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A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis

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Anwesende:<br />

V e r h a n d l u n g s s c h r i f t<br />

aufgenommen bei der<br />

am Donnerstag, dem 25. Oktober 2012, um 18.30 Uhr<br />

<strong>im</strong> Sitzungssaale des Rathauses abgehaltenen<br />

15. Öffentlichen Sitzung<br />

des<br />

G e m e i n d e r a t e s<br />

A) Bürgermeister: Albert Ortig, als Vorsitzender<br />

B) <strong>Die</strong> Mitglieder des Stadtrates<br />

Vizebürgermeister Dr. Thomas Brückl<br />

Vizebürgermeister Michael Steffan<br />

Vizebürgermeister Mag. Ernst Reiter<br />

Stadträtin Dr. Claudia Schoßleitner<br />

Stadträtin Gabriele Luschner<br />

Stadtrat Michael Großbötzl<br />

Stadtrat Erich Rohrauer<br />

Stadtrat Max Gramberger


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 2<br />

C) <strong>Die</strong> Mitglieder des Gemeinderates:<br />

Clemens Mader<br />

Nicole Mahr<br />

Josef Fuchs<br />

Franz Kaufmann<br />

Josef Heißbauer<br />

Mag. Josef W<strong>im</strong>mer<br />

Barbara Koller<br />

Ing. Andreas Puschmann<br />

Christoph Zauner<br />

DI Paul Fischer<br />

Maria Perndorfer<br />

Sabine Steffan<br />

Yasha Kahrer<br />

Rudolf Holzinger<br />

Maria Kirchmayr<br />

Helga Brandstätter<br />

Thomas D<strong>im</strong><br />

KR Franz D<strong>im</strong><br />

Angelika Podgorschek<br />

Elmar Podgorschek<br />

Ingrid Oberwagner<br />

Entschuldigt fehlen: Anwesende Ersatzmitglieder:<br />

Marianne Kraxberger Christoph Regl<br />

Mag. a Yvonne Aigner Nicolas Schoßleitner<br />

Sabine Straßl Peter Prokop<br />

Dr. Heinz Lughofer<br />

Christian Bangerl<br />

Dr. Christoph Bleckenwegner<br />

Thomas Brachtl<br />

Der Stadtamtsdirektor:<br />

Ing. MMag. Peter Eckkrammer<br />

<strong>Die</strong> Schriftführerin:<br />

Sabine Haury<br />

He<strong>im</strong>o Katzlberger<br />

Nina Kirchtag<br />

Mag. a Barbara Lenglachner<br />

Christine Oßberger<br />

Der Gemeinderat zählt 37 Mitglieder. Hievon sind einschließlich der Ersatzmitglieder 37 an-<br />

wesend. Er ist daher gemäß § 50 der OÖ. GemO 1990 beschlussfähig.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 3<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. SCR – Shopping Center <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> ......................................................................... 7<br />

1.1 Genehmigung Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/62 und Bebauungsplanänderung<br />

Nr. 2/136 .............................................................................................................................. 7<br />

1.2 Grundteilung (Abtretungen öffentl. Gut) ..................................................................... 13<br />

1.3 Umfeldgestaltung und Innenstadterneuerung (Bausystem, Planung,<br />

Projektentwicklung) ........................................................................................................... 14<br />

2. Grundangelegenheiten ....................................................................................................... 17<br />

2.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen ............................. 17<br />

2.1.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung Eigentümergemeinschaft<br />

Kasernstraße <strong>im</strong> Bereich Parz. .1517 ............................................................................ 17<br />

2.1.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich der Parz. 1056<br />

(Brauerei <strong>Ried</strong>) und 1055/1 (Stadtgemeinde) ............................................................... 18<br />

2.1.3 Bebauungsplanänderung Fa. Fischer, Fischerstraße – Änderung der<br />

Baufluchtlinie ................................................................................................................ 21<br />

2.1.4 Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich Angerwaschen Parz. .1833 und 1606 -<br />

Ansuchen Erich Hintermaier ......................................................................................... 22<br />

2.1.5 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung (Auflassung öffentl. Gut) <strong>im</strong><br />

Bereich Fa. Priewasser, Salzburger Straße ................................................................... 24<br />

2.1.6 Bebauungsplanänderung Einfriedungen .............................................................. 25<br />

2.1.7 Bebauungsplanänderung Rücknahme Auflassung Straßenstück Haager Straße –<br />

Ullmann, Murauer, Kranzmayr ..................................................................................... 26<br />

2.2.1 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/63 inkl. Örtl. Entwicklungskonzept Nr.<br />

1/10 und Bebauungsplanänderung Nr. 2/137 – XXXLutz ............................................ 27<br />

2.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen ....................... 34<br />

2.2.2 Bebauungsplanänderung Nr. 2/138 – Rudolf Gehnböck (St. Anna) ................... 34<br />

2.2.3 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/64 und Bebauungsplanänderung Nr. 2//139<br />

– Teilauflassung Grenzgasse ......................................................................................... 35<br />

2.2.4 Bebauungsplanänderung Nr. 2/140 – Thomas Enichlmayr ................................. 37<br />

2.2.5 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/65 und Bebauungsplanänderung Nr. 2/141<br />

– Lebenshilfe Rettenbrunner Weg ................................................................................ 38<br />

2.2.6 Bebauungsplanänderung Nr. 2/142 – Oberachgasse Einmündung Schärdinger<br />

Straße ............................................................................................................................ 40<br />

2.3 Optionsvertrag Fa. Fellner ........................................................................................... 41<br />

2.4 Grundabtretung Hr. Kneidinger, Alte Hohenzeller Straße .......................................... 43<br />

2.5 Löschung Wiederkaufsrecht ob der Liegenschaft Bauböckstraße Nr. 9a.................... 45<br />

2.6 Ankauf öffentl. Gut Oberachgasse – Kaufvertrag Fr. Sköld ....................................... 46<br />

2.7 Anpachtung öffentl. Gut Aubachweg – Fa. Duo Reinigungsservice GmbH ............... 47<br />

2.8 XXXLutz – Sondervereinbarung Überbauung öffentl. Gut Am Reischauergrund ..... 48<br />

2.9 ASZ Hannesgrub – Auflösungsvertrag ........................................................................ 53<br />

3. Bauangelegenheiten ............................................................................................................ 54<br />

3.1 Kanalangelegenheiten: BA 19 – Änderung Bauumfang ............................................. 54<br />

3.2 VS II – Diverse Auftragsvergaben .............................................................................. 55<br />

3.3 PTS - Auftragsvergaben .............................................................................................. 60<br />

3.4 Straßenbauprogramm 2013 .......................................................................................... 61<br />

4. Verkehrsangelegenheiten ................................................................................................... 63<br />

4.1 Froschaugasse – Lückenschluss der Kurzparkzone <strong>im</strong> Bereich der Rifa .................... 63<br />

4.2 OÖVG/Citybus – Tarife für 2012 ................................................................................ 64<br />

4.3 Aufhebung und Neuverordnung Tempo 30 Molkereistraße, Gartenstraße,<br />

Kapuzinerberg, Innenstadt ................................................................................................. 65


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 4<br />

5. Soziale Angelegenheiten ..................................................................................................... 67<br />

5.1 Entwicklung integratives Zentrum Kränzlstraße ......................................................... 67<br />

5.2 Subventionen ............................................................................................................... 68<br />

5.2.1 Kindergarten und Kinderkrippe Krankenhaus – Endabrechnung Subvention<br />

2011/12 ......................................................................................................................... 68<br />

5.2.2 Rifa – Subvention 2013 ....................................................................................... 69<br />

5.2.3. Kinderwerkstatt Schmetterling – Endabrechnung Subvention 2011/12 ............. 70<br />

5.2.4 Kinderwerkstatt Schmetterling – Subvention 2012/13 ........................................ 71<br />

5.2.5 Verein Tagesmütter Innviertel – Endabrechnung Subvention 2011/12 ............... 72<br />

5.2.6 Verein Tagesmütter Innviertel – Subvention 2012/13 ......................................... 73<br />

6. Bildung, Schule, Horte ....................................................................................................... 74<br />

6.1 Schaffung einer Krabbelstubengruppe in der Josef-Kränzl-Straße 33 - Finanzierung 74<br />

6.2 Bio-Essen für Schul- und Kindergartenkinder ............................................................ 77<br />

7. Sportangelegenheiten ......................................................................................................... 80<br />

7.1 Subventionen ............................................................................................................... 80<br />

7.1.1 Restsubvention <strong>Ried</strong>er Leichtathletik-Nacht 2012 .............................................. 80<br />

8. Wohnungsangelegenheiten ................................................................................................ 81<br />

8.1 Wohnungsvergaben ..................................................................................................... 81<br />

9. Kulturangelegenheiten ....................................................................................................... 83<br />

9.1 Ehrungen ...................................................................................................................... 83<br />

10. Finanzangelegenheiten ..................................................................................................... 85<br />

10.1 Nachtragsvoranschlag 2012 ....................................................................................... 85<br />

10.1.1 Stadtgemeinde .................................................................................................... 85<br />

10.1.1.1 Ordentlicher Haushalt ..................................................................................... 85<br />

10.1.1.2 Außerordentlicher Haushalt ............................................................................ 85<br />

10.1.2 Städt. Bestattung ................................................................................................ 87<br />

10.2 Eintrittsgebühren Eissporthalle Saison 2012/13 ........................................................ 88<br />

10.3 Startförderung „Förderungsverein Unterer Roßmarkt“ ............................................. 90<br />

10.4 Konditionsänderungen Sparkasse, Bank Austria, BAWAG, Kommunalkredit,<br />

Volksbank (nicht öffentlich!) ............................................................................................. 91<br />

11. Verein zur Förderung der Infrastruktur der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> & Co KG ........... 92<br />

11.1 Nachtragsvoranschlag 2012 ....................................................................................... 92<br />

11.2 Voranschlag 2013 (inkl. mittelfristiger Finanzplan) ................................................. 95<br />

12. Personalangelegenheiten .................................................................................................. 98<br />

12.1 Auflassung <strong>Die</strong>nstposten Kläranlage ......................................................................... 98<br />

13. Mitteilungen ...................................................................................................................... 99<br />

13.1 Antworten zur Resolution „Vorsteuerabzug für Schulen“ ........................................ 99<br />

13.2 Antworten zur Resolution „100 % atomstromfrei!“ ................................................ 100<br />

13.3 Sitzungsplan 2013 .................................................................................................... 101<br />

14. Allfälliges ......................................................................................................................... 103<br />

15. Dringlichkeitsanträge gemäß § 46 (3) der OÖ GemO 1990 ....................................... 104<br />

15.1 Umschuldung Darlehen Kindergarten Ra<strong>im</strong>undstraße ............................................ 104


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 5<br />

Ich eröffne die 15. öffentliche Sitzung des Gemeinderates und begrüße die Herrn Vizebürgermeister,<br />

die Damen und Herren Stadträte sowie die Damen und Herren Gemeinderäte<br />

recht herzlich. Ich begrüße die <strong>Ried</strong>erinnen und <strong>Ried</strong>er, die sich die Zeit nehmen, der<br />

heutigen Gemeinderatssitzung zuzuhören, und die Vertreter der Presse.<br />

Der Termin der Sitzung wurde am 20.10.2011 gemäß den Best<strong>im</strong>mungen der Oö. Gemeindeordnung<br />

1990 festgesetzt. <strong>Die</strong> Tagesordnung wurde allen Gemeinderatsmitgliedern<br />

innerhalb der 7-Tage-Frist gemäß § 45 Abs. 3 der Oö. GemO 1990 idgF zugestellt.<br />

<strong>Die</strong> Abhaltung der Sitzung war überdies durch Anschlag an der öffentlichen Gemeindeamtstafel<br />

kundgemacht.<br />

Damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.<br />

Das Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates vom 05. Juli 2012 wurde bereits zugestellt<br />

und liegt auch während der heutigen Sitzung auf. Wenn keine Einwendungen erhoben<br />

werden, gilt dieses als genehmigt.<br />

Es sind an der heutigen Sitzung einige Mitglieder des Gemeinderates verhindert, wofür<br />

folgende Ersatzmitglieder eingeladen wurden, die ich hiermit begrüßen darf:<br />

Von der ÖVP:<br />

Christoph Regl für Marianne Kraxberger<br />

Nicolas Schoßleitner für Mag. a Yvonne Aigner<br />

Von der SPÖ<br />

Peter Prokop für Sabine Straßl<br />

Von der FPÖ<br />

He<strong>im</strong>o Katzlberger für Dr. Heinz Lughofer<br />

Nina Kirchtag für Christian Bangerl<br />

Von den GRÜNEN<br />

Christine Oßberger für Thomas Brachtl<br />

Mag. a Barbara Lenglachner für Dr. Christoph Bleckenwegner<br />

Damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.<br />

Gemäß § 46 Abs. 3 bringe ich den Inhalt der vorliegenden Dringlichkeitsanträge zur<br />

Kenntnis und es ist sodann über die Aufnahme in die Tagesordnung abzust<strong>im</strong>men:<br />

Umschuldung Darlehen Kindergarten Ra<strong>im</strong>undstraße<br />

<strong>Die</strong> Umschuldung ist aufgrund der Konditionsänderungen erforderlich.<br />

A<strong>ntrag</strong>:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der dringlichen Behandlung des Tages-<br />

ordnungspunktes „Umschuldung Darlehen Kindergarten<br />

Ra<strong>im</strong>undstraße“ einverstanden sind, wollen zum Zeichen


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 6<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Einst<strong>im</strong>mig.<br />

Nachstehende Tagesordnungspunkte wurden abgesetzt:<br />

Tagesordnungspunkt 2.9 ASZ Hannesgrub - Auflösungsvertrag<br />

Begründung: Für die vertragliche Vereinbarung sind noch steuerrechtliche Aspekte zu<br />

prüfen.<br />

Tagesordnungspunkt 3.3 PTS - Auftragsvergaben<br />

Begründung: Es liegen keine Vergaben vor, welche der Gemeinderat zu beschließen hätte.<br />

Tagesordnungspunkt 4.2 OÖVG/Citybus – Tarife für 2012<br />

Begründung: Es werden noch Verhandlungen geführt.<br />

Tagesordnungspunkt 5.1 Entwicklung integratives Zentrum Kränzlstraße<br />

Begründung: Es laufen noch Gespräche.<br />

Tagesordnungspunkt 10.1.2 Nachtragsvoranschlag Städt. Bestattung<br />

Begründung: Es gibt keine Änderungen zum Voranschlag.<br />

<strong>Die</strong> Tagesordnung enthält 15 Punkte.<br />

Wir kommen somit zum Punkt 1. der Tagesordnung, SCR – Shopping Center <strong>Ried</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Innkreis</strong>.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 7<br />

1. SCR – Shopping Center <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />

1.1 Genehmigung Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/62 und Bebauungsplanänderung<br />

Nr. 2/136<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/62:<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> beabsichtigt <strong>im</strong> Bereich des bestehenden Standortes Kastner &<br />

Öhler eine Änderung des Flächenwidmungsplanes. Das bestehende „Gebiet für Geschäftsbauten“<br />

(G1) wird an die neuen Planungsüberlegungen der Projektgruppe SES<br />

(Spar European Shopping Centers) angepasst.<br />

Neben der städtebaulichen Anbindung an die innerstädtische Bebauung mit für <strong>Ried</strong> typische<br />

Häuserzeilen entlang der Dr. Franz Berger-Straße wird auch ein Augenmerk auf die<br />

Verkehrs-lösung gelegt.<br />

Um dem zu erwartendem Verkehrsaufkommen gerecht zu werden, wird <strong>im</strong> Kreuzungsbereich<br />

zwischen Dr. Franz Berger-Straße und Braunauer Straße ein Kreisverkehr errichtet.<br />

<strong>Die</strong> Ein -und Ausfahrten zur Tiefgarage erfolgen parallel zur Dr. Franz Berger-Straße mit<br />

einem Rampenbauwerk und sind in beiden Fahrtrichtungen möglich.<br />

<strong>Die</strong> Widmungsänderung bezieht sich somit auf die Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen<br />

der Parz. Nr. 461/1, 461/6, 461/7, 461/10, 461/12, 461/13, 462/4, 462/5, .425,<br />

.426/1, .426/2, .428, .429, .430, .431, .432, .433, .434, 463/1, 463/2, 464, 465, 466, 467,<br />

468, 469, 470, 471/2 sowie TFL 712/3 und TFL 713 alle KG <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, in der<br />

Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> mit einer Grundstücksfläche von ca. 20.000 m² als Gebiet<br />

für Geschäftsbauten.<br />

<strong>Die</strong> Gesamtverkaufsfläche wird mit 20.000 m² festgelegt. Innerhalb dieses Gesamtrahmens<br />

ist die Verkaufsfläche für Handelsbetriebe die Lebens- und Genussmittel der<br />

Grundversorgung anbieten, auf 2.500 m² zu beschränken.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Bebauungsplanänderung Nr. 2/136:<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i. I. beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplanes <strong>im</strong> Bereich<br />

östlich der Dr. Franz Berger-Straße, nördlich der Grenzgasse mit dem weiterführenden<br />

Fuß- und Radweg, und südlich des südseitigen Blockes in der Eislaufgasse. Den Abschluss<br />

nach Osten bildet die lockere durch Baumbestand geprägte „Hinterhofverbauung“<br />

der Bahnhofstraße.<br />

Städtebauliche Leitidee<br />

Zentraler Entwurfsgedanke ist die städtebauliche Struktur der <strong>Ried</strong>er Innenstadt. <strong>Die</strong><br />

Stadt <strong>Ried</strong> ist in Ihrem Zentrum geprägt durch ein belebtes und funktionierendes System<br />

aus Gassen und Plätzen. <strong>Die</strong>se Abfolge von Stadträumen soll in die neue Baumasse übernommen<br />

werden.<br />

Als Verbindung der Altstadt zum Planungsgebiet dienen Hoher Markt, Rainer Straße und<br />

Eislaufgasse. Wie die restliche Innenstadt auch sind diese Straßen geprägt von der typischen<br />

Giebelständigkeit der Häuser wie sie für Städte entlang von Inn und Salzach üblich<br />

sind. Entlang der Dr. Franz-Berger-Straße wird dieses Motiv aufgegriffen. Gegenüber<br />

dem Planungsgebiet befindet sich eine geschlossene Häuserzeile, die durch die zukünftige<br />

Bebauung ein Gegenüber erhalten soll.<br />

Baukörper


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 8<br />

<strong>Die</strong> Straßenfassade entlang der Dr. Franz Berger-Straße interpretiert die geschlossen<br />

Häuserzeilen der Innenstadt. Sie erhält eine starke Strukturierung mit Vor- und Rücksprüngen<br />

und variiert in der Traufenhöhe.<br />

Mit dieser kleinteiligen Struktur, der Gliederung des Baukörpers und der abgestuften<br />

Höhenentwicklung der Straßenfassade soll eine starke Verzahnung mit der Stadt erreicht<br />

werden. Für die Traufenhöhe entlang der Dr. Franz Berger-Straße wird ein Mittelwert<br />

von 13,2m (+/- 10%) bezogen auf die absolute Höhenangabe von 436.55 vorgegeben. Für<br />

den weiterführende Traufenhöhenverlauf nach Süden, entlang der Grenzgasse, Richtung<br />

Osten und nach Norden bis zur gekuppelten (anbaupflichtigen) Bauweise wird eine Höhe<br />

von 12,5m (+/- 10%) fixiert.<br />

Aufgrund der Geschoßhöhe von größer als 5m wird die Fixierung der Baumassenzahl<br />

BMZ (Verhältnis von oberirdisch umbautem Raum zur Grundstücksfläche) festgelegt.<br />

<strong>Die</strong>se beträgt für das Planungsgebiet 11,0 und entspricht der innerstädtischen Baumasse.<br />

<strong>Die</strong> „Häuserzeile“ in der Dr. Franz Berger-Straße wird von einem östlich dahinter situierten<br />

modernen Baukörper umschlossen. <strong>Die</strong> Mall (Einkaufsstraße) liegt dazwischen. Von<br />

der Dr. Franz-Berger-Straße aus wird das Einkaufszentrum über drei Eingänge erschlossen.<br />

Der Baukörper soll in seiner D<strong>im</strong>ension <strong>im</strong> Straßenbild nicht zur Geltung kommen.<br />

Im Osten und <strong>im</strong> Norden, angrenzend zu den Gebäuden der Eislaufgasse, soll das Gebäude<br />

ohne scharfe Übergänge in den Grünbereich übergehen. Das soll durch eine Begrünung<br />

durch Sträucher, Bäume und Kletterpflanzen erfolgen.<br />

Verkehr<br />

Das größere Verkehrsaufkommen durch das Einkaufszentrum wird hauptsächlich über<br />

die Kreuzung Braunauer Straße - Dr.-Franz-Berger-Straße erfolgen. <strong>Die</strong>se Kreuzung wird<br />

durch eine Kreisverkehrslösung erheblich vereinfacht. <strong>Die</strong> Ein- und Ausfahrten zur Tiefgarage<br />

erfolgen parallel zur Dr.- Franz-Berger-Straße mittels Rampen und sind in beiden<br />

Fahrtrichtungen möglich.<br />

So werden durch die vorgeschlagene Verkehrslösung Kreuzungen zwischen den Fuß-<br />

bzw. Radwegen und dem Straßenverkehr vermieden. <strong>Die</strong> Zu- und Abfahrt des Anlieferverkehrs<br />

erfolgt gesondert <strong>im</strong> Bereich des neuen Kreisverkehrs.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss und Stadtrat hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />

vom 05.07.2012 die Einleitung der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />

Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />

06.08.2012 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />

Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 06.08.2012 verständigt.<br />

<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endet mit 03.09.2012 bzw. 01.10.2012.<br />

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Energie <strong>Ried</strong> – Kein Einwand<br />

Wirtschaftskammer Oberösterreich – Kein Einwand<br />

Land Oberösterreich, UA. Örtliche Raumordnung – Noch nicht eingelangt<br />

Helmut Waisnix, Dr.-Franz-Berger-Straße 24:<br />

In obiger Angelegenheit geben wir bekannt, dass Herr Helmut Waisnix, Dr.-Franz-<br />

Berger-Straße 24, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, die Anwälte Pochendorfer Mitterbauer OG mit


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 9<br />

der Vertretung seiner rechtlichen Interessen beauftragt hat; wir ersuchen um Kenntnisnahme<br />

und Abwicklung der Korrespondenz über unsere Kanzlei.<br />

Mit Schreiben vom 06.08.2012 des Stadtamtes <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> wurde mein Mandantschaft<br />

darüber verständigt, dass es anlässlich des Baus eines neuen Einkaufszentrums angrenzend<br />

an die Dr.-Franz-Berger-Straße zu einer Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

sowie des Bebauungsplanes kommen werde. Dabei soll es offenbar auch zu erheblichen<br />

Veränderungen der Straßen- bzw. Parkflächen entlang der Dr.-Franz-Berger-Straße<br />

kommen.<br />

Unser Mandant ist Inhaber der Trafik in der Dr.-Franz-Berger-Straße 24. <strong>Die</strong> Trafik ist<br />

seine Existenzgrundlage und einzige Einnahmequelle. Da eine Trafik ja grundsätzlich<br />

von der Laufkundschaft lebt und diese mit dem Fahrzeug nur kurz anhält, um kleine Einkäufe<br />

in der Trafik zu tätigen, ist es von überaus großer Wichtigkeit, dass <strong>im</strong> Nahebereich<br />

der Trafik entsprechende Haltemöglichkeiten für Fahrzeuge vorhanden sind.<br />

Nach Auskunft von Herrn DI Muhr werden zwar genügend Parkplätze <strong>im</strong> Bereich des<br />

neuen Einkaufszentrums vorhanden sein, sowie auch ein direkter unterirdischer Zugang<br />

auf die andere Straßenseite der Dr.-Franz-Berger-Straße, wo auch die Trafik meiner<br />

Mandantschaft liegt. Jedoch ist es wie bereits oben angeführt so, dass ein Trafik von der<br />

Laufkundschaft lebt und wäre es unrealistisch anzunehmen, dass Kunden für eine Zigarettenkauf<br />

oder dergleichen in einer Tiefgarage auf der gegenüberliegenden Straßenseite<br />

ihr Fahrzeug abstellen und dann einen entsprechend langen Weg zu der Trafik zurücklegen.<br />

Es ist daher von erheblicher Bedeutung, dass ausreichend Haltemöglichkeiten für<br />

PKWs entlang der Dr.-Franz-Berger-Straße hiefür bestehen bleiben.<br />

Sollte dies nicht der Fall sein, so würde dies den finanziellen Ruin meiner Mandantschaft<br />

bzw. auch der angrenzenden Geschäfte bedeuten.<br />

Namens meiner Mandantschaft ersuche ich recht höflich um Berücksichtigung dieses<br />

überaus wichtigen Anliegens.<br />

DI Wolfgang Schilcher, General-Keyes-Straße 46, 5020 Salzburg und Dr. Gaby Strobl-<br />

Schilcher, Halberstätten 35, 5201 Seekirchen:<br />

Als MiteigentümerIn der Liegenschaft 892/2, Grenzgasse 6, 4910 <strong>Ried</strong> i.I. Einreichung<br />

per email, Schriftstück mit Originalunterschriften folgt per Post Stellungnahme zur geplanten<br />

Abänderung des Bebauungsplans, Mappenblatt 2/136<br />

Wir nützen hiermit die Möglichkeit der Stellungnahme zur geplanten Änderung des Bebauungsplanes<br />

„<strong>im</strong> Bereich östlich der Dr. Franz Berger-Straße, nördlich der Grenzgasse<br />

und südlich der Eislaufgasse. „<strong>Die</strong> lockere, durch Baumbestand geprägte Hinterhofverbauung<br />

der Bahnhofstraße“ (wir zitieren aus Ihrer Verständigung) bildet den Abschluss<br />

nach Osten.<br />

Sie beschreiben weiters die städtebauliche Struktur der <strong>Ried</strong>er Innenstadt, erwähnen die<br />

(<strong>im</strong> Original wirklich einzigartige) typische Giebelständigkeit der Häuser der Städte entlang<br />

des Inns und der Salzach, die auch in der neuen Verbauung der Berger-Straße zitiert<br />

werden soll. Der Baukörper soll demnach, in seiner D<strong>im</strong>ension <strong>im</strong> Straßenbild nicht zur<br />

Geltung kommen. Im Osten und <strong>im</strong> Norden (...) soll das Gebäude durch Begrünung ohne<br />

scharfe Übergänge in den Grünbereich erfolgen.“ Unser fast 200 Jahre altes Elternhaus<br />

steht in der Grenzgasse, die nicht von ungefähr die „Grenze“ in ihrem Namen trägt. <strong>Die</strong><br />

Grenzgasse hat in dem von den Änderungen betroffenen Abschnitt absolut nichts mit innenstädtischer<br />

Verbauung bzw. der zitierten „Hinterhofverbauung der Bahnhofstraße“ zu<br />

tun. In der Grenzgasse gibt es vor allem freie, offene Gärten und durchwegs ein- bis<br />

zweigeschoßig errichtete Wohnhäuser mit einem insgesamt sehr charmanten, vorstädtischen<br />

Charakter. <strong>Die</strong> Bauweise ist größtenteils offen, das „Gasslwerk“ in diesem Bereich


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 10<br />

eng und damit verkehrsarm, das Grün rundum üppigst, die Lebensqualität sehr hoch. Unser<br />

Grundstück Grenzgasse 6 grenzt nun unmittelbar an das Areal des geplanten Shopping-Centers,<br />

für das Sie in diesem Bereich eine Traufenhöhe von 12,5 m (+/- 10 %, dazu<br />

mögliche Aufbauten von weiteren 3,5 m) festlegen möchten. Der in unserer Richtung laut<br />

dem uns vorliegenden Architekten-Plan ganz und gar nicht kleinstädtisch strukturierte,<br />

sondern in seiner Gesamtheit äußerst wuchtig erscheinende Baukörper widerspricht damit<br />

absolut dem weitgehend unverbauten Erscheinungsbild dieses Gegend und damit der<br />

ortsüblichen Verbauung und wird damit (gänzlich konträr zu den Ansprüchen an das<br />

Bauwerk entlang der Berger-Straße) in seiner D<strong>im</strong>ension massiv zur Geltung kommen.<br />

Unser Elternhaus hat <strong>im</strong> Westen einen sehr schmalen Gartenstreifen – nicht zuletzt aufgrund<br />

einer früheren Enteignung eines Wegstreifens (der später schließlich zum Min<strong>im</strong>alpreis<br />

abgegolten wurde und heute zum Bauplatz gehört). Da die lichtbringenden<br />

Fenster der Wohnräume nach Westen gehen, bedeutet ein an der schmalsten Stelle etwa<br />

acht(!) Meter von der Grundgrenze entfernt stehendes, in einer Höhe von (+/-) 12,5 Meter<br />

Höhe durchgängig ausgeführtes Bauwerk eine massive Beeinträchtigung der Belichtung –<br />

nicht zuletzt auch der Räume <strong>im</strong> Erdgeschoß. Ein wuchtiger Baukörper von dieser Größe<br />

und Höhe – noch dazu in Richtung Westen – bedeutet einen extremen Verlust der Lebensqualität<br />

an diesem Wohnort und insgesamt eine ganz massive Wertminderung unseres<br />

Eigentums bis hin zur Unverkäuflichkeit.<br />

Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

Wir ersuchen Sie deshalb sehr dringend,<br />

den Bebauungsplan (Mappenblatt Nr. 2/ 236) dahingehend abzuändern, dass <strong>im</strong> direkten<br />

Anschlussbereich an unsere Liegenschaft Grenzgasse 6 die Traufenhöhe von III auf II gesenkt<br />

wird und das Bauwerk in diesem begrenzten Bereich damit stufig auszuführen ist;<br />

zusätzlich den Abstand des Bauwerks zu unserer Grundgrenze spürbar zu erhöhen (den<br />

max<strong>im</strong>alen Spielraum der Architekten auszunützen).<br />

In unserer Stellungnahme möchten wir Sie auch darum ersuchen, auf die planenden ArchitektInnen<br />

dahingehend Einfluss zu nehmen, dass <strong>im</strong> Hörbereich der wenigen benachbarten<br />

Wohnhäuser keine Lüftungen oder sonstigen Lärmerreger am zu errichtenden Gebäude<br />

bzw. <strong>im</strong> Umfeld angebracht werden dürfen; die Liftüberfahrten/Technikzentren so<br />

zu setzen sind, dass sie von der „Wohnseite“ aus nicht wahrgenommen werden können;<br />

zur Gewinnung von Licht das Gebäude in einer möglichst hellen, dem Ortsbild angepassten<br />

Farbe ausgeführt wird; die in der Verständigung erwähnte Begrünung <strong>im</strong> Übergang<br />

zum Wohngebiet so ausgeführt werden muss, dass tatsächlich eine Anpassung an die<br />

ortsübliche Gartenlandschaft realisiert wird (vergleiche „innerstädtische Struktur“ in der<br />

Berger-Straße); die jenseits unseres Gartenzauns geplante Feuerwehrausfahrt mit einem<br />

verschließbaren Tor abgesichert werden soll, da frei zugängliche bzw. befahrbare Asphaltflächen<br />

um Einkaufszentren eine magische Wirkung auf verschiedene „Interessensgruppen“<br />

besitzen, was durch die direkte Nähe zu unserem Wohnhaus einen weiteren<br />

Verlust der Lebensqualität mit sich brächte; keine anderen Zu- und Abfahrten über diese<br />

Feuerwehrzufahrt erfolgen dürfen.<br />

Eine mehr als zwölf Meter hohe Wand vorm eigenen Haus – noch vor kurzem unvorstellbar,<br />

jetzt unvermeidbar? Nein, so hoffen wir! Alle BürgerInnen haben die gleichen<br />

Rechte. Und damit darf ein riesiges Geschäft der einen (und das sollte das neue Shopping<br />

Center wohl werden) nicht auf Kosten anderer gemacht werden (Verlust der Lebensqualität,<br />

gravierende Wertminderung).<br />

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme und ersuchen Sie sehr herzlich,<br />

unsere Situation bei Ihrer Beschlussfassung zu berücksichtigen!


