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A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis

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15. GR. vom 25.10.2012 Seite 10<br />

eng und damit verkehrsarm, das Grün rundum üppigst, die Lebensqualität sehr hoch. Unser<br />

Grundstück Grenzgasse 6 grenzt nun unmittelbar an das Areal des geplanten Shopping-Centers,<br />

für das Sie in diesem Bereich eine Traufenhöhe von 12,5 m (+/- 10 %, dazu<br />

mögliche Aufbauten von weiteren 3,5 m) festlegen möchten. Der in unserer Richtung laut<br />

dem uns vorliegenden Architekten-Plan ganz und gar nicht kleinstädtisch strukturierte,<br />

sondern in seiner Gesamtheit äußerst wuchtig erscheinende Baukörper widerspricht damit<br />

absolut dem weitgehend unverbauten Erscheinungsbild dieses Gegend und damit der<br />

ortsüblichen Verbauung und wird damit (gänzlich konträr zu den Ansprüchen an das<br />

Bauwerk entlang der Berger-Straße) in seiner D<strong>im</strong>ension massiv zur Geltung kommen.<br />

Unser Elternhaus hat <strong>im</strong> Westen einen sehr schmalen Gartenstreifen – nicht zuletzt aufgrund<br />

einer früheren Enteignung eines Wegstreifens (der später schließlich zum Min<strong>im</strong>alpreis<br />

abgegolten wurde und heute zum Bauplatz gehört). Da die lichtbringenden<br />

Fenster der Wohnräume nach Westen gehen, bedeutet ein an der schmalsten Stelle etwa<br />

acht(!) Meter von der Grundgrenze entfernt stehendes, in einer Höhe von (+/-) 12,5 Meter<br />

Höhe durchgängig ausgeführtes Bauwerk eine massive Beeinträchtigung der Belichtung –<br />

nicht zuletzt auch der Räume <strong>im</strong> Erdgeschoß. Ein wuchtiger Baukörper von dieser Größe<br />

und Höhe – noch dazu in Richtung Westen – bedeutet einen extremen Verlust der Lebensqualität<br />

an diesem Wohnort und insgesamt eine ganz massive Wertminderung unseres<br />

Eigentums bis hin zur Unverkäuflichkeit.<br />

Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

Wir ersuchen Sie deshalb sehr dringend,<br />

den Bebauungsplan (Mappenblatt Nr. 2/ 236) dahingehend abzuändern, dass <strong>im</strong> direkten<br />

Anschlussbereich an unsere Liegenschaft Grenzgasse 6 die Traufenhöhe von III auf II gesenkt<br />

wird und das Bauwerk in diesem begrenzten Bereich damit stufig auszuführen ist;<br />

zusätzlich den Abstand des Bauwerks zu unserer Grundgrenze spürbar zu erhöhen (den<br />

max<strong>im</strong>alen Spielraum der Architekten auszunützen).<br />

In unserer Stellungnahme möchten wir Sie auch darum ersuchen, auf die planenden ArchitektInnen<br />

dahingehend Einfluss zu nehmen, dass <strong>im</strong> Hörbereich der wenigen benachbarten<br />

Wohnhäuser keine Lüftungen oder sonstigen Lärmerreger am zu errichtenden Gebäude<br />

bzw. <strong>im</strong> Umfeld angebracht werden dürfen; die Liftüberfahrten/Technikzentren so<br />

zu setzen sind, dass sie von der „Wohnseite“ aus nicht wahrgenommen werden können;<br />

zur Gewinnung von Licht das Gebäude in einer möglichst hellen, dem Ortsbild angepassten<br />

Farbe ausgeführt wird; die in der Verständigung erwähnte Begrünung <strong>im</strong> Übergang<br />

zum Wohngebiet so ausgeführt werden muss, dass tatsächlich eine Anpassung an die<br />

ortsübliche Gartenlandschaft realisiert wird (vergleiche „innerstädtische Struktur“ in der<br />

Berger-Straße); die jenseits unseres Gartenzauns geplante Feuerwehrausfahrt mit einem<br />

verschließbaren Tor abgesichert werden soll, da frei zugängliche bzw. befahrbare Asphaltflächen<br />

um Einkaufszentren eine magische Wirkung auf verschiedene „Interessensgruppen“<br />

besitzen, was durch die direkte Nähe zu unserem Wohnhaus einen weiteren<br />

Verlust der Lebensqualität mit sich brächte; keine anderen Zu- und Abfahrten über diese<br />

Feuerwehrzufahrt erfolgen dürfen.<br />

Eine mehr als zwölf Meter hohe Wand vorm eigenen Haus – noch vor kurzem unvorstellbar,<br />

jetzt unvermeidbar? Nein, so hoffen wir! Alle BürgerInnen haben die gleichen<br />

Rechte. Und damit darf ein riesiges Geschäft der einen (und das sollte das neue Shopping<br />

Center wohl werden) nicht auf Kosten anderer gemacht werden (Verlust der Lebensqualität,<br />

gravierende Wertminderung).<br />

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme und ersuchen Sie sehr herzlich,<br />

unsere Situation bei Ihrer Beschlussfassung zu berücksichtigen!

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