A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis
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7. GR. vom 16.12.2010 Seite 20<br />
Östlich dieses Grundstückes befindet sich die ÖMV Tankstelle und ist entlang der<br />
Grundgrenze bereits eine Wand in der Höhe von ca. 5 m aufgezogen (siehe Foto 1).<br />
Eine weitere hohe Schallschutzwand zu dem Grundstück <strong>im</strong> Zuge des Umbaus der Hofer-<br />
Filiale (Verlegung derLKW-Anlieferung in Richtung der Liegenschaft von Frau Kassik),<br />
muss auf alle Fälle vermieden werden, zumal sich andernfalls die Wohnsituation von Frau<br />
Kassik unzumutbar gestalten würde, da sodann ihr gesamtes Grundstück durch hohe Wände<br />
an der Ostseite (Tankstelle) und Nordseite (Hofer) geradezu „eingekastelt“ wäre.<br />
Vielmehr muss der Abstand der Parzelle Nr. 674/5 zum Grundstück von Frau Kassik derart<br />
erhalten bleiben, dass sowohl die begrünte Wand als auch die Bäume auf dem Hofer-<br />
Grundstück weiterhin bestehen bleiben (siehe Foto 2).<br />
Insbesondere befürchtet Frau Kassik, dass es durch die geplante Umwidmung zu einer<br />
erheblichen Verstärkung von unzumutbaren Lärm<strong>im</strong>missionen durch Nachtanlieferungen<br />
und vermehrte Tagesanlieferung <strong>im</strong> LKW Verkehr kommen wird.<br />
Auch muss verhindert werden, dass Abluft von Kühlaggregaten und Ventilatoren in<br />
Richtung ihres Grundstückes geblasen wird.<br />
Frau Kassik möchte jedenfalls nicht, dass durch die Umwidmung ihre derzeitige<br />
Wohnsituation Nachteile erfährt.<br />
Gerade durch die Möglichkeit den Anlieferungsbereich einhausen zu können wird ein<br />
baulicher Lärmschutz gewährleistet.<br />
Auf die Erhaltung der Bäume entlang der Grundgrenze besteht kein Rechtsanspruch.<br />
Kühlaggregate werden <strong>im</strong> gewerberechtlichen Bewilligungsverfahren abgehandelt.<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 23.11.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, vorbehaltlich<br />
der positiven Stellungnahme des Landes Oberösterreich wird dem Gemeinderat die<br />
Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Beschlussfassung<br />
vorgeschlagen.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />
– vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung des Landes - mit der<br />
Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/52 und<br />
Bebauungsplanänderung Nr. 2/116 – wie vom<br />
Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />
wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />
erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />
st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.