A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis
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17. GR. vom 21.03.2013 46<br />
3. Grundangelegenheiten<br />
3.8 BFI – Produktionsschule, Baurecht für Parkplatzerrichtung Gst. Nr. 498/9<br />
Gemeinderätin Sabine Steffan verlässt zu diesem Tagesordnungspunkt wegen Befangenheit<br />
die Sitzung.<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„Im Zusammenhang mit der Aufstockung und Erweiterung der Produktionsschule am<br />
Standort Molkereistraße, Grundstück Nr. 498/10, ist auch die Errichtung weiterer Parkflächen<br />
entsprechend der Oö. Bautechnikverordnung erforderlich. Das BFI hat daher angesucht,<br />
das Grundstück 498/9 als Parkfläche verwenden zu dürfen und hier ein Baurecht<br />
analog der Liegenschaft 498/10 zu erlangen. Das Baurecht könnte somit bis 31.12.2050<br />
eingeräumt werden, für das ein jährlicher Bauzins zu entrichten wäre. In diesem Zusammenhang<br />
wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Errichtung der Parkplätze für die<br />
ASKÖ-Anlage gestundet wurde, mit dem Hinweis darauf, dass in der Molkereistraße ausreichend<br />
öffentliche Parkplätze zur Verfügung stehen und auch die Errichtung von Parkplätzen<br />
auf dem Grundstück 498/9 nachträglich möglich ist. <strong>Die</strong> Benützung der Parkflächen<br />
außerhalb der Betriebszeiten für den ASKÖ ist daher vertraglich für die Zeit des<br />
Baurechts sicherzustellen (Sideletter oder gesonderte vertragliche Vereinbarung).<br />
Der Stadtrat schlägt in seiner Sitzung vom 07.03.2013 einst<strong>im</strong>mig dem Gemeinderat vor,<br />
dem BFI <strong>Ried</strong> für die Errichtung des Parkplatzes auf dem Gst 498/9 ein Baurecht (oder<br />
andere rechtliche gleichwertige Lösung) bis zum 31.12.2050 analog den Bedingungen<br />
des Baurechtsvertrages, der in der Sitzung am 11.03.2010 von der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong><br />
beschlossen wurde, einzuräumen. Dem ASKÖ ist in einem T<strong>im</strong>esharing-Modell auf den<br />
Zeitraum des Baurechts ein Mitbenützungsrecht außerhalb der Betriebszeiten BFI und<br />
unter Haftungsausschluss und ohne Pflichten für die Parkplatznutzung ASKÖ (Schneeräumung,<br />
Reinigung, etc.) vertraglich einzuräumen.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g:<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates<br />
die mit dem Grundsatzbeschluss einverstanden sind,<br />
dem BFI <strong>Ried</strong> für die Errichtung des Parkplatzes auf<br />
dem Gst 498/9 ein Baurecht (oder eine andere rechtlich<br />
gleichwertige Lösung) bis zum 31.12.2050 analog<br />
den Bedingungen des Baurechtsvertrages, der in<br />
der Sitzung am 11.03.2010 von der Stadtgemeinde<br />
<strong>Ried</strong> beschlossen wurde, und dem ASKÖ in einem<br />
T<strong>im</strong>esharing-Modell auf den Zeitraum des Baurechts<br />
ein Mitbenützungsrecht außerhalb der Betriebszeiten<br />
BFI und unter Haftungsausschluss und ohne Pflich-