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A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis

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15. GR. vom 25.10.2012 Seite 26<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />

2.1.7 Bebauungsplanänderung Rücknahme Auflassung Straßenstück Haager Straße<br />

– Ullmann, Murauer, Kranzmayr<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Im GR vom 8.7.2010 wurde die Auflassung des Straßensückes Grdst. 1124 beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> Änderung war ab 24.08.2010 rechtswirksam.<br />

Mit den angrenzenden Grundeigentümern wurde wegen der Grundstücksrückgabe bzw.<br />

Verkauf des betroffenen öffentlichen Gutes verhandelt.<br />

Bis heute konnte keine Einigung erzielt werden.<br />

Am 9.10.2012 hat Herr Schleifer von der Fa. STRABAG, die am Finkenweg ein Wohnbauprojekt<br />

abwickelt, angefragt, ob dieser Weg für die zukünftigen Bewohner nutzbar<br />

gemacht werden könnte.<br />

Da dieser Weg eine Abkürzung zur Innenstadt darstellt, wäre es günstig, diesen nicht aufzulassen,<br />

sondern als Gehweg der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.<br />

Daher wird der A<strong>ntrag</strong> gestellt, das öffentliche Gut 1124 wieder <strong>im</strong> Bebauungsplan als<br />

Gehweg auszuweisen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte und erteilt Stadtrat Max Gramberger das Wort.<br />

Stadtrat Max Gramberger ersucht um Ausweisung des öffentlichen Gutes 1124 <strong>im</strong><br />

Bebauungsplan nicht nur als Gehweg, sondern als Geh- und Radweg.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Einleitung des Bebauungsplanänderungsverfahrens<br />

– wie vom Berichterstatter vorgetragen – und der<br />

Ausweisung des öffentlichen Gutes als Geh- und Radweg<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.

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