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A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis

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V e r h a n d l u n g s s c h r i f t<br />

aufgenommen bei der<br />

am Donnerstag, dem 21. März 2013, um 18:30 Uhr<br />

<strong>im</strong> Sitzungssaale des Rathauses abgehaltenen<br />

17. Öffentlichen Sitzung<br />

des<br />

G e m e i n d e r a t e s<br />

Anwesende:<br />

A) Bürgermeister: Albert Ortig, als Vorsitzender<br />

B) <strong>Die</strong> Mitglieder des Stadtrates<br />

Vizebürgermeister Dr. Thomas Brückl<br />

Vizebürgermeister Michael Steffan<br />

Vizebürgermeister Mag. Ernst Reiter<br />

Stadträtin Dr. Claudia Schoßleitner<br />

Stadträtin Gabriele Luschner<br />

Stadtrat Michael Großbötzl<br />

Stadtrat Erich Rohrauer<br />

Stadtrat Max Gramberger


17. GR. vom 21.03.2013 2<br />

C) <strong>Die</strong> Mitglieder des Gemeinderates:<br />

Nicole Mahr<br />

Franz Kaufmann<br />

Josef Heißbauer<br />

Marianne Kraxberger<br />

Barbara Koller<br />

Ing. Andreas Puschmann<br />

Christoph Zauner<br />

Maria Perndorfer<br />

Sabine Steffan<br />

Yasha Kahrer<br />

Rudolf Holzinger<br />

Maria Kirchmayr<br />

Sabine Straßl<br />

Helga Brandstätter<br />

Thomas D<strong>im</strong><br />

Christian Bangerl<br />

Angelika Podgorschek<br />

Dr. Christoph Bleckenwegner<br />

Thomas Brachtl<br />

Entschuldigt fehlen:<br />

Mag. a Yvonne Aigner<br />

Mag. Josef W<strong>im</strong>mer<br />

DI Paul Fischer<br />

Josef Fuchs<br />

Clemens Mader<br />

Dr. Heinz Lughofer<br />

KR Franz D<strong>im</strong><br />

NR. Elmar Podgorschek<br />

Ingrid Oberwagner<br />

Anwesende Ersatzmitglieder:<br />

DI <strong>Die</strong>ter Ehrenstorfer<br />

Christoph Regl<br />

Nicolas Schoßleitner<br />

Mag. Dr. Karl Heinz Berger<br />

Herbert Gumpinger<br />

Adolf Hütter<br />

Josef Streicher<br />

Nina Kirchtag<br />

Christine Oßberger<br />

Der Stadtamtsdirektor:<br />

Ing. MMag. Peter Eckkrammer<br />

<strong>Die</strong> Schriftführerin:<br />

Sabine Haury<br />

Der Gemeinderat zählt 37 Mitglieder. Hievon sind einschließlich der Ersatzmitglieder 37 anwesend.<br />

Er ist daher gemäß § 50 der OÖ. GemO 1990 beschlussfähig.


17. GR. vom 21.03.2013 3<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Nachwahlen ........................................................................................................................... 9<br />

1.1 Nachwahlen Wohnungsausschuss ................................................................................. 9<br />

2. SCR – Shopping Center <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> ....................................................................... 10<br />

2.1 Oberflächenerneuerung und Infrastruktur BA 01 (Ausschreibung und<br />

Finanzierungsplan) ............................................................................................................ 10<br />

2.2 Dr.-Franz-Berger-Straße – Grundtausch öffentl. Wassergut ....................................... 12<br />

3. Grundangelegenheiten ....................................................................................................... 13<br />

3.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen ............................. 13<br />

3.1.1 Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich der Parz. 1296 – Ernestine-Grüner-Straße,<br />

Ansuchen Semsudin und Jasmin Sahanic ..................................................................... 13<br />

3.1.2 Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich der Parz. 1757/1 – Renetshamer Weg,<br />

Ansuchen Herrn Peter S<strong>im</strong>böck .................................................................................... 14<br />

3.1.3 Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich der Parz. 498/10 - BFI .............................. 15<br />

3.1.4 Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich der Grundstücke 1055/6 und 1055/14 ....... 16<br />

3.1.5 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich Salzburger Straße<br />

Parz. 436/1 – Ansuchen SES Spar European Shopping Centers GmbH ...................... 17<br />

3.1.6 Bebauungsplanänderung Nr. 2/151 und Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/70<br />

<strong>im</strong> Bereich Wildfellnerstraße – Anpassung öffentl. Gut an den Bestand ..................... 19<br />

3.1.7 Bebauungsplanänderung Innere Stadt – Dachgestaltung und Dachausbau;<br />

Beschriftung EG-Ebene ................................................................................................ 20<br />

3.1.8 Flächenwidmungsplanänderung in der R.-Wilflingseder-Straße - Unterbrechung<br />

des Grünzuges für Aufschließung Dr. Auer ................................................................. 26<br />

3.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen ....................... 27<br />

3.2.1 Bebauungsplanänderung Nr. 2/145 – Erich Hintermaier, Parz. 1833 und 1606 <strong>im</strong><br />

Bereich Angerwaschen ................................................................................................. 27<br />

3.2.2 Bebauungsplanänderung Nr. 2/146 – Einfriedungen Ergänzung ........................ 28<br />

3.2.3 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/67 und Bebauungsplanänderung Nr. 2//147<br />

– Fuß- und Radweg Parz. 1124, Ullmann, Murauer, Kranzmayr ................................. 29<br />

3.2.4 Flächenwidmungsplanänderung nr. 4/68 und Bebauungsplanänderung Nr. 2/148<br />

– Kreisverkehr Haager Straße Parz. 1056 und 1055/1 .................................................. 30<br />

3.2.5 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/69 und Bebauungsplanänderung Nr. 2/149<br />

– Straßenrückbau Fa. Priewasser .................................................................................. 32<br />

3.2.6 Bebauungsplanänderung Nr. 2/150 – Kreuzung Ahornweg/Alte Hohenzeller<br />

Straße ............................................................................................................................ 34<br />

3.3 Wohnprojekt am Finkenweg – Anpachtung einer Fläche um Verkehrslösung durch die<br />

Fa. Strabag ......................................................................................................................... 36<br />

3.4 Veräußerung des Grundstückes Parz. 1656/4 <strong>im</strong> Bereich Hochbehälter Aubch Spange<br />

I an Energie <strong>Ried</strong> ............................................................................................................... 38<br />

3.5 Gestattungsvertrag mit Energie <strong>Ried</strong> – Druckerhöhungsanlage Liegenschaft 609/2<br />

(BSZ) ................................................................................................................................. 39<br />

3.6 Wiesenpachte 2013 ...................................................................................................... 41<br />

3.7 ASZ Hannesgrub – Pachtvertrag RIFA ....................................................................... 44<br />

3.8 BFI – Produktionsschule, Baurecht für Parkplatzerrichtung Gst. Nr. 498/9 ............... 46<br />

3.9 Kreisverkehr Braunauer Straße (Grundangelegenheiten) ............................................ 48<br />

4. Bauangelegenheiten ............................................................................................................ 50<br />

4.1 Sanierung Bücherei ...................................................................................................... 50<br />

4.2 Kanalangelegenheiten .................................................................................................. 54<br />

4.2.1 BA 19 – Vergabe Kanalprüfmaßnahmen ............................................................. 54<br />

4.2.2 BA 20 – Vergabe Kanalprüfmaßnahmen ............................................................. 55


17. GR. vom 21.03.2013 4<br />

4.2.3 BA 21 – Förderungsansuchen .............................................................................. 56<br />

4.2.4 BA 21 – Werkvertrag Planung ............................................................................. 59<br />

4.2.5 BA 21 – Werkvertrag örtliche Bauaufsicht ......................................................... 60<br />

4.2.6 BA 21 – Vergabe Erd- und Baumeisterarbeiten .................................................. 61<br />

4.2.7 BA 21 – Kanalneubau Rainerstraße ..................................................................... 63<br />

4.3 VS II – Diverse Auftragsvergaben .............................................................................. 64<br />

5. Verkehrsangelegenheiten ................................................................................................... 69<br />

5.1 Neuverordnung der gesamten T30-Zonen <strong>im</strong> Stadtgebiet ........................................... 69<br />

5.2 Wohlmayrgasse – Verordnung eines Arztparkplatzes für Dr. Hierm.......................... 72<br />

5.3 Zufahrt Kasernstraße 33, 35, 37 („Golan“) - Parksituation ......................................... 73<br />

5.4 Aufhebung der Radwegbenützungspflicht auf best<strong>im</strong>mten Abschnitten .................... 74<br />

6. Soziale Angelegenheiten ..................................................................................................... 79<br />

6.1 Subventionen ............................................................................................................... 79<br />

6.1.1 Volkshilfe <strong>Ried</strong>, Kindertreff Löwenzahn – Ansuchen um Subvention 2013 ...... 79<br />

6.2 Änderung Krabbelstubentarifordnung - Verordnungsprüfung des Landes ................. 80<br />

7. Bildung, Schule, Horte ....................................................................................................... 82<br />

7.1 Abgangsdeckung Hort Franziskanerinnen und Subvention Hauptschule<br />

Franziskanerinnen (kombinierte Variante) ........................................................................ 82<br />

8. Sportangelegenheiten ......................................................................................................... 85<br />

8.1 Turnverein <strong>Ried</strong> – Ansuchen um Förderzuschuss Umbau Jahnturnhalle .................... 85<br />

8.2 Subventionen ............................................................................................................... 87<br />

8.2.1 Oö. Fußballverband - LAZ .................................................................................. 87<br />

8.2.2 AKA SV <strong>Ried</strong>/Fußballakademie OÖ West – Förderung 2013 ............................ 88<br />

8.2.3 LAG Genböck Haus <strong>Ried</strong> .................................................................................... 89<br />

9. Wohnungsangelegenheiten ................................................................................................ 90<br />

9.1 Wohnungsvergaben ..................................................................................................... 90<br />

10. Kulturangelegenheiten ..................................................................................................... 92<br />

10.1 Subventionen ............................................................................................................. 92<br />

10.1.1 Kulturverein Kunst <strong>im</strong> Keller ............................................................................ 92<br />

10.1.2 LMS-Kulturkreis ................................................................................................ 95<br />

10.1.3 Jeunesse <strong>Ried</strong> ..................................................................................................... 96<br />

10.1.4 Brucknerbund <strong>Ried</strong> ............................................................................................ 97<br />

10.1.5 Innviertler Künstlergilde .................................................................................... 98<br />

10.1.6 Sinfonisches Blasorchester <strong>Ried</strong> ........................................................................ 99<br />

10.2 Ehrung...................................................................................................................... 101<br />

10.3 Skulpturenpark <strong>im</strong> Gerichtspark – Prekariumsvereinbarung .................................. 102<br />

11. Prüfbericht ...................................................................................................................... 103<br />

11.1 Prüfbericht des Prüfungsausschusses zum Rechnungsabschluss 2012 ................... 103<br />

12. Finanzangelegenheiten ................................................................................................... 105<br />

12.1 Rechnungsabschluss 2012 ....................................................................................... 105<br />

12.1.1 Stadtgemeinde .................................................................................................. 105<br />

12.1.2 Städt. Bestattung .............................................................................................. 108<br />

12.2 Bezirkswarnstelle – Entschädigung für das Jahr 2012 ............................................ 110<br />

12.3 Frauenhuberfonds .................................................................................................... 111<br />

12.4 OÖ Verkehrsverbund – Kostenbeitrag 2013 ........................................................... 112<br />

12.5 Versicherungsprämien Haus- und Grundbesitzhaftpflicht für Messegelände ......... 113<br />

12.6 Abschreibung Interessentenbeiträge FACC ............................................................ 117<br />

12.7 Kanalanschlussbeitragsordnung 2013 - Berichtigung ............................................. 118


17. GR. vom 21.03.2013 5<br />

12.8 Infrastrukturbeitrag Energie <strong>Ried</strong> GmbH ................................................................ 120<br />

13. Verein zur Förderung der Infrastruktur der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> & Co KG ......... 121<br />

13.1 Rechnungsabschluss 2012 ....................................................................................... 121<br />

14. Personalangelegenheiten ................................................................................................ 127<br />

14.1 Belohnungen ............................................................................................................ 127<br />

15. Mitteilungen .................................................................................................................... 129<br />

15.1 Überprüfung der BH <strong>Ried</strong> i.I. – Voranschlag 2013 ................................................. 129<br />

15.2 Resolutionen ............................................................................................................ 130<br />

16. Dringlichkeitsanträge gemäß § 46 (3) der OÖ GemO 1990 ....................................... 131<br />

16.1 Einleitung Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/71 und Bebauungsplanänderung<br />

Nr. 2/152 – SC <strong>Ried</strong> Dr.-Franz-Berger-Straße/Grenzgasse............................................. 131<br />

16.2 Hallenbad – Bekanntgabe der vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmen ............... 132<br />

16.3 Auflassung Radfahrstreifen Innenstadt.................................................................... 136<br />

17. Allfälliges ......................................................................................................................... 139


17. GR. vom 21.03.2013 6<br />

Ich eröffne die 17. öffentliche Sitzung des Gemeinderates und begrüße die Herrn Vizebürgermeister,<br />

die Damen und Herren Stadträte sowie die Damen und Herren Gemeinderäte<br />

recht herzlich. Ich begrüße die <strong>Ried</strong>erinnen und <strong>Ried</strong>er, die sich die Zeit nehmen, der<br />

heutigen Gemeinderatssitzung zuzuhören, und die Vertreter der Presse.<br />

Der Termin der Sitzung wurde am 20.10.2011 gemäß den Best<strong>im</strong>mungen der Oö. Gemeindeordnung<br />

1990 festgesetzt. <strong>Die</strong> Tagesordnung wurde allen Gemeinderatsmitgliedern<br />

innerhalb der 7-Tage-Frist gemäß § 45 Abs. 3 der Oö. GemO 1990 idgF zugestellt.<br />

<strong>Die</strong> Abhaltung der Sitzung war überdies durch Anschlag an der öffentlichen Gemeindeamtstafel<br />

kundgemacht.<br />

Damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.<br />

Das Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates vom 13. Dezember 2012 wurde bereits<br />

zugestellt und liegt auch während der heutigen Sitzung auf. Wenn keine Einwendungen<br />

erhoben werden, gilt dieses als genehmigt.<br />

Es sind an der heutigen Sitzung einige Mitglieder des Gemeinderates verhindert, wofür<br />

folgende Ersatzmitglieder eingeladen wurden, die ich hiermit begrüßen darf:<br />

Von der ÖVP:<br />

DI <strong>Die</strong>ter Ehrenstorfer für Mag. a Yvonne Aigner<br />

Christoph Regl für Mag. Josef W<strong>im</strong>mer<br />

Nicolas Schoßleitner für DI Paul Fischer<br />

Mag. Dr. Karl Heinz Berger für Josef Fuchs<br />

Herbert Gumpinger für Clemens Mader<br />

Von der FPÖ:<br />

Adolf Hütter für Dr. Heinz Lughofer<br />

Josef Streicher für KR Franz D<strong>im</strong><br />

Nina Kirchtag für NR Elmar Podgorschek<br />

Von den GRÜNEN:<br />

Christine Oßberger für Ingrid Oberwagner<br />

Damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.<br />

Gemäß § 46 Abs. 3 bringe ich den Inhalt der vorliegenden Dringlichkeitsanträge zur<br />

Kenntnis und es ist sodann über die Aufnahme in die Tagesordnung abzust<strong>im</strong>men:<br />

Einleitung Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/71 und Bebauungsplanänderung<br />

Nr. 2/152 - SC <strong>Ried</strong> Dr.-Franz-Berger-Straße/Grenzgasse<br />

Um die Bauplatzbewilligung für das SC <strong>Ried</strong> korrekt durchführen zu können, ist der Bebauungsplan<br />

noch geringfügig abzuändern.


17. GR. vom 21.03.2013 7<br />

A<strong>ntrag</strong>:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der dringlichen Behandlung des Tagesordnungspunktes<br />

„Einleitung Flächenwidmungsplanänderung<br />

Nr. 4/71 und Bebauungsplanänderung<br />

Nr. 2/152 - SC <strong>Ried</strong> Dr.-Franz-Berger-Straße/Grenzgasse“<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

Hallenbad – Bekanntgabe der vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmen<br />

Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahmen wird darüber auch öffentlich berichtet.<br />

A<strong>ntrag</strong>:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der dringlichen Behandlung des Tagesordnungspunktes<br />

„ Hallenbad – Bekanntgabe<br />

der vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmen“<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

Auflassung Radfahrstreifen Innenstadt<br />

Aufgrund der Sicherheitsproblematik ist eine dringende Behandlung erforderlich.<br />

Stadtrat Max Gramberger bezweifelt die Dringlichkeit des A<strong>ntrag</strong>es, denn die<br />

angesprochene Sicherheitsproblematik sei sicher schon längere Zeit bekannt und es<br />

wäre eine Vorbehandlung <strong>im</strong> Verkehrsausschuss und/oder Stadtrat sinnvoll und möglich<br />

gewesen.<br />

A<strong>ntrag</strong>:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der dringlichen Behandlung des Tagesordnungspunktes<br />

„ Auflassung Radfahrstreifen<br />

Innenstadt“ einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehrst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es<br />

(4 Gegenst<strong>im</strong>men: GRÜNE;<br />

1 St<strong>im</strong>menthaltung: SPÖ, Rudolf Holzinger).


17. GR. vom 21.03.2013 8<br />

Nachstehende Tagesordnungpunkte wurden abgesetzt:<br />

5.3 Zufahrt Kasernstraße 33, 35, 37 („Golan“) - Parksituation<br />

Begründung: Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.03.2013 einst<strong>im</strong>mig<br />

beschlossen, dass die Situation bei der Zufahrt zu den Wohnhäusern Kasernstraße 33, 35<br />

und 37 beibehalten werden soll, wie sie sich derzeit darstellt. <strong>Die</strong> Errichtung eines Halteund<br />

Parkverbots erscheint nicht notwendig.<br />

12.4 OÖ Verkehrsverbund - Kostenbeitrag 2013<br />

Begründung: <strong>Die</strong> erforderlichen Daten liegen noch nicht vor.<br />

<strong>Die</strong> Tagesordnung enthält 17 Punkte.<br />

Wir kommen somit zum Punkt 1. der Tagesordnung, Nachwahlen Wohnungsausschuss.


17. GR. vom 21.03.2013 9<br />

1. Nachwahlen<br />

1.1 Nachwahlen Wohnungsausschuss<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Frau GRE Christine Bauder hat mit Schreiben vom 20.03.2013 auf ihre Mitgliedschaft<br />

<strong>im</strong> Wohnungsausschuss der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> verzichtet.<br />

Frau Christine Bauder war Ersatzmitglied des Wohnungsausschusses. Von der Gemeinderatsfraktion<br />

der SPÖ liegt folgender Wahlvorschlag vor:<br />

Ersatzmitglied: GRE Renate Keck<br />

Gemäß § 33 iVm § 26 Abs 3 und § 33a Abs 2 der Oö. GemO 1990 idgF herrscht Fraktionswahl.<br />

Gemäß § 52 gilt grundsätzlich gehe<strong>im</strong>e Abst<strong>im</strong>mung, wenn nicht der Gemeinderat<br />

einst<strong>im</strong>mig etwas anderes beschließt. Zur Beschleunigung des Verfahrens war es<br />

bisher üblich, bei den Fraktionsabst<strong>im</strong>mungen zu bleiben, aber offen abzust<strong>im</strong>men.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g Nr. 1:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die damit einverstanden sind, dass die Wahl in offener<br />

Fraktionswahl durchgeführt wird, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

A n t r a g Nr. 2:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren der SPÖ-Gemeinderatsfraktion,<br />

die mit der Nachwahl in den Wohnungsausschuss – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum<br />

Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 10<br />

2. SCR – Shopping Center <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />

2.1 Oberflächenerneuerung und Infrastruktur BA 01 (Ausschreibung und Finanzierungsplan)<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Für die Oberflächenerneuerung Innenstadt wurden für den BA 01 (Rainerstraße-Teil 1,<br />

Hoher Markt) Kosten iHv 1,961.620,-- Euro ermittelt.(€ 1,609.200,-- auszuschreibende<br />

Maßnahmen und Rest Planungskosten und örtl. Bauleitung)<br />

Im Budget 2013 ist ein Sollüberschuss von € 1,380.500,-- aus dem Rechnungsabschluss<br />

2012 für die Innenstadtgestaltung bereitgestellt. <strong>Die</strong> Verwendung dieser Summe für die<br />

Innenstadterneuerung ist <strong>im</strong> Gemeinderat vom 21.03.2013 zur Beschlussfassung vorgesehen.<br />

Im Voranschlag 2013 sind für die Innenstadterneuerung € 192.000,-- budgetiert.<br />

Das sind somit insgesamt € 1,572.500,--. <strong>Die</strong>s bedeutet, dass auf die Errichtungskosten<br />

rund € 389.120,-- fehlen. Es ist vorgesehen, diesen Betrag aus der Betriebsmittelrücklage<br />

„Diverse Vorhaben“ (allgemeine Rücklage) aus dem Rechnungsabschluss 2012 zu bedecken.<br />

Um die Zeitschiene einzuhalten, ist es erforderlich die Finanzierung und die Maßnahmen<br />

zu beschließen, damit die Ausschreibung durchgeführt werden kann.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Stadtrat Max Gramberger ist irritiert durch die divergierende Darstellung des beigefügten<br />

Mappenblattes zum Amtsvortrag. Im Plan sind neben den <strong>im</strong> Amtsvortrag erwähnten<br />

Straßenzügen Rainerstraße und Hoher Markt auch noch die Wohlmayrgasse und Nagelschmidgasse<br />

blau gefärbt.<br />

Bürgermeister Albert Ortig erklärt, dass der Bauabschnitt 01 unterteilt sei in den Teil 1 mit<br />

der Rainerstraße und dem Hohen Markt. Eventuell sei ein Fehler in der Beschriftung des<br />

Planes, es gilt jedoch der Amtsvortrag.<br />

Stadtrat Max Gramberger erkundigt sich, ob es schon eine endgültige Version der geplanten<br />

Oberflächengestaltung gäbe, da er bisher nur Vorschläge oder Entwürfe von Architekt<br />

Pilz gesehen habe.<br />

Bürgermeister Albert Ortig antwortet, dass die Gestaltung noch nicht abgeschlossen sei.<br />

Zuerst müsse jetzt die Ausschreibung mitsamt den Arbeiten unter der Erde für die Leitungsverlegungen<br />

erfolgen, die Details der Oberflächengestaltung, die für die Ausschreibung<br />

nicht relevant seien, werden dann später festgelegt.<br />

Stadtrat Max Gramberger fragt, ob man aber grundsätzlich den Vorschlägen von Architekt<br />

Pilz folge.<br />

Bürgermeister Albert Ortig verneint, da man mit diesem Vorschlag nicht zufrieden war und<br />

dafür noch keine Mehrheit gefunden habe. Eine nachgearbeitete und geänderte Version<br />

mit Einbindung der Betroffenen werde den Entscheidungsgremien vorgelegt.


17. GR. vom 21.03.2013 11<br />

Stadtrat Erich Rohrauer bringt vor, dass durch die bereits erfolgte Information der<br />

Bürgerinnen und Bürger viele die <strong>im</strong>mensen Kosten dieses Projekts ansprechen und<br />

gleichzeitig auf die desolaten Siedlungsstraßen hinweisen. Stadtrat Rohrauer regt an, dass<br />

sich der Bauausschuss mit der Thematik befassen und einen Plan über die zu sanierenden<br />

Straßen erstellen soll.<br />

Bürgermeister Albert Ortig bestätigt, dass die Beauftragung an den Bauausschuss bereits<br />

erfolgt ist und ein Bericht bis zum nächsten Stadtrat vorliegen solle. Durch die Grabungsarbeiten<br />

seien viele Siedlungsstraßen tatsächlich in einem extrem schlechten Zustand, es<br />

sei aber durch das erforderliche Nachsetzen eine Sanierung erst nach ein bis zwei Jahren<br />

möglich. Man werde aber selbstverständlich gerne die notwendigen Sanierungsgelder <strong>im</strong><br />

Budget vorsehen.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die mit<br />

der Ausschreibung Oberflächenerneuerung BA 01 und dem<br />

Finanzierungsplan (€ 1.572.500 RA 2012, Rest ca. €<br />

389.120,-- allgemeine Rücklage) – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen und vorbehaltlich einer positiven Beschlussfassung<br />

hinsichtlich Verwendung Sollüberschuss und Bildung<br />

der Rücklage <strong>im</strong> RA 2012 – einverstanden sind, wollen zum<br />

Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 12<br />

2. SCR – Shopping Center <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />

2.2 Dr.-Franz-Berger-Straße – Grundtausch öffentl. Wassergut<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„In der Dr.-Franz-Berger-Straße ist von der Braunauer Straße bis zur Rainerstraße <strong>im</strong><br />

Ausmaß des alten Bachbettes (Mühlbach) ein öffentliches Wassergut (Gst. Nr. 774/1 und<br />

774/8, Grundeigentümer Rep. Österreich) vorhanden. Mit den zuständigen Behörden<br />

wurde vereinbart, dass ein flächengleicher Tausch mit einem Grundstück der Stadtgemeinde<br />

<strong>Ried</strong> vorgenommen wird. Das Grundstück Nr. 648/2 befindet sich auf dem Gemeindegebiet<br />

Tumeltsham entlang dem Ottenbach, von der Haager Straße aus gesehen in<br />

nördlicher Richtung. Der Ottenbach ist in diesem Abschnitt noch nicht als öffentliches<br />

Wassergut ausgewiesen und erhält nach der Grundabtretung die Grundstücksnummer<br />

648/11. Es wird daher vorgeschlagen, eine 360 m² große Fläche entlang des Ottenbachs<br />

in einer Breite von rund 2 m als öffentliches Wassergut auszuweisen. <strong>Die</strong>se Fläche entspricht<br />

dem öffentlichen Wassergut in der Dr.-Franz-Berger-Straße.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit dem flächengleichen Grundtausch des öffentlichen<br />

Wassergutes in der Dr.-Franz-Berger-<br />

Straße – wie vom Berichterstatter vorgetragen -<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 13<br />

3. Grundangelegenheiten<br />

3.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />

3.1.1 Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich der Parz. 1296 – Ernestine-Grüner-<br />

Straße, Ansuchen Semsudin und Jasmin Sahanic<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Ehegatten Sahanic haben um Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich Ernestine-<br />

Grüner-Straße 1 – 11 und Eberschwanger Straße 16-38 angesucht. Derzeit ist <strong>im</strong> rechtsgültigen<br />

Bebauungsplan die Geschoßflächenzahl mit 0,4 verordnet. Da einige Objekte<br />

diesen Wert überschreiten, wird vorgeschlagen, die GFZ von derzeit 0,4 auf 0,5 abzuändern.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 29.01.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Einleitung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Änderung der GFZ von 0,4 auf<br />

0,5 zur Beschlussfassung vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Einleitung des Bebauungsplanänderungsverfahrens<br />

hinsichtlich der Änderung der GFZ von 0,4 auf 0,5 – wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 14<br />

3. Grundangelegenheiten<br />

3.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />

3.1.2 Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich der Parz. 1757/1 – Renetshamer Weg, Ansuchen<br />

Herrn Peter S<strong>im</strong>böck<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Herr Peter S<strong>im</strong>böck ersucht um Herausnahme der <strong>im</strong> rechtsgültigen Bebauungsplan geplanten<br />

öffentlichen Verbindungsstraße, aus der Parz. 1757/1,vom Aubachweg Richtung<br />

Osten. Hr. S<strong>im</strong>böck gibt an, dass er die Aufschließung auf eigenem Grund durchführen<br />

wird. <strong>Die</strong> Aufschließung ist durch den Nord-Süd-führenden Aubachweg und den weiter<br />

östlich <strong>im</strong> Bebauungsplan vorgesehenen Straßenzug, welcher noch nicht ausgebaut ist,<br />

gegeben.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 29.01.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Einleitung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Herausnahme des Verbindungsweges<br />

vom Aubachweg Richtung Osten aus der Parz. 1757/1 zur Beschlussfassung vor.<br />

Ausbuchtungen für den ruhenden Verkehr sollen in der Nord-Süd vorgesehenen Straße<br />

herausgenommen werden.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Einleitung des Bebauungsplanänderungsverfahrens<br />

– wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 15<br />

3. Grundangelegenheiten<br />

3.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />

3.1.3 Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich der Parz. 498/10 - BFI<br />

Gemeinderätin Sabine Steffan verlässt zu diesem Tagesordnungspunkt wegen Befangenheit<br />

die Sitzung.<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Im Bereich Molkereistraße 9 und 11 ist <strong>im</strong> Bebauungsplan eine 3-geschossige Bebauung<br />

vorgesehen. Auf dem östlich anschließenden Areal ist eine 7-geschossige Bebauung verordnet.<br />

Es ist dies die Liegenschaft der Berglandmilch Genossenschaft. Westlich auf dem<br />

Grundstück Frankenburger Straße 21a ist ebenfalls eine 3-geschossige Bebauung möglich.<br />

Das BFI möchte die Produktionsschule auf dem bestehenden Standort ausbauen. Hierfür<br />

wäre es notwendig, die Geschoßanzahl um 1 Geschoß auf 4-geschossige Bauweise zu erhöhen.<br />

Hierfür müsste die GFZ von 0,8 auf 1,0 erhöht werden. Durch diese Maßnahme<br />

wäre eine Abstufung von Ost nach West in der Form gegeben, dass von einer 7-<br />

geschossigen Bauweise auf eine 3-geschossige Bauweise abgestuft gebaut wird.<br />

Es wird daher der A<strong>ntrag</strong> gestellt, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass eine<br />

4-geschossige Bauweise auf diesem Areal Molkereistraße 9 und 11 möglich ist.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 29.01.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Einleitung der Änderung des Bebauungsplanes auf den Parz. 498/10, 498/11 und<br />

498/9 von einer 3-geschossigen Bauweise auf eine 4-geschossige Bauweise zur Beschlussfassung<br />

vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Einleitung des Bebauungsplanänderungsverfahrens<br />

– wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 16<br />

3. Grundangelegenheiten<br />

3.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />

3.1.4 Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich der Grundstücke 1055/6 und 1055/14<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Fa. DI Josef Greil Bau-GmbH ersucht um Änderung des Bebauungsplanes <strong>im</strong> Bereich<br />

der Grundstücke Nr. 1055/6 und 1055/16, KG <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> von derzeit 2-<br />

geschossig auf 3-geschossige Bauweise und GFZ von 0,4 auf 1,0. <strong>Die</strong> Änderung ist bereits<br />

bei den anschließenden Grundstücken der Haager Straße erfolgt.<br />

Es wird daher vorgeschlagen, die Änderung des Bebauungsplanes auf die Parz. 1055/2,<br />

1054/1, .745/3 und 1054/3 auszudehnen und den nördlichen Teil dieser Liegenschaften<br />

bis zu einer Tiefe von 60 m von der Haager Straße aus gemessen von derzeit 2-<br />

geschossiger Bauweise, GFZ 0,4, offene Bauweise auf 3-geschossig, GFZ 1,0 und „S1“<br />

Bauweise abzuändern.<br />

Der südliche Teil der Grundstückes soll von derzeit 2-geschossig, GFZ 0,4, offene Bauweise<br />

auf 2-geschossig, GFZ 0,6 und „S1“ Bauweise abgeändert werden.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Beschlussfassung vorgeschlagen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Einleitung der Bebauungsplanänderungsverfahrens<br />

– wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 17<br />

3. Grundangelegenheiten<br />

3.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />

3.1.5 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich Salzburger Straße<br />

Parz. 436/1 – Ansuchen SES Spar European Shopping Centers GmbH<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Im Auftrag der Fa. SES Spar European Shopping Centers GmbH stellt DI Josef Wagneder<br />

– Zivilgeometer den A<strong>ntrag</strong> auf Änderung des rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes<br />

der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, wie folgt:<br />

Abänderung der Widmung entlang der Salzburger Straße von Grünzug auf Gemischtes<br />

Baugebiet für die Errichtung von Mitarbeiterparkplätzen für das geplante Shopping-<br />

Center.<br />

<strong>Die</strong> momentan <strong>im</strong> Bereich existierenden Längsparkplätze sollen in den zukünftigen Mitarbeiterparkplatz<br />

aufgenommen werden, wodurch das öffentliche Gut <strong>im</strong> Bereich des<br />

Grdst. 523 verschmälert wird.<br />

Betroffene Grundstücke: Teile von Grdst. 432, 775/1 und 436/1<br />

Der KV St. Anna ist jedoch noch zu berücksichtigen, wenn dieser errichtet werden soll.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig vorbehaltlich der<br />

Realisierung der Spange zwischen Brucknerstraße und Salzburger Straße dem Gemeinderat<br />

die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Beschlussfassung<br />

vor.<br />

Dem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 07.03.2013 mehrst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Stadtrat Max Gramberger erläutert, dass es hier um die Umwidmung eines Grünzuges in ein<br />

gemischtes Baugebiet gehe und Grünzüge in <strong>Ried</strong> ohnehin dünn gesät seien. Es gäbe keine<br />

Garantie dafür, dass es zukünftig nur bei den Mitarbeiterparkplätzen bleibe in einem<br />

als gemischtes Gewerbegebiet gewidmeten Grundstück mit einer Fläche von über 3.000<br />

m². In diesem Bereich, hinter dem St.-Anna-Eck entlang der Oberach, gibt es einen<br />

Grünzug, der sich bis hinunter zur Brücke be<strong>im</strong> Leitgeb erstreckt und dort wäre es eigentlich<br />

sehr vernünftig, eine Geh- und Radwegverbindung entlang der Oberach bis zur<br />

Kettlmühle zu errichten, womit man zum Beispiel auch einen Kreisverkehr vermeiden<br />

könnte. Vor einer Beschlussfassung zur Umwidmung sollte man mit Spar andere Projekte<br />

überlegen und ausverhandeln. Er betont noch einmal, dass es hier um über 3.000 m²<br />

Grünfläche gehe, für deren Verwendungszweck es keine Garantie gäbe. Wichtig wäre<br />

auch ein Plan der Parkplätze; wo, wie viele und sind sie versiegelt oder nicht. <strong>Die</strong>se<br />

Punkte gehören zuerst abgeklärt, bevor man umwidme.<br />

Bürgermeister Albert Ortig betont, dass der Kreisverkehr ein grundsätzliches Erfordernis und


17. GR. vom 21.03.2013 18<br />

die Frage des Mitarbeiterparkplatzes eine grundsätzliche Frage der Organisation sei, die<br />

eine Zu- und Abfahrt und Mitarbeiterparkplätze tatsächlich sicherstelle. Der Betreiber<br />

übernehme sämtliche Kosten und schaffe die baulichen Voraussetzungen für den Mitarbeiterparkplatz.<br />

Es sei erforderlich, in diesem Anschlussbereich Mitarbeiterparkplätze zu<br />

ermöglichen, andere Optionen gäbe es nicht. Bezüglich Radweg: Man werde nicht überall<br />

einen Radweg machen können, vor allen Dingen nicht dort, wo der Radfahrer <strong>im</strong> Bereich<br />

der Straßenführung tadellos mitfahren kann. Es sei nicht <strong>im</strong>mer gescheit, überall Radwege<br />

in Kreuzungen hinein zu führen, wie es bei einem späteren Punkt heute auch noch erläutert<br />

wird. Deshalb werde er den A<strong>ntrag</strong> stellen, dass – so wie vorgesehen – diese Beschlussfassung<br />

erfolgt, denn irgendwelche Verzögerungen könne die Stadt nicht gebrauchen,<br />

es sei lange genug über alles diskutiert worden. Es sei kein Thema, dass es Punkte<br />

geben wird, wo der eine oder andere anderer Meinung sei, aber insgesamt werde es notwendig<br />

sein, „Grünphasen“ für eine weitere, zügige Abwicklung des Gesamtprojektes zu<br />

ermöglichen. Durch Verzögerungen werden sich die Bauzeiten noch weiter verlängern,<br />

was nicht unbedingt einen Vorteil für die gesamten Betriebe und damit auch für Mitarbeiterschaft<br />

in der Innenstadt bedeute.<br />

Stadtrat Max Gramberger glaubt nicht an das unbedingte Erfordernis des heutigen<br />

Beschlusses für eine Umwidmung, denn <strong>im</strong> Bereich des Kreisverkehrs seien noch mehrere<br />

Dinge zu beschließen, um ihn zu ermöglichen. Er äußert den Verdacht, dass Radwege<br />

nicht erwünscht seien.<br />

Bürgermeister Albert Ortig widerspricht und appelliert, demokratische Entscheidungen zur<br />

Kenntnis zu nehmen.<br />

Stadtrat Max Gramberger betont, dass er persönlich es wichtig fände dort einen Gehweg<br />

anzulegen – wenn man schon keinen Radweg wolle -, da Gehwege entlang von Bächen<br />

einen sehr hohen Erholungswert haben, den man für die Leute dort brauche.<br />

Bürgermeister Albert Ortig hinterfragt: „An der Salzburger Straße?!“<br />

Stadtrat Max Gramberger korrigiert: „Nicht an der Salzburger Straße, sondern an der<br />

Oberach.“ Der bereits vorhandene Geh- und Radweg an der anderen Seite werde sehr<br />

gerne genützt. Er könne sich gut vorstellen, dass ein Gehweg hier auch sehr gut angenommen<br />

würde und verweist auf das Naherholungspotential in diesem Bereich. Es sollte<br />

bereits <strong>im</strong> Vorhinein so ein Projekt mit Spar abgemacht werden.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Einleitung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungsverfahrens<br />

– wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehrst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es<br />

(4 Gegenst<strong>im</strong>men: GRÜNE).


