A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis
A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis
A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
V e r h a n d l u n g s s c h r i f t<br />
aufgenommen bei der<br />
am Donnerstag, dem 21. März 2013, um 18:30 Uhr<br />
<strong>im</strong> Sitzungssaale des Rathauses abgehaltenen<br />
17. Öffentlichen Sitzung<br />
des<br />
G e m e i n d e r a t e s<br />
Anwesende:<br />
A) Bürgermeister: Albert Ortig, als Vorsitzender<br />
B) <strong>Die</strong> Mitglieder des Stadtrates<br />
Vizebürgermeister Dr. Thomas Brückl<br />
Vizebürgermeister Michael Steffan<br />
Vizebürgermeister Mag. Ernst Reiter<br />
Stadträtin Dr. Claudia Schoßleitner<br />
Stadträtin Gabriele Luschner<br />
Stadtrat Michael Großbötzl<br />
Stadtrat Erich Rohrauer<br />
Stadtrat Max Gramberger
17. GR. vom 21.03.2013 2<br />
C) <strong>Die</strong> Mitglieder des Gemeinderates:<br />
Nicole Mahr<br />
Franz Kaufmann<br />
Josef Heißbauer<br />
Marianne Kraxberger<br />
Barbara Koller<br />
Ing. Andreas Puschmann<br />
Christoph Zauner<br />
Maria Perndorfer<br />
Sabine Steffan<br />
Yasha Kahrer<br />
Rudolf Holzinger<br />
Maria Kirchmayr<br />
Sabine Straßl<br />
Helga Brandstätter<br />
Thomas D<strong>im</strong><br />
Christian Bangerl<br />
Angelika Podgorschek<br />
Dr. Christoph Bleckenwegner<br />
Thomas Brachtl<br />
Entschuldigt fehlen:<br />
Mag. a Yvonne Aigner<br />
Mag. Josef W<strong>im</strong>mer<br />
DI Paul Fischer<br />
Josef Fuchs<br />
Clemens Mader<br />
Dr. Heinz Lughofer<br />
KR Franz D<strong>im</strong><br />
NR. Elmar Podgorschek<br />
Ingrid Oberwagner<br />
Anwesende Ersatzmitglieder:<br />
DI <strong>Die</strong>ter Ehrenstorfer<br />
Christoph Regl<br />
Nicolas Schoßleitner<br />
Mag. Dr. Karl Heinz Berger<br />
Herbert Gumpinger<br />
Adolf Hütter<br />
Josef Streicher<br />
Nina Kirchtag<br />
Christine Oßberger<br />
Der Stadtamtsdirektor:<br />
Ing. MMag. Peter Eckkrammer<br />
<strong>Die</strong> Schriftführerin:<br />
Sabine Haury<br />
Der Gemeinderat zählt 37 Mitglieder. Hievon sind einschließlich der Ersatzmitglieder 37 anwesend.<br />
Er ist daher gemäß § 50 der OÖ. GemO 1990 beschlussfähig.
17. GR. vom 21.03.2013 3<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Nachwahlen ........................................................................................................................... 9<br />
1.1 Nachwahlen Wohnungsausschuss ................................................................................. 9<br />
2. SCR – Shopping Center <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> ....................................................................... 10<br />
2.1 Oberflächenerneuerung und Infrastruktur BA 01 (Ausschreibung und<br />
Finanzierungsplan) ............................................................................................................ 10<br />
2.2 Dr.-Franz-Berger-Straße – Grundtausch öffentl. Wassergut ....................................... 12<br />
3. Grundangelegenheiten ....................................................................................................... 13<br />
3.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen ............................. 13<br />
3.1.1 Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich der Parz. 1296 – Ernestine-Grüner-Straße,<br />
Ansuchen Semsudin und Jasmin Sahanic ..................................................................... 13<br />
3.1.2 Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich der Parz. 1757/1 – Renetshamer Weg,<br />
Ansuchen Herrn Peter S<strong>im</strong>böck .................................................................................... 14<br />
3.1.3 Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich der Parz. 498/10 - BFI .............................. 15<br />
3.1.4 Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich der Grundstücke 1055/6 und 1055/14 ....... 16<br />
3.1.5 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich Salzburger Straße<br />
Parz. 436/1 – Ansuchen SES Spar European Shopping Centers GmbH ...................... 17<br />
3.1.6 Bebauungsplanänderung Nr. 2/151 und Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/70<br />
<strong>im</strong> Bereich Wildfellnerstraße – Anpassung öffentl. Gut an den Bestand ..................... 19<br />
3.1.7 Bebauungsplanänderung Innere Stadt – Dachgestaltung und Dachausbau;<br />
Beschriftung EG-Ebene ................................................................................................ 20<br />
3.1.8 Flächenwidmungsplanänderung in der R.-Wilflingseder-Straße - Unterbrechung<br />
des Grünzuges für Aufschließung Dr. Auer ................................................................. 26<br />
3.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen ....................... 27<br />
3.2.1 Bebauungsplanänderung Nr. 2/145 – Erich Hintermaier, Parz. 1833 und 1606 <strong>im</strong><br />
Bereich Angerwaschen ................................................................................................. 27<br />
3.2.2 Bebauungsplanänderung Nr. 2/146 – Einfriedungen Ergänzung ........................ 28<br />
3.2.3 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/67 und Bebauungsplanänderung Nr. 2//147<br />
– Fuß- und Radweg Parz. 1124, Ullmann, Murauer, Kranzmayr ................................. 29<br />
3.2.4 Flächenwidmungsplanänderung nr. 4/68 und Bebauungsplanänderung Nr. 2/148<br />
– Kreisverkehr Haager Straße Parz. 1056 und 1055/1 .................................................. 30<br />
3.2.5 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/69 und Bebauungsplanänderung Nr. 2/149<br />
– Straßenrückbau Fa. Priewasser .................................................................................. 32<br />
3.2.6 Bebauungsplanänderung Nr. 2/150 – Kreuzung Ahornweg/Alte Hohenzeller<br />
Straße ............................................................................................................................ 34<br />
3.3 Wohnprojekt am Finkenweg – Anpachtung einer Fläche um Verkehrslösung durch die<br />
Fa. Strabag ......................................................................................................................... 36<br />
3.4 Veräußerung des Grundstückes Parz. 1656/4 <strong>im</strong> Bereich Hochbehälter Aubch Spange<br />
I an Energie <strong>Ried</strong> ............................................................................................................... 38<br />
3.5 Gestattungsvertrag mit Energie <strong>Ried</strong> – Druckerhöhungsanlage Liegenschaft 609/2<br />
(BSZ) ................................................................................................................................. 39<br />
3.6 Wiesenpachte 2013 ...................................................................................................... 41<br />
3.7 ASZ Hannesgrub – Pachtvertrag RIFA ....................................................................... 44<br />
3.8 BFI – Produktionsschule, Baurecht für Parkplatzerrichtung Gst. Nr. 498/9 ............... 46<br />
3.9 Kreisverkehr Braunauer Straße (Grundangelegenheiten) ............................................ 48<br />
4. Bauangelegenheiten ............................................................................................................ 50<br />
4.1 Sanierung Bücherei ...................................................................................................... 50<br />
4.2 Kanalangelegenheiten .................................................................................................. 54<br />
4.2.1 BA 19 – Vergabe Kanalprüfmaßnahmen ............................................................. 54<br />
4.2.2 BA 20 – Vergabe Kanalprüfmaßnahmen ............................................................. 55
17. GR. vom 21.03.2013 4<br />
4.2.3 BA 21 – Förderungsansuchen .............................................................................. 56<br />
4.2.4 BA 21 – Werkvertrag Planung ............................................................................. 59<br />
4.2.5 BA 21 – Werkvertrag örtliche Bauaufsicht ......................................................... 60<br />
4.2.6 BA 21 – Vergabe Erd- und Baumeisterarbeiten .................................................. 61<br />
4.2.7 BA 21 – Kanalneubau Rainerstraße ..................................................................... 63<br />
4.3 VS II – Diverse Auftragsvergaben .............................................................................. 64<br />
5. Verkehrsangelegenheiten ................................................................................................... 69<br />
5.1 Neuverordnung der gesamten T30-Zonen <strong>im</strong> Stadtgebiet ........................................... 69<br />
5.2 Wohlmayrgasse – Verordnung eines Arztparkplatzes für Dr. Hierm.......................... 72<br />
5.3 Zufahrt Kasernstraße 33, 35, 37 („Golan“) - Parksituation ......................................... 73<br />
5.4 Aufhebung der Radwegbenützungspflicht auf best<strong>im</strong>mten Abschnitten .................... 74<br />
6. Soziale Angelegenheiten ..................................................................................................... 79<br />
6.1 Subventionen ............................................................................................................... 79<br />
6.1.1 Volkshilfe <strong>Ried</strong>, Kindertreff Löwenzahn – Ansuchen um Subvention 2013 ...... 79<br />
6.2 Änderung Krabbelstubentarifordnung - Verordnungsprüfung des Landes ................. 80<br />
7. Bildung, Schule, Horte ....................................................................................................... 82<br />
7.1 Abgangsdeckung Hort Franziskanerinnen und Subvention Hauptschule<br />
Franziskanerinnen (kombinierte Variante) ........................................................................ 82<br />
8. Sportangelegenheiten ......................................................................................................... 85<br />
8.1 Turnverein <strong>Ried</strong> – Ansuchen um Förderzuschuss Umbau Jahnturnhalle .................... 85<br />
8.2 Subventionen ............................................................................................................... 87<br />
8.2.1 Oö. Fußballverband - LAZ .................................................................................. 87<br />
8.2.2 AKA SV <strong>Ried</strong>/Fußballakademie OÖ West – Förderung 2013 ............................ 88<br />
8.2.3 LAG Genböck Haus <strong>Ried</strong> .................................................................................... 89<br />
9. Wohnungsangelegenheiten ................................................................................................ 90<br />
9.1 Wohnungsvergaben ..................................................................................................... 90<br />
10. Kulturangelegenheiten ..................................................................................................... 92<br />
10.1 Subventionen ............................................................................................................. 92<br />
10.1.1 Kulturverein Kunst <strong>im</strong> Keller ............................................................................ 92<br />
10.1.2 LMS-Kulturkreis ................................................................................................ 95<br />
10.1.3 Jeunesse <strong>Ried</strong> ..................................................................................................... 96<br />
10.1.4 Brucknerbund <strong>Ried</strong> ............................................................................................ 97<br />
10.1.5 Innviertler Künstlergilde .................................................................................... 98<br />
10.1.6 Sinfonisches Blasorchester <strong>Ried</strong> ........................................................................ 99<br />
10.2 Ehrung...................................................................................................................... 101<br />
10.3 Skulpturenpark <strong>im</strong> Gerichtspark – Prekariumsvereinbarung .................................. 102<br />
11. Prüfbericht ...................................................................................................................... 103<br />
11.1 Prüfbericht des Prüfungsausschusses zum Rechnungsabschluss 2012 ................... 103<br />
12. Finanzangelegenheiten ................................................................................................... 105<br />
12.1 Rechnungsabschluss 2012 ....................................................................................... 105<br />
12.1.1 Stadtgemeinde .................................................................................................. 105<br />
12.1.2 Städt. Bestattung .............................................................................................. 108<br />
12.2 Bezirkswarnstelle – Entschädigung für das Jahr 2012 ............................................ 110<br />
12.3 Frauenhuberfonds .................................................................................................... 111<br />
12.4 OÖ Verkehrsverbund – Kostenbeitrag 2013 ........................................................... 112<br />
12.5 Versicherungsprämien Haus- und Grundbesitzhaftpflicht für Messegelände ......... 113<br />
12.6 Abschreibung Interessentenbeiträge FACC ............................................................ 117<br />
12.7 Kanalanschlussbeitragsordnung 2013 - Berichtigung ............................................. 118
17. GR. vom 21.03.2013 5<br />
12.8 Infrastrukturbeitrag Energie <strong>Ried</strong> GmbH ................................................................ 120<br />
13. Verein zur Förderung der Infrastruktur der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> & Co KG ......... 121<br />
13.1 Rechnungsabschluss 2012 ....................................................................................... 121<br />
14. Personalangelegenheiten ................................................................................................ 127<br />
14.1 Belohnungen ............................................................................................................ 127<br />
15. Mitteilungen .................................................................................................................... 129<br />
15.1 Überprüfung der BH <strong>Ried</strong> i.I. – Voranschlag 2013 ................................................. 129<br />
15.2 Resolutionen ............................................................................................................ 130<br />
16. Dringlichkeitsanträge gemäß § 46 (3) der OÖ GemO 1990 ....................................... 131<br />
16.1 Einleitung Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/71 und Bebauungsplanänderung<br />
Nr. 2/152 – SC <strong>Ried</strong> Dr.-Franz-Berger-Straße/Grenzgasse............................................. 131<br />
16.2 Hallenbad – Bekanntgabe der vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmen ............... 132<br />
16.3 Auflassung Radfahrstreifen Innenstadt.................................................................... 136<br />
17. Allfälliges ......................................................................................................................... 139
17. GR. vom 21.03.2013 6<br />
Ich eröffne die 17. öffentliche Sitzung des Gemeinderates und begrüße die Herrn Vizebürgermeister,<br />
die Damen und Herren Stadträte sowie die Damen und Herren Gemeinderäte<br />
recht herzlich. Ich begrüße die <strong>Ried</strong>erinnen und <strong>Ried</strong>er, die sich die Zeit nehmen, der<br />
heutigen Gemeinderatssitzung zuzuhören, und die Vertreter der Presse.<br />
Der Termin der Sitzung wurde am 20.10.2011 gemäß den Best<strong>im</strong>mungen der Oö. Gemeindeordnung<br />
1990 festgesetzt. <strong>Die</strong> Tagesordnung wurde allen Gemeinderatsmitgliedern<br />
innerhalb der 7-Tage-Frist gemäß § 45 Abs. 3 der Oö. GemO 1990 idgF zugestellt.<br />
<strong>Die</strong> Abhaltung der Sitzung war überdies durch Anschlag an der öffentlichen Gemeindeamtstafel<br />
kundgemacht.<br />
Damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.<br />
Das Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates vom 13. Dezember 2012 wurde bereits<br />
zugestellt und liegt auch während der heutigen Sitzung auf. Wenn keine Einwendungen<br />
erhoben werden, gilt dieses als genehmigt.<br />
Es sind an der heutigen Sitzung einige Mitglieder des Gemeinderates verhindert, wofür<br />
folgende Ersatzmitglieder eingeladen wurden, die ich hiermit begrüßen darf:<br />
Von der ÖVP:<br />
DI <strong>Die</strong>ter Ehrenstorfer für Mag. a Yvonne Aigner<br />
Christoph Regl für Mag. Josef W<strong>im</strong>mer<br />
Nicolas Schoßleitner für DI Paul Fischer<br />
Mag. Dr. Karl Heinz Berger für Josef Fuchs<br />
Herbert Gumpinger für Clemens Mader<br />
Von der FPÖ:<br />
Adolf Hütter für Dr. Heinz Lughofer<br />
Josef Streicher für KR Franz D<strong>im</strong><br />
Nina Kirchtag für NR Elmar Podgorschek<br />
Von den GRÜNEN:<br />
Christine Oßberger für Ingrid Oberwagner<br />
Damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.<br />
Gemäß § 46 Abs. 3 bringe ich den Inhalt der vorliegenden Dringlichkeitsanträge zur<br />
Kenntnis und es ist sodann über die Aufnahme in die Tagesordnung abzust<strong>im</strong>men:<br />
Einleitung Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/71 und Bebauungsplanänderung<br />
Nr. 2/152 - SC <strong>Ried</strong> Dr.-Franz-Berger-Straße/Grenzgasse<br />
Um die Bauplatzbewilligung für das SC <strong>Ried</strong> korrekt durchführen zu können, ist der Bebauungsplan<br />
noch geringfügig abzuändern.
17. GR. vom 21.03.2013 7<br />
A<strong>ntrag</strong>:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der dringlichen Behandlung des Tagesordnungspunktes<br />
„Einleitung Flächenwidmungsplanänderung<br />
Nr. 4/71 und Bebauungsplanänderung<br />
Nr. 2/152 - SC <strong>Ried</strong> Dr.-Franz-Berger-Straße/Grenzgasse“<br />
einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />
die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />
Hallenbad – Bekanntgabe der vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmen<br />
Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahmen wird darüber auch öffentlich berichtet.<br />
A<strong>ntrag</strong>:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der dringlichen Behandlung des Tagesordnungspunktes<br />
„ Hallenbad – Bekanntgabe<br />
der vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmen“<br />
einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />
Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />
Auflassung Radfahrstreifen Innenstadt<br />
Aufgrund der Sicherheitsproblematik ist eine dringende Behandlung erforderlich.<br />
Stadtrat Max Gramberger bezweifelt die Dringlichkeit des A<strong>ntrag</strong>es, denn die<br />
angesprochene Sicherheitsproblematik sei sicher schon längere Zeit bekannt und es<br />
wäre eine Vorbehandlung <strong>im</strong> Verkehrsausschuss und/oder Stadtrat sinnvoll und möglich<br />
gewesen.<br />
A<strong>ntrag</strong>:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der dringlichen Behandlung des Tagesordnungspunktes<br />
„ Auflassung Radfahrstreifen<br />
Innenstadt“ einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />
der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehrst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es<br />
(4 Gegenst<strong>im</strong>men: GRÜNE;<br />
1 St<strong>im</strong>menthaltung: SPÖ, Rudolf Holzinger).
17. GR. vom 21.03.2013 8<br />
Nachstehende Tagesordnungpunkte wurden abgesetzt:<br />
5.3 Zufahrt Kasernstraße 33, 35, 37 („Golan“) - Parksituation<br />
Begründung: Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.03.2013 einst<strong>im</strong>mig<br />
beschlossen, dass die Situation bei der Zufahrt zu den Wohnhäusern Kasernstraße 33, 35<br />
und 37 beibehalten werden soll, wie sie sich derzeit darstellt. <strong>Die</strong> Errichtung eines Halteund<br />
Parkverbots erscheint nicht notwendig.<br />
12.4 OÖ Verkehrsverbund - Kostenbeitrag 2013<br />
Begründung: <strong>Die</strong> erforderlichen Daten liegen noch nicht vor.<br />
<strong>Die</strong> Tagesordnung enthält 17 Punkte.<br />
Wir kommen somit zum Punkt 1. der Tagesordnung, Nachwahlen Wohnungsausschuss.
17. GR. vom 21.03.2013 9<br />
1. Nachwahlen<br />
1.1 Nachwahlen Wohnungsausschuss<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />
„Frau GRE Christine Bauder hat mit Schreiben vom 20.03.2013 auf ihre Mitgliedschaft<br />
<strong>im</strong> Wohnungsausschuss der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> verzichtet.<br />
Frau Christine Bauder war Ersatzmitglied des Wohnungsausschusses. Von der Gemeinderatsfraktion<br />
der SPÖ liegt folgender Wahlvorschlag vor:<br />
Ersatzmitglied: GRE Renate Keck<br />
Gemäß § 33 iVm § 26 Abs 3 und § 33a Abs 2 der Oö. GemO 1990 idgF herrscht Fraktionswahl.<br />
Gemäß § 52 gilt grundsätzlich gehe<strong>im</strong>e Abst<strong>im</strong>mung, wenn nicht der Gemeinderat<br />
einst<strong>im</strong>mig etwas anderes beschließt. Zur Beschleunigung des Verfahrens war es<br />
bisher üblich, bei den Fraktionsabst<strong>im</strong>mungen zu bleiben, aber offen abzust<strong>im</strong>men.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g Nr. 1:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die damit einverstanden sind, dass die Wahl in offener<br />
Fraktionswahl durchgeführt wird, wollen zum Zeichen<br />
der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />
A n t r a g Nr. 2:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren der SPÖ-Gemeinderatsfraktion,<br />
die mit der Nachwahl in den Wohnungsausschuss – wie vom<br />
Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum<br />
Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 10<br />
2. SCR – Shopping Center <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />
2.1 Oberflächenerneuerung und Infrastruktur BA 01 (Ausschreibung und Finanzierungsplan)<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />
„Für die Oberflächenerneuerung Innenstadt wurden für den BA 01 (Rainerstraße-Teil 1,<br />
Hoher Markt) Kosten iHv 1,961.620,-- Euro ermittelt.(€ 1,609.200,-- auszuschreibende<br />
Maßnahmen und Rest Planungskosten und örtl. Bauleitung)<br />
Im Budget 2013 ist ein Sollüberschuss von € 1,380.500,-- aus dem Rechnungsabschluss<br />
2012 für die Innenstadtgestaltung bereitgestellt. <strong>Die</strong> Verwendung dieser Summe für die<br />
Innenstadterneuerung ist <strong>im</strong> Gemeinderat vom 21.03.2013 zur Beschlussfassung vorgesehen.<br />
Im Voranschlag 2013 sind für die Innenstadterneuerung € 192.000,-- budgetiert.<br />
Das sind somit insgesamt € 1,572.500,--. <strong>Die</strong>s bedeutet, dass auf die Errichtungskosten<br />
rund € 389.120,-- fehlen. Es ist vorgesehen, diesen Betrag aus der Betriebsmittelrücklage<br />
„Diverse Vorhaben“ (allgemeine Rücklage) aus dem Rechnungsabschluss 2012 zu bedecken.<br />
Um die Zeitschiene einzuhalten, ist es erforderlich die Finanzierung und die Maßnahmen<br />
zu beschließen, damit die Ausschreibung durchgeführt werden kann.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Stadtrat Max Gramberger ist irritiert durch die divergierende Darstellung des beigefügten<br />
Mappenblattes zum Amtsvortrag. Im Plan sind neben den <strong>im</strong> Amtsvortrag erwähnten<br />
Straßenzügen Rainerstraße und Hoher Markt auch noch die Wohlmayrgasse und Nagelschmidgasse<br />
blau gefärbt.<br />
Bürgermeister Albert Ortig erklärt, dass der Bauabschnitt 01 unterteilt sei in den Teil 1 mit<br />
der Rainerstraße und dem Hohen Markt. Eventuell sei ein Fehler in der Beschriftung des<br />
Planes, es gilt jedoch der Amtsvortrag.<br />
Stadtrat Max Gramberger erkundigt sich, ob es schon eine endgültige Version der geplanten<br />
Oberflächengestaltung gäbe, da er bisher nur Vorschläge oder Entwürfe von Architekt<br />
Pilz gesehen habe.<br />
Bürgermeister Albert Ortig antwortet, dass die Gestaltung noch nicht abgeschlossen sei.<br />
Zuerst müsse jetzt die Ausschreibung mitsamt den Arbeiten unter der Erde für die Leitungsverlegungen<br />
erfolgen, die Details der Oberflächengestaltung, die für die Ausschreibung<br />
nicht relevant seien, werden dann später festgelegt.<br />
Stadtrat Max Gramberger fragt, ob man aber grundsätzlich den Vorschlägen von Architekt<br />
Pilz folge.<br />
Bürgermeister Albert Ortig verneint, da man mit diesem Vorschlag nicht zufrieden war und<br />
dafür noch keine Mehrheit gefunden habe. Eine nachgearbeitete und geänderte Version<br />
mit Einbindung der Betroffenen werde den Entscheidungsgremien vorgelegt.
17. GR. vom 21.03.2013 11<br />
Stadtrat Erich Rohrauer bringt vor, dass durch die bereits erfolgte Information der<br />
Bürgerinnen und Bürger viele die <strong>im</strong>mensen Kosten dieses Projekts ansprechen und<br />
gleichzeitig auf die desolaten Siedlungsstraßen hinweisen. Stadtrat Rohrauer regt an, dass<br />
sich der Bauausschuss mit der Thematik befassen und einen Plan über die zu sanierenden<br />
Straßen erstellen soll.<br />
Bürgermeister Albert Ortig bestätigt, dass die Beauftragung an den Bauausschuss bereits<br />
erfolgt ist und ein Bericht bis zum nächsten Stadtrat vorliegen solle. Durch die Grabungsarbeiten<br />
seien viele Siedlungsstraßen tatsächlich in einem extrem schlechten Zustand, es<br />
sei aber durch das erforderliche Nachsetzen eine Sanierung erst nach ein bis zwei Jahren<br />
möglich. Man werde aber selbstverständlich gerne die notwendigen Sanierungsgelder <strong>im</strong><br />
Budget vorsehen.<br />
Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />
Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die mit<br />
der Ausschreibung Oberflächenerneuerung BA 01 und dem<br />
Finanzierungsplan (€ 1.572.500 RA 2012, Rest ca. €<br />
389.120,-- allgemeine Rücklage) – wie vom Berichterstatter<br />
vorgetragen und vorbehaltlich einer positiven Beschlussfassung<br />
hinsichtlich Verwendung Sollüberschuss und Bildung<br />
der Rücklage <strong>im</strong> RA 2012 – einverstanden sind, wollen zum<br />
Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 12<br />
2. SCR – Shopping Center <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />
2.2 Dr.-Franz-Berger-Straße – Grundtausch öffentl. Wassergut<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />
„In der Dr.-Franz-Berger-Straße ist von der Braunauer Straße bis zur Rainerstraße <strong>im</strong><br />
Ausmaß des alten Bachbettes (Mühlbach) ein öffentliches Wassergut (Gst. Nr. 774/1 und<br />
774/8, Grundeigentümer Rep. Österreich) vorhanden. Mit den zuständigen Behörden<br />
wurde vereinbart, dass ein flächengleicher Tausch mit einem Grundstück der Stadtgemeinde<br />
<strong>Ried</strong> vorgenommen wird. Das Grundstück Nr. 648/2 befindet sich auf dem Gemeindegebiet<br />
Tumeltsham entlang dem Ottenbach, von der Haager Straße aus gesehen in<br />
nördlicher Richtung. Der Ottenbach ist in diesem Abschnitt noch nicht als öffentliches<br />
Wassergut ausgewiesen und erhält nach der Grundabtretung die Grundstücksnummer<br />
648/11. Es wird daher vorgeschlagen, eine 360 m² große Fläche entlang des Ottenbachs<br />
in einer Breite von rund 2 m als öffentliches Wassergut auszuweisen. <strong>Die</strong>se Fläche entspricht<br />
dem öffentlichen Wassergut in der Dr.-Franz-Berger-Straße.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit dem flächengleichen Grundtausch des öffentlichen<br />
Wassergutes in der Dr.-Franz-Berger-<br />
Straße – wie vom Berichterstatter vorgetragen -<br />
einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />
die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 13<br />
3. Grundangelegenheiten<br />
3.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />
3.1.1 Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich der Parz. 1296 – Ernestine-Grüner-<br />
Straße, Ansuchen Semsudin und Jasmin Sahanic<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„<strong>Die</strong> Ehegatten Sahanic haben um Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich Ernestine-<br />
Grüner-Straße 1 – 11 und Eberschwanger Straße 16-38 angesucht. Derzeit ist <strong>im</strong> rechtsgültigen<br />
Bebauungsplan die Geschoßflächenzahl mit 0,4 verordnet. Da einige Objekte<br />
diesen Wert überschreiten, wird vorgeschlagen, die GFZ von derzeit 0,4 auf 0,5 abzuändern.<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 29.01.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />
die Einleitung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Änderung der GFZ von 0,4 auf<br />
0,5 zur Beschlussfassung vor.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der Einleitung des Bebauungsplanänderungsverfahrens<br />
hinsichtlich der Änderung der GFZ von 0,4 auf 0,5 – wie<br />
vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />
zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 14<br />
3. Grundangelegenheiten<br />
3.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />
3.1.2 Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich der Parz. 1757/1 – Renetshamer Weg, Ansuchen<br />
Herrn Peter S<strong>im</strong>böck<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„Herr Peter S<strong>im</strong>böck ersucht um Herausnahme der <strong>im</strong> rechtsgültigen Bebauungsplan geplanten<br />
öffentlichen Verbindungsstraße, aus der Parz. 1757/1,vom Aubachweg Richtung<br />
Osten. Hr. S<strong>im</strong>böck gibt an, dass er die Aufschließung auf eigenem Grund durchführen<br />
wird. <strong>Die</strong> Aufschließung ist durch den Nord-Süd-führenden Aubachweg und den weiter<br />
östlich <strong>im</strong> Bebauungsplan vorgesehenen Straßenzug, welcher noch nicht ausgebaut ist,<br />
gegeben.<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 29.01.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />
die Einleitung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Herausnahme des Verbindungsweges<br />
vom Aubachweg Richtung Osten aus der Parz. 1757/1 zur Beschlussfassung vor.<br />
Ausbuchtungen für den ruhenden Verkehr sollen in der Nord-Süd vorgesehenen Straße<br />
herausgenommen werden.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der Einleitung des Bebauungsplanänderungsverfahrens<br />
– wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />
sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 15<br />
3. Grundangelegenheiten<br />
3.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />
3.1.3 Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich der Parz. 498/10 - BFI<br />
Gemeinderätin Sabine Steffan verlässt zu diesem Tagesordnungspunkt wegen Befangenheit<br />
die Sitzung.<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„Im Bereich Molkereistraße 9 und 11 ist <strong>im</strong> Bebauungsplan eine 3-geschossige Bebauung<br />
vorgesehen. Auf dem östlich anschließenden Areal ist eine 7-geschossige Bebauung verordnet.<br />
Es ist dies die Liegenschaft der Berglandmilch Genossenschaft. Westlich auf dem<br />
Grundstück Frankenburger Straße 21a ist ebenfalls eine 3-geschossige Bebauung möglich.<br />
Das BFI möchte die Produktionsschule auf dem bestehenden Standort ausbauen. Hierfür<br />
wäre es notwendig, die Geschoßanzahl um 1 Geschoß auf 4-geschossige Bauweise zu erhöhen.<br />
Hierfür müsste die GFZ von 0,8 auf 1,0 erhöht werden. Durch diese Maßnahme<br />
wäre eine Abstufung von Ost nach West in der Form gegeben, dass von einer 7-<br />
geschossigen Bauweise auf eine 3-geschossige Bauweise abgestuft gebaut wird.<br />
Es wird daher der A<strong>ntrag</strong> gestellt, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass eine<br />
4-geschossige Bauweise auf diesem Areal Molkereistraße 9 und 11 möglich ist.<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 29.01.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />
die Einleitung der Änderung des Bebauungsplanes auf den Parz. 498/10, 498/11 und<br />
498/9 von einer 3-geschossigen Bauweise auf eine 4-geschossige Bauweise zur Beschlussfassung<br />
vor.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der Einleitung des Bebauungsplanänderungsverfahrens<br />
– wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />
sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 16<br />
3. Grundangelegenheiten<br />
3.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />
3.1.4 Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich der Grundstücke 1055/6 und 1055/14<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„<strong>Die</strong> Fa. DI Josef Greil Bau-GmbH ersucht um Änderung des Bebauungsplanes <strong>im</strong> Bereich<br />
der Grundstücke Nr. 1055/6 und 1055/16, KG <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> von derzeit 2-<br />
geschossig auf 3-geschossige Bauweise und GFZ von 0,4 auf 1,0. <strong>Die</strong> Änderung ist bereits<br />
bei den anschließenden Grundstücken der Haager Straße erfolgt.<br />
Es wird daher vorgeschlagen, die Änderung des Bebauungsplanes auf die Parz. 1055/2,<br />
1054/1, .745/3 und 1054/3 auszudehnen und den nördlichen Teil dieser Liegenschaften<br />
bis zu einer Tiefe von 60 m von der Haager Straße aus gemessen von derzeit 2-<br />
geschossiger Bauweise, GFZ 0,4, offene Bauweise auf 3-geschossig, GFZ 1,0 und „S1“<br />
Bauweise abzuändern.<br />
Der südliche Teil der Grundstückes soll von derzeit 2-geschossig, GFZ 0,4, offene Bauweise<br />
auf 2-geschossig, GFZ 0,6 und „S1“ Bauweise abgeändert werden.<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />
die Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Beschlussfassung vorgeschlagen.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der Einleitung der Bebauungsplanänderungsverfahrens<br />
– wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />
sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 17<br />
3. Grundangelegenheiten<br />
3.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />
3.1.5 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung <strong>im</strong> Bereich Salzburger Straße<br />
Parz. 436/1 – Ansuchen SES Spar European Shopping Centers GmbH<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„Im Auftrag der Fa. SES Spar European Shopping Centers GmbH stellt DI Josef Wagneder<br />
– Zivilgeometer den A<strong>ntrag</strong> auf Änderung des rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes<br />
der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, wie folgt:<br />
Abänderung der Widmung entlang der Salzburger Straße von Grünzug auf Gemischtes<br />
Baugebiet für die Errichtung von Mitarbeiterparkplätzen für das geplante Shopping-<br />
Center.<br />
<strong>Die</strong> momentan <strong>im</strong> Bereich existierenden Längsparkplätze sollen in den zukünftigen Mitarbeiterparkplatz<br />
aufgenommen werden, wodurch das öffentliche Gut <strong>im</strong> Bereich des<br />
Grdst. 523 verschmälert wird.<br />
Betroffene Grundstücke: Teile von Grdst. 432, 775/1 und 436/1<br />
Der KV St. Anna ist jedoch noch zu berücksichtigen, wenn dieser errichtet werden soll.<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig vorbehaltlich der<br />
Realisierung der Spange zwischen Brucknerstraße und Salzburger Straße dem Gemeinderat<br />
die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Beschlussfassung<br />
vor.<br />
Dem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 07.03.2013 mehrst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Stadtrat Max Gramberger erläutert, dass es hier um die Umwidmung eines Grünzuges in ein<br />
gemischtes Baugebiet gehe und Grünzüge in <strong>Ried</strong> ohnehin dünn gesät seien. Es gäbe keine<br />
Garantie dafür, dass es zukünftig nur bei den Mitarbeiterparkplätzen bleibe in einem<br />
als gemischtes Gewerbegebiet gewidmeten Grundstück mit einer Fläche von über 3.000<br />
m². In diesem Bereich, hinter dem St.-Anna-Eck entlang der Oberach, gibt es einen<br />
Grünzug, der sich bis hinunter zur Brücke be<strong>im</strong> Leitgeb erstreckt und dort wäre es eigentlich<br />
sehr vernünftig, eine Geh- und Radwegverbindung entlang der Oberach bis zur<br />
Kettlmühle zu errichten, womit man zum Beispiel auch einen Kreisverkehr vermeiden<br />
könnte. Vor einer Beschlussfassung zur Umwidmung sollte man mit Spar andere Projekte<br />
überlegen und ausverhandeln. Er betont noch einmal, dass es hier um über 3.000 m²<br />
Grünfläche gehe, für deren Verwendungszweck es keine Garantie gäbe. Wichtig wäre<br />
auch ein Plan der Parkplätze; wo, wie viele und sind sie versiegelt oder nicht. <strong>Die</strong>se<br />
Punkte gehören zuerst abgeklärt, bevor man umwidme.<br />
Bürgermeister Albert Ortig betont, dass der Kreisverkehr ein grundsätzliches Erfordernis und
17. GR. vom 21.03.2013 18<br />
die Frage des Mitarbeiterparkplatzes eine grundsätzliche Frage der Organisation sei, die<br />
eine Zu- und Abfahrt und Mitarbeiterparkplätze tatsächlich sicherstelle. Der Betreiber<br />
übernehme sämtliche Kosten und schaffe die baulichen Voraussetzungen für den Mitarbeiterparkplatz.<br />
Es sei erforderlich, in diesem Anschlussbereich Mitarbeiterparkplätze zu<br />
ermöglichen, andere Optionen gäbe es nicht. Bezüglich Radweg: Man werde nicht überall<br />
einen Radweg machen können, vor allen Dingen nicht dort, wo der Radfahrer <strong>im</strong> Bereich<br />
der Straßenführung tadellos mitfahren kann. Es sei nicht <strong>im</strong>mer gescheit, überall Radwege<br />
in Kreuzungen hinein zu führen, wie es bei einem späteren Punkt heute auch noch erläutert<br />
wird. Deshalb werde er den A<strong>ntrag</strong> stellen, dass – so wie vorgesehen – diese Beschlussfassung<br />
erfolgt, denn irgendwelche Verzögerungen könne die Stadt nicht gebrauchen,<br />
es sei lange genug über alles diskutiert worden. Es sei kein Thema, dass es Punkte<br />
geben wird, wo der eine oder andere anderer Meinung sei, aber insgesamt werde es notwendig<br />
sein, „Grünphasen“ für eine weitere, zügige Abwicklung des Gesamtprojektes zu<br />
ermöglichen. Durch Verzögerungen werden sich die Bauzeiten noch weiter verlängern,<br />
was nicht unbedingt einen Vorteil für die gesamten Betriebe und damit auch für Mitarbeiterschaft<br />
in der Innenstadt bedeute.<br />
Stadtrat Max Gramberger glaubt nicht an das unbedingte Erfordernis des heutigen<br />
Beschlusses für eine Umwidmung, denn <strong>im</strong> Bereich des Kreisverkehrs seien noch mehrere<br />
Dinge zu beschließen, um ihn zu ermöglichen. Er äußert den Verdacht, dass Radwege<br />
nicht erwünscht seien.<br />
Bürgermeister Albert Ortig widerspricht und appelliert, demokratische Entscheidungen zur<br />
Kenntnis zu nehmen.<br />
Stadtrat Max Gramberger betont, dass er persönlich es wichtig fände dort einen Gehweg<br />
anzulegen – wenn man schon keinen Radweg wolle -, da Gehwege entlang von Bächen<br />
einen sehr hohen Erholungswert haben, den man für die Leute dort brauche.<br />
Bürgermeister Albert Ortig hinterfragt: „An der Salzburger Straße?!“<br />
Stadtrat Max Gramberger korrigiert: „Nicht an der Salzburger Straße, sondern an der<br />
Oberach.“ Der bereits vorhandene Geh- und Radweg an der anderen Seite werde sehr<br />
gerne genützt. Er könne sich gut vorstellen, dass ein Gehweg hier auch sehr gut angenommen<br />
würde und verweist auf das Naherholungspotential in diesem Bereich. Es sollte<br />
bereits <strong>im</strong> Vorhinein so ein Projekt mit Spar abgemacht werden.<br />
Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />
Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der Einleitung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungsverfahrens<br />
– wie vom Berichterstatter<br />
vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />
Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehrst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es<br />
(4 Gegenst<strong>im</strong>men: GRÜNE).
