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A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis

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7. GR. vom 16.12.2010 Seite 1<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Nachwahlen ........................................................................................................................... 6<br />

2. Grundangelegenheiten ......................................................................................................... 7<br />

2.1. Bebauungs- und Flächenwidmungsplanänderungen, Einleitungen .............................. 7<br />

2.1.1. Flächenwidmungsplanänderung südl. Fruhstorferstraße von „W“ auf „MB“ ...... 7<br />

2.1.2. Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich Voglweg 7, Parz. 1310 und 1934 – Ansuchen<br />

Christine Huber und Johann Schott ................................................................................ 8<br />

2.1.3. Bebauungsplanänderung Nr. 2/114 – Einfriedungen und Vorgärten .................... 9<br />

2.1.4. Bebauungsplanänderung – Übernahme Teilstücke der parz. 1881 (Dewald Marcel<br />

und Barbara) und 1866 (Buchinger Renate) in das öffentl. Gut Pranzweg .................. 10<br />

2.2. Bebauungs- und Flächenwidmungsplanänderungen, Genehmigungen ...................... 11<br />

2.2.1. Bebauungsplanänderung Nr. 2/110 – Fa. Fellner, Ra<strong>im</strong>und-Jeblinger-Straße ... 11<br />

2.2.2. Bebauungsplanänderung Nr. 2/111 – FAB Oberbrunnerweg ............................. 12<br />

2.2.3. Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/51, OEK Nr. 1 Änderung Nr. 8 und<br />

Bebauungsplanänderung Nr. 2/112 – Mairinger ........................................................... 13<br />

2.2.4. Bebauungsplanänderung Nr. 2/113 – Badgasse Parz. 97 und 201 ..................... 17<br />

2.2.5. Bebauungsplanänderung Nr. 2/115 – Block Kl<strong>im</strong>straße, Änderung GFZ .......... 18<br />

2.2.6. Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/52 und Bebauungsplanänderung Nr. 2/116 –<br />

Hofer Goethestraße ....................................................................................................... 19<br />

2.2.7. Bebauungsplanänderung Nr. 2/107 – AREV, Claudistraße ................................ 21<br />

2.3. Kaufvertrag Stadtgemeinde und Jutta Pietsch ............................................................ 23<br />

2.4. Ankauf Liegenschaft Reischauer am Alten Stadion, Voglweg 9, Parz. 1144/2, EZ 1150<br />

........................................................................................................................................... 25<br />

2.5. Prekariumsvertrag Lebenshilfe OÖ ............................................................................ 27<br />

2.6. Übernahme der privaten Zufahrt (Parz. 1433/10) zu den Parz. 1433/5 (W<strong>im</strong>plinger) und<br />

1433/7 (Roitinger) in das öffentl. Gut ............................................................................... 28<br />

2.7. Anpachtung öffentl. Gut Parz. 1514/3, Oberbrunnerweg – Ansuchen Fr. Niederwinkler<br />

Martina ............................................................................................................................... 29<br />

2.8. Wiesenpacht 2011 ....................................................................................................... 30<br />

2.9. Freilassungserklärung Liegenschaft Wildfellnerstraße 26, EZ 346 ........................... 34<br />

2.10. Anpassung Pachtverträge St. Anna........................................................................... 35<br />

3. Bauangelegenheiten ............................................................................................................ 38<br />

3.1. Kindergarten Ra<strong>im</strong>undstraße - Auftragsvergaben ...................................................... 38<br />

3.2. Leitfaden für Schanigartengestaltung ......................................................................... 40<br />

3.3. Durchschnittsstundensätze für Personal und Reinigung 2011 ................................... 41<br />

3.4. Ortskanal BA 18 – Finanzierung ................................................................................ 44<br />

3.5. Winterdienst – Gehsteig Eberschwanger Straße – Vereinbarung mit Maschinenring 45<br />

3.6. Abrechnung Architekt Kaufmann – LA-Stadion ........................................................ 46<br />

3.7. PTS – Auftragsvergaben ............................................................................................. 47<br />

4. Verkehrsangelegenheiten ................................................................................................... 48<br />

4.1. Bahnhofstraße – Errichtung eines Arztparkplatzes für Dr. Auer ............................... 48<br />

4.2. Schatzdorferstraße/Itzingerstraße – Hauseinfahrt Dr. Urban ..................................... 49<br />

4.3. Citybusverträge 2011 .................................................................................................. 50<br />

4.4. Tempo-30-Zone - Messegelände ................................................................................ 52<br />

5. Umweltangelegenheiten ..................................................................................................... 53<br />

5.1. Abfallordnung 2011 (Berichtigung) ........................................................................... 53<br />

6. Soziale Angelegenheiten ..................................................................................................... 54<br />

6.1. Subventionen .............................................................................................................. 54


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 2<br />

6.1.1. Ansuchen um Förderung Projekt Mensana 2011 ................................................ 54<br />

6.1.2. Volkshilfe, Integrationsbüro <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> – Ansuchen für 2011 ................. 55<br />

6.1.3. Rifa – Subventionsansuchen für das Jahr 2011 .................................................. 57<br />

6.1.4. Kinderwerkstatt Schmetterling – Subvention 2010/11 ....................................... 58<br />

6.1.5. Verein Tagesmütter Innviertel – Subvention 2010/11 ........................................ 59<br />

6.1.6. Krankenhaus für Kindergarten und Kinderkrippe – Subvention 2010/11 .......... 60<br />

6.1.7. Verein für prophylaktische Gesundheitsarbeit –<br />

Zahngesundheitsförderungsprogramm ......................................................................... 61<br />

6.1.8. Pfarrkindergarten St. Elisabeth – Subvention 2010/11 ....................................... 62<br />

6.1.9. Stadtpfarramt <strong>Ried</strong>berg - Subvention 2010/11 ................................................... 63<br />

6.1.10. Volkshilfe <strong>Ried</strong>, Kindertreff Löwenzahn ......................................................... 64<br />

6.1.11. Sozialmarkt <strong>Ried</strong> ............................................................................................... 66<br />

7. Bildung, Schule, Horte ....................................................................................................... 67<br />

7.1. Subventionen .............................................................................................................. 67<br />

7.1.1. Hauptschule der Franziskanerinnen – Subvention 2010/11 ................................ 67<br />

8. Kulturangelegenheiten ....................................................................................................... 68<br />

8.1. Straßenbenennung Wegleiten ..................................................................................... 68<br />

8.2. Ehrungen ..................................................................................................................... 70<br />

9. Wohnungsangelegenheiten ................................................................................................ 71<br />

9.1. Wohnungsvergaben .................................................................................................... 71<br />

9.2. Adaptierung Wohnungsvergaberichtlinien ................................................................. 73<br />

10. Angelegenheiten Rechts- und Baurechtsausschuss ....................................................... 76<br />

10.1. Aufnahme von Bestandsberechtigten als Verpflichtete in<br />

Kanalanschlussbeitragsordnung und Wassergebührenordnung ........................................ 76<br />

10.2. Berufung Pfeil gegen Wasseranschlussgebühr ......................................................... 78<br />

10.3. Berufung Pfeil gegen Kanalanschlussgebühr ........................................................... 79<br />

11. Finanzangelegenheiten ..................................................................................................... 81<br />

11.1. Gebühren 2011.......................................................................................................... 81<br />

11.2. Barvorlage - Zwischenfinanzierung ......................................................................... 91<br />

11.3. Voranschlag .............................................................................................................. 93<br />

11.4. Subventionen ............................................................................................................ 97<br />

11.4.1. Lehrlingsförderung ........................................................................................... 97<br />

11.4.2. LAG <strong>Ried</strong> – OK <strong>Ried</strong>er Stadtlauf ..................................................................... 98<br />

11.5. Darlehensausschreibung Dachterrassensanierung VS 1/HS 2 ................................ 100<br />

11.6. Darlehensausschreibung Kanal BA 18 ................................................................... 102<br />

11.7. Pachtzinse öffentliches Gut .................................................................................... 104<br />

11.8. Finanzierungsplan PTS und Adaptierung HS II ..................................................... 105<br />

12. Kündigungen und Neuausschreibung – Internat der Stadt <strong>Ried</strong> .............................. 109<br />

13. Mitteilungen .................................................................................................................... 110<br />

14. Allfälliges ......................................................................................................................... 111<br />

15. Dringlichkeitsanträge gemäß § 46 (3) der OÖ GemO 1990 ....................................... 112<br />

15.1. Prekariumsvertrag Arbeitskreis Wohnen/Frauenhaus ............................................ 112<br />

15.2. Neuplanungsgebiet südl. Bahnhofgelände, Spange III ........................................... 113


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 3<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, eröffnet die Sitzung und führt aus:<br />

"Meine sehr verehrten Damen und Herren des Gemeinderates!<br />

Ich eröffne die 7. öffentliche Sitzung des Gemeinderates und begrüße die Herren<br />

Vizebürgermeister und Stadträte sowie die Damen und Herren Gemeinderäte recht herzlich.<br />

Ich begrüße die <strong>Ried</strong>erinnen und <strong>Ried</strong>er, die sich die Zeit nehmen, an der heutigen<br />

Gemeinderatssitzung zuzuhören, und die Vertreter der Presse.<br />

<strong>Die</strong> Sitzung wurde von mir nach den Best<strong>im</strong>mungen der OÖ. Gemeindeordnung 1990<br />

einberufen. Eine Einladung wurde allen Mitgliedern des Gemeinderates mit Tagesordnung<br />

innerhalb der 7-Tage-Frist gemäß § 45 Abs. 3 der O.ö. GemO 1990 i.d.g.F. zugestellt. Das<br />

Stattfinden der Sitzung war überdies durch Anschlag an der öffentlichen Gemeindeamtstafel<br />

kundgemacht.<br />

Es sind an der heutigen Sitzung 5 Mitglieder des Gemeinderates verhindert, wofür folgende<br />

Ersatzmitglieder eingeladen wurden, die ich hiermit begrüßen darf:<br />

von der ÖVP: Dr. Karl-Heinz Berger<br />

Christoph Regl<br />

Hermann Richter<br />

Niko Schoßleitner<br />

.......................................................................................................................<br />

von der SPÖ: ................................................................................................<br />

.......................................................................................................................<br />

von der FPÖ: Alexander Hirzi<br />

.......................................................................................................................<br />

von den <strong>Grünen</strong>: ................................................................................................<br />

Damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.<br />

Das Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates vom 14. Oktober 2010 liegt während der<br />

heutigen Sitzung auf. Wenn keine Einwendungen erhoben werden, gilt dieses als genehmigt.<br />

Gemäß § 46 Abs. 3 bringe ich den Inhalt der vorliegenden Dringlichkeitsanträge zur<br />

Kenntnis und es ist sodann über die Aufnahme in die Tagesordnung abzust<strong>im</strong>men.<br />

Prekariumsvertrag Arbeitskreis Wohnen/Frauenhaus<br />

Der Wohnungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 13.10.2010 beschlossen, die Wohnung<br />

Nr. 5, <strong>Ried</strong>auerstraße 36 dem Arbeitskreis Wohnen prekaristisch zu überlassen. Da bis dato<br />

kein Trägerverein gefunden wurde, der die Betriebskosten übern<strong>im</strong>mt, würde die Wohnung<br />

vorerst durch das Frauenhaus für 6 Monate angemietet werden. <strong>Die</strong>s wird <strong>im</strong><br />

Wohnungsausschuss am 15.12.2010 behandelt, da die Wohnung mit 1.1.2011 vermietet<br />

werden soll. Daher ist die Dringlichkeit gegeben.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 4<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der dringlichen Behandlung des Tagesordnungspunktes<br />

„Prekariumsvertrag Arbeitskreis<br />

Wohnen/Frauenhaus“ einverstanden sind, wollen zum<br />

Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

Neuplanungsgebiet südl. Bahnhofgelände, Spange III<br />

Das Land OÖ sieht als Planungsvorbedingung für die Spange III die Schaffung einer<br />

Pufferzone (Lärmschutz) bis zur Fruhstorferstraße vor. Eine Wohngebietsnutzung ist dort<br />

nicht mehr zulässig und ist eine neue Erschließung zu planen. Da eine zügige Fortführung<br />

der Landesplanungen ohne eine entsprechende Sicherstellung dieser Vorgaben nicht<br />

möglich ist, ist die Dringlichkeit gegeben, hier durch eine Verordnung eines<br />

Neuplanungsgebietes eine entsprechende Neugestaltung des Gebietes vornehmen zu können.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Vizebürgermeister Michael Steffan weist darauf hin,<br />

dass zu diesem Tagesordnungspunkt keine entsprechenden Unterlagen vorliegen und daher<br />

eine entsprechende Beurteilung nicht erfolgen kann.<br />

Stadtrat Max Gramberger weist darauf hin,<br />

dass diese Thematik schon seit 2005 bekannt ist und daher keine Dringlichkeit gegeben ist.<br />

Vizebürgermeister Mag. Ernst Reiter führt aus,<br />

dass der Status Quo mit der Neuplanung erhalten werden soll. Das Bauland soll erhalten<br />

werden, eine Umwidmung findet nicht statt. Seitens der FPÖ sind aber Lärmschutzmaßnahmen<br />

für die Bevölkerung sicherzustellen.<br />

Stadtrat Erich Rohrauer meint,<br />

dass es hier um die Dringlichkeit geht und noch nicht um die Sache.<br />

Vizebürgermeister Michael Steffan sagt,<br />

dass hier zwei Amtsvorträge vorliegen und hier keine Dringlichkeit gegeben ist. Auch wird<br />

der Status Quo nicht erhalten, da es keine gültige Verordnung mehr gibt, da diese bereits<br />

ausgelaufen ist. Ohne die Regeln <strong>im</strong> § 45 wäre das ganze Verfahren der jetzigen<br />

Vorgangsweise sinnlos.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 5<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der dringlichen Behandlung des Tagesordnungspunktes<br />

„Neuplanungsgebiet südl. Bahnhofgelände,<br />

Spange III“ einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehr-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

12 Gegenst<strong>im</strong>men (SPÖ, Grüne)<br />

<strong>Die</strong> Tagesordnung enthält 15 Punkte.<br />

<strong>Die</strong> Tagesordnungspunkte 2.1.1. (Flächenwidmungsplanänderung südl. Fruhstorferstraße<br />

von „W“ auf „MB“), 2.2.1. (Bebauungsplanänderung Nr. 2/110 – Fa. Fellner, Ra<strong>im</strong>und-<br />

Jeblinger-Straße) und 10.2. (Berufung Pfeil gegen Wasseranschlussgebühr) wurden<br />

abgesetzt.<br />

Wir kommen somit zum Punkt 1.) der Tagesordnung, Nachwahlen.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 6<br />

1. Nachwahlen<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig führt aus:<br />

„Herr Ing. Sebastian Niederhauser hat mit Schreiben vom 3.12.2010 mit sofortiger Wirkung<br />

auf sein Mandat <strong>im</strong> Finanzausschuss verzichtet.<br />

Von der Gemeinderatsfraktion der SPÖ liegt ein Wahlvorschlag vor, lautend auf Mag.<br />

Beate Steiner.<br />

Gemäß § 33 iVm § 26 Abs. 3 und § 33a Abs.2 der O.ö. GemO 1990 i.d.g.F. herrscht<br />

Fraktionswahl. Gemäß § 52 gilt grundsätzlich gehe<strong>im</strong>e Abst<strong>im</strong>mung, wenn nicht der<br />

Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig etwas anderes beschließt. Zur Beschleunigung des Verfahrens war<br />

es nun bisher üblich, bei den Fraktionsabst<strong>im</strong>mungen zu bleiben, aber offen abzust<strong>im</strong>men.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g 1:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

damit einverstanden sind, dass offen abgest<strong>im</strong>mt wird,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

A n t r a g 2:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren der SPÖ-Fraktion, die<br />

mit der Nachwahl von Mag. Beate Steiner – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 7<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.1. Bebauungs- und Flächenwidmungsplanänderungen, Einleitungen<br />

2.1.1. Flächenwidmungsplanänderung südl. Fruhstorferstraße von „W“ auf „MB“<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong>ser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.“


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 8<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.1. Bebauungs- und Flächenwidmungsplanänderungen, Einleitungen<br />

2.1.2. Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich Voglweg 7, Parz. 1310 und 1934 – Ansuchen<br />

Christine Huber und Johann Schott<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Frau Christine Huber und Herr Johann Schott haben ein Ansuchen um Änderung der GFZ<br />

<strong>im</strong> Bereich der Liegenschaft Voglweg 7 der Stadtgemeinde übermittelt.<br />

<strong>Die</strong> GFZ der beiden Bauparzellen 1310 und 1934 in der KG <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, ist <strong>im</strong><br />

rechtsgültigen Bebauungsplan mit 0,6 angegeben. <strong>Die</strong> derzeitige bereits ca. 50 Jahre alte<br />

Bebauung weist jedoch schon eine GFZ von 1,15 auf.<br />

Frau Christine Huber und Herr Johann Schott ersuchen daher die Stadtgemeinde um<br />

Änderung der GFZ von 0,6 auf zumindest 1,2. Somit wäre der gewünschte 1-Z<strong>im</strong>mer Zubau<br />

<strong>im</strong> Obergeschoss möglich und die GFZ richtig gestellt.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 23.11.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, dass dem<br />

Gemeinderat die Einleitung der Änderung des Bebauungsplanes wie vorgetragen zur<br />

Beschlussfassung vorgeschlagen wird.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Einleitung der Bebauungsplanänderung – wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 9<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.1. Bebauungs- und Flächenwidmungsplanänderungen, Einleitungen<br />

2.1.3. Bebauungsplanänderung Nr. 2/114 – Einfriedungen und Vorgärten<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong>ser Punkt wurde zuletzt <strong>im</strong> GR am 14.10.2010 behandelt.<br />

Bei der Ausarbeitung dieses Punktes wurde auch noch die Gestaltung der Vorgärten mit<br />

überlegt.<br />

Daher wird vorgeschlagen, diesen Punkt noch einmal umfassender zu behandeln und dem<br />

Ortsplaner Büro DI Bauböck freiraumplanerische Standards für die Einfriedungen und<br />

Vorgärten / Vorgartenzone ausarbeiten zu lassen.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 23.11.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, dass das Büro<br />

DI Bauböck mit der Überarbeitung wie vorgetragen beauftragt werden soll.“<br />

Bürgermeister Albert Ortig weist hier auf die Lärmschutzproblematik hin, da die<br />

Einfriedungen auch als Lärmschutzmaßnahmen verwendet werden sollen.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit dem Auftrag an das Büro DI Bauböck – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 10<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.1. Bebauungs- und Flächenwidmungsplanänderungen, Einleitungen<br />

2.1.4. Bebauungsplanänderung – Übernahme Teilstücke der parz. 1881 (Dewald Marcel<br />

und Barbara) und 1866 (Buchinger Renate) in das öffentl. Gut Pranzweg<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Im Gemeinderat vom 10.12.2009 wurde beschlossen, dass das Büro DI Wagneder mit der<br />

Erstellung eines Teilungsplanes beauftragt wird. Vom Büro DI Wagneder liegt nun ein<br />

Teilungsplan vor, indem die in der Natur ausgebildeten Grenzen, Straßenrand ,<br />

Einzäunungen etc. vermessen wurden. Es ergibt sich bei den Parz. 1866 und .1881, dass die<br />

natürlichen Zaungrenzen mit den Straßenfluchtlinien <strong>im</strong> Bebauungsplan nicht<br />

übereinst<strong>im</strong>men. Da jedoch der Straßenausbau auch entsprechend der natürlichen Grenzen<br />

erfolgte, wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan auf den derzeit möglichen Grenzverlauf<br />

hin abzuändern.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 23.11.2010 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Einleitung der Änderung des Bebauungsplanes wie vorgetragen zur Beschlussfassung<br />

vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Einleitung der Bebauungsplanänderung – wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 11<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.2. Bebauungs- und Flächenwidmungsplanänderungen, Genehmigungen<br />

2.2.1. Bebauungsplanänderung Nr. 2/110 – Fa. Fellner, Ra<strong>im</strong>und-Jeblinger-Straße<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong>ser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.“


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 12<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.2. Bebauungs- und Flächenwidmungsplanänderungen, Genehmigungen<br />

2.2.2. Bebauungsplanänderung Nr. 2/111 – FAB Oberbrunnerweg<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Stadtgemeinde – <strong>Ried</strong> i.I. beabsichtigt die Änderung des genannten rechtskräftigen<br />

Bebauungsplanes <strong>im</strong> Bereich der Parz. 1510/1.<br />

Östlich vom Bürogebäude des „Vereins zur Förderung von Arbeit und Beschäftigung“ wird<br />

die Baufluchtlinie geändert.<br />

Ausgehend von der best. Hallenflucht wird der bahnseitige Baufluchtlinienrücksprung auf<br />

Parzelle 1510/1 um 15 Meter nach Norden und bis auf ca. 2 m an die gemeinsame<br />

Grundgrenze mit der ÖBB verlagert.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 14.10.2010<br />

die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />

Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />

02.11.2010 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />

Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 02.11.2010 verständigt.<br />

<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endet mit 03.12.2010 bzw. 31.12.2010.<br />

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Energie <strong>Ried</strong> – Kein Einwand<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 23.11.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, vorbehaltlich<br />

der positiven Stellungnahme des Landes Oberösterreich wird dem Gemeinderat die<br />

Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Beschlussfassung vorgeschlagen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

– vorbehaltlich der positiven Stellungnahme des Landes<br />

– mit der Bebauungsplanänderung Nr. 2/111 – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 13<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.2. Bebauungs- und Flächenwidmungsplanänderungen, Genehmigungen<br />

2.2.3. Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/51, OEK Nr. 1 Änderung Nr. 8 und<br />

Bebauungsplanänderung Nr. 2/112 – Mairinger<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Flächenwidmungsplanänderung:<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> beabsichtigt das Wohngebiet <strong>im</strong> Bereich der Umfahrungsstraße<br />

(B 141) nördlich der Kasernstraße in „Gemischtes Baugebiet„ umzuändern.<br />

Das durch zwei Hauptverkehrsstraßen <strong>im</strong> Nordwesten bzw. Südwesten umgebene Bauland<br />

auf einer Geländekuppe soll als Pufferzone für das östlich bzw. nordöstlich anschließende<br />

Wohngebiet dienen.<br />

Für eine Ausweisung als „Gemischtes Baugebiet“ spricht die geländemäßig und<br />

verkehrsmäßig exponierte Lage.<br />

Beginnend vom Südwesten wird eine nach Nordwesten fortschreitende Bebauung<br />

angestrebt, die für dieses ca. 10.000 m² große Areal eine gewisse Akzentuierung in<br />

städtebaulicher Hinsicht erlaubt.<br />

Bebauungsplanänderung:<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> beabsichtigt für das „Gemischtes Baugebiet“ <strong>im</strong> Bereich der<br />

Umfahrungsstraße und nördlich der Kasernstraße eine gewisse städtebauliche<br />

Akzentuierung.<br />

Beginnend vom Südwesten wird für dieses ca. 10.000 m² große Areal eine baulich<br />

abgestufte Nutzung vorgeschrieben.<br />

Mit Ausnahme des südlichen Teilbereiches der Parzelle 1819/1 gilt eine zweigeschossige<br />

Bebauung.<br />

Für die Parzelle 1839 <strong>im</strong> Norden wird die Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,6 auf 0,8 erhöht,<br />

die Bauweise wird von Gruppenbauweise auf offene Bauweise geändert.<br />

Für die Parzelle 1819/1 <strong>im</strong> Süden wird eine Baumassenzahl (BMZ) von 5,0 und eine<br />

Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 sowie eine offene Bauweise festgelegt.<br />

<strong>Die</strong> Fixierung der viergeschossigen Bebauung <strong>im</strong> südlichen Teilbereich der Parzelle 1819/1<br />

schafft gemeinsam mit der bestehenden Bebauung visavis die baulichen Vorraussetzungen<br />

für die Ausbildung einer Einfahrtssituation (Toreffekt).<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 14.10.2010<br />

die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />

Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />

02.11.2010 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />

Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 02.11.2010 verständigt.<br />

<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endet mit 03.12.2010 bzw. 31.12.2010.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 14<br />

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Energie <strong>Ried</strong> – Kein Einwand<br />

Von Dr. Heinrich Puttinger, Fr. Leopoldine Puttinger, Hr. Graf und Fr. Christine Wagneder,<br />

vertreten durch Puttinger, Vogl & Partner Rechtsanwälte GmbH wurde eine Stellungnahme<br />

zur Flächenwidmungsplanänderung abgegeben.<br />

1.<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> beabsichtigt das Wohngebiet <strong>im</strong> Bereich der<br />

Umfahrungsstraße (B141) und nördlich der Kasernenstraße in „Gemischtes Baugebiet“<br />

umzuändern.<br />

<strong>Die</strong> Einschreiter sind Eigentümer der Grundstück Nr. 1841/7 (Erst- und Zweiteinschreiter),<br />

Nr. 1878/1 (Dritteinschreiter) und Nr. 1878/10 (Vierteinschreiter), je Grundbuch 46149 <strong>Ried</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, welche sich unmittelbar nordöstlich bzw. östlich des umzuwidmenden Gebietes<br />

befinden.<br />

2.<br />

Etwa <strong>im</strong> Frühjahr 2010 wurde bis etwa Mitte des Grundstückes Nr. 1839, Grundbuch 46149<br />

<strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, bereits eine Lärmschutzwand errichtet. Tatsächlich stellte sich die<br />

Situation für die Einschreiter jedoch so dar, dass es auch vor der Errichtung der<br />

Lärmschutzwand keine Lärmbelästigung durch die Fernstraße gegeben hat. Es ist also für<br />

das Wohnbedürfnis der Einschreiter nicht erforderlich, Lärmschutzmaßnahmen in Form der<br />

Errichtung einer Lagerhalle oder sonstiger Bauten auf den Grundstücken Nr. 1837 und 1839,<br />

Grundbuch 46149 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, als Pufferzone zu setzen und aus diesem Grund eine<br />

Umwidmung der Liegenschaften in gemischtes Baugebiet vorzunehmen. Gerade durch<br />

Bauten <strong>im</strong> gemischten Baugebiet, die selbst dann zulässigerweise errichtet werden dürfen,<br />

wenn sie die Umgebung stören (vgl. § 22 Abs 5 Oö. ROG 1994), sind<br />

Immissionsbelästigungen der Einschreiter zu erwarten. Damit wird aber das Ansinnen der<br />

Stadtgemeinde <strong>Ried</strong>, die Lärmsituation für die Einschreiter zu verbessern, ins Gegenteil<br />

gekehrt und ist zu erwarten, dass sich die Lärmsituation für die Einschreiter sogar<br />

verschlechtern würde.<br />

Das örtliche Entwicklungskonzept sieht auch vor, dass Konfliktflächen zwischen<br />

Widmungen, wie Wohnen – Betriebe und Wohnen – Verkehr vermieden werden sollen. <strong>Die</strong><br />

geplante Umwidmung in „gemischtes Baugebiet“ verstößt daher gegen das örtliche<br />

Entwicklungskonzept.<br />

3.<br />

Da die Errichtung einer Lagerhalle in einem kleineren Teilbereich des Grundstückes Nr.<br />

1837, Grundbuch 46149 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, geplant ist und die Errichtung einer solchen auch<br />

<strong>im</strong> „Kerngebiet“ zulässig ist (vgl. § 22 Abs 4 Oö. ROG 1994), wäre eine Widmung dieser<br />

Teilfläche in „Kerngebiet“ völlig ausreichend. Damit könnte auch der von der<br />

Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> angestrebte Toreffekt erreicht werden.<br />

Hingegen käme es – wie ausgeführt – bei der Widmung der beiden Grundstücke Nr. 1837<br />

und 1839, Grundbuch 46149 <strong>Ried</strong> in „gemischtes Baugebiet“ jedenfalls zu einer vermehrten<br />

Störung bei Ansiedelung von Klein- und Mittelbetrieben sowie bei Errichtung von<br />

Lagerplätzen, da gemäß § 22 Abs 5 Oö. ROG vorgesehen ist, dass diese Betriebstypen die<br />

Umgebung nicht wesentlich stören dürfen. Eine Störung muss also hingegen von den<br />

Einschreitern in Kauf genommen werden.<br />

Da jedoch das gesamte Areal entlang der Fernstraße <strong>im</strong> Bereich Kasernstraße seit über 40<br />

Jahren Wohngebiet, teilweises sogar Reines Wohngebiet ist, sohin einen regelrechten<br />

Wohngebietsgürtel darstellt, sind die Grundstücke Nr. 1839 und 1837 (gegebenenfalls mit<br />

Ausnahme der oben angeführten Teilfläche) jedenfalls als Wohngebiet zu erhalten.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 15<br />

<strong>Die</strong>se Vorgehensweise würde auch dem örtlichen Entwicklungskonzept entsprechen, zumal<br />

dort das Problem der Abwanderung junger Familien durch hohe Grundstückspreise<br />

aufgezeigt wird und könnten diese beiden Grundstücke aufgrund der Nähe zur Fernstraße zu<br />

einem günstigeren Preis angeboten werden.<br />

<strong>Die</strong> Einschreiter sprechen sich daher gegen eine Umwidmung der Grundstücke Nr. 1837 und<br />

1839, Grundbuch 46149 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, in gemischtes Baugebiet aus.<br />

Zur Stellungnahme wird angemerkt, dass der § 22 Oö. ROG 1994 idgF<br />

a) unter Abs 4 Folgendes beinhaltet:<br />

„Als Kerngebiet sind solche Flächen mit überwiegend städtischer oder typisch<br />

zentrumsbildender Struktur vorzusehen, die vorrangig für öffentlich Bauten, Büro- und<br />

Verwaltungsgebäude, Gebäude für Handels- und <strong>Die</strong>nstleistungsbetriebe,<br />

