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A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis

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12. GR. vom 15.12.2011 Seite 21<br />

Im nördliche Teil soll anstelle der drei Wohnblöcke ein parallel zur <strong>Ried</strong>auer<br />

Straße lang gestreckter Bürobaukörper (Verwaltungszentrale ISG) mit 3<br />

Geschoßen errichtet werden.<br />

<strong>Die</strong> geplante 4 geschossige Bebauung entlang der <strong>Ried</strong>auer Straße (ca. 2300 m2) soll durch<br />

die vorgegebene Baufluchtlinie einen möglichst<br />

geschlossenen Straßenraum bilden.<br />

Das nach Osten anschließende unverbaute Gebiet mit einem Ausmaß von ca. 20.000 m2<br />

wird mit 3-4 geschossigen Wohnblöcken locker verbaut und durch einen neu angelegten uförmigen<br />

Straßenzug (öffentliches Gut) <strong>im</strong> Norden erschlossen.<br />

Für den gesamten Änderungsbereich gilt eine Geschoßflächenzahl von 1,1 und eine offene<br />

Bauweise.<br />

<strong>Die</strong> Wohnblöcken sind höhenmäßig dem Gelände angepasst und mit großzügige<br />

Grünflächen durchsetzt.<br />

<strong>Die</strong> PKW - Abstellplätze der Verwaltungszentrale und der ersten Bauetappen <strong>im</strong> westlichen<br />

Teil sind den jeweiligen Wohnblöcken zugeordnet.<br />

Für die weiteren Bauetappen sind zwischen der nördlichen u-förmigen Aufschließungsstraße<br />

und der südlichen Verbauung Carportanlagen dazwischengeschaltet, deren Abstand<br />

zur Straße durch eine gesonderte Darstellung geregelt wird.<br />

Im Zuge der Änderungsplanung erfolgt auch die Einarbeitung der Kreisverkehrsanlage an<br />

der Gemeindegrenze zu Tumeltsham.<br />

Der nördliche Teil, wo anstelle der drei Wohnblöcke ein parallel zur <strong>Ried</strong>auer<br />

Straße lang gestreckter Bürobaukörper (Verwaltungszentrale ISG) errichtet werden soll,<br />

wird dieser Teil (Parz. 1016/1) als „Gemischtes Baugebiet“ gewidmet.<br />

Das nach Südosten anschließende unverbaute Gebiet mit einem Ausmaß von<br />

ca. 22.000 m2 wird etappenweise mit 3-4 geschossigen Wohnblöcken (W) locker verbaut<br />

und durch einen u-förmigen Straßenzug (öffentliches Gut) <strong>im</strong> Norden erschlossen.<br />

<strong>Die</strong> Wohnblöcke sind höhenmäßig dem Gelände angepasst und mit großzügigen<br />

Grünflächen durchsetzt.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Einleitung der Flächenwidmungs- und<br />

Bebauungsplanänderung - wie vom Berichterstatter vorgetragen<br />

– einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.

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