17. GR. vom 21.03.2013 19<br />
3. Grundangelegenheiten<br />
3.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />
3.1.6 Bebauungsplanänderung Nr. 2/151 und Flächenwidmungsplanänderung Nr.<br />
4/70 <strong>im</strong> Bereich Wildfellnerstraße – Anpassung öffentl. Gut an den Bestand<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„<strong>Die</strong> Wildfellnerstraße ist zur Gänze fertig ausgebaut. Da die Straßenentwässerung am<br />
Straßenrand vollständig funktionsfähig vorhanden ist, beabsichtigt die Stadtgemeinde<br />
<strong>Ried</strong> den nördlichen Bereich der Wildfellnerstraße, von der östlichen Grenze des öffentlichen<br />
Gutes ausgehend, um ca. 2 m zu verschmälern.<br />
<strong>Die</strong> Straßenbreite verringert sich somit von ca. 12 m auf ca. 10 m Breite.<br />
<strong>Die</strong> Baufluchtlinien werden örtlich entsprechend angepasst.<br />
In diesem Zusammenhang wird auch die schon erfolgte Umlegung der Ufergasse bei der<br />
Fußgängerbrücke zum Marktplatz berücksichtigt.<br />
<strong>Die</strong> noch als Bauland und Straße gewidmeten Flächen werden nun als Grünzug (Pufferzone)<br />
ausgewiesen.<br />
<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />
die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Beschlussfassung<br />
vorgeschlagen.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der Einleitung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungsverfahrens<br />
– wie vom Berichterstatter<br />
vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />
Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 20<br />
3. Grundangelegenheiten<br />
3.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />
3.1.7 Bebauungsplanänderung Innere Stadt – Dachgestaltung und Dachausbau; Beschriftung<br />
EG-Ebene<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„Ausgangspunkt:<br />
<strong>Die</strong> Dachlandschaft in <strong>Ried</strong> ist durch uneinheitliche Dachausmittlungen mit Flachdächern<br />
und geneigten Dächern charakterisiert.<br />
Derzeitige Regelung :<br />
<strong>Die</strong> durch den best. Bebauungsplan fixierte platzseitige Traufenlinie mit den Höhentoleranzen<br />
(+- 10%) sind neben der Angabe der Geschoßzahl und der Geschoßflächenzahl fixe<br />
Bezugsgrößen (Nutzungsschablone).<br />
Zusätzlich wird in den Satzungen fixiert, dass baufluchtlinienseitig die, von der best. oder<br />
neu fixierten Traufenhöhe unter 35° ansteigende „Sicht-Linie“ baulich frei zu halten ist.<br />
Überlegungen über die bauliche Gestaltung der Dachlandschaft:<br />
Bei zukünftigen Bauvorhaben in der Innenstadt soll die Errichtung von hochwertigen<br />
Dachwohnungen geregelt und gefördert werden.<br />
<strong>Die</strong> alleinige Freihaltung der, unter 35° ansteigenden Sichtlinie trifft noch keine ausreichende<br />
Aussage über die Gestaltung der Dachlandschaft.<br />
Innerhalb dieser „Sichtlinienkontur“ besteht gestalterischer Handlungsbedarf.<br />
Gestaltungskriterien für die Neuauflage:<br />
1. Dachneigung (Mindest- und Max<strong>im</strong>alneigung). Im Anschluss an die<br />
Traufenlinie sollen geneigte Dachflächen angeordnet werden.<br />
Ausgehend von der Baufluchtlinie ist für eine Mindesttiefe zwingend ein geneigtes<br />
Dach auszubilden.<br />
2. Firsthöhen (Festlegung in Abhängigkeit von Dachneigung und Traufenhöhe)<br />
3. Dachöffnungen (Aussagen zu Dachterrassen, Dachflächenfenster, Gaupen,<br />
udgl) Eine Belichtung über Dachflächenfenster soll möglich sein.<br />
4. <strong>Die</strong> „innere“ hofseitige Gestaltung kann durch senkrechte Fassaden- bzw.<br />
Fensterelemente erfolgen. Flachdächer <strong>im</strong> notwendigen Ausmaß sind denkbar.<br />
Firmen- und Reklamebeschriftung<br />
Keine Schilder, sondern Einzelbuchstaben.<br />
Keine Leuchtkästen (gilt auch für Steckschilder). Hinterleuchtete oder beleuchtete Einzelbuchstaben<br />
.Max. Buchstabenhöhe 50 cm. Festlegung für Hinweisschilder gem. Vorlage<br />
BDA.<br />
Ergänzungseinfügungen zu den best. Innenstadtsatzungen sind markiert<br />
Schriftlicher Teil
17. GR. vom 21.03.2013 21<br />
Präambel - Allgemeine Zielsetzung<br />
Das Ziel ist, entsprechend den Grundsätzen der OÖ. Raumordnung (§31 Abs.1 OÖ.ROG<br />
94) die Erhaltung und Gestaltung des charakteristischen Erscheinungsbildes der „Inneren<br />
Stadt“ von <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>. <strong>Die</strong>ses ist geprägt durch historisch gewachsene typische Gestaltungsformen,<br />
die als Ausgangspunkt für die Festlegung zukünftiger Maßnahmen dienen.<br />
a) Ensembleschutz<br />
Der Ensembleschutz umfasst den gesamten Innenstadtbereich mit entsprechenden<br />
Straßen und Plätzen, die zum charakteristischen Ortsbild beitragen. Bei der<br />
blockweisen Betrachtung wird dem Gesamterscheinungsbild mit der entsprechenden<br />
Straßen- und Platzsituation Rechnung getragen.<br />
b) Erhaltung bestehender Bauten<br />
Im geschützten Bereich ist die äußere Gestalt (Dachform und Fassade) aller Bauten, die<br />
für das charakteristische Erscheinungsbild von Bedeutung sind, möglichst zu erhalten und<br />
zu pflegen.<br />
c) Neu- Zu- und Umbauten<br />
Im Zuge von Neu-, Zu- und Umbauten ist hinsichtlich des Erscheinungsbildes eine Gesamtbetrachtung<br />
zu treffen. <strong>Die</strong> Fassadengestaltung ist nach folgenden definierten Bebauungskriterien<br />
auszuführen.<br />
Zur Sicherung und Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Funktion,<br />
sowie des Umweltschutzes, soll eine schonende Anpassung an neue Bedürfnisse und<br />
Verwendungszwecke erfolgen.<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
Der Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes umfasst das Gebiet innerhalb der alten<br />
Marktmauerbegrenzung (Hauptplatz, Stelzhamerplatz, Rossmarkt, Kirchenplatz,<br />
Schwanthalergasse, Schärdinger Tor, Braunauer Tor).Blöcke 1-7 lt. Bebauungsplan.<br />
§ 2 Bewilligung<br />
a) <strong>Die</strong> Bewilligung von Bauvorhaben regeln die Best<strong>im</strong>mungen der Oö. Bauordnung.<br />
Im Sinne dieser Best<strong>im</strong>mungen gehören zu den bewilligungspflichtigen<br />
Maßnahmen, wesentliche Ergänzungen, Ausbesserungen und Umänderungen, die<br />
das äußere Erscheinungsbild oder die Bausubstanz betreffen. Dazu gehören <strong>im</strong><br />
Speziellen Veränderungen und Ausbesserungen an von der Straßenseite aus<br />
sichtbaren Bauteilen, wie Außenwänden, Triebwerksräumen, Toren, Türen, Fenstern,<br />
Dächern und Zäunen. Dazu zählen auch das Anbringen von Schaukästen,<br />
Automaten, Schildern, Reklamegegenständen, Markisen, Fensterläden, Antennen,<br />
Parabolspiegel, Solar- und Photovoltaikanlagen und ähnlichen mit dem<br />
Bauwerk zusammenhängenden Dingen.<br />
b) Zu den in den §62, §63 u. §64 OÖ. Bautechnikverordnung geforderten Unterlagen<br />
sind den Anträgen für das Baubewilligungsverfahren <strong>im</strong> Bereich „Innere<br />
Stadt“ zusätzlich anzuschließen: zusätzliche Unterlagen und weitere Darstellungen,<br />
die zur restlosen Beurteilung des Bauvorhabens notwendig sind.
17. GR. vom 21.03.2013 22<br />
§ 3 Bauliche Gestaltung<br />
(1) Baukörper und Dachgestaltung<br />
1.1. In Anlehnung an die bestehende Bausubstanz werden bei künftigen Neu- Zuund<br />
Umbauten mit erheblichen Baumaßnahmen Geschosszahlobergrenzen mit<br />
fixen Traufenhöhen (Ges<strong>im</strong>shöhen) <strong>im</strong> Bebauungsplan vorgeschrieben. Bei straßen-<br />
bzw. platzseitigen Baukörpern ist das Dach über der obersten Geschoßdecke<br />
geneigt auszubilden Gemessen von der Baufluchtlinie sind innerhalb einer<br />
Gebäudetiefe von mind. 12 m geneigte Dächer mit mind. 22°und max.<br />
35°vorgeschrieben.<br />
1.2. Im Bebauungsplan fixierte Geschosszahlen können in Einzelfällen um ein Vollgeschoss<br />
unterschritten werden.<br />
Vorgegebene baufluchtseitige Traufenhöhen sind einzuhalten und können max<strong>im</strong>al<br />
um 10 % über - bzw. unterschritten werden.<br />
Durchgehende Traufenhöhen über 2 oder mehrere Gebäude sind nicht gestattet.<br />
Bezugspunkt für die Traufenhöhe ist die Gehsteigoberkante in der Mitte des jeweiligen<br />
Objektes.<br />
1.3. An den Traufenseiten entlang der Baufluchtlinien sind folgende Regelungen einzuhalten:<br />
a) Ausgehend von der bestehenden oder neu fixierten Traufenhöhe bzw. Ges<strong>im</strong>slinie,<br />
kann unter baulicher Freihaltung einer von der Baufluchtlinie unter 35° ansteigenden<br />
Sichtlinie bis zum Erreichen der vorgeschriebenen Firsthöhe aufgestockt werden.<br />
b) Firsthöhen dürfen das 1,4 fache der tatsächlichen Traufenhöhe nicht überschreiten.<br />
c) Bei Öffnungen in der Dachfläche <strong>im</strong> unmittelbaren Traufenanschluss ist ein Bereich<br />
von mind. 2m ab Baufluchtlinie von jeglicher Nutzung (Terrasse) frei zu halten. <strong>Die</strong>se<br />
sind auf die Gebäudemitte zu konzentrieren dürfen max<strong>im</strong>al ¾ der Fassadenbreiten erreichen.<br />
<strong>Die</strong> geschlossene Dachfläche zum Nachbar muss mind.1,2 m Breite betragen.<br />
d) Darüber hinaus sind straßen - bzw. platzseitig <strong>im</strong> Dachgeschoß keine Einschnitte (Terrassen<br />
etc.) zulässig. Öffnungen sind dachflächenbündig auszuführen.<br />
(2) Historische, durch ihr typisches Erscheinungsbild geprägte Fassaden sind in ihrer<br />
ursprünglichen Form zu erhalten. Charakteristische Merkmale hinsichtlich Proportion,<br />
Größe und Form der Maueröffnungen, sowie Art des Putzes sind in ihrer<br />
stilgerechten Form zu erhalten.<br />
Bei Neu- Zu- und Umbauten soll für die Außenerscheinung einer Fassade die<br />
tragende Wirkung des EG ablesbar bleiben, das Breitenverhältnis von Öffnungen<br />
und Pfeilern soll in einem entsprechenden Verhältnis stehen (Komplettunterfangungen<br />
sind zu vermeiden).<br />
<strong>Die</strong> Belichtungsöffnungen (Fenster) der Obergeschosse sind in einem der Fassade<br />
entsprechenden Ausmaß zu d<strong>im</strong>ensionieren, sodass ein entsprechendes Verhältnis<br />
von Öffnungen zur Wand besteht (Lochfassade).<br />
Als Material für die Fassadengestaltung ist grundsätzlich Putz mit Färbelung zu<br />
verwenden. <strong>Die</strong> Verkleidung der Fassaden <strong>im</strong> Bereich des Erdgeschosses ist näher<br />
zu beschreiben. Auf Verlangen der Baubehörde sind Materialmuster beizubringen.<br />
<strong>Die</strong> Fassadenfarben sind <strong>im</strong> Einvernehmen mit der Baubehörde so zu wählen,<br />
dass ein harmonisches Gesamtbild gewährleistet ist. Es sind Farbmuster anzulegen.<br />
Farben die eine glänzende Oberflächenwirkung ergeben, sind nicht zugelassen.<br />
<strong>Die</strong> seitlichen Begrenzungsmauern sind zu putzen und farblich der Fassade
17. GR. vom 21.03.2013 23<br />
anzupassen. Einfahrtstore sind grundsätzlich untersagt und können nur <strong>im</strong> Einzelfall<br />
bei besonderer wirtschaftlicher Notwendigkeit und in Abst<strong>im</strong>mung mit dem<br />
Ortsbild genehmigt werden.<br />
(3) Fenster, Türen und Tore<br />
<strong>Die</strong> Form der Fenster ist das stehende Rechteck. Vorgeschrieben ist eine zweioder<br />
mehrfache Unterteilung. Fenster ohne Unterteilung sind nur dort zugelassen,<br />
wo sie weder von der Straße, noch von den öffentlichen Durchgängen aus sichtbar<br />
sind.<br />
Als Material für die Herstellung der Fenster und Türen ist Holz, Kunststoff oder<br />
beschichtetes Metall zu verwenden. Vorgeschrieben ist eine 2-oder mehrfache<br />
Unterteilung mit Kämpfer oder Kämpfer-ähnlichen Teilungen. <strong>Die</strong> Rahmen sind<br />
profiliert auszuführen (Altstadt-gerecht).<br />
Garagentore sind - sofern sie genehmigt werden - der Fassadengestaltung anzupassen<br />
und nicht transparent auszuführen.<br />
(4) Dachgestaltung<br />
<strong>Die</strong> das Erscheinungsbild der Stadt (Stadtbild) prägenden Dachlandschaften sollen<br />
erhalten werden.<br />
(5) Lichthöfe<br />
Charakteristische und historisch bedeutsame Lichthöfe sind tunlichst zu erhalten.<br />
Deren Überbauung oder Beseitigung bedarf einer gesonderten Bewilligung<br />
durch die Baubehörde.<br />
(6) Firmen- und Reklamebeschriftung<br />
a) Firmen- und Reklamebeschriftungen sind dem Bauwerk anzupassen und dürfen in der<br />
Hälfte der Höhe zwischen EG Sturzunterkante und 1.OG Parapet-oberkante errichtet<br />
werden. Bestehende Ges<strong>im</strong>se dürfen nicht überdeckt werden. <strong>Die</strong> Länge der Beschriftung<br />
darf 3/4 der Gebäudelänge nicht überschreiten, zum Nachbargebäude ist ein Abstand von<br />
mindestens 1 Meter einzuhalten und die Beschriftung darf nicht mehr als 10 cm vor der<br />
Fassade vorspringen. Zwischen Gehsteig-Oberfläche und Unterkante Steckschild oder<br />
Halterungen muss eine lichte Höhe von mindestens 2,2 m vorhanden sein. <strong>Die</strong> Ausladung<br />
eines Steckschildes darf höchstens 1,2 m betragen und darf nur bis 60 cm an die äußere<br />
Gehsteigkante heranragen.<br />
Es darf nur ein Steckschild pro Firma angeordnet werden.<br />
b) Wenn die Steckschilder künstlerisch gestaltet sind, wie z.B. schmiedeeiserne Hauszeichen,<br />
können von der Baubehörde Abweichungen von den Best<strong>im</strong>mungen der lit. a genehmigt<br />
werden.<br />
c) <strong>Die</strong> Proportionen der Beschriftung muss dem Erscheinungsbild des Objektes angepasst<br />
sein und hat in Einzelbuchstaben zu erfolgen. <strong>Die</strong> Anbringung darf nur horizontal<br />
und parallel zur Hauswand erfolgen. <strong>Die</strong> Höhe der Buchstaben darf jedoch höchstens 50<br />
cm betragen. <strong>Die</strong> Verwendung von grellen, signalartigen Farbtönen, sowie glitzernden<br />
oder reflektierenden Materialien ist untersagt, ebenso ein Anbringen auf Vordächern.<br />
d) Leuchtschriften aus sichtbaren Leuchtstoffröhren, grell leuchtenden Lichtquellen<br />
und/oder mit blinkender Beleuchtung sowie bewegliche Schilder oder Symbole sind untersagt.<br />
Es dürfen keine Leuchtkästen angebracht werden. Hinterleuchtete Einzelbuchstaben<br />
sind möglich (gilt auch für Steckschilder).<br />
e) Werbefahnen und Transparente dürfen nur zeitlich begrenzt und grundsätzlich nur auf<br />
den dafür bereit gestellten Fahnenmasten bis zu einer max<strong>im</strong>alen Dauer von 8 Wochen<br />
angebracht werden. Gebäudeöffnungen sind freizuhalten. Jede Gefährdung oder Beein-
17. GR. vom 21.03.2013 24<br />
trächtigung von Personen muss ausgeschlossen werden können. Im Bereich des Erdgeschosses<br />
sowie oberhalb der Gebäudetraufe ist eine Anbringung untersagt.<br />
(7) Schaufenster, Schaukästen, Vitrinen , Automaten und Hinweisschilder<br />
a) Bei der Gestaltung von Schaufenstern und Vitrinen ist darauf zu achten, dass der Charakter<br />
des Erdgeschosses als tragendes Element des Bauwerkes erhalten bleibt. Schaufenster<br />
sind nur <strong>im</strong> Erdgeschossbereich zulässig.<br />
b) Schaufenster dürfen nicht großflächig beklebt werden. Das Ausmaß der Folierung darf<br />
nicht mehr als 15% der Schaufensterfläche betragen.<br />
c) Ankündigungskästchen von Vereinen mit einer max<strong>im</strong>alen Tiefe von 10 cm können an<br />
einer Fassade aufgehängt angebracht werden, wenn sie sich in das Stadtbild einfügen.<br />
d) Hinweisschilder sind transparent und max. DIN A3 für 1-2 Firmen auszubilden.<br />
(8) Schutz- und Sonnendächer<br />
a) Als Schutz und Sonnendächer sind nur gerade, textile, einziehbare Markisen in zur<br />
Fassade passenden Farben zulässig. <strong>Die</strong> Markisenkästen sind nach Möglichkeit <strong>im</strong> Mauerwerk<br />
zu versenken<br />
b) Korbmarkisen aus nicht textilen Materialien dürfen nicht angebracht werden.<br />
(9) Ausnahmen<br />
<strong>Die</strong> unter Punkt. 2 (Fassade) 3 (Fenster, Türen, Tore) und 7 (Schaufenster udgl.) geforderten<br />
Richtlinien und Baumaßnahmen gelten NICHT für die J.-G. Hartwagnerstraße,<br />
Schärdingerstraße und Froschaugasse.<br />
§ 4 Baubehörde<br />
Der Begriff der Baubehörde richtet sich nach den Best<strong>im</strong>mungen der Oö. Bauordnung<br />
und der Oö. Gemeindeordnung in der jeweils geltenden Fassung.<br />
§ 5 Wirkungsbereich dieser Verordnung<br />
(1) Soweit durch Best<strong>im</strong>mungen dieser Verordnung der Zuständigkeitsbereich<br />
des Landes Oberösterreich oder der Republik Österreich berührt wird, kommt<br />
ihm keine über den eigenen Wirkungsbereich der Stadtgemeinde hinausgehend<br />
rechtliche Wirkung zu.<br />
(2) Bei allen Planungen <strong>im</strong> Geltungsbereich dieser Verordnung, ist diese Verordnung<br />
zu beachten. Generelle und individuelle Verwaltungsakte der Stadtgemeinde<br />
<strong>im</strong> Rahmen des eigenen Wirkungsbereiches dürfen dieser Verordnung<br />
nicht widersprechen.<br />
(3) Zwingende Best<strong>im</strong>mungen dieser Verordnung sind von jedermann zu beachten.<br />
Zur zwangsweisen Durchsetzung ist die Erlassung von Bescheiden erforderlich.<br />
In weiterer Folge ist es auch notwendig die Bereiche westlich der Oberach vom Marktplatz<br />
bis zur Kreuzung Braunauer Straße / Frankenburger Straße / Dr.-Fr.-Berger-Straße<br />
zu überarbeiten.<br />
Vom Büro DI Werner Bauböck liegt ein Angebot vor.<br />
Es werden die Blöcke 10 (Marktplatz – Bayrhammergasse – Hoher Markt –<br />
Neuriedergasse – Oberach), 11 (Neuriedergasse – Hoher Markt –<br />
Rainerstraße – Oberach) und 12 (Dr.-F-Berger-Straße – Braunauer Straße –<br />
Oberach) in den Bebauungsplan <strong>Ried</strong>er Innenstadt aufgenommen.
17. GR. vom 21.03.2013 25<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Aufnahme der Straßen- und Traufenhöhen (DI Wagneder – <strong>im</strong> Auftrag DI<br />
Bauböck enthalten)<br />
Darstellung <strong>im</strong> Bebauungsplan samt Nutzungsmatrix<br />
Anpassung des Texteils an die jeweilige Situation<br />
Bereitstellung der Unterlagen für die Einleitung der Bebauungsplanänderung<br />
<strong>Die</strong>se Arbeiten werden vom Büro DI Bauböck mit € 6.300,00 exkl. Mwst. angegeben.<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />
die Änderung des Bebauungsplanes Innere Stadt mit den Ergänzungseinfügungen zu<br />
den bestehenden Innenstadtsatzungen wie vorgetragen zur Beschlussfassung vor.<br />
In den vom öffentlichen Raum trotz 35-Grad-Linie sichtbaren Dachbereichen sind noch<br />
genauere Festlegungen auszuarbeiten.<br />
Daher wird vorgeschlagen, den Änderungsbereich auf den Block 2 dahingehend von der<br />
Gebhartgasse bis zum Stelzhamerplatz und von der Kirchengasse bis zum Oberen Hauptplatz<br />
vorerst einzugrenzen.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der Einleitung des Bebauungsplanänderungsverfahrens<br />
<strong>im</strong> Bereich Block 2 gemäß beiliegendem Plan –<br />
wie vom Berichterstatter vorgetragen –einverstanden sind,<br />
wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 26<br />
3. Grundangelegenheiten<br />
3.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />
3.1.8 Flächenwidmungsplanänderung in der R.-Wilflingseder-Straße - Unterbrechung<br />
des Grünzuges für Aufschließung Dr. Auer<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„Im Gemeinderat vom 20.10.2011 wurde eine Bebauungsplanänderung durchgeführt. Das<br />
<strong>im</strong> Bebauungsplan vorgesehene öffentliche Gut, welches noch nicht abgetreten wurde<br />
und als Zufahrt zu der Liegenschaft, bestehend aus den Parzellen 138/2,138/9, 141/3 und<br />
.789, wurde herausgenommen.<br />
Im Grundbuch wird nun diese Zufahrt zu dieser Liegenschaft als Geh- und Fahrtrecht in<br />
den Parzellen 138/16 und 138/1 eingetragen.<br />
Um die Ei<strong>ntrag</strong>ung eines Geh- und Fahrtrechtes in den Parzellen 137/2 und 138/3, die als<br />
Grünzug entlang der R.-Wilflingseder-Straße sich <strong>im</strong> Eigentum der Stadtgemeinde befinden,<br />
für die Zufahrt nicht durchführen zu müssen, wird vorgeschlagen, den Beginn der<br />
Zufahrt als öffentl. Gut <strong>im</strong> Bebauungsplan auszuweisen.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der Einleitung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungsverfahrens<br />
– wie vom Berichterstatter<br />
vorgetragen –einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />
Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 27<br />
3. Grundangelegenheiten<br />
3.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen<br />
3.2.1 Bebauungsplanänderung Nr. 2/145 – Erich Hintermaier, Parz. 1833 und 1606<br />
<strong>im</strong> Bereich Angerwaschen<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„<strong>Die</strong> Stadtgemeinde – <strong>Ried</strong> i.I. beabsichtigt die Änderung des genannten rechtskräftigen<br />
Bebauungsplanes <strong>im</strong> Bereich Angerwaschen.<br />
Um eine teilweise Verdichtung des durch Kleinhausbauten charakterisierten Bereiches zu<br />
erreichen, wird die Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,3 auf 0,5 angehoben.<br />
<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />
Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss und Stadtrat hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />
vom 25.10.2012 die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />
<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />
Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />
07.01.2013 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />
Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 07.01.2013 verständigt.<br />
<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endete mit 11.02.2013 bzw. 04.03.2013.<br />
Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />
Land Oberösterreich – Kein Einwand<br />
Energie <strong>Ried</strong> – Kein Einwand<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />
die Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Beschlussfassung vorgeschlagen.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der Genehmigung der Bebauungsplanänderung – wie<br />
vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />
zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 28<br />
3. Grundangelegenheiten<br />
3.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen<br />
3.2.2 Bebauungsplanänderung Nr. 2/146 – Einfriedungen Ergänzung<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„<strong>Die</strong>ser Punkt wurde schon mehrmals <strong>im</strong> Bauausschuss behandelt.<br />
Seitens der Örtlichen Raumordnung wurde in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass nach<br />
hs. Ansicht in Grundzügen jene Ausnahmefälle zu beschreiben wären, die behördlich genehmigt<br />
werden sollten (z.B. temporär, sachlich beschränkt auf öffentl. Interessen etc.).<br />
Andernfalls wäre der Vorwurf willkürlicher Entscheidungen nicht auszuschließen.<br />
Der vollständige Text für Einfriedungen in der Legende des Bebauungsplanes wurde nun<br />
wie folgt festgelegt:<br />
4.1) Einfriedungen<br />
Ergänzend zum Bau TG § 29 (Einfriedungen, Lärm- und Schallschutzwände)<br />
- Bei Straßenraumbreiten von 5 m und darunter muss die Einfriedung 0,5 m gegenüber<br />
der Grundgrenze zurück gesetzt werden.<br />
- Das Anbringen von Planen und Werbeeinrichtungen an Zäunen ist temporär für<br />
max. 1 Monat zulässig und bedarf einer behördlichen Genehmigung.<br />
4.2) Carports, Garagen und Garagentore<br />
Der 3. Absatz wird, wie folgt geändert:<br />
- Garagen dürfen nur hinter der vorderen Baufluchtlinie errichtet werden.<br />
Der max. Abstand zur Straßenfluchtlinie beträgt für Garagen jedoch max. 5,0m,<br />
wenn der Abstand der vorderen Baufluchtlinie zur Straßenfluchtlinie mehr wie<br />
5,0m beträgt.<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />
die Ergänzung wie vorgetragen zur Beschlussfassung vor.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der Ergänzung der Änderung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 2/146 – wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />
sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />
erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 29<br />
3. Grundangelegenheiten<br />
3.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen<br />
3.2.3 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/67 und Bebauungsplanänderung Nr.<br />
2//147 – Fuß- und Radweg Parz. 1124, Ullmann, Murauer, Kranzmayr<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„<strong>Die</strong> Stadtgemeinde – <strong>Ried</strong> i.I. beabsichtigt das öffentl. Gut (TFL. 1124 ) nordöstlich der<br />
Liegenschaft Ullmann zwischen Haager Straße und Anschluss Amselweg zukünftig als<br />
Fuß- und Radwegverbindung zur Innenstadt vorzusehen.<br />
<strong>Die</strong> fußwegseitigen Baufluchtlinien werden <strong>im</strong> Abstand von 5 m von der Straßenfluchtlinie<br />
fixiert.<br />
<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />
Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss und Stadtrat hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />
vom 25.10.2012 die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />
<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />
Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />
07.01.2013 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />
Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 07.01.2013 verständigt.<br />
<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endete mit 11.02.2013 bzw. 04.03.2013.<br />
Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />
Land Oberösterreich – Kein Einwand<br />
Energie <strong>Ried</strong> – Kein Einwand<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />
die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Genehmigung<br />
vor.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der Genehmigung der Änderung des Flächenwidmungs-<br />
und Bebauungsplanes – wie vom Berichterstatter<br />
vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />
Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 30<br />
3. Grundangelegenheiten<br />
3.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen<br />
3.2.4 Flächenwidmungsplanänderung nr. 4/68 und Bebauungsplanänderung Nr.<br />
2/148 – Kreisverkehr Haager Straße Parz. 1056 und 1055/1<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> plant <strong>im</strong> Kreuzungsbereich Haager Straße mit der zukünftigen<br />
Verlängerung der Gutenbergstraße eine Kreisverkehrslösung.<br />
Der geplante Kreisverkehr bedingt Korrekturen der Straßen- bzw. Baufluchtlinien bei den<br />
tangierenden Grundstücken.<br />
Im Bereich des Grundstückes 1056 und der Grundstücksteilfläche 1055/1 werden unterschiedliche<br />
Geschoßzahlen und Geschoßflächenzahlen (GFZ) fixiert. Derzeit besteht auf<br />
dem Grundstück die Widmung M/II/0,6.<br />
Im Abstand von 60 m zur Haager Straße teilt die Grenzlinie die Parzelle in einen nördlichen<br />
Bereich mit III Geschoßen und GFZ 1,0 und einen südlichen Bereich mit II Geschoßen<br />
und GFZ 0,6.<br />
<strong>Die</strong> Bauweise wird von Gruppenbauweise (gr) auf Sonstige Bauweise (S1 – „Sonstige<br />
Bauweise“ Ausgehend von der bestehenden Parzellenstruktur offene Bauweise; nach<br />
Maßgabe der Oö. BauO sind solche Bauplätze nach erfolgter Bebauung teilbar oder gekuppelt<br />
oder gruppiert bebaubar“) geändert.<br />
<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />
Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss und Stadtrat hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />
vom 25.10.2012 die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />
<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />
Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />
07.01.2013 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />
Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 07.01.2013 verständigt.<br />
<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endete mit 11.02.2013 bzw. 04.03.2013.<br />
Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />
Land Oberösterreich – Kein Einwand<br />
Energie <strong>Ried</strong> – Kein Einwand<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />
die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Genehmigung<br />
vor.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden
17. GR. vom 21.03.2013 31<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der Genehmigung der Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
Nr. 4/68 und des Bebauungsplanes Nr. 2/148 –<br />
wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind,<br />
wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 32<br />
3. Grundangelegenheiten<br />
3.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen<br />
3.2.5 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/69 und Bebauungsplanänderung Nr.<br />
2/149 – Straßenrückbau Fa. Priewasser<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> beabsichtigt die Änderung des genannten rechtskräftigen Bebauungsplanes<br />
<strong>im</strong> Bereich der Parz. 808/3 entlang der ÖBB-Trasse Steinach-Irdning-<br />
Schärding.<br />
<strong>Die</strong> parallel zur ÖBB-Trasse (Stainach-Irdning-Schärding) teilweise ausgebaute und geplante<br />
Verbindungsstraße Parz. 808/3 von der Salzburger Straße bis zur Parzelle 530/1 <strong>im</strong><br />
Norden soll aufgelassen werden.<br />
Begründet wird die Maßnahme mit dem alleinigen Besitz des Änderungswerbers der P-<br />
Invest GmbH, Salzburger Straße 24 - 26 sowie der Grundstücksparzellen 530/2, 530/3,<br />
530/4 und 530/8. <strong>Die</strong> bisherige Stichstraße (öffentl. Gut Parz. 808/3) fällt dem Änderungswerber<br />
zu.<br />
<strong>Die</strong> parallel zur Verbindungsstraße verlaufenden Baufluchtlinien werden aufgelassen. <strong>Die</strong><br />
außen umlaufenden mit den Straßen in Verbindung stehenden Baufluchtlinien und die bestehende<br />
Nutzungsschablone bleiben belassen.<br />
<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />
Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss und Stadtrat hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />
vom 13.12.2012 die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />
<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />
Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />
05.02.2013 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />
Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 05.02.2013 verständigt.<br />
<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endete mit 11.03.2013 bzw. 08.04.2013.<br />
Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />
Land Oberösterreich – Kein Einwand<br />
Energie <strong>Ried</strong>:<br />
In diesem Straßenstück liegen Stromversorgungskabel (verlegt 1973) der Energie <strong>Ried</strong><br />
GmbH sowie ein Straßenbeleuchtungskabel.<br />
Weiters befindet sich in diesem Abschnitt auch die Zufahrt zur Trafostation „Salzburgerstraße“,<br />
die jederzeit gewährleistet sein muss, sowie eine Wasser- und Gas-<br />
Hausanschlussleitung für die Versorgung der angrenzenden Objekte.<br />
Um dem Versorgungsauftrag für alle betroffenen Objekte auch weiterhin uneingeschränkt<br />
nachkommen zu können, müssen die Versorgungsanlagen <strong>im</strong> Zuge der geplanten Rückwidmung<br />
von öffentl. Gut in privates Gut, grundbücherlich sichergestellt werden. <strong>Die</strong>
17. GR. vom 21.03.2013 33<br />
zukünftigen Grundeigentümer müssen der Errichtung eines entsprechenden Servitutsvertrages<br />
für die gesamte Betriebsdauer der Versorgungsanlagen zust<strong>im</strong>men. <strong>Die</strong> Stadtgemeinde<br />
<strong>Ried</strong> hat diesbezüglich Vorgespräche mit den zukünftigen Grundeigentümern zu<br />
führen und das grundsätzliche Einverständnis einzuholen.<br />
Sämtliche anfallenden Kosten für die Errichtung der Servitutsverträge und die Ei<strong>ntrag</strong>ungen<br />
ins Grundbuch sind vom Verursacher zu tragen.<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />
die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Genehmigung<br />
vor.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Stadtrat Erich Rohrauer fragt an, ob es <strong>im</strong> Vorfeld Gespräche mit den Grundeigentümern<br />
gegeben habe.<br />
Bürgermeister Albert Ortig versichert, dass es diese Gespräche bereits gegeben hat.<br />
Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />
Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit der Genehmigung der Änderung des Flächenwidmungs-<br />
und Bebauungsplanes – wie vom<br />
Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind,<br />
wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehrst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es<br />
(4 St<strong>im</strong>menthaltungen: GRÜNE).
17. GR. vom 21.03.2013 34<br />
3. Grundangelegenheiten<br />
3.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen<br />
3.2.6 Bebauungsplanänderung Nr. 2/150 – Kreuzung Ahornweg/Alte Hohenzeller<br />
Straße<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„<strong>Die</strong> Stadtgemeinde – <strong>Ried</strong> i.I. beabsichtigt die Änderung des genannten rechtskräftigen<br />
Bebauungsplanes <strong>im</strong> Kreuzungsbereich „Alte Hohenzeller Straße - Ahornweg“.<br />
Der nach Osten führende Straßenabschnitt der Alten Hohenzeller Straße in einer Länge<br />
von ca. 70 m soll von 9,5 m auf 8 m zu verschmälert werden.<br />
<strong>Die</strong> <strong>im</strong> Abstand von 5 m zur Straßenfluchtlinie situierte Baufluchtlinie rückt nach.<br />
In diesem Zusammenhang wird weiter südlich das bereits abgetretene öffentliche Gut<br />
(1104/4) zwischen „Am Sonnenhang“ und Ahornweg als 4 m breite Wegverbindung <strong>im</strong><br />
Bebauungsplan übernommen. Der jeweilige Abstand der Baufluchtlinie zur Straßenfluchtlinie<br />
beträgt 3 m.<br />
<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />
Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss und Stadtrat hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />
vom 13.12.2012 die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />
<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />
Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />
05.02.2013 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />
Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 05.02.2013 verständigt.<br />
<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endete mit 11.03.2013 bzw. 08.04.2013.<br />
Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />
Land Oberösterreich – Kein Einwand<br />
Energie <strong>Ried</strong>:<br />
In diesem Straßenstück liegen Stromversorgungskabel der Energie <strong>Ried</strong> GmbH (verlegt<br />
1980) sowie ein Straßenbeleuchtungskabel.<br />
Um dem Versorgungsauftrag für alle betroffenen Objekte auch weiterhin uneingeschränkt<br />
nachkommen zu können, müssen die Versorgungsanlagen <strong>im</strong> Zuge der geplanten Rückwidmung<br />
von öffentl. Gut in privates Gut, grundbücherlich sichergestellt werden. <strong>Die</strong><br />
zukünftigen Grundeigentümer müssen der Errichtung eines entsprechenden Servitutsvertrages<br />
für die gesamte Betriebsdauer der Versorgungsanlagen zust<strong>im</strong>men. <strong>Die</strong> Stadtgemeinde<br />
<strong>Ried</strong> hat diesbezüglich Vorgespräche mit den zukünftigen Grundeigentümern zu<br />
führen und das grundsätzliche Einverständnis einzuholen.<br />
Sämtliche anfallenden Kosten für die Errichtung der Servitutsverträge und die Ei<strong>ntrag</strong>ungen<br />
ins Grundbuch sind vom Verursacher zu tragen.