Veranstaltungsgebäude und Wohngebäude, jeweils einschließlich der dazugehörigen Bauten<br />

und Anlagen, best<strong>im</strong>mt sind. Sonstige Bauten und Anlagen, die erhebliche Nachteile oder<br />

erhebliche Belästigungen für die <strong>im</strong> Kerngebiet wohnhafte oder anwesende Bevölkerung<br />

bedingen, dürfen in Kerngebieten nicht errichtet werden. Solche Bauten und Anlagen<br />

können <strong>im</strong> Zuge der Widmung näher umschrieben werden.“<br />

und<br />

b) unter Abs 5 Nachstehendes festgeschrieben ist:<br />

Als gemischte Baugebiete sind solche Flächen vorzusehen, die vorrangig dazu dienen,<br />

1. Klein- und Mittelbetriebe aufzunehmen, die auf Grund ihrer Betriebstype die<br />

Umgebung nicht wesentlich stören;<br />

2. Lagerplätze zu errichten, die nicht wesentlich stören;<br />

3. sonstige Bauten und Anlagen aufzunehmen, die in Wohngebieten oder, soweit es sich<br />

um Betriebe <strong>im</strong> Sinn der Z.1 handelt, in Kerngebieten errichtet werden dürfen.<br />

Im wesentlichen ist <strong>im</strong> Absatz 5 festgehalten, dass die Umgebung nicht wesentlich gestört<br />

werden darf. <strong>Die</strong> in der Stellungnahme angeführte Lärmschutzwand ist für diese<br />

Grundstücke nicht wirksam. Um den Schutz der nördlich anschließenden Grundstücke<br />

gewährleisten zu können, war es jedoch erforderlich, die Lärmschutzwand bereits auf diesen<br />

Grundstücken beginnen zu lassen.<br />

Eine Wohnnutzung entlang der Umfahrungsstraße ist aus den Erfahrungen der angrenzenden<br />

Wohngebiete (Angermayerstraße) durch die Lärmemission der Umfahrungsstraße nicht<br />

möglich.<br />

<strong>Die</strong> generelle Lärmschutzuntersuchung 2005 des Amtes der OOeLRG weist für die<br />

umzuwidmenden Parzellen ( 1837, 1839, 1819/1, 1819/5) einen Grenzwert >55 dB (Tag) für<br />

Wohngebiete aus. <strong>Die</strong> Grenzwertisophone von 60 dB Tag reicht ca. 60m - bei einer<br />

Gesamttiefe der Parzelle von rd. 80m – in die Parzellen. Das bedeutet, dass auch der<br />

Grenzwert für ein Gemischtes Baugebiet lt. Ooe Grenzwertverordnung großteils<br />

überschritten wird. <strong>Die</strong>ser liegt bei Tag für ein Gemischtes Baugebiet bei 60 dB.<br />

Zum Schutz der Nachbarn wirde jedoch eine MB Widmung vorgeschlagen.<br />

Zur funktionalen Gliederung kann in gemischten Baugebieten, die Zulässigkeit von Bauten<br />

und Anlagen, die in Wohngebieten errichtet werden dürfen, eingeschränkt oder<br />

ausgeschlossen werden. <strong>Die</strong>s gilt nicht für die den Betrieben zugeordneten Wohngebäude.<br />

Daher wurde die betriebsfremde Wohnnutzung ausgeschlossen.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 23.11.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, vorbehaltlich<br />

der positiven Stellungnahme des Landes Oberösterreich wird dem Gemeinderat die<br />

Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Beschlussfassung<br />

vorgeschlagen.“


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 16<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Vizebürgermeister Michael Steffan erfragt,<br />

ob nicht auch hier entgegen dem Ortsentwicklungskonzept – wie <strong>im</strong> Fall Spange III,<br />

Fruhstorferstraße – ein Widerspruch vorliegt. Wenn ein solcher Widerspruch vorliegt, dann<br />

ist es rechtlich unzulässig, hier eine Umwidmung zu beschließen, da sich auch die<br />

Gemeinderatsmitglieder verpflichtet haben, Gesetze einzuhalten. Es wird daher gegen die<br />

Widmung gest<strong>im</strong>mt.<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig erläutert,<br />

dass die Beschlussfassung in Zusammenarbeit mit der Raumordnungsabteilung des Landes<br />

erfolgt und wenn es einen Zusatza<strong>ntrag</strong> auf Änderung des OEK gibt, dann ist das zulässig<br />

und es sind keine falschen Informationen gegeben worden.<br />

Vizebürgermeister Michael Steffan weist noch einmal darauf hin,<br />

dass das Verfahren nach § 34 ROG nicht genehmigungsfähig ist bzw. die Genehmigung zu<br />

versagen ist, wenn das Verfahren nicht entspricht. <strong>Die</strong> Einhaltung der Gesetze hat er gelobt<br />

und einer Vorgangsweise gegen die geltende Gesetzeslage st<strong>im</strong>mt er nicht zu.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/51, OEK<br />

Nr. 1/8 und Bebauungsplanänderung Nr. 2/112 – wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehr-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

8 Gegenst<strong>im</strong>men (SPÖ)<br />

4 St<strong>im</strong>menthaltungen (Grüne)


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 17<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.2. Bebauungs- und Flächenwidmungsplanänderungen, Genehmigungen<br />

2.2.4. Bebauungsplanänderung Nr. 2/113 – Badgasse Parz. 97 und 201<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Stadtgemeinde – <strong>Ried</strong> i.I. beabsichtigt die Änderung des genannten rechtskräftigen<br />

Bebauungsplanes <strong>im</strong> Bereich der Parzellen .201 und 97.<br />

Es wird die rechtskräftige Grundstückssituation richtig gestellt. Auf den Grundstücken .201<br />

und 97 ist ein zusammenhängendes Gebäude mit der Adresse Badgasse Nr.4 situiert.<br />

Das öffentliche Gut (Weg, Parzelle 699/4) befindet sich an der Südseite zwischen Parzelle<br />

97 und Parzelle 100.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 14.10.2010<br />

die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />

Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />

02.11.2010 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />

Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 02.11.2010 verständigt.<br />

<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endet mit 03.12.2010 bzw. 31.12.2010.<br />

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Energie <strong>Ried</strong> – Kein Einwand<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 23.11.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, vorbehaltlich<br />

der positiven Stellungnahme des Landes Oberösterreich wird dem Gemeinderat die<br />

Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Beschlussfassung vorgeschlagen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

– vorbehaltlich der postiven Stellungnahme des Landes<br />

– mit der Bebauungsplanänderung Nr. 2/113 – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 18<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.2. Bebauungs- und Flächenwidmungsplanänderungen, Genehmigungen<br />

2.2.5. Bebauungsplanänderung Nr. 2/115 – Block Kl<strong>im</strong>straße, Änderung GFZ<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Stadtgemeinde – <strong>Ried</strong> i.I. beabsichtigt die Änderung des genannten rechtskräftigen <strong>im</strong><br />

Bereich innerhalb des Blockes Huberstraße (Nordwest), Kl<strong>im</strong>straße (Norden), Heinrich-<br />

Hablestraße (Südost) und Kasernstraße (Süd). <strong>Die</strong> Geschoßflächenzahl (GFZ) wird von 0,4<br />

auf 0,5 erhöht.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 14.10.2010<br />

die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />

Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />

02.11.2010 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />

Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 02.11.2010 verständigt.<br />

<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endet mit 03.12.2010 bzw. 31.12.2010.<br />

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Energie <strong>Ried</strong> – Kein Einwand<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 23.11.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, vorbehaltlich<br />

der positiven Stellungnahme des Landes Oberösterreich wird dem Gemeinderat die<br />

Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Beschlussfassung vorgeschlagen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

– vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung des Landes – mit der<br />

Bebauungsplanänderung Nr. 2/115 – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 19<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.2. Bebauungs- und Flächenwidmungsplanänderungen, Genehmigungen<br />

2.2.6. Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/52 und Bebauungsplanänderung Nr. 2/116<br />

– Hofer Goethestraße<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Flächenwidmungsplanänderung:<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> beabsichtigt <strong>im</strong> Bereich der derzeitigen Hoferfiliale das bestehende<br />

„gemischte Baugebiet“ (Parzelle 674/5) in „Geschäftsgebiet mit der Nutzung Lebensmittel<br />

und gemischte Waren mit einer max. Verkaufsfläche von 1000 m² “ umzuwidmen (G)<br />

Index).<br />

Der südliche Teil des Blockes mit den Parzelle 674/6, .1632, .300/1, 678/1 und 674/8 bleibt<br />

„Gemischtes Baugebiet“(M).<br />

Bebauungsplanänderung:<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> beabsichtigt <strong>im</strong> Bereich der derzeitigen Hoferfiliale das bestehende<br />

„gemischte Baugebiet“ (Parzelle 674/5) in „Geschäftsgebiet mit der Nutzung Lebensmittel<br />

und gemischte Waren mit einer max. Verkaufsfläche von 1000 m²“ umzuwidmen ((G)<br />

Index).<br />

<strong>Die</strong> Baufluchtlinien beidseits der gemeinsamen Grundgrenze zu den Parzellen 674/5, 674/6<br />

und 674/8 werden mit 1 Meter Abstand fixiert.<br />

Im Bereich des gesamten Blockes zwischen Schillerstraße, Mozartstraße, Goethestraße und<br />

Schärdingerstraße wird die Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,3 auf 0,5 erhöht.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss und Stadtrat hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom<br />

14.10.2010 die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />

Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />

02.11.2010 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />

Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 02.11.2010 verständigt.<br />

<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endet mit 03.12.2010 bzw. 31.12.2010.<br />

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Energie <strong>Ried</strong> – Kein Einwand<br />

Frau Anna Kassik, Schillerstraße 2, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, vertreten durch die<br />

Rechtsanwälte GmbH Puttinger, Vogl & Partner, gibt zur Flächenwidmungsplanänderung<br />

Nr. 4/52 und Bebauungsplanänderung Nr. 2/116 folgende Stellungnahme ab.<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> beabsichtigt <strong>im</strong> Bereich der derzeitigen Hofer Filiale<br />

das bestehende „gemischte Baugebiet“ Parzelle 674/5 in „Geschäftsgebiet mit der Nutzung<br />

Lebensmittel und gemischte Waren mit einer max<strong>im</strong>alen Verkaufsfläche von 1000 m²<br />

umzuwidmen.<br />

Frau Anna Kassik ist Eigentümerin des Grundstückes Nr. 674/6, welches sich südlich des<br />

umzuwidmenden Grundstückes 674/5 befindet.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 20<br />

Östlich dieses Grundstückes befindet sich die ÖMV Tankstelle und ist entlang der<br />

Grundgrenze bereits eine Wand in der Höhe von ca. 5 m aufgezogen (siehe Foto 1).<br />

Eine weitere hohe Schallschutzwand zu dem Grundstück <strong>im</strong> Zuge des Umbaus der Hofer-<br />

Filiale (Verlegung derLKW-Anlieferung in Richtung der Liegenschaft von Frau Kassik),<br />

muss auf alle Fälle vermieden werden, zumal sich andernfalls die Wohnsituation von Frau<br />

Kassik unzumutbar gestalten würde, da sodann ihr gesamtes Grundstück durch hohe Wände<br />

an der Ostseite (Tankstelle) und Nordseite (Hofer) geradezu „eingekastelt“ wäre.<br />

Vielmehr muss der Abstand der Parzelle Nr. 674/5 zum Grundstück von Frau Kassik derart<br />

erhalten bleiben, dass sowohl die begrünte Wand als auch die Bäume auf dem Hofer-<br />

Grundstück weiterhin bestehen bleiben (siehe Foto 2).<br />

Insbesondere befürchtet Frau Kassik, dass es durch die geplante Umwidmung zu einer<br />

erheblichen Verstärkung von unzumutbaren Lärm<strong>im</strong>missionen durch Nachtanlieferungen<br />

und vermehrte Tagesanlieferung <strong>im</strong> LKW Verkehr kommen wird.<br />

Auch muss verhindert werden, dass Abluft von Kühlaggregaten und Ventilatoren in<br />

Richtung ihres Grundstückes geblasen wird.<br />

Frau Kassik möchte jedenfalls nicht, dass durch die Umwidmung ihre derzeitige<br />

Wohnsituation Nachteile erfährt.<br />

Gerade durch die Möglichkeit den Anlieferungsbereich einhausen zu können wird ein<br />

baulicher Lärmschutz gewährleistet.<br />

Auf die Erhaltung der Bäume entlang der Grundgrenze besteht kein Rechtsanspruch.<br />

Kühlaggregate werden <strong>im</strong> gewerberechtlichen Bewilligungsverfahren abgehandelt.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 23.11.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, vorbehaltlich<br />

der positiven Stellungnahme des Landes Oberösterreich wird dem Gemeinderat die<br />

Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Beschlussfassung<br />

vorgeschlagen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

– vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung des Landes - mit der<br />

Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/52 und<br />

Bebauungsplanänderung Nr. 2/116 – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 21<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.2. Bebauungs- und Flächenwidmungsplanänderungen, Genehmigungen<br />

2.2.7. Bebauungsplanänderung Nr. 2/107 – AREV, Claudistraße<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> beabsichtigt, <strong>im</strong> Bereich einer Teilfläche der Parzelle 877/4<br />

zwischen Claudistraße und Dr.-Dorfwirth-Straße die Nutzungsschablone zu ändern und eine<br />

fixe Traufenhöhe vorzuschreiben. Aufgrund einer Projektstudie wird in dem von einem<br />

Rechteck umschriebenen Bereich eine fixe Traufenoberkante von absolut 453,98 über Adria<br />

mit 3 Geschoßen, eine Geschoßflächenzahl von 1,0 und S1-Bauweise festgelegt. Für die<br />

restliche geplante Bauplatzfläche (Teilfläche 877/4 sowie die Parzellen 877/6, .1261und<br />

.1235) wird die Nutzungsschablone mit 2 Geschoßen, eine Geschoßflächenzahl 1,0 und S1-<br />

Bauweise fixiert.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss und Stadtrat hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom<br />

08.07.2010 die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />

Behörden und Interessensvertretungen ist am 22.07.2010 mit der Aufforderung zur<br />

Stellungnahme erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />

Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 22.07.2010 verständigt.<br />

<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endete mit 20. August 2010 bzw. 17. September<br />

2010.<br />

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Amt der Oö. Landesregierung, Abt. Raumordnung – Kein Einwand.<br />

Wirtschaftskammer Oö. – Kein Einwand.<br />

Energie <strong>Ried</strong> GmbH – Kein Einwand.<br />

Stellungnahme Dr. Christian Hochrainer, Adalbert-Stifter-Straße 7, 4910 <strong>Ried</strong> i.I., vom<br />

13.08.2010:<br />

„Bezüglich der Änderungen zum obigen Bauvorhaben nehme ich gerne Stellung und<br />

beeinspruche nicht das Bauvorhaben generell, jedoch das Ausmaß des Bauvorhabens und<br />

begründe dies wie folgt:<br />

Das Bauvorhaben<br />

entspricht dem Ausmaß nach einer „Verbetonierung“ des gesamten Areals, welches in einer<br />

Großstadt angebracht erscheint, jedoch keinesfalls dem Charakter der Stadt <strong>Ried</strong> entspricht<br />

folgt ausschließlich wirtschaftlichen Opt<strong>im</strong>ierungsüberlegungen<br />

lässt gänzlich außer Acht, dass <strong>im</strong> angrenzenden Bereich zur Dr.-Dorfwirth-Straße ein in<br />

diesem Wohngebiet erhaltenswerter Baumbestand besteht.<br />

Zusammengefasst kann das Bauvorhaben nicht <strong>im</strong> Sinne der Vielzahl der Anwohner und<br />

kann auch nicht <strong>im</strong> Sinne der Stadtplaner sein. Der bestehende und dem Stadtgebiet<br />

entsprechende Grünbereich zur Dr.-Dorfwirth-Straße muss <strong>im</strong> Sinne der Anwohner<br />

beibelassen werden.“


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 22<br />

Von der Puttinger, Vogl & Partner Rechtsanwälte GmbH in rechtsfreundlicher Vertretung<br />

für die Damen Elisabeth Puttinger, Mag. Gabriele Puttinger-Piati und Jutta Vogl liegt<br />

nachstehende Stellungnahme vom 20.08.2010 vor:<br />

„<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> beabsichtigt eine Erhöhung der Geschossflächenzahl auf 1,0,<br />

jedoch lediglich für eine Teilfläche der Parzelle 877/4.<br />

Im Hinblick auf eine einheitliche Gestaltung der Bauplätze und einheitliche Bebauung des<br />

Bereiches Claudistraße/Dr.-Dorfwirth-Straße wird angeregt, die Geschossflächenzahl nicht<br />

nur für eine Teilfläche der Parzelle Nr. 877/4, sondern für die gesamte Parzelle Nr. 877/4<br />

auf 1,0 zu fixieren.“<br />

Zur Stellungnahme des Herrn Dr. Hochrainer wird festgestellt, dass bei einer GFZ von 0,8<br />

und einer 2-geschoßigen Bebauung die bebaute Grundfläche 0,4 der Bauplatzfläche beträgt.<br />

Bei einer GFZ von 1,0 und einer Geschoßanzahl von 3 beträgt die bebaute Fläche 0,33 der<br />

Bauplatzfläche und es ist daher in diesem Fall die bebaute Grundfläche geringer. Um die<br />

Bebauungsdichte nicht einseitig zu erhöhen wird eine Erhöhung der GFZ von 0,8 auf 1,0 bei<br />

einer 2-geschoßigen Bebauung nicht empfohlen.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 28.9.2010 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Bebauungsplanänderung Nr. 2/107 wie vorgetragen zur Genehmigung vor.<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.10.2010 diesen Tagesordnungspunkt<br />

mehrst<strong>im</strong>mig zurückgestellt, um aufgrund der eingegangenen Stellungnahme die Lage noch<br />

einmal wertfrei zu beurteilen, gegebenenfalls mit einer entsprechenden Studie.<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 2.12.2010 einst<strong>im</strong>mig die Genehmigung der<br />

Bebauungsplanänderung Nr. 2/107 zur Beschlussfassung vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Genehmigung der Bebauungsplanänderung Nr.<br />

2/107 – wie vom Berichterstatter vorgetragen -<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 23<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.3. Kaufvertrag Stadtgemeinde und Jutta Pietsch<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Kaufvertrag zwischen Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> und Jutta Pietsch, geb. 30.04.1951,<br />

Kapuzinerberg 13, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>.<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 08.04.2010 beschlossen, dass Hr. Pietsch<br />

Flächen aus dem öffentl. Gut und aus dem Grundstück 134, EZ 19 <strong>im</strong> Ausmaß von ca. 90 m²<br />

überlassen werden sollen, damit er dort ein Carport für sich mit dem entsprechenden<br />

Vorplatz errichten kann. Als Gegenleistung errichtet Hr. Pietsch den Gehsteig, beginnend in<br />

der Höhe der Hälfte des südlichen Endes des Grundstückes .255 bis zur Kapuzinerstiege<br />

Grundstück 727 in einer Breite von 1,5 m die sich gemäß Kostenschätzung von Hr. Haller lt.<br />

Vorgaben der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> auf rund € 13.860,00 belaufen werden.<br />

Gemäß Teilungspläne des Geometer Schachinger Ziviltechniker GmbH vom 19.07.2010,<br />

GZ 10261a beläuft sich die Fläche auf 95 m² wodurch sich ein Kaufpreis von € 145,89<br />

ergibt, wobei auch aufgrund des Baukostenindex zu erwarten ist, dass die Kosten mit<br />

Fertigstellungstermin bis 31.12.2011 höher sein wird.<br />

Für diese Übernahme in das öffentliche Gut liegt ein Kaufvertragsentwurf mit Stand<br />

08.11.2010 vor, bei dem die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> Frau Jutta Pietsch<br />

- das Trennstück 4 aus Grundstück 727 der EZ 3110, Grundbuch 46149 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>,<br />

- das Trennstück 5 aus Grundstück 699/7 der EZ 3110 <strong>im</strong> Ausmaß von 1 m²<br />

- das Trennstück 6 aus Grundstück 134 der EZ 19 <strong>im</strong> Ausmaß von 80 m²<br />

- das Trennstück 7 des Grundstückes 727 der EZ 3110, und<br />

- das Trennstück 8 des Grundstückes 134 der EZ 19 <strong>im</strong> Ausmaß von 14 m²<br />

verkauft.<br />

Zudem sind aufgrund des Teilungsausweises DI Schachinger, GZ 10261a nachfolgende<br />

Grundteilungen vorgesehen.<br />

- Teilung des Grundstückes 134 der EZ 19, Grundbuch 46149 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> in das<br />

Grundstück 134/1 mit einem Flächenausmaß von 1.196 m², das Grundstück 134/2 mit<br />

einem Flächenausmaß von 129 m², das Trennstück 6 mit einem Flächenausmaß von 80<br />

m², das Trennstück 3 sowie in das Trennstück 8.<br />

- Abschreibung des Trennstückes 8 der EZ 19, Grundbuch 46149 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> zur EZ<br />

2559 desselben Grundbuchs unter Einbeziehung in Grundstück .254.<br />

- Vereinigung des Trennstückes 7 aus Grundstück 727 der EZ 3110, Grundbuch 46149 mit<br />

Grundstück .254 der EZ 2559 desselben Grundbuches.<br />

- Vereinigung des Trennstückes 4 aus Grundstück 727 der EZ 3110, des Trennstückes 5<br />

aus Grundstück 699/7 der EZ 3110 sowie des Trennstückes 6 aus Grundstück 134 der EZ<br />

19 mit einem Flächenausmaß von 80 m² zum Grundstück 134/3, Abschreibung des<br />

Grundstücks 134/3 der EZ 19 mit einem Flächenausmaß von 81 m² zur EZ 2559.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 24<br />

Das neu gebildete Grundstück 134/3 (gebildet aus den Trennstücken 4 des Grundstückes<br />

727 der EZ 3110, des Trennstückes 5 des Grundstückes 699/7 der EZ 3110 sowie des<br />

Trennstückes 6 aus Grundstück 134 der EZ 19) sowie das Trennstück 7 aus Grundstück 727<br />

der EZ 3110 und das Trennstück 8 aus Grundstück 134 der EZ 19 jeweils des Grundbuches<br />

46149 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> bilden den Vertragsgegenstand.<br />

<strong>Die</strong> auf der EZ 19, Grundbuch 46149 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> eingetragenen Belastungen betreffen<br />

die betroffenen Liegenschaftsteile nicht, die Liegenschaft wird daher unbelastet übertragen.<br />

Als Gegenleistung verpflichtet sich Frau Jutta Pietsch, die Kosten auf Grundstück 699/7 zu<br />

errichtenden Gehsteiges in vollem Umfang zu übernehmen und die Stadtgemeinde<br />

hinsichtlich dieser Kosten vollkommen schad- und klaglos zu halten. Der Aufbau ist<br />

vertraglich vorgegeben. <strong>Die</strong> vorliegende Kostenschätzung von DI Haller ergibt einen<br />

ermittelten Betrag für die Bewertung der Gegenleistung von € 13.860,00. <strong>Die</strong><br />

Stadtgemeinde leistet keine Gewähr für irgendwelche best<strong>im</strong>mte Eigenschaft der<br />

Vertragsobjekte, wohl aber dafür, dass diese völlig lastenfrei und frei von wie <strong>im</strong>mer<br />

gearteten Verunreinigungen und Kontaminationen an Jutta Pietschübergehen und von dieser<br />

völlig frei von bücherlichen und außerbücherlichen Lasten übernommen werden können.<br />

Ein Verzicht auf diese Gewährleistung konnte vor Verhandlung nicht erreicht werden,<br />

allerdings haben auch die Recherchen keine Hinweise darauf gegeben, dass hier <strong>im</strong>mer<br />

geartete Verunreinigungen bzw. Kontaminationen zu erwarten wären.<br />

Sämtliche mit Errichtung und grundbücherliche Durchführung dieses Vertrages<br />

verbundenen Kosten, Gebühren und Steuern trägt Frau Jutta Pietsch, welche die<br />

Stadtgemeinde diesbezüglich auch schad- und klaglos hält.<br />

Für die Durchführung dieses Vertrages und der erforderlichen Schritte beauftragen die<br />

Vertragsparteien die WKG Korp-Grünbart Rechtsanwälte GmbH, Bahnhofstraße 35 a. Der<br />

Vertrag wird in einer Ausfertigung errichtet. Jutta Pietsch erhält auf Wunsch eine Kopie.<br />

Der Vertrag liegt dem Vorausprotokoll bei und wird vollinhaltlich verlesen.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 23.11.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, dass dem<br />

Gemeinderat empfohlen wird, den Kaufvertrag zwischen der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Innkreis</strong> und Frau Jutta Pietsch gemäß Entwurf Stand 08.11.2010 abzuschließen.<br />

Der Kaufvertragsentwurf wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der<br />

Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit dem Kaufvertrag und Zu- und Abschreibungen der<br />

Grundstücke gemäß Teilungsplan GZ 10261a – wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 25<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.4. Ankauf Liegenschaft Reischauer am Alten Stadion, Voglweg 9, Parz. 1144/2,<br />

EZ 1150<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Herr Franz Reischauer, Voglweg 20, 4910 <strong>Ried</strong> i.I. hat am 16.11.2010 in der Amtsleitung<br />

vorgesprochen und mitgeteilt, dass er die Liegenschaft 1144/2, EZ 1150, KG 46149 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Innkreis</strong> verkaufen möchte. Sollte die Gemeinde diese Liegenschaft nicht kaufen, möchte er<br />

das Pachtverhältnis lösen. Zu diesem Zweck hat er ein Bewertungsgutachten durch den<br />

Allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Mag. Ing. Dr. Josef<br />

Kinzl, Bahnhofstraße 11, 4780 Schärding erstellen lassen. <strong>Die</strong>ses Gutachten ergibt einen<br />

Verkehrswert der Liegenschaft von € 52.000,00 gerundet ohne bewegliches Inventar.<br />

Auf der Liegenschaft <strong>im</strong> Ausmaß von 628 m² befindet sich eine Garage <strong>im</strong> Ausmaß von ~<br />

100 m² Bruttogeschoßfläche die derzeit vom Stadion für die Einstellung von<br />

Wartungsfahrzeugen genutzt wird. Da die angedachte Miterrichtung dieser<br />

Garagenräumlichkeiten mit den Umkleidecontainern vom Stadiongelände nicht erfolgen<br />

konnte, sind die Garagen nach wie vor dringend für die Einstellung dieser<br />

Wartungsfahrzeuge erforderlich.<br />

<strong>Die</strong> Garage ist bereits seit 1994 an die Stadtgemeinde vermietet und wurde der Mietvertrag<br />

mit Beschluss des Gemeinderates vom 07.02.2002 wertgesichert nach dem<br />

Verbraucherpreisindex ab dem 01.01.2000 mit ATS 4.500,00 = € 327,08 (derzeit € 402,32)<br />

festgesetzt.<br />

Im Juni 2009 hat der Stiefsohn von Hr. Reischauer € 80,00/m² und eine Leibrente in Höhe<br />

von ~ € 400,00 für Hr. Reischauer gefordert. Damals war Hr. Reischauer 80 Jahre alt und<br />

hat mit einer Lebenserwartung von 10 Jahren gerechnet wodurch sich ein Kaufpreis von €<br />

156,53/m² ergeben hat, der vom Stadtrat am 18.07.2009 abgelehnt wurde. Der derzeitige<br />

Kaufpreis entspricht inkl. Gebäude einem m²-Preis von € 82,80 und ist <strong>im</strong> besonderen<br />

Hinblick auf den derzeit zu entrichtenden Zins als angemessen zu erachten, da davon<br />

ausgegangen werden kann, dass die Garage auch weitere 10 Jahre mit geringfügigen<br />

Reparaturarbeiten am Dach erhalten werden kann. In diesem Zeitraum hat sich der Ankauf<br />

der Liegenschaft unter Berücksichtigung der Indexanpassung amortisiert. Zudem ist das<br />

Grundstück für allfällige Erschließungen des Voglweges als auch des alten Stadions durch<br />

einen Radweg geeignet. Einzige Zusatzbedingung von Hr. Franz Reischauer war, dass der<br />

Kaufpreis gleich in voller Höhe entrichtet wird.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 23.11.2010 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

vor, dass die Liegenschaft 1144/2, EZ 1150, Grundbuch 46149 KG <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> von Hr.<br />

Reischauer um € 52.000,00 anzukaufen ist. Dem Stadtrat wird vorgeschlagen, Hr. Mag.<br />

Josef W<strong>im</strong>mer mit der Kaufvertragserrichtung zu beauftragen.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 30.11.2010 und der<br />

Stadtrat in seiner Sitzung vom 2.12.2010 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 26<br />

Sämtliche Kosten für die Vertragserrichtung, die Gebühren und Abgaben werden von der<br />

Käuferin (Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I.) getragen. Der Verkäufer hat sich zudem ausbedungen,<br />

das Entgelt der Fa. Progress für eine auf dem Grundstück befindliche Werbetafel noch zu<br />

erhalten (€ 100,--/Jahr).<br />

Der Kaufvertragsentwurf wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der<br />

Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Stadtrat Max Gramberger begrüßt den Ankauf<br />

dieses Grundstückes sehr, da dieses auch wichtig für die Schaffung des Radweges entlang<br />

des Voglweges ist, da hier eine entsprechende Engstelle besteht.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit dem Kaufvertrag – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen - einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 27<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.5. Prekariumsvertrag Lebenshilfe OÖ<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Mit Beschluss des Gemeinderates vom 22.12.2008 wurde der Lebenshilfe Oö.,<br />