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 11<br />

Wolfgang Mandl, Bäckerei, Dr.-Franz-Berger-Straße 36:<br />

Aufgrund des geplanten Bauvorhabens ist es für unser Unternehmen dringend notwendig,<br />

dass unsere Kunden weiterhin auf der Stellflächen unmittelbar vor dem Gehsteig unseres<br />

Geschäftes kurz parken dürfen (nur für deren Einkauf).<br />

Außerdem machen wir nochmals darauf aufmerksam, weiterhin unseren Lieferanten das<br />

Zuliefern ihrer Waren zu ermöglichen (ca. 10 – 15 Minuten Parkmöglichkeit auf dem<br />

Gehsteig seitlich vom Betrieb neben der Landesstraße).<br />

Außerdem muss auf jeden Fall während der gesamten Bauzeit ein An- bzw. Wegliefern<br />

der Ware gewährleistet sowie die uneingeschränkte Zufahrt zum Geschäft für unsere<br />

Kunden möglich sein.<br />

Um auch die Weiterbeschäftigung unserer 10 Mitarbeiter abzusichern, ersuchen wir Sie,<br />

diese für uns existenziell sehr wichtigen Anliegen bei der Planung zu berücksichtigen<br />

bzw. später bei der Bauverhandlung auch schriftlich festzuhalten.<br />

Anton Willinger, Kleiderhaus, Dr.-Franz-Berger-Straße 20-22:<br />

Als direkter Anrainer und Betreiber eines seit 60 Jahren bestehenden Textilgeschäftes<br />

und <strong>im</strong> Namen meiner Geschäftskollegen in der unteren Dr.-Franz-Berger-Straße ersuche<br />

ich Sie dringend in der Detailplanung „Berger-Straße NEU“ möglichst viele Parkplätze<br />

zu erhalten. Ein Wegfall aller Parkflächen wäre existenzbedrohend.<br />

Zur Stellungnahme DI Wolfgang Schilcher und Dr. Gaby Strobl-Schilcher : „Der Abstand<br />

des Objektes zur Grundgrenze Schilcher beträgt an der schmalsten Stelle 8 m.“<br />

<strong>Die</strong> max<strong>im</strong>ale Höhe ist <strong>im</strong> Bebauungsplan mit 12,50 m ± 10 % fixiert. Der erforderliche<br />

Mindestabstand laut Oö. BauTG wird eingehalten. Selbst bei einer offenen Bauweise<br />

ohne Baufluchtlinien wären die Abstandsbest<strong>im</strong>mungen nach § 5 Oö. BauTG eingehalten.<br />

Zur Stellungnahme Helmut Waisnix, Wolfgang Mandl und Anton Willinger – <strong>im</strong> Projekt<br />

sind entsprechende Ladezonen geplant.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 02.10.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Genehmigung der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung zur Beschlussfassung<br />

vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Vizebürgermeister OSR Mag. Ernst Reiter betont vehement die Wichtigkeit von genügend<br />

Parkplätzen, die unabdingbar sind für die kleineren Geschäfte. <strong>Die</strong> Kommunalsteuer<br />

ist eine wichtige Einnahmequelle für die Gemeinde, es werden auch die kleinen Handelsbetriebe<br />

mit ihrem vielfältigen Angebot und verfügbare Parkplätze gebraucht.<br />

Bürgermeister Albert Ortig versichert, dass ihm die Wahrung der Interessen der kleinen<br />

Geschäftstreibenden ebenso bewusst und wichtig ist. Selbstverständlich seien<br />

ausreichend Ladezonen und Parkplätze geplant. Hinsichtlich der übrigen<br />

Einwendungen verweist er auf die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.<br />

Stadtrat Max Gramberger erläutert, dass das SCR die Zukunft <strong>Ried</strong> nachhaltig beeinflussen<br />

wird. <strong>Die</strong> bisher vorgelegten Verkehrslösungen, die Zu- und Abfahrten, sind zwar sehr<br />

aufwändig, aber städtebaulich nicht unbedingt das Gelbe vom Ei und die derzeitige<br />

Platzlösung sollte zumindest hinterfragt werden. Er schlägt Verhandlungen mit den<br />

SCR-Betreibern und einen Dialog mit den Wirtschaftstreibenden vor. Es sollte eine


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 12<br />

Arbeitsgruppe installiert werden, die <strong>im</strong> ständigen Dialog mit den SCR-Betreibern laufend<br />

auftauchende Probleme abarbeitet.<br />

Er berichtet weiters, dass <strong>im</strong> derzeitigen Projekt nur drei Parkplätze in der Dr.-Franz-<br />

Berger-Straße vorgesehen sind, <strong>im</strong> Bereich Bäckerei Mandl ist gar kein Parkplatz.<br />

<strong>Die</strong>se Situation empfindet er als äußerst problematisch.<br />

Bürgermeister Albert Ortig möchte nicht, dass sieben Jahre an Vorleistungen plötzlich in<br />

Frage gestellt werden. <strong>Die</strong> Zu- und Abfahrten in die Tiefgarage und der Kreisverkehr<br />

waren Forderungen, die gemeinsam mit den Planern umgesetzt wurden. Anpassungen<br />

und Adaptierungen sind jedoch nach wie vor jederzeit realisierbar. <strong>Die</strong> Behauptung,<br />

dass nur drei Parkplätze in der Dr.-Franz-Berger-Straße <strong>im</strong> Projekt vorgesehen seien,<br />

st<strong>im</strong>me überhaupt nicht. Er empfiehlt Stadtrat Gramberger, sich den aktuellen Plan<br />

noch einmal genau anzusehen und <strong>im</strong> Übrigen soll rasch weitergearbeitet, diskutiert<br />

und Details ausgearbeitet werden, um dieses wichtige Projekt für <strong>Ried</strong> umzusetzen.<br />

Stadtrat Max Gramberger besteht darauf, auf dem heute vorgelegenen Plan nur drei<br />

Parkplätze gesehen zu haben.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Genehmigung der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung<br />

Shopping Center <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> –<br />

wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 13<br />

1. SCR – Shopping Center <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />

1.2 Grundteilung (Abtretungen öffentl. Gut)<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Vom Vermessungsbüro DI Wagneder liegt ein Teilungsplan für das Grundstück SC-<strong>Ried</strong><br />

vor. <strong>Die</strong>ser Teilungsplan sieht Abtretungen ins öffentl. Gut und Rückgaben aus dem öffentl.<br />

Gut vor.<br />

Abtretung ins öffentl. Gut: -29-3-44-1-4-50-2-116-39-7=-295 m²<br />

Rückgabe aus öffentl. Gut: 56+8+21+9+168+2+140+40=444 m²<br />

… ergibt einen Überhang von 149 m² zugunsten des öffentl. Gutes.<br />

<strong>Die</strong> Rückgabe der 119 m² in der Grenzgasse ist unentgeltlich, da auch 1991 eine unentgeltliche<br />

Abgeltung erfolgte.<br />

Da es sich bei diesem Überhang um eine Fläche aus den öffentl. Gut handelt und diese nicht<br />

bebaubar ist, wird vorgeschlagen, diese, wie in der Vergangenheit üblich, um einen Betrag<br />

von 100,-- Euro an die SC-<strong>Ried</strong> zu veräußern.<br />

<strong>Die</strong> Verträge werden dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung am 11.10.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat die Veräußerung<br />

der Fläche zu 100 Euro/m² zur Beschlussfassung vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Veräußerung des öffentl. Gutes – wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen -<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 14<br />

1. SCR – Shopping Center <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />

1.3 Umfeldgestaltung und Innenstadterneuerung (Bausystem, Planung, Projektentwicklung)<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Mit dem Bau des Shopping-Centers <strong>Ried</strong> in der Dr.-Franz-Berger-Straße, Bauzeit 2013-<br />

2014, ist es notwendig, die attraktive Innenstadt der Stadt <strong>Ried</strong> i.I. zu dem Einkaufszentrum<br />

erlebnisreich zu erweitern, sodass auch für die dort ansässigen Handelsbetriebe ein<br />

lebendiger in alle Richtungen gestaltbarer öffentlicher Raum zur Verfügung steht.<br />

<strong>Die</strong> Planung sieht vor, die Verkehrsflächen bzw. Zentrumszonen Dr. F. Bergerstraße,<br />

Hoher Markt, Rainerstraße, Eislaufgasse, Bayrhammergasse, Wohlmayrgasse, Bahnhofstraße<br />

bis einschl. Altkatholische Kirche, Dr. Th. Sennstraße bis Einfahrt VSI,<br />

Naglschmidgasse und Roßmarkt, von 2013 bis 2014 abschnittsweise zu gestalten.<br />

Der Gestaltungsbereich wird größtenteils niveaugleich ausgeführt. Für sehbehinderte<br />

Mitbürger werden taktile Elemente an ausgezeichneten Stellen eingebaut.<br />

<strong>Die</strong> Ausführung der Pflasterung erfolgt, analog der Linzer Landstraße, mittels Schwerlastpflaster<br />

mit Betonpflasterwürfel Center-Stone 42 x 42 x 14 (ruhender Verkehr) bzw.<br />

Big Stone 42 x 42 x 18 (fließender Verkehr) in ungebundener Bauweise und Rigolplatten<br />

als Entwässerungsrinnen.<br />

Durch die umlaufende Verzahnung wird die Fuge nach unten verschlossen, das führt zu<br />

einer sehr guten Stabilisierung der Steine.<br />

<strong>Die</strong> Entwässerung der Oberflächen erfolgt grundsätzlich in einer Tiefenlinie mit Einlaufschacht<br />

30/50 cm. Bei zu geringer Längsneigung werden Entwässerungsstreifen aus<br />

Schwerlastpflaster (Rigolpflaster) mit eingefrästen Querschlitzen (quer zur Fließrichtung)<br />

hergestellt, in gebundener Bauweise verlegt und auf Entwässerungsrinnen aufgesetzt.<br />

Der Aufbau für die Pflasterflächen ist folgendermaßen geplant:<br />

� Center-Stone (14 cm), Big Stone 42 (18 cm)<br />

� Splittbettung (4 cm),<br />

� Trennbeton (10 – 15 cm)<br />

� STM (stabilisiertes Stahlbetonmaterial) 20 cm<br />

� in Summe mit ca. 48 - 57 cm<br />

<strong>Die</strong>s ermöglicht eine Kostenreduzierung gegenüber der herkömmlichen Bauweise.<br />

<strong>Die</strong> Verfugung erfolgt durch einen wasserdurchlässigen Fugenfüllstoff auf der Basis von<br />

Trasskalk und Brechsand. Somit ist eine tägliche maschinelle Reinigung kein Problem.<br />

Auch eine rutschsichere und barrierefreie Begeh- und Benutzbarkeit ist uneingeschränkt<br />

möglich.<br />

<strong>Die</strong>ser oben beschriebene Aufbau ermöglicht eine äußerst kurze Bauzeit und die Geschäftszugänge<br />

während der Bauarbeiten sind auch einfacher herzustellen.<br />

Durch diese Bauweise ist auch die Instandhaltung kostengünstig durchführbar.<br />

<strong>Die</strong> öffentliche Beleuchtung wird in Form einer Überspannungslösung ausgeführt, sodass<br />

der öffentliche Raum für eine Gestaltung freigehalten ist.<br />

<strong>Die</strong> Möblierung ist mobil geplant um den öffentliche Raum multifunktional nutzbar zu<br />

machen.<br />

Aufgrund der engen terminlichen Situation ist es notwendig die Planung für einen Teil<br />

der Pflasterung in Auftrag zu geben, um <strong>im</strong> kommenden Jahr 2013, sobald die Witterung<br />

es zulässt, mit den Umbauarbeiten beginnen zu können.<br />

Das Planungsbüro TBV PlanungsKG hat bei der Entwicklung dieser Bauweise mitgewirkt<br />

und baut zur Zeit große Bereiche der Linzer Landstraße von der Schillerstraße bis


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 15<br />

zum Musiktheater um. Für den Entwurf und die Detailplanung ist das Zivilingenieurbüro<br />

KMP tätig.<br />

Für die Ausschreibung von 10.000 m² lautet das Honorarangebot<br />

TBV Planungs KG rd. € 95.000,00 inkl. MWSt.<br />

Für den Entwurf und die Detailplanung lautet das Honorarangebot<br />

KMP ZT-GmbH rd. € 97.000,00 inkl. MWSt.<br />

<strong>Die</strong> Bedeckung für diese Planungsleistungen erfolgt vorläufig aus dem Straßenbaubudget<br />

2012.<br />

<strong>Die</strong> Planung ist Basis für die Ermittlung der Gesamtbaukosten des Projektes und die Erstellung<br />

des Finanzierungsplanes bis zur nächsten Gemeinderatssitzung am 13.12.2012.<br />

Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, <strong>im</strong> Sinne des Amtsvortrages, die beiden Büros<br />

TBV Planungs KG und KMP ZT-GmbH mit der Planung zu beauftragen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Gemeinderätin Sabine Steffan meldet sich zu Wort und fragt an, ob schon jemand eine<br />

Vorstellung über die tatsächlich zu erwartenden Gesamtkosten hat und wie der<br />

Finanzierungsplan aussieht, wenn die Planungskosten allein schon 97.000 Euro<br />

ausmachen.<br />

Bürgermeister Albert Ortig antwortet, dass eine Finanzierungsvorschau erstellt wird. <strong>Die</strong><br />

Gesamtkosten werden zwischen fünf und sieben Millionen Euro ausmachen und<br />

sollen mittels Sonderfinanzierung bereit gestellt werden. Es werden durch das<br />

Shopping Center aber auch Mehreinnahmen erwartet, etwa bei der Kommunalsteuer,<br />

aber auch durch die Sanierung und Belebung des jetzt brach liegenden Wohnviertels in<br />

diesem Bereich.<br />

Stadtrat Max Gramberger stellt fest, dass es bei diesem Tagesordnungspunkt einige<br />

Pferdefüße gibt.<br />

1. Es gab keine Vorbehandlung <strong>im</strong> zuständigen Ausschuss.<br />

2. <strong>Die</strong> freihändige Vergabe an die beiden Firmen zu einem Betrag von insgesamt<br />

192.000 Euro erscheint problematisch. Warum gibt es eigentlich zwei Planer?<br />

3. <strong>Die</strong> Festlegung der öffentlichen Beleuchtung in Form einer Überspannungslösung<br />

erscheint als Vorgriff auf die Shared-Space-Planungen, die hier nicht berücksichtigt<br />

werden.<br />

4. <strong>Die</strong> Dringlichkeit ist nicht ersichtlich, eine Behandlung <strong>im</strong> Ausschuss notwendig<br />

und aus seiner Sicht auch möglich.<br />

Bürgermeister Albert Ortig erwidert, dass aufgrund der äußerst knappen terminlichen<br />

Situation es unumgänglich ist, die Planung für die Pflasterung bereits jetzt in Auftrag zu<br />

geben, um 2013 – sobald die Witterung es zulässt – sofort mit den Arbeiten beginnen zu<br />

können. <strong>Die</strong> Planer sind höchst professionelle Firmen, es wird ein System übernommen,<br />

das auch be<strong>im</strong> Magistrat Linz zum Einsatz kommt und sich durch die rasche Umsetzbarkeit<br />

der Bauphase nicht ruinös auf die umliegenden Geschäfte auswirkt. Optionen für<br />

Poller, Rohrverlegungen und dergleichen sind jederzeit möglich und Details wie Möblierung<br />

und Beleuchtung können später eingeplant werden. Er betont noch einmal die<br />

Dringlichkeit des Beschlusses, da es ansonsten durch verzögerte Bauphasen zu einer sehr<br />

unangenehmen Situation für den umliegenden Handel und die Bewohner kommen kann.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 16<br />

Stadtrat Max Gramberger fragt an, ob eine Vergabe ohne Gegenangebot tatsächlich korrekt ist<br />

und bedauert, dass man sich mit Beschluss des Planungsauftrags auf dieses System festlegt,<br />

ohne andere Optionen zu prüfen.<br />

Bürgermeister Albert Ortig erklärt nachdrücklich, dass eine rechtzeitige Fertigstellung nur<br />

dann möglich ist, wenn mit Hochdruck daran gearbeitet wird. Er muss das extrem<br />

enge Zeitfenster ausnützen, damit die Maßnahmen vor der Eröffnung des Einkaufszent-<br />

rums fertig sind.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der erweiterten Innenstadtgestaltung, mit den dafür<br />

verwendeten System Center bzw. Big Stone in ungebundener<br />

Bauweise und der Vergabe der Planung an das Büro TBV<br />

Planungs-KG (rd. € 95.000,-- inkl. MwSt. und KMP ZT-<br />

GmbH (rd. € 97.000,-- inkl. MwSt.) – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehr-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

4 Gegenst<strong>im</strong>men (GRÜNE).


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 17<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />

2.1.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung Eigentümergemeinschaft<br />

Kasernstraße <strong>im</strong> Bereich Parz. .1517<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Eigentümergemeinschaft Kasernstraße ersucht um Änderung des Flächenwidmungs-<br />

und Bebauungsplanes. <strong>Die</strong> Eigentümergemeinschaft hat von der Republik Österreich<br />

Heeresverwaltung einen ca. 3m breiten Grundstreifen an der Nordseite der Parzelle .1577<br />

erworben.<br />

Weiters ist geplant, das bestehende Objekt zu erneuern, wobei die Außenhülle vom Umfang<br />

her nicht verändert wird. Es werden der Sicherheit entsprechend Notausgänge und<br />

Fluchtstiegen angeordnet. Auch wird ein neues Flugdach errichtet.<br />

Der erworbene Grundstücksstreifen ist <strong>im</strong> Flächenwidmungsplan zu der G2 Widmung<br />

(GVF gesamt auf 3000m² beschränkt) hinzuzufügen.<br />

Weiters ist es auch notwendig, die Baufluchtlinien soweit zu verändern, dass diese Sicherheitseinrichtungen<br />

ausgeführt werden können. Außerdem soll die Straßenfluchtlinie<br />

parallel zum Straßenverlauf angeordnet werden und somit auch das Flugdach berücksichtigen.<br />

Auch auf dem Grundstück der Republik Österreich ist die Baufluchtlinie durch den Eigentümerwechsel<br />

in diesem Bereich anzupassen.<br />

Dem Gemeinderat wird die Einleitung wie berichtet zur Beschlussfassung vorgeschlagen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Einleitung der Flächenwidmungsplan- und Bebauungsplanänderung<br />

– wie vom Berichterstatter vorgetragen<br />

– einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 18<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />

2.1.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich der Parz. 1056<br />

(Brauerei <strong>Ried</strong>) und 1055/1 (Stadtgemeinde)<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Firma Fellner hat um Verschmälerung des öffentlichen Gutes <strong>im</strong> Bereich Ahamerweg<br />

angesucht. Im diesem Bereich wird ein Wohnbauprojekt zurzeit geplant. Der Bauausschuss<br />

hat sich in seiner Sitzung am 12. Juni 2012 mit diesem Thema befasst und vorderhand<br />

eine Verschmälerung des öffentlichen Gutes von der Haager Straße bis zur Hohenzeller<br />

Straße von 15 auf 13 m vorgeschlagen, wobei sich der Verkehrsausschuss mit<br />

dieser Angelegenheit auseinandersetzen möge.<br />

<strong>Die</strong> Mitglieder des Verkehrsausschusses diskutieren die möglichen Fahrbahnbreiten in<br />

diesem Bereich. Da hier jedoch noch nicht abgeschätzt werden kann welche Art der Bebauung<br />

hier kommen soll, ob ein allfälliger Radweg, Mehrzweckstreifen, Gehsteige,<br />

Parkstreifen o.ä. benötigt werden, erscheint hier eine Verschmälerung des öffentlichen<br />

Gutes als nicht sinnvoll. Um sich hier weiteren Planungsspielraum offen zu halten,<br />

schlägt der Verkehrsausschuss daher vor, das öffentliche Gut in diesem Bereich nicht zu<br />

verschmälern und eine Breite von 15 m weiterhin aufrecht zu erhalten.<br />

Um für die Zukunft eine einwandfreie Anbindung der Gutenbergstraße an die Haager<br />

Straße in diesem Bereich zu ermöglichen, wurde das Büro Axis ersucht, eine Kreuzungslösung<br />

auszuarbeiten. <strong>Die</strong> Planung liegt vor. Das Büro Axis schlägt einen Kreisverkehr<br />

mit einem Durchmesser von 30 m vor. <strong>Die</strong>s bedeutet, dass be<strong>im</strong> Grundstück Brauerei<br />

noch eine zusätzliche Abtretung notwendig ist. Es wird vorgeschlagen, die Kreisverkehrslösung<br />

<strong>im</strong> Bebauungsplan vorzusehen.<br />

Es wird angemerkt, dass bereits ein Beschluss des Bauausschusses vom 12.06.2012 existiert,<br />

indem ein Teil der Bebauungsplanänderung beschlossen wurde. Lediglich die Straßenbreite<br />

und der Kreisverkehr sind in diesem Bauausschussprotokoll noch nicht enthalten.<br />

Es ist notwendig, diese beiden Protokolle für die GR-Sitzung zusammen zu führen.<br />

Beschluss des Bauausschusses vom 12.06.2012:<br />

„<strong>Die</strong> Fa. Fellner ersucht um Änderung des Bebauungsplanes für die o.a. Parzellenbereiche.<br />

Derzeit besteht auf den oben genannten Grundstücken die Widmung M/II/0,6. In Absprache<br />

mit dem Grundeigentümer der Parz. 1056 (Brauerei <strong>Ried</strong> e.Gen.) stellt die Fa. Fellner<br />

in ihrem Namen einen Widmungsa<strong>ntrag</strong> auf M/III/1,0 für die nördlich gelegene Hälfte<br />

der Parz. 1056 (siehe beiliegenden Plan).<br />

Weiters ersucht die Fa. Fellner auch über die Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich des<br />

Stadtgemeindegrundes mit der Parz. 1055/1 wobei wiederum in der nördlichen Hälfte des<br />

Grundstückstreifens eine Widmungsänderung M/III/1,0 bea<strong>ntrag</strong>t wird (siehe beiliegenden<br />

Plan).