17. GR. vom 21.03.2013 35<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />
die Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Genehmigung vor.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit der Genehmigung der Änderung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 2/150 – wie vom Berichterstatter<br />
vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />
der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 36<br />
3. Grundangelegenheiten<br />
3.3 Wohnprojekt am Finkenweg – Anpachtung einer Fläche um Verkehrslösung<br />
durch die Fa. Strabag<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„In einem Gespräch am 08. Jänner 2013 wurde in der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> mit Hr. Bgm Albert<br />
Ortig, DI Gerald Muhr und Hr.Schleifer von der Fa. Strabag eine Verkehrslösung für das<br />
neue Wohnprojekt Finkenweg besprochen.<br />
Durch die geplante Wohnanlage am Finkenweg mit ca. 40 Wohneinheiten wird eine höhere<br />
Verkehrsfrequenz, insbesondere am Amselweg und Finkenweg entstehen.<br />
Um die derzeitige, unbefriedigende Parkplatzsituation in diesem Bereich zu vermeiden, wurde<br />
folgende Verkehrslösung besprochen:<br />
<strong>Die</strong> bestehende Straße-Asphaltfläche Finkenweg, bleibt bestehen und wird<br />
nicht verbreitert. Das restliche öffentl. Gut soll von der Miteigentümerschaft<br />
gepachtet und abgegrenzt werden (einfache, niedrige Einfriedung).<br />
<strong>Die</strong> neue öffentl. Straße an der Südseite wird nur 3 m breit asphaltiert von der<br />
Stadtgemeinde hergestellt. Der Wendehammer wird auf Kosten der Strabag<br />
AG am öffentl. Gut ausgeführt.<br />
Am Amselweg soll das Gefahrenpotential durch das wilde Parken <strong>im</strong> Grünstreifen<br />
neben der asphaltierten Straße ebenfalls mit dem Anpachten dieser<br />
Fläche (durch die Miteigentümerschaft dieser Wohnbauten) reduziert werden.<br />
Von der Fa. Strabag AG wurde ein Lageplan mit der ausgewiesenen zu verpachtenden öffentl.<br />
Fläche vorgelegt. <strong>Die</strong> Pachtfläche beträgt 380 m².<br />
<strong>Die</strong> Fa. Strabag AG ersucht, vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung durch die Miteigentümerschaft<br />
der neuen Wohnanlage am Finkenweg, diese Flächen zur Benützung durch die Miteigentümerschaft<br />
pachten zu können.<br />
Mit der Anpachtung dieser Fläche zu einem jährlichen Pachtzins von € 1,--/m² und der Herstellung<br />
einer einfachen, niedrigen Einfriedung zur öffentl. Straße soll ein wildes Parken am<br />
Finkenweg vermieden werden.<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 29.01.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat die<br />
Verpachtung der Fläche wie vorgetragen zur Beschlussfassung vor.<br />
<strong>Die</strong> neue öffentl. Straße an der Südseite wird nur 3 m breit asphaltiert hergestellt.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden
17. GR. vom 21.03.2013 37<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit der Verpachtung der Fläche – wie vom Berichterstatter<br />
vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />
zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 38<br />
3. Grundangelegenheiten<br />
3.4 Veräußerung des Grundstückes Parz. 1656/4 <strong>im</strong> Bereich Hochbehälter<br />
Aubch Spange I an Energie <strong>Ried</strong><br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„Auf der Parz. 1654 befindet sich der Hochbehälter Aubach der Energie <strong>Ried</strong>. <strong>Die</strong> Leitungen<br />
sind über die Parz. 1656/4 in das öffentl. Gut geführt. Nun müsste man für diese<br />
Leitungsführung einen <strong>Die</strong>nstbarkeitsvertrag abschließen. Es wird daher der Vorschlag<br />
unterbreitet, die Parz. 1656/4, die sich zwischen dem Grundstück 1654 der Energie <strong>Ried</strong><br />
und dem öffentl. Gut 1649/3 befindet, dem Grundstück 1654 zuzuführen. <strong>Die</strong> Parz.<br />
1656/4 hat ein Flächenausmaß von 132 m².<br />
Es wird vorgeschlagen, das Grundstück am Grundstückspreis lt. Grundstückseinlöseverfahren<br />
der Spange I mit € 10,-- /m² zu veräußern.<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 29.01.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />
vor, das Grundstück Parz. 1656/4 <strong>im</strong> Ausmaß von 132 m² um<br />
€ 10,--/m² an die Energie <strong>Ried</strong> zu veräußern.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit der Veräußerung des Grundstückes Parz.<br />
1656/4 <strong>im</strong> Ausmaß von 132 m² um<br />
€ 10,--/m² an die Energie <strong>Ried</strong> (= 1.320,-- €) – wie<br />
vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />
sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />
erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 39<br />
3. Grundangelegenheiten<br />
3.5 Gestattungsvertrag mit Energie <strong>Ried</strong> – Druckerhöhungsanlage Liegenschaft<br />
609/2 (BSZ)<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„<strong>Die</strong> Energie <strong>Ried</strong> hat einen Musterdienstbarkeitsvertrag betreffend Errichtung eines<br />
Trinkwasser-Schachtbauwerkes samt Zubehör sowie LWL-Kabelkästen und Leitungen<br />
auf dem Grundstück Parz. 609/2 eingereicht. Im Falle der Zust<strong>im</strong>mung durch die Stadtgemeinde<br />
<strong>Ried</strong> wird das von der Energie <strong>Ried</strong> beauftragte Notariat die ordnungsgemäße<br />
Vertragserrichtung und grundbücherliche Sicherstellung vornehmen.<br />
Gegenstand ist die <strong>Die</strong>nstbarkeit die die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> der Energie <strong>Ried</strong> und deren<br />
Rechtsnachfolgern ob der Parz. 609/2, EZ 2049, KG 36149 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> einräumt:<br />
1. den dauernden Bestand bzw. die jederzeitige Möglichkeit der Änderung eines<br />
Schachtbauwerkes für den Einbau einer Trinkwasser-Druckerhöhungsanlage,<br />
sowie<br />
Rohrleitungen, Kabel- und Steuerleitungen für den Betrieb der Anlage und<br />
LWL-Kabelkästen und LWL-Datenleitungen<br />
gemäß Lageplan Z-Nr. WE130101-1 u. WE130102-3 vom 24.01.2013<br />
2. die Durchführung von Instandhaltungs-, Reparatur- und Erneuerungsarbeiten<br />
3. zu diesem Zweck das jederzeitige Begehen und Befahren des o.a. Grundstückes<br />
<strong>im</strong> Bereiche der Leitungstrassen und des Schachtbauwerkes<br />
4. die Durchführung von Grabungsarbeiten <strong>im</strong> o.a. Bereich<br />
<strong>Die</strong> Energie <strong>Ried</strong> verpflichtet sich,<br />
1. Instandhaltungs-, Reparatur- und Erneuerungsarbeiten unter größtmöglicher<br />
Schonung des o.a. Grundstückes durchzuführen,<br />
2. den vor Beginn der Arbeiten gegebenen Zustand wiederherzustellen,<br />
3. die Arbeiten in einem angemessenen Zeitraum vor deren Beginn anzumelden<br />
(ausgenommen bei Gefahr <strong>im</strong> Verzug).<br />
Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich, folgende Beschränkungen einzuhalten:<br />
Leitungstrassen und Schachtbauwerk:<br />
Der Schutzbereich der Leitungstrassen beträgt beiderseits 1 m. Der Schutzbereich des<br />
Schachtbauwerkes beträgt allseits 1,5 m. Jedes Überbauen, welches den Zugriff zu den<br />
Leitungstrassen, bzw. des Schachtbauwerkes verhindert oder erschwert, ist unzulässig.<br />
Eine Baumbepflanzung in den Schutzbereichen ist nicht gestattet.
17. GR. vom 21.03.2013 40<br />
Baumaßnahmen <strong>im</strong> Bereich des Schachtbauwerkes, der Wasser-, Kabel-, Steuer- u.<br />
LWL-Datenleitungen dürfen nur <strong>im</strong> Ein vernehmen mit der Energie <strong>Ried</strong> vorgenommen<br />
werden.<br />
Kosten:<br />
Als Entgelt für die Einräumen dieser <strong>Die</strong>nstbarkeit und für alle mit dem Bestande derselben<br />
verbundenen bzw. dadurch hervorgerufenen Wirtschaftserschwernisse verpflichtet<br />
sich die Energie <strong>Ried</strong> – und zwar zur endgültigen Abfertigung von Ansprüchen aus diesem<br />
Titel – für die Dauer des Bestandes dieser <strong>Die</strong>nstbarkeiten zur einmaligen Bezahlung<br />
eines Betrages von € 1,--.<br />
Durch die von der Energie <strong>Ried</strong> durchzuführenden Arbeiten dürfen den Grundstückseigentümer<br />
keine wie <strong>im</strong>mer gearteten Kosten treffen.<br />
Alle mit der Errichtung, Verbücherung und späteren Löschung dieses Vertrages verbundenen<br />
Kosten, Gebühren und Abgaben werden von Energie <strong>Ried</strong> alleine getragen.<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 29.01.2013 dem Gemeinderat den Gestattungsvertrag<br />
wie vorgetragen zur Beschlussfassung vor.<br />
<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.<br />
Der Gestattungsvertrag wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der<br />
Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit dem Gestattungsvertrag mit der Energie <strong>Ried</strong><br />
– wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />
sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />
die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 41<br />
3. Grundangelegenheiten<br />
3.6 Wiesenpachte 2013<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
1. „Aufstellung der Wiesenpachte 2013<br />
1.) Landwirtschaftliche Flächen<br />
Name und Andresse<br />
Zwe<strong>im</strong>üller Johann<br />
Hilprechting 2<br />
4921 Hohenzell<br />
<strong>Die</strong>rmayr Günther<br />
Aich 2<br />
4941 Mehrnbach<br />
Rosemarie Angleitner<br />
Schnalla 3<br />
4910 Tumeltsham<br />
Fellner Bau GmbH,<br />
Schärdinger Straße 43,<br />
4910 <strong>Ried</strong> i.I. (ev. Grundankauf<br />
<strong>im</strong> n.J.)<br />
Parzellen - Nr., Ausmaß und Bedingungen<br />
Parz. 421/1 und 468/1 Wiese in der KG. Gonetsreith;<br />
€ 43,60 pro Joch und Jahr (3.761 m²) = € 28,49 +<br />
MWSt.<br />
Parz. 1666 (4.824 m²) - Mandl - Wiese<br />
€ 218,00 pro ha und Jahr = € 109,00 +MWSt.<br />
Reduzierung auf € 40,-- + MWSt (GR 26.2.04)<br />
Parzellen 2126/2, 2126/3, 2127/1, KG. <strong>Ried</strong> i.I.,<br />
Ausmaß von 8.921 m²<br />
Pachtschilling € 120,42 inkl. MWSt<br />
Parzelle 1055/1 <strong>im</strong> Ausmaß von 735 m², jährliche<br />
Pacht € 7,27 + MWSt.<br />
2.) Weitere Pachte<br />
€<br />
Messe <strong>Ried</strong> GmbH (S 1679/1 Parzelle<br />
5.625 m² 200,00<br />
5.500,00 pro ha)<br />
Schrebergartenverein <strong>Ried</strong> Schrebergarten 662,19<br />
Weitere Verpachtungen, ohne Vorschreibung<br />
Name und Andresse Parzellen - Nr., Ausmaß und Bedingungen<br />
Buchleitner Johann<br />
Parz. 206/2 und 221/1 (18.500 m²)<br />
Am Schweiklberg 1<br />
kostenlos, dafür <strong>im</strong> Winter keine Düngung mit Naturdünger<br />
wegen 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />
Schiwiese<br />
Reisegger Johannes<br />
Pierethweg 1<br />
4921 Hohenzell<br />
Parz. Nr. 648/2, KG. Rabenberg (2.700 m²)<br />
kostenlos wegen Überschwemmungsgebiet und<br />
schlechtem Futter<br />
Mostobstfechsungen; keine Pächter<br />
Mostobstfechsung entlang der <strong>Ried</strong>er Zehnerkaserne;<br />
kostenlos gegen Betreuung der Bäume<br />
Mostobstfechsung entlang des Aubaches<br />
Parz. Nr. 438, KG. <strong>Ried</strong><br />
Verpachtung öff. Gut<br />
€ 0,10 je m² und € 10,00 Verwaltungsgebühr zuzüglich MWSt.
17. GR. vom 21.03.2013 42<br />
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 24. Oktober 2003 wurde ermöglicht:<br />
1. Eine Verpachtung soll für 1 Jahr, 5 Jahre oder 10 Jahre möglich sein. <strong>Die</strong> Verpachtung auf<br />
5 bzw. 10 Jahre soll nur unter der Voraussetzung möglich sein, dass wenn der Grund während<br />
der Verpachtungszeit von der Stadtgemeinde benötigt wird, dieser von den Pächtern<br />
vorzeitig zurückgegeben wird.<br />
2. <strong>Die</strong> Verwaltungsgebühr soll mit € 10,00 je Vorschreibung festgesetzt werden, mit dem<br />
Hinweis, dass die Möglichkeit einer längerfristigen Verpachtung besteht.<br />
3. Das Pachtentgelt je m 2 soll mit € 0,10 festgesetzt werden.<br />
Für die jährliche Vorschreibung haben sich entschieden:<br />
• Franz und Johanna Stadler, Langwiesen 13, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>; Teil aus Parz. 519/8<br />
• Team 7, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, Grdstk. 1229 <strong>im</strong> Ausmaß von 149 m² und Grdstk. 535/4<br />
<strong>im</strong> Ausmaß von 88 m²<br />
2 Pächter (Frau Felix, Ehegatten Dallinger) haben sich für 5-jährige Vorschreibung<br />
(nächste Vorschreibung <strong>im</strong> Jahr 2013) entschieden.<br />
<strong>Die</strong> weiteren 24 Pächter (Mag. Johann und Renate Bespaletz, Mag. Gottfried und Agnes<br />
Tischler, Franz Kolm, Peter Willinger, Helga Brandstätter, Union - Tennis – Club, Christa<br />
Muck, Autohaus Gerhard Priewasser, Andreas und Andrea Holzinger, Hubert Plemely,<br />
Georg und Waltraud Schrems, TOYOTA Innviertlel Ges.m.b.H., Christian Jodlbauer,<br />
Alois und Gabriel Leeb, Stiftung Freiheitliches He<strong>im</strong> Schärdinger Tor 5 a, Erich Buttinger,<br />
Gottfried und Hermine Hörmanseder, Karl und Grazyna Kornpointner, Berta Wagner,<br />
Joach<strong>im</strong> und Beatrix Altweger, Erich und Hermine Wesentslintner, Herbert und Sabine<br />
Bertich, Ludwig Kirchsteiger, Otmar Hofstoetter) haben sich für 10-jährige Vorschreibung<br />
(nächste Vorschreibung <strong>im</strong> Jahr 2013) entschieden.<br />
Im Jahr 2005 haben sich die Fa. EBG und die Kanzlei Dr. Puttinger, Vogl & Partner für<br />
die 10-jährige Vorschreibung entschieden (nächste Vorschreibung <strong>im</strong> Jahr 2016).<br />
<strong>Die</strong> Firma Schöffl GmbH, Eberschwanger Straße 52, 4910 <strong>Ried</strong> nutzt 291 m² aus dem<br />
Grdstk. 1524, EZ 3110. Für das Jahr 2005 wurden dafür € 29,10 + Verwaltungsgebühr<br />
und 10 % MWSt. vorgeschrieben. <strong>Die</strong>ser Betrag wurde von der Fa. Schöffl nicht bezahlt,<br />
mit der Begründung, dass die 291 m² von ihnen abgetreten wurden und bei der Benützung<br />
dieses Grundstückes nie eine Vereinbarung getroffen wurde, hiefür ein Pachtentgelt<br />
zu bezahlen. Mit Schreiben vom 10.03.2006 wurde der Fa. Schöffl mitgeteilt, dass eine<br />
neue Trassenverordnung der Umfahrung vom Amt der OÖ Landesregierung erfolgen<br />
wird. Sollte das von ihnen genutzte Grundstück nicht mehr betroffen sein, kommen die<br />
Best<strong>im</strong>mungen der OÖ Bauordnung zum Tragen und das Grundstück wird rückübertragen.<br />
Im heurigen Jahr wurden der Fa. Schöffl die Gebühren für die Jahre 2007, 2008 und<br />
2009 vorgeschrieben, welche diese wieder nicht bezahlt hat, mit dem Hinweis, dass lt.<br />
Bgm. Ortig die Vorschreibung ausgebucht wird.<br />
Mit Beschluss des GR vom 15.12.11 wurde die Ausbuchung Schöffl beschlossen.<br />
Mit GR-Beschluss vom 23.10.2008 wurde die Überlassung eines Teiles der Parz. 1096/7<br />
<strong>im</strong> Ausmaß von 60 m² an Mag. Otmar und Johanna Kalchgruber, Am Sonnenhang 1,<br />
4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> genehmigt.<br />
Mit GR-Beschluss vom 03.06.2009 wurde die Überlassung des Grünstreifens entlang der<br />
Parzelle 1096/9 <strong>im</strong> Ausmaß von rund 50 m² an Günther Lutterschmidt genehmigt.<br />
Nachfolger: Norbert und Monika Ramminger?
17. GR. vom 21.03.2013 43<br />
<br />
Ebenfalls mit GR-Beschluss vom 3.6.2009 wurde die Überlassung eines Teiles der Parzelle<br />
1012/1 an Frau Dankerl und Frau Niederreiter unter folgenden Auflagen genehmigt.<br />
Freihaltung eines 5 m-Streifens zum Bachufer; dieser Bachgrundstreifen ist<br />
mitzupflegen (zumindest 2-malige Mahd <strong>im</strong> Jahr).<br />
Außer Bänken und einem kleinen Zaun zur Straße dürfen keine baulichen Einrichtungen<br />
bzw. Möblierungen auf dem Grundstück geschaffen werden.<br />
<strong>Die</strong> Verpachtung erfolgt zu den üblichen Pachtbedingungen mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit<br />
(Wiesenpacht).<br />
Mit GR-Beschluss vom 10.12.09 wurde die Überlassung eines Teilstückes aus der Parz.<br />
Nr. 1831 von rund 70 m² an die Ehegatten Knoblinger genehmigt.<br />
Mit GR-Beschluss vom 16.12.10 wurde die Überlassung eines Teilstückes aus Parz.<br />
1514/3 mit 17 m² an Frau Martina Niederwinkler genehmigt.<br />
Mit GR-Beschluss vom 14. Oktober 2010 wurde die Überlassung eines Teilstückes aus<br />
Parz. 675/3 mit 288 m² an Frau Mag.a Ulrike Siebeneichler genehmigt.<br />
Mit GR-Beschluss vom 20.10.11 wurde die Überlassung eines Teilstückes aus Parz.<br />
1429/2 mit 100 m2 an Herrn und Frau Michael und Daniela Tomandl genehmigt.<br />
Mit GR-Beschluss vom 07.07.11 wurde die Überlassung eines Teilstückes aus Parz.<br />
674/4 mit<br />
48 m2 zum Betrag von € 1,00/m2 an die Firma Hofer, Sattledt, genehmigt.<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />
die Wiesenpacht wie vorgetragen zur Beschlussfassung vorgeschlagen.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit den Wiesenpachten 2013 – wie vom Berichterstatter<br />
vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />
zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 44<br />
3. Grundangelegenheiten<br />
3.7 ASZ Hannesgrub – Pachtvertrag RIFA<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„<strong>Die</strong> RIFA hat mit Schreiben vom 21. Jänner 2013 bezugnehmend auf die bereits stattgefundenen<br />
Vorgespräche ein Angebot für die Anmietung des ehemaligen ASZ Hannesgrub<br />
vorgelegt und ersucht, bei der Prüfung des Angebotes zu beachten, dass die RIFA darüber<br />
hinaus für die nächsten Jahre wesentliche Investitionen an diesem Standort plant, die das<br />
bisherige und zukünftige Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebot der RIFA weiterhin<br />
für ihre Auftraggeber attraktiv machen soll und somit ein wesentliches soziales Angebot<br />
der Region sicherstellt.<br />
Das Angebot erfolgt in Bruttobeträgen, da die RIFA nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist:<br />
Unbefristeter Mietvertrag mit einem Kündigungsverzicht seitens der Stadtgemeinde<br />
<strong>Ried</strong> für die Dauer von<br />
30 Jahren<br />
Ablösezahlung an die Stadtgemeinde für am Mietgegenstand befindliche Gebäude<br />
und Einrichtungen in Form eines Baukosteninvestitionsbetrages in der<br />
Höhe von<br />
72.000 Euro<br />
Monatliche Miete exkl. Betriebskosten 600 Euro<br />
Der RIFA als Mieterin wird das Recht eingeräumt, auf eigene Kosten,<br />
- ohne Einschränkung seitens der Vermieterin bauliche Veränderungen bis<br />
hin zum Abriss der auf dem Mietgegenstand befindlichen Gebäude vorzunehmen<br />
und/oder<br />
- nach eigenen Plänen und Vorstellungen Gebäude auf dem Mietgegenstand<br />
neu zu errichten.<br />
<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> als Vermieterin erklärt sich bereit, die dafür erforderlichen<br />
Zust<strong>im</strong>mungen ohne zeitliche Aufschiebung zu erteilen.<br />
Im Fall der Auflösung bzw. Kündigung des Mietvertrages erfolgt seitens der<br />
Stadtgemeinde die Ablösung des Baukosteninvestitionsbetrages sowie allenfalls<br />
erfolgter Gebäudeinvestitionen auf Grundlage eines für diesen Zweck zu<br />
erstellenden Gutachtens eines/einer gerichtlich beeideten Sachverständigen.<br />
<strong>Die</strong> Kosten für die Mietvertragserrichtung übern<strong>im</strong>mt die Stadtgemeinde<br />
<strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>.<br />
Das Ablöseangebot entspricht der Ablösesumme durch den BAV <strong>Ried</strong> (GR vom<br />
13.12.2012). Der BAV hat dieser Ablösesumme zugest<strong>im</strong>mt.<br />
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 29.11.2012 mehrst<strong>im</strong>mig einer Vermietung <strong>im</strong><br />
Sinne Bericht Dr. Brückl grundsätzlich zugest<strong>im</strong>mt, damals Mietverhältnis auf 25 Jahre,<br />
bei Auflösung des Mietverhältnisses Ablöse von 50 % des Zeitwertes der von der RIFA<br />
in die Liegenschaft getätigten Gebäudeinvestition (sohin keine Fahrnisse oder abbaubare<br />
Einrichtungen sowie keine Pflasterungen oder Asphaltierungen). Als Miete wurde damals<br />
ein Betrag von 600 Euro ins Auge gefasst.<br />
Zu den damaligen Argumenten hat sich somit eine Änderung der Zeit – von 25 auf 30<br />
Jahre Kündigungsverzicht – und die Höhe der Ablöse der von der RIFA getätigten Inves-
17. GR. vom 21.03.2013 45<br />
titionen ergeben. Amtswegig wird vorgeschlagen, dass die Ablöseregelung analog der<br />
Regelung <strong>im</strong> Baurechtsvertrag mit dem BAV (Zeitwertablöse) geltend gemacht wird.<br />
<strong>Die</strong>s wird zur Diskussion gestellt.<br />
Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 07.03.2013 mehrst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />
vor, das Angebot der RIFA zur Miete des ehem. ASZ Hannesgrub anzunehmen. Mit der<br />
Vertragserrichtung soll Dr. Thomas Brückl beauftragt werden. <strong>Die</strong> Kosten für die Errichtung<br />
des Vertrages sind von der RIFA zu tragen.<br />
Im Rahmen der Verhandlung zur Finalisierung des Vertrages wird von Seiten der RIFA<br />
ersucht, dass die Vertragserrichtungskosten doch von der Stadtgemeinde getragen werden<br />
würden, da man <strong>im</strong> Aufsichtsrat ebenfalls über einen Rechtsanwalt verfügt, der dies ohne<br />
Kosten für die RIFA durchführen würde.<br />
Aufgrund der doch nicht einfach zu lösenden steuerrechtlichen Angelegenheiten besteht<br />
aber ein großes Interesse der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I., dass Herr Dr. Brückl, der auch bereits<br />
den Auflösungsvertrag abgewickelt hat und in der Materie auch die Verhandlungen<br />
in diesem Bereich geführt hat, als Vertrauensanwalt der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. diese<br />
Verträge erarbeitet.<br />
In Hinblick darauf ist es vertraglich vorgesehen, dass die Vertragskosten von der Stadtgemeinde<br />
<strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> übernommen werden.<br />
Der Mietvertrag wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der Originalverhandlungsschrift<br />
als wesentlicher Bestandteil bei.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Vizebürgermeister Mag. Ernst Reiter versichert, dass seine Fraktion nichts gegen die RIFA<br />
habe, deren Arbeit sie sehr schätzen. Sie hätten nur andere Pläne mit der Liegenschaft<br />
gehabt und werden sich deshalb der St<strong>im</strong>me enthalten, beugen sich aber selbstverständlich<br />
der demokratischen Entscheidung.<br />
Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />
Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit dem Mietvertrag mit der RIFA – wie vom<br />
Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind,<br />
wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehrst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es<br />
(7 St<strong>im</strong>menthaltungen: FPÖ).
17. GR. vom 21.03.2013 46<br />
3. Grundangelegenheiten<br />
3.8 BFI – Produktionsschule, Baurecht für Parkplatzerrichtung Gst. Nr. 498/9<br />
Gemeinderätin Sabine Steffan verlässt zu diesem Tagesordnungspunkt wegen Befangenheit<br />
die Sitzung.<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„Im Zusammenhang mit der Aufstockung und Erweiterung der Produktionsschule am<br />
Standort Molkereistraße, Grundstück Nr. 498/10, ist auch die Errichtung weiterer Parkflächen<br />
entsprechend der Oö. Bautechnikverordnung erforderlich. Das BFI hat daher angesucht,<br />
das Grundstück 498/9 als Parkfläche verwenden zu dürfen und hier ein Baurecht<br />
analog der Liegenschaft 498/10 zu erlangen. Das Baurecht könnte somit bis 31.12.2050<br />
eingeräumt werden, für das ein jährlicher Bauzins zu entrichten wäre. In diesem Zusammenhang<br />
wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Errichtung der Parkplätze für die<br />
ASKÖ-Anlage gestundet wurde, mit dem Hinweis darauf, dass in der Molkereistraße ausreichend<br />
öffentliche Parkplätze zur Verfügung stehen und auch die Errichtung von Parkplätzen<br />
auf dem Grundstück 498/9 nachträglich möglich ist. <strong>Die</strong> Benützung der Parkflächen<br />
außerhalb der Betriebszeiten für den ASKÖ ist daher vertraglich für die Zeit des<br />
Baurechts sicherzustellen (Sideletter oder gesonderte vertragliche Vereinbarung).<br />
Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat vor,<br />
dem BFI <strong>Ried</strong> für die Errichtung des Parkplatzes auf dem Gst 498/9 ein Baurecht (oder<br />
andere rechtliche gleichwertige Lösung) bis zum 31.12.2050 analog den Bedingungen<br />
des Baurechtsvertrages, der in der Sitzung am 11.03.2010 von der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong><br />
beschlossen wurde, einzuräumen. Dem ASKÖ ist in einem T<strong>im</strong>esharing-Modell auf den<br />
Zeitraum des Baurechts ein Mitbenützungsrecht außerhalb der Betriebszeiten BFI und<br />
unter Haftungsausschluss und ohne Pflichten für die Parkplatznutzung ASKÖ (Schneeräumung,<br />
Reinigung, etc.) vertraglich einzuräumen.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit dem Grundsatzbeschluss einverstanden sind,<br />
dem BFI <strong>Ried</strong> für die Errichtung des Parkplatzes auf<br />
dem Gst 498/9 ein Baurecht (oder eine andere rechtlich<br />
gleichwertige Lösung) bis zum 31.12.2050 analog<br />
den Bedingungen des Baurechtsvertrages, der in<br />
der Sitzung am 11.03.2010 von der Stadtgemeinde<br />
<strong>Ried</strong> beschlossen wurde, und dem ASKÖ in einem<br />
T<strong>im</strong>esharing-Modell auf den Zeitraum des Baurechts<br />
ein Mitbenützungsrecht außerhalb der Betriebszeiten<br />
BFI und unter Haftungsausschluss und ohne Pflich-
17. GR. vom 21.03.2013 47<br />
ten für die Parkplatznutzung ASKÖ (Schneeräumung,<br />
Reinigung, etc.) vertraglich einzuräumen –<br />
wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />
sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />
Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 48<br />
3. Grundangelegenheiten<br />
3.9 Kreisverkehr Braunauer Straße (Grundangelegenheiten)<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„Im rechtsgültigen Bebauungsplan ist eine Verbindung der Brucknerstraße mit der Salzburger<br />
Straße verordnet. Nun wurde ein Vorschlag über die Straßenführung mit den<br />
Grundeigentümern erarbeitet und dieser wurde in einem Plan eingetragen. In diesem Plan<br />
sind die Flächen, die für den Kreisverkehr Brucknerstraße/Braunauer Straße notwendig<br />
sind, berücksichtigt. <strong>Die</strong> neue Verbindungsspange wurde ebenfalls <strong>im</strong> Plan eingetragen.<br />
Es wird vorgeschlagen, die bestehenden Straßenzüge, da diese für eine Aufschließung der<br />
noch nicht bebauten Grundstücke nicht mehr benötigt werden, aus dem Bebauungsplan<br />
herauszunehmen. <strong>Die</strong> Aufschließung der Grundstücksflächen wird vom jeweiligen<br />
Grundeigentümer übernommen.<br />
Mit den Grundstückseigentümern wurde vereinbart, dass bei einer Flächenwidmungsund<br />
Bebauungsplanänderung wie vorgetragen, die Flächen, die für den Kreisverkehr benötigt<br />
werden, das sind nach vorliegendem Plan 586 m², unentgeltlich in das öffentliche<br />
Gut übertragen werden.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Stadtrat Max Gramberger bedauert, dass der Verkehrsausschuss bei diesen Planungen<br />
nicht miteingebunden war. Es sei jammerschade, dass es nicht gelungen sei, eine bessere<br />
Lösung zu finden, um den Kreisverkehr St. Anna zu ersparen. So bleibe es leider bei zwei<br />
Kreisverkehren hintereinander. Zusätzlich sei nur eine Straßenbreite von 12 m vorgesehen.<br />
Da er eine Straßenbreite von 15 m für erforderlich hält, schlägt er vor, den A<strong>ntrag</strong><br />
zurückzustellen und die Angelegenheit <strong>im</strong> Verkehrsausschuss zu beraten.<br />
Bürgermeister Albert Ortig betont die überaus kooperativen Verhandlungen und Gespräche<br />
mit den Grund- und Miteigentümern, für die ein Verkauf von Liegenschaften nicht in<br />
Frage käme, die jedoch, um die Entwicklung der Stadt nicht zu behindern, zu einer kostenlosen<br />
Grundabtretung der für den Kreisverkehr benötigten Flächen bereit sind. <strong>Die</strong><br />
Breite der Straße sei gleich jener in der Brucknerstraße festgelegt worden, womit man<br />
leicht das Auslangen finde. Er verurteilt die Forderung nach einer größeren Straßenbreite<br />
als einen Akt der Willkür. Je breiter die Straßen, desto schneller würde gefahren und desto<br />
höher wären die Risiken für Radfahrer und Fußgänger. <strong>Die</strong> Stadt dürfe erstens der Familie<br />
Macha dankbar sein für ihr Angebot und zweitens könne man <strong>im</strong> Zuge des Genehmigungsverfahrens<br />
selbstverständlich über das eine oder andere noch reden.<br />
Für Stadtrat Max Gramberger scheint es sicher, dass die Brucknerstraße deutlich breiter als 12<br />
m sei. Um einen Geh- und Radweg vorzusehen, sei eine Straßenbreite von 15 m erforderlich.<br />
Er wünscht sich, dass die Möglichkeit zur Anlage eines Geh- und Radweges nicht<br />
von vorneherein durch eine zu geringe Straßenbreite ausgeschlossen wird.<br />
Bürgermeister Albert Ortig verweist noch einmal auf das Genehmigungsverfahren, wo sich
17. GR. vom 21.03.2013 49<br />
auch der Verkehrsausschuss damit auseinandersetzen kann und Eckpunkte festgelegt<br />
werden.<br />
Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />
Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung<br />
und der Übertragung der für den Kreisverkehr<br />
benötigten Flächen in das öffentliche Gut – wie<br />
vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />
sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />
erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehrst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es<br />
(4 Gegenst<strong>im</strong>men: GRÜNE).
17. GR. vom 21.03.2013 50<br />
4. Bauangelegenheiten<br />
4.1 Sanierung Bücherei<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„Da das Flachdach be<strong>im</strong> Gebäude Roßmarkt 29 (Stadtbücherei) undicht ist und die Bitumenabdichtung<br />
schon mehrmals repariert wurde, aber aufgrund der fehlenden notwendigen<br />
Hochzüge bzw. Gefälle zu den Gullis nicht dauerhaft dicht zu bekommen ist, ist es<br />
notwendig dieses zu erneuern.<br />
In den darunter liegenden Räumen der Spielstube und auch <strong>im</strong> Raum der Personalvertretung<br />
sind aufgrund dieser Undichtheiten ständig die Mauern feucht und es blättert die<br />
Farbe der Wandbeschichtung ab bzw. besteht erhöhte Sch<strong>im</strong>melgefahr. <strong>Die</strong>s bedeutet vor<br />
allem für die Kinder der Spielstube ein erhöhtes Gesundheitsrisiko.<br />
Derzeit sind in den Räumen der Spielstube zwei Entfeuchtungsgeräte <strong>im</strong> Einsatz, was jedoch<br />
keine Dauerlösung darstellt.<br />
Seitens der Bauabteilung wurden die Kosten in Höhe von ca. € 41.200,00 exkl. MwSt. für<br />
eine Flachdacherneuerung inkl. zusätzlicher Dämmung sowie der notwendigen Zusatzarbeiten<br />
ermittelt (siehe beiliegende Kostenaufstellung).<br />
Anzumerken ist, dass die derzeitige Dämmungsstärke des Flachdaches von nur 6 cm<br />
nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entspricht. Es ist daher ratsam, nicht nur die<br />
Dachhaut zu erneuern sondern auch zusätzlich zu dämmen. Zurzeit entsprechen weder<br />
die Hochzüge noch das Gefälle der Norm.<br />
Durch die zusätzliche Dämmung von ca. 30 cm <strong>im</strong> Mittel entsteht ein erhöhter Dachaufbau<br />
wodurch zusätzliche Arbeiten notwendig sind:<br />
1. In der Bücherei müssen vier Fensterparapete aufgemauert werden und diese vier<br />
Fenster getauscht werden (Fensterhöhe 1,80 m statt 2,45 m). Be<strong>im</strong> Austausch der<br />
Fenster bzw. bei den Mauerarbeiten wird es in der Bücherei zu gewissen Einschränkungen<br />
kommen.<br />
2. <strong>Die</strong> Heizkörper <strong>im</strong> Bereich der Fenster sind für die Mauer- und Verputzarbeiten<br />
zu demontieren und danach wieder zu montieren.<br />
3. <strong>Die</strong> Heizraumentlüftung, die derzeit nur ca. 10 cm über der Dachhaut ist, muss<br />
verlegt und der Lüftungskasten erneuert werden.<br />
4. Diverse Lüftungsrohre müssen verlängert und erhöht werden.<br />
5. Neue Fensterbänke sind bei den getauschten Fenstern notwendig.<br />
6. Erhöhung der Attika (straßenseitig vom Schärdinger Tor) ist notwendig.<br />
Kostenaufstellung Flachdachsanierung Bücherei<br />
Arbeiten Preis excl. MwSt. MwSt. Preis inkl. MwSt. Angebot<br />
Spengler und Flachdacharbeiten € 29 000,- € 5800,- € 34800,- Fa. Ortig<br />
(inkl. 30cm Dämmung <strong>im</strong> Mittel)<br />
Fenstertausch (4 Stk.) € 6 800,- € 1360,- € 8160,- Fa. Maier<br />
Blitzschutz erneuern € 800,- € 160,- € 960,- Fa. Energie <strong>Ried</strong><br />
Änderung u. Erneuerung Heizraumentlüftung € 1 600,- € 320,- € 1920,- Fa. Saniton<br />
Diverse Baumeisterarbeiten inkl. Material € 3 000,- € 600,- € 3600,- Bauhof<br />
( Fensterpharapet aufmauern, Stemm- u. Verputzarbeiten, etc.)<br />
Gesamtsumme: € 41 200,- € 8240,- € 49440,-
17. GR. vom 21.03.2013 51<br />
<strong>Die</strong>se Flachdachsanierung ist <strong>im</strong> Projekt „Sanierung Bücherei“ vorgesehen. <strong>Die</strong>ses Projekt<br />
wird be<strong>im</strong> Land eingereicht und <strong>im</strong> aoH. abgewickelt. Da jedoch Gefahr <strong>im</strong> Verzug<br />
besteht, wird diese Maßnahme vorgezogen und <strong>im</strong> aoH. mittels Notanordnung abgewickelt.<br />
Wenn für das Gesamtprojekt seitens des Landes keine Genehmigung erfolgt, wird<br />
dieses Projekt <strong>im</strong> oH. unter „Instandhaltung“ gebucht werden müssen.<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 29.01.2013 einst<strong>im</strong>mig die Maßnahmen<br />
wie vorgetragen zur Beschlussfassung vor.<br />
Eine Dachterrasse soll überlegt werden. Ausgang von der Bücherei.<br />
Bericht der Sitzung des Bauausschusses vom 26.02.2013<br />
Bei der Bauausschusssitzung am 29. Jänner 2013 wurde die Flachdachsanierung der Bücherei<br />
in Höhe von € 41.200,-- exkl. MwSt. einst<strong>im</strong>mig zur Beschlussfassung <strong>im</strong> Gemeinderat<br />
vorgeschlagen.<br />
Weiters soll eine Terrasse mit einem Ausgang direkt von der Bücherei überlegt werden.<br />
Es wurden daher von der Bauabteilung die Mehrkosten für eine teilweise Nutzung des<br />
Flachdaches (vorderer Bereich mit ca. 90 m²) als Dachterrasse ermittelt. <strong>Die</strong> Mehrkosten<br />
dafür belaufen sich auf ca. € 13.750,-- exkl. MwSt. und umfassen folgende Bereiche:<br />
1. Druckfestere Dämmung<br />
2. Rigol bei Terrassentürausgang<br />
3. Schutzmatten<br />
4. Plattenbelag in Splitt verlegt<br />
5. Geländer<br />
6. Terrassentür<br />
7. Stahltreppe be<strong>im</strong> Ausgang Terrassentür ist notwendig<br />
8. Blitzschutz muss teilweise verlegt werden<br />
Um die Durchgangshöhe der Terrassentür von 2 m zu erreichen wird es notwendig sein,<br />
die Dämmstärke des Flachdaches von 30 cm <strong>im</strong> Mittel auf 25 cm <strong>im</strong> Mittel zu reduzieren,<br />
da ansonsten die derzeitige Sturzhöhe geändert werden müsste.<br />
Gleichzeitig mit der Kostenermittlung für das Flachdach und die Dachterrasse wurden für<br />
die gesamte Sanierung der Bücherei die Kosten ermittelt. <strong>Die</strong>se belaufen sich auf ca. €<br />
220.450,-- exkl. MwSt. (siehe Tabelle).
