A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis
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7. GR. vom 16.12.2010 Seite 24<br />
Das neu gebildete Grundstück 134/3 (gebildet aus den Trennstücken 4 des Grundstückes<br />
727 der EZ 3110, des Trennstückes 5 des Grundstückes 699/7 der EZ 3110 sowie des<br />
Trennstückes 6 aus Grundstück 134 der EZ 19) sowie das Trennstück 7 aus Grundstück 727<br />
der EZ 3110 und das Trennstück 8 aus Grundstück 134 der EZ 19 jeweils des Grundbuches<br />
46149 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> bilden den Vertragsgegenstand.<br />
<strong>Die</strong> auf der EZ 19, Grundbuch 46149 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> eingetragenen Belastungen betreffen<br />
die betroffenen Liegenschaftsteile nicht, die Liegenschaft wird daher unbelastet übertragen.<br />
Als Gegenleistung verpflichtet sich Frau Jutta Pietsch, die Kosten auf Grundstück 699/7 zu<br />
errichtenden Gehsteiges in vollem Umfang zu übernehmen und die Stadtgemeinde<br />
hinsichtlich dieser Kosten vollkommen schad- und klaglos zu halten. Der Aufbau ist<br />
vertraglich vorgegeben. <strong>Die</strong> vorliegende Kostenschätzung von DI Haller ergibt einen<br />
ermittelten Betrag für die Bewertung der Gegenleistung von € 13.860,00. <strong>Die</strong><br />
Stadtgemeinde leistet keine Gewähr für irgendwelche best<strong>im</strong>mte Eigenschaft der<br />
Vertragsobjekte, wohl aber dafür, dass diese völlig lastenfrei und frei von wie <strong>im</strong>mer<br />
gearteten Verunreinigungen und Kontaminationen an Jutta Pietschübergehen und von dieser<br />
völlig frei von bücherlichen und außerbücherlichen Lasten übernommen werden können.<br />
Ein Verzicht auf diese Gewährleistung konnte vor Verhandlung nicht erreicht werden,<br />
allerdings haben auch die Recherchen keine Hinweise darauf gegeben, dass hier <strong>im</strong>mer<br />
geartete Verunreinigungen bzw. Kontaminationen zu erwarten wären.<br />
Sämtliche mit Errichtung und grundbücherliche Durchführung dieses Vertrages<br />
verbundenen Kosten, Gebühren und Steuern trägt Frau Jutta Pietsch, welche die<br />
Stadtgemeinde diesbezüglich auch schad- und klaglos hält.<br />
Für die Durchführung dieses Vertrages und der erforderlichen Schritte beauftragen die<br />
Vertragsparteien die WKG Korp-Grünbart Rechtsanwälte GmbH, Bahnhofstraße 35 a. Der<br />
Vertrag wird in einer Ausfertigung errichtet. Jutta Pietsch erhält auf Wunsch eine Kopie.<br />
Der Vertrag liegt dem Vorausprotokoll bei und wird vollinhaltlich verlesen.<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 23.11.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, dass dem<br />
Gemeinderat empfohlen wird, den Kaufvertrag zwischen der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Innkreis</strong> und Frau Jutta Pietsch gemäß Entwurf Stand 08.11.2010 abzuschließen.<br />
Der Kaufvertragsentwurf wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der<br />
Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />
mit dem Kaufvertrag und Zu- und Abschreibungen der<br />
Grundstücke gemäß Teilungsplan GZ 10261a – wie<br />
vom Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />
wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />
erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />
st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.