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 19<br />

Entgegen dem Straßenprojektplan der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> bea<strong>ntrag</strong>t die Fa. Fellner zusätzlich<br />

eine Verminderung der Straßenbreite (Verlängerung Ahamerweg) auf 10 m Gesamtbreite<br />

um die Wohnbauprojektierung der neuen Gesamtanlage besser ausnützen zu<br />

können.<br />

Im Bauausschuss vom 06.09.2011wurde unter dem Punkt „Namensgebung“ für die Verlängerung<br />

der Gutenbergstraße die Breite dieser Straße angesprochen und der Vorschlag<br />

unterbreitet, <strong>im</strong> nächsten Bauausschuss grundsätzlich über die Straßenbreiten in diesem<br />

Bereich zu diskutieren. <strong>Die</strong>ser Punkt wurde dann <strong>im</strong> Bauausschuss am 27.09.2011 behandelt.<br />

<strong>Die</strong> Verlängerung der Gutenbergstraße ist <strong>im</strong> Bebauungsplan südl. der Haagerstraße<br />

mit einer Breite von 15 m <strong>im</strong> Bebauungsplan vorgeschlagen. <strong>Die</strong> Verbindungsstraße<br />

von der <strong>Ried</strong>er Hochstraße zur Verlängerung der Gutenbergstraße vorbei be<strong>im</strong><br />

Roten Kreuz und der Kleinriedersiedlung ist mit 12 m <strong>im</strong> Bebauungsplan vorgesehen.<br />

Es stellt sich die Frage, ob die Breite des öffentl. Gutes belassen werden sollte und die<br />

Ausführung der Straße mit einer entsprechend verminderten Fahrbahnbreite durchgeführt<br />

werden soll, z.B. Geh- und Radweg, Baumalleen etc.<br />

Der Bauaussschuss schlägt in seiner Sitzung vom 27.09.2011 einst<strong>im</strong>mig vor, solange die<br />

Entwicklung dieses Gebietes nicht endgültig geklärt ist, soll das öffentl. Gut belassen<br />

werden. <strong>Die</strong> Fahrbahn soll auf ein Min<strong>im</strong>um beschränkt ausgeführt werden.<br />

<strong>Die</strong>sem Beschluss ist auch der Stadtrat in seiner Sitzung am 06.10.2011 gefolgt.<br />

Vorschlag für Straßenverschmälerung:<br />

Beiderseitiger Gehsteig plus beiderseitiger Längsparkstreifen plus Fahrspur ergibt in<br />

Summe ca. 13 m, d.h. Verschmälerung des öffentl. Gutes von 15 auf 13 m. Der Verkehrsausschuss<br />

möge dies überprüfen und sich mit dieser Maßnahme auseindersetzen.<br />

Fortführung über die Haager Straße bis zur Gutenbergstraße.<br />

Vorderhand wird vorgeschlagen von der Haager Straße bis zur Hohenzeller Straße das<br />

öffentl. Gut von 15 auf 13 m zu verringern, wobei der Verkehrsausschuss sich mit dieser<br />

Angelegenheit befassen möge.“<br />

In der Sitzung des Gemeinderates vom 05. Juli 2012 wurde dieser Tagesordnungspunkt<br />

abgesetzt.<br />

In seiner Sitzung vom 02.10.2012 schlägt der Bauausschuss nun mehrst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Einleitung der Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes vor<br />

und zwar soll der Kreisverkehr wie vom Büro Axis vorgeschlagen <strong>im</strong> Bebauungsplan berücksichtigt<br />

werden. Eine Verschmälerung des öffentl. Gutes von der Haager Straße bis<br />

zur Hohenzeller Straße von 15 auf 13 m wird abgelehnt.<br />

Der Verkehrsausschuss schlägt vor, das öffentliche Gut <strong>im</strong> Bereich Ahamerweg weiterhin<br />

mit 15 m <strong>im</strong> Bebauungsplan zu belassen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Einleitung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungsverfahrens<br />

– wie vom Berichterstatter


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 20<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 21<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />

2.1.3 Bebauungsplanänderung Fa. Fischer, Fischerstraße – Änderung der Baufluchtlinie<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Geschäftsleitung der Fa. Fischer beabsichtigt die Erweiterung der Verkaufsräume in<br />

einem Ausmaß von 144,70 m² auf 223,86 m² Nettonutzfläche. <strong>Die</strong> Erweiterung erfolgt <strong>im</strong><br />

Vordachbereich des bestehenden Bürogebäudes. <strong>Die</strong> derzeitige Baufluchtlinie verläuft<br />

jedoch an der Vorderkante des Gebäudes, ca. 5 m innerhalb der Vordachkante.<br />

Das Architekturbüro DI Matulik bea<strong>ntrag</strong>t <strong>im</strong> Namen der Bauherrschaft Fischer Beteiligungs-Verwaltungs-GmbH.,<br />

die Baufluchtlinie an die Vorderkante des Daches zu verlegen<br />

– auf einer Länge von mindestens 18 m laut beiliegendem Plan.<br />

(<strong>Die</strong> bestehende Tiefgaragen-Abfahrt ist übrigens ebenfalls außerhalb der Baufluchtlinie).<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 02.10.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Einleitung der Änderung des Bebauungsplanes jedoch auf die gesamte Länge zur<br />

Beschlussfassung vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Einleitung des Bebauungsplanänderungsverfahrens<br />

– wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehr-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

1 St<strong>im</strong>menthaltung (ÖVP: DI Fischer)


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 22<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />

2.1.4 Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich Angerwaschen Parz. .1833 und 1606 - Ansuchen<br />

Erich Hintermaier<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Änderung des Bebauungsplanes auf eine GFZ von 0,5:<br />

Das Grundstück Angerwaschen 5, (Parz. 1606 und .1833, gesamt 792 m²) ist mit einer<br />

Gesamtgeschoßflächenzahl von nur 0,3 <strong>im</strong> Bebauungsplan beschränkt.<br />

Durch die heutige energiesparende Bauweise sind Außenmauern von 45 bis 50 cm notwendig<br />

die zusammen mit den Innenwänden bereits einen großen Anteil der GFZ verschlingen.<br />

In diesem Fall werden da. 30 % der GFZ nur für Wände, VWS, Stiegen usw.<br />

verbraucht.<br />

Das angrenzende Nachbargrundstück hat mit ihrer 8-geschossigen Bauweise eine GFZ<br />

von 1,6 (Foto <strong>im</strong> Anhang). <strong>Die</strong> angrenzenden Bebauungspläne haben ebenfalls eine höhere<br />

GFZ-Zahl.<br />

Hr. Bmst. Hintermaier möchte das Grundstück mit 4 Wohnungen zu je 68 m² bebauen<br />

(Entwurf liegt bei). Für jede Wohnung werden 2 Stellplätze errichtet.<br />

Mit dieser Bebauung wird eine GFZ von 0,5 erreicht. Da eine GFZ von 0,5 eine übliche<br />

Bebauungsdichte darstellt, ersucht Hr. Bmst. Hintermaier um Abänderung des Bebauungsplans<br />

in diese Richtung.<br />

Änderung des Bebauungsplanes auf GFZ 0,8 und Geschoße II+D:<br />

Das Grundstück Angerwachen 5, (Parz. 1606 und .1833, gesamt 792 m²) ist mit einer Gesamtgeschoßflächenzahl<br />

von nur 0,3 <strong>im</strong> Bebauungsplan beschränkt.<br />

Das angrenzende Nachbargrundstück hat mit ihrer 8-geschossigen Bauweise eine GFZ<br />

von 1,6 (Foto <strong>im</strong> Anhang). <strong>Die</strong> angrenzenden Bebauungspläne haben ebenfalls eine höhere<br />

GFZ-Zahl.<br />

Hr. Bmst. Hintermaier möchte das Grundstück mit 6 Wohnungen zu je 68 m² bebauen<br />

(Entwurf liegt bei). Mit dieser Bebauung werde ich eine Geschoßflächenzahl von 0,8 erreichen<br />

und zwei Geschoße plus ein Dachgeschoß soll ausgeführt werden.<br />

Damit das 8-geschoßige Hochhaus das Wohnprojekt nicht subjektiv bedrückt und das<br />

Wohnobjekt besser ins Landschaftsbild passt möchte Hr. Bmst. Hintermaier mit Geschoßen<br />

plus Dachgeschoß umsetzen.<br />

Bei dieser Bebauung wird auf eine sehr hochwertige Ausführung mit überdachten Autostellplätzen<br />

<strong>im</strong> Keller, Lift usw. geachtet. Es werden 11 Stellplätze für 6 WE geschaffen.<br />

Durch die kompakte Bauweise wird nur 270 m² Fläche bebaut. Der Rest soll als grüne<br />

Parkanlage mit viel Spielflächen, Sitzplätzen, usw. gestaltet werden. Das Bauwerk würde<br />

nicht dominieren, sondern eine Bereicherung für die Lage mit sich bringen.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 23<br />

Für die unmittelbar angrenzenden Bereiche ist <strong>im</strong> Bebauungsplan eine dichtere Bebauung<br />

als in dem betroffenen Gebiet vorgesehen. Eine Bebauung mit einer Geschoßflächenzahl<br />

von 0,5 wäre für diesen betroffenen Bereich vertretbar.<br />

In der Sitzung des Bauausschusses wird dem Gemeinderat die Einleitung der Änderung<br />

des Bebauungsplanes und zwar die Änderung der Geschoßflächenzahl in diesem Bereich<br />

von derzeit von 0,3 auf 0,5 zur Beschlussfassung einst<strong>im</strong>mig vorgeschlagen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Einleitung der Bebauungsplanänderungsverfahrens<br />

– wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 24<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />

2.1.5 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung (Auflassung öffentl. Gut) <strong>im</strong><br />

Bereich Fa. Priewasser, Salzburger Straße<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Herr Gerhard Priewasser ist Eigentümer der Immobilien Salzburger Straße 26,27,28<br />

und 30 sowie der Grundstücksparzellen 530/2, 530/3, 530/4 und 530/8. Somit ist Herr<br />

Priewasser alleiniger Anrainer der Stichstraße (öffentliches Gut Parz. 808/3) zu seinem<br />

Betrieb. <strong>Die</strong> <strong>im</strong> Flächenwidmungsplan und <strong>im</strong> Bebauungsplan ausgewiesene Verbindungsstraße<br />

zur Braunauer Straße ist somit für die Aufschließung der noch nicht bebauten<br />

Grundstücke nicht mehr notwendig.<br />

Dem Gemeinderat wird somit vorgeschlagen, das geplante Straßenstück von der Salzburger<br />

Straße bis zur ersten Querstraße zur Salzburger Straße aus dem Flächenwidmungsplan<br />

und Bebauungsplan herauszunehmen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Stadtrat Max Gramberger berichtet, dass dieser Punkt lediglich aufgrund eines Schreibens von<br />

Herr Priewasser vom 10.10.2012 auf die Tagesordnung genommen wurde, in dem es lapidar<br />

heißt, die Stadtgemeinde benötige die Stichstraße nicht mehr und das öffentliche<br />

Gut sollte daher aufgelassen werden. Da es sich hier um eine gravierende Änderung handelt,<br />

findet er eine Beschlussfassung <strong>im</strong> Gemeinderat ohne Vorbehandlung <strong>im</strong> zuständigen<br />

Gremium demokratiepolitisch bedenklich.<br />

Für Bürgermeister Albert Ortig ist eine Vorbehandlung <strong>im</strong> Bauausschuss problemlos möglich.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Zurückstellung des TOP und Behandlung <strong>im</strong><br />

nächsten Bauausschuss einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 25<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />

2.1.6 Bebauungsplanänderung Einfriedungen<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong>ser Punkt wurde <strong>im</strong> GR am 22. 03 .2012 behandelt. Damals wurde dem Gemeinderat<br />

folgender Entwurf beschlossen.<br />

Außerhalb der Widmung WR (Reines Wohngebiet), angrenzenden Wohnstraßen und bei<br />

Straßenbreiten von mehr als 5 m gelten entgegen § 29 Abs 2 Oö. BauTG folgende Regelungen:<br />

Eine blickdichte und undurchsichtige Gestaltung der Einfriedung darf grundsätzlich bis<br />

zu einer Höhe von 2 m über dem angrenzenden Straßenniveau ausgeführt werden, aber<br />

nur bis zu einer Länge von 10 m, dann ist auf eine Länge von mind. 5 m eine nicht blickdichte<br />

und nicht undurchsichtige Bauweise notwendig (Ausführung nicht als geschlossene<br />

Mauern, Planken, Planen oder in ähnlicher undurchsichtiger Bauweise).<br />

Da <strong>im</strong> BauTG §29 die Vorgangsweise hinsichtlich Schallschutz vorgegeben ist, sollte<br />

diese zur Anwendung kommen, um nicht durchgängige Schutzmauern zu erzeugen.<br />

Daher wird dem Gemeinderat die Herausnahme dieses Absatzes aus dem schriftlichen<br />

Teil des Bebauungsplanes vorgeschlagen und somit käme der § 29 Oö BauTG wieder<br />

vollständig zur Anwendung.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Herausnahme des angeführten Absatzes aus dem<br />

schriftlichen Teil des Bebauungsplanes – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 26<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />

2.1.7 Bebauungsplanänderung Rücknahme Auflassung Straßenstück Haager Straße<br />

– Ullmann, Murauer, Kranzmayr<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Im GR vom 8.7.2010 wurde die Auflassung des Straßensückes Grdst. 1124 beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> Änderung war ab 24.08.2010 rechtswirksam.<br />

Mit den angrenzenden Grundeigentümern wurde wegen der Grundstücksrückgabe bzw.<br />

Verkauf des betroffenen öffentlichen Gutes verhandelt.<br />

Bis heute konnte keine Einigung erzielt werden.<br />

Am 9.10.2012 hat Herr Schleifer von der Fa. STRABAG, die am Finkenweg ein Wohnbauprojekt<br />

abwickelt, angefragt, ob dieser Weg für die zukünftigen Bewohner nutzbar<br />

gemacht werden könnte.<br />

Da dieser Weg eine Abkürzung zur Innenstadt darstellt, wäre es günstig, diesen nicht aufzulassen,<br />

sondern als Gehweg der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.<br />

Daher wird der A<strong>ntrag</strong> gestellt, das öffentliche Gut 1124 wieder <strong>im</strong> Bebauungsplan als<br />

Gehweg auszuweisen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte und erteilt Stadtrat Max Gramberger das Wort.<br />

Stadtrat Max Gramberger ersucht um Ausweisung des öffentlichen Gutes 1124 <strong>im</strong><br />

Bebauungsplan nicht nur als Gehweg, sondern als Geh- und Radweg.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Einleitung des Bebauungsplanänderungsverfahrens<br />

– wie vom Berichterstatter vorgetragen – und der<br />

Ausweisung des öffentlichen Gutes als Geh- und Radweg<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 27<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen<br />

2.2.1 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/63 inkl. Örtl. Entwicklungskonzept Nr.<br />

1/10 und Bebauungsplanänderung Nr. 2/137 – XXXLutz<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Flächenwidmungsplanänderung:<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i. I. beabsichtigt den Flächenwidmungsplan <strong>im</strong> Bereich der<br />

nördlichen Stadtgrenze am derzeitigen Standort von Möbel Lutz zu ändern.<br />

Für die Vergrößerung der Gesamtverkaufsfläche von 14.000 m² auf 20.000 m² eingeschränkt<br />

auf “Möbel einschließlich einschlägiger Waren der Raumausstattung“ wurde ein<br />

Raumordnungsprogramm (43-2012) erlassen.<br />

Darüber hinaus wird das bestehende Gebiet für Geschäftsbauten (G1) auf die östlich des<br />

Stammhauses situierten Parzellen 1941/7 (ehemaliges Pichlerareal) und 1941/12 ausgeweitet.<br />

Der bauliche Zusammenschluss erfolgt durch eine Straßenüberbauung (Am Reischauergrund).<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Bebauungsplanänderung:<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i. I. beabsichtigt den Bebauungsplan <strong>im</strong> Bereich der nördlichen<br />

Stadtgrenze am derzeitigen Standort von Möbel Lutz zu ändern.<br />

Neben der Vergrößerung des Geschäftsgebietes und der Gesamtverkaufsfläche von<br />

14.000 m² auf 20.000 m², werden die Baufluchtlinie angepasst bzw. tlw. an die Straßenfluchtlinie<br />

herangerückt.<br />

Der bauliche Zusammenschluss mit dem Erweiterungsbau auf den Parzellen 1941/7 und<br />

1941/12 erfolgt durch eine Straßenüberbauung des Straßenzuges „Am Reischauergrund“<br />

quasi als „Torsituation“ von der Südseite.<br />

Für die Parkierung der Besucher-Pkws ist <strong>im</strong> Norden des Erweiterungsbaues ein Parkhaus<br />

eingeplant.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss und Stadtrat hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />

vom 05.07.2012 die Einleitung der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />

Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />

06.08.2012 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />

Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 06.08.2012 verständigt.<br />

<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endet mit 03.09.2012 bzw. 01.10.2012.<br />

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Energie <strong>Ried</strong> – Kein Einwand<br />

Wirtschaftskammer Oberösterreich – Kein Einwand


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 28<br />

Land Oberösterreich, UA. Örtliche Raumordnung – Kein Einwand:<br />

Es wird auf die Erfordernisse der PZVO verwiesen, wonach die Baulandkategorie mit<br />

„Gebiet für Geschäftsbauten“ zu bezeichnen ist. <strong>Die</strong> Überbauung öffentlichen Gutes ist<br />

auf FWP-Ebene nicht darzustellen.<br />

Buttinger Rudolf und Mitbesitzer, Weierfing 14, 4971 Aurolzmünster:<br />

Haben gegen die Umwidmung bzw. Bebauung der Grundstücke der Firma Möbel Lutz<br />

nichts einzuwenden.<br />

Durch die Situation, dass das Haus wahrscheinlich von der Firma Lutz nicht mehr gebraucht<br />

wird, möchte Hr. Buttinger und Mitbesitzer um Widmung bei 1941/8 für Branchenmix<br />

ansuchen. Ersuche das Stadtamt uns dabei zu unterstützen, denn ein Möbelhaus<br />

von Hr. Buttinger zu betreiben wäre bei diesem Konkurrenzkampf sinnlos.<br />

Ernst Burgstaller, Försterstr. 3, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>:<br />

Grundsätzlich bin ich gegen die beabsichtigte Ausweitung des Geschäftsgebietes G1 auf<br />

den Parz. 1941/7 und 1941/12, da dies mit Sicherheit zu einem weitaus höheren Verkehrsaufkommen<br />

führen würde. <strong>Die</strong> Situation <strong>im</strong> Kreuzungsbereich Schärdingerstraße /<br />

Zur Feldschlange ist teilweise schon jetzt <strong>im</strong> wahrsten Sinne des Wortes „katastrophal“,<br />

dieser Kreuzungsbereich stellt jedenfalls schon derzeit eine enorme Gefahrenquelle – vor<br />

allem für Personen, die nach links in die Schärdingerstraße einbiegen wollen – dar. <strong>Die</strong>se<br />

gefährliche Kreuzung mit einem enormen Gefahrenpotential könnte meiner Ansicht nach<br />

problemlos durch Errichtung eines Kreisverkehrs wesentlich entschärft werden.<br />

Ein weiteres Hindernis / Problem stellt sich meiner Meinung nach <strong>im</strong> Kreuzungsbereich<br />

Privatstraße Firma Lutz (Süd/(ost Ecke Bestand) / Am Reischauergrund dar. Hier sollten<br />

und müssten meiner Auffassung nach Maßnahmen getroffen werden (z.B. Ausbuchtung<br />

des bestehenden Gebäudes) um Grundstücksverletzungen – wie sie bereits jetzt ständig<br />

passieren – auf meinem Grundstück 1941/5 in Zukunft zu verhindern. <strong>Die</strong> geplante Errichtung<br />

eines Gehsteiges und die Verrückung der Baufluchtlinie an die Straßenfluchtlinie<br />

würden die Verkehrssituation in diesem Bereich enorm verschärfen bzw. Behinderungen<br />

verursachen.<br />

Da die Baufluchtlinie auf den Grundstücken 1941/7 und 1941/12 teilweise an die Straßenfluchtlinie<br />

herangerückt werden soll, fordere ich diese auch auf meinem Grundstück<br />

in Richtung Straße zu verlegen. Sollte dies wider Erwarten nicht möglich sein, dann kann<br />

die Baufluchtlinie auch an den zuvor erwähnten Grundstücken nicht an die Straßenfluchtlinie<br />

herangerückt werden. Dadurch würde der Sinn einer Baufluchtlinie vollkommen<br />

verloren gehen.<br />

<strong>Die</strong> Parkierung der Besucher-PKWs soll lt. Verständigung teilweise durch die Errichtung<br />

eines Parkhauses erfolgen. <strong>Die</strong>s ist grundsätzlich begrüßenswert, es muss allerdings auch<br />

gewährleistet sein, dass dieses Parkhaus auch tatsächlich genutzt wird. Ich fordere daher<br />

in diesem Zusammenhang die Errichtung und Erhaltung eines dementsprechenden Zaunes<br />

(z.B. Doppelstab Höhe ca. 1,5 m – 2 m) auf meinem angrenzenden Grundstücken.<br />

Dadurch könnten von vorne herein insbesondere auch unzumutbare Belästigungen und<br />

Besitzstörungen zu meinen Lasten verhindert werden.<br />

Das Straßenstück, welches am östlichen Rand meines Grundstückes 1941/1 verläuft und<br />

an den bereits bebauten Grundstücken 1941/13 bzw. 1941/3 endet, könnte meiner Auffassung<br />

nach problemlos aus dem Bebauungsplan gestrichen werden. <strong>Die</strong> in diesem Bereich<br />

früher geplante „LKW-Kehr“ ist jedenfalls vollkommen überflüssig und auch nicht mehr<br />

notwendig.<br />

In den beiden Verständigungen ist jeweils die Rede davon, dass Möbel Lutz die Gesamtverkaufsfläche<br />

(eingeschränkt auf „Möbel einschließlich einschlägiger Waren der Raumausstattung“)<br />

vergrößern möchte. Ich gehe daher davon aus, dass die beabsichtigte Erwei-


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 29<br />

terung der Gesamtverkaufsfläche von 14.000 m² auf 20.000 m² keinesfalls eine Erweiterung<br />

des Gastronomiebetriebs mit sich bringen darf.<br />

Josef Hohensinn Autohaus, Kfz-Werkstätte Am Reischauergrund 11, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />

und Josef Hohensinn senior, Am Reischauergrund 12, 49105 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> –<br />

vertreten durch Rae Dr. Robert Mayrhofer, Dr. Johann Köpplinger, Kapuzinerberg 2<br />

4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />

In umseitig bezeichneter Flächenwidmungsangelegenheit wurden wir verständigt, bis<br />

spätestens 03.09.2012 gem. § 36 Abs 4 OÖ Raumordnungsgesetz LGBl. Nr. 114/1993<br />

eine persönliche Stellungnahme abzugeben. Im weiteren Verfahren Bau 031-3/B/12/DI<br />

Mu/wh bzgl. Änderung des Bebauungsplanes, Mappenblatt Nr. 2/137, Errichtung eines<br />

Parkhauses mit Straßenübergang und Einrichtung einer „Torsituation“ an der Südseite<br />

wurde dieselbe Frist erteilt.<br />

Laut den nunmehr vorgelegten Plänen der Fa. Möbel Lutz wäre eine Vergrößerung der<br />

Gesamtverkaufsfläche von 14.000m2 auf 20.000m2 geplant, wobei das Geschäftsgebiet<br />

auf die östlich des Stammhauses situierten Parzellen 1941/7 (ehemals Fa. Pichler) und<br />

1941/12 ausgeweitet würde. Der bauliche Zusammenschluss soll durch eine Straßenüberbauung<br />

erfolgen. Darüber hinaus ist nunmehr ein Rampenparkhaus mit Abstellplätzen für<br />

137 Pkw’s geplant. <strong>Die</strong> Errichtung dieses Parkhauses würde bedeuten, dass die von der<br />

Fa. Lutz zur Kenntnis genommene Umkehrmöglichkeit für Lkw’s, die Waren anliefern,<br />

völlig ad absurdum geführt wird. Ich, Josef Hohensinn sen., verweise dazu auf die in der<br />

gewerberechtlichen Verhandlung vom 17.02.2004, Ge20-122-2003 abgegebene Stellungnahme,<br />

in der ich auf diesen Umstand entsprechend hingewiesen habe. Damals hat seitens<br />

der Fa. Lutz auch Herr Dr. Knauseder an dieser Verhandlung teilgenommen und diese<br />

Einwendung entsprechend zur Kenntnis genommen bzw. wurde in den weiteren Verhandlungen<br />

diesem, unserem Standpunkt <strong>im</strong>mer Rechnung getragen.<br />

Der bestehende Parkplatz auf dem Grundstück Nr. 1941/12 wurde vor 7-8 Jahren gebaut.<br />

<strong>Die</strong> Fa. Lutz hat dieses Umkehrrecht auf diesem Parkplatz <strong>im</strong>mer akzeptiert und „gelebt“.<br />

<strong>Die</strong> nunmehrige Situation (von der Behörde selbst als „Torsituation“ von der Südseite<br />

bezeichnet) kommt einer regelrechten Entwertung meines Areals gleich und würde darüber<br />

hinaus bedeuten, dass die Kundenfrequenz rapide zurückgeht.<br />

<strong>Die</strong>s ergibt sich schon allein dadurch, dass von der einzigen Zufahrtsmöglichkeit her<br />

mein Betrieb nicht mehr für die breite Bevölkerung wahrnehmbar wäre.<br />

Darüber hinaus bestünde keinerlei Möglichkeit mehr, dass Lkw’s in diesem Bereich umkehren<br />

können, weil in dem nunmehr vorliegenden Plan der Umkehrplatz nicht mehr<br />

existiert, sondern dort ein Rampenparkhaus mit darüber befindlichen Lager eingezeichnet<br />

ist.<br />

<strong>Die</strong> Vorgangsweise der Fa. Lutz ist umso bemerkenswerter, als noch vor kurzem nur eine<br />

Erweiterung der Verkaufsmöglichkeit auf dem ehemaligen „Pichlerareal“ behandelt wurde<br />

(vor ca. 3 Monaten). Damals war überhaupt keine Rede davon, dass Verkaufsareal mit<br />

einer Brücke zu erweitern bzw. ein Rampenparkhaus zu errichten, obwohl die Pläne in<br />

Wahrheit seitens der Fa. Lutz offenbar schon damals in der Schublade lagen!<br />

Nach dem Strukturentwurf Nr. 5 der Architekten RRPZT-GesmbH würde es durch den<br />

Umbau einen Zuwachs an Verkaufsfläche von 1.580m2 geben.<br />

<strong>Die</strong> Anzahl der Pkw-Stellplätze vor Lutz und Möbelix beträgt derzeit 160. Durch das<br />

Parkhaus (Park-deck) würden zusätzlich 137 Pkw-Stellplätze geschaffen werden; dies<br />

kommt fast einer Verdoppelung der Verkehrsfrequenz gleich. Darüber hinaus ist durch<br />

die an der östlichen Seite des Rampen-parkhauses bzw. des Lagers vorgesehene Lkw-<br />

Umkehrmöglichkeit – selbst wenn dort eine Lärmschutzwand errichtet wird – für das<br />

Haus von Herrn Hohensinn sen. auf der Parzelle 1941/13 bzw. auf der Parzelle 1941/3<br />

ein derart ungebührlicher Lärm zu befürchten, der ein Bewohnen dort schier unmöglich<br />

macht.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 30<br />

Im Übrigen ist auch der <strong>im</strong> Flächenwidmungsplan eingezeichnete fließende Verkehr bis<br />

zur Grundgrenze der Parzelle 1941/13 gegeben und beeinträchtigt darüber hinaus auch<br />

den Betrieb der Fa. Josef Hohensinn jun., weil unmittelbar bei der Betriebsausfahrt die<br />

Einfahrt der Lkw’s zum Umkehrplatz des Parkhauses situiert ist. Dort wo der Fließverkehr<br />

(öffentliches Gut) an unseren Grund bzw. Lutz-Grund grenzt, besteht die latente Gefahr,<br />

dass zufahrende Anliefer-Lkw’s zur Fa. Lutz laufend dazu meinen Grund benutzen.<br />

An Ort und Stelle ist durch eine entsprechende Kennzeichnung ersichtlich, wo der Grund<br />

Hohensinn beginnt und wie eng es in diesem Bereich ist.<br />

Außerdem müssten Anliefer-Lkw’s, die zur Fa. Mazda Hohensinn zufahren, rückwärts<br />

wieder heraus fahren und zwischen Möbelix und Lutz zurückstoßen, dies stellt eine unzumutbare<br />

Erschwerung der Anlieferungsbedingungen dar, die von mir Hohensinn Josef<br />

jun. nicht hingenommen wird.<br />

Mit der beabsichtigten Änderung des Flächenwidmungsplanes wäre für mich, Josef Hohensinn<br />

jun., als auch für mich Josef Hohensinn sen. schwere wirtschaftliche Nachteile<br />

verbunden.<br />

Der Änderung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen muss eine Grundlagenforschung<br />

und Interessenabwicklung vorausgehen. <strong>Die</strong> Änderung von Flächenwidmungs-<br />

und Bebauungsplänen muss aufgrund der erforderlichen Ermittlungen und Interessenabwägungen<br />

nach § 36 Abs 6 ROG entsprechend begründet werden. <strong>Die</strong> nunmehr durchgeführte<br />

Änderung des Bebauungsplanes benachteiligt die Nachbarinteressen, nämlich jene<br />

der Fa. Hohensinn und jene von Josef Hohen-sinn sen., der daneben in einem Wohnhaus<br />

wohnt, ganz erheblich. Es werden die Nachbarinteressen vollkommen mit Füßen getreten.<br />

