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A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis

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17. GR. vom 21.03.2013 46<br />

3. Grundangelegenheiten<br />

3.8 BFI – Produktionsschule, Baurecht für Parkplatzerrichtung Gst. Nr. 498/9<br />

Gemeinderätin Sabine Steffan verlässt zu diesem Tagesordnungspunkt wegen Befangenheit<br />

die Sitzung.<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Im Zusammenhang mit der Aufstockung und Erweiterung der Produktionsschule am<br />

Standort Molkereistraße, Grundstück Nr. 498/10, ist auch die Errichtung weiterer Parkflächen<br />

entsprechend der Oö. Bautechnikverordnung erforderlich. Das BFI hat daher angesucht,<br />

das Grundstück 498/9 als Parkfläche verwenden zu dürfen und hier ein Baurecht<br />

analog der Liegenschaft 498/10 zu erlangen. Das Baurecht könnte somit bis 31.12.2050<br />

eingeräumt werden, für das ein jährlicher Bauzins zu entrichten wäre. In diesem Zusammenhang<br />

wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Errichtung der Parkplätze für die<br />

ASKÖ-Anlage gestundet wurde, mit dem Hinweis darauf, dass in der Molkereistraße ausreichend<br />

öffentliche Parkplätze zur Verfügung stehen und auch die Errichtung von Parkplätzen<br />

auf dem Grundstück 498/9 nachträglich möglich ist. <strong>Die</strong> Benützung der Parkflächen<br />

außerhalb der Betriebszeiten für den ASKÖ ist daher vertraglich für die Zeit des<br />

Baurechts sicherzustellen (Sideletter oder gesonderte vertragliche Vereinbarung).<br />

Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat vor,<br />

dem BFI <strong>Ried</strong> für die Errichtung des Parkplatzes auf dem Gst 498/9 ein Baurecht (oder<br />

andere rechtliche gleichwertige Lösung) bis zum 31.12.2050 analog den Bedingungen<br />

des Baurechtsvertrages, der in der Sitzung am 11.03.2010 von der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong><br />

beschlossen wurde, einzuräumen. Dem ASKÖ ist in einem T<strong>im</strong>esharing-Modell auf den<br />

Zeitraum des Baurechts ein Mitbenützungsrecht außerhalb der Betriebszeiten BFI und<br />

unter Haftungsausschluss und ohne Pflichten für die Parkplatznutzung ASKÖ (Schneeräumung,<br />

Reinigung, etc.) vertraglich einzuräumen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g:<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />

die mit dem Grundsatzbeschluss einverstanden sind,<br />

dem BFI <strong>Ried</strong> für die Errichtung des Parkplatzes auf<br />

dem Gst 498/9 ein Baurecht (oder eine andere rechtlich<br />

gleichwertige Lösung) bis zum 31.12.2050 analog<br />

den Bedingungen des Baurechtsvertrages, der in<br />

der Sitzung am 11.03.2010 von der Stadtgemeinde<br />

<strong>Ried</strong> beschlossen wurde, und dem ASKÖ in einem<br />

T<strong>im</strong>esharing-Modell auf den Zeitraum des Baurechts<br />

ein Mitbenützungsrecht außerhalb der Betriebszeiten<br />

BFI und unter Haftungsausschluss und ohne Pflich-

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