelegenheiten...............................................................................................................9<br />

2.1 Bebauungs- und Flächenwidmungsplanänderungen, Einleitungen....................................9<br />

2.1.1 Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich der Parz. 581/9 u. 581/4, Wildfellnerstraße 9 –<br />

Ansuchen OMR Dr. Dominik und Gerhild Möslinger.........................................................9<br />

2.1.2 Bebauungsplanänderung Josef-Kränzl-Straße Parz. 855/5, 855/6 und .1118 –<br />

Ansuchen Fa. AREV..........................................................................................................10<br />

2.1.3 Wohnprojekt Strabag - Finkenweg............................................................................12<br />

2.1.4 Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich der Parz. 436/2 Salzburger Straße 7 –<br />

Ansuchen Joach<strong>im</strong> Aspöck.................................................................................................13<br />

2.2 Ansuchen um Übernahme in öffentl. Gut <strong>im</strong> Bereich der Parz. 1496 – Josef Radlinger,<br />

Auleiten ..................................................................................................................................14<br />

2.3 Wiesenpacht 2012 ............................................................................................................15<br />

2.4 Vereinbarung Nutzung Grünflächen Parkplatz Volksbank <strong>Ried</strong> durch die Stadtgemeinde<br />

.................................................................................................................................................18<br />

2.5 Marktgemeinde Aurolzmünster – Löschung einer <strong>Die</strong>nstbarkeit, Grundstücke 772/2,<br />

772/4, 772/8, GB 46134 Mairhof ...........................................................................................19<br />

2.6 ISG – Projekt <strong>Ried</strong>auer Straße..........................................................................................20<br />

2.6.1 Bebauungsplanänderung, Einleitung ........................................................................20<br />

2.6.2 Grundankauf .............................................................................................................22<br />

2.6.3 Grundverkauf ............................................................................................................24<br />

2.6.4 Absiedelungshilfe .....................................................................................................28<br />

3. Bauangelegenheiten.................................................................................................................30<br />

3.1 Volksschule II – Diverse Auftragsvergaben......................................................................30<br />

3.2 Durchschnittsstundensätze für Bauhof und Reinigung 2012............................................35<br />

3.3 Kanalordnung der Stadt <strong>Ried</strong> i.I. - Novellierung..............................................................41<br />

4. Verkehrsangelegenheiten.........................................................................................................42<br />

4.1 Kellergasse – Errichtung einer Ladezone <strong>im</strong> Bereich Gasthof Hafner ............................42<br />

4.2 Schillerstraße – Errichtung eines Halte- und Parkverbotes be<strong>im</strong> neuen Geschäft Hofer .44<br />

4.3 Griesgasse – Unionturnhalle – Errichtung von Kurzparkplätzen vor der Turnhalle ........46<br />

4.4 Fr.-Thurner-Straße – Ausweitung der gebührenfreien Kurzparkzone vor dem Neubau<br />

Wagner/Oberbank ...................................................................................................................47<br />

4.5 Wildfellnerstraße/Eiselsbergstraße – Halte- und Parkverbot ...........................................48<br />

5. Umwelt- und Friedhofsangelegenheiten................................................................................50<br />

5.1 Abfallwirtschaft – Müllwagenankauf 2012.......................................................................50<br />

6. Angelegenheiten Rechts- und Baurechtsausschuss...............................................................51<br />

6.1 Ermächtigung der Rechtsvertretung zur Einbringung von Rechtsmitteln........................51<br />

6.2 Berufung Zechmeister Bauvorhaben Innotech..................................................................52<br />

7. Soziale Angelegenheiten..........................................................................................................54<br />

7.1 Subventionen.....................................................................................................................54<br />

7.1.1 Volkshilfe Integrationsbüro <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> – Ansuchen für 2012.........................54<br />

7.1.2 PGA – Ansuchen um Förderung Projekt Mensana 2012...........................................55<br />

7.1.3 Volkshilfe <strong>Ried</strong>, Kindertreff Löwenzahn – Ansuchen um Subvention 2011.............57


2<br />

7.1.4 Investitionsförderungsansuchen für Sanierung der Mutterberatungsräume <strong>im</strong> Zuge<br />

des Umbaus des Bezirksalten- und –pflegehe<strong>im</strong>es <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> – weitere Förderrate<br />

............................................................................................................................................58<br />

7.2 Sprachförderung in Kindergärten......................................................................................60<br />

7.3 Anpassung der Kindergarten-Tarifordnung.......................................................................61<br />

7.4 Anpassung der Krabbelstuben-Tarifordnung....................................................................62<br />

8. Bildung, Schule, Horte.............................................................................................................63<br />

8.1 Hort-Tarifordnung.............................................................................................................63<br />

9. Sportangelegenheiten...............................................................................................................64<br />

9.1 Subventionen.....................................................................................................................64<br />

9.1.1 Subvention SV Josko <strong>Ried</strong>........................................................................................64<br />

9.1.2 OÖ. Fußballverband - LAZ.......................................................................................65<br />

10. Jugendangelegenheiten..........................................................................................................66<br />

10.1 Bandprobenraum – „RWA Pavillon“ der <strong>Ried</strong>er Messe - Anmietung.............................66<br />

11. Wohnungsangelegenheiten....................................................................................................69<br />

11.1 Wohnungsvergaben.........................................................................................................69<br />

12. <strong>Ried</strong>er Messe GmbH..............................................................................................................70<br />

12.1 Umbenennung in „Messe <strong>Ried</strong> GmbH“..........................................................................70<br />

12.2 Kostenteilung Absperrung Straßenreinigung..................................................................71<br />

13. Finanzangelegenheiten..........................................................................................................72<br />

13.1 Gebühren, Gebührenordnung 2012.................................................................................72<br />

13.2 Voranschlag 2012............................................................................................................82<br />

13.2.1 Voranschlag Stadtgemeinde.....................................................................................82<br />

13.2.2 Voranschlag Städtische Bestattung..........................................................................82<br />

13.2.3 Mittelfristige Finanzplanung...................................................................................82<br />

13.2.4 Kassenkredit............................................................................................................83<br />

13.2.5 <strong>Die</strong>nstpostenplan.....................................................................................................83<br />

14. Mitteilungen...........................................................................................................................87<br />

15. Allfälliges.................................................................................................................................88<br />

16. Dringlichkeitsanträge gemäß § 46 (3) der OÖ GemO 1990...............................................89<br />

16.1 Löschung einer <strong>Die</strong>nstbarkeit, Grundstücke 204/1 sowie 219/5 bis 219/18, Grundbuch<br />

46134 Mairhof.........................................................................................................................89<br />

16.2 Finanzierungsplan UTC..................................................................................................90


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 3<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, eröffnet die Sitzung und führt aus:<br />

"Meine sehr verehrten Damen und Herren des Gemeinderates!<br />

Ich eröffne die 12. öffentliche Sitzung des Gemeinderates und begrüße die Herren<br />

Vizebürgermeister und Stadträte sowie die Damen und Herren Gemeinderäte recht herzlich.<br />

Ich begrüße die <strong>Ried</strong>erinnen und <strong>Ried</strong>er, die sich die Zeit nehmen, an der heutigen<br />

Gemeinderatssitzung zuzuhören, und die Vertreter der Presse.<br />

<strong>Die</strong> Sitzung wurde von mir nach den Best<strong>im</strong>mungen der OÖ. Gemeindeordnung 1990<br />

einberufen. Eine Einladung wurde allen Mitgliedern des Gemeinderates mit Tagesordnung<br />

innerhalb der 7-Tage-Frist gemäß § 45 Abs. 3 der O.ö. GemO 1990 i.d.g.F. zugestellt. Das<br />

Stattfinden der Sitzung war überdies durch Anschlag an der öffentlichen Gemeindeamtstafel<br />

kundgemacht.<br />

Es sind an der heutigen Sitzung 3 Mitglieder des Gemeinderates verhindert, wofür folgende<br />

Ersatzmitglieder eingeladen wurden, die ich hiermit begrüßen darf:<br />

von der ÖVP: Christoph Regl .....................................................<br />

.......................................................................................................................<br />

von der SPÖ: .................................................................................................<br />

.......................................................................................................................<br />

von der FPÖ: .................................................................................................<br />

.......................................................................................................................<br />

von den <strong>Grünen</strong>: Thomas Brachtl<br />

Christine Oßberger<br />

........................................................................................................................<br />

Damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.<br />

Das Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates vom 20.10.2011 liegt während der<br />

heutigen Sitzung auf. Wenn keine Einwendungen erhoben werden, gilt dieses als genehmigt.<br />

<strong>Die</strong> Tagesordnung enthält 16 Punkte.<br />

Nachstehende Tagesordnungspunkte wurden abgesetzt:<br />

Tagesordnungspunkt 2.4 – Vereinbarung Nutzung Grünflächen Parkplatz Volksbank <strong>Ried</strong><br />

durch die Stadtgemeinde<br />

Begründung: Hier sind noch weitere Gespräche mit der Geschäftsführung der Volksbank<br />

erforderlich.<br />

Tagesordnungspunkt 3.3 – Kanalordnung der Stadt <strong>Ried</strong> i.I. -Novellierung<br />

Begründung: Hier soll noch geprüft werden, inwieweit bestehende Objekte zukünftig von<br />

einem Anschlusszwang an das Trennsystem betroffen sind.<br />

Tagesordnungspunkt 2.1.1 – Bebaungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich der Parz. 581/9 und 581/4,<br />

Wildfellnerstraße 9 – Ansuchen OMR Dr. Dominik und Gerhild Möslinger<br />

Begründung: Es ist keine wirkliche Einleitung.


4<br />

Gemäß § 46 Abs. 3 bringe ich den Inhalt der vorliegenden Dringlichkeitsanträge zur<br />

Kenntnis und es ist sodann über die Aufnahme in die Tagesordnung abzust<strong>im</strong>men.<br />

Löschung einer <strong>Die</strong>nstbarkeit, Grundstück 204/1 sowie 219/5 bis 219/18, Grundbuch<br />

46134 Mairhof<br />

Das Schreiben ist erst nach Erstellung der Tagesordnung eingelangt und ist eine rasche<br />

formelle Erledigung erforderlich.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A<strong>ntrag</strong>:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der dringlichen Behandlung des Tagesordnungspunktes<br />

„Löschung einer <strong>Die</strong>nstbarkeit,<br />

Grundstück 204/1 sowie 219/5 bis 219/18,<br />

Grundbuch 46134 Mairhof“ einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

Finanzierungsplan UTC<br />

Der Finanzierungsplan ist erst nach Erstellung der Tagesordnung eingelangt. Um eine rasche<br />

Auszahlung 2012 sicherzustellen, ist dieser formell zu beschließen.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A<strong>ntrag</strong>:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der dringlichen Behandlung des Tagesordnungspunktes<br />

„Finanzierungsplan UTC“ einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

Wir kommen somit zum Punkt 1. der Tagesordnung, Nachwahlen.


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 5<br />

1. Nachwahlen<br />

1.1 Mandatsverzicht Christoph Ewerth<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Herr Christoph Ewerth hat mit Schreiben vom 23.11.2011, eingelangt am 24.11.2011, auf<br />

sein Mandat als Ersatzmitglied <strong>im</strong> Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. verzichtet.<br />

Herr Ewerth war Mitglied <strong>im</strong> Jugendausschuss. Von der Gemeinderatsfraktion der SPÖ<br />

liegen folgende Wahlvorschläge vor:<br />

Jugendausschuss<br />

Mitglied GR Yasha Kahrer<br />

Ersatzmitglied GRE Christoph Rohrauer<br />

Gemäß § 33 iVm § 26 Abs. 3 und § 33a Abs.2 der O.ö. GemO 1990 i.d.g.F. herrscht<br />

Fraktionswahl. Gemäß § 52 gilt grundsätzlich gehe<strong>im</strong>e Abst<strong>im</strong>mung, wenn nicht der<br />

Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig etwas anderes beschließt. Zur Beschleunigung des Verfahrens war<br />

es nun bisher üblich, bei den Fraktionsabst<strong>im</strong>mungen zu bleiben, aber offen abzust<strong>im</strong>men.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g Nr. 1:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die damit<br />

einverstanden sind, dass die Wahl in offener Fraktionswahl<br />

durchgeführt wird, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

A n t r a g Nr. 2:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren der SPÖ-Gemeinderatsfraktion,<br />

die mit den Nachwahlen in den Jugendausschuss, – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum<br />

Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


6<br />

1. Nachwahlen<br />

1.2 Nachwahlen Aufsichtsrat Energie <strong>Ried</strong><br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Herr Mag. Dr. Stefan Schober hat mit Mail vom 14.12.2011 sein Aufsichtsratsmandat <strong>im</strong><br />

Aufsichtsrat der Energie <strong>Ried</strong> GmbH niedergelegt, sodass dieses frei ist und neu besetzt<br />

werden kann.<br />

Gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages, der sich <strong>im</strong> Rahmen des § 30 b Abs. 2 GmbH-<br />

Gesetz bewegt, lautet:<br />

„ <strong>Die</strong> Mitglieder des Aufsichtsrates werden für drei Jahre gewählt; die Funktionsperiode<br />

endet mit der Beschlussfassung über den dritten, auf die Bestellung folgenden<br />

Rechnungsabschluss. Wiederholte Bestellung als Aufsichtsrat ist zulässig“<br />

<strong>Die</strong> letzte Wahl fand in der Generalversammlung vom 15.6.2009 nach<br />

Gemeinderatsbeschluss vom 03.06.2009 statt.<br />

<strong>Die</strong> nächste Generalversammlung der Energie <strong>Ried</strong> GmbH, bei der die neuen<br />

Aufsichtsratsmitglieder zu wählen sind, findet voraussichtlich <strong>im</strong> Juni 2012 statt, sodass<br />

gem. Sitzungsplan der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung vom 22.3.2012 die Neuwahlen<br />

für die Aufsichtsratsmitglieder durchzuführen hat.<br />

Bisher war es üblich, dass eine Nachbesetzung auf Basis der Mandatsverteilung zum<br />

Zeitpunkt der Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates erfolgt.<br />

Herr Mag. Dr. Schober wurde auf Grund der damaligen Mandatsstärke von der SPÖ-<br />

Gemeinderatsfraktion bestellt und liegt daher ein entsprechender Wahlvorschlag der SPÖ-<br />

Fraktion vom 15.12.2011 lautend auf GR Rudolf Holzinger vor.<br />

Gemäß § 33a iVm § 28f der OÖ. GemO 1990 sind die Best<strong>im</strong>mungen über die Wahl der<br />

Stadtratsmitglieder für die Wahl der Vertreter in Organe außerhalb der Gemeinde sinngemäß<br />

anzuwenden, sofern der Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig nicht etwas anderes beschließt.<br />

Das bedeutet, dass die von der Gemeinde zu entsendenden Mitglieder in Fraktionswahl und<br />

gehe<strong>im</strong> zu wählen sind und dass das d`Hondtsche Verfahren anzuwenden ist.<br />

Gemäß § 52 gilt grundsätzlich gehe<strong>im</strong>e Abst<strong>im</strong>mung, wenn nicht der Gemeinderat<br />

einst<strong>im</strong>mig etwas anderes beschließt. Zur Beschleunigung des Verfahrens war es nun bisher<br />

üblich, bei den Fraktionsabst<strong>im</strong>mungen zu bleiben, aber offen abzust<strong>im</strong>men.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g Nr. 1:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die damit<br />

einverstanden sind, dass die Wahl in offener Fraktionswahl<br />

durchgeführt wird, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 7<br />

A n t r a g Nr. 2:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren der SPÖ-Gemeinderatsfraktion,<br />

die mit der Nachwahl in den Aufsichtsrat der Energie <strong>Ried</strong><br />

GmbH, – wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


8<br />

1. Nachwahlen<br />

1.3 Mandatsverzicht Sebastian Miesenbeck<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Herr Sebastian Miesenbeck hat mit Schreiben vom 06.12.2011, eingelangt am 07.12.2011,<br />

auf sein Mandat als Ersatzmitglied <strong>im</strong> Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. verzichtet.<br />

Herr Miesenbeck war Ersatzmitglied <strong>im</strong> Jugendausschuss. Von der Gemeinderatsfraktion der<br />

GRÜNEN liegt folgender Wahlvorschläge vor:<br />

Jugendausschuss<br />

Ersatzmitglied GRE Mag. a Barbara Lenglachner<br />

Gemäß § 33 iVm § 26 Abs. 3 und § 33a Abs.2 der O.ö. GemO 1990 i.d.g.F. herrscht<br />

Fraktionswahl. Gemäß § 52 gilt grundsätzlich gehe<strong>im</strong>e Abst<strong>im</strong>mung, wenn nicht der<br />

Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig etwas anderes beschließt. Zur Beschleunigung des Verfahrens war<br />

es nun bisher üblich, bei den Fraktionsabst<strong>im</strong>mungen zu bleiben, aber offen abzust<strong>im</strong>men.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g Nr. 1:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die damit<br />

einverstanden sind, dass die Wahl in offener Fraktionswahl<br />

durchgeführt wird, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

A n t r a g Nr. 2:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren der GRÜNEN<br />

Gemeinderatsfraktion, die mit den Nachwahlen in den<br />

Jugendausschuss, – wie vom Berichterstatter vorgetragen –<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 9<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.1 Bebauungs- und Flächenwidmungsplanänderungen, Einleitungen<br />

2.1.1 Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich der Parz. 581/9 u. 581/4, Wildfellnerstraße 9<br />

– Ansuchen OMR Dr. Dominik und Gerhild Möslinger<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong>ser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt. Es ist keine wirkliche Einleitung.“


10<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.1 Bebauungs- und Flächenwidmungsplanänderungen, Einleitungen<br />

2.1.2 Bebauungsplanänderung Josef-Kränzl-Straße Parz. 855/5, 855/6 und .1118 –<br />

Ansuchen Fa. AREV<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Eigentümer des Objektes Josef-Kränzl-Straße 3 beabsichtigen auf den Parz. 855/5,<br />

855/6 und .1118 die Errichtung eines Büro- und Wohnhauses entsprechend der<br />

Vorentwurfsplanung.<br />

Aus diesem Grund bea<strong>ntrag</strong>t die AREV <strong>im</strong> Namen der Grundstückseigentümer, Hr. Georg<br />

Eisenzopf und Hr. Franz Eidenhammer, die Änderung des gültigen Bebauungsplanes mit<br />

einer GFZ von derzeit 0,8 auf eine zukünftige GFZ von 1,2.<br />

Weiters führt die Fa. AREV <strong>im</strong> Schreiben an, dass sich ihrer Auffassung nach der Entwurf<br />

ohne Aufdringlichkeit in die bestehende Gebäude- und Nutzungsstruktur der Josef-Kränzl-<br />

Straße einfügt und eine besondere städtebauliche Vorgabe für die weitere Entwicklung in<br />

diesem Umfeld darstellt.<br />

Des weiteren erfolgt auch in der aktuellen Situation kein negativer Einfluss auf die<br />

Nachbarobjekte. <strong>Die</strong>s wird <strong>im</strong> Besonderen auch durch die Darstellung der Umrisse der<br />

Bestandsobjekte (Höhenentwicklung, D<strong>im</strong>ensionen) <strong>im</strong> Entwurfsplan bestätigt.<br />

<strong>Die</strong> AREV ersucht um eine positive Behandlung.<br />

In diesem Bereich wurde <strong>im</strong> Jahre 2009 ein Bebauungsplanänderungsverfahren<br />

durchgeführt. Damals war die GFZ mit 0,6 und die Geschoßanzahl mit 2 verordnet. Von der<br />

Fa. AREV wurde <strong>im</strong> Namen der Grundeigentümer um Änderung des Bebauungsplanes<br />

dahingehend angesucht, dass die GFZ von 0,6 auf 0,8 und die Geschossanzahl von 2 auf 3<br />

Geschosse erhöht wird.<br />

Damals wurde angeführt, dass die Eigentümer eine Adaptierung bzw. Erneuerung des<br />

bestehenden Objektes und gleichzeitig eine Wohnbebauung auf dem freien Grundstück<br />

beabsichtigen.<br />

Damals wurde das Bebauungsplanänderungsverfahren damit begründet, dass die<br />

umliegenden Bauflächen bereits eine erlaubte Geschossanzahl von 3 bzw. eine<br />

Bebauungsdichte von 0,8 aufweisen. Das Verfahren wurde damals positiv abgeschlossen.<br />

Gemäß § 36 Abs. 3 OÖ ROG 1994 idgF hat der Gemeinderat, wenn Anregungen auf<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes oder eines Bebauungsplanes bei der Gemeinde<br />

einlangen, binnen 6 Monaten zu entscheiden, ob die Voraussetzungen zu Änderungen gemäß<br />

§ 36 Abs. 1 oder 2 ROG 1994 idgF gegeben sind.<br />

Der A<strong>ntrag</strong> auf Änderung wurde am 16.11.2011 gestellt.<br />

Eine Änderungsverpflichtung iSd. § 36 Abs. 1 ROG 1994 idgF liegt nicht vor, da sich die<br />

maßgebliche Rechtslage nicht geändert hat und das Gemeinwohl nicht erfordert. Geändert<br />

werden kann (Ermessen des Gemeinderates) bei öffentlichem Interesse, keinen Widerspruch<br />

zur Planungszielen der Gemeinde und keiner Verletzung von Interessen Dritter.