<strong>Die</strong>se Vorgangsweise, Bebauung zum Nachteil der Nachbarn ist ein Verstoß gegen den<br />

Gleichheitsgrundsatz und damit verfassungswidrig (VfGH v. 02.12.1995, V146/94).<br />

Nach § 23 des OÖ ROG 1972 sind Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne lediglich<br />

bei Ände-rung der maßgebenden Rechtslage oder wenn es das Gemeinwohl fordert,<br />

zu ändern. Nach § 23 Abs 2 ROG können diese Pläne geändert werden, wenn öffentliche<br />

Interessen, die nach den Best<strong>im</strong>mungen dieses Gesetzes bei der Aufstellung von solchen<br />

Plänen zu berücksichtigen sind und Interessen Dritter nicht verletzt werden. Das Interessen<br />

Dritter mit der Änderung sowohl des Flächenwidmungsplanes und des Entwicklungskonzeptes<br />

<strong>im</strong> Verfahren Bau-031-2/F/12, als auch die Änderung des Bebauungsplanes<br />

<strong>im</strong> Verfahren Bau-031-3/B/12 verletzt werden, liegt eindeutig auf der Hand. Im gegenständlichen<br />

Fall erfordert auch das Gemeinwohl eine derartige Änderung nicht.<br />

§ 36 Abs 1 Z 1 und Z 2 OÖ ROG 1994 (früher § 23 Abs 1 OÖ ROG 1972) kann nur so<br />

verstanden wer-den, dass das Gemeinwohl die Planänderung nur erfordert, wenn aufgrund<br />

einer Interessenabwä-gung, die für die Änderung des Bebauungsplanes sprechenden<br />

<strong>im</strong> öffentlichen Interesse gelegenen Gründe das Interesse am Bestand des früheren<br />

Bebauungsplanes, aus dem nicht nur der Grundeigentümer, sondern auch dessen Nachbarn<br />

für sich Rechte ableiten können, überwiegen.<br />

Davon kann aber <strong>im</strong> vorliegenden Fall keine Rede sein. Somit sind aber die gesetzlichen<br />

Vorausset-zungen des § 36 Abs 2 Z 3 OÖ ROG 1994 (früher § 23 Abs 2 OÖ ROG 1972),<br />

wonach durch die Bebauungsplanänderung „Interessen Dritter nicht verletzt werden“ dürfen,<br />

nicht gegeben, wie sich aus dem vorgesagten Einwendungen (Stellungnahme) eindeutig<br />

ergibt.<br />

Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 2.12.1995, GZ V146/94 eindeutig<br />

bekundet, dass eine Bebauungsplanänderung die zwar vor Bauführung beschlossen,<br />

aber ausschließlich dazu erlassen wird, einen best<strong>im</strong>men Bauwerber <strong>im</strong> Vergleich zu<br />

den Eigentümern von Nachbargrundstücken <strong>im</strong> Hinblick auf die dafür geltenden baurechtlichen<br />

Grundlagen zu begünstigen, gleichheitswidrig ist.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 31<br />

Darüber hinaus wird auch das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Unverletzlichkeit<br />

des Eigentums mit Füßen getreten.<br />

Durch den Erweiterungsbau der Fa. Lutz käme es, wie schon auf Seite 2 unten erwähnt,<br />

zu einer vollkommenen Entwertung sowohl des Areals der Fa. Mazda Hohensinn, als<br />

auch des Areals, auf dem sich das Wohnhaus von Herrn Hohensinn sen. befindet. Es<br />

würde niemanden einfallen, einen Betrieb aufzusuchen, der nur durch einen Torbogen,<br />

der sich bereits als „Betriebsareal“ einer anderen Firma darstellt, erreichbar ist. Sämtliche<br />

Kunden würden sich verlaufen bzw. müsste durch entsprechende finanziell ins Geld gehende<br />

Werbemaßnahmen die Aufmerksamkeit auf den Betrieb, der sich dann quasi ganz<br />

abgelegen <strong>im</strong> hintersten Eck befindet, massiv erhöht werden. Auch die Entwertung des<br />

Grundes, auf dem sich das Wohnhaus des Herrn Hohensinn sen. befindet, liegt klar auf<br />

der Hand. <strong>Die</strong>s wird jeder Sachverständige aus dem Immobilienwesen gutachtlich bestätigen!<br />

Dazu kommt, dass durch das Rampenparkhaus, dass ja mehrstöckig geplant ist, von jedem<br />

Parkplatz aus ab dem 1. Stock wieder Zeit in das Areal Mazda Hohensinn bzw. in<br />

das Wohnhausareal des Herrn Hohensinn sen. gesehen werden kann. Herr Hohensinn sen.<br />

würde dadurch regelmäßig unter Beobachtung stehen und kann sich <strong>im</strong> Garten nicht mehr<br />

so aufhalten, wie dies für jeden normalen Staatsbürger möglich ist. Herr Hohensinn sen.<br />

hat <strong>im</strong> Garten einen Wintergarten und eine Terrasse errichtet und wäre sozusagen künftig<br />

von jedermann aus dem Parkhaus wie in einem „Glaspalast“ beobachtbar.<br />

Darüber hinaus ist es bei der Fa. Mazda Hohensinn schon mehrmals zu Einbrüchen und<br />

<strong>Die</strong>bstählen von Fahrzeugen gekommen. Das Parkhaus würde eine ideale Ausspioniermöglichkeit<br />

von oben herab darstellen, was ebenfalls einen massiven Eigentumseingriff<br />

beinhaltet und jedenfalls dem Grundsatz der Unverletzlichkeit des Eigentums widerspricht.<br />

Durch die Vermehrung der Anzahl der Parkplätze um insgesamt 137, kommt es – wie<br />

schon oben erwähnt – fast zu einer Verdoppelung der Verkehrsfrequenz. <strong>Die</strong>s bedingt<br />

unzumutbaren Verkehrslärm in jeder Hinsicht für das Wohnhaus Hohensinn, dass bereits<br />

in den 90-er Jahren, also lange bevor sich die Fa. Lutz dort angesiedelt hat, errichtet worden<br />

ist. Das Verkehrsaufkommen lässt befürchten, dass nicht nur der Lkw-Verkehr an<br />

Zahl und Intensität zun<strong>im</strong>mt, sondern auch der Betriebslärm an sich. Dadurch werden jedenfalls<br />

die Lärm<strong>im</strong>missionen, die Mazda Hohensinn bzw. das Wohnhaus von Herrn Hohensinn<br />

sen. betreffen in einen Bereich verlagert, der selbst für ein Betriebsbaugebiet unzulässig<br />

ist!<br />

Jedenfalls werden sowohl von mir Hohensinn jun., als auch von mir Hohensinn sen. folgende<br />

Forderungen erhoben:<br />

1) Errichtung eines Gehsteiges vom Beginn des Grundstückes Lutz über Pichler bis zu<br />

unserem Betrieb.<br />

2) Anbringung einer entsprechenden Straßenmarkierung<br />

3) <strong>Die</strong> Nicht-Genehmigung des Torbogens (Straßenüberbauung), ebenso wenig die Genehmigung<br />

des Parkhauses, da damit der seit Jahren bestehende Umkehrplatz verloren<br />

ginge.<br />

Zusammenfassend wird daher bea<strong>ntrag</strong>t, einen Lokalaugenschein an Ort und Stelle<br />

durchzuführen, um die Situation vor Ort entsprechend begutachten zu können. Es wird<br />

angeregt, ein Gutachten eines Sachverständigen aus dem Immobilienwesen einzuholen,<br />

aus dem sich ergeben wird, dass durch den geplanten Erweiterungsbau eine unzumutbare<br />

Entwertung des Grundes, auf dem sich das Betriebsareal der Fa. Hohensinn befindet, eintritt,<br />

insbes. aber jenes Grundes auf dem das Wohnhaus des Herrn Hohensinn sen. situiert<br />

ist.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 32<br />

Wir bea<strong>ntrag</strong>en abschließend, die Änderungen des Flächenwidmungsplanes des örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes nicht durchzuführen und den Bebauungsplan lediglich so zu genehmigen,<br />

dass zwar ein Erweiterungsbau, keinesfalls aber mit einer Straßenüberbauung<br />

bzw. keinesfalls die Errichtung eines Parkhauses genehmigt wird.<br />

Es wäre daher sehr zweckmäßig, wenn die Verantwortlichen der Fa. Lutz mit den Anrainern<br />

ein Gespräch suchen, um eine allfällige Kompromisslösung zu erreichen.<br />

Zur Stellungnahme Burgstaller:<br />

<strong>Die</strong> Verkehrssituation wurde vom Land Oö. überprüft und die Flächenwidmungsplanänderung<br />

kann aufgrund der Verordnung des Raumprogrammes durch das Land Oö. für<br />

diese Grundstücksflächen durchgeführt werden.<br />

<strong>Die</strong> Errichtung eines Zaunes ist privatrechtlich zu verhandeln.<br />

<strong>Die</strong> Änderung der Baufluchtlinien kann auf Liegenschaft Burgstaller erst nach Vorlage<br />

eines Projektes diskutiert werden. Ohne Projekt ist die Bebauungsplanänderung nicht<br />

sinnvoll.<br />

Zur Stellungnahme Hohensinn:<br />

<strong>Die</strong> Vertreter der Fa. Lutz werden mit der Fam. Hohensinn ein Gespräch führen und darüber<br />

wird die Stadtgemeinde informiert werden.<br />

Diskussion:<br />

In der Diskussion wird erörtert, dass auf das Land Oö. eingewirkt werden soll um den<br />

Gehsteig auf der Zufahrtsrampe zur B 141 zu errichten.<br />

Weiters soll der Kreisverkehrsknoten B 143 Tannbergerstraße und Auffahrtsrampe zur<br />

B 141 errichtet werden.<br />

Dem Ansuchen Burgstaller Rest der ursprünglichen Schleife der Aufschließungsstraße<br />

des Betriebsbaugebietes kann entsprochen werden und es wird vorgeschlagen, diesen<br />

Rest der Schleife aus dem Grundstück Burgstaller herauszunehmen.<br />

In der Sitzung des Bauausschusses vom 02.10.2012 wird dem Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig<br />

die Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes mit dem Zusatz „Herausnahme<br />

der Restschleife“ zur Beschlussfassung vorgeschlagen.<br />

<strong>Die</strong> Verantwortlichen der Fa. XXXLutz haben mit den Vertretern der Fa. Hohensinn Gespräche<br />

geführt. Das Ergebnis liegt noch nicht vor, wird aber bis zur Gemeinderatssitzung<br />

der Stadtgemeinde mitgeteilt.<br />

Das Gespräch zwischen den Vertreter der Firma XXXLutz und den Vertretern der Firma<br />

Hohensinn hat stattgefunden. Am 25. Oktober 2012 langte durch die RA-Kanzlei Mayrhofer/Köpplinger<br />

die Zurückziehung der Einwendungen der Firma Hohensinn ein.“<br />

Bürgermeister Albert Ortig erläutert zusätzlich, dass der Standort für die Firma XXXLutz eine<br />

Zeitlang nicht mehr gesichert war und nun durch die Änderung der Grundstücksverhältnisse<br />

und die erzielte Einigung der weitere Verbleib feststeht.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 33<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes<br />

inkl. Örtl. Entwicklungskonzept mit dem Zusatz<br />

„Herausnahme der Restschleife“ – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 34<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen<br />

2.2.2 Bebauungsplanänderung Nr. 2/138 – Rudolf Gehnböck (St. Anna)<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i. I. beabsichtigt den Bebauungsplanes <strong>im</strong> Bereich St. Anna<br />

(Parz. 434, .578, 435, TFL 436/3, 436/4, TFL 775/2, .976, TFL 418/1und TFL 418/4) dahingehend<br />

zu ändern, dass die Geschoßzahl von II (2-geschossig) auf II+D (2-geschossig<br />

+ Dachgeschoß) erhöht wird.<br />

Das anschließende Gebiet <strong>im</strong> Nordwesten zur Braunauer Straße weist <strong>im</strong> Bebauungsplan<br />

eine 3-geschossige Bebauung aus.<br />

<strong>Die</strong>se soll sich zukünftig Richtung Osten entlang der Braunauer Straße fortsetzen.<br />

Der Änderungsbereich liegt lt. Flächenwidmungsplan teilweise <strong>im</strong> ausgewiesenen und<br />

noch zu überarbeitenden Überflutungsbereich der Oberach.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss und Stadtrat hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />

vom 05.07.2012 die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />

Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />

06.08.2012 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />

Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 06.08.2012 verständigt.<br />

<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endet mit 03.09.2012 bzw. 01.10.2012.<br />

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Energie <strong>Ried</strong> – Kein Einwand<br />

Wirtschaftskammer Oberösterreich – Kein Einwand<br />

Land Oberösterreich, UA. Örtliche Raumordnung – Kein Einwand<br />

In der Sitzung des Bauausschusses vom 02.10.2012 wird dem Gemeinderat die Änderung<br />

des Bebauungsplanes wie vorgetragen zur Beschlussfassung vorgeschlagen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/138 – wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 35<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen<br />

2.2.3 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/64 und Bebauungsplanänderung Nr.<br />

2//139 – Teilauflassung Grenzgasse<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Flächenwidmungsplanänderung:<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i. I. beabsichtigt den Flächenwidmungsplan <strong>im</strong> Bereich der nach<br />

Westen weiterführenden und noch nicht ausgebauten Grenzgasse zu überarbeiten.<br />

<strong>Die</strong> Grenzgasse stellt <strong>im</strong> dzt. Flächenwidmungsplan eine straßenmäßige Verbindung zwischen<br />

Bahnhofstraße und Claudistraße dar. <strong>Die</strong> dzt. Verbindung der Grenzgasse zur<br />

Claudistraße läuft über die Franz-Hönig-Straße.<br />

<strong>Die</strong> Aufschließung der best. bebaubaren Parzellen ist vorhanden und der fehlende nicht<br />

aus-gebaute Abschnitt der Grenzgasse ist für die Erschließung dieser o. a. Parzellen nicht<br />

mehr erforderlich. <strong>Die</strong> Parzellen <strong>im</strong> Westen sind von der Claudistraße aufgeschlossen, die<br />

restlichen Grundstücke besitzen eine Anbindung an die ausgebaute Grenzgasse von Osten.<br />

Um eine entsprechende Umkehrmöglichkeit anzubieten wird in diesem Straßenanbindungsbereich<br />

die „hammerförmige“ Ausbuchtung des öffentlichen Gutes nach Süden<br />

in den Straßenverlauf aufgenommen.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Bebauungsplanänderung:<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i. I. beabsichtigt den Bebauungsplan <strong>im</strong> Bereich der nach Westen<br />

weiterführenden und noch nicht ausgebauten Grenzgasse zu überarbeiten. <strong>Die</strong> Grenzgasse<br />

ist <strong>im</strong> dzt. Bebauungsplan eine Verbindungsstraße zwischen Bahnhofstraße und<br />

Claudistraße. <strong>Die</strong> dzt. Verbindung der Grenzgasse zur Claudistraße führt über die Franz-<br />

Hönig-Straße.<br />

<strong>Die</strong> Aufschließung der best. bebaubaren Parzellen ist vorhanden und der fehlende Abschnitt<br />

ist für die Erschließung dieser o. a. Parzellen nicht mehr erforderlich. <strong>Die</strong> Parzellen<br />

<strong>im</strong> Westen sind von der Claudistraße aufgeschlossen, die restlichen Grundstücke besitzen<br />

eine Anbindung an die Grenzgasse von Osten. Um eine entsprechende Umkehrmöglichkeit<br />

anzubieten wird in diesem Straßenanbindungsbereich die „hammerförmige“<br />

Ausbuchtung des öffentlichen Gutes nach Süden in den Straßenverlauf aufgenommen.<br />

Durch das teilweise Auflassen und die Verschmälerung der Grenzgasse zu einem Radweg<br />

(4 m breit) werden Straßenfluchtlinie und Baufluchtlinie entsprechend angepasst.<br />

In diesem Zusammenhang wird die Ausfahrt des verbleibenden Grenzgassenabschnittes<br />

<strong>im</strong> Westen zur Claudistraße an die Grundgrenzen angepasst.<br />

Westlich der Einmündung in die Claudistraße wird <strong>im</strong> Bereich der Parzellen 475/2 und<br />

475/4 aufgrund der Baustruktur die Bauweise von geschlossen auf offen geändert. Durch<br />

das teilweise Auflassen der Grenzgasse bilden die o.a. Parzellen nunmehr eine räumliche<br />

Einheit mit der Bebauungsstruktur in der Claudistraße. Eine Weiterführung der geschlossenen<br />

Bauweise, wie sie in der Dr.-Franz-Berger-Straße gegeben ist, wird aus städtebaulicher<br />

Sicht nicht mehr sinnvoll erachtet, die Änderung in eine offene Bauweise entspricht<br />

den räumlichen Gegebenheiten.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 36<br />

Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss und Stadtrat hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />

vom 05.07.2012 die Einleitung der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />

Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />

06.08.2012 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />

Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 06.08.2012 verständigt.<br />

<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endet mit 03.09.2012 bzw. 01.10.2012.<br />

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Energie <strong>Ried</strong> – Kein Einwand<br />

Wirtschaftskammer Oberösterreich – Kein Einwand<br />

Land Oberösterreich, UA. Örtliche Raumordnung – noch nicht eingelangt<br />

In der Sitzung des Bauausschusses vom 02.10.2012 wird einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes wie vorgetragen zur Beschlussfassung<br />

vorgeschlagen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Genehmigung der Änderung des Flächenwidmungs-<br />

und Bebauungsplanes – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 37<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen<br />

2.2.4 Bebauungsplanänderung Nr. 2/140 – Thomas Enichlmayr<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i. I. beabsichtigt den Bebauungsplanes <strong>im</strong> Bereich Waldmüllerstraße<br />

3 dahingehend zu ändern, dass die südseitige Baufluchtlinie in Angleichung an die<br />

„Nachbarbaufluchtlinie“ <strong>im</strong> Süden bis auf 1 Meter an die südseitige Grundgrenze herangerückt<br />

wird.<br />

<strong>Die</strong> best. Bausubstanz <strong>im</strong> unmittelbaren Anschluss südlich des Änderungsbereiches lässt<br />

diese Maßnahme sinnvoll erscheinen.<br />

Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss und Stadtrat hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />

vom 05.07.2012 die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />

Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />

06.08.2012 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />

Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 06.08.2012 verständigt.<br />

<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endete mit 03.09.2012 bzw. 01.10.2012.<br />

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Energie <strong>Ried</strong> – Kein Einwand<br />

Wirtschaftskammer Oberösterreich – Kein Einwand<br />

Land Oberösterreich, UA. Örtliche Raumordnung – Kein Einwand<br />

In der Sitzung des Bauausschusses vom 02.10.2012 wird dem Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig<br />

die Änderung des Bebauungsplanes wie vorgetragen zur Beschlussfassung vorgeschlagen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Genehmigung der Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 2/140– wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 38<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen<br />

2.2.5 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/65 und Bebauungsplanänderung Nr.<br />

2/141 – Lebenshilfe Rettenbrunner Weg<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Flächenwidmungsplanänderung:<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> beabsichtigt den Flächenwidmungsplan <strong>im</strong> Bereich Rettenbrunner<br />

Weg dahingehend zu ändern, dass das seinerzeit geplante und <strong>im</strong> Zuge einer früheren<br />

Flächenwidmungsplanänderung (4/40) aufgelassene Straßenverbindungsstück mit dem<br />

Siedlungsgebiet <strong>im</strong> Süden zur Gemeinde Neuhofen wieder hergestellt wird. <strong>Die</strong> Straßen<br />

trennt das Wohngebiet <strong>im</strong> Westen vom gemischten Baugebiet <strong>im</strong> Osten und ist 8 m breit.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Bebauungsplanänderung:<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde – <strong>Ried</strong> i.I. beabsichtigt die Änderung des genannten rechtskräftigen<br />

Bebauungsplanes <strong>im</strong> Bereich Rettenbrunner Weg. Das seinerzeit geplante und <strong>im</strong> Zuge<br />

einer früheren Bebauungsplanänderung (2-92) aufgelassene Straßenverbindungsteilstück<br />

mit dem Siedlungsgebiet <strong>im</strong> Süden zur Gemeinde Neuhofen soll wieder hergestellt wird.<br />

<strong>Die</strong> Straßenbreite beläuft sich auf 8 Meter, der Abstand der Baufluchtlinie zur Straßenfluchtlinie<br />

beträgt 5 Meter.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes..<br />

Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss und Stadtrat hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />

vom 05.07.2012 die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />

Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />

08.08.2012 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />

Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 08.08.2012 verständigt.<br />

<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endet mit 05.09.2012 bzw. 03.10.2012.<br />

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Energie <strong>Ried</strong> – Kein Einwand<br />

Wirtschaftskammer Oberösterreich – Kein Einwand<br />

Land Oberösterreich, UA. Örtliche Raumordnung – Kein Einwand<br />

In der Sitzung des Bauausschusses vom 02.10.2012 wird dem Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig<br />

die Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes wie vorgetragen zur Beschlussfassung<br />

vorgeschlagen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 39<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Genehmigung der Änderung des Flächenwidmungs-<br />

und Bebauungsplanes – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 40<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen<br />

2.2.6 Bebauungsplanänderung Nr. 2/142 – Oberachgasse Einmündung Schärdinger<br />

Straße<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Stadtgemeinde – <strong>Ried</strong> i.I. beabsichtigt die Änderung des genannten rechtskräftigen<br />

Bebauungsplanes <strong>im</strong> Bereich Oberachgasse, Einmündung Schärdinger Straße. Der überbreite<br />

Mündungsbereich soll von bis zu 13 m auf ca.10 m und der Straßenverlauf nach<br />

Norden auf ca. 7 m bzw. auf eine Mindestbreite von 5 m reduziert wird.<br />

<strong>Die</strong> westseitige Straßenfluchtlinie mit dem eingetragenen Rad-und Fußweg rückt entsprechend<br />

nach Osten.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungs-konzeptes..<br />

Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss und Stadtrat hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />

vom 05.07.2012 die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />

Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />

08.08.2012 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />

Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 08.08.2012 verständigt.<br />

<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endet mit 05.09.2012 bzw. 05.10.2012.<br />

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Energie <strong>Ried</strong> – Kein Einwand<br />

Wirtschaftskammer Oberösterreich – Kein Einwand<br />

Land Oberösterreich, UA. Örtliche Raumordnung – Kein Einwand<br />

In der Sitzung des Bauausschusses vom 02.10.2012 wird dem Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig<br />

die Änderung des Bebauungsplanes wie vorgetragen zur Beschlussfassung vorgeschlagen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Genehmigung der Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 2/142 – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 41<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.3 Optionsvertrag Fa. Fellner<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong>ser Punkt wurde zuletzt <strong>im</strong> Stadtrat vom 21.06.2012 zur Klärung der erforderlichen Straßenbreite<br />

für den Radweg und evtl. Kreisverkehrslösung zurückgestellt.<br />

Nun liegt ein Plan vom Büro Axis bezüglich einer Kreisverkehrslösung vor. <strong>Die</strong>se Kreisverkehrslösung<br />

soll <strong>im</strong> Bebauungsplan aufgenommen werden. Basis dieses Bebauungsplanes<br />

kann der Optionsvertrag zwischen Fa. Fellner Bau GmbH. und Stadtgemeinde abgeschlossen<br />

werden:<br />

<strong>Die</strong> Fa. Fellner Bau GmbH. bzw. die Fa. Fellner Wohnen GmbH. möchte auf dem Grundstück<br />

Nr. 1056 ein Wohnprojekt errichten, wobei für die opt<strong>im</strong>ale und wirtschaftliche Durchführung<br />

das Gemeindegrundstück 1055/1 KG <strong>Ried</strong> i.I. <strong>im</strong> Ausmaß von 1.670 m² käuflich erworben<br />

werden müsste.<br />

Dem Ansuchen liegt ein Optionsvertragsvorschlag bei, in der die Gemeinde der Fa. Fellner<br />

ein unwiderrufliche Kaufoption einräumt – Laufzeit bis 31. August 2013. Falls das Objekt<br />

nicht zustande kommt, geht ab diesem Datum die Verfügungsgewalt des Grundstückes wieder<br />

an die Stadtgemeinde über.<br />

Von der Fa. Fellner Bau GmbH. liegt ein Angebot für die Grundstücksfläche hinsichtlich des<br />

m²-Preises vor. Das Angebot der Fa. Fellner Bau GmbH. beträgt € 85,00/m².<br />

In der Sitzung des Bauausschusses wird dem Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig der Optionsvertrag mit<br />

der Fa. Fellner Bau GmbH. bzw. Fa. Fellner Wohnen GmbH. zu einem Kaufpreis von €<br />

85,00/m² zur Beschlussfassung vorgeschlagen.<br />

Der Optionsvertrag wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der Originalverhandlungsschrift<br />

als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Nationalratsabgeordneter Gemeinderat Elmar Podgorschek meldet sich zu Wort und ersucht<br />

um Auskunft über die genaue Situierung des gegenständlichen Grundstücks.<br />

Stadtrat Michael Großbötzl erläutert, dass es sich um das Grundstück direkt an der Haager<br />

Straße vor der Gemeindegrenze zu Tumeltsham handelt, in der Nähe des sogenannten<br />

„Haager Weihers“.<br />

Bürgermeister Albert Ortig ergänzt, das Grundstück liegt in einer gedachten Linie zur<br />

verlängerten Gutenbergstraße, die bei Errichtung eines Kreisverkehrs oder einer<br />

anderen Kreuzungslösung eine Verbindung herstellt.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 42<br />

NR Elmar Podgorschek erscheinen 85 Euro Kaufpreis pro m² zu niedrig.<br />

Stadtrat Michael Großbötzl weist darauf hin, dass die Firma Fellner das ganze Grundstück<br />

erwerben, dann aber mehr als die Hälfte wieder unentgeltlich abtreten muss.<br />

Für Gemeinderätin Sabine Steffan ist der Preis von 85 Euro dennoch nicht nachvollziehbar, ja<br />

<strong>im</strong> Vergleich zu anderen Grundstückserwerbungen durch die Stadtgemeinde in den<br />

letzten Jahren geradezu ein Geschenk. Der Kreisverkehr sei ja auch zu finanzieren.<br />

<strong>Die</strong> SPÖ werde daher nicht mitst<strong>im</strong>men.<br />

Bürgermeister Albert Ortig erwidert, dass der Vorschlag vom Amt erstellt wurde und der<br />

Kreisverkehr als größtmögliche Verkehrsfläche nur als Option vorgesehen ist. Der<br />

Kaufpreis wurde vom Amt analog dem Preis, den die Brauerei für das dortige Grundstück<br />

verlangt, ermittelt.<br />

NR Elmar Podgorschek erklärt, wenn der Kaufpreis gleich dem der Brauerei ist, gäbe er sich<br />

geschlagen, denn „die Brauerei schenkt nichts her!“<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit dem Optionsvertrag mit der Fa. Fellner Bau<br />

GmbH bzw. Fa. Fellner Wohnen GmbH zu einem<br />

Kaufpreis von € 85,00/m² – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehr-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

7 St<strong>im</strong>menthaltungen (SPÖ).


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 43<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.4 Grundabtretung Hr. Kneidinger, Alte Hohenzeller Straße<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Am 10.07.2012 fand eine Besprechung zwischen Herrn Kneidinger und Herrn DI Muhr<br />

mit folgenden Inhalt statt:<br />

1. Herr Kneidinger ist bereit die <strong>im</strong> Bebauungsplan noch vorgesehene Abtretungsfläche<br />

(b = ca. 2,00 m) an das öffentliche Gut unentgeltlich abzutreten.<br />

<strong>Die</strong> Bereitschaft zur unentgeltlichen Abtretung betrifft nur die Alte Hohenzeller<br />