Dürnauerstraße 94, 4840 Vöcklabruck, ein Teil des Grundstücks 1516/7, EZ 2754, KG <strong>Ried</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, <strong>im</strong> Ausmaß von 713 m² als Außenanlage zur Verfügung gestellt. Aufgrund des<br />

geplanten Baues der Produktionsschule auf diesem Grundstück wurde <strong>im</strong> Gemeinderat vom<br />

10.12.2009 die Nutzung des Grundstückes durch die Lebenshilfe Oö. mit 31.12.2009<br />

widerrufen. Aufgrund der dortigen Anrainerwiderstände wurde das Projekt des BFI an<br />

anderer Stelle (Molkereistraße) realisiert, sodass der Grund für die Auflösung des<br />

Prekariumsvertrages obsolet geworden ist. Der Vertrag wurde daher formell bis dato nicht<br />

widerrufen, aber auch in Absprache mit der Gemeinde von der Lebenshilfe keine Maßnahme<br />

auf dem Grundstück gesetzt. Es besteht nach wie vor aber noch großes Interesse das<br />

Grundstück <strong>im</strong> Sinne des damaligen Prekariumsvertrages weiter nutzen zu können.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 23.11.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, da der<br />

Widerrufungsgrund für den damaligen Prekariumsvertrag hinfällig ist, wird dem<br />

Gemeinderat vorgeschlagen, der Lebenshilfe auch weiterhin die Fläche <strong>im</strong> Ausmaß von 713<br />

m² prekaristisch <strong>im</strong> Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 22.12.2008 zu überlassen. Der<br />

Beschluss des Gemeinderates vom 10.12.2009 (Widerruf) ist daher nicht umzusetzen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

damit einverstanden sind, der Lebenshilfe auch<br />

weiterhin die Fläche <strong>im</strong> Ausmaß von 713 m²<br />

prekaristisch zu überlassen, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 28<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.6. Übernahme der privaten Zufahrt (Parz. 1433/10) zu den Parz. 1433/5<br />

(W<strong>im</strong>plinger) und 1433/7 (Roitinger) in das öffentl. Gut<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Grundstücke 1433/5 und 1433/7 werden über das Grundstück 1433/10 aufgeschlossen.<br />

<strong>Die</strong>ses Grundstück ist als Zufahrtsstraße fertig gestellt und wurde mit einem entsprechenden<br />

Unterbau und einem Asphaltbelag ausgeführt. <strong>Die</strong> Errichtung dieser Zufahrtsstraße wurde<br />

von Fr. Roitinger beauftragt und bezahlt. Nun ist Fr. Roitinger an die Stadtgemeinde<br />

herangetreten und ersucht die Stadtgem einde um Übernahme dieses Straßenstückes in das<br />

öffentl. Gut. Für die vorgeschlagene kostenlose Übernahme wäre der Bebauungsplan<br />

hinsichtlich der Straßenfluchtlinien entsprechend abzuändern.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 23.11.2010 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Übernahme der Zufahrtsstraße wie berichtet zur Beschlussfassung vor. <strong>Die</strong><br />

Vertragserrichtungskosten und Gebühren sind von den derzeitigen Eigentümern zu tragen.<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde übern<strong>im</strong>mt keine Kosten.<br />

AV.: Es wäre hier auch noch ein Beschluss des Gemeinderates zur Einleitung der<br />

Bebauungsplanänderung notwendig, da die Baufluchtlinie dann über das öffentlich Gut<br />

führen würde.<br />

Dem Gemeinderat wird somit auch die Einleitung der Bebauungsplanänderung hinsichtlich<br />

der Korrektur der Baufluchtlinie zur Beschlussfassung vorgeschlagen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Übernahme der Zufahrt in das öffentl. Gut –<br />

wie vom Berichterstatter vorgetragen - einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 29<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.7. Anpachtung öffentl. Gut Parz. 1514/3, Oberbrunnerweg – Ansuchen Fr.<br />

Niederwinkler Martina<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Fam. Niederwinkler möchte gerne eine kleine Grünfläche 4,30 m x 4 m, welche sich<br />

auf dem öffentl. Gut 1514/3 der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> befinde, anpachten. <strong>Die</strong>se Fläche<br />

grenzt direkt an das Grundstück 1514/4 an, welches sich <strong>im</strong> Eigentum der Familie<br />

Niederwinkler befindet. <strong>Die</strong>se pflegen diese Fläche schon seit über 30 Jahren, sie mähen das<br />

Gras und bauen auch etwas Gemüse an. Bei der Bauplatzbewilligung musste diese<br />

Zufahrtsstraße inkl. der Grünfläche an die Stadtgemeinde abgetreten werden, weil damals<br />

eine Straße zum Rettenbrunnerweg geplant war. <strong>Die</strong>se wurde jedoch nicht ausgeführt. Wenn<br />

diese Grünfläche von der Familie Niederwinkler nicht mehr genutzt werden dürfte, müsste<br />

die Stadtgemeinde für die Pflege aufkommen.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 23.11.2010 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Verpachtung des Grundstückteiles wie vorgetragen zur Beschlussfassung vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Verpachtung des Grundstückteiles – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 30<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.8. Wiesenpacht 2011<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„1.) Landwirtschaftliche Flächen<br />

Name und Andresse Parzellen - Nr., Ausmaß und Bedingungen<br />

Zwe<strong>im</strong>üller Johann<br />

Parz. 421/1 und 468/1 Wiese in der KG.<br />

Hilprechting 2<br />

Gonetsreith;<br />

4921 Hohenzell<br />

€ 43,60 pro Joch und Jahr (3.761 m²) = € 28,49 +<br />

MWSt.<br />

<strong>Die</strong>rmayr Günther<br />

Parz. 1666 (4.824 m²) - Mandl - Wiese<br />

Aich 2<br />

4941 Mehrnbach<br />

€ 218,00 pro ha und Jahr = € 109,00 +MWSt.<br />

W<strong>im</strong>plinger Johann<br />

Teil der Parzelle 381/2 Wiese <strong>im</strong> Ausmaß von ca.<br />

Braunauer Straße 84<br />

1/2 ha. Ermittlung Pachtausmaß; Gdst. 381/2 =<br />

4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> 19.298 m², abzügl. Sportplatz ca. 5.200 m²,<br />

Tankestelle (Bau) und Stallgebäude ca. 3.600 m² ,<br />

Eckteilstück Weg RIFA.- Schulsportplatz und<br />

nicht f.d. Landw. nutzb. Fläche;<br />

seit 2008 Pauschalbetrag von € 40,--<br />

Rosemarie Angleitner<br />

Parzellen 2126/2, 2126/3, 2127/1, KG. <strong>Ried</strong> i.I.,<br />

Schnalla 3<br />

Ausmaß von 8.921 m²<br />

4910 Tumeltsham<br />

Pachtschilling € 120,42 inkl. MWSt<br />

Fellner Bauunternehmung Parzelle 1055/1 <strong>im</strong> Ausmaß von 735 m², jährliche<br />

Ges.m.b.H. & Co.KG<br />

Schärdinger Straße 43<br />

Pacht € 7,27 + MWSt.<br />

2.) Weitere Pachte<br />

<strong>Ried</strong>er Messe (S 5.500,00 pro ha) 1679/1 Parzelle 5.625 m²<br />

€<br />

200,00<br />

Schrebergartenverein <strong>Ried</strong> Schrebergarten 662,19<br />

Weitere Verpachtungen, ohne Vorschreibung<br />

Name und Andresse Parzellen - Nr., Ausmaß und Bedingungen<br />

Buchleitner Johann<br />

Parz. 206/2 und 221/1 (18.500 m²)<br />

Am Schweiklberg 1<br />

kostenlos, dafür <strong>im</strong> Winter keine Düngung mit<br />

4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> Naturdünger wegen Schiwiese<br />

Reisegger Johannes<br />

Parz. Nr. 648/2, KG. Rabenberg (2.700 m²)<br />

Pierethweg 1<br />

kostenlos wegen Überschwemmungsgebiet und<br />

4921 Hohenzell<br />

schlechtem Futter<br />

Mostobstfechsungen; keine Pächter<br />

Mostobstfechsung entlang der <strong>Ried</strong>er<br />

Zehnerkasene; kostenlos gegen Betreuung der<br />

Bäume


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 31<br />

Mostobstfechsung entlang des Aubaches<br />

Parz. Nr. 438, KG. <strong>Ried</strong><br />

Verpachtung öff. Gut<br />

€ 0,10 je m² und € 10,00 Verwaltungsgebühr zuzüglich MWSt.<br />

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 24. Oktober 2003 wurde ermöglicht:<br />

1. Eine Verpachtung soll für 1 Jahr, 5 Jahre oder 10 Jahre möglich sein. <strong>Die</strong><br />

Verpachtung auf 5 bzw. 10 Jahre soll nur unter der Voraussetzung möglich sein, dass<br />

wenn der Grund während der Verpachtungszeit von der Stadtgemeinde benötigt<br />

wird, dieser von den Pächtern vorzeitig zurückgegeben wird.<br />

2. <strong>Die</strong> Verwaltungsgebühr soll mit € 10,00 je Vorschreibung festgesetzt werden, mit<br />

dem Hinweis, dass die Möglichkeit einer längerfristigen Verpachtung besteht.<br />

3. Das Pachtentgelt je m 2 soll mit € 0,10 festgesetzt werden.<br />

Für die jährliche Vorschreibung haben sich entschieden:<br />

- Franz und Johanna Stadler, Langwiesen 13, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>; Teil aus<br />

Parz. 519/8<br />

- Team 7, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, Grdstk. 1229 <strong>im</strong> Ausmaß von 149 m² und<br />

Grdstk. 535/4 <strong>im</strong> Ausmaß von 88 m²<br />

2 Pächter (Frau Felix, Ehegatten Dallinger) haben sich für 5-jährige Vorschreibung (nächste<br />

Vorschreibung <strong>im</strong> Jahr 2013) entschieden.<br />

<strong>Die</strong> weiteren 24 Pächter (Mag. Johann und Renate Bespaletz, Mag. Gottfried und Agnes<br />

Tischler, Franz Kolm, Peter Willinger, Helga Brandstätter, Union - Tennis – Club, Christa<br />

Muck, Autohaus Gerhard Priewasser, Andreas und Andrea Holzinger, Hubert Plemely,<br />

Georg und Waltraud Schrems, TOYOTA Innviertlel Ges.m.b.H., Christian Jodlbauer, Alois<br />

und Gabriel Leeb, Stiftung Freiheitliches He<strong>im</strong> Schärdinger Tor 5 a, Erich Buttinger,<br />

Gottfried und Hermine Hörmanseder, Karl und Grazyna Kornpointner, Berta Wagner,<br />

Joach<strong>im</strong> und Beatrix Altweger, Erich und Hermine Wesentslintner, Herbert und Sabine<br />

Bertich, Ludwig Kirchsteiger, Otmar Hofstoetter) haben sich für 10-jährige Vorschreibung<br />

(nächste Vorschreibung <strong>im</strong> Jahr 2013) entschieden.<br />

Im Jahr 2005 haben sich die Fa. EBG und die Kanzlei Dr. Puttinger, Vogl & Partner für die<br />

10-jährige Vorschreibung entschieden (nächste Vorschreibung <strong>im</strong> Jahr 2016).<br />

<strong>Die</strong> Firma Schöffl GmbH, Eberschwanger Straße 52, 4910 <strong>Ried</strong> nutzt 291 m² aus dem<br />

Grdstk. 1524, EZ 3110. Für das Jahr 2005 wurden dafür € 29,10 + Verwaltungsgebühr und<br />

10 % MWSt. vorgeschrieben. <strong>Die</strong>ser Betrag wurde von der Fa. Schöffl nicht bezahlt, mit der<br />

Begründung, dass die 291 m² von ihnen abgetreten wurden und bei der Benützung dieses<br />

Grundstückes nie eine Vereinbarung getroffen wurde, hiefür ein Pachtentgelt zu bezahlen.<br />

Mit Schreiben vom 10.3.2006 wurde der Fa. Schöffl mitgeteilt, dass eine neue<br />

Trassenverordnung der Umfahrung vom Amt der OÖ Landesregierung erfolgen wird. Sollte<br />

das von ihnen genutzte Grundstück nicht mehr betroffen sein, kommen die Best<strong>im</strong>mungen<br />

der OÖ Bauordnung zum Tragen und das Grundstück wird rückübertragen. Im heurigen Jahr<br />

wurden der Fa. Schöffl die Gebühren für die Jahre 2007, 2008 und 2009 vorgeschrieben,<br />

welche diese wieder nicht bezahlt hat, mit dem Hinweis, dass lt. Bgm. Ortig die<br />

Vorschreibung ausgebucht wird.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 32<br />

Mit GR-Beschluss vom 23.10.2008 wurde die Überlassung eines Teiles der Parz. 1096/7 <strong>im</strong><br />

Ausmaß von 60 m² an Mag. Otmar und Johanna Kalchgruber, Am Sonnenhang 1, 4910 <strong>Ried</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> genehmigt.<br />

Mit GR-Beschluss vom 3.6.2009 wurde die Überlassung des Grünstreifens entlang der<br />

Parzelle 1096/9 <strong>im</strong> Ausmaß von rund 50 m² an Günther Lutterschmidt genehmigt.<br />

Ebenfalls mit GR-Beschluss vom 3.6.2009 wurde die Überlassung einer Restparzelle am<br />

Rabenberger Weg zum Ottenbach an Frau Dankerl und Frau Niederreiter unter folgenden<br />

Auflagen genehmigt.<br />

� Freihaltung eines 5 m-Streifens zum Bachufer; dieser Bachgrundstreifen ist<br />

mitzupflegen (zumindest 2-malige Mahd <strong>im</strong> Jahr).<br />

� Außer Bänken und einem kleinen Zaun zur Straße dürfen keine baulichen<br />

Einrichtungen bzw. Möblierungen auf dem Grundstück geschaffen werden.<br />

� <strong>Die</strong> Verpachtung erfolgt zu den üblichen Pachtbedingungen mit jährlicher<br />

Kündigungsmöglichkeit (Wiesenpacht).<br />

Mit GR-Beschluss vom 10.12.09 wurde die Überlassung eines Teilstückes aus der Parz. Nr.<br />

1831 von rund 70 m² an die Ehegatten Knoblinger genehmigt.<br />

Im Bauausschuss vom 7. September 2010 wurde vorgeschlagen bei bestehenden<br />

Pachtverträgen den Pachtpreis auf € 0,40/m² zu erhöhen.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 23.11.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, dass die<br />

Pachtverträge für 2012 hinsichtlich Nutzung und Pachtentgelt bis Mitte 2011 überprüft<br />

werden. Im BA vom 7. September 2010 wurde vorgeschlagen bei bestehenden<br />

Pachtverträgen den Pachtpreis auf € 0,40/m² zu erhöhen. <strong>Die</strong> Wiesenpachte und die<br />

Verpachtung des öffentl. Gutes wird wie vorgetragen zur Beschlussfassung vorgeschlagen.<br />

Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 30.11.2010 ebenfalls noch einmal mit<br />

dieser Materie auseinandergesetzt und vorgeschlagen, den Pachtzins für öffentliches Gut bis<br />

zu einer Neuregelung 2011 mit € 0,10/m² beizubehalten.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Stadtrat Max Gramberger weist darauf hin,<br />

dass die Firma Fellner für 735 m² an der Haager Straße € 7,23 bezahlt, für eine gewerblich<br />

genutzte Lagerfläche. <strong>Die</strong>s ist nicht in Ordnung, da dies zuwenig sei.<br />

Stadtrat Michael Großbötzl führt aus,<br />

dass der Auftrag ist, sich bis nächsten Jahres zu überlegen, wie mit solchen Flächen<br />

umgegangen werden soll und welche Pacht hier tatsächlich eingehoben werden soll.<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig regt an,<br />

die Firma Fellner aus dem A<strong>ntrag</strong> herauszunehmen und dies noch zu verhandeln.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 33<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit den Wiesenpachten 2011 (Pachtzins € 0,10/m² für<br />

öffentl. Gut) mit Ausnahme der Firma Fellner – wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 34<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.9. Freilassungserklärung Liegenschaft Wildfellnerstraße 26, EZ 346<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Über Auftrag der Frau Doris Mayr, Wildfellnerstraße 26, trägt Hr. Notar Dr. Hans Peter<br />

Raab an die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> folgendes Ersuchen heran:<br />

Frau Doris Mayr hat mit Kaufvertrag vom 11.11.2010 die Liegenschaft EZ 346 GB 46149<br />

<strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> mit der Liegenschaftsadresse „Wildfellnerstraße 26“ an Hr. Günther<br />

Ziegler, Ahamerweg 14, verkauft. Dabei wurde festgestellt, dass unter C- LNR 1 noch eine<br />

<strong>Die</strong>nstbarkeit der Duldung der Kanalverlegung für die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />

eingetragen ist.<br />

Nach Durchsicht <strong>im</strong> Grundbuch wurde amtswegig festgestellt, dass diese<br />

Grundbuchsei<strong>ntrag</strong>ung gegenstandslos ist. Hr. Notar Dr. Hans Peter Raab ersucht<br />

beiliegende Löschungserklärung und Anerkennungserklärung vom Herrn Bürgermeister<br />

unterfertigen zu lassen.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 23.11.2010 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Löschungserklärung zur Beschlussfassung vor.<br />

<strong>Die</strong> Freilassungserklärung wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der<br />

Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Freilassungserklärung – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 35<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.10. Anpassung Pachtverträge St. Anna<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag St. Anna wurden vom Orden, vertreten durch die<br />

Rechtsanwalt Kuhn GmbH, noch folgende Punkte eingefordert:<br />

1. <strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. übern<strong>im</strong>mt die Kosten der Verlegung der Zufahrt von<br />

der Brucknerstraße zum Klosterareal (Gebäude der Rifa, wobei ein geschotterter<br />

Weg auf dem Grundstück des Ordens, entlang des Zaunes zum Sportplatz der<br />

Hauptschule errichtet wird. Eine Leerverrohrung für eine Stromleitung wird<br />

mitverlegt. Vor Errichtung der Zufahrt wird der Orden verständigt um <strong>im</strong> Zuge der<br />

Wegerrichtungsarbeiten einen Anschluss des von der Rifa genutzten Gebäudes an<br />

das öffentliche Kanalnetz zu ermöglichen.<br />

2. <strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. wird für die Dauer des Baurechtes für das Stadion von<br />

der Kündigungsmöglichkeit lt. Pachtvertrag vom 16.6.2003 keinen Gebrauch<br />

machen.<br />

Zu Punkt 1. wird festgestellt, dass grundsätzlich diese Zufahrt auch schon in den<br />

Verhandlungen, wie <strong>im</strong> Gemeinderat berichtet, angesprochen wurde, nur war damals eben<br />

auch von einer Verlegung der Brucknerstraße die Rede, wodurch natürlich die Zufahrt<br />

entsprechend kürzer gewesen wäre. <strong>Die</strong>se Zufahrt wird insbesondere dann schlagend<br />

werden, zu dem Zeitpunkt, an dem die Firma Team 7 mit den Arbeiten auf dem Areal<br />

beginnt, dann werden auch die entsprechenden Synergien vorhanden sein, um diese Zufahrt<br />

gemeinsam ordentlich lösen zu können.<br />

Für diese Zufahrtslösung sind bei einer Zufahrtsbreite von 3,5 m (Feuerwehreignung) rund €<br />

15.000,-- zu veranschlagen (€ 13.230,-- Weg, € 35,-- exkl. MWSt. pro m² und<br />

Leerverrohrung Kabel rund € 1.800,--, € 20,-- pro lfm, 90 Meter Länge).<br />

Zu Punkt 2.: <strong>Die</strong> Pachtverträge vom 16. Juni bzw. 24. Juli 1972 und 4. August 1979 und<br />

insbesondere der Nachtrag zu diesen Pachtverträgen vom 16. Juni 2003 sieht unter Pkt. 1.<br />

vor, dass der Pachtvertrag jeweils zum 31. Dezember eines jeden Jahres kündbar ist, wobei<br />

die Verpächterin, Orden vom heiligsten Erlöser (Redemptoristinnen), Kloster St. Anna,<br />

Braunauer Straße 6-8, 4910 <strong>Ried</strong> i.I. bis einschließlich 31.12.2053 auf ihr Kündigungsrecht<br />

verzichtet. Mit dem unter Pkt. 4 festgelegten Pachtentgelt durch die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I.<br />

wird der Kostenbeitrag für das Stadion auch gemäß genehmigten Finanzierungsplan<br />

geleistet. Würde die Stadtgemeinde aufgrund der geänderten Eigentumsverhältnisse die<br />

Pachtverträge kündigen, würde dem Kloster de facto nur mehr € 1,-- Baurechtszins<br />

(Anerkennungszins) pro Jahr verbleiben, dies wäre gegen Treu und Glauben, was aber<br />

grundsätzlich nicht den damaligen Intentionen der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. entspricht. Um<br />

das Kündigungsrisiko auszuschließen, wird um schriftliche Erklärung der Stadtgemeinde<br />

ersucht, dass sie auf das Kündigungsrecht bis zum Ende des Baurechtsvertrages 31.12.2053<br />

verzichtet.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 36<br />

Der diesbezügliche Finanzierungsplan wurde am 22.4.2003 mit einem Kostenanteil von €<br />

3,5 Millionen <strong>im</strong> Gemeinderat beschlossen. <strong>Die</strong>se Summe wird grundsätzlich als durch den<br />

Gemeinderat abgedeckt gesehen.<br />

Durch den Grundtausch müssen natürlich verschiedene Pachtverträge neu abgeschlossen<br />

werden bzw. abgeändert werden, die bereits <strong>im</strong> Kaufvertrag definiert sind, allerdings haben<br />

sich lt. Dr. Brückl noch weitere Änderungen ergeben.<br />

Von Rechtsanwalt Dr. Brückl liegt ein Mail vom 22.11.2010 vor, in dem er folgendes<br />

mitteilt:<br />

Im Zuge der diversen Grundstückstransaktionen zwischen Kloster, Stadt und Fa. Team 7<br />

wurde vom Orden unter anderem auch das Restgrundstück 381/2, soweit dieses außerhalb<br />

des Sportplatzes liegt, an die Fa. Team 7 in Bestand gegeben. Tatsächlich existiert derzeit<br />

aber noch ein aufrechter Pachtvertrag zwischen der Stadt und dem Orden vom 28.8.2000,<br />

mit welchem neben der Restfläche des Grundstückes 381/2 <strong>im</strong> Ausmaß von 9.450 m² auch<br />

noch die Grundstücke 1666/1 und 1679/1 von der Stadt in Bestand genommen wurden.<br />

Es ist daher eine einvernehmliche Auflösung dieses Pachtverhältnisses hinsichtlich der<br />

Fläche von 9.450 m² erforderlich. Der ursprüngliche Pachtzins betrug pro Hektar der<br />

gepachteten Fläche ATS 5.500,00, der noch nicht wertgesicherte Ausgangspreis der<br />

nunmehr von der Vertragsauflösung betroffenen Pachtfläche von 9.450 m² betrug sohin<br />

EUR 377,72.<br />

Es wäre daher dem Orden die einvernehmliche Auflösung des Pachtverhältnisses mit Ende<br />

dieses Jahres zu bestätigen und bekanntzugeben, in welchem Ausmaß sich die<br />

Pachtzinszahlung der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. aufgrund des Wegfalls der vorgenannten<br />

Pachtfläche <strong>im</strong> Jahre 2011 verringern wird.<br />

Genau genommen müsste auch noch eine Teilkündigung der Pachtfläche für den Sportplatz<br />

laut weiteren Pachtvertrag (ebenfalls vom 28.8.2000) erfolgen, da die Grenze der<br />

Pachtfläche durch die Linie mittig zwischen Sportplatzzaun und Klostermauer definiert ist,<br />

künftig aber die Pachtfläche <strong>im</strong> Bereich von Brucknerstraße bis zur Rifa auch außerhalb des<br />

Zauns vom Orden als Zufahrt genützt werden wird. Es müsste jedoch die entsprechende<br />

Fläche, welche ich auf rund 70 m² schätze, noch genauer ermittelt werden, sofern man<br />

angesichts der relativ kleinen Fläche und des Pachtzinses von EUR 1,31 pro m² (noch nicht<br />

aufgewertet) überhaupt eine Korrektur vornehmen will.<br />

Von der Auflösung des Pachtvertrages hinsichtlich des Restgrundstückes 381/2 sowie von<br />

der Veräußerung der übrigen Wiesenfläche zwischen Braunauerstraße und Brucknerstraße<br />

an die Fa. G. Emprechtinger GmbH sollte auch noch die <strong>Ried</strong>er Messe offiziell verständigt<br />

werden, zumal ja die Messe bislang diese Grundfläche als Ausstellerparkplatz genützt hat.<br />

Der Geschäftsführer der <strong>Ried</strong>er Messe GmbH wurde in einem persönlichen Gespräch durch<br />

MMag. Eckkrammer am 9.12.2010 über die geänderten Pacht- und Eigentumsverhältnisse<br />

informiert und wird hier von Seiten der Messe die Möglichkeit ausgelotet, inwieweit diese<br />

Flächen bis zum Bau des Betriebsgebäudes noch für Messezwecke (Parkfläche) genutzt<br />

werden können.<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 2.12.2010 einst<strong>im</strong>mig folgende Vorgangsweise<br />

vor:<br />

1. Der Errichtung der Zufahrt und Leerverrohrung durch die Stadtgemeinde i.S.<br />

Amtsvortrag wird zugest<strong>im</strong>mt.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 37<br />

2. Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, <strong>im</strong> Hinblick auf den am 24.4.2003 <strong>im</strong><br />

Gemeinderat beschlossenen Finanzierungsplan, unter Einbringung der Pachtkosten<br />

der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. von € 3,5 Millionen, zuzust<strong>im</strong>men und auf das<br />

Kündigungsrecht zu verzichten bis zum Ende des Baurechtsvertrages (31.12.2053).<br />

3. Dem Gemeinderat wird die Änderung der Pachtverhältnisse und Maßnahmen <strong>im</strong><br />

Sinne des Schreibens vom 22.11.2010 zur Beschlussfassung vorgeschlagen.“<br />

Bürgermeister Albert Ortig erläutert noch einmal die Wichtigkeit dieser vertraglichen<br />

Änderung für die Betriebserweiterung der Firma Team7.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Vorgangsweise gemäß Stadtrat vom 2.12.2010<br />

– wie vom Berichterstatter vorgetragen - einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 38<br />

3. Bauangelegenheiten<br />

3.1. Kindergarten Ra<strong>im</strong>undstraße - Auftragsvergaben<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Gewerk: Klapptrittleiter<br />

Von pm1 projektmanagement liegt ein Vergabevorschlag für das Gewerk „Klapptrittleiter“<br />

vor.<br />

Von pm1 wird eine Vergabe wie folgt vorgeschlagen.<br />

Hellweg, Ihr Baufreund Handelsgesellschaft mbH, Neubauzeile 102, 4030 Linz<br />

gemäß Angebot/Besprechung vom 16.9.2010 mit € 177,28 (inkl. Nachlass, exkl. Ust)<br />

Gewerk: Projektmanagementleistungen<br />

Folgeauftrag: Honoraranpassung an Bemessungsbasis € 2.615.170,94 Mio.<br />

Von pm1 projektmanagement liegt ein Vergabevorschlag für das Gewerk<br />

„Projektmanagementleistungen – Folgeauftrag: Honoraranpassung an Bemessungsbasis<br />

€ 2.615.170,94 Mio.“ vor.<br />

Von pm1 wird eine Vergabe wie folgt vorgeschlagen.<br />

pm1 projektmanagement, planen und bauen gmbH, Franz-Josef-Straße 22, 5020 Salzburg<br />

um € 5.095,91 (inkl. Nachlass, exkl. Ust)<br />

Gewerk: Erweiterung Telefonanlage<br />

Folgeauftrag: Massenmehrung<br />

Von pm1 projektmanagement liegt ein Vergabevorschlag für das Gewerk „Erweiterung<br />

Telefonanlage – Folgeauftrag: Massenmehrung“ vor.<br />

Von pm1 wird eine Vergabe wie folgt vorgeschlagen.<br />

Siemens Enterprise Communications GmbH, <strong>Die</strong>trichgasse 27, 1030 Wien<br />

um € 658,22 (inkl. Nachlass, exkl. Ust)


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 39<br />

Gewerk: Wasserleitungsanschlussgebühr<br />

Von pm1 projektmanagement liegt ein Vergabevorschlag für das Gewerk<br />

„Wasserleitungsanschlussgebühr“ vor.<br />

Von pm1 wird eine Vergabe wie folgt vorgeschlagen.<br />

Energie <strong>Ried</strong>, Kellergasse 10, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />

gemäß Angebot/Besprechung vom 4.10.2010 mit € 16.665,35 (inkl. Nachlass, exkl. Ust)<br />

Bericht über den Kostenstatus:<br />

Von pm1 wurde der Soll-Ist-Vergleich pro Kostenstelle, die Schlussrechnungsliste und die<br />

Zahlungsfreigabeliste, Stand 15.10.2010, als Projektschlussabrechnung dieses Projekt der<br />

Stadtgemeinde übermittelt.<br />

Gegenüber dem genehmigten Budget (Errichtungskosten inkl. Einrichtung) in Höhe von<br />

netto EUR 2.625.400,00 ergibt sich eine Schlussrechnungssumme in Höhe von netto EUR<br />

2.585.709,08.<br />

Das genehmigte Budget wird somit um netto EUR 39.690,92 unterschritten!!!<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 19.10.2010 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

folgende Gewerke zur Beschlussfassung vor.<br />

Klapptrittleiter Fa. Hellweg € 177,28<br />

Folgeauftrag: Honoraranpassung pm1 projektmanagement € 5.095,91<br />

Erweiterung Telefonanlage<br />

Folgeauftrag: Massenmehrung<br />

Siemens Enterprise € 658,22<br />

Wasserleitungsanschlussgebühr Stadtamt <strong>Ried</strong> € 16.665,35<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 2.12.2010 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Vergabe der Gewerke – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 40<br />

3. Bauangelegenheiten<br />

3.2. Leitfaden für Schanigartengestaltung<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong>ser Punkt wurde zuletzt <strong>im</strong> Gemeinderat am 14.10.2010 behandelt.<br />

In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die Schanigartenbetreiber bereits <strong>im</strong> März<br />

einige Tische und Sessel auf die öffentl. Fläche vor ihrem Lokal herausstellen. <strong>Die</strong>s deshalb,<br />

weil es von den Besuchern geschätzt wird, die ersten Sonnenstrahlen <strong>im</strong> Frühjahr <strong>im</strong> Freien<br />

genießen zu können. <strong>Die</strong>s trägt sicherlich zu Belebung der Innenstadt bei. Daher wird<br />

vorgeschlagen, den letzten Absatz des Leitfadens für die Schanigartengestaltung folgend zu<br />

ergänzen.<br />

<strong>Die</strong> Schanigartenbetreiber dürfen auch <strong>im</strong> Monat März bewegliche Teile des Schanigartens<br />

wie Stehtische und Sessel auf die öffentlichen Flächen vor ihrem Lokal aufstellen.<br />

Weiters wird vorgeschlagen, vereinfacht, für dieses Monat nur die halbe Gebühr zu<br />

verlangen.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 23.11.2010 einst<strong>im</strong>mig die Änderung <strong>im</strong><br />

Schanigartenleitfaden wie vorgetragen zur Beschlussfassung vor.<br />

Der Schanigartenleitfaden wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der<br />

Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Stadtrat Erich Rohrauer fragt,<br />

wie es dann geregelt ist, welche Abstände eingehalten werden müssen, wenn dann die<br />

Bestuhlung und Tische kreuz und quer auf dem Gehsteig stehen.<br />

Stadtrat Michael Großbötzl erläutert,<br />

dass die in der Schanigartenordnung vorgegebenen Abstände (1,50 m) mindestens<br />

einzuhalten sind.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit dem Schanigartenleitfaden – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 41<br />

3. Bauangelegenheiten<br />

3.3. Durchschnittsstundensätze für Personal und Reinigung 2011<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„DURCHSCHNITTSSTUNDENSÄTZE<br />

für Personal Bauhof und Reinigung 2011<br />

Durchschnittsstundensätze für Arbeitsleistungen des Bauhofes:<br />

1.) Beamte in handwerklicher Verwendung und Facharbeiter<br />

LOHNAUFWAND 572.300,00<br />

22.587,00 Nettoarbeitsstunden 25,34<br />

plus Regiezuschlag 2,61<br />

27,95<br />

Stundensatz für Beamte in handwerklicher Verwendung und Facharbeiter € 27,95<br />

2) Hilfsarbeiter<br />

LOHNAUFWAND 177.900,00<br />

8.005,00 Nettoarbeitsstunden 22,22<br />

plus Regiezuschlag 2,61<br />

24,83<br />

Rundung 0,02<br />

Stundensatz für Hilfsarbeiter € 24,85<br />

3) PAF-Arbeiter<br />

LOHNAUFWAND 56.300,00<br />

3.840,00 Nettoarbeitsstunden 14,66<br />

plus Regiezuschlag 2,61<br />

17,27<br />

Rundung 0,03<br />

Stundensatz für PAF-Arbeiter € 17,30<br />

4) Reinigung<br />

LOHNAUFWAND (HATTINGER) 44.700,00<br />

1.687,00 Nettoarbeitsstunden 26,50<br />

LOHNAUFWAND (SONDERREINIGUNG) 45.500,00<br />

2.468,50 Nettoarbeitsstunden 18,43<br />

Rundung 0,02<br />

Gesamt 18,45


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 42<br />

Stundensatz Hattinger € 26,50<br />

Stundensatz Sonderreinigung € 18,45<br />

Ermittlung Regiezuschlag<br />

Lohnaufwand - Verwaltung € 79.300,00<br />

Sachaufwand lt. Voranschlag 2010 € 35.700,00<br />

€ 115.000,00<br />

19 Bedienste € 30.592,00<br />

4 PAF-Arbeiter € 3.840,00<br />

6 Bedienstete (je 3; 1/8520 und 1/8140) € 9.660,60<br />

Berechnung des Regiezuschlages:<br />

€ 44.092,60<br />

€ 115.000,00 44.092,60 Nettoarbeitsstunden 2,61 Regiezuschlag<br />

DURCHSCHNITTSSTUNDENSÄTZE<br />

für Fuhrpark Bauhof und Sportzentrum 2011<br />

Durchschnittsstundensätze für Fahrzeuge und sonstige Geräte des Bauhofes:<br />

Gesamtaufwand lt. Voranschlag 2010 167.222,00<br />

Stundensätze der Fahrzeuge ohne Kraftfahrer:<br />

Fahrzeuge durchschn.<br />

Einsatzstd.<br />

Stundensatz<br />

LKW Merzedes 1828 700,00 € 25,50 € 17.850,00<br />

LKW MAN (Ankauf 2010) 1.000,00 € 30,00 € 30.000,00<br />

Traktor Steyr 8090 700,00 € 17,00 € 11.900,00<br />

Traktor Fendt 600,00 € 14,50 € 8.700,00<br />

Traktor Ferguson 600,00 € 14,00 € 8.400,00<br />

Traktor Lindner 600,00 € 9,60 € 5.760,00<br />

Gehsteigwalze 50,00 € 7,30 € 365,00<br />

Kipper Brandtner 300,00 € 5,50 € 1.650,00<br />

Kipper Mayrböck 500,00 € 5,50 € 2.750,00<br />

Anhängerkarre 200,00 € 5,50 € 1.100,00<br />

2-Achsanhänger Mayrböck 100,00 € 5,10 € 510,00<br />

Klein-LKW Fiat 400,00 € 9,85 € 3.940,00<br />

Klein-LKW Bauhof 400,00 € 8,40 € 3.360,00<br />

Pritsche Piagio Park 400,00 € 7,40 € 2.960,00<br />

Kehrmaschine 1.000,00 € 31,25 € 31.250,00<br />

Zugfahrzeug Iseki 200,00 € 8,00 € 1.600,00<br />

Stundensätze der Geräte ohne Mann:<br />

€ 132.095,00


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 43<br />

Geräte Stundensatz<br />

Schlägelmulcher € 24,50<br />

Kompressor € 6,30<br />

Wacker - Stampfer € 4,80<br />

Stromaggregat € 6,90<br />

Rasenmäher Honda € 6,90<br />

Amzone Anhängegerät € 8,90<br />

Motorsense € 7,00<br />

ISEKI Frontmäher € 21,00<br />

Mulchgerät Berti € 3,90<br />

Mulchgerät Müthing € 5,83<br />

Durchschnittsstundensätze für Geräte des Sportzentrums:<br />

Geräte<br />

berechneter Vorschlag<br />

Stundensatz Stundensatz<br />

Schleppnetz € 0,75 € 1,00<br />

Besander Nachläufer € 10,71 € 11,00<br />

Kehrmaschine Hako € 7,67 € 8,00<br />

Laubsauger Universal € 10,22 € 10,50<br />

Aerifiziergerät Jakobsen € 14,13 € 14,20<br />

Nass-Markierwagen € 2,72 € 3,00<br />

Spindelmäher Ransomes € 5,33 € 5,50<br />

Walze dreiteilig € 16,67 € 16,70<br />

Streugerät Kreisel € 5,00 € 5,00<br />

Rasenmäher Grasshopper € 7,61 € 7,70<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 23.10.2010 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Durchschnittsstundensätze für Wirtschaftshof und Reinigung wie vorgetragen zur<br />

Beschlussfassung vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit den Durchschnittsstundensätzen für Wirtschaftshof<br />

und Reinigung – wie vom Berichterstatter vorgetragen -<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 44<br />

3. Bauangelegenheiten<br />

3.4. Ortskanal BA 18 – Finanzierung<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Im Stadtrat vom 09. September 2010 wurde eine Erhöhung der Gesamtinvestitionskosten<br />

um 15 % beschlossen, damit die zwei Kanalstränge, Notentlastung Hauptplatz - Roßmarkt<br />

und Kanalumschließung Schärdinger-Straße Jello, erfolgen können. <strong>Die</strong> neuen vorläufigen<br />

Gesamtinvestitionskosten betragen € 1.219.000,00.<br />

Der <strong>im</strong> Gemeinderat vom 08. April 2010 beschlossene Finanzierungsplan ist daher<br />

entsprechend abzuändern und soll wie folgt aussehen:<br />

Anschlussgebühren keine<br />

Eigenmittel 10 % € 121.900,00<br />

Landesmittel keine<br />

Fremdfinanzierung 90 % € 1.097,100,00<br />

Förderbare Gesamtinvestitionskosten € 1.219.000,00<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 23.11.2010 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

den neuen Finanzierungsplan zur Beschlussfassung vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit dem Finanzierungsplan Ortskanal BA 18 – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 45<br />

3. Bauangelegenheiten<br />

3.5. Winterdienst – Gehsteig Eberschwanger Straße – Vereinbarung mit<br />

Maschinenring<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Vom Maschinenring liegt ein Entwurf für eine Vereinbarung, abgeschlossen zwischen MR-<br />

Service OÖ und Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, für den Winterdienst Schneeräumung und<br />

Streuung Gehsteig Eberschwanger Straße vor.<br />

Als Entgelt wird eine Jahrespauschale <strong>im</strong> Ausmaß von € 1.298,00 ohne Mwst., das sind inkl.<br />

Mwst. € 1.557,60.<br />

<strong>Die</strong> gegenständliche Vereinbarung beginnt ab der Wintersaison 2010/2011, d.h. in der Zeit<br />

vom 1. November bis 31. März. Vor dem 1. November bzw. nach dem 31. März kann der<br />

Auftraggeber <strong>im</strong> Bedarfsfall nach schriftlicher Anordnung die bereits für den Winterdienst<br />

bereitstehenden <strong>Die</strong>nste vom MR-Service in Anspruch nehmen, wobei diesfalls die<br />

Grundsätze der gegenständlichen Vereinbarung gelten. Beide Vertragsteile können diese<br />

Vereinbarung mittels eingeschriebenem Brief bis spätestens Ende Mai des jeweiligen Jahres<br />

aufkündigen, wobei das Datum des Poststempels maßgebend ist.<br />

<strong>Die</strong> Vereinbarung wird auf unbest<strong>im</strong>mte Zeit abgeschlossen.<br />

<strong>Die</strong> <strong>im</strong> Vertrag angeführten Beträge sind wertgesichert, wobei zur Berechnung der vom<br />

Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarte Index der Verbraucherpreise 2005<br />

(2005 = 100) oder ein an dessen Stelle tretender Index heranzuziehen ist. Ausgangsbasis zur<br />

Berechnung der Wertsicherung ist die für den Monat Mai 2010 verlautbarte Indexzahl.<br />

<strong>Die</strong>se Indexzahl ist für die weiteren Saisonen jeweils mit der Indexzahl für den Mai des<br />

betreffenden Jahres zu vergleichen. <strong>Die</strong> erste Wertanpassung erfolgt für die Saison<br />

2011/2012 und ändert sich entsprechend der Anpassung der Indexzahl von Mai 2010 zu Mai<br />

2011.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 23.11.2010 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Vereinbarung zur Beschlussfassung vor.<br />

<strong>Die</strong> Vereinbarung wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der<br />

Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Vereinbarung – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen - einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 46<br />

3. Bauangelegenheiten<br />

3.6. Abrechnung Architekt Kaufmann – LA-Stadion<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Vom Architekturbüro Kaufmann wurde für die Bauleitung und Planung Sportzentrum eine<br />

Honorarnote in Höhe von € 48.948,-- netto = € 58.737,60 brutto am 27. Mai 2008 (Eingang)<br />

vorgelegt. Da ein Architektenvertrag nicht vorliegt, wurde in der Rechnungsprüfung diese<br />

Leistung als nicht angemessen akzeptiert, da sich sowohl nach der Honorarordnung für<br />

Architekten als auch nach den vom Land empfohlenen Stundensätzen ein weitaus geringeres<br />

Honorar ergab. Bezogen auf die Stundensätze hätte sich ein Honorar von € 32.251,84<br />

ergeben. (Nach der alten Honorarordnung ein Honorar in der Höhe von € 26.524,--). Herr<br />

Kaufmann hat in der Folge seine Stundenkalkulationen vorgelegt und aufgezeigt, dass ihm<br />

Kosten in dieser Höhe tatsächlich entstanden sind, da er aufgrund des hohen technischen<br />

Niveaus seiner Bauten auch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter benötigt.<br />

Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung vom 13. Juli 2009, nach dem Herr Kaufmann<br />

keine Bereitschaft gezeigt hat, hier Abschläge gelten zu lassen, vorgeschlagen, dass eine<br />

entsprechende Klage abgewartet werden soll. Aufgrund dieser Pattstellung ist es zur Lösung<br />

der Angelegenheit am 26.11.2010 zu einem Gespräch be<strong>im</strong> Büro Kaufmann in Linz<br />

gekommen, an dem Bgm. Ortig, Vbgm. Steffan und MMag. Eckkrammer teilgenommen<br />

haben. In diesem Gespräch hat Herr Kaufmann angeboten, sein Honorar auf € 50.000,--<br />

brutto = € 41.666,67 netto zu reduzieren. Damit liegt der Stundensatz ungefähr in der Mitte<br />

zwischen dem vom Land bekannt gegebenen Stundensatz und dem vom Büro Kaufmann<br />

ursprünglich verrechneten Stundensatz. Da in einem Rechtsverfahren nicht unbedingt zu<br />

erwarten ist, dass hier noch eine weitere Reduktion möglich ist, wird vorgeschlagen, das<br />

Kompromissangebot anzunehmen.<br />

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 2.12.2010 einst<strong>im</strong>mig vorgeschlagen, dass für das<br />

Honorar insgesamt € 50.000,-- brutto als angemessen erachtet werden sollen und es sollen<br />

die restlichen € 25.000,-- überwiesen werden. Bedeckung ist <strong>im</strong> aoH gegeben.“<br />

Bürgermeister Albert Ortig bedankt sich bei Vizebürgermeister Michael Steffan für die gute<br />

Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit dem Honorar von € 50.000,-- brutto und der<br />

Überweisung der restlichen € 25.000,-- - wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 47<br />

3. Bauangelegenheiten<br />

3.7. PTS – Auftragsvergaben<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Von pm1 projektmanagement liegt ein Vergabevorschlag für das Gewerk<br />

„Arztz<strong>im</strong>merausstattung“ wie folgt vor.<br />

Gewerk: Einrichtung und Ausstattung<br />

Folgeauftrag: Arztz<strong>im</strong>merausstattung<br />

Mayr Schulmöbel, Spezialmöbel und Laborbau, Mühldorf 2, 4644 Scharnstein<br />

um € 888,50 (inkl. Nachlass, exkl. Ust)<br />

<strong>Die</strong>ser Punkt wurde zuletzt <strong>im</strong> GR am 14.10.2010 behandelt.<br />

Vom Büro pm1 wurde mit 06.10.2010 ein Aktenvermerk eingebracht, der feststellt, dass die<br />

genehmigten Kosten um brutto € 65.211,-- überschritten wurden. <strong>Die</strong> Mehrkosten<br />

begründen sich durch Zusatzmaßnahmen für die Retentionsbecken € 46.000,--, für die<br />

Adaptierung des Kanales € 12.500,-- wegen des Kanalrückstaues, Behördenauflagen<br />

Heizraum (Brandschutzfenster und Lüftungsverkleidungen) € 7.500,--,<br />

Verbesserungsmaßnahmen (Lüftung Stiegenhaus) € 2.000,--. <strong>Die</strong> Mehrkosten konnten durch<br />

Einsparungen bei der Einrichtung um € 12.789,-- reduziert werden.<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 7.10.2010 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat vor, den<br />

Finanzierungsrahmen für den Umbau PTS um € 65.211,-- aufzustocken.<br />

Im GR vom 14.10.2010 wurde die Aufstockung des Finanzierungsrahmens für den Umbau<br />

PTS um € 65.211,-- einst<strong>im</strong>mig beschlossen.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 19.10.2010 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Auftragsvergabe wie vorgetragen zur Beschlussfassung vor.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 2.12.2010 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit den Auftragsvergaben – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen - einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 48<br />

4. Verkehrsangelegenheiten<br />

4.1. Bahnhofstraße – Errichtung eines Arztparkplatzes für Dr. Auer<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Verkehrsausschusses,<br />

Herrn Stadtrat Max Gramberger, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Dr. Karl Auer hat um die Zuerkennung eines Arztparkplatzes in der Bahnhofstraße<br />

angesucht. Da in diesem Ansuchen die genaue Lage jedoch nicht angeführt wurde, konnte in<br />

der letzten Sitzung dieser Punkt nicht behandelt werden. Zwischenzeitlich wurde eruiert,<br />

dass die neue Ordination <strong>im</strong> Haus Bahnhofstraße 20 eingerichtet wird. <strong>Die</strong> Errichtung eines<br />

Arztparkplatzes könnte gegenüber, am Beginn der Kurzparkzone nach der Ladezone be<strong>im</strong><br />

Geschäft Krausmann, eingerichtet werden.<br />

Der Verkehrsausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 18.10.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, dass in<br />

der Bahnhofstraße ein Arztparkplatz für Dr. Auer am Beginn der Kurzparkzone, nach der<br />

Ladezone, eingerichtet werden soll.<br />

Von der Bauabteilung liegt ein Verordnungsentwurf vor, dieser wird vom Berichterstatter<br />

vollinhaltlich verlesen und liegt der Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil<br />

bei.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Verordnung – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen - einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 49<br />

4. Verkehrsangelegenheiten<br />

4.2. Schatzdorferstraße/Itzingerstraße – Hauseinfahrt Dr. Urban<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Verkehrsausschusses,<br />

Herrn Stadtrat Max Gramberger, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Gegenüber der Hausausfahrt von Dr. Urban <strong>im</strong> Kreuzungsbereich der Schatzdorferstraße<br />

mit der Itzingerstraße kommt es <strong>im</strong>mer wieder vor, dass PKWs abgestellt werden. Dadurch<br />

ist die Ausfahrt aus der Garage von Dr. Urban nur sehr erschwert möglich. Da Dr. Urban<br />

auch Bereitschafts- und Notdienste <strong>im</strong> Krankenhaus übernehmen muss, ist eine gesicherte<br />

Zu- und Abfahrtsmöglichkeit aus der Garage unumgänglich. Aus diesem Grund soll<br />

gegenüber der Garagenabfahrt, wo derzeit eine Zick-Zack-Linie markiert ist, ein Halte- und<br />

Parkverbot angeordnet werden.<br />

Der Verkehrsausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 18.10.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, dass<br />

gegenüber der Hausausfahrt von Dr. Urban ein Halte- und Parkverbot installiert werden soll.<br />

Von der Bauabteilung liegt ein Verordnungsentwurf vor, dieser wird vom Berichterstatter<br />

vollinhaltlich verlesen und liegt der Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil<br />

bei.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Verordnung – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen - einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 50<br />

4. Verkehrsangelegenheiten<br />

4.3. Citybusverträge 2011<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Verkehrsausschusses,<br />

Herrn Stadtrat Max Gramberger, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Von der ÖBB-Postbus GmbH wurde die Kalkulation für die Weiterführung des Citybusses<br />

mit 2 Bussen und 5 Linien, wie bereits beschlossen, vorgelegt. <strong>Die</strong> Kosten für die<br />

Weiterführung betragen gemäß dieser Kalkulation € 336.690,-- pro Jahr + MWSt. Ebenfalls<br />

wurden die entsprechenden Fahrpläne vorgelegt (liegen dem Protokoll bei). Ebenfalls wurde<br />

ein neuer Sideletter zum bestehenden Citybusvertrag vorgelegt. In diesem Vertrag ist auch<br />

die Laufzeit bis zum 31.12.12 festgehalten. Eine Kündigung ist jeweils 6 Monate vor<br />

Jahresende möglich. Sollte der Citybus in den oö. Verkehrsverbund integriert werden, so<br />

endet die Vertragsgültigkeit ebenfalls.<br />

<strong>Die</strong> Angemessenheit des Entgeltes wird zur Zeit noch durch das Land OÖ bzw. durch den<br />

oö. Verkehrsverbund geprüft.<br />

Der angebotene Preis erscheint den Mitgliedern des Verkehrsausschusses zu hoch.<br />

Zur Zeit wird die Firma Krautgartner als Subunternehmer der Postbus GmbH beschäftigt. Es<br />

wurde hier angeregt, dass dies auch in Zukunft so sein soll und in diesem Zuge wurde auch<br />

auf den veralteten Bus der Firma Krautgartner hingewiesen. Sollte die Firma Krautgartner<br />

weiterhin einen Citybus einsetzen, so soll dieser auf jeden Fall behinderten gerecht<br />

ausgestattet sein (mit entsprechender Rampe bzw. seitlicher Absenkung zum leichteren<br />

Einstieg mit einem Rollstuhl). In diesem Zuge wird festgehalten, dass die von der Postbus<br />

GmbH eingesetzten MAN-Busse ideal sind und auch mit einem Rollstuhl benützt werden<br />

können. <strong>Die</strong> Firma Krautgartner soll auf jeden Fall darauf hingewiesen werden, bei einer<br />

Neuanschaffung auf behindertengerechte Ausführung der Busse zu achten.<br />

Der Verkehrsausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 29.11.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, dass die<br />

Firma Krautgartner weiterhin als Subunternehmer einen <strong>Ried</strong>er Citybus einsetzen soll. Auf<br />

die behindertengerechte Ausstattung be<strong>im</strong> Ankauf von neuen Citybussen ist besonderes<br />

Augenmerk zu legen. <strong>Die</strong> Ausstattung mit Rollstuhlrampe und seitlicher Absenkfunktion<br />

erscheint unumgänglich.<br />

In der Diskussion des Stadtrates wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der<br />

Nahverkehrsverbundlichung der Busse keine Bedingungen hinsichtlich der Einbindung<br />

best<strong>im</strong>mter Busunternehmen gestellt werden können. <strong>Die</strong> Einbindung der Fa. Krautgartner<br />

ist daher nur als unverbindliche Willenskundgebung zu werten.<br />

Der Stadtrat ist in seiner Sitzung vom 2.12.2010 einst<strong>im</strong>mig dem Vorschlag des<br />

Verkehrsausschusses gefolgt, mit der Einschränkung, dass es sich bei der Einbindung der<br />

Fa. Krautgartner nur um eine Willenskundgebung <strong>im</strong> Rahmen der Möglichkeiten handelt.<br />

Von der Amtsleitung wird ergänzend festgestellt, dass bis zum Gemeinderat noch keine<br />

Prüfung der Kalkulation durch den Verkehrsverbund vorliegt und daher nicht gesagt werden<br />

kann, ob eine Reduktion der Entgeltssumme iHv € 336.690,-- noch erreicht werden kann. Es


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 51<br />

ist diese somit in dieser Höhe zu beschließen, um den Betrieb auch weiter sicherstellen zu<br />

können.<br />

Der Vertrag (Sideletter + Anlagen) wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und<br />

liegt der Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />

Bürgermeister Albert Ortig erläutert, dass er mit dem Chef der Postbus AG, Herrn<br />

Polzinger, die Frage der Einbindung Fa. Krautgartner besprochen hat. Hier werden noch<br />

wohlwollend Gespräche seitens der Post stattfinden. Allerdings sind die Bedingungen für<br />

einen behindertengerechten Transport einzuhalten.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit den Verträgen mit der ÖBB, Jahreskosten €<br />

336.690,-- - wie vom Berichterstatter vorgetragen -<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 52<br />

4. Verkehrsangelegenheiten<br />

4.4. Tempo-30-Zone - Messegelände<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Verkehrsausschusses,<br />

Herrn Stadtrat Max Gramberger, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Im Zuge der allgemeinen Diskussion um Einführung von Tempo-30-Zonen soll auch <strong>im</strong><br />

Bereich des Messegeländes eine Reduktion der höchstzulässigen Geschwindigkeit auf 30<br />

km/h erfolgen. Es erscheint nicht notwendig <strong>im</strong> Bereich des Messegeländes schneller als 30<br />

km/h zu fahren bzw. bei Einführung einer Tempo-30-Zonen-Beschränkung. Im Bereich der<br />

Brucknerstraße und Volksfeststraße würde sich hier eine Integration des Messegeländes in<br />

Tempo-30-Zone mehr oder weniger ergeben.<br />

Von der Bauabteilung liegt ein Verordnungsentwurf vor, dieser wird vom Berichterstatter<br />

vollinhaltlich verlesen und liegt der Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil<br />

bei.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Verordnung – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen - einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 53<br />

5. Umweltangelegenheiten<br />

5.1. Abfallordnung 2011 (Berichtigung)<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Umweltausschusses,<br />

Herrn Vizebürgermeister Mag. Ernst Reiter, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Mit Schreiben vom 5.3.2010 UR-2006-2071/8-Rb wurde <strong>im</strong> Rahmen der<br />

Verordnungsprüfung festgestellt, dass formelle Adaptierungen an der Abfallordnung 2009<br />

vorzunehmen sind. <strong>Die</strong>se wird nun mit den Änderungen unter dem Titel Abfallordnung<br />

2011 neu erlassen.<br />

Der Begriff „Erfassung“ war in der gesamten Abfallordnung durch den Begriff „Sammlung“<br />

zu ersetzen, da dieser Begriff <strong>im</strong> OÖ Abfallwirtschaftsgesetz 2009 nicht mehr verwendet<br />

wird. <strong>Die</strong> Überschrift „Erfassung der Abfälle“ <strong>im</strong> Paragraph wurde für die leichtere<br />

Verständlichkeit durch den Begriff „Pflichten der Abfallbesitzer“ ersetzt. Im § 7 wurde in<br />

Punkt 7.2. der Hinweis auf den Absatz 3 entfernt und <strong>im</strong> Punkt 7.3. die Bezeichnung Abs 4<br />

durch den Absatz 7.3. ersetzt. Im § 8 wurde unter Absatz 8.6. am Beginn des Satzes die<br />

Bezeichnung „biogene Abfälle“ herausgenommen, da dieser Hinweis an dieser Stelle<br />

entbehrlich ist.<br />

Ein Entwurf der Abfallordnung wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt<br />

der Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />

Vizebürgermeister Mag. Ernst Reiter erläutert, dass hier die Berichterstattung in der Zeitung<br />

nicht korrekt war.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Abfallordnung – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen - einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 54<br />

6. Soziale Angelegenheiten<br />

6.1. Subventionen<br />

6.1.1. Ansuchen um Förderung Projekt Mensana 2011<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Sozialausschusses, Herrn<br />

Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Der Verein für prophylaktische Gesundheitsarbeit, PGA ersucht mit Schreiben vom<br />

20.09.2010 um finanzielle Unterstützung in der Höhe von € 5.924,-- für das Jahr 2011.<br />

Keine Bedeckung<br />

Der Sozialausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 20.9.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, dass das<br />

Projekt Mensana weitergeführt und dem Verein PGA dafür eine Subvention von € 5.924,00<br />

für das Jahr 2011 gewährt werden soll. Zur nachfolgenden Kontrolle soll ein monatlicher<br />

Leistungsnachweis vorgelegt werden, aus dem die in Form einer Anwesenheitsliste die<br />

Anzahl der Teilnehmer samt Datum und Unterschrift und die Anzahl der für das Projekt<br />

geleisteten Stunden hervorgehen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Vizebürgermeister Mag. Ernst Reiter fragt nach,<br />

ob dies schon passiert ist oder ob das eine zukünftige Vorgangsweise ist.<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig weist darauf hin,<br />

dass das die zukünftige Vorgangsweise ist.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Subvention von € 5.924,-- - wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 55<br />

6. Soziale Angelegenheiten<br />

6.1. Subventionen<br />

6.1.2. Volkshilfe, Integrationsbüro <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> – Ansuchen für 2011<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Sozialausschusses, Herrn<br />

Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Das Integrationsbüro <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> ersucht mit e-mail vom August 2010 um<br />

Gewährung einer Subvention – Projekt „Wohnen <strong>im</strong> Dialog“ 2011 in der Höhe von<br />

€ 7.750,93.<br />

Der Sozialausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 20.9.2010 mehrst<strong>im</strong>mig vor, dass die<br />

Subvention in der Höhe von € 7.750,93 für das Projekt „Wohnen <strong>im</strong> Dialog“ in das Budget<br />

2011 aufgenommen werden soll.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Gemeinderätin Angelika Podgorschek fragt an,<br />

ob das das Projekt ist, dass die Volkshilfe nach Gesprächen mit den Wohnungsgenossenschaften<br />

geplant hat.<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig erläutert,<br />

dass es dieses Projekt schon in mehreren Städten gibt. <strong>Die</strong>se Projekte kann man sich<br />

grundsätzlich jedes Jahr überlegen, wenn man es entsprechend evaluiert hat.<br />

Gemeinderätin Angelika Podgorschek fragt an,<br />

ob es hier nicht schon andere oder ähnliche Projekte des Landes gibt, oder ob hier wieder ein<br />

eigenes Projekt geschaffen wird.<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig erläutert,<br />

dass es hier keine Doppelförderung gegeben hat. Es gibt <strong>im</strong>mer wieder Parallelprojekte. In<br />

<strong>Ried</strong> läuft dies mit dem Träger Volkshilfe und dem Integrationsbüro.<br />

Gemeinderätin Angelika Podgorschek weist darauf hin,<br />

dass es wichtig ist, dass dies nicht wieder zusätzlich ein eigenes Projekt ist, wo mit<br />

entsprechenden Modellen gearbeitet wird.<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig weist darauf hin,<br />

dass die Sozialabteilung des Landes an verschiedene Träger, je nach Vorhandensein, vergibt<br />

und daher keine Mehrgleisigkeit gegeben ist.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 56<br />

Stadträtin Gabriele Luschner weist darauf hin,<br />

die Förderung vom Land grundsätzlich nur eine Förderung der Prozesssteuerung ist bzw.<br />

Prozessbegleitung. <strong>Die</strong>se ist sehr intensiv und sehr aufwändig. Das Projekt selber wird nicht<br />

gefördert.<br />

Stadtrat Erich Rohrauer weist darauf hin,<br />

dass es eben hier in <strong>Ried</strong> mit der Volkshilfe und dem Integrationsbüro möglich ist.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Subvention von € 7.750,93 – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehr-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

1 St<strong>im</strong>menthaltung (Vbgm. Mag. Reiter)<br />

6 Gegenst<strong>im</strong>men (FPÖ ohne Mag. Reiter)


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 57<br />

6. Soziale Angelegenheiten<br />

6.1. Subventionen<br />

6.1.3. Rifa – Subventionsansuchen für das Jahr 2011<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Sozialausschusses, Herrn<br />

Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Rifa ersucht mit Schreiben vom 25.06.2010 um Gewährung einer Subvention für das<br />

Jahr 2011 in der Höhe von € 10.950,-- (seit 2009 15 geförderte Kursplätze á € 730,--/Jahr,<br />

<strong>im</strong> Jahr 2010 aufgrund Budgetkürzung € 8.800,--)<br />

Der Sozialausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 20.9.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, dass der Rifa<br />

für das Jahr 2011 eine Subvention, wie <strong>im</strong> Budget für das Jahr 2011 vorgesehen, gewährt<br />

werden soll. (€ 8.800,--)“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Subvention von € 8.800,-- - wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 58<br />

6. Soziale Angelegenheiten<br />

6.1. Subventionen<br />

6.1.4. Kinderwerkstatt Schmetterling – Subvention 2010/11<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Sozialausschusses, Herrn<br />

Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Kinderwerkstatt Schmetterling ersucht mit Schreiben vom 29.08.2010 um die<br />

Gewährung einer Subvention für die Betreuung von <strong>Ried</strong>er Kindern für das<br />

Kindergartenjahr 2010/11.<br />

Es werden 12 Kinder aus <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> Kindergarten betreut (7 Kinder davon sind unter 3<br />

Jahren). Bei einer Subventionsgewährung nach den geltenden Beschlüssen ergibt sich für<br />

das Kindergartenjahr 2010/11 ein Betrag von € 8.402,77 (Berechnung siehe Ansuchen).<br />

Für die Gewährung der Subvention gibt es einen Grundsatzbeschluss.<br />

Der Sozialausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 20.9.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, dass der<br />

Kinderwerkstatt Schmetterling für das Kindergartenjahr 2010/11 eine Subvention für die<br />

dort betreuten <strong>Ried</strong>er Kinder nach den Subventionsrichtlinien gewährt und als<br />

Vorauszahlung 70 % des voraussichtlichen Zuschusses, also € 5.881,94 nach<br />

Gegenfertigung der Förderzusage überwiesen werden soll.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Subvention von € 5.881,94 – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 59<br />

6. Soziale Angelegenheiten<br />

6.1. Subventionen<br />

6.1.5. Verein Tagesmütter Innviertel – Subvention 2010/11<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Sozialausschusses, Herrn<br />

Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Der Verein Tagesmütter Innviertel ersucht mit Schreiben vom 19.08.2010 um die<br />

Gewährung einer Subvention für die Betreuung von <strong>Ried</strong>er Kindern für den Zeitraum Sept.<br />

2010 bis August 2011.<br />

Es werden durchschnittlich 20 Kinder aus der Stadt <strong>Ried</strong> pro Monat von den Tagesmüttern<br />

betreut. Bei einer Subventionsgewährung nach den geltenden Beschlüssen ergibt sich für das<br />

Jahr 2010/11 ein Betrag von € 10.800,-- (Berechnung siehe Ansuchen).<br />

Für die Gewährung der Subvention gibt es einen Grundsatzbeschluss.<br />

Der Sozialausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 20.9.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, dass dem<br />

Verein Tagesmütter Innviertel für den Betreuungszeitraum Sept. 2010 bis August 2011 eine<br />

Subvention für die dort betreuten <strong>Ried</strong>er Kinder nach den Subventionsrichtlinien gewährt<br />

und als Vorauszahlung 70 % des voraussichtlichen Zuschusses, also € 7.560,-- nach<br />

Gegenfertigung der Förderzusage überwiesen werden soll.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Subvention von € 7.560,-- - wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 60<br />

6. Soziale Angelegenheiten<br />

6.1. Subventionen<br />

6.1.6. Krankenhaus für Kindergarten und Kinderkrippe – Subvention 2010/11<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Sozialausschusses, Herrn<br />

Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Der Kindergarten und die Kinderkrippe am Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern<br />

<strong>Ried</strong> ersuchen mit Schreiben vom 21.09.2010 um die Gewährung einer Subvention für die<br />

Betreuung von <strong>Ried</strong>er Kindern für das Kindergartenjahr 2010/11.<br />

Es werden 14, davon 6 unter 3-jährige Kinder aus <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> Kindergarten und der<br />

Kinderkrippe betreut. Bei einer Subventionsgewährung nach den geltenden Beschlüssen<br />

ergibt sich für das Kindergartenjahr 2010/11 ein Betrag von € 1.075,52 für den Kindergarten<br />

und € 7.063,63 für die Kinderkrippe. (Berechnung siehe Ansuchen)<br />

Für die Gewährung der Subvention gibt es einen Grundsatzbeschluss.<br />

Der Sozialausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 15.11.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, dass dem<br />

Kindergarten und der Kinderkrippe am Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern <strong>Ried</strong> für<br />

das Kindergartenjahr 2010/11 eine Subvention für die dort betreuten <strong>Ried</strong>er Kinder nach den<br />

Subventionsrichtlinien gewährt und als Vorauszahlung 70 % des voraussichtlichen<br />

Zuschusses, also € 752,86 für den Kindergarten und € 4.944,54 für die Kinderkrippe nach<br />

Gegenfertigung der Förderzusage überwiesen werden soll. (Vorbehaltlich der Bedeckung <strong>im</strong><br />

Budget 2011)“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Subvention – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen - einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 61<br />

6. Soziale Angelegenheiten<br />

6.1. Subventionen<br />

6.1.7. Verein für prophylaktische Gesundheitsarbeit –<br />

Zahngesundheitsförderungsprogramm<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Sozialausschusses, Herrn<br />

Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Der Verein für prophylaktische Gesundheitsarbeit bittet die Stadt <strong>Ried</strong> um einen 25 %igen<br />

Kostenanteil für das Zahngesundheitsförderungs-Programm von Jänner bis Dezember 2010<br />

(639 Kinder – Kindergärten und 1. und 2. Schulstufe), das sind € 2.959,21.<br />

<strong>Die</strong> Bedeckung wäre aus HHS 1/5160-7290 möglich.<br />

Der Sozialausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 15.11.2010 mehrst<strong>im</strong>mig vor, dass dem<br />

Verein für prophylaktische Gesundheitsarbeit ein 25 %iger Kostenanteil für die<br />

Zahngesundheitsförderung (Jänner – Dez. 2010) in Höhe von € 2.959,21 gewährt werden<br />

soll.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Subvention von € 2.959,21 – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehr-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

3 Gegenst<strong>im</strong>men (GR Franz D<strong>im</strong>, GR Thomas D<strong>im</strong>, GR Dr. Lughofer)<br />

8 St<strong>im</strong>menthaltungen (StR Luschner, StR Großbötzl, Vbgm. Mag. Reiter, GR Koller,<br />

GR Kraxberger, GR Podgorschek, GR Bangerl, GRE Hirzi)


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 62<br />

6. Soziale Angelegenheiten<br />

6.1. Subventionen<br />

6.1.8. Pfarrkindergarten St. Elisabeth – Subvention 2010/11<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Sozialausschusses, Herrn<br />

Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Der Pfarrkindergarten St. Elisabeth ersucht mit Schreiben vom 20.10.2010 um die<br />

Gewährung einer Subvention für die Betreuung von <strong>Ried</strong>er Kindern für das<br />

Kindergartenjahr 2010/11.<br />

Es werden 51 Kinder aus <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> Kindergarten betreut. Bei einer Subventionsgewährung<br />

nach den geltenden Beschlüssen ergibt sich für das Kindergartenjahr 2010/11 ein Betrag von<br />

€ 6.856,44 (51 x 134,44).<br />

Für die Gewährung der Subvention gibt es einen Grundsatzbeschluss.<br />

Der Sozialausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 15.11.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, dass dem<br />

Pfarrkindergarten St. Elisabeth für das Kindergartenjahr 2010/11 eine Subvention für die<br />

dort betreuten <strong>Ried</strong>er Kinder nach den Subventionsrichtlinien gewährt und als<br />

Vorauszahlung 70 % des voraussichtlichen Zuschusses, also € 4.799,51 nach<br />

Gegenfertigung der Förderzusage überwiesen werden soll. (Vorbehaltlich der Bedeckung <strong>im</strong><br />

Budget 2011)“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Subvention von € 4.799,51 – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 63<br />

6. Soziale Angelegenheiten<br />

6.1. Subventionen<br />

6.1.9. Stadtpfarramt <strong>Ried</strong>berg - Subvention 2010/11<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Sozialausschusses, Herrn<br />

Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Um den Kindergartenbetrieb aufrecht erhalten zu können, bittet die Stadtpfarre <strong>Ried</strong>berg<br />

um eine Subvention, wie in den vergangenen Jahren, für den Caritas-Kindergarten <strong>Ried</strong>berg.<br />

In den vergangen Jahren wurde eine Subvention in Höhe von € 7.631,-- gewährt.<br />

<strong>Die</strong> Bedeckung <strong>im</strong> Budget ist auf HHS 1/2490-7570 gegeben.<br />

Der Sozialausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 15.11.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, dass dem<br />

Stadtpfarramt <strong>Ried</strong>berg – Caritas-Kindergarten <strong>Ried</strong>berg eine Subvention in Höhe von €<br />

7.631,-- gewährt werden soll. (Auszahlung in 2 Raten – vorbehaltlich der Bedeckung <strong>im</strong><br />

Budget 2011)“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Subvention von € 7.631,-- - wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 64<br />

6. Soziale Angelegenheiten<br />

6.1. Subventionen<br />

6.1.10. Volkshilfe <strong>Ried</strong>, Kindertreff Löwenzahn<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Sozialausschusses, Herrn<br />

Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Volkshilfe <strong>Ried</strong>, Kindertreff Löwenzahn ersucht mit Schreiben vom 15.11.2010 um<br />

eine Subvention für das Jahr 2010 in der Höhe von € 7.000,--.<br />

Im Budget sind auf HHS 1/2590-7570 € 3.200,-- vorgesehen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass der GR in der Vergangenheit eine Erhöhung der<br />

Grundsubvention auf jährl. € 6.000,-- beschlossen hat. Bis zu diesem Erhöhungsbeschluss<br />

waren € 4.000,-- als Grundsubvention und weitere € 2.000,-- als zusätzliche Subvention<br />

gewährt worden. <strong>Die</strong>ser Erhöhungsbeschluss für 2010 blieb in der Budgetplanung wohl aus<br />

einem Irrtum heraus unberücksichtigt und wurde weiterhin von € 4.000,-- ausgegangen.<br />

Daher ist es dazu gekommen, dass für den Kindertreff Löwenzahn nur € 3.200,-- (= €<br />

4.000,--*80%) budgetiert wurde. Richtig wäre gewesen, € 4.800,-- (= € 6.000,-- * 80%)<br />

vorzusehen.<br />

Nachdem auch die Pensionistenverbände keine Kürzung auf 80% erfuhren und auch der<br />

Verein Frauennetzwerk3 (siehe Pkt. 3.10) den gesamt bea<strong>ntrag</strong>ten Förderungsbetrag<br />

bekommen soll, wäre der Kindertreff Löwenzahn der einzige Subventionswerber, der <strong>im</strong><br />

Subventionsbetrag gekürzt würde, soferne unter der Höhe von € 6.000,-- entschieden<br />

werden würde.<br />

Zudem hat der Verein auf Grund notwendigen Zuschussbedarfes um einen weiteren Betrag<br />

von € 1.000,--, insgesamt also € 7.000,-- angesucht.<br />

Für den gesamten Betrag von € 7.000,-- ist eine Bedeckung möglich.<br />

Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung vom 15.11.2010 mehrst<strong>im</strong>mig eine Subvention<br />

von € 7.000,-- abgelehnt.<br />

Der Sozialausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 15.11.2010 mehrst<strong>im</strong>mig vor, dass der<br />

Volkshilfe <strong>Ried</strong>, Kindertreff Löwenzahn eine Subvention in der Höhe von € 6.000,--<br />

einmalig für 2010 gewährt werden soll. (€ 3.200,-- aus HHS 1/2590-7570 und € 2.800,-- aus<br />

1/4291-7570)<br />

Frau STR in Luschner Gabriele und GR in Angelika Podgorschek halten in der Sitzung des<br />

Sozialausschusses fest, dass aus Ihrer Sicht eine Subvention in der Höhe von € 4.800,-- (80<br />

% von € 6.000,--) angemessen wären.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 65<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Subvention von € 6.000,-- - wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehr-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

5 Gegenst<strong>im</strong>men (GR Podgorschek, GR Bangerl, GR Franz D<strong>im</strong>, GR Thomas D<strong>im</strong>, GRE Hirzi)<br />

2 St<strong>im</strong>menthaltungen (Vbgm. Mag. Reiter, GR Dr. Lughofer)


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 66<br />

6. Soziale Angelegenheiten<br />

6.1. Subventionen<br />

6.1.11. Sozialmarkt <strong>Ried</strong><br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Sozialausschusses, Herrn<br />

Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.07.2010 beschlossen, dem <strong>Ried</strong>er<br />

Sozialmarkt eine einmalige Startförderung in der Höhe von € 8.000,-- zu gewähren. An die<br />

Auszahlung wurden folgenden Bedingungen geknüpft:<br />

- <strong>Die</strong> Subvention in Höhe von € 8.000,-- wird nur gewährt, wenn sowohl die BH <strong>Ried</strong> eine<br />

Unterstützung in Höhe von € 8.000,-- (Barmittel € 7.000,-- und gebrauchtes Fahrzeug €<br />

1.000,--) zusagt als auch vom Land OÖ eine Subvention in Höhe von € 15.000,-- gewährt<br />

wird.<br />

- Der in Aussicht gestellte Betrag wird für das Jahr 2011 veranschlagt.<br />

Mit Schreiben vom 12.08.2010 erfolgte die Mitteilung der Förderung der BH und mit<br />

28.10.2010 die Zusage vom Land, dass die Fördermittel in der <strong>im</strong> Beschluss festgesetzten<br />

Höhe bewilligt wurden.<br />

Auf der HHS 1/4291-7572 projektorientierte Integrationsarbeit wären die Mittel für eine<br />

Auszahlung 2010 noch vorhanden.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Auszahlung der Subvention von € 8.000,-- aus<br />

dem Budget 2010 – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen - einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 67<br />

7. Bildung, Schule, Horte<br />

7.1. Subventionen<br />

7.1.1. Hauptschule der Franziskanerinnen – Subvention 2010/11<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obfrau des Ausschusses Bildung,<br />

Schule, Horte, Frau Stadträtin Gabriele Luschner, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>se führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Hauptschule der Franziskanerinnen ersucht mit Schreiben vom 11.10.2010 um die<br />

Gewährung einer Subvention für die Betreuung von <strong>Ried</strong>er Kindern für das Schul- bzw.<br />

Hortjahr 2010/11.<br />

Es werden 48 Kinder aus <strong>Ried</strong> von der Hauptschule der Franziskanerinnen betreut. Bei einer<br />

Subventionsgewährung nach den geltenden Beschlüssen ergibt sich für das Schul- bzw.<br />

Hortjahr 2010/11 ein Betrag von € 6.453,12 (48 x € 134,44).<br />

Für die Gewährung der Subvention gibt es einen Grundsatzbeschluss.<br />

Der Ausschuss Bildung, Schule, Horte schlägt in seiner Sitzung vom 16.11.2010 einst<strong>im</strong>mig<br />

vor, dass der Hauptschule der Franziskanerinnen für das Schul- bzw. Hortjahr 2010/11 eine<br />

Subvention für die dort betreuten <strong>Ried</strong>er Kinder nach den Subventionsrichtlinien in der<br />

Höhe von € 6.453,12 gewährt und als Vorauszahlung 70% des voraussichtlichen<br />

Zuschusses, also € 4.517,18 nach Gegenfertigung der Förderzusage überwiesen werden<br />

soll. (vorbehaltlich der Bedeckung <strong>im</strong> Budget 2011)“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Subvention von € 6.453,12 (70 %<br />

Vorauszahlung = € 4.517,18) – wie von der<br />

Berichterstatterin vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 68<br />

8. Kulturangelegenheiten<br />

8.1. Straßenbenennung Wegleiten<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obfrau des Kulturausschusses, Frau<br />

Stadträtin Dr. Claudia Schoßleitner, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>se führt aus:<br />

„Das Bauamt ersucht um Benennung von neuen Straßenzügen. Es handelt sich um die<br />

Straßenzüge angrenzend an die Eberschwanger Straße mit den Parzellen Nummern 1294/7,<br />

1294/8, 1289 und 1286. Von der Kulturabteilung wird die Benennung der drei Straßenzüge<br />

nach <strong>Ried</strong>er NS-Opfern vorgeschlagen:<br />

Martha Krampitz, Redemptoristin <strong>im</strong> Kloster St. Anna, 1941, 16.6.: Schwester Aloisia<br />

(Martha Krampitz) vom Kloster St. Anna wird in Harthe<strong>im</strong> wegen ihrer Geisteskrankheit<br />

vergast und eingeäschert. Wegen der Bemerkung in einem Brief: „So werden diese Armen<br />

aus dem Leben geschafft“, muss die Priorin zwei Mal zu Gestapo-Verhören nach Linz. (vgl.:<br />

Chronik der Stadt <strong>Ried</strong>)<br />

Ernestine Grüner, 1944, 10.10.: Ernestine Grüner (* 28.8.1902 in Ottnang) stirbt <strong>im</strong> KZ<br />

Auschwitz. Sie arbeitete bei der Modistin Dachauer am Roßmarkt, war eine Cousine von<br />

Charlotte Taitl und wurde mit ihrer eineinhalbjährigen Tochter Judis getötet, weil sie Jüdin<br />

war. (vgl.: Chronik der Stadt <strong>Ried</strong>)<br />

Charlotte Taitl, 1944, 16.10.: Charlotte Taitl, geborene Pick, (* 15.5.1896 in Ottnang)<br />

stirbt <strong>im</strong> KZ Auschwitz laut Benachrichtigung an Lungenentzündung. Sie wurde wegen<br />

„Umgang mit Deutschblütigen“ verhaftet. Durch ihre Ehe mit dem arischen Josef Taitl,<br />

Geschäftsmann, Roßmarkt Nr. 29, war sie geschützt. Als sie über Aufforderung (auch von<br />

Parteigenossen) an ihrer „öffentlichen“, geselligen Silberhochzeit <strong>im</strong> Gasthaus Träger<br />

teiln<strong>im</strong>mt, wird sie denunziert. (vgl.: Chronik der Stadt <strong>Ried</strong>)<br />

Nach einer kurzen Diskussion st<strong>im</strong>men die Mitglieder des Kulturausschusses dem<br />

Vorschlag zu – GRE Seidenbusch hat unter der Voraussetzung, dass die nächste Straße nicht<br />

nach einem NS-Opfer benannt wird, keinen Einwand.<br />

Der Kulturausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 8.11.2010 einst<strong>im</strong>mig folgende<br />

Straßenbenennungen vor:<br />

Parzellen Nummer 1294/7, 1294/8: „Ernestine-Grüner-Straße“<br />

Parzellen Nummer 1286: „Charlotte-Taitl-Weg“<br />

Parzellen Nummer 1289: „Martha-Krampitz-Weg“<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 2.12.2010 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 69<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit den Straßenbenennungen – wie von der<br />

Berichterstatterin vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

Bürgermeister Albert Ortig bedankt sich für die einst<strong>im</strong>mig Beschlussfassung.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 70<br />

8. Kulturangelegenheiten<br />

8.2. Ehrungen<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obfrau des Kulturausschusses, Frau<br />

Stadträtin Dr. Claudia Schoßleitner, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>se führt aus:<br />

„Herr Karl Freund hat als Abgeordneter von 1988 bis 2008 das Innviertel und speziell den<br />

Bezirk <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> Nationalrat vertreten. Für die Stadt <strong>Ried</strong> machte er sich vor allem für die<br />

Kaserne und die <strong>Ried</strong>er Messe sehr verdient. Er wurde mit dem Großen Silbernen und dem<br />

Großen Goldenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ausgezeichnet.<br />

Es wird vorgeschlagen, dem Abgeordneten zum Nationalrat a.D. auch eine entsprechende<br />

Ehrung durch die Stadt <strong>Ried</strong> zukommen zu lassen.<br />

Der Kulturausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 8.11.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, dass Herrn<br />

Abgeordneten zum Nationalrat a.D. Karl Freund das Große Ehrenzeichen der Stadt <strong>Ried</strong><br />

verliehen werden soll.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 2.12.2010 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.<br />

Herr Johann Willminger hat als Präsident des SV Josko <strong>Ried</strong> seit 2006 den Verein<br />

wesentlich mitgestaltet, insbesondere hat er durch die Schaffung eines perfekten Umfeldes<br />

für den <strong>Ried</strong>er Fußball dazu beigetragen, dass der Verein SV Josko <strong>Ried</strong> mit seiner<br />

Prof<strong>im</strong>annschaft fixer Bestandteil der ersten Bundesliga ist, 2010 den Herbstmeistertitel<br />

erringen und sich die Winterkrone aufsetzen konnte. Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung<br />

vom 2.12.2010 einst<strong>im</strong>mig beschlossen, SVR-Präsident Johann Willminger das Goldene<br />

Ehrenzeichen zu verleihen. <strong>Die</strong>ses Ehrenzeichen wurde am 10.12.2010 verliehen, muss aber<br />

formell durch den Gemeinderat beschlossen werden.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit den Ehrungen – wie von der Berichterstatterin<br />

vorgetragen - einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 71<br />

9. Wohnungsangelegenheiten<br />

9.1. Wohnungsvergaben<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Wohnungsausschusses,<br />

Herrn Gemeinderat Franz Kaufmann, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Der Wohnungsausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 13.10.2010 einst<strong>im</strong>mig folgende<br />

Wohnungsvergaben zur Beschlussfassung vor:<br />

1.) Vergabe der Wohnung nach Doppler Alexandra, Südtirolerstr. 16/7, beh., 44,84 m²,<br />

Miete € 287,82, Baukostenbeitrag € 1.205,40, per 01.10.10,<br />

Hojas Margarita, <strong>Ried</strong>auerstr. 36/5 1 P. 09/10 75 P<br />

2.) Vergabe der Wohnung nach Harrer Brigitte, Südtirolerstr. 16/12, beh., 43,07 m²,<br />

Miete € 270,67, Baukostenbeitrag € 1.154,43, per 01.11.10,<br />

Mag. Kaltenböck-Gusenleitner Ferdinand, Ra<strong>im</strong>undstr. 19/30 1 P. 08/10 45 P<br />

3.) Vergabe der Wohnung nach Hierandtner Kathrin, Andreas-Hofer-Weg 1/11, beh.,<br />

42,50 m², Miete € 271,22, Kaution € 820,--, per 01.11.10,<br />

Hartinger Anna, Eberschwang 111/5 2 P. 09/10 44 P<br />

4.) Vergabe der Wohnung nach Becirovic Admir, Kasernstr. 41 a/12, beh., 63,26 m²,<br />

Miete € 454,18, Kaution € 1.370,--, per 01.11.10,<br />

Seitz Eric, Försterstr. 24/3 2 P. 09/10 100 P<br />

5.) Vergabe der Wohnung nach Zabel Johann, Hans-Leitgeb-Str. 1/9, beh., 83,47 m²,<br />

Miete € 504,28, Kaution € 1.520,--, per 01.11.10,<br />

Braumann Jasmin, Tannbergerstr. 3/14 4 P. 04/10 151 P<br />

6.) Vergabe der Wohnung nach Braumann Jasmin, Tannbergerstr. 3/14, beh., 57,21<br />

m², Bruttomiete € 345,08, Kaution € 1.035,--, per 01.11.10,<br />

Exl Monika, Beethovenstr. 2a/11 2 P. 04/10 39 P<br />

7.) Vergabe der Wohnung nach Frey Silvia, Försterstr. 32/10, unbeh., 47,70 m², Miete, €<br />

110,20, Kaution € 330,--, per 01.11.10,<br />

Galler Hildegard, Försterstr. 32 1 P. 09/10 50 P<br />

8.) Vergabe der Wohnung nach Coban Hüsamettin, Tannbergerstr. 3/3, beh., 57,21 m²,<br />

Bruttomiete € 345,08, Kaution € 1.035,--, per 01.11.10,<br />

Klikova Stefan, Försterstr. 16/19 1 P. 05/10 54 P<br />

9.) Vergabe der Wohnung nach Rungaldier Adolf, Schillerstr. 29/12, beh., 63,43 m²,<br />

Bruttomiete € 467,11, Kaution € 1.401,33, wird saniert,<br />

Traubenek Renate, Schw<strong>im</strong>mbadstr. 32 3 P. 03/06 199 P“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 72<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit den Wohnungsvergaben – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen - einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 73<br />

9. Wohnungsangelegenheiten<br />

9.2. Adaptierung Wohnungsvergaberichtlinien<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Vergabepraxis hat gezeigt, dass es bei Objekten mit einem 25 %igen Anteil an<br />

nichtintegrierten BewohnerInnen mit Migrationshintergrund kaum mehr möglich ist,<br />

freiwerdende Wohnungen an österreichische Staatsbürger und Bürger aus anderen EU-<br />

Staaten zu vermieten, wodurch es zu einer Ghettoisierung dieser Bevölkerungsgruppen<br />

käme, was einer Integration nicht förderlich wäre.<br />

Aufgrund des allgemeinen Anteils von Personen mit Migrationshintergrund in der Stadt<br />

<strong>Ried</strong> wird vorgeschlagen, hier die Anzahl nichtintegrierter Personen mit<br />

Migrationshintergrund auf max. 25 % zu begrenzen, wobei es dem Wohnungsausschuss<br />

obliegt, die Integration dieser potentiellen Wohnungswerber zu beurteilen.<br />

Um insbesondere aber auch größere freiwerdende Wohnungen in diesen Objekten für eine<br />

größere Gruppe von Wohnungswerbern zugänglich zu machen, wie z.B. Facharbeiter mit<br />

ihren Familien, die <strong>im</strong> Umland der Stadt <strong>Ried</strong> einer Beschäftigung nachgehen, sollen diese<br />

auch für österreichische Staatsbürger und Bürger aus anderen EU-Ländern, die noch nicht<br />

länger als ein Jahr in <strong>Ried</strong> ansässig sind, zugänglich gemacht werden.<br />

<strong>Die</strong> Vergaberichtlinien sollen daher so abgeändert werden, dass es dem Wohnungsausschuss<br />

ermöglicht wird, nicht integrierte Wohnungssuchende mit Migrationshintergrund für<br />

Objekte die bereits mit zu 25 % von nicht integrierten Personen mit Migrationshintergrund<br />

dieser Personengruppe bewohnt werden abzulehnen und auch an Wohnungssuchende, die<br />

derzeit noch keinen Hauptwohnsitz in <strong>Ried</strong> i.I. haben, entsprechend geeignete Wohnungen<br />

zu vergeben, um ein Freistehen derselben hintanzuhalten.<br />

Unter § 1 Grundsätze sollen nach dem Satz 2 die Wohnungsvergaberichtlinien 2004 ergänzt<br />

werden (neu: Wohnungsvergaberichtlinie 2011):<br />

Insbesonderes ist unter dem sozialen Gesichtspunkt auf eine ausgewogene Mischung aus<br />

integrierten WohnungswerberInnen (BewohnerInne/n) und nichtintegrierten<br />

WohnungswerberInnen (BewohnerInne/n) mit Migrationshintergrund zu achten. Um eine<br />

Integration dieser Bevölkerungsgruppe mit Migrationshintergrund zu erleichtern und um<br />

eine Ghettoisierung derselben hintanzuhalten, wird deren Anteil mit max<strong>im</strong>al 25 % pro<br />

Objekt begrenzt. Zur Beurteilung der Integrationsfähigkeit von Wohnungssuchenden mit<br />

Migrationshintergrund können allgemeine Kriterien wie z.B. die Beherrschung der<br />

deutschen Sprache, die Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen und kulturellen Leben<br />

in ihrer He<strong>im</strong>atgemeinde oder die Stärke der Verbundenheit in ihren eigenen Traditionen<br />

und ihrem Kulturkreis herangezogen werden.<br />

Im § 2 würde unter Abs. 2 Z. A der zweite Halbsatz und die Ausnahmeregelung für Frauen<br />

<strong>im</strong> Frauenhaus entfallen. <strong>Die</strong> Ausnahme der Frauen aus dem Frauenhaus kann entfallen, da<br />

ja die Ausnahmeregelung nur wegen der erforderlichen Hauptwohnsitzdauer in <strong>Ried</strong> gefasst<br />

wurde.<br />

<strong>Die</strong> Dauer der Ansässigkeit in <strong>Ried</strong> findet ja nach wie vor auch unter Punkt 3.4<br />

Berücksichtigung.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 74<br />

<strong>Die</strong> geänderte Wohnungsvergaberichtlinie 2011 wird vom Berichterstatter vollinhaltlich<br />

verlesen und liegt der Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Gemeinderätin Ingrid Oberwagner bea<strong>ntrag</strong>t<br />

die Behandlung dieses Punktes <strong>im</strong> Wohnungsausschuss.<br />

Gemeinderätin Maria Kirchmayr möchte ebenfalls<br />

die Behandlung <strong>im</strong> Wohnungsausschuss.<br />

Stadtrat Max Gramberger fragt,<br />

wer hier integrierte oder nicht integrierte Personen sind. Wer wird diese Kriterien<br />

überprüfen? <strong>Die</strong> Frage ist, ob das hier Frau Eglauer kann. Es ist auch nicht <strong>im</strong>mer ein<br />

Integrationsproblem sondern auch ein Schichtenproblem. Es gibt daher diese Probleme auch<br />

ohne Integrationshintergrund. <strong>Die</strong> Frage ist auch der Migrationshintergrund, wie wird der<br />

festgestellt, was wird überhaupt unter Migrationshintergrund verstanden. Das ist eine<br />

Willküraktion. Es wird hier kein Handlungsbedarf gesehen und eventuell andere<br />

Handlungshintergründe gesehen, wie die Bedienung eines best<strong>im</strong>mten Klientels. Es wird<br />

daher Vertagung dieses Punktes bea<strong>ntrag</strong>t.<br />

Vizebürgermeister Michael Steffan sieht die<br />

Situation ähnlich. Wohnungsvergaben sind sehr sensibel. Es ist ein hoher Ausländeranteil<br />

vorhanden. Hier ist wichtig, dass man sich damit beschäftigt. Er ist nicht damit<br />

einverstanden, dass der Wohnungsausschuss nicht damit beschäftigt wurde. Außerdem sieht<br />

er auch wie Stadtrat Gramberger Bedenken <strong>im</strong> Procedere der Beurteilung und es wird auch<br />

der A<strong>ntrag</strong> auf Vertagung und Behandlung <strong>im</strong> Wohnungsausschuss gestellt.<br />

Gemeinderat Franz Kaufmann erläutert,<br />

es wird nicht anders beurteilt als jetzt, es wird nur der Status Quo zu Papier gebracht.<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig schlägt vor,<br />

hier den A<strong>ntrag</strong> zu teilen und die Frage der Migration und Integration dem<br />

Wohnungsausschuss zuzuteilen, aber den Punkt des Erfordernisses „1 Jahr wohnen in <strong>Ried</strong>“<br />

herauszunehmen, um keine Leerstände zu haben.<br />

Vizebürgermeister Michael Steffan kann mit dieser<br />

Vorgangsweise grundsätzlich leben.<br />

Stadtrat Max Gramberger fragt noch einmal an<br />

was sind jetzt nicht integrierte Personen mit Migrationshintergrund. Es gibt hier sehr viele<br />

Zwischenstufen. <strong>Die</strong> Gemeinde soll sich grundsätzlich an der Diskussion Integration nicht<br />

zu sehr beteiligen.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 75<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Änderung der Wohnungsvergaberichtlinien<br />

dahingehend, dass das Erfordernis, ein Jahr in <strong>Ried</strong><br />

gewohnt haben zu müssen, aus den Vergaberichtlinien<br />

gestrichen wird, einverstanden sind, wollen zum<br />

Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

Bürgermeister Albert Ortig verlässt die Sitzung und übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister<br />

Dr. Thomas Brückl.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 76<br />

10. Angelegenheiten Rechts- und Baurechtsausschuss<br />

10.1. Aufnahme von Bestandsberechtigten als Verpflichtete in<br />

Kanalanschlussbeitragsordnung und Wassergebührenordnung<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Rechts- und<br />

Baurechtsausschusses, Herrn Gemeinderat Dr. Heinz Lughofer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Aufgrund des Vorstellungsbescheides Pfeil wurde mit der Sachbearbeiterin des Amtes der<br />

Oö. Landesregierung, Frau Mag. a Margit Gusenbauer, die Möglichkeit diskutiert, auch<br />

Bestandsberechtigte als Verpflichtete in die Kanalanschlussbeitragsordnung bzw. in die<br />

Wassergebührenordnung aufzunehmen. Mit der entsprechenden Abteilung des Landes<br />

wurde diesbezüglich ebenfalls ein Kontakt hergestellt. <strong>Die</strong>se sehen bei der Aufnahme von<br />

Mietern oder Pächtern als Verpflichtete in die Anschlussgebührenordnung bzw.<br />

Beitragsordnung die Problematik, dass die Behörde Schwierigkeiten haben wird,<br />

entsprechende Bestandsverhältnisse zum Zeitpunkt des Kanalanschlusses eruieren zu<br />

können. Vom Finanzausschuss wurde die Angelegenheit zurückgestellt, da man meint, dass<br />

hier der Kreis der Verpflichteten – Grundeigentümer, Bauberechtigter und Bestandsnehmer<br />

– zu groß wäre. Andererseits ist es aber auch <strong>im</strong>mer wieder der Wunsch der Bauwerber,<br />

welche Bauberechtigte sind bzw. entsprechende Bestandsverträge haben, die das Bauen auf<br />

fremdem Grund ermöglichen, die Bescheide selbst als Bescheidadressaten zu erhalten und<br />

nicht der Grundeigentümer, da bei der Vorschreibung an letztere die Gefahr besteht, dass der<br />

Bescheid nicht materiell geprüft und erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist an die<br />

Bauberechtigten oder Bestandsnehmer weitergereicht wird. Zudem werden die direkten<br />

Vorschreibungen an die Bauwerber leichter in deren Buchhaltung untergebracht, da sie<br />

zumeist in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem konkreten Bauvorhaben stehen.<br />

Es wird daher amtswegig vorgeschlagen, sowohl in der Kanalanschlussbeitragsordnung als<br />

auch in der Wassergebührenordnung grundsätzlich den Passus aufzunehmen, dass<br />

Bauwerber bzw. deren Rechtsnachfolger, welche eine rechtskräftige Baubewilligung erwirkt<br />

haben, die ausschlaggebend für die Vorschreibung des Kanalanschlussbeitrages oder die<br />

Wasserleitungsanschlussgebühr war, zur Entrichtung des Kanalanschlussbeitrages bzw. der<br />

Wasserleitungsanschlussgebühr verpflichtet werden können. Dazu soll die<br />

Wassergebührenordnung analog der Kanalanschlussbeitragsordnung insofern ergänzt<br />

werden, dass auch hier dem Bauberechtigten die Wasseranschlussgebühr vorgeschrieben<br />

werden kann. Bei der Vorstellungsbehörde wird ein Bauberechtigter als derjenige<br />

angesehen, der ein grundbücherlich sichergestelltes Baurecht iSd BRG hat.<br />

In der Diskussion des Rechtsausschusses vom 22.11.2010 kommt man allgemein zur<br />

Auffassung, dass hier die Differenzierung zwischen Schuld und Hafter nicht klar ist und der<br />

ganze Paragraph generell neu zu strukturieren ist.<br />

Der Rechtsausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 22.11.2010 einst<strong>im</strong>mig folgende<br />

Vorgangsweise zur Beschlussfassung vor:<br />

1. <strong>Die</strong> Paragraphen hinsichtlich der Schuldner in der Wassergebührenordnung und der<br />

Kanalanschlussbeitragsordnung sind neu zu strukturieren.<br />

2. Im Sinne einer korrekten Abgabenbezeichnung ist die Wasserleitungsanschlussgebühr<br />

als Wasserleitungsanschlussbeitrag zu bezeichnen und die ganze<br />

Verordnung umzubenennen.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 77<br />

3. Hinsichtlich der Umbenennung ist die ganze Kanalanschlussbeitragsordnung sowie<br />

die Wasseranschlussgebührenordnung, insbesondere die §§ 1 und 2, durchzuarbeiten.<br />

4. Der Satz <strong>im</strong> § 2 „Miteigentümer haften zur ungeteilten Hand“ soll auf den Satz<br />

„Miteigentümer(innen) und Bauberechtigte schulden zur ungeteilten Hand“ geändert<br />

werden.<br />

Anmerkung:<br />

Vor Protokollierung wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die §§ 6 und 8 der BAO<br />

sowieso diese Haftung vorsehen und es sich dabei nur um eine zusätzliche Klarstellung<br />

handelt.<br />

Der Finanzausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 30.11.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, die<br />

Verordnungen <strong>im</strong> Gemeinderat zu behandeln. Bezüglich der<br />

Kanalbenützungsgebührenordnung soll die Formulierung – wie <strong>im</strong> Entwurf vorgesehen<br />

(2,20 € jährlich /m2 angeschlossene versiegelte Grundstücke ohne Gebäude) – beibehalten<br />

werden. Bezüglich Kanalanschlussbeitragsordnung schlägt der Finanzausschuss folgendes<br />

vor:<br />

ab 100 m² 30% Abschlag<br />

ab 200 m² 40% Abschlag<br />

ab 300 m² 50% Abschlag<br />

Bezüglich Einschleifregelung sollte zusätzlich eine mathematische Regelung<br />

mitberücksichtigt werden.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Vorgangsweise i.S. Rechtsausschuss und der<br />

Abänderung der Kanalbeitragsordnung ohne<br />

Einschleifregelung und Wassergebührenordnung - wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 78<br />

10. Angelegenheiten Rechts- und Baurechtsausschuss<br />

10.2. Berufung Pfeil gegen Wasseranschlussgebühr<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Rechts- und<br />

Baurechtsausschusses, Herrn Gemeinderat Dr. Heinz Lughofer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Da die Berufung zurückgezogen wurde, wird dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt.“


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 79<br />

10. Angelegenheiten Rechts- und Baurechtsausschuss<br />

10.3. Berufung Pfeil gegen Kanalanschlussgebühr<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Rechts- und<br />

Baurechtsausschusses, Herrn Gemeinderat Dr. Heinz Lughofer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Vorstellungsbehörde hat den Kanalanschlussbeitragsbescheid insbesondere mit zwei<br />

Argumenten behoben:<br />

Erstens wurde aufgrund eines Formularfehlers noch auf die „Kanalbeitragsgebührenordnung<br />

2009“ und nicht richtig lautend auf die „Kanalanschlussbeitragsordnung 2009“ verwiesen,<br />

womit die falsche Rechtsgrundlage <strong>im</strong> Bescheid aufscheint.<br />

Zweitens wäre nach Auffassung der Vorstellungsbehörde von der Baubehörde zu ermitteln<br />

gewesen, ob die Firma Pfeil Design Bauberechtigte <strong>im</strong> Sinne der<br />

Kanalanschlussbeitragsordnung 2009 ist.<br />

Da dieses Ermittlungsverfahren nicht aktenkundig war, obwohl eine diesbezügliche<br />

Vorschreibung privatrechtlich bereits <strong>im</strong> Baubewilligungsverfahren vereinbart worden ist,<br />

wurde der Bescheid aus formellen Gründen behoben.<br />

Nachdem Herr Pfeil nun doch bereit ist, den Beitrag zu bezahlen, sofern eine Ratenzahlung<br />

– Jänner, Februar, März 2011 – möglich ist, wird folgende Vorgangsweise vorgeschlagen:<br />

Das Ermittlungsverfahren wird ergänzt, indem Herrn Pfeil aufgetragen wird, mitzuteilen, ob<br />

er Bauberechtigter iSd der Kanalanschlussbeitragsordnung 2009 ist bzw. aufgefordert wird,<br />

entsprechende Verträge vorzulegen. Hier wird von Herrn Pfeil einfach lapidar mitgeteilt,<br />

dass er Bauberechtigter in diesem Sinne ist. Damit wäre das Ermittlungsverfahren ergänzt<br />

und formell der neue Bescheid des Gemeinderates auf die Kanalanschlussbeitragsordnung<br />

2009 gestützt.<br />

Herr Pfeil hat mitgeteilt, dass er gegen diesen Bescheid nicht berufen wird.<br />

Der Rechtsausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 22.11.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, dass der<br />

Bescheid <strong>im</strong> Sinne des ergänzten Ermittlungsverfahrens und der Rechtsauffassung der<br />

Vorstellungsbehörde durch den Gemeinderat neu erlassen werden soll, sofern Herr Pfeil<br />

bekannt gibt, dass er Bauberechtigter iSd Kanalanschlussbeitragsordnung ist. Falls er das<br />

nicht tut, wird der Kanalanschlussergänzungsbeitrag der Grundeigentümerin vorgeschrieben.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 2.12.2010 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.<br />

Der Bescheid wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der<br />

Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 80<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit dem Bescheid – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen - einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

Es erfolgt eine Sitzungsunterbrechung von 21.05 bis 21.20 Uhr.<br />

Bürgermeister Albert Ortig übern<strong>im</strong>mt wieder den Vorsitz.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 81<br />

11. Finanzangelegenheiten<br />

11.1. Gebühren 2011<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> folgenden Gebühren und privatrechtlichen Entgelte (Stand Dezember 2010) gelten bis<br />

auf weiteres unverändert. Für die u.a. Positionen liegen allerdings Änderungsvorschläge für<br />

2011 vor. (Alle Gebühren und Entgelte sind auf der Homepage der Stadtgemeinde<br />

dargestellt).<br />

Hoheitliche Gebühren<br />

1. Abfallgebühren Änderung ab 01.01.2011<br />

2. Grundsteuer A und B für Grundstücke keine Änderung<br />

3. Hundeabgabe keine Änderung<br />

4. Kanalgebühren --------------------------------<br />

4.1 Kanalanschlussgebühren Änderung ab 01.01.2011<br />

4.2 Kanalbenützungsgebühren Änderung ab 01.01.2011<br />

5. Kommunalsteuer keine Änderung<br />

6. Lustbarkeitsabgabe keine Änderung<br />

7. Marktgebühren (Strombezug) keine Änderung<br />

8. Parkgebühren --------------------------------<br />

8.1 Gebührenpflichtig (Parkplätze) keine Änderung<br />

8.2 Übertretungen keine Änderung<br />

9. Tourismusabgabe keine Änderung<br />

10. Verkehrsflächenbeitrag Änderung ab 01.01.2011<br />

11. Wassergebühren --------------------------------<br />

11.1 Wasserleitungsanschlussgebühren Änderung ab 01.01.2011<br />

11.2 Wasserbezugsgebühr Änderung ab 01.01.2011<br />

Privatrechtliche Entgelte<br />

1. Bücherei Änderung ab 01.01.2011<br />

2. Citybustarife Änderung ab 01.01.2011<br />

3. Eissporthalle keine Änderung<br />

4. Badegebühren für Sport- und Schw<strong>im</strong>mbad keine Änderung<br />

(Freibad)<br />

5. Freiwillige Feuerwehr Änderung ab 01.01.2011<br />

6. Friedhof- und Grabgebühren Änderung ab 01.01.2011<br />

7. Hallenbadbenützungsgebühren Änderung ab 01.01.2011<br />

8. Internatsgebühren Änderung 10/11<br />

9. Kindergarten-, Hort- u. Tagesstättengebühren Änderung 10/11<br />

10. Kulturzentrum Landesmusikschule (Konvikt) keine Änderung<br />

11. Mahngebühr keine Änderung<br />

12. Schulliegenschaft – Benützungsgebühren Erlass d. Landes, Änderung ab<br />

1.1.2011<br />

13. Sondergebrauchsgebühren keine Änderung<br />

14. Sportzentrum – Benützungstarife Änderung lediglich<br />

Personalkostenersätze<br />

15. Verleihgebühren keine Änderung


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 82<br />

16. Volkskundehaus --------------------------------<br />

16.1 Eintrittsgebühren Änderung ab 01.01.2011<br />

16.2 Saalmiete Sparkassenstadtsaal Änderung ab 01.01.2011<br />

I. Hoheitliche Gebühren<br />

Alle hoheitlichen Gebühren, bei denen Änderungsvorschläge vorliegen, werden<br />

nachfolgend <strong>im</strong> Detail dargestellt.<br />

1. Abfallgebühren<br />

In der 7. Sitzung des Gemeinderates vom 03.03.2005 wurde zu den<br />

Abfallgebühren folgendes protokolliert:<br />

<strong>Die</strong> Abfallgebühren sollen um die Indexsteigerung des letzten (verfügbaren)<br />

Jahres (d.i. der Jahresdurchschnittsverbrauch 2003 zu 2004) erhöht werden<br />

und dies auch in den kommenden Jahren. <strong>Die</strong>se Indexbindung stellt<br />

allerdings nur eine Selbstbindung der Fraktionen dar und kann in die<br />

Gebührenordnung nicht aufgenommen werden. Es bedarf jedes Jahr eines<br />

Beschlusses über die Verordnungsänderung. Von der Amtsleitung liegt ein<br />

Ordnungsentwurf vor, der den § 2 „Höhe der Gebühren“ um 2,0576 %<br />

erhöht.<br />

Der laut Gemeinderatsbeschluss anzuwendende Index des letzten<br />

verfügbaren Jahres ist der des Jahres 2009.<br />

VPI 86 � 2003 145,8<br />

� 2004 148,8 + 2,0576 %<br />

� 2005 152,2 + 2,2849 %<br />

� 2006 154,4 + 1,4454 %<br />

� 2007 157,8 + 2,2021 %<br />

� 2008 162,8 + 3,1686 %<br />

� 2009 163,7 + 0,5528 %<br />

2. Grundsteuer A und B<br />

keine Änderung<br />

3. Hundeabgabe<br />

keine Änderung<br />

4. Kanalgebühren<br />

4.1 Kanalanschlussgebühren<br />

Lt. Unterlagen Gemeindefinanztag vom 11. Oktober 2010 des Amtes der OÖ.<br />

Landesregierung (Abteilung Inneres und Kommunales) betragen die<br />

Mindestanschlussgebühren je Anschluss ab 01. Jänner 2011 für Abwasserentsorgungsanlagen<br />

€ 2.891,- exkl. bzw. € 3.180,10 inkl. MwSt..<br />

4.2 Kanalbenützungsgebühren<br />

Lt. Unterlagen Gemeindefinanztag vom 11. Oktober 2010 des Amtes der OÖ.<br />

Landesregierung (Abteilung Inneres und Kommunales) betragen die<br />

Mindestkanalgebühren für 2011 3,22 Euro (exkl. MwSt.).<br />

Jahr Mindestgebühr Erhöhung Tats.Geb.<br />

2007 € 2,95 € 0,10 € 3,05<br />

2008 € 3,10 € 0,10 € 3,20<br />

2009 € 3,10 € 0,10 € 3,20


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 83<br />

2010 € 3,16 € 0,20 € 3,36<br />

2011 € 3,22 € 0,20 € 3,42<br />

Der Vorschlag für 2011 lautet, die Kanalbenützungsgebühren um 20 Cent<br />

über der Mindestgebühr, dh mit € 3,42 je m 3 Wasserverbrauch festzusetzen.<br />

5. Kommunalsteuer<br />

keine Änderung<br />

6. Lustbarkeitsabgabe<br />

Fassung lt. Beschluss des GR vom 13.12.2007<br />

7. Marktgebühren<br />

keine Änderung<br />

8. Parkgebühren<br />

8.1. Gebührenpflichtige Parkplätze<br />

keine Änderung<br />

8.2. Übertretungen<br />

keine Änderung<br />

9. Tourismusabgabe<br />

keine Änderung<br />

10. Verkehrsflächenbeitrag<br />

Gemäß Begutachtungsentwurf der Oö. Landesregierung wird der zur<br />

Berechnung des Verkehrsflächenbeitrages anzuwendende Einheitssatz mit €<br />

65,00 pro m 2 für 2011 festgesetzt (Oö. Einheitssatz-Verordnung 2011)<br />

11. Wassergebühren<br />

11.1. Wasserleitungsanschlussgebühren<br />

Lt. Unterlagen Gemeindefinanztag vom 11. Oktober 2010 des Amtes der<br />

OÖ. Landesregierung (Abteilung Inneres und Kommunales) beträgt die<br />

Mindestbenützungsgebühr für 2011<br />

€ 1.733,- (exkl. MwSt.). <strong>Die</strong>se vom Land vorgeschriebene<br />

Mindestgebühr 2011 (exkl. MwSt.) wird nach Abst<strong>im</strong>mung mit der<br />

Energie <strong>Ried</strong> angesetzt.<br />

<strong>Die</strong> Gebühr für Wasserzähler wurde von der Geschäftsleitung<br />

folgendermaßen festgelegt (exkl. MwSt.) :<br />

bis 3 m 3 € 1,33 / Monat<br />

bis 7 m 3 € 1,56 / Monat<br />

bis 20 m 3 € 3,93 / Monat<br />

11.2. Wasserbezugsgebühr<br />

Lt. Unterlagen Gemeindefinanztag vom 11. Oktober 2010 des Amtes der<br />

OÖ. Landesregierung (Abteilung Inneres und Kommunales) beträgt die<br />

Mindestbenützungsgebühr für 2011 € 1,31 (exkl. MwSt.).<br />

Von der Geschäftsleitung wurde avisiert, dass derzeit kein Bedarf<br />

besteht, über diese Mindestbenützungsgebühr hinaus zu gehen.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 84<br />

II. Privatrechtliche Entgelte<br />

1. Bücherei<br />

<strong>Die</strong> Anpassung der Tarife wurde <strong>im</strong> Gemeinderat vom 14. Oktober 2010<br />

beschlossen.<br />

2. Citybus-Tarife<br />

<strong>Die</strong> Anpassung der Tarife wurde <strong>im</strong> Gemeinderat vom 14. Oktober 2010<br />

beschlossen.<br />

3. Eissporthalle<br />

keine Änderung<br />

4. Badegebühren für Sport- und Schw<strong>im</strong>mbad (Freibad)<br />

keine Änderung<br />

5. Freiwillige Feuerwehr<br />

Laut Tarifordnung 2010<br />

Im Gemeinderat vom 21.10.2004 wurden zuletzt die Liftnotrufanlagentarife<br />

einst<strong>im</strong>mig beschlossen:<br />

Einmalige Anschlussgebühr € 100,00<br />

Monatliche Gebühr € 5,00<br />

Der Finanzausschuss schlägt in der Sitzung vom 30. November 2010 eine<br />

Erhöhung der monatlichen Gebühr bei Liftnotrufanlagen von € 5,- auf € 10<br />

vor.<br />

6. Friedhof- und Grabgebühren<br />

<strong>Die</strong> Friedhofs- und Grabgebühren wurden zuletzt <strong>im</strong> Jahr 2008 um 5%<br />

erhöht. Daher wird eine Erhöhung um 5% vorgeschlagen :


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 85<br />

2010 2011<br />

Arkadengräber € €<br />

Erstnutzungsrecht auf 10 Jahre 2.772,00 2.910,00<br />

Erneuerungsgebühr auf weitere 10 Jahre 1.305,00 1.370,00<br />

Arkadengrüfte<br />

Erstnutzungsrecht auf 10 Jahre 4.204,00 4.414,00<br />

Erneuerungsgebühr auf weitere 10 Jahre 1.848,00 1.940,00<br />

Familiengrabstätte Erstnutzungsrecht und<br />

Erneuerungsgebühr je auf 10 Jahre<br />

Einfachgrab 207,00 217,00<br />

Zweifachgrabstätte 414,00 435,00<br />

Dreifachgrabstätte 621,00 652,00<br />

Ringgräber 519,00 545,00<br />

Erneuerungsgebühr für noch bestehende Kindergräber 102,00 107,00<br />

Urnengräbergebühren<br />

Erstnutzungsrecht auf 10 Jahre 569,00 597,00<br />

Erneuerungsgebühr auf weitere 10 Jahre 156,00 164,00<br />

Urnenwand<br />

Erstnutzungsrecht auf 15 Jahre 1.024,00 1.075,00<br />

Erneuerungsgebühr auf weitere 10 Jahre 255,00 268,00<br />

jede weitere Urne pro Jahr 11,00 12,00<br />

Urnenrondell und Stelen<br />

Erstnutzungsrecht auf 15 Jahre 1.330,00 1.396,00<br />

Erneuerungsgebühr auf weitere 10 Jahre 332,00 349,00<br />

jede weitere Urne pro Jahr 14,70 15,00<br />

Urnenwand Kasernstraße<br />

Erstnutzungsrecht auf 15 Jahre 716,00 752,00<br />

Erneuerungsgebühr auf weitere 10 Jahre 178,00 187,00<br />

jede weitere Urne pro Jahr 7,90 8,00<br />

Gebühren Leichenhalle<br />

Aufbahrungshalle 312,00 328,00<br />

Aussegnungshalle 153,00 161,00<br />

Kühlraumgebühr, pro Tag 64,00 67,00<br />

Obduktionsraum, Raumgebühr 134,00 141,00<br />

Obduktionsraum, Reinigungsgebühr 124,00 130,00


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 86<br />

7. Hallenbadbenützungsgebühren<br />

<strong>Die</strong> Änderungsvorschläge werden durch den Pächter Hr. Geisböck erstellt<br />

und langten am 22. Oktober 2010 per E-Mail ein.<br />

Einzeleintritt 2010 2011<br />

€ €<br />

Erwachsene 5,50 5,80<br />

Erwachsene 2 Stunden vor Betriebsschluss 4,00 4,20<br />

Senioren am Seniorennachmittag 4,00 4,20<br />

Kinder bis 6 Jahre (in Begleitung Erwachsener) frei frei<br />

Kinder u. Jugendliche von 6 - 15 Jahren 2,40 2,60<br />

Schüler, Lehrlinge, Berufsschüler, Studenten<br />

Grundwehrdiener u. Zivildiener m. Ausweis 3,00 3,20<br />

geschlossene Schulklassen 1,80 1,80<br />

Familieneintritt 11,00 11,60<br />

Zehnerblock<br />

Erwachsene 44,00 46,70<br />

Kinder u. Jugendliche von 6 - 15 Jahren 18,50 19,50<br />

Schüler, Lehrlinge, Berufsschüler, Studenten<br />

Grundwehrdiener u. Zivildiener m. Ausweis 25,00 26,30<br />

Saisonkarte<br />

Erwachsene, zum Besuch des Hallenbades u.<br />

städt.Schw<strong>im</strong>m-u.Sportbades ohne Sauna 205,00 215,00<br />

Jugendliche bis 15 Jahre, zum Besuch des Hallenbades<br />

u. städt.Schw<strong>im</strong>m-u.Sportbades ohne Sauna 108,50 114,00<br />

Jugendliche ab 15 Jahre, Lehrlinge und Präsenzdiener<br />

mit Ausweis 143,50 150,70<br />

Hallenbad mit Sauna<br />

Einzeleintritt 9,30 9,70<br />

Einzeleintritt Jugendliche bis 18 Jahre 7,20 7,60<br />

Zehnerblock 79,80 83,80<br />

Erwachsene, zum Besuch des Hallenbades u.<br />

städt.Schw<strong>im</strong>m-u.Sportbades 319,50 335,00<br />

Familieneintritt Familiensauna (nur an Sonntagen) 18,50 19,40<br />

Sonstiges<br />

Solarium<br />

einmaliger Eintritt 6,50 7,00<br />

Fünferblock 29,00 30,00<br />

Infrarotwäremkabine<br />

einmaliger Eintritt 6,00 6,50<br />

Fünferblock 27,00 29,00<br />

Punktekarte<br />

( 50 Punke) 173,00 180,00<br />

für Hallenbad u. Sauna gelten 2 Punkte 2 Punkte 2 Punkte<br />

für Hallenbad alleine gilt 1 Punkt 1 Punkt 1 Punkt<br />

8. Internatsgebühren<br />

Tarifhoheit des He<strong>im</strong>bauvereines 2010 2011<br />

Verpflegung<br />

Kindergarten 2,90 3,00<br />

Hort 3,70 3,80<br />

Schulen 3,70 3,80<br />

Erwachsene 4,70 4,80<br />

Tarifhoheit des He<strong>im</strong>bauvereines<br />

Einbettz<strong>im</strong>mer (mit Verpflegung) 343,00 355,00


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 87<br />

Zweibettz<strong>im</strong>mer (mit Verpflegung) 325,00 335,00<br />

Dreibettz<strong>im</strong>mer (mit Verpflegung) - -<br />

Sonstiges<br />

Kaution 270,00 290,00<br />

Z<strong>im</strong>merpreisermäßigung ab dem 2.<br />

Kind 10,00 10,00<br />

Einschreibgebühr (1. Jahr) 36,00 37,00<br />

9. Kindergarten-, Hort- und Tagesstättengebühren<br />

<strong>Die</strong> neue Elternbeitragsverordnung von Seiten des Landes liegt derzeit<br />

lediglich als Entwurf vor.<br />

Verpflegung (zzgl. 10% MwSt.) 2010 2011<br />

Kindergarten 2,90 3,00<br />

Hort 3,70 3,64<br />

Schulen 3,70 3,80<br />

Erwachsene 4,70 4,80<br />

10. Kulturzentrum Landesmusikschule (Konvikt)<br />

keine Änderung<br />

11. Mahngebühr<br />

keine Änderung<br />

12. Schulliegenschaft – Benützungsgebühren<br />

Der Erlass des Landes liegt seit 14.12.2010 vor. Änderung lediglich bei<br />

Schulwartkostensätze.<br />

13. Sondergebrauchsgebühren<br />

keine Änderung<br />

Grundsätzlich gibt es keine Änderungen bei der Höhe der Schanigartentarife.<br />

<strong>Die</strong> Schanigartenbetreiber dürfen auch <strong>im</strong> Monat März bewegliche<br />

Teile des Schanigartens wie Stehtische und Sessel auf die öffentlichen<br />

Flächen vor ihrem Lokal aufstellen.<br />

Der Bauausschuss schlägt daher in seiner Sitzung vom 23. November 2010<br />

vor dass – falls jemand bereits <strong>im</strong> März Teile des Schanigartens wie<br />

