A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis
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12. GR. vom 15.12.2011 Seite 21<br />
Im nördliche Teil soll anstelle der drei Wohnblöcke ein parallel zur <strong>Ried</strong>auer<br />
Straße lang gestreckter Bürobaukörper (Verwaltungszentrale ISG) mit 3<br />
Geschoßen errichtet werden.<br />
<strong>Die</strong> geplante 4 geschossige Bebauung entlang der <strong>Ried</strong>auer Straße (ca. 2300 m2) soll durch<br />
die vorgegebene Baufluchtlinie einen möglichst<br />
geschlossenen Straßenraum bilden.<br />
Das nach Osten anschließende unverbaute Gebiet mit einem Ausmaß von ca. 20.000 m2<br />
wird mit 3-4 geschossigen Wohnblöcken locker verbaut und durch einen neu angelegten uförmigen<br />
Straßenzug (öffentliches Gut) <strong>im</strong> Norden erschlossen.<br />
Für den gesamten Änderungsbereich gilt eine Geschoßflächenzahl von 1,1 und eine offene<br />
Bauweise.<br />
<strong>Die</strong> Wohnblöcken sind höhenmäßig dem Gelände angepasst und mit großzügige<br />
Grünflächen durchsetzt.<br />
<strong>Die</strong> PKW - Abstellplätze der Verwaltungszentrale und der ersten Bauetappen <strong>im</strong> westlichen<br />
Teil sind den jeweiligen Wohnblöcken zugeordnet.<br />
Für die weiteren Bauetappen sind zwischen der nördlichen u-förmigen Aufschließungsstraße<br />
und der südlichen Verbauung Carportanlagen dazwischengeschaltet, deren Abstand<br />
zur Straße durch eine gesonderte Darstellung geregelt wird.<br />
Im Zuge der Änderungsplanung erfolgt auch die Einarbeitung der Kreisverkehrsanlage an<br />
der Gemeindegrenze zu Tumeltsham.<br />
Der nördliche Teil, wo anstelle der drei Wohnblöcke ein parallel zur <strong>Ried</strong>auer<br />
Straße lang gestreckter Bürobaukörper (Verwaltungszentrale ISG) errichtet werden soll,<br />
wird dieser Teil (Parz. 1016/1) als „Gemischtes Baugebiet“ gewidmet.<br />
Das nach Südosten anschließende unverbaute Gebiet mit einem Ausmaß von<br />
ca. 22.000 m2 wird etappenweise mit 3-4 geschossigen Wohnblöcken (W) locker verbaut<br />
und durch einen u-förmigen Straßenzug (öffentliches Gut) <strong>im</strong> Norden erschlossen.<br />
<strong>Die</strong> Wohnblöcke sind höhenmäßig dem Gelände angepasst und mit großzügigen<br />
Grünflächen durchsetzt.<br />
<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g :<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der Einleitung der Flächenwidmungs- und<br />
Bebauungsplanänderung - wie vom Berichterstatter vorgetragen<br />
– einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />
Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.