Straße jedoch nicht den Ahornweg.<br />

2. Durch die dann erforderlichen Straßenbaumaßnahmen dürfen für die Liegenschaft<br />

keine Verkehrsflächenbeiträge schlagend werden.<br />

Erst bei einem allfälligen Bauvorhaben auf dieser Liegenschaft sind diese<br />

entsprechen der Oö. Bauordnung vorzuschreiben.<br />

3. Herr Kneidinger ersucht um Auskunft warum nur von seiner Liegenschaft eine<br />

Abtretungsverpflichtung besteht und von der gegenüberliegenden Liegenschaft<br />

keine Abtretung erfolgte.<br />

4. Der lebende Zaun der gegenüberliegenden Liegenschaft reicht bereits in das<br />

Lichtraumprofil der Straße. <strong>Die</strong> Eigentümer sind seitens der Stadtgemeinde<br />

aufzufordern den lebenden Zaun so zurückzuschneiden, dass das Lichtraumprofil<br />

eingehalten wird.<br />

5. Das <strong>im</strong> Zuge der Straßenerweiterung abzutragende Erdreich möchte Herr<br />

Kneidinger für den Höhenausgleich auf seiner Liegenschaft verwenden. <strong>Die</strong>s<br />

ist bei den Straßenbauarbeiten zu berücksichtigen.<br />

6. Nach erfolgter Abtretung befindet sich dann der öffentliche Kanal <strong>im</strong> öffentlichen<br />

Gut.<br />

7. Herrn Kneidinger ist die Budgetlage der Stadt hinsichtlich Straßenbauarbeiten<br />

bekannt. Er ersucht jedoch die Straßenbauarbeiten so rasch wie möglich<br />

auszuführen, da er einen Abschluss zum öffentliche Gut errichten möchte,<br />

damit der Holzzaun, der eine laufende Instandhaltung erfordert, ersetzt werden<br />

kann.<br />

8. <strong>Die</strong>se Angelegenheit wird für den BA am 04.09.2012 vorbereitet.<br />

Zu Punkt 3. haben Recherchen ergeben, dass von der gegenüberliegenden Liegenschaft<br />

Gruber keine Abtretung erfolgt ist. Lediglich <strong>im</strong> Kurvenbereich wurde 1967 ein Teilstück<br />

an das öffentl. Gut abgetreten.<br />

Es wird vorgeschlagen, die Abtretung entgeltlich durchzuführen. Als Kaufpreis werden €<br />

50,00/m² vorgeschlagen.<br />

Zu Punkt 4.: <strong>Die</strong>sbezüglich wurde der Auftrag bereits in die Wege geleitet und es wird<br />

Ende Oktober 2012 der lebende Zaun zurückgeschnitten.<br />

Diskussion:


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 44<br />

Es wird noch erörtert, dass die Quadratmeter angegeben werden sollen und daraus der<br />

Gesamtpreis mit dem Einheitspreis € 50,00/m² ermittelt werden soll.<br />

Am heutigen Tag (25.10.2012) fand noch ein Gespräch mit Herrn Kneidinger bezüglich<br />

Grundpreis statt. Herr Kneidinger erläuterte, dass er für die abzutretende Grundstücksfläche<br />

einen Betrag von 150 Euro pro m² möchte.<br />

In der Sitzung des Bauausschusses vom 02.10.2012 wird die Vorgangsweise <strong>im</strong> Sinne<br />

des Berichtes einst<strong>im</strong>mig vorgeschlagen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Gemeinderätin Sabine Steffan weist auf den Widerspruch zwischen dem Preis von 85 Euro <strong>im</strong><br />

vorhergehenden Tagesordnungspunkt und den 150 Euro für diesen Beschluss hin,<br />

noch dazu wo Herr Kneidinger ursprünglich sogar bereit war, unentgeltlich abzutreten.<br />

Für Bürgermeister Albert Ortig sind die beiden Fälle durch die unterschiedlichen<br />

Grundstückslagen und konträren Begleitumstände nicht vergleichbar.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Vorgangsweise – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – und mit einem Entschädigungspreis<br />

für die abzutretende Grundstücksfläche<br />

von 150 Euro pro m² einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehr-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

7 Gegenst<strong>im</strong>men (SPÖ).


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 45<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.5 Löschung Wiederkaufsrecht ob der Liegenschaft Bauböckstraße Nr. 9a<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Das Notariat Dr. Hermann Gittmaier, Braunau am Inn, ersucht die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> das <strong>im</strong> Lastenblatt der Liegenschaft Einlagezahl 2003 Grundbuch 46149 <strong>Ried</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> unter C-LNR 1 a einverleibte Wiederkaufsrecht für die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> zu löschen.<br />

Nach Angaben der Liegenschaftseigentümer ist dieses Wiederkaufsrecht gegenstandslos.<br />

Im Kaufvertrag ist festgehalten, dass die Kosten für die Löschung die Fam. Pixner (Käufer)<br />

bzw. deren Rechtsnachfolger trägt. Das Wiederkaufsrecht hängt mit der innerhalb<br />

von 5 Jahren gewünschten Wohnbebauung zusammen. <strong>Die</strong>se Bedingung wurde erfüllt.<br />

In der Sitzung des Bauausschusses vom 02.10.2012 wird dem Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig<br />

die Löschung des Wiederkaufsrechtes für die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, eingetragen<br />

<strong>im</strong> Lastenblatt der Liegenschaft EZ 2003, Grundbuch 46149 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> unter<br />

C-LNR 1 a zur Beschlussfassung vorgeschlagen.<br />

<strong>Die</strong> Löschungserklärung liegt dem Protokoll bei und wird vom Berichterstatter vollinhaltlich<br />

verlesen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Löschung des Wiederkaufsrechtes für die<br />

Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> <strong>im</strong> Sinne der Löschungserklärung<br />

– wie vom Berichterstatter vorgetragen<br />

– einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 46<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.6 Ankauf öffentl. Gut Oberachgasse – Kaufvertrag Fr. Sköld<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„In der Sitzung des Gemeinderates vom 05.07.2012 wurde der Verkauf des öffentl. Gutes,<br />

wie <strong>im</strong> Teilungsplan vom Vermessungsbüro DI Wagneder vorgetragen, mit einem<br />

Grundpreis von € 200,00/m² beschlossen.<br />

Nachdem das Abtretungsverfahren nach den Liegenschaftsteilungsgesetz erfolgen kann,<br />

ist die Errichtung von Kaufverträgen nicht erforderlich.<br />

Es haben nicht nur Frau Sköld sondern auch die anderen angrenzenden Liegenschaftseigentümer<br />

Interesse an einem Erwerb begründet.<br />

Folgende Flächen werden nach Rechtkraft des Bebauungsplanes entgeltlich an die angrenzenden<br />

Grundeigentümer aus dem öffentlichen Gut 731/2 übergeben:<br />

Sköld Luise Oberachgasse 1 A-4910 <strong>Ried</strong> i. I. 59,00 m²<br />

Weiss Helga Gonetsreith 41 A- 4921 Hohenzell 24,00 m²<br />

Emprechtinger Heidemarie und Georg Oberachgasse 2 10,00 m²<br />

Da eine unentgeltliche Abtretung an das öffentliche Gut nie erfolgte wurde als Kaufpreis<br />

pro m² 200,00 € mit den Betroffenen vereinbart.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der entgeltlichen Übergabe der <strong>im</strong> Amtsvortrag<br />

angeführten Flächen an die angrenzenden<br />

Grundeigentümer aus dem öffentlichen Gut 731/2 zu<br />

einem Kaufpreis von € 200,00/m² – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 47<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.7 Anpachtung öffentl. Gut Aubachweg – Fa. Duo Reinigungsservice GmbH<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Fa. Duo Reinigungsservice GmbH ersucht um die Anpachtung des <strong>im</strong> öffentl. Gut<br />

der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> befindlichen Teiles des Aubachweges, angrenzend an die Fa.<br />

Hofer. <strong>Die</strong> Fa. Duo Reinigungsservice GmbH erachtet diesen Teil ideal als Parkmöglichkeit,<br />

da die Fläche derzeit nicht genutzt wird.<br />

<strong>Die</strong> Fa. Duo Reinigungsservice GmbH konnte dank stetigem Zuwachs an Aufträgen den<br />

Verwaltungsapparat aufstocken. Lediglich das Angebot an Parkplätzen blieb <strong>im</strong>mer<br />

gleich, daher ist die Fa. Duo Reinigungsservice GmbH auf der Suche nach Ausweichmöglichkeiten<br />

für den Fuhrpark der Angestellten.<br />

In der Vergangenheit wurden Anpachtungen von Teilen des öffentl. Gutes nur genehmigt,<br />

wenn sie unmittelbar an das eigene Grundstück anschließen.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 02.10.2012 mehrst<strong>im</strong>mig vor,<br />

1. das Einvernehmen mit der Fa. Hofer herzustellen.<br />

2. Auskoffern auf eigene Kosten.<br />

3. Nutzung bis auf Widerruf.<br />

4. Allgemeine Nutzung muss möglich sein.<br />

5. Ein Anspruch auf Parkplätze besteht nicht.<br />

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 11.10.2012 einst<strong>im</strong>mig nachstehenden A<strong>ntrag</strong> einst<strong>im</strong>mig<br />

genehmigt und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgeschlagen.<br />

1. Das Einvernehmen mit der Fa. Hofer und dem Grundeigentümer<br />

(Brauerei <strong>Ried</strong>) ist herzustellen.<br />

2. Auskoffern auf eigene Kosten.<br />

3. Nutzung bis auf Widerruf.<br />

4. Allgemeine Nutzung muss möglich sein.<br />

5. Ein Anspruch auf Parkplätze besteht nicht.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Anpachtung des öffentl. Gutes<br />

Aubachweg durch die Fa. Duo Reinigungsservice<br />

GmbH – wie vom Berichterstatter vorgetragen –<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 48<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.8 XXXLutz – Sondervereinbarung Überbauung öffentl. Gut Am<br />

Reischauergrund<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Firma XXXLutz beabsichtigt, <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Betriebserweiterung das<br />

öffentliche Gut Am Reischauergrund zu überbauen, um hier eine Verbindung zu dem neu<br />

geschaffenen Parkhaus am ehemaligen Citroen-Pichler-Grund zu schaffen. Neben der erforderlichen<br />

bau- und straßenrechtlichen Bewilligung für das Projekt, für das bereits ein<br />

Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungsverfahren beschlossen und anhängig ist,<br />

ist es auch erforderlich, eine entsprechende Nutzungsvereinbarung analog der Sondergebrauchsordnung<br />

für öffentlichen Straßengrund abzuschließen. Frau Dr. Schoßleitner<br />

wurde beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung auszuarbeiten. <strong>Die</strong> Vereinbarung,<br />

welche dem Protokoll vollinhaltlich beiliegt, sieht folgende Eckpunkte vor:<br />

- <strong>Die</strong> Überbauung des öffentlichen Gutes Nr. 1941/6 durch eine Brücke wird auf<br />

25 Jahre bewilligt, mit der Möglichkeit, vor Ablauf dieser Zeit eine Verlängerung<br />

zu vereinbaren.<br />

- Für die Fläche <strong>im</strong> derzeit geplanten Ausmaß von 325 m² ist ein Entgelt entsprechend<br />

der Tarifpost 1.1 der Sondergebrauchsordnung jährlich zu entrichten (derzeit<br />

11 Euro pro m² und Jahr). Bei Änderung der Sondergebrauchsordnung wird<br />

diese Gebühr entsprechend angepasst.<br />

- Das unter dem Gebäude liegende Straßenstück hat die Firma Lutz zu errichten<br />

und auch instand zu halten.<br />

- Bei Nichteinzahlung der Sondergebrauchsgebühr bzw. bei Reduzierung des Betriebes<br />

um mehr als 75 % der Arbeitsplätze oder der nicht entsprechenden Instandhaltung<br />

des Objektes kann die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> nach Ablauf der gesetzten<br />

Frist von mindestens drei Jahren die Entfernung der Überbauung auf Kosten<br />

und Gefahr der Firma XXXLutz veranlassen.<br />

NUTZUNGSVEREINBARUNG<br />

abgeschlossen zwischen<br />

1. Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, Hauptplatz 12, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, <strong>im</strong> Folgenden<br />

kurz „Stadtgemeinde“ genannt, einerseits und<br />

2. XXXLutz-IMSE GmbH, FN 92165 m, Römerstraße 39, 4600 Wels, <strong>im</strong> Folgenden<br />

kurz „XXXLutz“ genannt, andererseits wie folgt:<br />

I.<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde ist Eigentümerin des Grundstückes Nr. 1941/6, öffentliches Gut, vorgetragen<br />

in der EZ 1670 GB 46149 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, welches als öffentliche Zufahrtsstraße<br />

unter anderem zum Areal des von XXXLutz am Standort Am Reischauergrund 7,<br />

4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> betriebenen Möbelhauses dient.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 49<br />

XXXLutz als Eigentümerin bzw. Mieterin von Grundflächen, welche unmittelbar an das<br />

vorerwähnte Grundstück der Stadtgemeinde angrenzen, beabsichtigt nunmehr einen Ausbau<br />

bzw. eine Erweiterung des derzeit auf Grundstück Nr. 1941/4 der EZ 2513 GB 46149<br />

<strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> errichteten Möbelhauses durch einen Zubau unter anderem auf Grundstück<br />

Nr. 1941/7 EZ 2568 GB 46149 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, welche Grundstücke unmittelbar<br />

an das öffentliche Gut Nr. 1941/6 angrenzen, zu errichten. Um eine direkte bauliche Verbindung<br />

zwischen dem bestehenden Möbelhaus und dem Zubau zu ermöglichen, ist es erforderlich,<br />

das Straßengrundstück durch eine Brücke zu überbauen, wie sie <strong>im</strong> Strukturentwurf<br />

der RRP Architekten ZT-GmbH, Kramergasse 9, 1010 Wien, auf dem Lageplan-<br />

EG sowie den Schnitt A-A und B-B dargestellt ist. <strong>Die</strong>se Planurkunden stellen als Beilagen<br />

A und B einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung dar.<br />

II.<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde als Straßeneigentümerin räumt XXXLutz nunmehr nach Maßgabe der<br />

gegenständlichen Vereinbarung sowie der erforderlichen Bescheide und Genehmigungen,<br />

das Recht zur Überbauung des Straßengrundstückes Nr. 1941/6 wie in Beilage A und B<br />

dargestellt <strong>im</strong> Bereich einer Teilfläche von rund 325 m² („Brücke“), ein. Das konkrete<br />

Ausmaß der Teilfläche wird nach Fertigstellung der Überbauung erhoben und zwischen<br />

den Vertragsparteien festgestellt.<br />

Für diese Sondernutzung des Straßengrundstückes <strong>im</strong> bezeichneten Bereich ist seitens<br />

XXXLutz zusätzlich die Einholung einer Sondergebrauchserlaubnis für die Benützung<br />

öffentlichen Luftraumes gemäß § 82 Abs. 1 StVO 1960 idgF bei der zuständigen Behörde<br />

(Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> gemäß § 94d StVO) einzuholen, sowie sonstige nach<br />

den bestehenden Vorschriften (insbesondere Bau-, Feuer- und ortspolizeilichen Vorschriften)<br />

erforderliche behördliche Bewilligungen, welchen durch die gegenständliche<br />

Vereinbarung in keiner Weise vorgegriffen wird.<br />

III.<br />

<strong>Die</strong>se Vereinbarung gilt für die Dauer von 01.01.2013 bis 31.12.2038, sohin für 25 Jahre.<br />

Zumindest 6 Monate vor Ablauf sind Verhandlungen über eine allfällige Verlängerung<br />

der gegenständlichen Vereinbarung aufzunehmen.<br />

<strong>Die</strong>se Vereinbarung wird unter nachstehenden Bedingungen abgeschlossen:<br />

1. unter der aufschiebenden Bedingung, dass eine Bewilligung nach § 82 Abs. 1 StVO<br />

1960 idgF sowie sonstige nach den bestehenden Vorschriften (insbesondere Bau-,<br />

Feuer- und ortpolizeiliche Best<strong>im</strong>mungen) erforderliche behördliche Bewilligungen<br />

rechtskräftig erteilt werden.<br />

2. unter der aufschiebenden Bedingung, dass das oben geschilderte Bauvorhaben in der<br />

aus den Beilagen A und B hervorgehenden Form längstens bis 31.12.2015 umgesetzt<br />

wird.<br />

IV.<br />

XXXLutz verpflichtet sich für die hier vereinbarte Benützung der Teilfläche des Grundstückes<br />

Nr. 1941/6 <strong>im</strong> Ausmaß von ca. 325 m², das Entgelt gemäß den jeweiligen Sätzen<br />

der Sondergebrauchsordnung der Stadt <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> (GR-Beschluss vom<br />

15.12.2011), sohin ein jährliches Entgelt laut nachstehender Aufstellung zu entrichten,<br />

welches von der Steuerabteilung vorgeschrieben wird und jeweils binnen 2 Wochen nach<br />

Vorschreibung zu entrichten ist:<br />

Tarifpost 1.1, € 11,00/m²


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 50<br />

325 m² á € 11,00 € 3.575,00<br />

20 % Ust. € 715,00<br />

gesamt Entgelt jährlich € 4.290,00<br />

Eine allfällige Erhöhung des Jahresentgeltes für die vereinbarte Sondernutzung ist in Entsprechung<br />

einer Änderung der einschlägigen Tarifpost der Sondergebrauchsordnung der<br />

Stadt <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> zulässig und verpflichtet sich XXXLutz bereits jetzt, eine solche<br />

Erhöhung anzuerkennen.<br />

V.<br />

XXXLutz hat die vertragsgegenständliche Überbauung auf ihre Kosten und Gefahr nach<br />

den Weisungen der Straßenverwaltung und nach hierfür geltenden gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen<br />

zu errichten und zu erhalten. Arbeiten jeder Art <strong>im</strong> Bereich des Luftraumes über<br />

der Grundfläche dürfen <strong>im</strong> Einvernehmen mit der Straßenverwaltung der Stadtgemeinde<br />

durchgeführt werden.<br />

VI.<br />

XXXLutz hat alle Kosten zu tragen, die infolge Herstellung, Bestand, Änderung, Reparatur<br />

oder Beseitigung der bewilligten Überbauung auf öffentlichem Grund bzw. Herstellung<br />

und Erhaltung des überbauten öffentlichen Straßengrundes selbst entstehen oder der<br />

Straßenverwaltung erwachsen. Der Winterdienst (Schneeräumung, Streuung) hinsichtlich<br />

des überbauten Gehsteiges fällt in den Zuständigkeitsbereich von XXXLutz, der Winterdienst<br />

auf der überbauten Straßentrasse selbst wird von der Stadt <strong>Ried</strong> durchgeführt.<br />

Weiters verpflichtet sich XXXLutz, die Überbauung in einem optisch ansprechenden, sicheren<br />

und sämtlichen bautechnischen Vorschriften entsprechenden Zustand zu erhalten.<br />

VII.<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde behält sich das Recht vor, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die<br />

vorliegende Vereinbarung, trotz Setzung einer angemessenen Frist für die Behebung bzw.<br />

Beseitigung von Missständen, insbesondere auch bei Nichtzahlung des Benützungsentgeltes<br />

trotz 2maliger Mahnung mittels eingeschriebenen Briefes, die gegenständliche<br />

Vereinbarung vorzeitig aufzulösen bzw. zu widerrufen.<br />

Gleiches gilt auch für den Fall, dass XXXLutz den gegenwärtigen Handelsbetrieb eines<br />

Möbelhauses am Standort Am Reischauergrund 7, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> zur Gänze einstellt<br />

bzw. die Nutzung des Gebäudes nach einer solchen Betriebseinstellung in einer<br />

Form erfolgt, die einen Verlust von mehr als 75 % der derzeit rund 200 Arbeitsplätze am<br />

Betriebsstandort Am Reischauergrund 7 nach sich zieht.<br />

<strong>Die</strong> Verpflichtung zur Abtragung der Überbauung trifft XXXLutz auch nach Ablauf der<br />

vereinbarten Nutzungsdauer von 25 Jahren.<br />

In diesen Fällen ist die gegenständliche Überbauung binnen einer zu best<strong>im</strong>menden angemessenen<br />

Frist auf Kosten von XXXLutz abzutragen.<br />

Falls die ordnungsgemäße Entfernung der Überbauung nicht innerhalb der von der Stadtgemeinde<br />

gesetzten Frist, die zumindest 3 Jahre zu betragen hat, veranlasst wird, kann die<br />

Stadtgemeinde auf Kosten und Gefahr von XXXLutz diese Arbeiten selbst ausführen<br />

oder ausführen lassen.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 51<br />

VIII.<br />

XXXLutz haftet der Stadtgemeinde für alle unmittelbar oder mittelbar durch Herstellung,<br />

Bestand und Betrieb seiner Anlage herbeigeführte Schäden. Sie hat die Stadtgemeinde<br />

auch hinsichtlich solcher Ansprüche, die Dritte wegen derartiger Schäden erheben, klag-<br />

und schadlos zu halten.<br />

X.<br />

Jede Änderung in der Art der Ausführung der gegenständlichen Überbauung bedarf der<br />

schriftlichen Zust<strong>im</strong>mung der Stadtgemeinde. Jede Benützung <strong>im</strong> Rahmen des Möbelhausbetriebes<br />

ist zulässig.<br />

X.<br />

<strong>Die</strong> mit dieser Vereinbarung verbundenen Verpflichtungen sind einzuhalten bei Eigentumsübergang<br />

der Baulichkeiten auf andere Inhaber und ist die Stadtgemeinde unverzüglich<br />

schriftlich zu verständigen. <strong>Die</strong> Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung sowie allen<br />

damit verbundenen sonstigen behördlichen Bewilligungen und Genehmigungen sind auf<br />

einen allfälligen Rechtsnachfolger zu überbinden.<br />

XI.<br />

Eine andere Verwendung der vereinbarungsgegenständlichen Teilfläche als zu den eingangs<br />

angeführten Zwecken ist nicht gestattet.<br />

XII.<br />

Durch diese Vereinbarungen können keinerlei Rechte an der öffentlichen Grundfläche <strong>im</strong><br />

Wege der Ersitzung erworben werden.<br />

Im Falle des Widerrufes bzw. der vorzeitigen Auflösung der gegenständlichen Vereinbarung<br />

steht XXXLutz keinerlei Anspruch auf Ersatzgrund oder Vergütung irgendwelcher<br />

Kosten gegen die Stadtgemeinde zu.<br />

XIII.<br />

<strong>Die</strong> Kosten der Errichtung dieser Vereinbarung sowie allfällige Kosten der Vergebührung<br />

trägt zur Gänze XXXLutz. <strong>Die</strong>se verpflichtet sich auch, die Stadtgemeinde hinsichtlich<br />

einer Gebührenmithaftung völlig schad- und klaglos zu halten. <strong>Die</strong> Kosten der Rechtsberatung<br />

trägt jede Partei selbst.<br />

<strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, _____________________<br />

für die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />

für XXXLutz-IMSE GmbH


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 52<br />

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 11.10.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat vorstehende<br />

Nutzungsvereinbarung zur Beschlussfassung vorgeschlagen.<br />

Nach Behandlung <strong>im</strong> Stadtrat haben sich zu dem dort vorliegenden Entwurf folgende geringfügige<br />

Änderungen ergeben.<br />

<strong>Die</strong> Fa. XXXLutz hätte eine Verlängerung der Vertragsdauer und einen Entfall der Bedingung,<br />

dass einer Abtragungsverpflichtung, wenn sich der Betrieb zu mehr als 50 % der<br />

Arbeitsplätze reduziert, angestrebt, da die Investitionen in die Überbauung beträchtlich<br />

sind.<br />

Als Kompromiss wurde hier angeboten, die Vertragsdauer mit 25 Jahren zu belassen,<br />

aber erst eine Reduktion der Arbeitsplätze von mehr als 75 % zu einer auflösenden Bedingung<br />

zu machen. Zudem wurde festgelegt, dass die Vertragserrichtungskosten von der<br />

Fa. XXXLutz zu tragen sind und klargestellt, dass eine Benützung der Überbauung für alle<br />

Zwecke des Möbelhauses möglich ist. Um eine rasche Vereinbarungsunterfertigung zu<br />

ermöglichen, entfällt die StVO-Bewilligung als Vertragsbestandteil (vormals Pkt. XIV).<br />

<strong>Die</strong> vorliegende Nutzungsvereinbarung wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Nutzungsvereinbarung – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 53<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.9 ASZ Hannesgrub – Auflösungsvertrag<br />

<strong>Die</strong>ser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 54<br />

3. Bauangelegenheiten<br />

3.1 Kanalangelegenheiten: BA 19 – Änderung Bauumfang<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Energie <strong>Ried</strong> Wärme GmbH. hat Ende Juli 2012 einen neuen Ausbauplan für die<br />

Jahre 2012 bis 2014 vorgelegt. <strong>Die</strong> wesentlichen Änderungen zum Plan vom Jänner 2012<br />

sind die Herstellung einer Ringverbindung über Braunauer Straße – Dr.-Berger-Straße-<br />

Claudistraße-Parkgasse zur Dr.-Thomas-Senn-Straße und die Herstellung einer Stichleitung<br />

von der Brucknerstraße ins Stadtzentrum über Eiselsbergstraße-Wildfellnerstraße<br />

und F.-Thurner-Straße.<br />

In den genannten Straßenabschnitten sind ebenfalls Kanäle mit den Zustandsklassen 4<br />

und 5 vorhanden.<br />

<strong>Die</strong> geschätzten Kanalbaukosten würden sich von ca. € 712.000,00 auf ca. 1.040.000,00<br />

erhöhen. Das sind Mehrkosten von 46 %.<br />

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 02.10.2012 einst<strong>im</strong>mig die Abschnitte zur<br />

Beschlussfassung vorgeschlagen.“<br />

Bürgermeister Albert Ortig ergänzt, dass die Kanalsanierungen sinnvollerweise <strong>im</strong> Zuge der<br />

Grabungsarbeiten für die Geothermie miterledigt werden.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Änderung des Kanalbauprogrammes und<br />

der damit verbundenen Erhöhung der Gesamtbaukosten<br />

auf ca. 1.040.000,00 Euro – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 55<br />

3. Bauangelegenheiten<br />

3.2 VS II – Diverse Auftragsvergaben<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Im StR vom 01.12.2011 wurde die Errichtung einer Photovoltaikanlage am Dach der<br />

VS II behandelt. Damals wurde der Grundsatzbeschluss zur Errichtung dieser Photovoltaikanlage<br />

gefasst. <strong>Die</strong>ser Punkt wurde zuständigkeitshalber in der VFI-Sitzung am<br />

15.12.2011 behandelt und ein Vergabebeschluss gefasst.<br />

Aufgrund neuer Erkenntnisse <strong>im</strong> Finanzwesen ist eine Photovoltaikanlage ein beweglicher<br />

Teil der Immobilie und somit ist nicht der VFI sondern der Gemeinderat für die<br />

Vergabe zuständig. Somit wird dieser Punkt zur Beschlussfassung an den Gemeinderat<br />

mit folgendem Inhalt weitergeleitet.<br />

<strong>Die</strong> Photovoltaikanlage ist in den Gesamtbaukosten der VS II enthalten.<br />

Von der Fa. pm1 projektmanagement liegt ein Vergabevorschlag für das Gewerk „Photovoltaikanlage“<br />

vor.<br />

Im BA v. 27.12.11 und STR v. 01.12.11 wurde dieser Pkt ebenfalls behandelt. Im STR<br />

wird der Errichtung einer Photovoltaikanlage grundsätzlich zugest<strong>im</strong>mt. <strong>Die</strong> Energie<br />

<strong>Ried</strong> GmbH soll die Photovoltaikanlage als Contracting-Projekt durchführen. Sollte al-


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 56<br />

lerdings das Contracting-Projekt der Energie <strong>Ried</strong> keine Förderung erhalten, soll das Projekt<br />

über die Landesförderung durchgeführt werden.<br />

Nach Rücksprache mit den Verantwortlichen der Energie <strong>Ried</strong> GmbH stellt sich die<br />

Sachlage, wie folgt dar:<br />

Das Projekt des Landes ist für ein Contracting – Modell über die Energie <strong>Ried</strong> GmbH zu<br />

klein. Daher kann dieses Modell über das Land Ooe weiterbetrieben werden. <strong>Die</strong> Energie<br />