17. GR. vom 21.03.2013 52<br />
Kostenaufstellung Sanierung Bücherei 12.02.2013<br />
Flachdachsanierung Spengler und Flachdacharbeiten € 29.000,00 5.800,00 34.800,00<br />
Fenstertausch (4Stk) € 6.800,00 1.360,00 8.160,00<br />
Blitzschutz erneuern € 800,00 160,00 960,00<br />
Änderung u. Erneuerung Heizraumentlüftung € 1.600,00 320,00 1.920,00<br />
Diverse Baumeisterarbeiten inkl. Material € 3.000,00 600,00 3.600,00<br />
Summe Flachdachsanierung: € 41.200,00 8.240,00 49.440,00<br />
Mehrkosten bei Ausführung mit Flachdacharbeiten (Gehbelag, Rigol, druckfestere Dämmung, …) € 7.500,00 1.500,00 9.000,00<br />
teilweiser Terrasse (ca. 90m²) Fensterbauer (Schiebetür statt Fenster) € 1.450,00 290,00 1.740,00<br />
Blitzschutz verlegen € 400,00 80,00 480,00<br />
Geländer € 3.400,00 680,00 4.080,00<br />
Stahltreppe (3 Stufen) bei Ausgang zu Terrasse € 1.000,00 200,00 1.200,00<br />
Summe Mehrkosten Flachdach mit teilweiser Terasse € 13.750,00 2.750,00 16.500,00<br />
Heizungsanlage Abbrucharbeiten, Fernwärme, Steuerung, Heizungsinstallation € 40.000,00 8.000,00 48.000,00<br />
Summe Heizungsanlage € 40.000,00 8.000,00 48.000,00<br />
Treppenlift € 25.000,00 5.000,00 30.000,00<br />
Variante Kabinenlift € 35.000,- €<br />
Baumeisterarbeiten bei Kabinenlift € 20.000,- €<br />
Summe Treppenlift € 25.000,00 5.000,00 30.000,00<br />
Empfang/Ausgabestelle Boden, Decke, Wand, Beleuchtung € 20.000,00 4.000,00 24.000,00<br />
Möbel € 13.000,00 2.600,00 15.600,00<br />
Summe Empfang/Ausgabestelle € 33.000,00 6.600,00 39.600,00<br />
Buchrückgabe Möbel € 2.000,00 400,00 2.400,00<br />
Summe Buchrückgabe € 2.000,00 400,00 2.400,00<br />
Kinderbücher Sitzgelegenheit € 4.000,00 800,00 4.800,00<br />
Summe Kinderbücher € 4.000,00 800,00 4.800,00<br />
Personalraum Möbel € 6.000,00 1.200,00 7.200,00<br />
Boden € 1.000,00 200,00 1.200,00<br />
Wand € 1.000,00 200,00 1.200,00<br />
Summe Personalraum € 8.000,00 1.600,00 9.600,00<br />
Spielstube Malerarbeiten € 5.000,00 1.000,00 6.000,00<br />
Tageshe<strong>im</strong>stätte Malerarbeiten € 4.000,00 800,00 4.800,00<br />
Personalvertretung Malerarbeiten € 3.000,00 600,00 3.600,00<br />
Passage Malerarbeiten € 5.000,00 1.000,00 6.000,00<br />
Bücher Malerarbeiten € 10.000,00 2.000,00 12.000,00<br />
Summe Malerarbeiten € 27.000,00 5.400,00 32.400,00<br />
Beleuchtung € 20.000,00 4.000,00 24.000,00<br />
Deckenuntersicht derzeit Holzschalung - keine Änderung vorgesehen € 0,00 0,00 0,00<br />
Summe Beleuchtung € 20.000,00 4.000,00 24.000,00<br />
Unvorhergesehenes ca. 3% der Gesamtsumme € 6.500,00 1.300,00 7.800,00<br />
Summe Unvorhergesehenes € 6.500,00 1.300,00 7.800,00<br />
Gesamtsumme Sanierung Bücherei € 220.450,00 44.090,00 264.540,00<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, die begehbare<br />
Terrasse auszuführen. <strong>Die</strong> Mehrkosten hierfür werden zur Beschlussfassung vorgeschlagen,<br />
jedoch nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten.<br />
Noch dazu kommen die Kosten für die Möblierung der Terrasse mit € 2.000,-- inkl.<br />
MwSt. Es ergeben sich somit Gesamtkosten von € 266.540,--.<br />
Von Seiten der Amtsleitung wird darauf hingewiesen, dass weder für die begehbare<br />
Flachdachsanierung noch für das Gesamtprojekt eine Finanzierung vorliegt und daher mit<br />
den Arbeiten ohne Finanzierung nicht begonnen werden kann.
17. GR. vom 21.03.2013 53<br />
Als dritte Variante wurde noch eine Notsanierung des Flachdaches mittels neuer Dachhaut<br />
überlegt, Kosten € 17.000,-- bis 20.000,-- excl. MwSt. Bei dieser Variante wird die<br />
bestehende Wärmedämmung nicht angegriffen. <strong>Die</strong>se Maßnahme wird aus technischer<br />
Hinsicht vom Bauamt nicht empfohlen, da bereits bestehende Feuchtigkeitsschäden in der<br />
Wärmedämmung (Durchnässung etc.) noch weiter arbeiten können und diese Notsanierung<br />
mit Durchführung des Sanierungsprojektes einen verlorenen Aufwand darstellt.<br />
Es müssten daher die Anteilsbeträge zumindest in Höhe der begehbaren Flachdachsanierung<br />
inkl. der Maßnahmen zur Begehbarkeit zur Verfügung gestellt werden, um auch<br />
be<strong>im</strong> Land zumindest für diesen Teil einen vorzeitigen Baubeginn zu erreichen (§ 86 Genehmigung).<br />
<strong>Die</strong> Zuführung der Anteilsbeträge zumindest für das Flachdach könnte<br />
durch Umschichtung der für die Innenstadtgestaltung vorgesehenen Mittel <strong>im</strong> Rechnungsabschluss<br />
2012 erfolgen. Hier liegt noch keine konkrete Aufstellung vor, in welcher<br />
Höhe hier die Mittel benötigt werden. Nach derzeitigem Stand sollen und können mit<br />
dem Rechnungsabschluss 2012 € 1,34 Mio. der Innenstadtgestaltung zugeführt werden.<br />
Eine weitere Bedeckungsmöglichkeit wäre durch Umschichtung aus dem a.o. Haushalt<br />
„Grundbesitz“ (Kto. 8400) in der Höhe von ca. € 55.000,-- für die Flachdachsanierung<br />
möglich.<br />
Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat vor,<br />
das Projekt „Sanierung Bücherei“ mit einer Kostensumme von € 266.540,-- zur Genehmigung<br />
be<strong>im</strong> Amt der Oö. Landesregierung einzureichen.<br />
Weiters wird dem Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig vorgeschlagen, die Flachdachsanierung aufgrund<br />
der Gefahr <strong>im</strong> Verzug in der begehbaren Ausführung inkl. Begehbarkeitsmaßnahmen<br />
durchzuführen und durch Umschichtung von Mitteln <strong>im</strong> Rechnungsabschluss zu bedecken.<br />
Hierfür soll ein vorzeitiger Baubeginn be<strong>im</strong> Land erreicht werden.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit der Einreichung des Projektes „Sanierung<br />
Bücherei“ mit einer Kostensumme von € 266.540,--<br />
zur Genehmigung be<strong>im</strong> Amt der Oö. Landesregierung<br />
und mit der Durchführung der Flachdachsanierung<br />
aufgrund der Gefahr <strong>im</strong> Verzug in der<br />
begehbaren Ausführung inkl. Begehbarkeitsmaßnahmen<br />
(Bedeckung aoH, Kto. 8400 Grundbesitz)<br />
– wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />
sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />
die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 54<br />
4. Bauangelegenheiten<br />
4.2 Kanalangelegenheiten<br />
4.2.1 BA 19 – Vergabe Kanalprüfmaßnahmen<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„<strong>Die</strong> ZT-GmbH HIPI hat <strong>im</strong> Auftrag der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> die Kanalprüfmaßnahmen<br />
als Direktvergabe ausgeschrieben. Von den eingeladenen 5 Bietern haben 4<br />
Firmen rechtzeitig Angebote abgegeben. <strong>Die</strong> Angebotseröffnung fand am 10.12.2012<br />
statt. Nach Prüfung der Anbote ergab sich folgende Reihung.<br />
1. HF-Rohrtechnik GmbH, Linz € 36.936,20<br />
2. Braumann Tiefbau GmbH, Antiesenhofen € 38.969,69<br />
3. Fa. WDL-GmbH, Linz € 42.884,28<br />
4. Fa. Maier-Bauer, Raab € 45.043,00<br />
<strong>Die</strong> Kanalprüfmaßnahmen (TV-Aufnahme und Druckprüfung) sind ein Teil des Investitionsumfanges<br />
des BA 19, der ein Gesamtvolumen von € 882.000,00 vorsieht.<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 29.01.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />
die Vergabe der Kanalprüfmaßnahmen an die Fa. HF-Rohrtechnik GmbH. Linz zum<br />
Preis von € 36.936,20 zur Beschlussfassung vor.<br />
<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit der Vergabe der Kanalprüfmaßnahmen an<br />
die Fa. HF-Rohrtechnik GmbH Linz zum Preis von<br />
€ 36.936,20 – wie vom Berichterstatter vorgetragen<br />
– einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />
die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 55<br />
4. Bauangelegenheiten<br />
4.2 Kanalangelegenheiten<br />
4.2.2 BA 20 – Vergabe Kanalprüfmaßnahmen<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„<strong>Die</strong> ZT-GmbH HIPI hat <strong>im</strong> Auftrag der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> die Kanalprüfmaßnahmen<br />
als Direktvergabe ausgeschrieben. Von den eingeladenen 5 Bietern haben 4<br />
Firmen rechtzeitig Angebote abgegeben. <strong>Die</strong> Angebotseröffnung fand am 10.12.2012<br />
statt. Nach Prüfung der Anbote ergab sich folgende Reihung.<br />
1. Braumann Tiefbau GmbH, Antiesenhofen € 29.023,03<br />
2. HF-Rohrtechnik GmbH, Linz € 32.054,33<br />
3. Fa. WDL-GmbH, Linz € 32.229,10<br />
4. Fa. Maier-Bauer, Raab € 50.239,50<br />
<strong>Die</strong> Kanalprüfmaßnahmen (TV-Aufnahme und Druckprüfung) sind ein Teil des Investitionsumfanges<br />
des BA 20, der ein Gesamtvolumen von € 960.000,00 vorsieht.<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 29.01.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />
die Vergabe der Kanalprüfmaßnahmen an die Fa. Braumann Tiefbau GmbH, Antiesenhofen<br />
zum Angebotspreis von € 29.023,03 zur Beschlussfassung vor.<br />
<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit der Vergabe der Kanalprüfmaßnahmen an<br />
die Fa. Braumann Tiefbau GmbH, Antiesenhofen,<br />
zum Angebotspreis von € 29.023,03 – wie vom Berichterstatter<br />
vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />
zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 56<br />
4. Bauangelegenheiten<br />
4.2 Kanalangelegenheiten<br />
4.2.3 BA 21 – Förderungsansuchen<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„Im GR vom 25.10.2012 wurde eine Bauumfangsänderung <strong>im</strong> BA 19 mit Mehrkosten<br />
von ca. 46% beschlossen. Nach Rücksprache be<strong>im</strong> Land OÖ, Abwasserwirtschaft, ist eine<br />
derart umfangreiche Änderung und kostenmäßige Aufstockung nicht möglich. Es<br />
muss ein neuer Bauabschnitt bea<strong>ntrag</strong>t werden.<br />
Nachdem die Energie <strong>Ried</strong> GmbH bereits Wärmelieferverträge <strong>im</strong> Bereich Pfarrgrund<br />
verkauft hat, wird die Kanalerneuerung um ca. 700 lfm erweitert.<br />
Folgende Kanäle sind zur Sanierung vorgesehen (Katalog):<br />
Strang<br />
Straße<br />
Lä<br />
ng<br />
e<br />
m<br />
D<strong>im</strong><br />
Kosten/lfm<br />
Summe<br />
Euro<br />
S I/11 Parkgasse 75 300 350<br />
26.25<br />
0<br />
NS I/5/3<br />
Kalteneck<br />
23<br />
5 300 330<br />
12.28<br />
2<br />
NS 2/6/1<br />
Thurnerstraße<br />
99 300 350<br />
34.60<br />
5<br />
S 2/6/2<br />
Thurnerstraße<br />
19<br />
4 300 350<br />
67.97<br />
0<br />
NS 2/6/4<br />
Eiselsbergstr.<br />
Ost 54 300 350<br />
18.90<br />
0<br />
S 2/6<br />
Wildfellnerstraße<br />
16<br />
1 500 560<br />
90.16<br />
0<br />
S 2/10<br />
NS I/3/2<br />
Eiselsbergstraße<br />
98 400 460<br />
Brauhausgasse<br />
76 300 350<br />
45.08<br />
0<br />
26.61<br />
8<br />
NS<br />
Veichtlbauerweg<br />
2/7/2/2/1<br />
86 300 350<br />
NS 2/7/2/2 Am Pfarr- 26 400 460<br />
30.10<br />
0
17. GR. vom 21.03.2013 57<br />
grund süd 0 119.6<br />
00<br />
NS 2/7/2/1<br />
Rosenweg<br />
19<br />
7 300/400 350/460<br />
78.30<br />
0<br />
NS 2/8/2/1<br />
Pernöderweg<br />
14<br />
7 400 460<br />
67.62<br />
0<br />
NS I/5/4<br />
Claudistraße<br />
12<br />
8 250 310<br />
39.68<br />
0<br />
S I/5<br />
Dr.-Franz-<br />
Bergerstr.<br />
16<br />
4 300/400 350/460<br />
71.04<br />
0<br />
NS 2/11/3<br />
S 2/11<br />
2.Teil<br />
Braunauer<br />
Straße<br />
Braunauerstr./<br />
Griesgasse<br />
10<br />
9 300/400 350/460<br />
15<br />
0<br />
300/400<br />
/500<br />
350/460<br />
/560<br />
40.46<br />
0<br />
116.8<br />
60<br />
Hausanschlüsse<br />
ca. 70 Stk 150 230<br />
Prüfmaßnahmen<br />
Zwischensumme<br />
92.00<br />
0<br />
27.00<br />
0<br />
1.004.<br />
525<br />
Entschädigungen, Planung/Bauaufsicht, Unvorhergesehenes<br />
130.4<br />
75<br />
Summe förderfähige Kosten<br />
1.135<br />
.000<br />
Finanzierung:<br />
Eigenmittel 10 % €<br />
113.500,00<br />
Anschlussgebühren 0 % €<br />
0,00<br />
Darlehen 90 % €<br />
1.021.500,00<br />
Förderfähige Gesamtkosten<br />
€<br />
1.135.000,00
17. GR. vom 21.03.2013 58<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 29.01.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />
das Förderungsansuchen samt Katalog und Finanzierung zur Beschlussfassung vor.<br />
<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit dem Förderungsansuchen samt Katalog und<br />
Finanzierung – wie vom Berichterstatter vorgetragen<br />
– einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />
Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 59<br />
4. Bauangelegenheiten<br />
4.2 Kanalangelegenheiten<br />
4.2.4 BA 21 – Werkvertrag Planung<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„Vom Büro Hitzfelder/Pillichshammer wurde der Werkvertrag für die Planung in der<br />
Bauausführungsphase zum BA 21 vorgelegt. Dem Honorar liegen gebührenpflichtige<br />
Herstellungskosten von € 1.045.000,00 zugrunde. Der Gebührensatz für die Bauklasse III<br />
beträgt 6,412 %. <strong>Die</strong> Summe der Teilleistungsfaktoren (e, f, g2 und Kollaudierung) beträgt<br />
0,6. <strong>Die</strong> Kosten für das Förderungsansuchen an die Kommunalkredit und Land<br />
Oberösterreich betragen wie bei den vorhergehenden Bauabschnitten € 1.800,00.<br />
Das Gesamthonorar beträgt ca. € 37.982,92 zuzügl. MWSt (10 % Nachlass bereits eingerechnet).<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 29.01.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />
den Abschluss des Werkvertrages mit der DI Hitzfelder & DI Pillichshammer Ziviltechniker<br />
GmbH vor.<br />
<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit dem Abschluss des Werkvertrages mit der<br />
DI Hitzfelder & DI Pillichshammer Ziviltechniker<br />
GmbH – wie vom Berichterstatter vorgetragen –<br />
einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />
die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 60<br />
4. Bauangelegenheiten<br />
4.2 Kanalangelegenheiten<br />
4.2.5 BA 21 – Werkvertrag örtliche Bauaufsicht<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„Von der Projektgruppe DI Werner Bauböck / DI Weilhartner ZT GmbH liegt ein Werkvertrag<br />
für die örtliche Bauaufsicht zum BA 21 vor. Der allgemeine Vertragstext ist <strong>im</strong><br />
Wesentlichen gleich wie bei den vorhergehenden Bauabschnitten. <strong>Die</strong> Gebührenermittlung<br />
ist auf die Gebührenordnung für Bauwesen (HOB-I 2002) ausgerichtet. <strong>Die</strong> gebührenpflichtigen<br />
Baukosten werden vorerst mit € 1.004.525,00 angenommen. Auf den Gebührensatz<br />
der Bauklasse 3 wird ein 10%iger Nachlass gewährt.<br />
Das Gesamthonorar beträgt vorläufig € 41.466,79 zuzügl. MWSt.<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 29.01.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />
den Abschluss des Vertrages mit der Projektgruppe DI Bauböck und DI Weilhartner<br />
ZT GmbH vor.<br />
<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit dem Abschluss des Vertrages mit der Projektgruppe<br />
DI Bauböck und DI Weilhartner ZT<br />
GmbH – wie vom Berichterstatter vorgetragen –<br />
einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />
die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 61<br />
4. Bauangelegenheiten<br />
4.2 Kanalangelegenheiten<br />
4.2.6 BA 21 – Vergabe Erd- und Baumeisterarbeiten<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„<strong>Die</strong> Erd- und Baumeisterarbeiten für den BA 21 wurden als nicht offenes Verfahren<br />
(Unterschwellenbereich) ausgeschrieben. <strong>Die</strong> sechs eingeladenen Firmen haben rechtzeitig<br />
ordnungsgemäß verschlossene Angebote abgegeben. <strong>Die</strong> Angebotseröffnung vom<br />
22.02.2013 ergab folgende Reihung.<br />
1. Fa. Strabag AG, Pinsdorf € 977.912,87<br />
2. Fa. Alpine, Taufkirchen € 994.900,51<br />
3. Fa. Held & Francke, Eferding € 1.060.094,48<br />
4. Fa. Leithäusl, Mehrnbach € 1.094.614,08<br />
5. Fa. Braumann, Antiesenhofen € 1.131.793,35<br />
6. Fa. Swietelsky, Linz € 1.188.877,32<br />
Es werden gemäß Bundesvergabegesetz nur die für die Zuschlagserteilung in Betracht<br />
kommenden 3 Billigstbieter einer rechnerischen und sachlichen Prüfung unterzogen. Das<br />
sind die Angebote der Firmen Strabag, Alpine und Held & Francke.<br />
<strong>Die</strong> Überprüfung der Angebote ergab keine Mängel, welche zu einer Ausscheidung aus<br />
dem Vergabeverfahren führen würde.<br />
Vergabevorschlag: Aufgrund der rechnerischen, sachlichen sowie der vertieften Überprüfung<br />
der Angebote scheint die Fa. Strabag als Best- und Billigstbieter auf. Aus diesem<br />
Grund wird vorgeschlagen, die Erd- und Baumeisterarbeiten für den BA 21, Baulos 1<br />
vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung des Amtes der OÖ Landesregierung an die Fa. Strabag<br />
AG, Vöcklabrucker Straße 39, 4812 Pinsdorf zum Nettoangebotspreis von € 977.912,87<br />
entsprechend dem Hauptanbot vom 22.02.2013 zu vergeben.<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />
vor, die Erd- und Baumeisterarbeiten für den BA 21, Baulos 1, vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung<br />
des Amtes der OÖ Landesregierung, an die Fa. Strabag AG, Vöcklabrucker<br />
Straße 39, 4812 Pinsdorf zum Nettoangebotspreis von € 977.912,87 entsprechend dem<br />
Hauptanbot vom 22.02.2013 zu vergeben.<br />
<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />
Bürgermeister Albert Ortig ergänzt die Ausführungen noch mit dem Hinweis auf die vor<br />
allem durch die Grabungsarbeiten Geothermie und Einkaufszentrum notwendig gewordenen,<br />
hier zu beschließenden Maßnahmen.<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden
17. GR. vom 21.03.2013 62<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit der Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten<br />
für den BA 21, Baulos 1, vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung<br />
des Amtes der Oö. Landesregierung, an<br />
die Fa. Strabag AG zum Nettoangebotspreis von €<br />
977.912,87 entsprechend dem Hauptanbot vom<br />
22.02.2013 – wie vom Berichterstatter vorgetragen<br />
– einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />
die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 63<br />
4. Bauangelegenheiten<br />
4.2 Kanalangelegenheiten<br />
4.2.7 BA 21 – Kanalneubau Rainerstraße<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„Im Zuge der Detailplanung für die Kanalumlegung in der Dr.-Franz-Berger-Straße<br />
(SES-Einkaufszentrum) wurde von der ZT-GmbH. Hitzfelder-Pillichshammer mitgeteilt,<br />
dass der vor knapp 20 Jahren sanierte Kanal am Hohen Markt nicht mehr den seit 2009<br />
geltenden Berechnungs- und D<strong>im</strong>ensionierungsvorschriften entspricht.<br />
Nachdem der Hohe Markt eine neue Oberfläche erhalten soll, wird die Vergrößerung des<br />
Kanals am Hohen Markt mit einer Länge von ca. 170 lfm. empfohlen. Daraufhin wurde<br />
vom Stadtbauamt vorgeschlagen, eine Variante mit einem Verbindungskanal in der Rainerstraße<br />
hydraulisch nachzuprüfen. <strong>Die</strong> Prüfung ergab, dass die vorhandenen Kanäle in<br />
der Rainerstraße und Bayrhammergasse ausreichend groß d<strong>im</strong>ensioniert sind um den 5-<br />
jährlichen Bemessungsregen abführen zu können.<br />
Der in der Rainerstraße erforderliche Verbindungskanal wird ca. 65 m lang und erhält eine<br />
D<strong>im</strong>ension von DN 600.<br />
<strong>Die</strong> Kosten werden mit ca. € 42.000,00 exkl. MWSt beziffert.<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />
die Herstellung eines Verbindungskanals in der Rainerstraße vor. <strong>Die</strong> Kosten des Verbindungskanals<br />
<strong>im</strong> Ausmaß von rd. € 42.000,00 sollen <strong>im</strong> BA 21 aufgenommen werden.<br />
<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit der Herstellung eines Verbindungskanals in<br />
der Rainerstraße und Aufnahme der Kosten des Verbindungskanals<br />
<strong>im</strong> Ausmaß von rd. € 42.000,00 <strong>im</strong><br />
BA 21 – wie vom Berichterstatter vorgetragen –<br />
einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />
die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 64<br />
4. Bauangelegenheiten<br />
4.3 VS II – Diverse Auftragsvergaben<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„Von pm1 projektmanagement liegen folgende Vergabevorschläge vor:<br />
1. Gewerk: Bilderbücherschütten<br />
Folgeauftrag: Sitzhocker für den Foyer-Bereich
17. GR. vom 21.03.2013 65<br />
2. Gewerk: Plexiglas-Buchständer<br />
3. Gewerk: Schulmöbel – mobil<br />
Folgeauftrag: Raumteiler-Niederschrank, Schreibtischverbau
17. GR. vom 21.03.2013 66<br />
4. Gewerk: Möbeltischer – mobil-2<br />
Folgeauftrag: Pinnwand neben Bücherei OG<br />
Gewerk: Trockenwagen für Zeichnungen<br />
Folgeauftrag: Mehrkosten Versand Österreich
17. GR. vom 21.03.2013 67<br />
Gewerk: Klassenuhren<br />
Der Bauausschuss schlägt in seinen Sitzungen vom 29.01.2013 und 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig<br />
dem Gemeinderat die Auftragsvergaben wie vorgetragen zur Beschlussfassung<br />
vor.<br />
1. Sitzhocker für den Foyer-Bereich Fa. Betzold GmbH. € 719,10<br />
2. Plexiglas-Buchständer Fa. Eichmüller Organisation € 39,70<br />
3. Raumteiler-Niederschrank,<br />
Mayr Schulmöbel € 1.609,35<br />
Schreibtischverbau<br />
4. Pinnwand neben Bücherei OG Gruber Tischlerei € 330,62<br />
5. Mehrkosten Versand Österreich Lauer-Direkt GmbH € 15,00<br />
6. Klassenuhren Uhren Schmollgruber GmbH € 343,38
17. GR. vom 21.03.2013 68<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit den Auftragsvergaben VS II – wie vom Berichterstatter<br />
vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />
zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 69<br />
5. Verkehrsangelegenheiten<br />
5.1 Neuverordnung der gesamten T30-Zonen <strong>im</strong> Stadtgebiet<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Verkehrsausschusses,<br />
Herrn Stadtrat Max Gramberger, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„Von der Bezirkshauptmannschaft <strong>Ried</strong> i.I. wurde angeregt, alle T-30-Zonen <strong>im</strong> Stadtgebiet<br />
neu zu verordnen, um eine Übereinst<strong>im</strong>mung der Verordnung (Textteil) mit den Verordnungsplänen<br />
sicherzustellen.<br />
Zu diesem Zwecke wurde Herr DI Wagneder auf Vorschlag des Verkehrsausschusses beauftragt,<br />
sämtliche T-30-Zonen <strong>im</strong> Stadtgebiet in einem Plan darzustellen, der dann gesamt<br />
neu verordnet wird.<br />
Der Plan liegt nun vor und sollen mit diesem sämtliche T-30-Zonen neu verordnet werden.“<br />
<strong>Die</strong> Verordnung wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der Originalverhandlungsschrift<br />
als wesentlicher Bestandteil bei.<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Stadtrat Erich Rohrauer verteilt Farbkopien der T30-Zonen an die Mitglieder des<br />
Gemeinderates und erläutert anschließend, dass er keine Diskussion über die Sinnhaftigkeit<br />
von T30-Zonen anzetteln möchte, diese seien alle einst<strong>im</strong>mig beschlossen worden,<br />
jedoch in Etappen, wodurch sich niemand so richtig bewusst sei, dass inzwischen zwei<br />
Drittel des <strong>Ried</strong>er Stadtgebietes als T30-Zonen ausgewiesen sind. Er sei mehrfach darauf<br />
angesprochen worden, dass die T30-Zonen nicht gut ersichtlich seien, was <strong>im</strong> Zusammenhang<br />
mit dem mobilen Radar den Vorwurf der Abzocke aufwirft. Hier sei Aufklärung<br />
vonnöten und der Verkehrsausschuss solle einen Vorschlag ausarbeiten, wie die<br />
T30-Zonen entsprechend ausgeschildert und durch Bodenmarkierungen für die Autofahrer<br />
eindeutig sichtbar gemacht werden können.<br />
Stadtrat Max Gramberger erklärt, dass der Beschluss des Gemeinderates über neu verordnete<br />
T30-Zonen, durch ein Versehen leider <strong>im</strong> Winter umgesetzt worden seien, wodurch die<br />
vorgesehenen Bodenmarkierungen noch nicht angebracht werden konnten. Weiters werden<br />
<strong>im</strong> Gutachten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit zusätzliche Entschärfungen<br />
etwa durch bauliche Maßnahmen gefordert, wie in der Kränzlstraße oder am Voglweg<br />
und in anderen Bereichen. Eine erneute Behandlung <strong>im</strong> Verkehrsausschuss sei nicht notwendig,<br />
es handle sich hier nur um lauter alte Sachen und eine rechtlich hieb- und stichfeste<br />
Abst<strong>im</strong>mung des Planes bzw. des Gutachtens mit den Verordnungen. Er versichert,<br />
dass erst nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen – Beschilderung, Bodenmarkierung,<br />
Information der Bevölkerung – kontrolliert werde.<br />
Bürgermeister Albert Ortig erkundigt sich, ob hier deutlich sichtbare Zonenkennzeichnungen<br />
anstelle einzelner Bodenmarkierungen gemeint seien.<br />
Vizebürgermeister Michael Steffan fordert, dass der A<strong>ntrag</strong> von Stadtrat Erich Rohrauer<br />
erweitert und der Tagesordnungspunkt zurückgestellt werden solle. Da man sich der Größenordnung<br />
der T30-Zonen <strong>im</strong> <strong>Ried</strong>er Stadtgebiet erst jetzt anhand des Planes klar sei,
17. GR. vom 21.03.2013 70<br />
sollte nicht nur wegen der Bodenmarkierungen sondern generell überlegt werden, inwieweit<br />
T30-Zonen in diesem Ausmaß noch zeitgemäß seien. T30-Verordnungen müssten<br />
entsprechend begründet werden.<br />
Vizebürgermeister Mag. Ernst Reiter unterstützt den A<strong>ntrag</strong> von Vizebürgermeister Michael<br />
Steffan. Es müsse ein stauloses Fahren nach und von der Einkaufsstadt <strong>Ried</strong> möglich sein<br />
und dazu gehöre, die T30-Zonen zu überdenken. Dort wo es für die Sicherheit der <strong>Ried</strong>er<br />
Bevölkerung wichtig ist - Schulen, Wohngebiete - ja, aber ansonsten Tempo 50 mit entsprechender<br />
Kontrolle. Seine Fraktion sei natürlich für Sicherheit auf der Straße, Tempo<br />
30 dort, wo es sinnvoll sei und Tempo 50 dort, wo es möglich ist ohne andere zu gefährden.<br />
Für die Überwachung dieser Maßnahmen hätten auch die Autofahrer Verständnis<br />
und <strong>Ried</strong> würde nicht mehr als Abzockerstadt bezeichnet, sondern es hieße, die <strong>Ried</strong>er<br />
tun etwas für die Sicherheit, aber auch für die Flüssigkeit des Verkehrs.<br />
Gemeinderat Dr. Christoph Bleckenwegner sieht Einigkeit bei dem Punkt Tempo 30 dort, wo<br />
sinnvoll und Tempo 50 dort, wo möglich. Er plädiert dafür, zu bedenken, dass es bei der<br />
heutigen Abst<strong>im</strong>mung darum gehe, einen Formfehler zu beheben, die Verordnung, die<br />
Kundmachung zur rechtlichen Absicherung richtig zu stellen. Dann sei eine nochmalige<br />
Begutachtung und ein Überdenken jederzeit möglich. <strong>Die</strong>se Richtigstellung aber heute<br />
zum Anlass zu nehmen, die T30-Zone in ausgedehnten Gebieten wieder völlig neu zu<br />
diskutieren und zu begutachten, wäre vorschnell und es sei für die <strong>Ried</strong>er Bevölkerung<br />
nicht nachvollziehbar – auch <strong>im</strong> Hinblick auf den heute unter Dringlichkeiten zu behandelnden<br />
Punkt über die Auflassung der Radfahrstreifen -, wenn Beschlüsse ständig revidiert<br />
werden.<br />
Bürgermeister Albert Ortig sieht keine Hektik für einen heutigen Beschluss. Es sollten die<br />
geäußerten Bedenken nicht einfach beiseitegelegt werden. Er stellt klar, dass die T30-<br />
Zonen alle nach der StVO verordnet seien und deshalb rechtsgültig geahndet werden<br />
könnten. Es gäbe den einen oder anderen Bereich, zB Voglweg, wo unter Umständen von<br />
der Bezirks- bzw. Landesbehörde ein Einwand gegen die Verordnung noch erfolgen<br />
kann, das wäre aber schon alles, was passieren könne. Da der Status quo zur Gänze beibehalten<br />
werde, könne man sich sehr wohl Gedanken machen über Anregungen, welche<br />
über eine entsprechende inhaltliche Substanz verfügen. Das Radar sei nicht dazu da, Autofahrer<br />
in die Falle tappen zu lassen, sondern ausschließlich dafür, dass sich die zum<br />
Teil sehr erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen massiv verringern. Bereits heute sei<br />
man so weit, dass an einzelnen Tage keine Geschwindigkeitsübertretungen mehr verzeichnet<br />
werden. Das sei ein Zeichen dafür, dass sehr wohl die Bewusstseinsbildung<br />
durch Geldbußen bei ordentlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen greife. <strong>Ried</strong> habe<br />
30er-Beschränkungen <strong>im</strong> sehr großen Umfang eingerichtet, die praktisch in dieser Form<br />
nicht kontrollierbar seien. Darum sei es in Ordnung – nachdem ja nichts passiere –, dass<br />
man sich mit der Situation inhaltlich auseinandersetze und der Tagesordnungspunkt zurückgestellt<br />
werde.<br />
Stadtrat Max Gramberger erläutert, dass der T30-Zonenplan am <strong>Die</strong>nstag noch einmal von<br />
Herrn Dr. Obermair von der BH und von Herrn Stadtbaudirektor DI Muhr begutachtet<br />
worden ist. Bei Zurückstellung des Tagesordnungspunktes entstehe ein rechtlicher Graubereich<br />
bei den letzten T30-Verordnungen. Eine Kontrolle von Tempo 30 gäbe es nur,<br />
wo es auch gut nachvollziehbar sei. Es habe sich an den bestehenden Verordnungen<br />
nichts geändert, durch den heutigen Beschluss sollen nur Fehler korrigiert werden.<br />
Bürgermeister Albert Ortig beschwichtigt, dass alles de facto rechtsgültig verordnet sei.<br />
Sollten allenfalls behördliche Einwände eintreten, werde man sich damit beschäftigen.