17. GR. vom 21.03.2013 19<br />

3. Grundangelegenheiten<br />

3.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />

3.1.6 Bebauungsplanänderung Nr. 2/151 und Flächenwidmungsplanänderung Nr.<br />

4/70 <strong>im</strong> Bereich Wildfellnerstraße – Anpassung öffentl. Gut an den Bestand<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Wildfellnerstraße ist zur Gänze fertig ausgebaut. Da die Straßenentwässerung am<br />

Straßenrand vollständig funktionsfähig vorhanden ist, beabsichtigt die Stadtgemeinde<br />

<strong>Ried</strong> den nördlichen Bereich der Wildfellnerstraße, von der östlichen Grenze des öffentlichen<br />

Gutes ausgehend, um ca. 2 m zu verschmälern.<br />

<strong>Die</strong> Straßenbreite verringert sich somit von ca. 12 m auf ca. 10 m Breite.<br />

<strong>Die</strong> Baufluchtlinien werden örtlich entsprechend angepasst.<br />

In diesem Zusammenhang wird auch die schon erfolgte Umlegung der Ufergasse bei der<br />

Fußgängerbrücke zum Marktplatz berücksichtigt.<br />

<strong>Die</strong> noch als Bauland und Straße gewidmeten Flächen werden nun als Grünzug (Pufferzone)<br />

ausgewiesen.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Beschlussfassung<br />

vorgeschlagen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Einleitung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungsverfahrens<br />

– wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 20<br />

3. Grundangelegenheiten<br />

3.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />

3.1.7 Bebauungsplanänderung Innere Stadt – Dachgestaltung und Dachausbau; Beschriftung<br />

EG-Ebene<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Ausgangspunkt:<br />

<strong>Die</strong> Dachlandschaft in <strong>Ried</strong> ist durch uneinheitliche Dachausmittlungen mit Flachdächern<br />

und geneigten Dächern charakterisiert.<br />

Derzeitige Regelung :<br />

<strong>Die</strong> durch den best. Bebauungsplan fixierte platzseitige Traufenlinie mit den Höhentoleranzen<br />

(+- 10%) sind neben der Angabe der Geschoßzahl und der Geschoßflächenzahl fixe<br />

Bezugsgrößen (Nutzungsschablone).<br />

Zusätzlich wird in den Satzungen fixiert, dass baufluchtlinienseitig die, von der best. oder<br />

neu fixierten Traufenhöhe unter 35° ansteigende „Sicht-Linie“ baulich frei zu halten ist.<br />

Überlegungen über die bauliche Gestaltung der Dachlandschaft:<br />

Bei zukünftigen Bauvorhaben in der Innenstadt soll die Errichtung von hochwertigen<br />

Dachwohnungen geregelt und gefördert werden.<br />

<strong>Die</strong> alleinige Freihaltung der, unter 35° ansteigenden Sichtlinie trifft noch keine ausreichende<br />

Aussage über die Gestaltung der Dachlandschaft.<br />

Innerhalb dieser „Sichtlinienkontur“ besteht gestalterischer Handlungsbedarf.<br />

Gestaltungskriterien für die Neuauflage:<br />

1. Dachneigung (Mindest- und Max<strong>im</strong>alneigung). Im Anschluss an die<br />

Traufenlinie sollen geneigte Dachflächen angeordnet werden.<br />

Ausgehend von der Baufluchtlinie ist für eine Mindesttiefe zwingend ein geneigtes<br />

Dach auszubilden.<br />

2. Firsthöhen (Festlegung in Abhängigkeit von Dachneigung und Traufenhöhe)<br />

3. Dachöffnungen (Aussagen zu Dachterrassen, Dachflächenfenster, Gaupen,<br />

udgl) Eine Belichtung über Dachflächenfenster soll möglich sein.<br />

4. <strong>Die</strong> „innere“ hofseitige Gestaltung kann durch senkrechte Fassaden- bzw.<br />

Fensterelemente erfolgen. Flachdächer <strong>im</strong> notwendigen Ausmaß sind denkbar.<br />

Firmen- und Reklamebeschriftung<br />

Keine Schilder, sondern Einzelbuchstaben.<br />

Keine Leuchtkästen (gilt auch für Steckschilder). Hinterleuchtete oder beleuchtete Einzelbuchstaben<br />

.Max. Buchstabenhöhe 50 cm. Festlegung für Hinweisschilder gem. Vorlage<br />

BDA.<br />

Ergänzungseinfügungen zu den best. Innenstadtsatzungen sind markiert<br />

Schriftlicher Teil


17. GR. vom 21.03.2013 21<br />

Präambel - Allgemeine Zielsetzung<br />

Das Ziel ist, entsprechend den Grundsätzen der OÖ. Raumordnung (§31 Abs.1 OÖ.ROG<br />

94) die Erhaltung und Gestaltung des charakteristischen Erscheinungsbildes der „Inneren<br />

Stadt“ von <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>. <strong>Die</strong>ses ist geprägt durch historisch gewachsene typische Gestaltungsformen,<br />

die als Ausgangspunkt für die Festlegung zukünftiger Maßnahmen dienen.<br />

a) Ensembleschutz<br />

Der Ensembleschutz umfasst den gesamten Innenstadtbereich mit entsprechenden<br />

Straßen und Plätzen, die zum charakteristischen Ortsbild beitragen. Bei der<br />

blockweisen Betrachtung wird dem Gesamterscheinungsbild mit der entsprechenden<br />

Straßen- und Platzsituation Rechnung getragen.<br />

b) Erhaltung bestehender Bauten<br />

Im geschützten Bereich ist die äußere Gestalt (Dachform und Fassade) aller Bauten, die<br />

für das charakteristische Erscheinungsbild von Bedeutung sind, möglichst zu erhalten und<br />

zu pflegen.<br />

c) Neu- Zu- und Umbauten<br />

Im Zuge von Neu-, Zu- und Umbauten ist hinsichtlich des Erscheinungsbildes eine Gesamtbetrachtung<br />

zu treffen. <strong>Die</strong> Fassadengestaltung ist nach folgenden definierten Bebauungskriterien<br />

auszuführen.<br />

Zur Sicherung und Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Funktion,<br />

sowie des Umweltschutzes, soll eine schonende Anpassung an neue Bedürfnisse und<br />

Verwendungszwecke erfolgen.<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

Der Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes umfasst das Gebiet innerhalb der alten<br />

Marktmauerbegrenzung (Hauptplatz, Stelzhamerplatz, Rossmarkt, Kirchenplatz,<br />

Schwanthalergasse, Schärdinger Tor, Braunauer Tor).Blöcke 1-7 lt. Bebauungsplan.<br />

§ 2 Bewilligung<br />

a) <strong>Die</strong> Bewilligung von Bauvorhaben regeln die Best<strong>im</strong>mungen der Oö. Bauordnung.<br />

Im Sinne dieser Best<strong>im</strong>mungen gehören zu den bewilligungspflichtigen<br />

Maßnahmen, wesentliche Ergänzungen, Ausbesserungen und Umänderungen, die<br />

das äußere Erscheinungsbild oder die Bausubstanz betreffen. Dazu gehören <strong>im</strong><br />

Speziellen Veränderungen und Ausbesserungen an von der Straßenseite aus<br />

sichtbaren Bauteilen, wie Außenwänden, Triebwerksräumen, Toren, Türen, Fenstern,<br />

Dächern und Zäunen. Dazu zählen auch das Anbringen von Schaukästen,<br />

Automaten, Schildern, Reklamegegenständen, Markisen, Fensterläden, Antennen,<br />

Parabolspiegel, Solar- und Photovoltaikanlagen und ähnlichen mit dem<br />

Bauwerk zusammenhängenden Dingen.<br />

b) Zu den in den §62, §63 u. §64 OÖ. Bautechnikverordnung geforderten Unterlagen<br />

sind den Anträgen für das Baubewilligungsverfahren <strong>im</strong> Bereich „Innere<br />

Stadt“ zusätzlich anzuschließen: zusätzliche Unterlagen und weitere Darstellungen,<br />

die zur restlosen Beurteilung des Bauvorhabens notwendig sind.


17. GR. vom 21.03.2013 22<br />

§ 3 Bauliche Gestaltung<br />

(1) Baukörper und Dachgestaltung<br />

1.1. In Anlehnung an die bestehende Bausubstanz werden bei künftigen Neu- Zuund<br />

Umbauten mit erheblichen Baumaßnahmen Geschosszahlobergrenzen mit<br />

fixen Traufenhöhen (Ges<strong>im</strong>shöhen) <strong>im</strong> Bebauungsplan vorgeschrieben. Bei straßen-<br />

bzw. platzseitigen Baukörpern ist das Dach über der obersten Geschoßdecke<br />

geneigt auszubilden Gemessen von der Baufluchtlinie sind innerhalb einer<br />

Gebäudetiefe von mind. 12 m geneigte Dächer mit mind. 22°und max.<br />

35°vorgeschrieben.<br />

1.2. Im Bebauungsplan fixierte Geschosszahlen können in Einzelfällen um ein Vollgeschoss<br />

unterschritten werden.<br />

Vorgegebene baufluchtseitige Traufenhöhen sind einzuhalten und können max<strong>im</strong>al<br />

um 10 % über - bzw. unterschritten werden.<br />

Durchgehende Traufenhöhen über 2 oder mehrere Gebäude sind nicht gestattet.<br />

Bezugspunkt für die Traufenhöhe ist die Gehsteigoberkante in der Mitte des jeweiligen<br />

Objektes.<br />

1.3. An den Traufenseiten entlang der Baufluchtlinien sind folgende Regelungen einzuhalten:<br />

a) Ausgehend von der bestehenden oder neu fixierten Traufenhöhe bzw. Ges<strong>im</strong>slinie,<br />

kann unter baulicher Freihaltung einer von der Baufluchtlinie unter 35° ansteigenden<br />

Sichtlinie bis zum Erreichen der vorgeschriebenen Firsthöhe aufgestockt werden.<br />

b) Firsthöhen dürfen das 1,4 fache der tatsächlichen Traufenhöhe nicht überschreiten.<br />

c) Bei Öffnungen in der Dachfläche <strong>im</strong> unmittelbaren Traufenanschluss ist ein Bereich<br />

von mind. 2m ab Baufluchtlinie von jeglicher Nutzung (Terrasse) frei zu halten. <strong>Die</strong>se<br />

sind auf die Gebäudemitte zu konzentrieren dürfen max<strong>im</strong>al ¾ der Fassadenbreiten erreichen.<br />

<strong>Die</strong> geschlossene Dachfläche zum Nachbar muss mind.1,2 m Breite betragen.<br />

d) Darüber hinaus sind straßen - bzw. platzseitig <strong>im</strong> Dachgeschoß keine Einschnitte (Terrassen<br />

etc.) zulässig. Öffnungen sind dachflächenbündig auszuführen.<br />

(2) Historische, durch ihr typisches Erscheinungsbild geprägte Fassaden sind in ihrer<br />

ursprünglichen Form zu erhalten. Charakteristische Merkmale hinsichtlich Proportion,<br />

Größe und Form der Maueröffnungen, sowie Art des Putzes sind in ihrer<br />

stilgerechten Form zu erhalten.<br />

Bei Neu- Zu- und Umbauten soll für die Außenerscheinung einer Fassade die<br />

tragende Wirkung des EG ablesbar bleiben, das Breitenverhältnis von Öffnungen<br />

und Pfeilern soll in einem entsprechenden Verhältnis stehen (Komplettunterfangungen<br />

sind zu vermeiden).<br />

<strong>Die</strong> Belichtungsöffnungen (Fenster) der Obergeschosse sind in einem der Fassade<br />

entsprechenden Ausmaß zu d<strong>im</strong>ensionieren, sodass ein entsprechendes Verhältnis<br />

von Öffnungen zur Wand besteht (Lochfassade).<br />

Als Material für die Fassadengestaltung ist grundsätzlich Putz mit Färbelung zu<br />

verwenden. <strong>Die</strong> Verkleidung der Fassaden <strong>im</strong> Bereich des Erdgeschosses ist näher<br />

zu beschreiben. Auf Verlangen der Baubehörde sind Materialmuster beizubringen.<br />

<strong>Die</strong> Fassadenfarben sind <strong>im</strong> Einvernehmen mit der Baubehörde so zu wählen,<br />

dass ein harmonisches Gesamtbild gewährleistet ist. Es sind Farbmuster anzulegen.<br />

Farben die eine glänzende Oberflächenwirkung ergeben, sind nicht zugelassen.<br />

<strong>Die</strong> seitlichen Begrenzungsmauern sind zu putzen und farblich der Fassade


17. GR. vom 21.03.2013 23<br />

anzupassen. Einfahrtstore sind grundsätzlich untersagt und können nur <strong>im</strong> Einzelfall<br />

bei besonderer wirtschaftlicher Notwendigkeit und in Abst<strong>im</strong>mung mit dem<br />

Ortsbild genehmigt werden.<br />

(3) Fenster, Türen und Tore<br />

<strong>Die</strong> Form der Fenster ist das stehende Rechteck. Vorgeschrieben ist eine zweioder<br />

mehrfache Unterteilung. Fenster ohne Unterteilung sind nur dort zugelassen,<br />

wo sie weder von der Straße, noch von den öffentlichen Durchgängen aus sichtbar<br />

sind.<br />

Als Material für die Herstellung der Fenster und Türen ist Holz, Kunststoff oder<br />

beschichtetes Metall zu verwenden. Vorgeschrieben ist eine 2-oder mehrfache<br />

Unterteilung mit Kämpfer oder Kämpfer-ähnlichen Teilungen. <strong>Die</strong> Rahmen sind<br />

profiliert auszuführen (Altstadt-gerecht).<br />

Garagentore sind - sofern sie genehmigt werden - der Fassadengestaltung anzupassen<br />

und nicht transparent auszuführen.<br />

(4) Dachgestaltung<br />

<strong>Die</strong> das Erscheinungsbild der Stadt (Stadtbild) prägenden Dachlandschaften sollen<br />

erhalten werden.<br />

(5) Lichthöfe<br />

Charakteristische und historisch bedeutsame Lichthöfe sind tunlichst zu erhalten.<br />

Deren Überbauung oder Beseitigung bedarf einer gesonderten Bewilligung<br />

durch die Baubehörde.<br />

(6) Firmen- und Reklamebeschriftung<br />

a) Firmen- und Reklamebeschriftungen sind dem Bauwerk anzupassen und dürfen in der<br />

Hälfte der Höhe zwischen EG Sturzunterkante und 1.OG Parapet-oberkante errichtet<br />

werden. Bestehende Ges<strong>im</strong>se dürfen nicht überdeckt werden. <strong>Die</strong> Länge der Beschriftung<br />

darf 3/4 der Gebäudelänge nicht überschreiten, zum Nachbargebäude ist ein Abstand von<br />

mindestens 1 Meter einzuhalten und die Beschriftung darf nicht mehr als 10 cm vor der<br />

Fassade vorspringen. Zwischen Gehsteig-Oberfläche und Unterkante Steckschild oder<br />

Halterungen muss eine lichte Höhe von mindestens 2,2 m vorhanden sein. <strong>Die</strong> Ausladung<br />

eines Steckschildes darf höchstens 1,2 m betragen und darf nur bis 60 cm an die äußere<br />

Gehsteigkante heranragen.<br />

Es darf nur ein Steckschild pro Firma angeordnet werden.<br />

b) Wenn die Steckschilder künstlerisch gestaltet sind, wie z.B. schmiedeeiserne Hauszeichen,<br />

können von der Baubehörde Abweichungen von den Best<strong>im</strong>mungen der lit. a genehmigt<br />

werden.<br />

c) <strong>Die</strong> Proportionen der Beschriftung muss dem Erscheinungsbild des Objektes angepasst<br />

sein und hat in Einzelbuchstaben zu erfolgen. <strong>Die</strong> Anbringung darf nur horizontal<br />

und parallel zur Hauswand erfolgen. <strong>Die</strong> Höhe der Buchstaben darf jedoch höchstens 50<br />

cm betragen. <strong>Die</strong> Verwendung von grellen, signalartigen Farbtönen, sowie glitzernden<br />

oder reflektierenden Materialien ist untersagt, ebenso ein Anbringen auf Vordächern.<br />

d) Leuchtschriften aus sichtbaren Leuchtstoffröhren, grell leuchtenden Lichtquellen<br />

und/oder mit blinkender Beleuchtung sowie bewegliche Schilder oder Symbole sind untersagt.<br />

Es dürfen keine Leuchtkästen angebracht werden. Hinterleuchtete Einzelbuchstaben<br />

sind möglich (gilt auch für Steckschilder).<br />

e) Werbefahnen und Transparente dürfen nur zeitlich begrenzt und grundsätzlich nur auf<br />

den dafür bereit gestellten Fahnenmasten bis zu einer max<strong>im</strong>alen Dauer von 8 Wochen<br />

angebracht werden. Gebäudeöffnungen sind freizuhalten. Jede Gefährdung oder Beein-


17. GR. vom 21.03.2013 24<br />

trächtigung von Personen muss ausgeschlossen werden können. Im Bereich des Erdgeschosses<br />

sowie oberhalb der Gebäudetraufe ist eine Anbringung untersagt.<br />

(7) Schaufenster, Schaukästen, Vitrinen , Automaten und Hinweisschilder<br />

a) Bei der Gestaltung von Schaufenstern und Vitrinen ist darauf zu achten, dass der Charakter<br />

des Erdgeschosses als tragendes Element des Bauwerkes erhalten bleibt. Schaufenster<br />

sind nur <strong>im</strong> Erdgeschossbereich zulässig.<br />

b) Schaufenster dürfen nicht großflächig beklebt werden. Das Ausmaß der Folierung darf<br />

nicht mehr als 15% der Schaufensterfläche betragen.<br />

c) Ankündigungskästchen von Vereinen mit einer max<strong>im</strong>alen Tiefe von 10 cm können an<br />

einer Fassade aufgehängt angebracht werden, wenn sie sich in das Stadtbild einfügen.<br />

d) Hinweisschilder sind transparent und max. DIN A3 für 1-2 Firmen auszubilden.<br />

(8) Schutz- und Sonnendächer<br />

a) Als Schutz und Sonnendächer sind nur gerade, textile, einziehbare Markisen in zur<br />

Fassade passenden Farben zulässig. <strong>Die</strong> Markisenkästen sind nach Möglichkeit <strong>im</strong> Mauerwerk<br />

zu versenken<br />

b) Korbmarkisen aus nicht textilen Materialien dürfen nicht angebracht werden.<br />

(9) Ausnahmen<br />

<strong>Die</strong> unter Punkt. 2 (Fassade) 3 (Fenster, Türen, Tore) und 7 (Schaufenster udgl.) geforderten<br />

Richtlinien und Baumaßnahmen gelten NICHT für die J.-G. Hartwagnerstraße,<br />

Schärdingerstraße und Froschaugasse.<br />

§ 4 Baubehörde<br />

Der Begriff der Baubehörde richtet sich nach den Best<strong>im</strong>mungen der Oö. Bauordnung<br />

und der Oö. Gemeindeordnung in der jeweils geltenden Fassung.<br />

§ 5 Wirkungsbereich dieser Verordnung<br />

(1) Soweit durch Best<strong>im</strong>mungen dieser Verordnung der Zuständigkeitsbereich<br />

des Landes Oberösterreich oder der Republik Österreich berührt wird, kommt<br />

ihm keine über den eigenen Wirkungsbereich der Stadtgemeinde hinausgehend<br />

rechtliche Wirkung zu.<br />

(2) Bei allen Planungen <strong>im</strong> Geltungsbereich dieser Verordnung, ist diese Verordnung<br />

zu beachten. Generelle und individuelle Verwaltungsakte der Stadtgemeinde<br />

<strong>im</strong> Rahmen des eigenen Wirkungsbereiches dürfen dieser Verordnung<br />

nicht widersprechen.<br />

(3) Zwingende Best<strong>im</strong>mungen dieser Verordnung sind von jedermann zu beachten.<br />

Zur zwangsweisen Durchsetzung ist die Erlassung von Bescheiden erforderlich.<br />

In weiterer Folge ist es auch notwendig die Bereiche westlich der Oberach vom Marktplatz<br />

bis zur Kreuzung Braunauer Straße / Frankenburger Straße / Dr.-Fr.-Berger-Straße<br />

zu überarbeiten.<br />

Vom Büro DI Werner Bauböck liegt ein Angebot vor.<br />

Es werden die Blöcke 10 (Marktplatz – Bayrhammergasse – Hoher Markt –<br />

Neuriedergasse – Oberach), 11 (Neuriedergasse – Hoher Markt –<br />

Rainerstraße – Oberach) und 12 (Dr.-F-Berger-Straße – Braunauer Straße –<br />

Oberach) in den Bebauungsplan <strong>Ried</strong>er Innenstadt aufgenommen.


17. GR. vom 21.03.2013 25<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Aufnahme der Straßen- und Traufenhöhen (DI Wagneder – <strong>im</strong> Auftrag DI<br />

Bauböck enthalten)<br />

Darstellung <strong>im</strong> Bebauungsplan samt Nutzungsmatrix<br />

Anpassung des Texteils an die jeweilige Situation<br />

Bereitstellung der Unterlagen für die Einleitung der Bebauungsplanänderung<br />

<strong>Die</strong>se Arbeiten werden vom Büro DI Bauböck mit € 6.300,00 exkl. Mwst. angegeben.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Änderung des Bebauungsplanes Innere Stadt mit den Ergänzungseinfügungen zu<br />

den bestehenden Innenstadtsatzungen wie vorgetragen zur Beschlussfassung vor.<br />

In den vom öffentlichen Raum trotz 35-Grad-Linie sichtbaren Dachbereichen sind noch<br />

genauere Festlegungen auszuarbeiten.<br />

Daher wird vorgeschlagen, den Änderungsbereich auf den Block 2 dahingehend von der<br />

Gebhartgasse bis zum Stelzhamerplatz und von der Kirchengasse bis zum Oberen Hauptplatz<br />

vorerst einzugrenzen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Einleitung des Bebauungsplanänderungsverfahrens<br />

<strong>im</strong> Bereich Block 2 gemäß beiliegendem Plan –<br />

wie vom Berichterstatter vorgetragen –einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 26<br />

3. Grundangelegenheiten<br />

3.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />

3.1.8 Flächenwidmungsplanänderung in der R.-Wilflingseder-Straße - Unterbrechung<br />

des Grünzuges für Aufschließung Dr. Auer<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Im Gemeinderat vom 20.10.2011 wurde eine Bebauungsplanänderung durchgeführt. Das<br />

<strong>im</strong> Bebauungsplan vorgesehene öffentliche Gut, welches noch nicht abgetreten wurde<br />

und als Zufahrt zu der Liegenschaft, bestehend aus den Parzellen 138/2,138/9, 141/3 und<br />

.789, wurde herausgenommen.<br />

Im Grundbuch wird nun diese Zufahrt zu dieser Liegenschaft als Geh- und Fahrtrecht in<br />

den Parzellen 138/16 und 138/1 eingetragen.<br />

Um die Ei<strong>ntrag</strong>ung eines Geh- und Fahrtrechtes in den Parzellen 137/2 und 138/3, die als<br />

Grünzug entlang der R.-Wilflingseder-Straße sich <strong>im</strong> Eigentum der Stadtgemeinde befinden,<br />

für die Zufahrt nicht durchführen zu müssen, wird vorgeschlagen, den Beginn der<br />

Zufahrt als öffentl. Gut <strong>im</strong> Bebauungsplan auszuweisen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Einleitung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungsverfahrens<br />

– wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen –einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 27<br />

3. Grundangelegenheiten<br />

3.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen<br />

3.2.1 Bebauungsplanänderung Nr. 2/145 – Erich Hintermaier, Parz. 1833 und 1606<br />

<strong>im</strong> Bereich Angerwaschen<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Stadtgemeinde – <strong>Ried</strong> i.I. beabsichtigt die Änderung des genannten rechtskräftigen<br />

Bebauungsplanes <strong>im</strong> Bereich Angerwaschen.<br />

Um eine teilweise Verdichtung des durch Kleinhausbauten charakterisierten Bereiches zu<br />

erreichen, wird die Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,3 auf 0,5 angehoben.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss und Stadtrat hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />

vom 25.10.2012 die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />

Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />

07.01.2013 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />

Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 07.01.2013 verständigt.<br />

<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endete mit 11.02.2013 bzw. 04.03.2013.<br />

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Land Oberösterreich – Kein Einwand<br />

Energie <strong>Ried</strong> – Kein Einwand<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Beschlussfassung vorgeschlagen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Genehmigung der Bebauungsplanänderung – wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 28<br />

3. Grundangelegenheiten<br />

3.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen<br />

3.2.2 Bebauungsplanänderung Nr. 2/146 – Einfriedungen Ergänzung<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong>ser Punkt wurde schon mehrmals <strong>im</strong> Bauausschuss behandelt.<br />

Seitens der Örtlichen Raumordnung wurde in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass nach<br />

hs. Ansicht in Grundzügen jene Ausnahmefälle zu beschreiben wären, die behördlich genehmigt<br />

werden sollten (z.B. temporär, sachlich beschränkt auf öffentl. Interessen etc.).<br />

Andernfalls wäre der Vorwurf willkürlicher Entscheidungen nicht auszuschließen.<br />

Der vollständige Text für Einfriedungen in der Legende des Bebauungsplanes wurde nun<br />

wie folgt festgelegt:<br />

4.1) Einfriedungen<br />

Ergänzend zum Bau TG § 29 (Einfriedungen, Lärm- und Schallschutzwände)<br />

- Bei Straßenraumbreiten von 5 m und darunter muss die Einfriedung 0,5 m gegenüber<br />

der Grundgrenze zurück gesetzt werden.<br />

- Das Anbringen von Planen und Werbeeinrichtungen an Zäunen ist temporär für<br />

max. 1 Monat zulässig und bedarf einer behördlichen Genehmigung.<br />

4.2) Carports, Garagen und Garagentore<br />

Der 3. Absatz wird, wie folgt geändert:<br />

- Garagen dürfen nur hinter der vorderen Baufluchtlinie errichtet werden.<br />

Der max. Abstand zur Straßenfluchtlinie beträgt für Garagen jedoch max. 5,0m,<br />

wenn der Abstand der vorderen Baufluchtlinie zur Straßenfluchtlinie mehr wie<br />

5,0m beträgt.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Ergänzung wie vorgetragen zur Beschlussfassung vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Ergänzung der Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 2/146 – wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 29<br />

3. Grundangelegenheiten<br />

3.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen<br />

3.2.3 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/67 und Bebauungsplanänderung Nr.<br />

2//147 – Fuß- und Radweg Parz. 1124, Ullmann, Murauer, Kranzmayr<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Stadtgemeinde – <strong>Ried</strong> i.I. beabsichtigt das öffentl. Gut (TFL. 1124 ) nordöstlich der<br />

Liegenschaft Ullmann zwischen Haager Straße und Anschluss Amselweg zukünftig als<br />

Fuß- und Radwegverbindung zur Innenstadt vorzusehen.<br />

<strong>Die</strong> fußwegseitigen Baufluchtlinien werden <strong>im</strong> Abstand von 5 m von der Straßenfluchtlinie<br />

fixiert.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss und Stadtrat hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />

vom 25.10.2012 die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />

Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />

07.01.2013 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />

Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 07.01.2013 verständigt.<br />

<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endete mit 11.02.2013 bzw. 04.03.2013.<br />

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Land Oberösterreich – Kein Einwand<br />

Energie <strong>Ried</strong> – Kein Einwand<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Genehmigung<br />

vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Genehmigung der Änderung des Flächenwidmungs-<br />

und Bebauungsplanes – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 30<br />

3. Grundangelegenheiten<br />

3.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen<br />

3.2.4 Flächenwidmungsplanänderung nr. 4/68 und Bebauungsplanänderung Nr.<br />

2/148 – Kreisverkehr Haager Straße Parz. 1056 und 1055/1<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> plant <strong>im</strong> Kreuzungsbereich Haager Straße mit der zukünftigen<br />

Verlängerung der Gutenbergstraße eine Kreisverkehrslösung.<br />

Der geplante Kreisverkehr bedingt Korrekturen der Straßen- bzw. Baufluchtlinien bei den<br />

tangierenden Grundstücken.<br />

Im Bereich des Grundstückes 1056 und der Grundstücksteilfläche 1055/1 werden unterschiedliche<br />

Geschoßzahlen und Geschoßflächenzahlen (GFZ) fixiert. Derzeit besteht auf<br />

dem Grundstück die Widmung M/II/0,6.<br />

Im Abstand von 60 m zur Haager Straße teilt die Grenzlinie die Parzelle in einen nördlichen<br />

Bereich mit III Geschoßen und GFZ 1,0 und einen südlichen Bereich mit II Geschoßen<br />

und GFZ 0,6.<br />

<strong>Die</strong> Bauweise wird von Gruppenbauweise (gr) auf Sonstige Bauweise (S1 – „Sonstige<br />

Bauweise“ Ausgehend von der bestehenden Parzellenstruktur offene Bauweise; nach<br />

Maßgabe der Oö. BauO sind solche Bauplätze nach erfolgter Bebauung teilbar oder gekuppelt<br />

oder gruppiert bebaubar“) geändert.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss und Stadtrat hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />

vom 25.10.2012 die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />

Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />

07.01.2013 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />

Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 07.01.2013 verständigt.<br />

<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endete mit 11.02.2013 bzw. 04.03.2013.<br />

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Land Oberösterreich – Kein Einwand<br />

Energie <strong>Ried</strong> – Kein Einwand<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Genehmigung<br />

vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden


17. GR. vom 21.03.2013 31<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Genehmigung der Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 4/68 und des Bebauungsplanes Nr. 2/148 –<br />

wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 32<br />

3. Grundangelegenheiten<br />

3.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen<br />

3.2.5 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/69 und Bebauungsplanänderung Nr.<br />

2/149 – Straßenrückbau Fa. Priewasser<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> beabsichtigt die Änderung des genannten rechtskräftigen Bebauungsplanes<br />

<strong>im</strong> Bereich der Parz. 808/3 entlang der ÖBB-Trasse Steinach-Irdning-<br />

Schärding.<br />

<strong>Die</strong> parallel zur ÖBB-Trasse (Stainach-Irdning-Schärding) teilweise ausgebaute und geplante<br />

Verbindungsstraße Parz. 808/3 von der Salzburger Straße bis zur Parzelle 530/1 <strong>im</strong><br />

Norden soll aufgelassen werden.<br />

Begründet wird die Maßnahme mit dem alleinigen Besitz des Änderungswerbers der P-<br />

Invest GmbH, Salzburger Straße 24 - 26 sowie der Grundstücksparzellen 530/2, 530/3,<br />

530/4 und 530/8. <strong>Die</strong> bisherige Stichstraße (öffentl. Gut Parz. 808/3) fällt dem Änderungswerber<br />

zu.<br />

<strong>Die</strong> parallel zur Verbindungsstraße verlaufenden Baufluchtlinien werden aufgelassen. <strong>Die</strong><br />

außen umlaufenden mit den Straßen in Verbindung stehenden Baufluchtlinien und die bestehende<br />

Nutzungsschablone bleiben belassen.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss und Stadtrat hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />

vom 13.12.2012 die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />

Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />

05.02.2013 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />

Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 05.02.2013 verständigt.<br />

<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endete mit 11.03.2013 bzw. 08.04.2013.<br />

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Land Oberösterreich – Kein Einwand<br />

Energie <strong>Ried</strong>:<br />

In diesem Straßenstück liegen Stromversorgungskabel (verlegt 1973) der Energie <strong>Ried</strong><br />

GmbH sowie ein Straßenbeleuchtungskabel.<br />

Weiters befindet sich in diesem Abschnitt auch die Zufahrt zur Trafostation „Salzburgerstraße“,<br />

die jederzeit gewährleistet sein muss, sowie eine Wasser- und Gas-<br />

Hausanschlussleitung für die Versorgung der angrenzenden Objekte.<br />

Um dem Versorgungsauftrag für alle betroffenen Objekte auch weiterhin uneingeschränkt<br />

nachkommen zu können, müssen die Versorgungsanlagen <strong>im</strong> Zuge der geplanten Rückwidmung<br />

von öffentl. Gut in privates Gut, grundbücherlich sichergestellt werden. <strong>Die</strong>


17. GR. vom 21.03.2013 33<br />

zukünftigen Grundeigentümer müssen der Errichtung eines entsprechenden Servitutsvertrages<br />

für die gesamte Betriebsdauer der Versorgungsanlagen zust<strong>im</strong>men. <strong>Die</strong> Stadtgemeinde<br />

<strong>Ried</strong> hat diesbezüglich Vorgespräche mit den zukünftigen Grundeigentümern zu<br />

führen und das grundsätzliche Einverständnis einzuholen.<br />

Sämtliche anfallenden Kosten für die Errichtung der Servitutsverträge und die Ei<strong>ntrag</strong>ungen<br />

ins Grundbuch sind vom Verursacher zu tragen.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Genehmigung<br />

vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Stadtrat Erich Rohrauer fragt an, ob es <strong>im</strong> Vorfeld Gespräche mit den Grundeigentümern<br />

gegeben habe.<br />

Bürgermeister Albert Ortig versichert, dass es diese Gespräche bereits gegeben hat.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Genehmigung der Änderung des Flächenwidmungs-<br />

und Bebauungsplanes – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehrst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es<br />

(4 St<strong>im</strong>menthaltungen: GRÜNE).


17. GR. vom 21.03.2013 34<br />

3. Grundangelegenheiten<br />

3.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen<br />

3.2.6 Bebauungsplanänderung Nr. 2/150 – Kreuzung Ahornweg/Alte Hohenzeller<br />

Straße<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Stadtgemeinde – <strong>Ried</strong> i.I. beabsichtigt die Änderung des genannten rechtskräftigen<br />

Bebauungsplanes <strong>im</strong> Kreuzungsbereich „Alte Hohenzeller Straße - Ahornweg“.<br />

Der nach Osten führende Straßenabschnitt der Alten Hohenzeller Straße in einer Länge<br />

von ca. 70 m soll von 9,5 m auf 8 m zu verschmälert werden.<br />

<strong>Die</strong> <strong>im</strong> Abstand von 5 m zur Straßenfluchtlinie situierte Baufluchtlinie rückt nach.<br />

In diesem Zusammenhang wird weiter südlich das bereits abgetretene öffentliche Gut<br />

(1104/4) zwischen „Am Sonnenhang“ und Ahornweg als 4 m breite Wegverbindung <strong>im</strong><br />

Bebauungsplan übernommen. Der jeweilige Abstand der Baufluchtlinie zur Straßenfluchtlinie<br />

beträgt 3 m.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss und Stadtrat hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />

vom 13.12.2012 die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />

Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />

05.02.2013 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />

Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 05.02.2013 verständigt.<br />

<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endete mit 11.03.2013 bzw. 08.04.2013.<br />

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Land Oberösterreich – Kein Einwand<br />

Energie <strong>Ried</strong>:<br />

In diesem Straßenstück liegen Stromversorgungskabel der Energie <strong>Ried</strong> GmbH (verlegt<br />

1980) sowie ein Straßenbeleuchtungskabel.<br />

Um dem Versorgungsauftrag für alle betroffenen Objekte auch weiterhin uneingeschränkt<br />

nachkommen zu können, müssen die Versorgungsanlagen <strong>im</strong> Zuge der geplanten Rückwidmung<br />

von öffentl. Gut in privates Gut, grundbücherlich sichergestellt werden. <strong>Die</strong><br />

zukünftigen Grundeigentümer müssen der Errichtung eines entsprechenden Servitutsvertrages<br />

für die gesamte Betriebsdauer der Versorgungsanlagen zust<strong>im</strong>men. <strong>Die</strong> Stadtgemeinde<br />

<strong>Ried</strong> hat diesbezüglich Vorgespräche mit den zukünftigen Grundeigentümern zu<br />

führen und das grundsätzliche Einverständnis einzuholen.<br />

Sämtliche anfallenden Kosten für die Errichtung der Servitutsverträge und die Ei<strong>ntrag</strong>ungen<br />

ins Grundbuch sind vom Verursacher zu tragen.


