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A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis

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7. GR. vom 16.12.2010 Seite 4<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />

mit der dringlichen Behandlung des Tagesordnungspunktes<br />

„Prekariumsvertrag Arbeitskreis<br />

Wohnen/Frauenhaus“ einverstanden sind, wollen zum<br />

Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />

st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />

Neuplanungsgebiet südl. Bahnhofgelände, Spange III<br />

Das Land OÖ sieht als Planungsvorbedingung für die Spange III die Schaffung einer<br />

Pufferzone (Lärmschutz) bis zur Fruhstorferstraße vor. Eine Wohngebietsnutzung ist dort<br />

nicht mehr zulässig und ist eine neue Erschließung zu planen. Da eine zügige Fortführung<br />

der Landesplanungen ohne eine entsprechende Sicherstellung dieser Vorgaben nicht<br />

möglich ist, ist die Dringlichkeit gegeben, hier durch eine Verordnung eines<br />

Neuplanungsgebietes eine entsprechende Neugestaltung des Gebietes vornehmen zu können.<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Vizebürgermeister Michael Steffan weist darauf hin,<br />

dass zu diesem Tagesordnungspunkt keine entsprechenden Unterlagen vorliegen und daher<br />

eine entsprechende Beurteilung nicht erfolgen kann.<br />

Stadtrat Max Gramberger weist darauf hin,<br />

dass diese Thematik schon seit 2005 bekannt ist und daher keine Dringlichkeit gegeben ist.<br />

Vizebürgermeister Mag. Ernst Reiter führt aus,<br />

dass der Status Quo mit der Neuplanung erhalten werden soll. Das Bauland soll erhalten<br />

werden, eine Umwidmung findet nicht statt. Seitens der FPÖ sind aber Lärmschutzmaßnahmen<br />

für die Bevölkerung sicherzustellen.<br />

Stadtrat Erich Rohrauer meint,<br />

dass es hier um die Dringlichkeit geht und noch nicht um die Sache.<br />

Vizebürgermeister Michael Steffan sagt,<br />

dass hier zwei Amtsvorträge vorliegen und hier keine Dringlichkeit gegeben ist. Auch wird<br />

der Status Quo nicht erhalten, da es keine gültige Verordnung mehr gibt, da diese bereits<br />

ausgelaufen ist. Ohne die Regeln <strong>im</strong> § 45 wäre das ganze Verfahren der jetzigen<br />

Vorgangsweise sinnlos.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

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