A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis
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15. GR. vom 25.10.2012 Seite 26<br />
2. Grundangelegenheiten<br />
2.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />
2.1.7 Bebauungsplanänderung Rücknahme Auflassung Straßenstück Haager Straße<br />
– Ullmann, Murauer, Kranzmayr<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„Im GR vom 8.7.2010 wurde die Auflassung des Straßensückes Grdst. 1124 beschlossen.<br />
<strong>Die</strong> Änderung war ab 24.08.2010 rechtswirksam.<br />
Mit den angrenzenden Grundeigentümern wurde wegen der Grundstücksrückgabe bzw.<br />
Verkauf des betroffenen öffentlichen Gutes verhandelt.<br />
Bis heute konnte keine Einigung erzielt werden.<br />
Am 9.10.2012 hat Herr Schleifer von der Fa. STRABAG, die am Finkenweg ein Wohnbauprojekt<br />
abwickelt, angefragt, ob dieser Weg für die zukünftigen Bewohner nutzbar<br />
gemacht werden könnte.<br />
Da dieser Weg eine Abkürzung zur Innenstadt darstellt, wäre es günstig, diesen nicht aufzulassen,<br />
sondern als Gehweg der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.<br />
Daher wird der A<strong>ntrag</strong> gestellt, das öffentliche Gut 1124 wieder <strong>im</strong> Bebauungsplan als<br />
Gehweg auszuweisen.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte und erteilt Stadtrat Max Gramberger das Wort.<br />
Stadtrat Max Gramberger ersucht um Ausweisung des öffentlichen Gutes 1124 <strong>im</strong><br />
Bebauungsplan nicht nur als Gehweg, sondern als Geh- und Radweg.<br />
Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />
Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der Einleitung des Bebauungsplanänderungsverfahrens<br />
– wie vom Berichterstatter vorgetragen – und der<br />
Ausweisung des öffentlichen Gutes als Geh- und Radweg<br />
einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />
Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />
st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.