A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis
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15. GR. vom 25.10.2012 Seite 48<br />
2. Grundangelegenheiten<br />
2.8 XXXLutz – Sondervereinbarung Überbauung öffentl. Gut Am<br />
Reischauergrund<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„<strong>Die</strong> Firma XXXLutz beabsichtigt, <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Betriebserweiterung das<br />
öffentliche Gut Am Reischauergrund zu überbauen, um hier eine Verbindung zu dem neu<br />
geschaffenen Parkhaus am ehemaligen Citroen-Pichler-Grund zu schaffen. Neben der erforderlichen<br />
bau- und straßenrechtlichen Bewilligung für das Projekt, für das bereits ein<br />
Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungsverfahren beschlossen und anhängig ist,<br />
ist es auch erforderlich, eine entsprechende Nutzungsvereinbarung analog der Sondergebrauchsordnung<br />
für öffentlichen Straßengrund abzuschließen. Frau Dr. Schoßleitner<br />
wurde beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung auszuarbeiten. <strong>Die</strong> Vereinbarung,<br />
welche dem Protokoll vollinhaltlich beiliegt, sieht folgende Eckpunkte vor:<br />
- <strong>Die</strong> Überbauung des öffentlichen Gutes Nr. 1941/6 durch eine Brücke wird auf<br />
25 Jahre bewilligt, mit der Möglichkeit, vor Ablauf dieser Zeit eine Verlängerung<br />
zu vereinbaren.<br />
- Für die Fläche <strong>im</strong> derzeit geplanten Ausmaß von 325 m² ist ein Entgelt entsprechend<br />
der Tarifpost 1.1 der Sondergebrauchsordnung jährlich zu entrichten (derzeit<br />
11 Euro pro m² und Jahr). Bei Änderung der Sondergebrauchsordnung wird<br />
diese Gebühr entsprechend angepasst.<br />
- Das unter dem Gebäude liegende Straßenstück hat die Firma Lutz zu errichten<br />
und auch instand zu halten.<br />
- Bei Nichteinzahlung der Sondergebrauchsgebühr bzw. bei Reduzierung des Betriebes<br />
um mehr als 75 % der Arbeitsplätze oder der nicht entsprechenden Instandhaltung<br />
des Objektes kann die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> nach Ablauf der gesetzten<br />
Frist von mindestens drei Jahren die Entfernung der Überbauung auf Kosten<br />
und Gefahr der Firma XXXLutz veranlassen.<br />
NUTZUNGSVEREINBARUNG<br />
abgeschlossen zwischen<br />
1. Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, Hauptplatz 12, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, <strong>im</strong> Folgenden<br />
kurz „Stadtgemeinde“ genannt, einerseits und<br />
2. XXXLutz-IMSE GmbH, FN 92165 m, Römerstraße 39, 4600 Wels, <strong>im</strong> Folgenden<br />
kurz „XXXLutz“ genannt, andererseits wie folgt:<br />
I.<br />
<strong>Die</strong> Stadtgemeinde ist Eigentümerin des Grundstückes Nr. 1941/6, öffentliches Gut, vorgetragen<br />
in der EZ 1670 GB 46149 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, welches als öffentliche Zufahrtsstraße<br />
unter anderem zum Areal des von XXXLutz am Standort Am Reischauergrund 7,<br />
4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> betriebenen Möbelhauses dient.