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A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis

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17. GR. vom 21.03.2013 34<br />

3. Grundangelegenheiten<br />

3.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, Genehmigungen<br />

3.2.6 Bebauungsplanänderung Nr. 2/150 – Kreuzung Ahornweg/Alte Hohenzeller<br />

Straße<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„<strong>Die</strong> Stadtgemeinde – <strong>Ried</strong> i.I. beabsichtigt die Änderung des genannten rechtskräftigen<br />

Bebauungsplanes <strong>im</strong> Kreuzungsbereich „Alte Hohenzeller Straße - Ahornweg“.<br />

Der nach Osten führende Straßenabschnitt der Alten Hohenzeller Straße in einer Länge<br />

von ca. 70 m soll von 9,5 m auf 8 m zu verschmälert werden.<br />

<strong>Die</strong> <strong>im</strong> Abstand von 5 m zur Straßenfluchtlinie situierte Baufluchtlinie rückt nach.<br />

In diesem Zusammenhang wird weiter südlich das bereits abgetretene öffentliche Gut<br />

(1104/4) zwischen „Am Sonnenhang“ und Ahornweg als 4 m breite Wegverbindung <strong>im</strong><br />

Bebauungsplan übernommen. Der jeweilige Abstand der Baufluchtlinie zur Straßenfluchtlinie<br />

beträgt 3 m.<br />

<strong>Die</strong> Änderung widerspricht nicht den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Nach Diskussion <strong>im</strong> Bauausschuss und Stadtrat hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />

vom 13.12.2012 die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> diesbezüglichen Verständigungen der <strong>im</strong> Raumordnungsgesetz vorgesehenen Ämter,<br />

Behörden und Interessensvertretungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, ist am<br />

05.02.2013 erfolgt. Weiters wurden auch die Eigentümer jener Grundstücke, an deren<br />

Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben haben, am 05.02.2013 verständigt.<br />

<strong>Die</strong> Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endete mit 11.03.2013 bzw. 08.04.2013.<br />

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Land Oberösterreich – Kein Einwand<br />

Energie <strong>Ried</strong>:<br />

In diesem Straßenstück liegen Stromversorgungskabel der Energie <strong>Ried</strong> GmbH (verlegt<br />

1980) sowie ein Straßenbeleuchtungskabel.<br />

Um dem Versorgungsauftrag für alle betroffenen Objekte auch weiterhin uneingeschränkt<br />

nachkommen zu können, müssen die Versorgungsanlagen <strong>im</strong> Zuge der geplanten Rückwidmung<br />

von öffentl. Gut in privates Gut, grundbücherlich sichergestellt werden. <strong>Die</strong><br />

zukünftigen Grundeigentümer müssen der Errichtung eines entsprechenden Servitutsvertrages<br />

für die gesamte Betriebsdauer der Versorgungsanlagen zust<strong>im</strong>men. <strong>Die</strong> Stadtgemeinde<br />

<strong>Ried</strong> hat diesbezüglich Vorgespräche mit den zukünftigen Grundeigentümern zu<br />

führen und das grundsätzliche Einverständnis einzuholen.<br />

Sämtliche anfallenden Kosten für die Errichtung der Servitutsverträge und die Ei<strong>ntrag</strong>ungen<br />

ins Grundbuch sind vom Verursacher zu tragen.

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