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A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis

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7. GR. vom 16.12.2010 Seite 20<br />

Östlich dieses Grundstückes befindet sich die ÖMV Tankstelle und ist entlang der<br />

Grundgrenze bereits eine Wand in der Höhe von ca. 5 m aufgezogen (siehe Foto 1).<br />

Eine weitere hohe Schallschutzwand zu dem Grundstück <strong>im</strong> Zuge des Umbaus der Hofer-<br />

Filiale (Verlegung derLKW-Anlieferung in Richtung der Liegenschaft von Frau Kassik),<br />

muss auf alle Fälle vermieden werden, zumal sich andernfalls die Wohnsituation von Frau<br />

Kassik unzumutbar gestalten würde, da sodann ihr gesamtes Grundstück durch hohe Wände<br />

an der Ostseite (Tankstelle) und Nordseite (Hofer) geradezu „eingekastelt“ wäre.<br />

Vielmehr muss der Abstand der Parzelle Nr. 674/5 zum Grundstück von Frau Kassik derart<br />

erhalten bleiben, dass sowohl die begrünte Wand als auch die Bäume auf dem Hofer-<br />

Grundstück weiterhin bestehen bleiben (siehe Foto 2).<br />

Insbesondere befürchtet Frau Kassik, dass es durch die geplante Umwidmung zu einer<br />

erheblichen Verstärkung von unzumutbaren Lärm<strong>im</strong>missionen durch Nachtanlieferungen<br />

und vermehrte Tagesanlieferung <strong>im</strong> LKW Verkehr kommen wird.<br />

Auch muss verhindert werden, dass Abluft von Kühlaggregaten und Ventilatoren in<br />

Richtung ihres Grundstückes geblasen wird.<br />

Frau Kassik möchte jedenfalls nicht, dass durch die Umwidmung ihre derzeitige<br />

Wohnsituation Nachteile erfährt.<br />

Gerade durch die Möglichkeit den Anlieferungsbereich einhausen zu können wird ein<br />

baulicher Lärmschutz gewährleistet.<br />

Auf die Erhaltung der Bäume entlang der Grundgrenze besteht kein Rechtsanspruch.<br />

Kühlaggregate werden <strong>im</strong> gewerberechtlichen Bewilligungsverfahren abgehandelt.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 23.11.2010 einst<strong>im</strong>mig vor, vorbehaltlich<br />

der positiven Stellungnahme des Landes Oberösterreich wird dem Gemeinderat die<br />

Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Beschlussfassung<br />

vorgeschlagen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

– vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung des Landes - mit der<br />

Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/52 und<br />

Bebauungsplanänderung Nr. 2/116 – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.

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