17. GR. vom 21.03.2013 35<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Genehmigung vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Genehmigung der Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 2/150 – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 36<br />

3. Grundangelegenheiten<br />

3.3 Wohnprojekt am Finkenweg – Anpachtung einer Fläche um Verkehrslösung<br />

durch die Fa. Strabag<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„In einem Gespräch am 08. Jänner 2013 wurde in der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> mit Hr. Bgm Albert<br />

Ortig, DI Gerald Muhr und Hr.Schleifer von der Fa. Strabag eine Verkehrslösung für das<br />

neue Wohnprojekt Finkenweg besprochen.<br />

Durch die geplante Wohnanlage am Finkenweg mit ca. 40 Wohneinheiten wird eine höhere<br />

Verkehrsfrequenz, insbesondere am Amselweg und Finkenweg entstehen.<br />

Um die derzeitige, unbefriedigende Parkplatzsituation in diesem Bereich zu vermeiden, wurde<br />

folgende Verkehrslösung besprochen:<br />

<strong>Die</strong> bestehende Straße-Asphaltfläche Finkenweg, bleibt bestehen und wird<br />

nicht verbreitert. Das restliche öffentl. Gut soll von der Miteigentümerschaft<br />

gepachtet und abgegrenzt werden (einfache, niedrige Einfriedung).<br />

<strong>Die</strong> neue öffentl. Straße an der Südseite wird nur 3 m breit asphaltiert von der<br />

Stadtgemeinde hergestellt. Der Wendehammer wird auf Kosten der Strabag<br />

AG am öffentl. Gut ausgeführt.<br />

Am Amselweg soll das Gefahrenpotential durch das wilde Parken <strong>im</strong> Grünstreifen<br />

neben der asphaltierten Straße ebenfalls mit dem Anpachten dieser<br />

Fläche (durch die Miteigentümerschaft dieser Wohnbauten) reduziert werden.<br />

Von der Fa. Strabag AG wurde ein Lageplan mit der ausgewiesenen zu verpachtenden öffentl.<br />

Fläche vorgelegt. <strong>Die</strong> Pachtfläche beträgt 380 m².<br />

<strong>Die</strong> Fa. Strabag AG ersucht, vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung durch die Miteigentümerschaft<br />

der neuen Wohnanlage am Finkenweg, diese Flächen zur Benützung durch die Miteigentümerschaft<br />

pachten zu können.<br />

Mit der Anpachtung dieser Fläche zu einem jährlichen Pachtzins von € 1,--/m² und der Herstellung<br />

einer einfachen, niedrigen Einfriedung zur öffentl. Straße soll ein wildes Parken am<br />

Finkenweg vermieden werden.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 29.01.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat die<br />

Verpachtung der Fläche wie vorgetragen zur Beschlussfassung vor.<br />

<strong>Die</strong> neue öffentl. Straße an der Südseite wird nur 3 m breit asphaltiert hergestellt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden


17. GR. vom 21.03.2013 37<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Verpachtung der Fläche – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 38<br />

3. Grundangelegenheiten<br />

3.4 Veräußerung des Grundstückes Parz. 1656/4 <strong>im</strong> Bereich Hochbehälter<br />

Aubch Spange I an Energie <strong>Ried</strong><br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Auf der Parz. 1654 befindet sich der Hochbehälter Aubach der Energie <strong>Ried</strong>. <strong>Die</strong> Leitungen<br />

sind über die Parz. 1656/4 in das öffentl. Gut geführt. Nun müsste man für diese<br />

Leitungsführung einen <strong>Die</strong>nstbarkeitsvertrag abschließen. Es wird daher der Vorschlag<br />

unterbreitet, die Parz. 1656/4, die sich zwischen dem Grundstück 1654 der Energie <strong>Ried</strong><br />

und dem öffentl. Gut 1649/3 befindet, dem Grundstück 1654 zuzuführen. <strong>Die</strong> Parz.<br />

1656/4 hat ein Flächenausmaß von 132 m².<br />

Es wird vorgeschlagen, das Grundstück am Grundstückspreis lt. Grundstückseinlöseverfahren<br />

der Spange I mit € 10,-- /m² zu veräußern.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 29.01.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

vor, das Grundstück Parz. 1656/4 <strong>im</strong> Ausmaß von 132 m² um<br />

€ 10,--/m² an die Energie <strong>Ried</strong> zu veräußern.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Veräußerung des Grundstückes Parz.<br />

1656/4 <strong>im</strong> Ausmaß von 132 m² um<br />

€ 10,--/m² an die Energie <strong>Ried</strong> (= 1.320,-- €) – wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 39<br />

3. Grundangelegenheiten<br />

3.5 Gestattungsvertrag mit Energie <strong>Ried</strong> – Druckerhöhungsanlage Liegenschaft<br />

609/2 (BSZ)<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Energie <strong>Ried</strong> hat einen Musterdienstbarkeitsvertrag betreffend Errichtung eines<br />

Trinkwasser-Schachtbauwerkes samt Zubehör sowie LWL-Kabelkästen und Leitungen<br />

auf dem Grundstück Parz. 609/2 eingereicht. Im Falle der Zust<strong>im</strong>mung durch die Stadtgemeinde<br />

<strong>Ried</strong> wird das von der Energie <strong>Ried</strong> beauftragte Notariat die ordnungsgemäße<br />

Vertragserrichtung und grundbücherliche Sicherstellung vornehmen.<br />

Gegenstand ist die <strong>Die</strong>nstbarkeit die die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> der Energie <strong>Ried</strong> und deren<br />

Rechtsnachfolgern ob der Parz. 609/2, EZ 2049, KG 36149 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> einräumt:<br />

1. den dauernden Bestand bzw. die jederzeitige Möglichkeit der Änderung eines<br />

Schachtbauwerkes für den Einbau einer Trinkwasser-Druckerhöhungsanlage,<br />

sowie<br />

Rohrleitungen, Kabel- und Steuerleitungen für den Betrieb der Anlage und<br />

LWL-Kabelkästen und LWL-Datenleitungen<br />

gemäß Lageplan Z-Nr. WE130101-1 u. WE130102-3 vom 24.01.2013<br />

2. die Durchführung von Instandhaltungs-, Reparatur- und Erneuerungsarbeiten<br />

3. zu diesem Zweck das jederzeitige Begehen und Befahren des o.a. Grundstückes<br />

<strong>im</strong> Bereiche der Leitungstrassen und des Schachtbauwerkes<br />

4. die Durchführung von Grabungsarbeiten <strong>im</strong> o.a. Bereich<br />

<strong>Die</strong> Energie <strong>Ried</strong> verpflichtet sich,<br />

1. Instandhaltungs-, Reparatur- und Erneuerungsarbeiten unter größtmöglicher<br />

Schonung des o.a. Grundstückes durchzuführen,<br />

2. den vor Beginn der Arbeiten gegebenen Zustand wiederherzustellen,<br />

3. die Arbeiten in einem angemessenen Zeitraum vor deren Beginn anzumelden<br />

(ausgenommen bei Gefahr <strong>im</strong> Verzug).<br />

Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich, folgende Beschränkungen einzuhalten:<br />

Leitungstrassen und Schachtbauwerk:<br />

Der Schutzbereich der Leitungstrassen beträgt beiderseits 1 m. Der Schutzbereich des<br />

Schachtbauwerkes beträgt allseits 1,5 m. Jedes Überbauen, welches den Zugriff zu den<br />

Leitungstrassen, bzw. des Schachtbauwerkes verhindert oder erschwert, ist unzulässig.<br />

Eine Baumbepflanzung in den Schutzbereichen ist nicht gestattet.


17. GR. vom 21.03.2013 40<br />

Baumaßnahmen <strong>im</strong> Bereich des Schachtbauwerkes, der Wasser-, Kabel-, Steuer- u.<br />

LWL-Datenleitungen dürfen nur <strong>im</strong> Ein vernehmen mit der Energie <strong>Ried</strong> vorgenommen<br />

werden.<br />

Kosten:<br />

Als Entgelt für die Einräumen dieser <strong>Die</strong>nstbarkeit und für alle mit dem Bestande derselben<br />

verbundenen bzw. dadurch hervorgerufenen Wirtschaftserschwernisse verpflichtet<br />

sich die Energie <strong>Ried</strong> – und zwar zur endgültigen Abfertigung von Ansprüchen aus diesem<br />

Titel – für die Dauer des Bestandes dieser <strong>Die</strong>nstbarkeiten zur einmaligen Bezahlung<br />

eines Betrages von € 1,--.<br />

Durch die von der Energie <strong>Ried</strong> durchzuführenden Arbeiten dürfen den Grundstückseigentümer<br />

keine wie <strong>im</strong>mer gearteten Kosten treffen.<br />

Alle mit der Errichtung, Verbücherung und späteren Löschung dieses Vertrages verbundenen<br />

Kosten, Gebühren und Abgaben werden von Energie <strong>Ried</strong> alleine getragen.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 29.01.2013 dem Gemeinderat den Gestattungsvertrag<br />

wie vorgetragen zur Beschlussfassung vor.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.<br />

Der Gestattungsvertrag wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der<br />

Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit dem Gestattungsvertrag mit der Energie <strong>Ried</strong><br />

– wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 41<br />

3. Grundangelegenheiten<br />

3.6 Wiesenpachte 2013<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

1. „Aufstellung der Wiesenpachte 2013<br />

1.) Landwirtschaftliche Flächen<br />

Name und Andresse<br />

Zwe<strong>im</strong>üller Johann<br />

Hilprechting 2<br />

4921 Hohenzell<br />

<strong>Die</strong>rmayr Günther<br />

Aich 2<br />

4941 Mehrnbach<br />

Rosemarie Angleitner<br />

Schnalla 3<br />

4910 Tumeltsham<br />

Fellner Bau GmbH,<br />

Schärdinger Straße 43,<br />

4910 <strong>Ried</strong> i.I. (ev. Grundankauf<br />

<strong>im</strong> n.J.)<br />

Parzellen - Nr., Ausmaß und Bedingungen<br />

Parz. 421/1 und 468/1 Wiese in der KG. Gonetsreith;<br />

€ 43,60 pro Joch und Jahr (3.761 m²) = € 28,49 +<br />

MWSt.<br />

Parz. 1666 (4.824 m²) - Mandl - Wiese<br />

€ 218,00 pro ha und Jahr = € 109,00 +MWSt.<br />

Reduzierung auf € 40,-- + MWSt (GR 26.2.04)<br />

Parzellen 2126/2, 2126/3, 2127/1, KG. <strong>Ried</strong> i.I.,<br />

Ausmaß von 8.921 m²<br />

Pachtschilling € 120,42 inkl. MWSt<br />

Parzelle 1055/1 <strong>im</strong> Ausmaß von 735 m², jährliche<br />

Pacht € 7,27 + MWSt.<br />

2.) Weitere Pachte<br />

€<br />

Messe <strong>Ried</strong> GmbH (S 1679/1 Parzelle<br />

5.625 m² 200,00<br />

5.500,00 pro ha)<br />

Schrebergartenverein <strong>Ried</strong> Schrebergarten 662,19<br />

Weitere Verpachtungen, ohne Vorschreibung<br />

Name und Andresse Parzellen - Nr., Ausmaß und Bedingungen<br />

Buchleitner Johann<br />

Parz. 206/2 und 221/1 (18.500 m²)<br />

Am Schweiklberg 1<br />

kostenlos, dafür <strong>im</strong> Winter keine Düngung mit Naturdünger<br />

wegen 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />

Schiwiese<br />

Reisegger Johannes<br />

Pierethweg 1<br />

4921 Hohenzell<br />

Parz. Nr. 648/2, KG. Rabenberg (2.700 m²)<br />

kostenlos wegen Überschwemmungsgebiet und<br />

schlechtem Futter<br />

Mostobstfechsungen; keine Pächter<br />

Mostobstfechsung entlang der <strong>Ried</strong>er Zehnerkaserne;<br />

kostenlos gegen Betreuung der Bäume<br />

Mostobstfechsung entlang des Aubaches<br />

Parz. Nr. 438, KG. <strong>Ried</strong><br />

Verpachtung öff. Gut<br />

€ 0,10 je m² und € 10,00 Verwaltungsgebühr zuzüglich MWSt.


17. GR. vom 21.03.2013 42<br />

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 24. Oktober 2003 wurde ermöglicht:<br />

1. Eine Verpachtung soll für 1 Jahr, 5 Jahre oder 10 Jahre möglich sein. <strong>Die</strong> Verpachtung auf<br />

5 bzw. 10 Jahre soll nur unter der Voraussetzung möglich sein, dass wenn der Grund während<br />

der Verpachtungszeit von der Stadtgemeinde benötigt wird, dieser von den Pächtern<br />

vorzeitig zurückgegeben wird.<br />

2. <strong>Die</strong> Verwaltungsgebühr soll mit € 10,00 je Vorschreibung festgesetzt werden, mit dem<br />

Hinweis, dass die Möglichkeit einer längerfristigen Verpachtung besteht.<br />

3. Das Pachtentgelt je m 2 soll mit € 0,10 festgesetzt werden.<br />

Für die jährliche Vorschreibung haben sich entschieden:<br />

• Franz und Johanna Stadler, Langwiesen 13, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>; Teil aus Parz. 519/8<br />

• Team 7, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, Grdstk. 1229 <strong>im</strong> Ausmaß von 149 m² und Grdstk. 535/4<br />

<strong>im</strong> Ausmaß von 88 m²<br />

2 Pächter (Frau Felix, Ehegatten Dallinger) haben sich für 5-jährige Vorschreibung<br />

(nächste Vorschreibung <strong>im</strong> Jahr 2013) entschieden.<br />

<strong>Die</strong> weiteren 24 Pächter (Mag. Johann und Renate Bespaletz, Mag. Gottfried und Agnes<br />

Tischler, Franz Kolm, Peter Willinger, Helga Brandstätter, Union - Tennis – Club, Christa<br />

Muck, Autohaus Gerhard Priewasser, Andreas und Andrea Holzinger, Hubert Plemely,<br />

Georg und Waltraud Schrems, TOYOTA Innviertlel Ges.m.b.H., Christian Jodlbauer,<br />

Alois und Gabriel Leeb, Stiftung Freiheitliches He<strong>im</strong> Schärdinger Tor 5 a, Erich Buttinger,<br />

Gottfried und Hermine Hörmanseder, Karl und Grazyna Kornpointner, Berta Wagner,<br />

Joach<strong>im</strong> und Beatrix Altweger, Erich und Hermine Wesentslintner, Herbert und Sabine<br />

Bertich, Ludwig Kirchsteiger, Otmar Hofstoetter) haben sich für 10-jährige Vorschreibung<br />

(nächste Vorschreibung <strong>im</strong> Jahr 2013) entschieden.<br />

Im Jahr 2005 haben sich die Fa. EBG und die Kanzlei Dr. Puttinger, Vogl & Partner für<br />

die 10-jährige Vorschreibung entschieden (nächste Vorschreibung <strong>im</strong> Jahr 2016).<br />

<strong>Die</strong> Firma Schöffl GmbH, Eberschwanger Straße 52, 4910 <strong>Ried</strong> nutzt 291 m² aus dem<br />

Grdstk. 1524, EZ 3110. Für das Jahr 2005 wurden dafür € 29,10 + Verwaltungsgebühr<br />

und 10 % MWSt. vorgeschrieben. <strong>Die</strong>ser Betrag wurde von der Fa. Schöffl nicht bezahlt,<br />

mit der Begründung, dass die 291 m² von ihnen abgetreten wurden und bei der Benützung<br />

dieses Grundstückes nie eine Vereinbarung getroffen wurde, hiefür ein Pachtentgelt<br />

zu bezahlen. Mit Schreiben vom 10.03.2006 wurde der Fa. Schöffl mitgeteilt, dass eine<br />

neue Trassenverordnung der Umfahrung vom Amt der OÖ Landesregierung erfolgen<br />

wird. Sollte das von ihnen genutzte Grundstück nicht mehr betroffen sein, kommen die<br />

Best<strong>im</strong>mungen der OÖ Bauordnung zum Tragen und das Grundstück wird rückübertragen.<br />

Im heurigen Jahr wurden der Fa. Schöffl die Gebühren für die Jahre 2007, 2008 und<br />

2009 vorgeschrieben, welche diese wieder nicht bezahlt hat, mit dem Hinweis, dass lt.<br />

Bgm. Ortig die Vorschreibung ausgebucht wird.<br />

Mit Beschluss des GR vom 15.12.11 wurde die Ausbuchung Schöffl beschlossen.<br />

Mit GR-Beschluss vom 23.10.2008 wurde die Überlassung eines Teiles der Parz. 1096/7<br />

<strong>im</strong> Ausmaß von 60 m² an Mag. Otmar und Johanna Kalchgruber, Am Sonnenhang 1,<br />

4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> genehmigt.<br />

Mit GR-Beschluss vom 03.06.2009 wurde die Überlassung des Grünstreifens entlang der<br />

Parzelle 1096/9 <strong>im</strong> Ausmaß von rund 50 m² an Günther Lutterschmidt genehmigt.<br />

Nachfolger: Norbert und Monika Ramminger?


17. GR. vom 21.03.2013 43<br />

<br />

Ebenfalls mit GR-Beschluss vom 3.6.2009 wurde die Überlassung eines Teiles der Parzelle<br />

1012/1 an Frau Dankerl und Frau Niederreiter unter folgenden Auflagen genehmigt.<br />

Freihaltung eines 5 m-Streifens zum Bachufer; dieser Bachgrundstreifen ist<br />

mitzupflegen (zumindest 2-malige Mahd <strong>im</strong> Jahr).<br />

Außer Bänken und einem kleinen Zaun zur Straße dürfen keine baulichen Einrichtungen<br />

bzw. Möblierungen auf dem Grundstück geschaffen werden.<br />

<strong>Die</strong> Verpachtung erfolgt zu den üblichen Pachtbedingungen mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit<br />

(Wiesenpacht).<br />

Mit GR-Beschluss vom 10.12.09 wurde die Überlassung eines Teilstückes aus der Parz.<br />

Nr. 1831 von rund 70 m² an die Ehegatten Knoblinger genehmigt.<br />

Mit GR-Beschluss vom 16.12.10 wurde die Überlassung eines Teilstückes aus Parz.<br />

1514/3 mit 17 m² an Frau Martina Niederwinkler genehmigt.<br />

Mit GR-Beschluss vom 14. Oktober 2010 wurde die Überlassung eines Teilstückes aus<br />

Parz. 675/3 mit 288 m² an Frau Mag.a Ulrike Siebeneichler genehmigt.<br />

Mit GR-Beschluss vom 20.10.11 wurde die Überlassung eines Teilstückes aus Parz.<br />

1429/2 mit 100 m2 an Herrn und Frau Michael und Daniela Tomandl genehmigt.<br />

Mit GR-Beschluss vom 07.07.11 wurde die Überlassung eines Teilstückes aus Parz.<br />

674/4 mit<br />

48 m2 zum Betrag von € 1,00/m2 an die Firma Hofer, Sattledt, genehmigt.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Wiesenpacht wie vorgetragen zur Beschlussfassung vorgeschlagen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit den Wiesenpachten 2013 – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 44<br />

3. Grundangelegenheiten<br />

3.7 ASZ Hannesgrub – Pachtvertrag RIFA<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> RIFA hat mit Schreiben vom 21. Jänner 2013 bezugnehmend auf die bereits stattgefundenen<br />

Vorgespräche ein Angebot für die Anmietung des ehemaligen ASZ Hannesgrub<br />

vorgelegt und ersucht, bei der Prüfung des Angebotes zu beachten, dass die RIFA darüber<br />

hinaus für die nächsten Jahre wesentliche Investitionen an diesem Standort plant, die das<br />

bisherige und zukünftige Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebot der RIFA weiterhin<br />

für ihre Auftraggeber attraktiv machen soll und somit ein wesentliches soziales Angebot<br />

der Region sicherstellt.<br />

Das Angebot erfolgt in Bruttobeträgen, da die RIFA nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist:<br />

Unbefristeter Mietvertrag mit einem Kündigungsverzicht seitens der Stadtgemeinde<br />

<strong>Ried</strong> für die Dauer von<br />

30 Jahren<br />

Ablösezahlung an die Stadtgemeinde für am Mietgegenstand befindliche Gebäude<br />

und Einrichtungen in Form eines Baukosteninvestitionsbetrages in der<br />

Höhe von<br />

72.000 Euro<br />

Monatliche Miete exkl. Betriebskosten 600 Euro<br />

Der RIFA als Mieterin wird das Recht eingeräumt, auf eigene Kosten,<br />

- ohne Einschränkung seitens der Vermieterin bauliche Veränderungen bis<br />

hin zum Abriss der auf dem Mietgegenstand befindlichen Gebäude vorzunehmen<br />

und/oder<br />

- nach eigenen Plänen und Vorstellungen Gebäude auf dem Mietgegenstand<br />

neu zu errichten.<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> als Vermieterin erklärt sich bereit, die dafür erforderlichen<br />

Zust<strong>im</strong>mungen ohne zeitliche Aufschiebung zu erteilen.<br />

Im Fall der Auflösung bzw. Kündigung des Mietvertrages erfolgt seitens der<br />

Stadtgemeinde die Ablösung des Baukosteninvestitionsbetrages sowie allenfalls<br />

erfolgter Gebäudeinvestitionen auf Grundlage eines für diesen Zweck zu<br />

erstellenden Gutachtens eines/einer gerichtlich beeideten Sachverständigen.<br />

<strong>Die</strong> Kosten für die Mietvertragserrichtung übern<strong>im</strong>mt die Stadtgemeinde<br />

<strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>.<br />

Das Ablöseangebot entspricht der Ablösesumme durch den BAV <strong>Ried</strong> (GR vom<br />

13.12.2012). Der BAV hat dieser Ablösesumme zugest<strong>im</strong>mt.<br />

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 29.11.2012 mehrst<strong>im</strong>mig einer Vermietung <strong>im</strong><br />

Sinne Bericht Dr. Brückl grundsätzlich zugest<strong>im</strong>mt, damals Mietverhältnis auf 25 Jahre,<br />

bei Auflösung des Mietverhältnisses Ablöse von 50 % des Zeitwertes der von der RIFA<br />

in die Liegenschaft getätigten Gebäudeinvestition (sohin keine Fahrnisse oder abbaubare<br />

Einrichtungen sowie keine Pflasterungen oder Asphaltierungen). Als Miete wurde damals<br />

ein Betrag von 600 Euro ins Auge gefasst.<br />

Zu den damaligen Argumenten hat sich somit eine Änderung der Zeit – von 25 auf 30<br />

Jahre Kündigungsverzicht – und die Höhe der Ablöse der von der RIFA getätigten Inves-


17. GR. vom 21.03.2013 45<br />

titionen ergeben. Amtswegig wird vorgeschlagen, dass die Ablöseregelung analog der<br />

Regelung <strong>im</strong> Baurechtsvertrag mit dem BAV (Zeitwertablöse) geltend gemacht wird.<br />

<strong>Die</strong>s wird zur Diskussion gestellt.<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 07.03.2013 mehrst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

vor, das Angebot der RIFA zur Miete des ehem. ASZ Hannesgrub anzunehmen. Mit der<br />

Vertragserrichtung soll Dr. Thomas Brückl beauftragt werden. <strong>Die</strong> Kosten für die Errichtung<br />

des Vertrages sind von der RIFA zu tragen.<br />

Im Rahmen der Verhandlung zur Finalisierung des Vertrages wird von Seiten der RIFA<br />

ersucht, dass die Vertragserrichtungskosten doch von der Stadtgemeinde getragen werden<br />

würden, da man <strong>im</strong> Aufsichtsrat ebenfalls über einen Rechtsanwalt verfügt, der dies ohne<br />

Kosten für die RIFA durchführen würde.<br />

Aufgrund der doch nicht einfach zu lösenden steuerrechtlichen Angelegenheiten besteht<br />

aber ein großes Interesse der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I., dass Herr Dr. Brückl, der auch bereits<br />

den Auflösungsvertrag abgewickelt hat und in der Materie auch die Verhandlungen<br />

in diesem Bereich geführt hat, als Vertrauensanwalt der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. diese<br />

Verträge erarbeitet.<br />

In Hinblick darauf ist es vertraglich vorgesehen, dass die Vertragskosten von der Stadtgemeinde<br />

<strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> übernommen werden.<br />

Der Mietvertrag wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der Originalverhandlungsschrift<br />

als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Vizebürgermeister Mag. Ernst Reiter versichert, dass seine Fraktion nichts gegen die RIFA<br />

habe, deren Arbeit sie sehr schätzen. Sie hätten nur andere Pläne mit der Liegenschaft<br />

gehabt und werden sich deshalb der St<strong>im</strong>me enthalten, beugen sich aber selbstverständlich<br />

der demokratischen Entscheidung.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit dem Mietvertrag mit der RIFA – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehrst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es<br />

(7 St<strong>im</strong>menthaltungen: FPÖ).


17. GR. vom 21.03.2013 46<br />

3. Grundangelegenheiten<br />

3.8 BFI – Produktionsschule, Baurecht für Parkplatzerrichtung Gst. Nr. 498/9<br />

Gemeinderätin Sabine Steffan verlässt zu diesem Tagesordnungspunkt wegen Befangenheit<br />

die Sitzung.<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Im Zusammenhang mit der Aufstockung und Erweiterung der Produktionsschule am<br />

Standort Molkereistraße, Grundstück Nr. 498/10, ist auch die Errichtung weiterer Parkflächen<br />

entsprechend der Oö. Bautechnikverordnung erforderlich. Das BFI hat daher angesucht,<br />

das Grundstück 498/9 als Parkfläche verwenden zu dürfen und hier ein Baurecht<br />

analog der Liegenschaft 498/10 zu erlangen. Das Baurecht könnte somit bis 31.12.2050<br />

eingeräumt werden, für das ein jährlicher Bauzins zu entrichten wäre. In diesem Zusammenhang<br />

wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Errichtung der Parkplätze für die<br />

ASKÖ-Anlage gestundet wurde, mit dem Hinweis darauf, dass in der Molkereistraße ausreichend<br />

öffentliche Parkplätze zur Verfügung stehen und auch die Errichtung von Parkplätzen<br />

auf dem Grundstück 498/9 nachträglich möglich ist. <strong>Die</strong> Benützung der Parkflächen<br />

außerhalb der Betriebszeiten für den ASKÖ ist daher vertraglich für die Zeit des<br />

Baurechts sicherzustellen (Sideletter oder gesonderte vertragliche Vereinbarung).<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat vor,<br />

dem BFI <strong>Ried</strong> für die Errichtung des Parkplatzes auf dem Gst 498/9 ein Baurecht (oder<br />

andere rechtliche gleichwertige Lösung) bis zum 31.12.2050 analog den Bedingungen<br />

des Baurechtsvertrages, der in der Sitzung am 11.03.2010 von der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong><br />

beschlossen wurde, einzuräumen. Dem ASKÖ ist in einem T<strong>im</strong>esharing-Modell auf den<br />

Zeitraum des Baurechts ein Mitbenützungsrecht außerhalb der Betriebszeiten BFI und<br />

unter Haftungsausschluss und ohne Pflichten für die Parkplatznutzung ASKÖ (Schneeräumung,<br />

Reinigung, etc.) vertraglich einzuräumen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit dem Grundsatzbeschluss einverstanden sind,<br />

dem BFI <strong>Ried</strong> für die Errichtung des Parkplatzes auf<br />

dem Gst 498/9 ein Baurecht (oder eine andere rechtlich<br />

gleichwertige Lösung) bis zum 31.12.2050 analog<br />

den Bedingungen des Baurechtsvertrages, der in<br />

der Sitzung am 11.03.2010 von der Stadtgemeinde<br />

<strong>Ried</strong> beschlossen wurde, und dem ASKÖ in einem<br />

T<strong>im</strong>esharing-Modell auf den Zeitraum des Baurechts<br />

ein Mitbenützungsrecht außerhalb der Betriebszeiten<br />

BFI und unter Haftungsausschluss und ohne Pflich-


17. GR. vom 21.03.2013 47<br />

ten für die Parkplatznutzung ASKÖ (Schneeräumung,<br />

Reinigung, etc.) vertraglich einzuräumen –<br />

wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 48<br />

3. Grundangelegenheiten<br />

3.9 Kreisverkehr Braunauer Straße (Grundangelegenheiten)<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Im rechtsgültigen Bebauungsplan ist eine Verbindung der Brucknerstraße mit der Salzburger<br />

Straße verordnet. Nun wurde ein Vorschlag über die Straßenführung mit den<br />

Grundeigentümern erarbeitet und dieser wurde in einem Plan eingetragen. In diesem Plan<br />

sind die Flächen, die für den Kreisverkehr Brucknerstraße/Braunauer Straße notwendig<br />

sind, berücksichtigt. <strong>Die</strong> neue Verbindungsspange wurde ebenfalls <strong>im</strong> Plan eingetragen.<br />

Es wird vorgeschlagen, die bestehenden Straßenzüge, da diese für eine Aufschließung der<br />

noch nicht bebauten Grundstücke nicht mehr benötigt werden, aus dem Bebauungsplan<br />

herauszunehmen. <strong>Die</strong> Aufschließung der Grundstücksflächen wird vom jeweiligen<br />

Grundeigentümer übernommen.<br />

Mit den Grundstückseigentümern wurde vereinbart, dass bei einer Flächenwidmungsund<br />

Bebauungsplanänderung wie vorgetragen, die Flächen, die für den Kreisverkehr benötigt<br />

werden, das sind nach vorliegendem Plan 586 m², unentgeltlich in das öffentliche<br />

Gut übertragen werden.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Stadtrat Max Gramberger bedauert, dass der Verkehrsausschuss bei diesen Planungen<br />

nicht miteingebunden war. Es sei jammerschade, dass es nicht gelungen sei, eine bessere<br />

Lösung zu finden, um den Kreisverkehr St. Anna zu ersparen. So bleibe es leider bei zwei<br />

Kreisverkehren hintereinander. Zusätzlich sei nur eine Straßenbreite von 12 m vorgesehen.<br />

Da er eine Straßenbreite von 15 m für erforderlich hält, schlägt er vor, den A<strong>ntrag</strong><br />

zurückzustellen und die Angelegenheit <strong>im</strong> Verkehrsausschuss zu beraten.<br />

Bürgermeister Albert Ortig betont die überaus kooperativen Verhandlungen und Gespräche<br />

mit den Grund- und Miteigentümern, für die ein Verkauf von Liegenschaften nicht in<br />

Frage käme, die jedoch, um die Entwicklung der Stadt nicht zu behindern, zu einer kostenlosen<br />

Grundabtretung der für den Kreisverkehr benötigten Flächen bereit sind. <strong>Die</strong><br />

Breite der Straße sei gleich jener in der Brucknerstraße festgelegt worden, womit man<br />

leicht das Auslangen finde. Er verurteilt die Forderung nach einer größeren Straßenbreite<br />

als einen Akt der Willkür. Je breiter die Straßen, desto schneller würde gefahren und desto<br />

höher wären die Risiken für Radfahrer und Fußgänger. <strong>Die</strong> Stadt dürfe erstens der Familie<br />

Macha dankbar sein für ihr Angebot und zweitens könne man <strong>im</strong> Zuge des Genehmigungsverfahrens<br />

selbstverständlich über das eine oder andere noch reden.<br />

Für Stadtrat Max Gramberger scheint es sicher, dass die Brucknerstraße deutlich breiter als 12<br />

m sei. Um einen Geh- und Radweg vorzusehen, sei eine Straßenbreite von 15 m erforderlich.<br />

Er wünscht sich, dass die Möglichkeit zur Anlage eines Geh- und Radweges nicht<br />

von vorneherein durch eine zu geringe Straßenbreite ausgeschlossen wird.<br />

Bürgermeister Albert Ortig verweist noch einmal auf das Genehmigungsverfahren, wo sich


17. GR. vom 21.03.2013 49<br />

auch der Verkehrsausschuss damit auseinandersetzen kann und Eckpunkte festgelegt<br />

werden.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung<br />

und der Übertragung der für den Kreisverkehr<br />

benötigten Flächen in das öffentliche Gut – wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehrst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es<br />

(4 Gegenst<strong>im</strong>men: GRÜNE).


17. GR. vom 21.03.2013 50<br />

4. Bauangelegenheiten<br />

4.1 Sanierung Bücherei<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Da das Flachdach be<strong>im</strong> Gebäude Roßmarkt 29 (Stadtbücherei) undicht ist und die Bitumenabdichtung<br />

schon mehrmals repariert wurde, aber aufgrund der fehlenden notwendigen<br />

Hochzüge bzw. Gefälle zu den Gullis nicht dauerhaft dicht zu bekommen ist, ist es<br />

notwendig dieses zu erneuern.<br />

In den darunter liegenden Räumen der Spielstube und auch <strong>im</strong> Raum der Personalvertretung<br />

sind aufgrund dieser Undichtheiten ständig die Mauern feucht und es blättert die<br />

Farbe der Wandbeschichtung ab bzw. besteht erhöhte Sch<strong>im</strong>melgefahr. <strong>Die</strong>s bedeutet vor<br />

allem für die Kinder der Spielstube ein erhöhtes Gesundheitsrisiko.<br />

Derzeit sind in den Räumen der Spielstube zwei Entfeuchtungsgeräte <strong>im</strong> Einsatz, was jedoch<br />

keine Dauerlösung darstellt.<br />

Seitens der Bauabteilung wurden die Kosten in Höhe von ca. € 41.200,00 exkl. MwSt. für<br />

eine Flachdacherneuerung inkl. zusätzlicher Dämmung sowie der notwendigen Zusatzarbeiten<br />

ermittelt (siehe beiliegende Kostenaufstellung).<br />

Anzumerken ist, dass die derzeitige Dämmungsstärke des Flachdaches von nur 6 cm<br />

nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entspricht. Es ist daher ratsam, nicht nur die<br />

Dachhaut zu erneuern sondern auch zusätzlich zu dämmen. Zurzeit entsprechen weder<br />

die Hochzüge noch das Gefälle der Norm.<br />

Durch die zusätzliche Dämmung von ca. 30 cm <strong>im</strong> Mittel entsteht ein erhöhter Dachaufbau<br />

wodurch zusätzliche Arbeiten notwendig sind:<br />

1. In der Bücherei müssen vier Fensterparapete aufgemauert werden und diese vier<br />

Fenster getauscht werden (Fensterhöhe 1,80 m statt 2,45 m). Be<strong>im</strong> Austausch der<br />

Fenster bzw. bei den Mauerarbeiten wird es in der Bücherei zu gewissen Einschränkungen<br />

kommen.<br />

2. <strong>Die</strong> Heizkörper <strong>im</strong> Bereich der Fenster sind für die Mauer- und Verputzarbeiten<br />

zu demontieren und danach wieder zu montieren.<br />

3. <strong>Die</strong> Heizraumentlüftung, die derzeit nur ca. 10 cm über der Dachhaut ist, muss<br />

verlegt und der Lüftungskasten erneuert werden.<br />

4. Diverse Lüftungsrohre müssen verlängert und erhöht werden.<br />

5. Neue Fensterbänke sind bei den getauschten Fenstern notwendig.<br />

6. Erhöhung der Attika (straßenseitig vom Schärdinger Tor) ist notwendig.<br />

Kostenaufstellung Flachdachsanierung Bücherei<br />

Arbeiten Preis excl. MwSt. MwSt. Preis inkl. MwSt. Angebot<br />

Spengler und Flachdacharbeiten € 29 000,- € 5800,- € 34800,- Fa. Ortig<br />

(inkl. 30cm Dämmung <strong>im</strong> Mittel)<br />

Fenstertausch (4 Stk.) € 6 800,- € 1360,- € 8160,- Fa. Maier<br />

Blitzschutz erneuern € 800,- € 160,- € 960,- Fa. Energie <strong>Ried</strong><br />

Änderung u. Erneuerung Heizraumentlüftung € 1 600,- € 320,- € 1920,- Fa. Saniton<br />

Diverse Baumeisterarbeiten inkl. Material € 3 000,- € 600,- € 3600,- Bauhof<br />

( Fensterpharapet aufmauern, Stemm- u. Verputzarbeiten, etc.)<br />

Gesamtsumme: € 41 200,- € 8240,- € 49440,-


17. GR. vom 21.03.2013 51<br />

<strong>Die</strong>se Flachdachsanierung ist <strong>im</strong> Projekt „Sanierung Bücherei“ vorgesehen. <strong>Die</strong>ses Projekt<br />

wird be<strong>im</strong> Land eingereicht und <strong>im</strong> aoH. abgewickelt. Da jedoch Gefahr <strong>im</strong> Verzug<br />

besteht, wird diese Maßnahme vorgezogen und <strong>im</strong> aoH. mittels Notanordnung abgewickelt.<br />

Wenn für das Gesamtprojekt seitens des Landes keine Genehmigung erfolgt, wird<br />

dieses Projekt <strong>im</strong> oH. unter „Instandhaltung“ gebucht werden müssen.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 29.01.2013 einst<strong>im</strong>mig die Maßnahmen<br />

wie vorgetragen zur Beschlussfassung vor.<br />

Eine Dachterrasse soll überlegt werden. Ausgang von der Bücherei.<br />

Bericht der Sitzung des Bauausschusses vom 26.02.2013<br />

Bei der Bauausschusssitzung am 29. Jänner 2013 wurde die Flachdachsanierung der Bücherei<br />

in Höhe von € 41.200,-- exkl. MwSt. einst<strong>im</strong>mig zur Beschlussfassung <strong>im</strong> Gemeinderat<br />

vorgeschlagen.<br />

Weiters soll eine Terrasse mit einem Ausgang direkt von der Bücherei überlegt werden.<br />

Es wurden daher von der Bauabteilung die Mehrkosten für eine teilweise Nutzung des<br />

Flachdaches (vorderer Bereich mit ca. 90 m²) als Dachterrasse ermittelt. <strong>Die</strong> Mehrkosten<br />

dafür belaufen sich auf ca. € 13.750,-- exkl. MwSt. und umfassen folgende Bereiche:<br />

1. Druckfestere Dämmung<br />

2. Rigol bei Terrassentürausgang<br />

3. Schutzmatten<br />

4. Plattenbelag in Splitt verlegt<br />

5. Geländer<br />

6. Terrassentür<br />

7. Stahltreppe be<strong>im</strong> Ausgang Terrassentür ist notwendig<br />

8. Blitzschutz muss teilweise verlegt werden<br />

Um die Durchgangshöhe der Terrassentür von 2 m zu erreichen wird es notwendig sein,<br />

die Dämmstärke des Flachdaches von 30 cm <strong>im</strong> Mittel auf 25 cm <strong>im</strong> Mittel zu reduzieren,<br />

da ansonsten die derzeitige Sturzhöhe geändert werden müsste.<br />

Gleichzeitig mit der Kostenermittlung für das Flachdach und die Dachterrasse wurden für<br />

die gesamte Sanierung der Bücherei die Kosten ermittelt. <strong>Die</strong>se belaufen sich auf ca. €<br />

220.450,-- exkl. MwSt. (siehe Tabelle).