17. GR. vom 21.03.2013 71<br />
Gemeinderat Dr. Christoph Bleckenwegner gibt zu bedenken, dass bei Zurückstellung des<br />
A<strong>ntrag</strong>es die Bodenmarkierungen nicht angebracht und auch die baulichen Maßnahmen<br />
nicht gesetzt würden.<br />
Bürgermeister Albert Ortig bleibt dabei, dass alles rechtsgültig sei und momentan<br />
wetterbedingt sowieso nichts gemacht werden könne.<br />
Stadtrat Max Gramberger insistiert, dass die Verunsicherung für Anrainer und Autofahrer bei<br />
Zurückstellung des A<strong>ntrag</strong>es bleibe, weil keine Bodenmarkierungen aufgebracht würden.<br />
Gemeinderat-Ersatz DI <strong>Die</strong>ter Ehrenstorfer glaubt sich zu erinnern, dass be<strong>im</strong> Kindergarten<br />
Ra<strong>im</strong>undstraße eine Wohnstraße verordnet sei, was nach StVO Schrittgeschwindigkeit<br />
mit 5 km/h bedeute. Im Plan sei dort eine Tempo-30-Zone ausgewiesen, was heiße,<br />
vor dem Kindergarten eine sechsfache Geschwindigkeitsüberschreitung zuzulassen.<br />
Bürgermeister Albert Ortig fühlt sich bestätigt, dass es gescheit sei, sich diese Sache generell<br />
noch einmal anzusehen.<br />
Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />
Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit der Zurückstellung des A<strong>ntrag</strong>es Neuverordnung<br />
der gesamten T30-Zonen <strong>im</strong> Stadtgebiet einverstanden<br />
sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />
die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehrst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es<br />
(4 Gegenst<strong>im</strong>men: GRÜNE,<br />
1 St<strong>im</strong>menthaltung: SPÖ, Holzinger).
17. GR. vom 21.03.2013 72<br />
5. Verkehrsangelegenheiten<br />
5.2 Wohlmayrgasse – Verordnung eines Arztparkplatzes für Dr. Hierm<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Verkehrsausschusses,<br />
Herrn Stadtrat Max Gramberger, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„Von Dr. Hierm wurde um die Verordnung eines Arztparkplatzes <strong>im</strong> Bereich des Hauses<br />
Wohlmayrgasse 4 angesucht. <strong>Die</strong> Ordinationszeiten lauten Montag – Freitag von 08:00 –<br />
12:00 Uhr, zusätzlich Mittwoch und Freitag 15:00 – 17:00 Uhr.<br />
Der Verkehrsausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 14.03.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, dass an<br />
der Südseite der Wohlmayrgasse, vorm Haus Wohlmayrgasse 4, ein Arztparkplatz in der<br />
Zeit von Montag – Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr und Mittwoch und Freitag von 15:00 –<br />
17:00 Uhr verordnet werden soll.“<br />
<strong>Die</strong> Verordnung wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der Originalverhandlungsschrift<br />
als wesentlicher Bestandteil bei.<br />
Bürgermeister Albert Ortig regt an, den Arztparkplatz für Dr. Hierm in der Wohlmayrgasse<br />
<strong>im</strong> Anschluss an den bestehenden Arztparkplatz zu verordnen. Weiters bestünde die<br />
Möglichkeit, einen zusätzlichen Parkplatz bei der bestehenden Lücke vor einer früheren<br />
Garage zu schaffen. Er schlägt vor, den A<strong>ntrag</strong> dementsprechend abzuändern.<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />
Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit der Verordnung des Arztparkplatzes für Dr.<br />
Hierm in der Wohlmayrgasse <strong>im</strong> Anschluss an den<br />
bestehenden Arztparkplatz und der Schaffung eines<br />
neuen Parkplatzes bei der bestehenden Lücke<br />
(Sperrlinie vor früherer Garage) einverstanden sind,<br />
wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 73<br />
5. Verkehrsangelegenheiten<br />
5.3 Zufahrt Kasernstraße 33, 35, 37 („Golan“) - Parksituation<br />
<strong>Die</strong>ser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.
17. GR. vom 21.03.2013 74<br />
5. Verkehrsangelegenheiten<br />
5.4 Aufhebung der Radwegbenützungspflicht auf best<strong>im</strong>mten Abschnitten<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Verkehrsausschusses,<br />
Herrn Stadtrat Max Gramberger, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„<strong>Die</strong> StVO-Novelle, die am 31. 3. 2013 in Kraft tritt, beinhaltet die Möglichkeit der<br />
Aufhebung der Radwegebenützungspflicht. Zu § 68 Abs. 1 kommt nun Abs. 1a:<br />
(1) Auf Straßen mit einer Radfahranlage ist mit einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger<br />
die Radfahranlage zu benützen, wenn das Befahren der Radfahranlage in der vom<br />
Radfahrer beabsichtigten Fahrtrichtung gemäß § 8a erlaubt ist. Mit Fahrrädern mit<br />
einem Anhänger, der nicht breiter als 80 cm oder ausschließlich zur Personenbeförderung<br />
best<strong>im</strong>mt ist, mit mehrspurigen Fahrrädern, die nicht breiter als 80 cm sind,<br />
sowie bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern darf die Radfahranlage benützt werden;<br />
mit Fahrrädern mit einem sonstigen Anhänger und mit breiteren mehrspurigen<br />
Fahrrädern ist die für den übrigen Verkehr best<strong>im</strong>mte Fahrbahn zu benützen. Auf<br />
Gehsteigen und Gehwegen ist das Radfahren in der Längsrichtung verboten. Auf<br />
Geh- und Radwegen haben sich Radfahrer so zu verhalten, dass Fußgänger nicht gefährdet<br />
werden.<br />
19. In § 68 wird nach Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt:<br />
„(1a) Wenn es der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Fahrradverkehrs dient und aus<br />
Gründen der Leichtigkeit und Flüssigkeit des übrigen Verkehrs sowie der Verkehrssicherheit<br />
keine Bedenken dagegen bestehen, kann die Behörde best<strong>im</strong>men, dass abweichend<br />
von Abs. 1 von Radfahrern mit einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger ein<br />
Radweg oder ein Geh- und Radweg benützt werden darf, aber nicht muss. Derartige<br />
Radwege oder Geh- und Radwege sind mit den Zeichen gemäß § 53 Abs. 1 Z 27 bis<br />
29 anzuzeigen.“<br />
§ 53/27 Radweg ohne Benützungspflicht:<br />
§53/28a Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht:
17. GR. vom 21.03.2013 75<br />
§53/28b Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht:<br />
§53/29 Ende eines Radweges ohne Benützungspflicht bzw. Ende eines Geh- und<br />
Radweges ohne Benützungspflicht:<br />
<strong>Die</strong> Aufhebung der Radwegebenützungspflicht ist seit Jahrzehnten eine gemeinsame<br />
Forderung vieler Radvereine. <strong>Die</strong> Gründe liegen vor allem in einer De-facto-<br />
Behinderung durch die Benützungspflicht für Radfahrer, die schnell von A nach B<br />
kommen wollen. Gerade durch die häufigen Unterbrechungen der Radwege wird eine<br />
zügige Fahrt verhindert. Außerdem erzeugt die erzwungene Benützung von Gehund<br />
Radwegen oft sehr gedrängte Situationen, was sich auch durch die Benutzung<br />
der Fahrbahn vermeiden ließe.<br />
In <strong>Ried</strong> kommt auf einigen Abschnitten die Aufhebung der Radwegebenützungspflicht<br />
in Frage, und zwar:<br />
- in der Roseggerstraße bzw. Hartwagnerstraße am Geh- und Radweg zwischen der<br />
Parkzufahrt am Schönauerweg und der Zufahrt zur Kellergasse,<br />
- an der Promenade zwischen der Zufahrt zum Parkplatz vor der Roseggerschule<br />
und der Kreuzung mit der Bahnhofstraße,<br />
- entlang der Ra<strong>im</strong>undstraße und<br />
- in der Gutenbergstraße zwischen Kreisverkehr Voglweg und der ersten Brücke zu<br />
den ISG-Wohnblöcken.<br />
Der Verkehrsausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 14.03.2013 einst<strong>im</strong>mig vor,<br />
dass die Aufhebung der Radwegebenützungspflicht in den oben angeführten Bereichen<br />
bei der Bezirkshauptmannschaft bea<strong>ntrag</strong>t werden soll.“<br />
<strong>Die</strong> Verordnung wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der Originalverhandlungsschrift<br />
als wesentlicher Bestandteil bei.<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Vizebürgermeister Mag. Ernst Reiter versteht die Welt nicht mehr. Da baue <strong>Ried</strong> zur<br />
Sicherheit der Radfahrer teure Radwege und nun komme der Verkehrsausschuss und wolle<br />
eine Aufhebung der Radwege, weil die Radfahrer schneller fahren wollen. Er zitiert<br />
aus einer Broschüre: „<strong>Die</strong> Aufhebung der Radwegebenützungspflicht ist seit Jahrzehnten<br />
eine gemeinsame Forderung vieler Radvereine. <strong>Die</strong> Gründe liegen vor allem in einer De-
17. GR. vom 21.03.2013 76<br />
facto-Behinderung durch die Benützungspflicht für Radfahrer, die schnell von A nach B<br />
kommen wollen. Gerade durch die häufigen Unterbrechungen der Radwege werde eine<br />
zügige Fahrt verhindert.“<br />
Vizebürgermeister Mag. Reiter stellt fest, dass von Sicherheit hier nicht die Rede sei.<br />
Was sei dem Verkehrsausschuss wichtiger: <strong>Die</strong> Sicherheit der Radfahrer, oder schnell<br />
von A nach B zu kommen oder irgendwelchen Radclubs oder Radfahrinitiativen rasende<br />
Radfahrer auf <strong>Ried</strong>er Straßen zu erlauben. Er spricht den Vorschlag<br />
Roseggerstraße/Hartwagnerstraße, vom Schönauerweg zur Kellergasse, an, eine neuralgische,<br />
nicht ungefährliche Verkehrssituation, und genau hier sollte der Radfahrer den<br />
Radweg nicht benutzen und mitten unter den Autos durchfahren. Genau dasselbe sehe er<br />
bei der Promenade, wo Schüler unterwegs sind, da brauche man dann auf einmal keine<br />
Radwegbenützung, weil man in seiner Geschwindigkeit von A nach B behindert werde.<br />
Er fragt sich, wozu dann überhaupt noch Radwege und Radfahrstreifen gebaut würden,<br />
wenn sie die Radfahrer dann eh nicht benützen.<br />
Stadtrat Max Gramberger erklärt, dass es einerseits Radfahrer gebe, die Sicherheit und eine<br />
Abgrenzung gegenüber der Straße wollen, vor allem dort wo ein hohes Verkehrsaufkommen<br />
und hohe Geschwindigkeiten vorherrschen. Andere, so wie er, schätzen das Rad<br />
als schnelles Fortbewegungsmittel oder fahren täglich damit in die Arbeit. Wenn sie nun<br />
auf die Radwege gezwungen werden, müssen sie bei den Ausfahrten und überall wo der<br />
Radweg zu Ende ist, Vorrang geben, warten, wieder weiterfahren, abbremsen usw. Das<br />
verhindere ein zügiges Fahren. Er sieht die Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes<br />
als wichtige Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs. Trotzdem sollten auch weiterhin<br />
an neuralgischen Stellen Radwege gebaut werden. In der Innenstadt bei den Tempo-30-Bereichen<br />
sei es aber generell so, dass Radwege eigentlich nicht notwendig seien,<br />
weil es sicherer sei, wenn der Radfahrer mit dem Verkehr mitfährt und sich nicht ständig<br />
wieder einordnen muss und dadurch Zeit verliert.<br />
Für Vizebürgermeister Mag. Ernst Reiter steht außer Zweifel, dass alle das Radfahren<br />
fördern wollen, aber nicht, wenn dabei die Sicherheit auf der Strecke bleibe. Es sei klüger,<br />
der Radfahrer steige in gefährlichen Situationen einmal ab, bevor er irgendwann<br />
einmal irgendwo unter die Räder komme. Das sei ihm ein Anliegen und darum werde er<br />
diesem A<strong>ntrag</strong> sicher nicht zust<strong>im</strong>men.<br />
Stadtrat Erich Rohrauer versichert, er sei selbst begeisterter Radfahrer und schätzt und benützt<br />
die vorhandenen Radwege, die Sicherheit gewährleisten. In der Innenstadt sei man als<br />
Radfahrer ohnehin schneller. Es gehe vor allem um den Schutz der Radfahrer. Er ist dagegen<br />
Radwege aufzulassen, die zuerst um teures Geld errichtet worden seien und kann<br />
auch die Sinnhaftigkeit einer Auflassung für ein zügiges Vorankommen der Radfahrer,<br />
zum Beispiel in der Roseggerstraße, nicht nachvollziehen.<br />
Bürgermeister Albert Ortig erläutert, dass mittlerweile Radfahrbeauftragte vom Land<br />
Oberösterreich den Bau von Radwegen, ohne dass sie echte Achsen bilden, eher ablehnen<br />
und bevorzugen, dass der Radfahrer bei Einhaltung der jeweils verordneten<br />
Geschwindigkeit insbesondere in Stadtgebieten <strong>im</strong> fließenden Straßenverkehr<br />
mitfahre. Damit sollen Gefahrenquellen <strong>im</strong> Kreuzungsbereich min<strong>im</strong>iert werden. Wir<br />
sollten versuchen, solche Voraussetzungen zu schaffen, dass der Radfahrer, möglichst<br />
ohne einen eigenen Radstreifen zu benötigen, mit dem fließenden Verkehr mitfahren<br />
kann. Trotzdem gibt es auch schwächere Verkehrsteilnehmer, die die nicht durchgängigen<br />
Radwege benutzen. Er schlägt vor, den A<strong>ntrag</strong> zurückzustellen und den Radfahrbeauftragten<br />
des Landes einzuladen, um eine sachlich und fachlich gut durchdachte<br />
Lösung <strong>im</strong> Rahmen eines Lokalaugenscheines zu suchen. Es sollen keine zusätzli-
17. GR. vom 21.03.2013 77<br />
chen Gefahrenquellen entstehen, aber auch nicht generell ein Mitfahren mit dem Verkehr,<br />
dort wo es möglich ist, verhindert werden. Sicherheitsbedenken sollten nicht einfach<br />
zur Seite gestellt, sondern ernst genommen werden.<br />
Gemeinderat Dr. Christoph Bleckenwegner ortet bei der heutigen Sitzung eine generelle<br />
St<strong>im</strong>mung gegen das Radfahren und führt dann aus, dass versierte Radfahrer oder auch<br />
vermehrt Elektrofahrräder durchaus in der Lage seien, <strong>im</strong> fließenden Verkehr mitzufahren.<br />
Für die sei es ein erhöhtes Sicherheitsrisiko, <strong>im</strong> Kreuzungsbereich stehen zu bleiben<br />
und sich einordnen zu müssen. Hier wäre heute eine Korrektur durch Beschlussfassung<br />
der vorgeschlagenen Maßnahmen möglich. Er sieht keine Notwendigkeit, diesen A<strong>ntrag</strong><br />
zurückzustellen, noch dazu, wo von allen Verkehrsexperten schon beurteilt worden ist,<br />
dass dies eine Erhöhung der Sicherheit für die Radfahrer bedeuten würde.<br />
Bürgermeister Albert Ortig versichert, dass es bei der Rückstellung des A<strong>ntrag</strong>es nicht darum<br />
gehe, diese Maßnahmen generell nicht umzusetzen, sondern um die geäußerten Sicherheitsbedenken<br />
und die Fragestellung, an welchen Stellen eine Umsetzung geschehen soll.<br />
Der Radverkehrsbeauftragte solle die fraglichen Stellen überprüfen. Jedes Verlassen eines<br />
Radweges auf die Straße sei <strong>im</strong>mer mit einem nicht unerheblichen Gefahrenpotential<br />
verbunden. Darum sollte dies in Abst<strong>im</strong>mung mit einem Sachverständigen des Landes<br />
durchgeführt werden. Man könne zum Beispiel auch parallele Ausfahrspuren vom Radverkehr<br />
in die Straße vorsehen. Es wird sich keiner vorwerfen lassen wollen, dass leichtfertig<br />
etwas beschlossen worden ist, nur weil es schnell gehen sollte, was dann später zu<br />
Problemen führt.<br />
Gemeinderat Dr. Christoph Bleckenwegner verweist noch einmal darauf , dass ein ständiges<br />
Zu- und Abfahren vom Radfahrweg und Einordnen in den Straßenverkehr ein erheblicheres<br />
Risiko darstelle als ein Mitfahren auf der Straße, dort wo es Sinn macht.<br />
Für Bürgermeister Albert Ortig ist dies wieder ein krasser Widerspruch zu dem, was be<strong>im</strong><br />
Tagesordnungspunkt Umwidmung Grünzug mit einem zusätzlichen Radweg in der Salzburger<br />
Straße angeregt wurde. Es gehe um die Sicherheit der Menschen, da habe man eine<br />
erhöhte Verantwortung und es sei <strong>im</strong> Sinne aller, die Möglichkeit zu nutzen, dies von<br />
einem Sachverständigen des Landes überprüfen zu lassen. Es werde ja schließlich niemand<br />
gestraft, der mit dem Fahrrad auf der Straße fährt. Es gehe darum, sachlich fundierte<br />
und bestätigte Lösungen einer Beschlussfassung zuzuführen.<br />
Stadtrat Max Gramberger möchte noch zu ein paar Punkten Stellung nehmen. Er bedankt sich<br />
bei Stadtrat Rohrauer, dass dieser ihn schützen wolle, es gäbe aber Bereiche, da wolle er<br />
sich nicht schützen lassen. Er erläutert beispielhaft noch einmal die Situation in der<br />
Roseggerstraße/Hartwagnerstraße, wo ihm ein Mitfahren mit dem Straßenverkehr sicherer<br />
scheint, als die verpflichtende Benützung des Radweges. Wenn ein Radfahrer ohne zu<br />
Schauen vom Schönauerweg in die Straße hineinfährt, sei er selber schuld. Er gehe<br />
grundsätzlich davon aus, dass sich die Radfahrer so wie die Autofahrer an die StVO halten.<br />
Es gebe Vergehen seitens der Autofahrer, aber auch Fehlverhalten der Radfahrer.<br />
Bürgermeister Albert Ortig merkt an, dass der Radfahrer aber der schwächere<br />
Verkehrsteilnehmer sei und Unfallfolgen verheerend seien.<br />
Stadtrat Max Gramberger findet, dass man so jede Diskussion abwürgen könne. Wenn jemand<br />
unvernünftig fahre, sei er selbst schuld.<br />
Bürgermeister Albert Ortig kann diesem Argument nicht folgen. Es werde unter Umständen
17. GR. vom 21.03.2013 78<br />
dann auch Vorschläge geben, einen kurzen Parallelstreifen zu machen, der dem Radfahrer<br />
be<strong>im</strong> Verlassen des Radweges das Einfädeln in den fließenden Verkehr erleichtert und<br />
eine Sicherheitszone für den Radfahrer bedeutet. Ein älterer Radfahrer könne auch einfach<br />
einmal etwas übersehen und auf die Straße fahren. Man sollte schon vorsichtig sein<br />
und nicht so tun, als ob der Radfahrer unter gleichen Voraussetzungen wie der Autofahrer<br />
unterwegs ist. Man müsse zur Kenntnis nehmen, dass hier ein besonderer Schutz erforderlich<br />
ist.<br />
Stadtrat Max Gramberger will sich nicht so schützen lassen und erläutert an einigen <strong>im</strong><br />
Amtsvortrag vorgesehenen Stellen anhand von Beispielen die Sinnhaftigkeit einer Aufhebung<br />
des Radweges. Auch ihm sei die Sicherheit ein Anliegen. Er habe diese Punkte<br />
<strong>im</strong> Vorfeld mit Herrn Dr. Obermair besprochen, der keine Probleme für die Durchführung<br />
sah. Der Vorschlag, den Radfahrbeauftragen des Landes nach <strong>Ried</strong> zu holen, fände<br />
er grundsätzlich nicht schlecht. Er schlägt vor, ein Radverkehrskonzept zu beschließen, es<br />
gäbe bereits eine Ausschreibungsunterlage, die mit Unterstützung des Radverkehrsbeauftragte<br />
erstellt worden ist. Unter diesem Gesichtspunkt könne er sich gut vorstellen, den<br />
Tagesordnungspunkt zurückzustellen, um das Radverkehrskonzept umzusetzen.<br />
Bürgermeister Albert Ortig informiert, dass es zum Radverkehrskonzept bereits eine<br />
Vereinbarung mit dem Land zur Vorlage eines Angebotes gebe und sobald dieses vorliege,<br />
werde man sich damit auseinandersetzen. Zum Radfahrkonzept seien Gespräche mit<br />
dem Radverkehrsbeauftragten und den zuständigen Stellen des Landes geführt worden<br />
und er könne sich gut vorstellen, dass dieses Konzept dann auch beschlossen und umgesetzt<br />
werde.<br />
Für Stadtrat Erich Rohrauer ist es wichtig, den Radfahrer zu schützen, gerade in Bereichen,<br />
wo es flott geht und man flott unterwegs ist, müsse man zum Schutz der Radfahrer versuchen,<br />
das Tempo herauszunehmen. Er erinnert an den tragischen Unfall eines Radfahrers<br />
vor einigen Jahren am Schönauerweg, der von einem Auto niedergefahren worden ist und<br />
seither <strong>im</strong> Wachkoma liegt. Man trage Verantwortung für den Schutz der Radfahrer.<br />
Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />
Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit der Zurückstellung des A<strong>ntrag</strong>es und der<br />
Begutachtung und Feststellung von möglichen Bereichen<br />
zur Aufhebung der Radwegepflicht durch<br />
den Radverkehrsbeauftragen des Landes, einverstanden<br />
sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />
die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehrst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es<br />
(4 Gegenst<strong>im</strong>men: GRÜNE).
17. GR. vom 21.03.2013 79<br />
6. Soziale Angelegenheiten<br />
6.1 Subventionen<br />
6.1.1 Volkshilfe <strong>Ried</strong>, Kindertreff Löwenzahn – Ansuchen um Subvention 2013<br />
Bürgermeister Albert Ortig ersucht den Obmann des Ausschusses für Familie, Generationen<br />
und soziale Angelegenheiten, Herrn Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„Der Kindertreff Löwenzahn ersucht mit Schreiben vom 07.01.2013 um eine Subvention<br />
für das Jahr 2013 in der Höhe von € 8.000,--. Eine Kostenaufstellung wurde mit gleicher<br />
Post übermittelt.<br />
<strong>Die</strong> Bedeckung ist auf HHS 1/2590-7570 gegeben.<br />
Der Sozialausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 25.02.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, dass der<br />
Volkshilfe, Kindertreff Löwenzahn eine Subvention in der Höhe von<br />
€ 8.000,-- gewährt werden soll.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit der Subvention an die Volkshilfe, Kindertreff<br />
Löwenzahn, iHv € 8.000,-- – wie vom Berichterstatter<br />
vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />
zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 80<br />
6. Soziale Angelegenheiten<br />
6.2 Änderung Krabbelstubentarifordnung - Verordnungsprüfung des Landes<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Ausschusses für Familie,<br />
Generationen und soziale Angelegenheiten, Herrn Stadtrat Erich Rohrauer, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„<strong>Die</strong> Krabbelstubentarifordnung wurde zur Verordnungsprüfung be<strong>im</strong> Amt der Oö. Landesregierung,<br />
Direktion Bildung und Gesellschaft vorgelegt. Mit Schreiben vom 28. August<br />
2012, BGD-400349/28-2012-Gl wurde mitgeteilt, dass Änderungen vorzunehmen<br />
sind.<br />
§ 4<br />
Berechnung des Elternbeitrags<br />
Der monatliche Elternbeitrag für die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung<br />
beträgt von der Berechnungsgrundlage für Kinder unter 3 Jahren<br />
1. 3,6 % für die Betreuungszeit von max<strong>im</strong>al 30 Wochenstunden (mindestens 165 Euro),<br />
oder<br />
2. mindestens 4,8 % für darüber hinausgehende Inanspruchnahme, max<strong>im</strong>al 220 Euro.<br />
Der Textteil „mindestens 165 Euro ist durch „max<strong>im</strong>al 165 Euro“ zu ersetzen.<br />
Es hat richtig zu lauten:<br />
§ 4<br />
Berechnung des Elternbeitrags<br />
Der monatliche Elternbeitrag für die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung<br />
beträgt von der Berechnungsgrundlage für Kinder unter 3 Jahren<br />
1. 3,6 % für die Betreuungszeit von max<strong>im</strong>al 30 Wochenstunden (max<strong>im</strong>al 165 Euro),<br />
oder<br />
2. mindestens 4,8 % für darüber hinausgehende Inanspruchnahme, max<strong>im</strong>al 220 Euro.<br />
Hinweis vom Land OÖ - Rechtlicher Hintergrund: Gemäß § 8 Abs. 1 der Oö. Elternbeitragsverordnung<br />
(EBVO) 2011 beträgt der Elternbeitrag für die Inanspruchnahme einer<br />
Kinderbetreuungseinrichtung von der Berechnungsgrundlage (§2 Abs. 8 EBVO 2011) für<br />
Kinder unter drei Jahren 3,6 % für die Betreuungszeit bis max<strong>im</strong>al 30 Wochenstunden,<br />
max<strong>im</strong>al aber den von Ihnen als Rechtsträger festzusetzenden Höchstbeitrag.<br />
Der Sozialausschuss schlägt in seiner Sitzung 25.02.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />
die Änderung der Krabbelstubentarifordnung wie vorgeschlagen zur Beschlussfassung<br />
vor.
17. GR. vom 21.03.2013 81<br />
V e r o r d n u n g<br />
des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> vom 21. März 2013,<br />
mit der die Festlegung von Elternbeiträgen für die Leistungen der Krabbelstube der Stadtgemeinde<br />
<strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>, die Krabbelstuben-Tarifordnung 2012 der Stadtgemeinde<br />
<strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> vom 05.07.2012 gemäß §§ 27 Abs. 1 des Kinderbetreuungsgesetzes 2007<br />
idF 2009, LGBl Nr. 59/2009 i. V. m. den Best<strong>im</strong>mungen der Oö. Elternbeitragsverordnung<br />
2011, LGBl. Nr. 102/2010 wie folgt abgeändert wird.<br />
1. Im § 4 Berechnung des Elternbeitrags Absatz 2 Ziffer1 wird das Wort „mindestens<br />
165 Euro“ durch das Wort „max<strong>im</strong>al 165 Euro“ ersetzt.<br />
2. <strong>Die</strong>se Verordnung tritt mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft.<br />
Der Bürgermeister:<br />
Albert Ortig<br />
Angeschlagen am: 22.03.2013<br />
Abgenommen am: 08.04.2013“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates die mit der<br />
Änderung der Krabbelstubentarifordnung – wie vom Berichterstatter<br />
vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />
der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 82<br />
7. Bildung, Schule, Horte<br />
7.1 Abgangsdeckung Hort Franziskanerinnen und Subvention Hauptschule<br />
Franziskanerinnen (kombinierte Variante)<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obfrau des Ausschusses für Bildung,<br />
Schule, Horte, Frau Stadträtin Gabriele Luschner, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>se führt aus:<br />
„a) Abgangsdeckung Hort Franziskanerinnen<br />
Es existiert bis heute kein unterfertigter Abgangsdeckungsvertrag für den Hort mit<br />
den Franziskanerinnen (konkret: „Verein für Bildung und Erziehung der Franziskanerinnen<br />
von Vöcklabruck“).<br />
Im Gemeinderat vom 24.03.2011 wurde jedoch eine Absichtserklärung der Stadtgemeinde<br />
<strong>Ried</strong>, mit der Einschränkung, dass sich die Abgangsdeckung ausschließlich<br />
auf <strong>Ried</strong>er Kinder bezieht, beschlossen.<br />
Mit Schreiben vom 09.01.2013 ersucht der „Verein für Bildung und Erziehung der<br />
Franziskanerinnen von Vöcklabruck“ um die Abgangsdeckung (12 Kinder, Abgang<br />
je Kind € 1.277,85) für das Schuljahr 2011/2012 iHv € 15.334,20.<br />
Abgangsdeckung 2010/11: € 5.859,23. <strong>Die</strong>s bedeutet eine Erhöhung <strong>im</strong> Vergleich<br />
zum Vorjahr von € 9.474,97!<br />
Als Prüfungsunterlage wurde eine Hort-Kostenstellenrechnung (Hort Franziskanerinnen,<br />
Hort Stadt <strong>Ried</strong> und Hort Caritas) übermittelt. Bei der Durchsicht der Unterlage<br />
wurde festgestellt, dass <strong>im</strong> Jahr 2011/12 eine Mitarbeiterin in Pension ging und<br />
aufgrund der Abfertigungszahlung diese Erhöhung des Abganges zu erklären ist.<br />
In einem Telefonat mit Mag. Hollnbuchner (wirtschaftliche Geschäftsführung) wurde<br />
hinterfragt, warum der Betrag nicht rückgestellt wurde. Mag. Hollnbuchner gab an,<br />
dass der Verein nach UGB bilanziert. Für die Abrechnung mit allen öffentlichen Institutionen<br />
wird eine kameralistische Darstellung (keine Rückstellungen, Abschreibungen,<br />
etc.) in Form einer Excel-Aufstellung gewählt.<br />
Aufgrund dieser Tatsache wird von der Finanzverwaltung Folgendes angemerkt und<br />
vorgeschlagen:<br />
<br />
<br />
<strong>Die</strong> Überprüfung des Abganges Hort Franziskanerinnen kann von Seiten der Finanzverwaltung<br />
aufgrund der vorgelegten Unterlagen nur auf Plausibilität überprüft werden.<br />
.<br />
Aus Sicht der Finanzverwaltung sollte die Abfertigungszahlung bei der Berechnung<br />
des zu deckenden Abganges je Kind herausgerechnet werden , da die Stadtgemeinde<br />
Ausgaben der Vergangenheit (Rückstellungen) 2011/12 tragen würde, für die bereits<br />
von Seiten des Vereins in der Bilanzierungsdarstellung vorgesorgt wurde.
17. GR. vom 21.03.2013 83<br />
Es ergäbe sich daher eine Abgangsdeckung von € 6.528,48,- anstatt des vom Verein<br />
bea<strong>ntrag</strong>ten Betrages iHv € 15.334,20:<br />
Abgang 2011/12 gesamt - € 88.171,40<br />
Korrektur Abfertigungszahlung + € 50.632,41<br />
Abgang ohne Abfertigungszahlung 2011/12 - € 37.538,99<br />
Abgang pro Kind (69 Kinder) - € 544,04<br />
Abgang 2011/12 für 12 Kinder € 6.528,48<br />
Subvention Hauptschule Franziskanerinnen<br />
Mit Schreiben vom 07.01.2013 ersucht die Hauptschule der Franziskanerinnen um<br />
Subvention für die Kinder, die die Hauptschule der Franziskanerinnen besuchen.<br />
<strong>Die</strong> errechnete Subvention durch die Bürgerservicestelle beträgt für 2011/12 €<br />
7.516,40.<br />
Kombinierte Variante Abgangsdeckung Hort und Subvention HS Franziskanerinnen<br />
Im Gemeinderat vom 13.12.2012 wurde eine kombinierte Variante aus Abgangsdeckung<br />
für den Hort und Subvention Hauptschule Franziskanerinnen beschlossen.<br />
Nach Vorlage der jeweiligen Abrechnung bzw. Ansuchen um Abgangsdeckung für<br />
ein Hortjahr soll wie bisher die Subvention berechnet, jedoch nur der Differenzbetrag<br />
zwischen Abgangsdeckung und Subvention, als Subvention ausbezahlt werden.<br />
Es ergäbe sich somit bei der kombinierten Variante ein Betrag iHv € 7.516,40:<br />
Abgangsdeckung (ohne Abfertigung) 2011/12 € 6.528,48 (1/2590-7571)<br />
Errechnete Subvention Hauptschule Franziskanerinnen € 7.516,40<br />
Abgangsdeckung (ohne Abfertigung) 2011/12 - € 6.528,48 € 987,92 (1/2300-7570)<br />
Zu überweisender Betrag (kombinierte Variante) € 7.516,40<br />
Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat vor, den Betrag<br />
(kombinierte Variante) von € 7.516,40 zu überweisen.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Vizebürgermeister Michael Steffan zeigt sich mit der gewählten Vorgangsweise<br />
einverstanden, erläutert jedoch zusätzlich, dass von den Franziskanerinnen versucht worden<br />
ist, in der Abgangsdeckung – höflich ausgedrückt – Personalkosten unterzujubeln.<br />
<strong>Die</strong>s ist dank der Aufmerksamkeit von Mag. Mattes nicht gelungen. Vizebürgermeister<br />
Steffan schlägt vor, die Abgangsdeckung neu auszuverhandeln und den Franziskanerinnen<br />
schriftlich mitzuteilen, solche Versuche in Zukunft zu unterlassen.<br />
Bürgermeister Albert Ortig weiß die Controllertätigkeit von Mag. Mattes ebenfalls sehr zu
17. GR. vom 21.03.2013 84<br />
schätzen, wodurch sich die Stadtgemeinde in diesem Fall einige tausend Euros erspart<br />
hat. Er schließt sich dem Vorschlag von Vizebürgermeister Steffan an, den Franziskanerinnen<br />
brieflich zu signalisieren, dass derartige Versuche aussichtslos sind.<br />
Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />
Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit der Überweisung des Betrages (kombinierte<br />
Variante) von € 7.516,40 wie von der Berichterstatterin<br />
vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum<br />
Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 85<br />
8. Sportangelegenheiten<br />
8.1 Turnverein <strong>Ried</strong> – Ansuchen um Förderzuschuss Umbau Jahnturnhalle<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Sportausschusses,<br />
Herrn Vizebürgermeister Michael Steffan, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„Mit Schreiben vom Oktober 2012 ersucht der Ehrenobmann des Turnvereines <strong>Ried</strong><br />
1848, Herr Franz D<strong>im</strong>, um Förderzuschuss für den Umbau der Jahnturnhalle. <strong>Die</strong> Jahnturnhalle<br />
wird nächstes Jahr 90 Jahre alt, daher sind dem Alter entsprechend wie in den<br />
vergangenen Jahren umfangreiche Sanierungsmaßnahmen notwendig. Mit dem jetzigen<br />
Vorhaben geht es um die Sanierung der Sanitärbereiche, um sie auf ein zeitgemäßes hygienisches<br />
Niveau zu bringen. Außerdem sind die Räumlichkeiten der Turnschule abgewohnt<br />
und sanierungsbedürftig. <strong>Die</strong> Sanierung der Jahnturnhalle ist in drei Bauabschnitten<br />
vorgesehen:<br />
1. WC- und Brauseanlagen<br />
2. Adaptierung der Unterbringungsräumlichkeiten<br />
3. Malerarbeiten nach Fertigstellung<br />
Dem Ansuchen vom Oktober 2012 liegen bereits Übersichtspläne bzw. Angebote von<br />
den einzelnen Gewerken bei. <strong>Die</strong> Gesamtprojektkosten für die Sanierungsmaßnahmen<br />
belaufen sich auf ca. € 402.700,-- exkl. MWSt Der Turnverein <strong>Ried</strong> wünscht sich für diese<br />
Finanzierung eine Drittellösung, wobei von Seiten der Stadtgemeinde ein Förderzuschuss<br />
von ca. 10 % der Gesamtkosten üblich sind. Im heurigen Budget 2013 ist für dieses<br />
Vorhaben keine Finanzierung veranschlagt, das heißt eine Finanzierung wäre frühestens<br />
ab 2014 möglich und müsste daher <strong>im</strong> Budget für 2014 vorgesehen werden.<br />
Der Sportausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 04.03.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, dass dem<br />
Turnverein <strong>Ried</strong> 1848 grundsätzlich für die Sanierungsmaßnahmen der Jahnturnhalle<br />
nach Vorlage sämtlicher Rechnungen ein Förderzuschuss von 10 % der Gesamtkosten<br />
gewährt werden soll. <strong>Die</strong> Summe ist <strong>im</strong> Voranschlag für 2014 zu berücksichtigen.<br />
In der Diskussion wird vorgebracht, dass in der Regel die Landesförderung wie auch in<br />
der Vergangenheit an eine gleich hohe Gemeindeförderung gebunden ist. Um hier die<br />
Möglichkeiten des Vereines nicht zu beschneiden, wird vorgeschlagen, eine Förderung in<br />
Höhe der Landesförderung zu gewähren.<br />
Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 07.03.2013 mehrst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />
vor, grundsätzlich eine Subvention in der Höhe der Landessubvention zu gewähren und<br />
diese Summe nach Maßgabe der Möglichkeiten <strong>im</strong> Voranschlag für 2014 und in den Folgejahren<br />
zu berücksichtigen. (Gewährung vorbehaltlich der Bedeckungsmöglichkeit).“<br />
Bürgermeister Albert Ortig bekräftigt noch einmal, dass die Förderzusage der Stadt an die<br />
Förderungshöhe des Landes gebunden ist.<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.
17. GR. vom 21.03.2013 86<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die damit einverstanden sind, grundsätzlich eine<br />
Subvention in der Höhe der Landessubvention zu<br />
gewähren und diese Summe nach Maßgabe der<br />
Möglichkeiten <strong>im</strong> Voranschlag für 2014 und in den<br />
Folgejahren zu berücksichtigen (Gewährung vorbehaltlich<br />
der Bedeckungsmöglichkeit) – wie vom<br />
Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind,<br />
wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehrst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es<br />
(4 St<strong>im</strong>menthaltungen: GRÜNE).
17. GR. vom 21.03.2013 87<br />
8. Sportangelegenheiten<br />
8.2 Subventionen<br />
8.2.1 Oö. Fußballverband - LAZ<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Sportausschusses,<br />
Herrn Vizebürgermeister Michael Steffan, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„Der Sportdirektor des oö. Fußballverbandes, Willi Schuldes, ersucht mit Schreiben vom<br />
14. Jänner 2013 wieder um Gewährung einer Subvention für das LAZ <strong>Ried</strong> i.I. in der bisherigen<br />
Höhe für das Betriebsjahr 2012/2013.<br />
Dem Oö. Fußballverband wurde für das Jahr 2011/2012 eine Subvention in der Höhe von<br />
€ 5.760,-- (unter Berücksichtigung der 20 % Kreditsperre) gewährt.<br />
Der Sportausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 04.03.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, dass dem<br />
Oö. Fußballverband für das LAZ <strong>Ried</strong> für das Betriebsjahr 2012/13 eine Subvention in<br />
Höhe von € 5.760,-- gewährt werden soll.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit der Subvention an den Oö. Fußballverband<br />
für das LAZ <strong>Ried</strong> iHv € 5,760,-- – wie vom Berichterstatter<br />
vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />
zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 88<br />
8. Sportangelegenheiten<br />
8.2 Subventionen<br />
8.2.2 AKA SV <strong>Ried</strong>/Fußballakademie OÖ West – Förderung 2013<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Sportausschusses,<br />
Herrn Vizebürgermeister Michael Steffan, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„Mit Schreiben vom 10. Jänner 2013 bedankt sich die AKA SV <strong>Ried</strong>/Fußballakademie<br />
OÖ West für die gewährte Subvention <strong>im</strong> Jahre 2012 und ersucht gleichzeitig, auch für<br />
das Jahr 2013 wieder eine Subvention zu gewähren. Weiters wird ersucht, die Förderung<br />
dem Verbraucherpreisindex anzupassen, da be<strong>im</strong> Betrieb der Fußballakademie inflationsbedingt<br />
und auch durch Steigerung der Qualität, erhöhte Ausgaben entstehen. Letztmalig<br />
wurde <strong>im</strong> Jahr 2012 eine Subvention in Höhe von € 29.069,--, zahlbar in zwei Raten, zu<br />
je € 14.534,50 gewährt. <strong>Die</strong> Bedeckung <strong>im</strong> heurigen Budget 2013 ist gegeben.<br />
Der Sportausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 04.03.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, dass dem<br />
Verein AKA SV <strong>Ried</strong>/Fußballakademie OÖ West für das Jahr 2013 eine Subvention in<br />
der Höhe von € 29.069,--, zahlbar in 2 Raten zu je<br />
€ 14.534,50 gewährt werden soll.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit der Subvention an den Verein AKA SV<br />
<strong>Ried</strong>/Fußballakademie OÖ West iHv € 29.069,--,<br />
zahlbar in 2 Raten zu je € 14.534,50 – wie vom Berichterstatter<br />
vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />
zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 89<br />
8. Sportangelegenheiten<br />
8.2 Subventionen<br />
8.2.3 LAG Genböck Haus <strong>Ried</strong><br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Sportausschusses,<br />
Herrn Vizebürgermeister Michael Steffan, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„Mit Schreiben vom 13. Jänner 2013 ersucht der Verein um die Gewährung einer Subvention<br />
in Höhe von € 4.800,-- für die Durchführung der <strong>Ried</strong>er Leichtathletiknacht 2013<br />
am 14. Juni 2013 <strong>im</strong> Leichtathletik-Stadion <strong>Ried</strong>.<br />
<strong>Die</strong>se Veranstaltung hat den Status eines Weltmeisterschafts- und Europameisterschaftsqualifikationsmeetings<br />
mit nationaler und internationaler Beteiligung, die sicherlich ein<br />
Höhepunkt des Leichtathletik-Jahres in Oberösterreich sein wird.<br />
Laut vorgelegtem Planungsbudget (Stand 13. Jänner 2013) stehen Ausgaben in der Höhe<br />
von € 33.000,-- den erhofften Einnahmen (inkl. € 4.800,-- Subvention der Stadt <strong>Ried</strong>) in<br />
der Höhe von € 32.600,-- gegenüber. Es ergibt sich also derzeit noch ein Minus von €<br />
400,--!<br />
Im Jahr 2012 wurde von der Stadt <strong>Ried</strong> eine Subvention in der Höhe von € 4.800,-- gewährt.<br />
<strong>Die</strong> Bedeckung <strong>im</strong> Budget 2013 ist gegeben.<br />
Der Sportausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 04.03.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, dass der<br />
LAG Genböck Haus <strong>Ried</strong> für die Durchführung der Veranstaltung, <strong>Ried</strong>er Leichtathletiknacht<br />
2013, eine Subvention in Höhe von € 4.800,-- gewährt werden soll.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit der Subvention an die LAG Genböck Haus<br />
<strong>Ried</strong> iHv € 4.800,-- – wie vom Berichterstatter vorgetragen<br />
– einverstanden sind, wollen zum Zeichen<br />
der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 90<br />
9. Wohnungsangelegenheiten<br />
9.1 Wohnungsvergaben<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Wohnungsausschusses,<br />
Herrn Gemeinderat Franz Kaufmann, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„Folgende Wohnungsvergaben wurden in den Sitzungen des Wohnungsausschusses<br />
vom 18.12.2012, 15.01.2013 und 19.02.2013 einst<strong>im</strong>mig zur Beschlussfassung vorgeschlagen.<br />
1. Vergabe der Wohnung 35 Kasernstraße 41 nach Gerda Katzlberger, 39,54 m²<br />
(3.Stock/1 R), Miete € 301,16, Kaution € 900,00 ; per 28.02.2013,<br />
Strassl Beatrice, Försterstraße 26a/2, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />
2. Vergabe der Wohnung Nr.1, Peter-Rosegger-Straße 58, nach Lingnau Ernestine,<br />
65,20 m2 (EG/3R), Miete € 453,52; Kaution € 1.360,00; per 28.02.2013<br />
Poitner Rudolf, Peter-Rosegger-Straße 53/10, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />
3. Vergabe der Wohnung Nr.32, Lubergasse 33, nach Mayr Josef,<br />
42,58 m2 (DG/2R), Miete € 356,81; Baukostenbeitrag € 765,54 ;per 28.02.2013<br />
Bahlol Abdul-Wahid, Ra<strong>im</strong>undstraße 21/49, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />
4. Vergabe der Wohnung Nr. 14, Lubergasse 37, nach Maria Brand,<br />
61,97 m2 (2. Stock/2 R), Miete € 482,38; Baukostenbeitrag € 1.116,74; per 31.12.2012<br />
Ruckensteiner Elke, Frankenburgerstraße 3a, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />
5. Vergabe der Wohnung Nr.16, Gyristraße 8, nach Reichinger Hermann,<br />
63 m² (3.OG/3R), Miete € 452,67; Kaution € 1.358,00; per 31.01.2013<br />
Hibic Arnel, Andreas-Hofer-Weg 5/10, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />
6. Vergabe der Wohnung Nr. 10, Försterstraße 26a nach Eric Philipp Manz,<br />
49,07 m² (3. Stock/ 1R) Miete € 373,70, Eigenmittel 1.121,00; per 31.12.2012<br />
Sipka Ünsal, <strong>Ried</strong>auerstraße 31/3, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />
7. Vergabe der Wohnung Nr. 5, Försterstraße 28a nach Martina Dirnberger,<br />
63,54 m (1. Stock/2R); Miete € 494,24; Kaution € 1.483,00; per 31.12.2012,<br />
Canakcioglu Esra, Hauptplatz 23/2, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>
17. GR. vom 21.03.2013 91<br />
8. Vergabe der Wohnung Nr. 12, Südtirolerstraße 35 nach Zeilner Frieda,<br />
56,30 m² (2. Stock/3R); Miete € 366,86; Kaution € 1.101,00; per 30.11.2012<br />
Mehic Muezin, Ufergasse 7, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong><br />
9. Vergabe der Wohnung Nr.7, Schillerstraße 25, nach Schneider Daniel, 43,40<br />
m2 (1. Stock/2R), Miete € 300,88 ; Kaution € 903,00 ; per 31.03.2013 ; LAWOG<br />
Yikilmaz Bediha, <strong>Ried</strong>auer Straße 33 / Stiege 1 / 16, 4910 <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit den Wohnungsvergaben – wie vom Berichterstatter<br />
vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />
zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 92<br />
10. Kulturangelegenheiten<br />
10.1 Subventionen<br />
10.1.1 Kulturverein Kunst <strong>im</strong> Keller<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obfrau des Kulturausschusses, Frau<br />
Stadträtin Dr. in Claudia Schoßleitner, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>se führt aus:<br />
„Der gemeinnützige Kulturverein Kunst <strong>im</strong> Keller erhielt vom Land OÖ den „Großen<br />
Landespreis für initiative Kulturarbeit 2008“. Als wesentliche Gründe für die Zuerkennung<br />
des Preises hat die Fachjury „die kontinuierliche Arbeit, das politische Engagement,<br />
die regionale Verankerung, die Vernetzungsarbeit sowie die Kooperation mit anderen<br />
Vereinen“ genannt.<br />
Der Verein wurde 1989 gegründet und konnte seither maßgebliche Impulse für das oö.<br />
Kulturleben setzen. KiK steht für kontinuierliche und professionelle Kulturarbeit, unabhängig<br />
von politischen Parteien und anderen Organisationen. <strong>Die</strong> Arbeit in den letzten 24<br />
Jahren umfasst folgende Zahlen: rund 1.330 Veranstaltungen, ca. 175.000 Besucher,<br />
mehr als 300 zahlende Mitglieder und rund 2.300 Interessenten (erhalten monatliches Info).<br />
Im nunmehr 25. Jahr seines Bestehens zählt KiK zu den größten Vereinen mit eigener<br />
Kulturstätte in Oberösterreich. Das Programmangebot bietet Musik in ihren verschiedenen<br />
Stilen und Ausdrucksformen über Literatur und Theater bis hin zum Kabarett. Außerdem<br />
finden jährlich vier bis fünf Ausstellungen bildender Künstler statt. KiK steht für<br />
Wertschätzung unterschiedlichster Kunstformen. Themen- und umfeldorientiertes Arbeiten<br />
mit Veranstaltern aus der Region in wechselseitigen Kooperationen hat dem Verein<br />
dazu verholfen, in seiner Programmatik unverwechselbar zu werden. KiK ist Mitglied der<br />
Kulturplattform OÖ sowie der IG Kultur Österreich. An den Prinzipien von KiK wird<br />
sich auch 2013 nichts ändern. Es geht nach wie vor darum, den Menschen in der Stadt<br />
<strong>Ried</strong> und Umgebung künstlerische Inhalte und Kunstformen nahe zu bringen. Kunst und<br />
deren Vermittlung sind nicht vorrangig in Quantitäten zu messen, dennoch sollen einige<br />
Eckdaten angeführt werden. Zu den Veranstaltungen <strong>im</strong> vergangenen Jahr kamen 6.557<br />
BesucherInnen. Erstmals fand in <strong>Ried</strong> in Kooperation der Vereine KiK und „Werk“-Wien<br />
ein internationales Künstlersymposium statt. Seit 2008 lädt das Wiener Kunst- und Kulturzentrum<br />
„Werk“ KünstlerInnen aus Mittel- und Südamerika zum gemeinsamen Arbeiten<br />
nach Wien ein. 2012 fand das Projekt mit einem Teil der KünstlerInnen in <strong>Ried</strong> statt.<br />
Leider mussten zwei ausverkaufte Konzerte der „Querschläger“ wegen eines tragischen<br />
Todesfalls in der Familie eines Musikers und das Konzert von Violetta Parisini abgesagt<br />
werden.<br />
Seit Jahren gibt es gemeinsame Aktivitäten mit <strong>Ried</strong>er Schulen (u. a. Theaterveranstaltungen,<br />
Jazz-Brunch). <strong>Die</strong>se Veranstaltungen sowie Ausstellungen scheinen nicht <strong>im</strong><br />
Veranstaltungsnachweis auf. Anliegen des Vereins bleibt die Grundversorgung der Region<br />
mit einer anderen, <strong>im</strong> Sinne von hier nicht traditioneller Kultur. Daraus ergibt sich<br />
zwangsläufig ein Mehrspartenbetrieb, der von Musik in ihrer ganzen Bandbreite über<br />
Kabarett und Theater, Ausstellungen, Diskussionsveranstaltungen bis hin zur Literatur<br />
reicht. Kulturarbeit bedeutet für den Verein, sich für eine offene, tolerante und aufgeklärte<br />
Gesellschaft einzusetzen.<br />
Ziel des Kulturvereins ist es nicht zuletzt, über die dargebotenen Inhalte eine unverwechselbare<br />
Identität zu erreichen. Das gelingt seit Jahren, indem neben dem Normalprogramm<br />
Schwerpunkte (Kooperation mit der Landesmusikschule u. bildenden Künstler<br />
der Region, „Read <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong>“„No Border“, „Bandbreiten“, „KiK & Schulen“ und Lite-
17. GR. vom 21.03.2013 93<br />
rarische Wanderungen, Theater ecce) gesetzt werden und themenbezogen mit Veranstaltern<br />
aus der Region sowie mit den örtlichen Schulen in wechselseitigen Kooperationen<br />
zusammen gearbeitet wird.<br />
Es wird für das Jahr 2013 um eine Förderung in der Höhe von € 36.000,00 ersucht.<br />
(2012: € 28.800,00)<br />
Budgetplanung Kulturprogramm Ausgaben<br />
Einnahmen<br />
2013<br />
Künstler Gagen/Fahrspesen 64.000,00<br />
Verpflegung/Nächtigung 11.000,00<br />
AKM 5.500,00<br />
Produktion Plakate 2.800,00<br />
Plakatieren 2.800,00<br />
Veranstaltungsdienste/Technik 8.500,00<br />
Catering 4.000,00<br />
Arbeitsdienste Vorstand 14.500,00<br />
Eintrittskarten Vordrucke 200,00<br />
Miete Anlagen/Instrumente 250,00<br />
Eintrittserlöse 49.400,00<br />
Eigenleistung Vorstand 14.500,00<br />
M-Plakat Sponsoring 1.800,00<br />
113.550,00 65.700,00<br />
Budget 2012 gesamt Ausgaben Einnahmen<br />
Abgang 2012 150,00<br />
Kulturstätte 24.550,00 3.000,00<br />
Verwaltung 61.450,00 25.000,00<br />
Kulturbetrieb/Programm 113.550,00 65.700,00<br />
199.700,00 93.700,00<br />
Subventionsbedarf<br />
Bund 30.000,00<br />
Land OÖ/Kultur 40.000,00<br />
Stadt <strong>Ried</strong> 36.000,00<br />
Gesamt 199.700,00 199.700,00<br />
Der Kulturausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 25.02.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, dass dem<br />
Kulturverein Kunst <strong>im</strong> Keller für das Jahr 2013 der aufgerundete Betrag von € 29.000,00<br />
als Subvention gewährt werden soll. Der Betrag ist <strong>im</strong> Kulturbudget Ansatz 1/3690-7570<br />
gedeckt.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der Subvention an den Kulturverein Kunst<br />
<strong>im</strong> Keller für das Jahr 2013 iHv € 29.000,00 – wie
17. GR. vom 21.03.2013 94<br />
von der Berichterstatterin vorgetragen – einverstanden<br />
sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />
Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 95<br />
10. Kulturangelegenheiten<br />
10.1 Subventionen<br />
10.1.2 LMS-Kulturkreis<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obfrau des Kulturausschusses, Frau<br />
Stadträtin Dr. in Claudia Schoßleitner, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>se führt aus:<br />
„Seit 28 Jahren ist der LMS-Kulturkreis ein fixer Bestandteil des Kulturlebens in <strong>Ried</strong>.<br />
Auch <strong>im</strong> Jahr 2013 bietet das Programm einen bunten Veranstaltungs-Mix von Kinderkonzerten,<br />
Workshops, Jazzkonzerten, Chor- und Orchesterkonzerten. Zeitgenössische<br />
Musik von oö. Komponisten hat ebenso ihren Platz wie Talentekonzerte mit Preisträgern<br />
der Wettbewerbe „Pr<strong>im</strong>a la Musica“.<br />
Enge Kooperationen gibt es mit der Innviertler Künstlergilde, dem Volksbildungswerk,<br />
sowie mit der Anton Bruckner Privatuniversität Linz. Dem <strong>Ried</strong>er Komponisten Friedemann<br />
Katt wird wieder ein Podium für Premieren seiner neuen Kompositionen geboten.<br />
Der LMS-Kulturkreis ist Mitgestalter des grenzüberschreitenden Projektes „Inn-Salzach-<br />
Euregio-Jugendorchester“ und des <strong>Ried</strong>er Kultursommers. Alle diese Aktivitäten werden<br />
von ehrenamtlichen Mitarbeitern durchgeführt. Somit ist die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> in der<br />
Lage, hochkarätige, vielfältige Kulturangebote zu sensationell günstigen Konditionen zur<br />
Verfügung zu haben.<br />
Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist es besonders wichtig, Kunst und<br />
Kultur eine Plattform zu geben. Kulturarbeit darf man nie isoliert betrachten – sie sollte<br />
auch über einen größeren Zeithorizont gedacht werden. Ihr ganz großer Wert liegt unter<br />
anderem darin, dass sie auch <strong>im</strong> höchsten Maß Jugend-, Bildungs-, und Sozialarbeit ist.<br />
Um die geplanten Projekte verantwortungsvoll durchführen zu können, ersucht der LMS-<br />
Kulturkreis um eine Jahressubvention für 2013 in der Höhe von € 43.000.00. (2012: €<br />
40.000,00)<br />
Der Kulturausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 25.02.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, dem<br />
LMS-Kulturkreis für das Jahr 2013 den Betrag von € 40.000,00 als Subvention zu gewähren.<br />
Der Betrag ist <strong>im</strong> Kulturbudget Ansatz 1/3220-7570 gedeckt.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der Subvention an den LMS-Kulturkreis für<br />
das Jahr 2013 iHv € 40.000,00 – wie von der Berichterstatterin<br />
vorgetragen – einverstanden sind,<br />
wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 96<br />
10. Kulturangelegenheiten<br />
10.1 Subventionen<br />
10.1.3 Jeunesse <strong>Ried</strong><br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obfrau des Kulturausschusses, Frau<br />
Stadträtin Dr. in Claudia Schoßleitner, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>se führt aus:<br />
„Österreichs größter Konzertveranstalter, die „Jeunesse“, betreut in der 17. Saison eine<br />
Konzertreihe der Geschäftsstelle <strong>Ried</strong>. Das große Ziel ist stets, Aufführungen von hoher<br />
Qualität anzubieten und ganz besonders auch junge Menschen mit hochwertiger Musik in<br />
Berührung zu bringen. Neue Formen der Musikvermittlung kommen dabei zum Einsatz.<br />
Als gute Mischung hat sich herausgestellt, sowohl internationale Topmusiker, als auch<br />
hervorragende Nachwuchsmusiker nach <strong>Ried</strong> zu holen. Ganz großer Beliebtheit erfreuen<br />
sich die Veranstaltungen speziell für Kinder und Jugendliche. <strong>Die</strong> Eintrittspreise sind jugend-<br />
und familienfreundlich. Das Programmangebot umfasst Abendkonzerte, Schülerkonzerte<br />
und Kinder- & Jugendkonzerte sowie diverse Workshops. Da die Jeunesse-<br />
Geschäftsstelle <strong>Ried</strong> ausschließlich ehrenamtlich betreut wird, kann mit sehr geringen Finanzmitteln<br />
ein Veranstaltungsangebot höchster Qualität nach <strong>Ried</strong> gebracht werden.<br />
Um die geplanten Veranstaltungen auf gewohnt hohem Niveau durchführen zu können,<br />
wird die Stadtgemeinde um eine Subvention in der Höhe von € 19.000,00 ersucht. (2012:<br />
€ 15.330,00)<br />
Der Kulturausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 25.02.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, dass der<br />
Jeunesse-Gechäftsstelle <strong>Ried</strong> für das Jahr 2013 der gerundete Betrag von € 15.400,00 als<br />
Subvention gewährt werden soll. Der Betrag ist <strong>im</strong> Kulturbudget Ansatz 1/3220-7570 gedeckt.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der Subvention an die Jeunesse-<br />
Geschäftsstelle <strong>Ried</strong> für das Jahr 2013 iHv<br />
€ 15.400,00 – wie von der Berichterstatterin vorgetragen<br />
– einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />
Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 97<br />
10. Kulturangelegenheiten<br />
10.1 Subventionen<br />
10.1.4 Brucknerbund <strong>Ried</strong><br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obfrau des Kulturausschusses, Frau<br />
Stadträtin Dr. in Claudia Schoßleitner, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>se führt aus:<br />
„Der Obmann des Brucknerbundes <strong>Ried</strong>, Herr Dr. Robert Mayrhofer, berichtet, dass <strong>im</strong><br />
Jahr 2013 ein Jubiläum „60 Jahre Brucknerbund“ gefeiert wird.<br />
<strong>Die</strong> Konzertsaison 2012 begann mit einem erfolgreichen Benefizkonzert, ein Gemeinschaftsprojekt<br />
mit dem Rotary Club <strong>Ried</strong>. Das Herbstkonzert hat mit der Aufführung des<br />
Konzertstücks für Cello von Ernst von Dohnányi eine hohe musikalische und technische<br />
Herausforderung bedeutet. Das Weihnachtskonzert wurde von insgesamt fünf Solisten<br />
herausragend gestaltet.<br />
Für das Jubiläum am 27. April 13 konnten der renommierte Geiger Johannes Meissl, Bariton<br />
Matthias Helm aus Linz und die Austro-Kanadierin Meredith Hoffmann-Thomson<br />
gewonnen werden. Insgesamt wirken vier Chöre bei diesem Jubiläumskonzert mit. Durch<br />
diese erhöhten Aufwendungen und den Abgangsbetrag von ca. € 20.193,00 für das Jahr<br />
2012 bea<strong>ntrag</strong>t Obmann Dr. Robert Mayrhofer eine Subvention in der Höhe von mindestens<br />
€ 10.000,00 für das Jahr 2013.<br />
(2012: € 8.000,00).<br />
Der Kulturausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 25.02.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, dass dem<br />
Brucknerbund <strong>Ried</strong> zu der Subvention von € 8.000,00 eine einmalige Sondersubvention<br />
für das Jubiläum, in der Höhe von € 1.000,00, gewährt werden soll. Der Betrag ist <strong>im</strong><br />
Kulturbudget Ansatz 1/3220-7570 gedeckt.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der Subvention an den Brucknerbund <strong>Ried</strong><br />
iHv € 8.000,00 und einer einmaligen Sondersubvention<br />
für das Jubiläum iHv € 1.000,00 - wie von der<br />
Berichterstatterin vorgetragen - einverstanden sind,<br />
wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 98<br />
10. Kulturangelegenheiten<br />
10.1 Subventionen<br />
10.1.5 Innviertler Künstlergilde<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obfrau des Kulturausschusses, Frau<br />
Stadträtin Dr. in Claudia Schoßleitner, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>se führt aus:<br />
„<strong>Die</strong> Innviertler Künstlergilde hat auch <strong>im</strong> Jubiläumsjahr 2013 wieder viele Aktivitäten<br />
und Ausstellungen <strong>im</strong> Programm. 200 Mitglieder der IKG, der ältesten lokalen Künstlervereinigung<br />
mit den Sparten Malerei, Bildhauerei, Architektur, Literatur und Musik, erarbeiten<br />
ehrenamtlich ein reichhaltiges Kulturangebot. Der Vorsitzende der IKG, Mag.<br />
Walter Holzinger, ersucht die Stadtgemeinde um eine finanzielle Unterstützung. (2012: €<br />
6.374,00)<br />
Der Kulturausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 25.02.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, dass der<br />
Innviertler Künstlergilde für das Jahr 2013 der gerundete Betrag von<br />
€ 6.500,00 als Subvention gewährt werden soll. Der Betrag ist <strong>im</strong> Kulturbudget Ansatz<br />
1/3690-7570 gedeckt.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der Subvention an die Innviertler Künstlergilde<br />
für das Jahr 2013 iHv € 6.500,00 - wie von der<br />
Berichterstatterin vorgetragen - einverstanden sind,<br />
wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 99<br />
10. Kulturangelegenheiten<br />
10.1 Subventionen<br />
10.1.6 Sinfonisches Blasorchester <strong>Ried</strong><br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obfrau des Kulturausschusses, Frau<br />
Stadträtin Dr. in Claudia Schoßleitner, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>se führt aus:<br />
„Das Sinfonische Blasorchester <strong>Ried</strong> feiert in der Konzertsaison 2013/14 sein 25jähriges<br />
Bestehen. Als Kulturträger ist das Orchester regional sowie international nicht mehr wegzudenken.<br />
Viele Impulse für das Kulturleben und auch für die nächste Generation von<br />
MusikerInnen sind vom SBO-<strong>Ried</strong> ausgegangen.<br />
Im Jahr 2012 wurde die Stadt <strong>Ried</strong> wieder weit über die Bezirks- und Landesgrenzen<br />
hinaus musikalisch vertreten. Mit dem Sieg be<strong>im</strong> Internationalen Orchesterwettbewerb in<br />
Vöcklabruck zeigte das Orchester seine internationale Spitzenstellung. Mit zwei Konzerten<br />
<strong>im</strong> Rahmen der ITEC 2012 (International Tuba & Euphonium Conference) <strong>im</strong> Brucknerhaus<br />
Linz hinterließ das SBO-<strong>Ried</strong> in der Fachwelt einen hervorragenden Eindruck.<br />
Das zweite Open-Air-Konzert am <strong>Ried</strong>er Hauptplatz begeisterte das Publikum und ist<br />
schon zu einem Höhepunkt <strong>im</strong> <strong>Ried</strong>er Kultursommer geworden. Das SBO spielte dieses<br />
Konzert ohne Gage, damit es bei freiem Eintritt angeboten werden konnte. <strong>Die</strong> Kosten<br />
von € 5.000,00, die das Orchester übernahm, stellen eine hohe Belastung für die Finanzen<br />
des SBO dar.<br />
Eine CD-Produktion mit der „Landshuter Suite“ des <strong>Ried</strong>er Komponisten F. X. Frenzel<br />
und die anschließende Uraufführung in einem Konzert in Landshut bildete einen Schwerpunkt<br />
der Aktivitäten 2012.<br />
Das Musikjahr 2013 begann mit einem Konzertzyklus in Memoriam Günther Voglmayr<br />
mit einer Hommage <strong>im</strong> Radiokulturhaus Wien. Dabei wurde die von einem Orchestermitglied<br />
komponierte INTENTION#1 in Erinnerung an Günther Voglmayr uraufgeführt.<br />
In <strong>Ried</strong> und <strong>im</strong> Schloss Zell/Pram wurden Ende Jänner die beiden neuen Werke - die<br />
Landshuter Suite und die Intention#1 - präsentiert.<br />
<strong>Die</strong> erneute Einladung des Orchesters zur Teilnahme am WORLD MUSIC CONTEST in<br />
Kerkrade ist eine herausragende Anerkennung, da für diese höchste Wettbewerbsklasse<br />
nur wenige Orchester aus der ganzen Welt zugelassen werden. Mit Peter Rohrsdorfer als<br />
Saxofonsolisten wird das Pilgr<strong>im</strong> Concerto von Thomas Doss in Kerkrade erstmals erklingen.<br />
Das SBO-<strong>Ried</strong> zeigt sich somit wieder als musikalischer Botschafter <strong>Ried</strong>s.<br />
Auch in diesem Jahr werden wieder einige junge Talente ins Orchester aufgenommen, die<br />
wichtige Impulse für ihre musikalische Entwicklung erhalten.<br />
Das SBO-<strong>Ried</strong> ist auf internationalem Terrain ein herausragender Werbeträger für die<br />
Qualität der Kulturarbeit in Oberösterreich. Um das hohe Niveau halten bzw. ausbauen<br />
zu können ist man intensiv um Sponsoring bemüht. Jedoch ist eine Förderung von Land<br />
Oö. und Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> unbedingt notwendig. Aus diesem Grund ersucht Dir. Karl<br />
Geroldinger auch in diesem Jahr um eine großzügige Subvention und dankt für die bisherige<br />
Unterstützung. (2012: € 8.477,00)<br />
Der Kulturausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 25.02.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, dass dem<br />
Sinfonischen Blasorchester <strong>Ried</strong> für das Jahr 2013 der gerundete Betrag von € 8.500,00<br />
als Subvention gewährt werden soll. Der Betrag ist <strong>im</strong> Kulturbudget Ansatz 1/3220-7570<br />
gedeckt.“
17. GR. vom 21.03.2013 100<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der Subvention an das Sinfonische Blasorchester<br />
für das Jahr 2013 iHv € 8.500,00 - wie von<br />
der Berichterstatterin vorgetragen - einverstanden<br />
sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />
erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 101<br />
10. Kulturangelegenheiten<br />
10.2 Ehrung<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die anwesenden Vertreter der Presse,<br />
von diesem Tagesordnungspunkt nicht zu berichten, und sodann die Obfrau des Kulturausschusses,<br />
Frau Stadträtin Dr. in Claudia Schoßleitner, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>se führt aus:<br />
„Mag. Reinhard Adlmannseder gehört zu den maßgeblichen Gründungsmitgliedern des<br />
<strong>im</strong> Herbst 1988 ins Leben gerufenen gemeinnützigen Kulturvereins „Kunst <strong>im</strong> Keller“.<br />
Im Jänner 1994 wurde er als Nachfolger von Gerhard Marschall Obmann des Vereins und<br />
am 8. Jänner 2013 für die nächsten zwei Jahre einst<strong>im</strong>mig wiedergewählt.<br />
In den 20 Jahren als Obmann des Vereins konnte Mag. Reinhard Adlmannseder das KIK<br />
als eine aus <strong>Ried</strong> nicht mehr wegzudenkende Kulturinstitution etablieren. Umsichtige<br />
Vereinsführung sowie künstlerische Kreativität zeichnen ihn als Obmann wie auch als<br />
Menschen besonders aus. Sein großes Engagement und seine Motivationsfähigkeit ließen<br />
das KIK zu einem Kulturverein wachsen, auf dessen kleiner Bühne große Künstler nationalen<br />
und internationalen Ranges auch mit budgetschonenden Gagen auftreten.<br />
Das Land Oberösterreich hat <strong>im</strong> Jahr 2008 die Tätigkeit des KIK mit dem großen Landeskulturpreis<br />
honoriert.<br />
Der Kulturausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 25.02.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, dass<br />
Herrn Mag. Reinhard Adlmannseder das Goldene Ehrenzeichen der Stadt <strong>Ried</strong> verliehen<br />
werden soll.<br />
Dem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der Verleihung des Goldenen Ehrenzeichens<br />
an Herrn Mag. Reinhard Adlmannseder - wie von<br />
der Berichterstatterin vorgetragen - einverstanden<br />
sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />
erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 102<br />
10.3 Skulpturenpark <strong>im</strong> Gerichtspark – Prekariumsvereinbarung<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht die Obfrau des Kulturausschusses, Frau<br />
Stadträtin Dr. in Claudia Schoßleitner, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>se führt aus:<br />
„<strong>Die</strong> Bundes Immobilien Gesellschaft erklärt sich als Grundeigentümer mit der Nutzung<br />
des Gerichtsparks für einen Skulpturenpark einverstanden, wenn ein Prekariumsvertrag<br />
abgeschlossen wird.<br />
Der Kulturausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 25.02.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, dass die<br />
Prekariumsvereinbarung vorbehaltlich der Klärung der Haftung abgeschlossen werden<br />
soll.<br />
Es wird in einer Nebenabrede vereinbart, dass auch die von der Innviertler Künstlergilde<br />
für die jeweilige Ausstellung ad hoc abgeschlossene Haftpflichtversicherung in Erfüllung<br />
des Punktes IV. 3. Absatz anerkannt wird.<br />
Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat vor,<br />
die Prekariumsvereinbarung abzuschließen.“<br />
<strong>Die</strong> Prekariumsvereinbarung wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt<br />
der Originalverhandlungsschrift als wesentlicher Bestandteil bei.<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit dem Abschluss der Prekariumsvereinbarung<br />
- wie von der Berichterstatterin vorgetragen - einverstanden<br />
sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />
die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 103<br />
11. Prüfbericht<br />
11.1 Prüfbericht des Prüfungsausschusses zum Rechnungsabschluss 2012<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Prüfungsausschusses,<br />
Herrn Dr. Christoph Bleckenwegner, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„1. Rechnungsabschluss 2012 Stadtgemeinde<br />
1.1. Ordentlicher Haushalt<br />
Anordnungssoll NVA 2012 Sald. Mehreinnahmen<br />
Einnahmen € 32.859.638,67 € 31.833.700,00 + € 1.025.938,67<br />
Sald. Mehrausgaben<br />
Ausgaben € 32.854.713,75 € 31.833.700,00 - € 1.021.013,75<br />
Sollüberschuss € 4.924,92 0,00 + € 4.924,92<br />
Bezüglich der Detaildaten wird auf das Inhaltsverzeichnis des zugestellten Rechnungsabschlussentwurfes<br />
2012 verwiesen.<br />
<strong>Die</strong> Erläuterungen zu den Abweichungen gegenüber dem NVA 2012 gem. § 15<br />
Abs.1 Z 7 der VRV sind auf den Seiten 140 - 158 des Rechnungsabschlussentwurfes<br />
angeführt.<br />
<strong>Die</strong> <strong>im</strong> Entwurf des Rechnungsabschlusses 2012 getätigten Zuführungen zum a.o.H.<br />
betragen € 2.351.628,92 (Zuführungen NVA 2012 € 438.000,--, d.h. Mehrzuführungen<br />
in der Höhe von € 1.913.628,92).<br />
<strong>Die</strong> Zuführungen an den a.o.H. aus Verkehrsflächenbeiträgen betragen € 47.953,61<br />
(NVA 2012 € 30.000,--), d.h. Mehrzuführungen von € + 17.953,61.<br />
<strong>Die</strong> Zuführungen an den a.o.H. aus Kanalanschlussbeiträgen betragen € 265.925,19<br />
(Im NVA 2012 vorgesehen waren € 100.000,-, d.h. Mehrzuführung € + 165.925,19).<br />
1.2. Außerordentlicher Haushalt<br />
Anordnungssoll NVA 2012 Sald. Mehreinnahmen<br />
Einnahmen € 9.253.942,11 € 5.429.800,00 + 3.824.142,11<br />
Sald. Mehrausgaben<br />
Ausgaben 9.037.460,44 € 7.228.700,00 - € 1.808.760,44<br />
Fehlbetragsreduzierung<br />
Sollüberschuss,-fehlbetrag € 216.481,67 - € 1.798.900,00 + € 2.015.381,67<br />
<strong>Die</strong> Erläuterungen zum außerordentlichen Haushalt sind auf den Seiten 245 - 258 des<br />
Rechnungsabschlussentwurfes angeführt.<br />
Der Rechnungsquerschnitt und die Ermittlung des Maastrichtergebnisses
17. GR. vom 21.03.2013 104<br />
(€ + 3.223.381,76) sind auf den Seiten 5 - 8 erläutert.<br />
Der Prüfungsausschuss n<strong>im</strong>mt das Ergebnis des Rechnungsabschlusses 2012, bestehend<br />
aus dem Rechnungsabschluss Stadtgemeinde ordentlicher und außerordentlicher Haushalt<br />
und dem Rechnungsabschluss der Städtischen Bestattung zur Kenntnis und schlägt die<br />
Beschlussfassung <strong>im</strong> Gemeinderat vor.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die den Prüfbericht – wie vom Berichterstatter vorgetragen<br />
– zur Kenntnis nehmen, wollen zum Zeichen<br />
der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 105<br />
12. Finanzangelegenheiten<br />
12.1 Rechnungsabschluss 2012<br />
12.1.1 Stadtgemeinde<br />
Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />
„Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2012 der Stadtgemeinde wurde den Mitgliedern<br />
des Finanzausschusses am 21. Februar 2013 zugestellt.<br />
Der Rechnungsabschluss der Städtischen Bestattung (31.12.2012) liegt zur Sitzung<br />
auf.<br />
Rechnungsabschluss Stadtgemeinde<br />
Ordentlicher Haushalt<br />
Anordnungssoll NVA 2012 Sald. Mehreinnahmen<br />
Einnahmen € 32.859.638,67 € 31.833.700,00 + € 1.025.938,67<br />
Sald. Mehrausgaben<br />
Ausgaben € 32.854.713,75 € 31.833.700,00 - € 1.021.013,75<br />
Sollüberschuss € 4.924,92 0,00 + € 4.924,92<br />
Bezüglich der Detaildaten wird auf das Inhaltsverzeichnis des zugestellten Rechnungsabschlussentwurfes<br />
2012 verwiesen.<br />
<strong>Die</strong> Erläuterungen zu den Abweichungen gegenüber dem NVA 2012 gem. § 15<br />
Abs.1 Z 7 der VRV sind auf den Seiten 140 - 158 des Rechnungsabschlussentwurfes<br />
angeführt.<br />
<strong>Die</strong> <strong>im</strong> Entwurf des Rechnungsabschlusses 2012 getätigten Zuführungen zum a.o.H.<br />
betragen € 2.351.628,92 (Zuführungen NVA 2012 € 438.000,--, d.h. Mehrzuführungen<br />
in der Höhe von € 1.913.628,92).<br />
<strong>Die</strong> Zuführungen an den a.o.H. aus Verkehrsflächenbeiträgen betragen € 47.953,61<br />
(NVA 2012 € 30.000,--), d.h. Mehrzuführungen von € + 17.953,61.<br />
<strong>Die</strong> Zuführungen an den a.o.H. aus Kanalanschlussbeiträgen betragen € 265.925,19<br />
(Im NVA 2012 vorgesehen waren € 100.000,-, d.h. Mehrzuführung € + 165.925,19).<br />
Zuführungen zum a.o.H.:<br />
Rechnungsabschluss 2004 € 889.437,52 (inkl. Interessentenbeiträge)<br />
Rechnungsabschluss 2005 € 1.228.564,20 (inkl. Interessentenbeiträge)<br />
Rechnungsabschluss 2006 € 1.349.557,23 (inkl. Interessentenbeiträge)<br />
Rechnungsabschluss 2007 € 1.807.091,75 (inkl. Interessentenbeiträge)<br />
Rechnungsabschluss 2008 € 1.098.337,62 (inkl. Interessentenbeiträge)<br />
Rechnungsabschluss 2009 € 658.009,81 (inkl. Interessentenbeiträge)<br />
Rechnungsabschluss 2010 € 1.742.645,69 (inkl. Interessentenbeiträge)<br />
Rechnungsabschluss 2011 € 2.918.724,77 (inkl. Interessentenbeiträge)
17. GR. vom 21.03.2013 106<br />
Rechnungsabschluss 2012 € 2.351.628,92 (inkl. Interessentenbeiträge)<br />
Außerordentlicher Haushalt<br />
Anordnungssoll NVA 2012 Sald. Mehreinnahmen<br />
Einnahmen € 9.253.942,11 € 5.429.800,00 + 3.824.142,11<br />
Sald. Mehrausgaben<br />
Ausgaben 9.037.460,44 € 7.228.700,00 - € 1.808.760,44<br />
Fehlbetragsreduzierung<br />
Sollüberschuss,-fehlbetrag € 216.481,67 - € 1.798.900,00 + € 2.015.381,67<br />
<strong>Die</strong> Erläuterungen zum außerordentlichen Haushalt sind auf den Seiten 245 - 258 des<br />
Rechnungsabschlussentwurfes angeführt.<br />
Der Rechnungsquerschnitt und die Ermittlung des Maastrichtergebnisses<br />
(€ + 3.223.381,76) sind auf den Seiten 5 - 8 erläutert.<br />
Der Finanzausschuss n<strong>im</strong>mt in seiner Sitzung vom 25.02.2013 den Rechnungsabschluss<br />
2012 der Stadtgemeinde ordentlicher und außerordentlicher Haushalt einst<strong>im</strong>mig zur<br />
Kenntnis. Es wird vorgeschlagen, den Rechnungsabschluss <strong>im</strong> Gemeinderat zu behandeln.“<br />
Bürgermeister Albert Ortig erläutert zusätzlich, dass die Darlehensstände der<br />
Stadt <strong>Ried</strong> von 2010 bis 2012 von 13 Millionen auf 9,1 Millionen Euro reduziert werden<br />
konnten. Dadurch sank <strong>im</strong> gleichen Zeitraum die Pro-Kopf-Verschuldung von 1.127 Euro<br />
auf 794 Euro. Im Benchmarking mit vergleichbaren oberösterreichischen Städten wie<br />
Braunau, Schärding, Vöcklabruck, Grieskirchen, schneidet <strong>Ried</strong> ebenfalls hervorragend<br />
ab.<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Gemeinderat Thomas D<strong>im</strong> dankt der Finanzverwaltung der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> für ihre<br />
ausgezeichnete Arbeit, namentlich Frau Rosemarie Humer und Herrn Mag. Georg<br />
Mattes, und lobt vor allem dessen herausragende Leistungen <strong>im</strong> Controlling. Durch<br />
seine akribische Arbeit habe er viel zum Sparkurs beigetragen.<br />
Gemeinderat Dr. Christoph Bleckenwegner dankt gleichfalls der Finanzverwaltung und<br />
resümiert, dass der Rechnungsabschluss einen guten, zufriedenstellenden Eindruck<br />
hinterlässt.<br />
Bürgermeister Albert Ortig schließt sich dem Lob und Dank an die Finanzabteilung und<br />
deren Leiter an, die wie <strong>im</strong>mer sehr gute Arbeit geleistet haben. Gleichzeitig bedankt<br />
er sich auch bei allen Mitgliedern des Finanzausschusses für die angenehme Zusammenarbeit,<br />
die nicht müde werden, Sparpotential anzusprechen und umzusetzen. Mit<br />
Spardisziplin und einer kooperativen Haltung konnte unter möglichster Schonung der<br />
Finanzen eine vernünftige mittelfristige Finanzplanung für <strong>Ried</strong> zuwege gebracht<br />
werden.