<strong>Ried</strong> ist bemüht für das Contractingmodell eine Förderung zu erhalten. Vorgesehen sind<br />

derzeit zwei Standorte HSI und Feuerwehrgebäude. Bei diesen beiden Objekten ist die<br />

Dachneigung entsprechend, sodass seitens der Gemeinde keine Montagekosten für eine<br />

Aufständerung anfallen. Bei Flachdächern ist auch bei einem Contractingmodell die<br />

Aufständerung durch die Gemeinde zu finanzieren. Be<strong>im</strong> Contractingmodell wäre die<br />

Energie <strong>Ried</strong> GmbH 13 Jahre Nutznießerin der Anlage. Man rechnet mit einer Lebensdauer<br />

von ca. 25-30 Jahren für diese Anlagen. Somit würde die restlichen 12 – 17 Jahre<br />

die Gemeinde die Erlöse aus der Stromlieferung erwerben.<br />

Weiters liegen von der Fa. Pm1 projektmanagement Vergabevorschläge für nachstehende<br />

Gewerke vor:<br />

Gewerk: Flügeltürschränke, Ablageregale, Außensitzbänke<br />

Folgeauftrag: Preisdifferenzen zwischen Österreich und Deutschland<br />

Gewerk: Regale, Türkeile, Garderobenleiste


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 57


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 58<br />

Gewerk: Bilderbücherschütten<br />

Folgeauftrag: Klassenuhren<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 02.10.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Auftragsvergaben an die Fa. Ziegler Außenanlagen, Fa. SSI Schäfer Shop und Fa.<br />

Arnulf Betzold GmbH wie vorgetragen zur Beschlussfassung vor.<br />

Der Grundsatzbeschluss für die Photovoltaikanlage erfolgte in der Sitzung des Stadtrates<br />

am 1.12.2011und der Vergabebeschluss wurde in der VFI-Sitzung am 15.12.2011 gefasst.<br />

1. Flügeltürschränke, Ablageregale,<br />

Außensitzbänke - Preisdifferenz<br />

zwischen Österreich<br />

u. Deutschland<br />

2. Regale, Türkeile, Garderobenleiste<br />

3. Bilderbücherschütten, Folge-<br />

Ziegler Außenanlagen<br />

SSI Schäfer<br />

Shop<br />

Arnulf Betzold<br />

auftrag: Klassenuhren<br />

GmbH<br />

4. Photovoltaikanlage Energie <strong>Ried</strong><br />

GmbH<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

€ 66,15<br />

€ 560,00<br />

€ 250,83<br />

€ 6.720,77<br />

Gemeinderätin Ingrid Oberwagner freut sich in ihrer Funktion als Direktorin der<br />

Volksschule II über die beschlossenen Maßnahmen und die gelungene Sanierung „ihrer“<br />

Schule. Gerade in Oberösterreich ist man sehr stolz darauf, dass hier keine


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 59<br />

Atomkraftwerke betrieben werden und in dieser Hinsicht ist die Anbringung der<br />

Photovoltaikanlage zur alternativen Stromerzeugung ein besonders tolles Projekt, das für<br />

die Schule bisher eine Vergütung von 300 bis 600 Euro monatlich eingebracht hat, aber<br />

vor allem den Kindern einen nicht zu unterschätzenden Lerneffekt bietet. Sie lernen, dass<br />

Technik von der Sonne angetrieben wird und eine nachhaltige Erzeugung von Energie<br />

möglich ist.<br />

Bürgermeister Albert Ortig verweist ebenfalls auf die Wichtigkeit einer Sinn- und<br />

Wertevermittlung – neben dem Lernen – in den Schulen. Das Potential an Bewusstseinsbildung<br />

für die Kinder ist enorm und sollte genützt werden.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit den Auftragsvergaben – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum<br />

Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 60<br />

3. Bauangelegenheiten<br />

3.3 PTS - Auftragsvergaben<br />

<strong>Die</strong>ser Tagesordnungspunkte wurde abgesetzt.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 61<br />

3. Bauangelegenheiten<br />

3.4 Straßenbauprogramm 2013<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Für Straßenbauarbeiten sind <strong>im</strong> Budget 2013 <strong>im</strong> aoH. Baumaßnahmen gemäß u.a.<br />

Liste vorgesehen.<br />

KONTO BEZEICHNUNG PLAN IST AUFTRAG SUMME PLAN IST<br />

5/612600-002200 Molkereistraße BFI Unterbau 56.118<br />

SUMME AUSGABEN 2010 0 56.118 165.280<br />

SUMME AUSGABEN 2011 0 299.311 748.940<br />

5/612600+002100 Planung und Bauleitung 40.000<br />

5/612600+002200 <strong>Ried</strong>berg Platzgestaltung 92.646 92.646<br />

Ahamerweg 84.400 84.400<br />

Am Pfarrgrund verschoben auf 2013 61.200<br />

Mikrobelag 60.000 60.000<br />

Aufschließungskosten 30.000 30.000<br />

Bushaltestelle Ski Fischer 2.500 2.500<br />

Güterweg Altenried, Gemeindeanteil (25%) 14.000 14.000<br />

Geothermie:<br />

Braunauerstraße 26.500 26.500<br />

Gartenstraße 25.800 25.800<br />

Gehsteig Rosenweg-Pernöderweg 9.000 9.000<br />

<strong>Ried</strong>bergstraße 100.000<br />

Schärdingerstraße Gehsteigabsenkungen, Allee 50.500<br />

Grillparzerstraße 56.400<br />

Summe: 268.200<br />

5/612600+002200/2 Brücken - Gutenbergstrasse 33.423 33.423<br />

5/612600+002200/2 Kreisverkehr 225.000 225.000<br />

SUMME AUSGABEN 2012 126.068 643.268 105.671<br />

5/612600+002100 Planung und Bauleitung 50.000 50.000<br />

5/612600+002200 <strong>Ried</strong>berg Platzgestaltung (Rest) 31.200 31.200 31.200<br />

5/612600+002200/2<br />

5/612600+002200/2<br />

Ahamerweg (Rest) 128.000 128.000 128.000<br />

Am Pfarrgrund verschoben auf 2013 61.200 61.200 61.200<br />

Grundankauf Försterstraße 10.000 10.000<br />

Mikrobelag 60.000 60.000 60.000<br />

Aufschließungskosten 40.000 40.000 40.000<br />

Ernestine Grüner Straße Asphaltierung 15.000 15.000<br />

Gamonstraße Unterbau+Asphaltierung 49.500 49.500<br />

Weidingerstraße Asphaltierung 12.500 12.500<br />

Rieplstraße 10.500 10.500<br />

Eichenweg Ergänzung 15.000 15.000<br />

Mühlweg Vorl.+Durchfräsen, Asphaltieren 36.000 36.000<br />

Sanierung Auleiten W<strong>im</strong>plinger 5.000 5.000<br />

Kapuzinerkirche Vorplatz 8.000 8.000<br />

Andreas Hofer Weg 55.000 55.000<br />

G+R Finkenweg 52.500 52.500<br />

Summe 639.400<br />

Geothermie:<br />

AUSGABEN<br />

Schillerstraße 40.000 40.000<br />

Goethestraße 10.000 10.000<br />

Voglweg<br />

<strong>Ried</strong>bergstraße<br />

Schärdingerstraße Gehsteigabsenkungen, Allee 50.500 50.500<br />

Linzer Gasse (Hausabbruch) 95.760 95.760<br />

Grillparzerstraße 56.400 56.400<br />

<strong>Ried</strong>bergstraße 100.000 100.000<br />

Schärdingerstraße Gehsteigabsenkungen, Allee 50.500 50.500<br />

Summe: 459.560<br />

Grillparzerstraße 56.400 56.400<br />

Kanalbau BA 19 + 20 (STR 05.07.12) 150.000 150.000<br />

SUMME AUSGABEN 2013 1.248.960 0 1.248.960 -1.248.960<br />

SOLL- ÜBERSCHUSS<br />

SOLL-FEHLBETRAG<br />

Weiters soll <strong>im</strong> Jahr 2012 die Planung für den Geh- und Radweg in der Bruckner-


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 62<br />

straße durchgeführt werden. <strong>Die</strong>sbezüglich liegt ein Honorarangebot von DI Haller<br />

in Höhe von € 4.536,00 inkl. Mwst. vor. Es wird vorgeschlagen, Hr. DI Haller mit<br />

der Durchführung dieser Planungsarbeiten zu beauftragen. Eine Bedeckung ist unter<br />

dem Ansatz Planung und Bauleitung gegeben.<br />

Für die Straßeninstandhaltung ist die für 2012 budgetierte Summe von € 200.000,00<br />

indiziert zu erhöhen. Weiters wird angeführt, dass ab € 10.000,00 Auftragssumme<br />

mehrere Anbieter einzuladen sind.<br />

AV:<br />

<strong>Die</strong> Gesamtsumme setzt sich aus 3 Positionen zusammen:<br />

� Straßenneubauten und Sanierung € 640.000,00<br />

� Straßensanierung Geothermie € 460.000,00<br />

� Straßensanierung Kanal € 150.000,00<br />

Gesamt: € 1.250.000,00<br />

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 02.10.2012 einst<strong>im</strong>mig vorgeschlagen,<br />

das Straßenbauprogramm 2013 mit € 650.000,00 zu budgetieren. Straßeninstandhaltung<br />

mit € 200.000,00 plus Indexerhöhung. Der Auftrag an DI Haller wird zur Beschlussfassung<br />

vorgeschlagen. Ab einer Auftragssumme von € 10.000,00 sollen<br />

mehrere Anbieter eingeladen werden.<br />

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 11.10.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

vorgeschlagen, das Straßenbauprogramm und die Beauftragung iS Bauausschuss zu<br />

genehmigen. Zudem wird dem GR vorgeschlagen, die Straßenbeleuchtung Walther-<br />

Gabler-Weg in das Programm mitaufzunehmen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit dem Straßenbauprogramm, der Beauftragung<br />

iS Bauausschuss und der Mitaufnahme der Straßenbeleuchtung<br />

Walther-Gabler-Weg – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 63<br />

4. Verkehrsangelegenheiten<br />

4.1 Froschaugasse – Lückenschluss der Kurzparkzone <strong>im</strong> Bereich der Rifa<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Verkehrsausschusses,<br />

Herrn Stadtrat Max Gramberger, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Vorm Gebäude der Rifa befinden sich derzeit eine Ladezone sowie 3 Parkplätze. <strong>Die</strong>se<br />

3 Parkplätze sind derzeit als Dauerparkplätze markiert. Da jedoch in diesem Bereich, in<br />

unmittelbarer Nähe am Areal der ehemaligen Firma Lughofer bzw. ehemals Samen Maier,<br />

gebührenpflichtige Parkplätze eingerichtet sind, sollen auch diese 3 Parkflächen in die<br />

gebührenpflichtige Kurzparkzone mit eingeschlossen werden. Den Mitgliedern des Verkehrsausschusses<br />

ist hier nicht schlüssig nachvollziehbar, warum diese 3 Parkflächen von<br />

der grundsätzlich gültigen Gebührenpflicht in diesem Bereich ausgenommen sind.<br />

Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung vom 06.09.2012 einst<strong>im</strong>mig vorgeschlagen,<br />

dass die derzeit markierten 3 Parkflächen vor dem Gebäude der Rifa in die gebührenpflichtige<br />

Kurzparkzone in der Zeit von Montag bis Freitag, 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00<br />

– 18.00 Uhr sowie samstags 8.30 – 12.00 Uhr aufgenommen werden sollen.<br />

Im Zusammenhang mit den Parkflächen wird angeregt, dass der Gehweg entlang der<br />

Froschaugasse besser zu sichern wäre, da er ständig überfahren wird. Als Lösung bieten<br />

sich zum Beispiel plastisch erhöhte Markierungslinien (System Dornbirn) an.<br />

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 20.09.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat vorgeschlagen,<br />

dass die derzeit markierten 3 Parkflächen vor dem Gebäude der Rifa in die gebührenpflichtige<br />

Kurzparkzone in der Zeit von Montag bis Freitag, 8.30 – 12.00 Uhr und<br />

14.00 – 18.00 Uhr sowie samstags 8.30 – 12.00 Uhr aufgenommen werden sollen.“<br />

<strong>Die</strong> Verordnung wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der Originalverhandlungsschrift<br />

als wesentlicher Bestandteil bei.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Verordnung der Aufnahme der derzeit<br />

markierten 3 Parkflächen vor dem Gebäude der Rifa<br />

in die gebührenpflichtige Kurzparkzone – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 64<br />

4. Verkehrsangelegenheiten<br />

4.2 OÖVG/Citybus – Tarife für 2012<br />

<strong>Die</strong>ser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 65<br />

4. Verkehrsangelegenheiten<br />

4.3 Aufhebung und Neuverordnung Tempo 30 Molkereistraße, Gartenstraße,<br />

Kapuzinerberg, Innenstadt<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Verkehrsausschusses,<br />

Herrn Stadtrat Max Gramberger, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, teilt mit Schreiben<br />

vom 24. Juli 2012, Verk-120026/141-2012-Kr/Eis Folgendes mit.<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> hat mit Beschlüssen vom<br />

22.03.2012 in den Gebieten der Molkereistraße, Gartenstraße, des Kapuzinerberges und<br />

der Innenstadt Zonenbeschränkungen (erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30km/h) verordnet.<br />

Hiezu wird Folgendes mitgeteilt:<br />

<strong>Die</strong> Grundlage der gegenständlichen Verordnungserlassungen ist nicht § 43 Abs. 2 StVO<br />

1960, sondern § 43 Abs. 1 lit. b Z. 1 leg.cit. Aus dem verkehrstechnischen Gutachten des<br />

Kuratoriums für Verkehrssicherheit vom 6.2.2012 geht hiezu eindeutig hervor, dass die<br />

gegenständlichen Zonenbeschränkungen (erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h)<br />

zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erforderlich sind.<br />

Desweiteren muss der Geltungsbereich einer Verordnung bereits <strong>im</strong> Verordnungstext<br />

konkret angeführt sein. In den gegenständlichen Verordnungen wurden jedoch nicht alle<br />

Straßen, für die die Beschränkung gelten soll, angeführt. In diesem Zusammenhang wird<br />

darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, in entsprechenden Lageplänen,<br />

die dann einen integrierenden Bestandteil der Verordnungen bilden, jene Straßen erkenntlich<br />

zu machen, für die die Beschränkung gelten soll.<br />

<strong>Die</strong> gegenständlichen Verordnungen wären daher aufzuheben und entsprechend den o.a.<br />

Ausführungen neue Verordnungen zu beschließen.<br />

Es wurden daher neue Verordnungen erstellt.“<br />

<strong>Die</strong>se neuen Verordnungen und die Aufhebungsverordnung werden vom Berichterstatter<br />

verlesen und liegen der Originalverhandlungsschrift als wesentlichen Bestandteil bei.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Laut Vizebürgermeister OSR Mag. Ernst Reiter sollte nicht nur an Tempo 30 für die<br />

Autofahrer, sondern auch an die Sicherheit der Radfahrer gedacht werden. Er regt die<br />

Errichtung von Radfahrstreifen etwa in der Hohenzeller Straße, Gartenstraße, Schillerstraße<br />

an.<br />

Bürgermeister Albert Ortig will diese Anregung zur Behandlung an den Verkehrsausschuss<br />

weiterleiten.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 66<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit den Verordnungen – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – und der Zuweisung der Behandlung<br />

über die Errichtung von Radverkehrsstreifen<br />

an den Verkehrsausschuss einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 67<br />

5. Soziale Angelegenheiten<br />

5.1 Entwicklung integratives Zentrum Kränzlstraße<br />

<strong>Die</strong>ser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 68<br />

5. Soziale Angelegenheiten<br />

5.2 Subventionen<br />

5.2.1 Kindergarten und Kinderkrippe Krankenhaus – Endabrechnung Subvention<br />

2011/12<br />

Bürgermeister Albert Ortig ersucht den Obmann des Ausschusses für Familie, Generationen<br />

und soziale Angelegenheiten, Herrn Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Der Kindergarten und die Kinderkrippe am Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern<br />

<strong>Ried</strong> legen am 16.08.2012 zwei Listen der betreuten <strong>Ried</strong>er Kinder 2011/12 vor und bitten<br />

um Überweisung der Subvention für das Jahr 2011/12<br />

Es ergibt sich folgende Berechnung für den Kindergarten:<br />

Zuschuss gesamt € 1.649,92<br />

Es ergibt sich folgende Berechnung für die Kinderkrippe:<br />

Zuschuss gesamt € 7.437,20<br />

<strong>Die</strong> Deckung <strong>im</strong> Budget ist auf HHS 1/2490-7570 gegeben.<br />

Der A<strong>ntrag</strong> auf Gewährung einer Subvention wurde <strong>im</strong> Sozialausschuss am 26.09.2011<br />

zurückgestellt, es soll abgeklärt werden, ob für betriebliche Kindergarteneinrichtungen<br />

ein Abgang übernommen werden muss.<br />

Dazu ist festzuhalten, dass vom Krankenhaus kein A<strong>ntrag</strong> auf Abgangsdeckung eingegangen<br />

ist und auch der Betriebskindergarten <strong>im</strong> Entwicklungskonzept nicht aufscheint<br />

(für 2011/12 gibt es kein Entwicklungskonzept).<br />

Der Sozialausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 17.09.2012 einst<strong>im</strong>mig vor, dem Kindergarten<br />

und der Kinderkrippe am Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern <strong>Ried</strong><br />

nach Übermittlung der gegengezeichneten Förderzusage für das Arbeitsjahr 2011/12 eine<br />

Subvention für die von dort betreuten <strong>Ried</strong>er Kinder <strong>im</strong> Betrag von € 1.649,92 für den<br />

Kindergarten und € 7.437,20 für die Kinderkrippe zu gewähren.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Gewährung einer Subvention an den<br />

Kindergarten und der Kinderkrippe am Krankenhaus<br />

der Barmherzigen Schwestern <strong>Ried</strong> für die von dort<br />

betreuten <strong>Ried</strong>er Kinder <strong>im</strong> Betrag von € 1.649,92<br />

für den Kindergarten und € 7.437,20 für die Kinderkrippe<br />

– wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 69<br />

5. Soziale Angelegenheiten<br />

5.2 Subventionen<br />

5.2.2 Rifa – Subvention 2013<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Dr.<br />

Thomas Brückl und dieser ersucht den Obmann des Ausschusses für Familie, Generationen<br />

und soziale Angelegenheiten, Herrn Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Rifa ersucht mit Schreiben vom 20.08.2012 um Gewährung einer Subvention für<br />

das Jahr 2013 in der Höhe von € 10.950,-- (seit 2009 15 geförderte Kursplätze á € 730,--<br />

/Jahr, <strong>im</strong> Jahr 2010 aufgrund Budgetkürzung € 8.800,--).<br />

Der Sozialausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 17.09.2012 einst<strong>im</strong>mig vor, der Rifa<br />

für das Jahr 2013 eine Subvention in der Höhe von € 8.800,-- zu gewähren. (vorbehaltlich<br />

der Bedeckung <strong>im</strong> Budget 2013).“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates die mit der<br />

Gewährung einer Subvention in der Höhe von € 8.800,-- an<br />

die Rifa – wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 70<br />

5. Soziale Angelegenheiten<br />

5.2 Subventionen<br />

5.2.3. Kinderwerkstatt Schmetterling – Endabrechnung Subvention 2011/12<br />

Bürgermeister Albert Ortig übern<strong>im</strong>mt wieder den Vorsitz und ersucht den Obmann des Ausschusses<br />

für Familie, Generationen und soziale Angelegenheiten, Herrn Stadtrat Erich Rohrauer,<br />

um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Kinderwerkstatt Schmetterling legt am 30.08.2012 eine Liste der betreuten <strong>Ried</strong>er<br />

Kinder 2011/12 vor und bittet um Überweisung der restlichen Subvention für das<br />

Jahr 2011/12 (die gegengezeichnete Förderzusage liegt vor).<br />

Es ergibt sich folgende Berechnung:<br />

Zuschuss gesamt € 2.830,63<br />

-Überwiesener Vorschuss € 1.269,23<br />

Restliche Subvention € 1.561,40<br />

<strong>Die</strong> Deckung <strong>im</strong> Budget ist auf HHS 1/2490-7570 gegeben.<br />

Der Sozialausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 17.09.2012 einst<strong>im</strong>mig vor, der<br />

Kinderwerkstatt Schmetterling für das Arbeitsjahr 2011/12 die restliche Subvention<br />

für die von dort betreuten <strong>Ried</strong>er Kinder <strong>im</strong> Betrag von € 1.561,40 zu gewähren.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 11.10.2012 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Gewährung einer Gesamtsubvention an<br />

die Kinderwerkstatt Schmetterling iHv € 2.830,63 –<br />

wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 71<br />

5. Soziale Angelegenheiten<br />

5.2 Subventionen<br />

5.2.4 Kinderwerkstatt Schmetterling – Subvention 2012/13<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Ausschusses für Familie,<br />

Generationen und soziale Angelegenheiten, Herrn Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Kinderwerkstatt Schmetterling ersucht mit Schreiben vom 30.08.2012 um die Gewährung<br />

einer Subvention für die Betreuung von <strong>Ried</strong>er Kindern für das Kindergartenjahr<br />

2012/13.<br />

Es werden 7 Kinder aus <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> Kindergarten betreut (2 Kinder davon sind unter 3 J.).<br />

Bei einer Subventionsgewährung nach den geltenden Beschlüssen ergibt sich für das<br />

Kindergartenjahr 2012/13 ein Betrag von € 3.869,90 (Berechnung siehe Ansuchen).<br />

Für die Gewährung der Subvention gibt es einen Grundsatzbeschluss.<br />

Der Sozialausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 17.09.2012 einst<strong>im</strong>mig vor, dass der<br />

Kinderwerkstatt Schmetterling für das Kindergartenjahr 2012/13 eine Subvention für die<br />

dort betreuten <strong>Ried</strong>er Kinder nach den Subventionsrichtlinien gewährt und als Vorauszahlung<br />

70 % des voraussichtlichen Zuschusses, also<br />

€ 2.708,93 nach Gegenfertigung der Förderzusage überwiesen werden sollen. (vorbehaltlich<br />

der Bedeckung <strong>im</strong> Budget 2013).“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates die mit der<br />

Gewährung einer Subvention an die Kinderwerkstatt Schmetterling<br />

für das Kindergartenjahr 2012/13 und einer Vorauszahlung<br />

von 70 % des voraussichtlichen Zuschusses, also<br />

€ 2.708,93 – wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 72<br />

5. Soziale Angelegenheiten<br />

5.2 Subventionen<br />

5.2.5 Verein Tagesmütter Innviertel – Endabrechnung Subvention 2011/12<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Ausschusses für Familie,<br />

Generationen und soziale Angelegenheiten, Herrn Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Der Verein Tagesmütter Innviertel legt am 31.08.2012 eine Liste der betreuten <strong>Ried</strong>er<br />

Kinder 2011/12 vor und bittet um Überweisung der restlichen Subvention für das Jahr<br />

2011/12. (<strong>Die</strong> gegengezeichnete Förderzusage liegt vor)<br />

Es ergibt sich folgende Berechnung:<br />

Zuschuss gesamt € 12.330,--<br />

-überwiesener Vorschuss € 8.694,--<br />

restliche Subvention € 3.636,--<br />

Der Sozialausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 17.09.2012 einst<strong>im</strong>mig vor, dem Verein<br />

Tagesmütter Innviertel für das Arbeitsjahr 2011/12 die restliche Subvention für die<br />

von dort betreuten <strong>Ried</strong>er Kinder <strong>im</strong> Betrag von € 3.636,-- zu gewähren.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates die mit der<br />

Gewährung der restlichen Subvention für das Arbeitsjahr<br />

2011/12 iHv € 3.636,-- an den Verein Tagesmütter Innviertel<br />

– wie vom Berichterstatter vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 73<br />

5. Soziale Angelegenheiten<br />

5.2 Subventionen<br />

5.2.6 Verein Tagesmütter Innviertel – Subvention 2012/13<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Ausschusses für Familie,<br />

Generationen und soziale Angelegenheiten, Herrn Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Der Verein Tagesmütter Innviertel ersucht mit Schreiben vom 31.08.2012 um die Gewährung<br />

einer Subvention für die Betreuung von <strong>Ried</strong>er Kindern für den Zeitraum Sept.<br />

2012 bis August 2013.<br />

Es werden durchschnittlich 23 Kinder aus der Stadt <strong>Ried</strong> pro Monat von den Tagesmüttern<br />

betreut. Bei einer Subventionsgewährung nach den geltenden Beschlüssen ergibt sich<br />

für das Jahr 2012/13 ein Betrag von € 12.420,-- (Berechnung siehe Ansuchen).<br />

Für die Gewährung der Subvention gibt es einen Grundsatzbeschluss.<br />

Der Sozialausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 17.09.2012 einst<strong>im</strong>mig vor, dass dem<br />

Verein Tagesmütter Innviertel für den Betreuungszeitraum Sept. 2012 bis August 2013<br />

eine Subvention für die dort betreuten <strong>Ried</strong>er Kinder nach den Subventionsrichtlinien<br />

gewährt und als Vorauszahlung 70 % des voraussichtlichen Zuschusses, also € 8.694,--<br />

nach Gegenfertigung der Förderzusage überwiesen werden sollen. (Vorbehaltlich der Bedeckung<br />

<strong>im</strong> Budget 2013).“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates die mit der<br />

Gewährung einer Subvention an den Verein Tagesmütter<br />

Innviertel für den Betreuungszeitraum Sept. 2012 bis August<br />

2013 und der Vorauszahlung von 70 % des voraussichtlichen<br />

Zuschusses, also € 8.694,-- – wie vom Berichterstatter vorgetragen<br />

– einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 74<br />

6. Bildung, Schule, Horte<br />

6.1 Schaffung einer Krabbelstubengruppe in der Josef-Kränzl-Straße 33 - Finanzierung<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obfrau des Ausschusses für Bildung,<br />

Schule, Horte, Frau Stadträtin Gabriele Luschner, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>se führt aus:<br />

„Für die Verlegung der Krabbelstube von der Josef-Kränzl-Straße 33 in die <strong>Ried</strong>bergstraße<br />

3 wurde vom Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales mit<br />

Schreiben v. 17.10.2012, IKD(Gem)-311238/855-2012-Kep nachstehender Finanzierungsplan<br />

übermittelt.<br />

<strong>Die</strong>ser Finanzierungsplan umfasst sowohl das Provisorium, behandelt in der Sitzung des<br />

Schulausschusses vom 25.09.2012, als auch die endgültige Standortverlegung.<br />

Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

<strong>Die</strong> Überprüfung Ihres A<strong>ntrag</strong>es vom 24. Juli 2012, Zl.: Gem-940/2012-RH, ergibt unsererseits<br />

<strong>im</strong> Einvernehmen mit der Direktion Bildung und Gesellschaft für die Verlegung<br />

der Krabbelstube von der Josef-Kränzl-Straße 33 in die <strong>Ried</strong>bergstraße 3 folgende Finanzierungsdarstellung:<br />

Bezeichnung der<br />

Finanzierungsmittel<br />

bis 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017<br />

Gesamt in<br />

EURO<br />

Rücklagen 0<br />

Anteilsbetrag o.H. Josef-<br />

Kränzl-Straße 33<br />

7.521 36.500 0 44.021<br />

Anteilsbetrag o.H. <strong>Ried</strong>berg 3 0 15.640 15.640 31.280<br />

Vermögensveräußerung 0<br />

(Förderungs-)Darlehen 0<br />

Bundeszuschuss<br />

Josef-Kränzl-Straße 33<br />

Landeszuschuss Josef-<br />

Kränzl-Straße 33<br />

19.000 0 0 19.000<br />

5.000 0 0 5.000<br />

Landeszuschuss <strong>Ried</strong>berg 3 0 0 0 16.260 16.260<br />

Bedarfszuweisung Josef-<br />

Kränzl-Straße 33<br />

0 0 5.000 0 5.000<br />

Bedarfszuweisung <strong>Ried</strong>berg 3 0 0 0 16.260 16.260<br />

Summe in EURO 31.521 52.140 20.640 32.520 0 0 0 136.821<br />

0


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 75<br />

Wie dem Schreiben der federführenden Direktion Bildung und Gesellschaft vom 20. September<br />