17. GR. vom 21.03.2013 52<br />

Kostenaufstellung Sanierung Bücherei 12.02.2013<br />

Flachdachsanierung Spengler und Flachdacharbeiten € 29.000,00 5.800,00 34.800,00<br />

Fenstertausch (4Stk) € 6.800,00 1.360,00 8.160,00<br />

Blitzschutz erneuern € 800,00 160,00 960,00<br />

Änderung u. Erneuerung Heizraumentlüftung € 1.600,00 320,00 1.920,00<br />

Diverse Baumeisterarbeiten inkl. Material € 3.000,00 600,00 3.600,00<br />

Summe Flachdachsanierung: € 41.200,00 8.240,00 49.440,00<br />

Mehrkosten bei Ausführung mit Flachdacharbeiten (Gehbelag, Rigol, druckfestere Dämmung, …) € 7.500,00 1.500,00 9.000,00<br />

teilweiser Terrasse (ca. 90m²) Fensterbauer (Schiebetür statt Fenster) € 1.450,00 290,00 1.740,00<br />

Blitzschutz verlegen € 400,00 80,00 480,00<br />

Geländer € 3.400,00 680,00 4.080,00<br />

Stahltreppe (3 Stufen) bei Ausgang zu Terrasse € 1.000,00 200,00 1.200,00<br />

Summe Mehrkosten Flachdach mit teilweiser Terasse € 13.750,00 2.750,00 16.500,00<br />

Heizungsanlage Abbrucharbeiten, Fernwärme, Steuerung, Heizungsinstallation € 40.000,00 8.000,00 48.000,00<br />

Summe Heizungsanlage € 40.000,00 8.000,00 48.000,00<br />

Treppenlift € 25.000,00 5.000,00 30.000,00<br />

Variante Kabinenlift € 35.000,- €<br />

Baumeisterarbeiten bei Kabinenlift € 20.000,- €<br />

Summe Treppenlift € 25.000,00 5.000,00 30.000,00<br />

Empfang/Ausgabestelle Boden, Decke, Wand, Beleuchtung € 20.000,00 4.000,00 24.000,00<br />

Möbel € 13.000,00 2.600,00 15.600,00<br />

Summe Empfang/Ausgabestelle € 33.000,00 6.600,00 39.600,00<br />

Buchrückgabe Möbel € 2.000,00 400,00 2.400,00<br />

Summe Buchrückgabe € 2.000,00 400,00 2.400,00<br />

Kinderbücher Sitzgelegenheit € 4.000,00 800,00 4.800,00<br />

Summe Kinderbücher € 4.000,00 800,00 4.800,00<br />

Personalraum Möbel € 6.000,00 1.200,00 7.200,00<br />

Boden € 1.000,00 200,00 1.200,00<br />

Wand € 1.000,00 200,00 1.200,00<br />

Summe Personalraum € 8.000,00 1.600,00 9.600,00<br />

Spielstube Malerarbeiten € 5.000,00 1.000,00 6.000,00<br />

Tageshe<strong>im</strong>stätte Malerarbeiten € 4.000,00 800,00 4.800,00<br />

Personalvertretung Malerarbeiten € 3.000,00 600,00 3.600,00<br />

Passage Malerarbeiten € 5.000,00 1.000,00 6.000,00<br />

Bücher Malerarbeiten € 10.000,00 2.000,00 12.000,00<br />

Summe Malerarbeiten € 27.000,00 5.400,00 32.400,00<br />

Beleuchtung € 20.000,00 4.000,00 24.000,00<br />

Deckenuntersicht derzeit Holzschalung - keine Änderung vorgesehen € 0,00 0,00 0,00<br />

Summe Beleuchtung € 20.000,00 4.000,00 24.000,00<br />

Unvorhergesehenes ca. 3% der Gesamtsumme € 6.500,00 1.300,00 7.800,00<br />

Summe Unvorhergesehenes € 6.500,00 1.300,00 7.800,00<br />

Gesamtsumme Sanierung Bücherei € 220.450,00 44.090,00 264.540,00<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, die begehbare<br />

Terrasse auszuführen. <strong>Die</strong> Mehrkosten hierfür werden zur Beschlussfassung vorgeschlagen,<br />

jedoch nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten.<br />

Noch dazu kommen die Kosten für die Möblierung der Terrasse mit € 2.000,-- inkl.<br />

MwSt. Es ergeben sich somit Gesamtkosten von € 266.540,--.<br />

Von Seiten der Amtsleitung wird darauf hingewiesen, dass weder für die begehbare<br />

Flachdachsanierung noch für das Gesamtprojekt eine Finanzierung vorliegt und daher mit<br />

den Arbeiten ohne Finanzierung nicht begonnen werden kann.


17. GR. vom 21.03.2013 53<br />

Als dritte Variante wurde noch eine Notsanierung des Flachdaches mittels neuer Dachhaut<br />

überlegt, Kosten € 17.000,-- bis 20.000,-- excl. MwSt. Bei dieser Variante wird die<br />

bestehende Wärmedämmung nicht angegriffen. <strong>Die</strong>se Maßnahme wird aus technischer<br />

Hinsicht vom Bauamt nicht empfohlen, da bereits bestehende Feuchtigkeitsschäden in der<br />

Wärmedämmung (Durchnässung etc.) noch weiter arbeiten können und diese Notsanierung<br />

mit Durchführung des Sanierungsprojektes einen verlorenen Aufwand darstellt.<br />

Es müssten daher die Anteilsbeträge zumindest in Höhe der begehbaren Flachdachsanierung<br />

inkl. der Maßnahmen zur Begehbarkeit zur Verfügung gestellt werden, um auch<br />

be<strong>im</strong> Land zumindest für diesen Teil einen vorzeitigen Baubeginn zu erreichen (§ 86 Genehmigung).<br />

<strong>Die</strong> Zuführung der Anteilsbeträge zumindest für das Flachdach könnte<br />

durch Umschichtung der für die Innenstadtgestaltung vorgesehenen Mittel <strong>im</strong> Rechnungsabschluss<br />

2012 erfolgen. Hier liegt noch keine konkrete Aufstellung vor, in welcher<br />

Höhe hier die Mittel benötigt werden. Nach derzeitigem Stand sollen und können mit<br />

dem Rechnungsabschluss 2012 € 1,34 Mio. der Innenstadtgestaltung zugeführt werden.<br />

Eine weitere Bedeckungsmöglichkeit wäre durch Umschichtung aus dem a.o. Haushalt<br />

„Grundbesitz“ (Kto. 8400) in der Höhe von ca. € 55.000,-- für die Flachdachsanierung<br />

möglich.<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat vor,<br />

das Projekt „Sanierung Bücherei“ mit einer Kostensumme von € 266.540,-- zur Genehmigung<br />

be<strong>im</strong> Amt der Oö. Landesregierung einzureichen.<br />

Weiters wird dem Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig vorgeschlagen, die Flachdachsanierung aufgrund<br />

der Gefahr <strong>im</strong> Verzug in der begehbaren Ausführung inkl. Begehbarkeitsmaßnahmen<br />

durchzuführen und durch Umschichtung von Mitteln <strong>im</strong> Rechnungsabschluss zu bedecken.<br />

Hierfür soll ein vorzeitiger Baubeginn be<strong>im</strong> Land erreicht werden.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Einreichung des Projektes „Sanierung<br />

Bücherei“ mit einer Kostensumme von € 266.540,--<br />

zur Genehmigung be<strong>im</strong> Amt der Oö. Landesregierung<br />

und mit der Durchführung der Flachdachsanierung<br />

aufgrund der Gefahr <strong>im</strong> Verzug in der<br />

begehbaren Ausführung inkl. Begehbarkeitsmaßnahmen<br />

(Bedeckung aoH, Kto. 8400 Grundbesitz)<br />

– wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 54<br />

4. Bauangelegenheiten<br />

4.2 Kanalangelegenheiten<br />

4.2.1 BA 19 – Vergabe Kanalprüfmaßnahmen<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> ZT-GmbH HIPI hat <strong>im</strong> Auftrag der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> die Kanalprüfmaßnahmen<br />

als Direktvergabe ausgeschrieben. Von den eingeladenen 5 Bietern haben 4<br />

Firmen rechtzeitig Angebote abgegeben. <strong>Die</strong> Angebotseröffnung fand am 10.12.2012<br />

statt. Nach Prüfung der Anbote ergab sich folgende Reihung.<br />

1. HF-Rohrtechnik GmbH, Linz € 36.936,20<br />

2. Braumann Tiefbau GmbH, Antiesenhofen € 38.969,69<br />

3. Fa. WDL-GmbH, Linz € 42.884,28<br />

4. Fa. Maier-Bauer, Raab € 45.043,00<br />

<strong>Die</strong> Kanalprüfmaßnahmen (TV-Aufnahme und Druckprüfung) sind ein Teil des Investitionsumfanges<br />

des BA 19, der ein Gesamtvolumen von € 882.000,00 vorsieht.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 29.01.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Vergabe der Kanalprüfmaßnahmen an die Fa. HF-Rohrtechnik GmbH. Linz zum<br />

Preis von € 36.936,20 zur Beschlussfassung vor.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Vergabe der Kanalprüfmaßnahmen an<br />

die Fa. HF-Rohrtechnik GmbH Linz zum Preis von<br />

€ 36.936,20 – wie vom Berichterstatter vorgetragen<br />

– einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 55<br />

4. Bauangelegenheiten<br />

4.2 Kanalangelegenheiten<br />

4.2.2 BA 20 – Vergabe Kanalprüfmaßnahmen<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> ZT-GmbH HIPI hat <strong>im</strong> Auftrag der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> die Kanalprüfmaßnahmen<br />

als Direktvergabe ausgeschrieben. Von den eingeladenen 5 Bietern haben 4<br />

Firmen rechtzeitig Angebote abgegeben. <strong>Die</strong> Angebotseröffnung fand am 10.12.2012<br />

statt. Nach Prüfung der Anbote ergab sich folgende Reihung.<br />

1. Braumann Tiefbau GmbH, Antiesenhofen € 29.023,03<br />

2. HF-Rohrtechnik GmbH, Linz € 32.054,33<br />

3. Fa. WDL-GmbH, Linz € 32.229,10<br />

4. Fa. Maier-Bauer, Raab € 50.239,50<br />

<strong>Die</strong> Kanalprüfmaßnahmen (TV-Aufnahme und Druckprüfung) sind ein Teil des Investitionsumfanges<br />

des BA 20, der ein Gesamtvolumen von € 960.000,00 vorsieht.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 29.01.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Vergabe der Kanalprüfmaßnahmen an die Fa. Braumann Tiefbau GmbH, Antiesenhofen<br />

zum Angebotspreis von € 29.023,03 zur Beschlussfassung vor.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Vergabe der Kanalprüfmaßnahmen an<br />

die Fa. Braumann Tiefbau GmbH, Antiesenhofen,<br />

zum Angebotspreis von € 29.023,03 – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 56<br />

4. Bauangelegenheiten<br />

4.2 Kanalangelegenheiten<br />

4.2.3 BA 21 – Förderungsansuchen<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Im GR vom 25.10.2012 wurde eine Bauumfangsänderung <strong>im</strong> BA 19 mit Mehrkosten<br />

von ca. 46% beschlossen. Nach Rücksprache be<strong>im</strong> Land OÖ, Abwasserwirtschaft, ist eine<br />

derart umfangreiche Änderung und kostenmäßige Aufstockung nicht möglich. Es<br />

muss ein neuer Bauabschnitt bea<strong>ntrag</strong>t werden.<br />

Nachdem die Energie <strong>Ried</strong> GmbH bereits Wärmelieferverträge <strong>im</strong> Bereich Pfarrgrund<br />

verkauft hat, wird die Kanalerneuerung um ca. 700 lfm erweitert.<br />

Folgende Kanäle sind zur Sanierung vorgesehen (Katalog):<br />

Strang<br />

Straße<br />

Lä<br />

ng<br />

e<br />

m<br />

D<strong>im</strong><br />

Kosten/lfm<br />

Summe<br />

Euro<br />

S I/11 Parkgasse 75 300 350<br />

26.25<br />

0<br />

NS I/5/3<br />

Kalteneck<br />

23<br />

5 300 330<br />

12.28<br />

2<br />

NS 2/6/1<br />

Thurnerstraße<br />

99 300 350<br />

34.60<br />

5<br />

S 2/6/2<br />

Thurnerstraße<br />

19<br />

4 300 350<br />

67.97<br />

0<br />

NS 2/6/4<br />

Eiselsbergstr.<br />

Ost 54 300 350<br />

18.90<br />

0<br />

S 2/6<br />

Wildfellnerstraße<br />

16<br />

1 500 560<br />

90.16<br />

0<br />

S 2/10<br />

NS I/3/2<br />

Eiselsbergstraße<br />

98 400 460<br />

Brauhausgasse<br />

76 300 350<br />

45.08<br />

0<br />

26.61<br />

8<br />

NS<br />

Veichtlbauerweg<br />

2/7/2/2/1<br />

86 300 350<br />

NS 2/7/2/2 Am Pfarr- 26 400 460<br />

30.10<br />

0


17. GR. vom 21.03.2013 57<br />

grund süd 0 119.6<br />

00<br />

NS 2/7/2/1<br />

Rosenweg<br />

19<br />

7 300/400 350/460<br />

78.30<br />

0<br />

NS 2/8/2/1<br />

Pernöderweg<br />

14<br />

7 400 460<br />

67.62<br />

0<br />

NS I/5/4<br />

Claudistraße<br />

12<br />

8 250 310<br />

39.68<br />

0<br />

S I/5<br />

Dr.-Franz-<br />

Bergerstr.<br />

16<br />

4 300/400 350/460<br />

71.04<br />

0<br />

NS 2/11/3<br />

S 2/11<br />

2.Teil<br />

Braunauer<br />

Straße<br />

Braunauerstr./<br />

Griesgasse<br />

10<br />

9 300/400 350/460<br />

15<br />

0<br />

300/400<br />

/500<br />

350/460<br />

/560<br />

40.46<br />

0<br />

116.8<br />

60<br />

Hausanschlüsse<br />

ca. 70 Stk 150 230<br />

Prüfmaßnahmen<br />

Zwischensumme<br />

92.00<br />

0<br />

27.00<br />

0<br />

1.004.<br />

525<br />

Entschädigungen, Planung/Bauaufsicht, Unvorhergesehenes<br />

130.4<br />

75<br />

Summe förderfähige Kosten<br />

1.135<br />

.000<br />

Finanzierung:<br />

Eigenmittel 10 % €<br />

113.500,00<br />

Anschlussgebühren 0 % €<br />

0,00<br />

Darlehen 90 % €<br />

1.021.500,00<br />

Förderfähige Gesamtkosten<br />

€<br />

1.135.000,00


17. GR. vom 21.03.2013 58<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 29.01.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

das Förderungsansuchen samt Katalog und Finanzierung zur Beschlussfassung vor.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit dem Förderungsansuchen samt Katalog und<br />

Finanzierung – wie vom Berichterstatter vorgetragen<br />

– einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 59<br />

4. Bauangelegenheiten<br />

4.2 Kanalangelegenheiten<br />

4.2.4 BA 21 – Werkvertrag Planung<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Vom Büro Hitzfelder/Pillichshammer wurde der Werkvertrag für die Planung in der<br />

Bauausführungsphase zum BA 21 vorgelegt. Dem Honorar liegen gebührenpflichtige<br />

Herstellungskosten von € 1.045.000,00 zugrunde. Der Gebührensatz für die Bauklasse III<br />

beträgt 6,412 %. <strong>Die</strong> Summe der Teilleistungsfaktoren (e, f, g2 und Kollaudierung) beträgt<br />

0,6. <strong>Die</strong> Kosten für das Förderungsansuchen an die Kommunalkredit und Land<br />

Oberösterreich betragen wie bei den vorhergehenden Bauabschnitten € 1.800,00.<br />

Das Gesamthonorar beträgt ca. € 37.982,92 zuzügl. MWSt (10 % Nachlass bereits eingerechnet).<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 29.01.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

den Abschluss des Werkvertrages mit der DI Hitzfelder & DI Pillichshammer Ziviltechniker<br />

GmbH vor.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit dem Abschluss des Werkvertrages mit der<br />

DI Hitzfelder & DI Pillichshammer Ziviltechniker<br />

GmbH – wie vom Berichterstatter vorgetragen –<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 60<br />

4. Bauangelegenheiten<br />

4.2 Kanalangelegenheiten<br />

4.2.5 BA 21 – Werkvertrag örtliche Bauaufsicht<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Von der Projektgruppe DI Werner Bauböck / DI Weilhartner ZT GmbH liegt ein Werkvertrag<br />

für die örtliche Bauaufsicht zum BA 21 vor. Der allgemeine Vertragstext ist <strong>im</strong><br />

Wesentlichen gleich wie bei den vorhergehenden Bauabschnitten. <strong>Die</strong> Gebührenermittlung<br />

ist auf die Gebührenordnung für Bauwesen (HOB-I 2002) ausgerichtet. <strong>Die</strong> gebührenpflichtigen<br />

Baukosten werden vorerst mit € 1.004.525,00 angenommen. Auf den Gebührensatz<br />

der Bauklasse 3 wird ein 10%iger Nachlass gewährt.<br />

Das Gesamthonorar beträgt vorläufig € 41.466,79 zuzügl. MWSt.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 29.01.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

den Abschluss des Vertrages mit der Projektgruppe DI Bauböck und DI Weilhartner<br />

ZT GmbH vor.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit dem Abschluss des Vertrages mit der Projektgruppe<br />

DI Bauböck und DI Weilhartner ZT<br />

GmbH – wie vom Berichterstatter vorgetragen –<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 61<br />

4. Bauangelegenheiten<br />

4.2 Kanalangelegenheiten<br />

4.2.6 BA 21 – Vergabe Erd- und Baumeisterarbeiten<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Erd- und Baumeisterarbeiten für den BA 21 wurden als nicht offenes Verfahren<br />

(Unterschwellenbereich) ausgeschrieben. <strong>Die</strong> sechs eingeladenen Firmen haben rechtzeitig<br />

ordnungsgemäß verschlossene Angebote abgegeben. <strong>Die</strong> Angebotseröffnung vom<br />

22.02.2013 ergab folgende Reihung.<br />

1. Fa. Strabag AG, Pinsdorf € 977.912,87<br />

2. Fa. Alpine, Taufkirchen € 994.900,51<br />

3. Fa. Held & Francke, Eferding € 1.060.094,48<br />

4. Fa. Leithäusl, Mehrnbach € 1.094.614,08<br />

5. Fa. Braumann, Antiesenhofen € 1.131.793,35<br />

6. Fa. Swietelsky, Linz € 1.188.877,32<br />

Es werden gemäß Bundesvergabegesetz nur die für die Zuschlagserteilung in Betracht<br />

kommenden 3 Billigstbieter einer rechnerischen und sachlichen Prüfung unterzogen. Das<br />

sind die Angebote der Firmen Strabag, Alpine und Held & Francke.<br />

<strong>Die</strong> Überprüfung der Angebote ergab keine Mängel, welche zu einer Ausscheidung aus<br />

dem Vergabeverfahren führen würde.<br />

Vergabevorschlag: Aufgrund der rechnerischen, sachlichen sowie der vertieften Überprüfung<br />

der Angebote scheint die Fa. Strabag als Best- und Billigstbieter auf. Aus diesem<br />

Grund wird vorgeschlagen, die Erd- und Baumeisterarbeiten für den BA 21, Baulos 1<br />

vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung des Amtes der OÖ Landesregierung an die Fa. Strabag<br />

AG, Vöcklabrucker Straße 39, 4812 Pinsdorf zum Nettoangebotspreis von € 977.912,87<br />

entsprechend dem Hauptanbot vom 22.02.2013 zu vergeben.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

vor, die Erd- und Baumeisterarbeiten für den BA 21, Baulos 1, vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung<br />

des Amtes der OÖ Landesregierung, an die Fa. Strabag AG, Vöcklabrucker<br />

Straße 39, 4812 Pinsdorf zum Nettoangebotspreis von € 977.912,87 entsprechend dem<br />

Hauptanbot vom 22.02.2013 zu vergeben.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />

Bürgermeister Albert Ortig ergänzt die Ausführungen noch mit dem Hinweis auf die vor<br />

allem durch die Grabungsarbeiten Geothermie und Einkaufszentrum notwendig gewordenen,<br />

hier zu beschließenden Maßnahmen.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden


17. GR. vom 21.03.2013 62<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten<br />

für den BA 21, Baulos 1, vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung<br />

des Amtes der Oö. Landesregierung, an<br />

die Fa. Strabag AG zum Nettoangebotspreis von €<br />

977.912,87 entsprechend dem Hauptanbot vom<br />

22.02.2013 – wie vom Berichterstatter vorgetragen<br />

– einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 63<br />

4. Bauangelegenheiten<br />

4.2 Kanalangelegenheiten<br />

4.2.7 BA 21 – Kanalneubau Rainerstraße<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Im Zuge der Detailplanung für die Kanalumlegung in der Dr.-Franz-Berger-Straße<br />

(SES-Einkaufszentrum) wurde von der ZT-GmbH. Hitzfelder-Pillichshammer mitgeteilt,<br />

dass der vor knapp 20 Jahren sanierte Kanal am Hohen Markt nicht mehr den seit 2009<br />

geltenden Berechnungs- und D<strong>im</strong>ensionierungsvorschriften entspricht.<br />

Nachdem der Hohe Markt eine neue Oberfläche erhalten soll, wird die Vergrößerung des<br />

Kanals am Hohen Markt mit einer Länge von ca. 170 lfm. empfohlen. Daraufhin wurde<br />

vom Stadtbauamt vorgeschlagen, eine Variante mit einem Verbindungskanal in der Rainerstraße<br />

hydraulisch nachzuprüfen. <strong>Die</strong> Prüfung ergab, dass die vorhandenen Kanäle in<br />

der Rainerstraße und Bayrhammergasse ausreichend groß d<strong>im</strong>ensioniert sind um den 5-<br />

jährlichen Bemessungsregen abführen zu können.<br />

Der in der Rainerstraße erforderliche Verbindungskanal wird ca. 65 m lang und erhält eine<br />

D<strong>im</strong>ension von DN 600.<br />

<strong>Die</strong> Kosten werden mit ca. € 42.000,00 exkl. MWSt beziffert.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Herstellung eines Verbindungskanals in der Rainerstraße vor. <strong>Die</strong> Kosten des Verbindungskanals<br />

<strong>im</strong> Ausmaß von rd. € 42.000,00 sollen <strong>im</strong> BA 21 aufgenommen werden.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Herstellung eines Verbindungskanals in<br />

der Rainerstraße und Aufnahme der Kosten des Verbindungskanals<br />

<strong>im</strong> Ausmaß von rd. € 42.000,00 <strong>im</strong><br />

BA 21 – wie vom Berichterstatter vorgetragen –<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 64<br />

4. Bauangelegenheiten<br />

4.3 VS II – Diverse Auftragsvergaben<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Von pm1 projektmanagement liegen folgende Vergabevorschläge vor:<br />

1. Gewerk: Bilderbücherschütten<br />

Folgeauftrag: Sitzhocker für den Foyer-Bereich


17. GR. vom 21.03.2013 65<br />

2. Gewerk: Plexiglas-Buchständer<br />

3. Gewerk: Schulmöbel – mobil<br />

Folgeauftrag: Raumteiler-Niederschrank, Schreibtischverbau


17. GR. vom 21.03.2013 66<br />

4. Gewerk: Möbeltischer – mobil-2<br />

Folgeauftrag: Pinnwand neben Bücherei OG<br />

Gewerk: Trockenwagen für Zeichnungen<br />

Folgeauftrag: Mehrkosten Versand Österreich


17. GR. vom 21.03.2013 67<br />

Gewerk: Klassenuhren<br />

Der Bauausschuss schlägt in seinen Sitzungen vom 29.01.2013 und 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig<br />

dem Gemeinderat die Auftragsvergaben wie vorgetragen zur Beschlussfassung<br />

vor.<br />

1. Sitzhocker für den Foyer-Bereich Fa. Betzold GmbH. € 719,10<br />

2. Plexiglas-Buchständer Fa. Eichmüller Organisation € 39,70<br />

3. Raumteiler-Niederschrank,<br />

Mayr Schulmöbel € 1.609,35<br />

Schreibtischverbau<br />

4. Pinnwand neben Bücherei OG Gruber Tischlerei € 330,62<br />

5. Mehrkosten Versand Österreich Lauer-Direkt GmbH € 15,00<br />

6. Klassenuhren Uhren Schmollgruber GmbH € 343,38


17. GR. vom 21.03.2013 68<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit den Auftragsvergaben VS II – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 69<br />

5. Verkehrsangelegenheiten<br />

5.1 Neuverordnung der gesamten T30-Zonen <strong>im</strong> Stadtgebiet<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Verkehrsausschusses,<br />

Herrn Stadtrat Max Gramberger, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Von der Bezirkshauptmannschaft <strong>Ried</strong> i.I. wurde angeregt, alle T-30-Zonen <strong>im</strong> Stadtgebiet<br />

neu zu verordnen, um eine Übereinst<strong>im</strong>mung der Verordnung (Textteil) mit den Verordnungsplänen<br />

sicherzustellen.<br />

Zu diesem Zwecke wurde Herr DI Wagneder auf Vorschlag des Verkehrsausschusses beauftragt,<br />

sämtliche T-30-Zonen <strong>im</strong> Stadtgebiet in einem Plan darzustellen, der dann gesamt<br />

neu verordnet wird.<br />

Der Plan liegt nun vor und sollen mit diesem sämtliche T-30-Zonen neu verordnet werden.“<br />

<strong>Die</strong> Verordnung wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der Originalverhandlungsschrift<br />

als wesentlicher Bestandteil bei.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Stadtrat Erich Rohrauer verteilt Farbkopien der T30-Zonen an die Mitglieder des<br />

Gemeinderates und erläutert anschließend, dass er keine Diskussion über die Sinnhaftigkeit<br />

von T30-Zonen anzetteln möchte, diese seien alle einst<strong>im</strong>mig beschlossen worden,<br />

jedoch in Etappen, wodurch sich niemand so richtig bewusst sei, dass inzwischen zwei<br />

Drittel des <strong>Ried</strong>er Stadtgebietes als T30-Zonen ausgewiesen sind. Er sei mehrfach darauf<br />

angesprochen worden, dass die T30-Zonen nicht gut ersichtlich seien, was <strong>im</strong> Zusammenhang<br />

mit dem mobilen Radar den Vorwurf der Abzocke aufwirft. Hier sei Aufklärung<br />

vonnöten und der Verkehrsausschuss solle einen Vorschlag ausarbeiten, wie die<br />

T30-Zonen entsprechend ausgeschildert und durch Bodenmarkierungen für die Autofahrer<br />

eindeutig sichtbar gemacht werden können.<br />

Stadtrat Max Gramberger erklärt, dass der Beschluss des Gemeinderates über neu verordnete<br />

T30-Zonen, durch ein Versehen leider <strong>im</strong> Winter umgesetzt worden seien, wodurch die<br />

vorgesehenen Bodenmarkierungen noch nicht angebracht werden konnten. Weiters werden<br />

<strong>im</strong> Gutachten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit zusätzliche Entschärfungen<br />

etwa durch bauliche Maßnahmen gefordert, wie in der Kränzlstraße oder am Voglweg<br />

und in anderen Bereichen. Eine erneute Behandlung <strong>im</strong> Verkehrsausschuss sei nicht notwendig,<br />

es handle sich hier nur um lauter alte Sachen und eine rechtlich hieb- und stichfeste<br />

Abst<strong>im</strong>mung des Planes bzw. des Gutachtens mit den Verordnungen. Er versichert,<br />

dass erst nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen – Beschilderung, Bodenmarkierung,<br />

Information der Bevölkerung – kontrolliert werde.<br />

Bürgermeister Albert Ortig erkundigt sich, ob hier deutlich sichtbare Zonenkennzeichnungen<br />

anstelle einzelner Bodenmarkierungen gemeint seien.<br />

Vizebürgermeister Michael Steffan fordert, dass der A<strong>ntrag</strong> von Stadtrat Erich Rohrauer<br />

erweitert und der Tagesordnungspunkt zurückgestellt werden solle. Da man sich der Größenordnung<br />

der T30-Zonen <strong>im</strong> <strong>Ried</strong>er Stadtgebiet erst jetzt anhand des Planes klar sei,


17. GR. vom 21.03.2013 70<br />

sollte nicht nur wegen der Bodenmarkierungen sondern generell überlegt werden, inwieweit<br />

T30-Zonen in diesem Ausmaß noch zeitgemäß seien. T30-Verordnungen müssten<br />

entsprechend begründet werden.<br />

Vizebürgermeister Mag. Ernst Reiter unterstützt den A<strong>ntrag</strong> von Vizebürgermeister Michael<br />

Steffan. Es müsse ein stauloses Fahren nach und von der Einkaufsstadt <strong>Ried</strong> möglich sein<br />

und dazu gehöre, die T30-Zonen zu überdenken. Dort wo es für die Sicherheit der <strong>Ried</strong>er<br />

Bevölkerung wichtig ist - Schulen, Wohngebiete - ja, aber ansonsten Tempo 50 mit entsprechender<br />

Kontrolle. Seine Fraktion sei natürlich für Sicherheit auf der Straße, Tempo<br />

30 dort, wo es sinnvoll sei und Tempo 50 dort, wo es möglich ist ohne andere zu gefährden.<br />

Für die Überwachung dieser Maßnahmen hätten auch die Autofahrer Verständnis<br />

und <strong>Ried</strong> würde nicht mehr als Abzockerstadt bezeichnet, sondern es hieße, die <strong>Ried</strong>er<br />

tun etwas für die Sicherheit, aber auch für die Flüssigkeit des Verkehrs.<br />

Gemeinderat Dr. Christoph Bleckenwegner sieht Einigkeit bei dem Punkt Tempo 30 dort, wo<br />

sinnvoll und Tempo 50 dort, wo möglich. Er plädiert dafür, zu bedenken, dass es bei der<br />

heutigen Abst<strong>im</strong>mung darum gehe, einen Formfehler zu beheben, die Verordnung, die<br />

Kundmachung zur rechtlichen Absicherung richtig zu stellen. Dann sei eine nochmalige<br />

Begutachtung und ein Überdenken jederzeit möglich. <strong>Die</strong>se Richtigstellung aber heute<br />

zum Anlass zu nehmen, die T30-Zone in ausgedehnten Gebieten wieder völlig neu zu<br />

diskutieren und zu begutachten, wäre vorschnell und es sei für die <strong>Ried</strong>er Bevölkerung<br />

nicht nachvollziehbar – auch <strong>im</strong> Hinblick auf den heute unter Dringlichkeiten zu behandelnden<br />

Punkt über die Auflassung der Radfahrstreifen -, wenn Beschlüsse ständig revidiert<br />

werden.<br />

Bürgermeister Albert Ortig sieht keine Hektik für einen heutigen Beschluss. Es sollten die<br />

geäußerten Bedenken nicht einfach beiseitegelegt werden. Er stellt klar, dass die T30-<br />

Zonen alle nach der StVO verordnet seien und deshalb rechtsgültig geahndet werden<br />

könnten. Es gäbe den einen oder anderen Bereich, zB Voglweg, wo unter Umständen von<br />

der Bezirks- bzw. Landesbehörde ein Einwand gegen die Verordnung noch erfolgen<br />

kann, das wäre aber schon alles, was passieren könne. Da der Status quo zur Gänze beibehalten<br />

werde, könne man sich sehr wohl Gedanken machen über Anregungen, welche<br />

über eine entsprechende inhaltliche Substanz verfügen. Das Radar sei nicht dazu da, Autofahrer<br />

in die Falle tappen zu lassen, sondern ausschließlich dafür, dass sich die zum<br />

Teil sehr erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen massiv verringern. Bereits heute sei<br />

man so weit, dass an einzelnen Tage keine Geschwindigkeitsübertretungen mehr verzeichnet<br />

werden. Das sei ein Zeichen dafür, dass sehr wohl die Bewusstseinsbildung<br />

durch Geldbußen bei ordentlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen greife. <strong>Ried</strong> habe<br />

30er-Beschränkungen <strong>im</strong> sehr großen Umfang eingerichtet, die praktisch in dieser Form<br />

nicht kontrollierbar seien. Darum sei es in Ordnung – nachdem ja nichts passiere –, dass<br />

man sich mit der Situation inhaltlich auseinandersetze und der Tagesordnungspunkt zurückgestellt<br />

werde.<br />

Stadtrat Max Gramberger erläutert, dass der T30-Zonenplan am <strong>Die</strong>nstag noch einmal von<br />

Herrn Dr. Obermair von der BH und von Herrn Stadtbaudirektor DI Muhr begutachtet<br />

worden ist. Bei Zurückstellung des Tagesordnungspunktes entstehe ein rechtlicher Graubereich<br />

bei den letzten T30-Verordnungen. Eine Kontrolle von Tempo 30 gäbe es nur,<br />

wo es auch gut nachvollziehbar sei. Es habe sich an den bestehenden Verordnungen<br />

nichts geändert, durch den heutigen Beschluss sollen nur Fehler korrigiert werden.<br />

Bürgermeister Albert Ortig beschwichtigt, dass alles de facto rechtsgültig verordnet sei.<br />

Sollten allenfalls behördliche Einwände eintreten, werde man sich damit beschäftigen.