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 11<br />

<strong>Die</strong> nun bea<strong>ntrag</strong>te Bebauungsdichte würde gegenüber der bestehenden Bebauungsdichte<br />

um 50% höher sein. <strong>Die</strong> verordnete Bebauungsdichte der umliegenden Grundstücke beträgt<br />

ebenfalls 0,8. <strong>Die</strong>se Änderung würde Interessen der Eigentümer der bereits bebauten<br />

Grundstücke verletzen. <strong>Die</strong>se Änderung widerspricht somit den zurzeit ausgewiesenen<br />

Planungszielen der Gemeinde für dieses Gebiet.<br />

Daher wird bea<strong>ntrag</strong>t die Änderung des Bebauungsplanes, wie vorgetragen abzulehnen.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung am 22.11.2011 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat die<br />

Ablehnung der Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Beschlussfassung vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Ablehnung der Bebauungsplanänderung- wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum<br />

Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


12<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.1 Bebauungs- und Flächenwidmungsplanänderungen, Einleitungen<br />

2.1.3 Wohnprojekt Strabag - Finkenweg<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Fr. Ullmann Marianne ersucht die bestehende Bebauung für ihre Grundstücke Nr. 1050/1<br />

und 1050/2 von derzeit Gruppenbauweise auf offene Bauweise abzuändern.<br />

Eine Bebauungsstudie von der Fa. Strabag liegt vor und wird den Mitgliedern des<br />

Bauausschusses zur Kenntnis gebracht.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 22.11.2011 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Einleitung der Bebauungsplanänderung von Gruppenbauweise auf offene Bauweise <strong>im</strong><br />

Bereich vom Finkenweg bis zur gemeinsamen Grenze zur Gemeinde Hohenzell zur<br />

Beschlussfassung vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Einleitung der Bebauungsplanänderung- wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum<br />

Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 13<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.1 Bebauungs- und Flächenwidmungsplanänderungen, Einleitungen<br />

2.1.4 Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich der Parz. 436/2 Salzburger Straße 7 –<br />

Ansuchen Joach<strong>im</strong> Aspöck<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Hr. Joach<strong>im</strong> Aspöck hat bei der Stadtgemeinde um Abänderung des Bebauungsplanes <strong>im</strong><br />

Bereich der Parz. 436/2 (vormals .599/2, .599/1, 436/2) EZ 1766 angesucht. Er ersucht, den<br />

Bebauungsplan so abzuändern, dass es möglich ist, in das bestehende Gebäude 6<br />

Wohnungen und ein Büro einzubauen.<br />

Es wird um Abänderung der Geschoßanzahl von 2-geschossig auf II + D und die Bauweise<br />

von Gruppenbauweise auf offene Bauweise angesucht.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung am 22.11.2011 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat die<br />

Einleitung der Änderung des Bebauungsplanes wie vorgetragen zur Beschlussfassung vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Einleitung der Bebauungsplanänderung- wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum<br />

Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


14<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.2 Ansuchen um Übernahme in öffentl. Gut <strong>im</strong> Bereich der Parz. 1496 – Josef<br />

Radlinger, Auleiten<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Hr. Josef Radlinger ersucht um Übernahme von 24 m² aus der Parz. 1478 und<br />

2 m² aus der Parz. 1475 in das öffentl. Gut.<br />

<strong>Die</strong> Ausgangslage stellt sich wie folgt dar:<br />

Wie <strong>im</strong> Plan von Hr. DI Wagneder dargestellt, sollen an der Straße öffentl. Gut Parz. 1496<br />

für Privatzufahrten geeignete Fahrtmöglichkeiten geschaffen werden.<br />

Im Sinne der komplizierten grundbücherlichen Fahrtrechtregelungen ersucht Hr. Radlinger<br />

um Übernahme der gekennzeichneten 26 m² (24 + 2) um Übernahme in das öffentl. Gut,<br />

wobei sich die Grundeigentümer verpflichten, sich auch weiterhin um die Befestigung bzw.<br />

Erhaltung und Schneeräumung der unentgeltlich abzutretenden Fläche zu kümmern.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung am 22.11.2011 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat die<br />

Übernahme des Grundstücksteiles wie vorgetragen in das öffentl. Gut zur Beschlussfassung<br />

vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Übernahme des Grundstücksteiles in das öffentl. Gut<br />

- wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 15<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.3 Wiesenpacht 2012<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Aufstellung der Wiesenpachte 2012<br />

1.) Landwirtschaftliche Flächen<br />

Name und Andresse Parzellen - Nr., Ausmaß und Bedingungen<br />

Zwe<strong>im</strong>üller Johann<br />

Hilprechting 2<br />

4921 Hohenzell<br />

<strong>Die</strong>rmayr Günther<br />

Aich 2<br />

4941 Mehrnbach<br />

Rosemarie Angleitner<br />

Schnalla 3<br />

4910 Tumeltsham<br />

Fellner Bau GmbH.<br />

Schärdinger Straße 43<br />

Parz. 421/1 und 468/1 Wiese in der KG. Gonetsreith;<br />

€ 43,60 pro Joch und Jahr (3.761 m²) = € 28,49 +<br />

MWSt.<br />

Parz. 1666 (4.824 m²) - Mandl - Wiese<br />

€ 218,00 pro ha und Jahr = € 109,00 +MWSt.<br />

Reduzierung auf € 40,-- + MWSt (GR 26.2.04)<br />

Parzellen 2126/2, 2126/3, 2127/1, KG. <strong>Ried</strong> i.I.,<br />

Ausmaß von 8.921 m²<br />

Pachtschilling € 120,42 inkl. MWSt<br />

Parzelle 1055/1 <strong>im</strong> Ausmaß von 735 m², jährliche<br />

Pacht € 7,27 + MWSt.<br />

2.) Weitere Pachte<br />

€<br />

<strong>Ried</strong>er Messe (S 5.500,00 pro ha) 1679/1 Parzelle 5.625 m² 200,00<br />

Schrebergartenverein <strong>Ried</strong> Schrebergarten 662,19<br />

Weitere Verpachtungen, ohne Vorschreibung<br />

Name und Andresse Parzellen - Nr., Ausmaß und Bedingungen<br />

Buchleitner Johann<br />

Parz. 206/2 und 221/1 (18.500 m²)<br />

Am Schweiklberg 1<br />

kostenlos, dafür <strong>im</strong> Winter keine Düngung mit<br />

4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />

Naturdünger wegen Schiwiese<br />

Reisegger Johannes<br />

Parz. Nr. 648/2, KG. Rabenberg (2.700 m²)<br />

Pierethweg 1<br />

kostenlos wegen Überschwemmungsgebiet und<br />

4921 Hohenzell<br />

schlechtem Futter<br />

Mostobstfechsungen; keine Pächter<br />

Mostobstfechsung entlang der <strong>Ried</strong>er Zehnerkasene;<br />

kostenlos gegen Betreuung der Bäume<br />

Mostobstfechsung entlang des Aubaches<br />

Parz. Nr. 438, KG. <strong>Ried</strong><br />

Verpachtung öff. Gut<br />

€ 0,10 je m² und € 10,00 Verwaltungsgebühr zuzüglich MWSt.<br />

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 24. Oktober 2003 wurde ermöglicht:<br />

Eine Verpachtung soll für 1 Jahr, 5 Jahre oder 10 Jahre möglich sein. <strong>Die</strong> Verpachtung auf 5


16<br />

bzw. 10 Jahre soll nur unter der Voraussetzung möglich sein, dass wenn der Grund während<br />

der Verpachtungszeit von der Stadtgemeinde benötigt wird, dieser von den Pächtern<br />

vorzeitig zurückgegeben wird.<br />

<strong>Die</strong> Verwaltungsgebühr soll mit € 10,00 je Vorschreibung festgesetzt werden, mit dem<br />

Hinweis, dass die Möglichkeit einer längerfristigen Verpachtung besteht.<br />

Das Pachtentgelt je m 2 soll mit € 0,10 festgesetzt werden.<br />

Für die jährliche Vorschreibung haben sich entschieden:<br />

Franz und Johanna Stadler, Langwiesen 13, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>; Teil aus Parz. 519/8<br />

Team 7, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, Grdstk. 1229 <strong>im</strong> Ausmaß von 149 m² und Grdstk. 535/4 <strong>im</strong><br />

Ausmaß von 88 m²<br />

2 Pächter (Frau Felix, Ehegatten Dallinger) haben sich für 5-jährige Vorschreibung (nächste<br />

Vorschreibung <strong>im</strong> Jahr 2013) entschieden.<br />

<strong>Die</strong> weiteren 24 Pächter (Mag. Johann und Renate Bespaletz, Mag. Gottfried und Agnes<br />

Tischler, Franz Kolm, Peter Willinger, Helga Brandstätter, Union - Tennis – Club, Christa<br />

Muck, Autohaus Gerhard Priewasser, Andreas und Andrea Holzinger, Hubert Plemely,<br />

Georg und Waltraud Schrems, TOYOTA Innviertlel Ges.m.b.H., Christian Jodlbauer, Alois<br />

und Gabriel Leeb, Stiftung Freiheitliches He<strong>im</strong> Schärdinger Tor 5 a, Erich Buttinger,<br />

Gottfried und Hermine Hörmanseder, Karl und Grazyna Kornpointner, Berta Wagner,<br />

Joach<strong>im</strong> und Beatrix Altweger, Erich und Hermine Wesentslintner, Herbert und Sabine<br />

Bertich, Ludwig Kirchsteiger, Otmar Hofstoetter) haben sich für 10-jährige Vorschreibung<br />

(nächste Vorschreibung <strong>im</strong> Jahr 2013) entschieden.<br />

Im Jahr 2005 haben sich die Fa. EBG und die Kanzlei Dr. Puttinger, Vogl & Partner für die<br />

10-jährige Vorschreibung entschieden (nächste Vorschreibung <strong>im</strong> Jahr 2016).<br />

<strong>Die</strong> Firma Schöffl GmbH, Eberschwanger Straße 52, 4910 <strong>Ried</strong> nutzt 291 m² aus dem<br />

Grdstk. 1524, EZ 3110. Für das Jahr 2005 wurden dafür € 29,10 + Verwaltungsgebühr und<br />

10 % MWSt. vorgeschrieben. <strong>Die</strong>ser Betrag wurde von der Fa. Schöffl nicht bezahlt, mit der<br />

Begründung, dass die 291 m² von ihnen abgetreten wurden und bei der Benützung dieses<br />

Grundstückes nie eine Vereinbarung getroffen wurde, hiefür ein Pachtentgelt zu bezahlen.<br />

Mit Schreiben vom 10.3.2006 wurde der Fa. Schöffl mitgeteilt, dass eine neue<br />

Trassenverordnung der Umfahrung vom Amt der OÖ Landesregierung erfolgen wird. Sollte<br />

das von ihnen genutzte Grundstück nicht mehr betroffen sein, kommen die Best<strong>im</strong>mungen<br />

der OÖ Bauordnung zum Tragen und das Grundstück wird rückübertragen. Im heurigen Jahr<br />

wurden der Fa. Schöffl die Gebühren für die Jahre 2007, 2008 und 2009 vorgeschrieben,<br />

welche diese wieder nicht bezahlt hat, mit dem Hinweis, dass lt. Bgm. Ortig die<br />

Vorschreibung ausgebucht wird.<br />

Mit GR-Beschluss vom 23.10.2008 wurde die Überlassung eines Teiles der Parz. 1096/7 <strong>im</strong><br />

Ausmaß von 60 m² an Mag. Otmar und Johanna Kalchgruber, Am Sonnenhang 1, 4910 <strong>Ried</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> genehmigt.<br />

Mit GR-Beschluss vom 3.6.2009 wurde die Überlassung des Grünstreifens entlang der<br />

Parzelle 1096/9 <strong>im</strong> Ausmaß von rund 50 m² an Günther Lutterschmidt genehmigt.<br />

Nachfolger: Norbert und Monika Ramminger?<br />

Ebenfalls mit GR-Beschluss vom 3.6.2009 wurde die Überlassung eines Teiles der Parzelle<br />

1012/1 an Frau Dankerl und Frau Niederreiter unter folgenden Auflagen genehmigt:<br />

• Freihaltung eines 5 m-Streifens zum Bachufer; dieser Bachgrundstreifen ist<br />

mitzupflegen (zumindest 2-malige Mahd <strong>im</strong> Jahr).


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 17<br />

• Außer Bänken und einem kleinen Zaun zur Straße dürfen keine baulichen<br />

Einrichtungen bzw. Möblierungen auf dem Grundstück geschaffen werden.<br />

• <strong>Die</strong> Verpachtung erfolgt zu den üblichen Pachtbedingungen mit jährlicher<br />

Kündigungsmöglichkeit (Wiesenpacht).<br />

Mit GR-Beschluss vom 10.12.09 wurde die Überlassung eines Teilstückes aus der Parz. Nr.<br />

1831 von rund 70 m² an die Ehegatten Knoblinger genehmigt.<br />

Mit GR-Beschluss vom 16.12.10 wurde die Überlassung eines Teilstückes aus Parz. 1514/3<br />

mit 17 m² an Frau Martina Niederwinkler genehmigt.<br />

Mit GR-Beschluss vom 14. Oktober 2010 wurde die Überlassung eines Teilstückes aus Parz.<br />

675/3 mit 288 m² an Frau Mag. a Ulrike Siebeneichler genehmigt.<br />

Mit GR-Beschluss vom 20.10.11 wurde die Überlassung eines Teilstückes aus Parz. 1429/2<br />

mit 100 m 2 an Herrn und Frau Michael und Daniela Tomandl genehmigt.<br />

Mit GR-Beschluss vom 7.7.11 wurde die Überlassung eines Teilstückes aus Parz. 674/4 mit<br />

48 m 2 zum Betrag von € 1,00/m 2 an die Firma Hofer, Sattledt, genehmigt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Stadtrat Erich Rohrauer ersucht um eine genauere Erklärung<br />

betreffend der Wiesenpacht Schöffl, da <strong>im</strong> Amtsvortrag angeführt ist, dass <strong>im</strong> heurigen Jahr<br />

die Gebühren für die Jahre 2007, 2008 und 2009 vorgeschrieben und nicht bezahlt wurden<br />

und lt. Bgm. Ortig die Vorschreibung ausgebucht wird.<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig erläutert,<br />

dass das mit der Umfahrungsspange zusammenhängt, da auf diesem Grundstück die Trasse<br />

liegt. <strong>Die</strong> Vorschreibung wird zurückgenommen. <strong>Die</strong> anderen Wiesenpachte sind deshalb<br />

nicht erhöht, weil es <strong>im</strong>mer schwieriger wird jemanden zu finden, der die Pflege vorn<strong>im</strong>mt.<br />

Stadtrat Erich Rohrauer fragt an,<br />

ob diese Ausbuchung möglicherwiese <strong>im</strong> A<strong>ntrag</strong> vermerkt werden könnte bzw. ob das<br />

zulässig ist.<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, erläutert,<br />

dass dies aufgrund der Sachlage, da darauf eine Verordnung liegt, es nicht erforderlich ist<br />

und es selbstverständlich ist, dass man diese Gebühren nicht verrechnet. Aber es ist ein guter<br />

Hinweis und wir vermerken diese Ausbuchung <strong>im</strong> A<strong>ntrag</strong>.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Weiterverpachtung und Ausbuchung Schöffl- wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


18<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.4 Vereinbarung Nutzung Grünflächen Parkplatz Volksbank <strong>Ried</strong> durch die<br />

Stadtgemeinde<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong>ser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt, da noch weitere Gespräche mit der<br />

Geschäftsführung der Volksbank erforderlich sind.“


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 19<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.5 Marktgemeinde Aurolzmünster – Löschung einer <strong>Die</strong>nstbarkeit, Grundstücke<br />

772/2, 772/4, 772/8, GB 46134 Mairhof<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Ob der Marktgemeinde Aurolzmünster allein gehörigen Liegenschaft 493 Grundbuch<br />

46134 Mairhof sind zugunsten der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. die <strong>Die</strong>nstbarkeit der der<br />

Duldung der 30 KV Doppelleitung <strong>Ried</strong>-Umspannwerk Utzenaich gemäß Punkt II– IV<br />

<strong>Die</strong>nstbarkeitsvertrag vom 27.11.1984 hinsichtlich Grundstück 772/2 und 772/4 für die<br />

Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. sowie für das Grundstück 772/8 und 772/9 einverleibt.<br />

Mit Schreiben vom 10.11.2011 (Eingang 11.11.2011) sucht das Notariat Dr. Josef Hönig <strong>im</strong><br />

Namen und <strong>im</strong> Auftrag der Liegenschaftseigentümer um Löschung der <strong>Die</strong>nstbarkeiten<br />

hinsichtlich der Grundstücke 772/2, 772/4 und 772/8 an, da von diesen <strong>Die</strong>nstbarkeiten<br />

lediglich das Grundstück 772/9 betroffen sein dürfte.<br />

<strong>Die</strong> Energie <strong>Ried</strong> GmbH als Rechtsnachfolgerin der Stadtwerke <strong>Ried</strong> i.I. hat mit Schreiben<br />

vom 24.11.2011 mitgeteilt, dass gegen die Löschung dieser <strong>Die</strong>nstbarkeiten hinsichtlich der<br />

Grundstücke 772/2, 772/4 und 772/8 keine Einwände bestehen. <strong>Die</strong> <strong>Die</strong>nstbarkeit für das<br />

Grundstück 772/9 bleibt erhalten.<br />

<strong>Die</strong> Löschungserklärung liegt dem Protokoll bei und wird vom Bürgermeister vollinhaltlich<br />

verlesen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Löschungserklärung - wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


20<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.6 ISG – Projekt <strong>Ried</strong>auer Straße<br />

2.6.1 Bebauungsplanänderung, Einleitung<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Das Projekt der ISG sieht vor, dass auf dem derzeit mit den Wohnungen bebauten<br />

Grundstücken .1321, .1320 und 1016/1, EZ 712, KG <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, das neue<br />

Bürogebäude der ISG mit den dazugehörigen Stellplätzen errichtet wird. <strong>Die</strong>s soll ein<br />

moderner, ansprechender Bau an prominent sichtbarer Stelle, eingebettet in eine ebenso<br />

moderne Wohnbaustruktur, werden. <strong>Die</strong> derzeitigen Räumlichkeiten in der Goethestraße<br />

entsprechen aufgrund der Betriebsentwicklung nicht mehr den Bedürfnissen der Nutzer.<br />

Man ist aber seitens der ISG interessiert, die Verwaltungszentrale in <strong>Ried</strong> zu belassen. Von<br />

Herrn DI Dr. Fischer werden 22.000 m² Baugrundfläche als Baurecht für 99 Jahre erworben.<br />

Insgesamt sollen 116 Wohneinheiten mit jeweils zwei Stellplätzen bei barrierefreier<br />

Erschließung errichtet werden. <strong>Die</strong> Baukörper an der <strong>Ried</strong>auer Straße sollen drei- bis<br />

viergeschossig, dahinter viergeschossig und wiederum dahinter dreigeschossig, also in der<br />

Struktur des Geländeniveaus gestaffelt werden. Es wird darauf Wert gelegt, dass eine<br />

lockere Bebauung mit ausreichend Grünflächen erhalten bleibt. <strong>Die</strong> entsprechende Dichte ist<br />

bei der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung in der Geschoßflächenzahl zu<br />

berücksichtigen. Alle 116 Wohnungen werden ausschließlich als Mietwohnungen <strong>im</strong><br />

gehobenen Standard verwertet. <strong>Die</strong> von der Stadt erworbene Eckparzelle bleibt<br />

ausschließlich der betrieblichen Nutzung durch die ISG (Verwaltungsgebäude) vorbehalten.<br />

<strong>Die</strong> ISG hat den Masterplan des <strong>Ried</strong>auer Straße – Projektes als Basis für den<br />

Bebauungsplan übermittelt.<br />

<strong>Die</strong> Grundabtretungen entlang der <strong>Ried</strong>auer Straße, sowie die neuen Flächenausmaße sind<br />

gemäß Teilungsplan vom Vermessungsbüro DI Wagneder eingearbeitet. Aus städtebaulicher<br />

Sicht wäre es sinnvoll, die Baufluchtlinie entlang der <strong>Ried</strong>auer Straße fluchtend zum<br />

bestehenden ISG-Bau (Parz. 1018/11) anzuordnen. Das ergäbe einen Abstand zur<br />

Straßengrenze von 5 m.<br />

Es wird vorgeschlagen, über das gesamte Planungsgebiet eine GFZ von 1,1 vorzusehen.<br />

Der Straßenraum würde in der <strong>Ried</strong>auer Straße vom Kapuzinerberg Richtung Kreisverkehr<br />

Voglweg/Gutenbergstraße entsprechend dem Bestand fortgesetzt.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 22.11.2011 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Einleitung der Bebauungsplanänderung von Gruppenbauweise auf offene Bauweise und<br />

GFZ von 0,8 auf 1,1 zur Beschlussfassung vor.<br />

Zudem ist aufgrund des Projektes eine Flächenwidmungsplanänderung erforderlich.<br />

Dazu liegt vom Ortsplaner eine ausführliche Stellungnahme vor, die Grundlage für die<br />

vorgesehene Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung ist.<br />

<strong>Die</strong> entsprechenden Pläne liegen dem Vorprotokoll bei.<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong>/<strong>Innkreis</strong> beabsichtigt an Hand des Masterplanes der<br />

ISG <strong>im</strong> Bereich <strong>Ried</strong>auerstraße und Gutenbergstraße den Flächenwidmungs- und<br />

Bebauungsplan zu überarbeiten.


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 21<br />

Im nördliche Teil soll anstelle der drei Wohnblöcke ein parallel zur <strong>Ried</strong>auer<br />

Straße lang gestreckter Bürobaukörper (Verwaltungszentrale ISG) mit 3<br />

Geschoßen errichtet werden.<br />

<strong>Die</strong> geplante 4 geschossige Bebauung entlang der <strong>Ried</strong>auer Straße (ca. 2300 m2) soll durch<br />

die vorgegebene Baufluchtlinie einen möglichst<br />

geschlossenen Straßenraum bilden.<br />

Das nach Osten anschließende unverbaute Gebiet mit einem Ausmaß von ca. 20.000 m2<br />

wird mit 3-4 geschossigen Wohnblöcken locker verbaut und durch einen neu angelegten uförmigen<br />

Straßenzug (öffentliches Gut) <strong>im</strong> Norden erschlossen.<br />

Für den gesamten Änderungsbereich gilt eine Geschoßflächenzahl von 1,1 und eine offene<br />

Bauweise.<br />

<strong>Die</strong> Wohnblöcken sind höhenmäßig dem Gelände angepasst und mit großzügige<br />

Grünflächen durchsetzt.<br />

<strong>Die</strong> PKW - Abstellplätze der Verwaltungszentrale und der ersten Bauetappen <strong>im</strong> westlichen<br />

Teil sind den jeweiligen Wohnblöcken zugeordnet.<br />

Für die weiteren Bauetappen sind zwischen der nördlichen u-förmigen Aufschließungsstraße<br />

und der südlichen Verbauung Carportanlagen dazwischengeschaltet, deren Abstand<br />

zur Straße durch eine gesonderte Darstellung geregelt wird.<br />

Im Zuge der Änderungsplanung erfolgt auch die Einarbeitung der Kreisverkehrsanlage an<br />

der Gemeindegrenze zu Tumeltsham.<br />

Der nördliche Teil, wo anstelle der drei Wohnblöcke ein parallel zur <strong>Ried</strong>auer<br />

Straße lang gestreckter Bürobaukörper (Verwaltungszentrale ISG) errichtet werden soll,<br />

wird dieser Teil (Parz. 1016/1) als „Gemischtes Baugebiet“ gewidmet.<br />

Das nach Südosten anschließende unverbaute Gebiet mit einem Ausmaß von<br />

ca. 22.000 m2 wird etappenweise mit 3-4 geschossigen Wohnblöcken (W) locker verbaut<br />

und durch einen u-förmigen Straßenzug (öffentliches Gut) <strong>im</strong> Norden erschlossen.<br />

<strong>Die</strong> Wohnblöcke sind höhenmäßig dem Gelände angepasst und mit großzügigen<br />

Grünflächen durchsetzt.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Einleitung der Flächenwidmungs- und<br />

Bebauungsplanänderung - wie vom Berichterstatter vorgetragen<br />

– einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


22<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.6 ISG – Projekt <strong>Ried</strong>auer Straße<br />

2.6.2 Grundankauf<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Im Zusammenhang mit dem Projekt, wie <strong>im</strong> Stadtrat am 06.10.2011 vorgestellt, soll, um<br />

niedere Mietzinse sicherzustellen, ein Grundstück <strong>im</strong> Ausmaß von 2.272 m² von der<br />

Stadtgemeinde erworben werden und zu einem geringen Baurechtszins der ISG zur<br />

Bebauung überlassen werden.<br />

In dieser neuen Wohneinheit mit ca. 19 Wohnungen sollen dann insbesondere jene<br />

Bewohner untergebracht werden, die ihre bisherige Wohngegend unbedingt beibehalten<br />

wollen. <strong>Die</strong> ISG wurde beauftragt, die Vertragsverhandlungen mit dem Verkäufer, Herrn DI<br />

Dr. Karl Fischer, Am Kellerbräuberg 2, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> zu einem Kaufpreis von €<br />

160,-- (Mindestforderung des Verkäufers) zum Abschluss zu bringen. Da der Verkäufer auf<br />

einen Vertragserrichter seines Vertrauens (Dr. Pochendorfer) bestanden hat und dies zu einer<br />

Verkaufsbedingung gemacht hat, wurde die Beauftragung desselben <strong>im</strong> Stadtrat vom<br />

01.12.2011 behandelt.<br />

In der Diskussion kam man zur Auffassung, dass hier grundsätzlich ein Kauf nicht mehr<br />

angestrebt werden soll, sondern das Grundstück als Baurechtsgrundstück bei der ISG<br />

verbleiben soll. <strong>Die</strong> dadurch eingesparte Einkaufssumme (Mehrerlös bei<br />

Grundstücksverkauf ISG) von rund 430.000 Euro (lt. Berechnung Vbgm. Dr. Brückl) soll so<br />

angelegt werden, dass aus den Zinsen allfällige Mietförderungen finanziert werden können,<br />

da sich nach Angaben der ISG die Miete bei Erwerb der Grundstücke durch die Gemeinde<br />

um rund 1 Euro pro m² und Monat reduzieren würde. Seitens der Amtsleitung wird darauf<br />

hingewiesen, dass gerade diese Problematik bei einem Gespräch mit Dir. DI Pernsteiner,<br />

Frau Stuhl, Herrn Kaufmann und Frau Eglauer am 18. November 2011 thematisiert wurde<br />

und man sich da iSd StR-Beschlusses vom 06.10.2011 auf einen Ankauf und Vertragsvergabe<br />

an Herrn Dr. Pochendorfer festgelegt hat. Es ist daher auch aufgrund des terminlichen<br />

Drucks zu erwarten, dass Herr Dr. Pochendorfer bereits entsprechende Vorarbeiten geleistet<br />

hat, die der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. in Rechnung gestellt werden.<br />

In der Diskussion wird aber auch darauf hingewiesen, dass die genannten Zahlen<br />

hinsichtlich des Abganges von 25.000 Euro nicht st<strong>im</strong>men können und noch verifiziert<br />

werden müssen.<br />

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 01.12.2011 mehrst<strong>im</strong>mig beschlossen, das<br />

grundsätzlich die Errichtung des neuen Wohnblockes auch auf einem Baurechtsgrundstück<br />

der ISG <strong>im</strong> Gesamtprojekt ISG erfolgen soll, so ferne eine diesbezügliche Einigung mit der<br />

ISG und dem Grundeigentümer noch erreicht werden kann.<br />

Weiters hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 01.12.2011 einst<strong>im</strong>mig beschlossen, dass es<br />

bei Nichteinigung auf die Baurechtsoption be<strong>im</strong> Ankauf bleiben soll und es wird die<br />

Beauftragung von Rechtsanwalt Dr. Pochendorfer als Vertragserrichter für den Ankauf des<br />

Grundstückes von DI Dr. Fischer zust<strong>im</strong>mend zur Kenntnis genommen.<br />

Bei den folgenden Verhandlungen hat sich eine eindeutige Präferenz der ISG für einen<br />

Ankauf des Grundstückes ergeben. <strong>Die</strong>s hat die ISG auch in einem Schreiben vom


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 23<br />

12.12.2011mitgeteilt und dies auch entsprechend kommuniziert.<br />

Es wird dem Gemeinderat daher vorgeschlagen, das Grundstück <strong>im</strong> Ausmaß von 2.272 m²<br />

zu Kosten von € 160,-- pro m² + Nebenkosten und Vertragskosten von Herrn DI Dr. Fischer<br />

für die Errichtung einer Wohnanlage durch die ISG anzukaufen.<br />

Da die Kaufverträge mangels Grundbuchskörper noch nicht vorliegen, kann nur ein<br />

Grundsatzbeschluss erfolgen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit dem Ankauf eines Grundstückes <strong>im</strong> Ausmaß von 2.272<br />

m² zu den Kosten von € 160,-- pro m² + Nebenkosten und<br />

Vertragskosten von Herrn DI Dr. Fischer (Grundsatzbeschluss) -<br />

wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


24<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.6 ISG – Projekt <strong>Ried</strong>auer Straße<br />

2.6.3 Grundverkauf<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> ISG teilt mit Schreiben vom 11.07.11 der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong>, Herrn Bürgermeister<br />

folgendes mit:<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> ist Eigentümer der Liegenschaften EZ 712 des GB 46149 mit den<br />

Wohnbauten <strong>Ried</strong>auer Straße 36, 36 a, 38. <strong>Die</strong>se 3 Wohnbauten werden von der ISG <strong>im</strong><br />

Namen der Stadtgemeinde schon seit Jahren verwaltet. Dabei sind für diese 3 Wohnbauten<br />

<strong>im</strong> letzten Geschäftsjahr den Mieteinnahmen in der Höhe von € 27.000,--, Ausgaben in der<br />

Höhe von € 53.000,-- gegenüber gestanden. Somit sind für die Stadtgemeinde die<br />

aufzubringenden Kosten doppelt so hoch wie die Einnahmen! Aus diesem Grund, wie auch<br />

aus der Tatsache heraus, dass die drei Baukörper – ähnlich dem ehemaligen Projekt<br />

„Hühnersteige“ <strong>im</strong> Stadtteil <strong>Ried</strong>berg – baufällig sind, möchten wir der Stadtgemeinde<br />

vorschlagen, anstelle dieser insgesamt 39 baufälligen Wohnungen, in räumlicher Nähe<br />

zukunftsorientierte wohnbaugeförderte Mietwohnungen neu zu errichten. Somit könnten<br />

einerseits die Wohnsituation verbessert und andererseits Einsparungspotentiale für die<br />

Stadtgemeinde gehoben werden. <strong>Die</strong> ISG würde in diesem Fall auch die verbleibende<br />

Liegenschaft Grundstück Nr. 1016/1 gerne ankaufen.<br />

Vorbehaltlich der Zuteilung von Wohnbauförderungsmitteln wollen wir kurzfristig zumindest<br />

die Anzahl der abgetragenen Einheiten (39 Wohneinheiten) neu errichten. Mittelfristig am<br />

uns zur Verfügung stehenden Areal ein Vielfaches davon.<br />

<strong>Die</strong> ISG ersucht um Rückmeldung zu diesem städtebaulichen Entwicklungsvorschlag.<br />

Der Wohnungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 13.7.2011 einst<strong>im</strong>mig das geplante<br />

Bauvorhaben der ISG in der <strong>Ried</strong>auer Straße positiv angenommen. <strong>Die</strong> Beratung und<br />

Beschlussfassung soll nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen, Pläne usw. <strong>im</strong> Stadt-<br />

bzw. Gemeinderat erfolgen.<br />

Mit Schreiben vom 13.9.2011, eingelangt am 14.9.2011, hat die ISG <strong>Ried</strong> ein Angebot für<br />

die Grundstücke 1016/1, .1320 und .1321 <strong>im</strong> Gesamtausmaß von 4.342 m² mit € 137,--/m²<br />

gestellt, vorbehaltlich der Abklärung verbindlicher und rechtgültiger<br />

Bebauungsbest<strong>im</strong>mungen und der Zust<strong>im</strong>mung des Aufsichtsrates.<br />

In der Diskussion wird darauf hingewiesen, dass insbesondere vertraglich sichergestellt<br />

werden soll, dass auch eine soziale Verträglichkeit gegeben ist, da die dortigen bestehenden<br />

Wohnungen tlw. sehr billig sind und um einen leistbaren, sozialen Wohnbau sicherzustellen,<br />

wird empfohlen, dass die ISG auch hier – wie be<strong>im</strong> <strong>Ried</strong>berg-Projekt – die Mieten offenlegt.<br />

Zudem ist ein entsprechendes Projekt vorzulegen.<br />

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.09.2011 nachstehenden Beschluss gefasst:<br />

A<strong>ntrag</strong>:


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 25<br />

Dem Stadtrat ist vor Beschlussfassung <strong>im</strong> Gemeinderat ein entsprechendes Projekt durch<br />

Vertreter der ISG vorzustellen. Der Ankaufspreis wird grundsätzlich zust<strong>im</strong>mend –<br />

vorbehaltlich einer Zust<strong>im</strong>mung zum Gesamtprojekt – zur Kenntnis genommen.<br />

Beschluss:<br />

Vollinhaltlich <strong>im</strong> Sinne des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

einst<strong>im</strong>mig<br />

Daraufhin wurde die ISG zur Projektvorstellung zur Sitzung des Stadtrates am 06.10.2011<br />

eingeladen.<br />

Von Seiten der ISG stellen Dir. DI Herwig Pernsteiner, Bmst. DI Ernst Lindinger und DI<br />

<strong>Die</strong>tmar Fellner das Projekt vor. Grundsätzlich wird festgestellt, dass die 39 derzeit dort<br />

bestehenden Wohnungen bei Einnahmen von 25.000 Euro pro Jahr einen Abgang von<br />

53.000 Euro produzieren. <strong>Die</strong> bestehenden Wohnungen sind aufgrund der baulichen<br />

Substanz und der Gebäudestruktur (u.a. keine Heizungen, fehlende Keller etc.) nicht mehr<br />

sanierbar. Das neue Projekt sieht vor, dass auf dem derzeit mit den Wohnungen bebauten<br />

Grundstücken .1321, .1320 und 1016/1, EZ 712, KG <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, das neue<br />

Bürogebäude der ISG mit den dazugehörigen Stellplätzen errichtet wird. <strong>Die</strong>s soll ein<br />

moderner, ansprechender Bau an prominent sichtbarer Stelle, eingebettet in eine ebenso<br />

moderne Wohnbaustruktur, werden <strong>Die</strong> derzeitigen Räumlichkeiten in der Goethestraße<br />

entsprechen aufgrund der Betriebsentwicklung nicht mehr den Bedürfnissen der Nutzer.<br />

Man ist aber seitens der ISG interessiert, die Verwaltungszentrale in <strong>Ried</strong> zu belassen. Von<br />

Herrn DI Dr. Fischer werden 22.000 m² Baugrundfläche als Baurecht für 99 Jahre<br />

erworben. Insgesamt sollen 116 Wohneinheiten mit jeweils zwei Stellplätzen bei<br />

barrierefreier Erschließung errichtet werden. <strong>Die</strong> Baukörper an der <strong>Ried</strong>auer Straße sollen<br />

drei- bis viergeschossig, dahinter viergeschossig und wiederum dahinter dreigeschossig,<br />

also in der Struktur des Geländeniveaus gestaffelt werden. Es wird darauf Wert gelegt, dass<br />

eine lockere Bebauung mit ausreichend Grünflächen erhalten bleibt. <strong>Die</strong> entsprechende<br />

Dichte ist bei der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung in der<br />

Geschoßflächenzahl zu berücksichtigen. Alle 116 Wohnungen werden ausschließlich als<br />

Mietwohnungen <strong>im</strong> gehobenen Standard verwertet. <strong>Die</strong> von der Stadt erworbene<br />

Eckparzelle bleibt ausschließlich der betrieblichen Nutzung durch die ISG<br />

(Verwaltungsgebäude) vorbehalten.<br />

In der Diskussion wird angefragt, wie ein entsprechend leistbares Wohnen erhalten bleiben<br />

soll, da zumindest ein Drittel der derzeitigen Bewohner zwar mit einer Mietanpassung<br />

rechnet, aber doch dort wohnen bleiben möchte. Für den Baurechtszins sind die<br />

Grundstückskosten mit max<strong>im</strong>al 1 Euro pro m² Wohnfläche in die Mietpreise einzurechnen,<br />

wobei ein Aufschlag realistischerweise in der Höhe von 60 – 80 Cent pro m² erwartet wird.<br />

Hier laufen die Verhandlungen mit Herrn DI Dr. Fischer, ob er nicht doch rund 2.000 m² der<br />

Grundstücksfläche für den Block W 1 an der <strong>Ried</strong>auer Straße direkt an die Stadt verkaufen<br />

könnte. Als Verhandlungsbasis wird ein Preis von 150 – 160 Euro pro m² erwartet. <strong>Die</strong><br />

Differenz zu dem Angebot der ISG für den Gemeindegrund (137,-- Euro pro m²) ergibt sich<br />

durch den Abschlag für die zu erwartenden Abbruchkosten der dort bestehenden Altbauten.<br />

<strong>Die</strong>ses Grundstück könnte die Gemeinde dann zu einem sehr geringen oder symbolischen<br />

Baurechtszins, analog zu den Grundstücken in der Ra<strong>im</strong>undstraße, an die ISG<br />

weiterreichen, womit der Grundstückszuschlag für die Wohnungen entfallen kann und so


26<br />

günstige Wohnungen bzw. leistbares Wohnen angeboten werden kann. Zur Frage, wieso<br />

dann Wohnungen in der Kasernstraße nicht mehr vermietet werden können, wird erläutert,<br />

dass die alten Wohnbauförderungsdarlehen doch beträchtliche Zinssprünge mit<br />

Fortschreiten des Darlehensvertrages beinhalten (5-Jahressprünge). Derzeit gibt es von<br />

Seiten des Landes in Abst<strong>im</strong>mung mit den gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften die<br />

Überlegung, diese Jahressprünge durch gleitende zusätzliche Wohnbaudarlehen<br />

abzufangen. <strong>Die</strong> derzeitigen Wohnbauförderungsrichtlinien sehen einen max<strong>im</strong>alen<br />

Mietpreis von 3,50 Euro pro m² (kalt) vor. Zu den <strong>im</strong> Plan dargestellten<br />

Senkrechtparkplätzen in der <strong>Ried</strong>auer Straße wird festgehalten, dass diese dort<br />

verkehrstechnisch problematisch sein könnten. Es wird vereinbart, diese Frage der<br />

Detailplanung <strong>im</strong> Rahmen von noch zu führenden Abst<strong>im</strong>mungsgesprächen zu klären.<br />

Weiters wurde angesprochen, ob die Erschließungsstraße unbedingt öffentliches Gut sein<br />

müsse. Hier wird seitens der ISG großes Interesse an der Widmung öffentliches Gut<br />

bekundet, da hier <strong>im</strong> Hinblick auf sozial leistbares Wohnen beträchtliche Vorteile gegeben<br />

sind. Zudem ist die Erschließung auch nach Entfall eines Baurechtes sicher zu stellen, wobei<br />

es grundsätzlich natürlich Möglichkeiten gibt, das Baurecht auch über diesen bestehenden<br />

Zeitraum hinaus neu zu begründen. In diesem Zeitraum wird allerdings das Projekt schon<br />

wieder einmal neu gebaut bzw. dre<strong>im</strong>al generalsaniert sein.<br />

<strong>Die</strong> entsprechenden Beschlüsse (Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen,<br />

Verträge) werden für den Gemeinderat am 15. Dezember 2011 geplant. Bis dahin sollen die<br />

Abst<strong>im</strong>mungsgespräche hinsichtlich der Widmungsänderungen und der Kaufverträge<br />

abgeschlossen sein. Wichtig ist auch, dass allfällige Notwendigkeiten von Finanzierungen<br />

der Infrastruktur (Kanal, Straßenbau etc.) für 2012 der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> möglichst rasch<br />

bekannt gegeben werden, um hier entsprechende Budgetansätze vorsehen zu können.<br />

Wichtig ist zudem, dass mit den dortigen Bewohnern entsprechend kommuniziert wird und<br />

auch hinsichtlich allfälliger Übergangslösungen (gleichzeitiger Bau des Bürogebäudes mit<br />

dem ersten Wohnblock an der <strong>Ried</strong>auer Straße) einvernehmliche Lösungen mit der ISG<br />

gefunden werden. Wie sensibel das Thema ist, zeigt, dass auch Bewohner der angrenzenden<br />

ISG-Wohnungen die Befürchtung geäußert haben, sie müssten ihre Wohnungen verlassen,<br />

obwohl für diese Befürchtungen überhaupt kein Anlass besteht. <strong>Die</strong> Vertreter der ISG<br />

verlassen die Sitzung um 15.00 Uhr.<br />

Der Bericht wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 06.10.2011 zur Kenntnis genommen.<br />

Mit Schreiben vom 12.12.2011 hat die ISG das Kaufangebot noch präzisiert. <strong>Die</strong> ISG bietet<br />

für den Kauf der nördlich gelegenen Liegenschaften Grundstück Nr. 1016/1, .1030/2 und .<br />

1321 KG <strong>Ried</strong> i.I. der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. <strong>im</strong> Ausmaß von 4.324 m² an Kaufpreis von €<br />

137,-- pro m² an und merkt an, dass die ISG auch € 160,-- /m² für diese Liegenschaft zu<br />

zahlen bereit ist, wenn die auf der Liegenschaft bestehenden Baukörper abgetragen werden.<br />

Zudem wurde vereinbart, dass die auf dem Grundstück verhafteten Erschließungskosten der<br />

Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. zum Wert der Zeitpunkt der Fertigstellung des Bürogebäudes<br />

abgelöst werden.<br />

<strong>Die</strong> Vertragserrichtungskosten sind vom Käufer zu tragen. Bedingung für den Ankauf durch<br />

die ISG ist die Lastenfreiheit der Grundstücke (zB keine aufrechten Mietverhältnisse).<br />

Da entsprechende Kaufverträge nicht vorliegen, kann nur ein Grundsatzbeschluss erfolgen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 27<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit dem Verkauf der Liegenschaften 1016/1, .1030/2 und .<br />

1321, KG <strong>Ried</strong> i.I. <strong>im</strong> Ausmaß von 4.324 m² an die ISG zu<br />

einem Kaufpreis von € 137,-- /m², gesamt € 594.854,--<br />

(Grundsatzbeschluss) - wie vom Berichterstatter vorgetragen –<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


28<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.6 ISG – Projekt <strong>Ried</strong>auer Straße<br />

2.6.4 Absiedelungshilfe<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Zur Information wird vom Wohnungsamt mitgeteilt, dass am 08.11 und 09.11.2011 alle<br />

Bewohner der obgenannten Straßenzüge von Fr. Stuhl, Vertreterin der ISG, sowie Herrn<br />

Kaufmann und Fr. Eglauer, Vertreter der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong>, besucht wurden, um die<br />

weitere Vorgangsweise des geplanten Neubaus bzw. der bevorstehenden Absiedelung zu<br />

besprechen.<br />

Vorerst wurde zwischen Gemeinde und ISG vereinbart, dass für die Bewohner die Hälfte der<br />

Kaution mittels Ausfallhaftung (wie bereits bei der Stadtteilerneuerung <strong>Ried</strong>berg<br />

gehandhabt) von der Stadtgemeinde übernommen wird. <strong>Die</strong> Übersiedelung erfolgt durch den<br />

Bauhof in der Weise, dass das gesamte Inventar (Möbel, Schachteln usw.) vom Bauhof aus<br />

den alten Wohnungen abgeholt und in die neuen Wohnungen gebracht wird. Sollten<br />

Tischlerarbeiten notwendig sein, wird die ISG die Fa. Süss beauftragen. Alle anfallenden<br />

Rechnungen sind vorerst an die ISG weiterzuleiten. Am 18.11.11 fand ein Gespräch mit der<br />

ISG und Stadtgemeinde statt, um die Kostenaufteilung zu regeln. <strong>Die</strong> ISG hat ein großes<br />

Interesse an der möglichst raschen Absiedelung der dortigen Parteien. Um dies rasch<br />

sicherzustellen, wurde vorgeschlagen, dass man den Bewohnern insoweit entgegenkommt,<br />

dass ihnen durch die Übersiedlungen keine Kosten entstehen. <strong>Die</strong> Kosten für die<br />

Umsiedlung dieser 39 Wohneinheiten können noch nicht beziffert werden. Seitens der ISG<br />

wurde erklärt, dass ungefähr Rücklagen iHv 30.000 Euro vorhanden sind für<br />

Sanierungsarbeiten, die so wie in der <strong>Ried</strong>bergstraße für Umsiedlungen zur Verfügung<br />

gestellt werden sollen. Bei der Besprechung wurde mitgeteilt, dass es von Seiten der<br />

Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> denkbar ist, die Kosten <strong>im</strong> Umfang eines Jahresabganges (€ 25.000,--lt.<br />

ISG), als kostenneutral zu bezeichnen sind, da mit dieser frühen Absiedelung die<br />

Abgangskosten eingespart werden können. <strong>Die</strong> ISG kann auf Bauhofleistungen<br />

zurückgreifen, die ihr allerdings verrechnet werden.<br />

In der nächsten Gemeinderatssitzung wird die Beschlussfassung des gesamten Projektes<br />

erfolgen.<br />

In den künftigen Wohnungsausschussprotokollen scheint die Abkürzung ABH auf. Hier<br />

handelt es sich um die Bewohner der Abrisshäuser aus der <strong>Ried</strong>auer Straße 36, 36 a und 38,<br />

welche künftig bei der Wohnungsvergabe bevorzugt behandelt werden.<br />

In der Diskussion kommt man zur Auffassung, dass hier die entsprechenden Zahlen zu<br />

hinterfragen sind und hinsichtlich der Absiedlungshilfe mit der ISG noch zu verhandeln sein<br />

wird, da grundsätzlich die Rücklagen auch Gelder der Gemeinde sind. Zudem wird<br />

festgestellt, dass die Absiedlungskosten rund 650 Euro pro Wohnung betragen, sodass man<br />

mit diesem Rahmen jedenfalls das Auslangen finden müsste.<br />

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 1.12.2011 einst<strong>im</strong>mig der Absiedlungshilfe durch die<br />

ISG grundsätzlich zugest<strong>im</strong>mt. Hinsichtlich der Beteiligung der ISG sind noch<br />

entsprechende Gespräche zu führen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 29<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Absiedelungshilfe durch die ISG - wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum<br />

Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


30<br />

3. Bauangelegenheiten<br />

3.1 Volksschule II – Diverse Auftragsvergaben<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Von der Fa. pm1 projektmanagement liegen folgende Vergabevorschläge vor:<br />

Gewerk: Möbeltischler – mobil-2<br />

Folgeauftrag: Zus. Pinnwandflächen, Ablageboard, Kabelabdeckungen


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 31<br />

Gewerk: Möbeltischler – mobil-1<br />

Folgeauftrag: Tisch Bibliothek, Az Ladencontainer<br />

Gewerk: Ganzglasrahmen Brandschutzpläne


32<br />

Gewerk: Innenbeschilderung<br />

Folgeauftrag: Beschriftung Postkasten<br />

Gewerk: Vorhänge, Plissee, Schirmständer


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 33<br />

Gewerk: Fahnen<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 22.11.2011 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Auftragsvergaben wie vorgetragen zur Beschlussfassung vor.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 01.12.2011 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.<br />

1. Möbeltischler - mobil-2<br />

Folgeauftrag: Zus. Pinnwandflächen,<br />

Ablageboard, Kabelabdeckungen<br />

2. Möbeltischler - mobil-1<br />

Folgeauftrag: Tisch Bibliothek, Az<br />

Ladencontainer<br />

Gruber<br />

Tischlerei<br />

Gruber<br />

Tischlerei<br />

€ 4.884,38<br />

€ 1.885,44<br />

3. Ganzglanzrahmen Brandschutzpläne Fa.<br />

Krausmann<br />

Glas<br />

€ 43,96<br />

4. Innenbeschilderung<br />

Druckstore € 65,00<br />

Folgeauftrag: Beschriftung Postkasten Bernard<br />

5. Vorhänge, Plissee, Schirmständer Fa. Kika<br />

Möbel<br />

€ 615,89<br />

6. Fahnen Fa. Ridia € 300,00<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :


34<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit den Auftragsvergaben Volksschule II - wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum<br />

Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 35<br />

3. Bauangelegenheiten<br />

3.2 Durchschnittsstundensätze für Bauhof und Reinigung 2012<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

1.)<br />

Durchschnittsstund<br />

ensätze für<br />

Arbeitsleistungen<br />

des Bauhofes:<br />

Beamte in<br />

handwerklicher<br />

Verwendung und<br />

Facharbeiter<br />

DURCHSCHNITTSSTUNDENSÄTZE<br />

für Personal Bauhof und Reinigung 2012<br />

LOHNAUFWAND 583.500,00<br />

22.478,50 Nettoarbeitsstunden 25,9<br />

plus Regiezuschlag 2,6<br />

2) Hilfsarbeiter<br />

Stundensatz für<br />

Beamte in<br />

handwerklicher<br />

Verwendung und<br />

Facharbeiter € 28,6<br />

LOHNAUFWAND 216.900,00<br />

9.560,00 Nettoarbeitsstunden 22,6<br />

plus Regiezuschlag 2,6<br />

28,6<br />

25,3<br />

Rundung 0,0<br />

Stundensatz für Hilfsarbeiter € 25,4<br />

4) PAF-Arbeiter<br />

LOHNAUFWAND 44.400,00<br />

2.880,00 Nettoarbeitsstunden 15,4<br />

plus Regiezuschlag 2,6<br />

18,1<br />

Rundung -0,0


36<br />

Stundensatz für PAF-Arbeiter € 18,1<br />

5) Reinigung<br />

LOHNAUFWAND (HATTINGER) 45.200,00<br />

1.680,00 Nettoarbeitsstunden 26,9<br />

LOHNAUFWAND<br />

(SONDERREINIG<br />

UNG) 48.800,00<br />

2.612,00 Nettoarbeitsstunden 18,6<br />

Rundung 0,0<br />

Gesamt 18,7<br />

Stundensatz Hattinger € 26,9<br />

Stundensatz Sonderreinigung € 18,7<br />

Ermittlung Regiezuschlag<br />

Lohnaufwand - Verwaltung € 83.700,00<br />

Sachaufwand lt. Voranschlag 2012 € 36.200,00<br />

€ 119.900,00<br />

20 Bedienste € 32.038,50<br />

3 PAF-Arbeiter € 2.880,00<br />

6 Bedienstete (je 3; 1/8520 und 1/8140) € 9.611,40<br />

Berechnung des Regiezuschlages:<br />

€ 119.900,00<br />

Durchschnittsstund<br />

ensätze für<br />

Fahrzeuge und<br />

sonstige Geräte des<br />

Bauhofes:<br />

Gesamtaufwand lt.<br />

Voranschlag 2012 165.672,00<br />

€ 44.529,90<br />

44.529,90<br />

Nettoarbeitsstunde<br />

n 2,69 Regiezusch<br />

DURCHSCHNITTSSTUNDENSÄTZE<br />

für Fuhrpark Bauhof und Sportzentrum 2012


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 37<br />

Stundensätze der<br />

Fahrzeuge ohne<br />

Kraftfahrer:<br />

Fah<br />

rze<br />

uge durchschn.<br />

Stundensatz<br />

Einsatzstd.<br />

LK<br />

W<br />

Me<br />

rze<br />

des<br />

182<br />

8<br />

LK<br />

W<br />

M<br />

AN<br />

(A<br />

nka<br />

uf<br />

201<br />

700,00 € 25,50 € 17.850,00<br />

0)<br />

Tra<br />

kto<br />

r<br />

Ste<br />

yr<br />

809<br />

1.000,00 € 30,00 € 30.000,00<br />

0<br />

Tra<br />

kto<br />

r<br />

Fen<br />

700,00 € 17,00 € 11.900,00<br />

dt<br />

Tra<br />

kto<br />

r<br />

Fer<br />

gus<br />

600,00 € 14,50 € 8.700,00<br />

on<br />

Tra<br />

kto<br />

r<br />

Lin<br />

dne<br />

600,00 € 14,00 € 8.400,00<br />

r<br />

Ge<br />

hst<br />

eig<br />

wal<br />

600,00 € 9,60 € 5.760,00<br />

ze<br />

Kip<br />

per<br />

Bra<br />

ndt<br />

50,00 € 7,30 € 365,00<br />

ner 300,00 € 5,50 € 1.650,00


38<br />

Kip<br />

per<br />

Ma<br />

yrb<br />

öck 500,00 € 5,50 € 2.750,00<br />

An<br />

hän<br />

ger<br />

kar<br />

re 200,00 € 5,50 € 1.100,00<br />

2-<br />

Ac<br />

hsa<br />

nhä<br />

nge<br />

r<br />

Ma<br />

yrb<br />

öck 100,00 € 5,10 € 510,00<br />

Prit<br />

sch<br />

e<br />

neu<br />

f.K<br />

ana<br />

lar<br />

beit<br />

er 400,00 € 14,20 € 5.680,00<br />

Kle<br />

in-<br />

LK<br />

W<br />

Fia<br />

t 400,00 € 9,85 € 3.940,00<br />

Kle<br />

in-<br />

LK<br />

W<br />

Ba<br />

uho<br />

f 400,00 € 8,40 € 3.360,00<br />

Prit<br />

sch<br />

e<br />

Pia<br />

gio<br />

Par<br />

k 400,00 € 7,40 € 2.960,00<br />

Ke<br />

hr<br />

ma<br />

sch<br />

ine 1.000,00 € 31,25 € 31.250,00<br />

Zu<br />

gfa<br />

hrz<br />

eug<br />

Ise<br />

ki 200,00 € 8,00 € 1.600,00<br />

Stundensätze der<br />

Geräte ohne Mann:<br />

€ 137.775,00


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 39<br />

Geräte Stundensatz<br />

Schlägelmulcher € 24,50<br />

Kompressor € 6,30<br />

Wacker - Stampfer € 4,80<br />

Stromaggregat € 6,90<br />

Rasenmäher Honda € 6,90<br />

Amzone<br />

Anhängegerät € 8,90<br />

Motorsense € 7,00<br />

ISEKI Frontmäher € 21,00<br />

Mulchgerät Berti € 3,90<br />

Mulchgerät Müthing € 5,83<br />

Durchschnittsstund<br />

ensätze für Geräte<br />

des Sportzentrums:<br />

Geräte<br />

berechneter Vorsch<br />

Stundensatz Stunden<br />

Schleppnetz € 0,75 € 1,0<br />

Besander Nachläufer € 10,71 € 11,0<br />

Kehrmaschine Hako € 7,67 € 8,0<br />

Laubsauger<br />

Universal € 10,22 € 10,5<br />

Aerifiziergerät<br />

Jakobsen € 14,13 € 14,2<br />

Nass-Markierwagen € 2,72 € 3,0<br />

Spindelmäher<br />

Ransomes € 5,33 € 5,5<br />

Walze dreiteilig € 16,67 € 16,7<br />

Streugerät Kreisel € 5,00 € 5,0<br />

Rasenmäher Grasshopper € 7,61 € 7<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 22.11.2011 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Stundensätze wie vorgetragen zur Beschlussfassung vor.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit den Stundensätzen - wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.


40<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 41<br />

3. Bauangelegenheiten<br />

3.3 Kanalordnung der Stadt <strong>Ried</strong> i.I. - Novellierung<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong>ser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt. Hier soll noch geprüft werden, inwieweit<br />

bestehende Objekte zukünftig von einem Anschlusszwang an das Trennsystem betroffen<br />

sind.“


42<br />

4. Verkehrsangelegenheiten<br />

4.1 Kellergasse – Errichtung einer Ladezone <strong>im</strong> Bereich Gasthof Hafner<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Verkehrsausschusses,<br />

Herrn Stadtrat Max Gramberger, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Von der Besitzerin des Gasthofes Hafner, Frau Uschi Hirzi, wurde um die Verordnung einer<br />

Ladezone auf den letzten 2 Parkplätzen der gebührenfreien Kurzparkzone in der Kellergasse<br />

angesucht.<br />

Im Zuge eines Lokalaugenscheines mit Herrn Rachbauer von der Sicherheitswache und Ing.<br />

Vötsch, wurde die Situation vor Ort begutachtet und festgestellt, dass es durch Lade- bzw.<br />

Entladetätigkeiten durch Brauereifahrzeuge <strong>im</strong>mer wieder zu unbefriedigenden Situationen<br />

in der Kellergasse kommt. Um dies hintanzuhalten soll <strong>im</strong> Bereich der letzten beiden<br />

Parkflächen der gebührenfreien Kurzparkzone in der Kellergasse eine Ladezone errichtet<br />

werden. Direkt gegenüber befindet sich auch der Eingang zu den Lagerräumen des<br />

Gasthauses Hafner. <strong>Die</strong> Ladezone soll eine zeitliche Beschränkung von 7.00 – 18.00 Uhr<br />

aufweisen.<br />

Der Verkehrsausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 27.10.2011 mehrst<strong>im</strong>mig vor, dass in<br />

der Kellergasse auf den letzten beiden Parkplätzen der gebührenfreien Kurzparkzone,<br />

gegenüber dem Gasthof Hafner, eine Ladezone in der Zeit von 7.00 – 18.00 Uhr verordnet<br />

werden.“<br />

<strong>Die</strong> Verordnung wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der<br />

Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Gemeinderat Dr. Heinz Lughofer stellt fest,<br />

dass die Ladezone ohne Tagesbeschränkung verordnet ist. Er ist der Meinung, dass man am<br />

Wochenende keine Ladezone brauchen wird und er würde vorschlagen, diese nur auf<br />

Werktage zu beschränken und außerdem würde es genügen, diese ab 10.00 Uhr zu<br />

genehmigen, da man Anwohnern dort das Leben erschwert. Er schlägt daher vor, die<br />

Ladezone auf Werktage von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu beschränken.<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert, stellt dazu fest,<br />

dass Samstag und Sonntag sicher ausgenommen werden könnten, jedoch die Einschränkung<br />

ab 10.00 Uhr etwas zu spät ist. Vorstellbar wäre aber 9.00 Uhr.<br />

Stadtrat Max Gramberger könnte sich auch eine Beschränkung vorstellen.<br />

Gemeinderat Thomas Brachtl ergänzt,<br />

dass alle Ladezonen in <strong>Ried</strong> i.I. die gleiche Zeitbeschränkung haben sollten.<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, erläutert,


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 43<br />

dass das nicht möglich ist. Im Lebensmittelbereich müssen die Ladezonen tatsächlich wegen<br />

der Anlieferung schon in den frühen Morgenstunden frei sein.<br />

In diesem Fall betrifft es ein Lokal und daher wäre eine Beschränkung ab 9.00 Uhr möglich.<br />

<strong>Die</strong> Verordnung soll abgeändert werden. <strong>Die</strong> Ladezone soll von Montag bis Freitag von 9.00<br />

Uhr bis 18.00 Uhr, ausgenommen Feiertage, verordnet werden.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Änderung der Verordnung (Ladezone von Montag<br />

bis Freitag in der Zeit von 9.00 – 18.00 Uhr, ausgenommen<br />

Feiertage) - wie vom Berichterstatter vorgetragen –<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


44<br />

4. Verkehrsangelegenheiten<br />

4.2 Schillerstraße – Errichtung eines Halte- und Parkverbotes be<strong>im</strong> neuen<br />

Geschäft Hofer<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Verkehrsausschusses,<br />

Herrn Stadtrat Max Gramberger, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Durch den Neubau und die Änderung der Ein- und Ausfahrtsituation der Firma Hofer in der<br />

Schillerstraße soll, beginnend von der Mozartstraße bis zum Ende der Liegenschaft der<br />

Firma Hofer, wo sich auch die Zufahrt zur Verladerampe befindet, ein Halte- und Parkverbot<br />

installiert werden, um das Zufahren zur Verladerampe mit LKWs zu ermöglichen. Durch die<br />

Umgestaltung der Ein- und Ausfahrtsituation gehen durch die Errichtung dieses Halte- und<br />

Parkverbotes lediglich ca. 3 – 4 Parkflächen <strong>im</strong> öffentlichen Gut verloren.<br />

Durch den Ausbau der Schillerstraße <strong>im</strong> Zuge des Neubaues der Firma Hofer stehen<br />

zukünftig in der Mozartstraße ebenfalls Parkflächen zur Verfügung, sodass die verlorenen<br />

Stellplätze dort mehr als kompensiert werden.<br />

Der Verkehrsausschuss schlägt in seiner Sitzung am 24.11.2011 einst<strong>im</strong>mig vor, in der<br />

Schillerstraße entlang des Geschäftes Hofer ein Halte- und Parkverbot, beginnend bei der<br />

Zufahrt zu Liegenschaft Kassik bis zur Einmündung der Mozartstraße zu verordnen.<br />

<strong>Die</strong> Verordnung wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der<br />

Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Stadtrat Erich Rohrauer erkundigt sich<br />

über die genaue Situierung des Halte- und Parkverbotes. Stadtrat Max Gramberger<br />

antwortet, dass die Verordnung nur auf der Straßenseite zur Firma Hofer geplant ist. Weiters<br />

fragt Stadtrat Erich Rohrauer an, ob es Vorkehrungen für den Zulieferverkehr durch LKWs<br />

gibt. Bisher kam die Zulieferung von der Seite Goethestraße, jetzt soll es von der<br />

Schillerstraße aus erfolgen. In der Goethestraße waren keine Anrainer betroffen. In der<br />

Schillerstraße gibt es sowohl Einfamilienhäuser als auch das Betreubare Wohnen. Be<strong>im</strong><br />

Rückwärtsfahren der LKW ertönt ein unangenehmer Signalton – gibt es dafür eine Lösung?<br />

Bürgermeister Albert Ortig antwortet,<br />

dass bei der Bauverhandlung alle Anrainer eingebunden waren und es keine Einwendungen<br />

gab. Der LKW-Zulieferverkehr ist ein generelles Problem, für das es <strong>im</strong> Grunde keine<br />

Lösung gibt.<br />

Stadtrat Erich Rohrauer meint,<br />

dass man die Firma Hofer dazu drängen hätte sollen, dass die Zulieferung weiterhin über die<br />

Goethestraße erfolgt.<br />

Bürgermeister Albert Ortig verweist darauf,<br />

dass für diese Variante der erforderliche Platz fehlte.


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 45<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Verordnung- wie vom Berichterstatter vorgetragen –<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


46<br />

4. Verkehrsangelegenheiten<br />

4.3 Griesgasse – Unionturnhalle – Errichtung von Kurzparkplätzen vor der<br />

Turnhalle<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Verkehrsausschusses,<br />

Herrn Stadtrat Max Gramberger, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Von der Union wird um die Errichtung dieser Kurzparkzonenplätze speziell am Nachmittag<br />

angesucht. Hier sind vor allem Veranstaltungen mit Kindern in der Turnhalle und Mütter mit<br />

Kindern müssen oft weite Zugangswege zur Turnhalle in Kauf nehmen, um an den<br />

Turnstunden teilnehmen zu können. Aus diesem Grund soll <strong>im</strong> Bereich der Union-Turnhalle<br />

an den Parkplätzen direkt vorm Gebäude an Nachmittagen eine Kurzparkzone eingerichtet<br />

werden. Vorgeschlagen wird hier, eine gebührenfreie Kurzparkzone in der Zeit von 14.00 –<br />

18.00 Uhr, zu errichten.<br />

Vorgeschlagen wird hier eine gebührenfreie Kurzparkzone in der Zeit von 14.00 – 18.00 Uhr<br />

mit einer höchst zulässigen Parkdauer von 90 Minuten zu errichten.<br />

Amtswegig wurde mit Herrn Lutz von der Sportunion <strong>Ried</strong> Rücksprache gehalten, und von<br />

Herrn Lutz wurde die Einführung der Kurzparkzone mit den oben beschriebenen Zeiten und<br />

einer zulässigen Parkdauer von 90 Minuten begrüßt.<br />

Der Verkehrsausschuss schlägt in seiner Sitzung am 24.11.2011 einst<strong>im</strong>mig vor, dass an der<br />

Ostseite der Turnhalle der Sportunion <strong>Ried</strong> am Griesgassenparkplatz eine gebührenfreie<br />

Kurzparkzone in der Zeit von 14.00 – 18.00 Uhr mit einer höchstzulässigen Parkdauer von<br />

90 Minuten verordnet werden soll.<br />

<strong>Die</strong> Verordnung wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der<br />

Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Verordnung- wie vom Berichterstatter vorgetragen –<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 47<br />

4. Verkehrsangelegenheiten<br />

4.4 Fr.-Thurner-Straße – Ausweitung der gebührenfreien Kurzparkzone vor dem<br />

Neubau Wagner/Oberbank<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Verkehrsausschusses,<br />

Herrn Stadtrat Max Gramberger, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Im Bereich des neu errichteten Bürohauses in der Fr.-Thurner-Straße wurde <strong>im</strong> EG ein<br />

Arkadengang errichtet. Hier soll analog der Ausführung be<strong>im</strong> Finanzamt der Gehsteig <strong>im</strong><br />

Bereich dieses Arkadenganges verlegt werden. Der dadurch gewonnene Platz soll als<br />

Parkstreifen genutzt werden. Hier entstehen ca. 6 zusätzliche Parkflächen. Im Bauausschuss<br />

vom 31. Mai bzw. Stadtrat vom 30. Juni 2011 wurde zu diesem Punkt bereits vorgeschlagen,<br />

dass 3 der neu entstehenden Stellplätze als Ladezone ausgeführt werden sollen, die<br />

restlichen Plätze als gebührenfreie Kurzparkzone.<br />

Wie <strong>im</strong> vorliegenden Lageplan erkennbar ist, gibt es auch hinter dem Gebäude auf<br />

Privatgrund 33 Stellplätze und einen „Behindertenparkplatz“. <strong>Die</strong> Zu- und Ausfahrt aus<br />

diesen Parkplätzen erfolgt an der nördlichen bzw. südlichen Grundstücksgrenze, sodass man<br />

rund um das Gebäude zufahren kann. Aus diesem Grund erkennt der Verkehrsausschuss<br />

auch keine Notwendigkeit, eine Ladezone <strong>im</strong> Bereich des öffentlichen Gutes zu verordnen.<br />

Es ist <strong>im</strong> o.a. Beschluss auch keine Begründung für die Notwendigkeit dieser<br />

vorgeschlagenen Ladezone enthalten.<br />

Es wird daher vorgeschlagen, alle Stellplätze als gebührenfreie Kurzparkzone auszuweisen.<br />

Der Verkehrsausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 24.11.2011 einst<strong>im</strong>mig vor , dass die<br />

gebührenfreie Kurzparkzone in der Zeit von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie 14.00 – 18.00 Uhr mit<br />

einer höchstzulässigen Parkdauer von 120 Minuten <strong>im</strong> Bereich des Neubaues<br />

Wagner/Oberbank (Fr.-Thurner-Straße 9) ausgeweitet werden soll.<br />

<strong>Die</strong> Verordnung wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der<br />

Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Verordnung- wie vom Berichterstatter vorgetragen –<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


48<br />

4. Verkehrsangelegenheiten<br />

4.5 Wildfellnerstraße/Eiselsbergstraße – Halte- und Parkverbot<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Verkehrsausschusses,<br />

Herrn Stadtrat Max Gramberger, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.10.2011wurde festgehalten, dass in der<br />

Wildfellnerstraße, <strong>im</strong> Bereich von der Eiselsbergstraße bis zur Parkplatzeinfahrt der<br />

Wildfellnerstraße, es <strong>im</strong>mer wieder zu Problemen durch verkehrswidrig abgestellte<br />

Fahrzeuge kommt. Der betroffene Bereich wird <strong>im</strong> Zuge des Lokalaugenscheines besichtigt<br />

und allfällige Verbesserungsvorschläge werden besprochen.<br />

Zwischen dem Haus Wildfellnerstraße 23 und der Einfahrt zum Dutzler-Parkplatz werden<br />

<strong>im</strong>mer wieder Fahrzeuge abgestellt. Durch die auf der gegenüber liegenden Seite befindliche<br />

Grüninsel kommt es hier zu einer Engstelle, die nur einspurig befahrbar ist. Auf Grund der<br />

generell schmalen Fahrbahn in der Wildfellnerstraße kommt es hier <strong>im</strong>mer wieder zu Staus<br />

durch diese Engstelle. Aus diesem Grund soll der Beginn des bestehenden Halte- und<br />

Parkverbotes entlang der Wildfellner-Straße bis zur Haus- und Grundstückszufahrt zum<br />

Haus Nr. 23 nach vor verlegt werden.<br />

Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung vom 24.11.2011 einst<strong>im</strong>mig vorgeschlagen,<br />

dass der Beginn des in der Wildfellnerstraße bestehenden Halte- und Parkverbotes <strong>im</strong><br />

Bereich der Zufahrt zu den Parkplätzen bis zur Haus- und Grundstückszufahrt zum Haus<br />

Wildfellnerstraße 23 nach vor verlegt werden soll.<br />

Auch der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 01.12.2011 dem Gemeinderat die Verlegung<br />

des Halte- und Parkverbotes i.S. des Verkehrsausschusses vor.<br />

<strong>Die</strong> Verordnung wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der<br />

Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Gemeinderat Elmar Podgorschek weist darauf hin,<br />

dass er grundsätzlich dafür ist, dass die Kurzparkzonen erweitert werden aber in diesem<br />

Zusammenhang möchte er darauf hinweisen, dass dadurch <strong>im</strong>mer mehr Dauerparkplätze<br />

verloren gehen. Er ist der Meinung und würde anraten, eine Regelung mit der Messe zu<br />

treffen, dass am Messegelände das Parken rechtlich erlaubt ist. Weiters sollte überlegt<br />

werden, die Ein- und Ausstiegsstelle für Postbusse ins Messegelände zu verlegen.<br />

Stadtrat Max Gramberger teilt mit,<br />

dass auch <strong>im</strong> Verkehrsausschuss schon <strong>im</strong> Zuge der Parkreformen darüber diskutiert wurde.<br />

Auch <strong>im</strong> Verkehrsausschuss wurde festgestellt, dass das rechtliche Problem <strong>im</strong><br />

Messegelände von Seiten der Energie und von Seiten des Herrn Bürgermeisters gelöst<br />

werden muss bzw. zur rechtlichen Klärung kommen soll.<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, erläutert,<br />

dass es mehrere teils gelöste und ungelöste Probleme <strong>im</strong> Messegelände gibt. Es sind<br />

sicherlich verschiedene rechtliche Abklärungen notwendig. <strong>Die</strong> Problematik ist dennoch<br />

nicht so groß, da die Stadt einziger Eigentümer der <strong>Ried</strong>er Messe GmbH ist. Er möchte das


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 49<br />

Hauptproblem betonen, da bei jeder Ausweitung von Zonen die Siedlungsstraßen und die<br />

Zu- und Abfahrten von parkenden Fahrzeugen verstellt werden und es teilweise für manche<br />

Bewohner in diesen Straßenzügen nicht mehr möglich ist, mittags in die Garagen bzw. zu<br />

ihren Häusern zu fahren. Es soll jedoch jede gute Regelung angestrebt werden.<br />

Vizebürgermeister Mag. Ernst Reiter teilt dazu mit,<br />

dass sein Reizthema „Siedlungsstraßen usw.“ angesprochen wurde. Er steht auf dem<br />

Standpunkt, dass in kürzester Zeit die Parksituation <strong>im</strong> Messegelände geregelt werden muss.<br />

Weiters stellt er dazu fest, dass es bei anderen Entschlüssen schon schnellere<br />

Entscheidungen gab. Er denkt dabei nur an das Bewohnerparken, wo die Schilder<br />

abmontiert werden müssen.<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt dazu noch aus,<br />

dass diese Problematik geregelt werden muss, jedoch vorher mit der Firma Team 7 noch<br />

einiges abzuklären ist.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Verordnung- wie vom Berichterstatter vorgetragen –<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


50<br />

5. Umwelt- und Friedhofsangelegenheiten<br />

5.1 Abfallwirtschaft – Müllwagenankauf 2012<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Umwelt- und<br />

Parkausschusses, Herrn Vizebürgermeister Mag. Ernst Reiter, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Das Müllsammelfahrzeug für biogene Abfälle, welches derzeit <strong>im</strong> Einsatz ist, ist bereits 14<br />

Jahre alt (Steyr 18S26, Baujahr 1997). Es sind in der Vergangenheit bereits einige Probleme<br />

aufgetreten, wie z.B. Verschleiß der Trommel, Reparaturen an der Waschanlage usw.<br />

Aus diesem Grund ist für das Jahr 2012 eine Neuanschaffung eines Sammelfahrzeuges mit<br />

Mülltonnenwaschanlage vorzusehen. <strong>Die</strong> Kosten für ein derartiges Fahrzeug betragen ca. €<br />

300.000.<br />

Der Umweltausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 20.09.2011 einst<strong>im</strong>mig vor, dass der<br />

Ankauf des Müllwagens 2012 erfolgen soll. Das Budget soll vorgesehen werden.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit dem Ankauf des Müllwagens <strong>im</strong> Jahr 2012<br />

(Grundsatzbeschluss) - wie vom Berichterstatter vorgetragen –<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

Bürgermeister Albert Ortig verlässt die Sitzung und übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister<br />

Dr. Thomas Brückl.


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 51<br />

6. Angelegenheiten Rechts- und Baurechtsausschuss<br />

6.1 Ermächtigung der Rechtsvertretung zur Einbringung von Rechtsmitteln<br />

Der Vorsitzende, Vizebürgermeister Dr. Thomas Brückl, ersucht den Obmann des Rechts- und<br />

Baurechtsausschusses, Herrn Gemeinderat Dr. Heinz Lughofer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Von den Gerichten wird <strong>im</strong>mer mehr geprüft, ob die Einbringung eines Rechtsmittels auch<br />

von einem Beschluss des zuständigen Organs gegeben ist. Nach Auskunft der Direktion<br />

Inneres und Kommunales vom 05.12.2011 ist abgesehen von Mahnklagen (§ 56 Abs. 2 Z 13<br />

und § 58 Abs. 2 Z 10 OÖ GemO 1990) und verwaltungsbehördlichen Verfahren sowohl für<br />

die Erhebung einer Klage als auch für die Einbringung eines Rechtsmittels gegen eine<br />

solche Entscheidung ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich. <strong>Die</strong> bisherige Praxis,<br />

Rechtsmittel in Zivilprozessen mittels Notanordnung des Bürgermeisters einzubringen, wird<br />

nach Rückfrage bei der Abteilung IKD des Landes als von der Gemeindeordnung nicht<br />

gedeckt angesehen.<br />

Da dies vielfach ein zeitliches Problem darstellen kann, schlägt der Rechtsausschuss in<br />

seiner Sitzung vom 05.12.2011 dem Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig vor, in den anhängigen<br />

Verfahren Mizrak gegen Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> (Schadenersatzprozess)und Personalvertretung<br />

gegen Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. (Arbeitsrechtsprozess) einen Vorratsbeschluss für allfällige<br />

Rechtsmitteleinbringung zu fassen.<br />

<strong>Die</strong> beauftragten Rechtsvertreter (Dr. Christoph Bleckenwegner – Schadenersatzprozess und<br />

Dr. Franz Rieß – Arbeitsrechtsprozess) werden ermächtigt, entsprechende Rechtsmittel<br />

einzubringen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die der Ermächtigung der Einbringung von Rechtsmitteln - wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


52<br />

6. Angelegenheiten Rechts- und Baurechtsausschuss<br />

6.2 Berufung Zechmeister Bauvorhaben Innotech<br />

Der Vorsitzende, Vizebürgermeister Dr. Thomas Brückl, ersucht den Obmann des Rechts- und<br />

Baurechtsausschusses, Herrn Gemeinderat Dr. Heinz Lughofer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Von der Bauabteilung wurde nachstehende Sachverhaltsdarstellung übermittelt:<br />

Auf dem unbebauten Grundstück 493/7 wird gemäß Baubewilligungsbescheid vom<br />

13.10.2011 von der Fa. Innotech GmbH eine Wohnanlage mit 12 Wohneinheiten errichtet.<br />

Im Rahmen der zweistündigen Bauverhandlung wurde das Bauvorhaben eingehend erörtert<br />

und auf seine Übereinst<strong>im</strong>mung mit den maßgeblichen Vorschriften überprüft. <strong>Die</strong><br />

Überprüfung ergab, dass das Bauvorhaben den baurechtlichen Best<strong>im</strong>mungen entspricht<br />

und daher die Baubewilligung zu erteilen ist.<br />

Wie aus der Verhandlungsniederschrift zu entnehmen ist, hat Frau Monika Zechmeister dem<br />

Bauvorhaben zugest<strong>im</strong>mt und keine Einwände erhoben. Zusätzlich hat der<br />

Verhandlungsleiter iSd § 32 OÖ Bauordnung, betreffend der Ausführung der Einfriedung,<br />

einen Vergleich vorgenommen. <strong>Die</strong>se privatrechtliche Vereinbarung wurde in der<br />

Verhandlungsniederschrift beurkundet. Weiters wurde Frau Monika Zechmeister bei der<br />

Bauverhandlung informiert, dass Nachbarn <strong>im</strong> Baubewilligungsverfahren nur insoweit als<br />

Parteien gelten, als sie spätestens bei der Bauverhandlung Einwendungen erheben und mit<br />

Abschluss der Bauverhandlung die Parteienstellung endet. <strong>Die</strong> Verhandlungsniederschrift<br />

wurde zur Gänze vorgelesen und von Frau Zechmeister unterzeichnet. Im Anschluss an die<br />

Bauverhandlung wurde Frau Zechmeister die Verhandlungsschrift in Kopie übergeben.<br />

Mit Posteingang vom 27.10.2011, also 14 Tage nach der Bauverhandlung, hat Frau<br />

Zechmeister eine Berufung gegen die Verhandlungsniederschrift der Bauverhandlung vom<br />

13.10.2011 be<strong>im</strong> Stadtamt eingebracht. <strong>Die</strong> Bauarbeiten für die Errichtung der Wohnanlage<br />

haben bereits begonnen.<br />

Erhebt eine Partei keine rechtzeitigen Einwendungen, verliert sie nach § 42 Abs 1 AVG ihre<br />

Parteistellung, und zwar mit dem Ende der mündlichen Verhandlung. Laut § 64a AVG ist<br />

daher die Berufung als verspätet zurückzuweisen.<br />

Der Rechtsausschuss schlägt in seiner Sitzung am 05.12.2011 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

vor, die Berufung laut dem beigefügten Bescheidentwurf zurückzuweisen.<br />

Der Bescheidentwurf wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der<br />

Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 53<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit dem Berufungsbescheid - wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

Bürgermeister Albert Ortig übern<strong>im</strong>mt wieder den Vorsitz.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


54<br />

7. Soziale Angelegenheiten<br />

7.1 Subventionen<br />

7.1.1 Volkshilfe Integrationsbüro <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> – Ansuchen für 2012<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Ausschusses für Familie,<br />

Generationen und soziale Angelegenheiten, Herrn Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Das Integrationsbüro <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> ersucht mit E-Mail vom September 2011 um<br />

Gewährung einer Subvention für das Projekt „Wohnen <strong>im</strong> Dialog“ 2012 in der Höhe von €<br />

7.785,74.<br />

Der Sozialausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 24.11.2011 einst<strong>im</strong>mig vor, dass der<br />

Wohnungsausschuss die dahinterstehende Problematik beobachten und dann, wenn es<br />

gleichen Handlungsbedarf gibt für den Fall, dass die zuständige Genossenschaft bereit ist,<br />

ihren Beitrag zu leisten, den Auftrag erteilen soll. Eine vorherige Rücksprache mit Frau<br />

Petra Huber muss jedoch erfolgen, um budgetären Mittel planen zu können. Im Budget ist<br />

die Haushaltsstelle „projektorientierte Integrationsarbeit“ dafür vorgesehen. Bei Bedarf wird<br />

diese ausgeschöpft.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Vorgangsweise <strong>im</strong> Rahmen der Bedeckung - wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 55<br />

7. Soziale Angelegenheiten<br />

7.1 Subventionen<br />

7.1.2 PGA – Ansuchen um Förderung Projekt Mensana 2012<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Ausschusses für Familie,<br />

Generationen und soziale Angelegenheiten, Herrn Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Das Zentrum für Frauengesundheit <strong>im</strong> Innviertel ersucht mit Schreiben vom 20.09.2011 um<br />

eine finanzielle Unterstützung für das Projekt Mensana 2012 in der Höhe von € 5.924,--.<br />

(Dem Ansuchen liegt eine Kalkulation für das Jahr 2012 bei.)<br />

Mit E-Mail vom 14.11.2011 übermittelt Frau Kreil, Leiterin FRIEDA folgenden Bericht:<br />

Mensana 2010 – 2011<br />

Das Ziel von Mensana ist das Schaffen von Bewusstsein für die aktive Gestaltung des Alterns.<br />

Schwerpunktthema ist dabei die geistige Gesundheit. Rechtzeitige Maßnahmen verbessern die aktive<br />

Teilnahme am Leben, die Lebensqualität wird erhöht. <strong>Die</strong> Volkshilfe und ihre Kooperationspartner<br />

und die Firma Plejaden bieten jeder Gemeinde dafür ein schlüsselfertiges Gesamtpaket an.<br />

Das Projekt Mensana wird für jede Gemeinde nach Größe und Bedürfnissen individuell ausgelegt und<br />

kann mit unterschiedlichen Modelbausteinen aufgesetzt werden:<br />

Workshops zu den Themen: Ernährung, Training von Geist und Körper, Wohnen <strong>im</strong> Alter, Planung<br />

des aktiven Ruhestandes, Freizeitgestaltung, Pflege in der Familie etc.<br />

Ziel ist, ein Paket an Maßnahmen und Instrumenten anzubieten, das in Gemeinden ohne weiteren<br />

organisatorischen Aufwand eingesetzt werden kann – und langfristig Bewusstseinsbildung-,<br />

Präventions- und Trainingsmaßnahmen ermöglicht.<br />

Internet:<br />

Eine Mensana Plattform die als Informationsforum zum Thema „aktives Altern“ bzw. Darstellung des<br />

Projekts und der Projektpartner verwendet wird, wird angeboten.<br />

<strong>Die</strong> Workshops/Vorträge werden durch diese entsprechende Internetplattform ergänzt, um auch eine<br />

interaktive Auseinandersetzung mit den Themen zu ermöglichen.<br />

Hardware: Stadtamt <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> Software: plejaden.net<br />

Mensana wurde in den Jahren 2010 und 2011 <strong>im</strong> Zentrum für Frauengesundheit seit 16.04.2010<br />

regelmäßig angeboten. Nachstehend eine kurze Zusammenfassung des Stundenaufwandes für das<br />

von uns eingesetzte Team.<br />

Betreuerinnen: Kisch Lilo, Kreil Karin, Keziban Mizrak, Linda Sommer<br />

9 Einzeltermine<br />

21 Beratung Demenz – Alzhe<strong>im</strong>er pflegende Angehörige<br />

23 Konzept, Budget, Besprechungen intern<br />

5 Präsentation (Sozialeinrichtungen, Altenhe<strong>im</strong> <strong>Ried</strong>, Schulärztinnen, Soropt<strong>im</strong>istinnen, LWFS<br />

Andorf und Mauerkirchen, sowie Kleingruppen)<br />

Ca. 40 Gruppenstunden<br />

Angebote siehe <strong>im</strong> Programmheft 2011<br />

Vortrag, 09.11.2011, Burn out – pflegende Angehörige, Mag. Robert Brandstetter<br />

Vortrag, 28.11.2011, 19.00 Uhr, DEMENZ, Doris Reitmayr


56<br />

In Planung für 2011/12<br />

Termine laut Programm (neu ab Mitte Jänner 2012)<br />

Mobiles Angebot für Senioren z. B. bei Sitzungen, Veranstaltungen, Gesundheitstagen<br />

Vorträge Einführung ins Internet, Brain Walking, Demenz Diagnostik und Pflege<br />

Alternative Angebote Bewegung & Gedächtnistraining (siehe Programm FRIEDA)<br />

Öffentlichkeitsarbeit Bewerbung regelmäßig<br />

Für alle weiteren inhaltlichen und technischen Informationen und Fragen zum Projekt steht Herr<br />

Mag. Robert Hartmann zur Verfügung. Tel. 0676 9352500<br />

Frau Kreil teilt am 23.11.2011 per E-Mail folgendes mit:<br />

Aufgrund des Datenschutzes und der Anonymität ist es bei uns nicht üblich Adressenlisten<br />

zu führen.<br />

Sollte eine Adressliste trotzdem gewünscht werden, so müssten wir dies mit den<br />

Teilnehmern und Betroffenen bzw. Klientinnen besprechen.<br />

Der Sozialausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 24.11.2011 mehrst<strong>im</strong>mig vor, dass dem<br />

Zentrum für Frauengesundheit Innviertel – FRIEDA für das Projekt Mensana eine<br />

Subvention in der Höhe von € 5.924,-- für das Jahr 2012 gewährt werden soll. <strong>Die</strong><br />

Subvention wird in zwei Teilbeträgen überwiesen (Juli und Dezember). Für die<br />

Überweisung des ersten Teilbetrages muss bis spät. 15. Juli 2012 ein Nachweis<br />

(Anwesenheitsliste – Anzahl und Stunden, welche Kurse etc.) für das 1. Hj hieramts<br />

vorgelegt werden. Überweisung des 2. Teilbetrages mit Vorlage Unterschriften u.<br />

Anwesenheitsliste bis spätestens 30.11.2012. (Vorbehaltlich der Bedeckung <strong>im</strong> Budget<br />

2012)“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Subvention in der Höhe von 5.924,-- und<br />

Vorgangsweise - wie vom Berichterstatter vorgetragen –<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehrst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

2 St<strong>im</strong>menthaltungen ( Stadträtin Luschner, Stadtrat Großbötzl)


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 57<br />

7. Soziale Angelegenheiten<br />

7.1 Subventionen<br />

7.1.3 Volkshilfe <strong>Ried</strong>, Kindertreff Löwenzahn – Ansuchen um Subvention 2011<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Ausschusses für Familie,<br />

Generationen und soziale Angelegenheiten, Herrn Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Der Kindertreff Löwenzahn ersucht mit Schreiben vom 05.11.2011 um eine Subvention für<br />

das Jahr 2011 in der Höhe von € 8.000,--.<br />

Eine Bedeckung ist auf HHS 1/2590-7570 in der Höhe von € 4.800,-- gegeben.<br />

Der Sozialausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 24.11.2011 mehrst<strong>im</strong>mig vor, dass der<br />

Volkshilfe, Kindertreff Löwenzahn eine Subvention in der Höhe von € 8.000,-- gewährt<br />

werden soll. Bedeckungsvorschlag: Aus HHS 1/2590-7570 € 4.800,-- und aus HHS 1/2490-<br />

7570 € 3.200,--.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Subvention in der Höhe von 8.000,-- - wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum<br />

Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


58<br />

7. Soziale Angelegenheiten<br />

7.1 Subventionen<br />

7.1.4 Investitionsförderungsansuchen für Sanierung der Mutterberatungsräume <strong>im</strong><br />

Zuge des Umbaus des Bezirksalten- und –pflegehe<strong>im</strong>es <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> – weitere<br />

Förderrate<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Ausschusses für Familie,<br />

Generationen und soziale Angelegenheiten, Herrn Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.12.2007 nach der Behandlung <strong>im</strong> Stadtrat<br />

am 6.12.2007 beschlossen, dem Sozialhilfeverband für die Umbaumaßnahmen der<br />

Beschaffung der räumlichen Voraussetzung für die Durchführung der Eltern- und<br />

Mutterberatung am Standort <strong>Ried</strong> i.I. (damals <strong>im</strong> Rahmen des Konzeptes zur<br />

Neupositionierung der Eltern- und Mutterberatung in OÖ) in der Höhe der damaligen<br />

Kostenschätzung von € 120.000,-- excl. Ust. einen Zuschuss in der Höhe von 50 % der<br />

Kosten zahlbar in 3-Jahres-Raten zu gewähren.<br />

Nachdem für die Erweiterung und den Umbau des Bezirksalten- und –pflegehe<strong>im</strong>es<br />

Ergänzungsbeiträge in der Höhe von rd. € 31.300,-- netto (Wasser rd. € 13.850,--, Kanal<br />

rd. € 17.450,--) anfallen werden und diese Kosten in vielen anderen Fällen von den<br />

Standortgemeinden übernommen wurden, was aber von der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. aus<br />

rechtlichen Gründen in Vorfeld abgelehnt wurde, ist der SHV an die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong><br />

i.I. herangetreten, ob nicht für die Sanierung der Mutterberatungsräume die diesbezüglich<br />

gewährte Subvention aufgestockt werden könnte, da auf Grund der vielen baulichen<br />

Schwierigkeiten <strong>im</strong> Rahmen der Sanierung die Kosten gemäß beiliegender<br />

Endabrechnung um € 297.000,-- netto abgerechnet wurden. <strong>Die</strong>se Endabrechnung wurde<br />

auch vom Land anerkannt.<br />

Der SHV ist sich bewusst, dass seitens der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. sicherlich der<br />

Hälfteansatz der damaligen Förderung für die Mehrkosten nicht aufrechthalten werden<br />

kann (das wären € 88.500,--) und daher wurde auch keine best<strong>im</strong>mte Summe genannt.<br />

In den ersten Überlegungen wurde an € 20.000,-- gedacht, denn das wäre ungefähr die<br />

Hälfte der zu erwartenden Aufschließungskosten Kanal und Wasser von € 40.000,--<br />

(netto). Nachdem aber <strong>im</strong> Bauteil 2 ein größerer Vorbestand nachgewiesen werden<br />

konnte, hat sich diese Summe auf rd. 31.300,-- reduziert, wovon rd. € 17.450,--<br />

Kanalgebühren (netto) darstellen. <strong>Die</strong> restlichen rd € 13.850,--netto werden von der<br />

Energie <strong>Ried</strong> i.I. als Wasserleitungsergänzungsgebühren vorgeschrieben.<br />

Ein Ansatz wäre hier, eine Subvention in Höhe von € 17.400,-- zusätzlich zu gewähren.<br />

Eine bugetäre Bedeckung ist derzeit nicht gegeben und wäre in den nächsten<br />

Budgetvoranschlägen sicherzustellen (z.B. aufgeteilt auf 3 Jahre à 5.800,-- oder auf 4<br />

Jahre à 4.350,--).<br />

Der Sozialausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 24.11.2011 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

vor, eine zusätzliche Subvention für das Eltern-Kind-Zentrum in Höhe von € 17.400,--<br />

vorbehaltlich einer budgetären Bedeckungsmöglichkeit zu gewähren.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 01.12.2011 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 59<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der zusätzlichen Subvention für das Eltern-Kind-<br />

Zentrum in der Höhe von 17.400,-- vorbehaltlich einer<br />

budgetären Bedeckungs-möglichkeit - wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


60<br />

7. Soziale Angelegenheiten<br />

7.2 Sprachförderung in Kindergärten<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Ausschusses für Familie,<br />

Generationen und soziale Angelegenheiten, Herrn Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Im Sozialausschuss vom 26.09.2011 wurde eine Sprachförderung (deutsch) für<br />

grundsätzlich gut befunden und es soll ein Angebot eingeholt werden.<br />

Das Institut Interkulturelle Pädagogik übermittelt per E-Mail am 25.10.2011 folgende<br />

Angebote:<br />

Für den Kindergarten Ra<strong>im</strong>undstraße (33 Kinder) Gesamtkosten € 7.600,-- davon Anteil<br />

Gemeinde 60 % = Anteil Gemeinde Gesamtkosten € 4.560,--.<br />

Für den Kindergarten Kränzlstraße (13 Kinder) Gesamtkosten € 3.520,-- davon Anteil<br />

Gemeinde 60 % = Anteil Gemeinde Gesamtkosten € 2.112,--.<br />

Kindergarten Roseggerstraße kein Bedarf.<br />

Somit ergibt sich ein Gesamtkostenanteil für die Gemeinde für Kindergarten Ra<strong>im</strong>undstraße<br />

und Kindergarten Kränzlstraße in der Höhe von € 6.672,--.<br />

(Der 40 % Anteil wird vom Land geleistet)<br />

Der Sozialausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 24.11.2011 einst<strong>im</strong>mig vor, dass das<br />

Projekt frühe Sprachförderung <strong>im</strong> Kalenderjahr 2012 weitergeführt und das Institut mit der<br />

Durchführung beauftragt werden soll. (Vorbehaltlich der Bedeckung <strong>im</strong> Budget 2012)“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit dem Projekt frühe Sprachförderung in den Kindergärten<br />

<strong>im</strong> Kalenderjahr 2012 - wie vom Berichterstatter vorgetragen –<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 61<br />

7. Soziale Angelegenheiten<br />

7.3 Anpassung der Kindergarten-Tarifordnung<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Ausschusses für Familie,<br />

Generationen und soziale Angelegenheiten, Herrn Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Auf Vorschlag des Landes schlägt der Sozialausschuss in seiner Sitzung vom 24.11.2011<br />

einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat die Änderung der Kindergarten-Tarifordnung lt. Entwurf<br />

vor.<br />

<strong>Die</strong> Kindergarten-Tarifordnung wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt<br />

der Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Kindergarten-Tarifordnung- wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


62<br />

7. Soziale Angelegenheiten<br />

7.4 Anpassung der Krabbelstuben-Tarifordnung<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Ausschusses für Familie,<br />

Generationen und soziale Angelegenheiten, Herrn Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Auf Vorschlag des Landes schlägt der Sozialausschuss in seiner Sitzung vom 24.11.2011<br />

einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat die Änderung der Krabbelstuben-Tarifordnung lt. Entwurf<br />

vor.<br />

<strong>Die</strong> Krabbelstuben-Tarifordnung wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und<br />

liegt der Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Krabbelstuben-Tarifordnung- wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum<br />

Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 63<br />

8. Bildung, Schule, Horte<br />

8.1 Hort-Tarifordnung<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obfrau des Ausschusses für Bildung,<br />

Schule, Horte, Frau Stadträtin Gabriele Luschner, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>se führt aus:<br />

„Auf Vorschlag des Landes schlägt der Ausschuss für Bildung, Schule, Horte t in seiner<br />

Sitzung vom 22.11.2011 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat die Änderung der Hort-<br />

Tarifordnung lt. Entwurf vor.<br />

<strong>Die</strong> Hort-Tarifordnung wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der<br />

Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Hort-Tarifordnung- wie vom der Berichterstatterin<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


64<br />

9. Sportangelegenheiten<br />

9.1 Subventionen<br />

9.1.1 Subvention SV Josko <strong>Ried</strong><br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Sportausschusses, Herrn<br />

Vizebürgermeister Michael Steffan, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 15.09.2011 dem Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig<br />

vorgeschlagen, <strong>im</strong> SVR-Stadion den Austausch der Beleuchtungskörper mit<br />

€ 1.672,-- (Kranarbeiten der Feuerwehr) zu subventionieren.<br />

Weiters ersucht die SV Josko <strong>Ried</strong> mit Schreiben vom 27.10.2011 ersucht die SV Josko <strong>Ried</strong><br />

für die Nachwuchsmannschaft U 13 für die Teilnahme am MILANO FOOTBALL<br />

FESTIVAL-„MILAN 2012“ um eine einmalige Subvention.<br />

Der Sportausschuss befürwortet in seiner Sitzung am 28.11.2011 als einmalige Subvention<br />

den Ankauf eines Sponsorenpakets 1 in der Höhe von € 200,--.<br />

<strong>Die</strong> Auszahlung soll <strong>im</strong> Jahr 2012 erfolgen, da das Budget 2011 für Subventionen bereits<br />

ausgeschöpft ist.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist auch der Stadtrat in seiner Sitzung vom 01.12.2011 einst<strong>im</strong>mig<br />

gefolgt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit den Subventionen von € 1.872,-- - wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum<br />

Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehrst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

2 St<strong>im</strong>menthaltungen (Stadtrat Gramberger, Gemeinderätin Oberwagner)


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 65<br />

9. Sportangelegenheiten<br />

9.1 Subventionen<br />

9.1.2 OÖ. Fußballverband - LAZ<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obmann des Sportausschusses,Herrn<br />

Vizebürgermeister Michael Steffan, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Der Sportdirektor des Oö. Fußballverbandes, Helmut Prellinger, ersucht mit Schreiben vom<br />

4. November 2011 wieder um Gewährung einer Subvention für das LAZ <strong>Ried</strong> i.I. in der<br />

bisherigen Höhe für das Betriebsjahr 2010/2011. Dem Oö. Fußballverband wurde für das<br />

Jahr 2009/2010 eine Subvention in der Höhe von € 5.760,00 (unter Berücksichtigung der 20<br />

% Kreditsperre) gewährt. <strong>Die</strong> Bedeckung <strong>im</strong> Budget 2011 ist nicht mehr gegeben! Eine<br />

etwaige Bedeckung aus Verstärkungsmittel wäre <strong>im</strong> Stadtrat bzw. <strong>im</strong> Finanzausschuss zu<br />

behandeln.<br />

Der Sportausschuss befürwortet in seiner Sitzung am 28.11.2011 einst<strong>im</strong>mig grundsätzlich<br />

eine Subvention, da aber <strong>im</strong> Budget 2011 keine Bedeckung mehr gegeben ist, soll der<br />

Stadtrat darüber entscheiden.<br />

In der Diskussion wird mitgeteilt, dass die Rechnung für die Bandenhülsen<br />

Bundesschulzentrum 2011 nicht mehr kommen wird, sodass diese Mittel heuer noch zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat vorgeschlagen, eine<br />

Subvention iHv € 5.760,-- zu gewähren. Bedeckung durch Umschichtungen von<br />

Subventionen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Subvention iHV € 5.760,-- - wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


66<br />

10. Jugendangelegenheiten<br />

10.1 Bandprobenraum – „RWA Pavillon“ der <strong>Ried</strong>er Messe - Anmietung<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obfrau des Jugendausschusses, Frau<br />

Gemeinderätin Nicole Mahr, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>se führt aus:<br />

„Herr Dir. Slezak von der <strong>Ried</strong>er Messe GmbH hat ein Angebot für die Miete des „RWA<br />

Pavillons“ am <strong>Ried</strong>er Messegelände gestellt. In diesem soll der Bandproberaum<br />

untergebracht werden. Für diese 48 m² wären € 1,70 / m² dh. € 81,60 pro Monat exkl. Mwst.<br />

an Miete an die Messe zu zahlen (siehe angehängter Entwurf zur Mietvereinbarung). Für die<br />

Reinigung des Raumes sowie des Vorplatzes wäre der Mieter (Stadtgemeinde <strong>Ried</strong>)<br />

verantwortlich. <strong>Die</strong> Betriebskosten (Heizung, Strom, Licht) würden von den Nutzern des<br />

Bandproberaumes selber durch Münzeinwurf (siehe Kostenvoranschlag Energie <strong>Ried</strong>) zu<br />

tragen. <strong>Die</strong> Eingangstüre wird vom Vermieter (<strong>Ried</strong>er Messe) nicht ersetzt, hier würde aller<br />

Wahrscheinlichkeit nach eine notdürftige Reparatur reichen. Ebenso könnte man<br />

schalldämmende Vorhänge vor der Türe sowie den Fenstern befestigen (wäre auch vom<br />

Mieter in Auftrag zu geben und zu bezahlen).<br />

Da die Messe die Reinigung nicht übern<strong>im</strong>mt, sollte es vielleicht so wie in der Skatehalle<br />

gehandhabt werden.<br />

Es soll ein leistungsgesteuerter Münzzähler installiert werden.<br />

Schalldämmung: zB Schaumstoff wie in einem Tonstudio, Vorhänge für die Tür und die<br />

Fenster (müssen brandfest sein).<br />

<strong>Die</strong> Tür sollte zB mit einer Gummilippe,… abgedichtet werden.<br />

<strong>Die</strong> ausstehenden Kostenvoranschläge müssen noch eingehoben werden (Schalldämmung,<br />

Reparatur der Türe, Putzen, Leistungszähler, Montagearbeiten � Bauhof).<br />

Der Vertrag muss von Herrn Eckkrammer abgesegnet werden.<br />

Der Vertrag wurde analog zu den anderen Verträgen erstellt. (Netzwerkhalle, Skatehalle)<br />

Mietvereinbarung<br />

„RWA-Pavillon“ am <strong>Ried</strong>er Messegelände<br />

1. <strong>Die</strong> Stadtgemeinde 4910 <strong>Ried</strong> i.I. Hauptplatz 12 18 hat den „RWA-Pavillon“(48 m²/€<br />

1,70 m² - Stand 2011) zum Preis von € 81,60 pro Monat exkl. MWST und Vertragsgebühr ab<br />

xxx angemietet. Der Vorplatz und die überdachte Terrasse sind vom Mieter in Ordnung zu<br />

halten.<br />

2. <strong>Die</strong> Betriebskosten werden nach Verbrauch quartalsweise direkt mit dem Mieter<br />

abgerechnet.<br />

3. Bauliche Veränderungen durch den Mieter sind an die, schriftliche Zust<strong>im</strong>mung des<br />

Vermieters gebunden bzw. ist nach Beendigung des Mietverhältnisses bzw. für die<br />

Herbstmessen wieder der derzeitige Zustand herzustellen.<br />

4. <strong>Die</strong> gesamte Miete ist quartalsweise <strong>im</strong> Nachhinein auf das Konto des Vermieters zu<br />

bezahlen.<br />

5. <strong>Die</strong> Versicherung der Halle obliegt dem Vermieter, die Versicherung der Ausstattung und<br />

Geräte obliegt dem Mieter. <strong>Die</strong> <strong>Ried</strong>er Messe GmbH übern<strong>im</strong>mt keinerlei Haftung für Sach-<br />

oder Personenschäden.


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 67<br />

6. Ein möglicher anfallender Winterdienst <strong>im</strong> Bereich der Zufahrten oder der Parkplätze<br />

wird von der <strong>Ried</strong>er Messe GmbH nicht durchgeführt.<br />

7. Der Mietgegenstand wird ausschließlich zu Probezwecken überlassen. Eine Änderung<br />

des Verwendungszweckes bedarf der schriftlichen Zust<strong>im</strong>mung des Vermieters.<br />

8. <strong>Die</strong> gänzliche oder teilweise, entgeltliche oder unentgeltliche, Untervermietung des<br />

Mietgegenstandes sowie jede andere Form der Weitergabe ausgenommen für „<strong>Ried</strong>er<br />

Bands“ ist dem Mieter nicht gestattet.<br />

9. <strong>Die</strong> Kündigung ist von beiden Seiten unter Einhaltung einer 6 monatigen<br />

Kündigungsfrist jeweils am 30.6. und 31.12. schriftlich möglich. Erstmals kann diese zum<br />

30.6.2012 erfolgen.<br />

10. Im Vorfeld der <strong>Ried</strong>er Herbstmesse 2013 kommt es zu Abst<strong>im</strong>mungs-gesprächen<br />

bis wann die Halle für Ausstellungszwecke wieder der <strong>Ried</strong>er Messe zur Verfügung stehen<br />

muss.<br />

11.<strong>Die</strong> Miete ist wertgesichert, wobei als Basis der Durchschnitts-Jahresindex VPI 1996<br />

heranzuziehen ist.<br />

12. Für die vereinbarte Mietdauer erhält die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. einen Schlüssel<br />

zum „RWA-Pavillon“.<br />

Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> RIEDER MESSE GMBH<br />

<strong>Ried</strong>, 20.10.2011<br />

Der Jugendausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 10.11.2011 einst<strong>im</strong>mig dem<br />

Gemeinderat vor, den RWA-Pavillon als Bandprobenraum von der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I.<br />

bei der <strong>Ried</strong>er Messe GmbH zu den vereinbarten Konditionen anzumieten und etwaige<br />

bauliche Maßnahmen nach Einholung der ausstehenden Kostenvoranschläge in Auftrag zu<br />

geben.<br />

Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung vom 01.12.2011 damit befasst und in der Diskussion<br />

kommt man zur Auffassung, dass gewisse Regelungen noch <strong>im</strong> Detail zu erfolgen haben und<br />

auch die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen erhoben gehören. Grundsätzlich soll der<br />

Vertrag <strong>im</strong> Gemeinderat beschlossen werden, eine endgültige Festlegung aber erst mit dem<br />

Beschluss der Sanierungsmaßnahmen <strong>im</strong> nächsten Stadtrat erfolgen.<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 01.12.2011 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat vor,<br />

den RWA-Pavillon als Bandprobenraum von der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. bei der <strong>Ried</strong>er<br />

Messe GmbH grundsätzlich zu den vereinbarten Konditionen anzumieten. <strong>Die</strong> Kosten für<br />

die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen mit entsprechendem Bedeckungsvorschlag sollen<br />

dem nächsten Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.<br />

Der der in der Mietvereinbarung noch offene Mietbeginn wird dann festgelegt.<br />

Der Mietvereinbarung ist <strong>im</strong> Protokoll vollinhaltlich enthalten und wird vom Berichterstatter<br />

vollinhaltlich verlesen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Gemeinderat Christian Bangerl fragt an,<br />

ob die ausständigen Kostenvoranschläge schon eingelangt sind. Ansonsten sollte eine<br />

Fristensetzung gemacht werden.


68<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, erläutert,<br />

dass lt. Amtsvortrag diese Kosten dem nächsten Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Anmietung des RWA-Pavillon als Bandprobenraum<br />

gemäß Mietvereinbarung - wie von der Berichterstatterin<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 69<br />

11. Wohnungsangelegenheiten<br />

11.1 Wohnungsvergaben<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Wohnungsausschusses,<br />

Herrn Gemeinderat Franz Kaufmann, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Folgende Wohnungsvergaben wurden in der Sitzung des Wohnungsausschusses vom<br />

16.11.2011 einst<strong>im</strong>mig zur Beschlussfassung vorgeschlagen:<br />

1. Vergabe der Wohnung nach Renner Christine, Kasernstr. 37/33<br />

beh., 81,55 m², Miete € 741,--, Kaution € 2.200,-- per 01.01.12<br />

Neuwirth Rudolf, Schw<strong>im</strong>mbadstr. 20/1<br />

2. Vergabe der Wohnung nach Yildir<strong>im</strong> Yeter, Lubergasse 39/2<br />

beh., 62,12 m², Miete € 487,83, Kaution € 1.134,57 per 01.12.11<br />

Hasanovic Minela, Reischauergrund 8<br />

3. Vergabe der Wohnung nach Wienroither Daniel, Försterstr. 18/8<br />

beh., 47,13 m², Miete € 300,88, Kaution € 900,-- per 01.12.11<br />

Roder Friedel, <strong>Ried</strong>auerstr. 36 a/15<br />

4. Vergabe der Wohnung nach Pollhammer Anton, Kasernstr. 41/25<br />

beh.,35,36 m², Miete € 275,76, Kaution € 830,-- per 01.12.11<br />

Hauzeneder Markus, Schillerstr. 29/3<br />

5. Vergabe der Wohnung nach Höglinger Barbara, Schillerstr.31/11<br />

beh., 42,69 m², Bruttomiete € 321,71, Kaution € 965,-- per 01.12.11<br />

Kammerer Johann, <strong>Ried</strong>auerstr. 36 a/10“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit den Wohnungsvergaben - wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


70<br />

12. <strong>Ried</strong>er Messe GmbH<br />

12.1 Umbenennung in „Messe <strong>Ried</strong> GmbH“<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Messepräsidenten, Herrn Gemeinderat<br />

KR Franz D<strong>im</strong>, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Da es oft zu Verwechslungen kommt, weil der Firmenname und der Name der Herbstmesse<br />

gleich sind, plant die <strong>Ried</strong>er Messe GmbH eine Änderung des Firmenwortlautes in “Messe<br />

<strong>Ried</strong> GmbH” mit Anfang Jänner 2012.<br />

<strong>Die</strong> Herbstmesse in den ungeraden Jahren wird als <strong>Ried</strong>er Messe bestehen bleiben.<br />

Grundsätzlich fällt die Änderung des Messenamens in die Kompetenz des Aufsichtsrates der<br />

<strong>Ried</strong>er Messe nach 7.2 lit. I des Gesellschaftsvertrages der <strong>Ried</strong>er Messe GmbH<br />

(„Vornahme von Rechtshandlungen, die über den Umfang des lfd. Geschäftsbetriebes<br />

hinausgehen oder für die Gesellschaft von grundlegender Bedeutung sind“). Darunter fällt<br />

auch die Umbenennung.<br />

Der Gemeinderat hat allerdings in seiner Sitzung vom 06.07.2000 (TO 7.1.2) in einem<br />

Selbstbeschränkungsbeschluss des Aufsichtsrates jede Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />

und diese wird mit einer Umbenennung erforderlich, einer Behandlung <strong>im</strong> Gemeinderat<br />

vorbehalten.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Umbenennung der „<strong>Ried</strong>er Messe GmbH“ in „Messe<br />

<strong>Ried</strong> GmbH“ und der damit verbundenen Änderung des<br />

Gesellschaftsvertrages - wie vom Berichterstatter vorgetragen –<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 71<br />

12. <strong>Ried</strong>er Messe GmbH<br />

12.2 Kostenteilung Absperrung Straßenreinigung<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Messepräsidenten, Herrn Gemeinderat<br />

KR Franz D<strong>im</strong>, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> <strong>Ried</strong>er Messe hat mit Schreiben vom 26. Juli 2011 für die Herbstmesse 2011 um<br />

Kostenteilung der Absperrmaßnahmen und Verkehrszeichen und Reinigungskosten<br />

außerhalb des Messegeländes in der Volksfeststraße und Kreisverkehr und in der<br />

Brucknerstraße angesucht. Es handelt sich hier vor allem um Verkehrsmaßnahmen,<br />

Absperrungen, Aufstellung von Verkehrszeichen, die in der Vergangenheit mit € 3.300,-- bis<br />

ca. € 5.000,-- beziffert werden bzw. um ev. notwendige Reinigungsmaßnahmen<br />

(Straßenreinigung durch die Feuerwehr). <strong>Die</strong> Kosten wurden mit rund € 1.800,-- beziffert,<br />

wobei damals 2/3 der Kosten auf das TLF-Fahrzeug entfallen sind. Es wird analog der<br />

Regelung 2009 um eine Kostenteilung von 50 : 50 zwischen der <strong>Ried</strong>er Messe GmbH und<br />

der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. angesucht.<br />

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.09.2011 eine Kostenteilung mit 50 : 50 einst<strong>im</strong>mig<br />

genehmigt.<br />

<strong>Die</strong> Schlussrechnung liegt nun vor und beträgt € 4.161,40. Aufgrund der 50 : 50<br />

Kostenteilung ist ein Betrag von € 2.080,70 auszubezahlen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Kostenteilung und Auszahlung des Betrages von<br />

€ 2.080,70 - wie vom Berichterstatter vorgetragen –<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


72<br />

13. Finanzangelegenheiten<br />

13.1 Gebühren, Gebührenordnung 2012<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> folgenden Gebühren und privatrechtlichen Entgelte (Stand November 2011) gelten bis<br />

auf weiteres unverändert. Für die u.a. Positionen liegen allerdings Änderungsvorschläge für<br />

2012 vor. (Alle Gebühren und Entgelte sind auf der Homepage der Stadtgemeinde<br />

dargestellt).<br />

I. Hoheitliche Gebühren<br />

1. Abfallgebühren Änderung ab 01.01.2012<br />

2. Grundsteuer A und B für Grundstücke keine Änderung<br />

3. Hundeabgabe keine Änderung<br />

4. Kanalgebühren --------------------------------<br />

4.1 Kanalanschlussgebühren Änderung ab 01.01.2012<br />

4.2 Kanalbenützungsgebühren Änderung ab 01.01.2012<br />

5. Kommunalsteuer keine Änderung<br />

6. Lustbarkeitsabgabe keine Änderung<br />

7. Marktgebühren keine Änderung<br />

8. Parkgebühren --------------------------------<br />

8.1 Gebührenpflichtig (Parkplätze) keine Änderung<br />

8.2 Übertretungen keine Änderung<br />

9. Tourismusabgabe Änderung ab 01.01.2012<br />

10. Verkehrsflächenbeitrag keine Änderung<br />

11. Wassergebühren --------------------------------<br />

11.1 Wasserleitungsanschlussgebühren Änderung ab 01.01.2012<br />

11.2 Wasserbezugsgebühr Änderung ab 01.07.2012<br />

11.3 Wasserzählergebühr Änderung ab 01.07.2012<br />

II. Privatrechtliche Entgelte<br />

1. Bücherei Änderung ab 01.01.2012<br />

2. Citybustarife keine Änderung<br />

3. Eissporthalle keine Änderung<br />

4. Badegebühren für Sport- und Schw<strong>im</strong>mbad Änderung ab 01.01.2012<br />

(Freibad)<br />

5. Freiwillige Feuerwehr keine Änderung<br />

6. Friedhof- und Grabgebühren keine Änderung<br />

7. Hallenbadbenützungsgebühren Änderung ab 01.01.2012<br />

8. Internatsgebühren Änderung 11/12<br />

9. Kindergarten-, Hort- u. Tagesstättengebühren Änderung 11/12<br />

10. Kulturzentrum Landesmusikschule (Konvikt) keine Änderung<br />

11. Mahngebühr keine Änderung<br />

12. Schulliegenschaft – Benützungsgebühren Erlass d. Landes dzt. keine<br />

Änderung<br />

13. Sondergebrauchsgebühren keine Änderung


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 73<br />

14. Sportzentrum – Benützungstarife Änderung lediglich<br />

Personalkostenersätze<br />

15. Verleihgebühren keine Änderung<br />

16. Volkskundehaus --------------------------------<br />

16.1 Eintrittsgebühren keine Änderung<br />

16.2 Saalmiete Sparkassenstadtsaal keine Änderung<br />

I. Hoheitliche Gebühren<br />

Alle hoheitlichen Gebühren, bei denen Änderungsvorschläge vorliegen, werden<br />

nachfolgend <strong>im</strong> Detail dargestellt.<br />

1. Abfallgebühren<br />

In der 7. Sitzung des Gemeinderates vom 03.03.2005 wurde zu den<br />

Abfallgebühren folgendes protokolliert:<br />

<strong>Die</strong> Abfallgebühren sollen um die Indexsteigerung des letzten (verfügbaren)<br />

Jahres (d.i. der Jahresdurchschnittsverbrauch 2003 zu 2004) erhöht werden<br />

und dies auch in den kommenden Jahren. <strong>Die</strong>se Indexbindung stellt<br />

allerdings nur eine Selbstbindung der Fraktionen dar und kann in die<br />

Gebührenordnung nicht aufgenommen werden. Es bedarf jedes Jahr eines<br />

Beschlusses über die Verordnungsänderung. Von der Amtsleitung liegt ein<br />

Ordnungsentwurf vor, der den § 2 „Höhe der Gebühren“ um 2,0576 %<br />

erhöht.<br />

Der laut Gemeinderatsbeschluss anzuwendende Index des letzten<br />

verfügbaren Jahres ist der des Jahres 2010.<br />

VPI 86 � 2003 145,8<br />

� 2004 148,8 + 2,0576 %<br />

� 2005 152,2 + 2,2849 %<br />

� 2006 154,4 + 1,4454 %<br />

� 2007 157,8 + 2,2021 %<br />

� 2008 162,8 + 3,1686 %<br />

� 2009 163,7 + 0,5528 %<br />

� 2010 166,6 + 1,7715 %<br />

2. Grundsteuer A und B<br />

keine Änderung<br />

3. Hundeabgabe<br />

keine Änderung<br />

4. Kanalgebühren<br />

4.1 Kanalanschlussgebühren<br />

Lt. Unterlagen Gemeindefinanztag vom 6. Oktober 2011 des Amtes der OÖ.<br />

Landesregierung (Abteilung Inneres und Kommunales) betragen die<br />

Mindestanschlussgebühren je Anschluss ab 01. Jänner 2012 für<br />

Abwasserentsorgungsanlagen € 2.990,00 exkl. bzw.<br />

€ 3.289,00 inkl. MwSt..<br />

4.2 Kanalbenützungsgebühren<br />

Lt. Unterlagen Gemeindefinanztag vom 6. Oktober 2011 des Amtes der OÖ.


74<br />

Landesregierung (Abteilung Inneres und Kommunales) betragen die<br />

Mindestkanalgebühren für 2012 € 3,33 pro m³ (exkl. MwSt.).<br />

Jahr Mindestgebühr Erhöhung Tats.Geb.<br />

2007 € 2,95 € 0,10 € 3,05<br />

2008 € 3,10 € 0,10 € 3,20<br />

2009 € 3,10 € 0,10 € 3,20<br />

2010 € 3,16 € 0,20 € 3,36<br />

2011 € 3,22 € 0,20 € 3,42<br />

2012 € 3,33 € 0,20 € 3,53<br />

Der Vorschlag für 2012 lautet, die Kanalbenützungsgebühren um 20 Cent<br />

über der Mindestgebühr, dh mit € 3,53 je m 3 (exkl. MwSt.) Wasserverbrauch<br />

festzusetzen.<br />

5. Kommunalsteuer<br />

keine Änderung<br />

6. Lustbarkeitsabgabe<br />

Fassung lt. Beschluss des GR vom 13.12.2007<br />

7. Marktgebühren<br />

keine Änderung<br />

8. Parkgebühren<br />

8.1. Gebührenpflichtige Parkplätze<br />

keine Änderung<br />

8.2. Übertretungen<br />

keine Änderung<br />

9. Tourismusabgabe<br />

Mit Mail vom 22. November 2011 teilte das Stadtmarketing mit, dass in der<br />

6. Stadtmarketingsitzung (27.10.2011) die Erhöhung der Tourismusabgabe<br />

von € 0,50 auf € 1,00 einst<strong>im</strong>mig beschlossen wurde.<br />

10. Verkehrsflächenbeitrag<br />

keine Änderung<br />

11. Wassergebühren<br />

11.1. Wasserleitungsanschlussgebühren<br />

Lt. Unterlagen Gemeindefinanztag vom 6. Oktober 2011 des Amtes der<br />

OÖ. Landesregierung (Abteilung Inneres und Kommunales) beträgt die<br />

Mindestbenützungsgebühr für 2012<br />

€ 1.792,- (exkl. MwSt.). <strong>Die</strong>se vom Land vorgeschriebene<br />

Mindestgebühr 2012 (exkl. MwSt.) wird nach Abst<strong>im</strong>mung mit der<br />

Energie <strong>Ried</strong> ab 1.1.2012 angesetzt.<br />

11.2. Wasserbezugsgebühr<br />

Lt. Unterlagen Gemeindefinanztag vom 6. Oktober 2011 des Amtes der<br />

OÖ. Landesregierung (Abteilung Inneres und Kommunales) beträgt die<br />

Mindestbenützungsgebühr für 2012


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 75<br />

€ 1,35 (exkl. MwSt.).<br />

Von der Geschäftsleitung der Energie wurde mitgeteilt, dass die<br />

Mindestbenützungsgebühr iHv € 1,35 (exkl. MwSt.) mit 1.7.2012<br />

erhöht wird.<br />

11.3. Wasserzählergebühr<br />

<strong>Die</strong> Gebühr für Wasserzähler wurde von der Geschäftsleitung<br />

folgendermaßen festgelegt (exkl. MwSt.) :<br />

bis 3 m 3 € 1,35 / Monat<br />

bis 7 m 3 € 1,58 / Monat<br />

bis 20 m 3 € 3,93 / Monat<br />

<strong>Die</strong>se Tarife gelten lt. Geschäftsführung ab 1.7.2012.<br />

II. Privatrechtliche Entgelte<br />

1. Bücherei<br />

Im Gemeinderat vom 20.10.2011 wurde einst<strong>im</strong>mig beschlossen, dass die<br />

Tarife für 2012 mit einer Ausnahme (Musikkassetten) nicht geändert werden<br />

sollen. Es wurde beschlossen, dass die Musikkassetten, die ohnehin nur in<br />

geringen Mengen für Kinder vorhanden sind und in den nächsten Jahren<br />

auslaufen werden, für 2012 von € 1,60 auf € 0,80 ermäßigt werden.<br />

2. Citybus-Tarife<br />

Im Gemeinderat vom 20. Oktober 2011 wurde mehrst<strong>im</strong>mig beschlossen,<br />

dass die Erhöhung der Citybustarife vorbehaltlich der Einbindung der<br />

Citybusse in das Regionalverkehrskonzept erfolgen soll.<br />

3. Eissporthalle<br />

Im Gemeinderat vom 20.10.2011 wurde beschlossen, dass für die Saison<br />

2011/12 keine Änderung erfolgen soll.<br />

4. Badegebühren für Sport- und Schw<strong>im</strong>mbad (Freibad)<br />

Änderungsvorschlag für 2012, Erhöhung um 2%<br />

Dauerkarten 2011 2012<br />

€ €<br />

Erwachsene je Badesaison 61,00 62,20<br />

Kinder von 6-15 Jahren je<br />

Badesaison 29,50 30,10<br />

Hochschüler und Lehrlinge 39,50 40,30<br />

Zehnerblock<br />

Erwachsene 28,80 29,40<br />

Kinder von 6-15 Jahren 14,40 14,70<br />

Hochschüler und Lehrlinge 18,40 18,80<br />

Tageskarten<br />

Erwachsene 3,50 3,60<br />

Erwachsene ab 17.00 Uhr 2,30 2,30<br />

Kinder von 6-15 Jahren 1,80 1,80<br />

Kinder unter 6 Jahren frei frei<br />

Familienkarte mit Ausweis<br />

1 Erwachsener und 1 Kind 4,30 4,40


76<br />

1 Erwachsener und 2 und<br />

mehr Kinder 4,80 4,90<br />

2 Erwachsene und 1 Kind 7,60 7,80<br />

2 Erwachsene und 2 und mehr<br />

Kinder 8,50 8,70<br />

Sondertarife<br />

Schulklasse pro Person 1,80 1,80<br />

Hochschüler mit Ausweis 2,30 2,30<br />

Lehrlinge mit Lehrvertrag<br />

oder Bestätigung 2,30 2,30<br />

5. Freiwillige Feuerwehr<br />

Laut Tarifordnung 2010, keine Änderung<br />

6. Friedhofs- und Grabgebühren<br />

keine Änderung<br />

7. Hallenbadbenützungsgebühren<br />

<strong>Die</strong> Änderungsvorschläge werden durch den Pächter Hr. Geisböck erstellt<br />

und langten am 9. November 2011 ein.<br />

Einzeleintritt 2011 2012<br />

€ €<br />

Erwachsene 5,80 6,00<br />

Erwachsene 2 Stunden vor Betriebsschluss 4,20 4,30<br />

Senioren am Seniorennachmittag 4,20 4,30<br />

Kinder bis 6 Jahre (in Begleitung<br />

Erwachsener) frei frei<br />

Kinder u. Jugendliche von 6 - 15 Jahren 2,60 2,70<br />

Schüler, Lehrlinge, Berufsschüler, Studenten<br />

Grundwehrdiener u. Zivildiener m. Ausweis 3,20 3,30<br />

geschlossene Schulklassen 1,80 2,00<br />

Familieneintritt 11,60 11,90<br />

Zehnerblock<br />

Erwachsene 46,70 47,90<br />

Kinder u. Jugendliche von 6 - 15 Jahren 19,50 20,00<br />

Schüler, Lehrlinge, Berufsschüler, Studenten<br />

Grundwehrdiener u. Zivildiener m. Ausweis 26,30 27,00<br />

Saisonkarte<br />

Erwachsene, zum Besuch des Hallenbades u.<br />

städt. Schw<strong>im</strong>m-u. Sportbades ohne Sauna 215,00 220,40<br />

Jugendliche bis 15 Jahre, zum Besuch des<br />

Hallenbades<br />

u. städt.Schw<strong>im</strong>m-u. Sportbades ohne Sauna 114,00 116,90<br />

Jugendliche ab 15 Jahre, Lehrlinge und<br />

Präsenzdiener mit Ausweis<br />

150,70 154,50<br />

Hallenbad mit Sauna<br />

Einzeleintritt 9,70 9,90<br />

Einzeleintritt Jugendliche bis 18 Jahre 7,60 7,80<br />

Zehnerblock 83,80 85,90<br />

Erwachsene, zum Besuch des Hallenbades u.<br />

städt. Schw<strong>im</strong>m-u. Sportbades 335,00 343,40


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 77<br />

Familieneintritt Familiensauna (nur an<br />

Sonntagen) 19,40 19,90<br />

Sonstiges<br />

Solarium<br />

einmaliger Eintritt 7,00 7,20<br />

Fünferblock 30,00 30,80<br />

Infrarotwärmekabine<br />

einmaliger Eintritt 6,50 6,70<br />

Fünferblock 29,00 29,80<br />

Punktekarte<br />

( 50 Punkte) 180,00 184,50<br />

für Hallenbad u. Sauna gelten 2 Punkte 2 Punkte 2 Punkte<br />

für Hallenbad alleine gilt 1 Punkt 1 Punkt 1 Punkt<br />

8. Internatsgebühren<br />

Tarifhoheit des He<strong>im</strong>bauvereines 2010/11 2011/12<br />

Verpflegung<br />

Kindergarten 3,00 3,30<br />

Schulen 3,80 4,00<br />

Erwachsene 4,80 5,00<br />

Tarifhoheit des He<strong>im</strong>bauvereines<br />

Einbettz<strong>im</strong>mer (mit Verpflegung) 355,00 365,00<br />

Zweibettz<strong>im</strong>mer (mit Verpflegung) 335,00 345,00<br />

Dreibettz<strong>im</strong>mer (mit Verpflegung) - -<br />

Sonstiges<br />

Kaution 290,00 300,00<br />

Einschreibgebühr (1. Jahr) 37,00 38,00<br />

9. Kindergarten-, Hort- und Tagesstättengebühren<br />

<strong>Die</strong> neuen Elternbeitragsverordnungen sind mit 1.9.2011 in Kraft getreten<br />

und die Tarife sind nach wie vor gültig. <strong>Die</strong> Anpassungen ab 1.1.2012 haben<br />

nur formelle Hintergründe (Verordnungsprüfung).<br />

Verpflegung (zzgl. 10% MwSt.) 2010/11 2011/12<br />

Kindergarten 3,00 3,30<br />

Hort 3,64 3,64<br />

Schulen 3,80 4,00<br />

Erwachsene 4,80 5,00<br />

10. Kulturzentrum Landesmusikschule (Konvikt)<br />

keine Änderung<br />

11. Mahngebühr<br />

keine Änderung<br />

12. Schulliegenschaft – Benützungsgebühren<br />

Der Erlass des Landes liegt noch nicht vor.<br />

13. Sondergebrauchsgebühren<br />

keine Änderung


78<br />

14. Skatehalle<br />

keine Änderung<br />

15. Sportzentrum – Benützungstarife<br />

Änderung lediglich bei den Personalkostenersätzen<br />

16. Verleihgebühren<br />

keine Änderung<br />

17. Volkskundehaus<br />

17.1 Eintrittsgebühren<br />

keine Änderungen<br />

17.2 Saalmiete Sparkassenstadtsaal<br />

keine Änderungen<br />

Der Finanzausschuss n<strong>im</strong>mt in seiner Sitzung vom 28. November 2011 die Vorschläge der<br />

Gebühren 2012 zur Kenntnis und schlägt vor, die Änderungen der Gebühren <strong>im</strong><br />

Gemeinderat zu behandeln.<br />

<strong>Die</strong> Gebühren 2012, die Abfallgebührenordnung, die Kanalbenützungsgebührenordnung,<br />

Kanalanschlussbeitragsordnung und die Wasserleitungsanschlussbeitrags- und<br />

Wassergebührenordnung liegen der Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil<br />

bei und werden vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Gemeinderätin Sabine Steffan fragt an,<br />

ob es möglich ist, die Kanalbenützungs- und Hallenbadgebühren getrennt zu beschließen.<br />

Stadtrat Max Gramberger ersucht weiters,<br />

auch die Abfallgebühren in einem separaten A<strong>ntrag</strong> zu beschließen.<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus,<br />

dass die Gebühren 2012, ausgenommen die Abfall-, Kanal- und Hallenbadgebühren<br />

beschlossen werden. Über diese wird dann getrennt abgest<strong>im</strong>mt.<br />

Stadtrat Max Gramberger erklärt,<br />

warum die Fraktion gegen die Erhöhung der Abfallgebühren st<strong>im</strong>mt. Wie man dem Budget<br />

entnehmen kann, entn<strong>im</strong>mt die Stadt der Müllabfuhr € 200.000,-- zum Budget. Für die<br />

Fraktion ist das die Möglichkeit eine Anregung zu geben, in Zukunft verstärkt die<br />

Sparpotenziale wirklich zu heben. Aus diesem Grund wird sich unsere Fraktion bei der<br />

Beschlussfassung dagegen aussprechen.<br />

Vizebürgermeister Mag. Ernst Reiter versteht den Einwand<br />

der Fraktion der <strong>Grünen</strong>, der Umweltpartei, nicht. Durch die Einführung der Großcontainer<br />

für die Wohnblöcke ergibt sich eine entsprechende Reduktion der Kosten für diese<br />

Haushalte und durch die neue Routenplanung wird eingespart. <strong>Die</strong> Straßenreinigung<br />

miteinzurechnen, wird vom Land vorgeschrieben. In <strong>Ried</strong> haben wir eines der besten


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 79<br />

Müllsysteme Oberösterreichs und eine ordentliche Müllentsorgung und das muss dem<br />

einzelnen Bürger etwas wert sein.<br />

Stadtrat Max Gramberger ergänzt,<br />

dass es nicht sein kann, unter dem Deckmantel des Umweltschutzes oder einer speziellen<br />

Entsorgung hier den Bürgern in die Tasche zu greifen. <strong>Die</strong> Müllentsorgung arbeitet viel<br />

mehr als kostendeckend und eine Entnahme ist nicht notwendig.<br />

Vorsitzender, Bürgermeister Albert Ortig, teilt mit,<br />

dass er die Wortmeldung des Obmann des Umweltausschusses unterstreicht. Es wird vom<br />

Land empfohlen, die Straßenreinigung miteinzurechnen. <strong>Ried</strong> liegt dadurch besser als<br />

andere Gemeinden.<br />

Stadtrat Erich Rohrauer ergänzt noch,<br />

dass nur eine Indexanpassung erfolgt und daher die SPÖ-Fraktion zust<strong>im</strong>mt.<br />

Gemeinderätin Sabine Steffan stellt zu den Kanalbenützungsgebühren fest,<br />

dass es zwar eine Mindestvorgabe vom Land Oberösterreich gibt, jedoch die Stadt <strong>Ried</strong> um<br />

€ 0,20 den vorgegebenen Tarif vom Land auf € 3,53 erhöht. Sie stellt <strong>im</strong> Vergleich das Jahr<br />

2007 dar, wo die Mindestvorgabe vom Land € 2,95 war. Hauptsächlich trifft diese Erhöhung<br />

Familien mit Kindern und daher sind diese Gebühren zu hoch.<br />

Weiters spricht sie sich gegen die Hallenbadgebührenerhöhung aus. Das Hallenbad ist nicht<br />

attraktiv, alt und sanierungsbedürftig und eine Erhöhung ist gegenüber den<br />

Hallenbadbenützern nicht st<strong>im</strong>mig.<br />

Stadtrat Max Gramberger ergänzt<br />

zu den Kanalbenützungsgebühren, dass € 1,2 Mio. entnommen wurden und dadurch ist es<br />

nicht nachvollziehbar, dass diese Gebühren erhöht werden.<br />

Vorsitzender, Bürgermeister Albert Ortig, erläutert,<br />

dass wie bisher der vom Land vorgeschriebene Satz für Abgangsgemeinden angewendet<br />

wurde.<br />

Vizebürgermeister Mag. Ernst Reiter weist noch darauf hin,<br />

dass diese Erhöhung der Kanalbenützungsgebühr vom Land für Abgangsgemeinden<br />

vorgeschrieben ist. Wir wollen den Bürgern dementsprechend das Leben in <strong>Ried</strong> angenehm<br />

machen und keine Abgangsgemeinde werden.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgende Anträge.<br />

A n t r a g 1:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit den Gebühren 2012, ausgenommen Abfall-,<br />

Kanalbenützungs- und Hallenbadgebühren, – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


80<br />

A n t r a g 2:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Abfallgebührenordnung und den Gebühren–<br />

wie vom Berichterstatter vorgetragen - einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

A n t r a g 3:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Kanalbenützungsgebührenordnung und den<br />

Gebühren – wie vom Berichterstatter vorgetragen -<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

A n t r a g 4:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit den Hallenbadgebühren (Indexanpassung) – wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

A n t r a g 5:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Kanalanschlussbeitragsordnung – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

A n t r a g 6:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Wasserleitungsanschlussbeitrags- und<br />

Wassergebührenordnung – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen - einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehrst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

4 Gegenst<strong>im</strong>men (Grüne)<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehrst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

12 Gegenst<strong>im</strong>men (SPÖ u. Grüne)<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehrst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

8 Gegenst<strong>im</strong>men (SPÖ)<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 81<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


82<br />

13. Finanzangelegenheiten<br />

13.2 Voranschlag 2012<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

13.2.1 Voranschlag Stadtgemeinde<br />

„Ordentlicher Haushalt<br />

Summe der Gesamteinnahmen inkl. Betriebe € 31.216.800,--<br />

Summe der Gesamtausgaben inkl. Betriebe € 31.216.800,--<br />

Summe der Gesamteinnahmen ohne Betriebe € 31.204.100,--<br />

Summe der Gesamtausgaben ohne Betriebe € 31.204.100,--<br />

Außerordentlicher Haushalt<br />

Summe der Gesamteinnahmen € 1.617.000,--<br />

Summe der Gesamtausgaben € 1.049.200,--<br />

Sollüberschuss € 567.800,--<br />

13.2.2 Voranschlag Städtische Bestattung<br />

Summe Einnahmen Städtische Bestattung € 12.700,--<br />

Summe Ausgabe Städtische Bestattung € 12.700,--<br />

13.2.3 Mittelfristige Finanzplanung<br />

Nach § 16 der OÖ. GemHKRO, Landesgesetzblatt 69 aus 2002, sind die Gemeinden<br />

verpflichtet, gemeinsam mit dem Voranschlag einen mittelfristigen Finanzplan für den<br />

Zeitraum von 4 Jahren zu erstellen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />

Laut Schreiben des Amtes der OÖ. Landesregierung, Gem.511001/100-2002-Ji/Pü vom<br />

25.10.2002, sollte die Behandlung des mittelfristigen Finanzplanes gemeinsam – jedoch als<br />

eigener Tagesordnungspunkt – mit dem Voranschlag erfolgen.<br />

Der MFP ist jedoch <strong>im</strong> Gegensatz zum Voranschlag nicht kundzumachen.<br />

Der mittelfristige Finanzplan ist alljährlich zugleich mit dem Voranschlagsentwurf für das<br />

nächste Finanzjahr dem Gemeinderat zur allfälligen Anpassung an geänderte Verhältnisse<br />

und zur Fortführung für ein weiteres Finanzjahr vorzulegen.<br />

Gliederung des mittelfristigen Finanzplanes 2012 - 2015:<br />

- Gesamtübersicht ordentlicher Haushalt MFP 1<br />

- Gesamtübersicht außerordentlicher Haushalt MFP 2<br />

- Mittelfristiger Investitionsplan aoH MFP 3<br />

- Kosten- und Finanzierungsdarstellung der Vorhaben für<br />

Planperiode 2012 – 2015 MFP 4<br />

- Maastrichtergebnis MFP 5<br />

- Budgetspitze MFP 6


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 83<br />

Prämissen: Dem MFP liegen derzeitige Rahmenbedingungen und Prognosen zu Grunde.<br />

Ändern sich diese, wird der MFP entsprechend adaptiert.<br />

13.2.4 Kassenkredit<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite <strong>im</strong> Haushaltsjahr 2012, der zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Ausgaben gem. § 83 GemO in Anspruch genommen wird, soll mit € 5.202.800,--<br />

festgesetzt werden.<br />

13.2.5 <strong>Die</strong>nstpostenplan<br />

Der <strong>Die</strong>nstpostenplan liegt dem Originalprotokoll als wesentlicher Bestandteil bei und<br />

wurde den Mitgliedern des Finanzausschusses und Fraktionssobleuten als Bestandteil des<br />

Voranschlages am 24./25. November 2011 zugestellt.“<br />

Bürgermeister Albert Ortig führt vorweg aus, dass der Voranschlag ausgeglichen gestaltet<br />

hat werden können. Ein Voranschlag ist nicht mehr und nicht weniger als eine<br />

Momentaufnahme und sehr stark vom Zeitpunkt der Voranschlagserstellung geprägt ist. Es<br />

gibt sogenannte Voranschlagserlässe und wir mussten leider in den vergangenen Jahren sehr<br />

oft zur Kenntnis nehmen, dass die Voranschlagserlässe nicht gehalten haben, das heißt,<br />