2012, Zl.: BGD-490028/12-2012-Za, zu entnehmen ist, wurden, da die zweigruppige<br />

Krabbelstube in der Josef-Kränzl-Straße 33 erst 2010 in Betrieb genommen und zu<br />

Kosten von 44.021 Euro netto <strong>im</strong> Jahr 2011 Bundesmittel von 19.000 Euro und ein Landeszuschuss<br />

von 5.000 Euro gewährt wurden (Bedarfszuweisung in Höhe von 5.000 Euro<br />

ist für 2013 vorgemerkt, siehe Finanzierungsplan vom 5. Juli 2012, IKD-311238/829-<br />

2011-Mt), die Kosten bzw. die Förderung aufgrund der geringen widmungsgemäßen<br />

Verwendungsdauer be<strong>im</strong> gegenständlichen Projekt in Abzug gebracht.<br />

Somit ergibt sich <strong>im</strong> Sinne des Kostendämpfungserlasses vom 13. Dezember 2006,<br />

Zl.: Gem-310004/119-2006-Mt, für die Verlegung der Krabbelstube in die <strong>Ried</strong>bergstraße<br />

3 mit Kosten von 92.800 Euro netto ein max<strong>im</strong>al förderbarer Kostenrahmen von<br />

rund 48.780 Euro netto.<br />

<strong>Die</strong> in der Finanzierungsdarstellung angeführten Finanzmittel werden unter der Annahme<br />

vorgemerkt, dass<br />

� Ihre Finanzkraft annähernd gleich bleibt,<br />

� die Gebarung sparsam geführt wird,<br />

� die gewährten Finanzmittel ordnungsgemäß verwendet werden und<br />

� der Einsatz der sonstigen Förderungsmittel bei der weiteren A<strong>ntrag</strong>stellung auf Gewährung<br />

von Bedarfszuweisungen für das nächste Jahr nachgewiesen wird.<br />

<strong>Die</strong> vorgemerkten Mittel können nur nach ihrer Verfügbarkeit gewährt werden.<br />

<strong>Die</strong> Gewährung und Flüssigmachung der in Aussicht gestellten Bedarfszuweisungsmittel<br />

erfolgt:<br />

� auf A<strong>ntrag</strong> der Gemeinde,<br />

� bei Nachweis des Bedarfes und des Einsatzes der vorgesehenen Eigen- bzw. der übrigen<br />

vorgesehenen Finanzierungsmittel und<br />

� nach Verfügbarkeit der Bedarfszuweisungsmittel.<br />

Über den erfolgten Baubeginn ist die Direktion Bildung und Gesellschaft schriftlich zu<br />

informieren.<br />

Maßnahmen nach dem Oö. Kulturförderungsgesetz:<br />

Sind zur Finanzierung von Hochbauvorhaben von Gemeinden und Gemeindeverbänden<br />

Landesbeiträge und Bedarfszuweisungen <strong>im</strong> Ausmaß von insgesamt mehr als 50 % der<br />

Bausumme vorgesehen, sind nach der Oö. Kulturförderungsgesetz-Novelle 2000,<br />

LGBl. Nr. 58/2000, Aufwendungen für kulturelle Zwecke in Höhe von mindestens 1,5 %<br />

der Bausumme zu tätigen.<br />

Im Formblatt ''Zusammenstellung der Kosten bei Durchführung von Hochbauvorhaben<br />

von oberösterreichischen Gemeinden, Gemeindeverbänden und freien Wohlfahrtsträgern''<br />

sind diese Aufwendungen unter der Rubrik ''KUNST AM BAU'' darzustellen bzw.<br />

auszuweisen (siehe unseren Erlass vom 10. Dezember 2001, Gem-010048/63-2000-<br />

Lg/Dr).<br />

Für Fragen und Auskünfte in dieser Angelegenheit ist die Direktion Kultur sachlich zuständig.<br />

Wir verweisen auf die Best<strong>im</strong>mung des § 80 Abs. 2 der Oö. Gemeindeordnung 1990.<br />

<strong>Die</strong> Best<strong>im</strong>mungen des Erlasses Gem-310004/119-2006-Mt vom 13. Dezember 2006<br />

(betr. die Kostendämpfung bei vom Land mitfinanzierten Bauvorhaben von Gemeinden<br />

und Gemeindeverbänden) sind zu beachten. Insbesondere weisen wir auf die Richtlinien<br />

betreffend Kostenerhöhungen hin, bei deren Nichtbeachtung die Förderfähigkeit<br />

der Mehrkosten nicht mehr gegeben ist.<br />

Ein Protokollauszug jener Gemeinderatssitzung, dem der Beschluss der oben angeführten<br />

Finanzierung entnommen werden kann, ist vorzulegen.<br />

Eine Abschrift ergeht an die Bezirkshauptmannschaft <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, an die Direktion<br />

Bildung und Gesellschaft sowie an die Direktion Kultur.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 76<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Für die Oö. Landesregierung:<br />

Max Hiegelsberger<br />

Landesrat “<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit dem Finanzierungsplan - wie von der Berichterstatterin<br />

vorgetragen – einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 77<br />

6. Bildung, Schule, Horte<br />

6.2 Bio-Essen für Schul- und Kindergartenkinder<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht Stadtrat Max Gramberger als A<strong>ntrag</strong>steller,<br />

um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Von den <strong>Grünen</strong> <strong>Ried</strong> wurde am 11.10.2012 nachstehender A<strong>ntrag</strong> eingebracht:<br />

<strong>Die</strong> <strong>Grünen</strong> <strong>Ried</strong><br />

Bahnhofstr. 20<br />

A-4910 <strong>Ried</strong> i. I.<br />

VERLANGEN<br />

der unterfertigten GemeinderätInnen<br />

gemäß § 46 Abs. 2 OÖ Gemeindeordnung 1990<br />

auf Aufnahme des A<strong>ntrag</strong>es<br />

Bio-Essen für Schul- und Kindergartenkinder<br />

in die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung.<br />

Einleitung/Begründung:<br />

Nur Bio ist gesichert pestizid- und gentechnikfrei<br />

Wer in der Schule konzentriert arbeiten soll, braucht eine gesunde und rückstandsfreie<br />

Verpflegung. Das ist derzeit zB. bei konventionellem Obst und Gemüse nur selten der<br />

Fall. Immer wieder werden bei Tests Pestizid-Belastungen bei Obst und Gemüse (z.B. bei<br />

Weintrauben, Kirschen, Äpfeln, Paprika, Kopfsalat, Paradeisern, Spinat, Gurken und<br />

Lauch) gemessen.<br />

Im letzten Rückstandsmonitoring-Bericht des Gesundheitsministeriums haben 62 % der<br />

konventionellen Gemüse- und Obstproben Pestizide enthalten, bei österreichischem Obst-<br />

und Gemüse waren es leider auch 33 %. Bei österreichischen Bio-Produkten wurde keine<br />

einzige Pestizid-Kontaminiation festgestellt 1 .<br />

Wie Studien belegen, kann die Chemie in unserem Essen eine Reihe von Krankheiten<br />

verursachen. Kinder sind besonders gefährdet. Gentechnisch veränderte Produkte sind ein<br />

weiteres Risiko. Konventionelles Fleisch ist nicht, wie oft irrtümlich geglaubt, gentechnikfrei,<br />

denn konventionelle Schweine, Rinder, Trut- und Masthühner werden fast ausnahmslos<br />

auch mit Gentechnik-Futtermitteln ernährt. Das soll nicht auf den Teller unserer<br />

Kinder.<br />

1 AGES: Ergebnisse des nationalen Pflanzenschutzmittel-Rückstände Überwachungsprogramms 2010 -<br />

Pestizid-Rückstände in pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln, Daten, Statistik und Risikobewertung, Oktober<br />

2011


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 78<br />

<strong>Die</strong> Lebensmittel, aus denen Essen für unsere Kinder zubereitet wird, sollen frisch, biologisch,<br />

regional und saisonal sein. Dann haben sie einen höheren Gehalt an wertvollen Inhaltsstoffen.<br />

Bio-Lebensmittel enthalten zudem keine ungesunden chemischen Rückstände<br />

von in der herkömmlichen Landwirtschaft verwendeten Pestiziden und Düngemitteln<br />

und sind gentechnikfrei.<br />

Auch das Land OÖ legt <strong>im</strong> Rahmen der Initiative „ Gesunde Schuljause“ einen Schwerpunkt<br />

auf Essen in der Schule und <strong>im</strong> Kindergarten.<br />

Auch unsere Umwelt, das Kl<strong>im</strong>a, Tiere und unsere Böden profitieren.<br />

Eine Speiseplangestaltung mit Bio-Lebensmitteln – möglichst aus der Region oder fair<br />

gehandelt – schützt unsere Böden, unser Trinkwasser, das Kl<strong>im</strong>a, verringert Transportkilometer<br />

und trägt zu mehr artgerechter Tierhaltung bei. Sie ist außerdem ein Beitrag zum<br />

Erhalt unserer kleinstrukturierten Bio-Landwirtschaft und damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen<br />

<strong>im</strong> ländlichen Raum.<br />

Ziel ist 100 % bio für unsere Kinder – Umsetzung auf Etappen<br />

Unsere Landeskrankenhäuser (gespag) und die Küchen des Landes Oberösterreich zeigen<br />

vor, dass es möglich ist: Der Bio-Anteil an den von ihnen verwendeten Lebensmitteln beträgt<br />

bereits 30 Prozent (gemessen an den Kosten). Selbst Firmen wie die Lenzing AG<br />

gehen mit gutem Beispiel voran und stellen ihre Kantine auf Bio um.<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> gehört dem Netzwerk „Gesunde Gemeinde“ an und ist Kl<strong>im</strong>abündnisgemeinde.<br />

Sie zeigt damit ihre Wertschätzung für Gesundheit und Ökologie. <strong>Die</strong><br />

Einführung von qualitativ hochwertigem Bio-Essen unterstützt beide Intentionen opt<strong>im</strong>al<br />

und sorgt für ihre ganz praktische Umsetzung.<br />

<strong>Die</strong> Mehrkosten, die dadurch entstehen, dürfen nicht den Eltern angelastet werden. Sie<br />

können zum Beispiel durch eine Reduktion von (teurem) Fleisch <strong>im</strong> Speiseplan abgefangen<br />

werden. (<strong>Die</strong> Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt ohnehin nur zwei bis<br />

drei Mahlzeiten mit Fleisch pro Woche.)<br />

Außerdem sind Quersubventionierungen durch überhöhte Essenskosten, wie sie kolportiert<br />

werden, abzulehnen.<br />

A<strong>ntrag</strong>:<br />

Der Gemeinderat möge daher beschließen,<br />

1. dass Schulausspeisungen, Hort- und Kindergartenessen bis 2015 auf 90 Prozent Bio<br />

umgestellt werden, vorzugsweise aus der Region, wobei mit einem Bio-Anteil von 30<br />

Prozent gestartet wird (gemessen an den Kosten).<br />

<strong>Die</strong>s wird erreicht, indem die Gemeinde Lieferverträge mit den EssenslieferantInnen<br />

(He<strong>im</strong>bauverein und Kulinario) zum rechtlich frühest möglichen Zeitpunkt neu ausschreibt<br />

und der Bio-Anteil als Kriterium aufgenommen wird<br />

2. dass die Mehrkosten für Bio-Lebensmittel durch transparentere Preisgestaltung<br />

oder durch eine Reduktion an – teuren – Fleischspeisen hereingebracht oder ausgabenseitig<br />

<strong>im</strong> Gemeindebudget berücksichtigt werden, um die finanzielle Belastung<br />

der Eltern nicht zu erhöhen.<br />

<strong>Ried</strong>, am 11. 10. 2012 _____________________________________<br />

Max Gramberger


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 79<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Für Bürgermeister Albert Ortig steht fest, dass jeder das Beste an Ernährung für die<br />

Kinder will und schlägt eine Auseinandersetzung mit der Thematik <strong>im</strong> zuständigen Ausschuss<br />

und Verhandlungen mit den Lieferanten vor.<br />

Stadtrat Erich Rohrauer bezeichnet den ganzen A<strong>ntrag</strong>, von hinten bis vorne, als<br />

ausgemachten Blödsinn. Er behauptet, ein Anteil von 90 % Bio-Lebensmittel sei nicht<br />

möglich, da schon ein 30 %iger Anteil eine Verteuerung von 50 % nach sich ziehe. Regionale<br />

Bio-Lebensmittel sind in diesem Umfang nicht vorhanden. Das Thema „Gesunde<br />

Küche“ sei sinnvoll (zB weniger Zucker), aber Bio hält er ohnehin für einen Schmäh. Bio<br />

sei nicht automatisch gut, nur automatisch teuer.<br />

Bürgermeister Albert Ortig plädiert für eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema.<br />

Gemeinderätin-Ersatz Mag. a Barbara Lenglachner appelliert auch als Mutter für einen<br />

verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema Ernährung für Kinder. Der A<strong>ntrag</strong> der<br />

<strong>Grünen</strong> dient als Anregung für den vermehrten Ankauf von regionalen, frischen, saisonalen<br />

und gesunden Bio-Produkten. <strong>Die</strong> Qualität der derzeitigen Essenslieferung für den<br />

Hort sei nicht unbedingt vorbildlich und es habe schon Beschwerden über die mangelhafte<br />

Güte gegeben. Eltern – und das gilt auch für die FPÖ – wollen das Beste für ihre Kinder<br />

und Biokost erfüllt diese Bedingungen besser als konventionell hergestellte Produkte.<br />

Stadträtin Gabriele Luschner glaubt nicht, dass das Hortessen mangelhafte Qualität aufweist<br />

und verweist auf die Zertifizierung und Auszeichnung von Kulinario als Vorbildbetrieb.<br />

Vizebürgermeister OSR Mag. Ernst Reiter sieht für die Behauptung der mangelhaften<br />

Qualität be<strong>im</strong> Hortessen ebenfalls kein Beleg. Er verwehrt sich gegen den Zwang zum<br />

Bio-Essen, man sei schließlich ein freies Land und nicht <strong>im</strong> Ostblock. Bio-Essen sei wirtschaftlich<br />

nicht vertretbar. Man könne es jedoch als Wahlmöglichkeit anbieten, muss aber<br />

auch akzeptieren, dass es Eltern gibt, die traditionelle Kost bevorzugen. Er verwehrt sich<br />

gegen die Unterstellung, Eltern, die keine Biokost wollen, als schlechte Eltern zu bezeichnen.<br />

Gemeinderätin-Ersatz Mag. a Barbara Lenglachner bekräftigt, dass es Beschwerden über das<br />

Essen <strong>im</strong> Hort gegeben hat und wünscht sich eine Diskussion <strong>im</strong> Schulforum und Hort.<br />

Bürgermeister Albert Ortig berichtet von besten Umfrageergebnissen zum Hortessen und<br />

schlägt vor, die zuständigen Gremien mit der Thematik zu befassen.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Weiterleitung des A<strong>ntrag</strong>es an die zuständigen<br />

Ausschüsse einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 80<br />

7. Sportangelegenheiten<br />

7.1 Subventionen<br />

7.1.1 Restsubvention <strong>Ried</strong>er Leichtathletik-Nacht 2012<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Sportausschusses,<br />

Herrn Vizebürgermeister Michael Steffan, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Von Seiten der LAG wurde bereits <strong>im</strong> Mai 2012 um eine Subvention für die Leichtathletik-Nacht<br />

2012 in Höhe von € 4.800,-- angesucht.<br />

<strong>Die</strong>ses Ansuchen wurde direkt <strong>im</strong> Stadtrat am 10. Mai 2012 behandelt. Da nur mehr eine<br />

Bedeckung von € 3.500,-- gegeben war, wurde diese Summe als Subvention beschlossen.<br />

Weiters wurde <strong>im</strong> Bericht der Stadtratssitzung vom 10. Mai 2010 angemerkt, dass die<br />

Subventionsmittel für das Jahr 2011 seitens der LAG nicht angefordert und auch nicht<br />

ausbezahlt wurden. <strong>Die</strong>s stellte sich jedoch als Irrtum heraus.<br />

<strong>Die</strong> LAG ersucht deshalb mit Schreiben vom 11.09.2012 um die Restsubvention für die<br />

Leichtathletik-Nacht 2012 in Höhe von € 1.300,-- (eine Aufstellung der Abrechnungskosten<br />

für das Leichtathletik-Meeting liegt vor).<br />

Bedeckung durch Verstärkungsmittel.<br />

Der Sportausschuss befürwortet einst<strong>im</strong>mig in seiner Sitzung vom 17.09.2012 die Gewährung<br />

der Restsubvention für die <strong>Ried</strong>er Leichtathletik-Nacht 2012 in Höhe von €<br />

1.300,--.<br />

Bedeckung aus Verstärkungsmittel.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat einst<strong>im</strong>mig in seiner Sitzung vom 10.10.2012 einst<strong>im</strong>mig<br />

gefolgt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Gewährung der Restsubvention für die<br />

<strong>Ried</strong>er Leichtathletik-Nacht 2012 iHv € 1.300,-- –<br />

wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 81<br />

8. Wohnungsangelegenheiten<br />

8.1 Wohnungsvergaben<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Wohnungsausschusses,<br />

Herrn Gemeinderat Franz Kaufmann, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Folgende Wohnungsvergaben wurden in den Sitzungen des Wohnungsausschusses<br />

vom 13.08.2012 und 25.09.2012 und in der Sitzung des Stadtrates vom 11.10.2012<br />

(Wohnung Nr. 21, Südtiroler Straße 18) einst<strong>im</strong>mig zur Beschlussfassung vorgeschlagen.<br />

1. Vergabe der Wohnung nach Ilse Pur, Kasernstraße 37/32,<br />

53,75 m², Miete € 514,84, Kaution € 1.550,00 per 1.4.2012<br />

<strong>Die</strong> Wohnung wurde seit Februar 14mal zugeteilt und wurde auf Grund der hohen<br />

Mietkosten nie angenommen. Es wurde daher beschlossen hier auf das Einweisungsrecht<br />

zu verzichten und die Vergabe der ISG zu überlassen.<br />

2. Vergabe der Wohnung nach Antje Moser, Försterstraße 22/3,<br />

79,21 m², Miete € 510,49, Baukostenbeitrag € 975,57 per 1.10.2012<br />

Moser Christian, Hammerschmiedweg 17, 4971 Aurolzmünster<br />

3. Vergabe der Wohnung nach Johann Nagl, Kasernstraße 35/19,<br />

65,54 m², Miete € 607,81, Kaution € 1.820,-- per 1.10.2012<br />

Ciurar Daniel, Südtiroler Straße 33a/1<br />

4. Vergabe der Wohnung nach Bettina Reisinger, Försterstraße 26a/4,<br />

49,07 m², Miete € 373,70, Kaution € 1.121,00 per 1.10.2012<br />

Yürekli Hamza, Johannesgasse 22/4<br />

5. Vergabe der Wohnung nach Sabine Obermaier, Lubergasse 37/16,<br />

40,14 m², Miete € 317,28, Baukostenbeitrag € 725,41 per 1.11.2012<br />

Arslan Ayse, Kasernstraße 33/5<br />

6. Vergabe der Wohnung nach Lydia Bauchinger, Lubergasse 31/34,<br />

75,53 m², Miete € 584,76, Kaution € 1.327,86 per 1.11.2012<br />

Speigl Sonja Maria, Peter-Rosegger-Straße 56/13<br />

7. Vergabe der Wohnung nach Minela Hasanovic, Lubergasse 39/2,<br />

62,12 m², Miete € 494,93; Eigenmittel € 1.125,00 per 1.11.2012


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 82<br />

Strassl Romana, <strong>Ried</strong>auerstraße 33/2/20<br />

8. Vergabe der Wohnung nach Traubenek Renate, Schillerstraße 29/12<br />

63 m²<br />

Traubenek Benjamin, Schillerstraße 31/7<br />

9. Vergabe der Wohnung nach Erna Schachinger, <strong>Ried</strong>auer Straße 40/17,<br />

58,38 m², Miete € 422,35, Baukostenbeitrag € 1.546,18, per 30.09.2012<br />

Hackl Thomas, <strong>Ried</strong>auerstraße 40/16<br />

10. Vergabe der Wohnung nach Günter Reitberger, Südtirolerstraße 18/21<br />

84,96 m², Miete € 522,46, Baukostenbeitrag € 2152,72, per 30.11.2012<br />

Ercan Erkan, <strong>Ried</strong>auer Straße 38<br />

11. Vergabe der Wohnung nach Jasmin u. Daniel Hermentin, <strong>Ried</strong>auerstraße<br />

42/10, 99,02 m², Miete € 748,61, Baukostenbeitrag € 2.617,55,-- per 30.11.2012<br />

Akgül Aykut, Frankenburgerstraße 1/10<br />

12. Vergabe der Wohnung nach Bernadette Schilcher, Schillerstraße 27/11,<br />

43,23 m², Miete € 303,64, Kaution € 911,00 per 31.10.2012<br />

Großpötzl Jasmin, Wiesenberg 3, 4742 Pram<br />

13. Vergabe der Wohnung nach Osman Osmanaj, Försterstraße 26/6,<br />

44,23 m², Miete 338,41, Kaution € 1.015,-- per 30.11.2012<br />

Reifetshamer Gerhard, Teichweg 3a,<br />

14. Vergabe der Wohnung nach Benjamin Traubenek, Schillerstraße 31/7,<br />

42,69 m², Miete € 341,75, Kaution € 1025,00 per 31.10.2012<br />

Sezer Hacer, Frankenburger Straße 13/4.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit den Wohnungsvergaben – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehr-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es<br />

1 St<strong>im</strong>menthaltung: (SPÖ: Kirchmayr)


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 83<br />

9. Kulturangelegenheiten<br />

9.1 Ehrungen<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die anwesenden Vertreter der Presse,<br />

von diesem Tagesordnungspunkt nicht zu berichten, und sodann die Obfrau des Kulturausschusses,<br />

Frau Stadträtin Dr. in Claudia Schoßleitner, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>se führt aus:<br />

„Oberstudienrat Mag. Otmar Wenzl, Theater am Krankenhaus<br />

Von Frau Erika Weissenböck wird Herr Oberstudienrat Mag. Otmar Wenzl für eine Ehrung<br />

durch die Stadtgemeinde und für eine Ehrung des Landes vorgeschlagen. Mag.<br />

Wenzl absolvierte in Wien das Lehramtsstudium der Germanistik und Geschichte. Mit<br />

großer Leidenschaft setzt er sich seit fast 20 Jahren für die <strong>Ried</strong>er Theaterlandschaft ein.<br />

Seit 1993 ist er für das Theater am Krankenhaus als Regisseur tätig. Das Theater am<br />

Krankenhaus ist das Einzige seiner Art in Österreich. Der Reinerlös der Theateraufführungen<br />

wird jedes Jahr für einen sozialen Zweck gespendet.<br />

Auch bei den Passionsspielen in Mettmach ist Mag. Wenzl für seine ausgezeichnete Regie<br />

bekannt. Für die Aufführungen 2012 wurde die Passion textlich von ihm neu gestaltet.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Ried</strong>er Abonnentengruppe des Linzer Landestheaters profitiert von seinen fachkundigen<br />

Einführungen und Nachbesprechungen der Theaterstücke. Mag. Wenzl ist ein engagierter<br />

und kompetenter Förderer des kulturellen und literarischen Lebens der Stadt.<br />

Der Kulturausschluss schlägt in seiner Sitzung vom 17.09.2012 einst<strong>im</strong>mig vor, dass<br />

Herrn OSR Mag. Otmar Wenzl das Goldene Ehrenzeichen der Stadt verliehen werden<br />

soll.<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung am 20.09.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat die<br />

Verleihung des Goldenen Ehrenzeichens an Herrn OSR Mag. Otmar Wenzl vor.<br />

Fritz Kammerer<br />

Herr Fritz Kammerer hat sich in den letzten Jahren <strong>im</strong>mer wieder durch großzügige<br />

Spenden und Restaurierungen um das Museum Innviertler Volkskundehaus verdient gemacht.<br />

Es wird vorgeschlagen ihm <strong>im</strong> Zusammenhang mit einer einschlägigen Ausstellung<br />

das Goldene Ehrenzeichen zu verleihen.<br />

Der Kulturausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 17.09.2012 einst<strong>im</strong>mig vor, Herrn<br />

Fritz Kammerer das Goldene Ehrenzeichen zu verleihen.<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 20.09.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat die<br />

Verleihung des Goldenen Ehrenzeichens an Herrn Fritz Kammerer vor.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 84<br />

Hermann Starzinger<br />

Herrn Direktionsrat Hermann Starzinger, Direktor der Sparkasse <strong>Ried</strong>-Haag soll anlässlich<br />

der Pensionierung das Goldene Ehrenzeichen der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. verliehen<br />

werden.<br />

Persönliche Daten<br />

Hermann Starzinger, geb. am 12.11.1952 in Bad Ischl<br />

Beruflicher Werdegang<br />

<strong>Die</strong>nstantritt bei der Sparkasse <strong>Ried</strong>-Haag 14.07.1969<br />

Bereichsleiter Betriebsbereich 1981<br />

Ernennung zum „Direktionsrat“ und<br />

Verleihung Handlungsvollmacht 1991<br />

Vorstandsdirektor seit 2003<br />

Pensionierung 30.11.2012<br />

Öffentliche Tätigkeit<br />

Obmann RIFA seit 28.02.2008<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 11.10.2012 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat vor,<br />

Herrn Direktor Hermann Starzinger für seine Verdienste um das Gemeinwohl das Goldene<br />

Ehrenzeichen der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. zu verleihen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Verleihung des Goldenen Ehrenzeichens<br />

an Herrn Oberstudienrat Mag. Otmar Wenzl, Herrn<br />

Fritz Kammerer und Herrn Direktor Hermann Starzinger<br />

- wie von der Berichterstatterin vorgetragen -<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 85<br />

10. Finanzangelegenheiten<br />

10.1 Nachtragsvoranschlag 2012<br />

10.1.1 Stadtgemeinde<br />

10.1.1.1 Ordentlicher Haushalt<br />

10.1.1.2 Außerordentlicher Haushalt<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Der Nachtragsvoranschlag 2012 weist folgende Summen auf:<br />

10.1.1.1 Ordentlicher Haushalt<br />

NVA 2012 Voranschlag<br />

2012<br />

Abweichung<br />

Einnahmen € 31.833.700,-- € 31.216.800,-- + € 616.900,--<br />

Ausgaben € 31.833.700,-- € 31.216.800,-- + € 616.900,--<br />

Differenz € 0,-- € 0,-- € 0,--<br />

<strong>Die</strong> detaillierte Aufgliederung der Mehr- und Mindereinnahmen bzw. Mehr- und Minderausgaben<br />

ist den Erläuterungen zum ordentlichen Haushalt (Seite 37 – 38 Einnahmen<br />

bzw. Seite 39 – 44 Ausgaben) zu entnehmen.<br />

10.1.1.2 Außerordentlicher Haushalt<br />

NVA 2012 Voranschlag<br />

2012<br />

Abweichung<br />

Einnahmen € 5.429.800,-- € 1.617.000,-- + € 3.812.800,--<br />

Ausgaben € 7.228.700,-- € 1.049.200,-- + € 6.179.500,--<br />

Fehlbetrag - € 1.798.900,-- + € 567.800,-- - € 2.366.700,--<br />

Im NVA des aoH ist die Abwicklung des Vorjahres-Fehlbetrages (RA 2011 €<br />

1.875.953,34) enthalten.<br />

Zuführungen<br />

Im vorliegenden Entwurf sind Zuführungen in Höhe von € 438.000,- (VA 2012<br />

€ 130.000,-) zum außerordentlichen Haushalt vorgesehen:<br />

Vorhaben, die <strong>im</strong> NVA 2012 fehlbetragsmäßig hervorstechen, sind:<br />