17. GR. vom 21.03.2013 107<br />
Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />
Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />
A n t r a g :<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit dem Rechnungsabschluss 2012 Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I.<br />
– wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind,<br />
wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 108<br />
12. Finanzangelegenheiten<br />
12.1 Rechnungsabschluss 2012<br />
12.1.2 Städt. Bestattung<br />
Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />
„<strong>Die</strong> Städt. Bestattung <strong>Ried</strong> wurde bis inkl. RA 2003 nach § 4.1 EStG (Bilanz und<br />
GuV) geführt. <strong>Die</strong> Buchhaltung und die Bilanz wurden vom Steuerberatungsbüro Dr.<br />
Rachbauer erstellt.<br />
Ab dem Jahr 2004 wurde auf Einnahmen- und Ausgaben-Rechnung umgestellt. <strong>Die</strong>ser<br />
Umstieg erfolgte, um die zeitliche Komponente einer Neuregelung der Verpachtung<br />
der städt. Bestattung an die Firma Eichberger zu entschärfen (KÖSt-<br />
Problematik). Der Grund dafür war, dass durch die Neuregelung der Konzession die<br />
Firma Eichberger reklamiert hat, dass das vertraglich festgesetzte und auch nach wie<br />
vor vorgeschriebene Pachtentgelt zu hoch sei.<br />
In der Sitzung des Gemeinderates vom 13.12.2007 wurde nun die Höhe des ab<br />
1.1.2007 rückwirkend zu verrechnenden Pachtentgeltes beschlossen (€ 9.700,--/Jahr,<br />
wertgesichert).<br />
Auch die Werkvertragsregelung wurde in der o.a. Sitzung des Gemeinderates<br />
(13.12.2007) modifiziert. Das neue Werkvertragsentgelt ab 1.1.2007 beträgt<br />
€ 94.666,-- netto jährlich indiziert (bis 31.12.2006) € 34.672,20 jährlich, wobei <strong>im</strong><br />
neuen Werkvertrag Leistungen enthalten sind, die bisher (bis 31.12.2006) von der<br />
Stadt abgewickelt wurden:<br />
Städt. Bestattung<br />
Gewinn- und Verlustrechnung 2012 2011<br />
Umsatzerlöse € 10.874,32 € 10.511,52<br />
Nebenerlöse € 1.544,37 € 2.244,57<br />
Betriebsleistung € 12.418,69 € 12.756,09<br />
- Materialaufwand - € 1.496,06 - € 2.294,53<br />
- sonst. betr. Aufwendungen - € 7.152,05 - € 6.946,11<br />
Betriebsergebnis € 3.770,58 € 3.515,45<br />
+ Zinserträge € 300,13 € 354,31<br />
- Zinsaufwendungen - € 0,00 - € 0,00<br />
EGT € 4.070,71 € 3.869,76<br />
- Steuern - € 957,91 - € 1.085,96<br />
Jahresüberschuss + € 3.112,80 + € 2.783,80<br />
Der Finanzausschuss n<strong>im</strong>mt in seiner Sitzung vom 25.02.2013 den Rechnungsabschluss<br />
2012 der Städt. Bestattung einst<strong>im</strong>mig zur Kenntnis. Es wird vorgeschlagen, den Rechnungsabschluss<br />
<strong>im</strong> Gemeinderat zu behandeln.“
17. GR. vom 21.03.2013 109<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g :<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit dem Rechnungsabschluss 2012 Städtische<br />
Bestattung – wie vom Berichterstatter vorgetragen –<br />
einverstanden sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />
die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 110<br />
12. Finanzangelegenheiten<br />
12.2 Bezirkswarnstelle – Entschädigung für das Jahr 2012<br />
Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />
„Mit Schreiben vom 06.01.2013 ersucht die Freiwillige Feuerwehr um Entschädigung für<br />
die Bezirkswarnstelle für das Jahr 2013 wie folgt:<br />
Sehr geehrter Herr Mag. Mattes!<br />
Anbei übersenden wir Ihnen die Kostenaufstellung für das Jahr 2013:<br />
Kostenrechnung über die Aufwandsentschädigung zur Besetzung der Bezirkswarnstelle<br />
<strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> für das Jahr 2013 lt. Aufstellung:<br />
52 Wochen – Werktage + Wochenende € 10.800,00-<br />
Zzgl. Zuschlag für Feiertage und Hl. Abend € 500,00-<br />
Zwischensumme € 11.300,00-<br />
Zuschuss Bezirkshauptmannschaft <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> € 1.500,00-<br />
Anteil Stadtamt <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> € 9.800,00-<br />
Wir ersuchen Sie, den offenen Betrag umgehend auf unser Konto Nummer 8235 bei der<br />
Sparkasse <strong>Ried</strong> – Haag BLZ 20333 zu überweisen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
AW Lederbauer Peter<br />
Kassier<br />
Der Finanzausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 25.02.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, den Anteil<br />
der Stadtgemeinde am Aufwand der Bezirkswarnstelle in der Höhe von € 9.800,-- der<br />
Freiwilligen Feuerwehr zu überweisen.<br />
<strong>Die</strong>sem Vorschlag ist der Stadtrat in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig gefolgt.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die mit<br />
der Überweisung des Anteiles der Stadtgemeinde am Aufwand<br />
der Bezirkswarnstelle in der Höhe von € 9.800,-- – wie vom<br />
Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum<br />
Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 111<br />
12. Finanzangelegenheiten<br />
12.3 Frauenhuberfonds<br />
Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />
„Das veranlagte Kapital des Frauenhuber-Fonds stellt sich per 31.12.2012 wie folgt dar:<br />
Depotwert € 133.078,60<br />
Fixverzinstes Kapitalsparbuch Hypo Tirol € 60.000,00<br />
Fixverzinstes Kapitalsparbuch Hypo Tirol € 100.000,00<br />
Kapital € 293.078,60<br />
<strong>Die</strong> fix verzinsten Kapitalsparbücher Hypo Tirol (€ 60.000,-) laufen mit 30.4.2013 bzw.<br />
(€ 100.000,-) mit 30.6.2013 aus.<br />
Es sollte daher <strong>im</strong> Finanzausschuss diskutiert werden, ob wiederum Festgeldveranlagungen<br />
durchgeführt oder in alternative Kapitalmarktprodukte veranlagt werden sollen.<br />
Der Finanzausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 25.02.2013 einst<strong>im</strong>mig vor, die €<br />
60.000,- bzw. € 100.000,- wiederum kurzfristig (1 Jahr) in Form von Festgeld und alternativ<br />
in Form eines fix verzinsten Kapitalsparbuches zu veranlagen.<br />
<strong>Die</strong>sbezügliche Anbote sollen eingeholt werden. Vergabe an den Bestbieter.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit dem Grundsatzbeschluss, dass diesbezügliche<br />
Anbote eingeholt werden sollen und die Vergabe<br />
an den Bestbieter erfolgen soll – wie vom Berichterstatter<br />
vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum<br />
Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 112<br />
12. Finanzangelegenheiten<br />
12.4 OÖ Verkehrsverbund – Kostenbeitrag 2013<br />
<strong>Die</strong>ser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.
17. GR. vom 21.03.2013 113<br />
12. Finanzangelegenheiten<br />
12.5 Versicherungsprämien Haus- und Grundbesitzhaftpflicht für Messegelände<br />
Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />
„Im Stadtrat vom 29.11.2012 wurde der Punkt „Versicherungsprämien Haus- und<br />
Grundbesitzhaftpflicht für Messegelände“(Pkt. 10.3), die seit Februar 2007 offen<br />
sind, wiederum behandelt und mehrst<strong>im</strong>mig beschlossen, dass die Energie <strong>Ried</strong> die<br />
Versicherungsprämien zu tragen hat:<br />
„Der Berichterstatter Bürgermeister Albert Ortig führt aus:<br />
Vorbehandlung: Finanzausschuss vom 26.11.2012<br />
Von der Energie <strong>Ried</strong> GesmbH. ist am 16.10.2012 folgendes Schreiben eingelangt:<br />
Zahl Finanzverwaltung/Mag.Gl./Hof.<br />
Ihr Schreiben vom 17.4.1989<br />
Verrechnung Gebrauchsabgabe / Straßenbeleuchtung<br />
Entsprechend Ihrem oben angeführten Schreiben haben wir die Quartalsabrechnung<br />
zum 30.09.2012 erstellt:<br />
1. Stromverbrauch Anlagennummer 970002000 vom 30.09.2012 € 26.118,23<br />
2. Reparaturen lt. RE 120900118 v. 15.10.1012 € 33.421,79<br />
Zwischensumme € 59.540,02<br />
3 abzgl. Gebrauchsabgabe<br />
Akonto-Zahlung 3. Quartal 2012 25% v. € 360.000,00 € 90.000,00<br />
Saldo zu Ihren Gunsten € 30.459,98<br />
Abzüglich Versicherungsprämien (Zeitraum 03/2012 – 07/2012<br />
5 Monate à € 254,79<br />
Abzüglich Versicherungsprämien (Zeitraum 08/2012 – 10/2012<br />
3 Monate à € 272,73<br />
(Prämie Haus- und Grundbesitzhaftpflicht für das Messegelände) € 2.142,14<br />
Den Guthabensbetrag werden wir vereinbarungsgemäß überweisen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Energie <strong>Ried</strong> Gesellschaft m.b.H.<br />
Mag. Binder - Holzleitner<br />
€ 28.317,84<br />
Bereits in der Sitzung des Stadtrates vom 03.12.2009 wurde diese Angelegenheit unter<br />
Pkt. 8.5. wie folgt behandelt:
17. GR. vom 21.03.2013 114<br />
Haus- und Grundbesitzhaftpflicht Messegelände<br />
<strong>Die</strong> Energie <strong>Ried</strong> hat für das Messegelände eine Haus- und Grundbesitzhaftpflicht<br />
abgeschlossen, die de facto von der Stadt bezahlt wird, da diese ebenfalls bei der<br />
Verrechnung der Gebrauchsabgabe durch die Stadt in Abzug gebracht wird.<br />
Der Finanzausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 24.11.2009 einst<strong>im</strong>mig vor, dass<br />
die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht der Energie <strong>Ried</strong> für das Messegelände von der<br />
Energie <strong>Ried</strong> getragen werden muss und nicht von der Vorschreibung der<br />
Gebrauchsabgabe abgezogen werden darf.<br />
A<strong>ntrag</strong>:<br />
Vorgangsweise i.S. Finanzausschuss genehmigt.<br />
Beschluss:<br />
Vollinhaltlich <strong>im</strong> Sinne des A<strong>ntrag</strong>es.<br />
Abst<strong>im</strong>mung:<br />
einst<strong>im</strong>mig<br />
Bis dato hat sich trotz des Stadtratsbeschlusses nichts verändert und daher wurden<br />
der Stadt über die Verrechnung der Gebrauchsabgabe die Versicherungsprämien<br />
(seit 2007) von insgesamt € 16.528,43 in Rechnung gestellt.<br />
Der Finanzausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.11.2012 einst<strong>im</strong>mig wiederum<br />
vor, dass die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht der Energie <strong>Ried</strong> für das Messegelände<br />
von der Energie <strong>Ried</strong> getragen werden muss und nicht von der Vorschreibung<br />
der Gebrauchsabgabe abgezogen werden darf.<br />
A<strong>ntrag</strong>:<br />
Vorgangsweise iS Finanzausschuss genehmigt.<br />
Beschluss:<br />
Vollinhaltlich <strong>im</strong> Sinne des A<strong>ntrag</strong>es.<br />
Abst<strong>im</strong>mung:<br />
Mehrst<strong>im</strong>mig (1 St<strong>im</strong>menthaltung: FPÖ, Vizebgm. Mag. Ernst Reiter).“<br />
Aufgrund des Stadtratsbeschlusses wurde der Betrag iHv € 16.528,43 in der nächstfolgenden<br />
Abrechnung in Abzug gebracht und auch <strong>im</strong> Schreiben vom 05.02.2013<br />
der Energie <strong>Ried</strong> mitgeteilt:<br />
Sehr geehrte Herren Geschäftsführer!<br />
<strong>Die</strong>se Angelegenheit wurde in der Vergangenheit bereits in mehreren Sitzungen des<br />
Stadtrates diskutiert, zuletzt in der Sitzung vom 29.11.2012.<br />
In dieser Sitzung sind die Stadtratsmitglieder zur Auffassung gelangt, dass die Haus-
17. GR. vom 21.03.2013 115<br />
und Grundbesitzhaftpflicht der Energie <strong>Ried</strong> für das Messegelände von der Energie<br />
<strong>Ried</strong> getragen werden muss und nicht von der Vorschreibung der Gebrauchsabgabe<br />
abgezogen werden darf.<br />
Daher werden wir bei der Verrechnung Gebrauchsabgabe / Straßenbeleuchtung (4.<br />
Quartal 2012) den offenen Betrag iHv € 16.528,43 in Abzug bringen. Es ergibt sich<br />
somit ein noch zu überweisender Betrag von € 7.375,61,-.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Der Bürgermeister<br />
Albert Ortig<br />
Am 12.2.2013 teilte Mag. Binder der Finanzverwaltung telefonisch Folgendes mit:<br />
1.<br />
<strong>Die</strong> Energie zahlt die Versicherungsprämien nicht, da lt. Mag. Binder in der damaligen<br />
Stadtratssitzung (Anmerkung: Stadtrat vom 08.02.2007) den Geschäftsführern<br />
zugesagt wurde, dass diese nicht zu bezahlen sind.<br />
2.<br />
Mag. Binder ergänzte, dass es in dieser Sitzung auch eine Zusage des Bürgermeisters<br />
gegeben habe, dass die Stadt die Haftung übern<strong>im</strong>mt.<br />
3.<br />
Mag. Binder ersuchte um die Übermittlung des damaligen Stadtratsbeschlusses. Von<br />
Seiten der Finanzverwaltung wurde entgegnet, dass eine Herausgabe von Stadtratsbeschlüssen<br />
nicht zulässig ist, da die Sitzungen nicht öffentlich sind.<br />
4.<br />
Abschließend wurde von Mag. Binder noch bemerkt, dass die Stadtgemeinde ohnehin<br />
genügend Geld von der Energie erhält und man daher über einen derartigen Bagatellbetrag<br />
nicht diskutieren bräuchte.<br />
Bezüglich Punkt 1 wird ergänzt, dass es laut Stadtratsprotokoll vom 08.02.2007 eine<br />
Besprechung mit den Geschäftsführern am 05.02.2007 gegeben hat und über die Besprechung<br />
in der Stadtratssitzung berichtet, diskutiert und der Tagesordnungspunkt<br />
zurückgestellt wurde.<br />
Bezüglich Punkt 2 steht <strong>im</strong> Protokoll einer anderen Stadtratssitzung (Stadtrat vom<br />
12. April 2007) Folgendes: „ Herr Bgm. Albert Ortig erklärt in der Messebesprechung<br />
am 05.03.2007, dass die Stadt <strong>Ried</strong> für die Geländeteile, die öffentlich genutzt<br />
werden, die Haftung übern<strong>im</strong>mt. Eine Versicherung wird von der Stadt abgeschlossen.“<br />
Ein Beschluss, dass die Stadtgemeinde die Versicherung übern<strong>im</strong>mt, wurde jedoch<br />
nicht gefasst.<br />
Grundsätzlich wird festgehalten, dass <strong>im</strong>mer der zuletzt geltende Beschluss (Stadtrat<br />
vom 29.11.2012) gilt und es wird daher von Seiten der Finanzverwaltung appelliert,<br />
eine Lösung des Punktes herbeizuführen.
17. GR. vom 21.03.2013 116<br />
Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />
vor, die Generalversammlung anzuweisen, dass die Versicherungsprämien Haus- und<br />
Grundbesitzhaftpflicht für das Messegelände von der Energie <strong>Ried</strong> zu zahlen sind.<br />
Von der Geschäftsführung der Energie <strong>Ried</strong> wird <strong>im</strong> Vorfeld der GR-Sitzung noch<br />
einmal darauf hingewiesen, dass eine Schneeräumung sicherzustellen ist, da ansonsten<br />
eine grobfahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Verkehrssicherungspflichten<br />
gegeben wäre.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der Anweisung der Generalversammlung,<br />
dass die Versicherungsprämien Haus- und Grundbesitzhaftpflicht<br />
für das Messegelände von der Energie<br />
<strong>Ried</strong> zu zahlen sind sowie der haftbefreienden Wirkung<br />
für die Energie <strong>Ried</strong> – wie vom Berichterstatter<br />
vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum<br />
Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 117<br />
12. Finanzangelegenheiten<br />
12.6 Abschreibung Interessentenbeiträge FACC<br />
Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />
„Der Stadtrat der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> hat in seinen Sitzungen vom 11.3.1999<br />
und 8.3.2001 zur Sicherung des FACC-Standortes in <strong>Ried</strong> i.I. die Kanalanschlussergänzungsbeiträge<br />
und Verkehrsflächenbeiträge auf die Dauer von 10 Jahren einst<strong>im</strong>mig gestundet,<br />
mit der Option, diese bei Erhalt des Wirtschaftsstandortes in <strong>Ried</strong> i.I. unter best<strong>im</strong>mten<br />
Voraussetzungen abzuschreiben. Nach Ablauf der Stundungsfrist wurde, da eine<br />
Entrichtung der Gebühr nicht erfolgte, der Säumniszuschlag der lt. Auffassung des<br />
Amtes noch offenen Beiträge zur Vorschreibung gebracht.<br />
<strong>Die</strong> Prüfung der Aufsichtsbehörde hat aufgrund der von der Stadtgemeinde vorgelegten<br />
Unterlagen ergeben, dass hinsichtlich der Gebühren eine Einhebungsverjährung eingetreten<br />
ist. <strong>Die</strong>s deshalb, weil innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist keine zur Durchsetzung<br />
des Anspruchs nach außen erkennbare Amtshandlung <strong>im</strong> Sinne des hier noch<br />
maßgeblichen § 184 Abs. 2 Oö. LAO 1996 unternommen wurde.<br />
Da damit diese Abgaben uneinbringlich geworden sind, nach § 184 Oö. LAO 1996 zum<br />
Verjährungszeitpunkt 31.12.2006, können fällige Abgabenschulden von Amtswegen<br />
durch Abschreibung gelöscht werden, wenn alle Möglichkeiten erfolglos versucht wurden<br />
oder Einbringungsmaßnahmen offenkundig aussichtslos sind und aufgrund der Sachlage<br />
nicht angenommen werden kann, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Erfolg<br />
führen werden. Durch die verfügte Abschreibung erlischt der Abgabenanspruch.<br />
<strong>Die</strong> Kanalanschlussergänzungs- und Verkehrsflächenbeiträge in der Höhe von<br />
€ 126.837,77 (Bauabschnitt 2 FACC) und dieser Säumniszuschlag gemäß Nebengebührenbescheid<br />
vom 10.7.2012 (Gem902/12/Mag.Ma./Gru) in der Höhe von € 2.536,76 sind<br />
abzuschreiben und wird der Bescheid mangels Rechtsgrundlage (Erlöschen der Hauptschuld)<br />
ersatzlos aufgehoben.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der Abschreibung der Kanalanschlussergänzungs-<br />
und Verkehrsflächenbeiträge in Höhe von<br />
€ 126.837,77 und Säumniszuschlag in Höhe von<br />
€ 2.536,76 wegen Einhebungsverjährung – wie vom<br />
Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind,<br />
wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 118<br />
12. Finanzangelegenheiten<br />
12.7 Kanalanschlussbeitragsordnung 2013 - Berichtigung<br />
Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />
„<strong>Die</strong> Anschlussbeitragssätze werden an Hand eines m²-Schlüssels an die jeweiligen Mindestgebühren<br />
des Landes angepasst.<br />
Aufgrund eines Redaktionsversehens wurde der Betrag in der Kanalanschlussbeitragsordnung<br />
2013 nicht korrigiert und so auch kundgemacht. <strong>Die</strong>ser ist daher formell zu berichtigen<br />
und die Verordnung hinsichtlich dieses Wertes von € 13,29 auf € 13,57 abzuändern.<br />
V e r o r d n u n g<br />
des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> vom 21. März 2013, mit der auf<br />
Grund des Oö. Interessentenbeiträge-Gesetzes 1958, LGBl 1958/28 idF LGBl 1973/57<br />
und des § 14 Abs 1 Z 13 Finanzausgleichsgesetzes 2008 BGBl I 2007/103 idF 2012/82<br />
die Kanalanschlussbeitragsordnung 2013 der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> vom 13.<br />
Dezember 2012 wie folgt abgeändert wird.<br />
1. Im § 3 Kanalanschlussbeitrag Absatz b.) wird der Betrag „€ 13,29“ durch den Betrag<br />
„€ 13,57“ ersetzt.<br />
2. <strong>Die</strong>se Verordnung tritt mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft.<br />
Der Bürgermeister:<br />
Albert Ortig<br />
Angeschlagen am: 22.03.2013<br />
Abgenommen am: 08.04.2013“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden
17. GR. vom 21.03.2013 119<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der Verordnung der Abänderung der Kanalanschlussbeitragsordnung<br />
2013 – wie vom Berichterstatter<br />
vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />
zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 120<br />
12. Finanzangelegenheiten<br />
12.8 Infrastrukturbeitrag Energie <strong>Ried</strong> GmbH<br />
Der Vorsitzende und Obmann des Finanzausschusses, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />
„ Im Zusammenhang mit den Grabungsarbeiten (Geothermie, Kanal, Wasser etc.) sind an<br />
den betroffenen Straßenzügen Schäden entstanden. <strong>Die</strong>se sind zu erheben und dann in einem<br />
Infrastrukturbeitrag einzufordern.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der Feststellung der Schadensbilder – wie<br />
vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />
sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />
erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 121<br />
13. Verein zur Förderung der Infrastruktur der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> & Co KG<br />
13.1 Rechnungsabschluss 2012<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />
„Gemäß Pkt 7.2 des KG-Vertrages muss der geschäftsführende Komplementär binnen<br />
fünf Monaten nach Beendigung des Geschäftsjahres den Rechnungsabschluss für das vorangegangene<br />
Geschäftsjahr aufstellen und der Gesellschafterversammlung zur Bewilligung<br />
vorlegen.<br />
Damit der Bürgermeister das St<strong>im</strong>mrecht in der Gesellschafterversammlung ausüben darf<br />
(als Vertreter der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I.), ist vor der Gesellschafterversammlung der<br />
Rechnungsabschluss <strong>im</strong> Gemeinderat zu beschließen.<br />
1. Einnahmen-/Ausgabenrechnung<br />
a). Einnahmen-/Ausgabenrechnung 2012 – nach Post<br />
<strong>Die</strong> Einnahmen-/Ausgabenrechnung 2 0 1 2 schließt mit<br />
Einnahmen von € 244.959,76 und<br />
Ausgaben von € 244.959,76 ab.<br />
Im Nachtragsvoranschlag 2012 wurde von einem Verlust in Höhe von € - 96.500,- ausgegangen,<br />
der sich <strong>im</strong> Rechnungsabschluss 2012 auf € - 77.708,55 verbessert hat.<br />
NVA 2012 RA 2012<br />
Post Bezeichnung Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben<br />
8240 Einnahmen aus Vermietung u. Verpachtung 112.600,00 112.512,72<br />
8241 Betriebskosten 54.200,00 54.708,06<br />
6100 Instandhaltung von Grund und Boden 0,00 250,46<br />
6140 Instandhaltung von Gebäuden 22.000,00 17.359,36<br />
6420 Beratungskosten 0,00 330,00<br />
6500 Zinsen für Finanzschulden 78.000,00 74.515,75<br />
6520 Sonstige Zinsen 1.000,00 286,82<br />
6570 Geldverkehrsspesen 200,00 384,46<br />
6700 Versicherungen 7.200,00 5.510,01<br />
6800 Abschreibung für Abnutzung 115.700,00 110.699,60<br />
6900 Schadensfälle 0,00 1.848,97<br />
7100 Öffentliche Abgaben 1.500,00 331,47<br />
7110 Gebühren f. d. Benutzung v. Gemeindeeinr. 30.200,00 29.343,41<br />
7280 Entgelte für sonstige Leistungen 9.300,00 4.099,45<br />
8230 Zinserträge 0,00 30,43<br />
8280 Rückersätze von Einnahmen und Ausgaben 1.800,00 0,00<br />
9960 Gewinn- und Verlustkonto 96.500,00 77.708,55<br />
265.100,00 265.100,00 244.959,76 244.959,76
17. GR. vom 21.03.2013 122<br />
b). Einnahmen und Ausgaben - nach Gruppen und Abschnitten<br />
Gruppe<br />
Abschn.<br />
Bezeichnung Einnahmen Ausgaben<br />
0100 Beratungskosten 330,00<br />
0100 Entgelte für sonstige Leistungen 228,00<br />
0100 Hauptverwaltung 0,00 558,00<br />
0290 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung 19.759,80<br />
0290 Betriebskosten 13.818,03<br />
0290 Instandhaltung von Gebäuden 7.331,83<br />
0290 Zinsen für Finanzschulden Inland 7.375,95<br />
0290 Versicherungen 1.922,36<br />
0290 Abschreibung für Abnutzung 24.646,60<br />
0290 Schadensfälle 0,00<br />
0290 Öffentliche Abgaben 61,60<br />
0290 Gebühren für Benutzung von Gemeindeeinrichtungen 3.427,96<br />
0290 Entgelte für sonstige Leistungen 2.347,22<br />
0290 Amtsgebäude 33.577,83 47.113,52<br />
0 Hauptverwaltung - Amtsgebäude 33.577,83 47.671,52<br />
Gruppe<br />
Abschn.<br />
Bezeichnung Einnahmen Ausgaben<br />
2111 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung 40.757,28<br />
2111 Betriebskosten 11.241,51<br />
2111 Instandhaltung von Gebäuden 984,63<br />
2111 Zinsen für Finanzschulden 30.838,71<br />
2111 Abschreibung für Abnutzung 29.302,50<br />
2111 Schadensfälle 1.630,97<br />
2111 Öffentliche Abgaben 27,70<br />
2111 Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen 10.229,18<br />
2111 Volksschule 2 51.998,79 73.013,69<br />
2112 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung 15.676,56<br />
2112 Betriebskosten 14.942,44<br />
2112 Instandhaltung von Grund und Boden 250,46<br />
2112 Instandhaltung von Gebäuden 3.494,04<br />
2112 Zinsen für Finanzschulden 5.814,72<br />
2112 Versicherungen 900,77<br />
2112 Abschreibung für Abnutzung 25.215,88<br />
2112 Schadensfälle 218,00<br />
2112 Öffentliche Abgaben 205,42<br />
2112 Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen 10.342,21<br />
2112 Volksschule 3 30.619,00 46.441,50<br />
2140 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung 18.772,08<br />
2140 Betriebskosten 6.219,21<br />
2140 Sonstige Einnahmen 0,00<br />
2140 Instandhaltung von Gebäuden 943,24<br />
2140 Zinsen für Finanzschulden 14.585,52<br />
2140 Versicherungen 1.248,62<br />
2140 Abschreibung für Abnutzung 12.292,34<br />
2140 Öffentliche Abgaben 29,13<br />
2140 Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen 3.104,07<br />
2140 Entgelte für sonstige Leistungen 1.321,23<br />
2140 PTS 24.991,29 33.524,15<br />
2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 107.609,08 152.979,34
17. GR. vom 21.03.2013 123<br />
Gruppe<br />
Abschn.<br />
Bezeichnung Einnahmen Ausgaben<br />
8170 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung 17.547,00<br />
8170 Betriebskosten 8.486,87<br />
8170 GWG 0,00<br />
8170 Instandhaltung von Gebäuden 4.605,62<br />
8170 Zinsen für Finanzschulden 14.384,31<br />
8170 Versicherungen 1.438,26<br />
8170 Abschreibung für Abnutzung 19.242,28<br />
8170 Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen 2.239,99<br />
8170 Entgelte für sonstige Leistungen 203,00<br />
8 Aussegungshalle 26.033,87 42.113,46<br />
Gruppe<br />
Abschn.<br />
Bezeichnung Einnahmen Ausgaben<br />
9100 Zinsen 30,43 286,82<br />
9100 Geldverkehr 384,46<br />
9100 Öffentliche Abgaben 7,62<br />
9500 Zinsen für Finanzschulden 1.516,54<br />
9900 Gewinn/Verlust 77.708,55<br />
9910 Rückersätze Einnahmen und Ausgaben 0,00<br />
9 Finanzwirtschaft 77.738,98 2.195,44<br />
2. Kapitalkonten<br />
2.1. Eigenkapital<br />
Bezeichnung<br />
RA<br />
Endstand<br />
Zugang 2012 Abgang 2012<br />
31.12.2011<br />
31.12.2012<br />
Geleistete Pflichteinlage 1.000,00 1.000,00<br />
Einlage von BZ-Mittel Rathausumbau 350.000,00 46.964,00 396.964,00<br />
Einlage von BZ-Mittel Volksschule 2 92.060,00 92.060,00<br />
Einlage von LZ-Mittel Volksschule 2 92.060,00 92.060,00<br />
Einlage von BZ-Mittel Volksschule 3 35.000,00 35.000,00<br />
Einlage von LZ-Mittel Volksschule 3 35.000,00 35.000,00<br />
Einlage Eigenmittelanteil PTS 27.000,00 27.000,00<br />
Einlage Eigenmittelanteil Volksschule 3 90.011,81 90.011,81<br />
Einlage Eigenmittelanteil Aussegnungshalle 0,00 477,73 477,73<br />
Einlage von Gemeindeliegenschaften 3.421.321,78 3.421.321,78<br />
Liquiditätszuschuss 43.095,92 136.968,12 180.064,04<br />
Gemeinde - Ergebnis Verrechnungskonto -259.544,69 77.708,55 -337.253,24<br />
Gesamtsumme 3.927.004,82 184.409,85 77.708,55 4.033.706,12<br />
2.2. Fremdkapital
17. GR. vom 21.03.2013 124<br />
Schulden RA<br />
Endstand<br />
Zugang 2012 Tilung 2012 Zinsen 2012<br />
Bezeichnung 31.12.2011<br />
31.12.2012<br />
Schulden nach Projekten<br />
Amtsgebäude 384.362,00 25.147,71 7.375,95 359.214,29<br />
VS 2 1.856.881,22 117.366,59 30.838,71 1.739.514,63<br />
VS 3 303.005,99 19.824,81 5.814,72 283.181,18<br />
PTS 717.468,24 42.902,26 14.585,52 674.565,98<br />
Aussegnungshalle 697.681,23 43.353,21 14.384,31 654.328,02<br />
Zwischensumme 3.959.398,68 0,00 248.594,58 72.999,21 3.710.804,10<br />
Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
Stadtamt <strong>Ried</strong> 895.000,00 895.000,00 895.000,00 895.000,00<br />
Sparkasse <strong>Ried</strong> 770,00 1.843.000,00 1.340.000,00 1.516,54 503.770,00<br />
Zwischensumme 895.770,00 2.738.000,00 2.235.000,00 1.516,54 1.398.770,00<br />
Gesamtsumme 4.855.168,68 2.738.000,00 2.483.594,58 74.515,75 5.109.574,10<br />
Der Projekthaushalt sieht<br />
3. Projekthaushalt<br />
Einnahmen € 3.934.106,05 und<br />
Ausgaben von € 3.904.219,06 vor<br />
und es besteht somit ein Überschuss in der Höhe von € 29.886,99<br />
Bezeichnung Einnahmen Ausgaben<br />
Überschuss/<br />
Abgang<br />
Amtsgebäude 48.023,93 48.023,93 0,00<br />
Volksschule 2 0,00 472.552,35 -472.552,35<br />
Volksschule 3 0,00 0,00 0,00<br />
PTS 4.166,67 685.893,80 -681.727,13<br />
Aussegnungshalle 477,73 477,73 0,00<br />
Beteiligungen und Kapitalkonten 247.667,72 462.271,25 -214.603,53<br />
Zwischenfinanzierung 3.633.770,00 2.235.000,00 1.398.770,00<br />
3.934.106,05 3.904.219,06 29.886,99<br />
4. Erläuterungen zum Projekthaushalt<br />
Amtsgebäude –<br />
Bürgerservicestelle und Umbaumaßnahmen € 0,00<br />
In der Sitzung des Gemeinderates vom 27.3.2008 wurde der Grundsatzbeschluss zum Projekt<br />
Rathausumbau gefasst. Als wesentlicher Faktor für die Implementierung einer Bürgerservicestelle<br />
wurde die Schaffung der entsprechenden Räumlichkeiten angesehen. Zusätzlich wurde<br />
noch das Bauamt sowie diverse Räumlichkeiten <strong>im</strong> 2. Stock saniert.<br />
Genehmigte Bausumme (ohne Einrichtung): € 823.224<br />
Realisierungszeitraum: Inbetriebnahme Juli 2009<br />
Finanzierungszeitraum: 2009- 2012<br />
Finanzierungsplan: IKD(Gem)-311238/842-2012-Kep v.<br />
08.10.2012<br />
Adaptierung der Volksschule 2 Fehlbetrag 2012 € 472.552,35
17. GR. vom 21.03.2013 125<br />
<strong>Die</strong> Erweiterung und Sanierung der Volksschule 2 wurde vorgezogen und es wurde daher mit<br />
Oktober 2009 mit dem Bau begonnen.<br />
<strong>Die</strong> Anschaffung der Einrichtung erfolgt direkt durch die Stadtgemeinde. (Bausumme mit<br />
Einrichtung € 3.081.627)<br />
Genehmigte Bausumme (ohne Einrichtung): € 2.836.935<br />
Realisierungszeitraum: 2009 – 2011<br />
Finanzierungszeitraum: 2009 – 2021<br />
Finanzierungsplan: IKD(Gem)-311238/714-2009-Kep v.<br />
19.10.2009<br />
<strong>Die</strong> Endabrechnung liegt noch nicht vor.<br />
Adaptierung der PTS <strong>im</strong> Gebäude der<br />
ehemaligen Bezirksbauernkammer Fehlbetrag 2012 € 681.727,13<br />
<strong>Die</strong> Bauarbeiten wurden 2009 abgeschlossen. <strong>Die</strong> Bausumme beläuft sich auf € 1.484.990.<br />
Mit Schreiben vom 2.12.2010 langte ein neuer Finanzierungsplan ein. <strong>Die</strong> genehmigte Bausumme<br />
(ohne Einrichtung) beläuft sich auf € 1.443.476. Im Schreiben der Direktion Bildung<br />
und Gesellschaft vom 18.11.2010 wird die Abweichung zum BZ-A<strong>ntrag</strong> wie folgt begründet.<br />
:<br />
"Zu den Kosten für die Ausstattung (Kommunikationsanlage, Medien- und Vortragstechnik,<br />
EDV, Inventar Küche) von € 41.306 inkl. Mwst. der EDV-Installation für die Vernetzung mit<br />
dem Stadtamt in Höhe von € 26.800 excl. Mwst. sowie für die Montage einer mobilen<br />
Trennwand zur Verbesserung der Veranstaltungsraumsituation von € 11.000 excl. Mwst. ist<br />
die Gewährung von Schulbauförderungsmitteln nicht vorgesehen, da für diese Maßnahmen<br />
kein unbedingtes schulisches Erfordernis besteht bzw. Lehrmittel vom Schulerhalter bereitzustellen<br />
sind. Weiters sollen die Kosten für div. Verbesserungsmaßnahmen von € 19.500 excl.<br />
Mwst. <strong>im</strong> ursprünglich genehmigten Kostenrahmen untergebracht werden. Wir ersuchen um<br />
Kenntnisnahme."<br />
Genehmigte Bausumme: € 1.443.500<br />
Realisierungszeitraum: 2008 – 2009<br />
Finanzierungszeitraum: 2008 – 2014<br />
Finanzierungsplan: IKD(Gem)-311238/784-2010-Kep v. 2.12.2010<br />
<strong>Die</strong> Endabrechnung liegt noch nicht vor.<br />
Sanierung Aussegnungshalle Fehlbetrag 2012 € 0,00<br />
Genehmigte Bausumme : € 744.800<br />
Realisierungszeitraum: 2008<br />
Finanzierungszeitraum: 2008 - 2010<br />
Finanzierungsplan: IKD(Gem)-311238/774-2010-Kep v.14.9.2010<br />
Mag. Mattes erläutert die Zahlen und es wurden alle Fragen zum Rechnungsabschluss beantwortet.