17. GR. vom 21.03.2013 71<br />

Gemeinderat Dr. Christoph Bleckenwegner gibt zu bedenken, dass bei Zurückstellung des<br />

A<strong>ntrag</strong>es die Bodenmarkierungen nicht angebracht und auch die baulichen Maßnahmen<br />

nicht gesetzt würden.<br />

Bürgermeister Albert Ortig bleibt dabei, dass alles rechtsgültig sei und momentan<br />

wetterbedingt sowieso nichts gemacht werden könne.<br />

Stadtrat Max Gramberger insistiert, dass die Verunsicherung für Anrainer und Autofahrer bei<br />

Zurückstellung des A<strong>ntrag</strong>es bleibe, weil keine Bodenmarkierungen aufgebracht würden.<br />

Gemeinderat-Ersatz DI <strong>Die</strong>ter Ehrenstorfer glaubt sich zu erinnern, dass be<strong>im</strong> Kindergarten<br />

Ra<strong>im</strong>undstraße eine Wohnstraße verordnet sei, was nach StVO Schrittgeschwindigkeit<br />

mit 5 km/h bedeute. Im Plan sei dort eine Tempo-30-Zone ausgewiesen, was heiße,<br />

vor dem Kindergarten eine sechsfache Geschwindigkeitsüberschreitung zuzulassen.<br />

Bürgermeister Albert Ortig fühlt sich bestätigt, dass es gescheit sei, sich diese Sache generell<br />

noch einmal anzusehen.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Zurückstellung des A<strong>ntrag</strong>es Neuverordnung<br />

der gesamten T30-Zonen <strong>im</strong> Stadtgebiet einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehrst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es<br />

(4 Gegenst<strong>im</strong>men: GRÜNE,<br />

1 St<strong>im</strong>menthaltung: SPÖ, Holzinger).


17. GR. vom 21.03.2013 72<br />

5. Verkehrsangelegenheiten<br />

5.2 Wohlmayrgasse – Verordnung eines Arztparkplatzes für Dr. Hierm<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Verkehrsausschusses,<br />

Herrn Stadtrat Max Gramberger, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Von Dr. Hierm wurde um die Verordnung eines Arztparkplatzes <strong>im</strong> Bereich des Hauses<br />

Wohlmayrgasse 4 angesucht. <strong>Die</strong> Ordinationszeiten lauten Montag – Freitag von 08:00 –<br />

12:00 Uhr, zusätzlich Mittwoch und Freitag 15:00 – 17:00 Uhr.<br />

Der Verkehrsausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 14.03.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, dass an<br />

der Südseite der Wohlmayrgasse, vorm Haus Wohlmayrgasse 4, ein Arztparkplatz in der<br />

Zeit von Montag – Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr und Mittwoch und Freitag von 15:00 –<br />

17:00 Uhr verordnet werden soll.“<br />

<strong>Die</strong> Verordnung wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der Originalverhandlungsschrift<br />

als wesentlicher Bestandteil bei.<br />

Bürgermeister Albert Ortig regt an, den Arztparkplatz für Dr. Hierm in der Wohlmayrgasse<br />

<strong>im</strong> Anschluss an den bestehenden Arztparkplatz zu verordnen. Weiters bestünde die<br />

Möglichkeit, einen zusätzlichen Parkplatz bei der bestehenden Lücke vor einer früheren<br />

Garage zu schaffen. Er schlägt vor, den A<strong>ntrag</strong> dementsprechend abzuändern.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Verordnung des Arztparkplatzes für Dr.<br />

Hierm in der Wohlmayrgasse <strong>im</strong> Anschluss an den<br />

bestehenden Arztparkplatz und der Schaffung eines<br />

neuen Parkplatzes bei der bestehenden Lücke<br />

(Sperrlinie vor früherer Garage) einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 73<br />

5. Verkehrsangelegenheiten<br />

5.3 Zufahrt Kasernstraße 33, 35, 37 („Golan“) - Parksituation<br />

<strong>Die</strong>ser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.


17. GR. vom 21.03.2013 74<br />

5. Verkehrsangelegenheiten<br />

5.4 Aufhebung der Radwegbenützungspflicht auf best<strong>im</strong>mten Abschnitten<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Verkehrsausschusses,<br />

Herrn Stadtrat Max Gramberger, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> StVO-Novelle, die am 31. 3. 2013 in Kraft tritt, beinhaltet die Möglichkeit der<br />

Aufhebung der Radwegebenützungspflicht. Zu § 68 Abs. 1 kommt nun Abs. 1a:<br />

(1) Auf Straßen mit einer Radfahranlage ist mit einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger<br />

die Radfahranlage zu benützen, wenn das Befahren der Radfahranlage in der vom<br />

Radfahrer beabsichtigten Fahrtrichtung gemäß § 8a erlaubt ist. Mit Fahrrädern mit<br />

einem Anhänger, der nicht breiter als 80 cm oder ausschließlich zur Personenbeförderung<br />

best<strong>im</strong>mt ist, mit mehrspurigen Fahrrädern, die nicht breiter als 80 cm sind,<br />

sowie bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern darf die Radfahranlage benützt werden;<br />

mit Fahrrädern mit einem sonstigen Anhänger und mit breiteren mehrspurigen<br />

Fahrrädern ist die für den übrigen Verkehr best<strong>im</strong>mte Fahrbahn zu benützen. Auf<br />

Gehsteigen und Gehwegen ist das Radfahren in der Längsrichtung verboten. Auf<br />

Geh- und Radwegen haben sich Radfahrer so zu verhalten, dass Fußgänger nicht gefährdet<br />

werden.<br />

19. In § 68 wird nach Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt:<br />

„(1a) Wenn es der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Fahrradverkehrs dient und aus<br />

Gründen der Leichtigkeit und Flüssigkeit des übrigen Verkehrs sowie der Verkehrssicherheit<br />

keine Bedenken dagegen bestehen, kann die Behörde best<strong>im</strong>men, dass abweichend<br />

von Abs. 1 von Radfahrern mit einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger ein<br />

Radweg oder ein Geh- und Radweg benützt werden darf, aber nicht muss. Derartige<br />

Radwege oder Geh- und Radwege sind mit den Zeichen gemäß § 53 Abs. 1 Z 27 bis<br />

29 anzuzeigen.“<br />

§ 53/27 Radweg ohne Benützungspflicht:<br />

§53/28a Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht:


17. GR. vom 21.03.2013 75<br />

§53/28b Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht:<br />

§53/29 Ende eines Radweges ohne Benützungspflicht bzw. Ende eines Geh- und<br />

Radweges ohne Benützungspflicht:<br />

<strong>Die</strong> Aufhebung der Radwegebenützungspflicht ist seit Jahrzehnten eine gemeinsame<br />

Forderung vieler Radvereine. <strong>Die</strong> Gründe liegen vor allem in einer De-facto-<br />

Behinderung durch die Benützungspflicht für Radfahrer, die schnell von A nach B<br />

kommen wollen. Gerade durch die häufigen Unterbrechungen der Radwege wird eine<br />

zügige Fahrt verhindert. Außerdem erzeugt die erzwungene Benützung von Gehund<br />

Radwegen oft sehr gedrängte Situationen, was sich auch durch die Benutzung<br />

der Fahrbahn vermeiden ließe.<br />

In <strong>Ried</strong> kommt auf einigen Abschnitten die Aufhebung der Radwegebenützungspflicht<br />

in Frage, und zwar:<br />

- in der Roseggerstraße bzw. Hartwagnerstraße am Geh- und Radweg zwischen der<br />

Parkzufahrt am Schönauerweg und der Zufahrt zur Kellergasse,<br />

- an der Promenade zwischen der Zufahrt zum Parkplatz vor der Roseggerschule<br />

und der Kreuzung mit der Bahnhofstraße,<br />

- entlang der Ra<strong>im</strong>undstraße und<br />

- in der Gutenbergstraße zwischen Kreisverkehr Voglweg und der ersten Brücke zu<br />

den ISG-Wohnblöcken.<br />

Der Verkehrsausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 14.03.2013 einst<strong>im</strong>mig vor,<br />

dass die Aufhebung der Radwegebenützungspflicht in den oben angeführten Bereichen<br />

bei der Bezirkshauptmannschaft bea<strong>ntrag</strong>t werden soll.“<br />

<strong>Die</strong> Verordnung wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der Originalverhandlungsschrift<br />

als wesentlicher Bestandteil bei.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Vizebürgermeister Mag. Ernst Reiter versteht die Welt nicht mehr. Da baue <strong>Ried</strong> zur<br />

Sicherheit der Radfahrer teure Radwege und nun komme der Verkehrsausschuss und wolle<br />

eine Aufhebung der Radwege, weil die Radfahrer schneller fahren wollen. Er zitiert<br />

aus einer Broschüre: „<strong>Die</strong> Aufhebung der Radwegebenützungspflicht ist seit Jahrzehnten<br />

eine gemeinsame Forderung vieler Radvereine. <strong>Die</strong> Gründe liegen vor allem in einer De-


17. GR. vom 21.03.2013 76<br />

facto-Behinderung durch die Benützungspflicht für Radfahrer, die schnell von A nach B<br />

kommen wollen. Gerade durch die häufigen Unterbrechungen der Radwege werde eine<br />

zügige Fahrt verhindert.“<br />

Vizebürgermeister Mag. Reiter stellt fest, dass von Sicherheit hier nicht die Rede sei.<br />

Was sei dem Verkehrsausschuss wichtiger: <strong>Die</strong> Sicherheit der Radfahrer, oder schnell<br />

von A nach B zu kommen oder irgendwelchen Radclubs oder Radfahrinitiativen rasende<br />

Radfahrer auf <strong>Ried</strong>er Straßen zu erlauben. Er spricht den Vorschlag<br />

Roseggerstraße/Hartwagnerstraße, vom Schönauerweg zur Kellergasse, an, eine neuralgische,<br />

nicht ungefährliche Verkehrssituation, und genau hier sollte der Radfahrer den<br />

Radweg nicht benutzen und mitten unter den Autos durchfahren. Genau dasselbe sehe er<br />

bei der Promenade, wo Schüler unterwegs sind, da brauche man dann auf einmal keine<br />

Radwegbenützung, weil man in seiner Geschwindigkeit von A nach B behindert werde.<br />

Er fragt sich, wozu dann überhaupt noch Radwege und Radfahrstreifen gebaut würden,<br />

wenn sie die Radfahrer dann eh nicht benützen.<br />

Stadtrat Max Gramberger erklärt, dass es einerseits Radfahrer gebe, die Sicherheit und eine<br />

Abgrenzung gegenüber der Straße wollen, vor allem dort wo ein hohes Verkehrsaufkommen<br />

und hohe Geschwindigkeiten vorherrschen. Andere, so wie er, schätzen das Rad<br />

als schnelles Fortbewegungsmittel oder fahren täglich damit in die Arbeit. Wenn sie nun<br />

auf die Radwege gezwungen werden, müssen sie bei den Ausfahrten und überall wo der<br />

Radweg zu Ende ist, Vorrang geben, warten, wieder weiterfahren, abbremsen usw. Das<br />

verhindere ein zügiges Fahren. Er sieht die Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes<br />

als wichtige Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs. Trotzdem sollten auch weiterhin<br />

an neuralgischen Stellen Radwege gebaut werden. In der Innenstadt bei den Tempo-30-Bereichen<br />

sei es aber generell so, dass Radwege eigentlich nicht notwendig seien,<br />

weil es sicherer sei, wenn der Radfahrer mit dem Verkehr mitfährt und sich nicht ständig<br />

wieder einordnen muss und dadurch Zeit verliert.<br />

Für Vizebürgermeister Mag. Ernst Reiter steht außer Zweifel, dass alle das Radfahren<br />

fördern wollen, aber nicht, wenn dabei die Sicherheit auf der Strecke bleibe. Es sei klüger,<br />

der Radfahrer steige in gefährlichen Situationen einmal ab, bevor er irgendwann<br />

einmal irgendwo unter die Räder komme. Das sei ihm ein Anliegen und darum werde er<br />

diesem A<strong>ntrag</strong> sicher nicht zust<strong>im</strong>men.<br />

Stadtrat Erich Rohrauer versichert, er sei selbst begeisterter Radfahrer und schätzt und benützt<br />

die vorhandenen Radwege, die Sicherheit gewährleisten. In der Innenstadt sei man als<br />

Radfahrer ohnehin schneller. Es gehe vor allem um den Schutz der Radfahrer. Er ist dagegen<br />

Radwege aufzulassen, die zuerst um teures Geld errichtet worden seien und kann<br />

auch die Sinnhaftigkeit einer Auflassung für ein zügiges Vorankommen der Radfahrer,<br />

zum Beispiel in der Roseggerstraße, nicht nachvollziehen.<br />

Bürgermeister Albert Ortig erläutert, dass mittlerweile Radfahrbeauftragte vom Land<br />

Oberösterreich den Bau von Radwegen, ohne dass sie echte Achsen bilden, eher ablehnen<br />

und bevorzugen, dass der Radfahrer bei Einhaltung der jeweils verordneten<br />

Geschwindigkeit insbesondere in Stadtgebieten <strong>im</strong> fließenden Straßenverkehr<br />

mitfahre. Damit sollen Gefahrenquellen <strong>im</strong> Kreuzungsbereich min<strong>im</strong>iert werden. Wir<br />

sollten versuchen, solche Voraussetzungen zu schaffen, dass der Radfahrer, möglichst<br />

ohne einen eigenen Radstreifen zu benötigen, mit dem fließenden Verkehr mitfahren<br />

kann. Trotzdem gibt es auch schwächere Verkehrsteilnehmer, die die nicht durchgängigen<br />

Radwege benutzen. Er schlägt vor, den A<strong>ntrag</strong> zurückzustellen und den Radfahrbeauftragten<br />

des Landes einzuladen, um eine sachlich und fachlich gut durchdachte<br />

Lösung <strong>im</strong> Rahmen eines Lokalaugenscheines zu suchen. Es sollen keine zusätzli-


17. GR. vom 21.03.2013 77<br />

chen Gefahrenquellen entstehen, aber auch nicht generell ein Mitfahren mit dem Verkehr,<br />

dort wo es möglich ist, verhindert werden. Sicherheitsbedenken sollten nicht einfach<br />

zur Seite gestellt, sondern ernst genommen werden.<br />

Gemeinderat Dr. Christoph Bleckenwegner ortet bei der heutigen Sitzung eine generelle<br />

St<strong>im</strong>mung gegen das Radfahren und führt dann aus, dass versierte Radfahrer oder auch<br />

vermehrt Elektrofahrräder durchaus in der Lage seien, <strong>im</strong> fließenden Verkehr mitzufahren.<br />

Für die sei es ein erhöhtes Sicherheitsrisiko, <strong>im</strong> Kreuzungsbereich stehen zu bleiben<br />

und sich einordnen zu müssen. Hier wäre heute eine Korrektur durch Beschlussfassung<br />

der vorgeschlagenen Maßnahmen möglich. Er sieht keine Notwendigkeit, diesen A<strong>ntrag</strong><br />

zurückzustellen, noch dazu, wo von allen Verkehrsexperten schon beurteilt worden ist,<br />

dass dies eine Erhöhung der Sicherheit für die Radfahrer bedeuten würde.<br />

Bürgermeister Albert Ortig versichert, dass es bei der Rückstellung des A<strong>ntrag</strong>es nicht darum<br />

gehe, diese Maßnahmen generell nicht umzusetzen, sondern um die geäußerten Sicherheitsbedenken<br />

und die Fragestellung, an welchen Stellen eine Umsetzung geschehen soll.<br />

Der Radverkehrsbeauftragte solle die fraglichen Stellen überprüfen. Jedes Verlassen eines<br />

Radweges auf die Straße sei <strong>im</strong>mer mit einem nicht unerheblichen Gefahrenpotential<br />

verbunden. Darum sollte dies in Abst<strong>im</strong>mung mit einem Sachverständigen des Landes<br />

durchgeführt werden. Man könne zum Beispiel auch parallele Ausfahrspuren vom Radverkehr<br />

in die Straße vorsehen. Es wird sich keiner vorwerfen lassen wollen, dass leichtfertig<br />

etwas beschlossen worden ist, nur weil es schnell gehen sollte, was dann später zu<br />

Problemen führt.<br />

Gemeinderat Dr. Christoph Bleckenwegner verweist noch einmal darauf , dass ein ständiges<br />

Zu- und Abfahren vom Radfahrweg und Einordnen in den Straßenverkehr ein erheblicheres<br />

Risiko darstelle als ein Mitfahren auf der Straße, dort wo es Sinn macht.<br />

Für Bürgermeister Albert Ortig ist dies wieder ein krasser Widerspruch zu dem, was be<strong>im</strong><br />

Tagesordnungspunkt Umwidmung Grünzug mit einem zusätzlichen Radweg in der Salzburger<br />

Straße angeregt wurde. Es gehe um die Sicherheit der Menschen, da habe man eine<br />

erhöhte Verantwortung und es sei <strong>im</strong> Sinne aller, die Möglichkeit zu nutzen, dies von<br />

einem Sachverständigen des Landes überprüfen zu lassen. Es werde ja schließlich niemand<br />

gestraft, der mit dem Fahrrad auf der Straße fährt. Es gehe darum, sachlich fundierte<br />

und bestätigte Lösungen einer Beschlussfassung zuzuführen.<br />

Stadtrat Max Gramberger möchte noch zu ein paar Punkten Stellung nehmen. Er bedankt sich<br />

bei Stadtrat Rohrauer, dass dieser ihn schützen wolle, es gäbe aber Bereiche, da wolle er<br />

sich nicht schützen lassen. Er erläutert beispielhaft noch einmal die Situation in der<br />

Roseggerstraße/Hartwagnerstraße, wo ihm ein Mitfahren mit dem Straßenverkehr sicherer<br />

scheint, als die verpflichtende Benützung des Radweges. Wenn ein Radfahrer ohne zu<br />

Schauen vom Schönauerweg in die Straße hineinfährt, sei er selber schuld. Er gehe<br />

grundsätzlich davon aus, dass sich die Radfahrer so wie die Autofahrer an die StVO halten.<br />

Es gebe Vergehen seitens der Autofahrer, aber auch Fehlverhalten der Radfahrer.<br />

Bürgermeister Albert Ortig merkt an, dass der Radfahrer aber der schwächere<br />

Verkehrsteilnehmer sei und Unfallfolgen verheerend seien.<br />

Stadtrat Max Gramberger findet, dass man so jede Diskussion abwürgen könne. Wenn jemand<br />

unvernünftig fahre, sei er selbst schuld.<br />

Bürgermeister Albert Ortig kann diesem Argument nicht folgen. Es werde unter Umständen


17. GR. vom 21.03.2013 78<br />

dann auch Vorschläge geben, einen kurzen Parallelstreifen zu machen, der dem Radfahrer<br />

be<strong>im</strong> Verlassen des Radweges das Einfädeln in den fließenden Verkehr erleichtert und<br />

eine Sicherheitszone für den Radfahrer bedeutet. Ein älterer Radfahrer könne auch einfach<br />

einmal etwas übersehen und auf die Straße fahren. Man sollte schon vorsichtig sein<br />

und nicht so tun, als ob der Radfahrer unter gleichen Voraussetzungen wie der Autofahrer<br />

unterwegs ist. Man müsse zur Kenntnis nehmen, dass hier ein besonderer Schutz erforderlich<br />

ist.<br />

Stadtrat Max Gramberger will sich nicht so schützen lassen und erläutert an einigen <strong>im</strong><br />

Amtsvortrag vorgesehenen Stellen anhand von Beispielen die Sinnhaftigkeit einer Aufhebung<br />

des Radweges. Auch ihm sei die Sicherheit ein Anliegen. Er habe diese Punkte<br />

<strong>im</strong> Vorfeld mit Herrn Dr. Obermair besprochen, der keine Probleme für die Durchführung<br />

sah. Der Vorschlag, den Radfahrbeauftragen des Landes nach <strong>Ried</strong> zu holen, fände<br />

er grundsätzlich nicht schlecht. Er schlägt vor, ein Radverkehrskonzept zu beschließen, es<br />

gäbe bereits eine Ausschreibungsunterlage, die mit Unterstützung des Radverkehrsbeauftragte<br />

erstellt worden ist. Unter diesem Gesichtspunkt könne er sich gut vorstellen, den<br />

Tagesordnungspunkt zurückzustellen, um das Radverkehrskonzept umzusetzen.<br />

Bürgermeister Albert Ortig informiert, dass es zum Radverkehrskonzept bereits eine<br />

Vereinbarung mit dem Land zur Vorlage eines Angebotes gebe und sobald dieses vorliege,<br />

werde man sich damit auseinandersetzen. Zum Radfahrkonzept seien Gespräche mit<br />

dem Radverkehrsbeauftragten und den zuständigen Stellen des Landes geführt worden<br />

und er könne sich gut vorstellen, dass dieses Konzept dann auch beschlossen und umgesetzt<br />

werde.<br />

Für Stadtrat Erich Rohrauer ist es wichtig, den Radfahrer zu schützen, gerade in Bereichen,<br />

wo es flott geht und man flott unterwegs ist, müsse man zum Schutz der Radfahrer versuchen,<br />

das Tempo herauszunehmen. Er erinnert an den tragischen Unfall eines Radfahrers<br />

vor einigen Jahren am Schönauerweg, der von einem Auto niedergefahren worden ist und<br />

seither <strong>im</strong> Wachkoma liegt. Man trage Verantwortung für den Schutz der Radfahrer.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Zurückstellung des A<strong>ntrag</strong>es und der<br />

Begutachtung und Feststellung von möglichen Bereichen<br />

zur Aufhebung der Radwegepflicht durch<br />

den Radverkehrsbeauftragen des Landes, einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehrst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es<br />

(4 Gegenst<strong>im</strong>men: GRÜNE).


17. GR. vom 21.03.2013 79<br />

6. Soziale Angelegenheiten<br />

6.1 Subventionen<br />

6.1.1 Volkshilfe <strong>Ried</strong>, Kindertreff Löwenzahn – Ansuchen um Subvention 2013<br />

Bürgermeister Albert Ortig ersucht den Obmann des Ausschusses für Familie, Generationen<br />

und soziale Angelegenheiten, Herrn Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Der Kindertreff Löwenzahn ersucht mit Schreiben vom 07.01.2013 um eine Subvention<br />

für das Jahr 2013 in der Höhe von € 8.000,--. Eine Kostenaufstellung wurde mit gleicher<br />

Post übermittelt.<br />

<strong>Die</strong> Bedeckung ist auf HHS 1/2590-7570 gegeben.<br />

Der Sozialausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 25.02.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, dass der<br />

Volkshilfe, Kindertreff Löwenzahn eine Subvention in der Höhe von<br />

€ 8.000,-- gewährt werden soll.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Subvention an die Volkshilfe, Kindertreff<br />

Löwenzahn, iHv € 8.000,-- – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 80<br />

6. Soziale Angelegenheiten<br />

6.2 Änderung Krabbelstubentarifordnung - Verordnungsprüfung des Landes<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Ausschusses für Familie,<br />

Generationen und soziale Angelegenheiten, Herrn Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Krabbelstubentarifordnung wurde zur Verordnungsprüfung be<strong>im</strong> Amt der Oö. Landesregierung,<br />

Direktion Bildung und Gesellschaft vorgelegt. Mit Schreiben vom 28. August<br />

2012, BGD-400349/28-2012-Gl wurde mitgeteilt, dass Änderungen vorzunehmen<br />

sind.<br />

§ 4<br />

Berechnung des Elternbeitrags<br />

Der monatliche Elternbeitrag für die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung<br />

beträgt von der Berechnungsgrundlage für Kinder unter 3 Jahren<br />

1. 3,6 % für die Betreuungszeit von max<strong>im</strong>al 30 Wochenstunden (mindestens 165 Euro),<br />

oder<br />

2. mindestens 4,8 % für darüber hinausgehende Inanspruchnahme, max<strong>im</strong>al 220 Euro.<br />

Der Textteil „mindestens 165 Euro ist durch „max<strong>im</strong>al 165 Euro“ zu ersetzen.<br />

Es hat richtig zu lauten:<br />

§ 4<br />

Berechnung des Elternbeitrags<br />

Der monatliche Elternbeitrag für die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung<br />

beträgt von der Berechnungsgrundlage für Kinder unter 3 Jahren<br />

1. 3,6 % für die Betreuungszeit von max<strong>im</strong>al 30 Wochenstunden (max<strong>im</strong>al 165 Euro),<br />

oder<br />

2. mindestens 4,8 % für darüber hinausgehende Inanspruchnahme, max<strong>im</strong>al 220 Euro.<br />

Hinweis vom Land OÖ - Rechtlicher Hintergrund: Gemäß § 8 Abs. 1 der Oö. Elternbeitragsverordnung<br />

(EBVO) 2011 beträgt der Elternbeitrag für die Inanspruchnahme einer<br />

Kinderbetreuungseinrichtung von der Berechnungsgrundlage (§2 Abs. 8 EBVO 2011) für<br />

Kinder unter drei Jahren 3,6 % für die Betreuungszeit bis max<strong>im</strong>al 30 Wochenstunden,<br />

max<strong>im</strong>al aber den von Ihnen als Rechtsträger festzusetzenden Höchstbeitrag.<br />

Der Sozialausschuss schlägt in seiner Sitzung 25.02.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Änderung der Krabbelstubentarifordnung wie vorgeschlagen zur Beschlussfassung<br />

vor.


17. GR. vom 21.03.2013 81<br />

V e r o r d n u n g<br />

des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> vom 21. März 2013,<br />

mit der die Festlegung von Elternbeiträgen für die Leistungen der Krabbelstube der Stadtgemeinde<br />

<strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, die Krabbelstuben-Tarifordnung 2012 der Stadtgemeinde<br />

<strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> vom 05.07.2012 gemäß §§ 27 Abs. 1 des Kinderbetreuungsgesetzes 2007<br />

idF 2009, LGBl Nr. 59/2009 i. V. m. den Best<strong>im</strong>mungen der Oö. Elternbeitragsverordnung<br />

2011, LGBl. Nr. 102/2010 wie folgt abgeändert wird.<br />

1. Im § 4 Berechnung des Elternbeitrags Absatz 2 Ziffer1 wird das Wort „mindestens<br />

165 Euro“ durch das Wort „max<strong>im</strong>al 165 Euro“ ersetzt.<br />

2. <strong>Die</strong>se Verordnung tritt mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft.<br />

Der Bürgermeister:<br />

Albert Ortig<br />

Angeschlagen am: 22.03.2013<br />

Abgenommen am: 08.04.2013“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates die mit der<br />

Änderung der Krabbelstubentarifordnung – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 82<br />

7. Bildung, Schule, Horte<br />

7.1 Abgangsdeckung Hort Franziskanerinnen und Subvention Hauptschule<br />

Franziskanerinnen (kombinierte Variante)<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obfrau des Ausschusses für Bildung,<br />

Schule, Horte, Frau Stadträtin Gabriele Luschner, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>se führt aus:<br />

„a) Abgangsdeckung Hort Franziskanerinnen<br />

Es existiert bis heute kein unterfertigter Abgangsdeckungsvertrag für den Hort mit<br />

den Franziskanerinnen (konkret: „Verein für Bildung und Erziehung der Franziskanerinnen<br />

von Vöcklabruck“).<br />

Im Gemeinderat vom 24.03.2011 wurde jedoch eine Absichtserklärung der Stadtgemeinde<br />

<strong>Ried</strong>, mit der Einschränkung, dass sich die Abgangsdeckung ausschließlich<br />

auf <strong>Ried</strong>er Kinder bezieht, beschlossen.<br />

Mit Schreiben vom 09.01.2013 ersucht der „Verein für Bildung und Erziehung der<br />

Franziskanerinnen von Vöcklabruck“ um die Abgangsdeckung (12 Kinder, Abgang<br />

je Kind € 1.277,85) für das Schuljahr 2011/2012 iHv € 15.334,20.<br />

Abgangsdeckung 2010/11: € 5.859,23. <strong>Die</strong>s bedeutet eine Erhöhung <strong>im</strong> Vergleich<br />

zum Vorjahr von € 9.474,97!<br />

Als Prüfungsunterlage wurde eine Hort-Kostenstellenrechnung (Hort Franziskanerinnen,<br />

Hort Stadt <strong>Ried</strong> und Hort Caritas) übermittelt. Bei der Durchsicht der Unterlage<br />

wurde festgestellt, dass <strong>im</strong> Jahr 2011/12 eine Mitarbeiterin in Pension ging und<br />

aufgrund der Abfertigungszahlung diese Erhöhung des Abganges zu erklären ist.<br />

In einem Telefonat mit Mag. Hollnbuchner (wirtschaftliche Geschäftsführung) wurde<br />

hinterfragt, warum der Betrag nicht rückgestellt wurde. Mag. Hollnbuchner gab an,<br />

dass der Verein nach UGB bilanziert. Für die Abrechnung mit allen öffentlichen Institutionen<br />

wird eine kameralistische Darstellung (keine Rückstellungen, Abschreibungen,<br />

etc.) in Form einer Excel-Aufstellung gewählt.<br />

Aufgrund dieser Tatsache wird von der Finanzverwaltung Folgendes angemerkt und<br />

vorgeschlagen:<br />

<br />

<br />

<strong>Die</strong> Überprüfung des Abganges Hort Franziskanerinnen kann von Seiten der Finanzverwaltung<br />

aufgrund der vorgelegten Unterlagen nur auf Plausibilität überprüft werden.<br />

.<br />

Aus Sicht der Finanzverwaltung sollte die Abfertigungszahlung bei der Berechnung<br />

des zu deckenden Abganges je Kind herausgerechnet werden , da die Stadtgemeinde<br />

Ausgaben der Vergangenheit (Rückstellungen) 2011/12 tragen würde, für die bereits<br />

von Seiten des Vereins in der Bilanzierungsdarstellung vorgesorgt wurde.


17. GR. vom 21.03.2013 83<br />

Es ergäbe sich daher eine Abgangsdeckung von € 6.528,48,- anstatt des vom Verein<br />

bea<strong>ntrag</strong>ten Betrages iHv € 15.334,20:<br />

Abgang 2011/12 gesamt - € 88.171,40<br />

Korrektur Abfertigungszahlung + € 50.632,41<br />

Abgang ohne Abfertigungszahlung 2011/12 - € 37.538,99<br />

Abgang pro Kind (69 Kinder) - € 544,04<br />

Abgang 2011/12 für 12 Kinder € 6.528,48<br />

Subvention Hauptschule Franziskanerinnen<br />

Mit Schreiben vom 07.01.2013 ersucht die Hauptschule der Franziskanerinnen um<br />

Subvention für die Kinder, die die Hauptschule der Franziskanerinnen besuchen.<br />

<strong>Die</strong> errechnete Subvention durch die Bürgerservicestelle beträgt für 2011/12 €<br />

7.516,40.<br />

Kombinierte Variante Abgangsdeckung Hort und Subvention HS Franziskanerinnen<br />

Im Gemeinderat vom 13.12.2012 wurde eine kombinierte Variante aus Abgangsdeckung<br />

für den Hort und Subvention Hauptschule Franziskanerinnen beschlossen.<br />

Nach Vorlage der jeweiligen Abrechnung bzw. Ansuchen um Abgangsdeckung für<br />

ein Hortjahr soll wie bisher die Subvention berechnet, jedoch nur der Differenzbetrag<br />

zwischen Abgangsdeckung und Subvention, als Subvention ausbezahlt werden.<br />

Es ergäbe sich somit bei der kombinierten Variante ein Betrag iHv € 7.516,40:<br />

Abgangsdeckung (ohne Abfertigung) 2011/12 € 6.528,48 (1/2590-7571)<br />

Errechnete Subvention Hauptschule Franziskanerinnen € 7.516,40<br />

Abgangsdeckung (ohne Abfertigung) 2011/12 - € 6.528,48 € 987,92 (1/2300-7570)<br />

Zu überweisender Betrag (kombinierte Variante) € 7.516,40<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat vor, den Betrag<br />

(kombinierte Variante) von € 7.516,40 zu überweisen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Vizebürgermeister Michael Steffan zeigt sich mit der gewählten Vorgangsweise<br />

einverstanden, erläutert jedoch zusätzlich, dass von den Franziskanerinnen versucht worden<br />

ist, in der Abgangsdeckung – höflich ausgedrückt – Personalkosten unterzujubeln.<br />

<strong>Die</strong>s ist dank der Aufmerksamkeit von Mag. Mattes nicht gelungen. Vizebürgermeister<br />

Steffan schlägt vor, die Abgangsdeckung neu auszuverhandeln und den Franziskanerinnen<br />

schriftlich mitzuteilen, solche Versuche in Zukunft zu unterlassen.<br />

Bürgermeister Albert Ortig weiß die Controllertätigkeit von Mag. Mattes ebenfalls sehr zu


17. GR. vom 21.03.2013 84<br />

schätzen, wodurch sich die Stadtgemeinde in diesem Fall einige tausend Euros erspart<br />

hat. Er schließt sich dem Vorschlag von Vizebürgermeister Steffan an, den Franziskanerinnen<br />

brieflich zu signalisieren, dass derartige Versuche aussichtslos sind.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Überweisung des Betrages (kombinierte<br />

Variante) von € 7.516,40 wie von der Berichterstatterin<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum<br />

Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 85<br />

8. Sportangelegenheiten<br />

8.1 Turnverein <strong>Ried</strong> – Ansuchen um Förderzuschuss Umbau Jahnturnhalle<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Sportausschusses,<br />

Herrn Vizebürgermeister Michael Steffan, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Mit Schreiben vom Oktober 2012 ersucht der Ehrenobmann des Turnvereines <strong>Ried</strong><br />

1848, Herr Franz D<strong>im</strong>, um Förderzuschuss für den Umbau der Jahnturnhalle. <strong>Die</strong> Jahnturnhalle<br />

wird nächstes Jahr 90 Jahre alt, daher sind dem Alter entsprechend wie in den<br />

vergangenen Jahren umfangreiche Sanierungsmaßnahmen notwendig. Mit dem jetzigen<br />

Vorhaben geht es um die Sanierung der Sanitärbereiche, um sie auf ein zeitgemäßes hygienisches<br />

Niveau zu bringen. Außerdem sind die Räumlichkeiten der Turnschule abgewohnt<br />

und sanierungsbedürftig. <strong>Die</strong> Sanierung der Jahnturnhalle ist in drei Bauabschnitten<br />

vorgesehen:<br />

1. WC- und Brauseanlagen<br />

2. Adaptierung der Unterbringungsräumlichkeiten<br />

3. Malerarbeiten nach Fertigstellung<br />

Dem Ansuchen vom Oktober 2012 liegen bereits Übersichtspläne bzw. Angebote von<br />

den einzelnen Gewerken bei. <strong>Die</strong> Gesamtprojektkosten für die Sanierungsmaßnahmen<br />

belaufen sich auf ca. € 402.700,-- exkl. MWSt Der Turnverein <strong>Ried</strong> wünscht sich für diese<br />

Finanzierung eine Drittellösung, wobei von Seiten der Stadtgemeinde ein Förderzuschuss<br />

von ca. 10 % der Gesamtkosten üblich sind. Im heurigen Budget 2013 ist für dieses<br />

Vorhaben keine Finanzierung veranschlagt, das heißt eine Finanzierung wäre frühestens<br />

ab 2014 möglich und müsste daher <strong>im</strong> Budget für 2014 vorgesehen werden.<br />

Der Sportausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 04.03.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, dass dem<br />

Turnverein <strong>Ried</strong> 1848 grundsätzlich für die Sanierungsmaßnahmen der Jahnturnhalle<br />

nach Vorlage sämtlicher Rechnungen ein Förderzuschuss von 10 % der Gesamtkosten<br />

gewährt werden soll. <strong>Die</strong> Summe ist <strong>im</strong> Voranschlag für 2014 zu berücksichtigen.<br />

In der Diskussion wird vorgebracht, dass in der Regel die Landesförderung wie auch in<br />

der Vergangenheit an eine gleich hohe Gemeindeförderung gebunden ist. Um hier die<br />

Möglichkeiten des Vereines nicht zu beschneiden, wird vorgeschlagen, eine Förderung in<br />

Höhe der Landesförderung zu gewähren.<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 07.03.2013 mehrst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

vor, grundsätzlich eine Subvention in der Höhe der Landessubvention zu gewähren und<br />

diese Summe nach Maßgabe der Möglichkeiten <strong>im</strong> Voranschlag für 2014 und in den Folgejahren<br />

zu berücksichtigen. (Gewährung vorbehaltlich der Bedeckungsmöglichkeit).“<br />

Bürgermeister Albert Ortig bekräftigt noch einmal, dass die Förderzusage der Stadt an die<br />

Förderungshöhe des Landes gebunden ist.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.


17. GR. vom 21.03.2013 86<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die damit einverstanden sind, grundsätzlich eine<br />

Subvention in der Höhe der Landessubvention zu<br />

gewähren und diese Summe nach Maßgabe der<br />

Möglichkeiten <strong>im</strong> Voranschlag für 2014 und in den<br />

Folgejahren zu berücksichtigen (Gewährung vorbehaltlich<br />

der Bedeckungsmöglichkeit) – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehrst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es<br />

(4 St<strong>im</strong>menthaltungen: GRÜNE).


