A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis
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7. GR. vom 16.12.2010 Seite 4<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates, die<br />
mit der dringlichen Behandlung des Tagesordnungspunktes<br />
„Prekariumsvertrag Arbeitskreis<br />
Wohnen/Frauenhaus“ einverstanden sind, wollen zum<br />
Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die ein-<br />
st<strong>im</strong>mige Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.<br />
Neuplanungsgebiet südl. Bahnhofgelände, Spange III<br />
Das Land OÖ sieht als Planungsvorbedingung für die Spange III die Schaffung einer<br />
Pufferzone (Lärmschutz) bis zur Fruhstorferstraße vor. Eine Wohngebietsnutzung ist dort<br />
nicht mehr zulässig und ist eine neue Erschließung zu planen. Da eine zügige Fortführung<br />
der Landesplanungen ohne eine entsprechende Sicherstellung dieser Vorgaben nicht<br />
möglich ist, ist die Dringlichkeit gegeben, hier durch eine Verordnung eines<br />
Neuplanungsgebietes eine entsprechende Neugestaltung des Gebietes vornehmen zu können.<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Vizebürgermeister Michael Steffan weist darauf hin,<br />
dass zu diesem Tagesordnungspunkt keine entsprechenden Unterlagen vorliegen und daher<br />
eine entsprechende Beurteilung nicht erfolgen kann.<br />
Stadtrat Max Gramberger weist darauf hin,<br />
dass diese Thematik schon seit 2005 bekannt ist und daher keine Dringlichkeit gegeben ist.<br />
Vizebürgermeister Mag. Ernst Reiter führt aus,<br />
dass der Status Quo mit der Neuplanung erhalten werden soll. Das Bauland soll erhalten<br />
werden, eine Umwidmung findet nicht statt. Seitens der FPÖ sind aber Lärmschutzmaßnahmen<br />
für die Bevölkerung sicherzustellen.<br />
Stadtrat Erich Rohrauer meint,<br />
dass es hier um die Dringlichkeit geht und noch nicht um die Sache.<br />
Vizebürgermeister Michael Steffan sagt,<br />
dass hier zwei Amtsvorträge vorliegen und hier keine Dringlichkeit gegeben ist. Auch wird<br />
der Status Quo nicht erhalten, da es keine gültige Verordnung mehr gibt, da diese bereits<br />
ausgelaufen ist. Ohne die Regeln <strong>im</strong> § 45 wäre das ganze Verfahren der jetzigen<br />
Vorgangsweise sinnlos.<br />
Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />
Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />
A n t r a g: