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A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis

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günstige Wohnungen bzw. leistbares Wohnen angeboten werden kann. Zur Frage, wieso<br />

dann Wohnungen in der Kasernstraße nicht mehr vermietet werden können, wird erläutert,<br />

dass die alten Wohnbauförderungsdarlehen doch beträchtliche Zinssprünge mit<br />

Fortschreiten des Darlehensvertrages beinhalten (5-Jahressprünge). Derzeit gibt es von<br />

Seiten des Landes in Abst<strong>im</strong>mung mit den gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften die<br />

Überlegung, diese Jahressprünge durch gleitende zusätzliche Wohnbaudarlehen<br />

abzufangen. <strong>Die</strong> derzeitigen Wohnbauförderungsrichtlinien sehen einen max<strong>im</strong>alen<br />

Mietpreis von 3,50 Euro pro m² (kalt) vor. Zu den <strong>im</strong> Plan dargestellten<br />

Senkrechtparkplätzen in der <strong>Ried</strong>auer Straße wird festgehalten, dass diese dort<br />

verkehrstechnisch problematisch sein könnten. Es wird vereinbart, diese Frage der<br />

Detailplanung <strong>im</strong> Rahmen von noch zu führenden Abst<strong>im</strong>mungsgesprächen zu klären.<br />

Weiters wurde angesprochen, ob die Erschließungsstraße unbedingt öffentliches Gut sein<br />

müsse. Hier wird seitens der ISG großes Interesse an der Widmung öffentliches Gut<br />

bekundet, da hier <strong>im</strong> Hinblick auf sozial leistbares Wohnen beträchtliche Vorteile gegeben<br />

sind. Zudem ist die Erschließung auch nach Entfall eines Baurechtes sicher zu stellen, wobei<br />

es grundsätzlich natürlich Möglichkeiten gibt, das Baurecht auch über diesen bestehenden<br />

Zeitraum hinaus neu zu begründen. In diesem Zeitraum wird allerdings das Projekt schon<br />

wieder einmal neu gebaut bzw. dre<strong>im</strong>al generalsaniert sein.<br />

<strong>Die</strong> entsprechenden Beschlüsse (Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen,<br />

Verträge) werden für den Gemeinderat am 15. Dezember 2011 geplant. Bis dahin sollen die<br />

Abst<strong>im</strong>mungsgespräche hinsichtlich der Widmungsänderungen und der Kaufverträge<br />

abgeschlossen sein. Wichtig ist auch, dass allfällige Notwendigkeiten von Finanzierungen<br />

der Infrastruktur (Kanal, Straßenbau etc.) für 2012 der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> möglichst rasch<br />

bekannt gegeben werden, um hier entsprechende Budgetansätze vorsehen zu können.<br />

Wichtig ist zudem, dass mit den dortigen Bewohnern entsprechend kommuniziert wird und<br />

auch hinsichtlich allfälliger Übergangslösungen (gleichzeitiger Bau des Bürogebäudes mit<br />

dem ersten Wohnblock an der <strong>Ried</strong>auer Straße) einvernehmliche Lösungen mit der ISG<br />

gefunden werden. Wie sensibel das Thema ist, zeigt, dass auch Bewohner der angrenzenden<br />

ISG-Wohnungen die Befürchtung geäußert haben, sie müssten ihre Wohnungen verlassen,<br />

obwohl für diese Befürchtungen überhaupt kein Anlass besteht. <strong>Die</strong> Vertreter der ISG<br />

verlassen die Sitzung um 15.00 Uhr.<br />

Der Bericht wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 06.10.2011 zur Kenntnis genommen.<br />

Mit Schreiben vom 12.12.2011 hat die ISG das Kaufangebot noch präzisiert. <strong>Die</strong> ISG bietet<br />

für den Kauf der nördlich gelegenen Liegenschaften Grundstück Nr. 1016/1, .1030/2 und .<br />

1321 KG <strong>Ried</strong> i.I. der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. <strong>im</strong> Ausmaß von 4.324 m² an Kaufpreis von €<br />

137,-- pro m² an und merkt an, dass die ISG auch € 160,-- /m² für diese Liegenschaft zu<br />

zahlen bereit ist, wenn die auf der Liegenschaft bestehenden Baukörper abgetragen werden.<br />

Zudem wurde vereinbart, dass die auf dem Grundstück verhafteten Erschließungskosten der<br />

Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. zum Wert der Zeitpunkt der Fertigstellung des Bürogebäudes<br />

abgelöst werden.<br />

<strong>Die</strong> Vertragserrichtungskosten sind vom Käufer zu tragen. Bedingung für den Ankauf durch<br />

die ISG ist die Lastenfreiheit der Grundstücke (zB keine aufrechten Mietverhältnisse).<br />

Da entsprechende Kaufverträge nicht vorliegen, kann nur ein Grundsatzbeschluss erfolgen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :

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