A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis
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17. GR. vom 21.03.2013 34<br />
3. Grundangelegenheiten<br />
3.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen<br />
3.2.6 Bebauungsplanänderung Nr. 2/150 – Kreuzung Ahornweg/Alte Hohenzeller<br />
Straße<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„<strong>Die</strong> Stadtgemeinde – <strong>Ried</strong> i.I. beabsichtigt die Änderung des genannten rechtskräftigen<br />
Bebauungsplanes <strong>im</strong> Kreuzungsbereich „Alte Hohenzeller Straße - Ahornweg“.<br />
Der nach Osten führende Straßenabschnitt der Alten Hohenzeller Straße in einer Länge<br />
von ca. 70 m soll von 9,5 m auf 8 m zu verschmälert werden.<br />
<strong>Die</strong> <strong>im</strong> Abstand von 5 m zur Straßenfluchtlinie situierte Baufluchtlinie rückt nach.<br />
In diesem Zusammenhang wird weiter südlich das bereits abgetretene öffentliche Gut<br />
(1104/4) zwischen „Am Sonnenhang“ und Ahornweg als 4 m breite Wegverbindung <strong>im</strong><br />
Bebauungsplan übernommen. Der jeweilige Abstand der Baufluchtlinie zur Straßenfluchtlinie<br />
beträgt 3 m.<br />
<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />
Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss und Stadtrat hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />
vom 13.12.2012 die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />
<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />
Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />
05.02.2013 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />
Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 05.02.2013 verständigt.<br />
<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endete mit 11.03.2013 bzw. 08.04.2013.<br />
Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />
Land Oberösterreich – Kein Einwand<br />
Energie <strong>Ried</strong>:<br />
In diesem Straßenstück liegen Stromversorgungskabel der Energie <strong>Ried</strong> GmbH (verlegt<br />
1980) sowie ein Straßenbeleuchtungskabel.<br />
Um dem Versorgungsauftrag für alle betroffenen Objekte auch weiterhin uneingeschränkt<br />
nachkommen zu können, müssen die Versorgungsanlagen <strong>im</strong> Zuge der geplanten Rückwidmung<br />
von öffentl. Gut in privates Gut, grundbücherlich sichergestellt werden. <strong>Die</strong><br />
zukünftigen Grundeigentümer müssen der Errichtung eines entsprechenden Servitutsvertrages<br />
für die gesamte Betriebsdauer der Versorgungsanlagen zust<strong>im</strong>men. <strong>Die</strong> Stadtgemeinde<br />
<strong>Ried</strong> hat diesbezüglich Vorgespräche mit den zukünftigen Grundeigentümern zu<br />
führen und das grundsätzliche Einverständnis einzuholen.<br />
Sämtliche anfallenden Kosten für die Errichtung der Servitutsverträge und die Ei<strong>ntrag</strong>ungen<br />
ins Grundbuch sind vom Verursacher zu tragen.