Stehtische und Sessel aufstellt - vereinfacht, für dieses Monat nur die halbe<br />

Gebühr bezahlt.<br />

14. Sportzentrum – Benützungstarife<br />

Änderung lediglich bei den Personalkostenersätzen<br />

15 Verleihgebühren<br />

keine Änderung<br />

15. Volkskundehaus<br />

16.1 Eintrittsgebühren<br />

<strong>Die</strong> Anpassung der Tarife wurde <strong>im</strong> Gemeinderat vom 14.<br />

Oktober 2010 beschlossen.<br />

16.2 Saalmiete Sparkassenstadtsaal


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 88<br />

<strong>Die</strong> Anpassung der Tarife wurde <strong>im</strong> Gemeinderat vom 14.<br />

Oktober 2010 beschlossen.<br />

Der Finanzausschuss n<strong>im</strong>mt in seiner Sitzung vom 28.10.2010 und 30.11.2010 die<br />

Vorschläge der Gebühren 2011 einst<strong>im</strong>mig zur Kenntnis und schlägt vor, die Änderungen<br />

der Gebühren <strong>im</strong> Gemeinderat zu behandeln.<br />

<strong>Die</strong> Gebühren 2011, die Abfallgebührenordnung, die Kanalbenützungsgebührenordnung,<br />

Kanalanschlussbeitragsordnung und die Wasserleitungsanschlussbeitrags- und<br />

Wassergebührenordnung liegen der Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil<br />

bei und werden vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Gemeinderätin Sabine Steffan spricht sich<br />

gegen die Citybus-Erhöhung aus, da diese zu massiv war, es war doch eine Erhöhung um<br />

über 100 %.<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig erläutert,<br />

dass der Citybus am Anfang sehr günstig betrieben worden ist, es sogar ein halbes Jahr<br />

Freifahrt gegeben hat und es trotz der Freifahrt zu keinen Zuwächse gekommen ist. Zudem<br />

verfolgt die Stadt bei der Tarifgestaltung die Vorgaben des Landes für die Verbundlichung<br />

der Nahverkehrsbetriebe.<br />

Gemeinderätin Sabine Steffan fragt,<br />

ob es wirklich erforderlich ist, die Anpassungen in zwei Schritten vorzunehmen, ob nicht<br />

mehrere Stufen möglich wären und hier eine mittelfristige Anpassung erfolgen könnte.<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig erläutert,<br />

dass er auf Verbundlichung mit Fahrplanwechsel 2012 hofft und weist noch einmal auf die<br />

Landesvorgaben hin, und die Vorteile des Verkehrsverbundes.<br />

Stadtrat Erich Rohrauer weist darauf hin,<br />

dass der Citybus einfach zu teuer ist, insbesondere auch für die Bediensteten des BBRZ, für<br />

die sich maßgebliche Verteuerungen ergeben haben. Ebenso zu teuer ist die Anhebung der<br />

Müllgebühren. Es ist nicht erforderlich, dass nach der großen Anhebung <strong>im</strong> letzten Jahr<br />

schon wieder eine Indexerhöhung stattfindet. Dazu kommen noch die Grabgebühren, die<br />

auch erhöht worden sind. Er fragt, wie die Vorgaben des Landes für die Kanalgebühren sind,<br />

ob wirklich eine Verpflichtung besteht, soweit anzuheben.<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig erläutert,<br />

dass die Abfallgebühren der Indexanpassung entsprechen und sich zum Glück eine bessere<br />

Entwicklung der Eingänge ergeben hat wie <strong>im</strong> letzten Jahr. Es ist auch kein Familienbesitz<br />

versilbert worden und es gibt noch gute Erlöse. Aufgrund des Machbaren muss hier


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 89<br />

geschaut werden, dass hier ausgaben- und einnahmenseitig ein ausgeglichenes Budget<br />

erstellt werden kann.<br />

Stadtrat Max Gramberger weist darauf hin,<br />

dass man hier be<strong>im</strong> Citybus keinen Richtlinien des Landes unterliegt. <strong>Die</strong> zweite Erhöhung<br />

be<strong>im</strong> Citybus wäre dann mit der Verbundlichung des Citybusses geplant. Da von Seiten des<br />

Bürgermeisters keine Erklärung abgegeben wird, dass ein Arbeitskreis zu<br />

Einsparungsmaßnahmen eingerichtet wird, wird es keine Zust<strong>im</strong>mung zu den Gebühren<br />

seitens der <strong>Grünen</strong> geben.<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig erläutert,<br />

dass hier das einzig zuständige kompetente Organ der Finanzausschuss ist und hier über die<br />

Mitglieder des Finanzausschusses alle Anregungen auch eingebracht werden können.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g 1:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit den Gebühren 2011 – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen - einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

A n t r a g 2:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Abfallgebührenordnung – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

A n t r a g 3:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Kanalbenützungsgebührenordnung – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehr-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

8 Gegenst<strong>im</strong>men (SPÖ)<br />

4 St<strong>im</strong>menthaltungen (Grüne)<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehr-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

8 Gegenst<strong>im</strong>men (SPÖ)<br />

4 St<strong>im</strong>menthaltungen (Grüne)


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 90<br />

A n t r a g 4:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Kanalanschlussbeitragsordnung – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

A n t r a g 5:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Wasserleitungsanschlussbeitrags- und<br />

Wassergebührenordnung – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen - einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehr-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

8 Gegenst<strong>im</strong>men (SPÖ)<br />

4 St<strong>im</strong>menthaltungen (Grüne)<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehr-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

4 St<strong>im</strong>menthaltungen (Grüne)


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 91<br />

11. Finanzangelegenheiten<br />

11.2. Barvorlage - Zwischenfinanzierung<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Für die Finanzierung folgender Vorhaben des außerordentlichen Haushaltes werden<br />

Landesmittel (BZ, LZ) gewährt, die erst in den Folgejahren ausgeschüttet werden.<br />

2011 2012 2013 2014 Gesamt<br />

Sportzentrum 5. BA 150.000,00 150.000,00 300.000,00<br />

Adaptierung Räume<br />

HS 2 3.400,00 3.400,00<br />

ASO Lehrküche 66.000,00 66.000,00<br />

Stadtsaal 78.400,00 78.400,00<br />

Einrichtung Rathaus 39.800,00 39.800,00<br />

Einrichtung PTS 60.800,00 60.800,00 121.600,00<br />

Kindergarten<br />

Ra<strong>im</strong>undstr. 172.400,00 280.000,00 280.000,00 280.000,00 1.012.400,00<br />

440.600,00 430.000,00 410.200,00 340.800,00 1.621.600,00<br />

Da die Vorhaben bereits realisiert sind bzw. sich in Realisierung befinden, ist bis zum<br />

Einlangen der Fördermittel eine Zwischenfinanzierung notwendig.<br />

<strong>Die</strong> günstigste Form der Zwischenfinanzierung ist derzeit eine Barvorlage.<br />

Für den Zeitraum 30.11.2010 – 30.06.2011 wurden Angebote eingeholt (siehe<br />

Aktenvermerk Finanzierungsanbot Barvorlage – siehe unten)-<br />

Bestbieter ist die Hypo Oberösterreich zu folgenden Konditionen:<br />

Barvorlagebetrag: € 1.621.600,-<br />

Laufzeit: 30.11.2010 – 30.06.2011<br />

Zinssatz: 1,45 %<br />

gesamtfälliger Betrag per 28.10.2010 € 1.635.446,66<br />

d.h. Zinsen € 13.846,66<br />

<strong>Die</strong> Finanzverwaltung wird angewiesen, die Aufnahme der Barvorlage be<strong>im</strong> Bestbieter, das<br />

ist die Hypo Oberösterreich zu o.a. Konditionen vorzunehmen.<br />

Es gelten die Best<strong>im</strong>mungen des BVG (Direktvergabe.)<br />

<strong>Die</strong> Ausschreibung ergab folgendes Ergebnis:<br />

Betrag: € 1.621.600,--<br />

Laufzeit: 30.11.2010 – 30.06.2011<br />

Preisauskünfte vom 24.11.2010<br />

Fix<br />

Konditionen<br />

Zinsen Reihung<br />

Hypo OÖ 1,45% 13.846,66 1<br />

Bank Austria 1,45% 13.846,66 2<br />

Volksbank <strong>Ried</strong> 1,69% 16.138,52 3<br />

Oberbank <strong>Ried</strong> 1,83% 17.475,44 4


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 92<br />

Alternativangebote:<br />

Hypo NÖ: 6-Monats-EB + 0,290, zuzüglich Spesen<br />

Bank Austria: 7-Monats-EB + 0,09<br />

Nicht angeboten:<br />

VKB <strong>Ried</strong>, Sparkasse <strong>Ried</strong>, Raiffeisenbank <strong>Ried</strong>, BAWAG, Kommunalkredit, Hypo Tirol<br />

Obwohl das Fixangebot der Hypo OÖ und Bank Austria gleich ist, wurde die Hypo OÖ<br />

erstgereiht, da das Angebot<br />

1) als erstes einlangte und<br />

2) das Konto und der Betrag in derselbigen Höhe bereites bei der Hypo OÖ besteht und<br />

daher lediglich verlängert werden muss.<br />

<strong>Die</strong> Notanordnung wurde <strong>im</strong> Finanzausschuss vom 30.11.2010 zur Kenntnis genommen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Barvorlage – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen - einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 93<br />

11. Finanzangelegenheiten<br />

11.3. Voranschlag<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„1. Ordentlicher Haushalt<br />

Summe der Gesamteinnahmen inkl. Betriebe € 31.351.200,--<br />

Summe der Gesamtausgaben inkl. Betriebe € 31.351.200,--<br />

Summe der Gesamteinnahmen ohne Betriebe € 31.338.500,--<br />

Summe der Gesamtausgaben ohne Betriebe € 31.338.500,--<br />

Städtische Bestattung € 12.700,--<br />

2. Außerordentlicher Haushalt<br />

Summe der Gesamteinnahmen € 3.478.800,--<br />

Summe der Gesamtausgaben € 4.823.700,--<br />

Fehlbetrag € - 1.344.900,--<br />

3. Kassenkredit<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite <strong>im</strong> Haushaltsjahr 2011 der zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Ausgaben gem. § 83 GemO in Anspruch genommen wird, soll mit € 5.225.000,--<br />

festgesetzt werden.<br />

4. Darlehenaufnahmen<br />

in Höhe von € 1.447.100,--<br />

(Volksschule 2 Einrichtung: € 165.300,-- / Hort Franziskanerinnen Anteil STG: € 314.800,--<br />

/ Verkehrswegeprogramm 2011: € 570.000,-- / Kanalbau BA 18: € 397.000,--)<br />

5. Genehmigung des <strong>Die</strong>nstpostenplanes<br />

Der <strong>Die</strong>nstpostenplan liegt dem Originalprotokoll als wesentlicher Bestandteil bei.<br />

6. Mittelfristige Finanzplanug<br />

Nach § 16 der OÖ. GemHKRO, Landesgesetzblatt 69 aus 2002, sind die Gemeinden<br />

verpflichtet, gemeinsam mit dem Voranschlag einen mittelfristigen Finanzplan für den<br />

Zeitraum von 4 Jahren zu erstellen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />

Laut Schreiben des Amtes der OÖ. Landesregierung, Gem.511001/100-2002-Ji/Pü vom<br />

25.10.2002, sollte die Behandlung des mittelfristigen Finanzplanes gemeinsam – jedoch als<br />

eigener Tagesordnungspunkt – mit dem Voranschlag erfolgen.<br />

Der MFP ist jedoch <strong>im</strong> Gegensatz zum Voranschlag nicht kundzumachen.<br />

Der mittelfristige Finanzplan ist alljährlich zugleich mit dem Voranschlagsentwurf für das<br />

nächste Finanzjahr dem Gemeinderat zur allfälligen Anpassung an geänderte Verhältnisse<br />

und zur Fortführung für ein weiteres Finanzjahr vorzulegen.<br />

Gliederung des mittelfristigen Finanzplanes 2011 - 2014:<br />

- Gesamtübersicht ordentlicher Haushalt MFP 1<br />

- Gesamtübersicht außerordentlicher Haushalt MFP 2


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 94<br />

- Mittelfristiger Investitionsplan aoH MFP 3<br />

- Kosten- und Finanzierungsdarstellung der Vorhaben für<br />

Planperiode 2011 – 2014 MFP 4<br />

- Maastrichtergebnis MFP 5<br />

- Budgetspitze MFP 6<br />

- Zusammenfassung MFP 7<br />

Prämissen: Dem MFP liegen derzeitige Rahmenbedingungen und Prognosen zu Grunde.<br />

Ändern sich diese, wird der MFP entsprechend adaptiert.<br />

Der <strong>Die</strong>nstpostenplan liegt der Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei<br />

und wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Gemeinderatsersatz Alexander Hirzi weist darauf hin,<br />

dass aufgrund der Konjunkturentwicklung die gefürchteten € 2,2 Millionen Abgang für 2011<br />

ausgeglichen werden können, wobei auch Einschnitte, wie z.B. be<strong>im</strong> Citybus und Citytaxi,<br />

dazu geführt hätten. Er bedankt sich auch für die vorbildlichen Unterlagen bei der<br />

Finanzabteilung. Allerdings ist der außerordentliche Haushalt kein Grund zum Jubeln. Hier<br />

sind € 5 Millionen minus, hier sind noch weitere Einsparungen erforderlich. Ein<br />

Sparpotential wird z.B. <strong>im</strong> Bereich der Bücherei gesehen, auch der Einbahnring wird zum<br />

derzeitigen Zeitpunkt als nicht finanzierbar angesehen. Auch ist vom Land eindeutig<br />

festgehalten, dass für nicht bewilligte Vorhaben keine BZ-Mittel mehr zur Verfügung<br />

gestellt werden. Das betrifft insbesondere den Straßenbau, wenn hier vor Zusage der BZ-<br />

Mittel mit Projekten begonnen wird. Es ist vorzusehen, dass für das Internat keine<br />

Abgangsdeckung mehr gegeben wird und auch bei der Bücherei eingespart wird.<br />

Gemeinderätin Sabine Steffan bedankt sich<br />

bei Mag. Mattes und der Finanzabteilung für die guten Unterlagen. Sie weist darauf hin,<br />

dass der Ausgleich wieder nur Dank der Spenden der Energie <strong>Ried</strong> und der Sparkasse<br />

gelungen ist. Es sind noch wichtige Brocken offen, wie die Sanierung des Rasenfeldes <strong>im</strong><br />

LA-Stadion und für den Kreisverkehr sind ebenfalls keine Mittel da. Auch wird das<br />

Straßenbauprogramm als problematisch angesehen, wenn hier keine Mittel zur Verfügung<br />

gestellt werden. Da es sich grundsätzlich um ein Vernunftbudget handelt, wird die SPÖ<br />

zust<strong>im</strong>men. Es muss aber Strategieentwicklungen geben, vor allem <strong>im</strong> a.o. Haushalt, um<br />

wieder zu neuen Projekten zu kommen. Es muss aber aufhören, dass den Bürgerinnen und<br />

Bürgern etwas versprochen wird (zB Kreisverkehr) und dann die Mittel dafür nicht<br />

vorhanden sind.<br />

Stadtrat Max Gramberger bedankt sich<br />

bei der Finanzverwaltung, dass alle Unterlagen, die gesetzlich erforderlich sind, vorhanden<br />

waren. Es sind viele Forderungen der <strong>Grünen</strong> erfüllt worden (Energiekonzept,<br />

Integrationsmaßnahmen, Mittel für Verkehr). Leider ist das wichtige Anliegen, hier einen<br />

Arbeitskreis zu Einsparungsmaßnahmen von mind. € 200.000,-- einzurichten nicht erfüllt<br />

worden. Da diese grundsätzliche Forderung nicht erfüllt wurde, können die <strong>Grünen</strong> aus<br />

grundsätzlichen Erwägungen nicht mitst<strong>im</strong>men. Er weist auch darauf hin, dass eine Bücherei<br />

nicht kostendeckend geführt werden kann.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 95<br />

Stadtrat Erich Rohrauer weist darauf hin,<br />

dass Abgänge bei der Bücherei da sind, aber die Kostenstruktur der Bücherei <strong>im</strong> Ranking an<br />

der Spitze liegt. Was aus dem Geld herausgeholt wird ist sehr wichtig, gerade <strong>im</strong> Sinne der<br />

PISA-Studie ist es wichtig den Kindern und Jugendlichen das Lesen beizubringen. Es hat<br />

sich ja das Bundesministerium von der Finanzierung der Büchereien zurückgezogen und die<br />

Gemeinde mit den Kosten allein gelassen.<br />

Vizebürgermeister Mag. Ernst Reiter sagt,<br />

dass die Bücherei natürlich ein großes Minus hat, was aber nicht mit der Bücherei selber und<br />

ihrem Ranking zu tun hat.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g 1:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit dem Voranschlag 2011 (ordentlicher Haushalt,<br />

außerordentlicher Haushalt, Städt. Bestattung) – wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

A n t r a g 2:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der mittelfristigen Finanzplanung – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

A n t r a g 3:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit dem Kassenkredit – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen - einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehr-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

4 St<strong>im</strong>menthaltungen (Grüne)<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 96<br />

A n t r a g 4:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Darlehensaufnahme – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen - einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

A n t r a g 5:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit dem <strong>Die</strong>nstpostenplan – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen - einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 97<br />

11. Finanzangelegenheiten<br />

11.4. Subventionen<br />

11.4.1. Lehrlingsförderung<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Im Gemeinderat vom 9. Juli 2009 wurde eine Ausweitung der Lehrlingsförderung<br />

einst<strong>im</strong>mig beschlossen.<br />

Es gibt nun einen neuerlichen Vorschlag in Abst<strong>im</strong>mung mit dem AMS-Leiter <strong>Ried</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Innkreis</strong> (Hr. Jagereder), welche Fördervoraussetzungen vorliegen müssen, damit eine<br />

Lehrlingsförderung durch die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. erfolgt:<br />

<strong>Die</strong> Stadt <strong>Ried</strong> fördert Betriebe, die einem Pflichtschulabgänger 2010 mit Wohnsitz in 4910<br />

<strong>Ried</strong> nach dem 1.10.2010 noch eine Lehrstelle anbieten.<br />

<strong>Die</strong> Jugendlichen müssen die Fördervoraussetzungen des AMS für "benachteiligte<br />

Jugendliche" (Lernschwäche, gesundheitliche Einschränkungen) erfüllen.<br />

<strong>Die</strong> Förderung wird für 12 Monate in Höhe von 188,- mtl. <strong>im</strong> Anschluss an die AMS-<br />

Förderung gewährt<br />

<strong>Die</strong> Förderzusage ist mit max<strong>im</strong>al 10 Förderfällen pro Jahr gedeckelt.<br />

<strong>Die</strong> Abrechnung wird vom AMS spätestens Anfang November für das abgelaufene Jahr<br />

übermittelt (Beispiel: <strong>Die</strong> Schulabgänger 2010 werden Anfang November 2011 übermittelt).<br />

Der Finanzausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 30.11.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, die<br />

Lehrlingsförderung gemäß Amtsvortrag <strong>im</strong> Gemeinderat zu behandeln.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Lehrlingsförderung – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen - einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 98<br />

11. Finanzangelegenheiten<br />

11.4. Subventionen<br />

11.4.2. LAG <strong>Ried</strong> – OK <strong>Ried</strong>er Stadtlauf<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Mit Schreiben vom 23.10.2010 ersucht Herr Andreas Steinbacher vom OK <strong>Ried</strong>er Stadtlauf<br />

um Erstattung der Leihgebühr für Baustromverteiler in der Höhe von € 609,48 anlässlich des<br />

<strong>Ried</strong>er Stadtlaufes 2010.<br />

Nachdem die in den Boden eingelassenen Elektranten nicht funktionieren, war die<br />

Verwendung von Baustromverteilern notwendig.<br />

Für den <strong>Ried</strong>er Stadtlauf 2010 wurde der LAG RIED, OK <strong>Ried</strong>er Stadtlauf, bereits eine<br />

Subvention in der Höhe von € 2.000,00 gewährt (SpA. v. 10.05.2010, GR v. 08.07.2010).<br />

<strong>Die</strong> Bedeckung <strong>im</strong> Budget 2010 (HHSt. 1/2690-7570 – ‚Laufende Transferzahlungen’)<br />

ist nicht mehr gegeben.<br />

Der Sportausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 22.11.2010 einst<strong>im</strong>mig die Gewährung<br />

einer Subvention in der Höhe von € 609,48 vor. <strong>Die</strong> Bedeckung soll aus der HHSt. 1/2620-<br />

….… erfolgen.<br />

Seitens der Amtsleitung wird dazu angemerkt, dass <strong>im</strong> Rahmen des vorletzten Stadtlaufes<br />

2009 festgestellt wurde, dass die Elektranten am Stelzhamerplatz weitgehend nicht mehr<br />

funktionstüchtig sind. Eine Reparatur auf ein für den Stadtlauf brauchbares Maß hat sich<br />

damals <strong>im</strong> fünfstelligen €-Bereich bewegt. Da das Problem der Elektranten ein<br />

Feuchtigkeitsproblem ist, wäre auch nach der Reparatur nicht sicherzustellen gewesen, dass<br />

die Elektranten, die ausschließlich für den Stadtlauf benutzt werden, <strong>im</strong> nächsten Jahr nicht<br />

schon wieder defekt wären und wieder Reparaturen <strong>im</strong> 4-stelligen €-Bereich erfordert<br />

hätten. Als wirtschaftlichste Lösung wurde daher angesehen, dass man Baustromverteiler<br />

aufstellt und diese Kosten über die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I., Instandhaltung Elektranten,<br />

Straßenbeleuchtung, abgerechnet werden. <strong>Die</strong>s ist auch zum Stadtlauf 2009 so erfolgt. Das<br />

Instandhaltungsbudget Straßenbeleuchtung ist zwar schon überzogen, bei einer Reparatur<br />

wäre dies noch wesentlich mehr überzogen worden, als durch die Aufstellung von<br />

Baustromprovisorien. Da die Rechnung hier bereits an die LAG ausgestellt und bezahlt<br />

wurde, müsste eine Neuvorschreibung an die Stadtgemeinde erfolgen und der LAG eine<br />

diesbezügliche Gutschrift gegeben werden.<br />

Nach dem Sportausschuss wurde noch bekannt, dass noch eine Rechnung in der Höhe von €<br />

456,04 brutto für Wirtschaftshofleistungen offen ist. Nach Mitteilung der Finanzabteilung<br />

war ursprünglich vereinbart, dass mit den € 2.000,-- alle Leistungen der Stadt abgedeckt<br />

sind. Bei diesen Fuhrleistungen handelt es sich insbesondere um Leistungen, die<br />

ursprünglich vom Verein selber bewerkstelligt wurden, die nun aber heuer erstmalig an den<br />

Bauhof delegiert wurden. Bei Abschreibung der Rechnung muss diese auch <strong>im</strong> Gemeinderat<br />

behandelt werden, da sich damit die Subventionshöhe über € 2.000,-- erhöht.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 99<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 2.12.2010 einst<strong>im</strong>mig eine Zusatzsubvention von<br />

€ 1.065,52 vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Zusatzsubvention von € 1.065,52 – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 100<br />

11. Finanzangelegenheiten<br />

11.5. Darlehensausschreibung Dachterrassensanierung VS 1/HS 2<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Zur Ausfinanzierung des Vorhabens Sanierung VS 1 / HS 2 (Flachdach) ist die Aufnahme<br />

eines Darlehens vorgesehen. <strong>Die</strong> Ausschreibung des Darlehens erfolgte am 22.11.2010. <strong>Die</strong><br />

Ausschreibungsfrist endet am 30. November 2010 :<br />

Da der geschätzte Auftragswert (Berechnung nach § 16 (1) Zif. 2 und § 16 (2) Zif. 1 des<br />

BVerG) einen Wert von € 100.000,-- nicht überschreitet, ist § 41 BverG. (Direktvergabe)<br />

anzuwenden.<br />

Darlehensbetrag: € 192.600,--<br />

Laufzeit: 30.12.2010 bis 30.12.2025<br />

Zins/Tilgungstermine: 01.03. und 01.09. jeden Jahres<br />

Zuzählungstermin: 30.12.2010<br />

Tilgung: in halbjährlichen Pauschalraten<br />

Tilgungsbeginn: 01.03.2011<br />

Verzinsungsart: variable Verzinsung (halbjährlich dekursiv kal./360)<br />

Bindung der Verzinsung an den 6-Monats-Euribor lt. Tabelle der Oe NB oder eines an seine<br />

Stelle tretenden Geldmarktzinssatzes<br />

Zinsanpassung: halbjährlich<br />

(2 Banktage vor der neuen Zinsperiode)<br />

Spesen: <strong>Die</strong> Zuzählung, Bearbeitung, Überweisung, Kontoführung<br />

usw. hat spesenfrei zu erfolgen.<br />

Vorzeitige Tilgung: Das Darlehen kann jederzeit ganz oder in Teilbeträgen<br />

ohne Verrechnung von zusätzlichen Kosten zurückgezahlt werden.<br />

Sicherheiten: <strong>Die</strong> Darlehensgewährung soll blanko erfolgen.<br />

Zuschlagskriterium: Kriterium für den Zuschlag bildet der niedrigste Aufschlag<br />

auf den 6-Monats-EURIBOR (Alternativangebote und Änderungsvorschläge werden nicht<br />

berücksichtigt).<br />

Anbot: <strong>Die</strong> Beträge der halbjährlichen Pauschalraten sind in Form<br />

eines Tilgungsplanes darzustellen, wobei den Anboten der 6-Monats-Euribor (15. November<br />

2010) zu Grunde zu legen ist.<br />

<strong>Die</strong> Anbote müssen be<strong>im</strong> Stadtamt <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> bis spätestens <strong>Die</strong>nstag, 30.11.2010,<br />

11.00 Uhr verschlossen einlangen: Auf dem Briefumschlag ist außen deutlich sichtbar der<br />

Vermerk „Anbot für Finanzierungen“ zu schreiben.<br />

Alternativ können Anbote bis zu obigem Datum auch per e-mail unter der Adresse<br />

georg.mattes@ried.gv.at übermittelt werden.<br />

Durch die Entgegennahme der Anbote entstehen für die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. keinerlei<br />

Verpflichtungen. <strong>Die</strong> Beschlussfassung über die Darlehensvergabe soll in der Sitzung des<br />

Gemeinderates vom 16. Dezember 2010 erfolgen. Das Ergebnis der Entscheidung wird<br />

Ihnen mitgeteilt.<br />

<strong>Die</strong> Ausschreibung des Darlehens ergab folgende Reihung :


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 101<br />

Zweck: Darlehensausschreibung Dachterrassensanierung VS1/HS2<br />

Darlehenshöhe: € 192.600,-<br />

Laufzeit: 30.12.2010 – 30.12.2025<br />

Kondition: Aufschlag zum 6-Monats-Euribor<br />

(halbj. dek. kal/360)<br />

Volksbank <strong>Ried</strong><br />

Raiffeisenbank <strong>Ried</strong><br />

BAWAG<br />

Sparkasse <strong>Ried</strong><br />

Bank Austria<br />

Hypo Tirol<br />

Hypo NÖ Gruppe<br />

Nicht angeboten :<br />

VKB <strong>Ried</strong><br />

Allgemeine Sparkasse<br />

Oberbank<br />

Kommunalkredit<br />

Hypo OÖ<br />

Kondition<br />

6-M-EB +<br />

Zinssatz<br />

vom<br />

15.11.2010<br />

Rang<br />

0,37<br />

6-M-EB +<br />

1,646 1<br />

0,48<br />

6-M-EB +<br />

1,756 2<br />

0,50<br />

6-M-EB +<br />

1,776 3<br />

0,59<br />

6-M-EB +<br />

1,740 4<br />

0,60<br />

6-M-EB +<br />

1,876 5<br />

0,67<br />

6-M-EB +<br />

1,946 6<br />

0,88 2,156 7<br />

Der Finanzausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 30.11.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, das<br />

Darlehen Dachterrassensanierung VS 1/HS 2 in Höhe von 192.600,- bei der Volksbank <strong>Ried</strong><br />

i.I. (6-Monats-Euribor + 0,37 Aufschlag) aufzunehmen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit dem Darlehen Dachterrassensanierung VS 1/HS 2 –<br />

wie vom Berichterstatter vorgetragen - einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 102<br />

11. Finanzangelegenheiten<br />

11.6. Darlehensausschreibung Kanal BA 18<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Zur Ausfinanzierung des Vorhabens BA 18 ist die Aufnahme eines Darlehens vorgesehen.<br />

<strong>Die</strong> Ausschreibung des Darlehens erfolgte am 22.11.2010. <strong>Die</strong> Ausschreibungsfrist endet<br />

am 30. November 2010:<br />

Zur Ausfinanzierung des Bauabschnittes 18 (Regenwasserkanal der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I.)<br />

ist die Aufnahme eines Darlehens vorgesehen.<br />

Da der geschätzte Auftragswert (Berechnung nach § 16 (1) Zif. 2 und § 16 (2) Zif. 1 des<br />

BVerG) einen Wert von € 100.000,-- nicht überschreitet, ist § 41 BverG. (Direktvergabe)<br />

anzuwenden.<br />

Darlehensbetrag: € 700.000,--<br />

Laufzeit: 30.12.2010 bis 30.12.2030<br />

Zins/Tilgungstermine: 01.03. und 01.09. jeden Jahres<br />

Zuzählungstermin: 30.12.2010<br />

Tilgung: in halbjährlichen Pauschalraten<br />

Tilgungsbeginn: 01.03.2011<br />

Verzinsungsart: variable Verzinsung (halbjährlich dekursiv kal./360)<br />

Bindung der Verzinsung an den 6-Monats-Euribor lt. Tabelle der OeNB oder eines an seine<br />

