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A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis

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15. GR. vom 25.10.2012 Seite 48<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.8 XXXLutz – Sondervereinbarung Überbauung öffentl. Gut Am<br />

Reischauergrund<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Firma XXXLutz beabsichtigt, <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Betriebserweiterung das<br />

öffentliche Gut Am Reischauergrund zu überbauen, um hier eine Verbindung zu dem neu<br />

geschaffenen Parkhaus am ehemaligen Citroen-Pichler-Grund zu schaffen. Neben der erforderlichen<br />

bau- und straßenrechtlichen Bewilligung für das Projekt, für das bereits ein<br />

Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungsverfahren beschlossen und anhängig ist,<br />

ist es auch erforderlich, eine entsprechende Nutzungsvereinbarung analog der Sondergebrauchsordnung<br />

für öffentlichen Straßengrund abzuschließen. Frau Dr. Schoßleitner<br />

wurde beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung auszuarbeiten. <strong>Die</strong> Vereinbarung,<br />

welche dem Protokoll vollinhaltlich beiliegt, sieht folgende Eckpunkte vor:<br />

- <strong>Die</strong> Überbauung des öffentlichen Gutes Nr. 1941/6 durch eine Brücke wird auf<br />

25 Jahre bewilligt, mit der Möglichkeit, vor Ablauf dieser Zeit eine Verlängerung<br />

zu vereinbaren.<br />

- Für die Fläche <strong>im</strong> derzeit geplanten Ausmaß von 325 m² ist ein Entgelt entsprechend<br />

der Tarifpost 1.1 der Sondergebrauchsordnung jährlich zu entrichten (derzeit<br />

11 Euro pro m² und Jahr). Bei Änderung der Sondergebrauchsordnung wird<br />

diese Gebühr entsprechend angepasst.<br />

- Das unter dem Gebäude liegende Straßenstück hat die Firma Lutz zu errichten<br />

und auch instand zu halten.<br />

- Bei Nichteinzahlung der Sondergebrauchsgebühr bzw. bei Reduzierung des Betriebes<br />

um mehr als 75 % der Arbeitsplätze oder der nicht entsprechenden Instandhaltung<br />

des Objektes kann die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> nach Ablauf der gesetzten<br />

Frist von mindestens drei Jahren die Entfernung der Überbauung auf Kosten<br />

und Gefahr der Firma XXXLutz veranlassen.<br />

NUTZUNGSVEREINBARUNG<br />

abgeschlossen zwischen<br />

1. Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, Hauptplatz 12, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, <strong>im</strong> Folgenden<br />

kurz „Stadtgemeinde“ genannt, einerseits und<br />

2. XXXLutz-IMSE GmbH, FN 92165 m, Römerstraße 39, 4600 Wels, <strong>im</strong> Folgenden<br />

kurz „XXXLutz“ genannt, andererseits wie folgt:<br />

I.<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde ist Eigentümerin des Grundstückes Nr. 1941/6, öffentliches Gut, vorgetragen<br />

in der EZ 1670 GB 46149 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, welches als öffentliche Zufahrtsstraße<br />

unter anderem zum Areal des von XXXLutz am Standort Am Reischauergrund 7,<br />

4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> betriebenen Möbelhauses dient.

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