17. GR. vom 21.03.2013 87<br />

8. Sportangelegenheiten<br />

8.2 Subventionen<br />

8.2.1 Oö. Fußballverband - LAZ<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Sportausschusses,<br />

Herrn Vizebürgermeister Michael Steffan, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Der Sportdirektor des oö. Fußballverbandes, Willi Schuldes, ersucht mit Schreiben vom<br />

14. Jänner 2013 wieder um Gewährung einer Subvention für das LAZ <strong>Ried</strong> i.I. in der bisherigen<br />

Höhe für das Betriebsjahr 2012/2013.<br />

Dem Oö. Fußballverband wurde für das Jahr 2011/2012 eine Subvention in der Höhe von<br />

€ 5.760,-- (unter Berücksichtigung der 20 % Kreditsperre) gewährt.<br />

Der Sportausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 04.03.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, dass dem<br />

Oö. Fußballverband für das LAZ <strong>Ried</strong> für das Betriebsjahr 2012/13 eine Subvention in<br />

Höhe von € 5.760,-- gewährt werden soll.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Subvention an den Oö. Fußballverband<br />

für das LAZ <strong>Ried</strong> iHv € 5,760,-- – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 88<br />

8. Sportangelegenheiten<br />

8.2 Subventionen<br />

8.2.2 AKA SV <strong>Ried</strong>/Fußballakademie OÖ West – Förderung 2013<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Sportausschusses,<br />

Herrn Vizebürgermeister Michael Steffan, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Mit Schreiben vom 10. Jänner 2013 bedankt sich die AKA SV <strong>Ried</strong>/Fußballakademie<br />

OÖ West für die gewährte Subvention <strong>im</strong> Jahre 2012 und ersucht gleichzeitig, auch für<br />

das Jahr 2013 wieder eine Subvention zu gewähren. Weiters wird ersucht, die Förderung<br />

dem Verbraucherpreisindex anzupassen, da be<strong>im</strong> Betrieb der Fußballakademie inflationsbedingt<br />

und auch durch Steigerung der Qualität, erhöhte Ausgaben entstehen. Letztmalig<br />

wurde <strong>im</strong> Jahr 2012 eine Subvention in Höhe von € 29.069,--, zahlbar in zwei Raten, zu<br />

je € 14.534,50 gewährt. <strong>Die</strong> Bedeckung <strong>im</strong> heurigen Budget 2013 ist gegeben.<br />

Der Sportausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 04.03.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, dass dem<br />

Verein AKA SV <strong>Ried</strong>/Fußballakademie OÖ West für das Jahr 2013 eine Subvention in<br />

der Höhe von € 29.069,--, zahlbar in 2 Raten zu je<br />

€ 14.534,50 gewährt werden soll.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Subvention an den Verein AKA SV<br />

<strong>Ried</strong>/Fußballakademie OÖ West iHv € 29.069,--,<br />

zahlbar in 2 Raten zu je € 14.534,50 – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 89<br />

8. Sportangelegenheiten<br />

8.2 Subventionen<br />

8.2.3 LAG Genböck Haus <strong>Ried</strong><br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Sportausschusses,<br />

Herrn Vizebürgermeister Michael Steffan, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Mit Schreiben vom 13. Jänner 2013 ersucht der Verein um die Gewährung einer Subvention<br />

in Höhe von € 4.800,-- für die Durchführung der <strong>Ried</strong>er Leichtathletiknacht 2013<br />

am 14. Juni 2013 <strong>im</strong> Leichtathletik-Stadion <strong>Ried</strong>.<br />

<strong>Die</strong>se Veranstaltung hat den Status eines Weltmeisterschafts- und Europameisterschaftsqualifikationsmeetings<br />

mit nationaler und internationaler Beteiligung, die sicherlich ein<br />

Höhepunkt des Leichtathletik-Jahres in Oberösterreich sein wird.<br />

Laut vorgelegtem Planungsbudget (Stand 13. Jänner 2013) stehen Ausgaben in der Höhe<br />

von € 33.000,-- den erhofften Einnahmen (inkl. € 4.800,-- Subvention der Stadt <strong>Ried</strong>) in<br />

der Höhe von € 32.600,-- gegenüber. Es ergibt sich also derzeit noch ein Minus von €<br />

400,--!<br />

Im Jahr 2012 wurde von der Stadt <strong>Ried</strong> eine Subvention in der Höhe von € 4.800,-- gewährt.<br />

<strong>Die</strong> Bedeckung <strong>im</strong> Budget 2013 ist gegeben.<br />

Der Sportausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 04.03.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, dass der<br />

LAG Genböck Haus <strong>Ried</strong> für die Durchführung der Veranstaltung, <strong>Ried</strong>er Leichtathletiknacht<br />

2013, eine Subvention in Höhe von € 4.800,-- gewährt werden soll.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Subvention an die LAG Genböck Haus<br />

<strong>Ried</strong> iHv € 4.800,-- – wie vom Berichterstatter vorgetragen<br />

– einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 90<br />

9. Wohnungsangelegenheiten<br />

9.1 Wohnungsvergaben<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Wohnungsausschusses,<br />

Herrn Gemeinderat Franz Kaufmann, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Folgende Wohnungsvergaben wurden in den Sitzungen des Wohnungsausschusses<br />

vom 18.12.2012, 15.01.2013 und 19.02.2013 einst<strong>im</strong>mig zur Beschlussfassung vorgeschlagen.<br />

1. Vergabe der Wohnung 35 Kasernstraße 41 nach Gerda Katzlberger, 39,54 m²<br />

(3.Stock/1 R), Miete € 301,16, Kaution € 900,00 ; per 28.02.2013,<br />

Strassl Beatrice, Försterstraße 26a/2, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />

2. Vergabe der Wohnung Nr.1, Peter-Rosegger-Straße 58, nach Lingnau Ernestine,<br />

65,20 m2 (EG/3R), Miete € 453,52; Kaution € 1.360,00; per 28.02.2013<br />

Poitner Rudolf, Peter-Rosegger-Straße 53/10, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />

3. Vergabe der Wohnung Nr.32, Lubergasse 33, nach Mayr Josef,<br />

42,58 m2 (DG/2R), Miete € 356,81; Baukostenbeitrag € 765,54 ;per 28.02.2013<br />

Bahlol Abdul-Wahid, Ra<strong>im</strong>undstraße 21/49, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />

4. Vergabe der Wohnung Nr. 14, Lubergasse 37, nach Maria Brand,<br />

61,97 m2 (2. Stock/2 R), Miete € 482,38; Baukostenbeitrag € 1.116,74; per 31.12.2012<br />

Ruckensteiner Elke, Frankenburgerstraße 3a, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />

5. Vergabe der Wohnung Nr.16, Gyristraße 8, nach Reichinger Hermann,<br />

63 m² (3.OG/3R), Miete € 452,67; Kaution € 1.358,00; per 31.01.2013<br />

Hibic Arnel, Andreas-Hofer-Weg 5/10, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />

6. Vergabe der Wohnung Nr. 10, Försterstraße 26a nach Eric Philipp Manz,<br />

49,07 m² (3. Stock/ 1R) Miete € 373,70, Eigenmittel 1.121,00; per 31.12.2012<br />

Sipka Ünsal, <strong>Ried</strong>auerstraße 31/3, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />

7. Vergabe der Wohnung Nr. 5, Försterstraße 28a nach Martina Dirnberger,<br />

63,54 m (1. Stock/2R); Miete € 494,24; Kaution € 1.483,00; per 31.12.2012,<br />

Canakcioglu Esra, Hauptplatz 23/2, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>


17. GR. vom 21.03.2013 91<br />

8. Vergabe der Wohnung Nr. 12, Südtirolerstraße 35 nach Zeilner Frieda,<br />

56,30 m² (2. Stock/3R); Miete € 366,86; Kaution € 1.101,00; per 30.11.2012<br />

Mehic Muezin, Ufergasse 7, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />

9. Vergabe der Wohnung Nr.7, Schillerstraße 25, nach Schneider Daniel, 43,40<br />

m2 (1. Stock/2R), Miete € 300,88 ; Kaution € 903,00 ; per 31.03.2013 ; LAWOG<br />

Yikilmaz Bediha, <strong>Ried</strong>auer Straße 33 / Stiege 1 / 16, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit den Wohnungsvergaben – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 92<br />

10. Kulturangelegenheiten<br />

10.1 Subventionen<br />

10.1.1 Kulturverein Kunst <strong>im</strong> Keller<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obfrau des Kulturausschusses, Frau<br />

Stadträtin Dr. in Claudia Schoßleitner, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>se führt aus:<br />

„Der gemeinnützige Kulturverein Kunst <strong>im</strong> Keller erhielt vom Land OÖ den „Großen<br />

Landespreis für initiative Kulturarbeit 2008“. Als wesentliche Gründe für die Zuerkennung<br />

des Preises hat die Fachjury „die kontinuierliche Arbeit, das politische Engagement,<br />

die regionale Verankerung, die Vernetzungsarbeit sowie die Kooperation mit anderen<br />

Vereinen“ genannt.<br />

Der Verein wurde 1989 gegründet und konnte seither maßgebliche Impulse für das oö.<br />

Kulturleben setzen. KiK steht für kontinuierliche und professionelle Kulturarbeit, unabhängig<br />

von politischen Parteien und anderen Organisationen. <strong>Die</strong> Arbeit in den letzten 24<br />

Jahren umfasst folgende Zahlen: rund 1.330 Veranstaltungen, ca. 175.000 Besucher,<br />

mehr als 300 zahlende Mitglieder und rund 2.300 Interessenten (erhalten monatliches Info).<br />

Im nunmehr 25. Jahr seines Bestehens zählt KiK zu den größten Vereinen mit eigener<br />

Kulturstätte in Oberösterreich. Das Programmangebot bietet Musik in ihren verschiedenen<br />

Stilen und Ausdrucksformen über Literatur und Theater bis hin zum Kabarett. Außerdem<br />

finden jährlich vier bis fünf Ausstellungen bildender Künstler statt. KiK steht für<br />

Wertschätzung unterschiedlichster Kunstformen. Themen- und umfeldorientiertes Arbeiten<br />

mit Veranstaltern aus der Region in wechselseitigen Kooperationen hat dem Verein<br />

dazu verholfen, in seiner Programmatik unverwechselbar zu werden. KiK ist Mitglied der<br />

Kulturplattform OÖ sowie der IG Kultur Österreich. An den Prinzipien von KiK wird<br />

sich auch 2013 nichts ändern. Es geht nach wie vor darum, den Menschen in der Stadt<br />

<strong>Ried</strong> und Umgebung künstlerische Inhalte und Kunstformen nahe zu bringen. Kunst und<br />

deren Vermittlung sind nicht vorrangig in Quantitäten zu messen, dennoch sollen einige<br />

Eckdaten angeführt werden. Zu den Veranstaltungen <strong>im</strong> vergangenen Jahr kamen 6.557<br />

BesucherInnen. Erstmals fand in <strong>Ried</strong> in Kooperation der Vereine KiK und „Werk“-Wien<br />

ein internationales Künstlersymposium statt. Seit 2008 lädt das Wiener Kunst- und Kulturzentrum<br />

„Werk“ KünstlerInnen aus Mittel- und Südamerika zum gemeinsamen Arbeiten<br />

nach Wien ein. 2012 fand das Projekt mit einem Teil der KünstlerInnen in <strong>Ried</strong> statt.<br />

Leider mussten zwei ausverkaufte Konzerte der „Querschläger“ wegen eines tragischen<br />

Todesfalls in der Familie eines Musikers und das Konzert von Violetta Parisini abgesagt<br />

werden.<br />

Seit Jahren gibt es gemeinsame Aktivitäten mit <strong>Ried</strong>er Schulen (u. a. Theaterveranstaltungen,<br />

Jazz-Brunch). <strong>Die</strong>se Veranstaltungen sowie Ausstellungen scheinen nicht <strong>im</strong><br />

Veranstaltungsnachweis auf. Anliegen des Vereins bleibt die Grundversorgung der Region<br />

mit einer anderen, <strong>im</strong> Sinne von hier nicht traditioneller Kultur. Daraus ergibt sich<br />

zwangsläufig ein Mehrspartenbetrieb, der von Musik in ihrer ganzen Bandbreite über<br />

Kabarett und Theater, Ausstellungen, Diskussionsveranstaltungen bis hin zur Literatur<br />

reicht. Kulturarbeit bedeutet für den Verein, sich für eine offene, tolerante und aufgeklärte<br />

Gesellschaft einzusetzen.<br />

Ziel des Kulturvereins ist es nicht zuletzt, über die dargebotenen Inhalte eine unverwechselbare<br />

Identität zu erreichen. Das gelingt seit Jahren, indem neben dem Normalprogramm<br />

Schwerpunkte (Kooperation mit der Landesmusikschule u. bildenden Künstler<br />

der Region, „Read <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>“„No Border“, „Bandbreiten“, „KiK & Schulen“ und Lite-


17. GR. vom 21.03.2013 93<br />

rarische Wanderungen, Theater ecce) gesetzt werden und themenbezogen mit Veranstaltern<br />

aus der Region sowie mit den örtlichen Schulen in wechselseitigen Kooperationen<br />

zusammen gearbeitet wird.<br />

Es wird für das Jahr 2013 um eine Förderung in der Höhe von € 36.000,00 ersucht.<br />

(2012: € 28.800,00)<br />

Budgetplanung Kulturprogramm Ausgaben<br />

Einnahmen<br />

2013<br />

Künstler Gagen/Fahrspesen 64.000,00<br />

Verpflegung/Nächtigung 11.000,00<br />

AKM 5.500,00<br />

Produktion Plakate 2.800,00<br />

Plakatieren 2.800,00<br />

Veranstaltungsdienste/Technik 8.500,00<br />

Catering 4.000,00<br />

Arbeitsdienste Vorstand 14.500,00<br />

Eintrittskarten Vordrucke 200,00<br />

Miete Anlagen/Instrumente 250,00<br />

Eintrittserlöse 49.400,00<br />

Eigenleistung Vorstand 14.500,00<br />

M-Plakat Sponsoring 1.800,00<br />

113.550,00 65.700,00<br />

Budget 2012 gesamt Ausgaben Einnahmen<br />

Abgang 2012 150,00<br />

Kulturstätte 24.550,00 3.000,00<br />

Verwaltung 61.450,00 25.000,00<br />

Kulturbetrieb/Programm 113.550,00 65.700,00<br />

199.700,00 93.700,00<br />

Subventionsbedarf<br />

Bund 30.000,00<br />

Land OÖ/Kultur 40.000,00<br />

Stadt <strong>Ried</strong> 36.000,00<br />

Gesamt 199.700,00 199.700,00<br />

Der Kulturausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 25.02.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, dass dem<br />

Kulturverein Kunst <strong>im</strong> Keller für das Jahr 2013 der aufgerundete Betrag von € 29.000,00<br />

als Subvention gewährt werden soll. Der Betrag ist <strong>im</strong> Kulturbudget Ansatz 1/3690-7570<br />

gedeckt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Subvention an den Kulturverein Kunst<br />

<strong>im</strong> Keller für das Jahr 2013 iHv € 29.000,00 – wie


17. GR. vom 21.03.2013 94<br />

von der Berichterstatterin vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 95<br />

10. Kulturangelegenheiten<br />

10.1 Subventionen<br />

10.1.2 LMS-Kulturkreis<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obfrau des Kulturausschusses, Frau<br />

Stadträtin Dr. in Claudia Schoßleitner, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>se führt aus:<br />

„Seit 28 Jahren ist der LMS-Kulturkreis ein fixer Bestandteil des Kulturlebens in <strong>Ried</strong>.<br />

Auch <strong>im</strong> Jahr 2013 bietet das Programm einen bunten Veranstaltungs-Mix von Kinderkonzerten,<br />

Workshops, Jazzkonzerten, Chor- und Orchesterkonzerten. Zeitgenössische<br />

Musik von oö. Komponisten hat ebenso ihren Platz wie Talentekonzerte mit Preisträgern<br />

der Wettbewerbe „Pr<strong>im</strong>a la Musica“.<br />

Enge Kooperationen gibt es mit der Innviertler Künstlergilde, dem Volksbildungswerk,<br />

sowie mit der Anton Bruckner Privatuniversität Linz. Dem <strong>Ried</strong>er Komponisten Friedemann<br />

Katt wird wieder ein Podium für Premieren seiner neuen Kompositionen geboten.<br />

Der LMS-Kulturkreis ist Mitgestalter des grenzüberschreitenden Projektes „Inn-Salzach-<br />

Euregio-Jugendorchester“ und des <strong>Ried</strong>er Kultursommers. Alle diese Aktivitäten werden<br />

von ehrenamtlichen Mitarbeitern durchgeführt. Somit ist die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> in der<br />

Lage, hochkarätige, vielfältige Kulturangebote zu sensationell günstigen Konditionen zur<br />

Verfügung zu haben.<br />

Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist es besonders wichtig, Kunst und<br />

Kultur eine Plattform zu geben. Kulturarbeit darf man nie isoliert betrachten – sie sollte<br />

auch über einen größeren Zeithorizont gedacht werden. Ihr ganz großer Wert liegt unter<br />

anderem darin, dass sie auch <strong>im</strong> höchsten Maß Jugend-, Bildungs-, und Sozialarbeit ist.<br />

Um die geplanten Projekte verantwortungsvoll durchführen zu können, ersucht der LMS-<br />

Kulturkreis um eine Jahressubvention für 2013 in der Höhe von € 43.000.00. (2012: €<br />

40.000,00)<br />

Der Kulturausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 25.02.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, dem<br />

LMS-Kulturkreis für das Jahr 2013 den Betrag von € 40.000,00 als Subvention zu gewähren.<br />

Der Betrag ist <strong>im</strong> Kulturbudget Ansatz 1/3220-7570 gedeckt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Subvention an den LMS-Kulturkreis für<br />

das Jahr 2013 iHv € 40.000,00 – wie von der Berichterstatterin<br />

vorgetragen – einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 96<br />

10. Kulturangelegenheiten<br />

10.1 Subventionen<br />

10.1.3 Jeunesse <strong>Ried</strong><br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obfrau des Kulturausschusses, Frau<br />

Stadträtin Dr. in Claudia Schoßleitner, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>se führt aus:<br />

„Österreichs größter Konzertveranstalter, die „Jeunesse“, betreut in der 17. Saison eine<br />

Konzertreihe der Geschäftsstelle <strong>Ried</strong>. Das große Ziel ist stets, Aufführungen von hoher<br />

Qualität anzubieten und ganz besonders auch junge Menschen mit hochwertiger Musik in<br />

Berührung zu bringen. Neue Formen der Musikvermittlung kommen dabei zum Einsatz.<br />

Als gute Mischung hat sich herausgestellt, sowohl internationale Topmusiker, als auch<br />

hervorragende Nachwuchsmusiker nach <strong>Ried</strong> zu holen. Ganz großer Beliebtheit erfreuen<br />

sich die Veranstaltungen speziell für Kinder und Jugendliche. <strong>Die</strong> Eintrittspreise sind jugend-<br />

und familienfreundlich. Das Programmangebot umfasst Abendkonzerte, Schülerkonzerte<br />

und Kinder- & Jugendkonzerte sowie diverse Workshops. Da die Jeunesse-<br />

Geschäftsstelle <strong>Ried</strong> ausschließlich ehrenamtlich betreut wird, kann mit sehr geringen Finanzmitteln<br />

ein Veranstaltungsangebot höchster Qualität nach <strong>Ried</strong> gebracht werden.<br />

Um die geplanten Veranstaltungen auf gewohnt hohem Niveau durchführen zu können,<br />

wird die Stadtgemeinde um eine Subvention in der Höhe von € 19.000,00 ersucht. (2012:<br />

€ 15.330,00)<br />

Der Kulturausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 25.02.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, dass der<br />

Jeunesse-Gechäftsstelle <strong>Ried</strong> für das Jahr 2013 der gerundete Betrag von € 15.400,00 als<br />

Subvention gewährt werden soll. Der Betrag ist <strong>im</strong> Kulturbudget Ansatz 1/3220-7570 gedeckt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Subvention an die Jeunesse-<br />

Geschäftsstelle <strong>Ried</strong> für das Jahr 2013 iHv<br />

€ 15.400,00 – wie von der Berichterstatterin vorgetragen<br />

– einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 97<br />

10. Kulturangelegenheiten<br />

10.1 Subventionen<br />

10.1.4 Brucknerbund <strong>Ried</strong><br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obfrau des Kulturausschusses, Frau<br />

Stadträtin Dr. in Claudia Schoßleitner, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>se führt aus:<br />

„Der Obmann des Brucknerbundes <strong>Ried</strong>, Herr Dr. Robert Mayrhofer, berichtet, dass <strong>im</strong><br />

Jahr 2013 ein Jubiläum „60 Jahre Brucknerbund“ gefeiert wird.<br />

<strong>Die</strong> Konzertsaison 2012 begann mit einem erfolgreichen Benefizkonzert, ein Gemeinschaftsprojekt<br />

mit dem Rotary Club <strong>Ried</strong>. Das Herbstkonzert hat mit der Aufführung des<br />

Konzertstücks für Cello von Ernst von Dohnányi eine hohe musikalische und technische<br />

Herausforderung bedeutet. Das Weihnachtskonzert wurde von insgesamt fünf Solisten<br />

herausragend gestaltet.<br />

Für das Jubiläum am 27. April 13 konnten der renommierte Geiger Johannes Meissl, Bariton<br />

Matthias Helm aus Linz und die Austro-Kanadierin Meredith Hoffmann-Thomson<br />

gewonnen werden. Insgesamt wirken vier Chöre bei diesem Jubiläumskonzert mit. Durch<br />

diese erhöhten Aufwendungen und den Abgangsbetrag von ca. € 20.193,00 für das Jahr<br />

2012 bea<strong>ntrag</strong>t Obmann Dr. Robert Mayrhofer eine Subvention in der Höhe von mindestens<br />

€ 10.000,00 für das Jahr 2013.<br />

(2012: € 8.000,00).<br />

Der Kulturausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 25.02.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, dass dem<br />

Brucknerbund <strong>Ried</strong> zu der Subvention von € 8.000,00 eine einmalige Sondersubvention<br />

für das Jubiläum, in der Höhe von € 1.000,00, gewährt werden soll. Der Betrag ist <strong>im</strong><br />

Kulturbudget Ansatz 1/3220-7570 gedeckt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Subvention an den Brucknerbund <strong>Ried</strong><br />

iHv € 8.000,00 und einer einmaligen Sondersubvention<br />

für das Jubiläum iHv € 1.000,00 - wie von der<br />

Berichterstatterin vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 98<br />

10. Kulturangelegenheiten<br />

10.1 Subventionen<br />

10.1.5 Innviertler Künstlergilde<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obfrau des Kulturausschusses, Frau<br />

Stadträtin Dr. in Claudia Schoßleitner, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>se führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Innviertler Künstlergilde hat auch <strong>im</strong> Jubiläumsjahr 2013 wieder viele Aktivitäten<br />

und Ausstellungen <strong>im</strong> Programm. 200 Mitglieder der IKG, der ältesten lokalen Künstlervereinigung<br />

mit den Sparten Malerei, Bildhauerei, Architektur, Literatur und Musik, erarbeiten<br />

ehrenamtlich ein reichhaltiges Kulturangebot. Der Vorsitzende der IKG, Mag.<br />

Walter Holzinger, ersucht die Stadtgemeinde um eine finanzielle Unterstützung. (2012: €<br />

6.374,00)<br />

Der Kulturausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 25.02.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, dass der<br />

Innviertler Künstlergilde für das Jahr 2013 der gerundete Betrag von<br />

€ 6.500,00 als Subvention gewährt werden soll. Der Betrag ist <strong>im</strong> Kulturbudget Ansatz<br />

1/3690-7570 gedeckt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Subvention an die Innviertler Künstlergilde<br />

für das Jahr 2013 iHv € 6.500,00 - wie von der<br />

Berichterstatterin vorgetragen - einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 99<br />

10. Kulturangelegenheiten<br />

10.1 Subventionen<br />

10.1.6 Sinfonisches Blasorchester <strong>Ried</strong><br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obfrau des Kulturausschusses, Frau<br />

Stadträtin Dr. in Claudia Schoßleitner, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>se führt aus:<br />

„Das Sinfonische Blasorchester <strong>Ried</strong> feiert in der Konzertsaison 2013/14 sein 25jähriges<br />

Bestehen. Als Kulturträger ist das Orchester regional sowie international nicht mehr wegzudenken.<br />

Viele Impulse für das Kulturleben und auch für die nächste Generation von<br />

MusikerInnen sind vom SBO-<strong>Ried</strong> ausgegangen.<br />

Im Jahr 2012 wurde die Stadt <strong>Ried</strong> wieder weit über die Bezirks- und Landesgrenzen<br />

hinaus musikalisch vertreten. Mit dem Sieg be<strong>im</strong> Internationalen Orchesterwettbewerb in<br />

Vöcklabruck zeigte das Orchester seine internationale Spitzenstellung. Mit zwei Konzerten<br />

<strong>im</strong> Rahmen der ITEC 2012 (International Tuba & Euphonium Conference) <strong>im</strong> Brucknerhaus<br />

Linz hinterließ das SBO-<strong>Ried</strong> in der Fachwelt einen hervorragenden Eindruck.<br />

Das zweite Open-Air-Konzert am <strong>Ried</strong>er Hauptplatz begeisterte das Publikum und ist<br />

schon zu einem Höhepunkt <strong>im</strong> <strong>Ried</strong>er Kultursommer geworden. Das SBO spielte dieses<br />

Konzert ohne Gage, damit es bei freiem Eintritt angeboten werden konnte. <strong>Die</strong> Kosten<br />

von € 5.000,00, die das Orchester übernahm, stellen eine hohe Belastung für die Finanzen<br />

des SBO dar.<br />

Eine CD-Produktion mit der „Landshuter Suite“ des <strong>Ried</strong>er Komponisten F. X. Frenzel<br />

und die anschließende Uraufführung in einem Konzert in Landshut bildete einen Schwerpunkt<br />

der Aktivitäten 2012.<br />

Das Musikjahr 2013 begann mit einem Konzertzyklus in Memoriam Günther Voglmayr<br />

mit einer Hommage <strong>im</strong> Radiokulturhaus Wien. Dabei wurde die von einem Orchestermitglied<br />

komponierte INTENTION#1 in Erinnerung an Günther Voglmayr uraufgeführt.<br />

In <strong>Ried</strong> und <strong>im</strong> Schloss Zell/Pram wurden Ende Jänner die beiden neuen Werke - die<br />

Landshuter Suite und die Intention#1 - präsentiert.<br />

<strong>Die</strong> erneute Einladung des Orchesters zur Teilnahme am WORLD MUSIC CONTEST in<br />

Kerkrade ist eine herausragende Anerkennung, da für diese höchste Wettbewerbsklasse<br />

nur wenige Orchester aus der ganzen Welt zugelassen werden. Mit Peter Rohrsdorfer als<br />

Saxofonsolisten wird das Pilgr<strong>im</strong> Concerto von Thomas Doss in Kerkrade erstmals erklingen.<br />

Das SBO-<strong>Ried</strong> zeigt sich somit wieder als musikalischer Botschafter <strong>Ried</strong>s.<br />

Auch in diesem Jahr werden wieder einige junge Talente ins Orchester aufgenommen, die<br />

wichtige Impulse für ihre musikalische Entwicklung erhalten.<br />

Das SBO-<strong>Ried</strong> ist auf internationalem Terrain ein herausragender Werbeträger für die<br />

Qualität der Kulturarbeit in Oberösterreich. Um das hohe Niveau halten bzw. ausbauen<br />

zu können ist man intensiv um Sponsoring bemüht. Jedoch ist eine Förderung von Land<br />

Oö. und Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> unbedingt notwendig. Aus diesem Grund ersucht Dir. Karl<br />

Geroldinger auch in diesem Jahr um eine großzügige Subvention und dankt für die bisherige<br />

Unterstützung. (2012: € 8.477,00)<br />

Der Kulturausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 25.02.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, dass dem<br />

Sinfonischen Blasorchester <strong>Ried</strong> für das Jahr 2013 der gerundete Betrag von € 8.500,00<br />

als Subvention gewährt werden soll. Der Betrag ist <strong>im</strong> Kulturbudget Ansatz 1/3220-7570<br />

gedeckt.“


17. GR. vom 21.03.2013 100<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Subvention an das Sinfonische Blasorchester<br />

für das Jahr 2013 iHv € 8.500,00 - wie von<br />

der Berichterstatterin vorgetragen - einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 101<br />

10. Kulturangelegenheiten<br />

10.2 Ehrung<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die anwesenden Vertreter der Presse,<br />

von diesem Tagesordnungspunkt nicht zu berichten, und sodann die Obfrau des Kulturausschusses,<br />

Frau Stadträtin Dr. in Claudia Schoßleitner, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>se führt aus:<br />

„Mag. Reinhard Adlmannseder gehört zu den maßgeblichen Gründungsmitgliedern des<br />

<strong>im</strong> Herbst 1988 ins Leben gerufenen gemeinnützigen Kulturvereins „Kunst <strong>im</strong> Keller“.<br />

Im Jänner 1994 wurde er als Nachfolger von Gerhard Marschall Obmann des Vereins und<br />

am 8. Jänner 2013 für die nächsten zwei Jahre einst<strong>im</strong>mig wiedergewählt.<br />

In den 20 Jahren als Obmann des Vereins konnte Mag. Reinhard Adlmannseder das KIK<br />

als eine aus <strong>Ried</strong> nicht mehr wegzudenkende Kulturinstitution etablieren. Umsichtige<br />

Vereinsführung sowie künstlerische Kreativität zeichnen ihn als Obmann wie auch als<br />

Menschen besonders aus. Sein großes Engagement und seine Motivationsfähigkeit ließen<br />

das KIK zu einem Kulturverein wachsen, auf dessen kleiner Bühne große Künstler nationalen<br />

und internationalen Ranges auch mit budgetschonenden Gagen auftreten.<br />

Das Land Oberösterreich hat <strong>im</strong> Jahr 2008 die Tätigkeit des KIK mit dem großen Landeskulturpreis<br />

honoriert.<br />

Der Kulturausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 25.02.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, dass<br />

Herrn Mag. Reinhard Adlmannseder das Goldene Ehrenzeichen der Stadt <strong>Ried</strong> verliehen<br />

werden soll.<br />

Dem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Verleihung des Goldenen Ehrenzeichens<br />

an Herrn Mag. Reinhard Adlmannseder - wie von<br />

der Berichterstatterin vorgetragen - einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 102<br />

10.3 Skulpturenpark <strong>im</strong> Gerichtspark – Prekariumsvereinbarung<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obfrau des Kulturausschusses, Frau<br />

Stadträtin Dr. in Claudia Schoßleitner, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>se führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Bundes Immobilien Gesellschaft erklärt sich als Grundeigentümer mit der Nutzung<br />

des Gerichtsparks für einen Skulpturenpark einverstanden, wenn ein Prekariumsvertrag<br />

abgeschlossen wird.<br />

Der Kulturausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 25.02.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, dass die<br />

Prekariumsvereinbarung vorbehaltlich der Klärung der Haftung abgeschlossen werden<br />

soll.<br />

Es wird in einer Nebenabrede vereinbart, dass auch die von der Innviertler Künstlergilde<br />

für die jeweilige Ausstellung ad hoc abgeschlossene Haftpflichtversicherung in Erfüllung<br />

des Punktes IV. 3. Absatz anerkannt wird.<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat vor,<br />

die Prekariumsvereinbarung abzuschließen.“<br />

<strong>Die</strong> Prekariumsvereinbarung wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt<br />

der Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit dem Abschluss der Prekariumsvereinbarung<br />

- wie von der Berichterstatterin vorgetragen - einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 103<br />

11. Prüfbericht<br />

11.1 Prüfbericht des Prüfungsausschusses zum Rechnungsabschluss 2012<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Prüfungsausschusses,<br />

Herrn Dr. Christoph Bleckenwegner, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„1. Rechnungsabschluss 2012 Stadtgemeinde<br />

1.1. Ordentlicher Haushalt<br />

Anordnungssoll NVA 2012 Sald. Mehreinnahmen<br />

Einnahmen € 32.859.638,67 € 31.833.700,00 + € 1.025.938,67<br />

Sald. Mehrausgaben<br />

Ausgaben € 32.854.713,75 € 31.833.700,00 - € 1.021.013,75<br />

Sollüberschuss € 4.924,92 0,00 + € 4.924,92<br />

Bezüglich der Detaildaten wird auf das Inhaltsverzeichnis des zugestellten Rechnungsabschlussentwurfes<br />

2012 verwiesen.<br />

<strong>Die</strong> Erläuterungen zu den Abweichungen gegenüber dem NVA 2012 gem. § 15<br />

Abs.1 Z 7 der VRV sind auf den Seiten 140 - 158 des Rechnungsabschlussentwurfes<br />

angeführt.<br />

<strong>Die</strong> <strong>im</strong> Entwurf des Rechnungsabschlusses 2012 getätigten Zuführungen zum a.o.H.<br />

betragen € 2.351.628,92 (Zuführungen NVA 2012 € 438.000,--, d.h. Mehrzuführungen<br />

in der Höhe von € 1.913.628,92).<br />

<strong>Die</strong> Zuführungen an den a.o.H. aus Verkehrsflächenbeiträgen betragen € 47.953,61<br />

(NVA 2012 € 30.000,--), d.h. Mehrzuführungen von € + 17.953,61.<br />

<strong>Die</strong> Zuführungen an den a.o.H. aus Kanalanschlussbeiträgen betragen € 265.925,19<br />

(Im NVA 2012 vorgesehen waren € 100.000,-, d.h. Mehrzuführung € + 165.925,19).<br />

1.2. Außerordentlicher Haushalt<br />

Anordnungssoll NVA 2012 Sald. Mehreinnahmen<br />

Einnahmen € 9.253.942,11 € 5.429.800,00 + 3.824.142,11<br />

Sald. Mehrausgaben<br />

Ausgaben 9.037.460,44 € 7.228.700,00 - € 1.808.760,44<br />

Fehlbetragsreduzierung<br />

Sollüberschuss,-fehlbetrag € 216.481,67 - € 1.798.900,00 + € 2.015.381,67<br />

<strong>Die</strong> Erläuterungen zum außerordentlichen Haushalt sind auf den Seiten 245 - 258 des<br />

Rechnungsabschlussentwurfes angeführt.<br />

Der Rechnungsquerschnitt und die Ermittlung des Maastrichtergebnisses


17. GR. vom 21.03.2013 104<br />

(€ + 3.223.381,76) sind auf den Seiten 5 - 8 erläutert.<br />

Der Prüfungsausschuss n<strong>im</strong>mt das Ergebnis des Rechnungsabschlusses 2012, bestehend<br />

aus dem Rechnungsabschluss Stadtgemeinde ordentlicher und außerordentlicher Haushalt<br />

und dem Rechnungsabschluss der Städtischen Bestattung zur Kenntnis und schlägt die<br />

Beschlussfassung <strong>im</strong> Gemeinderat vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die den Prüfbericht – wie vom Berichterstatter vorgetragen<br />

– zur Kenntnis nehmen, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 105<br />

12. Finanzangelegenheiten<br />

12.1 Rechnungsabschluss 2012<br />

12.1.1 Stadtgemeinde<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2012 der Stadtgemeinde wurde den Mitgliedern<br />

des Finanzausschusses am 21. Februar 2013 zugestellt.<br />

Der Rechnungsabschluss der Städtischen Bestattung (31.12.2012) liegt zur Sitzung<br />

auf.<br />

Rechnungsabschluss Stadtgemeinde<br />

Ordentlicher Haushalt<br />

Anordnungssoll NVA 2012 Sald. Mehreinnahmen<br />

Einnahmen € 32.859.638,67 € 31.833.700,00 + € 1.025.938,67<br />

Sald. Mehrausgaben<br />

Ausgaben € 32.854.713,75 € 31.833.700,00 - € 1.021.013,75<br />

Sollüberschuss € 4.924,92 0,00 + € 4.924,92<br />

Bezüglich der Detaildaten wird auf das Inhaltsverzeichnis des zugestellten Rechnungsabschlussentwurfes<br />

2012 verwiesen.<br />

<strong>Die</strong> Erläuterungen zu den Abweichungen gegenüber dem NVA 2012 gem. § 15<br />

Abs.1 Z 7 der VRV sind auf den Seiten 140 - 158 des Rechnungsabschlussentwurfes<br />

angeführt.<br />

<strong>Die</strong> <strong>im</strong> Entwurf des Rechnungsabschlusses 2012 getätigten Zuführungen zum a.o.H.<br />

betragen € 2.351.628,92 (Zuführungen NVA 2012 € 438.000,--, d.h. Mehrzuführungen<br />

in der Höhe von € 1.913.628,92).<br />

<strong>Die</strong> Zuführungen an den a.o.H. aus Verkehrsflächenbeiträgen betragen € 47.953,61<br />

(NVA 2012 € 30.000,--), d.h. Mehrzuführungen von € + 17.953,61.<br />

<strong>Die</strong> Zuführungen an den a.o.H. aus Kanalanschlussbeiträgen betragen € 265.925,19<br />

(Im NVA 2012 vorgesehen waren € 100.000,-, d.h. Mehrzuführung € + 165.925,19).<br />

Zuführungen zum a.o.H.:<br />

Rechnungsabschluss 2004 € 889.437,52 (inkl. Interessentenbeiträge)<br />

Rechnungsabschluss 2005 € 1.228.564,20 (inkl. Interessentenbeiträge)<br />

Rechnungsabschluss 2006 € 1.349.557,23 (inkl. Interessentenbeiträge)<br />

Rechnungsabschluss 2007 € 1.807.091,75 (inkl. Interessentenbeiträge)<br />

Rechnungsabschluss 2008 € 1.098.337,62 (inkl. Interessentenbeiträge)<br />

Rechnungsabschluss 2009 € 658.009,81 (inkl. Interessentenbeiträge)<br />

Rechnungsabschluss 2010 € 1.742.645,69 (inkl. Interessentenbeiträge)<br />

Rechnungsabschluss 2011 € 2.918.724,77 (inkl. Interessentenbeiträge)


17. GR. vom 21.03.2013 106<br />

Rechnungsabschluss 2012 € 2.351.628,92 (inkl. Interessentenbeiträge)<br />

Außerordentlicher Haushalt<br />

Anordnungssoll NVA 2012 Sald. Mehreinnahmen<br />

Einnahmen € 9.253.942,11 € 5.429.800,00 + 3.824.142,11<br />

Sald. Mehrausgaben<br />

Ausgaben 9.037.460,44 € 7.228.700,00 - € 1.808.760,44<br />

Fehlbetragsreduzierung<br />

Sollüberschuss,-fehlbetrag € 216.481,67 - € 1.798.900,00 + € 2.015.381,67<br />

<strong>Die</strong> Erläuterungen zum außerordentlichen Haushalt sind auf den Seiten 245 - 258 des<br />

Rechnungsabschlussentwurfes angeführt.<br />

Der Rechnungsquerschnitt und die Ermittlung des Maastrichtergebnisses<br />

(€ + 3.223.381,76) sind auf den Seiten 5 - 8 erläutert.<br />

Der Finanzausschuss n<strong>im</strong>mt in seiner Sitzung vom 25.02.2013 den Rechnungsabschluss<br />

2012 der Stadtgemeinde ordentlicher und außerordentlicher Haushalt einst<strong>im</strong>mig zur<br />

Kenntnis. Es wird vorgeschlagen, den Rechnungsabschluss <strong>im</strong> Gemeinderat zu behandeln.“<br />

Bürgermeister Albert Ortig erläutert zusätzlich, dass die Darlehensstände der<br />

Stadt <strong>Ried</strong> von 2010 bis 2012 von 13 Millionen auf 9,1 Millionen Euro reduziert werden<br />

konnten. Dadurch sank <strong>im</strong> gleichen Zeitraum die Pro-Kopf-Verschuldung von 1.127 Euro<br />

auf 794 Euro. Im Benchmarking mit vergleichbaren oberösterreichischen Städten wie<br />

Braunau, Schärding, Vöcklabruck, Grieskirchen, schneidet <strong>Ried</strong> ebenfalls hervorragend<br />

ab.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Gemeinderat Thomas D<strong>im</strong> dankt der Finanzverwaltung der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> für ihre<br />

ausgezeichnete Arbeit, namentlich Frau Rosemarie Humer und Herrn Mag. Georg<br />

Mattes, und lobt vor allem dessen herausragende Leistungen <strong>im</strong> Controlling. Durch<br />

seine akribische Arbeit habe er viel zum Sparkurs beigetragen.<br />

Gemeinderat Dr. Christoph Bleckenwegner dankt gleichfalls der Finanzverwaltung und<br />

resümiert, dass der Rechnungsabschluss einen guten, zufriedenstellenden Eindruck<br />

hinterlässt.<br />

Bürgermeister Albert Ortig schließt sich dem Lob und Dank an die Finanzabteilung und<br />

deren Leiter an, die wie <strong>im</strong>mer sehr gute Arbeit geleistet haben. Gleichzeitig bedankt<br />

er sich auch bei allen Mitgliedern des Finanzausschusses für die angenehme Zusammenarbeit,<br />

die nicht müde werden, Sparpotential anzusprechen und umzusetzen. Mit<br />

Spardisziplin und einer kooperativen Haltung konnte unter möglichster Schonung der<br />

Finanzen eine vernünftige mittelfristige Finanzplanung für <strong>Ried</strong> zuwege gebracht<br />

werden.