Stelle tretenden Geldmarktzinssatzes<br />

Zinsanpassung: halbjährlich<br />

(2 Banktage vor der neuen Zinsperiode)<br />

Spesen: <strong>Die</strong> Zuzählung, Bearbeitung, Überweisung, Kontoführung<br />

usw. hat spesenfrei zu erfolgen.<br />

Vorzeitige Tilgung: Das Darlehen kann jederzeit ganz oder in Teilbeträgen<br />

ohne Verrechnung von zusätzlichen Kosten zurückgezahlt werden.<br />

Sicherheiten: <strong>Die</strong> Darlehensgewährung soll blanko erfolgen.<br />

Zuschlagskriterium: Kriterium für den Zuschlag bildet der niedrigste Aufschlag<br />

auf den 6-Monats-EURIBOR (Alternativangebote und Änderungsvorschläge werden nicht<br />

berücksichtigt).<br />

Anbot: <strong>Die</strong> Beträge der halbjährlichen Pauschalraten sind in Form<br />

eines Tilgungsplanes darzustellen, wobei den Anboten der 6-Monats-Euribor (15. November<br />

2010) zu Grunde zu legen ist.<br />

<strong>Die</strong> Anbote müssen be<strong>im</strong> Stadtamt <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> bis spätestens <strong>Die</strong>nstag, 30.11.2010,<br />

11.00 Uhr verschlossen einlangen: Auf dem Briefumschlag ist außen deutlich sichtbar der<br />

Vermerk „Anbot für Finanzierungen“ zu schreiben.<br />

Alternativ können Anbote bis zu obigem Datum auch per e-mail unter der Adresse<br />

georg.mattes@ried.gv.at übermittelt werden.<br />

Durch die Entgegennahme der Anbote entstehen für die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. keinerlei<br />

Verpflichtungen. <strong>Die</strong> Beschlussfassung über die Darlehensvergabe soll in der Sitzung des<br />

Gemeinderates vom 16. Dezember 2010 erfolgen. Das Ergebnis der Entscheidung wird<br />

Ihnen mitgeteilt.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 103<br />

<strong>Die</strong> Ausschreibung des Darlehens ergab folgende Reihung :<br />

Zweck: Darlehensausschreibung BA 18<br />

Darlehenshöhe: € 700.000,-<br />

Laufzeit: 30.12.2010 – 30.12.2030<br />

Kondition: Aufschlag zum 6-Monats-Euribor<br />

(halbj. dek. kal/360)<br />

Volksbank <strong>Ried</strong><br />

Raiffeisenbank <strong>Ried</strong><br />

BAWAG<br />

Bank Austria<br />

Sparkasse <strong>Ried</strong><br />

Hypo Tirol<br />

Hypo NÖ Gruppe<br />

Nicht angeboten :<br />

VKB <strong>Ried</strong><br />

Allgemeine Sparkasse<br />

Oberbank<br />

Kommunalkredit<br />

Hypo OÖ<br />

Kondition<br />

6-M-EB +<br />

Zinssatz<br />

vom<br />

15.11.2010<br />

Rang<br />

0,37<br />

6-M-EB +<br />

1,646 1<br />

0,48<br />

6-M-EB +<br />

1,756 2<br />

0,50<br />

6-M-EB +<br />

1,776 3<br />

0,55<br />

6-M-EB +<br />

1,826 4<br />

0,59<br />

6-M-EB +<br />

1,740 5<br />

0,67<br />

6-M-EB +<br />

1,946 6<br />

0,88 2,156 7<br />

Der Finanzausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 30.11.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, das<br />

Darlehen BA 18 in Höhe von 700.000,- bei der Volksbank <strong>Ried</strong> i.I. (6-Monats-Euribor +<br />

0,37 Aufschlag) aufzunehmen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit dem Darlehen BA 18 – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen - einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 104<br />

11. Finanzangelegenheiten<br />

11.7. Pachtzinse öffentliches Gut<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Im Zusammenhang mit den Vorschreibungen der Wiesenpacht 2011 hat sich der<br />

Bauausschuss in seiner Sitzung vom 23.11.2010 auch wieder mit der Angelegenheit Pachte<br />

für öffentliches Gut beschäftigt, da ja <strong>im</strong> Gemeinderat vom 14.10. die Höhe der Pachtzinse<br />

für die Stellplätze Hofer und für Anpachtung von öffentlichem Gut in der Mozartstraße<br />

(Mag.a Siebeneichler) offen geblieben sind.<br />

Bis zur Euro-Umstellung betrugen die Pachtzinse ATS 1,00/m² und Jahr + ATS 100,00<br />

Bearbeitungsgebühr. Mit der Euro-Umstellung wurden die Pachtzinse auf 10 Cent/m² und<br />

Jahr und die Bearbeitungsgebühr auf € 10,00 angehoben.<br />

<strong>Die</strong>se Wiesenpachte und Pachte für öffentliches Gut wurden jährlich beschlossen, zuletzt am<br />

12. Februar 2009, unter Punkt 2.6. Im Zusammenhang mit der Anpachtung von<br />

Grundstücken in der Mozartstraße hat der Bauausschuss 40 Cent Pacht vorgeschlagen.<br />

Für die Anpachtung der Firma Hofer wurde <strong>im</strong> Stadtrat € 1,00 beschlossen. <strong>Die</strong>s irrtümlich<br />

<strong>im</strong> Hinblick auf das Wissen von ATS 1,00 vor der Euro-Umstellung. Im Gemeinderat wurde<br />

die Höhe des Pachtzinses für diese 2 Anpachtungen noch offen gehalten.<br />

In der Sitzung des Bauausschusses am 23. November 10 wurde festgestellt, dass auf Grund<br />

der vorgerückten Jahreszeit eine Erhöhungsregelung erst <strong>im</strong> nächsten Jahr möglich sein<br />

wird. Grundsätzlich ist aber vom Finanzausschuss festzulegen, ob die Verpachtung<br />

öffentliches Gut mit 10 Cent pro m² und € 10,00 Verwaltungsgebühr, zusätzlich MWSt,<br />

aufrecht erhalten wird oder <strong>im</strong> Sinne des Bauausschusses auf 40 Cent je m² und Jahr,<br />

insbesondere für gewerblich genutzte Flächen, angehoben werden soll.<br />

<strong>Die</strong>s wäre jedenfalls für die Fa. Hofer und für die Fam. Siebeneichler (Grundst.<br />

Mozartstraße) für 2011 noch möglich.<br />

Der Finanzausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 30.11.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, dass vorerst<br />

die 10 Cent pro m² und € 10,00 Verwaltungsgebühr beibehalten werden und der<br />

Bauausschuss sich <strong>im</strong> Detail mit der Fragestellung auseinandersetzen sollte.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Beibehaltung der 10 Cent pro m² und € 10,--<br />

Verwaltungsgebühr – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen - einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 105<br />

11. Finanzangelegenheiten<br />

11.8. Finanzierungsplan PTS und Adaptierung HS II<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Vom Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Inneres und Kommunales erging mit Schreiben<br />

IKD(Gem)-311238/784-2010 Kep vom 2. Dezember 2010 nachstehender<br />

Finanzierungsplan:<br />

A<strong>ntrag</strong> auf Gewährung einer Bedarfszuweisung für die Adaptierung der Polytechnischen<br />

Schule <strong>im</strong> Gebäude der ehemaligen Bezirksbauernkammer und die Adaptierung von<br />

Unterrichtsräumen in der Hauptschule 2<br />

Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

<strong>Die</strong> Überprüfung Ihres A<strong>ntrag</strong>es vom 18. Oktober 2010, Zl.: Gem 940/2010/RH, ergibt<br />

unsererseits <strong>im</strong> Einvernehmen mit der Direktion Bildung und Gesellschaft für die<br />

Adaptierung der Polytechnischen Schule <strong>im</strong> Gebäude der ehemaligen Bezirksbauernkammer<br />

und die Adaptierung von Unterrichtsräumen in der Hauptschule 2 folgende<br />

Finanzierungsmöglichkeit:<br />

Bezeichnung der<br />

Finanzierungsmittel<br />

bis 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015<br />

Gesamt in<br />

EURO<br />

Rücklagen 0<br />

Anteilsbetrag o.H. 273.935 101.195 375.130<br />

Interessentenbeiträge 0<br />

Vermögensveräußerung 0<br />

(Förderungs-)Darlehen 0<br />

(Bank-)Darlehen 741.318 741.318<br />

Sonstige Mittel 0<br />

Bundeszuschuss 0<br />

Landeszuschuss 100.000 0 0 0 200.000 200.000 500.000<br />

Bedarfszuweisung 100.000 0 0 0 200.000 200.000 500.000<br />

Summe in EURO 473.935 101.195 741.318 0 400.000 400.000 0 2.116.448<br />

<strong>Die</strong> in der Finanzierungsdarstellung für die Jahre 2013 und 2014 angeführten Finanzmittel<br />

werden unter der Annahme vorgemerkt, dass<br />

- Ihre Finanzkraft annähernd gleich bleibt,<br />

- die Gebarung sparsam geführt wird,<br />

- die gewährten Finanzmittel ordnungsgemäß verwendet werden und<br />

- der Einsatz der sonstigen Förderungsmittel bei der weiteren A<strong>ntrag</strong>stellung auf<br />

Gewährung von Bedarfszuweisungen für das nächste Jahr nachgewiesen wird.<br />

- <strong>Die</strong> für die Jahre 2013 und 2014 vorgemerkten Mittel können nur nach ihrer<br />

Verfügbarkeit gewährt werden.<br />

- <strong>Die</strong> Gewährung und Flüssigmachung der für die Jahre 2013 und 2014 in Aussicht<br />

gestellten Bedarfszuweisungsmittel erfolgt:<br />

- auf A<strong>ntrag</strong> der Gemeinde,<br />

- bei Nachweis des Bedarfes und des Einsatzes der vorgesehenen Eigen- bzw. der übrigen<br />

vorgesehenen Finanzierungsmittel und<br />

- nach Verfügbarkeit der Bedarfszuweisungsmittel.<br />

0


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 106<br />

Das Bauprojekt wird die gegründete gemeindeeigene Kommanditgesellschaft (KG)<br />

durchführen.<br />

Allfällige in der vorstehenden Finanzierungsdarstellung ausgewiesene Darlehen oder<br />

erforderliche Zwischenfinanzierungsdarlehen hat nicht die Gemeinde aufzunehmen, sondern<br />

die KG. Da die KG nicht der Oö. Gemeindeordnung 1990 unterliegt, ist für die Aufnahme<br />

des Darlehens keine aufsichtsbehördliche Genehmigung erforderlich. Eine von der<br />

Gemeinde abzugebende Haftungsübernahme für das Darlehen der KG ist jedoch gemäß §<br />

85 Abs. 3 Oö. GemO 1990 genehmigungspflichtig, wenn durch die Übernahme der Haftung<br />

der Gesamtstand an Haftungsübernahmen ein Viertel der Einnahmen des ordentlichen<br />

Gemeindevoranschlages des laufenden Haushaltsjahres überschreiten würde.<br />

Da die Gemeinde die Mobilien selbst anschafft, sind die dafür erforderlichen Kosten mit<br />

229.055 Euro brutto veranschlagt. <strong>Die</strong> gewährten Bedarfszuweisungsmittel und<br />

Landeszuschüsse sind den einzelnen Investitionen aliquot zuzuordnen.<br />

Wie dem Schreiben BGD-320890/42-2010-Ki vom 18. November 2010, zu entnehmen ist,<br />

bleibt der Mobilienanteil gleich.<br />

Des Weiteren geht aus diesem Schreiben hervor, dass die Kosten für die Zwischenfinanzierung<br />

in den Kosten von 2.116.448 Euro Mischkosten noch nicht enthalten sind.<br />

Jedoch werden die Zwischenfinanzierungskosten für die Schulbauförderungsmittel<br />

(Landeszuschuss und Bedarfszuweisungsmittel) innerhalb des max<strong>im</strong>al aus Schulbaumitteln<br />

förderbaren Kostenrahmens von 2.116.448 Euro Mischkosten nach Vorlage der<br />

Endabrechnung als förderbar anerkannt.<br />

Maßnahmen nach dem Oö. Kulturförderungsgesetz:<br />

Sind zur Finanzierung von Hochbauvorhaben von Gemeinden und Gemeindeverbänden<br />

Landesbeiträge und Bedarfszuweisungen <strong>im</strong> Ausmaß von insgesamt mehr als 50 % der<br />

Bausumme vorgesehen, sind nach der Oö. Kulturförderungsgesetz-Novelle 2000,<br />

LGBl. Nr. 58/2000, Aufwendungen für kulturelle Zwecke in Höhe von mindestens 1,5 % der<br />

Bausumme zu tätigen.<br />

Im Formblatt ''Zusammenstellung der Kosten bei Durchführung von Hochbauvorhaben von<br />

oberösterreichischen Gemeinden, Gemeindeverbänden und freien Wohlfahrtsträgern'' sind<br />

diese Aufwendungen unter der Rubrik ''KUNST AM BAU'' darzustellen bzw. auszuweisen<br />

(siehe unseren Erlass vom 10. Dezember 2001, Gem-010048/63-2000-Lg/Dr).<br />

Für Fragen und Auskünfte in dieser Angelegenheit ist die Direktion Kultur sachlich<br />

zuständig.<br />

Wir verweisen auf die Best<strong>im</strong>mung des § 80 Abs. 2 der Oö. Gemeindeordnung 1990.<br />

<strong>Die</strong> Best<strong>im</strong>mungen des Erlasses Gem-310004/119-2006-Mt vom 13. Dezember 2006 (betr.<br />

die Kostendämpfung bei vom Land mitfinanzierten Bauvorhaben von Gemeinden und<br />

Gemeindeverbänden) sind zu beachten. Insbesondere weisen wir auf die Richtlinien<br />

betreffend Kostenerhöhungen hin, bei deren Nichtbeachtung die Förderfähigkeit der<br />

Mehrkosten nicht mehr gegeben ist.<br />

Ein Protokollauszug jener Gemeinderatssitzung, dem der Beschluss der oben angeführten<br />

Finanzierung entnommen werden kann, ist vorzulegen.<br />

Eine Abschrift ergeht an die Bezirkshauptmannschaft <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, an die Direktion<br />

Bildung und Gesellschaft sowie an die Direktion Kultur.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Für die Oö. Landesregierung:<br />

Max Hiegelsberger<br />

Landesrat


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 107<br />

Hinweise:<br />

Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion<br />

Inneres und Kommunales, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, und führen Sie das Aktenzeichen dieses Schreibens an. Sie erreichen uns mit<br />

öffentlichen Verkehrsmitteln über die Nahverkehrsdrehscheibe (regional- und städtische Busse, Straßenbahn, Bahnen).<br />

Fahrplanauskunft: http://www.ooevg.at Im Landesdienstleistungszentrum (LDZ) gibt es ca. 1000 überdachte Fahrrad-Abstellplätze.“<br />

Mit IKD(Gem)-311238/784-2010-Kep vom 2.12.2010 erging folgender Finanzierungsplan,<br />

der vom BZ-A<strong>ntrag</strong> vom 18.10.2010 abweicht, wie in folgender Aufstellung dargestellt wird<br />

:<br />

bis 2009 2010 2011 2013 2014 gesamt<br />

Anteilsbetrag o.H. 273.935 101.195 375.130<br />

Darlehen (Bank) 741.318 741.318<br />

Landeszuschuss 100.000 200.000 200.000 500.000<br />

Bea<strong>ntrag</strong>te bzw.<br />

gewährte<br />

Bedarfszuweisung 100.000 200.000 200.000 500.000<br />

Summe: 473.935 101.195 741.318 400.000 400.000 2.116.448<br />

BZ-A<strong>ntrag</strong> vom 18.10.2010 2.262.530<br />

Abweichung zum BZ-A<strong>ntrag</strong> -146.082<br />

BZ-A<strong>ntrag</strong> vom 18.10.2010 (ohne Zwischenfinanzierung) 2.204.408<br />

Abweichung zum BZ-A<strong>ntrag</strong> (ohne Zwischenfinanzierung) -87.960<br />

lt. BZ-A<strong>ntrag</strong><br />

Nicht<br />

anerkannt<br />

gen.<br />

FinPlan<br />

Baukosten 1.484.990<br />

Einrichtung, Adapt. Unterrichtsräume in HS 2, etc - aoH STG 719.418<br />

2.204.408 -87.960 2.116.448<br />

Zwischenfinanzierung 58.122 -58.122 0<br />

2.262.530 2.116.448<br />

<strong>Die</strong> Kosten für die Zwischenfinanzierung sind noch nicht berücksichtigt, diese werden nach<br />

Vorlage der Endabrechnung als förderbar anerkannt.<br />

Im Schreiben der Direktion Bildung und Gesellschaft vom 18.11.2010, BGD-320890/42-<br />

2010-Ki, wird die Abweichung wie folgt begründet:<br />

"Zu den Kosten für die Ausstattung (Kommunikationsanlage, Medien-und Vortragstechnik,<br />

EDV, Inventar Küche) von € 41.306 inkl. MwSt. der EDV-Installation für die Vernetzung<br />

mit dem Stadtamt in Höhe von € 26.800 excl. MwSt. sowie für die Montage einer mobilen<br />

Trennwand zur Verbesserung der Veranstaltungsraumsituation von € 11.000 excl. MwSt. ist<br />

die Gewährung von Schulbauförderungsmitteln nicht vorgesehen, da für diese Maßnahmen<br />

kein unbedingtes schulisches Erfordernis besteht. bzw. Lehrmittel vom Schulerhalter<br />

bereitzustellen sind.Weiters sollen die Kosten für div. Verbesserungsmaßnahmen von €<br />

19.500 excl. MwSt. <strong>im</strong> ursprünglich genehmigten Kostenrahmen untergebracht werden. Wir<br />

ersuchen um Kenntnisnahme."<br />

Nach Endabrechnung ist der Finanzierungsplan nochmals mit den endgültigen Beträgen zu<br />

erstellen.<br />

Ein Protokollauszug jener Gemeinderatssitzung, dem der Beschluss der angeführten<br />

Finanzierung entnommen werden kann, ist der Direktion Inneres und Kommunales<br />

vorzulegen.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 108<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit dem Finanzierungsplan – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen - einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 109<br />

12. Kündigungen und Neuausschreibung – Internat der Stadt <strong>Ried</strong><br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig führt aus:<br />

„Um über die Weiterführung des Internates <strong>Ried</strong> ohne Abgangsdeckung offen verhandeln zu<br />

können, ist es nach Auffassung des Berichterstatters erforderlich, den Vertrag mit dem<br />

He<strong>im</strong>bauverein zum nächstmöglichen Termin zu kündigen. Bei Kündigung mit Jahresende<br />

ist dies das Ende des Schuljahres, also der 31.8.2011. Um sicherzustellen, dass die<br />

Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. nicht ohne Betreiber nach diesem Termin dasteht, gibt es die<br />

Absichtserklärung eines potentiellen weiteren Betreibers, der GSE, Gemeinnützige Soziale<br />

Einrichtungen GmbH, unter folgenden Prämissen das He<strong>im</strong> ab 1.9.2011 betreiben zu<br />

wollen:<br />

1. Der Betreiber und die Gemeinde verhandeln mit dem Land OÖ um eine langfristige<br />

Auslastung sicherzustellen.<br />

2. <strong>Die</strong> Ergebnisse der Verhandlungen sind Grundlage für Planadaptierungen der<br />

bestehenden Sanierungsplanungen, Absprache mit dem derzeitigen Planer und zukünftigen<br />

Betreiber und Grundlage für sämtliche Umsetzungsverhandlungen mit Bund und Land.<br />

3. Eine Abgangsdeckung durch die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. wird nach Umsetzung der<br />

Neukonzeption und Abschluss der vereinbarten Sanierungsarbeiten definitiv ausgeschlossen.<br />

<strong>Die</strong> gemeinnützige GSE betreibt derzeit ein He<strong>im</strong> mit ca. 400 Betten der Stadt Steyr, das<br />

He<strong>im</strong> kann jederzeit – nach Absprache mit dem Geschäftsführer – durch Mitglieder der<br />

Organe der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong>, Stadt- und Gemeinderat, besichtigt werden. Herr Direktor<br />

Günther Dobrauz hat als unterzeichnender Geschäftsführer die operative Leitung dieses<br />

He<strong>im</strong>es seit 1990 über und auch die Generalsanierung und deren Finanzierung abgewickelt.<br />

Zudem war Herr Dir. Günther Dobrauz bereits vorher, ab 1966, als Pädagoge und Erzieher<br />

in diesem He<strong>im</strong> tätig.<br />

<strong>Die</strong>se Absichtserklärung wird nach Unterfertigung durch den Bürgermeister mit Beschluss<br />

des Gemeinderates verbindlich.<br />

<strong>Die</strong> Absichtserklärung wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der<br />

Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

damit einverstanden sind, dass dieser Punkt vertagt<br />

wird, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehr-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

8 Gegenst<strong>im</strong>men (FPÖ, GRE Dr. Berger)


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 110<br />

13. Mitteilungen<br />

keine


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 111<br />

14. Allfälliges<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, eröffnet zum Punkt Allfälliges das Wort:<br />

Es erfolgen keine Wortmeldungen.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 112<br />

15. Dringlichkeitsanträge gemäß § 46 (3) der OÖ GemO 1990<br />

15.1. Prekariumsvertrag Arbeitskreis Wohnen/Frauenhaus<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig führt aus:<br />

„Am 21.09.2010 fand mit den Vertretern des „Arbeitskreises Wohnen“, dem Obmann des<br />

Wohnungsausschusses und Fr. Eglauer eine Besprechung statt. Der AK Wohnen stellt sich<br />

zusammen aus Vertretern von Streetwork, Caritas, pro mente, Frauenhaus, Volkshilfe-<br />

Integrationsbüro. In der Besprechung wurde aufgezeigt, wie schwierig es für die einzelnen<br />

Institutionen ist für ihr Klientel leistbare Wohnungen, Unterkünfte, auch Notschlafstellen zu<br />

finden. Ihr Anliegen wäre, in Zusammenarbeit mit der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong>, ihre<br />

Wohnungsnot zu erleichtern. Im Wohnungsamt wird seit einigen Jahren ein Verzeichnis von<br />

Wohnungen geführt, die an das Klientel des Arbeitskreises Wohnen sowie weiteren sozialen<br />

Einrichtungen vergeben wurden.<br />

Im Gemeindehaus <strong>Ried</strong>auerstraße 36 wird die Wohnung Nr. 5 mit ca. 56 m² frei. Ein<br />

Prekariumsvertrag, <strong>im</strong>mer befristet auf ein Jahr, wäre vorstellbar. Der „Arbeitskreis<br />

Wohnen“ muss alle in Zusammenhang mit der Wohnung anfallenden Aufgaben wie<br />

Finanzierung, Wohnungszuteilung, eventuelle Betreuung, Einrichtung usw. selber<br />

übernehmen. Sollte der „Arbeitskreis Wohnen“ mit den Bedingungen einverstanden sein,<br />

kann der Prekariumsvertrag, <strong>im</strong>mer nur befristet auf ein weiters Jahr, abgeschlossen werden.<br />

Der Wohnungsausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 13.10.2010 einst<strong>im</strong>mig die<br />

Vermietung der Whng. Nr. 5, <strong>Ried</strong>auerstraße 36 an den „Arbeitskreis Wohnen“ zu den<br />

genannten Bedingungen vor.<br />

Der „AK Wohnen“ teilte Ende November dem Wohnungsamt mit, dass sie bis dato keinen<br />

Trägerverein gefunden haben, der die anfallenden Betriebskosten übernehmen würde. <strong>Die</strong><br />

formelle Abwicklung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Um die Wohnung nicht zu<br />

verlieren, hat der „AK Wohnen“ beschlossen, dass das Frauenhaus ab 01.01.11 die<br />

Wohnung für 6 Monate benutzt, danach soll der Prekariumsvertrag mit dem „AK Wohnen“<br />

abgeschlossen werden.<br />

Der Wohnungsausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 15.12.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, dass der<br />

Prekariumsvertrag ab 01.01.2011 mit dem Frauenhaus abgeschlossen werden soll, nach 6<br />

Monate wird der Vertrag auf den AK Wohnen umgeschrieben.<br />

<strong>Die</strong> entsprechenden Verträge werden von der ISG erstellt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der prekaristischen Überlassung der Wohnung an<br />

das Frauenhaus für 6 Monate und 6 Monate an den<br />

Arbeitskreis Wohnen, ingesamt befristet auf 1 Jahr –<br />

wie vom Berichterstatter vorgetragen - einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 113<br />

15. Dringlichkeitsanträge gemäß § 46 (3) der OÖ GemO 1990<br />

15.2. Neuplanungsgebiet südl. Bahnhofgelände, Spange III<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig führt aus:<br />

„Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> hat am 15.12.2005 gemäß § 45 Abs<br />

1 Oö. BauO 1994 idgF, die Erklärung eines Neuplanungsgebietes für das Gebiet, welches <strong>im</strong><br />

Norden durch die Dr.-Franz-Fruhstorfer-Straße, <strong>im</strong> Süden durch die Gemeindegrenze zu<br />

Neuhofen, <strong>im</strong> Westen durch die Frankenburger Straße und <strong>im</strong> Osten durch die Bahnlinie<br />

Attnang-Puchhe<strong>im</strong> begrenzt wird, beschlossen und in der Zeit von 19.12.2005 bis<br />

03.01.2006 kundgemacht.<br />

<strong>Die</strong> Notwendigkeit dieser Verordnung wurde vom Gemeinderat wie folgt begründet:<br />

Für die Spange III, welche von der Frankenburger Straße zur Eberschwanger Straße geplant<br />

ist, ist die Trassenführung noch nicht best<strong>im</strong>mt.<br />

Da die Planung durch das Land Oberösterreich für die Trassenführung der Spange III derzeit<br />

noch nicht abgeschlossen ist, soll die Verordnung über die Erklärung des<br />

Neuplanungsgebietes neu erlassen werden. <strong>Die</strong> Gültigkeit der Verordnung ist mit max<strong>im</strong>al<br />

zwei Jahren begrenzt. Der Gemeinderat kann die Erklärung zum Neuplanungsgebiet durch<br />

Verordnung höchstens zwe<strong>im</strong>al auf ein weiteres Jahr verlängern. Eine darüber<br />

hinausgehende Verlängerung auf höchstens zwei weitere Jahre kann durch Verordnung des<br />

Gemeinderates erfolgen, wenn sich die vorgesehene Erlassung oder Änderung des<br />

Flächenwidmungsplans oder Bebauungsplans ausschließlich deswegen verzögert, weil<br />

überörtliche Planungen berücksichtigt werden sollen; eine solche Verordnung bedarf der<br />

Genehmigung der Landesregierung, die zu erteilen ist, wenn mit einer Fertigstellung und<br />

Berücksichtigung der überörtlichen Planung innerhalb der weiteren Verlängerungsfrist<br />

gerechnet werden kann. Auch <strong>im</strong> Fall einer Verlängerung tritt die Verordnung mit dem<br />

Rechtswirksamwerden des neuen Plans oder der Änderung des Plans außer Kraft.<br />

<strong>Die</strong> Rechtswirksamkeit der Verordnung hätte somit bis 03.01.2012 problemlos verlängert<br />

werden können. Deshalb wird vorgeschlagen, die Erklärung zum Neuplanungsgebiet des<br />

Gemeinderates vom 15.12.2005 noch einmal bis zum 03.01.2012 zu verordnen.<br />

Daher soll für diesen Bereich die Verordnung zum Neuplanungsgebiet noch einmal<br />

verordnet werden.<br />

<strong>Die</strong> Verordnung wird vom Berichterstatter vollinhaltlich vorgetragen und liegt der<br />

Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Vizebürgermeister Michael Steffan erläutert,<br />

dass er hier keine Möglichkeit für ein Neuplanungsgebiet sieht, da der Fristenablauf 2005<br />

begonnen hat und diese Verordnung nicht verlängert wurde. <strong>Die</strong>se Verlängerung ist<br />

ausgelaufen. Der Fristenlauf entspricht einfach nicht dem § 45 der BauO. <strong>Die</strong> Lösung mit 6<br />

Jahren in diesem Bereich, das ist eine fiktive Größe. <strong>Die</strong>se Möglichkeit gibt es seiner<br />

Auffassung nach nicht.


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 114<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig erläutert,<br />

dass es sehr viele juristische Meinungen gibt und dass hier in der Zusammenfassung dieser<br />

Meinungen die Linie vertreten wird, dass es <strong>im</strong> 6-Jahres-Rahmen geht.<br />

Gemeinderat Dr. Heinz Lughofer weist darauf hin,<br />

dass Voraussetzung für die Erlassung der Verordnung eine Genehmigung durch das Land<br />

ist.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der Verordnung – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen - einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehr-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

12 Gegenst<strong>im</strong>men (SPÖ, Grüne)


7. GR. vom 16.12.2010 Seite 115<br />

Ende der Sitzung: 22.40 Uhr<br />

Der Leiter des Stadtamtes: Der Vorsitzende:<br />

MMag. Peter Eckkrammer Albert Ortig<br />

Stadtamtsdirektor Bürgermeister<br />

Für die ÖVP: Für die FPÖ: Für die SPÖ:<br />

Clemens Mader Thomas D<strong>im</strong> Sabine Steffan<br />

Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderätin<br />

F.d.R.d.A.<br />

<strong>Die</strong> Schriftführerin:<br />

Annette Kinast<br />

Gemeindebedienstete<br />

Für die GRÜNEN<br />

Max Gramberger<br />

Stadtrat


GR 22 vom 28.4.1995 Seite II

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