A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis
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7. GR. vom 16.12.2010 Seite 22<br />
Von der Puttinger, Vogl & Partner Rechtsanwälte GmbH in rechtsfreundlicher Vertretung<br />
für die Damen Elisabeth Puttinger, Mag. Gabriele Puttinger-Piati und Jutta Vogl liegt<br />
nachstehende Stellungnahme vom 20.08.2010 vor:<br />
„<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> beabsichtigt eine Erhöhung der Geschossflächenzahl auf 1,0,<br />
jedoch lediglich für eine Teilfläche der Parzelle 877/4.<br />
Im Hinblick auf eine einheitliche Gestaltung der Bauplätze und einheitliche Bebauung des<br />
Bereiches Claudistraße/Dr.-Dorfwirth-Straße wird angeregt, die Geschossflächenzahl nicht<br />
nur für eine Teilfläche der Parzelle Nr. 877/4, sondern für die gesamte Parzelle Nr. 877/4<br />
auf 1,0 zu fixieren.“<br />
Zur Stellungnahme des Herrn Dr. Hochrainer wird festgestellt, dass bei einer GFZ von 0,8<br />
und einer 2-geschoßigen Bebauung die bebaute Grundfläche 0,4 der Bauplatzfläche beträgt.<br />
Bei einer GFZ von 1,0 und einer Geschoßanzahl von 3 beträgt die bebaute Fläche 0,33 der<br />
Bauplatzfläche und es ist daher in diesem Fall die bebaute Grundfläche geringer. Um die<br />
Bebauungsdichte nicht einseitig zu erhöhen wird eine Erhöhung der GFZ von 0,8 auf 1,0 bei<br />
einer 2-geschoßigen Bebauung nicht empfohlen.<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 28.9.2010 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />
die Bebauungsplanänderung Nr. 2/107 wie vorgetragen zur Genehmigung vor.<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.10.2010 diesen Tagesordnungspunkt<br />
mehrst<strong>im</strong>mig zurückgestellt, um aufgrund der eingegangenen Stellungnahme die Lage noch<br />
einmal wertfrei zu beurteilen, gegebenenfalls mit einer entsprechenden Studie.<br />
Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 2.12.2010 einst<strong>im</strong>mig die Genehmigung der<br />
Bebauungsplanänderung Nr. 2/107 zur Beschlussfassung vor.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />
mit der Genehmigung der Bebauungsplanänderung Nr.<br />
2/107 – wie vom Berichterstatter vorgetragen -<br />
einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />
Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />
st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.