1. Kindergarten Ra<strong>im</strong>undstraße € 491.200<br />

2. Kulturzentrum St. Josef € 469.300<br />

3. Hortanteil Franziskanerinnen € 345.900<br />

4. Einrichtung VS II € 322.500<br />

5. Einrichtung PTS € 128.300<br />

<strong>Die</strong> Gruppenübersicht aoH Einnahmen wird auf Seite 45, die Gruppenübersicht aoH<br />

Ausgaben auf Seite 46 dargestellt.<br />

<strong>Die</strong> Gesamtübersicht über die Vorhaben des aoH wird auf den Seiten 53 - 62 dargestellt,<br />

die Erläuterungen zum aoH auf den Seiten 63 - 71.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 86<br />

Der Finanzausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 1.10.2012 einst<strong>im</strong>mig vor, den Nachtragsvoranschlag<br />

2012 ordentlicher und außerordentlicher Haushalt in der vorliegenden<br />

Form zu beschließen.“<br />

Bürgermeister Albert Ortig erläutert zusätzlich, dass die Mehreinnahmen <strong>im</strong> Wesentlichen<br />

aus der Kommunalsteuer mit rund 394.000 Euro, einem Mehr an Abgabenertragsanteilen<br />

von rund 196.800 Euro, Strafgeldern von ca. 105.000 Euro und weiteren kleineren<br />

Einnahmen resultieren.<br />

<strong>Die</strong> Zufuhr an den oH ergibt sich insbesondere für den Straßenbau, die Potentialanalyse<br />

Shared Space und dem Ankauf von Radargeräten iHv rund 308.000 Euro. Mit der Schuldentilgung<br />

von rund 135.500 Euro für gemeindeeigene Wohngebäude an die Lawog ist<br />

man hier auf Null. Weiters gab es noch Mehrausgaben für den Anbau Unterstand Feuerwehr<br />

iHv 40.000 Euro, ein Mehr an Landesumlagen von 35.000 Euro, an Pensionskassenbeiträgen<br />

von rund 33.000 Euro, Berufsschulkostenbeiträge, den laufenden Aufwand<br />

für die Radarüberwachung usw. Insgesamt also 616.900 Euro.<br />

Der Fehlbetrag <strong>im</strong> aoH resultiert <strong>im</strong> Wesentlichen aus der Abwicklung des Vorjahres-<br />

Fehlbetrages iHv rund 1,875.900 Euro für das Verkehrswegeprogramm und die Kanalbauarbeiten<br />

BA 19 und 20 <strong>im</strong> Zuge der Geothermie und ist praktisch zur Gänze durch<br />

Bedarfszuweisungen und Landeszuschüsse gedeckt.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Vizebürgermeister OSR Mag. Ernst Reiter anerkennt die positive Entwicklung der<br />

Finanzen, warnt jedoch vor allzu großer Euphorie. Er vermerkt es als eigenartig, dass<br />

bereits Einnahmen aus den Radarboxen eingepreist sind, wo man doch angeblich vor<br />

allem die Verkehrssicherheit <strong>im</strong> Auge hatte und hofft weiters, dass <strong>Ried</strong> nicht eine<br />

Stadt der Kreisverkehre werde. <strong>Die</strong> Wirtschaftslage ist nach wie vor alles andere als<br />

rosig. Gerade deshalb sei es wichtig, das EKZ und die Umfeldgestaltung sowie die<br />

Anbindung der Innenstadtkaufleute zu fördern und nicht zu hindern. Im Übrigen zollt<br />

er dem Bürgermeister Hochachtung für diesen Nachtragsvoranschlag, wenn ihm dies<br />

auch schwer falle, und dankt weiters der Finanzverwaltung der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong><br />

für ihre ausgezeichnete Arbeit, namentlich Frau Rosemarie Humer und Herrn Mag.<br />

Georg Mattes, und lobt vor allem dessen hervorragende Leistungen <strong>im</strong> Controlling.<br />

Bürgermeister Albert Ortig schließt sich dem Lob und Dank an die Finanzabteilung und<br />

deren Leiter an.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit dem Nachtragsvoranschlag 2012 ordentlicher<br />

und außerordentlicher Haushalt – wie vom Berichterstatter vorgetragen –<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 87<br />

10. Finanzangelegenheiten<br />

10.1 Nachtragsvoranschlag 2012<br />

10.1.2 Städt. Bestattung<br />

<strong>Die</strong>ser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 88<br />

10. Finanzangelegenheiten<br />

10.2 Eintrittsgebühren Eissporthalle Saison 2012/13<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Von Hr. Geisböck wurde ein Vorschlag bezüglich der Eintrittspreise am 21. September<br />

2012 übermittelt. <strong>Die</strong> letzte Änderung der Eintrittspreise war in der Saison 2009/10:<br />

Einzeleintritt<br />

Geschlossene Schulklassen, Hort-, Vereinsgruppen<br />

Kinder ab 6 Jahren bis zum vollendeten 15. Lebensjahr<br />

Schüler, Lehrlinge, Studenten über 15 Jahre mit<br />

Ausweis<br />

2011/12 2012/13<br />

1,80 2,00<br />

1,80 2,00<br />

2,30 2,50<br />

Erwachsene<br />

Zehnerblock, Eintritt pro Betriebseinheit<br />

3,60 4,00<br />

Kinder ab 6 Jahren bis zum vollendeten 15. Lebensjahr<br />

14,40 15,80<br />

Schüler, Lehrlinge, Studenten über 15 Jahre mit<br />

18,40 20,20<br />

Ausweis<br />

Erwachsene<br />

Saisonkarte mit Lichtbild<br />

28,80 31,70<br />

Kinder ab 6 Jahren bis zum vollendeten 15. Lebensjahr<br />

30,00 33,00<br />

Schüler, Lehrlinge, Studenten über 15 Jahre mit<br />

40,00 44,00<br />

Ausweis<br />

Erwachsene 60,00 66,00<br />

Familienkarte Lichtbild jede Person<br />

Familientageskarte mit OÖ-Familienkarte<br />

110,00 121,00<br />

Erwachsene 2,90 3,20<br />

Kinder<br />

Schlittschuhverleih<br />

1,20 1,40<br />

Erwachsene 3,60 4,00<br />

Kinder, Schüler, Lehrlinge 2,30 2,50<br />

Schulklassen<br />

Eisstockschießen :<br />

Bahnmiete<br />

1,80 2,00<br />

Eine Eisbahn pro Betriebszeit 30,00 30,00<br />

Eine Eisbahn pro Betriebszeit 10 er Block 240,00 264,00<br />

Eine Eisbahn pro Betriebszeit pro Saison 300,00 330,00<br />

Hallenmiete für Turnier Betriebseinheit 3 Stun-<br />

150,00 165,00<br />

den<br />

NEU :<br />

Hallenmiete für Turnier Betriebseinheit über 3<br />

Stunden<br />

- 220,00


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 89<br />

Eishockey-Training :<br />

Bahnmiete<br />

Erwachsene pro Stunde 30,00 33,00<br />

Kinder- u. Jugendliche (STR-Beschl.<br />

14.5.2009)<br />

frei frei<br />

Bei der Bahnmiete für Eisstockturniere gab es lt. Hr. Geisböck in der Vergangenheit das<br />

Problem, dass die Turniere länger als 3 Stunden (meistens ca. 5 Stunden) dauern und es<br />

wird daher vorgeschlagen, dass bei über 3 Stunden € 220,- eingehoben werden.<br />

Der Finanzausschuss schlägt in der Sitzung vom 1.10.2012 die Erhöhung der Gebühren<br />

gemäß Tabelle einst<strong>im</strong>mig vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte und schlägt vor, aufgrund der Jugendarbeit,<br />

die Eishockey-Trainingstarife auf dem Vorjahresniveau mit 30 Euro pro Stunde zu<br />

belassen.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die mit<br />

der Änderung der Gebühren – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen – und der Beibehaltung<br />

der Eishockey-Trainingstarife wie 2011/2012 (€<br />

30,--/h) einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 90<br />

10. Finanzangelegenheiten<br />

10.3 Startförderung „Förderungsverein Unterer Roßmarkt“<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Der Förderungsverein „Unterer Roßmarkt <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>“ sucht mit Schreiben vom<br />

13. September 2012 um eine einmalige Förderung für den Verein in Höhe von € 3.300,-<br />

an.<br />

Der bea<strong>ntrag</strong>te Betrag wurde <strong>im</strong> Nachtragsvoranschlag 2012 bereitgestellt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Gewährung einer einmaligen Förderung<br />

in Höhe von € 3.300,-- - wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 91<br />

10. Finanzangelegenheiten<br />

10.4 Konditionsänderungen Sparkasse, Bank Austria, BAWAG, Kommunalkredit,<br />

Volksbank (nicht öffentlich!)<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Um allfällige Konditionsverhandlungen zukünftig nicht zu erschweren, stellt der Berichterstatter<br />

den A<strong>ntrag</strong>, den Tagesordnungspunkt nicht öffentlich zu behandeln.<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit damit einverstanden sind, dass dieser Tagesordnungspunkt<br />

nicht öffentlich behandelt wird,<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Änderung der Konditionen – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 92<br />

11. Verein zur Förderung der Infrastruktur der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> & Co KG<br />

11.1 Nachtragsvoranschlag 2012<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Genehmigung des Nachtragsvoranschlages erfolgt durch den Aufsichtsrat des Vereines.<br />

Damit der Bürgermeister für die Kommanditistin (= Gemeinde) das St<strong>im</strong>mrecht in<br />

der Aufsichtsratssitzung ausüben darf, ist der Nachtragsvoranschlag zuerst in der Gemeinderatssitzung<br />

und anschließend in der Aufsichtsratssitzung zu genehmigen.<br />

Der Nachtragsvoranschlag 2012 wurde von Mag. Mattes in der Vorstandssitzung des VFI<br />

am 24. September 2012 präsentiert und zur Kenntnis genommen.<br />

Der Vorstand schlägt in seiner Sitzung vom 24.9.2012 einst<strong>im</strong>mig vor, den Nachtragsvoranschlagsentwurf<br />

des Vereines zur Förderung der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> & Co KG 2012<br />

in der vorliegenden Form (siehe nächste Seite) <strong>im</strong> Gemeinderat und <strong>im</strong> Aufsichtsrat zur<br />

Beschlussfassung vorzulegen.“


Ordentlicher Haushalt - laufende Gebarung<br />

VA 2012<br />

Einnahmen Ausgaben<br />

Verwaltung<br />

Amtsgebäude<br />

VS2<br />

VS3<br />

PTS<br />

Aussegnungshalle<br />

Geldverkehr<br />

Schuldendienst<br />

Rückersetzte, nicht absetzbare Einnahmen<br />

32.500<br />

50.900<br />

22.400<br />

27.300<br />

24.400<br />

5.000<br />

50.200<br />

79.100<br />

40.900<br />

37.900<br />

42.500<br />

1.200<br />

30.000<br />

Zwischensumme<br />

Abwicklung Verlust/Abgang<br />

157.500<br />

129.300<br />

286.800<br />

Gesamtsumme 286.800 286.800<br />

Außerordentlicher Haushalt - Bestandswirksame Buchungen<br />

VA 2012<br />

Einnahmen Ausgaben<br />

Amtsgebäude<br />

VS2<br />

VS3<br />

PTS<br />

Aussegnungshalle<br />

Zwischensumme Vorhaben<br />

Liquiditätszuschuss von Gemeinde<br />

Neutralisierung Afa<br />

151.700<br />

Gewinn- und Verlustkonto<br />

Soll-Abgänge Vorjahre<br />

129.300<br />

Tilgungen Darlehen<br />

Zwischensumme Beteiligungen u. Kapitalkonten<br />

Zwischenfinanzierung<br />

151.700<br />

249.200<br />

378.500<br />

Gesamtsumme 151.700 378.500<br />

NVA 2012<br />

Einnahmen Ausgaben<br />

31.300<br />

54.600<br />

29.900<br />

26.400<br />

24.600<br />

1.800<br />

5.000<br />

47.200<br />

79.600<br />

47.700<br />

36.200<br />

43.200<br />

1.200<br />

5.000<br />

168.600<br />

96.500<br />

265.100<br />

265.100 265.100<br />

Einnahmen<br />

NVA 2012<br />

Ausgaben Fehlbetrag<br />

47.000 48.100 -1.100<br />

592.100 -592.100<br />

685.900 -685.900<br />

47.000 1.326.100 -1.279.100<br />

137.000 137.000<br />

115.700 115.700<br />

96.500 -96.500<br />

136.000 -136.000<br />

248.600 -248.600<br />

252.700 481.100 -228.400<br />

3.957.600 2.450.100 1.507.500<br />

4.257.300 4.257.300


Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit dem Nachtragsvoranschlag 2012 VFI<br />

lt. Entwurf – wie vom Berichterstatter vorgetragen –<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehr-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

7 St<strong>im</strong>menthaltungen (SPÖ).


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 95<br />

11. Verein zur Förderung der Infrastruktur der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> & Co KG<br />

11.2 Voranschlag 2013 (inkl. mittelfristiger Finanzplan)<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Der KG-Voranschlag samt Mittelfristigen Finanzplan gem. § 74 Oö. GemO 1990 ist<br />

Bestandteil des Gemeindevoranschlags und zwei Monate vor dem Geschäftsjahr dem<br />

Gemeinderat (Gemeinde ist Kommanditistin) zur Genehmigung vorzulegen, damit der<br />

Bürgermeister das St<strong>im</strong>mrecht in der Aufsichtsratssitzung ausüben darf. Anschließend<br />

ist der Voranschlag samt mittelfristigem Finanzplan in der Aufsichtsratssitzung zu beschließen.<br />

Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind der Voranschlag sowie mittelfristige Finanzplan<br />

gemeinsam dargestellt (siehe nächste Seite).<br />

Der Vorstand des VFI hat in seiner Sitzung vom 24.09.2012 einst<strong>im</strong>mig vorgeschlagen,<br />

dass der Voranschlag ordentlicher und außerordentlicher Haushalt samt mittelfristigen<br />

Finanzplan (gemäß Übersicht) dem Gemeinderat und dem Aufsichtsrat zur<br />

Beschlussfassung vorgeschlagen werden soll.“


Ordentlicher Haushalt<br />

NVA 2012 VA 2013 MFP 2014 MFP 2015 MFP 2016<br />

Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben<br />

Verwaltung 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000<br />

Amtsgebäude 31.300 47.200 33.100 50.200 33.400 49.900 33.700 49.700 34.000 49.500<br />

VS2 54.600 79.600 51.500 81.400 51.700 79.300 51.900 77.200 52.100 75.000<br />

VS3 29.900 47.700 24.400 42.000 24.600 41.800 24.800 41.600 25.000 41.300<br />

PTS 26.400 36.200 27.700 37.200 28.000 36.600 28.300 36.000 28.600 35.400<br />

Aussegnungshalle 24.600 43.200 24.800 41.900 25.000 41.200 25.200 40.500 25.400 39.700<br />

Geldverkehr 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200<br />

Schuldendienst 5.000 8.000 7.000 6.000 5.000<br />

Rückersetzte, nicht absetzbare Einnahmen 1.800<br />

Zwischensumme 168.600 265.100 161.500 266.900 162.700 262.000 163.900 257.200 165.100 252.100<br />

Abwicklung Verlust/Abgang 96.500 105.400 99.300 93.300 87.000<br />

Gesamtsumme 265.100 265.100 266.900 266.900 262.000 262.000 257.200 257.200 252.100 252.100<br />

Außerordentlicher Haushalt - Bestandswirksame Buchungen<br />

NVA 2012 VA 2013 MFP 2014 MFP 2015 MFP 2016<br />

Einnahmen Ausgaben Fehlbetrag Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben<br />

Amtsgebäude 47.000 48.100 -1.100<br />

VS2 592.100 -592.100 78.400 87.200<br />

VS3<br />

PTS 685.900 -685.900 330.000 330.000<br />

Aussegnungshalle<br />

Zwischensumme Vorhaben 47.000 1.326.100 -1.279.100 330.000 330.000 78.400 87.200<br />

Liquiditätszuschuss von Gemeinde 137.000 137.000 229.400 259.700 249.600 249.300<br />

Neutralisierung Afa 115.700 115.700 115.700 115.700 115.700 115.700<br />

Gewinn- und Verlustkonto 96.500 -96.500 105.400 99.300 93.300 87.000<br />

Soll-Abgänge Vorjahre 136.000 -136.000<br />

Tilgungen Darlehen 248.600 -248.600 248.000 253.000 257.700 263.200<br />

Zwischensumme Beteiligungen u. Kapitalkonten 252.700 481.100 -228.400 345.100 353.400 375.400 352.300 365.300 351.000 365.000 350.200<br />

Zwischenfinanzierung 3.957.600 2.450.100 1.507.500 321.700 353.100 92.700 102.000<br />

Gesamtsumme 4.257.300 4.257.300 675.100 675.100 705.400 705.400 443.700 443.700 452.200 452.200


Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit dem Voranschlag 2013 ordentlicher und<br />

außerordentlicher Haushalt samt mittelfristigem<br />

Finanzplan (gemäß Übersicht) – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum<br />

Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehr-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

7 St<strong>im</strong>menthaltungen (SPÖ).


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 98<br />

12. Personalangelegenheiten<br />

12.1 Auflassung <strong>Die</strong>nstposten Kläranlage<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Personalbeirates,<br />

Herrn Mag. Josef W<strong>im</strong>mer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21.06.2012 den Bescheid über die Versetzung in<br />

den Ruhestand mit 01.07.2012 für den Beamten Anton Zinnöcker einst<strong>im</strong>mig beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> Nachbesetzung von Herrn Zinnöcker erfolgte nicht über die Gemeinde sondern<br />

über den RHV.<br />

Der von ihm besetzte Beamtendienstposten C I-IV N2-Laufbahn ist aufzulassen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Auflassung des <strong>Die</strong>nstpostens in der<br />

Kläranlage – wie vom Berichterstatter vorgetragen –<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 99<br />

13. Mitteilungen<br />

13.1 Antworten zur Resolution „Vorsteuerabzug für Schulen“<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Das Amt der Oö. Landesregierung bestätigt mit Schreiben v. 26.7.2012, Präs-2012-<br />

30383/88-KL den Erhalt der Resolution und teilt mit, dass diese Resolution allen Mitgliedern<br />

der Oö. Landesregierung zur Kenntnis gebracht wurde.<br />

Weiters teilte das Bundeskanzleramt mit Schreiben v. 4.9.2012 mit, dass der Herr Bundeskanzler<br />

am 4.9.2012 diese dem Ministerrat vorgelegt hat. <strong>Die</strong> gegenständliche Resolution<br />

wurde an die in Frage kommende Fachabteilung <strong>im</strong> Bundesministerium für Finanzen weitergeleitet.<br />

So können die Argumente von den Experten geprüft und als mögliche Impulsgeber in<br />

künftige Diskussionen und Entscheidungsprozesse einbezogen werden.“


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 100<br />

13. Mitteilungen<br />

13.2 Antworten zur Resolution „100 % atomstromfrei!“<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Vom Bundeskanzleramt, Ministerratsdienst und vom Bundesministerium für Wirtschaft,<br />

Familie und Jugend, Herrn Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner, wurden zur Resolution<br />

betreffend “100 % atomstromfrei!“ Stellungnahmen übermittelt.“<br />

<strong>Die</strong>se werden vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegen dem Protokoll bei.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 101<br />

13. Mitteilungen<br />

13.3 Sitzungsplan 2013<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Für das kommende Jahr wurde folgender Sitzungsplan in der Sitzung des Stadtrates vom<br />

11.10.2012 genehmigt.<br />

Der Sitzungsplan wird <strong>im</strong> Sinne § 45 Oö. Gemeindeordnung in der heutigen Sitzung den anwesenden<br />

Gemeinderatsvertretern nachweislich zur Kenntnis gebracht.<br />

Nicht anwesenden ordentlichen Gemeinderatsmitgliedern wird der Sitzungsplan nachweislich<br />

zugestellt.<br />

Termine Stadtrat und Gemeinderat 2013<br />

Februar 2013<br />

Fraktionssitzung Mittwoch, 06.02.2013 - Reserve<br />

Stadtrat Donnerstag, 07.02.2013 - Reserve<br />

(Semesterferien: 18.02. bis 23.02.2013)<br />

März 2013:<br />

Fraktionssitzung Mittwoch, 06.03.2013<br />

Stadtrat Donnerstag, 07.03.2013<br />

Gemeinderat (Rechnungsabschluss 12) Donnerstag, 21.03.2013<br />

(Osterferien: 25.03. bis 02.04.2013)<br />

April 2013:<br />

Fraktionssitzung Mittwoch, 24.04.2013 - Reserve<br />

Stadtrat Donnerstag 25.04.2013 - Reserve<br />

Juni 2013:<br />

Fraktionssitzung Mittwoch, 19.06.2013<br />

Stadtrat Donnerstag, 20.06.2013<br />

Juli 2013:<br />

Gemeinderat Donnerstag, 04.07.2013<br />

(Ferienbeginn 08.07.2013)<br />

September 2013:<br />

Fraktionssitzung Mittwoch, 11.09.2013<br />

Stadtrat Donnerstag, 12.09.2013<br />

Oktober 2013:<br />

Fraktionssitzung Mittwoch, 09.10.2013<br />

Stadtrat Donnerstag, 10.10.2013<br />

Gemeinderat Donnerstag, 24.10.2013<br />

November/Dezember 2013:<br />

Fraktionssitzung Mittwoch, 27.11.2013<br />

Stadtrat Donnerstag, 28.11.2013<br />

Gemeinderat Donnerstag, 12.12.2013.“


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 102<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die den Sitzungsplan 2013zur Kenntnis nehmen,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 103<br />

14. Allfälliges<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, eröffnet zum Punkt Allfälliges das Wort:<br />

Es erfolgen keine Wortmeldungen.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 104<br />

15. Dringlichkeitsanträge gemäß § 46 (3) der OÖ GemO 1990<br />

15.1 Umschuldung Darlehen Kindergarten Ra<strong>im</strong>undstraße<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Da der neue Aufschlag des Darlehens „Kindergarten Ra<strong>im</strong>undstraße“ 1,15% betragen<br />

würde und eine Marge bei einer neuerlichen Ausschreibung von 0,9 - 1,0% möglich ist,<br />

wurde von Seiten der Finanzverwaltung eine neuerliche Anbotseinholung vorgeschlagen<br />

und durchgeführt.<br />

Gemäß Erlass des Landes (IKD (Gem)-420095/37-2012Sec) sind mindestens 3 Anbote<br />

bei Umschuldungen einzuholen.<br />

Es wurden daher die Sparkasse <strong>Ried</strong>, Raiffeisenbank <strong>Ried</strong>, Volksbank <strong>Ried</strong> und die Hypo<br />

OÖ zu Anbotslegung am 12.Oktober 2012 eingeladen:<br />

Finanzierungsanbot (unverbindliche Preisauskunft)<br />

Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

Zur Ausfinanzierung des Neubaus Kindergarten Ra<strong>im</strong>undstraße ist für die Einrichtung<br />

die Aufnahme eines Darlehens vorgesehen.<br />

Da der geschätzte Auftragswert (Berechnung nach § 16 (1) Zif. 2 und § 16 (2) Zif. 1 des<br />

BVerG) einen Wert von € 100.000,-- nicht überschreitet, ist § 41 BverG. (Direktvergabe)<br />

anzuwenden.<br />

Darlehensbetrag € 1.012.900,--<br />

Laufzeit: 01.12.2012 bis 30.11.2025<br />

Zins/Tilgungstermine: 01.03. und 01.09. jeden Jahres<br />

Zuzählungstermin: 01.12.2012<br />

Tilgung: in halbjährlichen Pauschalraten<br />

Tilgungsbeginn: 01.03.2012<br />

Verzinsungsart: variable Verzinsung (halbjährlich dekursiv kal./360)<br />

Bindung der Verzinsung an den 6-Monats-Euribor lt. Tabelle der<br />

OeNB oder eines an seine Stelle tretenden Geldmarktzinssatzes<br />

Zinsanpassung: halbjährlich<br />

(2 Banktage vor der neuen Zinsperiode)


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 105<br />

Spesen: <strong>Die</strong> Zuzählung, Bearbeitung, Überweisung, Kontoführung usw. hat<br />

spesenfrei zu erfolgen.<br />

Vorzeitige Tilgung: Das Darlehen kann jederzeit ganz oder in Teilbeträgen ohne<br />

Verrechnung von zusätzlichen Kosten zurückgezahlt werden.<br />

Sicherheiten: <strong>Die</strong> Darlehensgewährung soll blanko erfolgen.<br />

Zuschlagskriterium: Kriterium für den Zuschlag bildet der niedrigste Aufschlag auf<br />

den 6-Monats-EURIBOR (Alternativangebote und Änderungsvorschläge<br />

werden nicht berücksichtigt).<br />

Anbot: <strong>Die</strong> Beträge der halbjährlichen Pauschalraten sind in Form eines<br />

Tilgungsplanes darzustellen, wobei den Anboten der 6-Monats-<br />

Euribor (1. Oktober 2012) zu Grunde zu legen ist.<br />

<strong>Die</strong> Anbote müssen be<strong>im</strong> Stadtamt <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> bis spätestens Donnerstag,<br />

18.10.2012, 10.00 Uhr verschlossen einlangen: Auf dem Briefumschlag ist außen deutlich<br />

sichtbar der Vermerk „Anbot für Finanzierungen“ zu schreiben.<br />

Alternativ können Anbote bis zu obigem Datum auch per e-mail unter der Adresse<br />

georg.mattes@ried.gv.at übermittelt werden.<br />

Durch die Entgegennahme der Anbote entstehen für die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. keinerlei<br />

Verpflichtungen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Der Bürgermeister<br />

i.A. Mag. Georg Mattes<br />

<strong>Die</strong> Anbotseinholung des Darlehens ergab folgende Reihung:<br />

Zweck: Darlehen KG Ra<strong>im</strong>undstraße<br />

Darlehenshöhe: € 1.012.900,- (Restdarlehen)<br />

Laufzeit: 01.12.2012 bis 30.11.2025 (Restlaufzeit)<br />

Kondition: Aufschlag zum 6-Monats-Euribor


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 106<br />

Hypo OÖ<br />

Raiffeisenbank<br />

<strong>Ried</strong><br />

Sparkasse<br />

<strong>Ried</strong><br />

Kondition<br />

6-M-EB<br />

Zinssatz<br />

v.<br />

1.10.2012 Rang<br />

+1,00<br />

6-M-EB<br />

1,438 1<br />

+1,37<br />

6-M-EB<br />

1,808 2<br />

+1,39 1,828 3<br />

Von Seiten der Volksbank <strong>Ried</strong> wurde ein 6-M-EB + 1,20 % mit einer Zinsuntergrenze<br />

von 1,875% angeboten und mangels Vergleichbarkeit nicht berücksichtigt.<br />

Von Seiten der Finanzverwaltung wird daher vorgeschlagen, das Darlehen KG Ra<strong>im</strong>undstraße<br />

in Höhe von € 1.012.900,- von der Unicredit auf die Hypo OÖ umzuschulden. <strong>Die</strong><br />

Umschuldung muss aufsichtsbehördlich genehmigt werden.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Umschuldung des Restdarlehens KG<br />

Ra<strong>im</strong>undstraße in Höhe von € 1.012.900,-- von der<br />

Unicredit auf die Hypo OÖ – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum<br />

Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


15. GR. vom 25.10.2012 Seite 107<br />

Ende der Sitzung: 20.55 Uhr<br />

Der Leiter des Stadtamtes: Der Vorsitzende:<br />

MMag. Peter Eckkrammer Albert Ortig<br />

Stadtamtsdirektor Bürgermeister<br />

Für die ÖVP: Für die FPÖ: Für die SPÖ:<br />

Clemens Mader Thomas D<strong>im</strong> Sabine Steffan<br />

Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderätin<br />

F.d.R.d.A.<br />

<strong>Die</strong> Schriftführerin:<br />

Sabine Haury<br />

Gemeindebedienstete<br />

Für die GRÜNEN<br />

Max Gramberger<br />

Stadtrat

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