A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis
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17. GR. vom 21.03.2013 26<br />
3. Grundangelegenheiten<br />
3.1 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Einleitungen<br />
3.1.8 Flächenwidmungsplanänderung in der R.-Wilflingseder-Straße - Unterbrechung<br />
des Grünzuges für Aufschließung Dr. Auer<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„Im Gemeinderat vom 20.10.2011 wurde eine Bebauungsplanänderung durchgeführt. Das<br />
<strong>im</strong> Bebauungsplan vorgesehene öffentliche Gut, welches noch nicht abgetreten wurde<br />
und als Zufahrt zu der Liegenschaft, bestehend aus den Parzellen 138/2,138/9, 141/3 und<br />
.789, wurde herausgenommen.<br />
Im Grundbuch wird nun diese Zufahrt zu dieser Liegenschaft als Geh- und Fahrtrecht in<br />
den Parzellen 138/16 und 138/1 eingetragen.<br />
Um die Ei<strong>ntrag</strong>ung eines Geh- und Fahrtrechtes in den Parzellen 137/2 und 138/3, die als<br />
Grünzug entlang der R.-Wilflingseder-Straße sich <strong>im</strong> Eigentum der Stadtgemeinde befinden,<br />
für die Zufahrt nicht durchführen zu müssen, wird vorgeschlagen, den Beginn der<br />
Zufahrt als öffentl. Gut <strong>im</strong> Bebauungsplan auszuweisen.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der Einleitung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungsverfahrens<br />
– wie vom Berichterstatter<br />
vorgetragen –einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />
Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.