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A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis

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17. GR. vom 21.03.2013 26<br />

3. Grundangelegenheiten<br />

3.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />

3.1.8 Flächenwidmungsplanänderung in der R.-Wilflingseder-Straße - Unterbrechung<br />

des Grünzuges für Aufschließung Dr. Auer<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Im Gemeinderat vom 20.10.2011 wurde eine Bebauungsplanänderung durchgeführt. Das<br />

<strong>im</strong> Bebauungsplan vorgesehene öffentliche Gut, welches noch nicht abgetreten wurde<br />

und als Zufahrt zu der Liegenschaft, bestehend aus den Parzellen 138/2,138/9, 141/3 und<br />

.789, wurde herausgenommen.<br />

Im Grundbuch wird nun diese Zufahrt zu dieser Liegenschaft als Geh- und Fahrtrecht in<br />

den Parzellen 138/16 und 138/1 eingetragen.<br />

Um die Ei<strong>ntrag</strong>ung eines Geh- und Fahrtrechtes in den Parzellen 137/2 und 138/3, die als<br />

Grünzug entlang der R.-Wilflingseder-Straße sich <strong>im</strong> Eigentum der Stadtgemeinde befinden,<br />

für die Zufahrt nicht durchführen zu müssen, wird vorgeschlagen, den Beginn der<br />

Zufahrt als öffentl. Gut <strong>im</strong> Bebauungsplan auszuweisen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Einleitung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungsverfahrens<br />

– wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen –einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.

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