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A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis

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17. GR. vom 21.03.2013 30<br />

3. Grundangelegenheiten<br />

3.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen<br />

3.2.4 Flächenwidmungsplanänderung nr. 4/68 und Bebauungsplanänderung Nr.<br />

2/148 – Kreisverkehr Haager Straße Parz. 1056 und 1055/1<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> plant <strong>im</strong> Kreuzungsbereich Haager Straße mit der zukünftigen<br />

Verlängerung der Gutenbergstraße eine Kreisverkehrslösung.<br />

Der geplante Kreisverkehr bedingt Korrekturen der Straßen- bzw. Baufluchtlinien bei den<br />

tangierenden Grundstücken.<br />

Im Bereich des Grundstückes 1056 und der Grundstücksteilfläche 1055/1 werden unterschiedliche<br />

Geschoßzahlen und Geschoßflächenzahlen (GFZ) fixiert. Derzeit besteht auf<br />

dem Grundstück die Widmung M/II/0,6.<br />

Im Abstand von 60 m zur Haager Straße teilt die Grenzlinie die Parzelle in einen nördlichen<br />

Bereich mit III Geschoßen und GFZ 1,0 und einen südlichen Bereich mit II Geschoßen<br />

und GFZ 0,6.<br />

<strong>Die</strong> Bauweise wird von Gruppenbauweise (gr) auf Sonstige Bauweise (S1 – „Sonstige<br />

Bauweise“ Ausgehend von der bestehenden Parzellenstruktur offene Bauweise; nach<br />

Maßgabe der Oö. BauO sind solche Bauplätze nach erfolgter Bebauung teilbar oder gekuppelt<br />

oder gruppiert bebaubar“) geändert.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss und Stadtrat hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />

vom 25.10.2012 die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />

Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />

07.01.2013 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />

Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 07.01.2013 verständigt.<br />

<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endete mit 11.02.2013 bzw. 04.03.2013.<br />

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Land Oberösterreich – Kein Einwand<br />

Energie <strong>Ried</strong> – Kein Einwand<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 26.02.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung wie vorgetragen zur Genehmigung<br />

vor.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden

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