17. GR. vom 21.03.2013 107<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit dem Rechnungsabschluss 2012 Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I.<br />

– wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 108<br />

12. Finanzangelegenheiten<br />

12.1 Rechnungsabschluss 2012<br />

12.1.2 Städt. Bestattung<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Städt. Bestattung <strong>Ried</strong> wurde bis inkl. RA 2003 nach § 4.1 EStG (Bilanz und<br />

GuV) geführt. <strong>Die</strong> Buchhaltung und die Bilanz wurden vom Steuerberatungsbüro Dr.<br />

Rachbauer erstellt.<br />

Ab dem Jahr 2004 wurde auf Einnahmen- und Ausgaben-Rechnung umgestellt. <strong>Die</strong>ser<br />

Umstieg erfolgte, um die zeitliche Komponente einer Neuregelung der Verpachtung<br />

der städt. Bestattung an die Firma Eichberger zu entschärfen (KÖSt-<br />

Problematik). Der Grund dafür war, dass durch die Neuregelung der Konzession die<br />

Firma Eichberger reklamiert hat, dass das vertraglich festgesetzte und auch nach wie<br />

vor vorgeschriebene Pachtentgelt zu hoch sei.<br />

In der Sitzung des Gemeinderates vom 13.12.2007 wurde nun die Höhe des ab<br />

1.1.2007 rückwirkend zu verrechnenden Pachtentgeltes beschlossen (€ 9.700,--/Jahr,<br />

wertgesichert).<br />

Auch die Werkvertragsregelung wurde in der o.a. Sitzung des Gemeinderates<br />

(13.12.2007) modifiziert. Das neue Werkvertragsentgelt ab 1.1.2007 beträgt<br />

€ 94.666,-- netto jährlich indiziert (bis 31.12.2006) € 34.672,20 jährlich, wobei <strong>im</strong><br />

neuen Werkvertrag Leistungen enthalten sind, die bisher (bis 31.12.2006) von der<br />

Stadt abgewickelt wurden:<br />

Städt. Bestattung<br />

Gewinn- und Verlustrechnung 2012 2011<br />

Umsatzerlöse € 10.874,32 € 10.511,52<br />

Nebenerlöse € 1.544,37 € 2.244,57<br />

Betriebsleistung € 12.418,69 € 12.756,09<br />

- Materialaufwand - € 1.496,06 - € 2.294,53<br />

- sonst. betr. Aufwendungen - € 7.152,05 - € 6.946,11<br />

Betriebsergebnis € 3.770,58 € 3.515,45<br />

+ Zinserträge € 300,13 € 354,31<br />

- Zinsaufwendungen - € 0,00 - € 0,00<br />

EGT € 4.070,71 € 3.869,76<br />

- Steuern - € 957,91 - € 1.085,96<br />

Jahresüberschuss + € 3.112,80 + € 2.783,80<br />

Der Finanzausschuss n<strong>im</strong>mt in seiner Sitzung vom 25.02.2013 den Rechnungsabschluss<br />

2012 der Städt. Bestattung einst<strong>im</strong>mig zur Kenntnis. Es wird vorgeschlagen, den Rechnungsabschluss<br />

<strong>im</strong> Gemeinderat zu behandeln.“


17. GR. vom 21.03.2013 109<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit dem Rechnungsabschluss 2012 Städtische<br />

Bestattung – wie vom Berichterstatter vorgetragen –<br />

einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 110<br />

12. Finanzangelegenheiten<br />

12.2 Bezirkswarnstelle – Entschädigung für das Jahr 2012<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Mit Schreiben vom 06.01.2013 ersucht die Freiwillige Feuerwehr um Entschädigung für<br />

die Bezirkswarnstelle für das Jahr 2013 wie folgt:<br />

Sehr geehrter Herr Mag. Mattes!<br />

Anbei übersenden wir Ihnen die Kostenaufstellung für das Jahr 2013:<br />

Kostenrechnung über die Aufwandsentschädigung zur Besetzung der Bezirkswarnstelle<br />

<strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> für das Jahr 2013 lt. Aufstellung:<br />

52 Wochen – Werktage + Wochenende € 10.800,00-<br />

Zzgl. Zuschlag für Feiertage und Hl. Abend € 500,00-<br />

Zwischensumme € 11.300,00-<br />

Zuschuss Bezirkshauptmannschaft <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> € 1.500,00-<br />

Anteil Stadtamt <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> € 9.800,00-<br />

Wir ersuchen Sie, den offenen Betrag umgehend auf unser Konto Nummer 8235 bei der<br />

Sparkasse <strong>Ried</strong> – Haag BLZ 20333 zu überweisen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

AW Lederbauer Peter<br />

Kassier<br />

Der Finanzausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 25.02.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, den Anteil<br />

der Stadtgemeinde am Aufwand der Bezirkswarnstelle in der Höhe von € 9.800,-- der<br />

Freiwilligen Feuerwehr zu überweisen.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die mit<br />

der Überweisung des Anteiles der Stadtgemeinde am Aufwand<br />

der Bezirkswarnstelle in der Höhe von € 9.800,-- – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum<br />

Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 111<br />

12. Finanzangelegenheiten<br />

12.3 Frauenhuberfonds<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Das veranlagte Kapital des Frauenhuber-Fonds stellt sich per 31.12.2012 wie folgt dar:<br />

Depotwert € 133.078,60<br />

Fixverzinstes Kapitalsparbuch Hypo Tirol € 60.000,00<br />

Fixverzinstes Kapitalsparbuch Hypo Tirol € 100.000,00<br />

Kapital € 293.078,60<br />

<strong>Die</strong> fix verzinsten Kapitalsparbücher Hypo Tirol (€ 60.000,-) laufen mit 30.4.2013 bzw.<br />

(€ 100.000,-) mit 30.6.2013 aus.<br />

Es sollte daher <strong>im</strong> Finanzausschuss diskutiert werden, ob wiederum Festgeldveranlagungen<br />

durchgeführt oder in alternative Kapitalmarktprodukte veranlagt werden sollen.<br />

Der Finanzausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 25.02.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, die €<br />

60.000,- bzw. € 100.000,- wiederum kurzfristig (1 Jahr) in Form von Festgeld und alternativ<br />

in Form eines fix verzinsten Kapitalsparbuches zu veranlagen.<br />

<strong>Die</strong>sbezügliche Anbote sollen eingeholt werden. Vergabe an den Bestbieter.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit dem Grundsatzbeschluss, dass diesbezügliche<br />

Anbote eingeholt werden sollen und die Vergabe<br />

an den Bestbieter erfolgen soll – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum<br />

Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 112<br />

12. Finanzangelegenheiten<br />

12.4 OÖ Verkehrsverbund – Kostenbeitrag 2013<br />

<strong>Die</strong>ser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.


17. GR. vom 21.03.2013 113<br />

12. Finanzangelegenheiten<br />

12.5 Versicherungsprämien Haus- und Grundbesitzhaftpflicht für Messegelände<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Im Stadtrat vom 29.11.2012 wurde der Punkt „Versicherungsprämien Haus- und<br />

Grundbesitzhaftpflicht für Messegelände“(Pkt. 10.3), die seit Februar 2007 offen<br />

sind, wiederum behandelt und mehrst<strong>im</strong>mig beschlossen, dass die Energie <strong>Ried</strong> die<br />

Versicherungsprämien zu tragen hat:<br />

„Der Berichterstatter Bürgermeister Albert Ortig führt aus:<br />

Vorbehandlung: Finanzausschuss vom 26.11.2012<br />

Von der Energie <strong>Ried</strong> GesmbH. ist am 16.10.2012 folgendes Schreiben eingelangt:<br />

Zahl Finanzverwaltung/Mag.Gl./Hof.<br />

Ihr Schreiben vom 17.4.1989<br />

Verrechnung Gebrauchsabgabe / Straßenbeleuchtung<br />

Entsprechend Ihrem oben angeführten Schreiben haben wir die Quartalsabrechnung<br />

zum 30.09.2012 erstellt:<br />

1. Stromverbrauch Anlagennummer 970002000 vom 30.09.2012 € 26.118,23<br />

2. Reparaturen lt. RE 120900118 v. 15.10.1012 € 33.421,79<br />

Zwischensumme € 59.540,02<br />

3 abzgl. Gebrauchsabgabe<br />

Akonto-Zahlung 3. Quartal 2012 25% v. € 360.000,00 € 90.000,00<br />

Saldo zu Ihren Gunsten € 30.459,98<br />

Abzüglich Versicherungsprämien (Zeitraum 03/2012 – 07/2012<br />

5 Monate à € 254,79<br />

Abzüglich Versicherungsprämien (Zeitraum 08/2012 – 10/2012<br />

3 Monate à € 272,73<br />

(Prämie Haus- und Grundbesitzhaftpflicht für das Messegelände) € 2.142,14<br />

Den Guthabensbetrag werden wir vereinbarungsgemäß überweisen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Energie <strong>Ried</strong> Gesellschaft m.b.H.<br />

Mag. Binder - Holzleitner<br />

€ 28.317,84<br />

Bereits in der Sitzung des Stadtrates vom 03.12.2009 wurde diese Angelegenheit unter<br />

Pkt. 8.5. wie folgt behandelt:


17. GR. vom 21.03.2013 114<br />

Haus- und Grundbesitzhaftpflicht Messegelände<br />

<strong>Die</strong> Energie <strong>Ried</strong> hat für das Messegelände eine Haus- und Grundbesitzhaftpflicht<br />

abgeschlossen, die de facto von der Stadt bezahlt wird, da diese ebenfalls bei der<br />

Verrechnung der Gebrauchsabgabe durch die Stadt in Abzug gebracht wird.<br />

Der Finanzausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 24.11.2009 einst<strong>im</strong>mig vor, dass<br />

die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht der Energie <strong>Ried</strong> für das Messegelände von der<br />

Energie <strong>Ried</strong> getragen werden muss und nicht von der Vorschreibung der<br />

Gebrauchsabgabe abgezogen werden darf.<br />

A<strong>ntrag</strong>:<br />

Vorgangsweise i.S. Finanzausschuss genehmigt.<br />

Beschluss:<br />

Vollinhaltlich <strong>im</strong> Sinne des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

einst<strong>im</strong>mig<br />

Bis dato hat sich trotz des Stadtratsbeschlusses nichts verändert und daher wurden<br />

der Stadt über die Verrechnung der Gebrauchsabgabe die Versicherungsprämien<br />

(seit 2007) von insgesamt € 16.528,43 in Rechnung gestellt.<br />

Der Finanzausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.11.2012 einst<strong>im</strong>mig wiederum<br />

vor, dass die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht der Energie <strong>Ried</strong> für das Messegelände<br />

von der Energie <strong>Ried</strong> getragen werden muss und nicht von der Vorschreibung<br />

der Gebrauchsabgabe abgezogen werden darf.<br />

A<strong>ntrag</strong>:<br />

Vorgangsweise iS Finanzausschuss genehmigt.<br />

Beschluss:<br />

Vollinhaltlich <strong>im</strong> Sinne des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Mehrst<strong>im</strong>mig (1 St<strong>im</strong>menthaltung: FPÖ, Vizebgm. Mag. Ernst Reiter).“<br />

Aufgrund des Stadtratsbeschlusses wurde der Betrag iHv € 16.528,43 in der nächstfolgenden<br />

Abrechnung in Abzug gebracht und auch <strong>im</strong> Schreiben vom 05.02.2013<br />

der Energie <strong>Ried</strong> mitgeteilt:<br />

Sehr geehrte Herren Geschäftsführer!<br />

<strong>Die</strong>se Angelegenheit wurde in der Vergangenheit bereits in mehreren Sitzungen des<br />

Stadtrates diskutiert, zuletzt in der Sitzung vom 29.11.2012.<br />

In dieser Sitzung sind die Stadtratsmitglieder zur Auffassung gelangt, dass die Haus-


17. GR. vom 21.03.2013 115<br />

und Grundbesitzhaftpflicht der Energie <strong>Ried</strong> für das Messegelände von der Energie<br />

<strong>Ried</strong> getragen werden muss und nicht von der Vorschreibung der Gebrauchsabgabe<br />

abgezogen werden darf.<br />

Daher werden wir bei der Verrechnung Gebrauchsabgabe / Straßenbeleuchtung (4.<br />

Quartal 2012) den offenen Betrag iHv € 16.528,43 in Abzug bringen. Es ergibt sich<br />

somit ein noch zu überweisender Betrag von € 7.375,61,-.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Der Bürgermeister<br />

Albert Ortig<br />

Am 12.2.2013 teilte Mag. Binder der Finanzverwaltung telefonisch Folgendes mit:<br />

1.<br />

<strong>Die</strong> Energie zahlt die Versicherungsprämien nicht, da lt. Mag. Binder in der damaligen<br />

Stadtratssitzung (Anmerkung: Stadtrat vom 08.02.2007) den Geschäftsführern<br />

zugesagt wurde, dass diese nicht zu bezahlen sind.<br />

2.<br />

Mag. Binder ergänzte, dass es in dieser Sitzung auch eine Zusage des Bürgermeisters<br />

gegeben habe, dass die Stadt die Haftung übern<strong>im</strong>mt.<br />

3.<br />

Mag. Binder ersuchte um die Übermittlung des damaligen Stadtratsbeschlusses. Von<br />

Seiten der Finanzverwaltung wurde entgegnet, dass eine Herausgabe von Stadtratsbeschlüssen<br />

nicht zulässig ist, da die Sitzungen nicht öffentlich sind.<br />

4.<br />

Abschließend wurde von Mag. Binder noch bemerkt, dass die Stadtgemeinde ohnehin<br />

genügend Geld von der Energie erhält und man daher über einen derartigen Bagatellbetrag<br />

nicht diskutieren bräuchte.<br />

Bezüglich Punkt 1 wird ergänzt, dass es laut Stadtratsprotokoll vom 08.02.2007 eine<br />

Besprechung mit den Geschäftsführern am 05.02.2007 gegeben hat und über die Besprechung<br />

in der Stadtratssitzung berichtet, diskutiert und der Tagesordnungspunkt<br />

zurückgestellt wurde.<br />

Bezüglich Punkt 2 steht <strong>im</strong> Protokoll einer anderen Stadtratssitzung (Stadtrat vom<br />

12. April 2007) Folgendes: „ Herr Bgm. Albert Ortig erklärt in der Messebesprechung<br />

am 05.03.2007, dass die Stadt <strong>Ried</strong> für die Geländeteile, die öffentlich genutzt<br />

werden, die Haftung übern<strong>im</strong>mt. Eine Versicherung wird von der Stadt abgeschlossen.“<br />

Ein Beschluss, dass die Stadtgemeinde die Versicherung übern<strong>im</strong>mt, wurde jedoch<br />

nicht gefasst.<br />

Grundsätzlich wird festgehalten, dass <strong>im</strong>mer der zuletzt geltende Beschluss (Stadtrat<br />

vom 29.11.2012) gilt und es wird daher von Seiten der Finanzverwaltung appelliert,<br />

eine Lösung des Punktes herbeizuführen.


17. GR. vom 21.03.2013 116<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

vor, die Generalversammlung anzuweisen, dass die Versicherungsprämien Haus- und<br />

Grundbesitzhaftpflicht für das Messegelände von der Energie <strong>Ried</strong> zu zahlen sind.<br />

Von der Geschäftsführung der Energie <strong>Ried</strong> wird <strong>im</strong> Vorfeld der GR-Sitzung noch<br />

einmal darauf hingewiesen, dass eine Schneeräumung sicherzustellen ist, da ansonsten<br />

eine grobfahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Verkehrssicherungspflichten<br />

gegeben wäre.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Anweisung der Generalversammlung,<br />

dass die Versicherungsprämien Haus- und Grundbesitzhaftpflicht<br />

für das Messegelände von der Energie<br />

<strong>Ried</strong> zu zahlen sind sowie der haftbefreienden Wirkung<br />

für die Energie <strong>Ried</strong> – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum<br />

Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 117<br />

12. Finanzangelegenheiten<br />

12.6 Abschreibung Interessentenbeiträge FACC<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Der Stadtrat der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> hat in seinen Sitzungen vom 11.3.1999<br />

und 8.3.2001 zur Sicherung des FACC-Standortes in <strong>Ried</strong> i.I. die Kanalanschlussergänzungsbeiträge<br />

und Verkehrsflächenbeiträge auf die Dauer von 10 Jahren einst<strong>im</strong>mig gestundet,<br />

mit der Option, diese bei Erhalt des Wirtschaftsstandortes in <strong>Ried</strong> i.I. unter best<strong>im</strong>mten<br />

Voraussetzungen abzuschreiben. Nach Ablauf der Stundungsfrist wurde, da eine<br />

Entrichtung der Gebühr nicht erfolgte, der Säumniszuschlag der lt. Auffassung des<br />

Amtes noch offenen Beiträge zur Vorschreibung gebracht.<br />

<strong>Die</strong> Prüfung der Aufsichtsbehörde hat aufgrund der von der Stadtgemeinde vorgelegten<br />

Unterlagen ergeben, dass hinsichtlich der Gebühren eine Einhebungsverjährung eingetreten<br />

ist. <strong>Die</strong>s deshalb, weil innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist keine zur Durchsetzung<br />

des Anspruchs nach außen erkennbare Amtshandlung <strong>im</strong> Sinne des hier noch<br />

maßgeblichen § 184 Abs. 2 Oö. LAO 1996 unternommen wurde.<br />

Da damit diese Abgaben uneinbringlich geworden sind, nach § 184 Oö. LAO 1996 zum<br />

Verjährungszeitpunkt 31.12.2006, können fällige Abgabenschulden von Amtswegen<br />

durch Abschreibung gelöscht werden, wenn alle Möglichkeiten erfolglos versucht wurden<br />

oder Einbringungsmaßnahmen offenkundig aussichtslos sind und aufgrund der Sachlage<br />

nicht angenommen werden kann, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Erfolg<br />

führen werden. Durch die verfügte Abschreibung erlischt der Abgabenanspruch.<br />

<strong>Die</strong> Kanalanschlussergänzungs- und Verkehrsflächenbeiträge in der Höhe von<br />

€ 126.837,77 (Bauabschnitt 2 FACC) und dieser Säumniszuschlag gemäß Nebengebührenbescheid<br />

vom 10.7.2012 (Gem902/12/Mag.Ma./Gru) in der Höhe von € 2.536,76 sind<br />

abzuschreiben und wird der Bescheid mangels Rechtsgrundlage (Erlöschen der Hauptschuld)<br />

ersatzlos aufgehoben.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Abschreibung der Kanalanschlussergänzungs-<br />

und Verkehrsflächenbeiträge in Höhe von<br />

€ 126.837,77 und Säumniszuschlag in Höhe von<br />

€ 2.536,76 wegen Einhebungsverjährung – wie vom<br />

Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind,<br />

wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 118<br />

12. Finanzangelegenheiten<br />

12.7 Kanalanschlussbeitragsordnung 2013 - Berichtigung<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Anschlussbeitragssätze werden an Hand eines m²-Schlüssels an die jeweiligen Mindestgebühren<br />

des Landes angepasst.<br />

Aufgrund eines Redaktionsversehens wurde der Betrag in der Kanalanschlussbeitragsordnung<br />

2013 nicht korrigiert und so auch kundgemacht. <strong>Die</strong>ser ist daher formell zu berichtigen<br />

und die Verordnung hinsichtlich dieses Wertes von € 13,29 auf € 13,57 abzuändern.<br />

V e r o r d n u n g<br />

des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> vom 21. März 2013, mit der auf<br />

Grund des Oö. Interessentenbeiträge-Gesetzes 1958, LGBl 1958/28 idF LGBl 1973/57<br />

und des § 14 Abs 1 Z 13 Finanzausgleichsgesetzes 2008 BGBl I 2007/103 idF 2012/82<br />

die Kanalanschlussbeitragsordnung 2013 der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> vom 13.<br />

Dezember 2012 wie folgt abgeändert wird.<br />

1. Im § 3 Kanalanschlussbeitrag Absatz b.) wird der Betrag „€ 13,29“ durch den Betrag<br />

„€ 13,57“ ersetzt.<br />

2. <strong>Die</strong>se Verordnung tritt mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft.<br />

Der Bürgermeister:<br />

Albert Ortig<br />

Angeschlagen am: 22.03.2013<br />

Abgenommen am: 08.04.2013“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden


17. GR. vom 21.03.2013 119<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Verordnung der Abänderung der Kanalanschlussbeitragsordnung<br />

2013 – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 120<br />

12. Finanzangelegenheiten<br />

12.8 Infrastrukturbeitrag Energie <strong>Ried</strong> GmbH<br />

Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„ Im Zusammenhang mit den Grabungsarbeiten (Geothermie, Kanal, Wasser etc.) sind an<br />

den betroffenen Straßenzügen Schäden entstanden. <strong>Die</strong>se sind zu erheben und dann in einem<br />

Infrastrukturbeitrag einzufordern.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Feststellung der Schadensbilder – wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 121<br />

13. Verein zur Förderung der Infrastruktur der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> & Co KG<br />

13.1 Rechnungsabschluss 2012<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Gemäß Pkt 7.2 des KG-Vertrages muss der geschäftsführende Komplementär binnen<br />

fünf Monaten nach Beendigung des Geschäftsjahres den Rechnungsabschluss für das vorangegangene<br />

Geschäftsjahr aufstellen und der Gesellschafterversammlung zur Bewilligung<br />

vorlegen.<br />

Damit der Bürgermeister das St<strong>im</strong>mrecht in der Gesellschafterversammlung ausüben darf<br />

(als Vertreter der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I.), ist vor der Gesellschafterversammlung der<br />

Rechnungsabschluss <strong>im</strong> Gemeinderat zu beschließen.<br />

1. Einnahmen-/Ausgabenrechnung<br />

a). Einnahmen-/Ausgabenrechnung 2012 – nach Post<br />

<strong>Die</strong> Einnahmen-/Ausgabenrechnung 2 0 1 2 schließt mit<br />

Einnahmen von € 244.959,76 und<br />

Ausgaben von € 244.959,76 ab.<br />

Im Nachtragsvoranschlag 2012 wurde von einem Verlust in Höhe von € - 96.500,- ausgegangen,<br />

der sich <strong>im</strong> Rechnungsabschluss 2012 auf € - 77.708,55 verbessert hat.<br />

NVA 2012 RA 2012<br />

Post Bezeichnung Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben<br />

8240 Einnahmen aus Vermietung u. Verpachtung 112.600,00 112.512,72<br />

8241 Betriebskosten 54.200,00 54.708,06<br />

6100 Instandhaltung von Grund und Boden 0,00 250,46<br />

6140 Instandhaltung von Gebäuden 22.000,00 17.359,36<br />

6420 Beratungskosten 0,00 330,00<br />

6500 Zinsen für Finanzschulden 78.000,00 74.515,75<br />

6520 Sonstige Zinsen 1.000,00 286,82<br />

6570 Geldverkehrsspesen 200,00 384,46<br />

6700 Versicherungen 7.200,00 5.510,01<br />

6800 Abschreibung für Abnutzung 115.700,00 110.699,60<br />

6900 Schadensfälle 0,00 1.848,97<br />

7100 Öffentliche Abgaben 1.500,00 331,47<br />

7110 Gebühren f. d. Benutzung v. Gemeindeeinr. 30.200,00 29.343,41<br />

7280 Entgelte für sonstige Leistungen 9.300,00 4.099,45<br />

8230 Zinserträge 0,00 30,43<br />

8280 Rückersätze von Einnahmen und Ausgaben 1.800,00 0,00<br />

9960 Gewinn- und Verlustkonto 96.500,00 77.708,55<br />

265.100,00 265.100,00 244.959,76 244.959,76


17. GR. vom 21.03.2013 122<br />

b). Einnahmen und Ausgaben - nach Gruppen und Abschnitten<br />

Gruppe<br />

Abschn.<br />

Bezeichnung Einnahmen Ausgaben<br />

0100 Beratungskosten 330,00<br />

0100 Entgelte für sonstige Leistungen 228,00<br />

0100 Hauptverwaltung 0,00 558,00<br />

0290 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung 19.759,80<br />

0290 Betriebskosten 13.818,03<br />

0290 Instandhaltung von Gebäuden 7.331,83<br />

0290 Zinsen für Finanzschulden Inland 7.375,95<br />

0290 Versicherungen 1.922,36<br />

0290 Abschreibung für Abnutzung 24.646,60<br />

0290 Schadensfälle 0,00<br />

0290 Öffentliche Abgaben 61,60<br />

0290 Gebühren für Benutzung von Gemeindeeinrichtungen 3.427,96<br />

0290 Entgelte für sonstige Leistungen 2.347,22<br />

0290 Amtsgebäude 33.577,83 47.113,52<br />

0 Hauptverwaltung - Amtsgebäude 33.577,83 47.671,52<br />

Gruppe<br />

Abschn.<br />

Bezeichnung Einnahmen Ausgaben<br />

2111 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung 40.757,28<br />

2111 Betriebskosten 11.241,51<br />

2111 Instandhaltung von Gebäuden 984,63<br />

2111 Zinsen für Finanzschulden 30.838,71<br />

2111 Abschreibung für Abnutzung 29.302,50<br />

2111 Schadensfälle 1.630,97<br />

2111 Öffentliche Abgaben 27,70<br />

2111 Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen 10.229,18<br />

2111 Volksschule 2 51.998,79 73.013,69<br />

2112 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung 15.676,56<br />

2112 Betriebskosten 14.942,44<br />

2112 Instandhaltung von Grund und Boden 250,46<br />

2112 Instandhaltung von Gebäuden 3.494,04<br />

2112 Zinsen für Finanzschulden 5.814,72<br />

2112 Versicherungen 900,77<br />

2112 Abschreibung für Abnutzung 25.215,88<br />

2112 Schadensfälle 218,00<br />

2112 Öffentliche Abgaben 205,42<br />

2112 Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen 10.342,21<br />

2112 Volksschule 3 30.619,00 46.441,50<br />

2140 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung 18.772,08<br />

2140 Betriebskosten 6.219,21<br />

2140 Sonstige Einnahmen 0,00<br />

2140 Instandhaltung von Gebäuden 943,24<br />

2140 Zinsen für Finanzschulden 14.585,52<br />

2140 Versicherungen 1.248,62<br />

2140 Abschreibung für Abnutzung 12.292,34<br />

2140 Öffentliche Abgaben 29,13<br />

2140 Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen 3.104,07<br />

2140 Entgelte für sonstige Leistungen 1.321,23<br />

2140 PTS 24.991,29 33.524,15<br />

2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 107.609,08 152.979,34


17. GR. vom 21.03.2013 123<br />

Gruppe<br />

Abschn.<br />

Bezeichnung Einnahmen Ausgaben<br />

8170 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung 17.547,00<br />

8170 Betriebskosten 8.486,87<br />

8170 GWG 0,00<br />

8170 Instandhaltung von Gebäuden 4.605,62<br />

8170 Zinsen für Finanzschulden 14.384,31<br />

8170 Versicherungen 1.438,26<br />

8170 Abschreibung für Abnutzung 19.242,28<br />

8170 Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen 2.239,99<br />

8170 Entgelte für sonstige Leistungen 203,00<br />

8 Aussegungshalle 26.033,87 42.113,46<br />

Gruppe<br />

Abschn.<br />

Bezeichnung Einnahmen Ausgaben<br />

9100 Zinsen 30,43 286,82<br />

9100 Geldverkehr 384,46<br />

9100 Öffentliche Abgaben 7,62<br />

9500 Zinsen für Finanzschulden 1.516,54<br />

9900 Gewinn/Verlust 77.708,55<br />

9910 Rückersätze Einnahmen und Ausgaben 0,00<br />

9 Finanzwirtschaft 77.738,98 2.195,44<br />

2. Kapitalkonten<br />

2.1. Eigenkapital<br />

Bezeichnung<br />

RA<br />

Endstand<br />

Zugang 2012 Abgang 2012<br />

31.12.2011<br />

31.12.2012<br />

Geleistete Pflichteinlage 1.000,00 1.000,00<br />

Einlage von BZ-Mittel Rathausumbau 350.000,00 46.964,00 396.964,00<br />

Einlage von BZ-Mittel Volksschule 2 92.060,00 92.060,00<br />

Einlage von LZ-Mittel Volksschule 2 92.060,00 92.060,00<br />

Einlage von BZ-Mittel Volksschule 3 35.000,00 35.000,00<br />

Einlage von LZ-Mittel Volksschule 3 35.000,00 35.000,00<br />

Einlage Eigenmittelanteil PTS 27.000,00 27.000,00<br />

Einlage Eigenmittelanteil Volksschule 3 90.011,81 90.011,81<br />

Einlage Eigenmittelanteil Aussegnungshalle 0,00 477,73 477,73<br />

Einlage von Gemeindeliegenschaften 3.421.321,78 3.421.321,78<br />

Liquiditätszuschuss 43.095,92 136.968,12 180.064,04<br />

Gemeinde - Ergebnis Verrechnungskonto -259.544,69 77.708,55 -337.253,24<br />

Gesamtsumme 3.927.004,82 184.409,85 77.708,55 4.033.706,12<br />

2.2. Fremdkapital


17. GR. vom 21.03.2013 124<br />

Schulden RA<br />

Endstand<br />

Zugang 2012 Tilung 2012 Zinsen 2012<br />

Bezeichnung 31.12.2011<br />

31.12.2012<br />

Schulden nach Projekten<br />

Amtsgebäude 384.362,00 25.147,71 7.375,95 359.214,29<br />

VS 2 1.856.881,22 117.366,59 30.838,71 1.739.514,63<br />

VS 3 303.005,99 19.824,81 5.814,72 283.181,18<br />

PTS 717.468,24 42.902,26 14.585,52 674.565,98<br />

Aussegnungshalle 697.681,23 43.353,21 14.384,31 654.328,02<br />

Zwischensumme 3.959.398,68 0,00 248.594,58 72.999,21 3.710.804,10<br />

Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

Stadtamt <strong>Ried</strong> 895.000,00 895.000,00 895.000,00 895.000,00<br />

Sparkasse <strong>Ried</strong> 770,00 1.843.000,00 1.340.000,00 1.516,54 503.770,00<br />

Zwischensumme 895.770,00 2.738.000,00 2.235.000,00 1.516,54 1.398.770,00<br />

Gesamtsumme 4.855.168,68 2.738.000,00 2.483.594,58 74.515,75 5.109.574,10<br />

Der Projekthaushalt sieht<br />

3. Projekthaushalt<br />

Einnahmen € 3.934.106,05 und<br />

Ausgaben von € 3.904.219,06 vor<br />

und es besteht somit ein Überschuss in der Höhe von € 29.886,99<br />

Bezeichnung Einnahmen Ausgaben<br />

Überschuss/<br />

Abgang<br />

Amtsgebäude 48.023,93 48.023,93 0,00<br />

Volksschule 2 0,00 472.552,35 -472.552,35<br />

Volksschule 3 0,00 0,00 0,00<br />

PTS 4.166,67 685.893,80 -681.727,13<br />

Aussegnungshalle 477,73 477,73 0,00<br />

Beteiligungen und Kapitalkonten 247.667,72 462.271,25 -214.603,53<br />

Zwischenfinanzierung 3.633.770,00 2.235.000,00 1.398.770,00<br />

3.934.106,05 3.904.219,06 29.886,99<br />

4. Erläuterungen zum Projekthaushalt<br />

Amtsgebäude –<br />

Bürgerservicestelle und Umbaumaßnahmen € 0,00<br />

In der Sitzung des Gemeinderates vom 27.3.2008 wurde der Grundsatzbeschluss zum Projekt<br />

Rathausumbau gefasst. Als wesentlicher Faktor für die Implementierung einer Bürgerservicestelle<br />

wurde die Schaffung der entsprechenden Räumlichkeiten angesehen. Zusätzlich wurde<br />

noch das Bauamt sowie diverse Räumlichkeiten <strong>im</strong> 2. Stock saniert.<br />

Genehmigte Bausumme (ohne Einrichtung): € 823.224<br />

Realisierungszeitraum: Inbetriebnahme Juli 2009<br />

Finanzierungszeitraum: 2009- 2012<br />

Finanzierungsplan: IKD(Gem)-311238/842-2012-Kep v.<br />

08.10.2012<br />

Adaptierung der Volksschule 2 Fehlbetrag 2012 € 472.552,35


17. GR. vom 21.03.2013 125<br />

<strong>Die</strong> Erweiterung und Sanierung der Volksschule 2 wurde vorgezogen und es wurde daher mit<br />

Oktober 2009 mit dem Bau begonnen.<br />

<strong>Die</strong> Anschaffung der Einrichtung erfolgt direkt durch die Stadtgemeinde. (Bausumme mit<br />

Einrichtung € 3.081.627)<br />

Genehmigte Bausumme (ohne Einrichtung): € 2.836.935<br />

Realisierungszeitraum: 2009 – 2011<br />

Finanzierungszeitraum: 2009 – 2021<br />

Finanzierungsplan: IKD(Gem)-311238/714-2009-Kep v.<br />

19.10.2009<br />

<strong>Die</strong> Endabrechnung liegt noch nicht vor.<br />

Adaptierung der PTS <strong>im</strong> Gebäude der<br />

ehemaligen Bezirksbauernkammer Fehlbetrag 2012 € 681.727,13<br />

<strong>Die</strong> Bauarbeiten wurden 2009 abgeschlossen. <strong>Die</strong> Bausumme beläuft sich auf € 1.484.990.<br />

Mit Schreiben vom 2.12.2010 langte ein neuer Finanzierungsplan ein. <strong>Die</strong> genehmigte Bausumme<br />

(ohne Einrichtung) beläuft sich auf € 1.443.476. Im Schreiben der Direktion Bildung<br />

und Gesellschaft vom 18.11.2010 wird die Abweichung zum BZ-A<strong>ntrag</strong> wie folgt begründet.<br />

:<br />

"Zu den Kosten für die Ausstattung (Kommunikationsanlage, Medien- und Vortragstechnik,<br />

EDV, Inventar Küche) von € 41.306 inkl. Mwst. der EDV-Installation für die Vernetzung mit<br />

dem Stadtamt in Höhe von € 26.800 excl. Mwst. sowie für die Montage einer mobilen<br />

Trennwand zur Verbesserung der Veranstaltungsraumsituation von € 11.000 excl. Mwst. ist<br />

die Gewährung von Schulbauförderungsmitteln nicht vorgesehen, da für diese Maßnahmen<br />

kein unbedingtes schulisches Erfordernis besteht bzw. Lehrmittel vom Schulerhalter bereitzustellen<br />

sind. Weiters sollen die Kosten für div. Verbesserungsmaßnahmen von € 19.500 excl.<br />

Mwst. <strong>im</strong> ursprünglich genehmigten Kostenrahmen untergebracht werden. Wir ersuchen um<br />

Kenntnisnahme."<br />

Genehmigte Bausumme: € 1.443.500<br />

Realisierungszeitraum: 2008 – 2009<br />

Finanzierungszeitraum: 2008 – 2014<br />

Finanzierungsplan: IKD(Gem)-311238/784-2010-Kep v. 2.12.2010<br />

<strong>Die</strong> Endabrechnung liegt noch nicht vor.<br />

Sanierung Aussegnungshalle Fehlbetrag 2012 € 0,00<br />

Genehmigte Bausumme : € 744.800<br />

Realisierungszeitraum: 2008<br />

Finanzierungszeitraum: 2008 - 2010<br />

Finanzierungsplan: IKD(Gem)-311238/774-2010-Kep v.14.9.2010<br />

Mag. Mattes erläutert die Zahlen und es wurden alle Fragen zum Rechnungsabschluss beantwortet.


17. GR. vom 21.03.2013 126<br />

Der Vorstand des VFI hat in seiner Sitzung vom 11.3.2013 einst<strong>im</strong>mig beschlossen, den<br />

Rechnungsabschluss 2012 in der vorliegenden Form dem Gemeinderat und der Gesellschafterversammlung<br />

zur Behandlung und Beschlussfassung vorzulegen.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit dem Rechnungsabschluss 2012 VFI – wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehrst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

8 Gegenst<strong>im</strong>men (SPÖ).


17. GR. vom 21.03.2013 127<br />

14. Personalangelegenheiten<br />

14.1 Belohnungen<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2012 die Amtsleitung beauftragt, mit den<br />

Gruppenleitern ein Belohnungsmodell zu erarbeiten. <strong>Die</strong>ses wurde in der Führungsklausur<br />

am 6.und 7. Dezember 2012 von den Gruppenleitern erarbeitet und <strong>im</strong> Stadtrat vom<br />

07.03.2013 vorgestellt. <strong>Die</strong> Eckpunkte werden <strong>im</strong> Folgenden kurz dargestellt.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

Nach § 202 Gemeindedienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 kann der <strong>Die</strong>nstgeber in einzelnen<br />

Fällen für außergewöhnliche <strong>Die</strong>nstleistungen Belohnungen mit Beschlussfassung<br />

des Gemeindevorstandes an Bedienstete zuerkennen. Bei der Festsetzung der Höhe der<br />

Belohnung ist auf die Bedeutung der <strong>Die</strong>nstleistung Rücksicht zu nehmen.<br />

Was soll belohnt werden:<br />

Grundsätzlich belohnt werden sollen:<br />

z.B. außergewöhnliches Engagement (wie z.B. Eigeninitiativen zum Vorteil des Arbeitgebers),<br />

Verwertung von besonderen Ausbildungen, besondere Mehrleistungen <strong>im</strong> Zusammenhang<br />

mit Projekten, (umgesetzte) Vorschläge zur Verbesserung von Arbeitsleistungen,<br />

Kosteneinsparungen, außergewöhnliche Krankenstandvertretungen, etc.<br />

Angesprochen wurden dabei zB außergewöhnlicher Winterdienst- oder Sonderreinigungsaufwand<br />

<strong>im</strong> Zusammenhang mit Baumaßnahmen, besonders verschmutzte WC bei<br />

öffentlichen Veranstaltungen usw.<br />

Wie hoch soll die Belohnung sein?<br />

Diskutiert wurde das Modell des Magistrats Steyr, das 0,25 % der einzelnen Gruppenbruttogehaltssummen<br />

für Belohnungen zur Verfügung stellt, die auch von den Gruppen<br />

vergeben werden können.<br />

Aufgrund der geringeren Größe der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> ergeben sich hier <strong>im</strong> Detail zu<br />

geringe Belohnungssummen, sodass vorgeschlagen wird, 0,4 % der Bruttosummen, das<br />

wären rund 20.000 Euro <strong>im</strong> Jahr grundsätzlich für Belohnungen zur Verfügung zu stellen.<br />

<strong>Die</strong> Belohnungen sollen nicht zwingend monetär sein, es könnten zB auch mit Gutscheinen<br />

besondere Leistungen anerkannt werden.<br />

<strong>Die</strong> Höhe der Belohnung soll mit max<strong>im</strong>al einem Monatsgehalt begrenzt werden.<br />

Wer erstellt Belohnungsvorschläge?<br />

Grundsätzlich wird vorgeschlagen, dass ein Gremium bestehend aus Bürgermeister,<br />

GruppenleiterInnen, Amtsleiter, Abteilungsleiter, Personalvertretung mit der Gleichbehandlungsbeauftragten<br />

den Vorschlag einmal jährlich erstellt und auch die Art und die<br />

Höhe der Belohnung festlegt. Jedes Mitglied der Gruppe kann Vorschläge einbringen.<br />

<strong>Die</strong>ser Vorschlag muss anschließend <strong>im</strong> Stadtrat beschlossen werden.<br />

Wann wird die Belohnung gewährt?<br />

<strong>Die</strong> Belohnung soll einmal jährlich nach Beschluss <strong>im</strong> letzten Stadtrat des Jahres gewährt<br />

werden.


17. GR. vom 21.03.2013 128<br />

Wie wird die Belohnung kommuniziert?<br />

Personen, denen eine Belohnung gewährt wird, sollen bei der Weihnachtsfeier vor den<br />

Vorhang geholt werden, wobei die Höhe und Art der Belohnung nicht bekannt gegeben<br />

wird.<br />

Mit der öffentlichen Bekanntgabe einer Belohnung soll das System auch transparent gehalten<br />

werden und orientiert sich damit an dem Steyrer Modell.<br />

Der Prüfungsausschuss hat das vorgestellte Konzept in seiner Sitzung am 22.1.2013 einst<strong>im</strong>mig<br />

begrüßt. Im Punkt „Wie die Belohnung kommuniziert werden sollte“ wurde<br />

noch angeregt, dass die Pro und Contras bei einer öffentlichen Bekanntgabe (Weihnachtsfeier)<br />

überlegt werden sollten.<br />

Der Stadtrat hat das Belohnungskonzept zust<strong>im</strong>mend zur Kenntnis genommen und<br />

schlägt in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat vor, 0,4% der<br />

Bruttolohnsummen für Belohnungen 2013 <strong>im</strong> Nachtragsvoranschlag und zukünftig jährlich<br />

für Belohnungen <strong>im</strong> Budget zur Verfügung zu stellen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Stadtrat Erich Rohrauer ist prinzipiell für das Belohnungskonzept, befürchtet aber<br />

Neiddebatten unter den Mitarbeitern, wenn Belohnungen bei den Weihnachtsfeiern öffentlich<br />

bekannt gemacht werden. Er schlägt vor, diese Vorgangsweise zu überdenken.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die damit einverstanden sind, 0,4 % der Bruttolohnsummen<br />

für Belohnungen 2013 <strong>im</strong> Nachtragsvoranschlag<br />

und zukünftig jährlich für Belohnungen <strong>im</strong><br />

Budget zur Verfügung zu stellen – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 129<br />

15. Mitteilungen<br />

15.1 Überprüfung der BH <strong>Ried</strong> i.I. – Voranschlag 2013<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Von der Bezirkshauptmannschaft <strong>Ried</strong> i.I. wurde der Prüfbericht zum Voranschlag 2013<br />

der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> übermittelt.“<br />

Der Prüfbericht wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der Originalverhandlungsschrift<br />

als wesentlicher Bestandteil bei.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die die Überprüfung des Voranschlags 2013 durch<br />

die BH <strong>Ried</strong> zur Kenntnis nehmen, wollen zum Zeichen<br />

der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 130<br />

15. Mitteilungen<br />

15.2 Resolutionen<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Zu den beschlossenen Resolutionen sind Antworten eingelangt.<br />

Umsatzsteuerpflicht bei Leistungserbringung <strong>im</strong> Rahmen von Kooperationen<br />

<strong>Die</strong> Parlamentsdirektion bestätigt den Erhalt der Resolution und teilt mit, dass die genannte<br />

Entschließung an die parlamentarischen Klubs zur Information weitergeleitet<br />

wurde.<br />

Das Bundesministerium für Finanzen teilt mit Schreiben vom 31. Jänner 2013<br />

nach ausführlichen Erläuterungen Folgendes mit:<br />

Auf Grund der <strong>im</strong> Umsatzsteuerprotokoll 2012 ausführlich ausgeführten europarechtlichen<br />

Vorgaben bzw. Beschränkungen kann dem gegenständlichen A<strong>ntrag</strong> nicht entsprochen<br />

werden.<br />

100 % atomstromfrei<br />

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft<br />

teilt mit Schreiben vom 14.02.2013 mit, dass die Zuständigkeit für das Energiewesen<br />

be<strong>im</strong> Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend liegt.<br />

Grundsätzlich bleibt der generelle Ausstieg aus der energetischen Nutzung der Kernenergie<br />

unser Ziel. Bis dahin gilt es, zum Schutz der österreichischen Bevölkerung und<br />

der Umwelt die Sicherheit von Kernkraftwerken, aber auch von anderen kerntechnischen<br />

Anlagen, ständig zu verbessern. Dass Österreich hier einen ganz wichtigen Beitrag leisten<br />

kann, haben die Stresstests für europäische Kernkraftwerke gezeigt. Auch wenn die<br />

Endergebnisse der Stresstests noch nicht vorliegen, gilt schon jetzt: Entweder werden<br />

Kernkraftwerke auf aktuelle Sicherheitsstandards und den Ergebnissen der Stresstests<br />

entsprechend nachgerüstet oder sie sind abzuschalten.<br />

Davon abgesehen können aber auch die Konsumentinnen und Konsumenten einen wichtigen<br />

Beitrag leisten, indem sie einen Stromversorger ohne Atomstrom <strong>im</strong> Versorgermix<br />

wählen. Laut aktuellem „Stromkennzeichnungsbericht“ der Energie-Control sind in Österreich<br />

mehr als 30 Stromanbieter am Markt tätig, die ausschließlich Strom aus erneuerbaren<br />

Energieträgern anbieten.<br />

Anlässlich des Atomstromgipfels am 16. April 2012 wurden weitere Verbesserungen be<strong>im</strong><br />

System der Stromkennzeichnung vereinbart: Demnach muss bis Ende 2013 der an Haushalte<br />

gelieferte und bis Ende 2015 der an Unternehmen gelieferte Strom zur Gänze gekennzeichnet<br />

sein. Zu diesem Zweck wird auch ein eigenes „Atomstromfrei-Gütesiegel“<br />

geschaffen.“<br />

<strong>Die</strong>se werden vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegen dem Protokoll bei.


17. GR. vom 21.03.2013 131<br />

16. Dringlichkeitsanträge gemäß § 46 (3) der OÖ GemO 1990<br />

16.1 Einleitung Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/71 und Bebauungsplanänderung<br />

Nr. 2/152 – SC <strong>Ried</strong> Dr.-Franz-Berger-Straße/Grenzgasse<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Im Zuge der Planung sind noch geringfügige Änderungen <strong>im</strong> Projekt erfolgt. In dem<br />

derzeit rechtsgültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sind diese Änderungen<br />

noch zu berücksichtigen<br />

1. In der Dr.-Franz-Berger-Straße wurde die Zu- und Ausfahrt in die Tiefgarage neu geregelt.<br />

Es ist nur mehr eine Ausfahrtsrampe zu berücksichtigen. <strong>Die</strong> Dr.-Franz-Berger-<br />

Straße wird mit einem kleinen Teil der Tiefgarage und der Ausfahrt aus dieser unterbaut.<br />

Ebenso ist die Ausfahrtsrampe in der Dr.-F.-Berger-Straße vorgesehen. Im Bebauungsplan<br />

ist dies planlich dargestellt.<br />

2. Der Radweg von der Grenzgasse zur Frankenburger Straße wird als öffentliches Gut<br />

<strong>im</strong> Flächenwidmungs- und Bebauungsplan dargestellt.<br />

3. Entlang der Frankenburger Straße sind geringfügige Grenzänderungen aufgrund der<br />

Straßenführung berücksichtigt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Stadtrat Max Gramberger stellt mit Genugtuung fest, dass nun nur mehr eine Rampe anstatt<br />

der ursprünglich geplanten vier Rampen verwirklicht werden soll, was die GRÜNEN<br />

gleich von Beginn an angeregt haben und dafür sehr viel Kritik einstecken mussten. Er ist<br />

zufrieden, dass von den Vorschlägen der GRÜNEN wenigstens die Reduktion auf eine<br />

Rampe umgesetzt wird. <strong>Die</strong> Dr.-Franz-Berger-Straße werde davon profitieren.<br />

Für Bürgermeister Albert Ortig ist die nunmehrige Variante einfach die beste Lösung, die<br />

vom Betreiber erkannt und umgesetzt wurde.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Einleitung der Flächenwidmungsplanänderung<br />

Nr. 4/71 und Bebauungsplanänderung Nr.<br />

2/152 – wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />

die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 132<br />

16. Dringlichkeitsanträge gemäß § 46 (3) der OÖ GemO 1990<br />

16.2 Hallenbad – Bekanntgabe der vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmen<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Das statische Gutachten von DI Weilhartner für das Hallenbad <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> vom<br />

Dezember 2012 hat ergeben, dass der Betrieb des Hallenbades über den Ferienbeginn<br />

2013 hinaus nicht mehr möglich ist. Um <strong>im</strong> Zusammenhang mit einer allfälligen kompletten<br />

Beendigung des derzeitigen Pachtverhältnisses Sicherheit zu gewinnen, wurde das<br />

Architekturbüro Bauböck mittels Notanordnung mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt,<br />

die die erforderliche Basis dafür sein sollte, ob hier ein Weiterbetrieb finanzierbar und<br />

möglich ist.<br />

Vorgaben waren:<br />

Das Hallenbad soll als Anlage mit Schulschw<strong>im</strong>mbereich ( zwei bis drei Bahnen mit 25<br />

m Länge) und einem familienfreundlichen Bereich sowie einem Schwerpunkt auf Saunaund<br />

Wellnessbereich konzipiert werden, wobei insbesondere ein Saunabereich <strong>im</strong> Freien<br />

(Saunadorf) berücksichtigt werden soll. <strong>Die</strong> Studie hat auch eine Bewertung der jeweiligen<br />

Gesamterrichtungskosten zu beinhalten, wobei eine Kostenobergrenze mit rund 10<br />

Millionen Euro eingehalten werden soll.<br />

Arch. DI Werner Bauböck hat die Analyse über die drei mögliche Standorte für den Neubau<br />

eines Hallenbades in <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> <strong>im</strong> Stadtrat am 07. März 2013 vorgestellt. <strong>Die</strong>se<br />

drei möglichen Standorte sind<br />

- das bestehende Hallenbad unter Einbeziehung von Teilen des benachbarten Bauhofgeländes<br />

(max<strong>im</strong>al 50 % der Grundfläche),<br />

- das Messegelände und<br />

- das Freibad unter Einbeziehung angrenzender Grundstücke.<br />

In der zusammenfassenden Wertung, die grundsätzlich ohne politische Gewichtung der<br />

einzelnen Vor- und Nachteile erfolgt ist, ergeben für den Neubau Kostenvorteile am<br />

Standort des bestehenden Hallenbades. Im laufenden Betrieb lässt der kombinierte Standort<br />

mit dem Freibad aufgrund von Synergien niedrigere Kosten erwarten. Der Standort<br />

Messegelände eröffnet die Möglichkeit, das Hallenbad in Zukunft um weitere Sportstätten<br />

zu ergänzen.<br />

Am Standort Freibad wurden konkret die Anbindung an die Fernwärme und eine alternative<br />

Gasversorgung überprüft.<br />

Im Hinblick auf die erforderliche abgangsfreie Führung des Hallenbades wurde das Büro<br />

Plankenauer mit der Erstellung einer Betriebskostenanalyse für alle drei Standortvarianten<br />

einst<strong>im</strong>mig beauftragt und anschließend sollen weitere Überlegungen hinsichtlich des<br />

Standortes angestellt werden. <strong>Die</strong> Überprüfung des Büros Plankenauer umfasst<br />

- Einzugsbereich<br />

- Besucherfrequenz<br />

- Besucherstruktur<br />

- Energiebezugskosten<br />

- Betriebsmittel<br />

- Personalkosten,<br />

wobei eine Wasserfläche von 433 m² analog den Vorgaben Architekturbüro Bauböck als<br />

Ausgangspunkt dient.“


17. GR. vom 21.03.2013 133<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Stadtrat Max Gramberger möchte wissen, wer konkret die abgangsfreie Führung fordere.<br />

<strong>Die</strong>se Bedingung sei relativ schwierig zu erfüllen.<br />

Bürgermeister Albert Ortig erwidert in scharfen Worten, dass dies nur dann schwierig zu<br />

erfüllen sei, wenn sich jemand offensichtlich <strong>im</strong> Grunde keine Gedanken darüber mache<br />

oder sich ernsthaft damit auseinandersetzen wolle, dass es ein Hallenbad für <strong>Ried</strong><br />

auch in Zukunft geben solle. <strong>Die</strong>s sei nur unter der Voraussetzung von selbst festgelegten<br />

Parametern möglich, erstens 10 Millionen Euro Obergrenze, zweitens die paar<br />

Nutzungsvarianten und drittens ein Betrieb ohne Betriebskostenabgang. Das sei auch<br />

eine Vorgabe des Landes und Voraussetzung, um entsprechende Genehmigungen für<br />

Darlehensaufnahmen auf der einen Seite und für Bedarfszuweisungen und Landeszuschüsse<br />

auf der anderen Seite zu erhalten. <strong>Die</strong>se Grundvoraussetzungen sind seiner<br />

Meinung nach zu erfüllen, denn eine Neuerrichtung von einem Hallenbad in Verbindung<br />

mit Abgängen in der derzeitigen Höhe und eine damit verbundene Refinanzierung<br />

der Investitionskosten, wobei erst ab 2017 mit den ersten Bedarfszuweisungen zu<br />

rechnen sei, wäre für die Stadt nicht finanzierbar. Nachdem einst<strong>im</strong>mig für diese Vorgangsweise<br />

votiert wurde, gehe er nach wie vor davon aus, dass man versuchen solle,<br />

das Schul-, Sport- und Vereinsschw<strong>im</strong>men auch in Zukunft neben den anderen Nutzungen<br />

zu ermöglichen. <strong>Die</strong> Umsetzung eines Hallenbadneubaues sei ausschließlich<br />

unter diesen Voraussetzungen gewährleistet. Alles andere sei ein Gerede, eine Träumerei,<br />

eine Unverantwortlichkeit, auch nur daran zu denken, solch ein Projekt in einer<br />

anderen Form umzusetzen.<br />

Vizebürgermeister Michael Steffan richtet sich direkt an Stadtrat Max Gramberger. Er hält es<br />

für entbehrlich, sich zu diesem Zeitpunkt zu äußern und Vermutungen anzustellen,<br />

was gehe und was nicht gehe. Da hätte man sich die einst<strong>im</strong>migen Beschlüsse und Beauftragungen<br />

diverser Experten ersparen können, wenn man vermeintlich selbst genug<br />

Experte sei, um zum Beispiel diese Betriebskostenanalyse zu machen. Es habe eingehende<br />

Gespräche gegeben und man habe sich darauf geeinigt, das Büro Plankenauer<br />

zu beauftragen. Es sei für ein Projekt dieser Größenordnung mit der schwierigen finanziellen<br />

Herausforderung für die Stadt nicht dienlich, mit irgendwelchen Mutmaßungen,<br />

die man nicht einmal belegen kann, in die Medien zu gehen und dadurch die<br />

Bestrebungen mehr oder weniger zu torpedieren. Man müsse sich da fragen, ob er als<br />

Verkehrsstadtrat, auch wenn dies nicht sein Ressort betreffe, dieses Projekt überhaupt<br />

haben wolle oder nicht. Zu diesem Thema fand eine gemeinsame Pressekonferenz<br />

statt, weil sich alle Fraktionen für einen Neubau des Hallenbades – sofern finanzierbar<br />

– ausgesprochen haben. Es war auch ausgemacht, sich zum gegebenen Zeitpunkt bei<br />

Vorlage neuer Fakten – und nicht irgendwelche Mutmaßungen – wieder zusammenzusetzen<br />

und sich der Presse und der Öffentlichkeit zu stellen. Er erwarte sich in Zukunft<br />

von Stadtrat Gramberger mehr Zurückhaltung, so er ein Interesse habe an einem zukünftigen<br />

Hallenbad in <strong>Ried</strong>.<br />

Vizebürgermeister Mag. Ernst Reiter schließt sich den Ausführungen von Bürgermeister Ortig<br />

und Vizebürgermeister Steffan vollinhaltlich an und verurteilt die Ankündigungspolitik,<br />

die da betrieben worden sei. Er halte es für sehr gewagt und für Stadtrat Gramberger<br />

als GRÜNEN skurril, dann auch noch gleich die Forderung mit der Eishalle dranzuhängen,<br />

die ja als Energiefresser bekannt sei. Abgesehen davon, sei dies bei einer<br />

verantwortungsvollen Gemeindepolitik in den nächsten 20 Jahren nicht leistbar. Er


17. GR. vom 21.03.2013 134<br />

finde es unfair, den von seiner Fraktion vorgeschlagenen Standort be<strong>im</strong> Freibad von<br />

vorneherein auszuschließen, wenn man noch gar nicht wisse, zu welchen Erkenntnissen<br />

man bei Vorlage der Kosten-/Nutzenanalyse des Büros Plankenauer komme. Es<br />

solle der günstigste Standort ausgewählt werden. Hinsichtlich Abgang gäbe es die<br />

Aussage von Herrn Plankenauer, dass zumindest in den ersten Jahren ein Betriebsabgang<br />

von Null möglich sei. Wenn der Stadt dies in Aussicht gestellt werde, solle man<br />

das auch anstreben. Wir hätten ja nicht nur den Abgang zu decken, sondern auch die<br />

Refinanzierungs- bzw. Zwischenfinanzierungskosten zu bestreiten. Das Budget sehe<br />

zwar sehr erfreulich aus, aber es seien einige konjunkturabhängige Posten drinnen,<br />

wodurch er vor überzogenen Versprechungen und Forderungen warnt. Er verweist auf<br />

den jährlichen Abgang von Braunau mit jährlich mindestens 400.000 Euro, den sicher<br />

keiner wolle. Er empfiehlt abzuwarten und dann zu entscheiden.<br />

Stadtrat Max Gramberger versichert, die GRÜNEN hätten sich Gedanken über den<br />

Hallenbadneubau gemacht, jedoch keine Mutmaßungen angestellt, sondern Meinungen<br />

geäußert. Es gäbe auch Meinungen in der Bevölkerung, die man teilen könne oder<br />

nicht und grundsätzlich herrsche ja Meinungsfreiheit. Er sehe nicht, warum er mit einer<br />

Meinungsäußerung das Projekt Hallenbad gefährde. Wenn sich für den Standort<br />

Freibad günstigere Argumente finden, könne man ja den derzeit noch etwas distanzierten<br />

Standpunkt überdenken. Grundsätzlich wollen die GRÜNEN ein Hallenbad, aber<br />

es sei ihnen wichtig, es so zu planen, dass es nach der Errichtung auch genützt werde.<br />

<strong>Die</strong> Aussage von Herrn Plankenauer kenne er nicht, weil er nicht zur Sitzung geladen<br />

war. Eine Zurückhaltung zu diesem Thema halte er für nicht notwendig, weil er nicht<br />

glaube, dass eine Meinungsäußerung etwas kaputtmache. <strong>Die</strong> Planung solle lieber etwas<br />

länger dauern, dafür wirklich fundiert sein, Erweiterungsmöglichkeiten sollten in<br />

Betracht gezogen werden. Bei der Eislaufhalle könnte die Energiebilanz durch Synergieeffekte<br />

mit dem Hallenbad durchaus positiv werden, es wäre sinnvoll dies zusammenzuführen.<br />

Auch wenn man nicht auf den geforderten Nullabgang komme, müsse<br />

ein Hallenbad in <strong>Ried</strong> trotzdem möglich sein.<br />

Bürgermeister Albert Ortig verurteilt die Idee, eine erneuerte Eislaufhalle be<strong>im</strong> Hallenbad<br />

anzusiedeln, weil die Abwärme des Hallenbades über einen Wärmetauscher wieder <strong>im</strong><br />

Hallenbad verwendet werde und weil Eislaufhallen schon alleine aus Gründen der<br />

Energieeffizienz abzulehnen seien, ebenso würde man dadurch Atomstrom<strong>im</strong>porte<br />

grob fahrlässig fördern. Von den derzeit noch in Betrieb stehenden Hallen werde man<br />

sich zu gegebener Zeit vom sogenannten Natureis aus Energieeffizienzgründen verabschieden<br />

und den Energieraubbau beenden müssen. Es gäbe schon Kunststoffbeläge,<br />

die opt<strong>im</strong>al funktionieren. Man brauche ein wenig Phantasie, aber kein populistisches<br />

Dahergerede, man brauche ein persönliches Verantwortungsgefühl der Gesellschaft<br />

und Gemeinschaft gegenüber, das in Zeiten wie diesen nicht mit ernsthaften Überlegungen<br />

zu einem solchen Raubbau in Einklang zu bringen sei. Es gäbe außerdem eine<br />

ganze Reihe von Hallen, die für sportliche Aktivitäten, zum Beispiel Eislaufen auf<br />

Kunststoffbelägen, zur Verfügung stünden.<br />

Gemeinderat Dr. Christoph Bleckenwegner gibt seiner Enttäuschung über den Tonfall, der in<br />

dieser Sitzung den GRÜNEN gegenüber herrscht, Ausdruck.<br />

Vizebürgermeister Michael Steffan rechtfertigt sich mit dem Hinweis auf den Auslöser. Wenn<br />

ihm Kollege Gramberger vorwerfe, es gebe in <strong>Ried</strong> keine Meinungsfreiheit, könne<br />

man das nicht so stehen lassen. Bei einer persönlichen Meinungsäußerung müsse man<br />

dazusagen, dass es sich um eine solche handle. Kollege Gramberger suggeriere aber,<br />

der Betrieb des Hallenbades werde nicht möglich sein ohne Abgang. Er suggeriere der


17. GR. vom 21.03.2013 135<br />

Öffentlichkeit, dass uns das Land Oberösterreich die Latte zu hoch lege und der <strong>Ried</strong>er<br />

Gemeinderat oder ein Großteil davon gar kein Interesse daran habe, das Projekt zu<br />

verwirklichen. Weiters müsse festgestellt werden, dass sich Stadtrat Gramberger nicht<br />

an <strong>im</strong> Stadtrat oder in persönlichen Gesprächen getroffene Vereinbarungen hält. <strong>Die</strong>s<br />

nehme man zur Kenntnis, man werde sich aber nun auch nicht mehr an Absprachen<br />

mit ihm halten, das werde er heute noch sehen.<br />

Bürgermeister Albert Ortig meint, es gehe nicht an, dass man seit über einem Jahr<br />

ununterbrochen ein Verdrehen von Dingen und Unterstellungen in der Öffentlichkeit zur<br />

Kenntnis nehmen müsse. <strong>Die</strong>ses unakzeptable Verhalten werde in Zukunft nicht mehr toleriert<br />

werden.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der zust<strong>im</strong>menden Zurkenntnisnahme der<br />

Maßnahmen des Stadtrates – wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum<br />

Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.


17. GR. vom 21.03.2013 136<br />

16. Dringlichkeitsanträge gemäß § 46 (3) der OÖ GemO 1990<br />

16.3 Auflassung Radfahrstreifen Innenstadt<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Überprüfung der in der Innenstadt aufgebrachten Radfahrstreifen durch die Sicherheitswache<br />

hat ergeben, dass die Radfahrstreifen - sicherlich auch witterungsbedingt -<br />

eher wenig benützt werden. Probleme ergeben sich hauptsächlich auch dadurch, dass die<br />

Radfahrstreifen oft kurzzeitig durch die in zweiter Spur anhaltenden Fahrzeuge unbenutzbar<br />

sind. Dadurch müssen Radfahrer, die den Radfahrstreifen benutzen, auf die Gegenfahrbahn<br />

ausweichen, wodurch es zu Gefahrensituationen durch entgegenkommende<br />

Fahrzeuge kommen kann. Es wurden daher mehrere Organmandate von Fahrzeuglenkern<br />

wegen Haltens auf den Fahrradstreifen eingehoben und diesbezügliche Anzeigen an die<br />

BH erstattet. Zudem wurde festgestellt, dass Radfahrer nach wie vor auf den Gehsteig<br />

ausweichen, da sie sich durch rückwärtsfahrende Autofahrer gefährdet fühlen. Das Ausfahren<br />

stellt daher ein <strong>im</strong>manentes Sicherheitsproblem dar.<br />

Es wird daher vorgeschlagen, da die Sicherheit von Radfahrern auf den Radfahrstreifen<br />

nicht ausreichend sichergestellt werden kann und nur vermeintliche Sicherheit vorgespiegelt<br />

wird, die Radfahrstreifen der <strong>Ried</strong>er Innenstadtplätze aufzulassen. Dennoch soll sich<br />

das zuständige Gremium, der Verkehrsausschuss, mit der Möglichkeit einer generellen<br />

Radfahrlösung <strong>im</strong> Begegnungsverkehr auf den <strong>Ried</strong>er Plätzen auseinandersetzen und hier<br />

Lösungen erarbeiten.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Stadtrat Max Gramberger würde interessieren, was die Sicherheitswache überprüft habe.<br />

Das Zuparken der Radfahrstreifen werde durch Organmandate geregelt und sollte eigentlich<br />

kein Problem sein. Durch die Verordnung einer Temp30-Zone in der Innenstadt<br />

sehe er auch nicht unbedingt Gefahrensituationen durch entgegenkommende<br />

Fahrzeuge als gegeben an. Im Amtsvortrag werden keine Unfälle erwähnt und ihm<br />

selbst sei ebenfalls nichts dergleichen bekannt. Er bedauert, dass die winterbedingt geringe<br />

Nutzung der Radfahrstreifen nun zum Anlass genommen werde, diese <strong>im</strong> Juli-<br />

Gemeinderat als sinnvoll beschlossene Maßnahme zu revidieren und glaubt, dass Radfahrer<br />

in der Innenstadt einfach nicht erwünscht seien. Er selbst habe des Öfteren<br />

Längsparkplätze vorgeschlagen, dann wäre mehr Platz. Von der Radfahrinitiative<br />

selbst sei aber diese Variante gewählt worden, weil dadurch keine Parkplätze verloren<br />

gingen und die Sicherheit der Radfahrer durch den Abstand zu den parkenden Autos<br />

gewährleistet sei. Radfahrer seien trotzdem dazu aufgerufen, sich hier entsprechend<br />

vorsichtig zu verhalten. Das Ausweichen der Radfahrer auf die Gehsteige werde mit<br />

der Auflassung der Radfahrstreifen sicher wieder vermehrt vorkommen. Man solle<br />

sich gut überlegen, das hohe Engagement einzelner Privatpersonen und die freundlichen<br />

Geste an die Radfahrer wieder zunichte zu machen.<br />

Stadtrat Erich Rohrauer betont, dass die Argumente des Für und Wider ausführlich in den<br />

Sitzungen erwägt worden sind und das Gefahrenpotential der Radfahrstreifen <strong>im</strong>mer<br />

ein Thema gewesen sei. Be<strong>im</strong> Versuch, den Radfahrverkehr auf diese Weise zu führen,<br />

sei man leider eines Besseren belehrt worden, da ein Kind auf dem Radfahrstrei-


17. GR. vom 21.03.2013 137<br />

fen von einem Autofahrer niedergestoßen worden sei. <strong>Die</strong> Realität zeige, dass Autos in<br />

die Radfahrstreifen hineinparken oder in zweiter Spur stünden, wodurch die Radfahrer<br />

an einer gefahrlosen Nutzung der Streifen gehindert würden und erst wieder auf die<br />

Gehsteige auswichen, was er für höchst verantwortungslos halte. Er ersucht den Verkehrsausschuss<br />

und Stadtrat Gramberger, hier sensibilisierend einzuwirken.<br />

Vizebürgermeister Mag. Ernst Reiter erinnert daran, dass Verkehrsexperten die<br />

Radfahrstreifen für möglich gehalten haben. Doch theoretisch sei alles möglich, in der<br />

Praxis sehe es dann anders aus. Es habe nicht nur den einen erwähnten Unfall gegeben,<br />

sondern mehrere gefährliche Situationen täglich. Er versichert, dass seine Fraktion<br />

kein gefährliches Radfahren wolle, sondern ein sicheres, und zwar nicht nur in der<br />

Innenstadt, sondern in ganz <strong>Ried</strong>. Er verlangt ein Entfernen der Radfahrstreifen, nicht<br />

aus persönlichem Triumpfgefühl, weil seine Fraktion <strong>im</strong>mer dagegen war, sondern<br />

weil es die Sicherheit erfordere.<br />

Stadtrat Max Gramberger versteht auch vorsichtige Radfahrer auf Gehsteigen, vor allem auf<br />

breiten Gehsteigen wie am Hauptplatz. Er wolle gerne sensibilisierend einwirken,<br />

müsse dazu aber Alternativen anbieten.<br />

Gemeinderat-Ersatz DI <strong>Die</strong>ter Ehrenstorfer sieht die Gefährlichkeit der Radfahrstreifen darin,<br />

dass sie eine nicht vorhandene Sicherheit suggerierten. Vor allem die Schrägparkplätze<br />

seien ein Problem. Er persönlich fühle sich als Radfahrer sicherer, <strong>im</strong> fließenden Verkehr<br />

mitzufahren, als sich gegen die Einbahn mit schräg ausparkenden Autos konfrontiert<br />

zu sehen.<br />

Bürgermeister Albert Ortig erklärt, dass die Verordnung der Radfahrstreifen ein Versuch mit<br />

Bauchweh war. <strong>Die</strong> Sicherheitsproblematik sei durch die Polizei aufgezeigt worden.<br />

Es stehe außer Zweifel, dass hier eine Evaluierung notwendig sei. Er regt an, <strong>im</strong> Verkehrsausschuss<br />

und gemeinsam mit Verkehrsexperten eine generelle Lösung zu erarbeiten<br />

und zum Beispiel die Möglichkeit des Anbringens von Radfahrbegegnungsverkehr-Tafeln<br />

an allen Innenstadteinfahrten zu erörtern.<br />

Stadtrat Max Gramberger meint hingegen, dass ein allgemeines Fahren gegen die Einbahn<br />

durch gegebene Fahrbahnbreiten nicht möglich und auch nicht sinnvoll sei. Er verstehe<br />

die Ängste, glaube aber nicht, dass Herr Dr. Obermair von der BH einem generellen<br />

Radfahren gegen die Einbahn in der Innenstadt zust<strong>im</strong>men werde.<br />

Bürgermeister Albert Ortig fordert, man müsse den aufgezeigten Gefahren Rechnung tragen<br />

und das eminente Sicherheitsrisiko beenden. Wenn der Vorschlag Begegnungsverkehr<br />

nicht möglich sei, wäre es ihm lieber, Radfahrer würden an einzelnen Stellen absteigen<br />

und das Rad ein paar Meter schieben, als ein erhebliches Unfallrisiko einzugehen.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Aufhebung der Radfahrstreifen Innenstadt<br />

und der Erarbeitung einer generellen Lösung –<br />

wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstan-


17. GR. vom 21.03.2013 138<br />

den sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />

Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehrst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es<br />

(4 Gegenst<strong>im</strong>men: GRÜNE;<br />

1 St<strong>im</strong>menthaltung: SPÖ, Holzinger).


17. GR. vom 21.03.2013 139<br />

17. Allfälliges<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, eröffnet zum Punkt Allfälliges das Wort:<br />

Es erfolgen keine Wortmeldungen.


17. GR. vom 21.03.2013 140<br />

Ende der Sitzung:<br />

22.26 Uhr<br />

Der Leiter des Stadtamtes:<br />

Der Vorsitzende:<br />

MMag. Peter Eckkrammer<br />

Stadtamtsdirektor<br />

Albert Ortig<br />

Bürgermeister<br />

Für die ÖVP: Für die FPÖ: Für die SPÖ:<br />

Clemens Mader Thomas D<strong>im</strong> Sabine Steffan<br />

Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderätin<br />

Für die GRÜNEN<br />

F.d.R.d.A.<br />

<strong>Die</strong> Schriftführerin:<br />

Max Gramberger<br />

Stadtrat<br />

Sabine Haury<br />

Gemeindebedienstete

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