A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis
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17. GR. vom 21.03.2013 30<br />
3. Grundangelegenheiten<br />
3.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen<br />
3.2.4 Flächenwidmungsplanänderung nr. 4/68 und Bebauungsplanänderung Nr.<br />
2/148 – Kreisverkehr Haager Straße Parz. 1056 und 1055/1<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> plant <strong>im</strong> Kreuzungsbereich Haager Straße mit der zukünftigen<br />
Verlängerung der Gutenbergstraße eine Kreisverkehrslösung.<br />
Der geplante Kreisverkehr bedingt Korrekturen der Straßen- bzw. Baufluchtlinien bei den<br />
tangierenden Grundstücken.<br />
Im Bereich des Grundstückes 1056 und der Grundstücksteilfläche 1055/1 werden unterschiedliche<br />
Geschoßzahlen und Geschoßflächenzahlen (GFZ) fixiert. Derzeit besteht auf<br />
dem Grundstück die Widmung M/II/0,6.<br />
Im Abstand von 60 m zur Haager Straße teilt die Grenzlinie die Parzelle in einen nördlichen<br />
Bereich mit III Geschoßen und GFZ 1,0 und einen südlichen Bereich mit II Geschoßen<br />
und GFZ 0,6.<br />
<strong>Die</strong> Bauweise wird von Gruppenbauweise (gr) auf Sonstige Bauweise (S1 – „Sonstige<br />
Bauweise“ Ausgehend von der bestehenden Parzellenstruktur offene Bauweise; nach<br />
Maßgabe der Oö. BauO sind solche Bauplätze nach erfolgter Bebauung teilbar oder gekuppelt<br />
oder gruppiert bebaubar“) geändert.<br />
<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />
Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss und Stadtrat hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />
vom 25.10.2012 die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />
<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />
Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />
07.01.2013 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />
Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 07.01.2013 verständigt.<br />
<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endete mit 11.02.2013 bzw. 04.03.2013.<br />
Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />
Land Oberösterreich – Kein Einwand<br />
Energie <strong>Ried</strong> – Kein Einwand<br />
Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />
die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Genehmigung<br />
vor.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden