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A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis

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17. GR. vom 21.03.2013 38<br />

3. Grundangelegenheiten<br />

3.4 Veräußerung des Grundstückes Parz. 1656/4 <strong>im</strong> Bereich Hochbehälter<br />

Aubch Spange I an Energie <strong>Ried</strong><br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Auf der Parz. 1654 befindet sich der Hochbehälter Aubach der Energie <strong>Ried</strong>. <strong>Die</strong> Leitungen<br />

sind über die Parz. 1656/4 in das öffentl. Gut geführt. Nun müsste man für diese<br />

Leitungsführung einen <strong>Die</strong>nstbarkeitsvertrag abschließen. Es wird daher der Vorschlag<br />

unterbreitet, die Parz. 1656/4, die sich zwischen dem Grundstück 1654 der Energie <strong>Ried</strong><br />

und dem öffentl. Gut 1649/3 befindet, dem Grundstück 1654 zuzuführen. <strong>Die</strong> Parz.<br />

1656/4 hat ein Flächenausmaß von 132 m².<br />

Es wird vorgeschlagen, das Grundstück am Grundstückspreis lt. Grundstückseinlöseverfahren<br />

der Spange I mit € 10,-- /m² zu veräußern.<br />

Der Bauausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 29.01.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat<br />

vor, das Grundstück Parz. 1656/4 <strong>im</strong> Ausmaß von 132 m² um<br />

€ 10,--/m² an die Energie <strong>Ried</strong> zu veräußern.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit der Veräußerung des Grundstückes Parz.<br />

1656/4 <strong>im</strong> Ausmaß von 132 m² um<br />

€ 10,--/m² an die Energie <strong>Ried</strong> (= 1.320,-- €) – wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden<br />

sind, wollen zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand<br />

erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.

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