17. GR. vom 21.03.2013 126<br />
Der Vorstand des VFI hat in seiner Sitzung vom 11.3.2013 einst<strong>im</strong>mig beschlossen, den<br />
Rechnungsabschluss 2012 in der vorliegenden Form dem Gemeinderat und der Gesellschafterversammlung<br />
zur Behandlung und Beschlussfassung vorzulegen.<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit dem Rechnungsabschluss 2012 VFI – wie<br />
vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />
sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />
erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehrst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />
8 Gegenst<strong>im</strong>men (SPÖ).
17. GR. vom 21.03.2013 127<br />
14. Personalangelegenheiten<br />
14.1 Belohnungen<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />
„Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2012 die Amtsleitung beauftragt, mit den<br />
Gruppenleitern ein Belohnungsmodell zu erarbeiten. <strong>Die</strong>ses wurde in der Führungsklausur<br />
am 6.und 7. Dezember 2012 von den Gruppenleitern erarbeitet und <strong>im</strong> Stadtrat vom<br />
07.03.2013 vorgestellt. <strong>Die</strong> Eckpunkte werden <strong>im</strong> Folgenden kurz dargestellt.<br />
Rechtsgrundlage:<br />
Nach § 202 Gemeindedienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 kann der <strong>Die</strong>nstgeber in einzelnen<br />
Fällen für außergewöhnliche <strong>Die</strong>nstleistungen Belohnungen mit Beschlussfassung<br />
des Gemeindevorstandes an Bedienstete zuerkennen. Bei der Festsetzung der Höhe der<br />
Belohnung ist auf die Bedeutung der <strong>Die</strong>nstleistung Rücksicht zu nehmen.<br />
Was soll belohnt werden:<br />
Grundsätzlich belohnt werden sollen:<br />
z.B. außergewöhnliches Engagement (wie z.B. Eigeninitiativen zum Vorteil des Arbeitgebers),<br />
Verwertung von besonderen Ausbildungen, besondere Mehrleistungen <strong>im</strong> Zusammenhang<br />
mit Projekten, (umgesetzte) Vorschläge zur Verbesserung von Arbeitsleistungen,<br />
Kosteneinsparungen, außergewöhnliche Krankenstandvertretungen, etc.<br />
Angesprochen wurden dabei zB außergewöhnlicher Winterdienst- oder Sonderreinigungsaufwand<br />
<strong>im</strong> Zusammenhang mit Baumaßnahmen, besonders verschmutzte WC bei<br />
öffentlichen Veranstaltungen usw.<br />
Wie hoch soll die Belohnung sein?<br />
Diskutiert wurde das Modell des Magistrats Steyr, das 0,25 % der einzelnen Gruppenbruttogehaltssummen<br />
für Belohnungen zur Verfügung stellt, die auch von den Gruppen<br />
vergeben werden können.<br />
Aufgrund der geringeren Größe der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> ergeben sich hier <strong>im</strong> Detail zu<br />
geringe Belohnungssummen, sodass vorgeschlagen wird, 0,4 % der Bruttosummen, das<br />
wären rund 20.000 Euro <strong>im</strong> Jahr grundsätzlich für Belohnungen zur Verfügung zu stellen.<br />
<strong>Die</strong> Belohnungen sollen nicht zwingend monetär sein, es könnten zB auch mit Gutscheinen<br />
besondere Leistungen anerkannt werden.<br />
<strong>Die</strong> Höhe der Belohnung soll mit max<strong>im</strong>al einem Monatsgehalt begrenzt werden.<br />
Wer erstellt Belohnungsvorschläge?<br />
Grundsätzlich wird vorgeschlagen, dass ein Gremium bestehend aus Bürgermeister,<br />
GruppenleiterInnen, Amtsleiter, Abteilungsleiter, Personalvertretung mit der Gleichbehandlungsbeauftragten<br />
den Vorschlag einmal jährlich erstellt und auch die Art und die<br />
Höhe der Belohnung festlegt. Jedes Mitglied der Gruppe kann Vorschläge einbringen.<br />
<strong>Die</strong>ser Vorschlag muss anschließend <strong>im</strong> Stadtrat beschlossen werden.<br />
Wann wird die Belohnung gewährt?<br />
<strong>Die</strong> Belohnung soll einmal jährlich nach Beschluss <strong>im</strong> letzten Stadtrat des Jahres gewährt<br />
werden.
17. GR. vom 21.03.2013 128<br />
Wie wird die Belohnung kommuniziert?<br />
Personen, denen eine Belohnung gewährt wird, sollen bei der Weihnachtsfeier vor den<br />
Vorhang geholt werden, wobei die Höhe und Art der Belohnung nicht bekannt gegeben<br />
wird.<br />
Mit der öffentlichen Bekanntgabe einer Belohnung soll das System auch transparent gehalten<br />
werden und orientiert sich damit an dem Steyrer Modell.<br />
Der Prüfungsausschuss hat das vorgestellte Konzept in seiner Sitzung am 22.1.2013 einst<strong>im</strong>mig<br />
begrüßt. Im Punkt „Wie die Belohnung kommuniziert werden sollte“ wurde<br />
noch angeregt, dass die Pro und Contras bei einer öffentlichen Bekanntgabe (Weihnachtsfeier)<br />
überlegt werden sollten.<br />
Der Stadtrat hat das Belohnungskonzept zust<strong>im</strong>mend zur Kenntnis genommen und<br />
schlägt in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat vor, 0,4% der<br />
Bruttolohnsummen für Belohnungen 2013 <strong>im</strong> Nachtragsvoranschlag und zukünftig jährlich<br />
für Belohnungen <strong>im</strong> Budget zur Verfügung zu stellen.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Stadtrat Erich Rohrauer ist prinzipiell für das Belohnungskonzept, befürchtet aber<br />
Neiddebatten unter den Mitarbeitern, wenn Belohnungen bei den Weihnachtsfeiern öffentlich<br />
bekannt gemacht werden. Er schlägt vor, diese Vorgangsweise zu überdenken.<br />
Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />
Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die damit einverstanden sind, 0,4 % der Bruttolohnsummen<br />
für Belohnungen 2013 <strong>im</strong> Nachtragsvoranschlag<br />
und zukünftig jährlich für Belohnungen <strong>im</strong><br />
Budget zur Verfügung zu stellen – wie vom Berichterstatter<br />
vorgetragen – wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />
die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 129<br />
15. Mitteilungen<br />
15.1 Überprüfung der BH <strong>Ried</strong> i.I. – Voranschlag 2013<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />
„Von der Bezirkshauptmannschaft <strong>Ried</strong> i.I. wurde der Prüfbericht zum Voranschlag 2013<br />
der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> übermittelt.“<br />
Der Prüfbericht wird vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegt der Originalverhandlungsschrift<br />
als wesentlicher Bestandteil bei.<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die die Überprüfung des Voranschlags 2013 durch<br />
die BH <strong>Ried</strong> zur Kenntnis nehmen, wollen zum Zeichen<br />
der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 130<br />
15. Mitteilungen<br />
15.2 Resolutionen<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />
„Zu den beschlossenen Resolutionen sind Antworten eingelangt.<br />
Umsatzsteuerpflicht bei Leistungserbringung <strong>im</strong> Rahmen von Kooperationen<br />
<strong>Die</strong> Parlamentsdirektion bestätigt den Erhalt der Resolution und teilt mit, dass die genannte<br />
Entschließung an die parlamentarischen Klubs zur Information weitergeleitet<br />
wurde.<br />
Das Bundesministerium für Finanzen teilt mit Schreiben vom 31. Jänner 2013<br />
nach ausführlichen Erläuterungen Folgendes mit:<br />
Auf Grund der <strong>im</strong> Umsatzsteuerprotokoll 2012 ausführlich ausgeführten europarechtlichen<br />
Vorgaben bzw. Beschränkungen kann dem gegenständlichen A<strong>ntrag</strong> nicht entsprochen<br />
werden.<br />
100 % atomstromfrei<br />
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft<br />
teilt mit Schreiben vom 14.02.2013 mit, dass die Zuständigkeit für das Energiewesen<br />
be<strong>im</strong> Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend liegt.<br />
Grundsätzlich bleibt der generelle Ausstieg aus der energetischen Nutzung der Kernenergie<br />
unser Ziel. Bis dahin gilt es, zum Schutz der österreichischen Bevölkerung und<br />
der Umwelt die Sicherheit von Kernkraftwerken, aber auch von anderen kerntechnischen<br />
Anlagen, ständig zu verbessern. Dass Österreich hier einen ganz wichtigen Beitrag leisten<br />
kann, haben die Stresstests für europäische Kernkraftwerke gezeigt. Auch wenn die<br />
Endergebnisse der Stresstests noch nicht vorliegen, gilt schon jetzt: Entweder werden<br />
Kernkraftwerke auf aktuelle Sicherheitsstandards und den Ergebnissen der Stresstests<br />
entsprechend nachgerüstet oder sie sind abzuschalten.<br />
Davon abgesehen können aber auch die Konsumentinnen und Konsumenten einen wichtigen<br />
Beitrag leisten, indem sie einen Stromversorger ohne Atomstrom <strong>im</strong> Versorgermix<br />
wählen. Laut aktuellem „Stromkennzeichnungsbericht“ der Energie-Control sind in Österreich<br />
mehr als 30 Stromanbieter am Markt tätig, die ausschließlich Strom aus erneuerbaren<br />
Energieträgern anbieten.<br />
Anlässlich des Atomstromgipfels am 16. April 2012 wurden weitere Verbesserungen be<strong>im</strong><br />
System der Stromkennzeichnung vereinbart: Demnach muss bis Ende 2013 der an Haushalte<br />
gelieferte und bis Ende 2015 der an Unternehmen gelieferte Strom zur Gänze gekennzeichnet<br />
sein. Zu diesem Zweck wird auch ein eigenes „Atomstromfrei-Gütesiegel“<br />
geschaffen.“<br />
<strong>Die</strong>se werden vom Berichterstatter vollinhaltlich verlesen und liegen dem Protokoll bei.
17. GR. vom 21.03.2013 131<br />
16. Dringlichkeitsanträge gemäß § 46 (3) der OÖ GemO 1990<br />
16.1 Einleitung Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/71 und Bebauungsplanänderung<br />
Nr. 2/152 – SC <strong>Ried</strong> Dr.-Franz-Berger-Straße/Grenzgasse<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />
„Im Zuge der Planung sind noch geringfügige Änderungen <strong>im</strong> Projekt erfolgt. In dem<br />
derzeit rechtsgültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sind diese Änderungen<br />
noch zu berücksichtigen<br />
1. In der Dr.-Franz-Berger-Straße wurde die Zu- und Ausfahrt in die Tiefgarage neu geregelt.<br />
Es ist nur mehr eine Ausfahrtsrampe zu berücksichtigen. <strong>Die</strong> Dr.-Franz-Berger-<br />
Straße wird mit einem kleinen Teil der Tiefgarage und der Ausfahrt aus dieser unterbaut.<br />
Ebenso ist die Ausfahrtsrampe in der Dr.-F.-Berger-Straße vorgesehen. Im Bebauungsplan<br />
ist dies planlich dargestellt.<br />
2. Der Radweg von der Grenzgasse zur Frankenburger Straße wird als öffentliches Gut<br />
<strong>im</strong> Flächenwidmungs- und Bebauungsplan dargestellt.<br />
3. Entlang der Frankenburger Straße sind geringfügige Grenzänderungen aufgrund der<br />
Straßenführung berücksichtigt.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Stadtrat Max Gramberger stellt mit Genugtuung fest, dass nun nur mehr eine Rampe anstatt<br />
der ursprünglich geplanten vier Rampen verwirklicht werden soll, was die GRÜNEN<br />
gleich von Beginn an angeregt haben und dafür sehr viel Kritik einstecken mussten. Er ist<br />
zufrieden, dass von den Vorschlägen der GRÜNEN wenigstens die Reduktion auf eine<br />
Rampe umgesetzt wird. <strong>Die</strong> Dr.-Franz-Berger-Straße werde davon profitieren.<br />
Für Bürgermeister Albert Ortig ist die nunmehrige Variante einfach die beste Lösung, die<br />
vom Betreiber erkannt und umgesetzt wurde.<br />
Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />
Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit der Einleitung der Flächenwidmungsplanänderung<br />
Nr. 4/71 und Bebauungsplanänderung Nr.<br />
2/152 – wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />
sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung<br />
die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 132<br />
16. Dringlichkeitsanträge gemäß § 46 (3) der OÖ GemO 1990<br />
16.2 Hallenbad – Bekanntgabe der vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmen<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />
„Das statische Gutachten von DI Weilhartner für das Hallenbad <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> vom<br />
Dezember 2012 hat ergeben, dass der Betrieb des Hallenbades über den Ferienbeginn<br />
2013 hinaus nicht mehr möglich ist. Um <strong>im</strong> Zusammenhang mit einer allfälligen kompletten<br />
Beendigung des derzeitigen Pachtverhältnisses Sicherheit zu gewinnen, wurde das<br />
Architekturbüro Bauböck mittels Notanordnung mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt,<br />
die die erforderliche Basis dafür sein sollte, ob hier ein Weiterbetrieb finanzierbar und<br />
möglich ist.<br />
Vorgaben waren:<br />
Das Hallenbad soll als Anlage mit Schulschw<strong>im</strong>mbereich ( zwei bis drei Bahnen mit 25<br />
m Länge) und einem familienfreundlichen Bereich sowie einem Schwerpunkt auf Saunaund<br />
Wellnessbereich konzipiert werden, wobei insbesondere ein Saunabereich <strong>im</strong> Freien<br />
(Saunadorf) berücksichtigt werden soll. <strong>Die</strong> Studie hat auch eine Bewertung der jeweiligen<br />
Gesamterrichtungskosten zu beinhalten, wobei eine Kostenobergrenze mit rund 10<br />
Millionen Euro eingehalten werden soll.<br />
Arch. DI Werner Bauböck hat die Analyse über die drei mögliche Standorte für den Neubau<br />
eines Hallenbades in <strong>Ried</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> <strong>im</strong> Stadtrat am 07. März 2013 vorgestellt. <strong>Die</strong>se<br />
drei möglichen Standorte sind<br />
- das bestehende Hallenbad unter Einbeziehung von Teilen des benachbarten Bauhofgeländes<br />
(max<strong>im</strong>al 50 % der Grundfläche),<br />
- das Messegelände und<br />
- das Freibad unter Einbeziehung angrenzender Grundstücke.<br />
In der zusammenfassenden Wertung, die grundsätzlich ohne politische Gewichtung der<br />
einzelnen Vor- und Nachteile erfolgt ist, ergeben für den Neubau Kostenvorteile am<br />
Standort des bestehenden Hallenbades. Im laufenden Betrieb lässt der kombinierte Standort<br />
mit dem Freibad aufgrund von Synergien niedrigere Kosten erwarten. Der Standort<br />
Messegelände eröffnet die Möglichkeit, das Hallenbad in Zukunft um weitere Sportstätten<br />
zu ergänzen.<br />
Am Standort Freibad wurden konkret die Anbindung an die Fernwärme und eine alternative<br />
Gasversorgung überprüft.<br />
Im Hinblick auf die erforderliche abgangsfreie Führung des Hallenbades wurde das Büro<br />
Plankenauer mit der Erstellung einer Betriebskostenanalyse für alle drei Standortvarianten<br />
einst<strong>im</strong>mig beauftragt und anschließend sollen weitere Überlegungen hinsichtlich des<br />
Standortes angestellt werden. <strong>Die</strong> Überprüfung des Büros Plankenauer umfasst<br />
- Einzugsbereich<br />
- Besucherfrequenz<br />
- Besucherstruktur<br />
- Energiebezugskosten<br />
- Betriebsmittel<br />
- Personalkosten,<br />
wobei eine Wasserfläche von 433 m² analog den Vorgaben Architekturbüro Bauböck als<br />
Ausgangspunkt dient.“
17. GR. vom 21.03.2013 133<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Stadtrat Max Gramberger möchte wissen, wer konkret die abgangsfreie Führung fordere.<br />
<strong>Die</strong>se Bedingung sei relativ schwierig zu erfüllen.<br />
Bürgermeister Albert Ortig erwidert in scharfen Worten, dass dies nur dann schwierig zu<br />
erfüllen sei, wenn sich jemand offensichtlich <strong>im</strong> Grunde keine Gedanken darüber mache<br />
oder sich ernsthaft damit auseinandersetzen wolle, dass es ein Hallenbad für <strong>Ried</strong><br />
auch in Zukunft geben solle. <strong>Die</strong>s sei nur unter der Voraussetzung von selbst festgelegten<br />
Parametern möglich, erstens 10 Millionen Euro Obergrenze, zweitens die paar<br />
Nutzungsvarianten und drittens ein Betrieb ohne Betriebskostenabgang. Das sei auch<br />
eine Vorgabe des Landes und Voraussetzung, um entsprechende Genehmigungen für<br />
Darlehensaufnahmen auf der einen Seite und für Bedarfszuweisungen und Landeszuschüsse<br />
auf der anderen Seite zu erhalten. <strong>Die</strong>se Grundvoraussetzungen sind seiner<br />
Meinung nach zu erfüllen, denn eine Neuerrichtung von einem Hallenbad in Verbindung<br />
mit Abgängen in der derzeitigen Höhe und eine damit verbundene Refinanzierung<br />
der Investitionskosten, wobei erst ab 2017 mit den ersten Bedarfszuweisungen zu<br />
rechnen sei, wäre für die Stadt nicht finanzierbar. Nachdem einst<strong>im</strong>mig für diese Vorgangsweise<br />
votiert wurde, gehe er nach wie vor davon aus, dass man versuchen solle,<br />
das Schul-, Sport- und Vereinsschw<strong>im</strong>men auch in Zukunft neben den anderen Nutzungen<br />
zu ermöglichen. <strong>Die</strong> Umsetzung eines Hallenbadneubaues sei ausschließlich<br />
unter diesen Voraussetzungen gewährleistet. Alles andere sei ein Gerede, eine Träumerei,<br />
eine Unverantwortlichkeit, auch nur daran zu denken, solch ein Projekt in einer<br />
anderen Form umzusetzen.<br />
Vizebürgermeister Michael Steffan richtet sich direkt an Stadtrat Max Gramberger. Er hält es<br />
für entbehrlich, sich zu diesem Zeitpunkt zu äußern und Vermutungen anzustellen,<br />
was gehe und was nicht gehe. Da hätte man sich die einst<strong>im</strong>migen Beschlüsse und Beauftragungen<br />
diverser Experten ersparen können, wenn man vermeintlich selbst genug<br />
Experte sei, um zum Beispiel diese Betriebskostenanalyse zu machen. Es habe eingehende<br />
Gespräche gegeben und man habe sich darauf geeinigt, das Büro Plankenauer<br />
zu beauftragen. Es sei für ein Projekt dieser Größenordnung mit der schwierigen finanziellen<br />
Herausforderung für die Stadt nicht dienlich, mit irgendwelchen Mutmaßungen,<br />
die man nicht einmal belegen kann, in die Medien zu gehen und dadurch die<br />
Bestrebungen mehr oder weniger zu torpedieren. Man müsse sich da fragen, ob er als<br />
Verkehrsstadtrat, auch wenn dies nicht sein Ressort betreffe, dieses Projekt überhaupt<br />
haben wolle oder nicht. Zu diesem Thema fand eine gemeinsame Pressekonferenz<br />
statt, weil sich alle Fraktionen für einen Neubau des Hallenbades – sofern finanzierbar<br />
– ausgesprochen haben. Es war auch ausgemacht, sich zum gegebenen Zeitpunkt bei<br />
Vorlage neuer Fakten – und nicht irgendwelche Mutmaßungen – wieder zusammenzusetzen<br />
und sich der Presse und der Öffentlichkeit zu stellen. Er erwarte sich in Zukunft<br />
von Stadtrat Gramberger mehr Zurückhaltung, so er ein Interesse habe an einem zukünftigen<br />
Hallenbad in <strong>Ried</strong>.<br />
Vizebürgermeister Mag. Ernst Reiter schließt sich den Ausführungen von Bürgermeister Ortig<br />
und Vizebürgermeister Steffan vollinhaltlich an und verurteilt die Ankündigungspolitik,<br />
die da betrieben worden sei. Er halte es für sehr gewagt und für Stadtrat Gramberger<br />
als GRÜNEN skurril, dann auch noch gleich die Forderung mit der Eishalle dranzuhängen,<br />
die ja als Energiefresser bekannt sei. Abgesehen davon, sei dies bei einer<br />
verantwortungsvollen Gemeindepolitik in den nächsten 20 Jahren nicht leistbar. Er
17. GR. vom 21.03.2013 134<br />
finde es unfair, den von seiner Fraktion vorgeschlagenen Standort be<strong>im</strong> Freibad von<br />
vorneherein auszuschließen, wenn man noch gar nicht wisse, zu welchen Erkenntnissen<br />
man bei Vorlage der Kosten-/Nutzenanalyse des Büros Plankenauer komme. Es<br />
solle der günstigste Standort ausgewählt werden. Hinsichtlich Abgang gäbe es die<br />
Aussage von Herrn Plankenauer, dass zumindest in den ersten Jahren ein Betriebsabgang<br />
von Null möglich sei. Wenn der Stadt dies in Aussicht gestellt werde, solle man<br />
das auch anstreben. Wir hätten ja nicht nur den Abgang zu decken, sondern auch die<br />
Refinanzierungs- bzw. Zwischenfinanzierungskosten zu bestreiten. Das Budget sehe<br />
zwar sehr erfreulich aus, aber es seien einige konjunkturabhängige Posten drinnen,<br />
wodurch er vor überzogenen Versprechungen und Forderungen warnt. Er verweist auf<br />
den jährlichen Abgang von Braunau mit jährlich mindestens 400.000 Euro, den sicher<br />
keiner wolle. Er empfiehlt abzuwarten und dann zu entscheiden.<br />
Stadtrat Max Gramberger versichert, die GRÜNEN hätten sich Gedanken über den<br />
Hallenbadneubau gemacht, jedoch keine Mutmaßungen angestellt, sondern Meinungen<br />
geäußert. Es gäbe auch Meinungen in der Bevölkerung, die man teilen könne oder<br />
nicht und grundsätzlich herrsche ja Meinungsfreiheit. Er sehe nicht, warum er mit einer<br />
Meinungsäußerung das Projekt Hallenbad gefährde. Wenn sich für den Standort<br />
Freibad günstigere Argumente finden, könne man ja den derzeit noch etwas distanzierten<br />
Standpunkt überdenken. Grundsätzlich wollen die GRÜNEN ein Hallenbad, aber<br />
es sei ihnen wichtig, es so zu planen, dass es nach der Errichtung auch genützt werde.<br />
<strong>Die</strong> Aussage von Herrn Plankenauer kenne er nicht, weil er nicht zur Sitzung geladen<br />
war. Eine Zurückhaltung zu diesem Thema halte er für nicht notwendig, weil er nicht<br />
glaube, dass eine Meinungsäußerung etwas kaputtmache. <strong>Die</strong> Planung solle lieber etwas<br />
länger dauern, dafür wirklich fundiert sein, Erweiterungsmöglichkeiten sollten in<br />
Betracht gezogen werden. Bei der Eislaufhalle könnte die Energiebilanz durch Synergieeffekte<br />
mit dem Hallenbad durchaus positiv werden, es wäre sinnvoll dies zusammenzuführen.<br />
Auch wenn man nicht auf den geforderten Nullabgang komme, müsse<br />
ein Hallenbad in <strong>Ried</strong> trotzdem möglich sein.<br />
Bürgermeister Albert Ortig verurteilt die Idee, eine erneuerte Eislaufhalle be<strong>im</strong> Hallenbad<br />
anzusiedeln, weil die Abwärme des Hallenbades über einen Wärmetauscher wieder <strong>im</strong><br />
Hallenbad verwendet werde und weil Eislaufhallen schon alleine aus Gründen der<br />
Energieeffizienz abzulehnen seien, ebenso würde man dadurch Atomstrom<strong>im</strong>porte<br />
grob fahrlässig fördern. Von den derzeit noch in Betrieb stehenden Hallen werde man<br />
sich zu gegebener Zeit vom sogenannten Natureis aus Energieeffizienzgründen verabschieden<br />
und den Energieraubbau beenden müssen. Es gäbe schon Kunststoffbeläge,<br />
die opt<strong>im</strong>al funktionieren. Man brauche ein wenig Phantasie, aber kein populistisches<br />
Dahergerede, man brauche ein persönliches Verantwortungsgefühl der Gesellschaft<br />
und Gemeinschaft gegenüber, das in Zeiten wie diesen nicht mit ernsthaften Überlegungen<br />
zu einem solchen Raubbau in Einklang zu bringen sei. Es gäbe außerdem eine<br />
ganze Reihe von Hallen, die für sportliche Aktivitäten, zum Beispiel Eislaufen auf<br />
Kunststoffbelägen, zur Verfügung stünden.<br />
Gemeinderat Dr. Christoph Bleckenwegner gibt seiner Enttäuschung über den Tonfall, der in<br />
dieser Sitzung den GRÜNEN gegenüber herrscht, Ausdruck.<br />
Vizebürgermeister Michael Steffan rechtfertigt sich mit dem Hinweis auf den Auslöser. Wenn<br />
ihm Kollege Gramberger vorwerfe, es gebe in <strong>Ried</strong> keine Meinungsfreiheit, könne<br />
man das nicht so stehen lassen. Bei einer persönlichen Meinungsäußerung müsse man<br />
dazusagen, dass es sich um eine solche handle. Kollege Gramberger suggeriere aber,<br />
der Betrieb des Hallenbades werde nicht möglich sein ohne Abgang. Er suggeriere der
17. GR. vom 21.03.2013 135<br />
Öffentlichkeit, dass uns das Land Oberösterreich die Latte zu hoch lege und der <strong>Ried</strong>er<br />
Gemeinderat oder ein Großteil davon gar kein Interesse daran habe, das Projekt zu<br />
verwirklichen. Weiters müsse festgestellt werden, dass sich Stadtrat Gramberger nicht<br />
an <strong>im</strong> Stadtrat oder in persönlichen Gesprächen getroffene Vereinbarungen hält. <strong>Die</strong>s<br />
nehme man zur Kenntnis, man werde sich aber nun auch nicht mehr an Absprachen<br />
mit ihm halten, das werde er heute noch sehen.<br />
Bürgermeister Albert Ortig meint, es gehe nicht an, dass man seit über einem Jahr<br />
ununterbrochen ein Verdrehen von Dingen und Unterstellungen in der Öffentlichkeit zur<br />
Kenntnis nehmen müsse. <strong>Die</strong>ses unakzeptable Verhalten werde in Zukunft nicht mehr toleriert<br />
werden.<br />
Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />
Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit der zust<strong>im</strong>menden Zurkenntnisnahme der<br />
Maßnahmen des Stadtrates – wie vom Berichterstatter<br />
vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum<br />
Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.
17. GR. vom 21.03.2013 136<br />
16. Dringlichkeitsanträge gemäß § 46 (3) der OÖ GemO 1990<br />
16.3 Auflassung Radfahrstreifen Innenstadt<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />
„<strong>Die</strong> Überprüfung der in der Innenstadt aufgebrachten Radfahrstreifen durch die Sicherheitswache<br />
hat ergeben, dass die Radfahrstreifen - sicherlich auch witterungsbedingt -<br />
eher wenig benützt werden. Probleme ergeben sich hauptsächlich auch dadurch, dass die<br />
Radfahrstreifen oft kurzzeitig durch die in zweiter Spur anhaltenden Fahrzeuge unbenutzbar<br />
sind. Dadurch müssen Radfahrer, die den Radfahrstreifen benutzen, auf die Gegenfahrbahn<br />
ausweichen, wodurch es zu Gefahrensituationen durch entgegenkommende<br />
Fahrzeuge kommen kann. Es wurden daher mehrere Organmandate von Fahrzeuglenkern<br />
wegen Haltens auf den Fahrradstreifen eingehoben und diesbezügliche Anzeigen an die<br />
BH erstattet. Zudem wurde festgestellt, dass Radfahrer nach wie vor auf den Gehsteig<br />
ausweichen, da sie sich durch rückwärtsfahrende Autofahrer gefährdet fühlen. Das Ausfahren<br />
stellt daher ein <strong>im</strong>manentes Sicherheitsproblem dar.<br />
Es wird daher vorgeschlagen, da die Sicherheit von Radfahrern auf den Radfahrstreifen<br />
nicht ausreichend sichergestellt werden kann und nur vermeintliche Sicherheit vorgespiegelt<br />
wird, die Radfahrstreifen der <strong>Ried</strong>er Innenstadtplätze aufzulassen. Dennoch soll sich<br />
das zuständige Gremium, der Verkehrsausschuss, mit der Möglichkeit einer generellen<br />
Radfahrlösung <strong>im</strong> Begegnungsverkehr auf den <strong>Ried</strong>er Plätzen auseinandersetzen und hier<br />
Lösungen erarbeiten.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Stadtrat Max Gramberger würde interessieren, was die Sicherheitswache überprüft habe.<br />
Das Zuparken der Radfahrstreifen werde durch Organmandate geregelt und sollte eigentlich<br />
kein Problem sein. Durch die Verordnung einer Temp30-Zone in der Innenstadt<br />
sehe er auch nicht unbedingt Gefahrensituationen durch entgegenkommende<br />
Fahrzeuge als gegeben an. Im Amtsvortrag werden keine Unfälle erwähnt und ihm<br />
selbst sei ebenfalls nichts dergleichen bekannt. Er bedauert, dass die winterbedingt geringe<br />
Nutzung der Radfahrstreifen nun zum Anlass genommen werde, diese <strong>im</strong> Juli-<br />
Gemeinderat als sinnvoll beschlossene Maßnahme zu revidieren und glaubt, dass Radfahrer<br />
in der Innenstadt einfach nicht erwünscht seien. Er selbst habe des Öfteren<br />
Längsparkplätze vorgeschlagen, dann wäre mehr Platz. Von der Radfahrinitiative<br />
selbst sei aber diese Variante gewählt worden, weil dadurch keine Parkplätze verloren<br />
gingen und die Sicherheit der Radfahrer durch den Abstand zu den parkenden Autos<br />
gewährleistet sei. Radfahrer seien trotzdem dazu aufgerufen, sich hier entsprechend<br />
vorsichtig zu verhalten. Das Ausweichen der Radfahrer auf die Gehsteige werde mit<br />
der Auflassung der Radfahrstreifen sicher wieder vermehrt vorkommen. Man solle<br />
sich gut überlegen, das hohe Engagement einzelner Privatpersonen und die freundlichen<br />
Geste an die Radfahrer wieder zunichte zu machen.<br />
Stadtrat Erich Rohrauer betont, dass die Argumente des Für und Wider ausführlich in den<br />
Sitzungen erwägt worden sind und das Gefahrenpotential der Radfahrstreifen <strong>im</strong>mer<br />
ein Thema gewesen sei. Be<strong>im</strong> Versuch, den Radfahrverkehr auf diese Weise zu führen,<br />
sei man leider eines Besseren belehrt worden, da ein Kind auf dem Radfahrstrei-
17. GR. vom 21.03.2013 137<br />
fen von einem Autofahrer niedergestoßen worden sei. <strong>Die</strong> Realität zeige, dass Autos in<br />
die Radfahrstreifen hineinparken oder in zweiter Spur stünden, wodurch die Radfahrer<br />
an einer gefahrlosen Nutzung der Streifen gehindert würden und erst wieder auf die<br />
Gehsteige auswichen, was er für höchst verantwortungslos halte. Er ersucht den Verkehrsausschuss<br />
und Stadtrat Gramberger, hier sensibilisierend einzuwirken.<br />
Vizebürgermeister Mag. Ernst Reiter erinnert daran, dass Verkehrsexperten die<br />
Radfahrstreifen für möglich gehalten haben. Doch theoretisch sei alles möglich, in der<br />
Praxis sehe es dann anders aus. Es habe nicht nur den einen erwähnten Unfall gegeben,<br />
sondern mehrere gefährliche Situationen täglich. Er versichert, dass seine Fraktion<br />
kein gefährliches Radfahren wolle, sondern ein sicheres, und zwar nicht nur in der<br />
Innenstadt, sondern in ganz <strong>Ried</strong>. Er verlangt ein Entfernen der Radfahrstreifen, nicht<br />
aus persönlichem Triumpfgefühl, weil seine Fraktion <strong>im</strong>mer dagegen war, sondern<br />
weil es die Sicherheit erfordere.<br />
Stadtrat Max Gramberger versteht auch vorsichtige Radfahrer auf Gehsteigen, vor allem auf<br />
breiten Gehsteigen wie am Hauptplatz. Er wolle gerne sensibilisierend einwirken,<br />
müsse dazu aber Alternativen anbieten.<br />
Gemeinderat-Ersatz DI <strong>Die</strong>ter Ehrenstorfer sieht die Gefährlichkeit der Radfahrstreifen darin,<br />
dass sie eine nicht vorhandene Sicherheit suggerierten. Vor allem die Schrägparkplätze<br />
seien ein Problem. Er persönlich fühle sich als Radfahrer sicherer, <strong>im</strong> fließenden Verkehr<br />
mitzufahren, als sich gegen die Einbahn mit schräg ausparkenden Autos konfrontiert<br />
zu sehen.<br />
Bürgermeister Albert Ortig erklärt, dass die Verordnung der Radfahrstreifen ein Versuch mit<br />
Bauchweh war. <strong>Die</strong> Sicherheitsproblematik sei durch die Polizei aufgezeigt worden.<br />
Es stehe außer Zweifel, dass hier eine Evaluierung notwendig sei. Er regt an, <strong>im</strong> Verkehrsausschuss<br />
und gemeinsam mit Verkehrsexperten eine generelle Lösung zu erarbeiten<br />
und zum Beispiel die Möglichkeit des Anbringens von Radfahrbegegnungsverkehr-Tafeln<br />
an allen Innenstadteinfahrten zu erörtern.<br />
Stadtrat Max Gramberger meint hingegen, dass ein allgemeines Fahren gegen die Einbahn<br />
durch gegebene Fahrbahnbreiten nicht möglich und auch nicht sinnvoll sei. Er verstehe<br />
die Ängste, glaube aber nicht, dass Herr Dr. Obermair von der BH einem generellen<br />
Radfahren gegen die Einbahn in der Innenstadt zust<strong>im</strong>men werde.<br />
Bürgermeister Albert Ortig fordert, man müsse den aufgezeigten Gefahren Rechnung tragen<br />
und das eminente Sicherheitsrisiko beenden. Wenn der Vorschlag Begegnungsverkehr<br />
nicht möglich sei, wäre es ihm lieber, Radfahrer würden an einzelnen Stellen absteigen<br />
und das Rad ein paar Meter schieben, als ein erhebliches Unfallrisiko einzugehen.<br />
Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />
Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit der Aufhebung der Radfahrstreifen Innenstadt<br />
und der Erarbeitung einer generellen Lösung –<br />
wie vom Berichterstatter vorgetragen – einverstan-
17. GR. vom 21.03.2013 138<br />
den sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die<br />
Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die mehrst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es<br />
(4 Gegenst<strong>im</strong>men: GRÜNE;<br />
1 St<strong>im</strong>menthaltung: SPÖ, Holzinger).
17. GR. vom 21.03.2013 139<br />
17. Allfälliges<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, eröffnet zum Punkt Allfälliges das Wort:<br />
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
17. GR. vom 21.03.2013 140<br />
Ende der Sitzung:<br />
22.26 Uhr<br />
Der Leiter des Stadtamtes:<br />
Der Vorsitzende:<br />
MMag. Peter Eckkrammer<br />
Stadtamtsdirektor<br />
Albert Ortig<br />
Bürgermeister<br />
Für die ÖVP: Für die FPÖ: Für die SPÖ:<br />
Clemens Mader Thomas D<strong>im</strong> Sabine Steffan<br />
Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderätin<br />
Für die GRÜNEN<br />
F.d.R.d.A.<br />
<strong>Die</strong> Schriftführerin:<br />
Max Gramberger<br />
Stadtrat<br />
Sabine Haury<br />
Gemeindebedienstete