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A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis

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12. GR. vom 15.12.2011 Seite 73<br />

14. Sportzentrum – Benützungstarife Änderung lediglich<br />

Personalkostenersätze<br />

15. Verleihgebühren keine Änderung<br />

16. Volkskundehaus --------------------------------<br />

16.1 Eintrittsgebühren keine Änderung<br />

16.2 Saalmiete Sparkassenstadtsaal keine Änderung<br />

I. Hoheitliche Gebühren<br />

Alle hoheitlichen Gebühren, bei denen Änderungsvorschläge vorliegen, werden<br />

nachfolgend <strong>im</strong> Detail dargestellt.<br />

1. Abfallgebühren<br />

In der 7. Sitzung des Gemeinderates vom 03.03.2005 wurde zu den<br />

Abfallgebühren folgendes protokolliert:<br />

<strong>Die</strong> Abfallgebühren sollen um die Indexsteigerung des letzten (verfügbaren)<br />

Jahres (d.i. der Jahresdurchschnittsverbrauch 2003 zu 2004) erhöht werden<br />

und dies auch in den kommenden Jahren. <strong>Die</strong>se Indexbindung stellt<br />

allerdings nur eine Selbstbindung der Fraktionen dar und kann in die<br />

Gebührenordnung nicht aufgenommen werden. Es bedarf jedes Jahr eines<br />

Beschlusses über die Verordnungsänderung. Von der Amtsleitung liegt ein<br />

Ordnungsentwurf vor, der den § 2 „Höhe der Gebühren“ um 2,0576 %<br />

erhöht.<br />

Der laut Gemeinderatsbeschluss anzuwendende Index des letzten<br />

verfügbaren Jahres ist der des Jahres 2010.<br />

VPI 86 � 2003 145,8<br />

� 2004 148,8 + 2,0576 %<br />

� 2005 152,2 + 2,2849 %<br />

� 2006 154,4 + 1,4454 %<br />

� 2007 157,8 + 2,2021 %<br />

� 2008 162,8 + 3,1686 %<br />

� 2009 163,7 + 0,5528 %<br />

� 2010 166,6 + 1,7715 %<br />

2. Grundsteuer A und B<br />

keine Änderung<br />

3. Hundeabgabe<br />

keine Änderung<br />

4. Kanalgebühren<br />

4.1 Kanalanschlussgebühren<br />

Lt. Unterlagen Gemeindefinanztag vom 6. Oktober 2011 des Amtes der OÖ.<br />

Landesregierung (Abteilung Inneres und Kommunales) betragen die<br />

Mindestanschlussgebühren je Anschluss ab 01. Jänner 2012 für<br />

Abwasserentsorgungsanlagen € 2.990,00 exkl. bzw.<br />

€ 3.289,00 inkl. MwSt..<br />

4.2 Kanalbenützungsgebühren<br />

Lt. Unterlagen Gemeindefinanztag vom 6. Oktober 2011 des Amtes der OÖ.

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