Einnahmen, die uns aus der Voranschlagserstellung über die Erlässe zugesichert wurden,<br />

sich <strong>im</strong> Laufe des Jahres dann verringert haben. Auch die Schätzung der Einnahmen spiegelt<br />

eine Momentaufnahme wider und es könnte zu Recht jemand die Frage stellen, wie es<br />

insgesamt weiter gehen wird und dann müsse man sagen, das wird ganz stark abhängig sein<br />

von einer Aufgabenreform zwischen Bund, Land und Gemeinden und ebenso einer<br />

Festlegung der Kosten, wer für welche Aufgaben finanziell aufzukommen hat.<br />

Bürgermeister Albert Ortig verweist darauf, dass der Voranschlag nicht zu vergleichen sei<br />

mit dem Rechnungsabschluss, sondern eben eine Momentaufnahme einer Schätzung über<br />

das Jahr 2012 ist. Bei den Einnahmen und Ausgaben <strong>im</strong> ordentlichen Haushalt seien 31,2<br />

Mio Euro vorgesehen und <strong>im</strong> außerordentlichen Haushalt 1,6 Mio bei den Einnahmen und 1<br />

Mio Euro bei den Ausgaben. Das ergibt einen kleinen Überschuss von ca. 600.000 Euro. <strong>Die</strong><br />

Einnahmen <strong>im</strong> ordentlichen Haushalt sind zu einem wesentlichen Teil, nämlich 32 %, aus<br />

der Kommunalsteuer mit rund 7,6 Mio Euro, Grundsteuer rund 1,2 Mio, Parkgebühren<br />

rund 500 Tausend und sonstige kleinere Einnahmen von ca. 710.000 Euro. <strong>Die</strong><br />

Ertragsanteile sind 30,8 %, das ist ein Betrag von rund 9,6 Mio Euro. Dann die Gebühren für<br />

die Benützung von Gemeindeeinrichtungen, wie zB Kanalgebühren, mit 3,140 Mio Euro<br />

und die Müllgebühren mit 1,250 Mio sowie kleinere Beträge, insgesamt 4,620 Mio Euro.<br />

Dann gibt es noch Einnahmen aus Leistungen in der Größenordnung von ca. 8,6 Mio; es gibt<br />

sogenannte Transferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts, da sind wir bei einem<br />

Gesamtbetrag von 1,1 Mio Euro, davon sind betroffen die Kindergärten mit 490.000, der<br />

Hort mit knapp 200 Tausend, Citybus mit 140.000, Schulen mit 75.000 und Krabbelstube<br />

mit 71.000 und weitere kleinere Beträge. Sonstige Einnahmen in Höhe von 3,2 %, also eine<br />

knappe Million. Dann gibt es noch Einnahmen aus dem Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit<br />

mit ca. 540.000 Euro, es gibt eine Entnahme aus einer Rücklage mit 0,9 %, also 270.000<br />

Euro, das ist die berühmte Müllwagenrücklage, die jetzt entnommen wird, weil wir wissen,<br />

dass wir einen Müllwagen ankaufen. Dann gibt es ein paar Maastricht-Buchungen, die in<br />

Höhe von 4,6 % ein reiner Durchläufer sind, weil die natürlich auch bei den Ausgaben<br />

geltend gemacht werden und diese 1,430 Mio Euro Maastricht-Buchungen eben darzustellen<br />

sind. Bei den Ausgaben sind absolute Spitzenreiter sogenannte Transferzahlungen an Träger<br />

des öffentlichen Rechts mit 37,4 %, das sind die Leistungen an den Sozialhilfeverband mit


84<br />

rund 4,1 Mio Euro, Krankenanstaltenbeitrag mit 2,750 Mio Euro, Pensionsleistungen mit<br />

1,560 Mio, Landesumlage mit 1,390 Mio und Reinhaltungsverband mit 1,160 Mio Euro,<br />

insgesamt 11,7 Mio Euro. <strong>Die</strong> Leistungen für das Personal sind insgesamt 21,7 %, das sind<br />

6,790 Mio Euro, da liegen wir <strong>im</strong> Vergleich zu anderen Gemeinden relativ gut, eigentlich<br />

sogar sehr gut. Be<strong>im</strong> Verwaltungs- und Betriebsaufwand, logischerweise ist das ident, denn<br />

die zwei Zahlen halten sich in der Regel die Waage, liegen wir bei insgesamt 21,2 %, also<br />

6,6 Mio Euro. Dann sind da noch viele kleinere Leistungen, die zu bezahlen sind, wie zB der<br />

Schuldendienst, wo wir relativ weit heruntergekommen sind, da liegen wir jetzt nur mehr bei<br />

4,2 %, also nur mehr 1,3 Mio Euro. Dann gibt es noch Gebrauchs- und Verbrauchsgüter usw.<br />

Das sind dann schon eher Peanuts <strong>im</strong> Vergleich zu den Gesamtsummen.<br />

Der außerordentlichen Haushalt hat Einnahmen von 1,617 Mio Euro. Das sind in erster<br />

Linie Bedarfszuweisungen für den Hort Franziskanerinnen, Kindergarten Ra<strong>im</strong>undstraße,<br />

Sportzentrum und Feuerwehr in Höhe von 828.000 Euro, also mehr als die Hälfte. Dann<br />

Landeszuschüsse für den Hort Franziskanerinnen und für die Feuerwehr mit 343.000 Euro,<br />

dann die Rücklagenentnahme für den Ankauf eines Müll- oder Pritschwagens in Höhe von<br />

296.000, dann gibt es noch die Interessentenbeiträge für Kanal und Verkehrsflächen mit<br />

130.000 Euro und Einnahmen aus dem Grundbesitz mit gut 19.000 Euro, was den Betrag<br />

von 1,617 Mio Euro an Einnahmen <strong>im</strong> außerordentlichen Haushalt ergibt.<br />

Bei den Ausgaben <strong>im</strong> aoH von insgesamt 1,049.200,-- Euro werden die Gelder für das<br />

Verkehrswegeprogramm iHv 343.000 Euro benötigt, für den Müllwagenankauf 260.000, für<br />

Hortanteil Stadt und Franziskanerinnen und Vereine insgesamt 105.000, für Kanalbau 100<br />

Tausend, Hallenbadsanierung 72.000, Grundankaufsraten für Grundankauf Pauline W<strong>im</strong>mer<br />

und Donath mit 52.000, Schulausstattung in einer Größenordnung von knapp 50.000,<br />

Pritschenwagen 36.600,-- Euro, Parkraumbewirtschaftung 23.000, Kinder- und<br />

Jugendspielplätze mit rund 10.000 Euro. <strong>Die</strong>s ergibt Gesamtausgaben iHv 1,049.200,--<br />

Euro.<br />

Für Sie ganz interessant noch die Entwicklung der Schulden. Das schaut folgendermaßen<br />

aus:<br />

Rechnungsabschluss 2010; Schuldenstand Darlehen mit Gemeindebelastung und Darlehen<br />

ohne Gemeindebelastung, das ist lediglich sozusagen der Kanalbau, die Kredite für den<br />

Kanal, und die sogenannte Barvorlage. Schuldenstand 2010 13 Mio Euro.<br />

Nachtragsvoranschlag 2011 Reduktion auf 12,4 Mio Euro und jetzt <strong>im</strong> Voranschlag 2012<br />

liegen wir bereits insgesamt bei 11,4 Mio Euro. Das wirkt sich doch sehr deutlich auf die<br />

Prokopfverschuldung aus, wo wir in der Zwischenzeit wirklich ganz gut liegen. Im<br />

Rechnungsabschluss 2010 haben wir noch eine Prokopfverschuldung von1.127 Euro gehabt,<br />

<strong>im</strong> Nachtragsvoranschlag 2011 waren es 1.086 Euro und nun <strong>im</strong> Voranschlag 2012 sind es<br />

nur mehr 991 Euro. Vom Land werden möglicherweise die Darlehen ohne<br />

Gemeindebelastung, also aus dem Kanalbau, in der Größenordnung von 1,2 Mio Euro<br />

übernommen, das würde unsere Prokopfverschuldung noch einmal um ca 120 Euro nach<br />

unten drücken. Zum Vergleich, wenn man den Rechnungsabschluss 2010 n<strong>im</strong>mt, wo wir bei<br />

1.127 Euro waren, hat Schärding zum Beispiel 1.586 Euro gehabt, Braunau 1.947 Euro und<br />

Grieskirchen ist Spitzenreiter mit 1.980 Euro. Da merkt man schon sehr deutlich, dass das<br />

Zusammenwirken der Verantwortungsträger aller Fraktionen <strong>im</strong> Gemeinderat doch <strong>im</strong>mer<br />

wieder Möglichkeiten eröffnet, sich sehr sachlich mit der Zukunftsentwicklung und den<br />

damit verbundenen Kosten auseinander zu setzen. Bürgermeister Albert Ortig bedankt sich<br />

an dieser Stelle bei der Finanzabteilung, be<strong>im</strong> Leiter der Finanzabteilung Herrn Mag.<br />

Mattes, sowie bei Frau Humer und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die sehr<br />

umsichtige Betreuung der Gemeindefinanzen und die Erstellung des Voranschlags. Dank gilt<br />

auch allen Mitgliedern des Finanzausschusses und insgesamt allen Damen und Herren des<br />

Stadt- und Gemeinderates, ohne deren Mitwirken und ohne deren Budgetdisziplin in allen<br />

Verantwortungsbereichen es nicht möglich wäre, solche Kennzahlen zu präsentieren.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 85<br />

Herr Fraktionsobmann Gemeinderat Thomas D<strong>im</strong> bedankt sich<br />

ebenfalls bei Herrn Mag. Mattes für die gute Zusammenarbeit und die straffe und<br />

kostengünstige Verwaltung <strong>im</strong> Hause. Er freut sich, dass das Budget ausgeglichen werden<br />

kann, auch ohne Gewinnentnahme dieses Mal von der Energie <strong>Ried</strong> und auch nur mit<br />

indexangepassten Gebührenerhöhungen. Trotzdem kann sich die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> eine<br />

relativ großzügige Subventionspolitik leisten, die weit über den 15 Euro pro Kopf liegt, die<br />

das Land vorschreiben würde, wäre <strong>Ried</strong> eine Abgangsgemeinde. <strong>Die</strong>s ist auch <strong>im</strong> Hinblick<br />

auf die bei Abgangsgemeinden vorgeschriebene Einsparung von <strong>Die</strong>nstposten bei der<br />

Sicherheitswache wichtig, was unmittelbar die Sicherheit der Stadt <strong>Ried</strong> betreffen würde.<br />

Ein ausgeglichenes Budget ist auch ein Resultat dessen, dass in den letzten zwei Jahren und<br />

auch <strong>im</strong> nächsten Jahr keine größeren Bauvorhaben getätigt wurden bzw. werden. Bei<br />

größeren Bauvorhaben, wie zB Hallenbad, ist dann besonderes Augenmerk darauf zu<br />

richten, dass Abgangsposten geschaffen werden, die finanziell à la longue nicht mehr zu<br />

stemmen sind und <strong>Ried</strong> dann wie Braunau eine Abgangsgemeinde wird. Darum wurden zB<br />

auch für das Internat schon Vorschläge für den Umbau in Garçonnièren eingebracht, was<br />

auch ein großer Abgangsposten ist.<br />

Stadtrat Max Gramberger bedankt sich<br />

ebenfalls bei der Finanzverwaltung für die vorbildliche und professionelle Betreuung.<br />

Positiv ist zu vermerken, dass ein erstklassiges Schulden- bzw. Zinsenmanagement gemacht<br />

wird. <strong>Die</strong> <strong>Grünen</strong> haben auch einige Punkte, die ihnen wichtig sind, <strong>im</strong> Budget<br />

wiedergefunden, wie zB die Erstellung eines Energiekonzeptes und verschiedenen<br />

Integrationsmaßnahmen. Er bedauert aber, dass <strong>im</strong> nächsten Jahr keine größere Investitionen<br />

gemacht werden können. Es sind nicht wirklich neue Projekte möglich. Von<br />

Strukturreformen, Strukturmaßnahmen wird bereits seit Jahren geredet. Das Budget ist <strong>im</strong><br />

großen und ganzen entstanden mit einer Fortschreibung der Ansätze des heurigen Jahres.<br />

Einfach so weiterzumachen, sei eine gewisse Vogel-Strauß-Politik. Es ist unbedingt<br />

notwendig, mit Fantasie und gemeinsam mit allen Fraktionen das Gespräch zu suchen, um<br />

Maßnahmen zu finden. Im Vorjahr wurde das Budget von den <strong>Grünen</strong> aus dem Grund<br />

abgelehnt, weil der Forderung, eine Gruppe einzusetzen, die sich um Sparmaßnahmen<br />

kümmert, nicht entsprochen wurde. Im heurigen Budget sind viele positiven Maßnahmen,<br />

die uns veranlassen, dem Budget zuzust<strong>im</strong>men. Trotzdem wird noch darauf hingewiesen,<br />

dass es in Zukunft notwendig sein wird, gemeinsam Überlegungen anzustellen.<br />

Gemeinderätin Sabine Steffan bedankt sich<br />

gleichfalls bei der Finanzverwaltung und schließt sich ihren Vorrednern an. Sie bedauert<br />

gleichfalls, den Stillstand <strong>im</strong> nächsten Jahr, was Bauprojekte betrifft. Da ist kein Spielraum,<br />

auch in den nächsten Jahren nicht. Es wird intelligente Lösungen für die Zukunft brauchen.<br />

Sie regt für 2012 an, sich in strategischen Gruppen zusammen zu setzen und zu schauen,<br />

was ist noch machbar und was nicht.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g 1:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit dem Voranschlag 2012 (ordentlicher Haushalt,<br />

außerordentlicher Haushalt, Städt. Bestattung) – wie


86<br />

vom Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

A n t r a g 2:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der mittelfristigen Finanzplanung – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

A n t r a g 3:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit dem Kassenkredit – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen - einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

A n t r a g 4:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit dem <strong>Die</strong>nstpostenplan – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen - einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 87<br />

14. Mitteilungen<br />

Keine


88<br />

15. Allfälliges<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, eröffnet zum Punkt Allfälliges das Wort:<br />

Es erfolgen keine Wortmeldungen.


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 89<br />

16. Dringlichkeitsanträge gemäß § 46 (3) der OÖ GemO 1990<br />

16.1 Löschung einer <strong>Die</strong>nstbarkeit, Grundstücke 204/1 sowie 219/5 bis 219/18,<br />

Grundbuch 46134 Mairhof<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Auf der Liegenschaft EZ 55 GB 46134 Mairhof <strong>im</strong> alleinigen Eigentum der Mugrauer<br />

GmbH 4971 Aurolzmünster, Mairhof 38 ist zugunsten der Stadtgemiende <strong>Ried</strong> i.I die<br />

<strong>Die</strong>nstbarkeit der Duldung der 30 KV Doppelleitung <strong>Ried</strong> i.I, einverleibt.<br />

<strong>Die</strong> Liegenschaftseigentümer haben die Grundstücke 204/1 sowie 219/5 -18 ( als<br />

Einzelparzellen) laut dem Amtsvortrag beiliegenden Lageplan veräußert. In der Folge wurde<br />

die <strong>Die</strong>nstbarkeit auf die veräußerten Grundstücke mitübertragen, wobei die Grundstücke<br />

von der <strong>Die</strong>nstbarkeit überhaupt nicht betroffen sind.<br />

Mit Schreiben vom 1.12.2011 an die Energie <strong>Ried</strong> GmbH ersucht der öffentliche Notar Mag.<br />

Elmar Obermayr um Löschung der <strong>Die</strong>nstbarkeit der Duldung der 30 KV Doppelleitung<br />

<strong>Ried</strong> – Umspannwerk Utzenaich gem. Punkt II– IV <strong>Die</strong>nstbarkeitsvertrag vom 27.11.1984<br />

hinsichtlich der Grundstücke 204/1, 219/5, 219/6, 219/7, 219/8, 219/9, 219/10, 219/11,<br />

219/12, 219/13, 219/14, 219/15, 219/16, 219/17 und 219/18 für die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I.<br />

(<strong>Die</strong> Stadtwerke <strong>Ried</strong> waren ein Eigenbetrieb der Gemeinde).<br />

Mit Schreiben vom 6.12.2011 (Eingang 12.12.2011) teilt die Energie <strong>Ried</strong> GmbH mit, dass<br />

sie einer Löschung der <strong>Die</strong>nstbarkeiten hinsichtlich der Grundstücke 204/1, 219/5-18 in EZ<br />

502 KG Mairhof zust<strong>im</strong>men, da diese Grundstücke von der Leitungsführung nicht betroffen<br />

sind.<br />

Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die <strong>Die</strong>nstbarkeit hinsichtlich des<br />

Grundstückes 219/1 zugunsten der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. grundbücherlich sichergestellt<br />

bleiben muss, da dieses von der Leitungsführung nach wie vor betroffen ist.<br />

<strong>Die</strong>ses Grundstück ist von der vorliegenden Löschungserklärung, die dem Protokoll beiliegt<br />

und vom Bürgermeister vollinhaltlich verlesen wird, nicht erfasst.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Löschungserklärung - wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


90<br />

16. Dringlichkeitsanträge gemäß § 46 (3) der OÖ GemO 1990<br />

16.2 Finanzierungsplan UTC<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Direktion Inneres und Kommunales hat mit Schreiben vom 01.12.2011 den<br />

Finanzierungsplan für die Ausfinanzierung der Tennishalle der Sportunion Tennisklub<br />

Fischer <strong>Ried</strong> übermittelt.<br />

<strong>Die</strong>ser sieht Anteilsbeträge, wie <strong>im</strong> Gemeinderat vom 20.10.2011 beschlossen, der<br />

Gemeinde in Höhe von insgesamt € 20.000,--, aufgeteilt auf die Jahre 2012 – 2015 vor.<br />

Der Finanzierungsplan ist zu beschließen, damit die Auszahlung der Mittel erfolgen kann.<br />

A<strong>ntrag</strong> auf Gewährung einer Bedarfszuweisung<br />

für die Ausfinanzierung der Tennishalle der Sportunion Tennisclub Fischer <strong>Ried</strong><br />

Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

<strong>Die</strong> Überprüfung Ihres A<strong>ntrag</strong>es vom 10. November 2011, Zl.: Gem-940/2011-RH, ergibt<br />

unsererseits für die Ausfinanzierung der Tennishalle der Sportunion Tennisclub Fischer <strong>Ried</strong><br />

folgende Finanzierungsdarstellung:<br />

Bezeichnung der<br />

Finanzierungsm ittel<br />

bis 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />

Gesam t in<br />

EURO<br />

Rücklagen 0<br />

Anteilsbetrag o.H. 5.000 5.000 5.000 5.000 20.000<br />

Interessentenbeiträge 0<br />

Vermögensveräußerung 0<br />

(Förderungs-)Darlehen 0<br />

(Bank-)Darlehen 0<br />

Sportunion Tennisclub 8.000 8.000<br />

Sportunion OÖ 12.000 12.000<br />

Landeszuschuss Sport 10.000 5.000 5.000 20.000<br />

Bedarfszuw eisung 10.000 5.000 5.000 20.000<br />

Summ e in EURO 0 40.000 15.000 15.000 5.000 5.000 0 80.000<br />

<strong>Die</strong> in der Finanzierungsdarstellung angeführten Finanzmittel werden unter der Annahme<br />

vorgemerkt, dass<br />

� Ihre Finanzkraft annähernd gleich bleibt,<br />

� die Gebarung sparsam geführt wird,<br />

� die gewährten Finanzmittel ordnungsgemäß verwendet werden und<br />

� der Einsatz der sonstigen Förderungsmittel bei der weiteren A<strong>ntrag</strong>stellung auf<br />

Gewährung von Bedarfszuweisungen für das nächste Jahr nachgewiesen wird.<br />

<strong>Die</strong> vorgemerkten Mittel können nur nach ihrer Verfügbarkeit gewährt werden.<br />

<strong>Die</strong> Gewährung und Flüssigmachung der in Aussicht gestellten Bedarfszuweisungsmittel erfolgt:<br />

0


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 91<br />

� auf A<strong>ntrag</strong> der Gemeinde,<br />

� bei Nachweis des Bedarfes und des Einsatzes der vorgesehenen Eigen- bzw. der<br />

übrigen vorgesehenen Finanzierungsmittel und<br />

� nach Verfügbarkeit der Bedarfszuweisungsmittel.<br />

Über die Mittel der Sportunion Oberösterreich in Höhe von 12.000 Euro liegt uns keine<br />

schrifliche Zusage vor. <strong>Die</strong> Direktion Inneres und Kommunales hat keinerlei Einfluss<br />

darauf, wann und in welcher Höhe diese Mittel tatsächlich ausbezahlt werden.<br />

<strong>Die</strong> Gemeinde bzw. die Sportunion Tennisclub Fischer <strong>Ried</strong> haben sich zu bemühen,<br />

dass dieser Zuschuss auch tatsächlich gewährt wird.<br />

Wir verweisen auf die Best<strong>im</strong>mung des § 80 Abs. 2 der Oö. Gemeindeordnung 1990.<br />

Ein Protokollauszug jener Gemeinderatssitzung, dem der Beschluss der oben angeführten<br />

Finanzierung entnommen werden kann, ist vorzulegen.<br />

Eine Abschrift ergeht an die Direktion Bildung und Gesellschaft, Gruppe Landessportdirektion,<br />

sowie an die Bezirkshauptmannschaft <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Für die Oö. Landesregierung:<br />

Max Hiegelsberger<br />

Landesrat<br />

Hinweise:<br />

Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion<br />

Inneres und Kommunales, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, und führen Sie das Aktenzeichen dieses Schreibens an. Sie erreichen uns mit<br />

öffentlichen Verkehrsmitteln über die Nahverkehrsdrehscheibe (regional- und städtische Busse, Straßenbahn, Bahnen).<br />

Fahrplanauskunft: http://www.ooevg.at Im Landesdienstleistungszentrum (LDZ) gibt es ca. 1000 überdachte Fahrrad-<br />

Abstellplätze.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit dem Finanzierungsplan - wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

Ende der Sitzung: 20.10 Uhr<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehrst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

1 St<strong>im</strong>menthaltung (Gemeinderat Dipl. Ing. Fischer)<br />

Der Leiter des Stadtamtes: Der Vorsitzende:


92<br />

MMag. Peter Eckkrammer Albert Ortig<br />

Stadtamtsdirektor Bürgermeister<br />

Für die ÖVP: Für die FPÖ: Für die SPÖ:<br />

Clemens Mader Thomas D<strong>im</strong> Sabine Steffan<br />

Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderätin<br />

F.d.R.d.A.<br />

<strong>Die</strong> Schriftführerin:<br />

Franziska Läng<br />

Gemeindebedienstete<br />

Für die GRÜNEN<br />

Max Gramberger<br />

Stadtrat


12. GR. vom 15.12.2011 Seite 93

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