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A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis

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12. GR. vom 15.12.2011 Seite 89<br />

16. Dringlichkeitsanträge gemäß § 46 (3) der OÖ GemO 1990<br />

16.1 Löschung einer <strong>Die</strong>nstbarkeit, Grundstücke 204/1 sowie 219/5 bis 219/18,<br />

Grundbuch 46134 Mairhof<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, führt aus:<br />

„Auf der Liegenschaft EZ 55 GB 46134 Mairhof <strong>im</strong> alleinigen Eigentum der Mugrauer<br />

GmbH 4971 Aurolzmünster, Mairhof 38 ist zugunsten der Stadtgemiende <strong>Ried</strong> i.I die<br />

<strong>Die</strong>nstbarkeit der Duldung der 30 KV Doppelleitung <strong>Ried</strong> i.I, einverleibt.<br />

<strong>Die</strong> Liegenschaftseigentümer haben die Grundstücke 204/1 sowie 219/5 -18 ( als<br />

Einzelparzellen) laut dem Amtsvortrag beiliegenden Lageplan veräußert. In der Folge wurde<br />

die <strong>Die</strong>nstbarkeit auf die veräußerten Grundstücke mitübertragen, wobei die Grundstücke<br />

von der <strong>Die</strong>nstbarkeit überhaupt nicht betroffen sind.<br />

Mit Schreiben vom 1.12.2011 an die Energie <strong>Ried</strong> GmbH ersucht der öffentliche Notar Mag.<br />

Elmar Obermayr um Löschung der <strong>Die</strong>nstbarkeit der Duldung der 30 KV Doppelleitung<br />

<strong>Ried</strong> – Umspannwerk Utzenaich gem. Punkt II– IV <strong>Die</strong>nstbarkeitsvertrag vom 27.11.1984<br />

hinsichtlich der Grundstücke 204/1, 219/5, 219/6, 219/7, 219/8, 219/9, 219/10, 219/11,<br />

219/12, 219/13, 219/14, 219/15, 219/16, 219/17 und 219/18 für die Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I.<br />

(<strong>Die</strong> Stadtwerke <strong>Ried</strong> waren ein Eigenbetrieb der Gemeinde).<br />

Mit Schreiben vom 6.12.2011 (Eingang 12.12.2011) teilt die Energie <strong>Ried</strong> GmbH mit, dass<br />

sie einer Löschung der <strong>Die</strong>nstbarkeiten hinsichtlich der Grundstücke 204/1, 219/5-18 in EZ<br />

502 KG Mairhof zust<strong>im</strong>men, da diese Grundstücke von der Leitungsführung nicht betroffen<br />

sind.<br />

Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die <strong>Die</strong>nstbarkeit hinsichtlich des<br />

Grundstückes 219/1 zugunsten der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. grundbücherlich sichergestellt<br />

bleiben muss, da dieses von der Leitungsführung nach wie vor betroffen ist.<br />

<strong>Die</strong>ses Grundstück ist von der vorliegenden Löschungserklärung, die dem Protokoll beiliegt<br />

und vom Bürgermeister vollinhaltlich verlesen wird, nicht erfasst.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Löschungserklärung - wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.

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