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A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis

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7. GR. vom 16.12.2010 Seite 24<br />

Das neu gebildete Grundstück 134/3 (gebildet aus den Trennstücken 4 des Grundstückes<br />

727 der EZ 3110, des Trennstückes 5 des Grundstückes 699/7 der EZ 3110 sowie des<br />

Trennstückes 6 aus Grundstück 134 der EZ 19) sowie das Trennstück 7 aus Grundstück 727<br />

der EZ 3110 und das Trennstück 8 aus Grundstück 134 der EZ 19 jeweils des Grundbuches<br />

46149 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> bilden den Vertragsgegenstand.<br />

<strong>Die</strong> auf der EZ 19, Grundbuch 46149 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> eingetragenen Belastungen betreffen<br />

die betroffenen Liegenschaftsteile nicht, die Liegenschaft wird daher unbelastet übertragen.<br />

Als Gegenleistung verpflichtet sich Frau Jutta Pietsch, die Kosten auf Grundstück 699/7 zu<br />

errichtenden Gehsteiges in vollem Umfang zu übernehmen und die Stadtgemeinde<br />

hinsichtlich dieser Kosten vollkommen schad- und klaglos zu halten. Der Aufbau ist<br />

vertraglich vorgegeben. <strong>Die</strong> vorliegende Kostenschätzung von DI Haller ergibt einen<br />

ermittelten Betrag für die Bewertung der Gegenleistung von € 13.860,00. <strong>Die</strong><br />

Stadtgemeinde leistet keine Gewähr für irgendwelche best<strong>im</strong>mte Eigenschaft der<br />

Vertragsobjekte, wohl aber dafür, dass diese völlig lastenfrei und frei von wie <strong>im</strong>mer<br />

gearteten Verunreinigungen und Kontaminationen an Jutta Pietschübergehen und von dieser<br />

völlig frei von bücherlichen und außerbücherlichen Lasten übernommen werden können.<br />

Ein Verzicht auf diese Gewährleistung konnte vor Verhandlung nicht erreicht werden,<br />

allerdings haben auch die Recherchen keine Hinweise darauf gegeben, dass hier <strong>im</strong>mer<br />

geartete Verunreinigungen bzw. Kontaminationen zu erwarten wären.<br />

Sämtliche mit Errichtung und grundbücherliche Durchführung dieses Vertrages<br />

verbundenen Kosten, Gebühren und Steuern trägt Frau Jutta Pietsch, welche die<br />

Stadtgemeinde diesbezüglich auch schad- und klaglos hält.<br />

Für die Durchführung dieses Vertrages und der erforderlichen Schritte beauftragen die<br />

Vertragsparteien die WKG Korp-Grünbart Rechtsanwälte GmbH, Bahnhofstraße 35 a. Der<br />

Vertrag wird in einer Ausfertigung errichtet. Jutta Pietsch erhält auf Wunsch eine Kopie.<br />

Der Vertrag liegt dem Vorausprotokoll bei und wird vollinhaltlich verlesen.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 23.11.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, dass dem<br />

Gemeinderat empfohlen wird, den Kaufvertrag zwischen der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Innkreis</strong> und Frau Jutta Pietsch gemäß Entwurf Stand 08.11.2010 abzuschließen.<br />

Der Kaufvertragsentwurf wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der<br />

Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit dem Kaufvertrag und Zu- und Abschreibungen der<br />

Grundstücke gemäß Teilungsplan GZ 10261a – wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.

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